Magisches Süd-Indien - Religionspädagogik Frankfurt · Epen Mahabharata und Ramayana vorgeführt....

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Religionskundlich-kirchengeschichtliche Studienreise des Amts für kath. Religionspädagogik Frankfurt am Main Leitung: Schulamtsdirektor i.K. Peter Eberhardt (Wiesbaden) 7. bis 20. Oktober 2017 Tempel, Kirchen, Synagogen – Naturparks und Keralas Backwaters In Süd-Indien erwarten uns atemberaubende hinduistische Tempelstädte – eine unerwartete Vielfalt christli- cher Kirchen – die rätselhafte Präsenz der Thomas-Christen – die Spuren uralter jüdischer Gemeinden – goldene Sandstrände, Gewürz- und Teeplantagen – üppige Nationalparks und die unvergleichliche Wasserlandschaft der Backwaters in Kerala. Dazu das verwirrende Chaos großer Städte und das Durchqueren uralter Wälder, sanfter Hügel und steiler Gebirge. Im April beginnt ein Vorbereitungsseminar (4 Abende) im Haus am Dom in Frankfurt. Magisches Süd-Indien

Transcript of Magisches Süd-Indien - Religionspädagogik Frankfurt · Epen Mahabharata und Ramayana vorgeführt....

Religionskundlich-kirchengeschichtliche Studienreise des Amtsfür kath. Religionspädagogik Frankfurt am Main

Leitung: Schulamtsdirektor i.K. Peter Eberhardt (Wiesbaden)

7. bis 20. Oktober 2017

Tempel, Kirchen, Synagogen – Naturparksund Keralas Backwaters

In Süd-Indien erwarten uns atemberaubende hinduistische Tempelstädte – eine unerwartete Vielfalt christli-cher Kirchen – die rätselhafte Präsenz der Thomas-Christen – die Spuren uralter jüdischer Gemeinden – goldene Sandstrände, Gewürz- und Teeplantagen – üppige Nationalparks und die unvergleichliche Wasserlandschaft der Backwaters in Kerala. Dazu das verwirrende Chaos großer Städte und das Durchqueren uralter Wälder, sanfter Hügel und steiler Gebirge.

Im April beginnt ein Vorbereitungsseminar(4 Abende) im Haus am Dom in Frankfurt.

Magisches Süd- Indien

Programmablauf:01. Tag, Sa., 07.10.2017: Frankfurt - Chennai Linienflug mit EMIRATES mit Umsteigen in Dubai nach Chennai, früher Madras genannt. Nachtflug.

02. Tag, So., 08.10.2017: Chennai (A)Ankunft am Morgen und Begrüßung durch die deutschsprechende Reise-leitung. Auf dem Weg zum Hotel unternehmen Sie eine kurze, orientieren-de Stadtrundfahrt durch Chennai. Die Zimmer stehen ab 14 Uhr zur Ver-fügung. Der Rest des Tages steht Ihnen zur Erholung zur freien Verfügung. Gemeinsames Abendessen im Hotel.

03. Tag, Mo., 09.10.2017: Chennai (F/A)Vormittags unternehmen Sie die Stadtrundfahrt durch die Stadt, die durch die lange Kolonialzeit mit ihren schönen Bauten ein wenig europäisch geprägt ist. Sie sehen das Regierungsviertel mit dem Government Muse-um und Fort St.George, das 1653 von der britischen East India Company gebaut und später durch Umbauten stark verändert wurde. Weiterfahrt entlang des Marina Strandes zur gotischen San Thome Kathedrale, welche als Denkmal für den Heiligen Thomas erbaut wurde und weiter zum St. Thomas Mount mit der Kirche „Our Lady of Expectation“. Anschließend besuchen Sie den farbenfrohen Kapaleeshwara-Tempel, der dem Gott Shiva gewidmet ist. Am Nachmittag ist ein Treffen mit Prof. Felix Winfred von der Universität Chennai geplant. Rückfahrt zum Hotel und Abend-essen im Hotel.

04. Tag, Di., 10.10.2017: Chennai - Mahabalipuram (F/A)Nach dem Frühstück fahren Sie nach Mahabalipuram. Die Stadt liegt direkt am Meer und wurde weltbekannt durch das größte Steinrelief der Welt „Herabkunft des Ganges“ im Tempelbezirk der 5 Rathas und dem mo-nolithischen Strandtempel aus dem 7. Jahrhundert. Der Tempelbezirk von Mahabalipuram gehört seit 1985 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Bei einer Stadtrundfahrt sehen Sie u.a. auch Arjunas Buße, das größte Bas Relief der Welt, welches zum Weltkulturerbe gehört. Ein beliebtes Fotomotiv ist der in der Nähe befindliche „Butterball Krishnas“, eine riesige, auf einem Felsrücken liegende Felskugel, die den Eindruck erweckt, jeden Moment herunterrollen zu können. Anschließend besuchen Sie den Shore Temple direkt am Strand von Mamallapuram. Ende des 8. Jahrhunderts erbaut, gehört der Tempel zu den ältesten Steintempeln in Südindien. Vor der Rück-fahrt zum Hotel besuchen Sie noch das Muschelmuseum. Gemeinsames Abendessen im Hotel. (Fahrtzeit ca. 1,5 Std./55 km)

05. Tag, Mi., 11.10.2017: Mahabalipuram - Pondicherry (F/A)Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Pondicherry an der Koromandelküste am Golf von Bengalen. Die Stadt kam 1673 unter französische Herrschaft und blieb bis 1954 die Hauptstadt Französisch-Indiens. Somit ist sie reich

an kulturellen und architektonischen Hinterlassenschaften aus der Zeit der französischen Herrschaft. Bei einer Stadtbesichtigung sehen Sie u.a. den Government Square mit Museum (Montags geschlossen), die neogotische Herz Jesu Kirche und die Uferstraße. Pondicherry ist auch als spiritueller Ort weithin bekannt, vor allem durch den 1926 gegründeten Aurobindo Ash-ram (ein weltbekanntes Yoga-Zentrum) und das 10 km außerhalb der Stadt gelegene Auroville, wo Menschen aus aller Welt versuchen in Frieden und dauernder Harmonie untereinander ohne Rücksicht auf Konfession, Politik und Nationalität zusammenleben. Rückfahrt zum Hotel und Abendessen. (Fahrtzeit ca. 3 Std./120 km)

06. Tag, Do., 12.10.2017: Pondicherry - Chidambaram - Kumba-konam (F/A)Nach dem Frühstück besuchen Sie den Nataraja-Tempel in Chidambaram, der zu den wichtigsten shivaitischen Heiligtümern Indiens gehört und wo Shiva als „König des Tanzes“ seinen kosmischen Tanz vollführt haben soll. Der Tempel ist ein hervorragendes Beispiel der dravidischen Tempel-architektur, hat einen rechteckigen Grundriss und ist nach geometrischen Prinzipien aufgebaut. Weiterfahrt nach Kumbakonam, eine Tempelstadt mit zahlreichen bedeutenden Hindutempeln, wo alle zwölf Jahre das Ma-hamaham-Fest stattfindet, das Millionen Pilger anzieht. Nach der Ankunft Transfer zum Hotel. Am Nachmittag besuchen Sie im nahegelegenen Da-rasuram den Shiva-Tempel aus dem 12. Jahrhundert, der als Meisterwerk seines Jahrhunderts gilt und vor allem für die Schönheit seiner Skulpturen bekannt ist. Rückfahrt nach Kumbakonam und Besuch des im 13. Jahrhun-dert erbauten Sarangapani-Tempels mit seinem imposanten 53 Meter ho-hen Torturm und des dem Gott Shiva geweihten Kumbeshwara-Tempels. Transfer zum Hotel und Abendessen. (Fahrtzeit ca. 4,5 Std./150 km)

07. Tag, Fr., 13.10.2017: Kumbakonam - Tanjore - Trichy (F/A)Nach dem Frühstück Aufbruch nach Tanjore (Thanjavur). Die Stadt erlebte ihre Blütezeit zwischen dem 10. und 14. Jahrhundert unter der Herrschaft der Chola-Könige. In dieser Zeit entstanden mehr als 70 Tempel, von de-nen die meisten noch erhalten sind. Der bekannteste ist der Brihadesvara- Tempel, erbaut vom großen Chola König, Raja Raja im 10. Jahrhundert - ein außergewöhnliches Exemplar der Chola-Architektur. Weiterfahrt nach Trichy (Tiruchirapalli), einer weiteren antiken Stadt aus der Chola-Dynastie. Nach der Ankunft Transfer zum Hotel. Über der Stadt thront das Rock Fort auf einem 80m hohen Granitfels, der mit ca. 3,5 Milliarden Jahren zu den ältesten Steinen der Erde zählt. Eine Plattform beherbergt einen Tempel für Lord Shiva und auf der obersten Plattform steht der antike Tempel Ucchi Pillayair. Der Abstieg bietet großartige Ausblicke auf den Kaveri Fluss. An-schließend besichtigen Sie den Sri Ranganathaswamy Tempel in Srirangam, der größten Tempelanlage Südindiens mit farbenfrohen Tempeltürmen und zahllosen Schreinen. Rückfahrt zum Hotel und gemeinsames Abendessen. (Fahrtzeit ca. 2,5 Std./100 km)

08. Tag, Sa., 14.10.2017: Trichy - Madurai / Abendzermonie im Meenakshi-Tempel (F/A)Weiterfahrt nach Madurai, einer der ältesten Städte Indiens, deren Ge-schichte bis zum 6. Jahrhundert v. Chr. zurückreicht. Die Nayaks vom 16. bis 18. Jahrhundert hinterließen der Stadt die beiden größten Tempelan-lagen, welche von überall in der Stadt zu sehen sind. Nach der Ankunft Transfer zum Hotel. Nachmittags besichtigen Sie die Hauptsehenswürdig-keiten von Madurai. Zunächst geht es zum berühmten Meenakshi-Tempel, ein Höhepunkt drawidischer Architektur, inmitten der Altstadt gelegen. In diesem weitläufigen Tempelkomplex mit seinen 1000 Säulen und den hohen, farbenfroh dekorierten Türmen begegnet man Pilgern, Priestern, Händlern und Besuchern aus aller Welt. Weiterhin besuchen den Thi-rumalai Nayaka Palast, erbaut im 17. Jahrhundert im Indo-Sarazenen-Stil. Rückkehr zum Hotel und frühes Abendessen. Gegen 20 Uhr begeben Sie sich erneut zum Meenakshi-Tempel, um die Abendzeremonie zu erleben, eine Prozession der Statue von Gott Shiva, begleitet von Priestern und Musikanten. Rückfahrt zum Hotel. (Fahrtzeit ca. 3,5 Std./140 km)

09. Tag, So., 15.10.2017: Madurai - Periyar (F/A)Nach dem Frühstück Abfahrt nach Periyar durch das malerische Western Ghats Gebirge mit Plantagen diverser Art. Die Fahrt führt durch abwechs-lungsreiche Landschaften in eines der bekanntesten Naturschutz- und Wildtierreservate Südindiens rund um den Periyar-Stausee. Nach dem Ein-checken im Hotel, erwartet Sie am Nachmittag eine entspannte Bootsfahrt auf dem See, an dessen Ufern sich die artenreiche Tierwelt versammelt. Das angenehme Klima und üppige, tropische Bergwälder bilden ideale Le-bensbedingungen für zahlreiche Vogelarten und Wildtiere. Rückfahrt zum Hotel und Abendessen. (Fahrtzeit ca. 4,5 Std./150 km)

10. Tag, Mo., 16.10.2017: Periyar - Kottayam - Kumarakom (F/A)Nach dem Frühstück besuchen Sie eine Gewürzplantage, wo Sie die unter-schiedlichsten Gewürze und ihre Verwendung kennenlernen. Neben den Gewürzen, die traditionell aus Indien kommen, wie Pfeffer, Zimt, Ingwer und Kardamon, werden hier auch Gewürze angebaut, die weltweit ver-trieben werden, wie z.B. Vanille, Oregano, Rosmarin, Thymian, Basilikum, Minze, Lorbeer und Salbei. Anschließend besuchen Sie auf dem Weg nach Kottayam die Connemara Tee-Fabrik mit Teeplantage, wo Sie mehr über die Verarbeitung der Teeblätter lernen und eine leckere Kostprobe genie-ßen können. Weiterfahrt nach Kottayam, einem Haupthandelsplatz für Na-turkautschuk in Indien. Hier besuchen Sie die Kirche Valia Palli (die große Kirche), die von den syrisch-orthodoxen Knananiten im Jahr 1550 als die erste christliche Kirche in Kottayam erbaut wurde. Bekannt ist Valia Palli für seine persischen Inschriften und ihr Steinkreuz. Weiterfahrt durch eine malerisch-tropische Landschaft aus Kanälen und Lagunen bis nach Ku-marakom. Dieses gemütliche Backwater-Städtchen liegt auf einer Gruppe von Inseln im Vembanad-See inmitten von Mangrovenwäldern, saftig grü-nen Reisfeldern und Wasserwegen. Transfer zum Hotel und Abendessen. (Fahrtzeit ca. 5,5 Std./130 km)

11. Tag, Di., 17.10.2017: Kumarakom - Backwaters Bootsfahrt (F/M/A)Nach dem Frühstück unternehmen Sie auf einem der traditionellen Haus-boote eine ganztägige Fahrt (inkl. Snacks und Mittagessen an Bord) durch die Backwaters, vorbei an kleinen Ansiedlungen in einer malerisch-tropischen Landschaft aus Kanälen und Lagunen. Entspannen Sie sich in einer traumhaft schönen Landschaft. Dieses Erlebnis wird oft als einer der Höhepunkte einer jeden Südindienreise beschrieben. Am späten Nachmittag Rückfahrt zum Hotel und gemeinsames Abendessen.

12. Tag, Mi., 18.10.2017: Kumarakom - Cochin (F/A)Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Cochin, die „Königin der Arabi-schen See“ mit dem größten Hafen südlich von Mumbai. Die Stadt ist heute noch beeinflusst vom mittelalterlichen Portugal, Holland und Eng-land. Sie ist Sinnbild unterschiedlicher Kulturen und Architekturen. Nach der Ankunft Transfer zum Hotel. Bei der anschließenden Stadtbesichtigung sehen Sie die berühmten chinesischen Fischernetze. Diese wurden einst von Händlern vom Hofe Kublai Khans hierher importiert und prägen in Cochin das Landschaftsbild ganzer Küstenabschnitte. Weiterhin besuchen Sie den Mattancherry Dutch Palast, welcher auch als Holländischer Palast bekannt ist und eine große Ansammlung alter Wandgemälde beherbergt. Anschließend spazieren Sie durch das jüdische Stadtviertel zur Synago-ge, die 1568 erbaut wurde und mit chinesischen Fliesen und belgischen Kronleuchtern dekoriert ist. Hier können noch Schriftrollen aus dem Alten Testament besichtigt werden. Nach dem Besuch der St. Francis Kirche, der ältesten von Europäern erbauten Kirche in Indien, bleibt noch etwas Zeit zum Bummeln und Schlendern durch die farbenfrohen Bazarstraßen. Rückfahrt zum Hotel und gemeinsames Abendessen. Am Abend genie-ßen Sie eine Kathakalitanzaufführung. Kathakali ist eine spektakuläre Mischung aus Drama, Tanz und Musik. Mit lebendig bemalten Gesichtern und aufwändigen Kostümen werden Ihnen Geschichten aus den Hindu-Epen Mahabharata und Ramayana vorgeführt. (Fahrtzeit ca. 2 Std./60 km)

13. Tag, Do., 19.10.2017: Cochin / Thrissur (F/A)Nach dem Frühstück fahren Sie nach Thrissur (Trichur) für ein geplantes Treffen mit Prof. Dr. Chacko Nadakavely von der Theol. Hochschule. Die Stadt ist benannt nach Shiva (Tiru Shiva Perur) und gilt als wichtiges hin-duistisches Wallfahrtszentrum Indiens. Viele Herrscher und Dynastien, wie die Zamarins von Calicut, der Tipu Sultan von Mysore, die Holländer und Briten, waren am politischen und kulturellen Wachstum Thrissurs beteiligt. Sie besuchen den Vadakkumnathan Tempel, ein im typischen Kerala-Stil erbauter Tempel, der sich mitten in der Stadt auf einem Hügel befindet. Nicht-Hindus dürfen den Tempel selbst nicht betreten, jedoch kann das Tempelareal von außen besichtigt werden. Anschließend besuchen Sie die Vadakka Madham Brahmaswam Schule. In dieser traditionellen Schule erlernen kleine Namboodiri-Brahmanen-Jungen die religiösen Gesänge. (Besuch vorbehaltlich vorab erteilter Genehmigung, es wird außerdem um eine Geldspende gebeten). Weiterhin besuchen Sie die Our Lady of Lourdes Metropolitan Kathedrale (vorbehaltlich dass die Kirche geöffnet ist), die im Jahr 1986 von Papst Johannes Paul II besucht wurde und vor allem durch eine unterirdische Kapelle beeindruckt. Rückfahrt zum Hotel und gemeinsames Abendessen. (Fahrtzeit ca. 2,5 Std./75 km)

14. Tag, Fr., 20.10.2017: Cochin - Frankfurt (F)Transfer zum Airport und Linienflug mit EMIRATES über Dubai nach Frank-furt. Ankunft am gleichen Tag.

Änderungen bleiben vorbehalten!

Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung!Es steht nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung.

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Linienflüge mit EMIRATES (Umsteigeverbindung) in der Touristenklasse inkl. 30 kg Freigepäck sowie Handgepäck- Flughafensteuern- und Gebühren Stand Jan. 2017- Auf Wunsch Rail & Fly (muss im Anmeldeformular angefordert werden)- Unterbringung in den genannten Hotels oder gleichwertigen Häusern in Doppel- oder Einzelzimmern mit Bad oder Dusche / WC- 12 x Frühstück und 12 x Abendessen gemäß Programm- 1 x Mittagessen gemäß Programm- alle Transfers und Exkursionen im privaten und klimatisierten Reisebus ab16 TN im 35-Sitzer Indisches Modell und ab 31 TN im 41-Sitzer Volvo-Bus) - sämtliche Besichtigungen einschließlich der Eintrittsgelder- Bootsfahrt mit öffentl. Schiff auf dem Periyar-See an Tag 9- Besuch einer Gewürzplantage und Teeplantage an Tag 10- Kathakali Tanzdarbietung in Cochin an Tag 12- durchgehende, qualifizierte, deutschsprechende Reiseleitung ab Chennai bis Cochin- Gebühr e.TV (Elektronisches Visum Indien), z.Zt. € 65,00 p.P. Stand Jan. 2017 / Änderungen bleiben vorbehalten!- örtliche Steuern- Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt und inkl. Reiseabbruchversicherung- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Gepäckträgergebühren an den Flughäfen und den Hotels - Trinkgelder Reiseleitung/Busfahrer und Beifahrer in Indien- Getränke während der Mahlzeiten- Ausgaben persönlicher Art- Zusatzversicherung (Plus-Paket)- Foto- und Videogebühren (an manchen Tempeln und Sehenswürdigkeiten erforderlich) sowie kleinere Trinkgelder für z.B. Rikshafahrten, Schuhwächter usw.

Ort Hotel Nächte

ChennaiThe Pride Hotel ***www.pridehotel.com

2

MahabalipuramIdeal Beach Resort ***/*www.idealresort.com

1

PondicherryHotel Atihi ***www.atithipondicherry.com

1

KumbakonamParadise Resort *** www.paradiseresortindia.com

1

TrichyHotel Sangam *** http://sangamhotels.com/trichy

1

MaduraiHeritage Madurai ****/*www.heritagemadurai.com

1

PeriyarCitrus Thekkady Wild Corridor ***www.breakouthotels.com

1

KumarakomEastend Lakesong ***http://eastend.in/lakesong/

2

CochinHoliday Inn ****www.holidayinn.com/cochin

2

HOTELÜBERSICHT

oder ähnliche Hotels

Strecke Abflug Ankunft Flug Nr.

Frankfurt - Dubai 15.15h 23.35h EK 046

Dubai - Chennai 02.45h 08.25h EK 544

Cochin - Dubai 10.30h 12.55h EK 531

Dubai - Frankfurt 14.40h 19.25h EK 047

Es gelten die Geschäftsbedingungen des ReiseveranstaltersEXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much.

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

TERMIN: 07. - 20.10.2017 Optional: Zusatzversicherung auf WunschPlus-PaketKranken-Unfall-Gepäck (2.000 EUR), Haftpflicht und Bei-standsleistungen 27,50 EUR (gültig maximal für 15 Tage)TEILNEHMERPREIS

€ 2.195,- im DZ€ 485,- Einzelzimmerzuschlag Mindestteilnehmerzahl: 16 Personen / TN-Zahl ist begerenzt!Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, Visum o.ä. bleiben vorbehalten.

Anmeldeschluss: 12.06.2017Anmeldung an:Amt für kath. ReligionspädagogikDomplatz 3, 60311 Frankfurt Tel. 069-8008718-300Fax 069-8008718-304E-Mail: [email protected]

Nähere Informationen bei:Peter EberhardtWaldblickstr. 17, 65207 WiesbadenTel. 06122-9280200E-Mail: [email protected]

FLUGÜBERSICHT

REISEANMELDUNG SÜD-INDIEN07.10.2017 - 20.10.2017

Anmeldeschluss: 12.06.2017

Hiermit melde ich folgende Personen zur o.g. Reise verbindlich an Person A Person B€ 2.195,- Doppelzimmer r r € 485,- Einzelzimmerzuschlag rMindestteilnehmerzahl 16 Personen

Optional: Plus-Paket (Kranken- Unfall- Gepäck- (€ 2.000), Haftpflichtversicherung und Beistandsleistungen € 27,50 p.P. r r

Person A Person BName laut Pass:....................................................................... ...............................................................................................

1. Vorname/en laut Pass:.......................................................... ...............................................................................................

Geb.-Datum:............................................................................ ...............................................................................................

Straße:..................................................................................... ...............................................................................................

PLZ und Ort:............................................................................. ...............................................................................................

Telefon:.................................................................................... ................................................................................................

E-Mail:..................................................................................... ...............................................................................................

Reisepass gültig bis:................................................................. ...............................................................................................

Bei Buchung eines halben Doppelzimmers werden wir uns bemühen, einen geeigneten Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.

Anzahlung-Restzahlung:Mit Ihrer Anmeldung wird eine Anzahlung von € 250,- pro Person auf das nachstehende Sonderkonto von Peter Eberhardt fällig. Zusätzlich müssen evt. Versicherungswünsche direkt bezahlt werden. Bitte leisten Sie die Restzahlung bis spätestens 07.09.2017 ebenfalls auf dieses Konto.

Kontoinhaber: Peter Eberhardt Bank: Sparda-Bank Hessen BIC: GENODEF1S12 IBAN: DE27 5009 05002500 5964 86

Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters (siehe Rückseite) habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Bei Abschluss einer Reiseversicherung gelten die Konditionen der Signal Iduna, die Sie im Internet unter folgendem Link einsehen können: http://www.signal-iduna.de/Versicherungen/Reise/index.php

Ich/Wir sind damit einverstanden, dass EXO-TOURS als haftender Reiseveranstalter unsere Daten zum Zwecke der Visumbeschaffung und künftigerReiseangebote speichert.

Ort, Datum ......................................................... Unterschrift .............................................................................................

Reiseveranstalter: EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much

Der Reiseveranstalter behält sich vor die Reise abzusagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis 12.06.2017 nicht erreicht sein.

Anmeldung an:Amt für kath. Religionspädagogik - als Vermittler -

Domplatz 3, 60311 Frankfurt Tel. 069-8008718-300Fax 069-8008718-304E-Mail: [email protected]

Nähere Informationen bei:Peter EberhardtWaldblickstr. 17, 65207 WiesbadenTel. 06122-9280200E-Mail: [email protected]

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage die-ses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseaus-schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reisever-anstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unter-richten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Beson-derheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe-re Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändi-gung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. EUR 260,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwen-dig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Än-derungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprü-che bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise gelten-den Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendun-gen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

1. Absage bis 12.06.2017 kostenfrei

2. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn10% vom Reisepreis

3. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn25% vom Reisepreis

4. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn50% vom Reisepreis

5. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn65 % vom Reisepreis

6. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise80 % vom Reisepreis

Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Veranstaltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Umbuchungen, ErsatzpersonEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reise-beginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch

den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Un-ruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Haftung, Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso-nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkenn-bar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Rei-severanstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungs-beschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

b) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise-veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat-tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgut-scheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle ange-messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

16. RechtswahlAuf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. GerichtsstandDer Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Reiseveranstalter:EXO-TOURS e.K.Adamsweg 3 · 53804 MuchTelefon 02245-9156-0Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

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