Make in india Industrie

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FAHRZEUGTEILE WIR HABEN ZÜNDENDE IDEEN. WELTWEIT FÜHREND IN DER PRODUKTION VON FAHRZEUGTEILEN UND STAHL. FERTIGEN SIE IHRE AUTOMARKE IN INDIEN. ZWEITGRÖSSTER STAHLPRODUZENT VIERTGRÖSSTER STAHLPRODUZENT WELTWEIT 39,7 MRD. USD UMSATZ 2012–13 17 % EXPORTWACHSTUM VON 2008–2013 9,7 MRD. USD EXPORTE 2012–2013 Weitere Informationen erhalten Sie unter http://dhi.nic.in/ (Department of Heavy Industries, Ministry of Heavy Industries & Public Enterprises – Ministerium für Schwerindustrie und Staatsunternehmen, Abteilung Schwerindustrie)

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FAHRZEUGTEILE

WIR HABEN

ZÜNDENDE IDEEN.

WELTWEIT FÜHREND IN DER PRODUKTION VON FAHRZEUGTEILEN UND STAHL.

FERTIGEN SIE IHRE AUTOMARKE IN INDIEN.

ZWEITGRÖSSTER STAHLPRODUZENT

VIERTGRÖSSTER STAHLPRODUZENT WELTWEIT

39,7 MRD. USD UMSATZ 2012–13

17 % EXPORTWACHSTUM VON 2008–2013

9,7 MRD. USD EXPORTE 2012–2013Weitere Informationen erhalten Sie unter http://dhi.nic.in/ (Department of Heavy Industries, Ministry of Heavy Industries & Public Enterprises – Ministerium für Schwerindustrie und Staatsunternehmen, Abteilung Schwerindustrie)

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FAHRZEUGTEILEGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Eine aufstrebende globale Drehscheibe für die Beschaffung von Fahrzeugteilen.

→ Geographisch näher an wichtigen Fahrzeug-märkten wie ASEAN, Japan, Korea und Europa.

→ Geringe Arbeits- und Materialkosten. → Viertgrößter Stahlproduzent der Welt. → Kosten für Stahlerzeugung deutlich gering-

er als in konkurrierenden Ländern. → Aufstieg zum zweitgrößten Stahlproduzent-

en bis Ende 2015. → Eine Reihe global agierender Direktliefer-

anten hat Pläne angekündigt, die Beschaf-fungsvolumina von ihren indischen Tochterge-sellschaften zu steigern.

FDI-REGELUNG → In der Fahrzeugteile produzierenden Indus-

trie sind 100 % FDI mit automatischer Billigung gestattet, vorbehaltlich aller anwendbaren Vorschriften und Gesetze.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Traktorenteile, die von einem oder meh-

reren Werken eines Traktorenherstellers zur Fertigung von Traktoren in ein anderes Werk desselben Herstellers überführt werden, sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen.

→ Eine oder beide der folgenden beiden Ab-zugsmöglichkeiten können genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktions-

betriebe ist bei Investitionen, die 250 Millionen INR überschreiten (erworben und installiert in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

ANREIZE FÜR F&E, VON DER INDUSTRIE UND DEM PRIVATSEKTOR FINANZIERT

→ Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gewährt.

→ Gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

HERSTELLER MIT INTERNEM F&E-ZENTRUM → Gewichteter Abzug von 200 % gemäß

Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche Forschung und Entwick-lung. Aufwendungen für Grundstücke und

Gebäude sind nicht abzugsfähig. → Die Reduktion der Verbrauchssteuer auf 6 %

für Hersteller von Batterien, die Hersteller von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beliefern, wurde bis zum 31. März 2015 verlängert.

→ Lithium-Ionen-Autobatterien zur Fertigung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen sind vom Regelzoll ausgenommen.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten Anreizen

bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte.

→ Anreize bestehen aus Subventionen bei Grundstückskosten, Nachlässen bei Stempel-gebühren für Kauf und Pacht von Grundstück-en, Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

EXPORTANREIZE → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

→ Erstattung von Einfuhrzöllen. → Focus-Product-Regelung, besondere Fo-

cus-Product-Regelung und Focus-Market-Re-gelung (Zollgutschrift für Ausfuhren bestim-mter Waren bzw. in bestimmte Länder).

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → MOTOREN & MOTORTEILE:

• Technologische Innovationen wie Turbo-lader und Common-Rail-Systeme. • Outsourcing zugunsten einer kurz- bis

mittelfristig wachsenden Dynamik. → GETRIEBE- & STEUERUNGSTEILE:

• Die Anteile an Teilbereichsmärkten des Ersatzteilmarktes, etwa Kupplungen, werden aufgrund zunehmender Verkehrs-dichte vermutlich zunehmen. • Der Markteintritt von globalen Akteuren

wird erwartungsgemäß den Wettbewerb in Teilbereichsmärkten wie Gangschaltungen und Kupplungen verschärfen.

→ AUFHÄNGUNGS- & BRUCHTEILE: • Der Markteintritt von globalen Akteuren

wird wahrscheinlich den Wettbewerb in Teilbereichsmärkten wie Stoßdämpfern verschärfen.

→ AUSRÜSTUNG: • Auf dem Ersatzteilmarkt agierende

Unternehmen werden sich wahrscheinlich auf den Aufbau von Vertriebsnetz, Marken-image, Produktpalette und Preisgestaltung konzentrieren.

→ METALLTEILE: • Prognosen gehen davon aus, dass

Hersteller von der steigenden Nachfrage nach Blechteilen, Karosserien, Keilriemen, Druckgussteilen und hydraulischen und pneumatischen Geräten im Zweiradseg-

ment profitieren werden. • Führende Akteure im Teilbereichsmarkt

für Blechteile erweitern derzeit ihren Kun-denstamm.

→ NATIONALE MISSION FÜR ELEKTROMOBIL-ITÄT (NMEM) 2O2O:

• Die indische Bundesregierung hat 2013 die Nationale Mission für Elektromobilität 2020 (National Mission for Electric Mobility, NMEM) ins Leben gerufen, um die Akzep-tanz von Elektrofahrzeugen (einschließlich Hybridfahrzeugen) und ihre Fertigung in Indien zu fördern. • Schätzungen gehen von einem riesigen

Marktpotenzial in Indien für günstige Hy-brid- und Elektrofahrzeuge (xEVs) aus, die für den innerstädtischen Pendelverkehr (mit durchschnittlich 50 bis 100 km pro Fahrt) geeignet und so robust sind, dass sie auch während des Sommers und der Monsunzeit zuverlässig funktionieren. Prognosen für den Gesamtumsatz mit Elektrofahrzeugen gehen von 6 bis 7 Millionen Fahrzeugen bis 2020 aus.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Bosch (Deutschland) → Delphi (Vereinigtes Königreich) → Aisin Seiki Company (Japan) → Graziano Trasmissioni (Italien) → Denso (Japan) → ZF (Deutschland) → Valeo (Frankreich) → FAG (Deutschland) → TRW (USA) → Magna (Kanada)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Heavy Industry, Ministry of

Heavy Industries & Public Enterprises (Ministe-rium für Schwerindustrie und Staatsbetriebe, Abteilung Schwerindustrie)

→ Automotive Component Manufacturers Association of India (Verband der Fahrzeu-gteilehersteller Indiens)

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KRAFTFAHRZEUGE

SCHNALLEN SIESICH AN.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://dhi.nic.in/ (Department of Heavy Industries, Ministry of Heavy Industries & Public Enterprises – Ministerium für Schwerindustrie und Staatsunternehmen, Abteilung Schwerindustrie)

BIS ENDE 2015 WIRD INDIEN WELTWEITVIERTGRÖSSTER KRAFTFAHRZEUGMARKT SEIN.

2,15 MIO. PRODUZIERTE FAHRZEUGE 2013–14

4 GROSSE AUTOFERTIGUNGSZENTREN IM GANZEN LAND

7 % DES LANDESWEITEN BIP

JÄHRLICH ÜBER 6 MIO. VERKAUFTE FAHRZEUGE BIS 2020

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KRAFTFAHRZEUGEGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Es wird erwartet, dass sich Indien bis 2015 zum nach Volumen weltweit viertgrößten Kraftfahrzeugmarkt entwickelt.

→ Im Laufe der kommenden 20 Jahre wird Indien zu den „Großen Drei“ der globalen Kraftfahrzeugbranche gehören.

→ Bei Traktoren wird ein binnenwirtschaft-liches Umsatzwachstum in den nächsten 5 Jahren mit einer CAGR von 8–9 % erwartet, was die Bedeutung des indischen Marktes für internationale Marken steigert.

→ Die Zweiradproduktion ist in den vergan-genen sieben Jahren von 8,5 Millionen auf 15,9 Millionen Fahrzeuge jährlich gestiegen. Gerade ländliche Märkte bieten erhebliche Chancen.

→ Der indische Automobilmarkt hat das Po-tenzial, bis 2020 auf über 6 Millionen Fahrze-uge zu wachsen.

→ Die Herausbildung großer Kraftfahrze-ug-Cluster in Indien: Delhi-Gurgaon-Faridabad im Norden, Mumbai-Pune-Nashik-Aurangab-ad im Westen, Chennai-Bengaluru-Hosur im Süden und Jamshedpur-Kalkutta im Osten.

→ Weltweit tätige Automobil-Riesen investie-ren immer stärker in Indien, um die wachsende Binnennachfrage zu befriedigen. Diese Her-steller wollen die Wettbewerbsvorteile Indiens nutzen, um exportorientierte Produktionszen-tren aufzubauen.

→ Förderung von F&E: umfangreiche staatliche Unterstützung mit der Einrichtung von NA-TRiP-Zentren. Privatunternehmen wie Hyundai, Suzuki und GM sind daran interessiert, Indien zu einem ihrer Standorte für F&E-Aktivitäten zu machen.

→ Der Tata Nano steht beispielhaft für ressou-rcenbewusstes indisches Design und wird als Fortbewegungsmittel der jungen Generation positioniert.

→ Elektroautos werden im kommenden Jahrzehnt ein beträchtliches Marktsegment ausmachen.

FDI-REGELUNG → In der Kraftfahrzeugbranche sind 100 %

FDI mit automatischer Billigung gestattet, vorbehaltlich aller anwendbaren Vorschriften und Gesetze.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Traktorenteile, die von einem oder mehre-

ren Werken eines Traktorenherstellers in ein anderes Werk desselben Herstellers über-führt werden, sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen.

→ Steuerpflichtige können eine der folgenden Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktions-

betriebe ist bei Investitionen, die 250 Millionen INR überschreiten (in einem der

Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und installiert), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

→ Ein im Übergangshaushalt enthaltener geringerer Verbrauchssteuersatz auf Kraft-fahrzeuge wurde bis Dezember 2014 verlän-gert.

→ Für Kleinwagen, Motorräder und Motor-roller: Senkung der Verbrauchssteuer von 12 % auf 8 %.

→ Für Nutzfahrzeuge und SUV: Senkung der Verbrauchssteuer von 30 % auf 24 %.

→ Für große und Mittelklassewagen: Senkung der Verbrauchssteuer von 27 % auf 24 % bzw. von 24 % auf 20 %.

→ Zudem sind die folgenden Anreize im Bundeshaushalt 2013/14 enthalten:

→ Der Zulassungszeitraum für ein spezifi-ziertes Teil von Elektro- und Hybridfahrzeu-gen wurde von April 2013 bis 31. März 2015 verlängert.

→ Hersteller von Lithium-Ionen-Autobatterien, die Hersteller von Hybrid- und Elektrofahrze-ugen beliefern, sind vom Regelzoll (BCD, Basic Customs Duty) ausgenommen

ANREIZE FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG → Von der Industrie bzw. dem Privatsektor

finanzierte Forschungsprogramme: • Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird

gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaft-steuergesetz) gewährt. Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundesla-bor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festgelegte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wis-senschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ Unternehmen, die ein betriebsinternes F&E-Zentrum aufbauen:

• Ein gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche For-schung und Entwicklung. (Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig.) • Die Reduktion der Verbrauchssteuer auf 6

% für Hersteller von Batterien, die Hersteller von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beliefern, wurde bis zum 31. März 2015 verlängert. • Lithium-Ionen-Autobatterien zur Ferti-

gung von Lithium-Ionen-Akkupacks, die an Hersteller von Hybrid- und Elektrofahrze-ugen geliefert werden, sind vom Regelzoll ausgenommen.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten An-

reizen bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte. Anreize bestehen beispielsweise aus vergünstigten Grundstücken, Nachlässen bei Stempelge-bühren für Kauf oder Pacht von Grundstück-en, Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei

Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

EXPORTANREIZE → Im Rahmen der Außenhandelspolitik sind

verschiedenste Exportanreize verfügbar.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → Personenkraftwagen: Pkw, SUV, Mehrzweck-

fahrzeuge. → Zweirädrige Fahrzeuge: Mopeds, Motor-

roller, Motorräder. → Dreirädrige Fahrzeuge: Fahrzeuge zur Be-

förderung von Personen und Lasten. → Nutzfahrzeuge: leichte Nutzfahrzeuge, mit-

telschwere und schwere Nutzfahrzeuge. → Riesige Nachfrage nach kostengünstigen

und sicheren Fahrzeugen, die für den inner-städtischen Pendelverkehr (mit durchschnit-tlich 50 bis 100 km pro Fahrt) geeignet und robust genug sind, dass sie auch während des Sommers und der Monsunzeit zuverlässig funktionieren. Prognosen für den Gesamtum-satz mit Elektrofahrzeugen gehen von 6 bis 7 Millionen Fahrzeugen bis 2020 aus.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Suzuki (Japan) → Nissan (Japan) → Piaggio (Italien) → Volkswagen (Deutschland) → Renault (Frankreich) → Hyundai (Südkorea) → General Motors (USA) → BMW (Deutschland) → Ford (USA) → Toyota (Japan)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Heavy Industry, Ministry of

Heavy Industries & Public Enterprises (Ministe-rium für Schwerindustrie und Staatsbetriebe, Abteilung Schwerindustrie)

→ Society of Indian Automobile Manufacturers (Vereinigung der indischen Automobilher-steller)

Page 5: Make in india Industrie

LUFTFAHRT

HOCHHINAUS.

Weitere Informationen �nden Sie unter http://civilaviation.gov.in/ (Ministry of Civil Aviation – Ministerium für zivile Luftfahrt)

163 MILLIONEN PASSAGIERE: DER WELTWEITAM SCHNELLSTEN WACHSENDE LUFTFAHRTMARKT.STARTEN SIE VOLL DURCH.

NEUNTGRÖSSTER MARKT FÜR ZIVILE LUFTFAHRT163 MILLIONEN PASSAGIERE 2013

60 MILLIONEN INTERNATIONALE PASSAGIERE BIS 201785 INTERNATIONALE FLUGGESELLSCHAFTEN VERBINDEN ÜBER 40 LÄNDER

DRITTGRÖSSTER LUFTFAHRTMARKT BIS 2020800 LUFTFAHRZEUGE BIS 2020

Page 6: Make in india Industrie

LUFTFAHRTGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Der Luftfahrtmarkt Indiens wächst mit rasantem Tempo, sein Markt für zivile Luftfahrt ist derzeit der neuntgrößte der Welt.

→ Prognosen gehen davon aus, dass sich Indi-en bis 2020 zum drittgrößten Luftfahrtmarkt entwickeln wird.

→ 2013 lag der gesamte Passagierverkehr bei einer Marke von 163,06 Millionen. Indien ist mit 0,04 Flügen pro Kopf und Jahr einer der am wenigsten durchdrungenen Luftfahrtmärkte der Welt, verglichen mit 0,3 in China und über 2 in den USA.

→ Die indischen Luftfahrtunternehmen planen eine Aufstockung ihrer Flotten auf 800 Maschinen bis 2020.

→ Für den indischen Luftfahrtsektor werden für den Zeitraum 2012 bis 2017 Gesamtin-vestitionen von 12,1 Mrd. USD erwartet, von denen 9,3 Mrd. USD aus dem privaten Sektor stammen werden.

FDI-REGELUNG → Greenfield-Flughafen-Projekte („auf der

grünen Wiese“): 100 % FDI gestattet mit au-tomatischer Billigung.

→ Bestehende Flughafenprojekte: bis zu 74 % FDI gestattet mit automatischer Billigung, von 74 % bis 100 % gestattet mit staatlicher Genehmigung.

→ Einheimische Linienfluggesellschaften: bis zu 49% FDI gestattet mit automatischer Billigu-ng. 100 % FDI gestattet für nicht gebietsansäs-sige Inder (NRI). Charterluftverkehr: bis zu 49% FDI gestattet mit automatischer Billigung. FDI zwischen 49 % und 74 % gestattet mit staat-licher Genehmigung 100 % FDI gestattet für nicht gebietsansässige Inder (NRI).

→ Hubschrauberdienste und Wasserflugzeuge: bis zu 100% FDI gestattet mit automatischer Billigung.

→ Abfertigungsdienste: bis zu 49% FDI gestat-tet mit automatischer Billigung. FDI zwischen 49 % und 74 % gestattet mit staatlicher Geneh-migung 100 % FDI gestattet für nicht gebiet-sansässige Inder (NRI).

→ Wartungs- und Reparaturunternehmen, Flugschulen, Einrichtungen für technische Ausbildung: bis zu 100 % FDI gestattet mit automatischer Billigung.

→ Investitionen unterliegen den einschlägi-gen Vorschriften, Genehmigungen durch die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (Directorate General of Civil Aviation, DGCA) und Sich-erheitsbehörden sowie anderen Bedingun-gen. Ausländischen Fluglinien ist es künftig gestattet, Kapitalbeteiligungen an indischen Unternehmen zu erwerben, die Linien- und Charterluftverkehr betreiben, und zwar bis zu einer Obergrenze von 49 % des Einlageka-pitals. Diese Investitionen unterliegen dem staatlichen Genehmigungsverfahren.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Flugzeugmotoren und Teile von Flugzeu-

gmotoren können von Einfuhrzöllen befreit werden, wenn sie für die Inspektion, Reparatur oder Wartung von Luftfahrzeugen importiert werden, die im Linienverkehr eingesetzt werden.

→ Im Budget ist die Entwicklung neuer

Flughäfen in Tier-1- und Tier-2-Städten vorgesehen.

→ Der Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz) sieht in Section 44AE eine Pauschalbesteuerung für Steuerp-flichtige vor, die im Bereich der Handhabung, der Vermietung oder dem Leasing von Fracht-fahrzeugen tätig sind. Der Gesetzesvorschlag sieht eine Steigerung des pauschal angenom-menen Einkommens auf 7.500 INR pro Fahrze-ug für alle Arten von Frachtfahrzeugen vor.

→ Steuerbefreiungen für die Entwicklung von Infrastruktur im Rahmen des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gemäß Section 80 IA.

→ Eine Befreiung vom Regelzoll ist für Teile und Testausrüstung möglich, die für die War-tung, Reparatur und Überholung von Luft-fahrzeugen genutzt werden.

→ Das Budget sieht eine Unterstützung der indischen Flughafenbehörde AAI (Airports Authority of India) für die Entwicklung von Flughafeninfrastruktur in den nordöstlichen Bundesstaaten vor.

INVESTITIONSCHANCEN → Laut Schätzungen wird die aktuelle Flotte in

den kommenden 5 Jahren um 300 Geschäfts-reiseflugzeuge, 300 Kleinflugzeuge und 250 Hubschrauber erweitert.

→ Das Wachstum im Luftfahrtsektor steigert die Nachfrage nach Instandhaltungszentren.

→ Greenfield-Flughafen-Projekte („auf der grünen Wiese“) im Rahmen eines Public Private Partnership in Navi Mumbai und Mopa (Goa).

→ Entwicklung neuer Flughäfen: Die indische Flughafenbehörde AAI hat sich das Ziel ge-setzt, bis 2020 landesweit rund 250 Flughäfen in Betrieb zu nehmen.

→ Die nordöstlichen Bundesstaaten: Die in-dische Flughafenbehörde AAI plant, Guwahati als interregionale Drehscheibe und Agartala, Imphal und Dibrugarh als intraregionale Dreh-scheiben auszubauen.

→ Die indische Flughafenbehörde AAI plant, zwischen 2013 und 2017 Ausgaben in Höhe von 1,3 Mrd. USD für Nicht-U-Bahn-Projek-te, wobei der Schwerpunkt auf der Mod-ernisierung und dem Ausbau bestehender Flughäfen liegt.

→ Die indischen Flughäfen übernehmen das SWZ-Aerotropolis-Modell, um ihre Umsätze aus Einzelhandel, Werbung und Parkmöglich-keiten, Sicherheitsausrüstung und Dienstleis-tungen zu steigern.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Airbus (Frankreich) → Boeing International Corporation (USA) → AirAsia (Malaysia) → Rolls Royce (Vereinigtes Königreich) → Frankfurt Airport Services Worldwide

(Deutschland) → Honeywell Aerospace (USA) → Malaysia Airports Holdings Berhad (Malay-

sia) → GE Aviation (USA) → Airports Company South Africa Global

(Südafrika) → Alcoa Fastening Systems Aerospace (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Civil Aviation (Ministerium für

zivile Luftfahrt) → Directorate General of Civil Aviation (Gener-

aldirektion für Zivilluftfahrt) → Bureau of Civil Aviation Security (Büro für

die Sicherheit der Zivilluftfahrt) → Airports Economic Regulatory Authority of

India (Wirtschaftliche Flughafenaufsichtsbe-hörde Indiens)

→ Air India Limited → Pawan Hans Limited → Airports Authority of India (Indische

Flughafenbehörde)

Page 7: Make in india Industrie

BIOTECHNOLOGIE

Weitere Informationen �nden Sie unter http://dbtindia.nic.in/ (Departement of Biotechnology, Ministry of Science & Technology – Ministerium für Wissenschaft & Technologie, Abteilung Biotechnologie)

DRITTGRÖSSTE BIOTECH-INDUSTRIE IM ASIATISCH-PAZIFISCHEN RAUMZWEITHÖCHSTE ANZAHL VON ANLAGEN MIT FDA-ZULASSUNG3,7 MRD. USD INVESTITIONEN IN BIOTECHNOLOGIE 2013–17FÜHRENDER HERSTELLER VON REKOMBINANTEM HEPATITIS B-IMPFSTOFF4,3 MRD. USD BIOTECHNOLOGIE-WIRTSCHAFT BIS ENDE 2013100-MRD.-USD-INDUSTRIE BIS 2025

MIT 3,81 MRD. USD UMSATZ 2013 IST INDIENSBIOTECHNOLOGIESEKTOR GESUND UND MUNTER.

GESUNDHEIT& WOHLSTAND.

Page 8: Make in india Industrie

BIOTECHNOLOGIEGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indien gehört zu den weltweit 12 größten Biotech-Standorten und nimmt im asiat-isch-pazifischen Raum den dritten Rang ein.

→ Indien verfügt über die zweitmeisten (nach den USA) Anlagen, die von der US-Behörde FDA genehmigt wurden.

→ Indien übernahm 2005 das System für Produktpatente.

→ Eine Steigerung der staatlichen Aufwend-ungen wird das Wachstum der Branche ankurbeln: Zwischen 2012 und 2017 plant die indische Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 3,7 Mrd. USD für Biotechnologie.

→ Indien ist der größte Hersteller des rekombi-nanten Hepatitis B-Impfstoffs.

→ Indien hat das Potenzial, zum führenden Produzenten von transgenem Reis und einer Reihe von gentechnisch veränderten Gemüse-sorten aufzusteigen.

FDI-REGELUNG → Arzneimittel: ausländische Direktinvesti-

tionen (FDI) bis 100 % gestattet mit automa-tischer Billigung für Greenfield-Projekte und mit staatlicher Genehmigung für Brown-field-Projekte.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Befreiung von der Dienstleistungssteuer für

Dienstleistungen, die Betreiber von allgemein-en Behandlungsanlagen für biomedizinische Abfälle für klinische Einrichtungen erbringen, indem sie diese biomedizinischen Abfälle auf-bereiten oder entsorgen oder damit verbun-dene Verfahren durchführen.

→ Erstattung von Einfuhrzöllen, die zum Zeit-punkt der Einfuhr auf wissenschaftliche und technische Geräte, Apparate usw. durch sta-atlich finanzierte oder andere Forschungsein-richtungen bezahlt wurden, vorbehaltlich der Einreichung eines Nachweises der Regis-trierung durch die Abteilung für wissenschaft-liche und industrielle Forschung (Department of Scientific and Industrial Research).

SONSTIGE ANREIZE → Abschreibungen für Wertverluste von Anla-

gen und Maschinen können nun in Höhe von 40 % (anstatt bisher 25 %) geltend gemacht werden.

→ In bestimmten Fällen Befreiung von Ein-fuhrzöllen für Güter, die für F&E importiert werden.

→ Befreiung von Einfuhrzöllen und Ver-brauchssteuern für anerkannte Forschungsor-ganisationen in Wissenschaft und Industrie (Scientific & Industrial Research Organisations, SIRO).

→ 150 % gewichteter Steuerabzug für Auf-wendungen für F&E.

→ 3-jähriger Forderungsverzicht bei Ver-brauchssteuern auf patentierte Produkte.

→ 100 % Nachlass auf eigene Aufwendungen für F&E.

→ 125 % Nachlass, wenn die For-schungstätigkeit im Auftrag von staatlich finanzierten Forschungsinstituten durchge-führt wird.

→ Gemeinschaftsprojekten im F&E-Bereich werden spezielle Steuervorteile geboten.

→ Einrichtung eines Risikokapitalfonds zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen.

→ Förderung von Innovation über BIPP, SBIRI, BIRAC und Biotech-Parks.

INVESTITIONSCHANCEN → Die Abteilung für Biotechnologie hat in

unterschiedlichen Landesteilen Biotech-Parks gegründet, um Produktentwicklung, For-schung und Innovation sowie die Entwicklung industrieller Cluster im Bereich Biotechnologie zu fördern.

→ In Betrieb befinden sich bereits Bio-tech-Parks in Lucknow in Uttar Pradesh, Banga-lore in Karnataka, Kalamassery und Kochi in Kerala, Guwahati in Assam sowie Chindwara in Madhya Pradesh.

→ Die Parks bieten Investoren Gründerzentren, Pilotanlagen für die Lösungsmittelextraktion sowie Labor- und Büroflächen.

→ Indien verfügt nach Volumen über 8 % Anteil am globalen Markt für Generika, was auf enorme ungenutzte Chancen in diesem Sektor hinweist.

→ Das Outsourcing nach Indien wird mit der Entdeckung und Produktion von Formulierun-gen erwartungsgemäß zunehmen.

→ Hybridsaatgut, einschließlich gentechnisch veränderten Saatguts, bietet in Indien neue Geschäftschancen aufgrund der damit verbun-denen Ertragssteigerungen.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Limagrain (Frankreich) → Endo Pharmaceuticals (USA) → Mylan Inc. (USA) → Sanofi Aventis (Frankreich) → Abbot Laboratories (USA) → Fresenius (Singapur) → Hospira (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Biotechnology, Ministry of

Science & Technology, Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Wissen-schaft und Technik, Abteilung Biotechnologie)

→ Association of Biotechnology Led Enterpris-es (Verband der Biotechnologie-Unterneh-men)

Page 9: Make in india Industrie

CHEMIKALIEN

HIER STIMMTDIE CHEMIE.INDIEN IST WELTWEIT FÜHRENDER HERSTELLER VONFARBSTOFFEN, AGROCHEMIKALIEN UND PETROCHEMIKALIEN.

DRITTGRÖSSTER HERSTELLER VON CHEMIKALIEN IN ASIENDRITTGRÖSSTER HERSTELLER VON AGROCHEMIKALIENSECHSTGRÖSSTER HERSTELLER VON CHEMIKALIEN WELTWEITGESAMTPRODUKTION VON 19.300 TAUSEND METRISCHEN TONNEN 2013–1470.000 KOMMERZIELLE PRODUKTE16 % DER WELTWEITEN FARBSTOFF-PRODUKTION

Weitere Informationen �nden Sie unter http://chemicals.nic.in/ (Department of Chemicals & petrochemicals, Ministry of Chemicals & Fertilizers – Ministerium für Chemikalien und Düngemittel, Abteilung Chemikalien & Petrochemikalien)

Page 10: Make in india Industrie

CHEMIKALIENGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indien ist der drittgrößte Hersteller von Chemikalien in Asien und nach Ausstoß der sechstgrößte weltweit.

→ Die chemische Industrie spielt in der Wirtschaft Indiens eine zentrale Rolle und trägt rund 2,11 % zum BIP des Landes bei.

→ Indien ist aktuell der drittgrößte Ver-braucher von Polymeren und der drittgrößte Hersteller von Agrochemikalien.

→ Indiens Nähe zum Nahen Osten, der weltweit wichtigsten Quelle petrochemischer Rohstoffe, ermöglicht Skaleneffekte.

→ Große staatliche Unterstützung für F&E → Die Polymer- und die agrochemische

Industrie in Indien bieten enorme Wachstum-schancen.

FDI-REGELUNG → In der chemischen Industrie sind 100 % FDI

gestattet mit automatischer Billigung vorbe-haltlich aller anwendbaren Vorschriften und Gesetze.

→ Bestimmte Produkte wie Wachskerzen, Waschseifen, Zündhölzer, Feuerwerkskörper und Räucherstäbchen gehören zu den für KKMU-Sektor reservierten Produkten, in denen FDI über 24 % einer staatlichen Genehmigung bedürfen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Der Regelzoll auf Reformat wird von 10 %

auf 2,5 % gesenkt. → Der Regelzoll auf Propan, Ethan, Ethylen,

Propylen und Butadien wird von 5 % auf 2,5 % gesenkt.

→ Der Regelzoll auf o-Xylol wird von 5 % auf 2,5 % gesenkt.

→ Der Regelzoll auf denaturierten Ethylalkohol und Methylalkohol wird von 7,5 % auf 5 % gesenkt.

→ Der Regelzoll auf Roh-Naphthalin wird von 10% auf 5% gesenkt.

→ Der Regelzoll auf Fettsäuren, unverarbeit-etes Palmstearin, RBD und andere Palmstea-rine sowie spezifizierte Rohöle in Industri-equalität wird für die Fertigung von Seifen und Oleochemikalien von 7,5 % auf 0 % (vorbehalt-lich „Actual User“-Bedingungen) gesenkt.

→ Ebenso wird der Regelzoll auf Rohglycerin allgemein von 12,5 % auf 7,5 % und für die Fer-tigung von Seifen von 12,5 % auf 0 % (vorbe-haltlich „Actual User“-Bedingungen) gesenkt.

→ Eine oder beide der folgenden beiden Ab-zugsmöglichkeiten können genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als Anreiz für Produktionsbetriebe beste-

ht die besagte Förderung eines zusätzlichen Abzugs von 50 % der Kosten für neue Anla-gen und Maschinen über 250 Millionen INR, falls diese in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2 erworben und installiert wurden.

ANREIZE FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG → Von der Industrie/Privatwirtschaft finan-

zierte Forschungsprogramme: Gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkom-men- und Körperschaftsteuergesetz) wird ein gewichteter steuerlicher Abzug gewährt. Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steu-erpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ PRODUKTIONSBETRIEBE MIT INTERNEM F&E-ZENTRUM:

• Ein gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche For-schung und Entwicklung. Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten Anreizen

bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte.

→ Anreize bestehen beispielsweise in Form von Zuschüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte usw.

EXPORTANREIZE → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

→ Erstattung von Einfuhrzöllen. → Focus-Product-Regelung, besondere Fo-

cus-Product-Regelung und Focus-Market-Re-gelung (Zollgutschrift für Ausfuhren bestim-mter Waren bzw. in bestimmte Länder).

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → AGROCHEMIKALIEN:

• Indien ist der weltweit drittgrößte Her-steller von Agrochemikalien. • Indien exportiert rund 50 % der aktuellen

Produktion; erwartungsgemäß werden Exporte auch weiterhin ein zentraler Faktor der Branche bleiben.

→ SPEZIALCHEMIKALIEN: • Der Markt für Spezialchemikalien konnte

in den vergangenen fünf Jahren ein Wach-stum von 14 % verzeichnen; Prognosen gehen davon aus, dass das Marktvolumen bis 2020 die Marke von 70 Mrd. USD erre-

ichen wird. • Indien ist aktuell der drittgrößte Ver-

braucher von Polymeren, und die steigende Nachfrage nach Kunststoffen wird den Verbrauch weiter ankurbeln. • Zu den Wachstumsmotoren zählen eine

wachsende Bauwirtschaft und der zuneh-mende Einsatz von modernen Beschich-tungs-, Decken- und Verstärkungsmateri-alien auf Polymerbasis im Bauwesen sowie Kunststoffe, Farben und Beschichtungen in der Kraftfahrzeugbranche.

→ CHEMISCHE FARBSTOFFE: • Die indische Farbstoffindustrie wird mit

6,8 Mrd. USD bewertet, wovon fast 75 % in den Export gehen. • Indien zeichnet für 16 % der weltweiten

Farbstoffproduktion verantwortlich – Ten-denz steigend. • Andere Segmente sind petrochemische,

biopharmazeutische, Bio-Agro- und bioin-dustrielle Produkte.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Mitsubishi Chemical Corporation (Japan) → BASF (Deutschland) → ADEKA (Japan) → Akzo Nobel (Niederlande) → DuPont (USA) → Syngenta (Schweiz) → Croda (Vereinigtes Königreich) → DyStar (Deutschland) → Henkel (Deutschland) → Dow Chemicals (USA) → Rhodia (Belgien) → Wacker Metroark (Deutschland)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Chemicals & Petrochemicals,

Ministry of Chemicals & Fertilizers (Ministerium für Chemikalien und Düngemittel, Abteilung Chemie und Petrochemie)

→ Indian Chemical Council (Verband der indischen chemischen Industrie)

→ Crop life India → Dye Manufacturers Association of India

(Verband der Farbstoffhersteller Indiens) → Alkali Manufacturers Association of India

(Verband der indischen Alkalibranche) → Indian Speciality Chemical Manufacturers

Association (Verband der indischen Spezial-chemikalienbranche)

→ Chemicals & Petrochemicals Manufacturers Association (Verband der chemischen und petrochemischen Industrie Indiens)

Page 11: Make in india Industrie

BAUWESEN

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://moud.gov.in (Ministry of Urban Development)

SPATENSTICH.MIT 100 GEPLANTEN NEUEN

SMART CITIES LIEFERT INDIENDIE VORLAGE FÜR KÜNFTIGE

STADTENTWICKLUNG.

1 BILLION USD GEPLANTEINVESTITIONEN BIS ENDE 2017

100 % FDI GESTATTET MIT AUTOMATISCHER BILLIGUNGFÜR GEMEINDEN, STÄDTE

BEDARF AN 650 MRD.USD INVESTITIONENIN DEN NÄCHSTEN 20 JAHREN

10 % VON INDIENSBIP STAMMT AUSBAUTÄTIGKEIT

Page 12: Make in india Industrie

BAUWESENGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Bis 2017 werden Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 1.000 Mrd. USD erwartet, 40 % davon finanziert durch den privaten Sektor. 45 % dieser In-vestitionen werden auf Bautätigkeiten entfallen und 20 % auf eine Modernisierung der Bauwirtschaft.

→ Die indische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um der Branche den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.

→ Bautätigkeiten zeichnen für über 10 % des natio-nalen BIP verantwortlich.

→ Es herrscht eine ungebrochene Nachfrage nach Bautätigkeiten durch den Industrie- und Immobil-iensektor.

→ Für städtische Infrastrukturprojekte werden in den kommenden 20 Jahren Investitionen in Höhe von schätzungsweise 650 Mrd. USD erforderlich sein.

→ Der Wohnbau für Senioren erfährt in den letzten Jahren zunehmend Interesse von Unternehmen, Gastgewerbe und der Gesundheitsbranche.

FDI-REGELUNG → 100 % FDI gestattet mit automatischer Billi-

gung für Gemeinden, Wohnbau, den Ausbau der Infrastruktur sowie Bau- und Entwicklungsvorhaben (einschließlich aber nicht beschränkt auf Wohnbau, Gewerbeimmobilien, Hotels, Resorts, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, städ-tische und regionale Infrastruktur). Für ausländische Investitionen in diesem Sektor gelten die folgenden Hauptbedingungen:

→ Die Mindestfläche für die Entwicklung von Ein-richtungen für betreutes Wohnen liegt bei 10 Hektar. Bei Bau- und Entwicklungsvorhaben muss die bebaute Fläche mindestens 50.000 m2 betragen. Bei kombinierten Projekten ist die Erfüllung einer dieser beiden Bedingungen ausreichend. Es existieren spezifische Befreiungen für „Smart Cities“, Wohn-bauprojekte und Seniorenheime.

→ Für hundertprozentige Tochtergesellschaften gilt eine Mindestkapitalisierung von 10 Millionen USD, für Joint Ventures mit indischen Partnern muss eine Mindestkapitalisierung von 5 Millionen USD vorliegen. Die Mittel müssen innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingebracht werden.

→ Eine Rückführung der ursprünglichen Investition ist erst nach Ablauf von drei Jahren ab dem vollstän-digen Vorliegen der Mindestkapitalisierung möglich. Der Begriff „ursprüngliche Investition“ besagt, dass der gesamte Betrag als FDI eingebracht wird. Die Sperrfrist von drei Jahren läuft ab dem Empfangsda-tum jeder FDI Rate/Tranche oder ab dem Datum, an dem die Mindestkapitalisierung vollständig vorliegt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Der Investor kann jedoch mit vorheriger staatlicher Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde Foreign Investment Promotion Board (FIPB) die Erlaubnis erlangen, sich früher zurückzuziehen.

→ Die oben genannten Bedingungen für Mind-estkapitalisierung, Mindestflächen, Sperrfrist und Mindestentwicklung gelten nicht für Hotels und die Tourismusbranche, Krankenhäuser, Sonder-wirtschaftszonen (SWZ), den Bildungssektor, Senior-enheime und Investitionen von nicht gebietsansässi-gen Indern (NRI).

→ FDI sind nicht gestattet in der Immobilien-wirtschaft oder für den Bau landwirtschaftlicher Gebäude.

→ 100 % FDI sind mit automatischer Billigung gestattet für städtische Infrastrukturbereiche wie öffentlichen Verkehr, Wasserversorgung, Kanalisation und Abwasserbehandlung und unterliegen den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften.

→ FDI-Regelung für Industrieparks: → 100 % FDI gestattet mit automatischer Billigung.

Ein „Industriepark“ ist ein Projekt, bei dem hochwer-tige Infrastruktur in Form erschlossener Grundstücke oder bebauter Flächen oder einer Kombination aus

Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt und allen bezugsberechtigten Einheiten zum Zwecke industri-eller Aktivitäten zugänglich gemacht wird.

→ FDI in Industrieparks unterliegt nicht den Bedi-ngungen für Bau- und Entwicklungsprojekte usw., falls der Industriepark die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt.

→ Er muss mindestens 10 Einheiten umfassen, wobei keine Einzeleinheit mehr als 50 % der zuweis-baren Fläche einnehmen darf.

→ Die insgesamt zuweisbare Fläche muss zu mindestens 66 % für industrielle Aktivitäten genutzt werden.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Die Regierung von Indien hat im Bundeshaushalt

2014/15 angekündigt, durch eine Modernisierung mittelgroßer Städte „Einhundert Smart Cities“ als Satellitenstädte größerer Städte entwickeln zu wollen. Für diesen Zweck wurden 70,6 Mrd. INR im laufenden Fiskaljahr zugewiesen. Im Hinblick auf „Smart Cities“ wurden zudem die folgenden Punkte im Haushalt angekündigt:

→ Zur Förderung von „Smart Cities“, in denen Wohn-raum für die neue Mittelschicht geschaffen wird, werden die Bedingungen für bebaute Flächen und Kapitalisierung für FDI von 50.000 m2 auf 20.000 m2 bzw. von 10 Mio. USD auf 5 Mio. USD gesenkt. Des weiteren werden Projekte, die mindestens 30 % der gesamten Projektkosten für preis- und kostengüns-tigen Wohnraum reservieren, von den Bedingungen für bebaute Flächen und Kapitalisierung ausgenom-men

→ Eine Bundesbehörde für Industriekorridore (National Industrial Corridor Authority) mit Sitz in Pune wird eingerichtet, um die Entwicklung von Industriekorridoren zu koordinieren. Sie wird ihr Hauptaugenmerk auf „Smart Cities“ mit dem Schwer-punkt Verkehrsanbindung legen, um das Wachstum in Produktion und Urbanisierung anzuregen.

→ Die Generalplanung des Industriekorridors Amritsar-Kalkutta wird zügig abgeschlossen, um die Entwicklung von „intelligenten Industriestädten“ in sieben Bundesstaaten zu ermöglichen. Diese sieben Bundesstaaten sind Punjab, Haryana, Uttar Pradesh, Uttarakhand, Bihar, Jharkhand und Westbengalen.

→ Die Generalplanung für drei neue „Smart Cities“ in der Region des Industriekorridors Chennai-Bengalu-ru (Ponneri in Tamil Nadu, Krishnapatnam in Andhra Pradesh und Tumkur in Karnataka) wird demnächst abgeschlossen.

→ Eine Perspektivenplanung für den Wirtschafts-korridor Bengaluru-Mumbai und den Korridor Vizag-Chennai Corridor wird demnächst abgeschlos-sen, wobei die Einrichtung von 20 neuen Industrie-clustern vorgesehen ist.

→ Eine vorgeschlagene Bereitstellung von 40 Mrd. INR für einen Auftrag zur Errichtung von preis- und kostengünstigem Wohnraum wird in der National Housing Bank verankert.

→ Eine vorgeschlagene Bereitstellung von 1 Mrd. INR für die Entwicklung von U-Bahn-Projekten in Lucknow und Ahmedabad.

→ 80 Mrd. INR wurden der National Housing Bank zugewiesen, um landesweit den ländlichen Wohn-bau auszuweiten und weiterhin zu unterstützen.

→ Die Regierungen der betroffenen Bundesstaaten sollen als Träger von U-Bahn-Projekten, die unter die Richtlinie Project Import Regulations (1986) fallen, benachrichtigt werden

ANREIZE FÜR DIE ENTWICKLUNG VON SWZ / EMC / SONSTIGE BRANCHENSPEZIFISCHE CLUSTER

→ Befreiung von Einfuhrzöllen/Verbrauchssteuern für die Entwicklung von SWZ für von der BOA bewil-ligte Vorgänge.

→ Befreiung von der Körperschaftsteuer für Ein-kommen, das mit der Entwicklung von SWZ in 10 aufeinanderfolgenden Jahren erzielt wurde, für 15 Jahre gemäß Section 80-IAB Income Tax Act (ind.

Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz). → Befreiung von der zentralen Verkaufssteuer (Cen-

tral Sales Tax, CST). → Befreiung von der Dienstleistungssteuer (Section

7, 26 und Schedule 2 des SEZ Act).

ANREIZE FÜR DIE ENTWICKLUNG VON ELEKTRONIKINDUSTRIE-CLUSTERN

→ Brownfield EMC (Brachflächen-Projekte): Die Un-terstützung ist auf 75 % der Projektkosten begrenzt, wobei eine Obergrenze von 0,5 Mrd. INR gilt. Die res-tlichen Projektkosten werden von anderen Akteuren des EMC mit einem Mindestbeitrag der Industrie von 15 % der Projektkosten aufgebracht.

→ Greenfield EMC (Neuprojekte „auf der grünen Wiese“): Die Unterstützung ist auf 50% der Projek-tkosten begrenzt, wobei eine Obergrenze von 0,5 Mrd. INR pro 100 Acres Land (rund 400.000 m2) gilt. Die restlichen Projektkosten werden von anderen Akteuren des EMC mit einem Mindestbeitrag der Industrie von 25% der Projektkosten aufgebracht.

→ Die Verwaltungskosten werden auf 3 % der Bundesunterstützung für das Projekt begrenzt. Die Kosten für das Erstellen eines detaillierten Projekt-berichts gelten ebenfalls als Teil der Projektkosten.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten Anreizen

bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Investitionen und besondere Anreizpakete für Großprojekte.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in SWZ

bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durch-führung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundesstaaten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → Bauentwicklung in Wohnbau, Einzelhandel, Gew-

erbebau und Tourismus. → Technologien und Lösungen für intelligente

nachhaltige Städte und integrierte Townships. → Technologien zur Förderung von preis- und

kostengünstigem Wohnraum. → Lösungen für „grüne Gebäude“. → Nachhaltige und umweltfreundliche Baumateri-

alien. → Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften

für den Bausektor. → Smart Cities. → Städtische Wasserversorgung; städtische Kanali-

sation und Abwasserbehandlung.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Hines (USA) → Veolia (Frankreich) → Ascendas (Singapur) → Aqualyng AS (Norwegen) → Tishman Speyer (USA) → Emaar Properties (VAE) → The Trump Organization (USA) → Alstom (Frankreich) → Hydro-Comp Enterprises (Zypern) → GIZ (Deutschland)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Urban Development (Ministerium für

Stadtentwicklung) → Ministry of Rural Development (Ministerium für

ländliche Entwicklung) → Confederation of Real Estate Developers Associa-

tions of India (Dachverband der indischen Vereini-gungen der Immobilienentwickler)

→ Builders Association of India (Verband der in-dischen Bauwirtschaft)

→ Construction Industry Development Council (Rat für die Entwicklung der Bauwirtschaft)

Page 13: Make in india Industrie

RÜSTUNGPRODUKTION

Weitere Informationen �nden Sie unter http://mod.nic.in/ (Ministry of Defence – Verteidigungsministerium)

KUGELSICHER.INDIEN HAT EINVERTEIDIGUNGSBUDGETIN HÖHE VON 37,3 MRD. USDUND IST EIN GROSSER ABNEHMER.

DRITTGRÖSSTE STREITKRÄFTE WELTWEIT

40 % DES BUDGETS WIRD FÜR BESCHAFFUNG AUFGEWENDET

60 % DES BEDARFS DURCH IMPORTE GEDECKT

INVESTITIONEN VON 4 MRD. USD IN 7–8 JAHREN

Page 14: Make in india Industrie

RÜSTUNGSPRODUKTIONGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indiens derzeitiger Bedarf an Rüstungs-gütern wird hauptsächlich mit Importen gedeckt. Eine Öffnung des strategisch so wichtigen Verteidigungssektors für die Privatwirtschaft hilft ausländischen Erstaus-rüstern, strategische Partnerschaften mit in-dischen Unternehmen einzugehen und dabei gleichzeitig den Binnenmarkt zu bedienen und die globale Geschäftstätigkeit anzukurbeln. So werden nicht nur im Inland Kapazitäten aufgebaut, sondern auch die Exporte langfris-tig gesteigert.

→ In den kommenden 7–8 Jahren können Offset-Verpflichtungen in Höhe von schätzu-ngsweise 250 Mrd. INR genutzt werden.

→ Die Offset-Richtlinie (die obligatorische Offset-Verpflichtungen von mindestens 30 % bei der Beschaffung von Rüstungsgütern über einem Betrag von 3 Mrd. INR vorsieht), die Bestandteil von Kapitalbeschaffungsvereinba-rungen mit ausländischen Rüstungsproduz-enten ist, soll den Aufbau eines inländischen Anbieternetzes sicherstellen.

→ Die Regierungspolitik zielt darauf ab, Au-tarkie, Indigenisierung (also „Einheimischma-chung“) und technologische Modernisierung zu fördern, Skaleneffekte zu ermöglichen und Exportkapazitäten im Verteidigungssektor zu entwickeln.

→ Die umfassenden Modernisierungspläne des Landes, eine zunehmende Konzentration auf Innere Sicherheit und Indiens steigende Attraktivität als Zentrum der Rüstungsbeschaf-fung.

→ Bereitstellung hoher Aufwendungen für Verteidigungszwecke im Bundeshaushalt.

FDI-REGELUNG → Bis zu 49 % FDI gestattet mit staatlicher

Genehmigung, über 49 % nach einer Einzelfall-prüfung durch den Sicherheitsausschuss des Kabinetts, falls dies den Zugang zu moderner Technologie auf dem neuesten Stand er-möglicht.

→ Investitionen durch ausländische Portfolio-anleger / ausländische institutionelle Anleger (über Portfoliobeteiligungen) sind bis 24 % mit automatischer Billigung gestattet.

→ Die Verteidigungsbranche unterliegt Lizen-sierungsvorgaben gemäß Industries (Develop-ment and Regulation) Act, 1951.

→ Die Anforderung einer größten indischen Einzelbeteiligung von 51 % des Eigenkapitals wurde gestrichen.

→ Eine 3-jährige Sperrfrist für Anteilsübertra-gungen für FDI im Verteidigungssektor wurde gestrichen.

→ FDI im Verteidigungssektor unterliegen weiteren Sicherheitsbedingungen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 2.290 Mrd. INR für Vertei-

digungsausgaben. → Erhöhung des Kapitalaufwands für Vertei-

digung um 50 Mrd. INR, einschließlich einer Summe von 10 Mrd. INR für einen rascheren Ausbau der Bahnlinien in den Grenzregionen.

→ 1 Mrd. INR werden für die Einrichtung eines Technologieentwicklungsfonds im Verteidi-gungsbereich bereitgestellt.

→ 22,5 Mrd. INR werden bereitgestellt, um die Infrastruktur in den Grenzregionen auszu-bauen und zu modernisieren.

→ Der Geltungsbereich der Befreiung für eine vollständige Befreiung von Regelzöllen und Ausgleichszöllen auf Güter, die für die Fertigung von Luftfahrzeugen für das Vertei-digungsministerium genutzt werden, wird folgendermaßen klargestellt: eine Befreiung ist für alle Materialien in jeglicher Form und alle hieraus gefertigten Artikel verfügbar, voraus-gesetzt, dass sie den Luftfahrtspezifikationen entsprechen und dies mit einer Konformität-serklärung und/oder einer Freigabemitteilung belegt ist.

→ Eine der folgenden beiden Abzugsmöglich-keiten kann genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktions-

betriebe ist bei Investitionen, die 250 Mio. INR überschreiten (in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und instal-liert), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

STEUERLICHE ANREIZE → F&E-Anreize für von der Industrie/Pri-

vatwirtschaft finanzierte Forschungspro-gramme.

→ Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gewährt.

→ Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ Für Unternehmen, die den Aufbau eines internen F&E-Zentrums betreiben, gilt ein gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wis-senschaftliche Forschung und Entwicklung. Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig.

EXPORTANREIZE → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

→ Erstattung von Einfuhrzöllen. → Focus-Product-Regelung, besondere

Focus-Product-Regelung, Focus-Market-Rege-lung (Zollgutschrift für Ausfuhren bestimmter Waren bzw. in bestimmte Länder)

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten An-

reizen bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte. Anreize bestehen beispielsweise in Form von Zus-chüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Sub-ventionen für Investitionen in unterentwick-elte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → Fertigung von Rüstungsgütern. → Möglichkeit für ein Beschaffungswesen

nach dem Lieferkettenprinzip. → Offset-Vereinbarungen im Verteidigungs-

bereich.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Airbus (Frankreich) → BAE Indien Systems (Vereinigtes Königreich) → Pilatus (Schweiz) → Lockheed Martin (USA) → Boeing India (USA) → Raytheon (USA) → MBDA (Frankreich) → IAI (Israel) → Rafael (Israel)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Defence, Government of India

(Regierung von Indien, Verteidigungsministe-rium)

→ Department of Defence Production, Min-istry of Defence (Verteidigungsministerium, Abteilung Rüstungsproduktion)

→ Department of Industrial Policy and Promotion, Ministry of Commerce & Industry, Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Handel und Industrie, Abtei-lung Industriepolitik und Förderung)

→ Department of Industrial Policy and Promotion, Ministry of Commerce & Industry, Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Handel und Industrie, Abtei-lung Handel)

→ Defence and Strategic Industries Associa-tion of India (Verband der indischen Rüstung-sindustrie)

Page 15: Make in india Industrie

ELEKTRISCHEMASCHINEN

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://dhi.nic.in/ (Department of Heavy Industries, Ministry of Heavy Industries & Public Enterprises – Ministerium für Schwerindustrie und Staatsunternehmen, Abteilung Schwerindustrie)

ENERGIE FÜRDEN PLANETEN.INDIEN SIEHT BIS 2022 EINER 100-MRD.-USD-INDUSTRIE MIT ENGAGIERTEN PARTNERN ENTGEGEN.

10 % MARKTEXPANSIONSRATE 2007–124,9 MRD. USD EXPORTE 2013–1414,8 % JÄHRLICHES EXPORTWACHSTUMIN DEN LETZTEN 8 JAHREN24 MRD. USD BRANCHENUMSATZ 2012–13

INDIEN SIEHT BIS 2022 EINER 100-MRD.-USD-INDUSTRIEMIT ENGAGIERTEN PARTNERN ENTGEGEN.

Page 16: Make in india Industrie

ELEKTRISCHE MASCHINENGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Marktorientierte Reformen wie etwa das Ziel des „Strom für alle“-Programms, sowie Pläne, die Kapazität bis 2017 um 88,5 GW und bis 2022 um 93 GW auszubauen.

→ Anreize für einen Kapazitätszuwachs in der Stromerzeugung werden die Nachfrage nach elektrischen Maschinen steigern.

→ Indische Hersteller werden in Produktdesign sowie Fertigungs- und Testanlagen beständig wettbewerbsfähiger.

→ Großer Pool an Humanressourcen und enorme technologische Fortschritte.

→ Zunehmende Möglichkeiten für Direktex-porte in Nachbarländer.

→ Die Investitionen in Forschung und Entwick-lung im Elektromaschinenbau gehören zu den größten des indischen Unternehmenssektors.

FDI-REGELUNG → Im Elektromaschinenbau sind 100 % FDI

gestattet mit automatischer Billigung, vorbe-haltlich aller anwendbaren Vorschriften und Gesetze.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Eine oder beide der folgenden beiden Ab-

zugsmöglichkeiten können genutzt werden: • Investitionszuschüsse (zusätzliche Absch-

reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktions-

betriebe ist bei Investitionen, die 250 Mio. INR überschreiten (in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und instal-liert), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten An-

reizen bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte. Anreize bestehen beispielsweise in Form von Zus-chüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Sub-ventionen für Investitionen in unterentwick-elte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

STEUERLICHE ANREIZE → Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird

gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gewährt. Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Be-träge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festgelegte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist,

das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ PRODUKTIONSBETRIEBE MIT INTERNEM F&E-ZENTRUM:

• Ein gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche For-schung und Entwicklung. (Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig.)

EXPORTANREIZE → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

→ Erstattung von Einfuhrzöllen. → Focus-Product-Regelung, besondere

Focus-Product-Regelung, Focus-Market-Rege-lung (Zollgutschrift für Ausfuhren bestimmter Waren bzw. in bestimmte Länder)

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → ERZEUGUNGSMASCHINEN: HEIZKESSEL,

TURBINEN, GENERATOREN • Prognosen gehen davon aus, dass der

Umsatz mit Ausrüstungen für die Stromer-zeugung bis 2022 auf 25–30 Mrd. USD steigen wird. Für den Zeitraum 2012–13 wird der Branchenumsatz mit 6,7 Mrd. USD angegeben.

→ ENERGIEÜBERTRAGUNG: • Der Umsatz mit Ausrüstungsgegenstän-

den zur Stromübertragung und -verteilung wird nach Prognosen von 17,3 Mrd. USD im Zeitraum 2012/13 bis 2022 auf 70–75 Mrd. USD steigen.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → MHI (Japan) → Hitachi (Japan) → Babcock (Vereinigtes Königreich) → Alstom (Frankreich) → Toshiba (Japan) → Ansaldo (Italien) → Colfax Corporation (USA) → Schneider Electric (Frankreich) → Legrand (Frankreich) → GE (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Heavy Industry, Ministry of

Heavy Industries & Public Enterprises (Ministe-rium für Schwerindustrie und Staatsbetriebe, Abteilung Schwerindustrie)

→ Industry associations, Indian Electrical and Electronics Manufacturers Association (Branchenverbände, Verband der indischen Elektro- und Elektronikhersteller)

→ Engineering Export Promotion Council (Rat zur Förderung von Maschinenbauexporten)

Page 17: Make in india Industrie

NEUE NACHRICHT.VON MOBILGERÄTEN BIS SERVERN, VON TABLETS BIS FLACHBILDFERNSEHERN - INDIENS BEDARF AN ELEKTRONISCHEN GERÄTEN IST GROSS.

DRITTGRÖSSTER POOL ANWISSENSCHAFTLERN

WELTWEIT

29 MRD. USD UMSATZMIT UNTERHALTUNGS-ELEKTRONIK BIS 2020

94,2 MRD. USDPROGNOSTIZIERTE

NACHFRAGE BIS 2015

9,88 %BRANCHENWACHSTUM

VON 2011–15

2 STAATLICHE ANREIZE:NATIONAL KNOWLEDGENETWORK & NATIONAL

OPTICAL FIBRE NETWORK

Weitere Informationen �nden Sie unter http://deity.gov.in/ (Department of Electronics & Information Technology, Ministry of Communications & Information Technology – Ministerium für Kommunikation & Informationstechnologie, Abteilung Elektronik & Informationstechnologie)

ELEKTRONISCHERSYSTEME

Page 18: Make in india Industrie

ELEKTRONISCHE SYSTEMEGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Die globale Nachfrage wird bis 2015 auf 94,2 Mrd. USD steigen.

→ Die Nachfrage wird stark stimuliert durch staatliche Initiativen wie das National Knowl-edge Network (NKN, „Nationales Wissensnetz“), das National Optical Fibre Network (NOFN, „Na-tionales Glasfasernetz“), Tablet-Computer für den Bildungssektor, eine Digitalisierungspolitik und weitere Breitbandinitiativen.

→ Eine angemessen entwickelte EMS-Branche (Electronics Manufacturing Services) wird einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Gesamtbranche leisten.

→ Indien verfügt über den weltweit drittgrößten Pool an Wissenschaftlern und Technikern.

→ In der Halbleiterentwicklung und im Bereich Embedded Software sind qualifizierte Arbeit-skräfte im Überfluss vorhanden.

→ Hohe Design-, Forschungs- und Entwick-lungskapazitäten im Bereich der Autoelektron-ik und Industrieelektronik.

FDI-REGELUNG → In Design und Fertigung von elektronischen

Systemen sind 100 % FDI gestattet mit autom-atischer Billigung, vorbehaltlich aller anwend-baren Vorschriften und Gesetze.

→ Bei Elektronikprodukten für Verteidi-gungszwecke sind 49 % FDI gestattet unter dem staatlichen Genehmigungsverfahren, während eine Beteiligung über 49 % durch den Sicherheitsausschuss des Kabinetts genehmigt werden muss.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Der Regelzoll auf LCD- und LED-Fernseh-

bildschirme unter 19 Zoll wird von 10 % auf 0 % gesenkt.

→ Spezifische Teile von LCD- und LED-Fernseh-bildschirmen sind vom Regelzoll befreit.

→ Der Regelzoll auf Farbbildröhren zur Ferti-gung von Röhrenfernsehern wird von 10 % auf 0 % gesenkt.

→ Alle Importe / in der Fertigung von PCs genutzte Komponenten sind vom besonderen Zusatzzoll befreit.

→ Auf importierte elektronische Produkte werden Ausbildungsabgaben und Ausbil-dungsabgaben für das Sekundar- und Hoch-schulwesen erhoben.

→ Bestimmte Fertigungskomponenten, d. h. PVC-Platten und PVC-Band zur Herstellung von Speicherkarten, sind vom besonderen Zusatzzoll befreit.

→ Der Regelzoll auf E-Book-Reader wird von 7,5 % auf 0 % gesenkt.

→ Eine der folgenden beiden Abzugsmöglich-keiten kann genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktions-

betriebe ist bei Investitionen, die 250

Millionen INR überschreiten (in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und installiert), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

→ Gemäß den bestehenden Vorgaben von Section 35 AD des Income Tax Act (ind. Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) sieht ein investitionsbezogener Steueranreiz vor, dass jegliche Aufwendungen kapitalmäßiger Art (außer Ausgaben für Grundstücke, Good-will und Finanzinvestitionen), die vollständig und ausschließlich für benannte geschäftliche Zwecke getätigt wurden, für das Vorjahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden, vollstän-dig abzugsfähig sind.

→ Zur Förderung der Investitionstätigkeit in neuen Sektoren wurden der oben genannten Section einige neue Geschäftsfelder hinzuge-fügt.

→ Einrichtung und Betrieb eines Produktion-swerks für Halbleiterwafer, falls dieses Werk durch das zuständige Gremium in Übere-instimmung mit den geltenden Richtlinien genehmigt wurde.

→ Die oben genannte Geschäftstätigkeit muss am oder nach dem 01.04.2014 aufgenommen werden.

→ Eine Sperrfrist von 8 Jahren wurde beschlos-sen, während der die Vermögensgegenstände zu dem Zweck verwendet werden müssen, für den ein Abzug gemäß Section 35 AD in Anspruch genommen wurde.

ANREIZ EINES BEVORZUGTEN MARKTZUGANGS

→ Bevorzugung von inländisch gefertigten elektronischen Produkten im staatlichen Bes-chaffungswesen.

→ Der Anteil inländischer Hersteller bei der staatlichen Beschaffung beträgt mindestens 30 % des gesamten Beschaffungsvolumens.

ANREIZE FÜR ELEKTROINDUSTRIE-CLUSTER → Subvention von 50–75 % – bis zu 10 Mio.

USD pro 100 Acres Land (rund 400.000 m2). → Anwendbar auf Greenfield- und Brown-

field-Projekte

EXPORTANREIZE → Focus-Product-Regelung: Berechtigungss-

chein für eine Zollgutschrift in Höhe von 2 % des FOB-Wertes der Ausfuhren.

→ Besondere Focus-Product-Regelung: Berechtigungsschein für eine Zollgutschrift in Höhe von 5% des FOB-Wertes der Ausfuhren.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

→ Staatliches Programm zur Unterstützung von KKMU im ESDM-Sektor.

→ Zur Sicherung der Übereinstimmung elektronischer Produkte mit indischen Normen sind Tests und Zertifizierungen für Exporte erforderlich.

→ Entwicklung von Elektronikindustrie-Clus-tern durch KKMU.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Neben den oben genannten Anreizen bietet

Indien weitere Anreize für Industrieprojekte; zudem verfügen manche Bundesstaaten über eigenständige Richtlinien für diesen Sektor

INVESTITIONSCHANCEN → Einrichtung von Elektronikindustrie-Clus-

tern. → Fertigung von Halbleiterwafern. → Elektronische Bauteile. → Halbleiter-Design. → Electronics Manufacturing Services (EMS). → Telekommunikationsprodukte. → Industrieelektronik/Unterhaltungselektron-

ik. → Prognostizierte Entwicklung des indischen

Elektronikmarkts bis 2020: → Telekommunikationsausrüstung (34 Mrd.

USD). → Laptops, Desktops, Tablets (34 Mrd. USD). → LED (35 Mrd. USD). → Unterhaltungselektronik (29 Mrd. USD). → Set-Top-Boxen (10 Mrd. USD). → Fahrzeugelektronik (10 Mrd. USD). → Medizinelektronik (8,5 Mrd. USD).

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Samsung (Südkorea) → IBM (USA) → LG (Südkorea) → Tower Semiconductor Limited (Israel) → Dell (USA) → GE (USA) → Jabil (USA) → Motorola (USA) → Lenovo (China) → Flextronics (USA) → Nokia (Finnland) → Lite-On (Taiwan) → Foxconn (Taiwan) → Bosch (Deutschland) → Applied Materials (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → The Department of Electronics & Informa-

tion Technology, Ministry of Communications & Information Technology, Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie, Abteilung Elektronik und Informationstech-nologie)

→ Manufacturers Association for Information Technology (Verband der IT-Hersteller)

→ Electronic Industries Association of India (Verband der Elektronikindustrie Indiens)

→ Consumer Electronics and Appliances Manufacturers Association (Verband der Hersteller von Unterhaltungselektronik und Elektrogeräten)

→ India Electronics Semiconductor Association (Verband für Halbleiterelektronik in Indien)

→ Indian Electrical & Electronics Manufacturers Association (Verband der indischen Elektro- und Elektronikhersteller)

→ Automotive Component Manufacturers Association of India (Verband der Fahrzeu-gteilehersteller Indiens)

→ Association of Indian Medical Device Indus-try (Branchenverband der indischen Medizin-technik)

Page 19: Make in india Industrie

LEBENSMITTEL-VERARBEITUNG

DER DOSENKAVALIER.

MIT 199 MIO. HEKTAR BESTELLTEN FELDERN UND42 MEGA-FOOD-PARKS

IM BAU IST INDIEN DIE ZUKUNFT DER LEBENSMITTELVERARBEITUNG.

192 MIO. HEKTAR BRUTTO-ANBAUFLÄCHE

89,9 MIO. HEKTAR BEWÄSSERTE NETTOFLÄCHE

127 AGROKLIMATISCHE ZONEN

INVESTITIONEN IN HÖHE VON 1,5 MRD. USD

IN 42 NEUE MEGA-FOOD-PARKSWeitere Informationen �nden Sie unter http://mofpi.nic.in/ (Ministry of Food Processing Industries – Ministerium für lebensmittelverarbeit-ende Industrie)

Page 20: Make in india Industrie

LEBENSMITTELVERARBEITUNGGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Eine reiche und vielfältige Grundlage landwirtschaft-licher Ressourcen: Im Jahr 2012 war Indien der weltweit größte Produzent von Bananen, Mangos, Papayas, Kich-ererbsen, Ingwer, Okra, Büffelvollmilch, Ziegenmilch und Büffelfleisch.

→ An weltweit zweiter Stelle steht Indien als Produzent von Zuckerrohr, Reis, Kartoffeln, Weizen, Knoblauch, Erdnüssen (mit Schale), Trockenzwiebeln, grünen Erbsen, Kürbissen, Blumenkohl, Tee, Tomaten, Linsen und Kuhmilch.

→ Die Brutto-Anbaufläche des Landes beläuft sich auf 199 Mio. Hektar, die Anbauintensität liegt bei 140 %. Die bewäs-serte Nettofläche beläuft sich auf 89,9 Mio. Hektar.

→ Insgesamt wurden in Indien 127 agroklimatische Zonen identifiziert.

→ Seine strategisch günstige geografische Lage und die Nähe zu Nahrungsmittel importierenden Ländern machen Indien zu einem guten Standort für den Export von verarbe-iteten Lebensmitteln.

→ Ein gut ausgebautes Netz an Ausbildungs-, Universitäts- und Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebensmit-telverarbeitung erstreckt sich über alle Teile des Landes.

→ 42 Mega-Food-Parks werden derzeit in Public-Private Partnerships mit einem Investitionsvolumen von 98 Mrd. INR eingerichtet. Die Parks verfügen über rund 1200 entwickelte Parzellen mit grundlegender Infrastruktur, die Unternehmer für die Errichtung von Anlagen zur Lebensmittelverarbeit-ung sowie Zusatzgebäuden nutzen können.

→ Verglichen mit anderen Ländern sind die Kosten für qual-ifizierte Arbeitskräfte relativ gering.

→ Bundes- und einzelstaatliche Regierungen setzen attraktive steuerliche Anreize, darunter Kapitalzuschüsse, Steuernachlässe, Sonderabschreibungen sowie gesenkte Einfuhrzölle und Verbrauchssteuern auf verarbeitete Leb-ensmittel und Maschinen.

→ Die wichtigsten globalen Akteure im Bereich Lebensmit-tel sind bereits in Indien vertreten.

→ 121 Kühlkettenprojekte werden eingerichtet, um die Lieferketteninfrastruktur zu entwickeln.

FDI-REGELUNG → Für die meisten Lebensmittelprodukte sind 100 % FDI

mit automatischer Billigung gestattet; davon ausgenom-men sind für Kleinst- und Kleinunternehmen reservierte Produkte.

→ 100 % FDI sind gestattet für alkoholische Getränke bei Vorliegen einer Industrielizenz.

→ Bei Essiggurken, Senföl, Erdnussöl und Brot (den für Kleinst- und Kleinunternehmen reservierten Produkten) sind FDI in Höhe von 24 % mit automatischer Billigung gestattet; FDI über 24 % müssen durch das Foreign Investment Promo-tion Board (FIPB) genehmigt werden.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → 500 Mio. INR wurden für die Entwicklung einheimischer

Rinderarten zugewiesen, ein ebenso hoher Betrag ist für den Beginn einer „blauen Revolution“ in der Binnenfisch-erei vorgesehen. Eine Sperrfrist von acht Jahren wurde beschlossen, während der die Vermögensgegenstände zu dem Zweck verwendet werden müssen, für den ein Abzug gemäß Section 35 AD des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz) in Anspruch genommen wurde.

→ Eine oder beide der folgenden beiden Abzugsmöglich-keiten können genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Abschreibung) in Höhe von 15 Prozent für Produktionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investie-ren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erworben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggr-egierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als zusätzlicher Anreiz für Produktionsbetriebe ist

bei Investitionen, die 250 Mio. INR überschreiten (in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und installiert), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

→ Eine vollständige Befreiung vom Regelzoll wird für entöltes Sojaextrakt, Erdnuss-Ölkuchen/-Kuchenmehl, Sonnenblumen-Ölkuchen/-Kuchenmehl, Reiskleie/Reisk-leie-Ölkuchen und Palmkernkuchen bis 31.12.2014 gewährt.

→ Die indische Bundesregierung hat mehrere Programme aufgelegt, um mit Fördermitteln die Einrichtung und Modernisierung von lebensmittelverarbeitenden Anlagen, den Aufbau von Infrastruktur finanziell zu unterstützen, Unterstützung für Forschung und Entwicklung sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu leisten und durch andere Förderungsmaßnahmen das Wachstum im lebensmittelver-arbeitenden Sektor anzukurbeln.

ANREIZE IM RAHMEN DER „NATIONAL MISSION ON FOOD PROCESSING“

→ Dieses zentralstaatlich finanzierte Programm umfasst: • Technische Aktualisierung, Aufbau und Modernis-

ierung der lebensmittelverarbeitenden Branchen. • Infrastruktur für Kühlkette, Wertschöpfung und Kon-

servierung von Nicht-Gartenbauerzeugnissen. • Errichtung, Modernisierung und Vergrößerung von

Schlachthöfen. • Qualifizierungsmaßnahmen • Werbeaktivitäten • Primäre Verarbeitungs- und Sammelzentren in

ländlichen Gebieten. • Modernisierung von Fleischspeichern. • Kühlwagen

→ Das Programm für Infrastrukturentwicklung sieht die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Mega-Food-Parks und integrierte Kühlketten vor.

→ Reduzierte Einfuhrzölle auf Projektimporte für die Leb-ensmittelverarbeitung.

→ Um einen rascheren Aufbau der lebensmittelverarbeit-enden Industrie in Indien zu fördern, gewährt die indische Bundesregierung Unternehmen verschiedene steuerliche und andere Anreize

KÖRPERSCHAFTSTEUER → Diese Anreize sind verfügbar für die folgenden Un-

ternehmungen, und zwar für im Vorjahr und vor der opera-tionellen Inbetriebnahme getätigte Investitionen.

• Unternehmungen, für die ein Abzug von 100 % gestattet ist:

• Errichtung und Betrieb von Kühlhäusern. • Errichtung und Betrieb von Lagereinrichtungen

für landwirtschaftliche Produkte. • Unternehmungen, für die ein Abzug von 150 % ges-

tattet ist, falls der Steuerpflichtige den Geschäftsbetrieb am oder nach dem 1. April 2012 aufgenommen hat.

• Bienenzucht und die Produktion von Honig und Bienenwachs. • Errichtung und Betrieb von Lagereinrichtungen

für Zucker

ABZUG VON DER ERTRAGSSTEUER → Dieser Steueranreiz sieht eine Steuerbefreiung von

100 % während der ersten 5 Jahre des Betriebs vor. Nach 5 Jahren sind 25 % des Ertrags von der Steuer befreit. Im Falle eines Unternehmens werden jedoch nach den ersten 5 Be-triebsjahren 30 % des Ertrags besteuert. Dieser Anreiz wird nur für einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt, und zwar unter der Voraussetzung, dass eine derartige Unterneh-mung ihren Betrieb seit dem 1. April 2001 aufgenommen hat.

→ Dieser Anreiz wird neuen Geschäftseinheiten gewährt, die im Bereich der Verarbeitung, Konservierung und Ver-packung von Obst oder Gemüse, Fleisch und Fleischproduk-ten, Geflügel, Fisch und Meeresfrüchten oder Milchproduk-ten tätig sind. Allerdings wird der oben genannte Anreiz im Bereich der Verarbeitung, Konservierung und Verpackung von Fleisch und Fleischprodukten, Geflügel, Fisch und Meeresfrüchten oder Milchprodukten nur Geschäftseinheit-en gewährt, welche die Produktion nach dem 1. April 2009 aufgenommen haben.

DIENSTLEISTUNGSSTEUERAusgenommene Aktivitäten:

→ Auf Dienstleistungen, die in der Negativliste enthalten sind, wird keine Dienstleistungssteuer erhoben. Hierzu gehören Verfahren, die in einem landwirtschaftlichen Be-trieb durchgeführt werden, darunter Pflegen, Beschneiden, Schneiden, Ernten, Trocknen, Säubern, Zuschneiden, Son-nentrocknung, Begasung, Pökeln, Sortieren, Klassifizierung, Kühlen oder Verpacken in großen Einheiten sowie Vorgänge, welche die grundlegenden Merkmale landwirtschaftlicher Produkte nicht ändern, sondern nur ihre Vermarktbarkeit auf dem Primärmarkt sicherstellen.Ausgenommene Kategorien:

→ Die folgenden Kategorien sind von der Dienstleistungss-teuer ausgenommen:

• Bau, Errichtung, Beauftragung oder Montage von neuen Gebäuden, die Bestandteil einer Infrastruktur für die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnis-sen nach der Ernte sind, darunter zu diesem Zweck vorgesehene Kühlhäuser. • Mechanische Systeme zur Getreideverarbeitung,

Maschinen oder Ausrüstungsgegenstände zur Verarbei-tung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Nahrungsmit-teln einschließlich alkoholischer Getränke. • Dienstleistungen von Warentransporteuren zum

Transport von Obst, Gemüse, Eiern, Milch, Getreide oder Hülsenfrüchten in einem Fahrzeug zur Güterbe-förderung. • Dienstleistungen wie das Beladen, Abladen, Verpack-

en, Lagern oder Speichern von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

EINFUHRZOLL → Projekte zur Montage von mechanischen Systemen zur

Getreideverarbeitung und Palettenregalsystemen in Mandis (Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse) und Lager-häusern für Getreide und Zucker.

→ Kühlhäuser, Kühlräume (einschließlich Einrichtungen zur Vorkühlung in landwirtschaftlichen Betrieben) oder industri-elle Projekte zur Konservierung, Lagerung oder Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Imkereiprodukten, Gartenbauprodukten, Milchprodukten, Geflügel, Fisch und Meeresfrüchten sowie Fleisch.

→ Daher haben alle Güter, die in die Lebensmittelverar-beitung einfließen und im Rahmen des Projekts importiert werden, unabhängig von ihrer Steuerklassifizierung das An-recht auf eine einheitliche Bewertung zu einem reduzierten Einfuhrzoll von 5 % plus Ausgleichszölle, falls zutreffend

ZENTRALE VERBRAUCHSSTEUERNahrungsmittel:

→ Keine Verbrauchssteuer auf Milch, Milchprodukte, Gemüse, Nüsse und Obst (frisch und getrocknet).

→ Im Vergleich zu einer Standardverbrauchssteuer von 12 % werden verarbeitetes Obst und Gemüse mit einem Sondersatz von 2 % ohne CENVAT oder 6 % mit CENVAT besteuert.Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung:

→ Alle Kühlmaschinen und Teile zur Installation von Kühlhäusern, Kühlräumen oder Kühlfahrzeugen für Konservierung, Lagerung, Transport oder Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Imkereiprodukten, Gartenbauprodukten und Fisch und Meeresfrüchten sowie Milchprodukten und Geflügel sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen.

→ Maschinen für Pasteurisierung, Trocknen, Verdampfen usw. von Milchprodukten sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen.

INVESTITIONSCHANCEN → Obst und Gemüse: konserviertes, kandiertes, glasiertes

und eingekochtes Obst und Gemüse, Säfte, Marmeladen, Gelees, Pürees, Suppen, Pulver, Trockengemüse, Flocken, geriebene Stücke und Fertig-Curries.

→ Konservierung von Lebensmitteln durch Fermentierung: Wein, Bier, Essig, Hefezucht, alkoholische Getränke.

→ Getränke: auf Obst- und Getreidebasis. → Milchprodukte: Flüssigmilch, Topfen/Quark, Fruchtjo-

ghurt, Schmelzkäse, Hüttenkäse, Emmentaler, Blauschim-melkäse, Eiscreme, Süßigkeiten auf Milchbasis.

→ Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmit-tel.

→ Konditorei- und Backwaren: Kleingebäck und Cracker, Kekse, Kuchen und Tiefkühlteig.

→ Fleisch und Geflügel: Eier, Eipulver, Fleischteilstücke, Wurst, sonstige Mehrwertprodukte.

→ Fisch, Meeresfrüchte und Fischverarbeitung: Verarbeiten und Einfrieren.

→ Getreideverarbeitung: Ölmühlen, Mühlen für Reis und Hülsenfrüchte sowie Mehl.

→ Konservierung und Verpackung von Lebensmitteln: Metalldosen, keimfreie Verpackungen.

→ Ausrüstungsgegenstände zur Konservierung von Leb-ensmitteln: Eindosen, Verarbeitung von Milchprodukten und Lebensmitteln, Spezialverarbeitung, Tiefkühlkost/tempera-turgeführte Lebensmittel und thermische Konservierung.

→ Lebensmittel: verpackte Nahrungsmittel, kohlensäure-haltige Erfrischungsgetränke, abgepacktes Trinkwasser.

→ Gewürzpasten. → Infrastruktur für die Lieferkette: Diese Nische verfügt

über Investitionspotenzial im Bereich der Infrastruktur für die Lebensmittelverarbeitung. Der staatliche Schwerpunkt liegt hierbei auf Infrastruktur für Kühlhäuser, Schlachthöfe und Food-Parks.

→ Errichtung von Food-Parks: Eine einzigartige Chance für Unternehmer, darunter auch ausländische Investoren, in die lebensmittelverarbeitende Branche Indiens einzutreten.

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Food Processing Industries (Ministerium für

die lebensmittelverarbeitenden Branchen) → Food Safety and Standards Authority of India (Indische

Lebensmittelüberwachungsbehörde) → Agriculture and Processed Foods Export Development

Authority (Behörde zur Exportförderung in Landwirtschaft und lebensmittelverarbeitender Industrie)

→ National Institute for Food Technology Entrepreneurship and Management (Staatliches Institut für Unternehmertum und Management in der Lebensmitteltechnologie)

→ All India Food Processors Association (Indischer Verband der lebensmittelverarbeitenden Industrie)

→ Warenbezogene Kammern im Handelsministerium bzw. dem Landwirtschaftsministerium / Ministerium für Lebensmittelverarbeitung: Kaffee, Tee, Gewürze, Fleisch und Trauben.

Page 21: Make in india Industrie

GUTER RUF.DANK INDIENS IT & BPM-BRANCHE KONNTEN UNTERNEHMEN INDEN LETZTEN FÜNF JAHREN MILLIARDEN US-DOLLAR SPAREN.

118 MRD. USDERWARTETERUMSATZ 2014

200 MRD. USD ERSPARNISFÜR UNTERNEHMEN

IN DEN LETZTEN FÜNF JAHREN

600 OFFSHOREENTWICKLUNGSZENTREN

FÜR 78 LÄNDER225 MRD.

BRANCHENUMSATZBIS 2020

Weitere Informationen �nden Sie unter http://deity.gov.in/ (Department of Electronics & Information Technology, Ministry of Communications & Information Technology – Ministerium für Kommunikation & Informationstechnologie, Abteilung Elektronik & Informationstechnologie)

IT & BPM

Page 22: Make in india Industrie

IT UND BPMGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Die IT- und BPM-Branche trägt 8,1 % zum BIP des Landes bei und spielt für das Gemein-wohl eine große Rolle.

→ Vor allem aufgrund ihrer Exporte entfallen 7 % des globalen Marktes auf die indische IT-Branche.

→ 60 % aller Unternehmen nutzen Indien für Testdienstleistungen.

→ Eine rasch wachsende städtische Infrastruk-tur hat zur Herausbildung einiger IT-Zentren im Land beigetragen.

→ Mithilfe der indischen IT-Branche konnten ihre Kunden in den vergangenen fünf Jahren 200 Mrd. USD sparen.

FDI-REGELUNG → Datenverarbeitung, Software-Entwicklung

und EDV-Beratung, Bereitstellung von Soft-ware, Unternehmens- und Managementbera-tung, Markforschungsleistungen, technische Test- und Analyseleistungen: bis zu 100 % FDI gestattet mit automatischer Billigung.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 5 Mrd. INR für ein lande-

sweites Programm (Digital India) und eine nationale Internet- und Technologieinitiative im ländlichen Raum für Dienstleistungen in Dörfern und Schulen, Qualifizierung-smaßnahmen für IT-Fertigkeiten und E-Kranti für die Dienstleistungserbringung durch die Behörden und ein entsprechendes Verwal-tungssystem.

EXPORTANREIZE → Exportanreize im Rahmen der Außenhan-

delspolitik.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ gemäß den entsprechenden Gesetzen.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Weitere Anreize sind im Rahmen der

bundesstaatlichen Industrie-/IT-Richtlinien verfügbar.

INVESTITIONSCHANCEN → Gründung/Einrichtung von IT-Dienstleistun-

gen, BPM, Kampagnen für Softwareprodukte, Shared-Service-Zentren.

→ Rasch wachsende Sektoren im Bereich BPM: Wissensdienste, Datenanalyse, Rechtsdienstle-istungen, Business Process as a Service (BPaaS), Cloud-basierte Dienstleistungen.

→ IT-Dienstleistungen und darunter besonders rasch wachsende Bereiche wie Lösungen und Dienstleistungen rund um SMAC, IS-Outsourc-ing, IT-Beratung, Software-Tests.

→ Engineering und F&E: die Bereiche mit dem raschesten Wachstum sind hier Telekommu-nikation und Halbleiter.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Accenture (Irland) → Cognizant (USA) → HP (USA) → Capgemini (Frankreich) → IBM (USA) → Atos (Frankreich)

→ Microsoft (USA) → CDNS (USA) → Intel (USA) → Dell International (USA) → Agilent Technologies (USA) → Mentor Graphics (USA) → Oracle Corporation (USA) → Qualcomm (USA) → Steria (Frankreich) → Ricoh (Japan) → SAP (Deutschland) → TIBCO (USA) → Philips (Niederlande)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Electronics & Information

Technology, Ministry of Communications & Information Technology, Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie, Abteilung Elektronik und Informationstech-nologie)

→ National Association of Software and Services Companies (Nationaler Verband der Software- und Dienstleistungsunternehmen)

→ Indian Software Product Industry Round Table (Runder Tisch der indischen Software-In-dustrie)

→ Other Service Providers Association of India (Indischer Verband der Erbringer sonstiger Dienstleistungen)

→ Data Security Council of India (Indischer Datensicherheitsrat)

Page 23: Make in india Industrie

HAUTNAH.MIT REICHLICH ROHSTOFFEN UND JUNGEN ARBEITSKRÄFTENIST INDIEN ZENTRALER KNOTENPUNKT FÜR ALLES,WAS MIT LEDER ZU TUN HAT.

Weitere Informationen �nden Sie unter http://deity.gov.in/ (Department of Electronics & Information Technology, Ministry of Communications & Information Technology – Ministerium für Kommunikation & Informationstechnologie, Abteilung Elektronik & Informationstechnologie)

LEDER

11 MRD. USDBRANCHENUMSATZ

6 MRD. USDEXPORTE 2013–14

24 % PROGNOSTIZIERTESWACHSTUM IN DEN

NÄCHSTEN FÜNF JAHREN

10 % DER WELTWEITENLEDERPRODUKTION

55 % DER ARBEITSKRÄFTEUNTER 35 JAHREN

Page 24: Make in india Industrie

LEDERGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Die Gesamtproduktion der indischen Leder-industrie beträgt 11 Mrd. USD und verfügt über großes Exportpotenzial sowie einen riesigen Binnenmarkt.

→ Die Exporte sind von 1,42 Mrd. USD im Zeitraum 1990/91 auf ein Allzeithoch von 6 Mrd. USD im Zeitraum 2013/14 gestiegen.

→ Die Prognosen gehen von einem Export-wachstum von jährlich 24 % in den nächsten fünf Jahren aus.

→ Eine Verdoppelung des Binnenmarktes in den nächsten fünf Jahren wird erwartet.

→ Komparative Vorteile bei Produktions- und Arbeitskosten.

FDI-REGELUNG → 100 % FDI gestattet mit automatischer

Billigung.

ANREIZE → Für den gesamten Leder produzierenden

Sektor gelten keine Lizenzierungsverpflichtun-gen, was eine Erweiterung mit modernen Fertigungsstraßen mit Maschinen und Aus-rüstung auf dem aktuellen Stand der Technik erleichtert.

→ Im Rahmen des ILDP-Unterprogramms IDLS erhalten Kleinst- und Kleinunternehmen auf Anlagen und Maschinen einen Zuschuss von 30 %; für alle anderen Unternehmen beträgt dieser Zuschuss 20 % und ist mit 20 Mio. INR pro Fertigungsstraße gedeckelt.

→ Im Rahmen des ILDP-Unterprogramms MLC wird ein Zuschuss von 50 % mit einer Obergrenze von 1,25 Mrd. INR auf Basis der Unternehmensgröße für die Errichtung von Mega-Leder-Clustern gewährt, um den Ausbau der Infrastruktur anzuregen und Dienstleistun-gen für Produktion und Export zu unterstüt-zen.

→ Im Rahmen des ILDP-Unterprogramms für Ledertechnologie, Innovation und Umwelt-fragen (Leather Technology, Innovative and Environmental Issues) wird die Modernis-ierung/Errichtung von allgemeinen Abwasser-aufbereitungsanlagen (CETP, Common Effluent Treatment Plants) mit bis zu 50 % der Projekt-kosten und einer Obergrenze von 500 Mio. INR unterstützt, um Umweltverschmutzung durch lederverarbeitende Betriebe zu bekämpfen.

INVESTITIONSCHANCEN → Die indische Produktionsrichtlinie (National

Manufacturing Policy) vom November 2011 nennt Leder als einen besonderen Schwer-punktbereich für die Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

→ Die Abteilung Industriepolitik und Förderung hat das Unterprogramm MLC für Mega-Leder-Cluster bekanntgegeben. Ziel ist die Schaffung neuer Produktionszentren für die Lederindustrie, in denen alle nötigen Infra-struktur- und Unterstützungsdienstleistungen verfügbar sind.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Apache Group (Taiwan) → Feng Tay Shoes (Taiwan) → Itares (Italien)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Footwear Design and Development Agen-

cy (Design- und Entwicklungsagentur für Fußbekleidung, FDDI)

→ Council for Leather Exports (Rat für Lederex-porte, CLE)

→ Central Leather Research Institute (Zentra-linstitut für Lederforschung, CLRI)

Page 25: Make in india Industrie

UNTERHALTUNG& MEDIA

14,6 MRD. USD UMSATZ 2013

DRITTGRÖSSTER TV-MARKT WELTWEIT

161 MIO. HAUSHALTE MIT FERNSEHER 2013

600.000 USD UMSATZ IN DER ANIMATIONSINDUSTRIE

800 FERNSEHSENDER

Page 26: Make in india Industrie

MEDIEN UND UNTERHALTUNGGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Der Gesamtmarkt der indischen Unterh-altungsindustrie hatte 2013 eine Größe von 918 Mrd. INR, was ein Wachstum von 11,8 % gegenüber dem Vorjahr bedeutete.

→ Nach Prognosen wird die Branche einen CAGR von 14,2 % erzielen und damit 2018 ein Volumen von 1785,8 Mrd. INR erreichen.

→ Die Größe der Fernsehindustrie Indiens wurde für 2013 auf 417 Mrd. INR mit einem prognostizierten CAGR von 16 % zwischen 2013 und 2018 geschätzt, was einen Branche-numsatz von 1785,8 Mrd. INR im Jahr ergäbe.

→ Indien ist mit seinen 161 Millionen TV-Haushalten nach China und den USA der weltweit drittgrößte Fernsehmarkt der Welt.

→ Indien verfügt über einen großen Übertra-gungs- und Vertriebssektor mit 796 Kanälen für Satellitenfernsehen, 6.000 Multisystem-Be-treibern, rund 60.000 lokalen Kabelanbietern, 7 DTH-Betreibern und 4 IPTV-Anbietern.

FDI-REGELUNG → Anbieter von Übertragungsnetzen:

• Teleports, DTH (Direct to Home), Kabelne-tze, mobiles Fernsehen, HTS-Übertragungs-dienste (Headend in the Sky): bis zu 74 % FDI gestattet, bis 49 % mit automatischer Billigung. FDI über 49 % (bis 74 %) gestattet mit staatlicher Genehmigung. • Bei Kabelnetzen sind FDI bis 49 % gestat-

tet mit automatischer Billigung. → Inhaltsübertragungsdienste:

• UKW-Radio: FDI bis zu 26 % gestattet mit staatlicher Genehmigung. • Uplinking von Fernsehkanälen für

Nachrichten und Aktuelles: FDI bis zu 26 % gestattet mit staatlicher Genehmigung. • Uplinking von Fernsehkanälen für

sonstige Inhalte/Downlinking von Fernse-hkanälen: FDI bis zu 100 % gestattet mit staatlicher Genehmigung.

→ Druckmedien: • Verlegen von Zeitungen und

Zeitschriften im Bereich Nachrichten und Aktuelles: 26 % FDI gestattet mit staatlicher Genehmigung; Verlegen von indischen Aus-gaben ausländischer Zeitschriften im Bere-ich Nachrichten und Aktuelles: 26 % FDI gestattet mit staatlicher Genehmigung. Ver-legen/Drucken von wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften/Fachzeitschriften/Periodika, Verlegen von Faksimile-Ausga-ben ausländischer Zeitungen: 100 % FDI gestattet mit staatlicher Genehmigung.

Haftungsausschluss: Investitionen unterliegen den Sicherheitsbedingungen, -regeln und -bestimmungen des Ministeriums für Infor-mation, Rundfunk und Fernsehen (Ministry of Information and Broadcasting) sowie allen anderen einschlägigen Bestimmungen

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 1 Mrd. INR zur Förderung

des Wachstums lokaler Radiosender. → Bereitstellung von 5 Mrd. INR für ein lande-

sweites Programm (Digital India) und eine nationale Internet- und Technologieinitiative im ländlichen Raum für Dienstleistungen in Dörfern und Schulen, Qualifizierung-smaßnahmen für IT-Fertigkeiten und E-Kranti

für die Dienstleistungserbringung durch die Behörden und ein entsprechendes Verwal-tungssystem.

→ Bereitstellung von 1 Mrd. INR für ein Programm zur Förderung einer verantwor-tungsvollen Verwaltung.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Verfügbar je nach Anzahl geschaffener

Arbeitsplätze, Bereich der Investitionstätigkeit usw.

→ Computeranimation und Spiele: Anreize für die Einrichtung von Anlagen in SWZ gemäß dem entsprechenden Gesetz.

INVESTITIONSCHANCEN → Fernsehen:

• Nach Prognosen wird die Hälfte des Medien- und Unterhaltungsmarktes bis Ende 2015 auf das Fernsehen entfallen (da die Digitalisierung erwartungsgemäß bis zu diesem Zeitpunkt das gesamte Land erfassen wird). • Auch der Umsatz mit Fernsehwerbung

wird erwartungsgemäß stark zunehmen und von 125 Mrd. INR im Jahr 2012 vorauss-ichtlich bis 2018 auf 253 Mrd. INR steigen. • Indien kristallisiert sich langsam als

zentrale Teleport-Drehscheibe Asiens her-aus. Bislang wurden vom Ministerium für Information, Rundfunk und Fernsehen 86 Teleport-Genehmigungen erteilt.

→ Druck: • Die Druckbranche ist mit einem CAGR

von 8,5 % gewachsen und hat im Jahr 2013 einen Umsatz von 243 Mrd. INR erreicht. • Zeitungen und Nischen-Zeitschriften

gelten als Motoren des Branchenwachs-tums. • Auch für Druckerzeugnisse mit Loka-

lbezug und lokale Nachrichten wird ein Wachstumsschub prognostiziert.

→ Filme: • Der Umsatz der indischen Filmindustrie

wird nach Prognosen von 125,3 Mrd. INR im Jahr 2013 auf 219,8 Mrd. INR im Jahr 2018 steigen. • Eine zunehmende Anzahl digitaler Bild-

schirme und 3D-Filme wird das Branchen-wachstum mutmaßlich unterstützen. • Zur Förderung gemeinsamer Produk-

tionen wurden mit Italien, Deutschland, Brasilien, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Neuseeland, Polen, Spanien und Kanada Abkommen über Co-Produktionen unterzeichnet. • Um Indien als Drehort ausländischer

Produktionshäuser attraktiver zu machen, richtet die indische Regierung ein System für die Erteilung von Drehgenehmigungen mit nur einer Anlaufstelle ein.

→ Radio: • Der Umsatz der indischen Radiobranche

wird nach Prognosen von 8,4 Mrd. INR im Jahr 2008 auf 33,6 Mrd. INR im Jahr 2018 steigen. • Phase III der e-Versteigerungen von

UKW-Radiolizenzen werden das Segment weiter stimulieren.

→ Musik: • Der Umsatz der indischen Radiobranche

wird nach Prognosen auf 17,8 Mrd. INR im Jahr 2018 steigen und dabei im Zeitraum

2013–2018 einen CAGR von 13,2 % erre-ichen. • Mobile Value-added-Services (VAS) und

die Einführung von 3G werden mutmaßlich zu einem Anstieg bei den bezahlten digi-talen Downloads führen. • Phase III der Radiolizensierung wird die

über das Radio erzielten Einnahmen mit Musik weiter steigern.

→ Animation und VFX: • Der Umsatz der indischen Animations-

branche lag im Jahr 2013 bei 39,7 Mrd. INR und wird nach Prognosen mit einem CAGR von 15,9 % auf 82,9 Mrd. INR im Jahr 2018 steigen. • Das Wachstum bei internationalen

Animationsfilmen, besonders bei 3D-Pro-duktionen, und der resultierende Impuls für indische Produktionshäuser wird das Wach-stum in diesem Segment weiter ankurbeln.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Walt Disney (USA) → NBC Universal (USA) → Ogilvy and Mather (USA) → Blackstone (USA) → Interpublic Group (Vereinigtes Königreich) → Bloomberg (USA) → News Corp (USA) → Sony (Japan) → Leo Burnett (USA) → BBC (Vereinigtes Königreich)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Information & Broadcasting,

Government of India (Regierung von Indien, Ministerium für Information, Rundfunk und Fernsehen)

→ Indian Motion Picture Producers Association (Verband der indischen Filmproduzenten)

→ Film and Television Producers Guild of India (Berufsverband der indischen Film- und Fern-sehproduzenten)

→ Newspaper Association of India (Indischer Zeitungsverband)

→ Association of Radio Operators of India (Verband der indischen Radiobetreiber)

→ Indian Music Industry (Indische Musikindus-trie)

Page 27: Make in india Industrie

BERGBAUEI

N FE

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DER

BRAN

DUNG

.

88 MINERALISCHE ROHSTOFFE,NEUE INVESTITIONSFREUNDLICHE RICHTLINIEN.

20–30 JAHRE LAUFZEIT VON ABBAUGENEHMIGUNGEN302 MRD. TONNEN KOHLEVORKOMMEN

3108 AKTIVE BERGWERKESECHSTGRÖSSTE BAUXIT-VORKOMMEN

FÜNFTGRÖSSTE EISENERZ-VORKOMMENWeitere Informationen �nden Sie unter http://mines.nic-in/ (Ministry of Mines – Ministerium für Kohle und Bergbau)

Page 28: Make in india Industrie

BERGBAUGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indien verfügt über große Mengen miner-alischer Bodenschätze und vergibt Bergbauli-zenzen mit einer längeren Laufzeit von 20 bis 30 Jahren.

→ Im Laufe der nächsten 15 Jahre wird die Nachfrage nach verschiedenen Metallen und Mineralien erheblich zunehmen.

→ Auch Energieerzeugung und Zementindus-trie tragen zum Wachstum in Metallgewin-nung und Bergbau bei.

→ Ein großer Vorteil ist die strategisch gün-stige Lage Indiens, die den Export erheblich erleichtert.

→ Der Pro-Kopf-Verbrauch an Stahl in Indien ist vier Mal geringer als der weltweite Durch-schnitt.

→ Indien verfügt über die weltweit sechst-größten Bauxitreserven und die fünftgrößten Eisenerzreserven und trägt mit 5 % bzw. 8 % zur globalen Produktion dieser Rohstoffe bei.

FDI-REGELUNG → FDI bis zu 100 % sind gestattet mit autom-

atischer Billigung in Exploration, Abbau, Ver-arbeitung von Mineralen und Metallurgie bei allen Mineralen, die weder Brennstoffe noch Nuklearstoffe sind, einschließlich Diamanten und Edelsteine.

→ Für den Abbau und die Trennung von titani-umhaltigen Mineralen und Erzen, Wertschöp-fung und die zugehörigen Aktivitäten sind FDI bis zu 100 % mit staatlicher Genehmigung gestattet.

→ Im Kohlebergbau sind FDI nur für den Eigenverbrauch gestattet

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Gegebenenfalls werden Änderungen am

MMDR Act von 1957 vorgenommen, um Inves-titionen im Bergbau und nachhaltige Praktiken im Bergbau zu fördern.

→ Der Regelzoll auf importierte Abbauschiffe wird von 5% auf 2,5% gesenkt.

→ Der Regelzoll auf Steinkohleteerpech wird von 10% auf 5% gesenkt.

→ Der Regelzoll auf Batterieabfälle und Batteri-eschrott wird von 10% auf 5% gesenkt.

→ Der Regelzoll auf Kalkstein und Dolomit für die Stahlerzeugung wird von 5% auf 2,5% gesenkt.

→ Vorstufen von Edelsteinen und Halbedel-steinen sind vollständig vom Regelzoll befreit.

→ Der Variationsgrad und die Messparameter im Hinblick auf den Reimport geschnittener und polierter Diamanten nach ihrer Zertifi-zierung/Klassifizierung aus einem auslän-dischen Labor bzw. von einer ausländischen Stelle werden zur Erleichterung des Handels erhöht.

→ Gemäß den bestehenden Vorgaben von Section 35 AD des Income Tax Act (ind. Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) sieht ein investitionsbezogener Steueranreiz vor, dass jegliche Aufwendungen kapitalmäßiger Art (außer Ausgaben für Grundstücke, Good-will und Finanzinvestitionen), die vollständig und ausschließlich für benannte geschäftliche Zwecke getätigt wurden, für das Vorjahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden, vollstän-dig abzugsfähig sind.

→ Zur Förderung der Investitionstätigkeit in neuen Sektoren, wurden der oben genannten Section einige neue Geschäftsfelder hinzuge-fügt. Dazu gehören im Bergbausektor:

• Verlegen und Betrieb von Schlammlei-tungen zum Transport von Eisenerz. • Die oben genannte Geschäftstätigkeit

muss am oder nach dem 01.04.2014 ihren Betrieb aufnehmen. Zudem besteht eine Sperrfrist von 8 Jahren für die Nutzung von Kapitalanlagen.

STEUERLICHE ANREIZE → Zehn Prozent der Aufwendungen für Pros-

pektierung, Gewinnung und Produktion bes-timmter Minerale, die im Laufe von fünf Jahren getätigt wurden, können von den Gesamtein-nahmen abgezogen werden, wobei dieser Zeitraum mit dem Ende des ersten Jahres der gewerblichen Produktion endet.

→ Für Exportgewinne aus spezifizierten Miner-alen und Erzen kommen bestimmte Erleichter-ungen in Frage.

→ Minerale in ihrer endgültigen Form sind von der Verbrauchssteuer ausgenommen.

→ Auf Kapitalanlagen, die für Nickel, Zinn, Roheisen und Rohaluminium genutzt werden, werden geringe Einfuhrzölle erhoben.

→ Kapitalanlagen, die zu Bergbauzwecken im Rahmen des EPCG-Programms importiert werden, kommen für einen reduzierten Ein-fuhrzoll in Betracht, falls bestimmte Exportver-pflichtungen erfüllt werden.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Die einzelnen indischen Bundesstaaten

bieten je nach relevantem Sektor zusätzli-che Anreize für Industrieprojekte. Anreize bestehen in Form von Subventionen bei Grundstückskosten, Nachlässen bei Stempel-gebühren für Kauf und Pacht von Grundstück-en, Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Krediten, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie speziellen Anreizpaketen für Großprojekte.

INVESTITIONSCHANCEN → EISEN UND STAHL:

• Das Eisen- und Stahlsegment umfasst ein breites Produktspektrum, darunter warmgewalzte Parallelflanschträger, Säulen, Schienen, Platten, Spulen, Walzdrähte und Stranggussprodukte wie Rohstangen, Vorblöcke, Träger, Rohlinge, Brammen und Rundstäbe sowie Metall- und Ferrole-gierung.

→ KOHLE: • Der Kohlemarkt umfasst primäre Kohle-

produkte wie Anthrazit, Bitumen und Lignit. → ALUMINIUM:

• Das Aluminiumsegment umfasst Alu-miniumoxide, Primäraluminium, Alumini-umextrusionen und gewalzte Aluminium-produkte.

→ INDUSTRIEMETALLE: • Zum Markt für Industriemetalle gehören

Blei, Zink, Kupfer, Nickel und Zinn. → EDELMETALLE UND -MINERALE:

• Der Markt für Edelmetalle gehören Gold, Silber, Platin, Palladium, Rhodium und Diamanten.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → BHP Billiton (Australien) → Rio Tinto (Australien) → Vedanta Resources (Vereinigtes Königreich) → Indian Resources Limited (Australien) → JFE Steel Corporation (Japan) → Australian Indian Resources (Australien) → China Steel Corporation (Taiwan) → NSL Consolidated (Australien) → Kolar Gold (Guernsey)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Mines, Government of India (Re-

gierung von Indien, Bergbauministerium) → Federation of Indian Mineral Industries

(Föderation der indischen Mineralbranchen) → Geological Survey of India (Geologische

Bundesanstalt von Indien) → Indian Bureau of Mines (Indisches Berg-

baubüro) → Aluminium Association of India (Indischer

Aluminiumverband)

Page 29: Make in india Industrie

ÖL & GAS

GUT GEÖLTEMASCHINERIE.MIT BEINAHE 96 BILLIONEN KUBIKFUSS SCHIEFERGAS-UND BEDEUTENDEN ÖL- UND ERDGASVORKOMMEN ISTINDIEN NEUE ENERGIEMACHT.GESCHÄTZTE 96 BILLIONEN KUBIKFUSS SCHIEFERGASVORKOMMEN

47 BILLIONEN KUBIKFUSS BELEGTE ERDGASVORKOMMEN

800 MMT BELEGTE ÖLRESERVEN

VIERTGRÖSSTER VERBRAUCHER VON ROHÖL UNDMINERALÖLERZEUGNISSEN WELTWEIT

ZWEITGRÖSSTER RAFFINERIESTANDORT IN ASIEN

Weitere Informationen �nden Sie unter http://petroleum.nic.in/ (Ministry of Petroleum & Natural Gas – Ministerium für Erdöl und Erdgas)

Page 30: Make in india Industrie

ÖL UND GASGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Regelungen wie die Neuregelung von Explo-rationslizenzen (New Exploration Licensing Pol-icy, NELP) und die Kohleflözmethan-Regelung (Coal Bed Methane Policy) sollen Investitionen entlang der Wertschöpfungskette der Branche fördern. In der neunten Runde der NELP wurden vierunddreißig Blocks zur Versteigerung geb-racht.

→ Die Nachfrage nach Primärenergie wird in Indien von 563 Mio. Tonnen Öläquivalent bis 2035 um das Dreifache auf 1.516 Mio. Tonnen Öläquivalent steigen.

→ In mehreren Branchen steigt der Verbrauch an Erdgas.

→ Einige inländische Unternehmen wie die Oil and Natural Gas Corporation, Reliance Industries Limited sowie Gujarat State Petroleum haben Berichten zufolge Erdgas-Tiefseevorkommen gefunden.

→ Im Rahmen der Preisreform für den Erdgas-sektor 2013 genehmigte die indische Bundes-regierung ein neues Gebührenmodell, um die Inlandspreise stärker an die internationalen Märkte zu koppeln und die Investitionen in diesen Sektor zu erhöhen.

→ Auch wenn Indien ein Nettoimporteur von Rohöl ist, ist es dennoch ein Nettoexporteur von Mineralölerzeugnissen; Grund hierfür sind Investitionen in Raffinerien für die Exportpro-duktion, besonders in Gujarat.

→ Einige Privatunternehmen haben sich im Ver-lauf der letzten zehn Jahre als wichtige Akteure herauskristallisiert. Cairn India, eine Tochterge-sellschaft des britischen Unternehmens Cairn Energy, kontrolliert über den Betrieb großer Beteiligungen in den Regionen Rajasthan und Gujarat sowie im Krishna-Godavari-Becken über 20 % der Rohölproduktion Indiens.

→ Privatunternehmen wie Reliance Industries Limited und Essar Oil sind inzwischen große Raffinerieunternehmen.

→ Aktuell wird die Freigabe der 10. NELP-Ver-steigerungsrunde vorbereitet.

→ Dabei wird auf Transparenz und gleiche Ausgangsbedingungen für Privatinvestoren und staatliche Ölunternehmen Wert gelegt: Für beide gelten die gleichen steuerlichen und vertraglichen Bedingungen.

→ 60 % der prognostizierten Reserven von 28.000 MMT wurden noch nicht erschlossen.

FDI-REGELUNG → FDI sind gestattet bis zu 100 % mit automa-

tischer Billigung für Explorationsaktivitäten in Erdöl- und Erdgasfeldern, für Infrastruktur zur Vermarktung von Mineralölerzeugnissen und Erdgas, für die Vermarktung von Erdgas und Mineralölerzeugnissen, für Pipelines für Min-eralölerzeugnisse, für Erdgaspipelines, für die Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas sowie für Marktstudien, Formulierungen und Erdölraffination im Privatsektor.

→ FDI in obigen Aktivitäten unterliegen den geltenden Regelungen und Bestimmungen für die Erdölvermarktung sowie den staatlichen Regelungen zu privaten Beteiligungen an der Exploration von Öl und den entdeckten Feldern staatlicher Ölunternehmen.

→ In der Erdölraffination sind FDI bis 49 % mit automatischer Billigung gestattet für Staatsbe-triebe ohne jeglichen Investitionsabbau oder eine Verwässerung von Inlandsbeteiligungen

der bestehenden Staatsbetriebe.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Senkung der Verbrauchssteuer auf Marken-

treibstoff von 7,50 INR auf 2,35 INR pro Liter. → Mithilfe geeigneter PPP-Modelle werden

weitere 15.000 km Gaspipeline entwickelt. → Reduzierung von Treibstoffsubventionen

durch geeignete Maßnahmen. → Section 25 des Customs Act (Zollgesetz) wird

dahingehend überarbeitet, dass die Einfuhrzölle auf Mineralöle wie etwa Erdöl und Erdgas, das im Kontinentalschelf Indiens oder der auss-chließlichen Wirtschaftszone Indiens gewonnen oder produziert wurde, für die Zeit vor dem 07. Februar 2002 nicht nacherhoben werden.

STEUERLICHE ANREIZE → Alle Explorations- und Bohrungskosten sind

zu 100 % steuerlich abzugsfähig. Diese Kosten werden aggregiert bis zu dem Jahr, an dem die kommerzielle Produktion aufgenommen wird.

→ Ein besonderer Steuerfreibetrag ist für Rücklagen verfügbar, die für Aufwendungen zur Standortsanierung angelegt werden, falls der Betrag auf einem benannten Konto deponiert wird. Dabei entspricht der Absetzbetrag dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge: entweder dem Betrag, der auf einem separaten Bankkonto bzw. Konto zur Standortsanierung deponiert ist, oder 20 % der Unternehmens-gewinne im jeweiligen Finanzjahr.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten Anreizen

bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte. Anreize bestehen in Form von wie Subventionen bei Grundstück-skosten, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, Strom-tarifen, Vorzugszinsen auf Krediten, Subven-tionen und/oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie speziellen Anreizpaketen für Großprojekte.

EXPORTANREIZE → Im Rahmen der Exportförderung mit

präferenziellen Einfuhrzöllen auf Investitions-güter („Export Promotion Capital Goods“-Re-gelung) wird beim Import von Kapitalanlagen für Exportzwecke kein Regelzoll erhoben. Auch Kapitalanlagen für die Prä- und Post-Produktion sind gestattet. Es müssen Exporte durchgeführt werden, die dem sechsfachen Äquivalent der auf Kapitalanlagen gesparten Zölle entsprech-en. Die Exporte müssen innerhalb von 6 Jahren vollständig durchgeführt werden.

FOCUS-MARKET-REGELUNG → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

Sonderwirtschaftszonen (SWZ) bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) sind in den entsprech-enden Gesetzen festgelegt. Die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen wie den nordöstlichen Bundesstaaten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand ist geplant.

INVESTITIONSCHANCEN → SCHIEFER:

• Indien verfügt über technisch nutzbare Schiefergasvorkommen von fast 96 Billionen Kubikfuß.

→ KOHLEVERGASUNG UNTER TAGE:

• Die Kohlevergasung wird in der staatlichen Bergbauregelung für den Eigenverbrauch als eine der Endanwendungen benannt.

→ CHANCEN FÜR E&P-DIENSTLEISTUNGEN UND AUSRÜSTUNGSANBIETER:

• 48 % des Sedimentbereichs von Indien wurden noch gar nicht erkundet. Der städ-tische Gasverteilungssektor bietet sowohl etablierten Unternehmen als auch neuen Marktteilnehmern Chancen. Die Aufsichtsbe-hörde für Erdöl und Erdgas (Petroleum and Natural Gas Regulatory Board) gestattet die folgenden Anreize für autorisierte Entitäten: Die autorisierte Entität hat das Anrecht, die Infrastruktur für einen Zeitraum von 25 Jahren exklusiv zu nutzen. Die autorisierte Entität hat das Anrecht, die Aktivität der Ver-marktung von Erdgas für einen Zeitraum von 5 Jahren exklusiv durchzuführen. Bei bereits im Markt vertretenen Unternehmen beträgt der Zeitraum dieser Exklusivität 3 Jahre.

→ CHANCEN FÜR PIPELINE-TRANSPORTE: • Im Gegensatz zu weit entwickelten Volk-

swirtschaften wie den USA, in denen über 60 % der Mineralölerzeugnisse per Pipeline transportiert werden, gilt dies in Indien nur für 35 % der Mineralölerzeugnisse.

→ RAFFINERIESEKTOR: • Mit 21 Raffinerien ist Indien bereits ein

wichtiges Zentrum der Mineralölverarbeit-ung; zusätzliche Erweiterungen sind geplant, um ausländische Investitionen in die expor-torientierte Infrastruktur zu lenken, darunter Pipelines und Exportterminals.

→ CHANCEN FÜR AUSLÄNDISCHE INVES-TITIONEN UND TECHNOLOGIE-PARTNER-SCHAFTEN IM VORGELAGERTEN SEKTOR:

• Die Versorgungssicherung wird in abse-hbarer Zukunft mutmaßlich das wichtigste Ziel der indischen Energiepolitik bleiben. Während Explorations-Aktivitäten an Land und in flachen Becken bereits landesweit durchgeführt wurden, wird vielfach davon ausgegangen, dass Tiefwasser- und Ul-tra-Tiefwasser-Vorkommen von Erdöl und Erdgas für eine deutliche Steigerung der Inlandsproduktion ausschlaggebend sind. Dies bietet strategischen Investoren mit dem entsprechenden technischen Fachwissen und der nötigen finanziellen Stärke eine Vielzahl von Geschäftschancen.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → British Petroleum (UK) → Cairn Energy (Indien) → Shell (Vereinigtes Königreich) → BG Group (Schottland) → Niko Resources (Kanada)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Petroleum & Natural Gas (Ministe-

rium für Erdöl und Erdgas) → Oil Industry Development Board (Entwick-

lungsausschuss der Erdölindustrie) → Petroleum Conservation Research Associa-

tion (Forschungsverbund für einen sparsamen Erdölverbrauch)

→ Directorate General of Hydrocarbons (Gener-aldirektion für Kohlenwasserstoffe)

→ Petroleum Planning & Analysis Cell (Pla-nungs- und Analysestab für Erdöl)

Page 31: Make in india Industrie

PHARMAZEUTIKA

Weitere Informationen �nden Sie unter http://pharmaceuticals.gov.in/(Department of Pharmaceuticals, Ministry of Chemicals & Pharmaceuticals –Ministerium für Chemikalien & Pharmazeutika, Abteilung Pharmazeutika)

WOHLFÜHL-FAKTOR.ALS GLOBALER EXPORTEUR BIETET IHNENINDIENS PHARMAINDUSTRIE MODERNSTEFORSCHUNG UND PRODUKTION.

DRITTGRÖSSTER PHARMAMARKT BIS 2020

20 % DES GLOBALEN EXPORTS VON GENERIKA

45 MRD. USD UMSATZ BIS 2020

26,1 MRD. USD UMSATZ MIT GENERIKA BIS 2016

200 MRD. USD AUSGABEN FÜR INFRASTRUKTUR BIS 2024

49 % ALLER ZULASSUNGSANTRÄGE IN DEN USA REGISTRIERT

Page 32: Make in india Industrie

PHARMAZEUTIKAGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Prognosen sehen Indien bis 2020 bezogen auf die Zuwachsraten unter den Top-Drei der Arzneimittelmärkte.

→ Größenmäßig ist Indien der weltweit sechst-größte Markt.

→ Generika aus Indien bilden volumenmäßig 20 % der weltweiten Exporte, was das Land zum weltweit größten Anbieter von Generika macht.

→ Die Produktionskosten in Indien liegen deutlich unter denen in den USA, die Produk-tionskosten in Europa sind fast doppelt so hoch.

→ Qualifizierte Arbeitskräfte sowie hohe Kom-petenz in Management und Technik.

→ Wirtschaftlicher Wohlstand wird erwar-tungsgemäß Generika auf dem Markt preis-günstiger machen.

→ Genehmigungsverfahren für neue Anlagen wurden deutlich verkürzt.

FDI-REGELUNG → 100% FDI gestattet mit automatischer Billi-

gung für Greenfield-Projekte. → Bei Brownfield-Projekten benötigen Investi-

tionen bis 100 % eine staatliche Genehmigung. → Zum Zeitpunkt der Genehmigungsvergabe

für Brownfield-Projekte können geeignete Bedingungen für FDI festgelegt werden.

→ Wettbewerbsverbotsklauseln sind nicht gestattet außer unter besonderen Bedingun-gen und müssen in diesen Fällen durch das Foreign Investment Promotion Board (Rat zur Förderung ausländischer Investitionen) geneh-migt werden.

→ FDI unterliegen den anwendbaren Bestim-mungen und Gesetzen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Errichtung neuer Arzneimittelprüflabore

und weitere Stärkung der vorhandenen 31 staatlichen Labore.

→ HIV/AIDS-Medikamente und Diagnosekits, die im Rahmen des National AIDS Control Programme bereitgestellt und durch den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria finanziert werden, sind vollständig von der Verbrauchssteuer befreit. Zudem sind besagte Medikamente von Einfuhrzöllen befreit.

→ Bereitstellung von 5.000 Mio. INR für die Einrichtung vier weiterer Institute vom Format des AIIMS (All India Institute of Medical Scienc-es, Gesamtindisches Institut für Medizinische Wissenschaften) in Andhra Pradesh, Westben-galen, Maharashtra und Uttar Pradesh.

→ Eine oder beide der folgenden beiden Abzugsmöglichkeiten können in Anspruch genommen werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als weiterer Anreiz für Produktionsbe-

triebe besteht die besagte Förderung eines

zusätzlichen Abzugs von 15% der Kosten für neue Anlagen und Maschinen über 250 Mio. INR, falls diese in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017 erworben und installiert wurden.

IN DEN FOLGENDEN REGELUNGEN SIND EXPORTANREIZE VORGESEHEN

→ Focus-Product-Regelung. → Besondere Focus-Product-Regelung. → Focus-Market-Regelung. → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen

in SWZ/NIMZ gemäß den entsprechenden Gesetzen.

→ Aufbau von Projekten in speziellen Re-gionen, wie den nordöstlichen Bundesstaaten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

ANLAGEN IN CLUSTERN → Programm für die Entwicklung von Gemein-

schaftseinrichtungen wie Abwasseraufbereit-ungsanlagen, Prüfzentren usw.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Neben den oben genannten Anreizen

bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte.

→ Anreize bestehen beispielsweise in Form von Zuschüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte usw.

LEISTUNGEN FÜR F&E → Von der Industrie bzw. dem Privatsektor

finanzierte Forschungsprogramme: • Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird

gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (Körperschaftsteuergesetz) gewährt. • Ein gewichteter Abzug von 200 % wird

Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festgelegte Personen mit bestimmter Aus-richtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgeseh-en ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ Produktionsbetriebe mit internem F&E-Ze-ntrum:

• Gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwend-ungen für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Aufwendungen für Grund-stücke und Gebäude sind nicht abzugs-fähig. • Ein staatliches Zentrum für die Entwick-

lung von Bulkware und Unterstützung der diesbezüglichen Forschung wird in Hyder-abad eingerichtet.

INVESTITIONSCHANCEN → Prognosen gehen davon aus, dass Indien bis

2016 der weltweit drittgrößte Markt für aktive pharmazeutische Wirkstoffe sein wird, bei einer Erhöhung des Marktanteils um 7,2 %.

→ 2012 reichten indische Pharmaunterneh-men 49 % aller in den USA registrierten Drug Master Files (DMF) ein.

→ Der Umsatz im Bereich CRAMS (Contract Research and Manufacturing Services, kun-denspezifische Forschungs- und Herstellungs-dienstleistungen) wird von 3,8 Mrd. USD 2012 schätzungsweise auf 8 Mrd. USD 2015 steigen. Der Markt umfasst über 1000 Akteure.

→ Formulierungsbranche: Mit 14 % Mark-tanteil ist Indien der größte Exporteur von Formulierungen und nimmt in Bezug auf den Exportwert weltweit den 12. Rang ein. Für die kommenden fünf Jahre werden Wachstums-raten im zweistelligen Bereich erwartet.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Teva Pharmaceuticals (Israel) → Nipro Corporation (Japan) → Procter & Gamble (USA) → Pfizer (USA) → Glaxo Smith Kline (Vereinigtes Königreich) → Johnson & Johnson (USA) → Otsuka Pharmaceutical (Japan) → AstraZeneca (Schweden/Vereinigtes Köni-

greich)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Pharmaceuticals, Ministry

of Chemicals & Pharmaceuticals (Ministerium für Chemikalien und Arzneimittel, Abteilung Arzneimittel)

→ Indian Drug Manufacturers Association (Ver-band der indischen Arzneimittelhersteller)

→ Bulk Drug Manufacturers Association (Ver-band der Bulkwarenhersteller)

→ Pharmexcil → Federation of Pharma Entrepreneurs

(Vereinigung der Pharmaunternehmen) → Confederation of Indian Pharmaceutical

Industry (Verband der indischen Pharmain-dustrie)

→ Indian Pharmaceutical Alliance (Indische Arzneimittelallianz)

Page 33: Make in india Industrie

HÄFEN

LEINEN LOS.INDIENS HÄFEN: DIE ZUKUNFT DER GLOBALEN SCHIFFFAHRTAN DEN MEISTBEFAHRENEN HANDELSROUTEN DER WELT.

87 NEUE PROJEKTE GENEHMIGT

73 PUBLIC-PRIVATE PARTNERSHIPS

60 AKTIVE MITTELGROSSE HÄFEN

12 GROSSE HÄFEN

800 MIO. METRISCHE TONNENLADEKAPAZITÄT

6,8 MRD. USD INVESTITIONEN 2010–14

Page 34: Make in india Industrie

HÄFEN UND SCHIFFFAHRTGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Eine beispiellose Erhöhung der Frachtum-schlagskapazitäten: von 575 Mio. metrischen Tonnen im Jahr 2009 auf 800 Mio. metrische Tonnen im Februar 2014.

→ 87 neue Häfen wurden in den vergangenen vier Jahren genehmigt; dies bedeutet ein Investitionsvolumen von 430 Mrd. INR. 28 PPP-Terminals sind in den Haupthäfen in Be-trieb, weitere 45 werden derzeit errichtet.

→ Neue Projekte verzeichnen einen Kapazitätszuwachs von 558 Megatonnen pro Jahr.

→ Eine geplante Erhöhung der Frachtum-schlagskapazitäten von 1235 Mio. metrischen Tonnen im Jahr 2012 auf 2289 Mio. metrische Tonnen bis 2017.

→ Eine geplante Steigerung des Frachtverkehrs in den Haupthäfen von 546 Mio. metrischen Tonnen im Jahr 2013 auf 943 Mio. metrische Tonnen bis 2017.

→ Eine geplante Steigerung des Frachtverkehrs in den anderen Häfen von 388 Mio. metrischen Tonnen im Jahr 2013 auf 815 Mio. metrische Tonnen bis 2017.

→ Die Containernachfrage wird erwartungs-gemäß von 6,5 Mio. TEU im Jahr 2012 auf 21 Mio. TEU bis 2017 steigen.

→ Sonderwirtschaftszonen werden in der Nähe mehrerer Häfen errichtet und umfassen Kohlekraftwerke, Stahlwerke und Ölraffinerien.

FDI-REGELUNG → 100 % FDI sind mit automatischer Billigu-

ng gestattet für Projekte mit Bezug auf die Errichtung und Instandhaltung von Häfen und unterliegen dabei den anwendbaren Bestim-mungen und Gesetzen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 116,35 Mrd. INR für Phase

I der Entwicklung des Outer Harbour Project in Tuticorin.

→ Am Ganges zwischen Allahabad und Haldia wird ein Projekt namens „Jal Marg Vikas“ durchgeführt. Dieses Projekt soll über einen Zeitraum von 6 Jahren zu geschätzten Kosten von 42 Mrd. INR abgeschlossen werden.

→ Steuerbefreiungen für die Entwicklung von Infrastruktur im Rahmen des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gemäß Section 80 IA.

INVESTITIONSCHANCEN → Entwicklung von Häfen: die Chance, von

den Haupthäfen abfallende Nachfrage zu bedienen.

→ Unterstützungsleistungen für Häfen: Betrieb und Instandhaltungsleistungen wie Lotsend-ienste, Baggerarbeiten, Hafenverwaltung und Bereitstellung von entsprechender Ausrüstung wie Frachtkähne oder Bagger.

→ Hafenanlagen zur Reparatur von Schiffen: Die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen für Schiffe wird steigen und in der Errichtung von neuen Trockendocks und Nebeneinrich-tungen Chancen eröffnen.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → AP Moller Maersk (Dänemark) → PSA Singapore (Singapur) → Dubai Ports World (VAE) → Jan Del Nul NV (Belgien) → Hyundai Engineering and Construction

Company Limited (Südkorea) → Royal Boskalis Westminister NV (Nieder-

lande)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Directorate General of Shipping (Generaldi-

rektion für Schifffahrt) → Indian Ports Association (IPA, Indischer

Hafenverband) → Inland Waterways Authority of India (IWAI,

Indische Behörde für Binnenwasserstraßen) → Directorate General of Lighthouses & Light-

ships (DGLL, Generaldirektion für Leuchttürme und Leuchtschiffe)

Page 35: Make in india Industrie

BAHN

ZUG UM ZUG.BEISPIELLOSE LEISTUNG UND RENTABILITÄT: MIT 2 MIO. TONNEN FRACHT UND 23 MIO. PASSAGIERENTÄGLICH IST DAS WELTWEIT DRITTGRÖSSTE VERKEHRSNETZ AUF DER ÜBERHOLSPUR.

VIERTGRÖSSTES GÜTERSCHIENENNETZ WELTWEIT

PROJEKTE IM WERT VON 1000 MRD. USD ÜBERPUBLIC-PRIVATE PARTNERSHIPS ZU VERGEBEN

1,3 MILLIONEN MITARBEITER

WELTWEIT GRÖSSTESPERSONENBEFÖRDERUNGSNETZ

Page 36: Make in india Industrie

BAHNGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ 100% FDI im Bereich Bahninfrastruktur wurden kürzlich gestattet. Dies eröffnet Chancen auf eine Beteiligung an Infrastruktur-projekten wie Hochgeschwindigkeitszügen, Bahnverbindungen zwischen Kohlebergw-erken und Häfen, Elektrifizierungsprojek-ten, Hochgeschwindigkeitsstrecken und Nahverkehrskorridoren.

→ Die indische Bahngesellschaft Indian Railways führt erste Projekte in Form von Private-Public Partnerships durch und will Projekte im Umfang von 1.000 Mrd. USD auf diesem Weg vergeben.

→ Der Sektor möchte den Passagierkomfort steigern und hierzu PPP-Investitionen für Fußgängerbrücken, Rolltreppen und Aufzüge in allen größeren Bahnhöfen heranziehen.

→ Um Verbindungen zwischen Verkehrsk-notenpunkt und Bestimmungsort („Last Mile“-Anbindung) zur Förderung der Ges-chäftstätigkeit in und in der Umgebung von Häfen und Bergwerken zu schaffen, wurde die Bildung von Spezialfahrzeugunternehmen im Rahmen des PPP-Modells vorgeschlagen.

→ Indian Railways möchte Privatkapital über Einzelpersonen, NGOs, Konzerne, karitative Einrichtungen, Unternehmen usw. einbinden, um den Passagierkomfort zu steigern, etwa mit Elektrowägen an Bahnhöfen zur Fortbewe-gung von Senioren und Behinderten.

→ Für einen Ausbau der Bahnverbindungen zwischen verschiedenen Häfen hat Indian Railways im Rahmen des PPP-Modells Spe-zialfahrzeuge ausgeschrieben. Die Bahng-esellschaften Pipavav Rail Corporation Ltd., Bharuch-Dahej Railway Company Ltd., Kutch Railway Company Ltd., Hassan-Mangalore Rail Development Company, Obullavaripal-le-Krishnapatnam Railway Company Ltd. und Anugul-Sukinda Railway Company Ltd. wurden gegründet.

→ Drei Schienennetzprojekte werden als Joint-Ventures durchgeführt: die neue Bahnlinie Gevra Road–Pendra Road, die neue Bahnlinie Raigarh–Bhupdeopur und das An-bindungsprojekt für den Hafen von Jaigarh.

FDI-REGELUNG → 100% FDI sind mit automatischer Billigung

gestattet für die folgenden Projekte: • Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

von Nahverkehrskorridoren im Rahmen von PPP. • Hochgeschwindigkeitszug-Projekte. • Spezifische Güterverkehrsstrecken. • Fertigungs- und Wartungsanlagen für

Bahnfahrzeuge einschließlich Triebzügen, Lokomotiven und Wägen. • Bahnelektrifizierung. • Signalanlagen. • Güterterminals. • Passagierterminals. • Infrastruktur in Industrieparks in Zusam-

menhang mit Eisenbahnlinien/Gleisan-schlüssen, einschließlich elektrifizierten Bahnstrecken und Anschlussmöglichkeiten an die Hauptstrecke. • Personen-Nahverkehrssysteme.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Die einzelnen Bundesstaaten bieten weitere

Anreize für Industrieprojekte. Anreize beste-hen beispielsweise in Form von Rabatten bei Grundstückskosten, Nachlässen bei Stempel-gebühren für Kauf oder Pacht von Grundstück-en, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sow-ie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

EXPORTANREIZE → Im Rahmen der Außenhandelspolitik sind

verschiedenste Exportanreize verfügbar.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

ANREIZE FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG → Von der Industrie/Privatwirtschaft finan-

zierte Forschungsprogramme: Gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkom-men- und Körperschaftsteuergesetz) wird ein gewichteter steuerlicher Abzug gewährt. Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steu-erpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

→ Produktionsbetriebe mit internem F&E-Ze-ntrum. Gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche Forschung und Entwick-lung. (Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig.)

INVESTITIONSCHANCEN → Fertigung von Fahrzeugteilen. → Infrastrukturprojekte:

• Hochgeschwindigkeitszug-Projekte. • Bahnlinien von und zu Kohlebergwerken

und Häfen. • Projekte bzgl. Elektrifizierung, Hoch-

geschwindigkeitsstrecken und Nahverkehr-skorridoren. • Spezifische Güterverkehrskorridore. • Neuentwicklung von Bahnhöfen. • Energieerzeugung und Energiesparpro-

jekte • Betrieb von Güterterminals. • Erstellen von Einheiten aus Güter- oder

Personenwagen und Lokomotiven. • Umspuren. • Ausbau des Schienennetzes.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → EMD (USA) → Bombardier Transportation (Kanada) → GE (USA) → Siemens (Deutschland)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Indian Railways (Indische Bahngesellschaft) → Container Corporation of India Ltd. → Dedicated Freight Corridor Corporation of

India → Rail Vikas Nigam Ltd. → Railtel Corporation of India Ltd. → Rail India Technical and Economics Services

Ltd. → IRCON International Ltd. → Rail Land Development Authority (Entwick-

lungsbehörde für bahneigene Gelände) → Mumbai Railway Vikas Corporation Ltd.

Page 37: Make in india Industrie

ERNEUERBAREENERGIEN

FRISCHER WIND.SETZEN SIE AUF ÜBERRASCHEND HOHE GEWINNE MIT DEM WELTWEIT FÜNFTGRÖSSTEN ERZEUGER VON WINDENERGIE.

FÜNFTGRÖSSTESSTROMERZEUGUNGS-PORTFOLIO

20.000 MWSOLARSTROMERZEUGUNGBIS 2022FÜNFTGRÖSSTER

WINDENERGIE-ERZEUGER

1500 MWJÄHRLICHEPV-LEISTUNGBIS ENDE2014

245 GWINSTALLIERTE

LEISTUNGSEIT

MÄRZ 2014

Page 38: Make in india Industrie

ERNEUERBARE ENERGIENGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indien verfügt über das weltweit fünft-größte Stromerzeugungsportfolio mit einer Kapazität von 245 GW.

→ Wirtschaftswachstum, zunehmender Wohl-stand, ein zunehmender Urbanisierungsgrad und ein steigender Pro-Kopf-Energieverbrauch haben den Energiezugang in Indien erheblich ausgeweitet.

→ Aktuell liegt der Beitrag erneuerbarer Energien bei 31,70 GW von 245 GW Gesamt-kapazität mit Stand vom 31.03.2014.

→ Windenergie ist die wichtigste erneuerbare Energiequelle in Indien. Die Jawaharlal Nehru National Solar Mission (Jawaharlal Nehru Nationale Mission für Solarenergie) verfolgt das Ziel, bis 2022 20.000 MW Solarenergie zu erzeugen und so ein positives Umfeld für In-vestoren zu schaffen, die das Potenzial Indiens nutzen möchten.

→ Indien bietet unbegrenztes Wachstumspo-tenzial für die Solar- und Photovoltaikindustrie.

FDI-REGELUNG → Ausländische Direktinvestitionen (FDI) bis

100 % sind mit automatischer Billigung gestat-tet für Projekte zur Erzeugung und Verteilung erneuerbarer Energien und unterliegen dabei den Bestimmungen des Electricity Act von 2003.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 5 Mrd. INR für vorges-

chlagene Ultra-Mega-Solarenergieprojekte in Rajasthan, Gujarat, Tamil Nadu und Ladakh im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Hierzu gehört die Bereitstellung von 4 Mrd. INR für den Start eines Programms für solarbetrie-bene Pumpen und Pumpstationen in der landwirtschaftlichen Bewässerung, in dessen Rahmen 100.000 Pumpen betrieben werden sollen, sowie eine zukünftige Bereitstellung von 1 Mrd. INR für die Entwicklung von 1-MW-Solarparks im Uferbereich von Kanälen.

→ Die Verbrauchssteuer auf Schmiedestahl-ringe, die bei der Fertigung von Lagern für windbetriebene Stromgeneratoren zum Ein-satz kommen, wird von 12 % auf 0 % gesenkt.

→ Eine vollständige Befreiung von der Verbrauchssteuer wird für gehärtetes So-larglas, das in der Fertigung von Photovol-taikzellen/-modulen verwendet wird, sowie für Ausrüstung/Systeme zur Erzeugung von Solarstrom und für Flachkollektoren gewährt.

→ Eine vollständige Befreiung von der Verbrauchssteuer wird für Maschinen, Aus-rüstungsteile usw. gewährt, die zur Einrichtung von Projekten zur Erzeugung von Solarstrom benötigt werden.

→ Eine vollständige Befreiung von der Verbrauchssteuer wird für Rückseitenfolien und EVA-Folien gewährt, die in der Fertigung von Photovoltaikzellen/-modulen verwendet werden, sowie für spezifizierte Rohstoffe zur ihrer Herstellung.

→ Eine vollständige Befreiung von der Verbrauchssteuer wird gewährt für Teile, die in der Produktionsanlage für die Herstellung nicht-konventioneller Energiegeräte ver-braucht werden.

→ Eine vollständige Befreiung von der

Verbrauchssteuer wird für Kupferflachdraht gewährt, der zur Herstellung von PV-Ribbon (terminierter Kupferleiter) verwendet wird, das wiederum zur Fertigung von Solarzellen/-mod-ulen genutzt wird.

→ Eine vollständige Befreiung von der Verbrauchssteuer wird für Maschinen, Aus-rüstungsteile usw. gewährt, die zur Errichtung von Bio-CNG-Anlagen (Compressed Biogas) benötigt werden.

→ Der Regelzoll auf Schmiedestahlringe, die bei der Fertigung von Lagern für windbetrie-bene Stromgeneratoren zum Einsatz kommen, wird von 10 % auf 5 % gesenkt.

→ Eine vollständige Befreiung vom be-sonderen Zusatzzoll (SAD) wird gewährt für Teile und Komponenten zur Herstellung wind-betriebener Stromgeneratoren.

→ Der Regelzoll auf Maschinen, Ausrüstungs-gegenstände usw. für den Aufbau von Projek-ten zur Erzeugung von Solarenergie wird auf 5 % gesenkt.

→ Eine vollständige Befreiung vom Regelzoll wird für spezifizierte Rohstoffe gewährt, die zur Herstellung von Rückseitenfolien und EVA-Folien verwendet werden.

→ Eine vollständige Befreiung vom Regelzoll wird gewährt für Kupferflachdraht, der zur Her-stellung von PV-Ribbon (terminierter Kupfer-leiter) für Solarzellen/-module verwendet wird.

→ Ein reduzierter Einfuhrzoll von 5 % wird gewährt für Maschinen, Ausrüstungsteile usw., die zur Errichtung von Bio-CNG-Anlagen (Com-pressed Biogas) benötigt werden.

ANREIZE DER INDISCHEN BUNDESREGIERUNG FÜR DIE ENTWICKLUNG DES SOLARENERGIESEKTORS SIND UNTER ANDEREM

→ Befreiung von Verbrauchssteuern und reduzierte Einfuhrzölle auf Komponenten und Ausrüstungsgegenstände, die zur Errichtung einer Solaranlage erforderlich sind.

→ Steuerbefreiung für Solarenergieprojekte für die ersten zehn Jahre.

→ Durchleitung, Speicherung und Drit-tvertrieb, Rückkaufprogramme durch die Bundesstaaten.

→ Garantierter Markt durch Abnahmeverp-flichtungen der Bundesstaaten für Solarstrom.

→ GBI-Regelungen (Generation Based Incen-tive, Erzeugungsbasierter Anreiz) für kleine Solarprojekte, die an ein Netz unter 33 KV angeschlossen sind.

→ Reduzierte Durchleitungsentgelte ge-genüber konventionell erzeugtem Strom.

→ Spezielle Anreize für Technologieexporte im Bereich erneuerbarer Energien aus Indien, aus für diesen Sektor spezifischen SWZ.

→ Ein Mechanismus für Zahlungssicherheit, um potentiellen Ausfallsrisiken durch staatli-che Energieversorger/Discoms zu begegnen.

→ Subventionen in Höhe von 30 % der Projek-tkosten für nicht netzgekoppelte PV-Anlagen und solarthermische Projekte.

→ Vorzugszinsen auf Kredite für nicht netzge-koppelte Anwendungen.

STEUERLICHE ANREIZE FÜR BIOMASSE-PROJEKTE

→ Beschleunigte Abschreibung: Anspruch auf 80 % Abschreibung im ersten Jahr für bestim-

mte Ausrüstungsgegenstände. → Befreiung von der Körperschaftsteuer für

die ersten 10 Jahre. → Reduzierter Einfuhrzoll und Befreiung von

der Verbrauchssteuer für Maschinen und Kom-ponenten während des Projektaufbaus.

→ Befreiung von der Verkaufssteuer in man-chen Bundesstaaten.

→ Finanzielle Unterstützung durch IREDA beim Aufbau von Biomasse-Projekten und Bagasse-Kopplungsanlagen.

STEUERLICHE ANREIZE FÜR KLEINE WASSERKRAFTPROJEKTE

→ Präferenzzölle. → Zentralstaatliche finanzielle Beihilfen für

Bundesstaat und Privatwirtschaft für den Aufbau von kleinen und kleinsten Wasserkraft-projekten.

→ Zuschuss für die Modernisierung von Was-sermühlen mit resultierender Steigerung des Wirkungsgrades.

→ Reduzierte Einfuhrzölle. → Steuerbefreiung für die ersten 10 Jahre

INVESTITIONSCHANCEN → Von nur 20 MW im Jahr 2011 ist die instal-

lierte Solarkapazität Indiens auf 1.686 MW zum Jahresende 2013 gestiegen.

→ Indien verfügt über enorme, noch nicht ge-nutzte Ressourcen erneuerbarer Energien – die Windkraft verfügt über installierte Kapazitäten von 21,1 GW bei einem geschätzten Potenzial von 102,8 GW.

→ Kleine Wasserkraftwerke verfügen über installierte Kapazitäten von 3,8 GW bei einem geschätzten Potenzial von 19,7 GW.

→ Bioenergie (einschließlich Biomasse- und Bagasse-Kopplungsanlagen) verfügt über installierte Kapazitäten von 4,1 GW bei einem geschätzten Potenzial von 22,5 GW. Die Solar-energie verfügt über installierte Kapazitäten von 1,7 GW bei einem geschätzten Potenzial von 6 GW.

→ Die 2011 veröffentlichte Solar-Richtlinie von Rajasthan strebt den Aufbau von Herstellung-sanlagen für Solarsysteme in vorgeschlagenen Solarparks an.

→ Der Solarpark in Gujarat enthält ebenfalls besondere Bestimmungen zur Förderung von Fertigungsanlagen vor Ort, um Ausrüstungs-gegenstände für bevorstehende Projekte innerhalb des Parks sowie angemessene Reparatur- und Wartungskapazitäten und qualifizierte Arbeitskräfte für die Projekte des Parks bereitzustellen.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Suzlon → Enercon → Vestas → RRB → NEG → Micon → Applied Materials (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of New and Renewable Energy

(Ministerium für Neue und Erneuerbare Ener-gien)

→ Indian Renewable Energy Development Agency (Indische Entwicklungsagentur für Erneuerbare Energien)

Page 39: Make in india Industrie

AUTOBAHNEN &STRASSEN

GRÜNE WELLE.DAS WELTWEIT ZWEITGRÖSSTE STRASSENNETZIST GROSS IM KOMMEN.

3,8 MRD. USD GEPLANTE AUFWENDUNGEN FÜR AUTOBAHNEN4,86 MIO. KM STRASSEN UND AUTOBAHNEN100 ABGESCHLOSSENE PPP-PROJEKTE19 MRD. USD FÜR INFRASTRUKTURENTWICKLUNG IM ZEITRAUM 2012–17100.000 KM BUNDESSTRASSEN BIS 2017

Weitere Informationen �nden Sie unter http://morth.nic.in/ (Ministry of Road Transport and Highways – Verkehrsministerium)

Page 40: Make in india Industrie

STRASSEN UND AUTOBAHNENGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Der Transportsektor trägt 6 % zum BIP des Landes bei und zeichnet für 70 % des Straßensektors verantwortlich.

→ Indien verfügt mit einem ausgedehnten Straßenverkehrsnetz von 4,86 Mio. km Länge über das zweitgrößte Wegenetz der Welt.

→ Über 60 % des Frachtverkehrs und 90 % des Personenverkehrs des Landes werden über die Straße abgewickelt.

→ Die indische Regierung hat wichtige Initia-tiven für die Modernisierung und den Ausbau von Autobahnen und Schnellstraßen ins Leben gerufen.

→ Der Privatsektor spielt inzwischen bei der Entwicklung der Straßeninfrastruktur eine wichtige Rolle.

→ Der Wert der Straßen- und Brückeninfras-truktur in Indien wird Prognosen zufolge im Zeitraum 2012–2017 mit einem CAGR von 17,4 % zunehmen und 2017 10 Mrd. USD erreichen.

FDI-REGELUNG → Im Straßen- und Autobahnsektor sind 100

% FDI gestattet mit automatischer Billigung, vorbehaltlich aller anwendbaren Gesetze und Bestimmungen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → 378,8 Mrd. INR wurden für vorgeschlagene

Investitionen in die National Highways Author-ity of India (Indische Verwaltungsbehörde für Bundesautobahnen) und bundesstaatliche Straßen bereitgestellt, darunter 30 Mrd. INR für die nordöstlichen Bundesländer.

→ 143,89 Mrd. INR wurden für das PMGSY-Pro-gramm (Pradhan Mantri Gram Sadak Yojana, Programm zur Anbindung unerschlossener Regionen an das Straßennetz) bereitgestellt.

→ 5 Mrd. INR wurden für den Aufbau einer Behörde namens „3P India“ bereitgestellt, die zur Etablierung von Public-Private Partnerships in Indien beitragen soll.

→ Es wird klargestellt, dass zollfrei importierte Straßenbaumaschinen innerhalb von 5 Jahren ab dem Import verkauft werden können vor-behaltlich einer Entrichtung des Einfuhrzolls auf den Restwert; zudem müssen die Mitglie-der des Konsortiums, deren Namen im Vertrag aufscheinen, berechtigt sein, Güter zollfrei einzuführen.

→ Die Anforderung einer Zertifizierung durch das Straßenverkehrsministerium, um sich für Befreiungen von Einfuhrzöllen auf bestimmte Güter, die zum Straßenbau erforderlich sind, zu qualifizieren, soll abgeschafft werden.

→ Vor 2008 importierte Anlagen und Aus-rüstungsgegenstände für von den UN oder einer internationalen Organisation finanzierte Projekte, die bisher nicht vom Projektort trans-feriert/verkauft/re-exportiert werden konnten, dürfen nun vom Projektort transferiert/ver-kauft/re-exportiert werden.

→ Die Investitionsbegrenzung für auslän-dische institutionelle Anleger in Anleihen von Infrastrukturunternehmen wurde von 5 Mrd. USD auf 25 Mrd. USD angehoben.

→ Unternehmen genießen für Straßenprojekte in den ersten 5 Jahren eine 100-%ige Steuer-befreiung, in den nachfolgenden 5 Jahren eine Entlastung von 30 %.

→ Kapitalgewinne von bis zu 40 % der gesam-ten Projektkosten für eine höhere Rentabilität.

→ Finanzinstitutionen haben die staatliche Genehmigung erhalten, in den Jahren 2014 und 2015 steuerfreie Rentenpapiere mit einem Gesamtwert von 9,2 Mrd. USD auszugeben.

→ Die India Infrastructure Finance Company (IIFC) wird die langfristige Finanzierung von Infrastrukturprojekten bereitstellen.

→ Zinszahlungen auf Kredite für Infrastruk-turprojekte unterliegen nun einer reduzierten Quellensteuer von 5 %.

→ Erträge aus dem Schuldenreduzierungs-fonds sind von der Körperschaftsteuer ausgenommen.

INVESTITIONSCHANCEN → Public-Private Partnerships werden das

bevorzugte Modell für die Durchführung der verbleibenden NHDP-Phasen bleiben.

→ Ein prioritäres Schnellstraßenprojekt soll im Rahmen einer Public-Private Partnership umgesetzt werden.

→ Der Eastern Peripheral Expressway (Ost-tangente): eine 135 km lange, sechsspu-rige Schnellstraße zur Entlastung des Straßenverkehrs von Delhi mit Gesamtprojekt-kosten von 750 Mio. USD.

→ Die Schnellstraße Delhi–Meerut: eine 150 km lange Straße mit Gesamtprojektkosten von 1 Mrd. USD.

→ Die Schnellstraße Vadodra–Mumbai, eine 473 km lange Schnellstraße mit Gesamt-projektkosten von 4,3 Mrd. USD, bindet die wirtschaftlichen Zentren Mumbai, Vadodara und Ahmedabad besser an.

→ Das Sonderprogramm für einen bes-chleunigten Straßenbau in den nordöstlichen Bundesstaaten (SARDP-NE) zielt darauf ab, abgelegene Gegenden in den nordöstlichen Bundesstaaten an Bundeshauptstädte und Bezirksverwaltungen anzubinden. Das Projekt wird in drei Phasen abgewickelt und wird 88 Bezirksverwaltungen in den nordöstlichen Bundesstaaten an die nächstgelegene Bunde-sautobahn anbinden.

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Jiangsu (China) → PLUS Expressway Bcrhad Consortium

(Malaysia) → Hyundai Engineering Construction Compa-

ny Ltd. (Korea) → Isolux (Spanien) → Yongma Engineering Company Ltd. (Korea) → Apollo, JLI & LOR (Vereinigtes Königreich) → OJSC Consortium, SIBMOST (Russland) → GALFAR Konsortium (VAE) → Zignego Company Inc. (USA) → Galfar Engineering and Contracting, SAOG

(Oman) → ITD (Thailand)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → National Highway Authority of India

(Indische Verwaltungsbehörde für Bundesau-tobahnen)

→ Indian Roads Congress (Spitzengremium indischer Straßenbauingenieure)

→ Central Road Research Institute (Bundesin-stitut für Straßenbauforschung)

Page 41: Make in india Industrie

RAUMFAHRT

NACH DEN STERNENGREIFEN.ASTRONOMISCHE ERFOLGE BEI KOSTEN MIT BODENHAFTUNG:INDIENS RAUMFAHRTPROGRAMM HAT BEREITS 40SATELLITEN FÜR 19 LÄNDER INS ALL GEBRACHT.

INDIENS RAUMFAHRTPROGRAMM GILT ALS

EINES DER KOSTENEFFIZIENTESTEN WELTWEIT

33 LÄNDER UND 3 MULTINATIONALE ORGANISATIONEN

SIND OFFIZIELLE KOOPERATIONSPARTNER DER INDISCHEN

ORGANISATION FÜR WELTRAUMFORSCHUNG (ISRO)

30 RAUMFAHRZEUGE IN VERSCHIEDENEN UMLAUFBAHNEN

Page 42: Make in india Industrie

RAUMFAHRTGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Während der letzten vier Jahrzehnte hat das indische Weltraumprogramm aufgrund seiner raschen Entwicklung weltweit für Aufsehen gesorgt.

→ Indiens kosteneffektives Weltraumpro-gramm hat bislang 40 Satelliten für 19 Länder in die Umlaufbahn gebracht und verfügt über das Potenzial, sich zur Startrampe der Welt zu entwickeln.

→ Die Indische Organisation für Weltraumfor-schung (ISRO) hat für die Durchführung ihrer Raumfahrtprojekte mit zahlreichen Indus-trieunternehmen des öffentlichen wie privaten Sektors enge Beziehungen geknüpft.

→ Während die ISRO für die Entwicklung hoch-moderner Technologien und interplanetarer Erkundungsmissionen verantwortlich zeich-net, bestehen beträchtliche Möglichkeiten für eine Beteiligung an der Umsetzung operativer Missionen und an neuen Bereichen wie der satellitengestützten Navigation.

→ TECHNOLOGIE-TRANSFER: • Per Lizenz werden unter anderem Tech-

nologien für den Mehrlagendruck von An-tennen (Multi-Layer Printed Antenna Tech-nology) und das DDV 100 Resin-Harzsystem zur Vermarktung an Unternehmen verge-ben. Zudem wurden Unternehmen in die engere Wahl für einen Wissenstransfer in weiteren Bereichen (Dual-Polarisations-LI-DAR, Leistungsverstärker, Precision Tapping Attachment und Beschichtungskompo-nente EPY 1061) aufgenommen. Eine Reihe von Technologien wurde von ISRO für den Wissenstransfer ausgewählt. Dazu gehören verschiedene Arten von Klebstoffen und Polymeren, Glasfaser- und Granulatma-terial, Keramik, Druckwandler, Standauf-nehmer, Temperatursensoren, Techniken für Silberbeschichtung und thermische Kontrollschichten, Bodendurchdringungs-radar, elastisches Raman-Lidar, Windpro-filmessung in den unteren Luftschichten usw.

→ TECHNISCHE BERATUNGSLEISTUNGEN: • ISRO bietet Unternehmen und F&E-Ein-

richtungen Beratungsdienstleistungen in verschiedenen Fachbereichen. Unter an-derem in den folgenden Bereichen wurden in letzter Zeit Beratungsdienstleistungen erbracht: Anbringen von Goldbeschichtung auf MMIC-basierte Ku-Band-Receiver und auf Aluminiumkisten, Fertigung von Präzi-sionsteilen, mechanische Belastungstests usw., um nur einige wenige zu nennen.

WACHSTUMSMOTOREN → INDISCHE ORGANISATION FÜR WELTRAUM-

FORSCHUNG (ISRO): • Das Hauptziel von ISRO ist die Entwick-

lung von Raumfahrttechnologie und ihre Anwendung in verschiedenen Aufgaben von nationaler Bedeutung.

→ KOMMERZIELLE WELTRAUMPRODUKTE: • Antrix Corporation Limited, die kom-

merzielle Abteilung des Raumfahrtminis-teriums, hat eine Reihe von Initiativen zur globalen Vermarktung von Weltraumpro-dukten und weltraumgestützten Dienstleis-tungen durchgeführt. Antrix erweitert ihre

Marktbasis weiterhin kontinuierlich. • In der Bereitstellung von TTC-Unter-

stützungsleistungen für internationale Kun-den wurden große Fortschritte gemacht.

→ TRÄGERRAKETEN: • Satellite Launch Vehicle (SLV): Der erste

Start fand im Jahr 1979 statt, zwei weitere im jeweils darauffolgenden Jahr. Ihren letzten Start hatte die Trägerrakete SLV im Jahr 1982. • Augmented Satellite Launch Vehicle

(ASLV): Der erste Teststart wurde 1987 durchgeführt, drei weitere folgten in den Jahren 1988, 1992 und 1994. • Polar Satellite Launch Vehicle (PSLV): Die

Trägerrakete PSLV ist in der Lage, IRS-Satel-liten (Indian Remote Sensing) in sonnensyn-chrone Umlaufbahnen zu bringen. Ebenso kann PSLV kleine Satelliten auf einer geosta-tionären Transferbahn (GTO) aussetzen. Die Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit der PLSV wird dadurch unterstrichen, dass mit ihr bereits 30 Satelliten (14 indische und 16 anderer Länder) in verschiedenste Umlauf-bahnen gebracht wurden. • Geosynchronous Satellite Launch Vehicle

(GSLV): Die Trägerrakete Geosynchronous Satellite Launch Vehicle, besser bekannt unter ihrem Akronym GSLV, ist ein erweiter-bares Startsystem. Es wurde entwickelt, um die indischen Satelliten vom INSAT-Typ auf eine geostationäre Transferbahn bringen zu können und die Abhängigkeit Indiens von ausländischen Trägerraketen zu verringern. Aktuell ist sie die schwerste Trägerrakete der ISRO und kann eine Nutzlast von bis zu fünf Tonnen in eine erdnahe Umlaufbahn (Low Earth Orbit) bringen.

→ WELTRAUMFORSCHUNGSPROGRAMME: • In folgenden Einrichtungen werden Ak-

tivitäten der Raumforschung durchgeführt: Physical Research Laboratory (PRL), Space Physics Laboratory (SPL), National Atmo-spheric Research Laboratory (NARL) sowie in der Special Advisory Group (SAG) am In-dian Space Research Organization Satellite Center (ISAC). Mehrere Projekte der Raum-forschung in den Bereichen Atmosphären-forschung, Astronomie, Planetenerkundung und -wissenschaft sowie Nutzlastentwick-lung werden von ISRO basierend auf Empfehlungen durch den ISRO-Beirat für Raumforschung (ADCOS) an verschiedenen Universitäten und Forschungsinstituten durchgeführt. • Die Mars Orbiter Mission ist die erste

interplanetare Mission der ISRO mit einem Raumfahrzeug, das den Mars in einer elliptischen Umlaufbahn mit einer Größe von 372 km mit einer Geschwindigkeit von 80.000 km/s umkreist. Das wichtig-ste technologische Ziel der Mission war die Entwicklung und Konstruktion eines Raumfahrzeugs mit der Fähigkeit, den Mars zu erreichen (Mars-Transferbahn) und dann den Mars neun Monate lang zu umrunden (Einbringung in die Mars-Umlaufbahn).

FDI-REGELUNG → FDI bis zu 74 % sind mit staatlicher Geneh-

migung gestattet für den Aufbau und Betrieb von Satelliten, unterliegen dabei allerdings den branchenspezifischen Leitlinien des

Raumfahrtministeriums bzw. der ISRO.

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of Space (Raumfahrtministeri-

um) → Indian Space Research Organization (In-

dische Organisation für Raumforschung) → Antrix Corporation Limited

Page 43: Make in india Industrie

TEXTILIEN

XXL.ALS WELTWEIT GRÖSSTER JUTE- UND BAUMWOLLPRODUZENT

MIT RIESIGER PRODUKTIONSKAPAZITÄT IN DER WEBEREI IST

INDIEN DER TUCHMACHER DER WELT.

GRÖSSTER JUTEPRODUZENT

7 MIO. TONNEN FBP-FASERN 2013-14

ZWEITGRÖSSTER TEXTILHERSTELLER WELTWEIT

24 % DER SPINDELN WELTWEIT63 % DES WELTWEITEN MARKTANTEILS AN TEXTILIEN UND KLEIDUNG

ZWEITGRÖSSTER PRODUZENT VON SEIDE UND BAUMWOLLE

Weitere Informationen �nden Sie unter http://t

exmin.nic.in/

(Ministry of Textiles – Textilm

inisterium)

Page 44: Make in india Industrie

TEXTILIEN UND BEKLEIDUNGGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ In diesem Sektor verfügt Indien über die weltweit zweitgrößten Produktion-skapazitäten.

→ Die indische Textilbranche besitzt etwa 24 % aller Spindeln und 8 % aller Rotoren weltweit.

→ Indien verfügt mit 63 % Weltmark-tanteil über die weltweit größten Web-stuhlkapazitäten (einschließlich Handwebstüh-le).

→ Indien trägt etwa 14 % zur globalen Produk-tion von Textilfasern und Garn bei und ist der größte Hersteller von Jute sowie der zweit-größte Hersteller von Seide und Baumwolle.

→ Eine starke Produktionsbasis mit einer bre-iten Palette an Fasern/Garnen aus Naturfasern wie Baumwolle/Jute, Seide und Wolle bis hin zu synthetischen/Kunstfasern wie Polyester, Viskose, Nylon- und Acrylfasern.

→ Eine gesteigerte Durchdringung des organisierten Einzelhandels, eine günstige demografische Entwicklung und Einkom-menssteigerungen regen die Nachfrage nach Textilien an.

→ Im Hinblick auf qualifizierte Arbeitskräfte und Produktionskosten bietet Indien kom-parative Vorteile gegenüber anderen großen Textilherstellern.

→ Der Rohstoffreichtum und die steigende Ex-portnachfrage kurbeln die Faserherstellung an.

→ Rohstoffe wie Baumwolle, Wolle, Seide und Jute sind in großen Mengen verfügbar.

FDI-REGELUNG → Im Textilsektor sind 100 % FDI gestattet mit

automatischer Billigung, vorbehaltlich aller anwendbaren Bestimmungen und Gesetze.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Bereitstellung von 500 Mio. INR für den

Aufbau eines Zentrums für Handelserleich-terungen und eines Gewerbemuseums, um handgewebte Produkte zu entwickeln und zu bewerben und die große Tradition der Handweberei in Varanasi weiterzutragen.

→ Bereitstellung von 2000 Mio. INR für den vorgeschlagenen Aufbau von Textil-Me-ga-Clustern in Bareilly, Lucknow, Surat, Kuttch, Bhagalpur und Mysore sowie in Tamil Nadu.

→ Bereitstellung von 300 Mio. INR für den Auf-bau der Hastkala-Akademie zur Bewahrung, Wiederbelebung und Dokumentation von Handweberei/Kunsthandwerk im Rahmen eines Public-Private Partnership in Delhi.

→ Bereitstellung von 500 Mio. INR für den Aufbau des Pashmina Promotion Programme (P-3) und eines Programms zur Entwicklung weiteren Kunsthandwerks aus Jammu und Kaschmir.

→ Besätze und Verzierungen für die Herstel-lung von Konfektionsbekleidung zu Exportz-wecken können nun zu 5 % anstatt bisher 3 % zollfrei importiert werden.

→ Nicht aufbügelbare Stickereien oder Drucke werden in die Liste der Güter aufgenommen, die für die Bekleidungsherstellung zu Exportz-wecken zollfrei importiert werden können.

→ Die Liste der Güter, die von ausführenden Herstellern handwerklicher Produkte benötigt werden, wird erweitert und enthält nun auch Drahtrollen, um Importe von ausführenden

Herstellern handwerklicher Produkte von Einfuhrzöllen zu befreien.

→ Aufbügelbare Stickereien oder Drucke, Diebstahlsicherungen, Klemmhülsen für Verpackungen, Aufhänger für Kunststoffetiket-ten, Metalllaschen, Schleifen, Reißverschlusss-chieber und –ringe werden in die Liste der Güter aufgenommen, die für die Herstellung von handgewebter bzw. aus Baumwolle oder Kunstfaser gefertigter Konfektionskleidung zu Exportzwecken zollfrei importiert werden können.

→ Spezifizierte Güter, die für die Herstellung von Textilkleidung zu Exportzwecken im-portiert werden, sind unter der Bedingung, dass der Hersteller einen Berechtigungsschein des Apparel Export Promotion Council oder des Indian Silk Export Promotion Council (Rat zur Förderung des Bekleidungs- bzw. des indischen Seidenexports) besitzt, vollständig von Regelzöllen und Ausgleichszöllen befreit.

→ Der Regelzoll auf Rohstoffe zur Herstellung von Elasthan, nämlich Polytetramethyleneth-erglykol und Diphenylmethan-4,4’-diisocyanat, wird von 5 % auf 0 % gesenkt.

→ Eine oder beide der folgenden beiden Ab-zugsmöglichkeiten können genutzt werden:

• Investitionszuschuss (zusätzliche Absch-reibung) in Höhe von 15 Prozent für Produk-tionsbetriebe, die mehr als 1 Milliarde INR in Anlagen und Maschinen investieren, die zwischen 01.04.2013 und 31.03.2015 erwor-ben und installiert wurden. Voraussetzung hierfür sind aggregierte Investitionen in neue Anlagen und Maschinen in besagtem Zeitraum von über 1 Mrd. INR. • Als Anreiz für Produktionsbetriebe ist

bei Investitionen, die 250 Mio. INR übersch-reiten (erworben und installiert in einem der Vorjahre bis zum 31.03.2017), eine weitere Abschreibung von 15 Prozent der Kosten von neuen Anlagen und Maschinen möglich.

STEUERLICHE ANREIZE → Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird

gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) gewährt.

→ Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde

PRODUKTIONSBETRIEBE MIT INTERNEM F&E-ZENTRUM

→ Ein gewichteter Abzug von 200 % gemäß Section 35 (2AB) des Income Tax Act (ind. Ein-kommen- und Körperschaftsteuergesetz) für kapital- wie umsatzgedeckte Aufwendungen für wissenschaftliche Forschung und Entwick-lung. Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude sind nicht abzugsfähig

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Zusätzlich zu den oben genannten An-

reizen bieten die einzelnen Bundesstaaten weitere Anreize für Industrieprojekte. Manche

Bundesstaaten verfügen zudem über be-sondere Regelungen für die Textilbranche.

→ Anreize bestehen beispielsweise in Form von Zuschüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

EXPORTANREIZE → Exportförderung mit präferenziellen

Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter („Export Promotion Capital Goods“-Regelung).

→ Erstattung von Einfuhrzöllen. → Focus-Product-Regelung, besondere

Focus-Product-Regelung, Focus-Market-Rege-lung (Zollgutschrift für Ausfuhren bestimmter Waren bzw. in bestimmte Länder)

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize für die Einrichtung von Anlagen in

SWZ bzw. nationalen Industriezonen (NIMZ) gemäß den entsprechenden Gesetzen oder für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundessta-aten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand.

INVESTITIONSCHANCEN → Gesamte Wertschöpfungskette für Kunstst-

offe. → Hochwertige Stoffe und Spezialgewebe. → Anlagen zur Textilverarbeitung für verschie-

denste natürliche und synthetische Textilien. → Technische Textilien. → Bekleidung. → Einzelhandelsmarken

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Rieter (Schweiz) → Trutzschler (Deutschland) → Soktas (Türkei) → Zambiati (Italien) → Bilsar (Türkei) → Monti (Italien) → CMT (Mauritius) → E-land (Südkorea) → Nissinbo (Japan) → Marubeni (Japan) → Skaps (USA) → Ahlstorm (USA) → Terram (Vereinigtes Königreich) → Strata Geosystems (USA) → Marks & Spencer (Vereinigtes Königreich) → Zara (Spanien) → Mango (Spanien) → Promod (Frankreich) → Benetton (Italien) → Esprit (USA) → Levi’s (USA) → Forever 21 (USA)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Textiles, Government of India

(Regierung von Indien, Textilministerium) → Office of Textile Commissioner (Büro des

Textilkommissars) → Office of Development Commissioner for

Handlooms (Büro des Entwicklungskommis-sars für Handweberei)

Page 45: Make in india Industrie

WÄRMEKRAFT

SUPERKRÄFTEZU VERKAUFEN.

DAS ROHSTOFFREICHE INDIEN IST DERWELTWEIT FÜNFTGRÖSSTE STROMERZEUGER.

INVESTIEREN SIE IN DIE ZUKUNFT DER ENERGIE!123 MRD. TONNEN BELEGTE KOHLEVORKOMMEN1355 MRD. KUBIKFUSS BELEGTE ERDGASVORKOMMENFÜNFTGRÖSSTER STROMERZEUGERFÜNFTGRÖSSTER STROMVERBRAUCHERIM ENERGIESEKTOR 100 % FDI GESTATTET MIT AUTOMATISCHER BILLIGUNG

Weitere Informationen �nden Sie unter http://powermin.nic.in/ (Ministry of Power – Energieministerium)

Page 46: Make in india Industrie

WÄRMEKRAFTGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Die indische Regierung plant Kapazitätser-weiterungen von 88,5 GB im Zeitraum 2012–2017 und von 86,4 GW im Zeitraum 2017–2022.

→ Die National Tariff Policy von 2006 gewährleistete einen angemessenen ROI für Unternehmen, die in der Erzeugung, Über-tragung und Verteilung von Energie aktiv sind, sowie für Unternehmen, die Energie mit Abnahmegarantie zu günstigen und wett-bewerbsfähigen Preisen für Endverbraucher erzeugen.

→ Start des Ultra Mega Power Project (UMP-P)-Programms mit einer tarifären Ausschrei-bung.

→ Mit Stand vom 31. März 2013 beliefen sich die gesamten Kohlereserven auf 298,94 Mrd. Tonnen, von denen 123,19 Mrd. Tonnen nach-gewiesene Reserven waren.

→ Die nachgewiesenen Erdgasreserven be-laufen sich auf 1.354,76 Mrd. Kubikmeter.

FDI-REGELUNG → Im Energiesektor (mit Ausnahme der

Atomindustrie) sind 100 % FDI gestattet mit automatischer Billigung vorbehaltlich aller anwendbaren Bestimmungen und Gesetze.

→ AUSLÄNDISCHE DIREKTINVESTITIONEN SIND IN DEN FOLGENDEN KATEGORIEN GES-TATTET:

• Erzeugung und Übertragung von Strom, der in Wärmekraftwerken auf Basis von Wasserkraft, Kohle, Lignit, Erdöl und Erdgas produziert wird. • Erzeugung und Übertragung nicht kon-

ventionell erzeugter Energie. • Die Verteilung elektrischer Energie an

Haushalte, Industrie, Gewerbe und sonstige Empfänger. • Stromhandel. • FDI in Strombörsen sind bis 49 % (26 %

FDI + 23 % FII/FPI) mit automatischer Billi-gung gestattet. • Käufe von FII/FPI (ausländische institutio-

nelle Anleger bzw. ausländische Portfolio-anleger) sind auf den sekundären Markt beschränkt. Keine nicht gebietsansässige Person/Entität, einschließlich gemeinsam handelnder Personen, darf mehr als 5 % der Anteile dieser Unternehmen halten; zudem muss die ausländische Investition den SEBI-Bestimmungen entsprechen. Weitere anwendbare Gesetze/Bestimmungen sowie Sicherheits- und andere Bedingungen müs-sen beachtet werden.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → Verlängerung des Ablauftermins gemäß

Section 80 IA (4) (iv) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz) für den Energiesektor (Erzeugung, Verteilung und Übertragung) bis zum 31.03.2017 für die Inanspruchnahme eines Abzugs von 100 % der Gewinne und Kapitalzuwächse für 10 aufein-ander folgende Veranlagungsjahre.

→ Eine ausreichende Menge Kohle wird für Kraftwerke bereitgestellt, die bereits in Auftrag gegeben sind oder bis März 2015 in Auftrag gegeben werden.

→ Bereitstellung von 1 Mrd. INR zur Vorbere-

itung eines neuen Programms für die En-twicklung hochmoderner und hochkritischer Wärmekrafttechnologie auf Kohlebasis, um umweltfreundlichere Wärmekraft mit höherem Wirkungsgrad bereitstellen zu können.

→ Bereitstellung von 5 Mrd. INR für das staatli-che Programm „Deen Dayal Upadhyaya Gram Jyoti Yojana“ zur Trennung von Speiseleitun-gen, um die Stromversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern und um Übertra-gungs- und Verteilungssysteme zu stärken.

→ Eine vollständige Befreiung von der zentralen Verbrauchssteuer wird gewährt auf verflüssigte Popan-Gemische, verflüssigtes Propan, verflüssigtes Butan und verflüssigte Erdölgase, die zur Versorgung von nicht inlän-dischen Kunden befreiter Kategorien durch IOCL, HPCL oder BPCL ab dem 08.02.2013 genutzt werden.

→ Die Zollstruktur auf nicht backende Kohle unterschiedlicher Typen wird auf einen Re-gelzoll von 2,5 % und einen Ausgleichszoll von 2 % rationalisiert. Der Regelzoll auf Anthrazit-kohle und sonstige Kohle wird von 5 % auf 2,5 % gesenkt.

→ Der Ausgleichszoll auf Anthrazitkohle, backende Kohle und sonstige Kohle wird von 6 % auf 2 % gesenkt.

→ Wiederverdampftes LNG (verflüssigtes Erdgas) für den Export nach Pakistan ist vom Regelzoll befreit.

→ Importe von verflüssigten Popan-Gemi-schen, verflüssigtem Propan, verflüssigtem Butan und verflüssigten Erdölgasen, die zur Versorgung von nicht inländischen Kunden befreiter Kategorien durch IOCL, HPCL oder BPCL ab dem 08.02.2013 genutzt werden.

STEUERLICHE ANREIZE: ANREIZE FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

→ Unternehmen und Infrastruktursektoren einschließlich der Bereiche Energieerzeugung und Energieeffizienz mit internen F&E-Zentren können kapital- wie umsatzgedeckte Auf-wendungen für Forschung und Entwicklung abschreiben.

→ Ein gewichteter steuerlicher Abzug wird gemäß Section 35 (2AA) des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) für von der Industrie/Privatwirtschaft finanzierte Forschungsprogramme gewährt.

→ Ein gewichteter Abzug von 200 % wird Steuerpflichtigen für alle Beträge gewährt, die an ein Bundeslabor, eine Universität oder eine Technische Universität oder an festge-legte Personen mit bestimmter Ausrichtung bezahlt werden, falls der besagte Betrag für die wissenschaftliche Forschung im Rahmen eines Programms vorgesehen ist, das von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Indien bietet in bestimmten Bundesstaaten

weitere Anreize für Industrieprojekte. → Anreize bestehen beispielsweise in

Form von Rabatten bei Grundstückskosten, Nachlässen bei Stempelgebühren für Kauf oder Pacht von Grundstücken, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sowie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte.

REGIONALSPEZIFISCHE ANREIZE → Anreize sind für die Durchführung von

Projekten in speziellen Regionen, wie den nordöstlichen Bundesstaaten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand verfügbar.

INVESTITIONSCHANCEN → Energieerzeugung → Übertragung und Verteilung → Stromhandel → Strombörsen

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → CLP Holdings (Hong Kong) → GE Energy (USA) → AES (USA) → Kosep (Südkorea) → Abellon Clean Energy (Kanada) → GDF SUEZ (Frankreich)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Power (Energieministerium) → Council of Power Utilities (Rat der Stromver-

sorger) → Bureau of Energy Efficiency (Büro für Ener-

gieeffizienz) → Independent Power Producers Association

of India (Vereinigung der unabhängigen Ener-gieproduzenten Indiens)

Page 47: Make in india Industrie

TOURISMUS

INVESTIEREN SIE INGASTFREUNDSCHAFT.6,97 MILLIONEN AUSLÄNDISCHE TOURISTEN.1 MILLIARDE INLÄNDISCHE REISENDE.SONNENSCHEIN UND EIN FREUNDLICHES LÄCHELN.

6,8 % VONINDIENS BIP

6,97 MILLIONENAUSLÄNDISCHE

TOURISTEN 2012-13

78 ARBEITSPLÄTZEPRO INVESTIERTER

MILLION USD

21 HOTELFACHSCHULEN18,3 MRD. USD

DEVISENEINNAHMEN

25 BIOGEOGRAPHISCHEZONEN

30 WELTKULTURERBESTÄTTEN

Weitere Informationen �nden Sie unter http://www.tourism.gov.in/ (Ministry of Tourism – Tourismusministerium)

Page 48: Make in india Industrie

TOURISMUS UND GASTGEWERBEGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Der Tourismus trägt 6,8 % zum BIP Indiens bei und ist die drittgrößte Quelle des Landes für Deviseneinnahmen.

→ In der Rangliste der UN-Weltorganisation für Tourismus (UNWTO) nimmt Indien bei den Ankünften ausländischer Besucher den 42. Rang ein.

→ 2013 verzeichnete Indien 6,97 Millionen Ankünfte ausländischer Besucher, was ein Jahreswachstum von 5,9 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

→ Die Deviseneinnahmen aus dem Tourismus für das Jahr 2013 betrugen 18,13 Mrd. USD, was ein Jahreswachstum von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

→ Indien nimmt unter den meistbesuchten Ländern der Welt den 16. Rang ein und hält einen Anteil von 1,56 % der weltweiten Touris-museinnahmen.

→ Indien bietet eine große geographische Vielfalt, attraktive Strände, 30 Weltkulturer-bestätten und 25 bio-geografische Zonen.

→ Indien verfügt über ein vielfältiges Portfolio touristischer Nischenprodukte: Kreuzfahrten, Abenteuer, Medizin, Wellness, Sport, MICE, Ökotourismus, Film, Agrartourismus und spiri-tueller Tourismus.

→ Der Inlandstourismus macht drei Viertel der Tourismuswirtschaft aus.

→ Die UNWTO prognostiziert für die indische Reise- und Tourismusbranche ein Jahreswach-stum von 8 % im Zeitraum 2008–2016. Die De-viseneinnahmen aus dem Tourismus werden im selben Zeitraum vermutlich ein jährliches Wachstum von 14 % aufweisen.

FDI-REGELUNG → In Tourismus und Gastgewerbe sind 100

% FDI gestattet mit automatischer Billigung, vorbehaltlich aller anwendbaren Vorschriften und Gesetze.

→ 100 % FDI sind gestattet bei Bauvorhaben im Tourismussektor einschließlich der Entwick-lung von Hotels, Resorts und Freizeiteinrich-tungen.

ANREIZE IM BUNDESHAUSHALT 2O14/15 → 5 Mrd. INR wurden bereitgestellt für die

vorgeschlagene Schaffung von 5 touristischen Rundkursen entlang spezifischer Themen.

→ 1 Mrd. INR wurden bereitgestellt für das Programm „National Mission on Pilgrimage Rejuvenation and Spiritual Augmentation“ (PRASAD), das noch in diesem Finanzjahr die Arbeit aufnehmen soll.

→ 2 Mrd. INR wurden bereitgestellt für das Programm „National Heritage City Develop-ment and Augmentation Yojana“ (HRIDAY), das zur Bewahrung und Erhaltung des kulturellen Erbes bestimmter Städte gestartet werden soll.

→ 1 Mrd. INR wurden für die Erhaltung archäologischer Stätten bereitgestellt.

→ Auf Dienstleistungen, die indische Reisever-anstalter für ausländische Touristen in Bezug auf Reisen erbringen, die vollständig außerh-alb Indiens durchgeführt werden, sind von der Dienstleistungssteuer befreit.

→ Fremdenverkehrseinrichtungen der Welt-klasse werden entwickelt, um den buddhis-tischen Rundkurs Sarnath-Gaya-Varanasi zu

fördern. → 2 Mrd. INR sind als Zuschüsse zu dem Pro-

jekt des Bundesstaates Gujarat Government, die größte Statue von Sardar Vallabh Bhai Patel aller Zeiten zu errichten, vorgesehen.

STEUERLICHE ANREIZE → Ein investitionsbezogener Abzug gemäß

Section 35 AD des Income Tax Act (ind. Einkommen- und Körperschaftsteuerge-setz) ist für die Errichtung neuer Hotels der 2-Sterne-Kategorie (und darüber) in ganz Indien verfügbar. In diesem Rahmen ist ein 100%iger Abzug der Gesamtaufwendungen oder jeglicher kapitalbasierter Aufwendungen außer Aufwendungen für Grundstücke, Good-will und Finanzinstrumente gestattet, die im laufenden Jahr getätigt wurden.

BUNDESSTAATLICHE ANREIZE → Von Bundesstaaten werden Anreize

beispielsweise in Form von Zuschüssen bei Grundstückskäufen, Nachlässen bei Stempel-gebühren für Kauf oder Pacht von Grundstück-en, vergünstigten Stromtarifen, Vorzugszinsen auf Kredite, Subventionen oder steuerlichen Anreizen bei Investitionen, Subventionen für Investitionen in unterentwickelte Gebiete sow-ie besonderen Anreizpaketen für Großprojekte geboten.

→ Anreize sind für die Durchführung von Projekten in speziellen Regionen wie den nordöstlichen Bundesstaaten, Jammu und Kaschmir, Himachal Pradesh und Uttarakhand verfügbar.

ANREIZE DES FREMDENVERKEHRSMINISTERIUMS

→ Unterstützung bei großen, Einnahmen schaffenden Projekten.

→ Unterstützung für Public-Private Partner-ships bei der Entwicklung von Infrastruktur, etwa eine Finanzierung der Rentabilitätslücke.

→ Programme für den Kapazitätsaufbau von Dienstleistungserbringern.

INVESTITIONSCHANCEN → Seine Weltklasse-Krankenhäuser und qual-

ifizierten medizinischen Fachkräfte machen Indien zu einem bevorzugten Ziel des Mediz-intourismus.

→ Eine weite, wunderschöne Küste, un-berührte Wälder und ungestörte idyllische In-seln sind attraktiv für den Kreuzfahrttourismus.

→ Programme für Agrartourismus wurden in den Jahren 2002 und 2003 durch das Fremdenverkehrsministerium aufgelegt, um Landleben, Kultur und Erbe in Dörfern hervorzuheben, zu deren Kernkompetenzen Kunsthandwerk, handwerkliche Produkte, Handweberei, Textilien und natürliche Umge-bung zählen.

→ Der Ökotourismus ist erst im Entstehen begriffen, es werden jedoch bewusste Anstrengungen unternommen, das sensible Ökosystem des Himalaja sowie Kultur und Erbe indigener Völker zu schützen.

→ Das Segment bietet Chancen in verschie-denen Untersegmenten wie Timesharing-Re-sorts, Tagungszentren, Motels, Heritage Hotels usw.

→ Investitionschancen im Aufbau von Rei-severanstaltern und Reisebüros, um die stetig

wachsende touristische Nachfrage zu befriedi-gen

AUSLÄNDISCHE INVESTOREN → Accor (Frankreich) → The Four Seasons Group (Kanada) → Starwood Hotels (USA) → Thomas Cook (Vereinigtes Königreich) → Marriott Hotels (USA) → Expedia (USA) → Premier Travel Inn (Vereinigtes Königreich) → Cox & Kings (Vereinigtes Königreich) → Mandarin Oriental (Hong Kong) → Jumeirah (VAE)

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Ministry of Tourism, Government of India

(Regierung von Indien, Tourismusministerium) → Hotel Association of India (Indischer Ho-

telverband) → Association of Tourism Trade Organizations,

India (Indischer Verband der Tourismusorgan-isationen)

→ Federation of Hotel & Restaurants Associa-tions of India (Föderation der indischen Hotel- und Restaurantverbände)

→ Indian Association of Tour Operators (Ver-band der Reiseveranstalter Indiens)

→ Travel Agents Association of India (Verband der Reisebüros Indiens)

→ India Tourist Transporters Association (Ver-band des indischen Touristiktransports)

Page 49: Make in india Industrie

WELLNESS

Weitere Informationen �nden Sie unter http://www.tourism.gov.in/ (Ministry of Tourism – Tourismusministerium)

EVERGREEN.EINE FLORIERENDE WELLNESS-BRANCHE MIT EINEMUMSATZ VON 2,6 MRD. USD DANK 2000 JAHREYOGA UND AYURVEDISCHER WISSENSCHAFT.

20 % JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE

2,6 MRD. USD BRANCHENUMSATZ BIS 2014

7,8 MRD. USD WELLNESS-MARKT

6600 HEILPFLANZEN

Page 50: Make in india Industrie

WELLNESSGUTE GRÜNDE FÜR EINE INVESTITION

→ Indien verfügt mit seinen alten mediz-inischen Traditionen über ein beispielloses Erbe und eine wahre Schatzkammer des Wis-sens über präventive und kurative Heilkunde.

→ Die Nachfrage nach Ayurveda, Yoga, Naturheilkunde, klassischer arabischer Medizin (Unani), Siddha und Homöopathie (zusammen AYUSH) sowie Kräuterprodukten steigt in In-dien und im Ausland kontinuierlich an. Indien ist der zweitgrößte Exporteur von AYUSH- und Kräuterprodukten.

→ Indiens Systeme in Heilkunde und Homöop-athie, besonders Ayurveda und Yoga, genießen weithin Ansehen wegen ihrer ganzheitlichen Herangehensweise an die Gesundheit und können auf entstehende Herausforderun-gen im Gesundheitswesen eingehen. Diese Systeme spielen eine wichtige Rolle für die Realisierung der nationalen Gesundheitsziele, um Müttersterblichkeit, Kindersterblichkeit, Mangelernährung und Anämie zu senken.

→ Das Land hat eine umfassende AYUSH-Infra-struktur entwickelt, zu der 686.319 registrierte Ärzte, 26.107 Apotheken und 3167 öffentliche Krankenhäuser, 501 Universitäten mit Under-graduate-Programmen mit einer jährlichen Aufnahme von 28.018 Studenten, 151 Zentren mit Postgraduate-Programmen mit einer jährli-chen Aufnahme von 3504 Wissenschaftlern und 8896 lizensierte Anlagen zur Arzneimittel-herstellung gehören.

→ Zudem verfügt Indien über eine breit gefächerte Infrastruktur mit einem speziellen Zentralrat für Indische Medizin, Zentralräten für Homöopathie (Kontrollbehörden) und fünf Zentralräten für Forschung, eines für jedes der AYUSH-Systeme. Es existieren sieben Bundesinstitute (zwei für Ayurveda und jeweils eines für die anderen Systeme), zwei Institute für die nordöstlichen Bundesstaaten, die auf die Bedürfnisse eines bestimmten Gebiets eingehen, zwei Arzneibuchlabore, eine Arznei-buchkommission für Indische Medizin, eine Bundesbehörde für Medizinpflanzen und ein Staatsbetrieb für die Herstellung standardis-ierter ayurvedischer und klassischer arabischer Arzneimittel.

→ Investoren und Unternehmen investieren zunehmend in den AYUSH-Sektor.

→ Indien verfügt über eine äußerst artenre-iche natürliche Flora und Fauna und ist dank überlieferter Texte und traditionellen Wissens eine Autorität im Bereich von AYUSH.

→ Der Sektor wächst von Jahr zu Jahr mit einer Rate von 20 % und wird Prognosen zufolge im Jahr 2014 einen Umsatz von 162 Mrd. INR erwirtschaften.

→ Ein Teil der Reinigungskur des Ayurveda ist die Panchkarma-Kur, die zur Gesund-heitsvorsorge dient und auch zur Behandlung zahlreicher durch den Lebensstil bedingter Beschwerden geeignet ist.

→ Yoga genießt in asiatischen wie auch westli-chen Ländern einen hervorragenden Ruf und wird breit praktiziert. In den vergangenen vier bis fünf Jahrzehnten wurden weltweit zahlre-iche Yoga-Zentren und -Studios eröffnet.

→ Im Yoga werden keine Arzneimittel eingesetzt und es kann als unabhängige Therapie oder als Zusatztherapie zusammen

mit anderen Systemen genutzt werden. Die klassischen Methoden des Yoga, wie sie in Indien entstanden und traditionell überliefert wurden, besitzen ihre ganz eigenen Vorzüge.

→ Die alten indischen Texte definieren in Be-zug auf Ernährung, Lebenswandel, Aktivitäten usw. Konzepte, die als natürliche Methoden zur Vorbeugung von Krankheiten und Wieder-herstellung der Gesundheit eingesetzt werden.

FDI-REGELUNG → 100 % FDI gestattet im AYUSH-Sektor.

ANREIZE → Ein Programm für die Entwicklung von

AYUSH-Clustern, für den Aufbau eines Allge-meinen Dienstleistungszentrums für Standard-isierung, Qualitätssicherung und -kontrolle, Produktivität, Marketing, Infrastruktur und Kapazitätsausbau mittels eines Cluster-basier-ten Ansatzes ist vorgesehen.

→ Bundesprogramm für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im AYUSH-Bereich: Förderung des internationalen Austauschs von Experten und Beamten, An-reize für Arzneimittelhersteller, Unternehmen, AYUSH-Institute usw. für die internationale Bewerbung von AYUSH durch Teilnahme an internationalen Ausstellungen, Fachmessen, Roadshows usw. und die Registrierung von AYUSH-Produkten (Marktzulassung) bei Zu-lassungsbehörden verschiedener Länder wie etwa USFDA/EMEA/UK-MHRA/NHPD/TGA usw. für den Export, Unterstützung für internatio-nale Marktentwicklung und AYUSH-Förderak-tivitäten, Übersetzung und Veröffentlichung von AYUSH-Literatur/-Büchern in ausländische Sprachen.

→ Ein zentral finanziertes Programm wurde für spezialisierte AYUSH-Einrichtungen in der staatlichen Tertiärversorgung sowie für AYUSH-Krankenhäuser, die in Public-Private Partnerships betrieben werden, aufgelegt.

→ Die Bundesmission für Medizinpflanzen (National Mission on Medicinal Plants) ist ein zentral finanziertes Programm für den landwirtschaftlichen Anbau von Medizinp-flanzen, die in AYUSH-Arzneimitteln verwendet werden, um so ihre nachhaltige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Das Bundesprogramm für den Schutz, die Entwicklung und die nachhal-tige Verwaltung von Medizinpflanzen zielt in erster Linie auf Ex-situ-/In-situ-Erhaltung, Sen-sibilisierungsmaßnahmen, F&E, Kräutergärten usw. ab.

→ In diesem Sektor gelten für den Nordosten eigene Bestimmungen.

→ Das Programm für Krankenhäuser und Apotheken im Rahmen der National Rural Health Mission (NHM) einschließlich eines AYUSH-Flexipools unterstützt die Bundessta-aten weiterhin darin, AYUSH in das nationale Gesundheitssystem zu integrieren und in Einrichtungen für Primärversorgung oder Verbrauchergesundheit bzw. Bezirkskranken-häusern AYUSH-Abteilungen zu eröffnen.

→ Ein Innovationsrat für den AYUSH-Sektor wurde von der indischen Regierung ins Leben gerufen.

INVESTITIONSCHANCEN → Herstellung von ayurvedischen Arzneimit-

teln (Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmit-

telzusatzstoffe, Kosmetika und Anti-Aging-Pro-dukte).

→ Aufbau spezialisierter Behandlungszentren. → Medizintourismus für kurative und Anti-Ag-

ing-Behandlungen.

BEHÖRDEN UND VERBÄNDE → Department of AYUSH, The Ministry of

Health & Family Welfare (Gesundheits- und Familienministerium, Abteilung AYUSH)

→ National Medicinal Plants Board (Bundesbe-hörde für Medizinpflanzen)

→ Ayurvedic Drug Manufacturers Association (Verband der ayurvedischen Arzneimittelher-steller)

→ National Centre for Complementary and Alternative Medicines (Nationales Zentrum für Komplementär- und Alternativmedizin)

→ Pharmaceuticals Export Promotion Council of India (Indischer Rat zur Förderung von Arzneimittelexporten)Zulassungsbehörden:

→ Central Council of Indian Medicine (Zentral-rat für Indische Medizin)

→ Central Council of Homoeopathy (Zentralrat für Homöopathie)Forschungsgemeinschaften

→ Central Council for Research in Ayurvedic Sciences (Bundesforschungsgemeinschaft für ayurvedische Wissenschaften)

→ National Institute of Ayurveda, Jaipur (Bundesinstitut für Ayurveda, Jaipur)

→ Morarji Desai National Institute of Yoga (Morarji Desai Bundesinstitut für Yoga)