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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (DE 5135-302) Abschlussbericht Halle (Saale), 20. November 2017 TRIOPS – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Hansering 4 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345-5170620 Fax: 0345-5170640 E-Mail: [email protected] Internet: www.triops-consult.de

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 131

„Dohlenstein und Pfaffenberg“ (DE 5135-302)

Abschlussbericht

Halle (Saale), 20. November 2017

TRIOPS – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Hansering 4 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345-5170620 Fax: 0345-5170640 E-Mail: [email protected] Internet: www.triops-consult.de

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 131

„Dohlenstein und Pfaffenberg“ (DE 5135-302)

Abschlussbericht

Auftraggeber: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Auftragnehmer: TRIOPS – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH

Hansering 4

06108 Halle (Saale)

Projektleitung: Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

Hauptbearbeitung: Susan Heinker, Dipl.-Ing. (FH)

Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

Theresa Wensing, Dipl.-LaÖk

Weitere Bearbeiter: Britta Walbrun, Dipl.-Biol. (Erfassung der Lebensraumtypen)

IBIS Landschaftsplanung (Erfassung der Anhang-II-Arten FFH-RL): Jörg Braun-Lüllemann, Dipl.-Biol. (Maculinea nausithous)

Turid Gaartz, Dipl.-Geogr.

Technische Bearbeitung: Turid Gaartz, Dipl.-Geogr.

Cornelia Heyn, Dipl.-Ing. (FH)

Theresa Wensing, Dipl.-LaÖk

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Inhalt

I

INHALTSVERZEICHNIS

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ IV

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... VI

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... VII

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura-2000-Managementplanung .... 1

1.1 Rechtlicher Rahmen.....................................................................................................................1

1.2 Grundsätze der Managementplanung .........................................................................................3

1.3 Organisation .................................................................................................................................4

2 Gebietscharakteristik ......................................................................................................... 6

2.1 Lage und Abgrenzung ..................................................................................................................6

2.2 Natürliche Grundlagen .................................................................................................................8 2.2.1 Geologie und Geomorphologie ..........................................................................................8 2.2.2 Boden ............................................................................................................................9 2.2.3 Hydrologie ....................................................................................................................... 10 2.2.4 Klima ......................................................................................................................... 11 2.2.5 Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation ..................................................................... 12

2.3 Geschützte Gebiete .................................................................................................................. 15 2.3.1 Naturschutzgebiete ......................................................................................................... 15 2.3.2 Landschaftsschutzgebiete .............................................................................................. 19 2.3.3 Flächennaturdenkmale ................................................................................................... 19 2.3.4 Überschwemmungsgebiete ............................................................................................ 20

2.4 Planungen im Gebiet................................................................................................................. 21 2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben....................................................................................... 21 2.4.2 Landschaftsplanung ........................................................................................................ 22 2.4.3 Planungen Dritter ............................................................................................................ 22 2.4.4 Fachbeitrag Wald ............................................................................................................ 22 2.4.5 Wasserwirtschaftliche Planungen ................................................................................... 23

3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse .......................................................................... 24

3.1 Eigentumsverhältnisse .............................................................................................................. 24

3.2 Nutzungsverhältnisse ................................................................................................................ 26 3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege ........................................................................... 26 3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ................................................................ 27 3.2.3 Jagd und Fischerei ......................................................................................................... 27 3.2.4 Erholung/Tourismus ........................................................................................................ 28 3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit

Beeinträchtigung der FFH-Gebiete ................................................................................. 28

4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ................ 29

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie....................................................... 29 4.1.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 29 4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen ................................... 31

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Inhalt

II

4.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............. 31 4.1.2.2 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen .............. 33 4.1.2.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen ...................................... 35 4.1.2.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände mit

bemerkenswerten Orchideen .......................................................................... 41 4.1.2.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .................... 47 4.1.2.6 LRT 8160* – Kalkschutthalden ........................................................................ 52 4.1.2.7 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation .................................. 54 4.1.2.8 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen ........................................ 56

4.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ....................................................... 59

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie .................................................................................. 60 4.2.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 60 4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten .................................................................................. 60

4.2.2.1 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) .................... 60 4.2.2.2 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) .......................................... 62 4.2.2.3 Großes Mausohr (Myotis myotis) .................................................................... 64

4.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................................... 68

4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie ........................................... 69

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten ....................... 70

5 Maßnahmenplanung .........................................................................................................79

5.1 Gefährdungen/Beeinträchtigungen ........................................................................................... 79

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ............................................. 81 5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ............................................... 82 5.2.2 Übergreifende Maßnahmen ............................................................................................ 83

5.2.2.1 Besucherlenkung ............................................................................................. 83 5.2.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ..................................................... 84

5.2.3.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation ............. 84 5.2.3.2 LRT 6110* – Kalkhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen .................................. 86 5.2.3.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen ...................................... 88 5.2.3.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände mit

bemerkenswerten Orchideen ........................................................................ 106 5.2.3.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes .................. 106 5.2.3.6 LRT 8160* – Kalkschutthalden ...................................................................... 114 5.2.3.7 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation ................................ 116 5.2.3.8 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen ...................................... 118

5.2.4 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ...................................................................... 118 5.2.4.1 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) ........................................ 118 5.2.4.2 Großes Mausohr (Myotis myotis) .................................................................. 118

5.2.5 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie .............................. 118 5.2.6 Beweidungs- und Mahdpläne ....................................................................................... 119

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit............................................................... 120 5.3.1 Behördenabstimmung ................................................................................................... 120 5.3.2 Nutzerabstimmung ........................................................................................................ 121 5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung ................................................................... 123 5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial / Zielkonflikte .............................................................. 123

6 Sonstige Hinweise / Vorschläge .................................................................................... 124

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ...................................... 124

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Inhalt

III

7 Kurzfassung ................................................................................................................... 125

8 Anhang ........................................................................................................................... 130

8.1 Quellenverzeichnis .................................................................................................................. 130

8.2 Fotodokumentation ................................................................................................................. 135

8.3 Maßnahmenblätter .................................................................................................................. 140

8.4 Kartenteil ................................................................................................................................. 141

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Tabellen

IV

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ......................................... 4

Tabelle 1.2: Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ..................................................................................................... 4

Tabelle 2.1: Gemeinden und Flächenanteile im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ........................................................................................................................ 7

Tabelle 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“........... 24

Tabelle 3.2: Übersicht über genehmigte/planfestgestellte Vorhaben mit Bezug zum FFH-Gebiet ............................................................................................................ 28

Tabelle 4.1: Übersicht der im FFH-Gebiet vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ..................................... 29

Tabelle 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF) ..................................................... 30

Tabelle 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260 ........ 32

Tabelle 4.4: LRT 3260: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen ...................... 33

Tabelle 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6110* ....... 35

Tabelle 4.6: LRT 6110*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .................... 35

Tabelle 4.7: Vergleich der Erfassungsdaten des LRT 6210(*) mit den Angaben des SDB und den Daten der OBK ................................................................................ 36

Tabelle 4.8: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210 ........ 39

Tabelle 4.9: Entwicklungsflächen für den LRT 6210 .......................................................... 40

Tabelle 4.10: LRT 6210: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen ...................... 40

Tabelle 4.11: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210* ....... 45

Tabelle 4.12: LRT 6210*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .................... 47

Tabelle 4.13: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ........ 50

Tabelle 4.14: LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen ...................... 51

Tabelle 4.15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8160* ....... 53

Tabelle 4.16: LRT 8160*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .................... 54

Tabelle 4.17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8210 ........ 56

Tabelle 4.18: LRT 8210: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen ...................... 56

Tabelle 4.19: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ....................................... 59

Tabelle 4.20: Nachweise der Kleinen Hufeisennase im und um das FFH-Gebiet 131 ......... 63

Tabelle 4.21: Nachweise des Großen Mausohrs im und um das FFH-Gebiet 131 .............. 65

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Tabellen

V

Tabelle 4.22: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................... 68

Tabelle 4.23: Vorkommen weiterer wertgebender Tier- und Pflanzenarten aus Kartierungen und Fremdquellen im FFH-Gebiet 131 .......................................................... 71

Tabelle 5.1: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ................................................... 79

Tabelle 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet...................................................................................................................... 80

Tabelle 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL .......................................................... 82

Tabelle 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT mit KULAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KULAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (Stand 2016) ..................................................... 83

Tabelle 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3260 .............................. 85

Tabelle 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6110*............................. 87

Tabelle 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210 .............................. 92

Tabelle 5.8: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210*............................. 95

Tabelle 5.9: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510 ............................ 109

Tabelle 5.10: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 8160*........................... 115

Tabelle 5.11: Dokumentation der Nutzerabstimmungen im FFH-Gebiet 131 .................... 121

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abbildungen

VI

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 2.1: Übersichtskarte „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (Quelle: Linfos/Administrative Grenzen) ......................................................................................................... 6

Abbildung 2.2: Grabenbrüche mit Reliefumkehr an der Leuchtenburg bei Kahla (Quelle: Wagenbreth & Steiner 1989) ........................................................................... 8

Abbildung 2.3: Bodenarten des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (Quelle: Linfos/Bodengeologie) ................................................................................... 10

Abbildung 2.4: Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (Quelle: Linfos/PNV50 Thüringen) ............................................. 14

Abbildung 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“........... 25

Abbildung 3.2: Landwirtschaft und Landschaftspflege im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ................................................................................................... 27

Abbildung 7.1: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ .... 126

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Verzeichnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abkürzungen

VII

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs. Absatz agg. aggregatum (Artengruppe) Art. Artikel BfN Bundesamt für Naturschutz BGBl. Bundesgesetzblatt BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz EHZ Erhaltungszustand FB Fachbeitrag FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFK Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum FND Flächennaturdenkmal GV Großvieheinheit GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt hPNV heutige Potenziell Natürliche Vegetation IFT Interessengemeinschaft Fledermausschutz und –forschung in Thüringen IVL Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie KBS Kartier- und Bewertungsschlüssel Kf-Werte Durchlässigkeitskoeffizient KULAP Kulturlandschaftsprogramm Linfos Landschaftsinformationssystem LRT Lebensraumtyp nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsgrenze LSG Landschaftsschutzgebiet MaP Managementplan NALAP Förderung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thürin-

gen NSG Naturschutzgebiet OBK Offenland-Biotopkartierung PAG Projektbegleitende Arbeitsgruppe PIK Potsdam-Institut für Klimaforschung RP Regionalplan RVO Rechtsverordnung SDB Standarddatenbogen SHK Saale-Holzland-Kreis SPA Special Protection Area spec. species indeterminata (Art unsicher) ThürNatG Thüringer Naturschutzgesetz ThürNEzVO Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung ThürStAnz Thüringer Staatsanzeiger TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TMLFUN Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ü. NN über Normal Null UNB Untere Naturschutzbehörde ÜSG Überschwemmungsgebiet VS-RL EU-Vogelschutzrichtlinie WRRL Wasserrahmenrichtlinie

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Rechtlicher Rahmen

1

1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura-2000-Managementplanung

1.1 Rechtlicher Rahmen

Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie den Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-Mitgliedstaa-ten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die FFH-Gebiete bil-den mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“.

Das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (DE 5135-302) wurde im September 2000 durch das Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das Bundesumwelt-ministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezem-ber 2004 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union – EG Nr. L 382/47 vom 28. Dezember 2004).

Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form von Managementplänen. Gemäß des Natura 2000-Erlasses des Thüringer Ministeriums für Landwirt-schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B. Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im Fachbeitrag (FB) Offenland bear-beitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha.

Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberech-tigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw. informativen Charak-ter (TMLFUN 2015).

Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EG-Vogelschutz-Richtlinie (Richt-linie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).

Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das Bundesna-turschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert am 15. September 2017) (BGBl. I S. 3434). In den §§ 31–38 des BNatSchG ist der Aufbau des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von Managementplänen) den Ländern übertragen wird.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Rechtlicher Rahmen

2

Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und Land-schaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur Fest-setzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008.

Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014 [Verwaltungs-vorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Grundsätze der Managementplanung

3

1.2 Grundsätze der Managementplanung

Der Fachbeitrag Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet 131 bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Er-fassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Planungsrele-vant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und Habitatent-wicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B. Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.

Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen wer-den durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der Nutzungsberechtigten und deren Aussagen ausrei-chend detailliert darzustellen.

Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den Nutzerin-teressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares Maßnah-menkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter Anwendung un-terschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann. Der Planungsho-rizont beträgt ca. 10 Jahre.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Organisation

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1.3 Organisation

Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 131 wurde das Büro Triops – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2016 und November 2017. Der Arbeits- und Zeitplan ist Tabelle 1.1 zu entnehmen.

Tabelle 1.1: Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist

Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden Sommer 2016

1. PAG-Sitzung in Eisenberg 16.08.2016

Zwischenbericht 28.02.2017

2. PAG-Sitzung in Greiz 09.05.2017

Entwurf des FB Offenland 15.08.2017

3. PAG-Sitzung in Jena 26.09.2017

Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten Na-turschutzverbände

Oktober 2017

Endfassung des FB Offenland 20.11.2017

Öffentlichkeitsveranstaltung nach Fertigstellung MaP

Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer projektbegleiten-den Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus den in Tabelle 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.

Tabelle 1.2: Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Behörde/Institution Abteilung/Referat

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Abteilung Naturschutz, Referat 31

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Abteilung Naturschutz, Referat 33

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Natur-schutz (TMUEN)

Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Refe-rat 44

Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde

Bundesforst – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbestrieb Thüringen-Erzgebirge

Thüringer Landesbergamt

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Organisation

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Behörde/Institution Abteilung/Referat

ThüringenForst Forstliches Forschungs- u. Kompetenzzentrum Gotha

ThüringenForst Forstamt Jena-Holzland

Forstamt Weida

Landwirtschaftsamt Rudolstadt

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

Untere Jagd- und Fischereibehörde

Stadt Jena

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

Untere Jagd- und Fischereibehörde

Natura-2000-Station "Auen, Moore, Feuchtgebiete"

Natura-2000-Station "Mittlere Saale"

Büro Triops – Ökologie & Landschaftsplanung GmbH

Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers, den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur zwei-ten PAG-Sitzung wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das Maßnahmenkonzept des Manage-mentplanes wurde von der PAG gebilligt.

Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligte der Auftragnehmer die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den Thürin-ger Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Entsprechende An-regungen wurden in den FB Offenland eingearbeitet.

Alle PAG-Sitzungen wurden im Ergebnis protokolliert und liegen den Teilnehmern vor.

Nach Vorliegen der abgestimmten Endfassung des FB Offenland fand eine Öffentlichkeitsveran-staltung statt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Lage und Abgrenzung

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2 Gebietscharakteristik

2.1 Lage und Abgrenzung

Im Nordosten Thüringens südlich von Jena, erstreckt sich das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaf-fenberg“ über eine Fläche von 88,99 ha. Im Westen und Südwesten befindet sich die Kleinstadt Kahla mit ihrem Ortsteil Löbschütz, im Osten erhebt sich der 400 m hohe Lichtenberg mit der Leuchtenburg, zu dessen Fuße die Siedlung Seitenroda liegt. Entlang der westlichen Gebiets-grenze verläuft die Saale.

Abbildung 2.1: Übersichtskarte „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (Quelle: LINFOS/Administrative Grenzen)

Die höchste Erhebung im Schutzgebiet ist der im Süden gelegene 391,6 m hohe und (mit) na-mensgebendem Pfaffenberg. Der geologisch und heimatkundlich berühmte Muschelkalkhang des 366,4 m hohen Dohlensteins befindet sich im Westen des Gebietes.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Lage und Abgrenzung

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Administrativ gesehen befindet sich das FFH-Gebiet im Saale-Holzland-Kreis innerhalb der Ge-meindegrenzen von Kahla (45 % der Gebietsfläche) im Westen, Großpürschütz im Norden (12 %) und Seitenroda im Osten (43 %) (vgl. Tabelle 2.1).

Tabelle 2.1: Gemeinden und Flächenanteile im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Landkreis Gemeinde/Stadt Flächenanteil (ha) Flächenanteil (%)

Saale-Holzland-Kreis

Kahla 39,99 45

Großpürschütz 10,28 12

Seitenroda 38,71 43

Naturräumliche Zuordnung Das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ gehört nach SSYMANK (1994) großräumig zur kon-tinentalen biogeographischen Region und innerhalb der Großlandschaft Zentraleuropäisches Mit-telgebirgsland zur naturräumlichen Haupteinheit Thüringer Becken und Randplatten (D18).

Der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1959-1962) nach wird ein Großteil des Gebietes der Haupteinheit Saale-Elster-Sandsteinplatte (471), ein kleiner Be-reich dem Mittleren Saaletal (472) zugeordnet, die beide zur Haupteinheitengruppe Thüringer Becken mit Randplatten (47/48) zählt.

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Thüringens (HIEKEL et al. 2004) handelt es sich um den Naturraum Saale-Sandsteinplatte (2.6). Dieser bildet die südöstliche Umrandung des Thüringer Beckens und stellt eine gewellte, oftmals zertalte Hochfläche dar, die größtenteils und insbesondere durch Kiefern- und Fichtenforste bewaldet ist. Eine kleine Fläche im Nordosten gehört dem Naturraum Saaleaue (6.5) an.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Natürliche Grundlagen

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2.2 Natürliche Grundlagen

2.2.1 Geologie und Geomorphologie Großräumig betrachtet gehört das Gebiet dem Thüringer Becken an, das eine flache, nordwest-lich-südöstlich gestreckte Mulde darstellt und durch Zechstein und Schichten der Trias gekenn-zeichnet ist. Während des Paläozoikums bildete das Gebiet einen Meeresraum, in dem sich bis ins Unterkarbon hinein Sedimente ablagerten. Diese wurden während der Variskischen Gebirgs-bildung aufgefaltet und schließlich im Oberkarbon und Perm fast vollständig durch Abtragungs-prozesse eingeebnet. Durch das darauffolgende Absenken Mitteleuropas konnte das so ge-nannte Zechsteinmeer eindringen und mächtige Gips-, Steinsalz- und Kalischichten ablagern. Mehrere großräumige Hebungen und Senkungen kennzeichneten die Zeit der Trias, in der sich folglich Festland- bzw. marine Sedimente ablagerten. Während die Gesteine der älteren Bunt-sandsteinzeit überwiegend festländischen Ursprungs sind, wurde ein Großteil der triassischen Sedimente v. a. im marinen Milieu abgelagert. Nach dem Jura blieb das heutige Thüringer Be-cken Festland, in dessen Untergrund sich die abgetragenen Sättel und Mulden des Variskischen Gebirges befinden, die von den Schichten der Trias diskordant überlagert werden. Seine endgül-tige Form erhielt das Gebiet während der Alpidischen Gebirgsbildung in der Kreidezeit und Ter-tiär. Durch diese tektonischen Vorgänge sank das Thüringer Becken schüsselförmig ein und hin-terließ zahlreiche Störungszonen. Abtragungen, Einebnungen und die Freilegung der Ränder des Beckens ergaben das Bild, das sich heute widerspiegelt: Im Zentrum befinden sich die Sedimente des (jüngeren) Keupers, ringförmig angrenzend die des Muschelkalks und an den Rändern Schichten des Buntsandsteins sowie z. T. des Zechsteins (vgl. WAGENBRETH & STEINER 1989).

Abbildung 2.2: Grabenbrüche mit Reliefumkehr an der Leuchtenburg bei Kahla (Quelle: WAGENBRETH & STEINER 1989)

Das FFH-Gebiet befindet sich auf einem 1 km breiten Muschelkalkhöhenrücken in der östlich gelegenen Buntsandsteinlandschaft des Thüringer Beckens. Der Dohlenstein, Pfaffenberg und Lichtenberg, auf dem die Leuchtenburg steht, sind Teil des nordwest-südost gestreckten, land-schaftlichen Höhenrückens. Er geht aus dem Kalk- und Mergelstein des Unteren Muschelkalks (Wellenkalk-Folge) hervor. Entstanden ist diese Reliefumkehr durch die Absenkung des

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Natürliche Grundlagen

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Leuchtenburggrabens (Abbildung 2.2), in dessen Folge der Muschelkalk zwischen die Buntsand-steinschichten bis zu 280 m tief eingebrochen ist. Durch anschließende Einebnungen im Tertiär wurden aufgrund der Abtragung des umliegenden Oberen Buntsandsteins die Gesteine des Un-teren Muschelkalks als Härtlinge herausmodelliert. Diese bilden steile und felsige, i. d. R. über 25° geneigte Berghänge, die Neigungen am Dohlenstein betragen gar 35° bis 45°. Hier ist die gesamte Wellenkalk-Folge bis hin zur Schaumkalkzone aufgeschlossen (WENZEL et al. 2012). Insbesondere im nördlichen und westlichen Bereich des FFH-Gebietes steht der Obere Bunt-sandstein an, der die flacheren Rötsockel (etwa 15° Neigung) bildet. Im Nordwesten treten klein-flächig die Gesteine der Volpriehausen-, Detfurth- und Hardegsen-Folge des Mittleren Buntsand-steins zutage (LINFOS/Geologie).

Eine Besonderheit im Gebiet stellt der überaus markante Bergsturz am Westhang des Dohlen-steins dar. Begünstigt durch die Neigung der Schichtgrenze und dem unter der Last des Wellen-kalkes plastisch ausweichendem, tonig wasserstauenden Röt kam es in der Vergangenheit im-mer wieder zu Abbrüchen des Wellenkalks. Die dadurch den Röt überlagernden Gesteinstrüm-mer sammelten sich bis zur Saale hin an (WENZEL et al. 2012).

2.2.2 Boden Die Böden des FFH-Gebietes werden weitestgehend von den geologischen Verhältnissen be-stimmt.

Den flächenmäßig größten Teil nehmen die auf dem Unteren Muschelkalk ausgebildeten stark steinigen Lehme (k5) ein. Dabei sind vorwiegend Fels-, Berglehm- oder Kalkschutt-Rendzinen entwickelt (WENZEL et al. 2012). Charakteristisch ist das geringe Wasserspeichervermögen mit vielfach starker Austrocknungstendenz dieser flachgründigen, kalkreichen Böden (TLUG 2000).

Die Bereiche des Oberen Buntsandsteins/Röts schließen sich unterhalb des Unteren Muschel-kalkes in Form von flacheren Talhängen an. Aufgrund der Vermischung mit dem Kalksteinschutt des Wellenkalkes bildeten sich steinig, lehmige Tone (t3g) mit Entwicklung von Ton-Rendzina, -Braunerde und -Ranker. Örtlich kommt es zu Staunässeerscheinungen. Die Böden besitzen ver-gleichsweise hohe Nährstoffpotenziale, eine hohe Wasserspeicherfähigkeit mit jedoch beträcht-lichen Austrocknungstendenzen.

Im Norden des Schutzgebietes und weiteren, eher kleinflächigen Bereichen, in denen der Mittlere Buntsandstein den geologischen Untergrund bildet, treten nährstoffarme lehmige Sande (s2) mit Bergsandlehm-Rosterde und -Podsol auf. Charakterisiert sind diese reichlich humosen Böden durch einen unausgeglichenen Wasserhaushalt mit starker Austrocknungstendenz des Oberbo-dens sowie einer starken Neigung zur Versauerung (TLUG 2000).

Im Saaletal bildete die holozäne fluviatile Ablagerung der Auensedimente eine Vega aus sandi-gem Lehm (h2s). Der Boden ist tiefgründig, leicht humos und steinfrei. Charakteristisch ist perio-disch hochstehendes Grundwasser mit zeitweiliger frühjährlicher Oberbodenvernässung (TLUG 2000).

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Abbildung 2.3: Bodenarten des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (Quelle: LINFOS/Bodenge-ologie)

2.2.3 Hydrologie Innerhalb des hydrogeologischen Großraumes Mitteldeutsches Bruchschollenland liegt das FFH-Gebiet im Teilraum der Buntsandsteinumrandung der Thüringer Senke. Aufgrund einer herzyni-schen Störungszone, dem Leuchtenburggraben und der dadurch entstandenen Reliefumkehr ist nicht nur die Lithofazies der gering mineralisierten Sandsteine des Buntsandsteins sowie des Gehängeschutts als känozoische Lockergesteinsbedeckung („Löss und Lössderivate“) anzutref-fen, sondern auch die des Kalksteins. Ein kleinflächiger Bereich der Saaleaue im Nordwesten des FFH-Gebietes wird zur Lithofazieseinheit „Moor und Torf“ gestellt (LINFOS/Hydrogeologie).

Grundwasser Entsprechend des geologischen Untergrundes und der Bodenarten lassen sich die Durchlässig-keiten (Kf-Werte) der Hauptgrundwasserleiter in mehrere Klassen einteilen: Der im Unteren

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Muschelkalk ausgebildete Kluft-Karst-Grundwasserleiter besitzt eine mäßige Durchlässigkeit (10-

5–10-4 m/s) und kann einem grundwasserleitenden Komplex zugeordnet werden. Mäßig bis ge-ringe Durchlässigkeiten (10-4–10-7 m/s) weisen die Hauptgrundwasserleiter des Mittleren Mu-schelkalkes auf. Die des Kluft-Grundwasserleiters des Oberen Buntsandstein (Röt) im Südwesten und –osten des Gebietes hingegen sind als gering bis äußerst gering (< 10-7 m/s) bewertet und wirkt somit als Grundwasserstauer. Mittlere Wasserdurchlässigkeiten (10-4–10-3 m/s) besitzen die fluviatilen Ablagerungen des känozoischen Grundwasserleiters des Saaletals, der im äußersten Westen in das Gebiet hineinragt (LINFOS/Hydrogeologie).

Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung auf das Grundwasser, die u. a. durch die Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung und deren Durchlässigkeit bestimmt wird, ist in den Bereichen im Muschelkalk erwartungsgemäß sehr gering mit Verweilzeiten des Sickerwassers von wenigen Tagen bis zu etwa 1 Jahr. Die Kalkschuttauflagen auf dem Röt am Westhang des Dohlensteins bewirken ebenfalls nur eine geringe Schutzfunktion auf das Grundwasser. Dem ge-genüber steht die in Bereichen des Mittleren Buntsandsteins v. a. mittlere und die sehr hohe Schutzfunktion im Oberen Buntsandstein, in dem die Sickerwässer mehr als 25 Jahre benötigen, um zum Grundwasser zu gelangen. Folglich ist das daraus resultierende Rückhaltevermögen gegenüber Schadstoffen im Plateau- und Saaleauenbereich des FFH-Gebietes (sehr) gering, an den (Röt-)Rändern (sehr) hoch, insofern keine Kalkschuttüberlagerung stattgefunden hat (LIN-FOS/Hydrogeologie).

Oberflächengewässer Großräumig betrachtet gehört das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ vollständig zum Einzugsgebiet der Oberen Saale. Der nordöstliche Hang des Höhenrückens entwässert in die In der Suppiche. Der südliche Hang des Dohlensteins und der Erhebung der Leuchtenburg sowie der gesamte Pfaffenberg entwässern in den Löbschützer Grund, welcher anschließend in die Saale mündet. Die westexponierten Hänge und restliche Flächen entwässern direkt in die Saale (LINFOS/Oberflächengewässer).

Die großflächig anstehenden Kalkgesteine prägen die Hydrologie des FFH-Gebietes in hohem Maße. Durch die Verkarstungen und das daraus resultierende rasche Infiltrieren des Nieder-schlagwassers durch die Poren oder Klüfte des Gesteins finden sich keine permanenten Ober-flächengewässer im Gebiet.

Aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Muschelkalkes und dem darunter wasserstauenden Oberen Buntsandstein können an der Schichtgrenze gespannte und geringmächtige Grundwas-serhorizonte auftreten. An den Westhängen des Dohlensteins werden diese geschnitten und be-günstigen das Vorkommen von Spalt- und Schichtquellen mit stark schwankender Schüttung (z. B. Suppichenborn). Im Nordwesten des Schutzgebietes ist eine Staunässezone mit Schwarzerlenbruchwald vorzufinden (JORDAN & WEDER 1994).

Nordwestlich grenzt die Saale an das FFH-Gebiet an. Ein Nebenarm der Saale bildet eine kleine langgestreckte, dem Schutzgebiet zugehörige Flussinsel. Im Norden begrenzt ein Zufluss der Saale namens In der Suppiche das FFH-Gebiet. Sein Wasser wird in einem Rückhaltebecken am Rande des Schutzgebietes gestaut (LINFOS/Hydrogeologie).

2.2.4 Klima Das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ liegt in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Übergangsbereich des ozeanischen bis kontinentalen Klimas. Insgesamt wird das Klima

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Thüringens stark von den Mittelgebirgen mit kühl-feuchten Verhältnissen und den warm-trocke-nen Hügelländern und Niederungen im Regenschatten der Gebirge geprägt. Kleinräumiger kann eine klimatische Einordnung in den Klimabezirk „Thüringisch-Sächsisches Mittelgebirgsvorland“ des Klimagebietes „Mitteldeutsches Berg- und Hügelland-Klima“ vorgenommen werden (HIEKEL et al. 2004).

Charakteristisch für den Naturraum „Saale-Sandsteinplatte“ sind jährliche Niederschläge von 540–600 mm, zum Kernbereich hin bis 650 mm, und eine Jahresdurchschnittstemperatur von 7,5–8 °C. Die durchschnittlichen Januartemperaturen liegen zwischen -1 und -1,5 °C, die Juli-werte bei 16,5 bis 17,5 °C. Eine größere Nebelwahrscheinlichkeit liegt in den feuchten Senken vor. Auf mikroklimatischer Ebene sind Unterschiede zwischen den nordexponierten und den son-nenseitig südlich exponierten Hängen typisch. Zur Saale hin schließt sich der Naturraum „Saa-leaue“ im Klimabezirk „Saaletal“ an. Während sich die jährlichen Niederschläge in ähnlichen Grö-ßenordnungen wie im benachbarten Naturraum bewegen liegen die Jahresdurchschnittstempe-raturen mit 8,5 °C höher (ebd.).

Eine weitere Einteilung Thüringens in vier Klimabereiche wurde in Anlehnung an der Vulnerabili-tätsstudie des Potsdam-Instituts für Klimaforschung (PIK) vorgenommen (THÜRINGER KLIMAAGEN-TUR o. J.). Demnach befindet sich das FFH-Gebiet innerhalb des Klimabereiches „Südostdeut-sche Becken und Hügel“. Die charakteristischen Jahresmitteltemperaturen und jährlichen Nieder-schlagssummen sind bei dieser Einteilung mit einer großen Spannbreite versehen (6,7 bis 9,6° C; 450 bis 891 mm). Kennzeichnend ist die klimatische Gesamteinschätzung, nach der das Klima im Verhältnis zum gesamten Freistaat Thüringen verhältnismäßig warm und trocken ist (ebd.). Nach PIK E. V. 2009a lagen die Niederschlagswerte und durchschnittlichen Jahrestemperaturen des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ im Zeitraum von 1961–1990 bei 546 mm/a bzw. bei 8,0 °C. Szenarien zur zukünftigen Klimaentwicklung in dem Gebiet gehen von einer Tempe-raturerhöhung auf durchschnittlich 10,5 °C aus. Sowohl beim trockenen als auch beim feuchten Szenario kann eine z. T. deutlichen Zunahme der Niederschläge auf 592 mm/a bzw. 624 mm/a angenommen werden (PIK E. V. 2009b, c).

2.2.5 Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation Nach der Definition von TÜXEN (1956) wird die heutige Potenzielle Natürliche Vegetation (hPNV) als der Zustand der Vegetation bezeichnet, der sich unter den heutigen bestehenden Standort-verhältnissen ausbilden würde, wenn anthropogene Eingriffe gänzlich ausgeschlossen sind. Je-doch werden frühere Einwirkungen des Menschen, die auch zur Ausprägung spezieller Standort-faktoren führten, mit einbezogen.

Anhand der Übersicht über die hPNV wird das natürliche Potenzial eines Gebietes widergespie-gelt. Durch einen Vergleich mit der aktuellen Vegetation kann abgeleitet werden, wie weit sich die Fläche von seinem natürlichen Zustand entfernt hat. Daraus ergeben sich beispielsweise wert-volle Ansätze für die Maßnahmenplanung.

Die Abbildung 2.4 stellt die hPNV im Untersuchungsgebiet dar. Die Betrachtung der Potenziell Natürlichen Vegetation in Thüringen, die dieser Darstellung zugrunde liegt, erfolgte auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ nimmt hinsichtlich der hPNV der Typische Hainsim-sen-Buchenwald (L20) die größte Fläche ein. Standorte sind die basen- und nährstoffarmen

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Natürliche Grundlagen

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Silikatgesteine des Oberen und Mittleren Buntsandsteins. Aus ihm gehen mäßig trockene bis frische, flach- bis mittelgründige Ranker-Braunerden und podsolige Braunerden ohne nennens-werten Grundwassereinfluss hervor. Die Bestandesstruktur von L 20 besteht aus einem Buchen-hallenwald mit langschäftigen Bäumen, dem die Strauchschicht nahezu fehlt. Aufgrund der guten Bodenbeschattung ist die Krautschicht sehr individuen- und artenarm. Neben Buche (Fagus syl-

vatica) und Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides) sind auch Drahtschmiele (Deschampsia fle-

xuosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) und das Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea) anzutreffen. Aktuell sind im Wald vielfach Ersatzgesellschaften in Form von Fichten- und Kiefernbeständen ausgebildet (BUSHART & SUCK 2008).

Waldgersten-Buchenwälder im Wechsel mit Waldmeister-Buchenwäldern (N21) würden sich po-tenziell über den Muschelkalkhöhenrücken erstrecken. Es handelt sich hierbei um Wälder mit gut entwickelter Strauchschicht sowie einer arten- und individuenreichen Krautschicht. Die Einheiten finden sich in den kalkführenden Mittelgebirgen in submontaner bis montaner Lage wieder. Aus dem Ausgangsgestein Unterer Muschelkalk gehen basen- und nährstoffreiche Rendzinen und Kalkbraunerden hervor. Die Bestandesstruktur des Waldgersten-Buchenwaldes im Wechsel mit Waldmeister-Buchenwald wird in der Baumschicht durch die vorherrschende Buche (Fagus syl-

vatica) gekennzeichnet. In der Einheit N21 sind neben dem Waldmeister (Galium odoratum) das Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana) und die Gewöhnliche Goldnessel (Lamium galeobdolon agg.) typische Vertreter. Als Ersatzgesellschaft entstehen bei extensiver Grünlandnutzung (orch-ideenreiche) Trespen-Halbtrockenrasen sowie Enzian-Schillergras-Rasen. Sie bieten aufgrund des Vorkommens vieler geschützter und seltener Arten einen naturschutzfachlich hohen Wert. Gleiches gilt für den extensiven Ackerbau, welcher zahlreiche (sub)mediterraner Wildkräuter mit sich bringt (ebd.).

Die hPNV-Einheit Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwald, einschließlich flussbegleitender Erlen- und Weidenwälder (F32) ist in breiten Talauen mittelgroßer Flüsse planarer bis submontaner Lage verbreitet – hier innerhalb des FFH-Gebietes am Bereich der Saaleaue. Das Ausgangsge-stein besteht aus quartären Sedimenten unterschiedlicher Substrate und Lösslehme. Unter be-stimmten Voraussetzungen können Feucht-, Sumpf- oder Bruchwaldstandorte beigemischt sein. Die wechselfeuchten bis feuchten Auenböden sind tiefgründig und neigen zur Vergleyung. Die Nährstoff- und Basenversorgung des Bodens ist ausreichend bis sehr gut. Überschwemmungen kommen nur gelegentlich vor. Die Bestandesstruktur besteht aus edellaubholzreichen Hainbu-chen-Eschen-Mischwäldern mit gut wüchsigen Bäumen. In der Optimalphase ist die Baumschicht zwei- bis dreifach gestuft. Teilweise gibt es auch mehrere Strauchschichten. Die Krautschicht ist meist arten- und individuenreich. Sie hat einen ausgeprägten Frühjahrsaspekt mit dem typischen Vorkommen von Buschwindröschen (Anemone nemorosa) und Bärlauch (Allium ursinum). Wei-tere häufige Vertreter sind neben der Sternmiere (Stellaria holostea) Esche (Fraxinus excelsior) und Hainbuche (Carpinus betulus). Bei der herkömmlichen Nutzung als Grünland entstehen als Ersatzgesellschaften meso- bis eutraphente Glatthafer-, Weidelgras- und Sumpfdotterblumen-Gesellschaften. Bei Intensivbewirtschaftung folgen artenarme Fuchsschwanz- oder Weidelgras-Wiesen (ebd.).

Der Hainmieren-Erlenwald mit talbegleitendem Sternmieren-Eschen-Hainbuchenwald, örtlich mit Eschen-Erlen-Sumpfwald (E32) würde sich auf submontaner Stufe der Silikatmittelgebirge in schmalen Fluss- und Bachtälern, wie hier im Tal der „In der Suppiche“ entwickeln. Sumpf- oder Bruchwaldstandorte können mit beigemischt sein. Wechselfeuchte bis feuchte Pseudogley- und Gleyböden mit gelegentlicher bis regelmäßiger, aber kurzfristiger Überschwemmung sind

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Natürliche Grundlagen

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typischerweise vorzufinden. Die Nährstoffversorgung der Böden ist gut bis sehr gut. Die Basen-versorgung ist in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein im FFH-Gebiet gut (BUSHART & SUCK 2008).

Abbildung 2.4: Heutige Potenzielle Natürliche Vegetation des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffen-berg“ (Quelle: LINFOS/PNV50 Thüringen)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Geschützte Gebiete

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2.3 Geschützte Gebiete

Schutzgebiete, die sich im FFH-Gebiet befinden bzw. Anteil daran haben sind das Naturschutz-gebiet (NSG) „Dohlenstein und Pfaffenberg“, das Flächennaturdenkmal (FND) „Pfaffenberg“ so-wie das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) „Saale IIa“, vgl. Karte 1. Die in der Karte abgebildeten Grenze des FND basiert auf der Abgrenzung durch die UNB Saale-Holzland-Kreis (LRA SHK, UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE, HR. RODE, E-Mail vom 13.10.2017). Ein Teilbereich im Nordos-ten des Gebietes liegt zudem in einem Wasserschutzgebiet (Zone III).

2.3.1 Naturschutzgebiete Laut § 12 ThürNatG sind Naturschutzgebiete Gebiete:

o in denen besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildwachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten sowie aus ökologischen, wissenschaftlichen und landeskundlichen Gründen erforderlich ist;

o in denen Handlungen, die zur erheblichen oder nachhaltigen Zerstörung, Beschädi-gung, Veränderung oder Störung führen können verboten sind (ausgenommen Maß-nahmen, die von einer zuständigen Behörde zum Schutz, Wiederherstellung, Ent-wicklung und Erforschung angeordnet oder zugelassen sind);

o die der Allgemeinheit ganz oder teilweise zugänglich sind, jedoch nur auf zugelasse-nen Wegen betreten und befahren werden dürfen.

Weiterführende Regelungen zum Verhalten im NSG sowie zum Pflege- und Entwicklungsplan sind nach § 12 ThürNatG Abs. 1 den RVO zum jeweiligen NSG zu entnehmen.

NSG „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Das 84,4 ha große NSG „Dohlenstein und Pfaffenberg“ wurde am 03.08.2004 fast vollständig auf die Grenzen des FFH-Gebietes erweitert. Zuvor war eine Teilfläche von 43 ha als NSG „Dohlen-stein“ bereits am 25.03.1981 unter Schutz gestellt worden. Das NSG umfasst den Bergkomplex mit dem Dohlenstein, Pfaffenberg sowie dem Südwesthang des Lichtenberges (WENZEL et al. 2012).

Rechtliche Grundlage für das NSG bildet die Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ vom 08.07.2004, erschienen im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2004.

Laut Verordnung ist der Schutzzweck (für Offenlandbereiche) wie folgt formuliert:

§ 2 (2) Zweck der Festsetzung als Naturschutzgebiet ist es,

1. einen der eindrucksvollsten Bergstürze Thüringens mit seinen Kalkfelsen, Felsbänken und Kalkschutthalden sowie die darauf siedelnden Fels- und Kalkschotterfluren, Kalk-trockenrasen und Staudenfluren einschließlich ihrer gefährdeten Tier- und Pflanzen-arten zu schützen und zu erhalten,

2. die Störungsarmut sowie die natürliche und nutzungsbedingte Eigenart und die land-schaftliche Schönheit des Gebietes, insbesondere der großflächigen Offenlandbio-tope sowie der Fels- und Geröllbiotope am Bergsturz Dohlenstein, zu bewahren,

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Geschützte Gebiete

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3. seltene und gefährdete Arten des Muschelkalkgebietes im mittleren Saaletal, insbe-sondere Orchideen, Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Insekten zu schützen,

4. die Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere orchideenreiche Kalkmagerrasen und wärmeliebende Säume, durch geeignete Maß-nahmen der Nutzung und Pflege, bevorzugt durch Mahd und eine naturschutzfachlich abgestimmte Beweidung, zu erhalten und zu entwickeln,

5. die arten- und strukturreichen Streuobstwiesen sowie weitere wertvolle Grünland-Le-bensräume durch eine extensive Nutzung zu erhalten, [6.–10.]

11. die Vielfalt der Lebensräume durch eine auf die Schutzziele abgestimmte land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung und durch geeignete Pflegemaßnahmen wie Ent-buschung, Auflichtung der Bestände und Entnahme von Nadelbäumen zu erhalten und zu entwickeln, [12.]

13. die vorhandenen permanenten und temporären Quellen zu schützen, zu erhalten und vor Veränderungen zu bewahren,

14. das Gebiet für ökologische, biologische und boden- und landeskundliche Forschung, als geomorphologisches Demonstrationsobjekt für Bergstürze, Bergrutsche und für Reliefumkehr sowie für die Durchführung von Umweltüberwachungen (Biomonitoring) zu schützen und zu erhalten.

Die insbesondere für den Offenlandbereich wichtigen Verbote und Ausnahmen sind in den §§ 3 und 4 geregelt. Verboten sind insbesondere:

1. bauliche Anlage im Sinne der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 3. Juli 1994 (GVBl. S. 553), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2004 (GVBl. S. 76), zu errichten, zu beseitigen oder wesentlich zu ändern oder ihre Nutzung wesentlich zu ändern, auch wenn dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,

2. Bodenbestandteile abzubauen oder die Fels- und Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,

3. Wege, Pfade, Steige und Plätze neu zu bauen oder bestehende instand zu setzten oder instand zu erhalten,

4. Leitungen zu errichten und zu verlegen, 5. Wasser aus Quellen, oberirdischen Gewässer oder Feuchtgebiete zu entnehmen, ab-

zuleiten, in diese einzuleiten sowie den Wasserstand oder den Wasserdurchfluss in sonstiger Weise zu verändern,

6. Quellen, Fließgewässer oder Feuchtgebiete, einschließlich deren Ufer sowie deren Zu- und Abläufe neu zu schaffen, zu beseitigen oder in anderer Weise in ihrer Struktur zu verändern,

7. Abwässer oder mit zusätzlichen Nährstoffen belastetes Wasser in das Gebiet einzu-leiten,

8. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören, nachteilig zu verändern oder durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,

9. wild lebende Tiere zu stören, zu fangen, zu verletzt, zu töten, zu füttern oder ihre Entwicklungsformen, Brut- oder Wohnstätten der Natur zu entnehmen oder zu be-schädigen sowieso Tiere auszusetzen,

10. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen, zu entnehmen oder zu beschädi-gen,

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Gebietscharakteristik „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Geschützte Gebiete

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11. Wildfütterungen oder Wildäcker neu anzulegen oder deren Standort zu verändern, 12. Hochsitze, Salzlecken oder Kirrungen neu zu errichten, anzulegen, oder deren Stand-

ort zu verändern, 13. Wiesen, Weiden, Brachfläche und Magerrasen umzubrechen oder deren Nutzung zu

ändern, 14. außerhalb von Ackerland zu düngen und Biozide anzuwenden, 15. Klärschlämme auszubringen, Freigärhaufen oder Silagen anzulegen, 16. Weidetiere zu pferchen, 17. eine Zufütterung von Weidetieren vorzunehmen, 18. gentechnisch veränderte Organismen einzubringen,

[19.–21.] 22. Höhlenbäume und Horstbäume zu fällen, aufzuarbeiten, zu entnehmen oder in sons-

tiger Weise zu beeinträchtigen, 23. Totholz mit einem Durchmesser von mehr als 30 cm zu fällen, aufzuarbeiten oder zu

entnehmen, sofern nicht mindestens 5 Bäume pro Hektar mit einem Brusthöhen-durchmesser über 30 cm als Totholz im Bestand verbleiben,

24. in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli eines jeden Jahres im Umkreis von 100 m um nachweislich besetzte Brut- und Aufzuchtplätze des Uhus forstliche oder jagdliche Maßnahmen durchzuführen,

25. Sachen im Gelände zu lagern und Abfälle wegzuwerfen oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,

26. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen, 27. jegliche wirtschaftliche Nutzung auszuüben.

(2) Ferner ist verboten:

1. im Gebiet mit Fahrzeugen und Fahrrädern aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen,

2. das Gebiet außerhalb der befestigten Wege oder der markierten Wanderwege zu be-treten,

3. Sportveranstaltungen durchzuführen, zu klettern, zu reiten, zu zelten, zu lagern, Mo-tocross zu fahren, Feuer zu entfachen, Flugmodelle aller Art sowie Flugsportarten zu betreiben,

4. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Hütehunde beim Einsatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 3,4 und 6 und Jagdhunde beim Einsatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 9,

5. zu lärmen, 6. frei lebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch Aufsuchen,

Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.

Ausnahmen der Verbote nach § 3 sind in § 4 geregelt und hinsichtlich der Offenlandbiotope im Folgenden aus der Verordnung übernommen:

1. das Betreten und Befahren des Naturschutzgebietes durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grund-eigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen,

2. das Fahren mit Fahrrädern auf befestigten Wegen oder markierten Radwanderwegen sowie das Reiten auf markierten Reitwegen,

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3. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung in der bisherigen Art auf bis-her landwirtschaftlich genutzten Flächen; es gilt jedoch § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 7 und 13 bis 18; Änderungen der Nutzungsart bedürfen der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

4. die landwirtschaftliche Bodennutzung auf Flächen, die durch Pflegemaßnahmen wie-der landwirtschaftlich nutzbar gemacht wurden, im Einvernehmen mit oder mit Zu-stimmung der oberen Naturschutzbehörde,

5. das Koppeln von Schafen und Ziegen über Nacht bei nachgewiesenem Bedarf im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

6. die landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu verein-barenden Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der oberen Naturschutzbe-hörde zu verpflichten,

7. die Pflege und Nutzung der Obstgehölze in der bisherigen Art sowie die Vornahme von Ersatzpflanzungen, [8., 9.]

10. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, wenn die Maßnahme ge-mäß § 24 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbe-hörde, auf deren Veranlassung oder mit deren Ermächtigung erfolgt, das Aufstellen oder Anbringen von sonstigen Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen oder von Ortshinweisen, Warntafeln, Sperrzei-chen und sonstigen Absperrungen im Einvernehmen mit oder mit der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

11. die Ausweisung von Wander-, Radwander- und Reitwegen, die Instandhaltung der vorhandenen Aussichtspunkte und des heimatkundlichen Lehrpfades sowie weitere Maßnahmen zur Besucherlenkung im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

12. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

13. Instandhaltungsmaßnahmen an Wegen, soweit die Wege in ihrem Versiegelungsgrad und ihrer Breite nicht verändert werden; weiter gehende Maßnahmen an Wegen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

14. die Entnahme von Wasser aus dem Suppichs-Born mit Handschöpfgefäßen, 15. die Nutzung von geodätischen Festpunkten; ihre Instandsetzung und Instandhaltung

im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde, 16. die Instandsetzung und Instandhaltung von ober- und unterirdischen Leitungen sowie

der Antennenanlage und des dazugehörigen Gebäudes auf dem Dohlenstein im Ein-vernehmen mit oder mit Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde,

17. die Wahrnehmung gesetzlich bestimmter Aufsichts- und Überwachungsaufgaben durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen,

18. das Starten von Hängegleitern und Gleitsegeln sowie das Überfliegen des Gebietes entsprechend der vom Drachenfliegerclub Jena e. V. vom Deutschen Hängegleiter-verband erteilten Genehmigung vom 25. Juni 1996; es gilt jedoch § 3 Abs. 2 Nr. 1; ein von dieser Genehmigung abweichendes Starten und Überfliegen bedarf des Einver-nehmens mit oder der Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde.

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Nach § 6 (1) hat das Naturschutzgebiet hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie besondere Bedeutung für die prioritären Lebensraumtypen:

- naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia; beson-dere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen),

- kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas, - Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion), - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion

albae) sowie für die Lebensraumtypen - Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion), - Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), - Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) und - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation.

Des Weiteren besteht eine besondere Bedeutung für das Großes Mausohr und die Kleine Hufei-sennase als Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

2.3.2 Landschaftsschutzgebiete Das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ liegt vollflächig im Landschaftsschutzgebiet Nr. 104 „Saaletal in den Fluren Göschwitz bis Kahla“, das nach „Beschluss-Nr. 146-25159 über die Erklärung eines Landschaftsbestandteiles zum Landschaftsschutzgebiet vom 30.10.1959“ mit Wirkung vom 1. Januar 1959 zum LSG in seiner aktuellen Abgrenzung erklärt wurde. Die gesamte Größe des LSG beträgt etwa 1.430,79 ha (LINFOS/Schutzgebiete).

Laut Beschluss ist es:

(1) In Landschaftsschutzgebieten […] nach § 2 Abs. 2 des NatSchG unzulässig, den Cha-rakter der Landschaft zu verändern. Hoch- und Tiefbauten jeder Art dürfen nur in Einver-nehmen mit der Bezirks-Naturschutzverwaltung geplant und ausgeführt werden. Zu den Hoch- und Tiefbauten gehören insbesondere Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Ferien-heime, Krankenhäuser, Wochenendhäuser, Lauben, Fabriken, Hochspannungsleitungen, Eisenbahnanlagen, Straßen, Kanäle, Talsperren, Sportanlagen und Meliorationsbauten (§ 2 Abs. 1 der 1. DB).

Des Weiteren ist es

(2) Gemäß § 2 Abs. 3 des NatSchG […] verboten, die Landschaft zu verunstalten und au-ßerhalb der dafür freigegebenen Plätze zu zelten. Als eine Verunstaltung der Landschaft gilt z. B. das Abladen von Müll und Schutt an nicht dafür freigegebenen Plätzen und das Aufstellen störend wirkender Reklameschilder und Kioske (§ 2 Abs. 2 der 1. DB).

2.3.3 Flächennaturdenkmale Bei Flächennaturdenkmalen handelt es sich um übergeleitete Schutzgebiete, die nach § 26 (2) ThürNatG bis zum Erlass neuer Rechtsverordnungen und unbeschadet ihrer bisherigen Bezeich-nung weiterhin gelten (soweit sie dem Bundesnaturschutzgesetz nicht widersprechen).

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FND „Pfaffenberg“

Bei dem seit 1984 unter Schutz stehendem FND „Pfaffenberg“ (SHK0127) handelt es sich um eine 1,43 ha große Waldfläche, die sich im südöstlichen Bereich des FFH-Gebietes befindet. Prä-gend sind der Rotbuchenbestand mit vereinzelten Eschen, Hainbuchen und Bergahornen sowie das Vorkommen des seltenen Kleinblättrigen Sitters (TLUG 2007).

2.3.4 Überschwemmungsgebiete Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) „Saale IIa“ erstreckt sich von Zeutsch bis Wenigenjena und überlagert einen kleinen, im Westen gelegenen Ausschnitt des Auenbereiches des FFH-Gebie-tes. Die Feststellung dieses ÜSG erfolgte durch die Rechtsverordnung vom 19.07.2004 mit In-krafttreten am 14.09.2004. Gemäß § 3 dieser Verordnung ist der Schutzzweck wie folgt formuliert: „Das Überschwemmungsgebiet der Saale dient dem vorbeugenden Hochwasserschutz, der Hochwasserrückhaltung sowie der Sicherung und Regelung des Hochwasserabflusses mit dem Ziel, eine zukünftige Verschlechterung der Abflussverhältnisse sowie eine nachteilige Beeinflus-sung der Wassergüte im Hochwasserfall zu verhindern.“ Im § 4 (1) sind ergänzende Bewirtschaf-tungsregelungen formuliert:

Im Überschwemmungsgebiet gelten neben den Bestimmungen des § 31 b Abs. 4 WHG und des § 81 ThürWG folgende Regelungen:

1. Es gilt die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung. 2. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Abtau der Schneedecke

nach den Vorschriften der Düngeverordnung (DüV) vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 33) in der jeweils geltenden Fassung und den im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutz-mitteln festgelegten Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern erlaubt. Ungeachtet der in der Düngeverordnung genannten Fristen ist das Aufbringen von Düngemitteln nur bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erlaubt. Der Abstand von drei Metern (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 DüV) ist in jedem Fall einzuhalten.

3. Im Uferbereich nach § 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG müssen Ackerflächen mindestens in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres mit aus-gesäten Kulturpflanzen bewachsen sein.

4. Außerhalb von Siedlungsflächen dürfen nicht auftriebssichere Gegenstände und ab-schwemmbare Stoffe sowie Materialien, die den Hochwasserabfluss behindern können (z. B. Erde, Holz, Sand, Steine u. ä.), nicht ohne ausreichende Sicherung gelagert oder abgelagert werden.

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2.4 Planungen im Gebiet

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben Im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 sind folgende allgemeine Ziele für Natur- und Umweltschutz festgelegt (vgl. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BAU, LANDESENTWICKLUNG UND VERKEHR 2014):

o Der Freiraum soll als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für die nachfol-genden Generationen erhalten, der Schutz von Natur und Landschaft soll verstärkt und erweitert werden (Naturerbe).

o Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie in ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klima-wandel soll Rechnung getragen werden.

o Der Verbrauch nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen soll auf den unvermeidba-ren Bedarf reduziert werden.

Der Boden soll in seinen natürlichen Funktionen, in seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie in seiner Nutzungsfunktion gesichert und erhalten werden.

Das FFH-Gebiet befindet sich (auf der Ebene der Raumordnung) in der Planungsregion des Re-gionalplans (RP) Ostthüringen. Die Planungsregion Ostthüringen umfasst die Landkreise Alt-enburger Land, Saale-Holzland-Kreis, Greiz, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die Städte Jena und Gera. Im RP Ostthüringen ist die Raumnutzungskarte Ostthüringen darge-stellt (vgl. REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT OSTTHÜRINGEN 2012).

Das gesamte FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ befindet sich im Vorranggebiet für Freiraumsicherung (FS-52 – Dohlenstein). Daraus ergeben sich für das Planungsgebiet fol-gende regionalplanerischen Ziele:

o Die Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhaltung der schutzgutorientier-ten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser , Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen.

o Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind.

o Erhalt einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, z. B. durch eine ordnungsgemäße Wasser-, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die sich an den Nachhaltigkeitsprinzipien orientiert.

o Die landwirtschaftliche Bodennutzung kann in diesen Gebieten nach den Grundsät-zen der guten fachlichen Praxis wie bisher weiter möglich bleiben, um die Kulturland-schaft zu erhalten und die Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern.

Für das Vorranggebiet für Freiraumsicherung Nr. 52 sind speziell folgende Ziele relevant (vgl. ebd.):

o Sicherung besonders herausgehobener ökologischer Bodenfunktionen und regional seltener Böden,

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o Sicherung und Entwicklung klimaökologischer Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frischluftentstehung und Immissionsminderung sowie Förderung geländeklimatischer Austauschprozesse,

o Sicherung und Entwicklung regional bedeutsamer Lebensräume für gefährdete oder vom Ausstreben bedrohte wild lebende Tier- und Pflanzenarten sowie der räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwendiger Funktionsbeziehungen,

o Sicherung und Entwicklung vielfältig strukturierter, regional und subregional prägen-der, besonders erholungswirksamer Freiräume der Kulturlandschaft.

Kleine, in der Saaleaue gelegene Bereiche des Gebietes wurden als Vorranggebiet für Hoch-wasserschutz (HW-11 – Saale / Freienorla bis Kahla) ausgewiesen. Grundsätzlich gilt:

o Diese Vorranggebiete sind für die Sicherung von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen.

o Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind.

Die Ausweisung der Vorranggebiete für Hochwasserschutz erfolgte u. a.

o Zur Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen sowie o zum Erhalt eines funktionsfähigen Naturhaushaltes und einer ökologisch leistungsfä-

higen Kulturlandschaft durch die besondere Bedeutung der Auenbereiche.

Neben der Hochwasserschutzfunktion besitzt das Vorranggebiet auch eine herausragende Be-deutung als Element des ökologischen Freiraumverbundes.

Das FFH-Gebiet befindet sich zudem an der touristischen Infrastrukturachse Saaletal. Diese verläuft bandartig entlang der Saale und beinhaltet zahlreiche touristisch geprägte Städte und touristische Elemente, wie beispielsweise überregionale Rad- und Wanderwege an der Saale. Ziel ist die Weiterentwicklung, der Ausbau und die Vernetzung der touristischen Infrastruktur (ebd.).

2.4.2 Landschaftsplanung Der Landschaftsplan Kahla (SHK-2) mit dem Planstand aus dem Jahr 1996 liegt der UNB des Saale-Holzland-Kreises in analoger Form vor. Aufgrund der fehlenden Aktualität wird daher an dieser Stelle nicht näher auf den Inhalt eingegangen.

2.4.3 Planungen Dritter Im Bereich der Gemeinde Kahle sind keine Bauvorhaben bekannt (STADTVERWALTUNG KAHLA, BAU- UND ORDNUNGSAMT, FRAU MATTHES: E-Mail vom 28.9.2016).

2.4.4 Fachbeitrag Wald Für das Planungsgebiet liegt der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ mit Stichtag vom 01.01.2014 vor (THÜRINGENFORST 2014).

Der Fachbeitrag Wald dient der Zusammenstellung aller erforderlichen Maßnahmen zur Siche-rung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorhandenen wertgebenden Le-bensräume und Arten. Weiterhin sind Entwicklungsmaßnahmen Bestandteil der Planung. Der Fachbeitrag ist behördenverbindlich, für Körperschafts- und Privatwald hat er empfehlenden oder

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informativen Charakter. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung dienen vertragliche Vereinba-rungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Besitzern der Privat- und Körperschaftswäl-der.

Der Fachbeitrag Wald umfasst ein Planungsgebiet von 39 ha Wald, davon ca. 22 % Laubmisch-wald, ca. 11 % Nadelwald (Reinbestand), ca. 19 % Laub-Nadel-Mischwald, ca. 5 % Nadel-Laub-Mischwald und ca. 30 % Nadelmischwald. Auf ca. 13 % der Waldfläche stehen Laubwälder im Reinbestand. Im Planungsgebiet kommen 4 FFH-Waldlebensraumtypen vor. Dabei handelt es sich um den Waldmeister-Buchenwald (9130) auf 8,58 ha, Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150) auf 2,48 ha, Schlucht- und Hangmischwald (9180*) auf 3,00 ha sowie um Auenwälder mit Erle, Esche und Weide (91E0*) auf 1,27 ha. Die Gesamtbewertung aller 4 Le-bensraumtypen ist gut („B“).

Für die Offenlandbereiche werden keine MaP-relevanten Ziele und Maßnahmen formuliert.

2.4.5 Wasserwirtschaftliche Planungen Für das FFH-Gebiet liegt nach Auskunft der TLUG (Abt. Wasserwirtschaft) noch keine abge-schlossene hydromorphologische Maßnahmenplanung (Gewässerstruktur und Durchgängigkeit) an den nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtigen Gewässern vor. Diese wird im Zeitraum 2018–2020 erarbeitet, am 22.12.2021 rechtskräftig und wird im Landesprogramm Ge-wässerschutz sowie im Gewässerrahmenplan veröffentlicht. Der konkrete Maßnahmenumfang für das vorliegende Schutzgebiet kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des FB Offenland (2017) noch nicht benannt werden.

Die Gewässerstrukturkartierung (Übersichtsverfahren, LAWA) für die nach WRRL berichtspflich-tigen Fließgewässer weist entsprechend dem Vorgehen im ersten Bewirtschaftungszyklus der WRRL nur sehr geringe Defizite auf. Es besteht bisher kein Erfordernis, auf Grund fehlender Durchgängigkeit den Altarm der Saale anzubinden. Die Saale wird im 3. Bewirtschaftungszyklus entsprechend der Vorgehensweise des 2. Bewirtschaftungszyklus erneut überplant. Sollte sich dies im 3. Bewirtschaftungszeitraum im Verlauf der wasserwirtschaftlichen Planungen als not-wendig erweisen, sind die Planungen dort hin zu lenken.

Die Saale ist gemäß Landesprogramm für Hochwasserschutz als Risikogewässer eingestuft (TMUEN 2016b). Im Abschnitt zwischen Großheringen bis Hirschberg ist die Aufstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes geplant, um Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch-wasserschutzes zu ermitteln.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Eigentumsverhältnisse

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3 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

3.1 Eigentumsverhältnisse

Die Daten zu den Eigentumsverhältnissen im FFH-Gebiet wurden durch die TLUG über das LIN-FOS zur Verfügung gestellt. Fast die Hälfte der Gebietsfläche (42 %) befindet sich im Eigentum des Naturschutzes, etwa ein Viertel im Eigentum Dritter. Darunter fallen alle Eigentümer, die nicht anderen Kategorien zugeteilt wurden, i. d. R. Privateigentümer. Die Flächenanteile, die der Kirche angehören, betragen 13 %, die des Forstes 10 % und Kommunalflächen 8 %. Wie die folgende Tabelle und Abbildung 3.1 zeigt, sind noch weitere Eigentümer im FFH-Gebiet vertreten, die je-doch flächenmäßig eine untergeordnete Rolle spielen.

Tabelle 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Eigentum Fläche (ha) Flächenanteil am FFH-Gebiet (%)

Freistaat Thüringen (z. B. Land Thüringen, Freistaat Thüringen, Ministerien, Behörden oder Ämter des Freistaates) 1,37 2

Kommunal (z. B. Gemeinden, Städte, Landkreise) 7,54 8

EdV (z. B. Eigentum des Volkes [altes DDR-Recht], Rat der Ge-meinde, LPG) 0,03 0

Forst (z. B. ThüringenForst, Forstverwaltung) 8,68 10

Naturschutz (z. B. Naturpark, Naturstiftung David, Stiftung Natur-schutz, NABU) 37,32 42

Agrar (z. B. Agrarbetriebe, Land- und Zuchtgenossenschaften) 0,01 0

Kirche (z. B. evangelisch, katholisch, jüdisch, Christengemein-schaft) 11,22 13

Dritte 22,80 26

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Eigentumsverhältnisse

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Abbildung 3.1: Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Nutzungsverhältnisse

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3.2 Nutzungsverhältnisse

3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege

Historische Nutzung Nach Mitteilung der UNB SHK und des AHO THÜRINGEN (schr. Mitt. vom 03.11. bzw. 26.10.2017) wurden die Grünlandflächen im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ im Gegensatz zu vie-len anderen (Halb-)Trockenrasengebieten über viele Jahrzehnte als Mähwiesen genutzt. Fla-chere Bereiche (z. B. im Bereich der LRT-Flächen ID 10005, 10034) wurden bis nach 1945 acker-baulich bewirtschaftet. Der „Hackspan“ (LRT-6510-Fläche ID 10062) war noch in den 1970er Jahren ein Getreidefeld und wurde nach 1990 als Saatgrünland genutzt. Von 1982 bis 1985 er-folgte eine Beweidung mit Jungrindern. Danach waren die meisten Flächen bis 1990 aufgelassen. 1991/92 wurden alle Flächen einmal gemäht, danach setzte eine ausgesprochen positive Ent-wicklung der Vorkommen der Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum) ein (schr. Mitt. AHO THÜRINGEN vom 26.10.2017).

Aktuelle Nutzung Gemäß aktueller Feldblock-Kulisse (Stand 2017) werden im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaf-fenberg“ ca. 33,76 ha landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich zumeist auf den südlichen Teil des FFH-Gebietes (vgl. Abbildung 3.2) und umfasst ausschließlich Grünlandnutzung. Eine KULAP1-Förderung (überwiegend Hüteschafhaltung G53) wird auf einer Fläche von ca. 23,18 ha in Anspruch genommen (Stand 2016).

Angaben zu Nutzern des Grünlandes liegen für die von Maßnahmen betroffenen Feldblöcke vor. Das betrifft 5 Nutzer im Gebiet. Ein Großteil der Flächen wird durch Hüteschafhaltung gepflegt (Nutzer 131/1). Die anderen 3 Nutzer bewirtschaften vereinzelt Flächen durch ein- bis zweischü-rige Mahd. Zusätzlich führt Nutzer 131/2 auf einer Fläche (ID 10061) eine Nachbeweidung mit Rindern durch.

Im Gebiet werden ca. 5,01 ha Maßnahmenfläche im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen“ (NALAP) in erster Linie von Nutzer 131/5 zum Schutz der Orchideenvorkommen gepflegt.

1 Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft,

Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) (ThürStAnz. 32/2015, S. 1287 ff).

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Nutzungsverhältnisse

27

Abbildung 3.2: Landwirtschaft und Landschaftspflege im FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“

3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Die Gewässerunterhaltung der abschnittweise im FFH-Gebiet enthaltenen Saale als Gewässer erster Ordnung unterliegt dem Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

3.2.3 Jagd und Fischerei Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundes- und Thüringer Jagdgesetzes sowie deren Verordnungen erfolgt die Jagd auf Schalen- sowie Haar- und Federwild durch Schusswaffen und Fallen (LANDRATSAMT SHK, UNTERE JAGDBEHÖRDE, HERR KLUGE: E-Mail vom 10.08.2016).

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Eigentums- und Nutzungsverhältnisse „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Nutzungsverhältnisse

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3.2.4 Erholung/Tourismus Die Umgebung des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ bietet durch die beiden im Ge-biet liegenden Berge, Dohlenstein und Pfaffenberg, zahlreiche Möglichkeiten zum Wandern. Der Dohlenstein, ein Felssturz, den aufgrund seiner imposanten Gestalt bereits Johann Wolfgang von Goethe besuchte, beherbergt eine Vielzahl seltener Offenlandbiotope und wärmeliebende Arten, die zur Erkundung einladen. Eine Besonderheit stellt die Vielfalt an heimischen Orchideen dar, insbesondere die größte einheimische Art Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum) kann im FFH-Gebiet beobachtet werden (NÖLLERT et al. 2001). Viele der Wandertouren umfassen ei-nen Besuch der Leuchtenburg im Osten des Gebietes, welche selbst jedoch nicht mehr im FFH-Gebiet mit inbegriffen ist. Des Weiteren befindet sich noch ein Abschnitt des insgesamt 550 km langen Rundwanderweges „Lutherweg“ im Gebiet. Für Radfahrer ist das Gebiet mit dem Saale-Radwanderweg am westlichen Gebietsrand erschlossen.

3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/plan-festgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Ge-biete

Gemäß der landesweiten Erfassung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Stand 10.02.2017) lie-gen folgende bereits genehmigte bzw. planfestgestellte Vorhaben mit Bezug zum FFH-Gebiet 131 vor:

Tabelle 3.2: Übersicht über genehmigte/planfestgestellte Vorhaben mit Bezug zum FFH-Gebiet

Projektbezeichnung Gutachten Zulassung Lage Beein-trächtigung Erhaltungsziele

Vorhaben Ersatzneubau Niederspannungsfreilei-tung zur Versorgung des Sende- und Empfangs-mastes auf dem Dohlen-stein (01.2007–12.2012)

Erheblichkeitseinschät-zung

k. A. B K Auflagen, Ne-benbestimmun-gen

Vorhaben Verlegen von unterirdischen Leitungen zur Ableitung der Abwäs-ser von der Kläranlage Leuchtenburg (01.2007–12.2012)

Erheblichkeitseinschät-zung zum Vorhaben Ver-legen von unterirdischen Leitungen zur Ableitung der Abwässer von der Kläranlage Leuchtenburg und dem Regenrückhal-tebecken in den Vorfluter im Häßlichgrund

k. A. I B Auflagen, Ne-benbestimmun-gen, Einverneh-men zur Ein-griffsregelung

Erläuterung: Zulassung: k. A. = keine Angabe; Lage: Lage des Projektes zum FFH-Gebiet: I = innerhalb, B = inner- und außerhalb; Beeinträchtigung: K = keine, B = Beeinträchtigung

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4 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richt-linie

4.1.1 Einleitung und Übersicht

Ausgangslage Die nachfolgend beschriebenen FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes wurden in der Vegeta-tionsperiode des Jahres 2016 kartiert. Die Fels-LRT am Dohlenstein wurden darüber hinaus im Juli 2017 erneut begangen. Die Einstufung und Bewertung der Lebensraumtypen erfolgte ent-sprechend des „Kartier- und Bewertungsschlüssels FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen“ (TLUG, Stand 10.05.2016).

Vergleichend zur aktuellen Erfassung werden neben den Angaben aus dem Standarddatenbogen (Stand 16.05.2016) die Daten aus der Offenland-Biotopkartierung (OBK) Thüringens (2006) her-angezogen. Die damals erfassten Biotoptypen wurden nach der „Modifizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und der FFH-Berichtspflicht“ (IVL 2002/2007) in FFH-Lebensraumtypen modifiziert. Die OBK-Daten einschließlich ihrer Transformation in FFH-Lebensraumtypen wurden dem LINFOS entnommen (Abruf April 2016).

Komplexlebensraumtypen Im Gebiet wurden keine Komplexlebensraumtypen erfasst.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung In der folgenden Tabelle werden die im FFH-Gebiet 131 vorkommenden Lebensraumtypen in Flächengröße und -anzahl sowie Gesamterhaltungszustand dargestellt und jeweils mit den An-gaben des SDB (Stand 16.05.2016) verglichen. Aus Tabelle 4.2 werden die Anteile der Teilflä-chen an den Erhaltungszuständen der jeweiligen LRT ersichtlich.

Tabelle 4.1: Übersicht der im FFH-Gebiet vorkommenden Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie der LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

LRT-Code Bezeichnung des LRT

SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP

Trend EHZ

SDB – MaP

Verlust/ Zu-

nahme SDB – MaP ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

3260 Fließgewässer mit flu-tender Wasserpflan-zenvegetation

0,200 1 B ↑ 100 %

6110* Kalk- oder basenhal-tige Felsen mit Kalk-Pionierrasen

0,060 1 C ↑ 100 %

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LRT-Code Bezeichnung des LRT

SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP

Trend EHZ

SDB – MaP

Verlust/ Zu-

nahme SDB – MaP ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

6210 Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen 1,394 10 0,311 1 B ↑ 100 %

6210*

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen

22,000 B 18,422 36 A ↑ -16%

6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügel-landes

7,884 16 B ↑ 100 %

8160* Kalkschutthalden 2,000 A 2,691 2 B ↓ 35 %

8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 1,000 B 0,394 2 B ↔ -61 %

8310 Nicht touristisch er-schlossene Höhlen 0,000 1 B ↑ 100 %

Summe 25,000 31,044 69 0,311 1

Tabelle 4.2: Übersicht der im FFH-Gebiet aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen Offenland-Lebensraumtypen (LRT) sowie LRT-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

LRT-Code

Bewertungen Entwicklungsflä-

chen A B C Gesamtbe-wertung

Anzahl der Flä-

chen ha Anzahl der

Flächen ha Anzahl der Flächen ha A/B/C Anzahl der

Flächen ha

3260 1 0,200 B

6110* 1 0,060 C

6210 1 0,353 5 0,756 4 0,284 B 1 0,311

6210* 14 10,016 19 7,751 3 0,656 A

6510 5 1,223 8 4,608 3 2,053 B

8160* 1 0,727 1 1,964 B

8210 2 0,394 B

8310 1 0,000 B

Sum 21 12,319 37 15,672 11 3,053 1 0,311

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Fazit Gemäß SDB kommen im FFH-Gebiet 131 3 Lebensraumtypen auf einer Gesamtfläche von 25,000 ha vor. Für die beiden LRT 6210* und 8210 wird ein guter, für den LRT 8160* ein hervor-ragender Erhaltungszustand angegeben. Diese Angaben beruhen lt. SDB (Punkt 4.5) auf der Biotopkartierung von 1990 bis 1993 (1. Durchgang) sowie der Waldbiotopkartierung des Freistaa-tes Thüringen seit 1993 (Stand 2003). Die transformierten Daten der OBK (2006) haben demzu-folge noch keinen Eingang in den SDB gefunden. Für den LRT 6210* ist davon auszugehen, dass mit der technischen Überführung vom alten in das neue SDB-Format alle LRT 6210(*) als priori-tärer LRT 6210* übernommen wurden. Unter Punkt 4.2 des SDB wird die Angabe des LRT 6210* jedoch präzisiert – danach sind alle Kalk-Trockenrasen auf einer Fläche von 22,000 ha dem pri-oritären LRT zuzuordnen.

Der LRT Kalk-Trockenrasen einschließlich der Bestände mit bemerkenswerten Orchideen wurde aktuell auf einer Fläche von insgesamt 19,816 ha im günstigen Erhaltungszustand erfasst. Die Gründe für den Verlust von insgesamt ca. 10 % gegenüber dem SDB werden in den Kap. 4.1.2.3 und 4.1.2.4 erläutert.

Für den LRT Kalkschutthalden (8160*) konnte mit 2,691 ha ein Drittel mehr an LRT-Fläche im guten Erhaltungszustand ausgewiesen werden, vgl. Kap. 4.1.2.6, dagegen ist für den LRT 8210, ebenfalls im guten Erhaltungszustand, ein relativ hoher Flächenverlust zu verzeichnen (vgl. Kap. 4.1.2.7).

Im Rahmen der aktuellen Kartierung wurden darüber hinaus 4 weitere LRT erfasst – ein Altarm der Saale als LRT 3260 im guten Erhaltungszustand (vgl. Kap. 4.1.2.1), ein Kalkfelsen mit Kalk-Pionierrasen am Dohlenstein im ungünstigen Erhaltungszustand (LRT 6110*, vgl. Kap. 4.1.2.2), die Extensiven Mähwiesen (LRT 6510) auf einer Fläche von 7,884 ha im guten Erhaltungszustand (vgl. Kap. 4.1.2.5) sowie eine Höhle am Dohlenstein als LRT 8310 (vgl. Kap. 4.1.2.8).

4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumty-pen

4.1.2.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation

Flächengröße/Vorkommen Der LRT 3260 ist bislang nicht im SDB aufgeführt. In den transformierten OBK-Daten wird ein Abschnitt des Gewässers In der Suppiche im Norden des FFH-Gebietes sowie der Altarm und ein an das FFH-Gebiet grenzender Abschnitt der Saale als LRT mit einem Flächenanteil von insgesamt 0,282 ha ausgewiesen. Der LRT-Status konnte aktuell für den Altarmabschnitt bestä-tigt werden (0,200 ha). Der LRT setzt sich außerhalb des FFH-Gebietes fort – der zugehörige Saaleabschnitt weist auf einer Länge von reichlich 500 m ebenfalls LRT-Eigenschaften auf. Für das im Wald gelegene Gewässer In der Suppiche sind dagegen die Mindestkriterien des LRT hinsichtlich des Arteninventars nicht erfüllt, der uferbegleitende Wald kann als LRT 91E0* (Auen-wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) angesprochen werden.

Allgemeine Charakteristik des LRT Zu diesem Lebensraumtyp zählen nach KBS naturnahe Bäche sowie kleine bis mittelgroße Flüsse vom Oberlauf (unter Einschluss der Quellbäche) bis Mittel- und Unterlauf mit unterge-tauchter oder flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Die Ufer

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einschließlich ihrer naturnahen Ufervegetation werden in den LRT eingeschlossen, bei kleinen Bächen (< 5 m Breite bei Mittelwasser) auf einer Breite von bis zu 10 m. Erfasst werden geeignete Abschnitte ab einer Länge von 50 m.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Die Saale wird im Untersuchungsgebiet an ihrem relativ steilen Ostufer von naturnahen Buchen-wäldern und am flachen Westufer von einem geschlossenen naturnahen Gehölzsaum begleitet. Das Gewässer selbst umfasst den Hauptstrom und einen Altarm, der eine große, über eine Brü-cke erreichbare Insel umfließt. Im Wasserkörper sind stellenweise Bestände des Flutenden Hah-nenfußes (Ranunculus fluitans) erkennbar. Stellenweise sind kleinere, bewachsene Schotterin-seln im Flussbett entwickelt.

Aufgrund der relativen Naturnähe der Gewässerstruktur und des Vorkommens von flutender Wasserpflanzenvegetation (Ranunculetum fluitantis) ist der untersuchte Flussabschnitt dem FFH-LRT 3260 zuzurechnen.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Der im FFH-Gebiet gelegene Altarm der Saale stellt einen teilweise naturnahen Gewässerab-schnitt mit auf Teilabschnitten vorhandener Uferbegleitvegetation („b“) dar, die aus Großröhricht (Phalaris arundinacea), Hochstaudenfluren und Eschen-Silberweiden-Galeriewald besteht. Die Unterwasservegetation ist nur abschnittsweise vorhanden („b“). Insgesamt erhalten die Habi-tatstrukturen damit eine gute Bewertung („B“).

Arteninventar Das Arteninventar ist mit dem Flutenden Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) als einzige häufig auf-tretende charakteristische Art als schlecht zu bewerten („C“).

Beeinträchtigungen Die auf den Fließgewässerabschnitt einwirkenden Beeinträchtigungen können insgesamt als mä-ßig betrachtet werden („B“). Der Gewässerlauf ist leicht begradigt („b“), die Sohlstruktur ist durch eine Sohlgleite überprägt („b“). Mittlere Störungen entstehen darüber hinaus durch Freizeitplätze und touristische Ausbauten (Angelplätze, Saaleradweg, Trampelpfade und Bänke) („b“).

Tabelle 4.3: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3260

MaP-Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-wertung

Habitatstruktu-ren

Arteninven-tar

Beeinträchti-gungen

10001 3260 0,200 3260 0,200 B C B B

Anzahl: 1 Gesamt 0,200 0,200 B C B B

Flächenanteile außerhalb der FFH-Gebietsgrenze (keine weitere Berücksichtigung im Plan)

10001 3260 1,779 3260 1,779 B C B B

Anzahl: 1 Gesamt 1,779 1,779 B C B B

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Gesamterhaltungszustand Obwohl das Arteninventar am Saalealtarm als einziges LRT-Gewässer unterdurchschnittlich aus-geprägt ist, kann der Fließgewässerabschnitt aufgrund lebensraumtypischer Habitatstrukturen und nur mäßiger Beeinträchtigungen insgesamt mit einem guten Erhaltungszustand („B“) bewer-tet werden.

Tabelle 4.4: LRT 3260: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,200 100 1

C

Gesamt: 0,200 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Der LRT 3260 war bisher nicht im Standarddatenbogen gelistet. In der Kartierung wurde der im FFH-Gebiet gelegene Altarm der Saale diesem LRT mit einem guten Erhaltungszustand zuge-ordnet. Zur Sicherung des guten Erhaltungszustandes sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durchzuführen.

4.1.2.2 LRT 6110* – Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen

Flächengröße/Vorkommen Der LRT 6110* ist bisher im SDB nicht benannt. In den transformierten OBK-Daten dagegen wird der LRT auf einer Fläche von 0,713 ha geführt. Diese verteilen sich auf 4 Einzelflächen im Kom-plex mit den LRT 6210(*)/8210 oder 8160* in den steilen Waldanteilen des mittleren Dohlensteins.

Aktuell wurden kalkhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen auf nur einer Fläche (ID 10002) mit einer Größe von 0,060 ha vorgefunden. Diese befindet sich am südwestlichen Hang des Dohlensteins und ist in der OBK als Fels-Rasenkomplex (LRT 6210 und 8160*) charakterisiert worden. Die 4 Standorte der OBK wurden aktuell dem LRT 6210 (OBK-Nr. 48Ca202600), 6210* (48Ca202800), 8160* (48Ca208600) oder 8210 (48Ca208400) zugewiesen. Obwohl in einzelnen Flächen kleinst-räumig verzahnt Felsbänke/-durchragungen mit Anklängen an Kalk-Pionierrasen vorhanden sind, sind die Mindestkriterien für den LRT 6110* – Artkriterien und/oder pflanzensoziologische Zuord-nung – hier nicht erfüllt.

Allgemeine Charakteristik des LRT Der prioritäre LRT 6110* umfasst offene, meist kleinflächige Pionierfluren auf Kalk- oder Gipsfel-sen, Felsschutt, Felsbändern oder Stellen, wo nutzungsbedingt die Vegetationsentwicklung ge-hemmt ist. Ein basenreiches Ausgangsgestein, trockenwarme Standortverhältnisse sowie feiner-dearme Rohböden bilden die Voraussetzungen für das Vorkommen dieser Pionierfluren. Inner-halb von Trocken- und Halbtrockenrasen sind lebensraumtypische Pionierfluren häufig auch kleinflächig an offenen Bodenstellen anzutreffen. Während auf Extremstandorten (hinsichtlich Steilheit und Exposition) das Aufkommen von Gehölzen in der Regel nicht möglich ist, kann an sekundären Standorten (z. B. an durch Tritt oder Viehtritt entstandenen Offenstandorten mit

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Pioniervegetation) bei ausbleibenden regelmäßigen anthropogenen Störungen die Sukzession sehr schnell einsetzen und die Pionierfluren verdrängen.

Mindestanforderungen für die Zuordnung eines Bestands zum LRT 6110* sind das Vorkommen von mindestens 2 charakteristischen Gefäßpflanzenarten, davon 1 LRT-kennzeichnende Art, so-wie die Zugehörigkeit zur Pflanzengesellschaften der mauerpfefferreichen Pioniergesellschaften (Sedo-Scleranthetalia p.p.). Der Verbuschungsgrad (Deckung der Gehölze) darf maximal 70 % betragen.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Im Untersuchungsgebiet befindet sich der steile Muschelkalk-Felsabsturz des Dohlensteins am östlichen Prallufer der Saale. Oberhalb der Schuttfächer am Hangfuß ragt die z. T. fast senk-rechte Wand des Kalkabsturzes auf. Sie wird von schmalen bis breiteren Felsbändern durchzo-gen, die den Bewuchs mit lückigen bis stärker geschlossenen Pionierrasen erkennen lassen.

Aufgrund der Unzugänglichkeit des Geländes war die Erfassung der Vegetation z. T. nur per Fernbestimmung (Fernglas) möglich. Dennoch lassen sich die Vorkommen der für den LRT 6110* charakteristischen Arten erkennen: Blauer Lattich (Lactuca perennis) und Zusammengedrücktes Rispengras (Poa compressa). Als LRT-kennzeichnende Arten sind das Wimper-Perlgras (Melica

ciliata) und Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre) darüber hinaus auf den Felsbändern häufig bzw. zerstreut vertreten.

Mit dem Vorkommen der genannten Arten ist eine Zuordnung zum pflanzensoziologischen Ver-band des Alysso-Sedion gegeben. Es ist jedoch anzunehmen, dass geschlossenere Rasen be-reits zur Klasse der Kalk-Magerrasen (Festuco-Brometea) tendieren.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Bei der LRT-Fläche handelt es sich um einen Komplex aus unbewachsenem massivem Fels mit Felsband und Felsüberhang sowie unbewachsenen Rohbodenanteilen. Es kommen Bodenflech-ten- und Moos-Bestände mit einzelnen beschattenden Gehölzen vor. Der Strukturreichtum der Fläche ist somit gut ausgeprägt („B“).

Arteninventar Das Artenspektrum ist mit 4 charakteristischen und 2 LRT-kennzeichnenden Arten lediglich in Teilen vorhanden („C“). In häufiger Ausprägung tritt nur Wimper-Perlgras (Melica ciliata) auf. Zu-sätzlich kommen zerstreut Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Blauer Lattich (Lactuca perennis) sowie Platthalm-Rispengras (Poa compressa) vor. Moose kommen auf 5 % der Fläche vor, wäh-rend der Flechtenanteil bei gerade 1 % liegt.

Beeinträchtigungen Das sukzessive Voranschreiten der Verbuschung auf momentan 20 % der Fläche („c“) führt zu einer schlechten Bewertung der Beeinträchtigungen („C“).

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Tabelle 4.5: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6110*

MaP-Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Arteninven-tar

Beeinträchti-gungen

10002 6110* 0,060 6110* 0,060 B C C C

Anzahl: 1 Gesamt 0,060 0,060 B C C C

Gesamterhaltungszustand Obwohl die Habitatstrukturen einen guten Erhaltungszustand aufweisen, ist das Artenspektrum unterdurchschnittlich und die voranschreitende Verbuschung als beträchtlich zu erachten. Daher ist der Gesamterhaltungszustand der Fläche ID 10002 und des LRT 6110* als ungünstig zu be-werten („C“).

Tabelle 4.6: LRT 6110*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A

B

C 0,060 100 1

Gesamt: 0,060 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Im SDB ist der LRT bisher nicht benannt. Gegenüber den OBK-Daten (0,713 ha, 2006) ergibt sich mit der aktuellen Kartierung von 0,060 ha ein Verlust von 0,653 ha, der jedoch methodisch bedingt ist. Die Standorte der OBK sind aktuell als LRT 6210(*), 8210 oder 8160* ausgewiesen, die Mindestkriterien für den LRT 6110* sind nicht erfüllt.

Der Erhaltungszustand des LRT 6110* ist schlecht („C“), lässt sich dabei durch ein Zurückdrän-gen der Verbuschung als wesentliche Beeinträchtigung schnell in einen guten Erhaltungszustand überführen. Aufgrund der äußerst geringen Flächengröße und des ungünstigen Erhaltungszu-standes ist er nicht als repräsentativ („C“) einzustufen. Die Gesamtbeurteilung ergibt einen mitt-leren Wert („C“).

4.1.2.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen

Flächengröße/Vorkommen Der weitaus größte Teil der Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen im FFH-Gebiet 131 weist be-sondere Orchideenvorkommen (mit Schwerpunkt auf der Bocks-Riemenzunge) auf und wird in Kap. 4.1.2.4 behandelt. Der nicht prioritäre LRT-Anteil umfasst einen Flächenanteil von 1,394 ha, verteilt auf 10 Einzelflächen. Diese befinden sich v. a. am Südwesthang des Pfaffenbergs (ID 10017, 10021–10024) sowie als vereinzelte Splitterflächen im Waldgebiet nördlich des Dohlen-steins (ID 10026 bis ID 10029).

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Im SDB ist der LRT nicht enthalten. Dafür wurde die prioritäre Ausbildung (LRT 6210*) mit einer Flächengröße von 22,000 ha aufgeführt. Es ist davon auszugehen, dass LRT 6210 und 6210* im SDB zusammengefasst wurden. Unter Punkt 4.2 des SDB wird allerdings für den prioritären LRT eine Fläche von 22 ha angegeben, so dass für den LRT 6210 kein Anteil verbleibt (vgl. Kap. 4.1.1). Die transformierten Daten der OBK zeichnen dagegen ein anderes Bild, wie die folgende Tabelle zeigt:

Tabelle 4.7: Vergleich der Erfassungsdaten des LRT 6210(*) mit den Angaben des SDB und den Da-ten der OBK

LRT 6210 LRT 6210* Summe

SDB 3.1/4.2 [ha] 0,000 22,000 22,000

OBK (2006) [ha] 14,246 11,318 25,564

LRT-Kartierung 2016 [ha] 1,394 18,422 19,816

Verlust/Zunahme gegenüber SDB 3.1/4.2 +100 % -16 % -10 %

Verlust/Zunahme gegenüber OBK -90 % +63 % -24 %

Ausgleich des Flächenverlustes durch empfehlenswerte Anpassung der Gebietsgrenze [ha]

0,000 0,000 0,000

Ausgleich des Flächenverlustes durch Ausweisung von Entwicklungsflächen [ha]

0,311 0,000 0,311

Ein weitaus geringerer Flächenanteil in der OBK wurde als prioritärer LRT ausgewiesen, verteilt auf 46 Einzelflächen. In der aktuellen Kartierung unter Berücksichtigung von Orchideenfunden des AHO (Altdaten des Linfos), der NATURA-2000-Station „Mittleres Saaletal“ (Funde von 2017) sowie Kartierergebnissen von H. Voelkel von 2017 (schr. Mitt. AHO THÜRINGEN vom 26.10.2017) auf LRT-6210-Flächen der aktuellen Kartierung konnte dieser Flächenanteil noch vergrößert wer-den. Gegenüber dem SDB hat sich der Anteil allerdings verringert.

Die stark gegensätzlichen Angaben zu LRT 6210/6210* in der OBK und im SDB lassen sinnvoll-erweise hinsichtlich des Flächenverlustes nur eine gemeinsame Betrachtung (Spalte „Summe“ in Tabelle 4.7) zu. Danach bewegt sich der LRT-Verlust zwischen 10 (gegenüber dem SDB) und 24 % (gegenüber der OBK).

Der Flächenverlust ist überwiegend methodisch bedingt:

So lässt sich im Vergleich mit den Daten der OBK ein großer Teil der Flächenverluste durch ungenaue Abgrenzung der OBK-Flächen auf dem Luftbild begründen – so wurden offensichtlich Wald(rand)bereiche (z. B. 48Ca207900, 48Ca207800, 48Ca20700, 48Ca210000, 48Ca212000, 48Ca211500) oder Gehölzriegel (z. B. 48Ca212200, 48Ca203600, 48Ca204300, 48Ca202900) einbezogen, die in der aktuellen Kartierung ausgegrenzt wurden und sich nicht durch Sukzessi-onsprozesse in den seit der OBK-Erfassung vergangenen 11 Jahren erklären lassen.

In anderen Fällen wurden die Flächen aufgrund des Arteninventars und der Habitatstrukturen aktuell einem anderen LRT zugeordnet, so z. B. bei 48Ca210900, 48Ca206400 und 48Ca206700 (LRT 6510: ID 10052, ID 10055 und 10057).

Ein realer Flächenverlust infolge Sukzession spielt nur eine untergeordnete Rolle – so sind die Flächen 48Ca208300 oder 48Ca212600 inzwischen fast vollständig mit Gehölzen bewachsen,

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so dass kaum noch ein Potenzial für den LRT zu erkennen ist. Mit der Ausweisung einer Entwick-lungsfläche (0,311 ha) kann der Verlust zum Teil ausgeglichen werden.

Allgemeine Charakteristik des LRT Bei diesem LRT handelt es sich um so genannte „Kalk-Magerrasen“, also von Grasarten gepräg-tes Grünland magerer und trockener Standorte mit basisch verwitterndem Ausgangsgestein. Im Gebiet sind die submediterranen Halbtrockenrasen auf tiefgründigeren Böden zu finden, die durch eine extensive Nutzung entstanden sind.

Mindestanforderung für die Zuordnung eines Bestands zum LRT 6210 ist das Vorkommen von mindestens 5 charakteristischen, davon 2 LRT-kennzeichnenden Gefäßpflanzenarten sowie die pflanzensoziologische Zugehörigkeit mindestens zur Klasse der Schwingel-Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen (Festuco-Brometea). Der LRT 6210 umfasst auch Komplexe mit kleinflä-chigen Trockengebüschen, wobei der Deckungsanteil in der Kartiereinheit maximal 70 % sein darf.

Besonders orchideenreiche Bestände werden unter dem prioritären LRT 6210* erfasst und in Kap. 4.1.2.4 dargestellt.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Der LRT 6210 umfasst die Ordnung der Submediterranen Trocken- und Halbtrockenrasen (Bro-

metalia erecti).

Von den Ordnungs- und Klassenkennarten dieser Pflanzengesellschaften, die auch zu den LRT-kennzeichnenden Arten gehören, kommen im Untersuchungsgebiet vor allem Zwerg-Segge (Carex humilis), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Großes Schillergras (Koeleria

pyramidata), Hufeisen-Klee (Hippocrepis comosa) und Aufrechte Trespe (Bromus erectus) häufig vor. Seltener sind Golddistel (Carlina vulgaris) oder Gewöhnliches Sonnenröschen (Helian-

themum nummularium) vertreten. Als charakteristische Arten treten zudem Kleine Pimpinelle (Pimpinella saxifraga), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor) und Wiesen-Salbei (Salvia pra-

tensis) zahlreich auf.

Die im Gebiet hauptsächlich verbreiteten Magerrasen sind dem Verband der Submediterranen Halbtrockenrasen (Mesobromion erecti) zuzuordnen. Sie unterscheiden sich von den Kalktro-ckenrasen des Verbandes Xerobromion durch eine dichter geschlossene und oft auch hochwüch-sigere Krautschicht mit einem höheren Anteil von Hemikryptophyten. Hier sind vor allem Wiesen-Primel (Primula veris) und Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus) häufig vertreten. Zudem können auch mesophile Arten des Wirtschaftsgrünlandes auftreten, wie z. B. Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare agg.) oder Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus). Die Wasserver-sorgung der tiefgründigeren und humoser ausgebildeten Böden bildet den trennenden ökologi-schen Faktor zu den Xerobromion-Trockenrasen (SCHMIDT 2000). Letztere sind im Gebiet oft durch häufige Vorkommen der Zwerg-Segge (Carex humilis) in Zusammenhang mit Ästiger Graslilie (Anthericum ramosum) und Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys) ausgezeichnet. Stellenweise tritt das Blaugras (Sesleria albicans) dazu.

Die Halbtrockenrasen werden häufig von der Aufrechten Trespe (Bromus erectus), aber auch von der Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum) dominiert. Die Aufrechte Trespe wird durch Mahd gefördert und durch Beweidung zurückgedrängt. In beweideten Rasen dominiert dagegen oft die Fiederzwenke. Das Vorkommen von Großem Schillergras (Koeleria pyramidata) sowie von

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weiteren Arten, die von Weidevieh gemieden werden, z. B. Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia

cyparissias) oder Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule), z. T. auch in hohen Stetigkeiten, deu-ten auf einen Weideeinfluss auf diesen Flächen hin.

Im Untersuchungsgebiet unterliegen die meisten Flächen einer extensiven Nutzung. Hier werden vor allem flachere und tiefgründigere Hangbereiche, deren Vegetationsentwicklung z. T. bereits Glatthaferwiesen hervorbringt, meist gemäht, während die übrigen, in der Regel mehr oder weni-ger steilen Hänge mit Schafen beweidet werden.

An den steilsten Hangpartien, die oft von lockerem Steingrusboden mit geringer Bodenentwick-lung geprägt werden, herrschen z. T. stark verbuschte Trockenrasen des Xerobromion vor, die stellenweise zu den Gamander-Blaugras-Rasen (Teucrio-Seslerietum) tendieren. Diese Be-stände sind durch ausreichende Verankerung dazu befähigt, gelegentliche Bodenbewegungen (z. B. nach starken Regenfällen im Sommer) oder auch Überrollen mit Schutt zu ertragen. Sie gelten als natürliche oder naturnahe Rasengesellschaften, die in der Vergangenheit nicht gemäht und allenfalls sporadisch beweidet wurden (SCHMIDT 2000).

Bei den Blaugras-Trockenrasen am und unterhalb des Felssturzes „Dohlenstein“ im Nordwesten des Gebietes, handelt es sich z. T. um Wärmeliebende Kalk-Schuttfluren (Stipion calamagrostis, s. LRT 8160*) im Übergang zu naturnahen Trocken- und Halbtrockenrasen der Festuco-Brome-

tea.

Stellenweise sind auf den Magerrasen auch Orchideen vorhanden, wie Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea), Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum), Ragwurz-Arten (Ophrys spez.) und andere. Die orchideenreichen Magerrasen werden in Kap. 4.1.2.4 beschrie-ben.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Die Habitatstrukturen am Pfaffenberg sind bis auf ID 10017 („B“) hervorragend ausgeprägt („A“) – ID 10021–10024. Es sind sowohl niederwüchsige, mehrschichtige als auch lückige Rasen mit offenen Bodenbereichen und zudem thermophile Gebüsche vorhanden. Steilhänge mit beweg-tem Relief sind ebenfalls Strukturelemente der LRT-Flächen. Der Anteil typischer Kräuter schwankt zwischen 30 % und 45 %.

Bei den Splitterflächen am nördlichen Dohlenstein weisen die Flächen ID 10026, 10027 und 10029 schlecht ausgeprägte Habitatstrukturen („C“) auf. Sie sind strukturarm mit jeweils nur 1–2 Strukturtypen, der Deckungsanteil typischer Kräuter ist entweder zu gering (10–20%) oder über-proportional hoch (80 % – ID 10029) und lückige Rasen sind nur auf der Fläche ID 10026 vor-handen. Dagegen ist die Fläche ID 10028 mit 7 Strukturtypen (Pionier- und niederwüchsige Ra-sen, bewegtes Relief, Steilhänge etc.) sehr strukturreich ausgestattet („a“). Mit einem mittleren Anteil an typischen Kräutern (35 %) und 10 % Flächenanteil lückigen Rasens wird eine gute Be-wertung der Habitatstrukturen erreicht („B“).

Mit 3 Strukturelementen, einem Anteil von typischen Kräutern von 60 %, aber ohne Anteile lücki-gen Rasens weist die Fläche ID 10003 im Süden des Dohlensteins ebenfalls gut ausgeprägte Habitatstrukturen („B“) auf.

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Arteninventar 2 der insgesamt 5 LRT-6210-Flächen am Pfaffenberg zeigen ein hervorragendes Arteninventar („A“, ID 10022 und ID 10023). Auf ihnen kommen jeweils 21 charakteristische und davon 13 LRT-kennzeichnende Arten vor. Bei den Flächen mit mittlerem Arteninventar („B“, ID 10021, ID 10024) schwanken die charakteristischen Arten zwischen 15 und 18 Arten, die LRT-kennzeichnenden Arten liegen bei 10 Arten. Ein insgesamt unzureichendes Artenvorkommen („C“) zeigt ID 10017 mit 13 charakteristischen und 8 LRT-kennzeichnenden Arten. Das Arteninventar beherbergt u. a. Gelbes Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Schopfige Kreuzblume (Polygala

comosa), Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys). Zu den häufigen charakteristischen Arten gehören Kriechende Hauhechel (Ononis repens), Steif-haariger Löwenzahn (Leontodon hispidus) oder Wiesensalbei (Salvia pratensis).

Die Splitterflächen am nördlichen Dohlenstein beherbergen, außer ID 10028, ein unterdurch-schnittliches Arteninventar („C“). Auf den Flächen treten maximal 12 charakteristische und 7 LRT-kennzeichnende Arten auf. Häufig vorkommend sind Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Fieder-zwenke (Brachypodium pinnatum) und Kalk-Blaugras (Sesleria albicans). Zerstreut treten zudem Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), oder Ästige Graslilie (Anthericum ramosum) auf. Sehr gutes Arteninventar zeigt hingegen ID 10028 („A“). Sie beherbergt 22 charakteristische und 14 LRT-kennzeichnende Arten.

Ein insgesamt nur unterdurchschnittliches Arteninventar weist die Flächen im Süden des Dohlen-steins ID 10003 auf. Die Fläche beherbergt lediglich 8 charakteristische und 3 LRT-kennzeich-nende Arten.

Beeinträchtigungen Starke Beeinträchtigungen („C“) erfahren die Flächen am Pfaffenberg (ID 10017, 10021, 10023 und 10024) infolge des hohen Verbuschungsgrades von 40 bis 65 % durch v. a. Waldkiefer (Pi-

nus sylvestris), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea) und Wolligem Schneeball (Viburnum lan-

tana). Mäßigen Beeinträchtigungen unterliegt ID 10022. Diese werden durch den Deckungsgrad an Verbuschung durch z. B. Vogelkirsche (Prunus avium) und Eingriffligem Weißdorn (Crataegus

monogyna) erzeugt, der auf dieser Fläche bei 20 % liegt („b“).

Auch auf den Splitterflächen am nördlichen Dohlenstein führt v. a. die Verbuschung von 35 bis 60 % zu insgesamt starken Beeinträchtigungen („C“, ID 10026–10028). Auf ID 10027 und 10028 sind außerdem geringe Pflegedefizite anhand von Verfilzung und Streuauflagen („b“) sowie di-rekte Vegetationsschädigungen durch Tritt („b-c“) festzustellen. Auch auf Fläche ID 10029 beste-hen Pflegedefizite, deren Beeinträchtigung damit insgesamt mit „B“ eingestuft wird.

Die Fläche ID 10003 südlich des Dohlensteins ist mit einem 5 %igen Anteil an Störzeigern nur mäßig beeinträchtigt („B“).

Tabelle 4.8: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchtigun-gen

10003 6210 0,112 6210 0,112 B C B B

10017 6210 0,043 6210 0,043 B C C C

10021 6210 0,044 6210 0,044 A B C B

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MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchtigun-gen

10022 6210 0,353 6210 0,353 A A B A

10023 6210 0,051 6210 0,051 A A C B

10024 6210 0,418 6210 0,418 A B C B

10026 6210 0,014 6210 0,014 C C C C

10027 6210 0,175 6210 0,175 C C C C

10028 6210 0,132 6210 0,132 B A C B

10029 6210 0,053 6210 0,053 C C B C

Anzahl: 10 Gesamt 1,394 1,394 B B C B

Eine stark verbuschte/bewaldete Fläche mit einem geringen Rest an LRT-typischen Arten ist am Steilhang des Dohlensteins zu finden und wurde als Entwicklungsfläche aufgenommen.

Tabelle 4.9: Entwicklungsflächen für den LRT 6210

MaP-Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche (ha) Charakterisierung

20002 6210 0,311 Blaugrasrasen mit Dominanz von Ästiger Graslilie am Steilhang des Dohlensteins. Bis zu 90 % mit Kiefern bestanden.

Gesamt 0,311 Anzahl 1

Gesamterhaltungszustand Für den LRT 6210 ist insgesamt ein guter Erhaltungszustand festzustellen („B“).

Tabelle 4.10: LRT 6210: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A 0,353 25 1

B 0,756 54 5

C 0,284 20 4

Gesamt: 1,394 10

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Bei gemeinsamer Betrachtung der LRT 6210 und 6210* ist mit der aktuellen Kartierung gegen-über den Flächenangaben des SDB (22,000 ha, basierend auf Daten der Biotopkartierung 1990-93) und der OBK (25,564 ha, 2006) ein Flächenverlust von 10 bzw. 24 % festzustellen. Dieser ist überwiegend methodisch bedingt (Abgrenzungsfehler, Zuweisung zum LRT 6510). Der reale

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Flächenverlust infolge Sukzession lässt sich zum Teil durch die Entwicklung eines ehemaligen LRT-Standort ausgleichen (0,311 ha).

Der Erhaltungszustand (ebenfalls für beide LRT) wird im SDB als gut („B“) angegeben. Dies wird für den nicht prioritären LRT-Anteil auch in der aktuellen Kartierung bestätigt. Sofern die Bewirt-schaftung bzw. Pflege der Flächen auch weiterhin gewährleistet wird, bleibt der günstige Erhal-tungszustand des LRT 6210 gewahrt.

Für das recht kleine FFH-Gebiet 131 sind die Trespen-Schwingel-Kalk-Trocken in ihrer guten bis sehr guten Ausprägung als besonders typisch zu bezeichnen, so dass die Repräsentativität mit „A“ bewertet wird, die Gesamtbeurteilung ergibt ein „B“.

4.1.2.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Be-stände mit bemerkenswerten Orchideen

Flächengröße/Vorkommen Die Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen mit bemerkenswerten Orchideenbeständen nehmen eine Gesamtfläche von 18,422 ha verteilt auf 36 LRT-Flächen ein.

Im Rahmen der aktuellen Kartierung konnten 18 der 36 LRT-Flächen als prioritärer LRT 6210* eingestuft werden. Die dem LINFOS entnommenen Beobachtungen der letzten Jahre des Arbeits-kreises Heimische Orchideen (AHO) sowie Nachweise der Natura-2000-Station „Mittlere Saale“ vom Mai 2017 sowie die Nachweise von H. Voelkel von 2017 (schr. Mitt. des AHO Thüringen vom 26.10.2017) wurden jedoch für die Zuordnung zum prioritären LRT und bei der Bewertung der Orchideenbestände zusätzlich herangezogen, so dass weitere 18 Flächen als LRT 6210* einge-stuft werden konnten (ID 10004–10016, 10018–10020, ID 10039, ID 10048).

Der Vergleich der Kartierergebnisse mit den Angaben des SDB bzw. der OBK ist im Kap.4.1.2.3 unter dem Abschnitt Flächengröße/Vorkommen erläutert.

Im FFH-Gebiet 131 können Orchideenfunde, die im Rahmen der Kartierung der FFH- und Rote-Listen-Pflanzenarten (2015–2017) vorgefunden wurden, ggf. auch auf den übrigen LRT-6210-Flächen noch zu einer prioritären Einstufung führen. Diese Daten lagen allerdings zur Fertigstel-lung des FB Offenland noch nicht vor, sollten aber im Zuge einer Fortschreibung des MaP be-rücksichtigt werden.

Allgemeine Charakteristik des LRT Generell gelten auch hier die Kriterien zur LRT-Einstufung wie unter Kap. 4.1.2.3 zum LRT 6210 beschrieben. Für eine prioritäre Ausprägung muss darüber hinaus eine der folgenden Anforde-rungen erfüllt sein:

- Der Bestand enthält mindestens eine sehr seltene Orchideenart. - Der Bestand enthält mindestens eine große Orchideenpopulation von im KBS aufgeführten

Arten. - Vorkommen von mindestens 4 für Kalkmagerrasen typischen Orchideenarten in dem abge-

grenzten FFH-Lebensraum.

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Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Im Untersuchungsgebiet sind sowohl am „Dohlenstein“ als auch am „Pfaffenberg“ z. T. ausge-dehnte, orchideenreiche Magerrasen des prioritären FFH-LRT 6210* vorhanden. Häufig werden die Flächen von Vorkommen der weniger seltenen Art Mücken-Händelwurz (Gymnadenia cono-

psea) charakterisiert. Zudem ist die in Deutschland stark gefährdete (RL 2) und in Thüringen gefährdete (RL 3) Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum) hier nicht selten. Weiterhin wurden auf den Flächen oft Exemplare der Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera) gefunden, während die Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera) weniger häufig auftrat. In einigen Fällen konnten dar-über hinaus Helm-, Purpur- und Brand-Knabenkraut (Orchis militaris, O. purpurea, O. ustulata) nachgewiesen werden. In Randbereichen zu angrenzenden Gebüschen tritt das Zweiblatt (Lis-

tera ovata) in Erscheinung. Die Spinnen-Ragwurz (Ophrys sphegodes) wurde 2017 durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO Thüringen vom 26.10.2017) am südöstlichen Hang des Dohlensteins mehrfach nachgewiesen.

Auf den Flächen sind die LRT-kennzeichnenden Arten Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Fie-derzwenke (Brachypodium pinnatum), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris) und Hufeisenklee (Hippocrepis comosa) verbreitet vorzufinden. Begleitet werden sie z. B. von den häufig auftretenden charakteristischen Arten Mittleres Zitter-gras (Briza media), Blaugrüne Segge (Carex flacca), Kriechende Hauhechel (Ononis repens) und Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor).

Die Bestände sind aufgrund ihrer Artenzusammensetzung überwiegend dem Verband der Sub-mediterranen Halbtrockenrasen (Mesobromion) zuzuordnen. Stellenweise ist durch deutliche Verbrachungstendenzen, teilweise mit Übergängen zu den Glatthaferwiesen, lediglich die Zuge-hörigkeit zur Ordnung der Submediterranen Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen (Brometalia

erecti) erkennbar – eine Einordnung in gut charakterisierte Pflanzengesellschaften der genannten Ordnung oder des Verbandes sind aufgrund der erfassten Artenkombinationen meist nicht mög-lich.

Weitere Bestände von Orchideen finden sich auch auf anderen Flächen des Gebietes, so z.B. die Breitblättrige und die Rotbraune Stendelwurz (Epipactis helleborine u. E. atrorubens) auf den Blaugras-Trockenrasen der Schutthänge des Dohlensteins. Einzelexemplare der bereits aufge-zählten Arten sind darüber hinaus auf etlichen Hängen mit Magerrasen vertreten. Die geforderten individuenreichen Bestände werden jedoch nicht erreicht.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Die LRT-Bestände im Norden des Dohlensteins (ID 10048 und 10049) zeigen mittlere Habi-tatstrukturen („B“). Als Strukturtypen kommen niederwüchsige und mehrschichtige Rasen, Moos-bestände, thermophile Säume und bewegtes Relief vor. Der Deckungsanteil typischer Kräuter ist mit 45 % sehr gut und 55 % gut ausgeprägt. Allerdings enthalten beide Flächen keine lückigen Rasen mit Rohbodenanteilen („c“).

Die Habitatstrukturen am südlichen Dohlenstein können insgesamt als gut („B“, ID 10004–10006, 10030, 10031, 10035, 10037 und 10038) bis sehr gut („A“, ID 10009, 10032–10034, 10036) be-zeichnet werden. Die als gut klassifizierten Flächen weisen mit 3 bis 4 Strukturtypen, einen er-höhten Anteil typischer Kräuter bzw. vor allem dem Fehlen von Rohbodenanteilen eine mittlere Habitatqualität auf. Auf den sehr gut bewerteten Flächen sind bis zu 6 Strukturtypen vorhanden

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und der Anteil an typischen Kräutern wird als optimal bezeichnet. Vor allem vorhandene Offen-bodenstellen führen zu einer besseren Bewertung der Flächen. Die beiden LRT-Flächen nahe der Straße L1062 (ID 10007 und ID 10008) weisen dagegen unterdurchschnittliche Habitatstruk-turen auf („C“). Obwohl mit mehrschichtigen Rasen, thermophilen Säumen und Gebüschen die Strukturtypen gut ausgeprägt sind, ist der Deckungsanteil an typischen Kräutern mit weniger als 25 % als gering anzusehen, Rohbodenanteile fehlen.

Die Flächen westlich der Leuchtenburg zeigen gute (ID 10011, ID 10012) bis sehr gute (ID 10010) Ausprägungen der Habitatstrukturen („B“ bzw. „A“). Es kommen niederwüchsige, mehrschichtige Rasen ebenso wie lückige Rasen mit offenen Bodenstellen vor. Zudem weisen die Flächen thermophile Säume, teilweise Steilhänge (ID 10010, ID 10011) und bewegtes Relief (ID 10011, ID 10012) auf. Der Deckungsanteil typischer Kräuter schwankt zwischen 30 bis über 50 %. Während der Rohbodenanteil bei ID 10010, 10012 und 10041 bei 10 % liegt („b“), beher-bergt ID 10011 sogar 40 % lückige Rasen („a“).

Die Habitatstrukturen am Pfaffenberg sind lediglich auf der Fläche ID 10013 mit steilen, flach-gründigen, kurzrasigen Hängen und Hangkanten hervorragend ausgeprägt („A“) vorhanden. 5 Strukturtypen, ein Kräuteranteil von 50 % und ein Flächenanteil lückiger Rasen von 10 % führen zu dieser Bewertung. Die Mehrzahl der übrigen LRT-Flächen weisen hier gute Habitatstrukturen („B“) auf. Es kommen niederwüchsige, mehrschichtige Rasen, thermophile Säume und Gebü-sche, sowie z. B. bei ID 10019 und ID 10045 auch Steilhänge auf den Flächen vor. Der Deckungs-anteil typischer Kräuter wird auf 35 bis 55 % geschätzt. Der Flächenanteil lückiger Rasen schwankt bei den meisten Flächen zwischen 5 und 10 %.

Die Flächen ID 10014, 10015 und 10020 weisen dagegen ungünstige Habitatbedingungen auf („C“). Nur 2 Strukturtypen sind pro Fläche vorhanden („c“). Der Deckungsanteil typischer Kräuter ist jedoch mit bis zu 60 % gut ausgeprägt. Allerdings sind keine Rohbodenanteile vorhanden.

Arteninventar Das Artenspektrum der nördlichen Flächen im Wald des Dohlensteins ist bei ID 10049 mit 17 charakteristischen und 8 LRT-kennzeichnenden Arten gut („B“) und bei ID 10048 mit 29 charak-teristischen und 18 LRT-kennzeichnenden Pflanzen sogar sehr gut („A“) ausgeprägt. Zu den häu-figen Arten zählen Mittleres Zittergras (Briza media), Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Kriechende Hauhechel (Ononis repens) oder Echte Schlüsselblume (Primula veris). In zerstreuter Form kommen dazu u. a. Kreuz-Enzian (Gentiana cruciata), Steifhaariger Löwenzahn (Leontodon

hispidus) oder Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga) vor.

Das Artenspektrum südlich des Dohlensteins ist auf wenigen Flächen gut („B“, ID 10005, 10007–10009) ausgebildet. Hier sind 16 bis 18 charakteristische und davon 7 bis 12 LRT-kennzeich-nende Arten vorhanden. Auf der Mehrzahl der Flächen wurde dagegen ein hervorragendes Ar-teninventar mit 20 bis 36 charakteristischen und 10 bis 20 LRT-kennzeichnenden Arten festge-stellt.

Besonders artenreich sind die Flächen ID 10032 und 10036 mit 35 bzw. 36 typischen Arten. Häu-fige Vertreter sind z. B. Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Aufrechte Trespe (Bro-

mus erectus), Hufeisenklee (Hippocrepis comosa), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea

scabiosa), Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum) oder Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia

cyparissias) oder Wiesensalbei (Salvia pratensis). Zudem treten vereinzelt Sichelklee (Medicago

falcata), Großer Ehrenpreis (Veronica teucrium) oder Ästige Graslilie (Anthericum ramosum) auf.

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Die Artenvielfalt der Flächen westlich der Leuchtburg kann als gut („B“, ID 10011) bis sehr gut („A“, ID 10010, 10012, 10040, 10041) bezeichnet werden. Während ID 10011 16 charakteristi-sche und 11 LRT-kennzeichnende Arten aufweist, zeigen die übrigen Flächen sogar 22 bis 33 charakteristische und 12 bis 18 LRT-kennzeichnende Arten. Auf den Flächen kommen u. a. Erd-Segge (Carex humilis), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor) oder Kriechende Hauhechel (Ononis repens) in häufiger Ausprägung vor. Zerstreut treten dazu z. B. Sichelblättriges Hasenohr (Bupleurum falcatum), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Fiederzwenke (Brachypodium

pinnatum) auf. Ein unterdurchschnittliches Arteninventar („C“) weisen hingegen die Flächen D 10039 und ID 10042 auf. Sie beherbergen lediglich 12 bzw. 14 charakteristische und 9 bzw. 7 LRT-kennzeichnende Arten.

Die Mehrzahl der LRT-6210*-Flächen am Pfaffenberg zeigen ein hervorragendes Arteninventar („A“, ID 10013–10015, 10020, 10043–10046). Auf ihnen kommen etwa 22 bis 34 charakteristi-sche sowie 10 bis 15 LRT-kennzeichnende Arten vor. Bei den Flächen mit mittlerem Arteninven-tar („B“, ID 10016, 10018, 10019 und 10047) schwanken die charakteristischen Arten zwischen 14 und 19 Arten, die LRT-kennzeichnenden Arten liegen bei 6–10 Arten. Das Arteninventar be-herbergt u. a. Gelbes Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Schopfige Kreuzblume (Polygala comosa), Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) oder Edel-Gamander (Teucrium

chamaedrys). Zu den häufigen charakteristischen Arten gehören z. B. Kriechende Hauhechel (Ononis repens), Steifhaariger Löwenzahn (Leontodon hispidus) oder Wiesensalbei (Salvia pra-

tensis).

Während das lebensraumtypische Arteninventar der Trockenrasen überwiegend in einem hervor-ragenden Erhaltungszustand ist, können die Orchideenbestände selbst insgesamt nur als schlecht ausgeprägt beschrieben werden. Da die Bewertung der Orchideen laut KBS jedoch nicht zu einer Abwertung führen darf, werden sie in der Einstufung des Arteninventars nicht berück-sichtigt.

Auf 27 der 36 LRT-6210*-Flächen führt das Vorkommen der Bocks-Riemenzunge (Himanto-

glossum hircinum) hinsichtlich des Bewertungskriteriums „Vorkommen sehr seltener Orchideen-arten“ zu einer Einstufung mit „c“. Auf 8 weiteren Flächen (ID 10010, 10012, 10033, 10034, 10036, 10038 südlich des Dohlenstein, ID 10040 westlich der Leuchtenburg und ID 10049 nörd-lich des Dohlensteins) wird mit dem Vorkommen weiterer sehr seltener Arten (aktuell oder als Altnachweis), v. a. Spinnen-Ragwurz (Ophrys sphegodes), aber auch Kleines Knabenkraut (Orchis morio), Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata) oder Dreizähniges Knabenkraut (Orchis

tridentata), eine Aufwertung des Kriteriums auf „a“ erreicht.

Auf der Fläche ID 10032 am Dohlenstein ist mit 8 verschiedenen Arten ein guter Orchideenbe-stand vorhanden („b“).

Beeinträchtigungen Die Beeinträchtigungen, die auf die Flächen nördlich des Dohlensteins einwirken, sind als gering zu erachten. Auf beiden Flächen gibt es eine punktuelle Beeinträchtigung durch eine Feuerstelle, die bei ID 10049 zusätzlich durch hinterlassenen Müll und Trittschäden deutlich sichtbare Störun-gen erzeugt („b“), bei ID 10048 jedoch kaum Auswirkungen hat („a“).

Die Beeinträchtigungen südlich des Dohlensteins können für ID 10005, 10006, 10032–10034 so-wie ID 10037 und ID 10038 als unerheblich bewertet werden („A“). ID 10030 und ID 10036 wei-sen mittlere Beeinträchtigungen auf („B“), bedingt durch eine Verbuschung von 15–20 % („b“),

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ID 10030 zeigt außerdem mäßige Verfilzung und Streuauflagen. ID 10031 und ID 10035 unter-liegen starken Beeinträchtigungen („C“), v. a. infolge der starken Verbuschung von 40 % mit z. B. Feld-Ahorn (Acer campestre), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) sowie Schlehe (Prunus spi-

nosa). Auch die Flächen ID 10004 sowie 10007–10009 weisen überwiegend starke Beeinträchti-gungen („C“) auf. Vor allem die fehlende Nutzung/Pflege führen zu deutlichen Verbrachungsten-denzen und zur Verbuschung (40–60 %). ID 10007 weist einen hohen Grad an Störzeigern wie Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum), Giersch (Aegopodium podagraria) oder Hirschwurz-Haarstrang (Peucedanum cervaria) auf.

Die Beeinträchtigungen der Flächen westlich der Leuchtburg können überwiegend als mäßig be-trachtet werden („B“). ID 10012 und 10042 zeigen beginnende Streuauflagen und leichte Verfil-zung einen unzureichenden Pflegezustand an („b“). Bei ID 10010 beträgt der Deckungsgrad der Verbuschung bereits 10 % („b“). Störungszeiger (z. B. Rauhaarige Wicke [Vicia hirsuta]) sind vor allem auf ID 10012 mit einer Deckung von 15 % vorhanden („b“). ID 10011 und 10041 zeigen keinerlei Beeinträchtigungen („A“). ID 10039 und ID 10040 unterliegen dagegen starken Beein-trächtigungen („C“). Vor allem ID 10039 weist aufgrund langjähriger Unternutzung stellenweise starke Verfilzungen auf („c“). Zusätzlich wird die Verbuschung bei den Flächen auf 50 bis 70 % geschätzt („c“).

Am Pfaffenberg zeigen viele Flächen (ID 10016, 10018–10020 sowie 10043–10045) keine Be-einträchtigungen („A“). Auf den Flächen ID 10013–10015, 10022, 10046 und 10047 bestehen mittlere Beeinträchtigungen („B“). Da der Pflegezustand nur mäßig ist, sind die Flächen stellen-weise degeneriert, es gibt leichte Streu- und Laubansammlungen bzw. Aufkommen von Saum- und Wiesenarten („b“) und/oder die Verbuschung auf den Flächen ist mit 10 bis 15 % als mäßig zu erachten.

Tabelle 4.11: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6210*

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchti-gungen

10004 6210* 0,097 6210* 0,097 B A C B

10005 6210* 0,651 6210* 0,651 B B A B

10006 6210* 0,867 6210* 0,867 B A A A

10007 6210* 0,135 6210* 0,135 C B C C

10008 6210* 0,155 6210* 0,155 C B C C

10009 6210* 0,232 6210* 0,232 A B C B

10010 6210* 0,299 6210* 0,299 A A B A

10011 6210* 0,151 6210* 0,151 B B A B

10012 6210* 1,399 6210* 1,399 B A B B

10013 6210* 0,919 6210* 0,919 A A B A

10014 6210* 0,095 6210* 0,095 C A B B

10015 6210* 0,071 6210* 0,071 C A B B

10016 6210* 0,623 6210* 0,623 B B A B

10018 6210* 0,050 6210* 0,050 B B A A

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MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchti-gungen

10019 6210* 0,382 6210* 0,382 B B A B

10020 6210* 0,564 6210* 0,564 C A A B

10030 6210* 0,744 6210* 0,744 B A B B

10031 6210* 0,400 6210* 0,400 B A C B

10032 6210* 0,213 6210* 0,213 A A A A

10033 6210* 0,350 6210* 0,350 A A A A

10034 6210* 0,663 6210* 0,663 A A A A

10035 6210* 0,178 6210* 0,178 B A C B

10036 6210* 2,715 6210* 2,715 A A B A

10037 6210* 0,321 6210* 0,321 A A A A

10038 6210* 0,456 6210* 0,456 B A A A

10039 6210* 0,366 6210* 0,366 B C C C

10040 6210* 0,549 6210* 0,549 B A C B

10041 6210* 0,300 6210* 0,300 B A A A

10042 6210* 0,555 6210* 0,555 B C B B

10043 6210* 1,106 6210* 1,106 B A A A

10044 6210* 1,102 6210* 1,102 B A A A

10045 6210* 0,372 6210* 0,372 B A A A

10046 6210* 0,552 6210* 0,552 B A B B

10047 6210* 0,019 6210* 0,019 B B B B

10048 6210* 0,333 6210* 0,333 B A A A

10049 6210* 0,440 6210* 0,440 B B B B

Anzahl: 36 Gesamt 18,422 18,422 B A B A

Gesamterhaltungszustand Mehr als die Hälfte der Flächen (54 %) befindet sich in einem hervorragenden und 42 % der Flächen in einem guten Erhaltungszustand. Der Gesamterhaltungszustand ist mit hervorragend einzustufen. Betrachtet man allerdings ausschließlich die Orchideenbestände, sind ca. 2/3 der Bestände aufgrund der Arten- und Individuenanzahl pro Fläche eher in schlechter Konstitution. Sie stützen sich v. a. auf das Vorkommen der seltenen Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum

hircinum).

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Tabelle 4.12: LRT 6210*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A 10,016 54 14

B 7,751 42 19

C 0,656 4 3

Gesamt: 18,422 36

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Bei gemeinsamer Betrachtung der LRT 6210 und 6210* ist mit der aktuellen Kartierung gegen-über den Flächenangaben des SDB (22,000 ha, basierend auf Daten der Biotopkartierung 1990–93) und der OBK (25,564 ha, 2006) ein Flächenverlust von 10 bzw. 24 % festzustellen. Dieser ist überwiegend methodisch bedingt (Abgrenzungsfehler, Zuweisung zum LRT 6510).

Der Erhaltungszustand (ebenfalls für beide LRT) wird im SDB als gut („B“) angegeben. Für den prioritären LRT-Anteil konnte in der aktuellen Kartierung sogar ein hervorragender Gesamterhal-tungszustand („A“) konstatiert werden. Sofern die Bewirtschaftung bzw. Pflege der Flächen auch weiterhin gewährleistet wird, bleibt der günstige Erhaltungszustand des LRT 6210(*) gewahrt.

Für das recht kleine FFH-Gebiet 131 sind die Trespen-Schwingel-Kalk-Trocken in ihrer sehr gu-ten Ausprägung als besonders typisch zu bezeichnen, so dass die Repräsentativität mit „A“ be-wertet wird, die Gesamtbeurteilung ergibt ein „B“.

4.1.2.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Flächengröße/Vorkommen Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes sind im FFH-Gebiet auf 7,884 ha Fläche mit insgesamt 16 Flächen vorzufinden. Ein räumlicher Schwerpunkt der Mähwiesen befindet sich im Südwesten des Dohlensteins mit 7 Flächen (ID 10050 bis ID 10056). Eine Einzelfläche kommt im mittleren Offenlandbereich des Dohlensteins (ID 10057) vor. Am östlichen Rand des Dohlen-steins westlich der Leuchtenburg sind 4 weitere Flächen gelegen (ID 10059 bis ID 10062). Am Pfaffenberg sind zudem 4 weitere Flächen vorhanden (ID 10058, ID 10063 bis 10065).

Im SDB ist der LRT bisher nicht aufgeführt. Die OBK-Daten verzeichnen einen recht geringen Anteil von 3,855 ha auf 10 Einzelflächen, davon ein Komplex-LRT 6210/6510. Der Komplex-LRT wurde zugunsten des LRT 6510 aufgelöst, einige weitere Standorte wurden im Rahmen der ak-tuellen Kartierung als LRT 6510 bestätigt. Einige LRT-6210-Flächen der OBK (z. B. 48Ca210900, 48Ca206400, 48Ca206700) wurden ebenso dem LRT 6510 zugewiesen. Für die übrigen neuen Standorte (z. B. westlich der Leuchtenburg) ist davon auszugehen, dass der LRT 6510 in der OBK zu wenig erfasst wurde.

Allgemeine Charakteristik des LRT Artenreiche und hinsichtlich Schichtung und Kraut-Grasverteilung gut strukturierte, extensiv be-wirtschaftete Wiesen des Flach- und Hügellandes werden dem LRT 6510 zugeordnet. Hierzu gehören vor allem Glatthafer-, Rotschwingel- und Fuchsschwanzwiesen auf „mesophilen“ Stand-orten (mäßig trocken bis mäßig feucht, weniger nährstoffreich). Bei entsprechender

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Artenzusammensetzung – Vorherrschen typischer Wiesenarten bei gleichzeitigem geringem Auf-treten von sogenannten Weidezeigern – können auch junge Brachen und aktuell als Weiden bzw. Mähweiden genutzte Bestände dem LRT zugeordnet werden. Weide- und Nährstoffzeiger dürfen jeweils nur maximal 25 % Deckungsanteil erreichen. Auch Vorkommen im Unterwuchs von Streu-obstwiesen werden beim Erfüllen der Mindestanforderungen dem LRT 6510 zugeordnet.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Im Allgemeinen sind die bewirtschafteten Mähwiesen dem Verband Planar-kolline Frischwiesen

(Arrhenatherion elatioris) zuzuordnen. Im Fall einer besonders artenreichen Fläche ist auch die Zuordnung zur Assoziation der Möhren-Glatthaferwiese (Arrhenatheretum elatioris) gegeben, während bei einer stark beschatteten und ruderalisierten Fläche nur die Angabe der Ordnung Arrhenatheretalia elatioris möglich ist.

Im Untersuchungsgebiet kommen Extensive Mähwiesen vor allem in relativ ebener bis leichter Hanglage auf dem Bergkamm westlich der Leuchtenburg und am Südosthang des Pfaffenberges vor. Es handelt sich jeweils um Standorte mit tiefgründigeren, nährstoffreicheren Böden, die in einem Fall als Streuobstwiese genutzt sind. Übergänge zu Magerrasen sind stellenweise flie-ßend.

Die Bestände werden i. d. R. von den LRT-kennzeichnenden Arten Glatthafer (Arrhenatherum

elatius), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis), Wiesen-Platter-bse (Lathyrus pratensis), Gamander Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) und Zaunwicke (Vicia

sepium) geprägt. Seltener sind Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Wiesen-Pippau (Crepis

biennis), Gewöhnliche Margerite (Leucanthemum vulgare), Große Pimpinelle (Pimpinella major), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis) und Goldhafer (Trisetum flavescens).

Weiterhin sind folgende charakteristische Arten häufig: Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea mille-

folium), Großblütiges Wiesen-Labkraut (Galium album), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus cornicu-

latus), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Rot-Klee (Trifolium pratense). Das häufigere Vor-kommen von Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), begleitet von Gold-Kälberkropf (Chaero-

phyllum aureum) und stellenweise Giersch (Aegopodium podagraria) zeigen einen zunehmenden Nährstoffgehalt des Bodens an. Stärkeres Auftreten von Aufrechter Trespe (Bromus erectus), Blutwurz (Potentilla erecta), Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris), Wiesen-Salbei (Salvia pra-

tensis) oder Kleinem Wiesenknopf (Sanguisorba minor) deuten hingegen auf trockenere Bereiche der Glatthafer-Wiesen mit Übergang zum LRT Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen hin.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Im Südwesten des Dohlensteins kann der Strukturreichtum der LRT-Habitate als gut (ID 10050, ID 10051, ID 10056) bis sehr gut (ID 10052 bis ID 10054) bezeichnet werden. Die Flächen mit sehr guten Habitatstrukturen („A“) weisen ein gleichmäßiges Verhältnis von Ober-, Mittel- und Untergräsern sowie mit einer Deckung von > 40 % einen hohen Kräuteranteil auf. ID 10050, ID 10051 und ID 10056 („B“) zeigen währenddessen eine zunehmende Dominanz von Ober- oder Mittelgräsern, bei ID 10050 und 10051 speziell von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) („b“). Auf dieser Fläche beträgt die Krautdeckung 50 % („a“), während die anderen beiden Flächen nur bei 30 % Deckung liegen („b“). Die einzige Fläche im Südwesten des Dohlensteins, welche schlechte Habitatstrukturen zeigt, ist ID 10055. Sie weist starke Dominanz von Ober- und Mittelgräsern auf

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und wirkt dadurch monoton und faziell strukturiert. Durch das Vorherrschen der Gräser liegt die Deckung der Krautvegetation nur bei 20 % („c“).

Die auf dem zentralen Plateau des Dohlensteins gelegene Fläche ID 10057 zeigt sehr gute Ha-bitatstrukturen. Es kommen gleichmäßig Ober-, Mittel- und Untergräser vor und die Gesamtde-ckung der Kräuter liegt bei 45 % („a“).

Die LRT 6510-Flächen am östlichen Rand des FFH-Gebietes nahe der Leuchtenburg zeigen un-terschiedliche Habitatqualitäten. ID 10059 weist eine homogene Gräserschichtung auf („a“) und zeigt mit 70 % Deckung der Kräuter eine hervorragende Habitatausstattung an („A“). Bei ID 10061 und 10062 werden die Habitatstrukturen mit einem Kräuteranteil von 25–35 % und zu-nehmender Dominanz von Obergräsern als gut bewertet („B“). ID 10060 wird dagegen von Glatt-hafer (Arrhenatherum elatius) dominiert („c“) und weist mit 20 % nur einen geringen Anteil an Kräutern auf („c“).

Am Plattenberg weisen die Extensiven Mähwiesen mittlere Habitatstrukturen auf. Ober- und Mit-telgräser zeigen dominante Ausprägung („b“). Die Gesamtdeckung der Kräuter liegt bei 30 bis 40 % („b“).

Arteninventar Ein sehr gutes Arteninventar („A“) der Flächen im Südwesten des Dohlensteins birgt ausschließ-lich ID 10052 mit 25 charakteristischen und 8 LRT-kennzeichnenden Arten. Magerkeitszeiger (v. a. Gewöhnlicher Hornklee [Lotus corniculatus] und Arten des LRT 6210) sind auf der Fläche mit 30 % vorhanden („a“). Mit 14 charakteristischen und 5 LRT-kennzeichnenden Arten und nur 1 % Magerkeitszeiger weist ID 10055 ein gering ausgeprägtes Arteninventar („C“) auf. Die übri-gen Flächen in diesem Bereich (ID 10050, ID 10051, ID 10053, ID 10054, ID 10056) sind hin-sichtlich des Arteninventars gut („B“) ausgestattet. Die charakteristischen Arten schwanken zwi-schen 17 bis 20 Arten, während LRT-kennzeichnend etwa 4 bis 10 Arten pro Fläche sind. Mager-keitszeiger (u. a. Wiesen-Schlüsselblume [Primula veris] und Blutwurz [Potentilla erecta]) sind mit 3 bis 25 % auf den Flächen sehr unterschiedlich vorhanden. An LRT-kennzeichnenden Arten treten hier u. a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chama-

edrys), Gewöhnlicher Rot-Schwingel (Festuca rubra), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Große Bibernelle (Pimpinella major) oder Zaun-Wicke (Vicia sepium) auf, charakteristisch sind z. B. Wiesen-Rispengras (Poa pratensis agg.), Rot-Klee (Trifolium pratense) und Wilde Möhre (Daucus carota).

Die einzelne Fläche ID 10057 weist mit 22 charakteristischen und 10 LRT-kennzeichnenden Ar-ten eine mittlere Vielfalt („B“) auf. Magerkeitszeiger werden auf 5 % geschätzt („b“). Häufige Arten sind Schafgarbe (Achillea millefolium), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Pippau (Crepis biennis), Weißes Labkraut (Galium album) oder Feld-Klee (Trifolium campestre).

Das Arteninventar der Flächen am östlichen Rand des FFH-Gebietes ist nur bei ID 10059 sehr gut („A“) ausgeprägt. Auf der Fläche kommen 29 charakteristische und 10 LRT-kennzeichnende Arten vor. Darunter sind Wiesensalbei (Salvia pratensis) oder Acker-Witwenblume (Knautia ar-

vensis agg.) in häufiger Ausprägung. Der Anteil der Magerkeitszeiger liegt bei > 10 % Deckung. Eine mittleres Artenspektrum („B“) zeigen ID 10060 und ID 10062 aufgrund des hohen Anteils an Magerkeitszeigern mit 4 % („b“) bzw. 25 % („a“). Die Artenzahlen sind mit 11 bzw. 16 charakte-ristischen Arten und davon lediglich 4 LRT-kennzeichnenden Arten zu gering („c“). Auf beiden Flächen kommen Glatthafer (Arrhenatherum elatius) häufig, sowie Gewöhnlicher Rot-Schwingel (Festuca rubra), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) oder Rot-Klee (Trifolium pratense) in zerstreuter Ausprägung vor.

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Das Arteninventar am Pfaffenberg ist überwiegend (ID 10058, ID 10064, ID 10065) gut ausge-prägt („B“). Es gibt etwa 16 bzw. 20 charakteristische und 5 bzw. 7 LRT-kennzeichnende Arten auf den Flächen. Die Deckung an Magerkeitszeigern beläuft sich auf 6 bis 10 %. Zu den häufigen Arten zählen Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) oder Acker-Witwenblume (Knautia arvensis agg). Zerstreut sind ebenso Vogel-Wicke (Vicia cracca), Hopfenklee (Medicago lupulina) oder Pastinak (Pastinaca sativa) vorzufinden. Mit 14 charakte-ristischen und 6 LRT-kennzeichnenden Arten zeigt ID 10063 nur ein gering ausgeprägtes Arten-spektrum („C“). Die Magerkeitszeiger belaufen sich auch nur auf wenige Exemplare. Häufig treten Weißes Labkraut (Galium album), Wiesen-Pippau (Crepis biennis) oder Gewöhnlicher Rot-Schwingel (Festuca rubra) auf. Dazu kommen Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) oder Große Bibernelle (Pimpinella major).

Beeinträchtigungen Südwestlich des Dohlensteins weisen die Extensiven Mähwiesen keine („A“, ID 10052 bis ID 10054) bis mäßige Störungen („B“, ID 10051, ID 10055, ID 10056) auf. Beeinträchtigend wir-ken vor allem Störzeiger, die von 7 bis 10 % auf den Flächen auftreten. Dazu gehören z. B. Lö-wenzahn (Taraxacum officinale), Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum), Vogelmiere (Stella-

ria media) oder Gewöhnlicher Feldsalat (Valeriana locusta). LRT-beeinträchtigend wirkt zudem die Entwicklung von Streuauflagen infolge unzureichender Nutzung („b“). Starke Beeinträchtigun-gen zeigt ID 10050. Auf der Fläche liegt der Deckungsgrad von Eutrophierungszeigern, wie Große Brennnessel (Urtica dioica) und Gewöhnliches Knäuel-Gras (Dactylis glomerata), bei 20 % („c“).

Bei ID 10057 treten keine Beeinträchtigungen auf („A“). Der Pflegezustand ist optimal und zeigt keine Streuauflagen oder überständige Aufwuchsreste.

Die Flächen am östlichen Rand des FFH-Gebietes unterliegen mittleren („B“, ID 10059, ID 10062) bis starken („C“, ID 10060) Beeinträchtigungen durch einen mäßigen (5–10 %) bis starken (15 %) Anteil an Störzeigern wie Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Löwenzahn (Taraxacum offi-

cinale) oder Giersch (Aegopodium podagraria). Außerdem wirken geringe bis starke Streuaufla-gen infolge unzureichender Nutzung beeinträchtigend.

Am Pfaffenberg zeigen ID 10064 und ID 10065 keine Beeinträchtigungen („A“). Mäßige Beein-trächtigungen werden auf ID 10058 durch einen mittleren Verbuschungsgrad von 10 % erzeugt („b“). Des Weiteren treten Störzeiger wie Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare) oder Ge-wöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis) mit einer Intensität von 8 % auf („b“). Der Nutzungszu-stand ist mäßig und mit Streuauflagen („b“). Starke Beeinträchtigungen zeigt ID 10063. Mit einem Verbuschungsgrad von 60 % („c“) sowie 20 % Deckung von Eutrophierungszeigern (Gold-Käl-berkropf [Chaerophyllum aureum]) ist die Fläche erheblich gestört.

Tabelle 4.13: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchti-gungen

10050 6510 0,168 6510 0,168 B B C B

10051 6510 0,059 6510 0,059 B B A B

10052 6510 0,133 6510 0,133 A A A A

10053 6510 0,127 6510 0,127 A B A A

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ FFH-Lebensraumtypen

51

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchti-gungen

10054 6510 0,196 6510 0,196 A B A A

10055 6510 0,460 6510 0,460 C C B C

10056 6510 0,427 6510 0,427 B B B B

10057 6510 0,569 6510 0,569 A B A A

10058 6510 1,382 6510 1,382 B B B B

10059 6510 0,197 6510 0,197 A A B A

10060 6510 0,239 6510 0,239 C B C C

10061 6510 0,360 6510 0,360 B C B B

10062 6510 1,418 6510 1,418 B B B B

10063 6510 1,355 6510 1,355 B C C C

10064 6510 0,519 6510 0,519 B B A B

10065 6510 0,273 6510 0,273 B B A B

Anzahl: 16 Gesamt 7,884 7,884 B B B B

Flächenanteile außerhalb der FFH-Gebietsgrenze (keine weitere Berücksichtigung im Plan)

10061 6510 0,578 6510 0,578 B C B B

Anzahl: 1 Gesamt 0,578 0,578 B C B B

Gesamterhaltungszustand Die Extensiven Mähwiesen im FFH-Gebiet 131 umfassen mit 16 Flächen insgesamt knapp 7,884 ha. 5 Teilflächen (1,223 ha, 16 % der LRT-Fläche) besitzen einen hervorragenden Erhal-tungszustand und 8 Teilflächen (4,608 ha, 58 %) einen guten Gesamterhaltungszustand. Mit 2,053 ha innerhalb von 3 Teilflächen sind etwa 26 % in einem schlechten Zustand. Damit ist der Gesamterhaltungszustand des LRT als gut („B“) zu bewerten.

Tabelle 4.14: LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A 1,223 16 5

B 4,608 58 8

C 2,053 26 3

Gesamt: 7,884 16

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52

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Im SDB ist der LRT 6510 bisher nicht benannt. Die OBK-Daten führen ihn mit einer Flächengröße von 3,855 ha. Vermutlich wurde der LRT im Rahmen der OBK zu wenig erfasst. Die aktuellen Kartierungsergebnisse zeigen einen deutlichen Anstieg auf 7,884 ha.

Der Erhaltungszustand des LRT 6510 ist gut („B“), der durch die Fortführung einer extensiven Nutzung als sicher einzuschätzen ist. Aufgrund der dennoch geringen Flächengröße ist der LRT jedoch nicht als repräsentativ („C“) einzustufen. Die Gesamtbeurteilung ergibt einen mittleren Wert („C“).

4.1.2.6 LRT 8160* – Kalkschutthalden

Flächengröße/Vorkommen Im SDB ist der LRT 8160* mit 2,000 ha Flächengröße aufgeführt. Die transformierten OBK-Daten verzeichnen den LRT auf einer Fläche von 2,234 ha, verteilt auf 5 Einzelflächen und bis auf eine kleinere Fläche jeweils im Komplex mit LRT 6210 und auch einmal zusätzlich 6110*. Die Flächen befinden sich unterhalb der Felsabbruchs am Dohlenstein.

In der aktuellen Kartierung konnten die Standorte der Kalkschutthalden im Wesentlichen bestätigt werden. Es wurden 2 Flächen mit einer Gesamtfläche von 2,691 ha abgegrenzt. Die Flächen (ID 10071 und ID 10072) befinden sich nah beieinander am Dohlenstein im zentralen Teil des FFH-Gebietes. Der Flächenzuwachs ist dabei v. a. auf die Auflösung der Komplex-LRT zuguns-ten des LRT 8160* zurückzuführen.

Allgemeine Charakteristik des LRT Der LRT umfasst natürliche oder naturnahe Schutthalden des Hügel- und Berglandes mit min-destens punktuellem Vorkommen der typischen Pflanzenarten der Kalkschuttgesellschaften (Vincetoxicetum hirundinariae). Das Gestein liegt in Form von mehr oder weniger lockeren Blö-cken, Platten oder sonstigen Gesteinsbrocken sowie feinerem Schutt vor. Durch ihre Lage an Steilhängen, häufig am Fuß von Kalkfelsen, sind die Schutthalden oft wärmebegünstigt. Infolge der Wasserspeicherkapazität des Haldenkörpers bildet sich in den Hohlräumen zwischen den Gesteinsbrocken ein luftfeuchtes Mikroklima heraus, das den Lebensraum für anspruchsvolle und spezialisierte Tierarten prägt.

Als Mindestanforderung für die Einstufung als LRT gelten Vorkommen von 1 charakteristischen Gefäßpflanzenarten oder 2 charakteristischen Moosarten oder 3 charakteristischen Kryptoga-menarten sowie die Zugehörigkeit zu einem der genannten Syntaxa (zumindest Stipetalia cala-

magrostis). Die Verbuschung darf 70 % nicht überschreiten.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Unterhalb des Kalkabbruches des Dohlensteins erstrecken sich ausgedehnte, nach Westen bis Südwesten ausgerichtete Schutthalden. Der grobe Steinschutt ist teilweise feinerdereich und mit lückigen Pionierstadien von Magerrasen bewachsen.

Als charakteristische Arten des LRT 8160* sind hier vor allem Ästige Graslilie (Anthericum ramo-

sum), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) und Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys) zahlreich vertreten. Mit der Weißen Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria) kommt auch eine LRT-kennzeichnende Art vor.

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53

Die Bestände lassen sich der pflanzensoziologischen Ordnung der Stipetalia calamagrostis zu-ordnen. Mit dem zahlreichen Auftreten von Arten der Kalk-Magerrasen wie Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), Sichel-Hasenohr (Bupleurum falcatum), Silber- und Golddistel (Car-

lina acaulis u. C. vulgaris), Stängelloser Kratzdistel (Cirsium acaule), Frühlings-Fingerkraut (Po-

tentilla tabernaemontani) und Arznei-Thymian (Thymus pulegioides) wird jedoch eine Entwick-lung zur Klasse der Festuco-Brometea deutlich.

Die losen bis stärker festgelegten Kalkschutthalden sind stellenweise von zahlreichen vegetati-onsfreien großen Steinblöcken durchsetzt, stellenweise aber auch von Gehölzjungwuchs sowie höheren Gehölzinseln durchwachsen.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Die Habitatstrukturen der Kalkschutthalden können insgesamt als gut („B“) bezeichnet werden. Bei ID 10071 handelt es sich um einen westlich exponierten Hang, der zumeist sehr steil verläuft. Insgesamt zeigt die Fläche eine gute Variabilität von typischen Vegetationsstrukturen sowie eine gute Ausprägung der Geländestruktur. Allerdings ist der Schutt weitgehend festgelegt („B“). Bei ID 10072 sorgen ausgeprägte bewegte Bereiche lebensraumtypischer Dynamik sowie das Vor-handensein vielfältiger Strukturen, ebenso wie die natürlicherweise hohe Standort- und Struktur-vielfalt durch vorkommende Rohböden, Gesteinsbrocken, anstehendem Fels und bewegtem Mikrorelief für hervorragende Habitatstrukturen („A“).

Arteninventar Das Arteninventar der Kalkschutthalden ist bei beiden Flächen weitgehend vorhanden („B“). Es kommen 4 bis 5 charakteristische und 1 LRT-kennzeichnende Gefäßpflanzen vor. Beide Flächen beherbergen dazu etwa 2 bis 3 charakteristische Moosarten. Zu den häufigen Gefäßpflanzen zählen Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) und Ästige Graslilie (Anthericum ramosum). Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria) stellt bei beiden Flächen die LRT-kennzeichnende Art in zerstreuter Ausprägung dar.

Beeinträchtigungen Die Kalkschutthalde ID 10071 unterliegt einer mäßigen Beeinträchtigung („B“). Störend wirken Wanderpfade sowie die Verbuschung durch Gehölze wie Waldkiefer (Pinus sylvestris), Wolligem Schneeball (Viburnum lantana) oder Hänge-Birke (Betula pendula). Für ID 10072 konnten keine Beeinträchtigungen festgestellt werden („A“).

Tabelle 4.15: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8160*

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Arteninven-tar

Beeinträchti-gungen

10071 8160* 1,964 8160* 1,964 B B B B

10072 8160* 0,727 8160* 0,727 A B A A

Anzahl: 2 Gesamt 2,691 2,691 B B B B

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54

Gesamterhaltungszustand Der aktuelle Erhaltungszustand der Kalkschutthalden ist bei einer Teilfläche mit einem Deckungs-anteil von 73 % als gut und bei einer Fläche mit 27 % sogar als sehr gut anzusehen.

Tabelle 4.16: LRT 8160*: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A 0,727 27 1

B 1,964 73 1

C

Gesamt: 2,691 2

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Der LRT 8160* wurde aktuell in einer Flächenausdehnung von 2,691 ha am Dohlenstein kartiert. Damit ist sowohl gegenüber dem SDB (2,000 ha, basierend auf Daten der Biotopkartierung 1990-93) als auch gegenüber den OBK-Daten (2,234 ha, 2006) ein Flächenzuwachs zu verzeichnen. Dies ist v. a. in der Auflösung der LRT-Komplexe, in erster Linie mit LRT 6210, zugunsten des LRT 8160* begründet.

Hinsichtlich des Erhaltungszustandes ist jedoch eine Verschlechterung von „A“ zu „B“ zu ver-zeichnen, begründet einerseits durch ein unterdurchschnittliches Arteninventar sowie stärkeren Beeinträchtigungen vor allem durch Verbuschung. Das Arteninventar war jedoch bereits in der OBK nicht besonders typisch für den LRT ausgeprägt, so dass der im SDB benannte hervorra-gende Erhaltungszustand eher als unrealistisch eingestuft werden muss. Dennoch ist der LRT am Muschelkalkhang des Dohlensteins als äußerst repräsentativ für das FFH-Gebiet 131 einzu-stufen („A“), die Gesamtbeurteilung ergibt ein „B“.

4.1.2.7 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation

Flächengröße/Vorkommen Im SDB ist der LRT 8210 mit einer Fläche von 1,000 ha aufgeführt. Die transformierten OBK-Daten führen den LRT mit einer Fläche von 0,716 ha verteilt auf 10 Einzelflächen, z. T. im Kom-plex mit den LRT 6110* oder 8160*.

Im Rahmen der aktuellen Kartierung wurden innerhalb des FFH-Gebietes auf 2 Flächen0,394 ha aufgenommen. Dabei handelt es sich einerseits um die Felswand des Dohlensteins und anderer-seits um einen kleineren südwestlich davon gelegenen Felsbereich. Eine weitere Fläche befindet sich außerhalb des Gebietes am westlichen Rand der Gebietsgrenze, oberhalb eines Wander-weges auf der Höhe der Altarminsel an der Saale (0,0034 ha).

Der Standort des OBK-Objekts 48Ca208400 (Felswand des Dohlensteins) wurde mit der Kartie-rung bestätigt. Für die übrigen kleinflächigeren Felsstandorte sind die Artkriterien nach aktuellem KBS nicht erfüllt. In den Altdaten ist für die OBK-Objekte ebenfalls überwiegend keine oder ma-ximal eine charakteristische Gefäßpflanze des LRT 8210 verzeichnet, so dass auch damals die nach heutigem KBS gültigen Mindestkriterien nicht erfüllt waren (z. B. 48Ca211000, 48Ca206300,

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55

48Ca200300). Der Flächenverlust von 61 % ist also methodisch bedingt. Einige Felsen werden als Strukturelement des LRT 6210(*) interpretiert und sind somit Teil der LRT-Kulisse.

Allgemeine Charakteristik des LRT Der LRT umfasst natürliche und naturnahe Felsen und Steilwände auf kalkreichem Gestein. An diese Standorte ist eine spezielle Felsspaltenvegetation gebunden, die meist von Kleinfarnen be-herrscht wird. Daneben sind Moose und Flechten fast immer reichlich vertreten. Die Standortviel-falt reicht von trockenen, offenen bis zu beschatteten, frischen bis feuchten Bereichen. Weniger als 2 m aus dem Boden ragende Felsen werden nicht erfasst. Als Mindestanforderung für die LRT-Einstufung muss eine charakteristische Gefäßpflanzenart in Verbindung mit dem Bewuchs mit 2 charakteristischen Moos- oder Flechtenarten vorkommen. Ebenso sollten bei Fehlen von Kryptogamenbewuchs 2 charakteristische Gefäßpflanzenarten vorkommen, die Verbuschung darf 70 % Deckung nicht überschreiten.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Die Kalkfelsen sind hinsichtlich Phanerogamen recht artenarm ausgestattet und weisen als cha-rakteristische Arten beide nur zerstreut Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum) sowie Kalk-Blaugraus (Sesleria albicans) in häufiger Form auf. Zumindest ID 10073 ist dagegen mit 4 Moos-arten recht kryptogamenreich. LRT-kennzeichnende Arten kommen nicht vor. Eine pflanzensozi-ologische Zuordnung ist lediglich zum Verband der Kalkfelsvegetation trockener Lagen der alpi-nen bis kollinen Stufe (Potentillion caulescentis) möglich.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Während ID 10073 mehrere Vegetationstypen mit guter Vielfalt und Verteilung von Vegetations-strukturen aufweist, ist bei ID 10074 nur sehr spärlicher Bewuchs und überwiegendes Fehlen von Vegetationsbedeckung zu verzeichnen. Die Exposition und Inklination beider Flächen ist jedoch in wenigen Ausprägungen vorhanden („b“). Die Geländestruktur von ID 10073 weist ebenso eine natürlicherweise mäßige oder anthropogen leicht verarmte Strukturvielfalt auf („b“), während bei ID 10074 nur eine strukturarme Ausprägung der Geländestruktur vorkommt („c“). Daher ist die Habitatqualität bei ID 10073 als gut („B“) und bei ID 10074 als mittel bis schlecht („C“) anzusehen.

Arteninventar Das Artenspektrum der Kalkfelsen ist insgesamt nur in Teilen vorhanden („C“). Die Felswand des Dohlensteins (ID 10074) ist sehr spärlich bewachsen, mit Wald-Habichtskraut (Hieracium muro-

rum) und Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) finden sich 2 charakteristische Gefäßpflanzenarten, mit dem Gedrehtfrüchtigen Glockenhutmoos (Encalypta streptocarpa) kommt eine charakteristi-sche Moosart hinzu. Am kleineren Felsen ID 10073 kommen neben den genannten Gefäßpflan-zen 4 weitere Moosarten vor.

Beeinträchtigungen Insgesamt unterliegt der LRT 8210 keinen Beeinträchtigungen („A“).

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56

Tabelle 4.17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8210

MaP-Num-mer (LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

(ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche

(ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Arteninven-tar

Beeinträchti-gungen

10073 8210 0,029 8210 0,029 B C A B

10074 8210 0,365 8210 0,365 B C A B

Anzahl: 2 Gesamt 0,394 0,394 B C A B

Flächenanteile außerhalb der FFH-Gebietsgrenze (keine weitere Berücksichtigung im Plan)

10999 8210 0,003 8210 0,003 A C B B

Anzahl: 1 Gesamt 0,003 0,003 A C B B

Gesamterhaltungszustand Der LRT 8210-Flächen befinden sich in gutem Erhaltungszustand („B“). Obwohl das Arteninven-tar unterdurchschnittlich ist, weisen die Habitatstrukturen eine gute Vielfalt auf. Dazu kommt, dass aktuell keine Beeinträchtigungen auf die LRT-Flächen einwirken.

Tabelle 4.18: LRT 8210: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT Anzahl Teilflächen

A

B 0,394 100 2

C

Gesamt: 0,394 2

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Der LRT Kalkfelsen wurde aktuell mit einer Flächengröße von 0,394 ha am Dohlenstein erfasst. Damit ist sowohl gegenüber dem SDB (1,000 ha, basierend auf Daten der Biotopkartierung 1990-93) als auch gegenüber den OBK-Daten (0,716 ha, 2006) ein Flächenverlust zu verzeichnen, der jedoch methodisch bedingt ist.

Der im SDB benannte gute Erhaltungszustand konnte dagegen bestätigt werden („B“) und ist aufgrund der derzeit kaum vorhandenen Beeinträchtigungen auch als sicher einzustufen.

Mit der Felswand des Dohlensteins ist das charakteristische Element des Gebiet als LRT 8210 aufgenommen wurden, aufgrund des kaum vorhandenen typischen Arteninventars ist die Reprä-sentativität als gut („B“) und damit auch die Gesamtbeurteilung als gut („B“) einzustufen.

4.1.2.8 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Flächengröße/Vorkommen Der LRT 8310 wurde bisher nicht im SDB aufgeführt und ist auch in den OBK-Daten nicht enthal-ten. Im Rahmen der LRT-Kartierung wurde das Gebiet nicht nach Höhlen abgesucht, sondern

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der Lagepunkt der einzigen im FFH-Gebiet 131 bekannten, als LRT geeigneten Höhle wurde dem Höhlenkataster (Thüringer Höhlenverein e. V. 2013) entnommen. Diese Höhle wurde am 24.07.2017 durch ein Mitglied des Thüringer Höhlenvereins aufgesucht. Es handelt sich um eine Abrissklufthöhle innerhalb des Muschelkalk-Gesteins am Felsfuß des Dohlensteins.

Allgemeine Charakteristik des LRT Unter dem Lebensraumtyp 8310 werden Höhlen und Halbhöhlen verstanden, die weder wirt-schaftlich genutzt noch touristisch zugänglich sind. Dies beinhaltet ebenso evtl. vorhandene un-terirdische Fließ- und Standgewässer. Natürliche Höhlen sind Folge von Auslaugungsprozessen, die besonders in Gebieten mit leicht verwitterungsbeeinflusstem Gestein wie Muschelkalk entste-hen. Charakteristisch ist ein sehr ausgeglichenes Temperatur- und Feuchteregime sowie der ta-geslichtbedingte Verlust der Vegetation zum Innern der Höhle, der dazu führt, dass oftmals nur die Eingangsbereiche (Moose und Algen) bewachsen sind. An Tierarten kommen jedoch vielfach hochspezialisierte, an diese besonderen Verhältnisse angepasste wirbellose Arten vor. Höhlen weisen zudem eine hohe Bedeutung als Winterquartier für zahlreiche Fledermausarten auf.

Künstlich geschaffene Stollen werden nicht als LRT 8310 gewertet.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung Eine Zuordnung von charakteristischen und LRT-kennzeichnenden Arten ist nicht möglich, da außer ggf. im Eingangsbereich vorhandene Moose und Algen keine typische Vegetation auftritt.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Habitatstrukturen Die lebensraumtypische Ausstattung in Hinblick auf typische Strukturmerkmale, Verkarstungen und Mikrorelief kann als gut ausgeprägt bezeichnet werden („B“). Die Höhle ist angefüllt von schotterigem, krümeligem Sedimentgefüge. Es herrscht ein sehr trockenes Mikroklima vor. Im Eingangsbereich erfolgt ein natürlicher Eintrag von organischer Substanz.

Arteninventar Es wurden keine Arten erfasst (fakultativ laut KBS).

Beeinträchtigungen Es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt („A“).

Tabelle 4.17: Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 8310

MaP-Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche ge-samt (ha)

Komplex-LRT-Info

LRT-Flä-che (ha)

Teilbewertungen Gesamtbe-

wertung Habitat-strukturen

Artenin-ventar

Beeinträchti-gungen

10075 8310 0,000 8310 0,0002 B - A B

Anzahl 1 Gesamt 0,000 0,000 B - A B

2 Höhleneingang < 1 m2

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58

Gesamterhaltungszustand Der LRT ist nur mit einer Höhle im FFH-Gebiet 131 vertreten, die sich in einem guten Erhaltungs-zustand befindet.

Tabelle 4.18: LRT 8310: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,000 100 1

C

Gesamt 0,000 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit Der LRT 8310 ist bisher nicht im SDB vertreten. Mit dem Vorkommen einer Höhle im guten Er-haltungszustand sollte er jedoch in den SDB aufgenommen werden.

Aufgrund des Einzelvorkommens im Gebiet ist der LRT 8310 nicht als repräsentativ einzustufen („C“). Die Gesamtbeurteilung ergibt einen mittleren Wert („C“).

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59

4.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen Tabelle 4.19: Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen

Land

Geb

iets

num

mer

TH

Geb

iets

nr.

Geb

iets

nam

e

LRT

Cod

e

Prio

ritär

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LRT-

Fläc

he (h

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FFH

131

DE

513

5-30

2

Doh

lens

tein

und

Pfa

ffenb

erg

Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegeta-tion 3260 A 0,200 + 5 G C C B Neu C - Neu

Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierra-sen 6110 P A 0,060 + 5 G C C C Neu C - Neu

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen 6210 A 1,394 + 5 G A C B Neu B - Neu

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen 6210 P 18,422 - 1 G A C A 1 B B +

Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes 6510 A 7,884 + 5 G B C B Neu B - Neu

Kalkschutthalden 8160 P 2,691 + 1 G A C B 1 B A -

Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 8210 0,394 - 1 G B C B 1 B B =

Nicht touristisch erschlossene Höhlen 8310 A 0,000 + 5 G C C B Neu C - Neu

Erläuterung: Prioritäre Form: P=prioritäre LRT; Änderungsvorschlag: S=Streichung des LRT aus dem SDB, A=Aufnahme des LRT in den SDB, NP=LRT im Gebiet nicht präsent; Art der Änderung der Flächengröße (in Bezug zur Flächengröße im SDB): „+“ = Erhöhung der Flächengröße, „-“ = Reduzierung der Flächengröße, „=“ = keine Änderung; Grund der Änderung der Flächengröße bzw. des Erhaltungsgrades: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste, 5=Neu (Ausgleich, Ent-wicklung); Datenqualität: G = gut, M= mäßig, P = schlecht; Repräsentativität: A=hervorragend, B=gut, C=mittel (signifikant), D=nicht signifikant, E=Entwicklungsziel; Relative Größe: 1=bis zu 2% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet (trifft immer auf TH zu), 2=Über 2% und bis zu 5% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 3=Über 5% und bis zu 15% der Fläche im Bezugs-raum befindet sich im Gebiet, 4=Über 15% und bis zu 50% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 5=Über 50% der Fläche im Bezugsraum befindet sich im Gebiet; Erhaltungsgrad: A=sehr gut, B=gut, C=mittel bis schlecht; Gesamtbeurteilung: A=sehr hoch (hervorragende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert); Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb

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4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

4.2.1 Einleitung und Übersicht

Ausgangslage Zu den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die im SDB benannt sind, fanden keine Erfas-sungen statt (Kleine Hufeisennase, Großes Mausohr). Die Daten zu den Fledermäusen wurden aus dem LINFOS entnommen. Darüber hinaus wurde die Stiftung Fledermaus befragt. Es wurden sowohl Punktdaten innerhalb des Gebietes als auch im Aktionsradius der jeweiligen Art im Umfeld des Gebietes berücksichtigt. Anhand des Nachweisstatus wurde abgeleitet, welche Funktion das Offenland des FFH-Gebietes für die Art erfüllen kann. Bei Nachweisen von Sommerquartieren, Wochenstuben oder Individuen während der Aktivitätsphase kann das Offenland i. d. R. je nach Artansprüchen Teil des Jagdhabitats sein. Winterquartiere hingegen stehen nicht in Beziehung zum Offenland.

Für die nicht im SDB aufgeführte Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie – Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) – wurde eine dem LINFOS entnommene Stichprobenflä-che, beruhend auf einem Nachweis von 2002, untersucht.

Die Arten und ihre Bewertung Im FFH-Gebiet 131 wurden keine Habitate oder Habitatentwicklungsflächen von Arten des An-hangs II der FFH-RL ausgewiesen.

Fazit Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) und Großes Mausohr (Myotis myotis) haben in der Umgebung des FFH-Gebietes aktuell besetzte Wochenstuben. Aufgrund geeigneter Struktu-ren im FFH-Gebiet ist eine Nutzung als Nahrungshabitat möglich. Aufgrund der mangelhaften Datenlage ist eine Abgrenzung von konkreten Habitaten jedoch nicht möglich, vgl. Kap. 4.2.2.2 und 4.2.2.3.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) konnte 2016 nicht nachgewie-sen werden (vgl. Kap. 4.2.2.1). Ein Altnachweis stammt aus dem Jahre 2002 und es ist unsicher, ob es am Standort in jüngerer Vergangenheit eine indigene Population gab. Für die Art wurde deshalb weder eine Habitatfläche ausgewiesen, noch wird ein Entwicklungspotenzial erkannt.

4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.2.2.1 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Methodik Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist in den Vorkommensgebieten sehr gut als Falter nachweisbar und im Grunde nicht zu übersehen. Wenn die Falter nicht fliegen, sitzen sie an den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis). Dieser ist Nektarquelle, Ei-ablagehabitat und Entwicklungshabitat der Raupen der ersten beiden Stadien.

Deshalb erfolgt die Erfassung während der Hauptaktivitätszeit der Falter ab etwa Mitte 1. Dekade Juli bis etwa Mitte August (leichte Verschiebungen je nach Witterung).

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Die Erfassung erfolgte am 18.07. und 26.07.2016 bei nahezu optimalen Witterungsverhältnissen.

Als Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes dienen im Wesentlichen die bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Vorgaben für ein bundesweites Monitoring, präzisiert durch den 2010 vorgelegten Entwurfsstand der Erfassungsbögen (PAN & ILÖK 2010). Die Bewertungs-kriterien wurden 2015 vom BfN überarbeitet. Nachfolgend ist die abgestimmte Endversion (Stand: 02/2016) verwendet worden.

Allgemeine Charakteristik Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) ist eine Art, die bevorzugt Strom- bzw. Flusstalwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) besiedelt. Die Standorte sind überwiegend wechselfeucht bis frisch, nicht wirklich feucht oder nass, weil dies die Ameisen beeinträchtigt. Sanguisorba officinalis ist die einzige bekannte Nah-rungspflanzenart für die Raupen und bedeutendste Nektarquelle und Sitzwarte für die Falter und damit essenzielles Habitat-Requisit für das Vorkommen der Art. Im Weiteren ist das Vorkommen der entsprechenden Wirtsameisen obligatorisch, von denen die Raupen nach Verlassen der Wie-senknopf-Blüten im zweiten Larvenstadium adoptiert werden. Somit ist die Populationsdichte auch abhängig von der Wirtsameisendichte und Vitalität der Völker. Allerdings kommen die Wirts-ameisen des D. Wiesenknopf-Ameisenbläulings nahezu überall vor und sind nur selten stärker limitierender Faktor (SEIFERT mdl. Mitt. 2015). Dennoch gibt es jahrweise erhebliche Schwankun-gen der Populationsdichte. Nachdem 2010 überall sehr hohe Falterdichten registriert wurden, war 2011 zumindest in Mitteldeutschland ein Einbruch der Population des Falters festzustellen. An-schließend erholten sich die Populationen wieder. Einen großen Einfluss scheint die Herbstwitte-rung zu haben, da diese auch auf die Ameisenaktivität Einfluss hat, wovon die Adoptionszahlen abhängen.

Satelliten-Populationen kommen temporär mit nur wenigen Wiesenknopf-Pflanzen aus, langfristig ist aber ein Austausch mit einer stabilen Quellpopulation nötig.

Einen entscheidenden Einfluss auf die Vorkommen hat die artgerechte Bewirtschaftung. Mahd ist die Bewirtschaftungsart erster Wahl. Der erste Schnitt muss aber spätestens bis Mitte Juni eines jeden Jahres von der Fläche geräumt sein, damit der Große Wiesenknopf zu Beginn der Haupt-flugzeit in Vollblüte steht. Nicht vor Mitte September darf ein zweiter Schnitt erfolgen. Jede Be-wirtschaftung innerhalb dieses Zeitraumes hat unweigerlich ein Erlöschen der Population zur Folge, wenn ein Ausweichen auf Nachbarflächen oder Säume nicht möglich ist. Günstige Le-bensraumbedingungen für den Bläuling bieten darüber hinaus vor allem auch kurzfristige Bra-chen oder Flächen ohne Nutzungsdruck, die durch eine ausschließlich alle 1 bis 2 Jahre stattfin-dende Spätmahd gepflegt/genutzt werden.

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet Bekannt in diesem FFH-Gebiet war lediglich ein Vorkommen in einem Tal nordwestlich der Leuch-tenburg. Das abgegrenzte Habitat lag größtenteils außerhalb des FFH-Gebietes, nur ein sehr geringer Teil im Süden der abgegrenzten Fläche lag innerhalb der FFH-Gebietsgrenze. Die (ak-tuell nicht mehr nachvollziehbare) Abgrenzung des Habitats basierte auf einer Falterbeobachtung von 2002 (Quelle: LINFOS – Arten). Anhand dieser Angabe ist nicht sicher, ob es am Standort überhaupt in jüngerer Vergangenheit eine indigene Population gab.

Bei den Begehungen 2016 wurde im Bereich dieser Abgrenzung kein blühender Großer Wiesen-knopf (Sanguisorba officinalis) gefunden. Auf einem Großteil der Flächen befand sich gar kein

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Wiesenknopf. Die Fläche wird mit Schafen gehütet, partiell auch gemäht, vermutlich erst im Juli. Damit ist für den Falter keine geeignete Habitatqualität vorhanden.

Östlich angrenzend an diese Fläche ca. 200 m nördlich der Leuchtenburg liegt ein Mähwiesen-bereich, der offenbar früh genug gemäht wurde, so dass im zweiten Aufwuchs in der 2. Julidekade der Große Wiesenknopf wieder blühte, ca. 25 blühende Pflanzen wurden gezählt. Diese Fläche liegt komplett außerhalb des FFH-Gebietes. Zu keiner der Begehungen wurden hier Falter des Ameisenbläulings beobachtet.

Aufgrund des unklaren Vorkommensstatus der Art in der Vergangenheit und des fehlenden aktu-ellen Nachweises wird auch keine Entwicklungsfläche ausgewiesen.

4.2.2.2 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)

Methodik Die Ausführungen zur Kleinen Hufeisennase basieren auf Punktdaten, die dem LINFOS (Abfrage: 30.05.2016) entnommen wurden. Dabei wurde ein Aktionsraum von 2 km um das FFH-Gebiet betrachtet (BFN & BLAK 2015). Es handelt sich dabei um folgende Quellen:

- Auszüge aus der IFT-Datenbank - Objektdokumentation im FM-Winterquartier im SHK

Allgemeine Charakteristik Die Kleine Hufeisennase ist in Mittel- und Südeuropa, im Mittelmeergebiet von der Iberischen Halbinsel und Marokko bis zur Levante, im Osten über Arabien bis Kirgisien und Kaschmir und im Süden bis nach Nordafrika verbreitet. In Deutschland hat der Bestand der Art in den letzten 100 Jahren drastisch abgenommen. Die Vorkommen beschränken sich auf Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt im nordostdeutschen Tiefland, zentraleuropäischen Mittelgebirge und Alpenvorland. In Thüringen weist die Art Verbreitungsschwerpunkte in klimatisch begünstig-ten Lagen der Saale und ihrer Seitentäler auf. Insgesamt ist die Kleine Hufeisennase in Thüringen selten, mit 2.000 Tieren verzeichnet sie aber den weitaus größten Bestand in Deutschland. Damit hat Thüringen eine wesentliche Verantwortung für den Erhalt der Art in Deutschland (TLUG 2009B).

Als Wochenstube nutzt die Kleine Hufeisennase vorzugsweise alte Gebäude, die von Vegetation umgeben sind. Oft besteht eine Population aus mehreren Wochenstuben mit wenigen Tieren, die miteinander im Austausch stehen. Die Art ist auf ein durchgehendes System von Leitstrukturen zu den Jagdgebieten angewiesen. Als Jagdhabitat werden neben Hecken, Weiden, Streuobst-wiesen und begrünten Hausfassaden v. a. Wälder als Jagdhabitat aufgesucht. Charakteristisch ist die Nutzung von Laubwaldgebieten oder locker bestandenen Nadelwälder (z.B. Altkiefern auf aufgelassenen Halbtrockenrasen). Die Nahrung besteht hauptsächlich aus fliegenden Insekten, es werden aber auch sitzende Insekten von der Vegetation abgelesen. Die Jagdhabitate liegen bis zu 4 km von den Sommerquartieren entfernt. Ist die nähere Umgebung gut strukturiert, ent-fernen sich die Tiere allerdings meist nicht weiter als 1 km. Wichtig ist das Vorhandensein von gehölzbestandenen Leitstrukturen von den Wochenstuben zu den Jagdhabitaten. Die Winter-quartiere liegen unterirdisch und liegen zwischen 5 und 30 km von den Sommerquartieren ent-fernt. Thüringen beherbergt mit ca. 480 Tieren eines der größten Überwinterungsvorkommen in Mitteleuropa (TLUG 2009B).

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Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet Nachweise der Art aus dem Gebiet selbst sind nicht bekannt. Im Umkreis von wenigen Kilometern existieren aber eine Reihe von Wochenstuben und Winterquartieren sowie Einzelnachweise. Da sich die Wochenstuben der Kleinen Hufeisennase manchmal auf mehrere Quartiergebäude ver-teilt, zwischen denen ein ständiger Austausch herrscht, ist davon auszugehen, dass die einzelnen Wochenstubennachweise in Kahla zu einer Kolonie gehören. Eine zweite Kolonie ist in Seiten-roda auf der Leuchtenburg anzunehmen (TRESS et al. 2012). Die Größen der Kolonien sind im Vergleich zu anderen Thüringer Kolonien gemäß TRESS et al. (2012) als durchschnittlich (Seiten-roda) bis groß (Kahla) einzustufen. Winterquartiere der sehr standorttreuen Art, die ggf. auch Ganzjahresquartiere sind, befinden sich ebenfalls in verschiedenen Kellern in Kahla. Von den Wochenstuben in etwas weiterer Entfernung zählen die in Bibra und Zwabitz gemäß (TRESS et al. 2012) zu den bedeutenden oberirdischen Quartieren der Kleinen Hufeisennase in Thüringen.

Tabelle 4.20: Nachweise der Kleinen Hufeisennase im und um das FFH-Gebiet 131

Ortsbezeichnung Datum Anzahl Kartierer

Wochenstuben

Kahla, Rathaus, Heizungskeller 15.07.2008 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Kahla, Ziegelei Richtung Bibra, Fam. Schwartze 14.07.2010 6 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Kahla OT Löbschütz, Ortsstraße, Keller

2013 6 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: E019

18.07.2014 4

Kahla, Wohnhaus neben Stadtkir-che, Keller

17.07.2014 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: E019

Kahla, Margarethenstraße 2, Kel-ler unter Fortbildungszentrum

31.07.2014 93 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: E019

18.06.2016 50 Datenbank FMKOO; Melder-Code: G056

Seitenroda, Leuchtenburg, Mar-terturm, Keller 17.06.2008 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Seitenroda, Leuchtenburg, Schleyerturm 14.07.2010 4 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Seitenroda, Leuchtenburg, Münz-turm, Erdgeschoß, Keller und Dachboden

16.07.2012 54 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

19.07.2013 35

23.06.2016 30 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: L055

Als Jagdhabitate nutzen die Tiere v. a. lockere Wälder, aber auch Hecken, Weiden, Streuobst-wiesen etc. Die den o. g. Sommerquartieren nächstgelegenen Wälder befinden sich entlang von Seitentälern der Saale – wie dem Löbschützer Grund und der Suppiche. Am Rand des letztge-nannten Tales erstreckt sich das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“. Mit nur wenigen 100 m Entfernung von den Sommerquartieren, ist das Gebiet als Jagdhabitat für die Art gut erreichbar. Die Ausstattung mit Leitstrukturen zwischen Sommerquartier und potenziellen Jagdhabitaten im FFH-Gebiet ist vorhanden. Von Kahla leiten die Gehölze entlang der Saale zum FFH-Gebiet. Nördlich von Löbschütz beginnt ein Mischwald, der sich bis in das FFH-Gebiet hinein erstreckt. Die die Leuchtenburg umgebenden Gehölze führen ebenfalls bis in das FFH-Gebiet hinein. Auch

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innerhalb des FFH-Gebietes existieren zahlreiche Hecken und Baumreihen im Offenland, die großteils parallel zu den Höhenlinien verlaufen. Durch die kleinräumige, gehölzreiche Strukturie-rung ist außerhalb des Waldes das Offenland des FFH-Gebietes gut als Jagdhabitat für die Kleine Hufeisennase geeignet. Für die Ausweisung von Habitaten ist die aktuelle Datenlage im FFH-Gebiet selbst jedoch unzureichend, in Kap. 5.2.4.1 werden dennoch in Bezug auf das Offenland Behandlungsgrundsätze und sonstige allgemeine Hinweise formuliert. Zur Ermittlung der tatsäch-lichen Raumnutzung sind Erfassungen in den Wald- und Offenlandbereichen des FFH-Gebietes empfehlenswert.

4.2.2.3 Großes Mausohr (Myotis myotis)

Methodik Die Ausführungen zum Großen Mausohr basieren auf Punktdaten, die dem LINFOS (Abfrage: 30.05.2017) entnommen wurden. Dabei wurde ein Aktionsraum von 15 km um das FFH-Gebiet betrachtet (PAN & ILÖK 2010). Es handelt sich dabei um folgende Quellen:

- Auszüge aus der IFT-Datenbank - Objektdokumentation im FM-Winterquartier im SHK

Allgemeine Charakteristik Das Große Mausohr ist in ganz Europa mit Ausnahme der Britischen Inseln, Islands und Skandi-naviens verbreitet und nach Osten hin erstrecken sich die Vorkommen bis Kleinasien und Israel. Auch in allen Teilen Deutschlands ist diese Fledermausart heimisch, wobei eine von Süden nach Norden abnehmende Quartierdichte festgestellt werden kann. Die größten Vorkommen finden sich somit in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen (LAU 2001). In Thü-ringen ist das Große Mausohr eine der am weitesten verbreiteten Fledermausarten (TLUG 2009A). Es ist in fast allen Naturräumen nachgewiesen, wobei sich die Wochenstuben in wärme-begünstigten, strukturreichen Gebieten befinden (TRESS et al. 2012).

Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die wärmebegünstigte, wald- und strukturreiche Regionen bevorzugt und an menschliche Siedlungen gebunden ist. Dabei benötigt sie innerhalb eines Jahres verschiedene Habitate. Im Gegensatz zu den Männchen, die im Sommer allein blei-ben, schließen sich die Weibchen in dieser Zeit zu Wochenstubengesellschaften zusammen, die mehrere hundert Tiere umfassen können. Sie bewohnen geräumige Dachböden und in seltene-ren Fällen auch unterirdische Quartiere und ziehen die Jungen dort auf (LAU 2001).

Die nächtliche Jagd findet vor allem in geschlossenen Waldgebieten statt. Die bevorzugten Jagd-reviere sind Laubwälder mit einer schwach ausgeprägten Kraut- und Strauchschicht und einem freien Luftraum in 2 m Höhe (Hallenwaldstrukturen). Ein guter Bodenzugang ist dabei von großer Bedeutung, da Beutetiere wie Käfer, Spinnen und Schmetterlingsraupen auch direkt vom Boden aufgenommen werden („Ground Cleaner“). Es wird aber auch in extensiv genutzten, kurzrasigen Offenlandbereichen (Weiden, frisch gemähte ein- bis zweischürige Wiesen, frisch abgeerntete Äcker) mit einem hohen Anteil an großen, bodenaktiven Arthropoden gejagt, wie Kotuntersuchun-gen aus Liechtenstein zeigen (GÜTTINGER et al. 2006). Die individuellen Jagdgebiete der Weib-chen umfassen im Schnitt 5 bis > 70 ha und liegen meist im 15-km-Umkreis um die Quartiere (TRESS et al. 2012).

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Den Winter verbringt das Große Mausohr in kleinen Gruppen in unterirdischen Hohlräumen wie Höhlen, Stollen oder Kellern. Dabei können zwischen Sommer- und Winterquartier Wanderungen von bis zu 300 km zurückgelegt werden (LAU 2001).

Bestand und Habitatflächen im FFH-Gebiet Nachweise der Art aus dem FFH-Gebiet selbst sind nicht bekannt. Aus der Umgebung des FFH-Gebietes existieren aber zahlreiche Nachweise. Im Aktionsradius der Weibchen (ca. 15 km um die Wochenstuben) sind mehrere Wochenstuben bekannt. Die Nachweise in Jena OT Zöllnitz, Uhlstädt und Gumperda erfolgten allerdings bereits in den 90er Jahren. Laut IFT-Datenbank und TRESS et al. (2012) gab es seither keine weiteren Nachweise. Bei der Wochenstube in der Stadt-kirche in Kahla handelt es sich um ein aktuell besetztes Quartier mit einer großen Individuenzahl. Die Wochenstube zählt laut TRESS et al. (2012) zu den bedeutenden oberirdischen Quartieren des Großen Mausohrs in Thüringen. Darüber hinaus werden im LINFOS zahlreiche Sommerquar-tiere mit bis zu 30 Tieren benannt. Aus den Daten geht nicht hervor, ob es sich ggf. um weitere Wochenstuben handelt. Unterirdische Winterquartiere mit Nachweisen von Einzeltieren existie-ren ebenfalls in der Umgebung des FFH-Gebietes. Ein Winterquartier mit mehr als 50 Tieren befindet sich in einem Stollen in Altendorf. Außerdem sind in der IFT-Datenbank zahlreiche Ein-zelnachweise (Totfunde, Bat Detector, Netzfang, Kot etc.) benannt.

Tabelle 4.21: Nachweise des Großen Mausohrs im und um das FFH-Gebiet 131

Ortsbezeichnung Datum Anzahl Kartierer

Wochenstuben

Jena OT Zöllnitz, Gärtnerei Nr. 47, Torhaus 19.08.1991 71 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: K065

Uhlstädt, Porzellanwerk 11.08.1992 120 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S110

Uhlstädt, Hohe Str. 212 01.08.1993 100 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Uhlstädt, Kirche 29.08.1993 100 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Gumperda, Kirche 01.07.1993 10

Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001 26.07.1998 2

Kahla, Stadtkirche

04.07.2013 1450 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B033

08.08.2014 400 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: E019

18.06.2016 670 Datenbank FMKOO, Melder-Code: G056

30.06.2016 680 IFT e.V. (2017)

Sommerquartiere

Jena OT Ammerbach, Kirche 01.08.1991 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena OT Burgau 10.08.1991 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena OT Winzerla 10.08.1991 2 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena OT Göschwitz, Am Bahnhof 2 15.08.1991 5 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena OT Göschwitz, Gewerbege-biet vor Trießnitz 15.08.1991 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Magdala, Kirche 01.01.1992 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

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Ortsbezeichnung Datum Anzahl Kartierer

Partschefeld, Kirche 12.08.1992 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S110

Bucha, Kirche 12.09.1992 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Coppanz, Kirche 12.09.1992 2 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Göttern, Kirche 12.09.1992 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Reinstädt, Kemenate 01.07.1993 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Heilingen, Kirche 20.09.1995 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S110

Oßmaritz, Kirche 1996 10 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Kahla, Margarethenstraße 2, Keller unter Fortbildungszentrum 20.10.1997 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Orlamünde, Stollen in Ortsmitte 1997 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: W040

Orlamünde, Kemenate 1999 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: W040

Orlamünde, Kirche „St. Marien“ 02.07.2001 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: W040

Altenberga, Heizungskeller ehem. Wohnhaus Dr. Jung

25.05.2001 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: K065

Mötzelbach, Kirche 12.08.1992 2 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S110

19.07.2006 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B015

Altenberga, Kirche

19.06.2007 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

14.07.2010 1

18.06.2015 3 Datenbank FMKOO, Melder-Code: G056

Jena OT Zöllnitz, Kirche 14.08.2002 15 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena OT Zöllnitz, Untermühle 14.08.2002 30 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Jena, Kernbergstraße 59 06.09.2001 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Jena, Jenaer Forst (ehem. Militär-liegenschaften), Asylbewerber-heim, leerstehendes Gebäude

23.08.2005 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: F050

Langendembach, Kirche 18.05.2002 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Dienstädt, Kirche 01.07.2002 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Oppurg, Kirche 03.04.2003 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S122

Wittersroda, Kirche 30.06.2005 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: F050

Rosendorf, Kirche 12.08.2005 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: M052

Jena, Dornburger Straße, Nord-schule 04.05.2006 3 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: G001

Niederkrossen, Kirche 13.07.2006 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B015

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Ortsbezeichnung Datum Anzahl Kartierer

Bibra, Reinstädter Grund, Luft-schutzstollen am Auberg 04.04.2006 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code:

M052

Reinstädt, Kirche 07.09.2006 2 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: L029

Herschdorf, Kirche 19.07.2002 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: H024

03.04.2007 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S122

Langenorla 2007 8 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

Rothenstein, Kirche 13.07.2007 2 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: T023

Rödelwitz, Hohe Straße nähe Schauenforst, Flachkasten 13.08.2007 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: S112

Kolba, Kirche 13.08.2008 4 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: W010

Lausnitz S. Eisenhammer, Gutach-ten, Planung B 281 Pößneck – Neustadt

13.08.2008 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: W010

Hummelshain OT Schmölln, Kir-che, Dachboden

18.05.2002 1 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: B035

18.07.2011 1

Ruttersdorf, ehem. Ferienheim „Neumühle“ im Zeitzgrund 06.10.2012 5 Auszug IFT-Datenbank; Melder-Code: F050

Jena OT Lichtenhain, Kirche 10.08.2016 6 Datenbank FMKOO, Melder-Code: F074

Als Jagdhabitat dienen dem Großen Mausohr v. a. während der Wochenstubenzeit überwiegend hallenwaldartige Laub- und Mischwälder (TRESS et al. 2012). Solche ragen am Rand des Bach-tales Suppiche auch in das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“. Innerhalb des FFH-Ge-bietes ist insbesondere im Bereich des Felssturzes am Dohlenstein sowie auf den beweideten Halb-Trockenrasen kurzrasige Vegetation zu finden, die ebenfalls als Nahrungshabitat der Art geeignet ist. Für die Ausweisung von Habitaten ist die aktuelle Datenlage im FFH-Gebiet selbst jedoch unzureichend, in Kap. 5.2.4.2 werden dennoch Behandlungsgrundsätze in Bezug auf das Offenland und sonstige allgemeine Hinweise formuliert. Zur Ermittlung der tatsächlichen Raum-nutzung sind Erfassungen in den Wald- und Offenlandbereichen des FFH-Gebietes empfehlens-wert.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang II der FFH-RL

68

4.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen Tabelle 4.22: Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen

Land

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Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) 1303 K

Großes Mausohr (Myotis myotis) 1324 K

Erläuterung: Sensitive Informationen: X=Der Öffentlichkeit wird das Vorkommen dieser Art im Gebiet nicht aus eigener Initiative bekannt gegeben; Änderungsvorschlag: S=Streichung der Art aus dem SDB, A=Aufnahme der Art in den SDB, NP=Art im Gebiet nicht präsent, K=keine Änderung zum vorliegenden SDB; Min/Max: Populationsgröße im Gebiet; Kategorie: Abundanzkategorie – c=häufig (common), p=vorhanden (present), r=selten (rare), v=sehr selten (very rare); Status/Typ: g=Nahrungsgast; Grund der Änderung der Population bzw. des Erhaltungsgrades: 0=unverändert, 1=Präzisierung, Status quo-Korrektur, 2=Sukzession / globale + diffuse Einflüsse, 3=anthropogene Einflüsse, 4=Eingriffsverfahren, Verluste, 5=Neu (Ausgleich, Entwicklung); Datenqualität: G = gut, M= mäßig, P = schlecht; Biogeografische Bedeutung: C=Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes, B=Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebietes; Relative Größe: 1=bis zu 2% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet (trifft oft auf TH zu), 2=2-5% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 3=6-15% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 4=16- 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet, 5=Über 50% der Population im Bezugsraum befindet sich im Gebiet; Erhaltungsgrad: A=sehr gut, B=gut, C=mittel bis schlecht; Gesamtbeurteilung: A=sehr hoch (hervorragende Wert), B=hoch (guter Wert), C=mittel bis gering (signifikanter Wert); Trend: Trend für das Kriterium Erhaltung (da größerer Aussagewert) gegenüber alten SDB: neu,=,-,+,nb

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang I der VS-RL

69

4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogel-schutz-Richtlinie

Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie werden nur in FFH-Gebieten mit einer Gebietsüberschneidung mit EG-Vogelschutzgebieten (SPA) bearbeitet. Dies ist im FFH-Gebiet 131 nicht der Fall.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

70

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder beson-ders wertgebende Arten

Im FFH-Gebiet 131 kommen laut Standarddatenbogen, Zufallsfunde im Rahmen der Manage-mentplan-Erfassungen oder Literaturrecherchen weitere wertgebende Tier- und Pflanzenarten vor. Der Schwerpunkt der folgenden tabellarischen Auflistung liegt dabei auf den Arten des An-hangs IV der FFH-Richtlinie sowie Arten der Roten Liste Thüringens und Deutschlands mit den Kategorien 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet) oder 3 (gefährdet). Des Weiteren wurden Vögel des Anhangs 1 der EG-Vogelschutz-RL dargestellt. Diese Liste ist nicht als ab-schließend zu betrachten.

Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird das Vorkommen der weiteren wertgebenden Arten be-rücksichtigt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

71

Tabelle 4.23: Vorkommen weiterer wertgebender Tier- und Pflanzenarten aus Kartierungen und Fremdquellen im FFH-Gebiet 131

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Pflanzen

Großes Windröschen Anemone sylvestris 3 - bg F1 Pfaffenberg bei Seitenroda (2014) MaP ID 10013 (2016)

Feld-Beifuß Artemisia campestris - 3 - MaP ID 10071 (2016) Berg-Aster Aster amellus - 3 bg F1 Dohlenstein, Bergsturzgelände (1995); Pfaffenberg

(Hängegleiter-Startplatz u. großer SO-Hang) (2002); Pfaffenstein bei Seitenroda (2016)

MaP ID 10022,10028, 10048, 10071, 10071, 10072 (2016)

Echte Mondraute Botrychum lunaria 3 3 - F2 Knäuel-Glockenblume Campanula glomerata - 3 - F1 zahlreiche Fundpunkte im Gebiet, v. a. auf den Süd-

hängen des Dohlensteins; auch Pfaffenberg (zuletzt 2014)

MaP ID 10006, 10010, 10012, 10013, 10014, 10015, 10020, 10028, 10033, 10036, 10040, 10045, 10048, 10052, 10063 (2016)

Rapunzel-Glockenblume Campanula rapunculus - 3 - MaP ID 10003, 10006, 10007, 10008, 10009, 10022, 10030, 10031, 10033, 10034, 10046, 10049, 10054, 10056, 10061, 10062, 10071, 10071, 10072 (2016)

Wimper-Segge Carex pilosa - 3 - MaP ID 10030, 10031, 10032 (2016) Weißes Waldvöglein Cephalanthera damasonium - - bg SDB, F1 zahlreiche Nachweise im Gebiet, u. a. im FND „Pfaf-

fenberg“ (zuletzt 2013); Dohlenstein (zuletzt 2011) Zerbrechliche Armleuchteralge Chara globularis - 2 - MaP in kleinem, beschatteten Waldtümpel südl. des Doh-

lensteins (2016) Breitblättriges Knabenkraut Dactylorhiza majalis [s.str.] 3 2 bg SDB, F1 im Nordosten des Gebietes (1997)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Rotbraune Stendelwurz Epipactis atrorubens - - bg SDB, F1 mehrere Fundpunkte am Dohlenstein und Pfaffen-berg (zuletzt 2014)

MaP ID 10009, 10071, 10072 (2016) Kleinblättrige Stendelwurz Epipactis microphylla 3 3 bg SDB, F1 mehrere Fundpunkte am Dohlenstein und Pfaffen-

berg (zuletzt 2014) Müllers Stendelwurz Epipactis muelleri - - bg SDB, F1 mehrere Fundpunkte, v. a. im Bereich des Pfaffen-

berges (zuletzt 2008) Großer Augentrost Euphrasia officinalis ssp. rostko-

viana

- 3 - MaP ID 10032 (2016)

Blaugrünes Labkraut Galium glaucum - 3 - F1 NSG Dohlenstein, im Nordteil des Bergsturzes (1999)

MaP ID 10002, 10025, 10027, 10028, 10036 (2016)

Kreuz-Enzian Gentiana cruciata 3 2 bg F1 zahlreiche Fundpunkte, v. a. im Bereich des Dohlen-steins (z. B. Steilhang südl. des Bergsturzes, Wiese „Unterm Dohlenstein“ nördl. des Bergsturzes) (zu-letzt 2014)

MaP ID 10004, 10028, 10031, 10032, 10048, 10049 (2016)

Fransen-Enzian Gentianella ciliata 3 - bg F1 Pfaffenstein bei Seitenroda (2014) Deutscher Fransenenzian Gentianella germanica 3 - bg F2 Mücken-Händelwurz Gymnadenia conopsea - - bg SDB, F1 zahlreiche Fundpunkte am Dohlenstein und Pfaffen-

berg (zuletzt 2014)

MaP ID 10009, 10010, 10012, 10013, 10024, 10032, 1003, 10034, 10036, 10037, 10038, 10040, 10045, 10048, 10071, 10072 (2016)

Bocks-Riemenzunge Himantoglossum hircinum 3 3 bg SDB, F1 zahlreiche Fundpunkte am Dohlenstein und Pfaffen-berg (zuletzt 2014)

MaP, F7 Fast alle Flächen des LRT 6210* Geflecktes Ferkelkraut Hypochaeris maculata 3 2 - MaP ID 10017 (2016)

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73

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Rauer Alant Inula hirta 3 3 - F2 Blauer Lattich Lactuca perennis - 2 - F1 Fundpunkte am Dohlenstein (u. a. nördlicher Teil

des Bergsturzgeländes) (zuletzt 2014) MaP ID 10002, 10010, 10025, 10036 (2016)

Großes Zweiblatt Listera ovata - - bg SDB, F1 mehrere Fundpunkte, v. a. am Dohlenstein (zuletzt 2014)

MaP ID 10007, 10032, 10037 (2016)

Zwerg-Schneckenklee Medicago minima 3 3 - SDB, F1 Dohlenstein (u. a. Gebüschrand am Absturz; am Wanderweg direkt oberhalb des Absturzes) (2002)

MaP ID 10035 (2016) Acker-Wachtelweizen Melampyrum arvense - 3 - SDB, F1 Pfaffenberg: Weg unter dem Hängegleiter-Startplatz

und Westecke des großen SO-Hanges (zuletzt2004) MaP ID 10043, 10044 (2016)

Wimper-Perlgras Melica ciliata - 3 - MaP ID 10002, 10025 (2016) Vogel-Nestwurz Neottia nidus-avis - - bg SDB Berg-Hellerkraut Noccaea montana - 3 - F1 Pfaffenberg: Wäldchen zwischen Steinbruch und

FND; FND „Pfaffenberg“; Dohlenstein: Weg im Os-ten / Nordhang im Wald (2013)

Bienen-Ragwurz Ophrys apifera 2 - bg SDB, F1 zahlreiche Fundpunkte im Bereich des Dohlensteins und Pfaffenberg (zuletzt 2014)

MaP ID 10007, 10008, 10009, 10010, 10011, 10012, 10014, 10015, 10032, 10036, 10037, 10038, 10040 (2016)

Fliegen-Ragwurz Ophrys insectifera 3 - bg SDB, F1 einzelne Fundpunkte am Dohlenstein und Pfaffen-berg (zuletzt 2011)

MaP ID 10013, 10032, 10036 (2016)

Spinnen-Ragwurz Ophrys sphegodes - - bg SDB, F1 Fundpunkte am Dohlenstein (zuletzt 2011) F7 Mehrere Fundpunkte am Dohlenstein (2017)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

74

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Helm-Knabenkraut Orchis militaris 3 2 bg SDB, F1 mehrere Fundpunkte, insbesondere am Dohlenstein (zuletzt 2011)

MaP ID 10008, 10033, 10034, 10037 (2016)

Kleines Knabenkraut Orchis morio 2 1 bg SDB, F1 Magerwiese „Unterm Dohlenstein“ (zuletzt 2011) Purpur-Knabenkraut Orchis purpurea 3 - bg SDB, F1 Funde am Dohlenstein (zuletzt 2011)

MaP ID 10032 (2016) Dreizähniges Knabenkraut Orchis tridentata 3 2 bg SDB, F1 Funde am Dohlenstein; „Unterm Dohlenstein“ (zu-

letzt 2011) Brand-Knabenkraut Orchis ustulata 2 2 bg SDB, F1 Funde am Dohlenstein (zuletzt 2011)

MaP ID 10033 (2016) Gelber Sommerwurz Orobanche lutea 3 3 - F1 Fundpunkte am Dohlenstein (z. B. am Westrand der

Pfaffendorfschen Wiese 20 m unterhalb der Bank) und Pfaffenberg (zuletzt 2001)

Zweiblättrige Waldhyazinthe Platanthera bifolia 3 3 bg F2 Schwarz-Pappel Populus nigra 3 1 - MaP ID 10027, 10071 (2016) Gewöhnliche Kuhschelle Pulsatilla vulgaris 3 3 bg F1 Exemplare am Pfaffenberg (z. B. am Waldrand des

FND) und Dohlenstein (z. B. Halbtrockenrasen am Dohlenstein) (zuletzt 2014)

MaP ID 10023, 10036, 10045 (2016) Großer Klappertopf Rhinanthus angustifolius 3 3 - MaP ID 10032 (2016) Keilblättrige Rose Rosa elliptica 3 - - F2 Spanische Schwarzwurzel Scorzonera hispanica 3 3 bg MaP ID 10010, 10011, 10012, 10028, 10036, 10037,

10040 (2016) Purpur-Fetthenne Sedum telephium ssp. telephium 3 - MaP ID 10002 (2016) Ohrlöffel-Leimkraut Silene otites 3 3 - MaP ID 10026 (2016) Geröteter Schwielen-Löwenzahn Taraxacum rubicundum - 3 - F1 Dohlenstein (2004)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

75

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Spargelerbse Tetragonolobus maritimus 3 2 - F1, F2 Im nördlichen Bereich (Dohlenstein) (1998) Erdbeer-Klee Trifolium fragiferum 3 - - F2 Windblumen-Königskerze Verbascum phlomoides - 3 - MaP ID 10035 (2016)

Säugetiere

Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV V 3 sg SDB Braunes Langohr Plecotus auritus IV V 3 sg SDB

Reptilien

Glattnatter Coronella austriaca IV 3 3 sg SDB, F1 Dohlenstein: u. a. Aufgang zum Dohlenstein-Plateau (2014)

Zauneidechse Lacerta agilis IV V - sg SDB, F1 Dohlenstein (1992)

Wirbellose

KÄFER

Langhaariger Scheckhornbock Agapanthia violacea 3 - bg F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1992) Moschusbock Aromia moschata - V bg F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1992) Körnerwarze Carabus cancellatus V 2 bg F3 Kurzgewölbter Laufkäfer Carabus convexus 3 - bg F3 Cassida bergeali - 2 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1996) Cassida canaliculata 3 3 - SDB, F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1998) Cheilotoma musciformis 2 3 - SDB, F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (zuletzt 1998);

Dohlenstein: Schotterkegel (1992) Chrysolina fuliginosa 3 2 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1998) Cryptocephalus macellus 2 3 - SDB, F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1992) Cryptocephalus marginatus 3 V - F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1998) Cryptocephalus signatifrons - 2 - F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1992) Grüner Wiesensalbei-Flohkäfer Dibolia femoralis 3 0 - SDB, F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1992) Dibolia schillingi 3 3 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1995)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Labidostomis lucida 2 2 - SDB, F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1992) Longitarsus minusculus 3 3 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1995) Longitarsus obliteratoides 2 3 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1995) Oberea erythrocephala 2 1 bg F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1992) Pachybrachis fimbriolatus 3 1 - F1 oberer Hang südl. des Dohlensteins (1992) Pachybrachis picus 3 3 - F1 Dohlenstein: Schotterkegel (1992)

SCHMETTERLINGE

Apamea platinea 3 - - F4 Bergsturz am Dohlenstein (1997/98) Heinveilchen-Perlmuttfalter Boloria dia V 3 bg SDB, F1 Pfaffenberg: 1300 m östlich von Kahla; Dohlenstein:

600 m östlich von Kahla (2005) Veilchen-Perlmuttfalter Boloria euphrosyne 2 3 bg SDB, F1 Pfaffenberg: 1300 m östlich von Kahla; Dohlenstein:

600 m östlich von Kahla (2005) Hufeisenklee-Gelbling Colias alfacariensis - 3 bg SDB, F1 Pfaffenberg: 1300 m östlich von Kahla; Dohlenstein:

600 m östlich von Kahla (2005) Großer Steinspanner Gnophos furvata 3 3 - F4 Bergsturz am Dohlenstein (1997/98) Schlüsselblumen-Würfelfalter Hamearis lucina 3 - - SDB, F1 Pfaffenberg: 1300 m östlich von Kahla; Dohlenstein:

600 m östlich von Kahla (2005) Idaea rufaria 3 2 - F4 Bergsturz am Dohlenstein (1997/98) Blaugraue Steineule Polymixis xanthomista V 2 F4 Bergsturz am Dohlenstein (1997/98) Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina IV V 3 sg F1 Zwischenplateau unterhalb Dohlenstein (1997) Kleiner Esparsetten-Bläuling Polyommatus thersites 3 1 bg SDB, F1 Pfaffenberg: 1300 m östl. Kahla (2005) Roter Würfel-Dickkopffalter Spialia sertorius - 3 - SDB, F1 Dohlenstein: 600 m östl. Kahla (2005) Esparsetten-Widderchen Zygaena carniolica V - bg SDB, F1 Trockenrasen unterhalb der Leuchtenburg (1991)

SCHNECKEN

Wulstige Kornschnecke Granaria frumentum 2 3 - F5 u. a. Halbtrockenrasen südwestl. vom Dohlenstein; Trockenrasen im Felssturzgebiet am westl. Fuß des Dohlensteins (1997/98)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

77

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Gemeine Heideschnecke Helicella itala 3 3 - F5 u. a. Halbtrockenrasen südwestl. vom Dohlenstein (1997/98)

Zylinderwindelschnecke Truncatellina cylindrica V 3 - F5 u. a. Halbtrockenrasen südwestl. vom Dohlenstein (1997/98)

Märzenschnecke Zebrina detrita V 2 - F5 Trockenrasen auf südwestexponiertem Hang ober-halb der Straße Kahla – Seitenroda (1997/98)

HEUSCHRECKEN

Verkannter Grashüpfer Chortippus mollis - 3 - F6 westlich der Leuchtenburg (1997/98) Rote Keulenschrecke Gomphocerus rufus - 3 - F6 westlich der Leuchtenburg (1997/98) Feldgrille Gryllus campestris 3 - - SDB, F1 mehrere Fundpunkte am Dohlenstein, u. a. am Ab-

bruch und auf dem Sattel westlich der Leuchtenburg (zuletzt 1995)

Gemeine Plumpschrecke Isophya kraussii - - - SDB, F1 Dohlenstein (u. a. oberer Hangbereich) (1992) Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus - 3 - F6 Altnachweis Rotflügelige Ödlandschrecke Oedipoda germanica 1 1 bg SDB, F1 Abbruch Dohlenstein (1995) Rotleibiger Grashüpfer Omocestus haemorrhoidalis 2 3 - SDB, F1 oberer Hangbereich südl. des Dohlensteins (1995) Gemeine Sichelschrecke Phaneroptera falcata - 3 - F6 westlich der Leuchtenburg; Pfaffenberg (1997/98) Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata - - - SDB, F1 mehrere Fundpunkte am Dohlenstein (1995) Rotflüglige Schnarrschrecke Psophus stridulus 2 2 bg SDB, F1 Dohlenstein (1983) Schwarzfleckiger Grashüpfer Stenobothrus nigromaculatus 2 3 - SDB, F1 Dohlenstein (1983)

Vögel

Uhu Bubo bubo Anh. 1 - - sg SDB, F1 Dohlenstein, etwa 0,5 km östlich von Kahla (zuletzt 2015)

Weißstorch Ciconia ciconia Anh. 1 3 1 sg F1 Dohlenstein (2012) Schwarzspecht Dryocopus martius Anh. 1 - - sg SDB, F1 Waldsaum 1 km westlich von Kahla (1994); Seiten-

roda (2013) Wendehals Jynx torquilla 2 2 sg SDB, F1 ca. 0,7 km südwestlich von Seitenroda (2013)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Bestand und Bewertung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Arten nach Anhang IV der FFH-RL

78

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Anhang FFH-RL / Anh. 1 VS-RL

RL D RL TH Schutz Quelle Fundort und –jahr (soweit bekannt)

Neuntöter Lanius collurio Anh. 1 - - sg F1 Seitenroda 2013 Rotmilan Milvus milvus Anh. 1 - 2 sg F1 Seitenroda 2012 Wespenbussard Pernis apivorus Anh. 1 V - sg F1 Seitenroda 2013 Erläuterung: RL D = Rote Liste Deutschland; RL TH = Rote Liste Thüringen; 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, - = ungefährdet/nicht aufgeführt; Schutz: sg = streng geschützt, bg = besonders geschützt; Quelle: SDB = Angabe im Standarddatenbogen, MaP = (Zufalls-)funde im Rahmen der aktuellen Erfassungen für den Managementplan, F = Fremdquelle: F1 - LINFOS – Arten, F2 – HIRSCH et al. (2000), F3 – PERNER, J. (2000), F4 – GOTTSCHALDT et al. (2000), F5 – BÖßNECK (2000), F6 – SAMIETZ & OPITZ (2000), F7 – H. Voelkel (schr. Mitt. AHO THÜRINGEN vom 26.10.2017)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Gefährdungen/Beeinträchtigungen

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5 Maßnahmenplanung

5.1 Gefährdungen/Beeinträchtigungen

Die Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Arten sind im Kap. 4 schutzgutbezogen erläutert. Die Nutzungsaufgabe bzw. erste Anzeichen einer unzureichenden Pflege wie Degeneration, Verbuschung sowie das Aufkommen von Stör- und Nährstoffzeigern sind Faktoren, die aktuell das größte Gefährdungspotential im FFH-Gebiet darstellen. Besonders für die teilweise großflächigen Orchideenvorkommen mit sehr seltenen Arten stellt dies eine akute Bedrohung dar, da sie entscheidend von einer artspezifischen und terminoptimierten Flächenbe-wirtschaftung abhängen. Ebenso ist das Brachfallen für Flachlandmähwiesen ein Gefahrenpo-tential, das einige LRT-Flächen betrifft.

Nachfolgend sollen diese entsprechend der BfN-Klassifikation summarisch dargestellt werden (siehe Tabelle 5.1).

Tabelle 5.1: Zusammenfassende Übersicht der Gefährdungen und Beeinträchtigungen im FFH-Ge-biet „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Code lt. Referenz-liste Gefährdungs-ursachen

Bezeichnung der Gefährdung Ausmaß/Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT/Arten

1.3.1. Brachfallen von Ma-gerrasen

ID 10002 6110*

ID 10003, ID 10004, ID 10007, ID 10008 bis ID 10010, ID 10012 bis ID 10015, D 10017, ID 10021 bis ID 10024, ID 10026 bis ID 10031, ID 10035, ID 10036, ID 10039, ID 10040, ID 10042, ID 10046, ID 10047 (Degeneration, Verbuschung, Stör- und Nähr-stoffzeiger)

6210(*)

1.3.2. Brachfallen extensiv genutzter Frisch-, Feucht-, Nasswiesen

ID 10050, ID 10055, ID 10056, ID 10058 bis ID 10063 (Degeneration, Verbuschung, Nährstoffzeiger)

6510

7.2 Picknick, Lagern, Feuerstelle und Ba-debetrieb

ID 10001 3260

ID 10027, ID 10049 6210(*)

ID 10071 8160*

8.14. Uferausbau ID 10001 3260

17.1.3. Verbuschung/ Auf-kommen von Gehöl-zen

ID 10071 8160*

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Tabelle 5.2: Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet

Code lt. Referenzliste Langtext Rang Auswir-kungen

Verschmut-zungen Lage

A03.03 Brache/ ungenügende Mahd stark negativ innerhalb

A04.03 Aufgabe der Beweidung, feh-lende Beweidung stark negativ innerhalb

G05.01 Trittbelastung (Überbelastung durch Besucher) mittel negativ innerhalb

K02.01 Veränderungen der Artenzu-sammensetzung, Sukzession mittel negativ innerhalb

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5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

Planungsansatz und Begriffsbestimmung Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszu-standes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der FFH-Arten nach Anhang II der FFH-RL. Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die Bewertungsstufen „A“ (hervor-ragend) sowie „B“ (gut) des Erhaltungszustandes.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze Für alle LRT und Arten nach Anhang II der FFH-RL bzw. auch Vogelarten nach Anhang I der VS-RL werden allgemeine Behandlungsgrundsätze formuliert, die zunächst für alle Flächen des LRT oder der Arthabitate gelten und einen günstigen Erhaltungszustand sichern. Darüber hinaus sind mehrheitlich einzelflächenspezifische Maßnahmen erforderlich, die der Erhaltung, Wiederherstel-lung oder Entwicklung von Flächen eines günstigen Erhaltungszustandes dienen.

Erhaltung und Wiederherstellung Bei allen Maßnahmen, die der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dienen, handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen (ID 5xxxx). So zählen Maßnahmen auf Flächen mit einem aktuell günstigen Erhaltungszustand, die diesen sichern sollen und der sich ohne deren Durch-führung absehbar verschlechtern würde, zu den Erhaltungsmaßnahmen.

Maßnahmen der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes in aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand „C“ (mittel bis schlecht) eingestuften LRT-Flächen und Arthabi-taten/-populationen sind Wiederherstellungsmaßnahmen (ID 6xxxx). Zu beachten ist dabei, dass eine Einstufung in den Erhaltungszustand „C“ nicht in jedem Fall automatisch auch die Planung von aktiven Wiederherstellungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.

Als Wiederherstellungsmaßnahmen gelten zudem alle Maßnahmen, die der Verbesserung eines bereits aktuell günstigen Erhaltungszustandes dienen (=“Aufwertung“), wobei diese Maßnahmen allein zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes nicht notwendig wären. Dazu zählen damit auch Maßnahmen, die zur Überführung eines Erhaltungszustandes „B“ in einen Erhaltungs-zustand „A“ führen sollen.

Entwicklung Entwicklungsmaßnahmen (ID 7xxxx) sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflä-chen, die derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer FFH-Art eingestuft werden kön-nen, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer FFH-Art aus Kohärenz- oder anderen Gründen dienen.

Übergreifende Maßnahmen Um Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die auf mehrere LRT(-Flächen) und/oder Arten ein-wirken, zu vermeiden oder vermindern, können übergreifende Maßnahmen (ID 8xxxx) geplant werden.

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Tabelle 5.3: Darstellung der Maßnahmentypen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-RL

Ist- und Zielerhal-tungszustand

Maßnahmenziel Maßnahmentyp Maßnahmen-nummer

A A, B B Erhaltung eines günstigen Erhaltungs-zustandes Erhaltungsmaßnahme 5xxxx

C B, C A Wiederherstellung eines günstigen Er-haltungszustandes

Wiederherstellungs-maßnahme 6xxxx

B A Aufwertung eines guten Erhaltungszu-standes zu einem hervorragenden Er-haltungszustand

E C/B Entwicklung einer LRT-/ Habitatent-wicklungsfläche zu einer LRT-/ Habitat-fläche

Entwicklungsmaß-nahme 7xxxx

Vermeidung von Störeinflüssen auf LRT/Habitate Übergreifende Maß-nahmen 8xxxx

Optimale Maßnahme – Optionale Maßnahmen Bei der einzelflächenspezifischen Maßnahmenplanung werden an erster Stelle die für die LRT und Anhang-II-Arten aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen dargestellt. Diese entsprechen der optimalen Maßnahme und finden sich auch auf Karte 4 wieder. Sich aus der Nutzerabstimmung ergebende Alternativ- oder Kompromissmaßnahmen werden als optio-

nale Maßnahmen bezeichnet, analog zur Darstellung in den Maßnahmenblättern.

Behandlungseinheiten Maßnahmenflächen, für die eine gleiche Dauerpflege oder -nutzung (Optimalvariante) geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten, z. T. auch unter Einbindung von Nicht-LRT/-Habitaten, zusammengefasst. Dabei wurde auch die aktuelle Nutzersituation – soweit bekannt – berücksichtigt.

5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung Einzelflächenspezifische Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung werden auf einer Flä-che von insgesamt 30,844 ha geplant. Die Maßnahmenflächen im Grünland sind zum größten Teil in der KULAP-N-Kulisse erfasst. Eine tatsächliche Förderung mit KULAP-Verträgen erfolgt auf ca. 47,5 % der Kulisse.

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Tabelle 5.4: Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für alle LRT mit KU-LAP-Pflegeempfehlung im Managementplan im Vergleich mit den ausgewiesenen KU-LAP-Kulissen-Flächen und den tatsächlichen Flächen mit aktuellen KULAP-Verträgen (Stand 2016)

LRT

Anzahl der

LRT-Flä-

chen

Anzahl der Maß-nahmen-

flächen

Flä-chen-größe

(ha)

davon Anzahl in

der KU-LAP-N-Kulisse

davon Flä-chengröße in der KU-

LAP-N-Ku-lisse (ha)

%-Anteil der KU-LAP-N-

Kulisse-Flächen

Anzahl der tatsächli-chen Flä-chen mit KULAP-

Verträgen

tatsächliche Flächen-

größe mit KULAP-

Verträgen (ha)

%-Anteil der tatsächlichen

Flächengröße mit KULAP-

Verträgen (ha) gegenüber der

Kulisse

6110*1 1 1 0,060 1 99,7 0

6210 10 10 1,394 10 1,309 93,9 3 0,1 7,6

6210* 36 36 18,422 36 18,317 99,4 27 9,2 50,3

6510 16 16 7,883 16 7,720 97,9 13 5,1 66,3

8160*1 2 2 2,691 2 2,616 97,2 0

82101 2 2 0,394 2 0,370 93,9 0

83101 1

Summe 68 67 30,844 67 30,393 98,6 43 14,4 47,5

Erläuterung: 1 Die LRT 6110*, 8160* und 8210 ohne Komplexbildung mit LRT 6210 sowie der LRT 8310 sind nicht KULAP-relevant.

Folgende KULAP-relevante LRT- und Habitatflächen liegen nicht (oder nicht vollständig) in der KULAP-N-Kulisse, sind aber mit KULAP-förderfähigen Maßnahmen (Mahd, Beweidung) beplant: LRT 6510 – ID 10057, LRT 6210 – ID 10008, 10027, 10028, 10029, LRT 6210* – ID 10047 und 10048. Auch Randbereiche der LRT-Flächen sind oft nicht in der KULAP-N-Kulisse enthalten. Die Förderkulisse ist entsprechend anzupassen. In einigen LRT-Flächen wurden Gehölzbe-stände, die gemäß Feldblockkulisse z. T. Landschaftselemente sind, als Verbuschung aufgenom-men. Hier besteht ein Zielkonflikt (siehe Kap. 5.3.4).

Mehrere Trockenrasenflächen an den Steilhängen am Pfaffenberg südlich der Leuchtenburg so-wie südlich des Dohlensteins liegen ebenfalls nicht in der Kulisse. Da hier jedoch ausschließlich Entbuschungsmaßnahmen geplant sind, die derzeit nicht nach KULAP gefördert werden, ist die Kulissenanpassung hier nicht vordringlich. Im Rahmen der Nutzerabstimmung wurden allerdings bekannt, dass Nutzer 131/1 zur Offenhaltung der Flächen am Pfaffenberg südlich der Leuchten-burg durch Hüteschafhaltung (mit Ziegen) bereit wäre, wenn es eine entsprechende Förderung gäbe.

Im FFH-Gebiet 131 wurden keine Maßnahmen für Arten des Anhangs II der FFH-RL geplant – die Auswertung zur KULAP-Förderung entfällt deshalb.

5.2.2 Übergreifende Maßnahmen

5.2.2.1 Besucherlenkung Aufgrund der Nähe zur touristisch attraktiven Leuchtenburg (Großveranstaltungen, täglicher Be-sucherverkehr) und des imposanten Felssturzes des Dohlensteins empfehlen sich für das Gebiet

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insbesondere im Hinblick auf die sehr gut erhaltenen Orchideenflächen und auch der trittemp-findlichen Kalkschutthalden Regelungen zur Besucherlenkung. Im Rahmen der Kartierung wur-den diesbezüglich punktuelle Beeinträchtigungen festgestellt (z. B. ID 10071), auf die in der ein-zelflächenspezifischen Maßnahmenplanung hingewiesen wird. Zielführend ist in diesem Zusam-menhang jedoch die Erarbeitung eines übergeordneten Konzepts, u. a. mit folgenden Schwer-punkten:

- Einbindung des FFH-Gebietes in ein klar und durchgängig beschildertes sowie einheitlich mar-kiertes Wegenetz.

- Besucherlenkung durch Erhöhung der Attraktivität von „erlaubten“ Wegen, z. B. durch Hin-weise auf naturräumliche Attraktionen, Aussichten.

- Abschirmung von besonders wertvollen Bereichen, wie trittempfindliche Kalkschutthalden, Pi-onierrasen oder orchideenreiche Flächen.

- Detaillierte Informationen über die Schutzgüter des FFH-Gebietes anhand von Informations- und Übersichtstafeln entlang der ausgeschilderten Wege.

5.2.3 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

5.2.3.1 LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation Pflegemaßnahmen zum Erhalt des LRT sind i. d. R. nicht erforderlich. Im Vordergrund steht des-halb die Vermeidung von Beeinträchtigungen, wie sie in den im Folgenden genannten Behand-lungsgrundsätzen formuliert werden.

Der im FFH-Gebiet 131 als LRT ausgewiesene Fließgewässerabschnitt (Altarm) der Saale bildet aufgrund der vorhandenen Beschattung von Natur aus nur eine geringe Unterwasservegetation aus, weist aber typische Habitatstrukturen und nur mittlere Beeinträchtigungen auf. Aktive Maß-nahmen über die Behandlungsgrundsätze hinaus sind derzeit nicht erforderlich.

Der Gewässerrahmenplan (Aktion Fluss – Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz 2016-2021) sieht für diesen Abschnitt ebenfalls keine Maßnahme vor. Allerdings sollen außerhalb des FFH-Gebietes, oberhalb an der Saale, am Wehr in Kahla Fischaufstiegsanlagen errichtet werden. Die verbesserte ökologische Durchgängigkeit der Saale wird sich auch positiv auf den LRT 3260 auswirken.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung des Gewässers. - Keine zusätzlichen Verbauungen bzw. Verfestigungen von Gewässerufer und -sohle mit toten

Baustoffen, damit die Gewässer- und Uferstruktur nicht verschlechtert wird. - Sicherung der Wasserqualität durch Vermeidung von Schad- und Nährstoffeinträgen. - Keine Pflanzung standortfremder Gehölze im Uferbereich. - Der Gewässerunterhaltungslastträger hat bei Gewässerunterhaltungsmaßnahmen den Belan-

gen des Naturschutzes Rechnung zu tragen.

Pflege- und Behandlungsempfehlung Der LRT 3260 ist nicht KULAP-relevant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflege-empfehlungen.

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Tabelle 5.5: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 3260

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flächen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Stark strömungsbeeinflusster Bereich der Saale mit naturnahem Bett und Ufergehölzen; Prall- und Gleithänge mit Phalaris-Röhricht; Altarm mit Sohlgleite; Insel mit Ufergehölzen. Die Behandlungsgrundsätze zur Gewässerunterhaltung sind zu berücksichtigen. Punktuellen Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzungen ist im Rahmen eines Besucherlenkungs-konzepts (übergreifende Maßnahme, vgl. 5.2.2) zu begegnen. 10001 Westlicher

Rand d. FFH-Gebie-tes; gegen-über Sport-platz Kahla

- - - 50027 131-12

1,979 4.6.3. Extensivierung der Gewässerunterhaltung in mehr-jährigen Abständen (Berücksichtigung der Behand-lungsgrundsätze)

in PAG abge-stimmt

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5.2.3.2 LRT 6110* – Kalkhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen Die einzige LRT-6110*-Fläche im FFH-Gebiet am Kalkabsturz des Dohlensteins ist natürlichen Ursprungs und bedarf keiner regelmäßigen Nutzung. Auch die Gehölzentwicklung ist auf diesen Standorten verlangsamt, bedarf dennoch gelegentlicher Eingriffe zur Zurückdrängung.

Die Fläche am Dohlenstein ist aktuell durch eine Verbuschung von 20 % stark beeinträchtigt. Mit einer Auslichtung der Verbuschung lässt sich ein günstiger Erhaltungszustand wiederherstellen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Schutz vor Gesteinsabbau. - Vermeidung von Trittbelastungen (z. B. Wandern, Klettern). - Regelmäßige Kontrolle der LRT-Flächen hinsichtlich des Gehölzbewuchses in mehrjährigen

Abständen.

Pflege- und Behandlungsempfehlung Natürliche Kalk-Pionierrasen bzw. ohne Komplexbildung mit LRT 6210 sind nicht KULAP-rele-vant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflegeempfehlungen.

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Tabelle 5.6: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6110*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Felsnasen, u. a. mit Moosen und Flechten. Stark beeinträchtigt durch Verbuschung von 20 %. Zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist die Verbuschung auszulichten. Die Entbuschung ist bei Bedarf zu wiederholen (ca. alle 6 bis 10 Jahre). Da es sich um den einzigen LRT 6110*-Standort im FFH-Gebiet handelt, sollte die Entwick-lung einer genauen Beobachtung unterliegen. 10002 nördlich des

Dohlen-steins

Seitenroda Flur 004 443

- 60006 131-03

0,060 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (aktuell und Wieder-holung bei Bedarf)

G2bisG5_32845

Kein Nutzer

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5.2.3.3 LRT 6210 – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen Halbtrockenrasen sind Kulturbiotope, deren Existenz von einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege abhängig ist. Die Mehrzahl der im Gebiet vorhandenen Halbtrockenrasen befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand und unterliegen einer regelmäßigen Pflege durch Hü-teschafhaltung oder einschüriger Mahd. Bei Flächen mit ausbleibender Nutzung entwickeln sich zunächst aus abgestorbenen Gräsern und Kräutern verfilzte Bestände. Stauden und Ge-hölze wandern ein.

Nach ersteinrichtenden Maßnahmen soll hier durch eine regelmäßige Beweidung mit Schafen und Ziegen möglichst in freier Hutung oder Mahd ein günstiger Erhaltungszustand wiederher-gestellt werden. Ziel einer regelmäßigen Nutzung der Kalk-Halbtrockenrasen ist dabei das Ab-schöpfen von Nährstoffen und die Erhaltung bodenoffener Stellen, die Keimbetten für viele, lichtliebende krautige Pflanzen (u. a. Orchideen) bieten.

Erstpflege Als bedeutendste ersteinrichtende Maßnahme ist auf unzureichend genutzten Flächen, die durch einen erhöhten Gehölzaufwuchs (z. B. Weißdorn, Rosen, Schlehe, Kiefern) beeinträch-tigt sind, eine Entbuschung vorzunehmen. Dabei sind ausbreitungsstarke Arten wie Schlehe (Prunus spinosa) (mit Ausnahme entomologisch bedeutsamer, sogenannter Krüppel-Schle-hen), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) oder Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) bevorzugt zu entnehmen. Aufgrund ihrer Fähigkeit zur vegetativen Vermehrung (Wurzelbrut) müssen die Triebe in kurzen Abständen zwei- bis dreimal im Jahr entfernt werden, um die Nährstoffreserven im Wurzelsystem zu erschöpfen. Das Schnittgut ist generell zu beräumen.

Heimische Rosen- und Weißdornarten sind aus ornithologischer und entomologischer Sicht zu schonen bzw. nur teilweise zu entfernen – insbesondere zum Schutz der regelmäßig auch in den Halbtrockenrasen vorkommenden Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie Neuntöter (Lanius collurio) sind Sträucher verteilt über die Fläche und im Grenzbereich zu benachbarten Ackerflächen mit einem Anteil von ca. 10–20 % zu erhalten.

Standortfremde Nadelgehölze sind grundsätzlich zu entfernen. Die Gehölze sind möglichst komplett zu beräumen, d. h. keine Aufarbeitung auf der Fläche, um – soweit möglich – mit dem Gehölz auch Nadeln und Zapfen von der Fläche zu entfernen.

Neben einem hohen Verbuschungsgrad spielt auch die Verfilzung der Grasnarbe und eine Gräserdominanz auf den ungenutzten Halbtrockenrasen eine wichtige Rolle. Ein Abschöpfen überschüssiger Biomasse bzw. eine Entfilzung kann durch eine intensivere Beweidung – jähr-lich 2–3 Weidegänge (April/Mai; Juni/Juli und August/September) – erreicht werden. Zwischen den Weidegängen sollten Pausen von 6 bis 8 Wochen eingehalten werden (WEDL & MEYER 2003). Vorbereitend, v. a. bei von Weidetieren gemiedenen älteren Beständen der Fiederz-wenke (Brachypodium pinnatum), ist eine Mahd mit Beräumen des Mahdgutes (einschließlich Ausharken der Streu) sinnvoll (BARNKOTH 2013). Bei Erreichen des günstigen Erhaltungszu-standes ist auf die im Folgenden beschriebene Dauerpflege umzustellen.

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Dauerpflege Optimal für den Erhalt der Halbtrockenrasen ist eine Beweidung mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung, da in diesem Fall ein stärkerer Nährstoffaustrag erfolgt. In Abhängigkeit von der Vegetationsentwicklung und der Wüchsigkeit der Standorte können die Flächen bis zu viermal mit Nutzungspausen von jeweils 6 bis 8 Wochen beweidet werden. Die Nutzungsdauer und -intensität sollte auf eine weitgehende Abschöpfung der oberirdischen Biomasse und partielle Bodenfreilegung ausgerichtet sein.

Nachtpferche sind auf umliegenden Saatgrasflächen, Brachen oder abgeernteten Ackerflä-chen, bei Hanglagen unterhalb der LRT-Flächen, einzurichten.

Zeit- und kostensparend, aber der eigentlichen Hütehaltung recht nahe kommend, kann die Beweidung auch in mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen durchgeführt werden. Die Herde bestehend aus Schafen und/oder Ziegen (ca. 3 % der Herde), wird auf die Trockenrasenfläche geführt und bleibt je nach Nahrungsangebot, Geländeverhältnissen und Witterung ca. 1 bis 2 Tage auf der Weide, bevor ein Flächenwechsel stattfindet. Die Tiere bleiben Tag und Nacht auf der Fläche (vgl. WEDL & MEYER 2003).

Ergänzend zur Beweidung – insbesondere bei geringer Beweidungsintensität oder einer Be-weidung ohne Ziegen – sind ggf. Maßnahmen der mechanischen Nachpflege erforderlich. So ist z. B. eine gelegentliche Nachmahd im Herbst zum Strukturerhalt der beweideten Flächen sinnvoll. Der Gehölzaufwuchs wird durch das Mitführen von Ziegen (außer in Streuobstbestän-den), die Gehölze stark verbeißen oder durch Schälen der Rinde schädigen, i. d. R. gut zu-rückgedrängt. Sollte der Gehölzaufwuchs dennoch nicht vollständig durch die Weidetiere ge-fressen werden, ist eine manuelle Entbuschung vorzunehmen. Deshalb sollten die Schäfer dazu angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu beseitigen, wie dies jahrhundertelang üblich war (LAU 2002).

Alternativ zur Beweidung ist, insbesondere auf isoliert bzw. zerstreut liegenden und/oder in Steillagen befindlichen Flächen, je nach Wüchsigkeit der Standorte eine Mahd alle 2–3 Jahre, eine einschürige Mahd oder im Übergang zu mesophilen Beständen ggf. auch zweischürige Mahd möglich. Das Mahdgut ist unbedingt abzutransportieren, um den Nährstoffaustrag zu gewährleisten.

Einige der lückigen Trockenrasen an Steilhängen im Gebiet (z. B. am Pfaffenberg) sind so schwachwüchsig, dass sie keiner regelmäßigen Pflege bedürfen, hier sind gelegentliche Ent-buschungsmaßnahmen ausreichend.

Orchideenreiche Bestände sind so zu pflegen, dass sowohl für die Orchideenbestände als auch für die sonstige LRT-typische Artenkombination günstige Entwicklungsbedingungen ge-schaffen werden. Häufig vorkommend sind Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum) und Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea). Hinzu kommen 13 weitere Orchideenarten wie z. B. Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera), Helm-Knabenkraut (Orchis militaris) oder Großes Zweiblatt (Listera ovata). Laut TÖPFER (AHO Thüringen 2005) sollte die optimale Pflege durch einmalige Mahd mit Beräumung oder Beweidung erfolgen. Die Nutzungszeit ist teilweise von Art zu Art unterschiedlich. Kompromisse der Bewirtschaftungsintervalle empfehlen sich daher für Flächen mit mehreren Artvorkommen. Ziel der Nutzung ist ein möglichst kurzrasiger und

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streuarmer Zustand ohne Grasfilz zum Ende der Vegetationsperiode. Für Orchideenarten (z. B. Fliegen- oder Bienen-Ragwurz), die Winterblätter ausbilden, ist ein optimaler Lichteinfall während der Wintermonate von großer Bedeutung. Bei zunehmender Deckung (oder auf Flä-chen mit aktuell hohem Deckungsgrad) von konkurrenzstarken Mittel- und Obergräsern ist zum Strukturerhalt der Halbtrockenrasen jedes zweite oder dritte Jahr zusätzlich eine frühere Erstnutzung im Juni durchzuführen. Der Verlust der Blütenstände führt nicht zwangsläufig zum Verlust der Pflanze, da sich Orchideen jedes Jahr vegetativ verjüngen. Die Anlage der Toch-terknolle erfolgt bereits vor der Blütenbildung und wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Starre Vorgaben für Einzelflächen zu Nutzungsterminen zur Berücksichtigung von Ansprüchen einzelner Orchideen sind aufgrund der veränderlichen phänologischen Ausprägung der Orch-ideenbestände nicht immer zielführend und für die Flächennutzer nicht praktikabel (siehe dazu auch Kap. 5.3.2). Stattdessen wird in der nachfolgenden einzelflächenspezifischen Maßnah-menplanung auf eine Terminvorgabe zwar verwiesen, konkret soll diese aber jährlich von ei-nem botanischen Sachverständigen (z. B. AHO Thüringen) nach einer Geländebegehung ge-troffen werden.

Auf Flächen des LRT 6210, auf denen bereits die angestrebte Zielvegetation vorhanden ist, kann ggf. eine Anpassung der Pflegeintensität vorgenommen werden. Das kann beispiels-weise durch einen ein- bis sogar zweijährigen Pflegeverzicht, eine längerfristige jährlich ein-malige Beweidung oder einen stärkeren Einsatz der freien Hutung erfolgen. Die Pflege sollte ständig unter Begleitung wissenschaftlicher Untersuchungen erfolgen, um die Auswirkungen der Beweidung zu dokumentieren und um ggf. eine Anpassung des Beweidungsregimes durch Intensivierung/Extensivierung/Änderung vorzunehmen (WEDL & MEYER 2003).

Folgende Behandlungsgrundsätze zur Nutzung bzw. Pflege der Trespen-Schwingel-Kalk-Tro-ckenrasen sind zu beachten:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Dauerhafte Sicherung regelmäßiger, naturschutzgerechter Pflege. - Weitestgehende Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen. - Durchführung von Beweidung ohne Zufütterung der Tiere. - Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z. B. im Hinblick auf im Offenland brü-

tende Vogelarten oder Orchideen). - Gewährleistung einer regelmäßigen fachlichen Betreuung und Dokumentation der Pflege

einschließlich ggf. Anpassung des Nutzungsregimes an die Veränderungen der Vegetati-onsbestände (Nutzungsintensivierung/-extensivierung/-änderung).

Pflege- und Behandlungsempfehlung

KULAP-N-Pflegeempfehlung: Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen = LRT 6210(*)

1. (optimal) Hüten mit Schafen

- Hüten mit Schafen und/oder Ziegen je nach Aufwuchs mit bis zu 4 Weidegängen im Abstand von jeweils etwa 6–8 Wochen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

91

KULAP-N-Pflegeempfehlung: Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen = LRT 6210(*)

- Die Schäfer sollten angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu entfernen, wie dies Jahrhunderte lang üblich war.

- Schaffung von lokalen Bodenverwundungen ist erwünscht. - Bei weitgehend geschlossener Vegetationsdecke ist eine Gehölzbeseitigung nötig.- Verbote: - Nicht düngen. - Kein Pferchen auf der Fläche; bei Hanglage auch nicht oberhalb. - Keine Tränken auf der Fläche.

2. (optimal) Mahd

- Einschürige Mahd zu Beginn der Blütezeit der bestandsbildenden Gräser. - Bestände mit verstärktem Auftreten von Brachezeigern oder Aufkommen von Obergräsern der

Flachlandmähwiesen wie Arrhenatherum elatius (Gewöhnlicher Glatthafer) und Dactylis glome-rata (Wiesen-Knäuelgras) können nach einer Nutzungspause von mindestens 6 Wochen ein zweites Mal gemäht werden.

- Zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit langfristig brachliegender Flächen wird ein einmaliges Mulchen toleriert.

Verbote - Nicht düngen. - Kein Mähgut auf der Fläche belassen.

3. (optimal) Koppelhaltung mit Schafen

- Tiere bleiben Tag und Nacht auf der Fläche - Größe der Fläche ist so zu wählen, dass ein Flächenwechsel nach 1–2 Tagen erfolgen kann - Ggf. Nachmahd zum Strukturerhalt und manuelle Entbuschung erforderlich Verbote - Keine Zufütterung.

4. (suboptimal) Beweidung mit Rindern

- Beweidung durch Rinder im Verhältnis 5-4:1. - Ggf. Nachpflege von Weideresten - Extrem trockene Standorte mit geringem Aufwuchs, z. B. Pionierrasen, sind von der Beweidung

auszunehmen Verbote - Keine Tränken auf der Fläche. - Keine Zufütterung.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

92

Tabelle 5.7: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID Nutzerabstim-mung

Relativ starke Hangneigung, keine Verbuschung, relativ tiefgründiger Magerrasen mit Übergang zur Glatthaferwiese. Die derzeitige Nutzung als Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzuführen. 10003 südlich des

Dohlen-steins

Löbschütz Flur 004 461, 449

DETH-LIGL51354W13

50003 131-51

0,112 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen) Kleiner Kalksteinbruch mit Steilwänden und Kalkbänken und Schotterflächen: Die Verbuschung beträgt 40 %. Ersteinrichtend ist die Fläche zu entbuschen, bei Bedarf kann das wiederholt werden (ca. alle 6 bis 10 Jahre). Weitere Pflegemaßnahmen sind auf dem schwach wüchsigen lückigen Trockenrasen nicht erforderlich. 10017 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 111

- 60010 131-47

0,063 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Wiederholung bei Bedarf)

G2bisG5_32796

Kein Nutzer

Sehr kleine offene Fläche mit Magerrasen am Steilhang, von Kiefernwald umgeben. Offenboden mit Grus ca. 30 %; stark mit Kiefern und Gehölzen durchsetzt (65 %). Ersteinrich-tend ist dringend die Verbuschung auszulichten, die Kiefern sind dabei vollständig zu entfernen. Bei Bedarf (ca. alle 6 bis 10 Jahre) ist dies zu wiederholen. Für den lückigen schwachwüchsigen Trockenrasen sind weitere Pflegemaßnahmen nicht notwendig. 10021 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Löbschütz Flur 003 375/1 494

- 50044 131-24

0,044 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Kiefern vollständig entfernen, Wiederholung bei Bedarf)

- Kein Nutzer

Sehr steiler SW-Hang oberhalb einer Abbruchkante; von wenigen Gehölzen durchsetzt; Offenboden mit Grus ca. 30 %. Momentan liegt die Verbuschung bei 20 %. Bei Bedarf ist eine Auslichtung der Verbuschung vorzunehmen. Für den lückigen schwachwüchsigen Trockenrasen sind weitere Pflegemaßnahmen nicht notwendig. 10022 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Löbschütz Flur 003 374/1

- 50045 131-25

0,353 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf) G2bisG5_32796

Kein Nutzer

Kleiner, von lichtem Kiefernwald umgebener Südwesthang. Die Magerrasen auf dem steilen Hang enthalten bis zu 30% Offenbodenanteil (Steingrus). Als ersteinrichtende Maß-nahme ist eine Auslichtung der Verbuschung vorzunehmen, die Nadelgehölze sind vollständig zu entfernen. Bei Bedarf (ca. alle 6 bis 10 Jahre) ist dies zu wiederholen. Für den lückigen schwachwüchsigen Trockenrasen sind weitere Pflegemaßnahmen nicht notwendig. 10023 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 112/2

- 50058 131-30

0,051 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Kiefern vollständig entfernen, Wiederholung bei Bedarf)

G2bisG5_32796

Kein Nutzer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

93

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID Nutzerabstim-mung

Sehr steiler Südhang mit senkrechter Abbruchkante mit Bändern und Schotterfluren, dort Pionierstadium der Magerrasen. Kurzrasige, offene Magerrasen oberhalb der Abbruch-kante, Offenboden mit Grus ca. 30 %. Stark mit Kiefern und anderen Gehölzen durchsetzt (60 %). Ersteinrichtend ist dringend die Verbuschung auszulichten, die Kiefern sind dabei vollständig zu entfernen. Bei Bedarf (ca. alle 6 bis 10 Jahre) ist dies zu wiederholen. Für den lückigen schwachwüchsigen Trockenrasen sind weitere Pflegemaßnahmen nicht notwendig. 10024 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Löbschütz Flur 003 367/1, 368/1, 369/1, 374/1

- 50059 131-25

0,418 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Kiefern vollständig entfernen, Wiederholung bei Bedarf)

G2bisG5_32796

Kein Nutzer

Kalkfelsen unter Kiefern, steil, schwer zugänglich, Magerrasen auf den Bändern; Die Verbuschung beträgt 60 %. Ersteinrichtend ist dringend die Verbuschung auszulichten. Bei Bedarf (ca. alle 6 bis 10 Jahre) ist dies zu wiederholen. Aufgrund der steilen Lage sind dauerhafte Pflegemaßnahmen nicht möglich, aber auch nicht erforderlich. 10026 nördlich des

Dohlen-steins

Seitenroda Flur 004 443

- 60011 131-32

0,014 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf) G2bisG5_32854

Kein Nutzer

Ebene, verfestigte Fläche beiderseits des Rad-/ Wanderweges mit ruderalen Magerrasen und Gebüschen (40 %). Starke Beeinträchtigungen durch Lagerplatz, Feuerstelle und Wanderweg. Als Erstpflege ist die Verbuschung auszulichten und aufgrund der isolierten Lage ist die Fläche dauerhaft einschürig zu mähen und das Mahdgut zu beräumen. Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzungen ist im Rahmen eines Besucherlenkungskonzepts (übergreifende Maßnahme, vgl. Kap. 5.2.2) zu begegnen (Fläche liegt überwiegend außerhalb des NSG). 10027 nördlich des

Dohlen-steins, in der Nähe der Saale

Löbschütz Flur 004 471/4 472, 498

- 60002 131-04

0,175 Erstpflege G2bisG5_32845

Kein Nutzer 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Entfernung der Kie-

fern) Dauerpflege optimal 1.2.1.1. Einschürige Mahd

Steiler Westhang mit einzelnen Felsen und etwas Offenboden, v. a. im Unterhang etwas Streu und mäßige Verfilzung. Verbuschung von 35 %. Ersteinrichtend ist die Verbuschung auszulichten, die Kiefern sind zu beseitigen. Danach ist die Fläche durch eine gelegentliche Mahd (v. a. im Unterhang) zu pflegen (mit Abräumen des Mahdgutes). 10028 nördlich des

Dohlen-steins

Löbschütz Flur 004 474 475/2

- 50030 131-16

0,132 Erstpflege G2bisG5_32854

Kein Nutzer 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Entfernung der Kie-

fern) Dauerpflege optimal 1.2.1.4. Mahd alle 2 bis 3 Jahre (mit Abräumen des

Mahdgutes)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

94

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID Nutzerabstim-mung

Kleine Magerrasenfläche, von Wald umgeben, Grasnarbe dicht, z.T. verfilzt. Aufgrund der isolierten Lage der Fläche ist als Dauermaßnahme eine einschürige Mahd durchzufüh-ren (mit Abräumen des Mahdgutes). 10029 nördlich des

Dohlen-steins

Löbschütz Flur 004 478/2

- 60005 131-14

0,053 Dauerpflege G2bisG5_32866

Kein Nutzer optimal 1.2.1.1. Einschürige Mahd

Entwicklungsflächen

Blaugrasrasen mit Dominanz von Ästiger Graslilie am Steilhang des Dohlensteins. Bis zu 90 % mit Kiefern bestanden. Ersteinrichtend ist die Fläche zu entbuschen, die Kiefern sind vollständig zu entfernen (Wiederholung bei Bedarf). 10002 Dohlenstein Löbschütz

Seitenroda

Flur 004 471/4 Flur 004 443

- 70001 131-58

0,311 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (aktuell und Wieder-holung bei Bedarf)

G2bisG5_32824

Kein Nutzer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

95

Tabelle 5.8: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6210*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Relativ steiler Westhang, leicht wellig mit starker Verbuschung (ca. 40 %) und geringer Streuauflage; artenreicher Magerrasen mit Übergang zur Glatthaferwiese. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Nach einer ersteinrichtenden Auslichtung der Verbuschung, sollte die aktuelle Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) fortgesetzt werden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10004 südlich des

Dohlensteins Löbschütz Flur 004

461, 466 467

DETH-LIGL51354W13

50006 131-51

0,097 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Leichter Westhang, wellig und offen, kaum verbuscht. Die Krautschicht ist relativ homogen; mittel bis hochrasig; geringe Anteile flachgründig/offener Boden (5 %). 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche ist weiterhin in Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu halten. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10005 südlich des

Dohlensteins Löbschütz Flur 004

461, 467 DETH-LIGL51354W13

50008 131-51

0,651 Dauerpflege G2bisG5_32836 G2bisG5_31006

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Relativ steiler Süd- bis Südwesthang, von Hangkanten durchzogener kurzrasiger, homogener Magerrasen. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Aufgrund des sehr guten Erhaltungszustandes ist die Nutzung durch die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen einschließlich mobiler Koppelhal-tung mit Weidenetzen) fortzusetzen. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10006 nördlich der

Thüringer Porzellan-straße, süd-lich des Dohlensteins

Seitenroda

Flur 004 442

DETH-LIGL51354W08

50019 131-08

0,867 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

Löbschütz Flur 004 454, 455 456, 459 460

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

96

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Mulde im Hang mit überalterten, z. T. absterbenden Obstbäumen, starke Verbuschung (60 %), hochwüchsig, z. T. verfilzte Grasnarbe; einzelne Orchideen (Bienen-Ragwurz, Großes Zweiblatt). 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Als ersteinrichtende Maßnahme ist die Verbuschung auszulichten. Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. Die Obstbaumbestände, Trockenmauern und Totholzbestände sind zu erhalten. 10007 Nördl. Thü-

ringer Por-zellanstraße, südl. des Dohlensteins

Löbschütz Flur 004 454

z. T. DETH-LIGL51354W08

60003 131-52

0,135 Erstpflege G2bisG5_36738

Nutzer 131/5: Umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege optimal 1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe

Mulde im Hang mit hochwüchsiger, z.T. verfilzter Grasnarbe; leicht ruderalisiert und stark verbuscht (50 %), mit jüngeren und älteren Gehölzen; einzelne Orchideen (Helm-Knaben-kraut, Bienen-Ragwurz). 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche wurde bisher im Rahmen der Pflege der Nachbarflä-che ID 10007 alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September teilweise mit gemäht. Die Pflege ist nach einer ersteinrichtenden Entbuschung fortzuführen und zur ausreichen-den Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, ein-schließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10008 Nördl. Thü-

ringer Por-zellanstraße, südl. des Dohlensteins

Löbschütz Flur 004 454, 458 493

- 60004 131-53

0,155 Erstpflege G2bisG5_32836

Kein Nutzer 1.9.5.3. Verbuschung auslichten Dauerpflege optimal 1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe

Sehr steiler Hang mit sehr hohem Anteil Offenboden/Steingrus. Zu 40 % verbuscht mit z. T. höheren Bäumen und Sträuchern. Vorkommen von Bienen-Ragwurz, Rotbraune Stendel-wurz und Mücken-Händelwurz. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Zum Erhalt des LRT ist die Fläche zu entbuschen (Wie-derholung bei Bedarf ca. alle 6 bis 10 Jahre). Dabei sind insbesondere die Kiefern zu entfernen. Aufgrund des niedrigwüchsigen lückigen Trockenrasens sind weitere Pflegemaßnah-men nicht notwendig. 10009 südlich des

Dohlensteins Löbschütz Flur 004

471/4 - 50014 131-

05 0,232 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (Entfernung der Kiefern,

Wiederholung bei Bedarf) G2bisG5_32836

Kein Nutzer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

97

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Nach Westen geneigter Hang mit kurzrasigem, homogenem Magerrasen, einzelne Orchideen (Bienen-Ragwurz, Mücken-Händelwurz). 2017 Nachweis von Spinnen-Ragwurz und Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Mit Kieferngruppen durchsetzt; leichter randlicher Gehölzjungwuchs. Die Kiefern sind zu entfernen. Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichen-den Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, ein-schließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10010 mittig zwi-

schen Doh-lenstein und Pfaffenberg, im Hangbe-reich

Seitenroda Flur 004 438 439 471

DETH-LIGL51354W08

50021 131-38

0,299 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: Umsetzbar 1.9.5.1. Vollständige Beseitigung der Gehölze (Nadelge-

hölze) Dauerpflege optimal 1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe

Sehr steiler nach Südwesten geneigter Hang mit hohem Anteil lockerem Steingrus (40%), Orchideen (Bienen-Ragwurz) nur ganz vereinzelt. 2017 Nachweis von Spinnen-Ragwurz durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche kann weiterhin in Beweidung mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) gehalten werden, ggf. kann die Intensität der Beweidung aufgrund des schwach wüchsigen Trockenrasens reduziert werden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeitpunkt und -intensi-tät mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10011 westlich der

Leuchten-burg

Seitenroda Flur 004 439

DETH-LIGL51354W08

50022 131-39

0,151 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Stark geneigter Südhang, westlich etwas tiefgründiger und hochrasiger, östlich und Oberhang flachgründig und kurzrasig. Vereinzelt Orchideen (Bienen-Ragwurz, Mücken-Händel-wurz). 2017 Nachweis von Spinnen-Ragwurz und Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensi-vieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10012 westlich der

Leuchten-burg

Seitenroda Flur 004 440, 441 458/2, 471, 472 473/1

DETH-LIGL51354W08/W12

50023 131-09

1,399 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: umsetzbar optimal

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

98

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Flachgründige, steilere Hänge und Hangkanten, kurzrasig, Offenboden ca. 10 %, z. T. mit Junggehölzen durchsetzt (15 %). 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche im hervorragenden Erhaltungszustand ist mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10013 Südwestlich

der Leuch-tenburg, an der Thürin-ger Porzel-lanstraße

Seitenroda

Flur 001 105/1, 106, 107/1 107/2

DETH-LIGL51354W17

50042 131-40

0,919 Dauerpflege G2bisG5_32800 G2bisG5_31000

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Randbereiche einer Streuobstwiese, einzelne z. T. abgestorbene Obstbäume, im Unterwuchs Magerrasen. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche ist weiterhin mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungs-zeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. Die Obstbaumbestände und deren Totholzreste sind zu erhalten. 10014 Südlich der

Leuchten-burg

Seitenroda Flur 001 111

DETH-LIGL51354W03

50056 131-29

0,095 Dauerpflege G2bisG5_34453 G2bisG5_36735

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Randbereiche einer Streuobstwiese, einzelne z.T. abgestorbene Obstbäume, im Unterwuchs Magerrasen. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche ist weiterhin mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungs-zeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10015 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 111, 115 116

DETH-LIGL51354W03

50057 131-42

0,071 Dauerpflege G2bisG5_36735

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Gehölzfreie Plateaufläche mit kurz- und mittelwüchsigem Magerrasen. Die Fläche sollte weiterhin mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) beweidet werden, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10016 Südl. Leuch-

tenburg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 111 114/1

DETH-LIGL51354W03

50055 131-44

0,623 Dauerpflege G2bisG5_30997

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

99

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Steiler Südhang mit lockerrasigem, teils offenen Magerrasen Anteil Geröll/Offenboden ca. 10 %. 2017 Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch H. Voelkel (schr. Mitt. AHO vom 26.10.2017). Die Fläche ist weiterhin mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Zum Erhalt der Orchideen sind Beweidungszeit-punkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10018 Südlich der

Leuchten-burg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 148

DETH-LIGL51354W03

50050 131-45

0,005 Dauerpflege G2bisG5_34450

Nutzer 131/1: umsetzbar

optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Steiler Südhang mit lockerrasigem, teils offenem Magerrasen; Anteil Geröll/Offenboden ca. 10 %. Für den schwach- bis mittelwüchsigen (Halb-) Trockenrasen ist eine gelegentliche Beweidung mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ausreichend, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege zu beachten. 10019 Südl. Leuch-

tenburg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 114/1, 146, 147 148

DETH-LIGL51354W03

50051 131-48

0,382 Dauerpflege G2bisG5_32796, G2bisG5_34450

Nutzer 131/1: umsetzbar

optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Relativ steiler Südhang mit homogenem, mittelwüchsigen Magerrasen; kaum Offenboden. Die Fläche ist im Komplex mit der Nachbarfläche mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege notwendig. 10020 Südl. Leuch-

tenburg, am Pfaffenberg

Seitenroda Flur 001 112/2

DETH-LIGL51354W17

50043 131-41

0,564

Dauerpflege G2bisG5_32800

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe Relativ steiler Westhang, leicht wellig mit Gehölzen durchsetzt, z. T. ältere Bäume. Artenreicher Magerrasen mit Übergang zur Glatthaferwiese. Vorkommen der Bocks-Riemenzunge. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist im südlichen Teil der Fläche fortzusetzen, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Im nördlichen Teil ist die bisherige Pflege über NALAP (Mahd alle 4 Jahre) im Spätsommer fortzusetzen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung der südlichen Fläche einbezogen werden. 10030 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 466, 467

DETH-LIGL51354W13

50010 131-50

0,744 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar optimal

Flur 004 470

1.2.2. Mähweide mit Terminvorgabe Nutzer 131/5: Umsetzbar

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

100

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Relativ steiler Westhang, leicht wellig, stark mit Gehölzen durchsetzt (40 %). Vorkommen der Bocks-Riemenzunge. Als ersteinrichtende Maßnahme ist die Verbuschung auszulichten. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzusetzen. Zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Be-weidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10031 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 465, 466 470, 471/4

DETH-LIGL51354W13

50009 131-34

0,400 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Relativ steiler Hang mit Terrasse in der Mitte. Verbuschung ca. 10 %. Orchideen v. a.im Nordosten (v. a. Fliegen-Ragwurz, Großes Zweiblatt, Mücken-Händelwurz, aber auch Bienen-Ragwurz, Fuchs` Knabenkraut, Breitblättrige Stendelwurz, Purpur-Knabenkraut). Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10032 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 471/4

DETH-LIGL51354W13

50011 131-33

0,213 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: umsetzbar optimal

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe Steiler Westhang, einzelne Büsche, kurzrasiger, offener Magerrasen. Vorkommen von Helm-Knabenkraut, Brand-Knabenkraut, Mücken-Händelwurz und Bocks-Riemenzunge. Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichen-den Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, ein-schließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10033 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 449, 459 461

DETH-LIGL51354W13

50016 131-07

0,350 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: umsetzbar optimal

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe

Offener, kurzrasiger Südwesthang, einzelne Hangkanten mit Gebüschen am Westrand und in der Fläche. Einzelne ältere Gebüsche und Bäume. Vorkommende Orchideenarten sind Bocks-Riemenzunge, Helm-Knabenkraut und Mücken-Händelwurz. Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alterna-tive zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10034 südwestli-

cher Hang am Dohlen-stein

Löbschütz Flur 004 454, 459 460, 461

DETH-LIGL51354W08

50017 131-07

0,663 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: Umsetzbar optimal

1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

101

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Relativ steiler Südwesthang mit leicht verbrachtem Magerrasen. Die Verbuschung beträgt 40 %. Vorkommen von Bocks-Riemenzunge (10 Ex.). Als ersteinrichtende Maßnahme ist die starke Verbuschung auszulichten. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzusetzen bzw. auf die gesamte LRT-Fläche auszudehnen, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10035

westlich des Senders auf dem Dohlen-stein

Seitenroda

Flur 004 442, 443

DETH-LIGL51354W08

50026 131-11

0,178 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Steiler Südhang, leicht wellig, kurzrasig, Magerrasen mit einzelnen Trampelpfaden, mittlere Verbuschung, sehr orchideenreich. Aktuell vorkommende Arten: Fliegen-Ragwurz, Mü-cken-Händelwurz, Bienen-Ragwurz, Bocks-Riemenzunge. Weitere 7 Arten aus Altnachweisen. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist im westlichen Teil fortzusetzen. Zum Erhalt des Orchideenbestandes sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachver-ständigen jährlich abzustimmen. Der östliche Teil wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung der westlichen Fläche einbezogen werden. 10036

Südl. des Senders auf dem Dohlen-stein

Seitenroda Flur 004 437, 454, 455

DETH-LIGL51354W08

50020 131-37

2,715 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar optimal

1.2.2. Mähweide mit Terminvorgabe Flur 004 438

Nutzer 131/5: Umsetzbar

Steiler Südhang, leicht wellig, kurzrasiger relativ homogener Magerrasen, im Unterhang leicht verbracht. Einzelne Exemplare von Mücken-Händelwurz, Bocks-Riemenzunge, Großes Zweiblatt, Bienen-Ragwurz und Helm-Knabenkraut. Die Fläche wird derzeit alle 4 Jahre zwischen Mitte August und Mitte September zur Förderung von Orchideen gemäht (NALAP-Förderung). Die Pflege ist fortzuführen und zur ausreichenden Abschöpfung der Biomasse gelegentlich zu intensivieren. Als Zwischennutzung (und auch als Alternative zur Mahd) kann die Fläche in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der angrenzenden Flächen einbezogen werden. 10037

Südl. des Senders auf dem Dohlen-stein

Löbschütz

Flur 004 454, 456 460

DETH-LIGL51354W08

50025 131-36

0,321 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/5: Umsetzbar optimal

1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

102

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Etwas tiefgründiger Südhang zwischen 2 dichten Heckenreihen mit mittelwüchsigem, relativ homogenem Magerrasen. Leichter Gehölzjungwuchs (10 %). Aktuell vorkommende Orch-ideen: Mücken-Händelwurz, Bocks-Riemenzunge und Bienen-Ragwurz. Hinzu kommen Altnachweise von 3 weiteren Arten. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzusetzen. Zum Erhalt des Orchideenbestandes sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10038

Südl. des Senders auf dem Dohlen-stein

Löbschütz

Flur 004 455, 456 460

DETH-LIGL51354W08

50018 131-35

0,456 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Stark verbuschter bzw. von Gehölzen umgebener Südhang; dichtrasig und z.T. verfilzt. Der Altnachweis (2007, 2008) von Bocks-Riemenzunge (Quelle: LINFOS, AHO 2014) führt zur prioritären Einstufung des LRT. Als erstpflegerische Maßnahme sollte die Verbuschung ausgelichtet werden. Dauerhaft ist die Fläche in die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimi-schung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) der Nachbarflächen einzubeziehen, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10039

östlich des Dohlen-steins

Seitenroda

Flur 001 99/3 Flur 004 471, 472 473/1

DETH-LIGL51354W08

60007 131-18

0,366 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (insb. Nadelgehölze)

Dauerpflege optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Deutlich verbuschter (50 %) Südhang. Kurzrasig bis mittelwüchsiger Magerrasen mit Bestand von Mücken-Händelwurz, Bienen-Ragwurz sowie Bocks-Riemenzunge. Die Verbuschung ist als Erstpflegemaßnahme auszulichten. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzusetzen und auf die ganze Fläche auszudehnen. Zum Erhalt des Orchideenbestandes sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10040

östlich des Dohlen-steins

Seitenroda

Flur 004 471 472

DETH-LIGL51354W08

50035 131-18

0,549 Erstpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar 1.9.5.3. Verbuschung auslichten

Dauerpflege optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

103

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Offener Südhang, kurzrasig bis mittelwüchsig, offener Lockerboden ca. 10 %; weitgehend gehölzfrei, nur randlich an den Gebüschkomplexen ist Gehölzjungwuchs vorhanden. Vor-kommen von Bocks-Riemenzunge am unteren Gebüschsaum. Die Hüteschafhaltung (optimal unter Beimischung von Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzusetzen, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10041

östlich des Dohlen-steins

Seiten-roda

Flur 001 471 472

DETH-LIGL51354W08

50036 131-18

0,300 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe Hochwüchsige, dichte, gleichförmige Grasnarbe; deutlich grasdominiert, starke Hangneigung nach Südwest, kleine Gebüsche. Am Unterhang stärker mit Gebüschen durchsetzt (15 %). Vorkommen der Bocks-Riemenzunge. Die Fläche ist dauerhaft mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Zur Förderung der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Optional ist auch eine Mahdnutzung (ebenfalls unter Berücksichtigung einer Abstimmung mit einem botanischen Sachverständigen) möglich. 10042

östlich des Dohlen-steins

Seiten-roda

Flur 001 99/3

DETH-LIGL51354W06

50040 131-22

0,555 Dauerpflege G2bisG5_31004

Nutzer 131/2: Optionalmaß-nahme bedingt umsetzbar (Mahdzeitpunkt nach Aufwuchs)

optimal 1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe optional 1.2.1.6 Mahd mit Terminvorgabe

Südöstlich geneigte Hänge mit Magerrasen; kurz bis mittelrasig; geringer Gehölzaufwuchs. Vorkommen von Bocks-Riemenzunge. Die Fläche ist gelegentlich zu beweiden, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10043

südöstlicher Hang des Pfaffenbergs

Seiten-roda

Flur 001 147 148

DETH-LIGL51354W03

50048 131-48

1,106 Dauerpflege G2bisG5_32796

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe Südöstlich geneigte Hänge mit Magerrasen; kurz- bis mittelrasig; nur geringer Gehölzaufwuchs in der Fläche. Vorkommen von Bocks-Riemenzunge. Die Fläche ist dauerhaft mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Ggf. ist auf eine Nachpflege zu achten. Zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Bewei-dungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10044

südöstlicher Hang des Pfaffenbergs

Seiten-roda

Flur 001 111, 114/1 146

DETH-LIGL51354W03

50054 131-44

1,102 Dauerpflege G2bisG5_32796

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

104

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Relativ steiler Osthang mit homogenen Magerrasen; an den Rändern thermophile Säume; offener Boden < 5 %. Nur leicht mit Gebüschen durchsetzt. Orchideenvorkommen mit Mü-cken-Händelwurz, Bocks-Riemenzunge. Die Fläche ist dauerhaft mit Schafen und Ziegen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) zu beweiden. Ggf. ist eine Nach-pflege notwendig. Zum Erhalt des Orchideenbestandes sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10045

östlicher Hang des Pfaffenbergs

Seiten-roda

Flur 001 117, 145 146, 147 508

DETH-LIGL51354W03

50052 131-48

0,372 Dauerpflege G2bisG5_32796

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Relativ steiler Südhang mit homogenem Magerrasen; Anteil Offenboden/Grus 15 %; unterhalb der Abbruchkante befindet sich ein schmales Plateau mit saumartigem Magerrasen und einer Gehölzreihe. Leichte Verbuschung (15 %). Bocks-Riemenzunge (1 Ex.) als einzige vorkommende Orchideenart. Die Beweidung (optimal mit Schafen und Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist fortzuführen, zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10046

südwestli-cher Hang des Pfaffen-bergs

Löbschütz Flur 003 366/1 367/1 368/1 369/1 374/1 494

DETH-LIGL51354W15

50046 131-26

0,552 Dauerpflege G2bisG5_32796

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe

Kleine Magerrasenfläche von Gehölzen umgeben; Anteil Offenboden mit Grus (5 %); Anteil Moose 10 %. Leicht mit Schlehe durchsetzt; leichte Streu- und Laubansammlung. Vorkom-mende Orchideenart: Bocks-Riemenzunge (1 Ex.). Die Fläche ist dauerhaft zu beweiden (optimal mit Schafen und Ziegen, einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen), zum Erhalt der Bocks-Riemenzunge sind Beweidungszeitpunkt) und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. Durch die Errichtung eines Triftweges kann die kleinräumige Fläche zusammen mit der Nachbarfläche beweidet werden. 10047

südlicher Hang des Pfaffenbergs

Löbschütz Flur 003 365/1

- 50047 131-27

0,019 Dauerpflege G2bisG5_34450

Nutzer 131/1: umsetzbar optimal

1.2.4.1. Beweidung mit Terminvorgabe Offener Magerrasen, kurzrasig bis mittelwüchsig, flacher Südwesthang mit Orchideen. Am kleinen Westhang stärker verkrautet und verbuscht. Vorkommende Orchideenart: Mücken-Händelwurz (100 Ex.). Dazu kommen 3 weitere Arten aus Altnachweisen: Bocks-Riemenzunge im Jahr 2014 (Quelle: LINFOS, Disse 2015) führt zur prioritären Einstufung des LRT. Für den schwach- bis mittelwüchsigen Rasen in einem sehr guten Erhaltungszustand ist eine gelegentliche Mahd als Dauerpflegemaßnahme ausreichend. Dabei sind zur Förderung der Orchideen Mahdzeitpunkt und -intensität mit einem botanischen Sachverständigen jährlich abzustimmen. 10048

nördlich des Dohlen-steins

Löbschütz

Flur004 478/2 478/3

- 50029 131-15

0,333 Dauerpflege G2bisG5_32866

Keine Abstim-mung, Nutzer nicht bekannt

optimal 1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

105

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Kuppig hügeliger Südwesthang mit mittelwüchsigem Magerrasen; einzelne Großbäume/-gruppen, z. T. abgestorben. Aktuell 1 Orchideenart: Bocks-Riemenzunge (2 Ex.). Weitere Orchideennachweise des AHO von 2007 bis 2011 (Quelle: LINFOS, AHO 2014), u. a. Kleines Knabenkraut. Die Fläche wird jährlich einmal im Spätsommer gemäht. Die Nutzung ist beizubehalten, zur ausreichenden Biomasseabschöpfung ist bei Bedarf in Teilabschnitten eine Frühsommermahd durchzuführen. Punktuellen Beeinträchtigungen durch Freizeitnut-zungen ist im Rahmen eines Besucherlenkungskonzepts (übergreifende Maßnahme, vgl. 5.2.2) zu begegnen. 10049

nördlich des Dohlen-steins

Löbschütz

Flur 004 480

DETH-LIGL51354Q05

50028 131-13

0,440 Dauerpflege G2bisG5_32875 G2bisG5_34236

Nutzer 131/3a und 131/3b: um-setzbar

optimal 1.2.1.6. Mahd mit Terminvorgabe

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106

5.2.3.4 LRT 6210* – Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen, besondere Be-stände mit bemerkenswerten Orchideen

LRT 6210 und dessen prioritäre Ausprägung LRT 6210* werden hinsichtlich der ähnlich gelager-ten Maßnahmenplanung zusammen betrachtet, vgl. Kap. 5.2.3.3.

5.2.3.5 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes Die Mageren Flachland-Mähwiesen sind Kulturbiotope, deren Existenz von einer regelmäßigen Pflege und Nutzung abhängt.

Die Extensiven Mähwiesen im FFH-Gebiet sind insgesamt in gutem Pflegezustand. Auf allen Flä-chen kann durch eine optimierte Nutzung – wie unter Dauerpflege beschrieben – und z. T. nach ersteinrichtenden Maßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Erstpflege Bei brach liegenden oder unzureichend genutzten Flächen ist ersteinrichtend die überschüssige Biomasse (Streuauflage, vorjähriger Aufwuchs) zu entfernen. Bei hohen Nährstoffgehalten kann außerdem eine Aushagerung durch eine mehrschürige Mahd ohne Stickstoff-Düngung durchge-führt werden. Erreichen die Nährstoffzeiger insgesamt einen Deckungsgrad von < 10 % kann auf die im Folgenden beschriebene Dauerpflege umgestellt werden. Die LRT-Fläche ist außerdem vorab zu entbuschen (zur Entbuschung vgl. Hinweise unter LRT 6210 –0).

Dauerpflege Im Optimalfall sind Flachland-Mähwiesen durch eine zweischürige Mahd zu nutzen. Der erste Schnitt sollte in der Regel (soweit nicht Artenschutzgründe dagegen sprechen, v. a. Bodenbrüter) im Zeitraum zwischen dem Schieben der Blütenstände und dem Beginn der Blüte der bestands-bildenden Gräser liegen (i. d. R. zwischen Ende Mai und Anfang/Mitte Juni) (vgl. hierzu auch LAU 2002). Die zweite Nutzung sollte – je nach Vegetationsentwicklung – frühestens 8 Wochen nach der 1. Nutzung, also Ende Juli bis Mitte/Ende August stattfinden. Diese Mahd verhindert die Aus-bildung einer Streudecke aus abgestorbenem Pflanzenmaterial und bietet gute Keimbedingun-gen für kurzlebige (sich über Samen vermehrende) Arten bzw. für den Austrieb schwachwüchsi-ger Arten und Rosettenstauden im darauf folgenden Frühjahr.

Die Schnitthöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten, um lebensraumtypischen Kleinorganismen während und nach der Mahd zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem bestehen dadurch eine geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Vorausset-zungen für die Pflanzen zum Wiederaustrieb. Das Mahdgut wird abtransportiert, um die Ausbil-dung einer Streudecke zu vermeiden.

Eine jährlich einmalige Weidenutzung ist als Zweit- oder Drittnutzung optional zur Mahdnutzung möglich, wobei eine regelmäßige Überprüfung der relevanten Artenzusammensetzung unabding-bar ist. Eine ausschließliche Beweidung, wie sie im Gebiet in enger Verzahnung mit Trockenra-sen-Flächen (LRT 6210(*)) stattfindet, ist nur bei Erhalt des charakteristischen Wiesenarteninven-tars möglich. Ggf. sind nachfolgende Pflegegänge notwendig.

Zur Verhinderung der Nährstoff- und Streuakkumulation sowie der Entwicklung von Dominanz-beständen typischer Brachezeiger sollte das zeitweilige Brachfallen von Grünlandflächen vermie-den werden.

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107

Eine fortwährende Nutzung der Bestände ohne ausgleichende Nährstoffrückführung führt zur Verarmung der Standorte (Aushagerung), die einen Wechsel der Pflanzenbestände nach sich zieht. Eine mittlere bis gute Versorgung mit Phosphor (P) und Kalium (K) fördert die Artenvielfalt. Bei nur mäßiger Stickstoff-(N)-Versorgung und ausreichender P-/K-Versorgung nimmt der Anteil an Leguminosen und Kräutern zu, die Dominanz an Gräsern (insbesondere der Obergräser) wird vermindert. Eine erhöhte N-Düngung verstärkt den Aufwuchs und vergrößert somit die Heuernte, führt aber zu einer Dominanz der Gräser und stickstoffliebender Kräuter. Im günstigen Erhal-tungszustand ist – soweit überhaupt eine Düngung vorgenommen wird – eine Düngung in Höhe des Entzuges abzüglich der Nachlieferung aus dem Boden anzustreben. Um den Düngemittel-bedarf zu ermitteln, sind die verfügbaren Bodennährstoffe vor der Düngungsmaßnahme festzu-stellen.

Eine Kalkung ist erforderlich, wenn der pH-Wert unter 5,0 sinkt, da sonst mit einem Rückgang der Artenzahlen zu rechnen ist. Verwendet werden darf nur gelöschter Kalk, da Branntkalk zu Verätzungen der oberirdischen Pflanzenteile führt.

Es ist jedoch zu beachten, dass innerhalb des NSG „Dohlenstein und Pfaffenberg“ außerhalb von Ackerflächen keine Düngung erlaubt ist.

Es sollte kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgen, um die lebensraumtypische Artenviel-falt und -kombination zu erhalten und die Entwicklung artenarmer, meist gräserdominierter Be-stände zu verhindern.

Eine Nachsaat kann die Artenvielfalt fördern. Eine Neuansaat kommt dagegen der Vernichtung des LRT gleich, ebenso wie eine Einsaat für die Pflanzengesellschaft fremder Arten oder die Verwendung handelsüblicher Saatgutmischungen. Eine umbruchlose Nachsaat zur Beseitigung kleinerer Narbenschäden sollte deshalb nur durch Einsaat von Regiosaatgut aus standortange-passten gebietsheimischen Arten erfolgen. Im günstigsten Fall sollte eine Mahdgutübertragung samenreichen Mahdgutes oder eine gezielte Saatgutgewinnung aus dem Mahdgut (sog. Heu-drusch®-Verfahren) von artenreichen Frischwiesenbeständen regional vergleichbarer Standorte in Mittelthüringen erfolgen (vgl. KIRMER & TISCHEW 2006).

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Sicherung der Existenz der Flachland-Mähwiesen durch regelmäßige Nutzung oder Pflege

unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis. - Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. - Durchführung von Nachsaaten lediglich zur Beseitigung von Narbenschäden durch Einsaat

von Regiosaatgut aus standortangepassten gebietsheimischen Arten oder Mahdgutübertra-gung.

- Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z. B. im Hinblick auf Vogelarten nach An-hang I der Vogelschutzrichtlinie).

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Pflege- und Behandlungsempfehlung

KULAP-N-Pflegeempfehlung: Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes = LRT 6510

1. (optimal) Mahd

- Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis dreimal jährlich genutzt werden. - Die zweite Nutzung soll frühestens 8 Wochen nach der ersten erfolgen. - Düngung mit P und K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Ele-

menten auftritt, eine entzugsorientierte N-Düngung zur Sicherung des Aufwuchses ist möglich. - Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgäng-

lich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen. - Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft von der Optimalvariante desselben LRT

kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen. - Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen und/oder

Ziegen als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15–35 cm. Verbote: - Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

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109

Tabelle 5.9: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 6510

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Kuppe mit Nährstoffanreicherung und Teil eines Hangs; mäßig eutrophiert. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Zur Aushagerung kann die Nutzungsintensität vorübergehend erhöht werden. 10050 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 461

DETH-LIGL51354W13

50015 131-06

0,168 Dauerpflege G2bisG5_31006, G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Kleine Senke, relativ nährstoffreich und beschattet von angrenzendem Wald. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaf-tung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10051 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 461

DETH-LIGL51354W13

50002 131-02

0,059 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Relativ ebene Fläche mit kleineren Terrassen und mittelwüchsigen Glatthaferwiesen; deutliche Anklänge bzw. Übergänge zu Magerrasen. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (mobile Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Die Nutzungstermine sind in Teilab-schnitten am Erhalt der mehrfach vorkommenden Bocks-Riemenzunge auszurichten. 10052 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 461, 467 471/4

DETH-LIGL51354W13

50004 131-49

0,133 Dauerpflege G2bisG5_31006 G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

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110

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Leicht geneigt bis eben; mittel- bis hochwüchsige Wiese, starke Übergänge zu LRT 6210; teilweise mit jungen Gehölzen durchsetzt (5 %). Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Die Nutzungstermine sind in Teilabschnitten am Erhalt der mehrfach vorkommenden Bocks-Riemenzunge auszurichten. 10053 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 461, 467 471/4

DETH-LIGL51354W13

50005 131-49

0,127 Dauerpflege G2bisG5_31006

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Terrasse, relativ eben; unterhalb eines steilen Hangs; mittelwüchsige Glatthaferwiese mit Anklängen an Magerrasen. Optimal ist eine Nutzung durch eine (ein- bis) zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließlich mobi-ler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10054 westlicher

Hang am Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 461

DETH-LIGL51354W13

50007 131-49

0,196 Dauerpflege G2bisG5_31006 G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Grasdominierte Kuppe, tiefgründig, mit relativ nährstoffreicher artenarmer Glatthaferwiese. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. 10055 südwestli-

cher Hang am Dohlen-stein

Löbschütz Flur 004 448, 449 493

DETH-LIGL51354W13

60001 131-01

0,460 Dauerpflege G2bisG5_31006 G2bisG5_32836

Nutzer 131/2: umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd

Leichter Westhang, mehrschürige Glatthaferwiese mit wenigen Arten der Magerrasen. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. 10056

südwestli-cher Hang am Dohlen-stein

Löbschütz 4Flur 003 29, 431 Flur 004 448, 491

DETH-LIGL51354W13

50001 131-01

0,427 Dauerpflege G2bisG5_31006 G2bisG5_32836

Nutzer 131/2: umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd

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111

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Flache Kuppe mit hochwüchsiger, relativ homogener Glatthaferwiese; am Nordost-Rand Übergang zu Magerrasen. Gehölzjungwuchs 5 %. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (ein-schließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Die Nutzungstermine sind in Teilabschnitten am Erhalt der mehrfach vorkommenden Bocks-Riemenzunge auszurichten. 10057

auf dem Dohlenstein

Seiten-roda

Flur 004 441

DETH-LIGL51354W11

50024 131-10

0,569 Dauerpflege G2bisG5_32836

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Starke Hangneigung nach Westsüdwest, mehrere Terrassen, magere Glatthaferwiese mit wenig Offenstellen. Z. T. mit Streuauflagen. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch in Hüteschafhaltung genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10058 nordwestli-

cher Hang Pfaffenberg

Seiten-roda

Flur 001 104/1,105/1, 106 107/1,107/2

DETH-LIGL51354W17

50041 131-23

1,382 Dauerpflege G2bisG5_34454 G2bisG5_31000

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Steiler Hang und Kuppe, Glatthaferwiese mit Übergängen zum Magerrasen, offener Boden 10 %. Stellenweise Nährstoffzeiger (eine Fettwiese ist angrenzend). Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10059

nordöstlicher Hang Doh-lenstein

Seiten-roda

Flur 004 473/1

DETH-LIGL51354W22

50037 131-19

0,197 Dauerpflege G2bisG5_34457

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Schmale, nach Nordost geneigte Hangkante am Waldrand; sehr lückig mit einer Gesamtdeckung von 80 %; viel Moos und Buchenlaub. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch weiterhin in Hüteschafhaltung (einschließ-lich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) genutzt werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10060

nordöstlicher Hang Doh-lenstein

Seiten-roda

Flur 004 458/2 473/1

DETH-LIGL51354W22

60009 131-31

0,239

Dauerpflege G2bisG5_31570, G2bisG5_34457

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

112

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Leichter Nordosthang; relativ gleichmäßige Vegetationsdecke, wenig Obergräser. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Optional ist auch eine Mäh-weide möglich, sofern die erste Nutzung durch Mahd erfolgt. Derzeit wird die Fläche durch Rinder nachbeweidet. 10061

nordöstlich des Dohlen-steins

Seiten-roda

Flur 004 456, 457 458/1, 458/2, 473/1

DETH-LIGL51354W05

50038 131-20

0,938 Dauerpflege G2bisG5_34457 G2bisG5_34292

Nutzer 131/4: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.2. Mähweide mit Nachbeweidung

Möglicherweise eine ehemalige Ansaat, relativ gleichförmig von Ober- und Mittelgräsern dominiert. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. 10062

westlich der Leuchten-burg

Seiten-roda

Flur 001 104/1,96/3 99/3

DETH-LIGL51354W06

50039 131-21

1,418 Dauerpflege G2bisG5_34455

Nutzer 131/2: umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd Alte Streuobstwiese mit Glatthaferwiese als Unterwuchs und in Randbereichen. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirt-schaftung mit den Nachbarflächen zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch mit Schafen (einschließlich mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) beweidet werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Zur Aushagerung ist eine zeitweilige Erhöhung der Nutzungsintensität möglich. 10063

nordwestli-cher Hang Pfaffenberg

Seiten-roda

Flur 001 111, 115 116

DETH-LIGL51354W03

60008 131-43

1,355 Dauerpflege G2bisG5_36735

Nutzer 131/1: Option umsetzbar optimal

1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

Tiefgründige Terrassenhänge von einer Heckenreihe durchzogen; hochwüchsiges mesophiles Grünland (Glatthaferwiese), leicht verfilzt. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch mit Schafen (einschließlich mobi-ler Koppelhaltung mit Weidenetzen) beweidet werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. 10064

südöstlicher Hang Pfaf-fenberg

Seiten-roda

Flur 001 147, 148

DETH-LIGL51354W03

50049 131-46

0,519 optimal G2bisG5_34450

Nutzer 131/1: Option umsetzbar 1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd

optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

113

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemar-kung

Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flä-chen-größe

(ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Tiefgründige Terrassenhänge von einer Heckenreihe durchzogen; hochwüchsiges mesophiles Grünland (Glatthaferwiese), leicht verfilzt. Optimal ist eine Nutzung durch eine ein- bis zweischürige Mahd. Um eine gemeinsame Bewirtschaftung mit den Nachbarflächen weiterhin zu ermöglichen, kann die Fläche optional auch mit Schafen (einschließlich mobi-ler Koppelhaltung mit Weidenetzen) beweidet werden, wenn das Wiesenarteninventar erhalten bleibt. Ggf. ist eine Nachpflege erforderlich. Die Nutzungstermine sind in Teilab-schnitten am Erhalt der mehrfach vorkommenden Bocks-Riemenzunge auszurichten. 10065 südöstlicher

Hang Pfaf-fenberg

Seiten-roda

Flur 001 114/1 147

DETH-LIGL51354W03

50053 131-28

0,273 optimal G2bisG5_32796

Nutzer 131/1: Option umsetzbar 1.2.1.1. Ein- bis zweischürige Mahd

optional 1.2.5.1. Hüte-/ Triftweide (einschl. Netzen)

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114

5.2.3.6 LRT 8160* – Kalkschutthalden Auf den natürlichen Kalkschutthalden im FFH-Gebiet findet infolge der extremen Standortbedin-gungen (Steilhänge, Bodenbewegungen) eine langsame und oft auf frühe Sukzessionsstandorte zurückgedrängte Vegetationsentwicklung statt (LAU 2002). Die letzten Reliefbewegungen fanden in den Jahren 1881 und 1920 statt. Laut NÖLLERT et al. (2001) kündigen tiefe Risse am oberen Wiesenrand weitere Rutsche des Felssturzes an. Eine Bestimmung des ungefähren Zeitpunktes ist jedoch aktuell nicht möglich.

Pflegemaßnahmen zur Gehölzauslichtung sind daher aktuell nicht notwendig. Sollte jedoch die Verbuschung zunehmen (Gehölzanteil erhöht sich auf mehr als 40 %), sind Gehölzentnahmen vorzunehmen. Diesbezüglich sind die Flächen im mehrjährigen Abstand zu kontrollieren.

Weitere Maßnahmen zielen v. a. auf den Schutz der Kalkschutthalden vor Trittbelastungen ab und werden als Behandlungsgrundsätze formuliert:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Schutz vor Gesteinsabbau. - Vermeidung von Trittbelastungen (z. B. Wandern, Klettern). - Regelmäßige Kontrolle der LRT-Flächen hinsichtlich des Gehölzbewuchses in mehrjährigen

Abständen.

Pflege- und Behandlungsempfehlung Der LRT 8160* ohne Komplexbildung mit LRT 6210 ist nicht KULAP-relevant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflegeempfehlungen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

115

Tabelle 5.10: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 8160*

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flächen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Kaum bewachsene, schwach verbuschte Kalkschutthalde am westexponierten und überwiegend sehr steilen Hang. Wechsel aus lückigen Blaugrasrasen, Edel-Gamander-Fluren und Trespenrasen auf Kalkschutt mit Blöcken und Felsdurchragungen. Stetes Vorkommen von Edel-Gamander, Moosen und Flechten, außerdem häufiges Vorkommen der Grasli-lie. Der Schutt ist weitgehend festgelegt. Fußpfade führen durch die Fläche. Bei Bedarf (ab ca. 40 % Verbuschung) ist eine Entbuschung vorzunehmen, Kiefern sind vollständig zu entfernen. Punktuellen Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzungen ist im Rahmen eines Besucherlenkungskonzepts (übergreifende Maßnahme, vgl. 5.2.2) zu begegnen. 10071 zwischen

Saale und Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 471/4 472

- 50078 131-03

1,964 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf, Entfernung von Kiefern)

G2bisG5_32845

Kein Nutzer

Schutthalde aus bewegtem, meist nur schwach und mit wenigen Arten bewachsenem Muschelkalkschutt. Unterhalb der Felsfront gelegen, schwach verbuscht. Bei Bedarf (ab ca. 40 % Verbuschung) ist eine Entbuschung vorzunehmen. Punktuellen Beeinträchtigungen durch Freizeitnutzungen ist im Rahmen eines Besucherlenkungskonzepts (übergreifende Maßnahme, vgl. 5.2.2) zu begegnen. 10072 zwischen

Saale und Dohlenstein

Seitenroda Flur 004 443

- 50080 131-03

0,727 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf) G2bisG5_32845

Kein Nutzer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

116

5.2.3.7 LRT 8210 – Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation Natürliche Kalkfelsen bestehen unabhängig von menschlichem Einfluss und bedürfen grundsätz-lich keiner Pflege. Dennoch bestehen prinzipiell Gefährdungen durch anthropogene Störungen, wie Trittbelastungen oder Gesteinsabbau. Diese sind zu vermeiden (vgl. folgende Behandlungs-grundsätze).

Die 2 Fels-LRT-Flächen am Felsabsturz des Dohlensteins weisen aktuell kaum Beeinträchtigun-gen auf. Potenziell sind Beeinträchtigungen durch zunehmende Gehölzentwicklungen möglich. Doch grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass auf den kargen Felsstandorten eine Gehölzentwicklung nur beschränkt erfolgt bzw. die Gehölze nur eine herabgesetzte Vitalität auf-weisen. Gehölzentnahmen auf den Felsen sind erst bei stärkerer Verbuschung (ab 40 % Flä-chenanteil) vorzunehmen. Diesbezüglich sind die LRT-Flächen regelmäßig zu kontrollieren.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Schutz vor Gesteinsabbau. - Vermeidung von Trittbelastungen (z. B. Wandern, Klettern). - Regelmäßige Kontrolle der LRT-Flächen hinsichtlich des Gehölzbewuchses und Beschattung

durch umgebende Bäume in mehrjährigen Abständen.

Pflege- und Behandlungsempfehlung Der LRT 8210 ohne Komplex-LRT-Bildung mit LRT 6210 ist nicht KULAP-relevant, daher gibt es keine entsprechenden KULAP-N-Pflegeempfehlungen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

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Tabelle 5.10: Einzelflächenspezifische Maßnahmen für den LRT 8210

LRT-ID Lage / %-Anteil bei Komplex-LRT

Gemarkung Flur- stück-Nr.

Feld- block-Nr.

Maß-nah-men-ID

BE-ID

Flächen-größe (ha)

Maßnahme (BfN-Code, Bezeichnung)

KULAP-N-ID

Nutzerabstim-mung

Westexponierter Muschelkalkfelsen innerhalb ausgedehnter Kalkschutthalde gelegen. 5-8 m hoch, mit schwachem Bewuchs v. a. aus Graslilie, schwach verbuscht, mit senkrechten Klüften und horizontalen Bändern. Bei Bedarf (ab ca. 40 % Verbuschung) ist eine Entbuschung vorzunehmen. 10073 zwischen

Saale und Dohlenstein

Löbschütz Flur 004 471/4

- 50079 131-03

0,029 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf) G2bisG5_32845

Kein Nutzer

Spärlich bewachsene 10-20 m hohe Muschelkalk-Felsfront. Horizontal stark gegliedert, stellenweise mit jungen Bäumen und Einzelsträuchern. Bei Bedarf (ab ca. 40 % Verbu-schung) ist eine Entbuschung vorzunehmen. 10074 zwischen

Saale und Dohlenstein

Seitenroda Flur 004 443

- 60013 131-03

0,365 1.9.5.3. Verbuschung auslichten (bei Bedarf) G2bisG5_32845

Kein Nutzer

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmen

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5.2.3.8 LRT 8310 – Nicht touristisch erschlossene Höhlen Pflegemaßnahmen sind in Höhlen nicht erforderlich. Im Vordergrund steht die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch z. B. eine touristische Nutzung, wie sie in den Behandlungsgrundsät-zen formuliert werden. Die Höhle im FFH-Gebiet 131 ist aufgrund erschwerter Zugänglichkeit gut geschützt und derzeit nicht beeinträchtigt, Einzelmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Keine touristische Nutzung (Besucherlenkung). - Offenhaltung der Höhleneingänge (Ausnahme: Fledermausgitter).

5.2.4 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

5.2.4.1 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Die gut strukturierten Offenlandbereiche des FFH-Gebietes können den Kolonien der Kleinen Hufeisennase in Kahla und Seitenroda sowie weiter entfernt liegenden Wochenstuben als Jagd-habitat dienen. Beeinträchtigungen sind auf diesen Flächen nicht zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Erhalt und Entwicklung eines reich strukturierten und gegliederten Offenlandes mit einem ho-

hen Anteil von Hecken, Baumreihen und Streuobstwiesen. - Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

5.2.4.2 Großes Mausohr (Myotis myotis) Die extensiv bewirtschafteten Offenlandbereiche des FFH-Gebietes können dem Großen Maus-ohr als Jagdhabitat dienen. Beeinträchtigungen sind auf diesen Flächen nicht zu erkennen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze - Erhalt und Entwicklung eines extensiv bewirtschafteten Offenlandes mit kurzrasiger Vegeta-

tion. - Verzicht auf den Einsatz von Bioziden.

5.2.5 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richt-linie

Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie werden nur in FFH-Gebieten mit einer Gebietsüberschneidung mit EG-Vogelschutzgebieten (SPA) bearbeitet. Dies ist im FFH-Gebiet 131 nicht der Fall.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Beweidungs- und Mahdpläne

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5.2.6 Beweidungs- und Mahdpläne Beweidungs- und Mahdpläne sind mit den Belangen des Schutzes von LRT und Arten abge-stimmte Bewirtschaftungspläne, die dem jeweiligen Bewirtschafter als einfaches und gut lesbares Arbeitsmittel an die Hand gegeben werden sollen. Im Ergebnis der Nutzergespräche wurde je-doch deutlich, dass starre Weideauflagen insbesondere zu Nutzungsterminen nicht erwünscht sind und die jährlich unterschiedliche phänologische Entwicklung der Vegetation nicht berück-sichtigen. Problematisch sind insbesondere Beweidungsverbote zum Schutz von bestimmten Ar-ten, z. B. Orchideen. Ist eine Beweidung aus naturschutzfachlichen Gründen erst ab Juli oder August möglich, weist der Aufwuchs nur noch eine sehr geringe Futterqualität auf. Stehen dem Schäfer dann keine Ausweichflächen zur Verfügung, können z. B die Qualitätsansprüche in der Fleischproduktion nicht eingehalten werden und ein gestörter Beweidungsablauf zu einem erhöh-ten Arbeitsaufwand führen. Ertragseinbußen und zusätzlicher Arbeitsaufwand sind jedoch über das KULAP nicht ausreichend abgedeckt.

Bei der Entwicklung der Vorgaben zu Mahd und Beweidung wurde deshalb neben den auf der Karte 4 („Maßnahmen“) dargestellten naturschutzfachlichen Optimalvarianten der Maßnahmen für Grünland-LRT auch die aktuelle Nutzungssituation berücksichtigt. Um ein möglichst flexibles und praxisorientiertes Planungsinstrument zu schaffen, ist es empfehlenswert außerdem eine Betreuung durch einen botanischen Sachverständigen (z. B. über die NATURA-2000-Station), der jährlich mit dem Schäfer zu Beginn der Weideperiode die Vegetationsentwicklung auf den Weideflächen überprüft und den Weiderhythmus festlegt.

Im FFH-Gebiet 131 sind hinsichtlich Karte 6 folgende Anmerkungen zu berücksichtigen:

- Für einzelne Flächen des LRT 6510 (optimal ein- bis zweischürige Mahd) wird Mähweide dargestellt, wenn es sich um Flächen handelt, deren aktuelle Nutzung die Hüteschafhaltung (z. T. in mobiler Koppelhaltung mit Weidenetzen) ist.

- Im Rahmen der im Gebiet stattfindenden Hüteschafhaltung werden Nachtpferche und auch Bereiche für Tränken z. T. auch auf LRT-Flächen eingerichtet. Da der überwiegende Teil der Offenlandflächen im FFH-Gebiet einen LRT-Status aufweist, besteht diesbezüglich auch nur wenig Spielraum. Die bisherige Handhabung führt nicht zu Beeinträchtigungen der LRT, des-halb wird auf die Ausweisung von Bereichen für Tränken und Nachpferche auf dem Bewei-dungsplan verzichtet.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abstimmungen

120

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

Die Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes fand einerseits mit den Behörden v. a. im Rahmen der PAG statt und andererseits wurden Gespräche mit betroffenen Nutzern geführt. Im Folgenden wird das Ergebnis der Abstimmungen dargestellt.

5.3.1 Behördenabstimmung Am 09.05.2017 fand im Landratsamt Greiz die zweite Sitzung der projektbegleitenden Arbeits-gruppe statt. Dabei wurde das Maßnahmenkonzept vorgestellt und mit den anwesenden Behör-denvertretern diskutiert. Auf der dritten Sitzung der PAG am 26.09.2017 in Jena wurde schließlich das überarbeitete und mit den Hauptnutzern abgestimmte Maßnahmenkonzept erörtert. Die Sit-zungen wurden protokolliert und die Protokolle wurden an alle Mitglieder der PAG übermittelt. Darüber hinaus wurden die Anmerkungen aus der Stellungnahme des LK SHK (Schreiben vom 03.11.2017) sowie des AHO Thüringen (Schreiben vom 26.10.2017) zum Entwurf des Abschluss-berichtes des FB Offenland einbezogen.

Die folgenden wesentlichen Hinweise seitens der Behördenvertreter wurden in den Fachbeitrag eingearbeitet bzw. berücksichtigt.

- Aufgrund der Nähe zur Leuchtenburg ist im Rahmen von Großveranstaltungen aber auch über den täglichen Besucherverkehr mit Beeinträchtigungen des Gebiets zu rechnen, so dass eine Besucherlenkung erforderlich wird.

➢ Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Besucherlenkung wurde als übergreifende Maß-nahme ergänzt, vgl. Kap. 5.2.2.

- Durch die NATURA-2000-Station „Mittlere Saale“ wurden 2017 3 weitere Orchideenstandorte (Bocks-Riemenzunge) im Gebiet nachgewiesen.

➢ Mit dem Nachweis der Bocks-Riemenzunge durch die NATURA-2000-Station wurden 3 LRT-6210-Flächen nachträglich als prioritärer LRT 6210* aufgenommen: ID 10016, 10019 und 10020.

- Gemäß Mitteilung des AHO Thüringen ist das Vorkommen der Bocks-Riemenzunge und/oder der Spinnen-Ragwurz für dreizehn weitere Standorte belegt (Nachweise durch H. Voelkel 2017).

➢ 13 LRT-6210-Flächen wurden nachträglich als prioritäre LRT 6210* aufgenommen: ID 10004–10015 sowie 10018.

- Verbuschte/verbrachte Bestände der Offenland-LRT könnten unter Umständen als Wald klas-sifiziert werden. Hierzu ist das Schreiben der AöR ThüringenForst vom 31.07.2017 zu beach-ten.

➢ Diese Problematik wird im Kap. „Verbleibendes Konfliktpotenzial/Zielkonflikte“ (5.3.4) betrachtet.

Die UNB des SHK weist außerdem auf die Schwierigkeit der Umsetzbarkeit der Maßnahmen mit Hilfe der derzeit bestehenden Förderrichtlinien auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (KULAP) hin:

- Die Förderprogramme basieren auf Freiwilligkeit. - Die hohen Sanktionen bei Verstößen gegen Festlegungen in KULAP-Maßnahmen schrecken

die Landwirte vor konkreten Festlegungen der Richtlinie und im Leistungsprotokoll ab.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abstimmungen

121

- Hinsichtlich der Pflegeempfehlung „Extrem trockene Standorte mit geringem Aufwuchs, z. B. Pionierasen, sind von der Beweidung auszunehmen“ wird angemerkt, dass das auf die Größe der Fläche ankommt. Denn die Grünlandfläche, für die Direktzahlung beantragt wird, muss auch bewirtschaftet werden. Liegt ein Beweidungsprogramm auf der Fläche, muss zuerst be-weidet werden oder man muss auf dem betreffenden Flächenbereich ein neues Feldstück bil-den mit der Maßnahme Mahd und dann mähen. Dies erfordert einen hohen Abstimmungsbe-darf hinsichtlich der Realisierbarkeit zwischen Landwirt und Landwirtschaftsamt.

5.3.2 Nutzerabstimmung Im FFH-Gebiet 131 wurde mit 5 landwirtschaftlichen Nutzern eine Maßnahmenabstimmung durchgeführt. Diese bewirtschaften ca. 85 % der innerhalb des FFH-Gebietes liegenden Maßnah-menflächen. Für den LRT 6210(*) sind aufgrund der vorherrschenden Hüteschafhaltung (Nutzer 131/1) bzw. Mahd (Nutzer 131/5) überwiegend Optimalmaßnahmen umsetzbar, während für den LRT 6510 eher die optionale Maßnahme (Beweidung) vorherrscht.

Eine Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse zeigt die folgende Tabelle. Inwieweit die ein-zelflächenspezifischen Maßnahmen umsetzbar sind, ist darüber hinaus aus den Maßnahmenta-bellen in Kap. 5.2 ersichtlich.

Tabelle 5.11: Dokumentation der Nutzerabstimmungen im FFH-Gebiet 131

Nutzer Art der Abstim-mung

Betroffene Feldblö-cke (Stand 2017)

Aktuelle Nutzung des Feldblocks

Umsetzbarkeit der Maßnahmen und weitere Hinweise

131/1 Einzelgespräch am 11.05.2017

DETHLIFH51354W08 DETHLIGL51354W03 DETHLIGL51354W12

Hüteschafhaltung teil-weise einschließlich mo-biler Koppelhaltung mit Weidenetzen

Hüteschafhaltung wird bereits durchgeführt; Maßnahme um-setzbar

DETHLIGL51354W11 Optionale Maßnahme: Hüte-/ Triftweide wird bereits durch-geführt

DETHLIGL51354W13 Maßnahme umsetzbar; die Erstnutzung sollte aufgrund der Wüchsigkeit auf den Flä-chen bereits im Mai bis Juni durchgeführt werden.

DETHLIGL51354W22

Optionale Maßnahme wird be-reits durchgeführt

DETHLIGL51354W15

Maßnahme umsetzbar: zum Erhalt der Orchideen ist eine terminliche Absprache zu be-achten.

DETHLIGL51354W17

Maßnahme umsetzbar; zur Aufwertung der Fläche kann der Beweidungszeitraum mit einem botanischen Sachver-ständigen terminlich abge-stimmt werden.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abstimmungen

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Nutzer Art der Abstim-mung

Betroffene Feldblö-cke (Stand 2017)

Aktuelle Nutzung des Feldblocks

Umsetzbarkeit der Maßnahmen und weitere Hinweise

131/2 Einzelgespräch am 11.05.2017

DETHLIGL51354W13 je nach Aufwuchs 1-2 x jährlich häckseln für Sila-gegewinnung

Maßnahme umsetzbar: Ein- (bis zwei-)schürige Mahd

DETHLIGL51354W06 Optionalmaßnahme ist teil-weise umsetzbar; eine Mahdnutzung ist terminlich mit einem botanischen Sachver-ständigen abzustimmen.

131/3a Telefonische Abstimmung am 28.04.2017

DETHLIGL51354Q05

Mahd alle 2-3 Jahre Maßnahme umsetzbar: Mahd

über Waldarbeiterprogramm durch Nutzer 131/3b; Abtrans-port des Mahdgutes durch Nut-zer 131/3a; die zukünftige Fi-nanzierung ist allerdings unsi-cher.

131/3b Einzelgespräch am 4.05.2017

131/4 Telefonische Abstimmung am 23.05.2017

DETHLIGL51354W05 Mähweide: Mahd mit Nachbeweidung durch Rinder

Optionale Maßnahme umsetz-bar

131/5 Schriftliche Nachricht am 16.05.2017

DETHLIGL51354W08 Mahd alle 4 Jahre mit terminlicher Vorgabe an-gepasst an vorkom-mende Orchideen

Maßnahme umsetzbar; sofern aus Gründen fehlender Ar-beitskraft keine gelegentliche Mahd mehr möglich ist, ist die Einbeziehung in die Hüteschaf-haltung mit terminlicher Ab-sprache ebenfalls als Optimal-maßnahme anzusehen.

Im Rahmen der Nutzergespräche wurde von der Mehrheit der Landwirte harsche Kritik an der landwirtschaftlichen Förder-, Kontroll- und Sanktionspraxis geübt, z. B.:

- Die Erfahrungen der Landwirte mit KULAP wurden eher als negativ bezeichnet. Dies wird v. a. auf eine fehlende Flexibilität hinsichtlich der Nutzungstermine zurückgeführt, wenn diese auf-grund von Witterungseinflüssen nicht eingehalten werden können. Diesbezüglich werden auch Sanktionen und Kürzungen der Direktzahlungen befürchtet.

- Der Nutzer 131/1 hält individuelle, jährliche Abstimmungen zu Nutzungsterminen und -intensi-täten mit einem botanischen Sachverständigen (im FFH-Gebiet 131 derzeit der AHO Thürin-gen e. V.) für geeigneter als starre Vorgaben.

- Das jährliche Vermessen der Landwirtschaftsflächen wird als sehr aufwändig empfunden, auch der damit verbundene erhöhte bürokratische Aufwand bei der Antragstellung wird kriti-siert.

- Die KULAP-N-Förderkulisse wird hinsichtlich der Abgrenzungen und v. a. hinsichtlich der vor-gegebenen Pflegemaßnahmen auf manchen Flächen als nicht nachvollziehbar kritisiert.

- Für die noch verbliebenen Schäfereien ist eine weitaus größere Unterstützung notwendig, so-wohl in finanzieller, aber z. B. auch in infrastruktureller und bürokratischer Hinsicht.

- Zur optimalen Pflege von Kalk-Trockenrasen (z. T. in prioritärer Ausprägung) sind flexiblere Fördermöglichkeiten für eine Mahd mit Terminvorgabe sowie gelegentlicher Zwischenbewei-dung oder Ersatz durch Hüteschafhaltung wünschenswert und förderlich.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Maßnahmenplanung „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Abstimmungen

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Nur ein geringer Teil der Flächen der Grünland-LRT im FFH-Gebiet (2,002 ha) unterliegt keiner Nutzung. Ggf. besteht die Möglichkeit, zumindest die ersteinrichtenden Entbuschungsmaßnah-men über den Forst abzuwickeln. Zur dauerhaften Freihaltung besteht die Möglichkeit, zumindest die Flächen am Pfaffenberg in die Hüteschafhaltung (mit Ziegen) durch den Nutzer 131/1 einzu-beziehen, sofern es dafür eine Förderung gäbe.

Gemäß § 15 (2) BNatSchG können in Bewirtschaftungsplänen für NATURA-2000-Gebiete fest-gelegte Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-men anerkannt werden. Damit können Entwicklungsmaßnahmen (auf Entwicklungsflächen) oder Wiederherstellungsmaßnahmen (LRT-Flächen im ungünstigen Erhaltungszustand) des LRT 6210(*), die auf ungenutzten und nicht in der Feldblockkulisse enthaltenen Flächen geplant sind, bis zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes über die Kompensation von Eingriffen finanziert werden.

Darüber hinaus können Finanzierungsinstrumente wie Vertragsnaturschutz (NALAP) oder das Programm zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) in Be-tracht gezogen werden.

5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung Für den Fachbeitrag Offenland des Managementplanes ist voraussichtlich im Herbst 2017 eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit vorgesehen.

Weiterhin wird der vorliegende Entwurf des Abschlussberichtes den anerkannten Naturschutz-verbänden Thüringens sowie den betroffenen Gemeinden vorgelegt und sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die übermittelten Anregungen werden in den Abschlussbericht des Fachbei-trages eingearbeitet.

5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotenzial / Zielkonflikte In LRT-ID 10004 (LRT 6210) sowie LRT-ID 10031, 10035, 10039, 10040 (LRT 6210*) ist die Verbuschung bereits weit fortgeschritten. Einige dieser Gebüsche sind als Landschaftselemente aus dem betreffenden Grünlandfeldblock ausgespart. Zum langfristigen Erhalt der LRT-Flächen in überwiegend prioritärer Ausprägung muss es möglich sein, die vorhandenen Gehölze innerhalb der Flächen zurückzudrängen. Um Sanktionen für den Nutzer zu vermeiden, ist es erforderlich, den betreffenden Grünlandfeldblock zu erweitern. Wenige der Offenland-LRT-Flächen befinden sich im Wald (Waldfläche gemäß Thüringer Wald-gesetz), z. B. am Dohlenstein. Hinsichtlich der geplanten Maßnahmen ist gemäß dem Schreiben des ThüringenForst vom 31.07.2017 für die betroffenen Flächen eine einzelfallweise Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde erforderlich. Weitere Zielkonflikte sind im FFH-Gebiet nicht festzustellen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Sonstige Hinweise/Vorschläge „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Gebietsüberwachung

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6 Sonstige Hinweise / Vorschläge

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte

Hoheitlicher Gebietsschutz Das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ ist überwiegend als Naturschutzgebiet gesichert, das 2004 unter Schutz gestellt wurde. Die rechtlichen Bestimmungen des Schutzgebietes enthal-ten im § 6 „Umsetzung der FFH-Richtlinie“ spezifische Vorgaben zu NATURA 2000. Um eine ausreichende Sicherstellung aller NATURA-2000-Schutzgüter im NSG zu gewährleisten, ist die Verordnung an die aktuellen Kartierergebnisse und Pflegemaßnahmen anzupassen, so ist z. B. der LRT 6510 zu ergänzen.

Im Bereich der Saale und nordöstlich der Leuchtenburg befinden sich allerdings FFH-Teilflächen, die nicht innerhalb des Naturschutzgebietes liegen. Damit unterliegen der Saaleabschnitt als LRT 3260 und eine Fläche des LRT 6510 keinem administrativen Schutz.

Generell gilt jedoch für alle thüringischen FFH-Gebiete mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU ein Grundschutz in Form eines Verschlechte-rungsverbots hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 26a Abs. 2 ThürNatG, die in der Thüringer Natura-2000-Erhaltungsziele-Verordnung benannt sind. Das Verschlechterungsverbot bezieht sich gegenüber Nutzungsberechtigten und Flächeneigentümern lediglich darauf, dass mit den Erhaltungszielen unvereinbare Maßnahmen zu unterlassen sind (TMLNU 2009). Damit sind nut-zungsunabhängige LRT, wie Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) weitgehend gesichert. Und auch die LRT-6510-Fläche nordöstlich der Leuchtenburg ist aufgrund der mithilfe von KULAP stattfindenden extensiven Nutzung ausreichend sichergestellt.

Die fachliche Betreuung des FFH-Gebietes ist durch die NATURA-2000-Station „Mittlere Saale“ vorgesehen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kurzfassung

125

7 Kurzfassung

Name Nr. Land EU-Code

FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ FFH_131 DE 5135-302

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik Im Nordosten Thüringens, südlich von Jena, erstreckt sich das FFH-Gebiet „Dohlenstein und Pfaffenberg“ auf einer Fläche von etwa 88,99 ha. Das Gebiet befindet sich im Saale-Holzland-Kreis innerhalb der Gemeinden Kahla, Großpürschütz und Seitenroda. Entlang der westlichen Gebietsgrenze verläuft die Saale, die das FFH-Gebiet von der Stadt Kahla trennt, während es im Osten von dem 400 m hohen Lichtenberg mit der Leuchtenburg begrenzt wird. Die höchste Er-hebung im Schutzgebiet stellt der im Süden gelegene 391,6 m hohe Pfaffenberg dar. Der geolo-gisch bedeutsame und heimatkundlich berühmte „Dohlenstein“, ein 366,4 m hoher Felssturz im Muschelkalkhöhenrücken der Buntsandsteinlandschaft im Osten des Thüringer Beckens, ist schon von weit her sichtbar und befindet sich im zentralen Westen des Gebietes.

Das FFH-Gebiet wird vollflächig vom Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal in den Fluren Göschwitz bis Kahla“ überlagert und deckt sich weitestgehend mit dem 84,4 ha großen Natur-schutzgebiet (NSG) „Dohlenstein und Pfaffenberg“. Es beinhaltet das 1,43 ha große Flächenna-turdenkmal (FND) „Pfaffenberg“, welches zum Schutz eines Vorkommens des seltenen Klein-blättrigen Sitters (Epipactis microphylla) errichtet wurde.

Die Erhebung des FFH-Gebietes geht aus dem erosionsbeständigen Unteren Muschelkalk her-vor, so dass magere, basenreiche, zur Trockenheit tendierende Böden vorherrschen. Unterhalb des Muschelkalks bildet der Obere Buntsandstein flachere Rötsockel, die im Norden und Westen des FFH-Gebietes zutage treten. Durch den plastisch ausweichenden Rötuntergrund kommt es häufig zu Abbrüchen, lokalen Felsabstürzen und Rutschungen des darüber liegenden Muschel-kalks.

Klimatisch gesehen befindet sich das FFH-Gebiet in der gemäßigten Klimazone Mitteleuropas, im Übergangsbereich des ozeanischen zum kontinentalen Klima. Das Potsdamer Institut für Kli-matologie meldet für den Zeitraum von 1961–1990 einen jährlichen Niederschlag von 546 mm und eine durchschnittliche Jahrestemperatur von 8°C.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kurzfassung

126

Abbildung 7.1: Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“

Lebensräume und Arten Etwa 39 ha des FFH-Gebietes werden von Wäldern eingenommen, wobei es sich mit einem An-teil von ca. 54 % überwiegend um Laub- und Mischwälder (mit führendem Laubholzanteil) han-delt. Bei den Nadelgehölzen dominiert die Kiefer. LRT-relevant sind mit 8,58 ha Waldmeister-Buchenwälder (LRT 9130), die besonders auf dem Hochplateau im Nordosten des FFH-Gebietes ausgebildet sind. Kleinflächiger gibt es Vorkommen von Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Bu-chenwäldern (LRT 9150) an der Südseite des Pfaffenbergs. Ebenso treten die unter prioritärem Schutz stehenden Schlucht- und Hangmischwälder (LRT 9180*) sowie Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (LRT 91E0*) am Dohlenstein und in der Saaleaue auf. Die Waldflächen sind Le-bensraum vieler Fledermausarten, darunter die Anhang II-Arten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros). Weitere wertgebende Arten sind beispiels-weise der Graubindige Mohrenfalter (Erebia aethiops), die Körnerwarze (Carabus cancellatus), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Uhu (Bubo bubo).

Im Offenland nehmen „Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen“ (LRT 6210[*]) mit rund 19,6 ha den größten Flächenanteil ein. Hauptsächlich ist dieser LRT in Form von Submediterranen

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kurzfassung

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Halbtrockenrasen ausgebildet, die aus exten-siver Nutzung entstanden sind. Ihre Böden sind tiefgründiger und humoser. Kennzeich-nende Arten sind z. B. Fiederzwenke (Brachy-

podium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus

erectus) und Furchen-Schwingel (Festuca ru-

picola). An den steileren Hangpartien, die oft von lockerem Steingrusboden mit geringer Bo-denentwicklung geprägt sind, herrschen Tro-ckenrasen vor. Hier treten häufig Zwerg-Segge (Carex humilis), stellenweise auch Blaugras (Sesleria albicans) auf.

Der überwiegende Teil der Trocken- und Halb-trockenrasen weist Bestände mit bemerkens-werten Orchideen auf und stehen somit unter einem prioritären Schutz (LRT 6210*). Cha-rakteristische Orchideenarten sind dabei u. a. Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conop-

sea), Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum

hircinum) und Bienen-Ragwurz (Ophrys

apifera).

Foto 1 Detailaufnahme der Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera) (B. Walbrun, 15.06.2016)

Foto 2 Steiler Westhang des Dohlensteins mit kurzrasigem und orchideenreichem Magerrasen (LRT 6210*) (B. Walbrun, 14.07.2016)

Besonders erwähnenswert ist der Sonderstandort rund um den Felsabsturz des Dohlensteins. Hier tritt der Muschelkalk in Form von steilen Wänden, Felsbändern und Schutthalden zutage. Die Standorte bilden einen strukturreichen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. An den

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kurzfassung

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Felsbändern mit sehr flachgründigen Böden sind „Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pio-nierrasen“ (LRT 6110*) vorzufinden. Typische Arten sind u. a. Scharfer Mauerpfeffer (Sedum

acre), Blauer Lattich (Lactuca perennis) und Zusammengedrücktes Rispengras (Poa compressa). Unterhalb des Abbruches des Dohlensteins erstrecken sich ausgedehnte, nach Westen und Süd-westen ausgerichtete „Kalkschutthalden“ (LRT 8160*). Charakteristisch sind u. a. Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria), Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) und Edel-Gamander (Teucrium

chamaedrys). Die Felswand des Dohlensteins ist als „Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation“ (LRT 8210) anzusprechen. Kleinfarne, Moose, Flechten und Gefäßpflanzenarten wie beispiels-weise das Glockenhutmoos (Encalypta streptocarpa), Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum) und Kalk-Blaugras (Sesleria albicans) sind charakteristisch für diesen Standort.

Foto 3 Spärlich bewach-sene Muschelkalk-Felswand am Doh-lenstein (LRT 8210); im Vordergrund Kalkschutthalde (LRT 8160*) (M. Fiegle, 14.07.2017)

Auf etwa 7,88 ha sind im Gebiet „Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes“ (LRT 6510) ausgebildet. Dabei handelt es sich um artenreiche Wiesen mesophiler Standorte. Kennzeich-nende Arten sind insbesondere Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Rot-Schwingel (Festuca

rubra) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis).

Ein etwa 500 m langer Abschnitt der Saale wird dem Lebensraumtyp „Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation“ (LRT 3260) zugeordnet. Das Flussbett ist naturnah. Schotterinseln wechseln sich mit stark strömenden Bereichen und Beständen des Flutenden Hahnenfußes (Ra-

nunculus fluitans) ab. Zudem umfasst der Abschnitt einen Altarm mit Sohlgleite sowie eine Insel mit Ufergehölzen. Während das Ostufer steil und von naturnahen Buchenwäldern bewachsen ist, wird das flache Westufer von einem geschlossenen naturnahen Gehölzsaum begleitet.

Gebietsentwicklung Von etwa 50 ha Offenlandfläche des FFH-Gebietes „Dohlenstein und Pfaffenberg“ wurden 31 ha als Lebensraumtypen festgestellt. Einen Großteil davon (27,7 ha) stellen Grünland-LRT – insbe-sondere „Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen“ und „Flachlandmähwiesen“ – dar. Etwa 92 % dieser Flächen befinden sich aktuell in Nutzung. Da diese Lebensraumtypen als Kulturbiotope von einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege abhängig sind, ist die aktuelle Situation für den Verbleib der LRT als solche sehr gut gegeben. Zudem wird auf dem überwiegenden Teil der

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kurzfassung

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Flächen Hüteschafhaltung betrieben, die als günstigste Nutzungsform für Trockenrasen gilt. So-fern die Nutzungssituation stabil bleibt, kann der Erhalt der Lebensraumtypen mit ihrem typischen Arteninventar als gesichert erachtet werden.

Besucherhinweise Das FFH-Gebiet ist durch ein dichtes Wegenetz (z. B. Fernwanderweg Feengrotten-Kyffhäuser) erschlossen. Vom Parkplatz unterhalb der Leuchtenburg mit Aussichtspunkt, Heimatmuseum und Gaststätte führt ein Rundweg über den Sattel zum Dohlenstein sowie auf den Pfaffenberg. Von der Saalebrücke in Kahla ist das Bergsturzgelände über einen Uferweg flussabwärts zu errei-chen. Die markanten Kalkschutthalden, Pionierrasen sowie die orchideenreichen Flächen sind von den Wegen aus gut zu sehen, sollten jedoch aufgrund ihrer Empfindlichkeit nicht betreten werden.

Kontakt für Rückfragen Ansprechpartner:

TLUG: TLUG, Referat NATURA 2000

Carl-August-Allee 8–10

99423 Weimar

Saale-Holzland-Kreis: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Untere Naturschutzbehörde

Schlossgasse 17, Haus 10

07607 Eisenberg

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Quellenverzeichnis

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8 Anhang

8.1 Quellenverzeichnis

Literatur und Gutachten BARNKOTH, C. (2013): Das Management der Steppenrasen in Thüringen – von der Wiederherstel-lung zur Dauerpflege. – In: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Natur-schutz (TMLFUN, Hrsg., 2013): Steppenlebensräume Europas. Gefährdung, Erhaltungsmaßnah-men und Schutz. Tagungsband zur internationalen Tagung „Steppenlebensräume Europas – Ge-fährdung, Erhaltungsmaßnahmen und Schutz“ vom 3. bis 6. Juni 2012 in Erfurt.

BÖßNECK, U. (2000): Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgroßprojekt „Orchideen-region Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Anhang 17: Fachbeitrag Mollusken.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) & BUND-LÄNDER-ARBEITSKREIS FFH-MONITORING UND BE-RICHTSPFLICHT (BLAK) (Hrsg., 2015): Bewertungsbögen für Fledermäuse als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. 2. Überarbeitung, Stand 12/2005.

BUSHART, M. & R. SUCK unter Mitarbeit von U. BOHN, G. HOFMANN, H. SCHLÜTER, L. SCHRÖDER, W. TÜRK & W. WESTHUS (2008): Potenzielle Natürliche Vegetation Thüringens. – Schriftenr. Thür. Landesanstalt für Umwelt u. Geologie Nr. 78.

HIEKEL, W., FRITZLAR, F., NÖLLERT, A. & W. WESTHUS (2004): Die Naturräume Thüringens. – Na-turschutzreport 21, Jena.

GOTTSCHALDT, K.-D., GRAJETZKI, K., ERLACHER, S.-I., SCHULTZ, A. & R. TRUSCH (2000): Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgroßprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalk-hänge im Mittleren Saaletal“. Anhang 12: Fachbeitrag Großschmetterlinge.

GÜTTINGER, R., HOCH, S., BECK, A. (2006): Die Nahrung und potenziellen Jagdhabitate des Gro-ßen Mausohrs (Myotis myotis) in Triesen, Fürstentum Liechtenstein. In: Bericht Botanisch-Zoolo-gische Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg, 32 S. 165–174, Schaan 2006.

HIRSCH, G., HEINRICH, W., ROSCHER, C., ROTHE, J., ROTHE, E., BOCKHACKER, K., BEYER R. & A.-C. HIRSCH (2000): Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgroßprojekt „Orchideenre-gion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Anhang 2: Fachbeitrag Gefäßpflanzen.

IFT E. V. – Interessengemeinschaft Fledermausschutz und –forschung Thüringen e.V. (2017): Spezielles Bestandsmonitoring ausgewählter Fledermausarten in Thüringen 2016.

IVL – INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2002/2007): Modifizierung der Methodik der Offenland-Biotopkartierung mit dem Ziel der Berücksichtigung der FFH-Lebens-raumtypen und der FFH-Berichtspflicht. Arbeit im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), Jena; 07/2002, letzte Aktualisierung 09/2007.

JORDAN, H. & H.-J. WEDER (Hrsg.) (1994): Hydrogeologie. Grundlagen und Methoden. Regionale Hydrogeologie: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen. Karte Flussgebiete und Grundwasserdynamik M 1:500.000. Stuttgart.

KIRMER, A. & S. TISCHEW (2006): Handbuch naturnahe Begrünung von Rohböden.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Quellenverzeichnis

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LAU – LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (2001): Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt – Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. 38. Jahrgang, 2001, Sonderheft.

LAU – LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (2002): Die Lebensraumtypen nach An-hang I der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt, Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 39. Jahrgang, Sonderheft.

MEYNEN, E. & J. SCHMITHÜSEN (Hrsg.) (1959–1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Band II.

NÖLLERT, A., HAUPT, R., BELLSTEDT, R. & L. BASELER (2001): Orchideenregion Jena – ein Groß-projekt des Naturschutzes, Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen im Auftrag der Thü-ringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (Hrsg.), 38. Jahrgang, Heft 4 (Sonderheft)

PERNER, J. (2000): Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgroßprojekt „Orchideenre-gion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Anhang 13: Fachbeitrag Laufkäfer.

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT OSTTHÜRINGEN (2012): Regionalplan Ostthüringen. Be-schluss Nr. 19/08/11 vom 28.10.2011. Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit Bescheid vom 13.04.2012 (ThürStAnz. Nr. 25/2012 vom 18.06.2012).

SAMIETZ, J. & S. OPITZ (2000): Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) Naturschutzgroßprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Anhang 16: Fachbeitrag Heu-schrecken.

SCHMIDT, M. (2000): Die Blaugras-Rasen des nördlichen deutschen Mittelgebirgsraumes und ihre Kontaktgesellschaften. Dissertationes Botanicae, Band 328.

SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (Bearb.) (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. – Berichte des Landesamtes für Umwelt-schutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2.

SSYMANK, A. (1994): Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten Deutsch-lands.

THÜRINGENFORST (2014): Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Dohlen-stein und Pfaffenberg“ (EU-Nr. DE 5135-302, TH-Nr. 131). Stichtag 01.01.2014.

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2009A): Artensteckbriefe Thü-ringen 2009 – Großes Mausohr (Myotis myotis)

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2009B): Artensteckbriefe Thü-ringen 2009 – Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (TLUG) (2016): Kartier- und Be-wertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen. Kartierung und Monitoring der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand 10.05.2016.

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg.) (2000): Die Leitboden-formen Thüringens. In: Geowissenschaftliche Mitteilungen von Thüringen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Quellenverzeichnis

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TMUEN – THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2016): Ak-tion Fluss. Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln. Thüringer Landesprogramm Gewässer-schutz 2016–2021. Maßnahmenteil. Erfurt. Stand Mai 2016

TÖPFER, O. (2005): Ratschläge zur Pflege von Orchideenbiotopen. Arbeitskreis Heimische Orch-ideen (AHO) Thüringen e. V..

TRESS, J., M. BIEDERMANN, H. GEIGER, J. PRÜGER, W. SCHORCHT, C. TRESS & K.-P. WELSCH (2012): Fledermäuse in Thüringen. 2. Auflage – Naturschutzreport 27, Jena, 654 S.

TÜXEN, R. (1956): Die heutige potenzielle natürliche Vegetation als Gegenstand der Vegetations-kartierung. Angew. Pflanzensoz. 13, S. 5–42.

WAGENBRETH, O. & W. STEINER (1989): Geologische Streifzüge: Landschaft und Erdgeschichte zwischen Kap Arkona und Fichtelberg.

WEDL, N. & E. MEYER (2003): Beweidung mit Schafen und Ziegen im NSG Oderhänge Mallnow. – Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 12, 137-143.

WENZEL, H., WESTHUS, W., FRITZLAR, F. HAUPT, R. & W. HIEKEL (2012): Die Naturschutzgebiete Thüringens.

LINFOS Administrative Grenzen (Gemeinden, Kreis). Abruf am 14.04.2016

ALK-Eigentumskategorien 2015. Abruf am 08.08.2016

ALK-Flurstücke 2015. Abruf am 19.04.2016

Arten (sonstige wertgebenden Tiere und Pflanzen). Abruf am 14.04. und 15.09.2016

Bodengeologie. Abruf am 03.05.2016

Feldblöcke. Abruf am 09.06.2017

Fledermäuse nach Anhang II der FFH-RL. Abruf am 30.05.2017

Frauenschuh. Abruf 16.06.2016

Geologie. Abruf am 03.05.2016

Habitate. Abruf am 03.05.2016

Hydrogeologie. Abruf am 03.05.2016

KULAP-Biotopgrünland. Abruf am 09.09.2016

Naturraum. Abruf am 03.05.2016

Oberflächenwasser. Abruf am 03.05.2016

OBK-Daten. Abruf am 20.04.2016

Potenzielle Natürliche Vegetation (PNV50). Abruf am 03.05.2016

Schutzgebiete. Abruf am 03.05.2016

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Quellenverzeichnis

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Internetquellen POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFORSCHUNG (PIK) E. V. (2009a): Klimadaten und Szenarien für Schutzgebiete. Dohlenstein und Pfaffenberg. Walterdiagramme und Kenntage. Referenzdaten. URL: http://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/walter/ref/walter_2572_ref.png. Abruf am 17.06.2016

POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFORSCHUNG (PIK) E. V. (2009b): Klimadaten und Szenarien für Schutzgebiete. Dohlenstein und Pfaffenberg. Walterdiagramme und Kenntage. Feuchtes Szena-rio. URL: http://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/walter/wet/walter_2572_wet.png. Abruf am 17.06.2016

POTSDAM-INSTITUT FÜR KLIMAFORSCHUNG (PIK) E. V. (2009c): Klimadaten und Szenarien für Schutzgebiete. Dohlenstein und Pfaffenberg. Walterdiagramme und Kenntage. Trockenes Sze-nario. URL: http://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/walter/dry/wal-ter_2572_dry.png. Abruf am 17.06.2016

THÜRINGER KLIMAAGENTUR (Hrsg.) (o. J.): Thüringer Klimabereiche und Vulnerabilität. URL: http://www.thueringen.de/th8/klimaagentur/klima/klimasituation/thueringen/thueringer_klimabe-reiche/index.aspx. Abruf am 09.05.2016

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2007): Natur erleben um Jena. Wandern durch geschützte Gebiete. FND Pfaffenberg. URL: http://www.tlug-jena.de/schutz-geb_jena/seiten/sonst_geb/fnds/pfaffenberg.htm. Abruf am 21.06.2016

TLUG – THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2014): Gewässerrahmenplan des zweiten Bewirtschaftungszyklus. URL: http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/wasserwirtschaft/management/gewaesserrah-menplaene/index.aspx (bzw.: http://antares.thueringen.de/cadenza/;jsessionid=1E927329BC5E2B0E6DC7D4E9FD474D56). Abruf am 21.10.2016.

TMUEN – THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND UMWELTSCHUTZ (2016a): Thürin-ger Landesprogramm Gewässerschutz 2016–2021. URL: http://www.thueringen.de/mam/th8/tlug/content/wasser/aktion_fluss/lp_gws/tlp_gws_webver-sion.pdf

TMUEN – THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND UMWELTSCHUTZ (2016b): Thürin-ger Landesprogramm Hochwasserschutz 2016–2021. URL: http://www.thueringen.de/mam/th8/tlug/content/wasser/aktion_fluss/lp_hws/tlp_hws_text-teil_webanzeige.pdf

Stellungnahmen u. ä. AHO – ARBEITSKREIS HEIMISCHE ORCHIDEEN THÜRINGEN (2017): Stellungnahme zu den Entwürfen der Abschlussberichte der Fachbeiträge Offenland für die FFH-Gebiete 122, 125 und 131 im Rah-men der Verbandsbeteiligung nach § 45 ThürNatSchG. Schreiben vom 26.10.2017.

ALF – AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GERA (2017): Stellungnahme zu den Zwischenberichten der Fachbeiträge Offenland für die FFH-Gebiete 122, 125, 131, 136 und 229. Schreiben vom 05.07.2017.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Quellenverzeichnis

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THÜRINGENFORST (2017): Hinweis zu behördlichen Abstimmungsterminen bei FFH-Fachbeiträ-gen Offenland. Schriftliche Mitteilung der ThüringenForst Zentrale an die Thüringer Forstämter vom 31.07.2017, AZ: M-401.

UNB – UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDE DES SAALE-HOLZLAND-KREISES (2017): Stellungnahme zu den Entwürfen der Abschlussberichte der Fachbeiträge Offenland für die FFH-Gebiete 122, 125, 131, 136 und 229. Schreiben vom 03.11.2017.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Fotodokumentation

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8.2 Fotodokumentation

Foto 1 Saale-Altarm mit Sohl-gleite (LRT 3260 – ID 10001) (B. Walbrun, 14.07.2016)

Foto 2 Blick auf die Einmün-dung des Altarms in die Saale mit Insel (LRT 3260 – ID 10001), (B. Walbrun, 14.07.2016)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Fotodokumentation

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Foto 3 Unterhang des Dohlen-steins mit Schotterflu-ren und z. T. festgeleg-tem Magerrasen; mitt-lere Verbuschung (B. Walbrun, 14.07.2016)

Foto 4 Schotterfluren und Felsblöcke mit moos-reichem Magerrasen am westlichen Dohlen-stein (LRT 8160* – ID 10071) (B. Walbrun, 14.07.2016)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Fotodokumentation

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Foto 5 Westhang mit Magerra-sen und Blühaspekt der Ästigen Graslilie (An-thericum ramosum) und Hirsch-Haarstrang (Peucedanum cerva-ria); im Unterhang ver-buscht; (LRT 6210 – ID 10028), (B. Walbrun, 15.07.2016)

Foto 6 Feuerstelle mit Müll auf einer Halbtrockenra-senfläche am Nordrand des FFH-Gebietes (LRT 6210* – ID 10049) (B. Walbrun, 15.07.2016)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Fotodokumentation

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Foto 7 Terrassierter Hang mit magerer Glatthafer-wiese (LRT 6510 – ID 10058); (B. Walbrun, 12.05.2016)

Foto 8 Detailaufnahme der Bocks-Riemenzunge (Himanto-glossum hircinum) (T. Gaartz, 03.06.2016)

Foto 9 Detailaufnahme der Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera) (T. Gaartz, 03.06.2016)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Fotodokumentation

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Foto 10 Kleiner nach Westen geneigter Hang mit Orchideen und leichter Verbuschung (LRT 6210* – ID 10048), (B. Walbrun, 15.07.2016)

Foto 11 Kalkschutthalde am Dohlenstein (M. Fiegle, 14.07.2017)

Foto 12 Felsbänder mit Kalk-Pionierrasen am Dohlenstein (LRT 6110* – ID 10002); (B. Walbrun; 14.07.2016)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Maßnahmenblätter

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8.3 Maßnahmenblätter

Siehe Anlage.

Hinweis Die Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen – Spalte Kosten (Euro) – erfolgte auf Basis der aktuell gültigen KULAP-/NALAP-Fördersätze. Die realen Kosten liegen ggf. um ein Vielfaches höher.

Page 153: Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet ... · Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 131 „Dohlenstein und Pfaffenberg“ (DE 5135-302) Abschlussbericht

Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 131 Anhang „Dohlenstein und Pfaffenberg“ Kartenteil

141

8.4 Kartenteil

Karte 1: Schutzgebiete 1:10.000

Karte 2: Lebensraumtypen (LRT) und Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen (LRT-EF)

1:5.000

Karte 3 Entfällt.

(Keine Ausweisung von Habitaten oder Habitatentwicklungsflächen

für Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet 131.)

-

Karte 4: Maßnahmenflächen 1:5.000

Karte 5: KULAP-N-Förderkulisse 1:5.000

Karte 6: Beweidungs- und Mahdplan 1:2.500

Karte 7: Flurstückskarte mit Behandlungseinheiten 1:5.000