Manderla Mail Nr....
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Manderla - Mail Nr. 75
Vom 02. Juni 2017
Gisela Manderla
Mitglied des 18. Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
die Sitzungsperiode dieser Legislatur neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende zu. Wir als Unionsfraktion nehmen unsere Regierungsverantwortung bis zum Ende der Wahlperiode ernst und wollen die Zukunft unseres Landes weiter aktiv gestalten.
in dieser Sitzungswoche konnten wir noch viele wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, deren Vorbereitung zum Teil viele Monate gedauert hat, wie etwa die dringend notwendige Neureglung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020.
Auch für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben wir umfangreiche Verbesserungen bei der Rente beschlossen. Wer etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält demnach künftig eine höhere Rente. Zudem wird die betriebliche Altersvorsorge gestärkt, von der insbesondere
Geringverdiener profitieren. Zudem gibt es nun einen klaren Fahrplan für die Angleichung der Renten in Ost und West bis 2025.
Überschattet wurde die Woche durch einen feigen Bombenanschlag in Afghanistans Hauptstadt Kabul, nur 300 m von der Deutschen Botschaft entfernt. Es zeigt sich wieder einmal, dass der Kampf gegen den Terrorismus eine langwierige und vor allem globale Aufgabe ist, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auch vor diesem Hintergrund zurecht darauf hingewiesen, dass Europa sein Schicksal verstärkt in die eigenen Hände nehmen muss und seiner gestiegenen Verantwortung in der Welt Rechnung tragen muss.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und grüße Sie herzlich aus Berlin,
Ihre
Manderla Mail Nr. 75 Seite 1/8 CDU/CSU
Einblicke in das hohe Haus – Mein Rundgang durch die Gebäude des Deutschen BundestagesAktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anNeuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ist endlich beschlossene Sache
„Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. […]
In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden.“
Nach über zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen haben
wir gestern die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen
Bund und Ländern im Bundestag beschlossen und damit eines
der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode gemäß
Koalitionsvertrag zum Abschluss gebracht. Für diese
umfangreiche Reform, die nicht weniger als eine strukturelle
Neuausrichtung des Beziehungsgefüges zwischen dem Bund
und seinen Ländern bedeutet, waren insgesamt 13
Grundgesetzänderungen notwendig.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Die Dringlichkeit der Verabschiedung dieses umfassenden
Reformpaketes noch vor Ende dieser Wahlperiode liegt auf der
Hand. Zum einen laufen die bisherigen Regelungen zum
bundesstaatlichen Finanzausgleich und der damit verbundene
Solidarpakt II Ende 2019 aus. Zum anderen greift ab 2020 die
verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse auch für die
Bundesländer. Vor diesem Hintergrund wurden die Abschaffung
des Länderfinanzausgleichs in seiner aktuellen Form und die
Einführung eines neuen finanziellen Ausgleichsystems
notwendig. Wäre es nicht gelungen eine Einigung zu erzielen,
hätte dieses Großprojekt unter großem Zeitdruck zu Beginn der
19. Legislaturperiode komplett neu verhandelt werden müssen –
ohne Garantie einer rechtzeitigen Neuregelung vor Ablauf der
genannten Fristen.
Wir als Union sind uns unserer Regierungsverantwortung
bewusst und haben uns daher konsequent für einen rechtzeitigen
Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt. Mit der
Manderla Mail Nr. 75 Seite 2/8 CDU/CSU
nun beschlossenen Reform ist für finanzielle Planungs- und
Rechtssicherheit in Ländern- und Kommunen gesorgt –
mindestens bis 2030.
Im Grundsatz: Mehr Geld für die Länder, mehr Kontrolle
für den Bund
Im bisherigen System ist der Finanzausgleich solidarisch
horizontal zwischen den Bundesländern organisiert. Zukünftig
soll der Bund mehr direkte Verantwortung für die Finanzlage der
Länder übernehmen. Der neue Ausgleichsmechanismus sieht
eine Finanzverteilung entlang des Länderanteils an der
Umsatzsteuer vor. Kriterien sind hier die Einwohnerzahl und die
Finanzkraft eines jeden Bundeslandes. Ab 2020 wird sich der
Bund mit einer Summe von zusätzlich rund 10 Milliarden Euro an
dem Ausgleichssystem beteiligen. Für diese großen finanziellen
Zugeständnisse erhält der Bund im Gegenzug mehr Kontroll-
und Steuerungskompetenzen gegenüber den Ländern.
Übergeordnetes Z ie l is t es dabei , d ie födera le
Handlungsfähigkeit zu stärken und so zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen im gesamten Bundesgebiet beizutragen.
Im Detail: Effizienzsteigerungen in unserem föderalen
System
Die neue Ausbalancierung der Beziehungen zwischen Bund und
Ländern in einigen Bereichen und die entsprechenden
Kompetenzerweiterungen zu Gunsten des Bundes führen im
Ergebnis zu einem umfassenden Bürokratieabbau und einer
nachhaltigen Verbesserung der Aufgabenerledigung in unserem
Bundesstaat. Folgende Neuregelungen sind Teil des
Maßnahmenpakets: Die Fähigkeit zum Kompromiss ist die Stärke unserer
Demokratie
Die gestern beschlossene Neuregelung ist eine in langwierigen
Verhandlungen erreichte Kompromisslösung zwischen Bund und
Ländern. Dass bei so umfangreichen Änderungen des
Grundgesetzes Bedenken geäußert werden, ist natürlich und
verständlich. Wir als CDU/CSU nehmen diese Sorgen sehr ernst.
Gleichzeitig sind wir uns aber auch im Klaren darüber, dass sich
der Bund nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen darf,
wenn massive Ungleichheiten zwischen den Ländern im
Bundesgebiet bestehen. Es darf nicht sein, dass es Menschen in
einigen Regionen Deutschland gut geht und in anderen nicht.
Eine solche Situation ist inakzeptabel und erfordert Antworten.
Der Bundestag hat diese von allen Seiten geforderten Antworten
nun geliefert. Die Umsetzung der Reformen unterliegt dabei
kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle. Neben der
Bundesregierung und (mindestens drei) Bundesländern kann
auch der Bundestag ab 2030 die jetzige Reform aufkündigen und
eine Neuverhandlung der Bund-Länder-Beziehungen einfordern.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung dazu aufgefordert, den
Bundestag in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der
Finanzkraft der Länder und Kommunen zu informieren.
Nordrhein-Westfalen profitiert
Der Bund kommt den Ländern finanziell erheblich entgegen. Von
der finanziellen Entlastung wird insbesondere Nordrhein-
Unterstützung der Bildungsinfrastruktur in finanz-
schwachen Kommunen:
Im Rahmen eines neuen Grundgesetzartikels kann der Bund
künftig finanzschwachen Kommunen bei der Sanierung von
Schulen finanziell unter die Arme greifen. In diesem
Zusammenhang wird das Kommunalinvestitionsförderungs-
programm um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt. Wenn
Kinder unter maroden Schulen leiden, weil die Länder nicht in
der Lage sind zu investieren, kann der Bund nicht
wegschauen. Trotz dieser Ausnahme bleiben das
grundsätzliche Kooperationsverbot von Bund und Ländern
und die klare Länderzuständigkeit im Bildungsbereich
bestehen.
Stärkere Steuerungsrechte bei Bundesfinanzhilfen an
Länder:
Erhalten Kommunen oder Länder Finanzhilfen des Bundes
für Investitionen, ist der Bund zukünftig berechtigt an der
Programmausgestaltung mitzuwirken und sowohl
Investitionsbereiche als auch konkrete Kriterien für den
Mitteleinsatz festzulegen. Werden zudem Landesaufgaben
aus Bundesgeldern mitfinanziert, erhält der Bundes-
rechnungshof umfassende Kontroll- und Erhebungsrechte.
So soll sichergestellt werden, dass zweckgebundene
Bundesmittel auch tatsächlich in die Programme investiert
werden, für die sie veranschlagt wurden – und nicht etwa zur
Sanierung von Landeshaushalten verwendet werden.
Stärkung des Stabilitätsrates:
Die gemeinsame Institution von Bund und Ländern zur
Sicherung öffentlicher Haushalte wird zukünftig auch die
Einhaltung der Schuldenbremse auf Länderebene
überwachen.
Effizienzsteigerung beim Steuervollzug:
Wenn Bundesländer beim Vollzug der Steuergesetze
fachlichen Weisungen des Bundes widersprechen wollen,
bedarf es einer qualifizierten Mehrheit von 11 Ländern.
Digitalisierung der Bundes- und Landesverwaltung:
Bürgerportal ein, über das auch die Länder und Kommunen
ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen.
Gründung einer Infrastrukturgesellschaft „Verkehr“:
Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden
unsere Bundesautobahnen unmittelbarer und unein-
geschränkter Bundesverwaltung unterstellt. Dies ermöglicht
gebündelte und kontinuierliche Investitionen in das gesamte
deutsche Autobahnnetz, sodass Autobahnen künftig schneller
geplant, gebaut und unterhalten werden können.
Unterhaltsvorschuss:
Zur Unterstützung von Al le inerz iehenden wenn
Unterhaltszahlungen ausbleiben, wird die bisherige
Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre
aufgehoben und die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht.
Manderla Mail Nr. 75 Seite 3/8 CDU/CSU
Westfalen gewaltig profitieren. Von den rund 10 Mrd. Euro
werden in Zukunft jährlich 1,43 Mrd. Euro nach NRW fließen. Pro
Einwohner handelt es sich dabei um eine Entlastung von ca. 80
Euro. Auch die Aufstockung des Kommunalinfrastruktur-
förderprogrammes wird in NRW deutlich spürbar sein. Gerade
die neue verfassungsrechtliche Möglichkeit der Unterstützung
finanzschwacher Kommunen durch den Bund zur Sanierung der
Bildungsinfrastruktur ist wichtig für NRW.
Das gilt auch für die Infrastrukturgesellschaft Verkehr, die unter
anderem das ewige Stauproblem auf nordrheinwestfälischen
Autobahnen endlich in Form gebündelter Investitionen in Angriff
nehmen wird. Aufgrund der gravierenden Versäumnisse der
vergangenen Jahre rot-grüner Landesregierung in der
Infrastrukturpolitik hat NRW in diesen Bereichen erheblichen
Nachholbedarf. Angesichts vielfach geäußerter Bedenken
hinsichtlich einer vermeintlichen Privatisierung deutscher
Autobahnen möchte ich im Rahmen der folgenden Infobox
nochmals ganz deutlich klarstellen, dass eine solche
Privatisierung weder Ziel der Reform, noch politisch gewollt noch
verfassungsrechtlich möglich ist.
Infobox: Autobahnprivatisierung? Nicht mit der Union!
Im Vorfeld der Abstimmung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gab es in der Öffentlichkeit Irritationen über
eine durch die Gründung der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Verkehr mögliche Privatisierung von Bundesautobahnen.
Dabei wurde versucht, eine Privatisierung deutscher Autobahnen als erklärtes Ziel der Reform darzustellen.
Das ist nicht der Fall und wird es auch in Zukunft nicht der Fall sein. Stünde dies zur Debatte bin ich mir sicher, dass sich die
Unionsparteien vehement dagegen aussprechen würden. Erklärtes Ziel der Reform ist ein völlig anderes.
Um dem ewigen Stauproblem auf deutschen Autobahnen endlich effektiv zu begegnen und ein einheitlich hohes Qualitätsniveau
des Fernstraßennetzes in allen Bundesländern zu gewährleisten, soll die Verantwortung für Planung, Bau und Instandhaltung
zukünftig in Bundeshand liegen. Zu groß waren die Leistungs- und Qualitätsunterschiede bei der Umsetzung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zwischen den Ländern. Mit der Gründung einer
Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Gesellschaft privaten Rechts (GmbH) werden Bundesautobahnen zukünftig unmittelbarer und
uneingeschränkter Bundesverwaltung unterstellt. Dabei wird in dem neu gefassten Artikel 90 des Grundgesetzes eindeutig
geregelt, dass:
- der Bund vollständiger Eigentümer der Bundesautobahnen und -straßen bleibt und
- der Bund vollständiger Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft ist und dieses Eigentum nicht veräußern kann.
Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir darüber hinaus zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz
verankert. Somit ist des gesichert, dass
- eine Beteiligung Dritter weder an der Infrastrukturgesellschaft selbst, noch an einer der möglichen Tochtergesellschaften
erlaubt ist und
-eine Beteiligung privater Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften für einzelne
Streckenabschnitte zwar weiterhin möglich, für gesamte Streckennetze aber ausgeschlossen ist.
Eine Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes ist somit verfassungsrechtlich klar ausgeschlossen.
Aktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anEinblicke in das hohe Haus – Mein Rundgang durch die Gebäude des Deutschen Bundestages
Das Regierungsviertel ist nicht nur das politische Zentrum unserer Demokratie, sondern
auch ein architektonisches und städteplanerisches Meisterwerk, das unser
geschichtsträchtiges Reichstagsgebäude geschickt mit moderner Baukunst vereint. Mein
persönlicher Rundgang durch meinen „Arbeitsplatz“ hat uns in den letzten Monaten bereits
durch das Jakob-Kaiser-Haus (JKH) und das Paul-Löbe-Haus (PLH) geführt. Im Rahmen
meiner dritten Station betreten wir nun das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), das uns
Abgeordneten und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als eine Art Informations- und
Dienstleistungszentrum dient.
3. Station: Das Marie-Elisabeth-
Lüders-Haus – Ein Ort des Wissens
Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der
östlichen Spreeseite vervollständigt das
städtebauliche „Band des Bundes“ über
die ehemalige innerdeutsche Grenze
hinweg. Dabei spiegelt das Haus sein
Gegenüber, das Paul-Löbe-Haus,
architektonisch in harmonischer Art und
Weise wider. Bei beiden Häusern setzte
der Architekt Stephan Braunfels auf klare
Formen sowie auf Glas und Sichtbeton als
Baumaterialien. Eine Brücke zwischen den
Häusern schließt die Verbindung zwischen
Ost und West. Von dieser Brücke aus –
dem sogenannten Jakob-Mierscheid-Steg – hat man einen
herrlichen Ausblick auf die Spree und das gesamte
Regierungsviertel. Bei dem Namensgeber dieser Brücke handelt
es sich um eine Kuriosität des deutschen Parlamentsbetriebs.
Tatsächlich ist die Kunstfigur Mierscheid ein fiktiver
Abgeordneter, der seit 1979 immer wieder in Schriftdokumenten
des Bundestages auftaucht und dessen Erscheinungsbild
seitens der SPD bis heute gepflegt wird.
Nicht nur architektonisch,
auch in funktionaler Hinsicht
s te l l t das MELH e ine
Ergänzung des PLH dar.
Während im PLH d ie
parlamentarische Arbeit in
den Fachausschüssen
stattfindet, befindet sich im
MELH das „parlamentarische
Gedächtnis“, denn hier ist die
P a r l a m e n t s b i b l i o t h e k
untergebracht. Darüber
hinaus bietet ein großer
Anhörungssaal Platz für
Öffentliche Anhörungen der Ausschüsse sowie für
Untersuchungsausschüsse, die vom Parlament eingesetzt
werden können. Dazu kommen ca. 600 Büros, zahlreiche
Besprechungsräume und eine Sporthalle. Für meinen
parlamentarischen Alltag besonders wichtig sind aber vor allem
die im MELH angesiedelten Servicestellen. Neben der
Deutschen Post und der Deutschen Bahn ist dort ein kleines
Reisebüro untergebracht, über welches mein Team meine
komplette Reiseplanung abwickelt.
H e r z s t ü c k d e s
Gebäudes ist aber die
f ü n f s t ö c k i g e
Bibliotheksrotunde.
W ä h r e n d d i e
Gesamtbestände des
Bundestagsarchives
und der Bibliothek in
Bonn noch auf acht
verschiedene Ge-
bäude verteilt waren,
bündelt das MELH
d a s g e s a m t e
par lamentar ische
Wissen erstmals an
einem Ort. Mehr als
1,4 Millionen Bände
s o w i e 7 . 5 0 0
Periodika und Amtsdruckschriften sind hier untergebracht.
Jährlich kommen etwa 15.000 neue Bände hinzu. Damit gehört
die Bundestagsbibliothek zu den größten Parlaments-
bibliotheken weltweit. Ebenfalls in der Bibliothek untergebracht
sind das Presse- und das Parlamentsarchiv. Dort sind alle
Dokumente des Deutschen Bundestages einsehbar. Hierzu
gehören alle verabschiedeten und nicht verabschiedeten
Gesetzestexte, Anfragen und Stellungnahmen, das Sach- und
Sprechregister und alle stenografischen Berichte. Das
Pressearchiv umfasst darüber hinaus eine historische
Zeitungssammlung mit rund 4.700 Bänden, eine der größten
Karikaturensammlungen Deutschlands und etwa 23
Millionenhistorische Presseausschnitte ab 1949. Seit 1999
erfasst das elektronische Pressearchiv täglich bis zu 600
Presseartikel aus rund 50 Zeitungen im In- und Ausland. Der
Zugang zu diesem umfangreichen und sehr gut sortierten
Bibliotheksangebot ist auch für Externe problemlos mit einem
Gastausweis möglich.
Auch künstlerisch hat das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus einiges
zu bieten. Unter anderem ist auf der untersten Ebene der
Bibliothek ein Stück der Berliner Mauer erhalten. Der deutsche
Künstler Ben Wagin hat dieses Mauerstück mit den Jahreszahlen
und der Anzahl der bekannten Mauertoten besprüht. Das Mauer-
Mahnmal zieht sich quer durch den sonst leeren Raum und
zerschneidet diesen optisch in zwei Teile. Der ehemalige
Grenzverlauf mit all seinen Opfern wird auf diese Weise
symbolisch wie faktisch an dieser Stelle markiert.
Als Wissensspeicher und Begegnungsort zwischen Kunst,
Politik und Wissen soll das MELH ein Haus für die Öffentlichkeit
sein und wird gegenwärtig erweitert. Sobald die Erweiterung
abgeschlossen ist, soll dort ein öffentlich zugängliches Bistro
eingerichtet werden und die Eingangshalle für öffentliche
Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Namensgeberin des
Gebäudes ist die liberale Politikerin Marie Elisabeth Lüders
(1878-1966), die als eine der bedeutendsten deutschen
Sozialpolitikerinnen gilt. Als erste promovierte Nationalökonomin
war sie eine der wichtigsten Vertreterinnen der Frauenbewegung
in Deutschland. Nach Kriegsende war die unter dem NS-Regime
mit einem Berufs- und Publikationsverbot belegte Marie
Elisabeth Lüders von 1953 bis 1961 Mitglied des Bundestages
für die FDP.
Von den Arbeitsplätzen der Bibliothek hat man einen guten Blick
auf den Reichstag auf der anderen Seite der Spree. Zugleich fällt
einem unweigerlich die blau erleuchtete Kunstinstallation
unterhalb der Bibliotheksdecke auf. Diese möchte ich Ihnen in
meinem abschließenden Kunstexkurs näher vorstellen.
Manderla Mail Nr. 75 Seite 4/8 CDU/CSU
Manderla Mail Nr. 75 Seite 5/8 CDU/CSU
Kunst am Bau: Die ewige Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit:
Unübersehbar strahlen blaue Neonbuchstaben unter der Decke der Bibliotheksrotunde auf die Bücherregale und Arbeitstische hinab.
Kreisförmig bildet sich daraus entlang der Bibliothekswände ein „Blauer Ring“, zweier jeweils ineinander übergehender Sätze:
„Freiheit ist denkbar als Möglichkeit des Handelns unter Gleichen“
„Gleichheit ist denkbar als Möglichkeit des Handelns für die Freiheit“
In Anlehnung an die politische Philosophin Hannah Arendt weist
der italienische Künstler Maurizio Nannucci mit dieser
Gegenüberstellung auf das Spannungsverhältnis zwischen den
beiden Grundrechten Freiheit und Gleichheit in der Demokratie
hin. Sowohl die Maximierung von Freiheit als auch von Gleichheit
stellen mögliche Leitlinien staatlichen Handelns dar. Nannucci regt
dazu an, die Gestaltungsmöglichkeiten politischen Handelns in
diesem Spannungsfeld zu überdenken. Die Bibliothek scheint
dazu der geeignete Ort. Dabei ist die Frage nach dem guten
Verhältnis von Freiheit und Gleichheit weltweit und auch bei uns in
Deutschland aktueller denn je. In meinen Augen ist Politik stets
dazu angehalten, eine angemessene und ausgewogene Balance
zwischen Freiheit und Gleichheit in einer Gesellschaft zu
erreichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die CDU hier den
richtigen Kurs für Deutschland fährt.
Südkorea ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher und enger
Partner Deutschlands. Wir unterhalten eine Fülle von politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu dem
ostasiatischen Land, die nicht zuletzt auch auf einem
gemeinsamen Demokratie- und Freiheitsverständnis basieren.
Deshalb bin ich in der vergangenen Woche der Einladung der
Konrad Adenauer- Stiftung und des koreanischen Research
Institute for National Security Affairs RINSA sehr gern gefolgt, um
mich mit einem Podiumsbeitrag an einer gemeinsam
ausgerichteten Sicherheitskonferenz zu beteiligen. Ziel der
Konferenz war es, die Chancen und Risiken der durch die neue
US-Administration entstehenden Dynamik der globalen
Sicherheitsarchitektur zu beleuchten.
Ich habe den Besuch außerdem genutzt um mich mit Kollegen
aus dem südkoreanischen Parlament über Potentiale für eine
Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen auszutauschen.
Bedrückend war ein Besuch am 38. Breitengrad, der die
demilitarisierte Zone zwischen Nord- und Südkorea markiert. Als
Deutsche lief es mir dort kalt den Rücken hinunter und es wurde
mir nochmal sehr deutlich, welche Gnade wir mit der zum Glück
unblutigen Überwindung der Teilung unseres eigenen Landes
eigentlich hatten.
Teilnahme an internationaler Sicherheitskonferenz der Konrad Adenauer-Stiftung in Südkorea
Manderla Mail Nr. 75 Seite 6/8 CDU/CSU
Der Konjunkturbericht der Handelskammer zu Köln für das
Frühjahr 2017 zeigt, dass sich die aktuelle Konjunktur im
Langzeitvergleich auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Von
rund 600 Unternehmen aus 30 Branchen, die sich an der
Konjunkturumfrage beteiligten, berichten 92% von einer guten
bis befriedigenden Geschäftslage. Damit bescheinigten sie dem
Kölner Handwerk nicht nur eine Verbesserung zum Vorjahr,
sondern auch die beste Frühjahrskonjunktur seit 1991.
Sowohl der Beschäft igungszuwachs als auch die
Umsatzentwicklung der Unternehmen bleibt dabei
weitestgehend auf Vorjahrsniveau. Der Beschäftigungszuwachs
beläuft sich auf 17%, während etwa 70% der Unternehmen keine
Veränderung im Beschäftigungsniveau melden.
Im Gesamtniveau wirken sich die guten Geschäftslagen im
Handwerk des Bauhauptgewerbes, in den Ausbauhandwerken
und der Lebensmittel- und Gesundheitshandwerke positiv aus.
Hier meldeten über 90% der befragten Betriebe eine gute bis
befriedigende Konjunktur.
Beste Konjunkturumfrage im Kölner Handwerk seit 1991 veröffentlicht
Kurz notiert Köln:
Aktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anVeranstaltungshinweise
Gisela Manderla MdB im Gespräch mit Werner Spinner, dem Präsidenten des 1. FC Köln, zum Thema:
Freitag 9. Juni 2017, 12:00 – 14:00 Uhr„Em Golde Kappes“ Neusser Str. 295, 50733 Köln
„Die Bedeutung von Sport und ehrenamtlichem Engagement am Beispiel des 1. FC Köln“
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt wohl kaum einen Verein auf dieser Welt, der seine Fans quer durch alle Bevölkerungsschichten so vereint wie der 1. FC Köln. Unser „Effzeh“ hat nicht nur eine sagenhafte Bundesligasaison absolviert, sondern engagiert sich auch über seine 1. FC Köln-Stiftung mit vielen gemeinnützigen Initiativen für ein weltoffenes und respektvolles Miteinander. Er steht damit sinnbildlich für das herausragende ehrenamtliche Wirken zahlreicher Kölnerinnen und Kölner, ohne das Köln nicht wäre, was es ist.
Ich freue mich daher sehr, mit Werner Spinner, dem Präsidenten unseres „Effzeh“, eines der Aushängeschilder des Vereins für die Fortsetzung meiner neuen Veranstaltungsreihe gewonnen zu haben. Herr Spinner wird uns mit einem
Impulsvortrag einen Einblick in das vielfältige Engagement des Vereins geben – und bestimmt auch die Bundesligasaison 2016/17 Revue passieren lassen. Anschließend steht er für Fragen und eine Vertiefung des Austauschs zur Verfügung.
Mit dem Format „Politik zwischen Himmel un Äd“ lade ich in unregelmäßigen Abständen zu einem Mittagessen in ungezwungener Atmosphäre ein. Ziel ist es, mit namenhaften Referenten nach einem kurzen Impulsvortrag über politische Themen von aktueller Bedeutung zu diskutieren. Das Mittagessen ist für Sie kostenfrei, die Getränke werden selbst bezahlt. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich, die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Manderla Mail Nr. 75 Seite 7/8 CDU/CSU
EINLADUNG ZUM FORUM #01/2017 zum Thema „Kinder und Familie"
Fr. 2. Juni bis So. 4. Juni
Wallfahrt mit der Gruppe der Vertriebenen der CDU/CSU-Fraktion nach St. Annaberg
Di. 6. Juni
Richtfest der neuen Bürogebäude der INEOS Köln GmbH – Worringen
Do. 8. Juni
Unternehmerfrühstück mit Stadtdirektor Dr. Keller
Fr. 9. Juni
Fortsetzung der Gesprächsreihe "Politik zwischen Himmel & Äd" mit dem Präsidenten des 1. FC Köln Werner Spinner
Sa. 10. Juni
Tag der Bundeswehr – Podiumsgespräch zur Sicherheitspolitik im Bundessprachenamt – Hürth
Mo. 12. Juni
Kreisvorstandssitzung CDU Köln
Fr. 9. Juni
Fortsetzung der Gesprächsreihe "Politik zwischen Himmel & Äd" mit dem Präsidenten des 1. FC Köln Werner Spinner
Sa. 10. Juni
Tag der Bundeswehr – Podiumsgespräch zur Sicherheitspolitik im Bundessprachenamt – Hürth
Mo. 12. Juni
Kreisvorstandssitzung CDU Köln
Fr. 9. Juni Sa. 10. Juni Mo. 12. Juni
Kreisvorstandssitzung CDU Köln
Mi. 14. Juni
Vorstandssitzung CDU Frauen Union Köln
So. 18. Juni
Maritimer Gesprächskreis mit dem Inspekteur der Marine – Kiel
Mo. 19. Juni
Beginn der nächsten parlamentarischen Sitzungs-woche
Kreisvorstandssitzung CDU KölnLandesgruppensitzung CDU NRW
Fr. 9. Juni Sa. 10. Juni Mo. 12. Juni
Kreisvorstandssitzung CDU Köln
Di. 20. Juni
Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Fraktion
Mi. 21. Juni
Verteidigungsausschuss
Do. 22. Juni
Katholischer Gottesdienst
Kreisvorstandssitzung CDU KölnPlenum Vorbesprechung Parlamentskreis Mittelstand
Fraktionssitzung
Verleihung des Katholischen Preises gegen Rassismus & Fremdenfeindlichkeit, Deutsche Bischofskonferenz
Jahresempfang des Wehrbeauftragten
Kreisvorstandssitzung CDU KölnGruppe der Frauen der CDU/CSU-Fraktion
Fr. 9. JuniFr. 23. Juni
Plenum
Gespräch mit BPA-Besuchergruppe aus Köln
Manderla Mail Nr. 75 Seite 8/8 CDU/CSU
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Ausgabe Nr. 09/2017
02. Juni 2017Herausgeber: Bundestagsbüro Gisela ManderlaPlatz der Republik 1 11011 Berlin
Redaktion:Gisela Manderla
Berliner Büro
Deutscher BundestagGisela Manderla (MdB)Platz der Republik 111011 Berlin
Tel.: 030-227-74176Fax: 030-227-70176 [email protected]
Wahlkreisbüro Köln-Ehrenfeld
Gisela Manderla (MdB)Venloer Str. 52850825 Köln
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