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Manderla - Mail Nr. 75 Vom 02. Juni 2017 Gisela Manderla Mitglied des 18. Deutschen Bundestages Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, die Sitzungsperiode dieser Legislatur neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende zu. Wir als Unionsfraktion nehmen unsere Regierungsverantwortung bis zum Ende der Wahlperiode ernst und wollen die Zukunft unseres Landes weiter aktiv gestalten. in dieser Sitzungswoche konnten wir noch viele wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, deren Vorbereitung zum Teil viele Monate gedauert hat, wie etwa die dringend notwendige Neureglung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020. Auch für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben wir umfangreiche Verbesserungen bei der Rente beschlossen. Wer etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält demnach künftig eine höhere Rente. Zudem wird die betriebliche Altersvorsorge gestärkt, von der insbesondere Geringverdiener profitieren. Zudem gibt es nun einen klaren Fahrplan für die Angleichung der Renten in Ost und West bis 2025. Überschattet wurde die Woche durch einen feigen Bombenanschlag in Afghanistans Hauptstadt Kabul, nur 300 m von der Deutschen Botschaft entfernt. Es zeigt sich wieder einmal, dass der Kampf gegen den Terrorismus eine langwierige und vor allem globale Aufgabe ist, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auch vor diesem Hintergrund zurecht darauf hingewiesen, dass Europa sein Schicksal verstärkt in die eigenen Hände nehmen muss und seiner gestiegenen Verantwortung in der Welt Rechnung tragen muss. Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und grüße Sie herzlich aus Berlin, Ihre Manderla Mail Nr. 75 Seite 1/8 CDU/CSU Einblicke in das hohe Haus – Mein Rundgang durch die Gebäude des Deutschen Bundestages Aktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft an Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ist endlich beschlossene Sache „Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. […] In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden.“ Nach über zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen haben wir gestern die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern im Bundestag beschlossen und damit eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode gemäß Koalitionsvertrag zum Abschluss gebracht. Für diese umfangreiche Reform, die nicht weniger als eine strukturelle Neuausrichtung des Beziehungsgefüges zwischen dem Bund und seinen Ländern bedeutet, waren insgesamt 13 Grundgesetzänderungen notwendig. Wenn nicht jetzt, wann dann? Die Dringlichkeit der Verabschiedung dieses umfassenden Reformpaketes noch vor Ende dieser Wahlperiode liegt auf der Hand. Zum einen laufen die bisherigen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und der damit verbundene Solidarpakt II Ende 2019 aus. Zum anderen greift ab 2020 die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse auch für die Bundesländer. Vor diesem Hintergrund wurden die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs in seiner aktuellen Form und die Einführung eines neuen finanziellen Ausgleichsystems notwendig. Wäre es nicht gelungen eine Einigung zu erzielen, hätte dieses Großprojekt unter großem Zeitdruck zu Beginn der 19. Legislaturperiode komplett neu verhandelt werden müssen – ohne Garantie einer rechtzeitigen Neuregelung vor Ablauf der genannten Fristen. Wir als Union sind uns unserer Regierungsverantwortung bewusst und haben uns daher konsequent für einen rechtzeitigen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt. Mit der

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Manderla - Mail Nr. 75

Vom 02. Juni 2017

Gisela Manderla

Mitglied des 18. Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

die Sitzungsperiode dieser Legislatur neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende zu. Wir als Unionsfraktion nehmen unsere Regierungsverantwortung bis zum Ende der Wahlperiode ernst und wollen die Zukunft unseres Landes weiter aktiv gestalten.

in dieser Sitzungswoche konnten wir noch viele wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, deren Vorbereitung zum Teil viele Monate gedauert hat, wie etwa die dringend notwendige Neureglung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020.

Auch für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben wir umfangreiche Verbesserungen bei der Rente beschlossen. Wer etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält demnach künftig eine höhere Rente. Zudem wird die betriebliche Altersvorsorge gestärkt, von der insbesondere

Geringverdiener profitieren. Zudem gibt es nun einen klaren Fahrplan für die Angleichung der Renten in Ost und West bis 2025.

Überschattet wurde die Woche durch einen feigen Bombenanschlag in Afghanistans Hauptstadt Kabul, nur 300 m von der Deutschen Botschaft entfernt. Es zeigt sich wieder einmal, dass der Kampf gegen den Terrorismus eine langwierige und vor allem globale Aufgabe ist, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auch vor diesem Hintergrund zurecht darauf hingewiesen, dass Europa sein Schicksal verstärkt in die eigenen Hände nehmen muss und seiner gestiegenen Verantwortung in der Welt Rechnung tragen muss.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstwochenende und grüße Sie herzlich aus Berlin,

Ihre

Manderla Mail Nr. 75 Seite 1/8 CDU/CSU

Einblicke in das hohe Haus – Mein Rundgang durch die Gebäude des Deutschen BundestagesAktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anNeuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ist endlich beschlossene Sache

„Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. […]

In dieser Legislaturperiode müssen dafür die Weichen gestellt werden.“

Nach über zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen haben

wir gestern die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen

Bund und Ländern im Bundestag beschlossen und damit eines

der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode gemäß

Koalitionsvertrag zum Abschluss gebracht. Für diese

umfangreiche Reform, die nicht weniger als eine strukturelle

Neuausrichtung des Beziehungsgefüges zwischen dem Bund

und seinen Ländern bedeutet, waren insgesamt 13

Grundgesetzänderungen notwendig.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Dringlichkeit der Verabschiedung dieses umfassenden

Reformpaketes noch vor Ende dieser Wahlperiode liegt auf der

Hand. Zum einen laufen die bisherigen Regelungen zum

bundesstaatlichen Finanzausgleich und der damit verbundene

Solidarpakt II Ende 2019 aus. Zum anderen greift ab 2020 die

verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse auch für die

Bundesländer. Vor diesem Hintergrund wurden die Abschaffung

des Länderfinanzausgleichs in seiner aktuellen Form und die

Einführung eines neuen finanziellen Ausgleichsystems

notwendig. Wäre es nicht gelungen eine Einigung zu erzielen,

hätte dieses Großprojekt unter großem Zeitdruck zu Beginn der

19. Legislaturperiode komplett neu verhandelt werden müssen –

ohne Garantie einer rechtzeitigen Neuregelung vor Ablauf der

genannten Fristen.

Wir als Union sind uns unserer Regierungsverantwortung

bewusst und haben uns daher konsequent für einen rechtzeitigen

Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt. Mit der

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nun beschlossenen Reform ist für finanzielle Planungs- und

Rechtssicherheit in Ländern- und Kommunen gesorgt –

mindestens bis 2030.

Im Grundsatz: Mehr Geld für die Länder, mehr Kontrolle

für den Bund

Im bisherigen System ist der Finanzausgleich solidarisch

horizontal zwischen den Bundesländern organisiert. Zukünftig

soll der Bund mehr direkte Verantwortung für die Finanzlage der

Länder übernehmen. Der neue Ausgleichsmechanismus sieht

eine Finanzverteilung entlang des Länderanteils an der

Umsatzsteuer vor. Kriterien sind hier die Einwohnerzahl und die

Finanzkraft eines jeden Bundeslandes. Ab 2020 wird sich der

Bund mit einer Summe von zusätzlich rund 10 Milliarden Euro an

dem Ausgleichssystem beteiligen. Für diese großen finanziellen

Zugeständnisse erhält der Bund im Gegenzug mehr Kontroll-

und Steuerungskompetenzen gegenüber den Ländern.

Übergeordnetes Z ie l is t es dabei , d ie födera le

Handlungsfähigkeit zu stärken und so zu gleichwertigen

Lebensverhältnissen im gesamten Bundesgebiet beizutragen.

Im Detail: Effizienzsteigerungen in unserem föderalen

System

Die neue Ausbalancierung der Beziehungen zwischen Bund und

Ländern in einigen Bereichen und die entsprechenden

Kompetenzerweiterungen zu Gunsten des Bundes führen im

Ergebnis zu einem umfassenden Bürokratieabbau und einer

nachhaltigen Verbesserung der Aufgabenerledigung in unserem

Bundesstaat. Folgende Neuregelungen sind Teil des

Maßnahmenpakets: Die Fähigkeit zum Kompromiss ist die Stärke unserer

Demokratie

Die gestern beschlossene Neuregelung ist eine in langwierigen

Verhandlungen erreichte Kompromisslösung zwischen Bund und

Ländern. Dass bei so umfangreichen Änderungen des

Grundgesetzes Bedenken geäußert werden, ist natürlich und

verständlich. Wir als CDU/CSU nehmen diese Sorgen sehr ernst.

Gleichzeitig sind wir uns aber auch im Klaren darüber, dass sich

der Bund nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen darf,

wenn massive Ungleichheiten zwischen den Ländern im

Bundesgebiet bestehen. Es darf nicht sein, dass es Menschen in

einigen Regionen Deutschland gut geht und in anderen nicht.

Eine solche Situation ist inakzeptabel und erfordert Antworten.

Der Bundestag hat diese von allen Seiten geforderten Antworten

nun geliefert. Die Umsetzung der Reformen unterliegt dabei

kontinuierlicher parlamentarischer Kontrolle. Neben der

Bundesregierung und (mindestens drei) Bundesländern kann

auch der Bundestag ab 2030 die jetzige Reform aufkündigen und

eine Neuverhandlung der Bund-Länder-Beziehungen einfordern.

Darüber hinaus ist die Bundesregierung dazu aufgefordert, den

Bundestag in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der

Finanzkraft der Länder und Kommunen zu informieren.

Nordrhein-Westfalen profitiert

Der Bund kommt den Ländern finanziell erheblich entgegen. Von

der finanziellen Entlastung wird insbesondere Nordrhein-

Unterstützung der Bildungsinfrastruktur in finanz-

schwachen Kommunen:

Im Rahmen eines neuen Grundgesetzartikels kann der Bund

künftig finanzschwachen Kommunen bei der Sanierung von

Schulen finanziell unter die Arme greifen. In diesem

Zusammenhang wird das Kommunalinvestitionsförderungs-

programm um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt. Wenn

Kinder unter maroden Schulen leiden, weil die Länder nicht in

der Lage sind zu investieren, kann der Bund nicht

wegschauen. Trotz dieser Ausnahme bleiben das

grundsätzliche Kooperationsverbot von Bund und Ländern

und die klare Länderzuständigkeit im Bildungsbereich

bestehen.

Stärkere Steuerungsrechte bei Bundesfinanzhilfen an

Länder:

Erhalten Kommunen oder Länder Finanzhilfen des Bundes

für Investitionen, ist der Bund zukünftig berechtigt an der

Programmausgestaltung mitzuwirken und sowohl

Investitionsbereiche als auch konkrete Kriterien für den

Mitteleinsatz festzulegen. Werden zudem Landesaufgaben

aus Bundesgeldern mitfinanziert, erhält der Bundes-

rechnungshof umfassende Kontroll- und Erhebungsrechte.

So soll sichergestellt werden, dass zweckgebundene

Bundesmittel auch tatsächlich in die Programme investiert

werden, für die sie veranschlagt wurden – und nicht etwa zur

Sanierung von Landeshaushalten verwendet werden.

Stärkung des Stabilitätsrates:

Die gemeinsame Institution von Bund und Ländern zur

Sicherung öffentlicher Haushalte wird zukünftig auch die

Einhaltung der Schuldenbremse auf Länderebene

überwachen.

Effizienzsteigerung beim Steuervollzug:

Wenn Bundesländer beim Vollzug der Steuergesetze

fachlichen Weisungen des Bundes widersprechen wollen,

bedarf es einer qualifizierten Mehrheit von 11 Ländern.

Digitalisierung der Bundes- und Landesverwaltung:

Bürgerportal ein, über das auch die Länder und Kommunen

ihre Online-Dienstleistungen bereitstellen.

Gründung einer Infrastrukturgesellschaft „Verkehr“:

Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden

unsere Bundesautobahnen unmittelbarer und unein-

geschränkter Bundesverwaltung unterstellt. Dies ermöglicht

gebündelte und kontinuierliche Investitionen in das gesamte

deutsche Autobahnnetz, sodass Autobahnen künftig schneller

geplant, gebaut und unterhalten werden können.

Unterhaltsvorschuss:

Zur Unterstützung von Al le inerz iehenden wenn

Unterhaltszahlungen ausbleiben, wird die bisherige

Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre

aufgehoben und die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht.

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Westfalen gewaltig profitieren. Von den rund 10 Mrd. Euro

werden in Zukunft jährlich 1,43 Mrd. Euro nach NRW fließen. Pro

Einwohner handelt es sich dabei um eine Entlastung von ca. 80

Euro. Auch die Aufstockung des Kommunalinfrastruktur-

förderprogrammes wird in NRW deutlich spürbar sein. Gerade

die neue verfassungsrechtliche Möglichkeit der Unterstützung

finanzschwacher Kommunen durch den Bund zur Sanierung der

Bildungsinfrastruktur ist wichtig für NRW.

Das gilt auch für die Infrastrukturgesellschaft Verkehr, die unter

anderem das ewige Stauproblem auf nordrheinwestfälischen

Autobahnen endlich in Form gebündelter Investitionen in Angriff

nehmen wird. Aufgrund der gravierenden Versäumnisse der

vergangenen Jahre rot-grüner Landesregierung in der

Infrastrukturpolitik hat NRW in diesen Bereichen erheblichen

Nachholbedarf. Angesichts vielfach geäußerter Bedenken

hinsichtlich einer vermeintlichen Privatisierung deutscher

Autobahnen möchte ich im Rahmen der folgenden Infobox

nochmals ganz deutlich klarstellen, dass eine solche

Privatisierung weder Ziel der Reform, noch politisch gewollt noch

verfassungsrechtlich möglich ist.

Infobox: Autobahnprivatisierung? Nicht mit der Union!

Im Vorfeld der Abstimmung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gab es in der Öffentlichkeit Irritationen über

eine durch die Gründung der bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Verkehr mögliche Privatisierung von Bundesautobahnen.

Dabei wurde versucht, eine Privatisierung deutscher Autobahnen als erklärtes Ziel der Reform darzustellen.

Das ist nicht der Fall und wird es auch in Zukunft nicht der Fall sein. Stünde dies zur Debatte bin ich mir sicher, dass sich die

Unionsparteien vehement dagegen aussprechen würden. Erklärtes Ziel der Reform ist ein völlig anderes.

Um dem ewigen Stauproblem auf deutschen Autobahnen endlich effektiv zu begegnen und ein einheitlich hohes Qualitätsniveau

des Fernstraßennetzes in allen Bundesländern zu gewährleisten, soll die Verantwortung für Planung, Bau und Instandhaltung

zukünftig in Bundeshand liegen. Zu groß waren die Leistungs- und Qualitätsunterschiede bei der Umsetzung von

Verkehrsinfrastrukturprojekten im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zwischen den Ländern. Mit der Gründung einer

Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Gesellschaft privaten Rechts (GmbH) werden Bundesautobahnen zukünftig unmittelbarer und

uneingeschränkter Bundesverwaltung unterstellt. Dabei wird in dem neu gefassten Artikel 90 des Grundgesetzes eindeutig

geregelt, dass:

- der Bund vollständiger Eigentümer der Bundesautobahnen und -straßen bleibt und

- der Bund vollständiger Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft ist und dieses Eigentum nicht veräußern kann.

Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir darüber hinaus zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz

verankert. Somit ist des gesichert, dass

- eine Beteiligung Dritter weder an der Infrastrukturgesellschaft selbst, noch an einer der möglichen Tochtergesellschaften

erlaubt ist und

-eine Beteiligung privater Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften für einzelne

Streckenabschnitte zwar weiterhin möglich, für gesamte Streckennetze aber ausgeschlossen ist.

Eine Privatisierung des deutschen Autobahnnetzes ist somit verfassungsrechtlich klar ausgeschlossen.

Aktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anEinblicke in das hohe Haus – Mein Rundgang durch die Gebäude des Deutschen Bundestages

Das Regierungsviertel ist nicht nur das politische Zentrum unserer Demokratie, sondern

auch ein architektonisches und städteplanerisches Meisterwerk, das unser

geschichtsträchtiges Reichstagsgebäude geschickt mit moderner Baukunst vereint. Mein

persönlicher Rundgang durch meinen „Arbeitsplatz“ hat uns in den letzten Monaten bereits

durch das Jakob-Kaiser-Haus (JKH) und das Paul-Löbe-Haus (PLH) geführt. Im Rahmen

meiner dritten Station betreten wir nun das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), das uns

Abgeordneten und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als eine Art Informations- und

Dienstleistungszentrum dient.

3. Station: Das Marie-Elisabeth-

Lüders-Haus – Ein Ort des Wissens

Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus auf der

östlichen Spreeseite vervollständigt das

städtebauliche „Band des Bundes“ über

die ehemalige innerdeutsche Grenze

hinweg. Dabei spiegelt das Haus sein

Gegenüber, das Paul-Löbe-Haus,

architektonisch in harmonischer Art und

Weise wider. Bei beiden Häusern setzte

der Architekt Stephan Braunfels auf klare

Formen sowie auf Glas und Sichtbeton als

Baumaterialien. Eine Brücke zwischen den

Häusern schließt die Verbindung zwischen

Ost und West. Von dieser Brücke aus –

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dem sogenannten Jakob-Mierscheid-Steg – hat man einen

herrlichen Ausblick auf die Spree und das gesamte

Regierungsviertel. Bei dem Namensgeber dieser Brücke handelt

es sich um eine Kuriosität des deutschen Parlamentsbetriebs.

Tatsächlich ist die Kunstfigur Mierscheid ein fiktiver

Abgeordneter, der seit 1979 immer wieder in Schriftdokumenten

des Bundestages auftaucht und dessen Erscheinungsbild

seitens der SPD bis heute gepflegt wird.

Nicht nur architektonisch,

auch in funktionaler Hinsicht

s te l l t das MELH e ine

Ergänzung des PLH dar.

Während im PLH d ie

parlamentarische Arbeit in

den Fachausschüssen

stattfindet, befindet sich im

MELH das „parlamentarische

Gedächtnis“, denn hier ist die

P a r l a m e n t s b i b l i o t h e k

untergebracht. Darüber

hinaus bietet ein großer

Anhörungssaal Platz für

Öffentliche Anhörungen der Ausschüsse sowie für

Untersuchungsausschüsse, die vom Parlament eingesetzt

werden können. Dazu kommen ca. 600 Büros, zahlreiche

Besprechungsräume und eine Sporthalle. Für meinen

parlamentarischen Alltag besonders wichtig sind aber vor allem

die im MELH angesiedelten Servicestellen. Neben der

Deutschen Post und der Deutschen Bahn ist dort ein kleines

Reisebüro untergebracht, über welches mein Team meine

komplette Reiseplanung abwickelt.

H e r z s t ü c k d e s

Gebäudes ist aber die

f ü n f s t ö c k i g e

Bibliotheksrotunde.

W ä h r e n d d i e

Gesamtbestände des

Bundestagsarchives

und der Bibliothek in

Bonn noch auf acht

verschiedene Ge-

bäude verteilt waren,

bündelt das MELH

d a s g e s a m t e

par lamentar ische

Wissen erstmals an

einem Ort. Mehr als

1,4 Millionen Bände

s o w i e 7 . 5 0 0

Periodika und Amtsdruckschriften sind hier untergebracht.

Jährlich kommen etwa 15.000 neue Bände hinzu. Damit gehört

die Bundestagsbibliothek zu den größten Parlaments-

bibliotheken weltweit. Ebenfalls in der Bibliothek untergebracht

sind das Presse- und das Parlamentsarchiv. Dort sind alle

Dokumente des Deutschen Bundestages einsehbar. Hierzu

gehören alle verabschiedeten und nicht verabschiedeten

Gesetzestexte, Anfragen und Stellungnahmen, das Sach- und

Sprechregister und alle stenografischen Berichte. Das

Pressearchiv umfasst darüber hinaus eine historische

Zeitungssammlung mit rund 4.700 Bänden, eine der größten

Karikaturensammlungen Deutschlands und etwa 23

Millionenhistorische Presseausschnitte ab 1949. Seit 1999

erfasst das elektronische Pressearchiv täglich bis zu 600

Presseartikel aus rund 50 Zeitungen im In- und Ausland. Der

Zugang zu diesem umfangreichen und sehr gut sortierten

Bibliotheksangebot ist auch für Externe problemlos mit einem

Gastausweis möglich.

Auch künstlerisch hat das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus einiges

zu bieten. Unter anderem ist auf der untersten Ebene der

Bibliothek ein Stück der Berliner Mauer erhalten. Der deutsche

Künstler Ben Wagin hat dieses Mauerstück mit den Jahreszahlen

und der Anzahl der bekannten Mauertoten besprüht. Das Mauer-

Mahnmal zieht sich quer durch den sonst leeren Raum und

zerschneidet diesen optisch in zwei Teile. Der ehemalige

Grenzverlauf mit all seinen Opfern wird auf diese Weise

symbolisch wie faktisch an dieser Stelle markiert.

Als Wissensspeicher und Begegnungsort zwischen Kunst,

Politik und Wissen soll das MELH ein Haus für die Öffentlichkeit

sein und wird gegenwärtig erweitert. Sobald die Erweiterung

abgeschlossen ist, soll dort ein öffentlich zugängliches Bistro

eingerichtet werden und die Eingangshalle für öffentliche

Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Namensgeberin des

Gebäudes ist die liberale Politikerin Marie Elisabeth Lüders

(1878-1966), die als eine der bedeutendsten deutschen

Sozialpolitikerinnen gilt. Als erste promovierte Nationalökonomin

war sie eine der wichtigsten Vertreterinnen der Frauenbewegung

in Deutschland. Nach Kriegsende war die unter dem NS-Regime

mit einem Berufs- und Publikationsverbot belegte Marie

Elisabeth Lüders von 1953 bis 1961 Mitglied des Bundestages

für die FDP.

Von den Arbeitsplätzen der Bibliothek hat man einen guten Blick

auf den Reichstag auf der anderen Seite der Spree. Zugleich fällt

einem unweigerlich die blau erleuchtete Kunstinstallation

unterhalb der Bibliotheksdecke auf. Diese möchte ich Ihnen in

meinem abschließenden Kunstexkurs näher vorstellen.

Manderla Mail Nr. 75 Seite 4/8 CDU/CSU

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Manderla Mail Nr. 75 Seite 5/8 CDU/CSU

Kunst am Bau: Die ewige Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit:

Unübersehbar strahlen blaue Neonbuchstaben unter der Decke der Bibliotheksrotunde auf die Bücherregale und Arbeitstische hinab.

Kreisförmig bildet sich daraus entlang der Bibliothekswände ein „Blauer Ring“, zweier jeweils ineinander übergehender Sätze:

„Freiheit ist denkbar als Möglichkeit des Handelns unter Gleichen“

„Gleichheit ist denkbar als Möglichkeit des Handelns für die Freiheit“

In Anlehnung an die politische Philosophin Hannah Arendt weist

der italienische Künstler Maurizio Nannucci mit dieser

Gegenüberstellung auf das Spannungsverhältnis zwischen den

beiden Grundrechten Freiheit und Gleichheit in der Demokratie

hin. Sowohl die Maximierung von Freiheit als auch von Gleichheit

stellen mögliche Leitlinien staatlichen Handelns dar. Nannucci regt

dazu an, die Gestaltungsmöglichkeiten politischen Handelns in

diesem Spannungsfeld zu überdenken. Die Bibliothek scheint

dazu der geeignete Ort. Dabei ist die Frage nach dem guten

Verhältnis von Freiheit und Gleichheit weltweit und auch bei uns in

Deutschland aktueller denn je. In meinen Augen ist Politik stets

dazu angehalten, eine angemessene und ausgewogene Balance

zwischen Freiheit und Gleichheit in einer Gesellschaft zu

erreichen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die CDU hier den

richtigen Kurs für Deutschland fährt.

Südkorea ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher und enger

Partner Deutschlands. Wir unterhalten eine Fülle von politischen,

wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu dem

ostasiatischen Land, die nicht zuletzt auch auf einem

gemeinsamen Demokratie- und Freiheitsverständnis basieren.

Deshalb bin ich in der vergangenen Woche der Einladung der

Konrad Adenauer- Stiftung und des koreanischen Research

Institute for National Security Affairs RINSA sehr gern gefolgt, um

mich mit einem Podiumsbeitrag an einer gemeinsam

ausgerichteten Sicherheitskonferenz zu beteiligen. Ziel der

Konferenz war es, die Chancen und Risiken der durch die neue

US-Administration entstehenden Dynamik der globalen

Sicherheitsarchitektur zu beleuchten.

Ich habe den Besuch außerdem genutzt um mich mit Kollegen

aus dem südkoreanischen Parlament über Potentiale für eine

Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen auszutauschen.

Bedrückend war ein Besuch am 38. Breitengrad, der die

demilitarisierte Zone zwischen Nord- und Südkorea markiert. Als

Deutsche lief es mir dort kalt den Rücken hinunter und es wurde

mir nochmal sehr deutlich, welche Gnade wir mit der zum Glück

unblutigen Überwindung der Teilung unseres eigenen Landes

eigentlich hatten.

Teilnahme an internationaler Sicherheitskonferenz der Konrad Adenauer-Stiftung in Südkorea

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Manderla Mail Nr. 75 Seite 6/8 CDU/CSU

Der Konjunkturbericht der Handelskammer zu Köln für das

Frühjahr 2017 zeigt, dass sich die aktuelle Konjunktur im

Langzeitvergleich auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Von

rund 600 Unternehmen aus 30 Branchen, die sich an der

Konjunkturumfrage beteiligten, berichten 92% von einer guten

bis befriedigenden Geschäftslage. Damit bescheinigten sie dem

Kölner Handwerk nicht nur eine Verbesserung zum Vorjahr,

sondern auch die beste Frühjahrskonjunktur seit 1991.

Sowohl der Beschäft igungszuwachs als auch die

Umsatzentwicklung der Unternehmen bleibt dabei

weitestgehend auf Vorjahrsniveau. Der Beschäftigungszuwachs

beläuft sich auf 17%, während etwa 70% der Unternehmen keine

Veränderung im Beschäftigungsniveau melden.

Im Gesamtniveau wirken sich die guten Geschäftslagen im

Handwerk des Bauhauptgewerbes, in den Ausbauhandwerken

und der Lebensmittel- und Gesundheitshandwerke positiv aus.

Hier meldeten über 90% der befragten Betriebe eine gute bis

befriedigende Konjunktur.

Beste Konjunkturumfrage im Kölner Handwerk seit 1991 veröffentlicht

Kurz notiert Köln:

Aktion „Süße Tüte“ der Frauen Union Köln läuft anVeranstaltungshinweise

[email protected]

Gisela Manderla MdB im Gespräch mit Werner Spinner, dem Präsidenten des 1. FC Köln, zum Thema:

Freitag 9. Juni 2017, 12:00 – 14:00 Uhr„Em Golde Kappes“ Neusser Str. 295, 50733 Köln

„Die Bedeutung von Sport und ehrenamtlichem Engagement am Beispiel des 1. FC Köln“

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt wohl kaum einen Verein auf dieser Welt, der seine Fans quer durch alle Bevölkerungsschichten so vereint wie der 1. FC Köln. Unser „Effzeh“ hat nicht nur eine sagenhafte Bundesligasaison absolviert, sondern engagiert sich auch über seine 1. FC Köln-Stiftung mit vielen gemeinnützigen Initiativen für ein weltoffenes und respektvolles Miteinander. Er steht damit sinnbildlich für das herausragende ehrenamtliche Wirken zahlreicher Kölnerinnen und Kölner, ohne das Köln nicht wäre, was es ist.

Ich freue mich daher sehr, mit Werner Spinner, dem Präsidenten unseres „Effzeh“, eines der Aushängeschilder des Vereins für die Fortsetzung meiner neuen Veranstaltungsreihe gewonnen zu haben. Herr Spinner wird uns mit einem

Impulsvortrag einen Einblick in das vielfältige Engagement des Vereins geben – und bestimmt auch die Bundesligasaison 2016/17 Revue passieren lassen. Anschließend steht er für Fragen und eine Vertiefung des Austauschs zur Verfügung.

Mit dem Format „Politik zwischen Himmel un Äd“ lade ich in unregelmäßigen Abständen zu einem Mittagessen in ungezwungener Atmosphäre ein. Ziel ist es, mit namenhaften Referenten nach einem kurzen Impulsvortrag über politische Themen von aktueller Bedeutung zu diskutieren. Das Mittagessen ist für Sie kostenfrei, die Getränke werden selbst bezahlt. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich, die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

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EINLADUNG ZUM FORUM #01/2017 zum Thema „Kinder und Familie"

Fr. 2. Juni bis So. 4. Juni

Wallfahrt mit der Gruppe der Vertriebenen der CDU/CSU-Fraktion nach St. Annaberg

Di. 6. Juni

Richtfest der neuen Bürogebäude der INEOS Köln GmbH – Worringen

Do. 8. Juni

Unternehmerfrühstück mit Stadtdirektor Dr. Keller

Fr. 9. Juni

Fortsetzung der Gesprächsreihe "Politik zwischen Himmel & Äd" mit dem Präsidenten des 1. FC Köln Werner Spinner

Sa. 10. Juni

Tag der Bundeswehr – Podiumsgespräch zur Sicherheitspolitik im Bundessprachenamt – Hürth

Mo. 12. Juni

Kreisvorstandssitzung CDU Köln

Fr. 9. Juni

Fortsetzung der Gesprächsreihe "Politik zwischen Himmel & Äd" mit dem Präsidenten des 1. FC Köln Werner Spinner

Sa. 10. Juni

Tag der Bundeswehr – Podiumsgespräch zur Sicherheitspolitik im Bundessprachenamt – Hürth

Mo. 12. Juni

Kreisvorstandssitzung CDU Köln

Fr. 9. Juni Sa. 10. Juni Mo. 12. Juni

Kreisvorstandssitzung CDU Köln

Mi. 14. Juni

Vorstandssitzung CDU Frauen Union Köln

So. 18. Juni

Maritimer Gesprächskreis mit dem Inspekteur der Marine – Kiel

Mo. 19. Juni

Beginn der nächsten parlamentarischen Sitzungs-woche

Kreisvorstandssitzung CDU KölnLandesgruppensitzung CDU NRW

Fr. 9. Juni Sa. 10. Juni Mo. 12. Juni

Kreisvorstandssitzung CDU Köln

Di. 20. Juni

Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Fraktion

Mi. 21. Juni

Verteidigungsausschuss

Do. 22. Juni

Katholischer Gottesdienst

Kreisvorstandssitzung CDU KölnPlenum Vorbesprechung Parlamentskreis Mittelstand

Fraktionssitzung

Verleihung des Katholischen Preises gegen Rassismus & Fremdenfeindlichkeit, Deutsche Bischofskonferenz

Jahresempfang des Wehrbeauftragten

Kreisvorstandssitzung CDU KölnGruppe der Frauen der CDU/CSU-Fraktion

Fr. 9. JuniFr. 23. Juni

Plenum

Gespräch mit BPA-Besuchergruppe aus Köln

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Ausgabe Nr. 09/2017

02. Juni 2017Herausgeber: Bundestagsbüro Gisela ManderlaPlatz der Republik 1 11011 Berlin

Redaktion:Gisela Manderla

Berliner Büro

Deutscher BundestagGisela Manderla (MdB)Platz der Republik 111011 Berlin

Tel.: 030-227-74176Fax: 030-227-70176 [email protected]

Wahlkreisbüro Köln-Ehrenfeld

Gisela Manderla (MdB)Venloer Str. 52850825 Köln

Tel.: 0221-540-25300Fax: [email protected]

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