Mannheimer Versicherung AG LUMIT für Energietechnik ...€¦ · Energietechnik '17 Abschnitt. B §...

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Seite 1/8 Versicherungsort Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort Falls von o.g. Anschrift abweichend. LUMIT®HOME für Energietechnik Deckungsnote zur Sachversicherung Betreiber-Haftpflichtversicherung n n Allgemeine Angaben Voraussetzungen Befindet sich die versicherte Technik auf/an/in einem ständig bewohnten Gebäude, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird? ja nein Ist der Anlagenbetreiber Eigentümer dieses Gebäudes? ja nein Bitte Deckungsnote LUMIT FLEX (LU_093) verwenden. Ist die zu versichernde Technik durch einen Fachbetrieb (gemäß Abschnitt A § 27 Nr. 18 LUMIT AVB Energietechnik '17) installiert oder zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich komplett überprüft worden? ja nein Nicht versicherbar! 0 = ohne Anrede 1 = Herr 2 = Frau 3 = Herren 4 = Frauen 5 = Herr und Frau 6 = Firma 9 = Sonderanrede Antragsteller(in) Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Bereits Kunde/Kundin? ja nein Vor- und Zuname Straße/Haus-Nr. bzw. Postfach PLZ/Wohnort Geburtsdatum Telefon *) Telefax *) E-Mail *) Umfangreiche Anschriften, Sonderanreden, ZAD-Beziehungen bitte auf gesondertem Blatt angeben. *) freiwillige Angaben für vertragliche Kommunikation Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer Vorstand: Dr. Christoph Helmich (Vorsitzender), Dr. Gerhard Schmitz (stv. Vorsitzender), Stefan Andersch, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage 66 68165 Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7501 A1. LUMIT HOME - Sachversicherung Besondere Angaben Versicherungsumfang n Es gelten Abschnitt A, B und C der LUMIT AVB Energietechnik '17 sowie nachfolgende Besonderen Vereinbarungen: TL 1117 - Zusammentreffen unterschiedlicher Deckungsvarianten TL 2105 - Bündelungsnachlass TA 0019 - Schäden infolge von Terrorakten TA 0028 - Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen TA 0031 - Sanktionsklausel TA 0037 - Ausschluss Offshore Risiken TA 0038 - Makler TA 0056 - Selbstbehalt bei einem Schadenereignis sowie die bei der jeweils ausgewählten Technik genannten Besonderen Vereinbarungen. Beginn (0 Uhr) Ablauf (0 Uhr) Zahlungsweise 1/ jährlich Die Versicherungsdauer muss mindestens 1 Jahr betragen. Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bitte am Ende der Beitragsermittlung den Dauerrabatt von 5 % berücksichtigen. Versicherungsdauer | Zahlungsweise Bei unterjähriger Zahlungsweise werden keine Zuschläge erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise (1/12) ist die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats zwingend erforderlich. Vorvertragliche Anzeigepflicht Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Die dem Versicherungsnehmer vom Makler gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen macht sich der Versicherer zu eigen. Diese Fragen gelten somit auch als durch den Versicherer gestellt. Die aufgrund dieser Deckungsnote abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge. An: kc-fk-tv Mannheimer Versicherung AG Maklerdirektion Bielefeld Goldstr. 1, 33602 Bielefeld [email protected] Tel. 0521.96714-32 Fax 0521.96714-932 GS-Nr.: Adress-Nr. (VN): Vermittler(in)-Nr.:

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    Versicherungsort

    Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort

    Falls von o.g. Anschrift abweichend.

    LUMIT®HOME für Energietechnik Deckungsnote zur Sachversicherung Betreiber-Haftpflichtversicherung n

    n

    Allgemeine Angaben

    Voraussetzungen

    Befindet sich die versicherte Technik auf/an/in einem ständig bewohnten Gebäude, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird? ja neinIst der Anlagenbetreiber Eigentümer dieses Gebäudes? ja nein

    Ò Bitte Deckungsnote LUMIT FLEX (LU_093) verwenden.

    Ist die zu versichernde Technik durch einen Fachbetrieb (gemäß Abschnitt A § 27 Nr. 18 LUMIT AVB Energietechnik '17) installiert oder zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich komplett überprüft worden?

    ja nein Ò Nicht versicherbar!

    Ò

    0 = ohne Anrede 1 = Herr 2 = Frau 3 = Herren 4 = Frauen 5 = Herr und Frau 6 = Firma 9 = Sonderanrede

    Antragsteller(in) Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen

    Bereits Kunde/Kundin? ja nein

    Vor- und ZunameStraße/Haus-Nr. bzw. Postfach

    PLZ/Wohnort

    Geburtsdatum

    Telefon *)

    Telefax *)

    E-Mail *)

    Umfangreiche Anschriften, Sonderanreden, ZAD-Beziehungen bitte auf gesondertem Blatt angeben.

    *) freiwillige Angaben für vertragliche Kommunikation

    Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer

    Vorstand: Dr. Christoph Helmich (Vorsitzender), Dr. Gerhard Schmitz (stv. Vorsitzender), Stefan Andersch, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner

    Mannheimer Versicherung AG Augustaanlage 66 68165 Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7501

    A1. LUMIT HOME - Sachversicherung

    Besondere Angaben

    Versicherungsumfang

    n Es gelten Abschnitt A, B und C der LUMIT AVB Energietechnik '17 sowie nachfolgende Besonderen Vereinbarungen: TL 1117 - Zusammentreffen unterschiedlicher Deckungsvarianten TL 2105 - Bündelungsnachlass TA 0019 - Schäden infolge von Terrorakten TA 0028 - Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen

    TA 0031 - Sanktionsklausel TA 0037 - Ausschluss Offshore Risiken TA 0038 - Makler TA 0056 - Selbstbehalt bei einem Schadenereignis

    sowie die bei der jeweils ausgewählten Technik genannten Besonderen Vereinbarungen.

    Beginn (0 Uhr) Ablauf (0 Uhr) Zahlungsweise 1/ jährlich

    Die Versicherungsdauer muss mindestens 1 Jahr betragen. Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bitte am Ende der Beitragsermittlung den Dauerrabatt von 5 % berücksichtigen.

    Versicherungsdauer | Zahlungsweise

    Bei unterjähriger Zahlungsweise werden keine Zuschläge erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise (1/12) ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zwingend erforderlich.

    Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Die dem Versicherungsnehmer vom Makler gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen macht sich der Versicherer zu eigen. Diese Fragen gelten somit auch als durch den Versicherer gestellt.

    Die aufgrund dieser Deckungsnote abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge.

    An: kc-fk-tv

    Mannheimer Versicherung AG Maklerdirektion Bielefeld Goldstr. 1, 33602 Bielefeld [email protected] Tel. 0521.96714-32 Fax 0521.96714-932

    GS-Nr.:

    Adress-Nr. (VN):

    Vermittler(in)-Nr.:

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    Schadensuchkosten

    Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeitskosten

    Bewegungs- und Schutzkosten

    Gerüst- und Arbeitsmaschinenkosten

    Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

    Luftfrachtkosten

    Bergungskosten

    Feuerlöschkosten

    Isolierungskosten radioaktiv verseuchter Sachen

    Rückreisekosten

    Behelfsstraßenkosten

    Rückbaukosten

    Gebäudereparaturkosten

    Hotelbelegungs- und Möbeleinlagerungskosten

    De- und Remontagekosten

    Erweiterte Gebäudereparaturkosten

    Einschluss von Schäden durch Streik und Aussperrung

    Einschluss von Schäden durch Innere Unruhen

    Einschluss von Schäden durch Erdbeben

    Einschluss Finanzierungsrestwertdeckung (GAP-Deckung)

    BASIS-Tarif

    PLUS!-Tarif durch regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung

    Lassen Sie Ihre Technik regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüfen und warten? Dann wählen Sie unseren PLUS!-Tarif und wir honorieren Ihre Bemühungen zur Sicherheit, dem Erhalt der Leistungsfähigkeit und der Verlängerung der Lebensdauer noch zusätzlich durch Beitragsvorteile und einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.

    Bei Auswahl des PLUS!-Tarifs wird die besondere Vereinbarung "PLUS!-Tarif: Regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung von versicherten Sachen (TL 1121)" sowie die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen" zur jeweils beantragten Technik Vertragsbestandteil. Der Versicherungsnehmer hat demzufolge während der Laufzeit des Versicherungsvertrags über die Vorschriften des Herstellers bezüglich Inspektionen und Wartungen hinaus zusätzlich die Vorgaben gemäß der besonderen Vereinbarung zur jeweils beantragten Technik einzuhalten. Der Nachweis darüber hat im Schadenfall zu erfolgen.

    PLUS!-Tarif

    üüü

    ü

    Zusätzliche Einschlüsse

    nicht versichert

    nicht versichert

    nicht versichert

    nicht versichert

    Versicherte Kosten auf Erstes Risiko

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    5.000 EUR 25.000 EUR

    nicht versichert 25.000 EUR

    nicht versichert 25.000 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    nicht versichert 2.500 EUR

    Selbstbehalt (je Versicherungsfall) 250 EUR 150 EUR

    Haftzeit in der Ertrags-Ausfalldeckung 3 Monate 12 Monate

    Erweiterte Deckung für Ausfallschäden nicht versichert bis 2.500 EUR

    Ertrags-Ausfalldeckung gemäß TL 2102

    Zeitlicher Selbstbehalt (zSB) 7 Tage 2 Tage

    Entschädigungsleistung

    B § 8 Nr. 5

    B § 8 Nr. 6

    B § 8 Nr. 3

    Pro Tag werden die mit Hilfe der Faktoren gemäß Nr. 2 TL 2102 ermittelten Ausfallkosten pauschal erstattet.

    B § 8 Nr. 3 Werden bei Photovoltaikanlagen (PV) anhand von Belegen höhere Ausfallkosten nachgewiesen, so werden diese auch über die pauschale Tagesentschädigung hinaus ersetzt.

    Einschluss Montageversicherung auf Basis einer Bauherren-Deckung ünicht versichert

    Vorversicherung

    Es bestand keine Vorversicherung

    Es bestand eine Vorversicherung bei: Versicherer

    Vertragsnummer

    nein ja, von:Vertrag ist gekündigt? Versicherungsnehmer Versicherer

    Vertragsablauf

    Bestehen oder bestanden Vorversicherungen?

    Ò Anfrage Mannheimer

    Einschluss von Zubehör und Sonderausstattung1) auf Erstes Risiko 2.500 EUR 5.000 EUR

    B § 3 Nr. 2 a)

    B § 3 Nr. 2 b)

    B § 3 Nr. 2 c)

    B § 3 Nr. 2 d)

    B § 3 Nr. 2 e)

    B § 3 Nr. 2 f)

    B § 3 Nr. 2 g)

    B § 3 Nr. 3 a)

    B § 3 Nr. 3 b)

    B § 3 Nr. 3 c)

    B § 3 Nr. 3 d)

    B § 3 Nr. 3 e)

    B § 3 Nr. 3 f)

    B § 3 Nr. 3 g)

    B § 3 Nr. 4 a)

    B § 3 Nr. 4 b)

    Kosten für die Wiederherstellung von Daten 2.500 EUR 5.000 EURB § 3 Nr. 1

    Gemäß LUMIT AVB Energietechnik '17 Abschnitt

    B § 2 Nr. 2 a)

    B § 2 Nr. 2 b)

    B § 2 Nr. 2 c)

    B § 7 Nr. 5

    C § 2 Nr. 4

    je versicherter Technik

    n bauliche Konstruktionen und Fundamente als Trägersubstanz n sowie bei stromführenden Techniken: Transformatoren, Übergabestation, externe Erdkabel, die der

    Einspeisung dienen

    n Mobile und fest installierte Peripheriegeräte (z.B.Datenlogger, Displays) n Überwachungsgeräte (z.B. elektrische Alarmeinrichtungen) n Technikgebäude (z.B. Wechselrichterstation)

    PLUS!-TarifBASIS-TarifGemäß LUMIT AVB

    Energietechnik '17 Abschnitt

    Maximale Schadenhöhe für Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit 5.000 EURnicht versichertB § 7 Nr. 7

    1) Nur sofern sie ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, sind mitversichert:

    B § 7 Nr. 8

    Vorschäden

    Es gab maximal 1 Schaden Es gab 2 oder mehr Schäden

    Sind in den letzten 5 Jahren Schäden an den zu versichernden Objekten oder solchen gleicher Art vorgekommen?

    Anfrage Mannheimer*) Ò*) Bitte Einzelaufstellung der Schäden mit Angabe der Schadenursache und -höhe einreichen.

    Erweiterter Versicherungsort (Werkstattaufenthalte) nicht versichert üB § 4

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    Ihre Technik(en)

    Photovoltaikanlage (PV)Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Photovoltaikanlagen (TL 2103) und Ersatz der Materialkosten bei Wechselrichtern (TL 1101) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Photovoltaikanlagen (TL 2106)". Versichert sind Dach- und Fassadenanlagen bestehend aus Modulen, Modultragegestellen, Wechselrichtern, Zählern (Erzeugungs- und Einspeisezählern), Überspannungsschutzeinrichtungen, Ladereglern, Gleich- und Wechselstromverkabelung auf dem Betriebsgrundstück, Komponenten zur Dachdurchdringung (z.B. Kabeldurchführungen) sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind Anlagen auf Freiflächen (Bodenanlagen); Anlagen mit Befestigung der Module/des Montagesystems durch Verklebung oder Magnetkraft; Anlagen mit flexiblen Modulen auf Metall oder Kunststofffolien.

    Max. 2 JahreZulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 10 Jahre

    kWp (max. 10 kWp)Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Nein Ja

    Jahresbetrag PV (netto) EUR EURBAS

    IS-T

    arif

    PLUS

    !-Tar

    if

    n

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 2106?

    Batteriespeicher (BS)

    kWh (max. 10 kWh)Nutzbare Kapazität (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Batteriespeichern (TL 1114), Ersatz der Materialkosten bei Wechselrichtern (TL 1101) und Ersatz der Materialkosten bei Batteriespeichern (TL 1103) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Batteriespeichern (TL 1123)". Versichert sind stationäre, eigensichere Blei- und Lithium-Ionen-Batteriespeicher bestehend aus Batterien, Batterie-Management-System (BMS), Energie-Management-System (EMS), Ladereglern, Gehäuse, Schaltschrank, Wechselrichtern, Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Batteriespeichersysteme sowie Batteriespeichersysteme mit Hochtemperatur- oder Redox-Flow-Batterien.

    Nein JaErfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL TL 1121 und TL 1123?

    Jahresbetrag BS (netto) EUR EUR

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 2 Jahre Max. 5 Jahre

    n

    BASI

    S-Ta

    rif

    PLUS

    !-Tar

    if

    Max. 2 JahreZulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 5 Jahre

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Blockheizkraftwerken (TL 1115), Voraussetzungen für den Betrieb von Blockheizkraftwerken (TL 1104) und Ersatz der Materialkosten bei Blockheizkraftwerken (TL 1105) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Blockheizkraftwerken (TL 1124)". Versichert sind Blockheizkraftwerke bestehend aus Verbrennungskraftmaschine, Generator, Wärmetauschern, Steuerungseinheiten, Zählern (Erzeugungs- und Einspeisezählern), Überspannungsschutzeinrichtungen, Schaltschrank und Schaltanlagen, Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen BHKW und Speicher sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Blockheizkraftwerke sowie Blockheizkraftwerke, die mit Gas aus vorgeschalteten Biogas-, Klärgas- oder Holzvergasungsanlagen oder mit Knallgas betrieben werden.

    kWel (max. 6 kWel)

    Blockheizkraftwerk (BHKW)

    Elektrische Anlagenleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Nein JaErfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 1124?

    Jahresbetrag BHKW (netto) EUR EUREUR EUR

    bis 3 kWelbis 6 kWel

    bis 3 kWelbis 6 kWel

    n

    PLUS

    !-Tar

    if

    BASI

    S-Ta

    rif

    JaNein

    Art der Kollektoren

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Solarthermieanlagen (TL 2104) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Solarthermieanlagen (TL 1125)". Versichert sind Solarthermieanlagen bestehend aus Kollektoren, Regeleinheiten, Solarkreispumpen, Temperaturfühlern, Komponenten zur Dachdurchdringung (z.B. Kabeldurchführungen), Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kollektoren und Speicher, Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Anlagen; Anlagen zur solaren Schwimmbadbeheizung mit direkter Erwärmung des Poolwassers mittels einfacher Absorber wie Kunststoffschläuchen oder -matten; Anlagen zur solarthermischen Klimatisierung (Kühlung).

    m² (max. 10 m²)

    Solarthermieanlage (ST)

    Kollektorfläche (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Flachkollektoren Vakuumröhrenkollektoren

    Max. 2 JahreZulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 1125?

    Jahresbetrag ST (netto) EUR EUR

    n

    BASI

    S-Ta

    rif

    PLUS

    !-Tar

    if

    Beitrag A1.Die Auswahl des BASIS- oder PLUS!-Tarifs ist bei jeder Technik erst dann möglich, wenn erstmalig ein Leistungs-/Flächen- bzw. Kapazitätswert eingegeben wurde!

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    Art der Wärmepumpenanlage Luftwärmepumpe Wasserwärmepumpe

    kW (max. 30 kW)

    Wärmepumpenanlage (WP)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Wärmepumpen (TL 1106) und Ersatz der Materialkosten bei Wärmepumpen (TL 1107) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Wärmepumpenanlagen (TL 1126)". Versichert sind Luft- und Wasserwärmepumpenanlagen bestehend aus Verdampfer, Kompressor, Kondensator, Pumpen, Temperaturfühlern, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Wärmepumpe und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik, Rohrleitungen des Wärmequellen- und Wärmepumpenkreislaufs sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Wärmepumpenanlagen sowie Erdwärmepumpen und Erdsonden oder -kollektoren.

    Nein Ja

    Max. 2 JahreZulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1126?

    Jahresbetrag WP (netto) EUR EUR

    n

    PLUS

    !-Tar

    if

    BASI

    S-Ta

    rif

    Öl GasArt der Heizungsanlage

    kW (max. 30 kW)

    Öl-/Gasheizungsanlage (ÖG)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte Sachen bei Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1108) und Ersatz der Materialkosten bei Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1109) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1127)". Versichert sind Öl- und Gasheizungsanlagen bestehend aus Brenner, Kessel, Pumpen, Temperaturfühlern, Druckausgleichsgefäßen, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeichern inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kessel und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Öl- und Gasheizungsanlagen sowie Einzelraumfeuerungen und erweiterte Einzelraumfeuerungen (z.B. Pelletöfen, Kamine, Küchenherde mit und ohne Wasserwärmeüberträger).

    Nein Ja

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 2 Jahre Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1127?

    Jahresbetrag ÖG (netto) EUR EUR

    n

    PLUS

    !-Tar

    if

    BASI

    S-Ta

    rif

    kW (max. 30 kW)

    Pelletheizungsanlage (PE)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Pelletheizungsanlagen (TL 1110), Ersatz der Materialkosten bei Pelletheizungsanlagen (TL 1111) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Pelletheizungsanlagen (TL 1128)". Versichert sind Pelletheizungsanlagen bestehend aus Brenner, Kessel, Pumpen, Temperaturfühlern, Druckausgleichsgefäßen, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kessel und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik, automatisierte Brennerbeschickungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. Nicht versichert sind mobil eingesetzte Pelletheizungsanlagen sowie Einzelraumfeuerungen und erweiterte Einzelraumfeuerungen (z.B. Pelletöfen, Kamine, Küchenherde mit und ohne Wasserwärmeüberträger).

    Nein JaErfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1128?

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn Max. 2 Jahre Max. 5 Jahre

    Jahresbetrag PE (netto) EUR EUR

    n

    PLUS

    !-Tar

    if

    BASI

    S-Ta

    rif

    Gesamtbetrag BASIS- und PLUS!-Tarif EUR

    Bündelungsnachlass gemäß TL 2105 (2 Techniken = 20 EUR, 3 Techniken = 40 EUR, ab 4 Techniken = 60 EUR ) Nachlass EUR

    Dauerrabatt bei Laufzeit 5 Jahre EURNachlass

    Gesamtbetrag (MB 50,00)

    Zu zahlender Beitrag Beitrag gemäß Zahlungsweise

    Versicherungsteuer (z. Zt. 19 %)

    Beitrag gemäß Zahlungsweise inkl. Vers.-Steuer

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Ausschluss von Gefahren einer Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung gemäß TL 1120 EURNachlass

    Grundbeträge für Ihre Technik(en)

    Jahresbetrag EUR

    Gesamtbetrag BASIS-Tarif EUR

    Gesamtbetrag PLUS!-Tarif EUR

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    Beitragsangleichung: Auf die Möglichkeit einer Beitragsangleichung gemäß Ziffer 15 AHB wird hingewiesen.

    Beitrag A2.

    Gesamtbeitrag für alle beantragten Versicherungen A1. - A2.

    Beitrag gemäß Zahlungsweise

    Versicherungsteuer (z. Zt. 19 %)

    Beitrag gemäß Zahlungsweise inkl. Vers.-Steuer

    EUR

    EUR

    EUR

    Nettobetrag EUR

    Dauerrabatt bei Laufzeit 5 Jahre EURNachlass

    EUR% =

    Jahresbeitrag EUR

    Zu zahlender Beitrag A1. - A2.

    Beitrag gemäß Zahlungsweise inkl. Versicherungsteuer

    EUR

    A2. LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung (inklusive Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadensversicherung)

    VersicherungssummenVersicherungssummen

    Betreiber-Haftpflichtversicherung inklusive Umwelt-Haftpflichtversicherung

    Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 6.000.000 EUR

    Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 EUR

    Umweltschadensversicherung

    Darüber hinaus vereinbarte Versicherungssummen/Höchstersatzleistungen entnehmen Sie bitte den Deklarationen zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung und zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung (letzte Seite der Deckungsnote).

    Höchstersatzleistung je Versicherungsfall bei Personenschäden für die einzelne Person 3.000.000 EUR

    Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 12.000.000 EUR

    Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 1.000.000 EUR

    n

    n

    n

    n

    n

    Versicherungssummen je Versicherungsfall

    VersicherungssummenVersichertes Risiko

    Versichert ist n in der LUMIT-Betreiber- und Umwelt-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten und n in der Umweltschadensversicherung die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz aus dem Besitz und dem Betrieb der unter "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" beantragten Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) sowie Batteriespeicher am Versicherungsort.

    (Kombitarif: Nur bei gleichzeitiger Beantragung der "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" möglich)

    Jahresbetrag: 40 Euro pauschal zzgl. Versicherungsteuer

    Betreiber-Haftpflichtversicherung für unter "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" beantragte Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) sowie Batteriespeicher

    Vorschäden

    Es gab maximal 1 Schaden Es gab 2 oder mehr Schäden

    Sind in den letzten 5 Jahren Schäden an den zu versichernden Objekten oder solchen gleicher Art vorgekommen?

    Anfrage Mannheimer*) Ò*) Bitte Einzelaufstellung der Schäden mit Angabe der Schadenursache und -höhe einreichen.

    Vorversicherung

    Es bestand keine Vorversicherung

    Es bestand eine Vorversicherung bei: Versicherer

    Vertragsnummer

    nein ja, von:Vertrag ist gekündigt? Versicherungsnehmer Versicherer

    Vertragsablauf

    Bestehen oder bestanden Vorversicherungen?

    Ò Anfrage Mannheimer

    Selbstbeteiligungen

    in der Umwelt-Haftpflichtversicherungin der Umweltschadensversicherung

    nn

    250 EUR1.000 EUR

    Darüber hinaus vereinbarte Selbstbeteiligungen für bestimmte Versicherungsfälle entnehmen Sie bitte den Deklarationen zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung und zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung (letzte Seite der Deckungsnote).

    Je Versicherungsfall sind nachstehende Selbstbeteiligungen vereinbart:

    Besondere Vereinbarungen

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    Vertragsgrundlagen

    Es gelten für die LUMIT HOME - Sachversicherung – die Deckungsnote, – die LUMIT Allgemeine Bedingungen 2017 für die verbundene Energietechnik-Versicherung (LUMIT AVB Energietechnik '17), – die LUMIT HOME Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2018 - LUMIT HOME BV '18. Es gelten für die LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung – die Deckungsnote, – die Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008), – die LUMIT Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2017 zur Betreiber-Haftpflichtversicherung für Energietechnik (LUMIT BBR 37b '17), – die Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung (USV '10), – die LUMIT HOME Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2018 - LUMIT HOME BV '18, – die Deklaration zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung, – die Deklaration zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung. Es gilt deutsches Recht.

    Informationen zur Datenverarbeitung und zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten

    1. Grundregeln zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Die Mannheimer Versicherung AG ist diesem Code of Conduct beigetreten und verpflichtet sich dadurch ebenfalls zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln. Diese Verhaltensregeln und Erläuterungen dazu können Sie im Internet unter www.mannheimer.de/datenschutz abrufen. Ebenfalls unter dieser Adresse abrufen können Sie eine Liste der Unternehmen unseres Versicherungsverbunds, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post.

    Sie können auch Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich an die Mannheimer Versicherung AG, Service DS, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Telefon 06 21. 4 57-42 74, E-Mail: [email protected].

    2. Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken Ihre personenbezogenen Daten (ohne Telekommunikationsdaten) können wir auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung Ihnen gegenüber zur Werbung für unsere eigenen Ver-sicherungsprodukte und für Produkte anderer Unternehmen des Continentale Versiche-rungsverbunds a.G. und dessen Kooperationspartner verwenden. Wir können sie auch dazu nutzen, Sie zu Markt- und Meinungsforschungszwecken zu unserem Unternehmen befragen zu lassen. Dieser Nutzung können Sie jederzeit formlos widersprechen.

    3. Bonitätsauskünfte zur Wahrung berechtigter Interessen Das Bundesdatenschutzgesetz sieht zur Wahrung berechtigter Interessen die Möglichkeit vor, dass eine Bonitätsprüfung auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. In bestimmten Fällen der Leistungs-/Schadenbearbeitung sowie bei der Bearbeitung von Prämienforderungen führen wir eine Bonitätsprüfung durch. Die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum) übermitteln wir überwiegend an Infoscore Consumer Data GmbH, Baden-Baden, oder an einen anderen in der Dienstleister-Liste aufgeführten Dienstleister. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung verwenden wir zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Personenbezogene Daten werden von den Auskunfteien nur zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse im Einzelfall glaubhaft dargelegt werden kann und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist.

    4. Hier können Sie Ihre Rechte geltend machen: Als erste Ansprechpartner stehen Ihnen Mitarbeiter einer allgemeinen Servicestelle zur Verfügung (Mannheimer Versicherung AG, Service DS, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim; Telefon: 06 21. 4 57-42 74; E-Mail: [email protected]). Hier erhalten Sie auf Wunsch Ausdrucke der Verhaltensregeln zum Datenschutz und der Dienstleisterlisten, hier können Sie Widerspruchserklärungen abgeben und Ihre Rechte auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung oder Sperrung geltend machen.

    Auf Grundlage der vorstehenden Angaben bitte ich, das Risiko in Deckung zu nehmen. Ich bestätige die Richtigkeit der in dieser Deckungsnote enthaltenen Risikoangaben.

    UnterschriftOrt/Datum

    Erklärung zur Deckungsnote

    Vermittler(in) OWebcode

    Die dieser Deckungsnote zugrunde liegenden Bedingungen und Klauseln können Sie durch Eingabe des Bedingungs-/Webcodes im Internet unter www.makler.mannheimer.de herunterladen. Auf dieser Seite finden Sie auch einen Hinweis auf die jeweils gültigen Vertragsbestimmungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen und Belehrungen sowie die Gesetzesauszüge. Webcodes:Für die LUMIT HOME - Sachversicherung:

    Für die LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung:

    www.makler.mannheimer.de

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    Wünscht Ihr Kunde, dass die Versicherungsbeiträge von der Mannheimer eingezogen werden, senden Sie uns bitte zusätzlich das ausgefüllte und vom Zahler unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zu.

    Sonstige Angaben

    Beitragseinzug durch Mannheimer Versicherung AG

    SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschrift

    Kreditinstitut

    IBAN

    Unterschrift

    Gläubiger-Identifikationsnummer DE29ZZZ00000023309 Die Mandatsreferenznummer erhalten Sie mit der Rechnung.

    Ich ermächtige die Mannheimer Versicherung AG, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Mannheimer Versicherung AG auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Der erste SEPA-Lastschrifteinzug wird mindestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe des zu zahlenden Betrags und der weiteren Fälligkeiten angekündigt.

    BIC

    Straße/Hausnummer

    PLZ/Wohnort

    Sofern Zahler(in) nicht Antragsteller(in)

    Zahler(in)Ort/Datum O

    Straße/Hausnummer

    PLZ/Wohnort

    Vor- und Zuname Antragsteller(in)

    Vor- und Zuname Zahler(in)

    Hinweis: Auch bei abweichendem/r Beitragszahler(in) bleibt Beitragsschuldner(in) und Adressat für Mahnungen der/die Antragsteller(in).

    SEPA-Mandat für alle meine Verträge

    SEPA-Mandat auch für folgende Verträge mit VS-Nr.

    Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen.

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    Aufstellung der Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    in Euro

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 6.000.000

    n Höchstersatzleistung je Versicherungsfall bei Personenschäden für die einzelne Person 3.000.000

    Die folgenden Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen sind keine selbstständigen Versicherungssummen. Sie bestimmen jeweils die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. Es erfolgt eine Anrechnung auf die unter "Aufstellung der Versicherungssummen und Höchsthaftungssummen" genannte Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall zur Betreiber-Haftpflichtversicherung und auf die Höchstersatzleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 12.000.000

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall 20.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 40.000

    Auslösen von Fehlalarm gemäß Abschnitt I B Ziffer 4.5 BBR 37b '17

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall 100.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 200.000

    Strafrechtsschutz gemäß Abschnitt I B Ziffer 4.6 BBR 37b '17

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden 6.000.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 6.000.000

    Umwelt-Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt I C BBR 37b '17

    n Höchstersatzleistung für Mietsachschäden durch Brand und Explosion je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 6.000.000

    n Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 100.000

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall 1.000.000

    n Höchstersatzleistung für Schäden aus der Verletzung von Namensrechten 500.000

    Haftpflichtversicherung für Nutzer von Internet-Technologien gemäß Abschnitt I D BBR 37b '17

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 1.000.000

    Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall in Euro

    n bei Ansprüchen nach US-amerikanischem/kanadischem Recht 10.000

    n bei Auslösen von Fehlalarmen 250

    n für Strafrechtsschutz 250

    n bei Schäden der Umwelt-Haftpflichtversicherung 250

    n bei Schäden der Haftpflicht für Nutzer von Internet-Technologien 250

    in Euro

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall 1.000.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 1.000.000

    Kommen in einem Versicherungsfall mehrere der vorgenannten Selbstbeteiligungen in Frage, wird nur die jeweils höchste Selbstbeteiligung berücksichtigt.

    Die folgenden Höchstersatzleistungen sind keine selbstständigen Versicherungssummen. Sie bestimmen jeweils die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. Es erfolgt eine Anrechnung auf die unter "Aufstellung der Versicherungssummen und Höchsthaftungssummen" genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

    n Kosten für die Ausgleichssanierung gemäß Ziffer 5.1.3 USV '10 200.000

    n Kosten für neue Risiken gemäß Ziffer 7.2 USV '10 1.000.000

    n Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer 9 USV '10 100.000

    in Euro

    n bei Schäden in der Umweltschadensversicherung 1.000

    n für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 1.000

    in Euro

    Deklaration zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung

    Deklaration zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung

    Aufstellung der sonstigen Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Auf den Umfang der Sachschadendeckung (vgl. Ziffer 1.2 und 7 AHB 2008) und den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen (vgl. Ziffer 7.6 und 7.7 AHB 2008) wird besonders hingewiesen.

    Aufstellung der Selbstbeteiligungen

    Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Aufstellung der Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Aufstellung der sonstigen Höchstersatzleistungen

    Höchstersatzleistungen

    Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall

    Aufstellung der Selbstbeteiligungen

    Seite /

    Seite /

    Versicherungsort

    Falls von o.g. Anschrift abweichend.

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    LUMIT®HOME für Energietechnik

    Deckungsnote zur

        Sachversicherung

        Betreiber-Haftpflichtversicherung 

    n

    n

    Allgemeine Angaben

    Voraussetzungen

    Befindet sich die versicherte Technik auf/an/in einem ständig bewohnten Gebäude, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird?

    Ist der Anlagenbetreiber Eigentümer dieses Gebäudes?

    Ò

    Bitte Deckungsnote 

    LUMIT FLEX (LU_093) verwenden.

    Ist die zu versichernde Technik durch einen Fachbetrieb (gemäß Abschnitt A § 27 Nr. 18 LUMIT AVB Energietechnik '17) installiert 
oder zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich komplett überprüft worden?

    Ò

    Nicht versicherbar!

    Ò

    Antragsteller(in)

    Zutreffendes bitte ankreuzen

    Bereits Kunde/Kundin?

    Straße/Haus-Nr. 
bzw. Postfach

    Umfangreiche Anschriften, Sonderanreden, ZAD-Beziehungen bitte auf gesondertem Blatt angeben.

    *) freiwillige Angaben für vertragliche Kommunikation

    Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Rolf Bauer

    Vorstand:
Dr. Christoph Helmich (Vorsitzender), 
Dr. Gerhard Schmitz (stv. Vorsitzender), 
Stefan Andersch, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner

    Mannheimer Versicherung AG
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Amtsgericht Mannheim HRB 7501

    A1. LUMIT HOME - Sachversicherung

    Besondere Angaben

    Versicherungsumfang

    n

    Es gelten Abschnitt A, B und C der LUMIT AVB Energietechnik '17 sowie nachfolgende Besonderen Vereinbarungen:

    TL 1117  - Zusammentreffen unterschiedlicher Deckungsvarianten

    TL 2105  - Bündelungsnachlass

    TA 0019 - Schäden infolge von Terrorakten

    TA 0028 - Verhältnis zu anderen Versicherungsverträgen

    TA 0031 - Sanktionsklausel
TA 0037 - Ausschluss Offshore Risiken
TA 0038 - Makler
TA 0056 - Selbstbehalt bei einem Schadenereignis

    sowie die bei der jeweils ausgewählten Technik genannten Besonderen Vereinbarungen.

    jährlich

    Die Versicherungsdauer muss mindestens 1 Jahr betragen. Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Bei Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bitte am Ende der Beitragsermittlung den Dauerrabatt von 5 % berücksichtigen.

    Versicherungsdauer | Zahlungsweise

    Bei unterjähriger Zahlungsweise werden keine Zuschläge erhoben.

    Bei monatlicher Zahlungsweise (1/12) ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zwingend erforderlich.

    Vorvertragliche Anzeigepflicht

    Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Die dem Versicherungsnehmer vom Makler gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen macht sich der Versicherer zu eigen. Diese Fragen gelten somit auch als durch den Versicherer gestellt.

    Die aufgrund dieser Deckungsnote abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge.

    An: kc-fk-tv

    Mannheimer Versicherung AG

    Maklerdirektion Bielefeld

    Goldstr. 1, 33602 Bielefeld

    [email protected]

    Tel. 0521.96714-32 Fax 0521.96714-932

    Schadensuchkosten

    Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeitskosten

    Bewegungs- und Schutzkosten

    Gerüst- und Arbeitsmaschinenkosten

    Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

    Luftfrachtkosten

    Bergungskosten

    Feuerlöschkosten

    Isolierungskosten radioaktiv verseuchter Sachen

    Rückreisekosten

    Behelfsstraßenkosten

    Rückbaukosten

    Gebäudereparaturkosten

    Hotelbelegungs- und Möbeleinlagerungskosten

    De- und Remontagekosten

    Erweiterte Gebäudereparaturkosten

    Einschluss von Schäden durch Streik und Aussperrung

    Einschluss von Schäden durch Innere Unruhen

    Einschluss von Schäden durch Erdbeben

    Einschluss Finanzierungsrestwertdeckung (GAP-Deckung)

    BASIS-Tarif

    PLUS!-Tarif durch regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung

    Lassen Sie Ihre Technik regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüfen und warten? 

    Dann wählen Sie unseren PLUS!-Tarif und wir honorieren Ihre Bemühungen zur Sicherheit, dem Erhalt der Leistungsfähigkeit und der Verlängerung der Lebensdauer noch zusätzlich durch Beitragsvorteile und einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.

    Bei Auswahl des PLUS!-Tarifs wird die besondere Vereinbarung "PLUS!-Tarif: Regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandsetzung von versicherten Sachen (TL 1121)" sowie die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen" zur jeweils beantragten Technik Vertragsbestandteil. Der Versicherungsnehmer hat demzufolge während der Laufzeit des Versicherungsvertrags über die Vorschriften des Herstellers bezüglich Inspektionen und Wartungen hinaus zusätzlich die Vorgaben gemäß der besonderen Vereinbarung zur jeweils beantragten Technik einzuhalten. Der Nachweis darüber hat im Schadenfall zu erfolgen.

    PLUS!-Tarif

    ü

    ü

    ü

    ü

    Zusätzliche Einschlüsse

    nicht versichert

    nicht versichert

    nicht versichert

    nicht versichert

    Versicherte Kosten auf Erstes Risiko

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    5.000 EUR

    25.000 EUR

    nicht versichert

    25.000 EUR

    nicht versichert

    25.000 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    nicht versichert

    2.500 EUR

    Selbstbehalt (je Versicherungsfall)

    250 EUR

    150 EUR

    Haftzeit in der Ertrags-Ausfalldeckung

    3 Monate

    12 Monate

    Erweiterte Deckung für Ausfallschäden

    nicht versichert

    bis 2.500 EUR

    Ertrags-Ausfalldeckung gemäß TL 2102

    Zeitlicher Selbstbehalt (zSB)

    7 Tage

    2 Tage

    Entschädigungsleistung

    B § 8 Nr. 5

    B § 8 Nr. 6

    B § 8 Nr. 3

    Pro Tag werden die mit Hilfe der Faktoren gemäß Nr. 2 TL 2102 ermittelten Ausfallkosten pauschal erstattet.

    B § 8 Nr. 3

    Werden bei Photovoltaikanlagen (PV) anhand von Belegen höhere Ausfallkosten nachgewiesen, so werden diese auch über die pauschale Tagesentschädigung hinaus ersetzt.

    Einschluss Montageversicherung auf Basis einer Bauherren-Deckung

    ü

    nicht versichert

    Vorversicherung

    Vertrag ist gekündigt?

    Bestehen oder bestanden Vorversicherungen?

    Ò

    Anfrage Mannheimer

    Einschluss von Zubehör und Sonderausstattung1) auf Erstes Risiko

    2.500 EUR

    5.000 EUR

    B § 3 Nr. 2 a)

    B § 3 Nr. 2 b)

    B § 3 Nr. 2 c)

    B § 3 Nr. 2 d)

    B § 3 Nr. 2 e)

    B § 3 Nr. 2 f)

    B § 3 Nr. 2 g)

    B § 3 Nr. 3 a)

    B § 3 Nr. 3 b)

    B § 3 Nr. 3 c)

    B § 3 Nr. 3 d)

    B § 3 Nr. 3 e)

    B § 3 Nr. 3 f)

    B § 3 Nr. 3 g)

    B § 3 Nr. 4 a)

    B § 3 Nr. 4 b)

    Kosten für die Wiederherstellung von Daten

    2.500 EUR

    5.000 EUR

    B § 3 Nr. 1

    Gemäß LUMIT AVB

    Energietechnik '17 Abschnitt

    B § 2 Nr. 2 a)

    B § 2 Nr. 2 b)

    B § 2 Nr. 2 c)

    B § 7 Nr. 5

    C § 2 Nr. 4

    je versicherter Technik

    n bauliche Konstruktionen und Fundamente als Trägersubstanz

    n sowie bei stromführenden Techniken: Transformatoren, Übergabestation, externe Erdkabel, die derEinspeisung dienen

    n Mobile und fest installierte Peripheriegeräte (z.B.Datenlogger, Displays)

    n Überwachungsgeräte (z.B. elektrische Alarmeinrichtungen)

    n Technikgebäude (z.B. Wechselrichterstation)

    PLUS!-Tarif

    BASIS-Tarif

    Gemäß LUMIT AVB
Energietechnik '17 Abschnitt

    Maximale Schadenhöhe für Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

    5.000 EUR

    nicht versichert

    B § 7 Nr. 7

    1)  Nur sofern sie ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, sind mitversichert:

    B § 7 Nr. 8

    Vorschäden

    Sind in den letzten 5 Jahren Schäden an den zu versichernden Objekten oder solchen gleicher Art vorgekommen?

    Anfrage Mannheimer*) 

    Ò

    *) Bitte Einzelaufstellung der Schäden mit Angabe der Schadenursache und -höhe einreichen.

    Erweiterter Versicherungsort (Werkstattaufenthalte)

    nicht versichert

    ü

    B § 4

    Ihre Technik(en)

    Photovoltaikanlage (PV)

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Photovoltaikanlagen (TL 2103) und Ersatz der Materialkosten bei Wechselrichtern (TL 1101) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Photovoltaikanlagen (TL 2106)". 

    Versichert sind Dach- und Fassadenanlagen bestehend aus Modulen, Modultragegestellen, Wechselrichtern, Zählern (Erzeugungs- und Einspeisezählern), Überspannungsschutzeinrichtungen, Ladereglern, Gleich- und Wechselstromverkabelung auf dem Betriebsgrundstück, Komponenten zur Dachdurchdringung (z.B. Kabeldurchführungen) sowie Zubehör/Sonderausstattung bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert.

    Nicht versichert sind Anlagen auf Freiflächen (Bodenanlagen); Anlagen mit Befestigung der Module/des Montagesystems durch Verklebung oder Magnetkraft; Anlagen mit flexiblen Modulen auf Metall oder Kunststofffolien.

    Max. 2 Jahre

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 10 Jahre

    kWp (max. 10 kWp)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Jahresbetrag PV (netto)

    EUR

    EUR

    BASIS-Tarif

    PLUS!-Tarif

    n

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 2106?

    Batteriespeicher (BS)

    kWh (max. 10 kWh)

    Nutzbare Kapazität (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Batteriespeichern (TL 1114), Ersatz der Materialkosten bei Wechselrichtern (TL 1101) und Ersatz der Materialkosten bei Batteriespeichern (TL 1103) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Batteriespeichern (TL 1123)". 

    Versichert sind stationäre, eigensichere Blei- und Lithium-Ionen-Batteriespeicher bestehend aus Batterien, Batterie-Management-System (BMS), Energie-Management-System (EMS), Ladereglern, Gehäuse, Schaltschrank, Wechselrichtern, Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. 

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Batteriespeichersysteme sowie Batteriespeichersysteme mit Hochtemperatur- oder Redox-Flow-Batterien.

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL TL 1121 und TL 1123?

    Jahresbetrag BS (netto)

    EUR

    EUR

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 2 Jahre

    Max. 5 Jahre

    n

    BASIS-Tarif

    PLUS!-Tarif

    Max. 2 Jahre

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 5 Jahre

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Blockheizkraftwerken (TL 1115), Voraussetzungen für den Betrieb von Blockheizkraftwerken (TL 1104) und Ersatz der Materialkosten bei Blockheizkraftwerken (TL 1105) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Blockheizkraftwerken (TL 1124)". 

    Versichert sind Blockheizkraftwerke bestehend aus Verbrennungskraftmaschine,  Generator, Wärmetauschern, Steuerungseinheiten, Zählern (Erzeugungs- und Einspeisezählern), Überspannungsschutzeinrichtungen, Schaltschrank und Schaltanlagen, Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen BHKW und Speicher sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. 

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Blockheizkraftwerke sowie Blockheizkraftwerke, die mit Gas aus vorgeschalteten Biogas-, Klärgas- oder Holzvergasungsanlagen oder mit Knallgas betrieben werden.

    kWel (max. 6 kWel)

    Blockheizkraftwerk (BHKW)

    Elektrische Anlagenleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 1124?

    Jahresbetrag BHKW (netto)

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    bis 3 kWel

    bis 6 kWel

    bis 3 kWel

    bis 6 kWel

    n

    PLUS!-Tarif

    BASIS-Tarif

    Art der Kollektoren

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Solarthermieanlagen (TL 2104) sowie – sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Solarthermieanlagen (TL 1125)". 

    Versichert sind Solarthermieanlagen bestehend aus Kollektoren, Regeleinheiten, Solarkreispumpen, Temperaturfühlern, Komponenten zur Dachdurchdringung (z.B. Kabeldurchführungen), Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kollektoren und Speicher, Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. 

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Anlagen; Anlagen zur solaren Schwimmbadbeheizung mit direkter Erwärmung des Poolwassers mittels einfacher Absorber wie Kunststoffschläuchen oder -matten; Anlagen zur solarthermischen Klimatisierung (Kühlung).

    m² (max. 10 m²)

    Solarthermieanlage (ST)

    Kollektorfläche (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Flachkollektoren

    Vakuumröhrenkollektoren

    Max. 2 Jahre

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß TL 1121 und TL 1125?

    Jahresbetrag ST (netto)

    EUR

    EUR

    n

    BASIS-Tarif

    PLUS!-Tarif

    Beitrag A1.

    Die Auswahl des BASIS- oder PLUS!-Tarifs ist bei jeder Technik erst dann möglich, wenn erstmalig ein Leistungs-/Flächen- bzw. Kapazitätswert eingegeben wurde!

    Art der Wärmepumpenanlage

    kW (max. 30 kW)

    Wärmepumpenanlage (WP)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Wärmepumpen (TL 1106) und Ersatz der Materialkosten bei Wärmepumpen (TL 1107) sowie– sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Wärmepumpenanlagen (TL 1126)". 

    Versichert sind Luft- und Wasserwärmepumpenanlagen bestehend aus Verdampfer, Kompressor, Kondensator, Pumpen, Temperaturfühlern, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Wärmepumpe und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik, Rohrleitungen des Wärmequellen- und Wärmepumpenkreislaufs sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. 

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Wärmepumpenanlagen sowie Erdwärmepumpen und Erdsonden oder -kollektoren.

    Max. 2 Jahre

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1126?

    Jahresbetrag WP (netto)

    EUR

    EUR

    n

    PLUS!-Tarif

    BASIS-Tarif

    Art der Heizungsanlage

    kW (max. 30 kW)

    Öl-/Gasheizungsanlage (ÖG)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte Sachen bei Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1108) und Ersatz der Materialkosten bei Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1109) sowie– sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Öl- und Gasheizungsanlagen (TL 1127)". 

    Versichert sind Öl- und Gasheizungsanlagen bestehend aus Brenner, Kessel, Pumpen, Temperaturfühlern, Druckausgleichsgefäßen, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeichern inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kessel und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert.

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Öl- und Gasheizungsanlagen sowie Einzelraumfeuerungen und erweiterte Einzelraumfeuerungen (z.B. Pelletöfen, Kamine, Küchenherde mit und ohne Wasserwärmeüberträger).

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 2 Jahre

    Max. 5 Jahre

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1127?

    Jahresbetrag ÖG (netto)

    EUR

    EUR

    n

    PLUS!-Tarif

    BASIS-Tarif

    kW (max. 30 kW)

    Pelletheizungsanlage (PE)

    Nennleistung (Leistungsklasse)

    Jahr der Erstinbetriebnahme

    Es sind vereinbart: Versicherte und nicht versicherte Sachen bei Pelletheizungsanlagen (TL 1110), Ersatz der Materialkosten bei Pelletheizungsanlagen (TL 1111) sowie– sofern der PLUS!-Tarif beantragt wird – die besondere Vereinbarung "Vorgaben für zusätzliche Inspektionen von Pelletheizungsanlagen (TL 1128)".

    Versichert sind Pelletheizungsanlagen bestehend aus Brenner, Kessel, Pumpen, Temperaturfühlern, Druckausgleichsgefäßen, geräteintegrierte sowie separate Wärme-, Puffer- oder Kombispeicher inklusive Verbindungsleitungen zwischen Kessel und Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik, automatisierte Brennerbeschickungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen sowie Zubehör/Sonderausstattung  bis zu dem unter "Zusätzliche Einschlüsse" genannten Wert. 

    Nicht versichert sind mobil eingesetzte Pelletheizungsanlagen sowie Einzelraumfeuerungen und erweiterte Einzelraumfeuerungen (z.B. Pelletöfen, Kamine, Küchenherde mit und ohne Wasserwärmeüberträger).

    Erfolgt eine regelmäßige Inspektion/Wartung gemäß TL 1121 und TL 1128?

    Zulässiges Anlagenalter bei Vertragsbeginn

    Max. 2 Jahre

    Max. 5 Jahre

    Jahresbetrag PE (netto)

    EUR

    EUR

    n

    PLUS!-Tarif

    BASIS-Tarif

    EUR

    Bündelungsnachlass gemäß TL 2105 (2 Techniken = 20 EUR, 3 Techniken = 40 EUR, ab 4 Techniken = 60 EUR )

    EUR

    Dauerrabatt bei Laufzeit 5 Jahre

    EUR

    Zu zahlender Beitrag

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Ausschluss von Gefahren einer Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung gemäß TL 1120

    EUR

    Grundbeträge für Ihre Technik(en)

    Anzahl der versicherten Techniken (nur für Testzwecke):

    ==>

    Bündelungsnachlass:

    EUR

    EUR

    EUR

    Beitragsangleichung: 

    Auf die Möglichkeit einer Beitragsangleichung gemäß Ziffer 15 AHB wird hingewiesen.

    Beitrag A2.

    Gesamtbeitrag für alle beantragten Versicherungen A1. - A2.

    EUR

    EUR

    EUR

    EUR

    Dauerrabatt bei Laufzeit 5 Jahre

    EUR

    EUR

    % =

    EUR

    Zu zahlender Beitrag A1. - A2.

    Beitrag gemäß Zahlungsweise inkl. Versicherungsteuer

    EUR

    A2. LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung (inklusive Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadensversicherung)

    Versicherungssummen

    Versicherungssummen

    Betreiber-Haftpflichtversicherung inklusive Umwelt-Haftpflichtversicherung

    Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    6.000.000 EUR

    Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    1.000.000 EUR

    Umweltschadensversicherung

    Darüber hinaus vereinbarte Versicherungssummen/Höchstersatzleistungen entnehmen Sie bitte den Deklarationen zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung und zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung (letzte Seite der Deckungsnote).

    Höchstersatzleistung je Versicherungsfall bei Personenschäden für die einzelne Person

    3.000.000 EUR

    Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    12.000.000 EUR

    Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    1.000.000 EUR

    n

    n

    n

    n

    n

    Versicherungssummen 
je Versicherungsfall

    Versicherungssummen

    Versichertes Risiko

    Versichert ist

    n in der LUMIT-Betreiber- und Umwelt-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten und

    n in der Umweltschadensversicherung die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz

    aus dem Besitz und dem Betrieb der unter "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" beantragten Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) sowie Batteriespeicher am Versicherungsort.

     (Kombitarif: Nur bei gleichzeitiger Beantragung der "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" möglich)

    Jahresbetrag: 40 Euro pauschal zzgl. Versicherungsteuer

    Betreiber-Haftpflichtversicherung für unter "A1. LUMIT HOME - Sachversicherung" beantragte Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) sowie Batteriespeicher

    Vorschäden

    Sind in den letzten 5 Jahren Schäden an den zu versichernden Objekten oder solchen gleicher Art vorgekommen?

    Anfrage Mannheimer*) 

    Ò

    *) Bitte Einzelaufstellung der Schäden mit Angabe der Schadenursache und -höhe einreichen.

    Vorversicherung

    Vertrag ist gekündigt?

    Bestehen oder bestanden Vorversicherungen?

    Ò

    Anfrage Mannheimer

    Selbstbeteiligungen

    in der Umwelt-Haftpflichtversicherung

    in der Umweltschadensversicherung 

    n

    n

    250 EUR

    1.000 EUR

    Darüber hinaus vereinbarte Selbstbeteiligungen für bestimmte Versicherungsfälle entnehmen Sie bitte den Deklarationen zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung und zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung (letzte Seite der Deckungsnote).

    Je Versicherungsfall sind nachstehende Selbstbeteiligungen vereinbart:

    Besondere Vereinbarungen

    Vertragsgrundlagen

    Es gelten für die LUMIT HOME - Sachversicherung

    – die Deckungsnote,

    – die LUMIT Allgemeine Bedingungen 2017 für die verbundene Energietechnik-Versicherung (LUMIT AVB Energietechnik '17),

    – die LUMIT HOME Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2018 - LUMIT HOME  BV '18.

     

    Es gelten für die LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung

    – die Deckungsnote,

    – die Allgemeine Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung AG für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008),

    – die LUMIT Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen 2017 zur Betreiber-Haftpflichtversicherung für Energietechnik (LUMIT BBR 37b '17), 

    – die Allgemeine Bedingungen 2010 der Mannheimer Versicherung AG für die Umweltschadensversicherung (USV '10),

    – die LUMIT HOME Auswahlmöglichkeiten für Besondere Vereinbarungen 2018 - LUMIT HOME  BV '18,

    – die Deklaration zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung,– die Deklaration zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung.

    Es gilt deutsches Recht.

    Informationen zur Datenverarbeitung und zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten

    1.  Grundregeln zur Verwendung Ihrer Daten

    Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Die Mannheimer Versicherung AG ist diesem Code of Conduct beigetreten und verpflichtet sich dadurch ebenfalls zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln. Diese Verhaltensregeln und Erläuterungen dazu können Sie im Internet unter www.mannheimer.de/datenschutz abrufen. Ebenfalls unter dieser Adresse abrufen können Sie eine Liste der Unternehmen unseres Versicherungsverbunds, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post.

    Sie können auch Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Bitte wenden Sie sich an die Mannheimer Versicherung

    AG, Service DS, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Telefon 06 21. 4 57-42 74, E-Mail:

    [email protected].

     

     

    2.  Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken

    Ihre personenbezogenen Daten (ohne Telekommunikationsdaten) können wir auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung Ihnen gegenüber zur Werbung für unsere eigenen Ver-sicherungsprodukte und für Produkte anderer Unternehmen des Continentale Versiche-rungsverbunds a.G. und dessen Kooperationspartner verwenden. Wir können sie auch dazu nutzen, Sie zu Markt- und Meinungsforschungszwecken zu unserem Unternehmen befragen zu lassen. Dieser Nutzung können Sie jederzeit formlos widersprechen.

    3.  Bonitätsauskünfte zur Wahrung berechtigter Interessen

    Das Bundesdatenschutzgesetz sieht zur Wahrung berechtigter Interessen die 

    Möglichkeit vor, dass eine Bonitätsprüfung auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. In bestimmten Fällen der Leistungs-/Schadenbearbeitung sowie bei der 

    Bearbeitung von Prämienforderungen führen wir eine Bonitätsprüfung durch. Die

    hierfür notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)

    übermitteln wir überwiegend an Infoscore Consumer Data GmbH, Baden-Baden, oder

    an einen anderen in der Dienstleister-Liste aufgeführten Dienstleister. Das Ergebnis der

    Bonitätsprüfung verwenden wir zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung,

    Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Personenbezogene Daten

    werden von den Auskunfteien nur zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes

    Interesse im Einzelfall glaubhaft dargelegt werden kann und die Übermittlung nach

    Abwägung aller Interessen zulässig ist.

    4.  Hier können Sie Ihre Rechte geltend machen:

    Als erste Ansprechpartner stehen Ihnen Mitarbeiter einer allgemeinen Servicestelle 

    zur Verfügung (Mannheimer Versicherung AG, Service DS, Augustaanlage 66, 

    68165 Mannheim; Telefon: 06 21. 4 57-42 74; E-Mail: [email protected]). Hier 

    erhalten Sie auf Wunsch Ausdrucke der Verhaltensregeln zum Datenschutz und 

    der Dienstleisterlisten, hier können Sie Widerspruchserklärungen abgeben und 

    Ihre Rechte auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung oder Sperrung geltend machen.

    Auf Grundlage der vorstehenden Angaben bitte ich, das Risiko in Deckung zu nehmen. Ich bestätige die Richtigkeit der in dieser Deckungsnote enthaltenen Risikoangaben.

    Erklärung zur Deckungsnote

    Vermittler(in)

    O

    Webcode

    Die dieser Deckungsnote zugrunde liegenden Bedingungen und Klauseln können Sie durch Eingabe des Bedingungs-/Webcodes im Internet unter www.makler.mannheimer.de herunterladen. Auf dieser Seite finden Sie auch einen Hinweis auf die jeweils gültigen Vertragsbestimmungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen und Belehrungen sowie die Gesetzesauszüge.

    Webcodes:

    Für die LUMIT HOME - Sachversicherung: 

    Für die LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung:

    Wünscht Ihr Kunde, dass die Versicherungsbeiträge von der Mannheimer eingezogen werden, senden Sie uns bitte zusätzlich das ausgefüllte und vom Zahler unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat zu.

    Sonstige Angaben

    SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschrift

    Gläubiger-Identifikationsnummer

    DE29ZZZ00000023309

    Die Mandatsreferenznummer erhalten Sie mit der Rechnung.

    Ich ermächtige die Mannheimer Versicherung AG, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Mannheimer Versicherung AG auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Der erste SEPA-Lastschrifteinzug wird mindestens fünf Kalendertage im Voraus unter Angabe des zu zahlenden Betrags und der weiteren Fälligkeiten angekündigt.

    Sofern Zahler(in) nicht Antragsteller(in)

    Zahler(in)

    O

    Vor- und Zuname Antragsteller(in)

    Vor- und Zuname
Zahler(in)

    Hinweis: Auch bei abweichendem/r Beitragszahler(in) bleibt Beitragsschuldner(in) und Adressat für Mahnungen der/die Antragsteller(in).

    Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen.

    Aufstellung der Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    in Euro

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    6.000.000

    n Höchstersatzleistung je Versicherungsfall bei Personenschäden für die einzelne Person

    3.000.000

    Die folgenden Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen sind keine selbstständigen Versicherungssummen. Sie bestimmen jeweils die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. Es erfolgt eine Anrechnung auf die unter "Aufstellung der Versicherungssummen und Höchsthaftungssummen" genannte Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall zur Betreiber-Haftpflichtversicherung und auf die Höchstersatzleistung aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    12.000.000

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall

    20.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    40.000

    Auslösen von Fehlalarm gemäß Abschnitt I B Ziffer 4.5 BBR 37b '17

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall

    100.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    200.000

    Strafrechtsschutz gemäß Abschnitt I B Ziffer 4.6 BBR 37b '17

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall pauschal für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden

    6.000.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    6.000.000

    Umwelt-Haftpflichtversicherung gemäß Abschnitt I C BBR 37b '17

    n Höchstersatzleistung für Mietsachschäden durch Brand und Explosion je Versicherungsfall und Versicherungsjahr

    6.000.000

    n Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls

    100.000

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall

    1.000.000

    n Höchstersatzleistung für Schäden aus der Verletzung von Namensrechten 

    500.000

    Haftpflichtversicherung für Nutzer von Internet-Technologien gemäß Abschnitt I D BBR 37b '17

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    1.000.000

    Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall

    in Euro

    n bei Ansprüchen nach US-amerikanischem/kanadischem Recht

    10.000

    n bei Auslösen von Fehlalarmen

    250

    n für Strafrechtsschutz

    250

    n bei Schäden der Umwelt-Haftpflichtversicherung

    250

    n bei Schäden der Haftpflicht für Nutzer von Internet-Technologien

    250

    in Euro

    n Versicherungssumme je Versicherungsfall

    1.000.000

    n Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres

    1.000.000

    Kommen in einem Versicherungsfall mehrere der vorgenannten Selbstbeteiligungen in Frage, wird nur die jeweils höchste Selbstbeteiligung berücksichtigt.

    Die folgenden Höchstersatzleistungen sind keine selbstständigen Versicherungssummen. Sie bestimmen jeweils die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall. Es erfolgt eine Anrechnung auf die unter "Aufstellung der Versicherungssummen und Höchsthaftungssummen" genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

    n Kosten für die Ausgleichssanierung gemäß Ziffer 5.1.3 USV '10

    200.000

    n Kosten für neue Risiken gemäß Ziffer 7.2 USV '10

    1.000.000

    n Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer 9 USV '10

    100.000

    in Euro

    n bei Schäden in der Umweltschadensversicherung

    1.000

    n für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls

    1.000

    in Euro

    Deklaration zur LUMIT HOME - Betreiber-Haftpflichtversicherung

    Deklaration zur LUMIT HOME - Umweltschadensversicherung

    Aufstellung der sonstigen Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Auf den Umfang der Sachschadendeckung (vgl. Ziffer 1.2 und 7 AHB 2008) und den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen (vgl. Ziffer 7.6 und 7.7 AHB 2008) wird besonders hingewiesen.

    Aufstellung der Selbstbeteiligungen

    Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Aufstellung der Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Versicherungssummen und Höchstersatzleistungen

    Aufstellung der sonstigen Höchstersatzleistungen

    Höchstersatzleistungen

    Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall

    Aufstellung der Selbstbeteiligungen

    9.0.0.2.20101008.1.734229

    2

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