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© 2020 by Hogrefe AG Bern • Schädler et al.: Assessments in der Rehabilitation – Band 1: Neurologie, ISBN 978-3-456-85889-0 Manual Erweiterter Barthel-Index Quelle: Prosiegel, M., Böttger, S., Schenk, T., König, N., Marolf, M., Vaney, C., . . . Yassouridis, A. (1996). Der Erweiterte Barthel-Index (EBI) – eine neue Skala zur Erfassung von Fähigkeitsstörungen bei neurologischen Patienten. Neurologie & Rehabilitation, 1, 7–13. Name: Geburtsdatum: Datum: Total Punktzahl: I. Essen und Trinken 0 nicht möglich Oder: Ernährung über Magensonde (PEG oder Nasensonde), die nicht selbständig bedient werden kann 2 Essen muss vorbereitet werden (z. B. zurechtschneiden von Fleisch und Gemüse) 3 Essen (ohne Vorbereitung) mit Hilfsmittel alleine möglich, z. B. Frühstückbrett, verdickte Griffe, etc. Oder: Magensonde kann selbständig bedient werden 4 selbständig II. Persönliche Pflege (Gesicht waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen) 0 nicht möglich 1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig mit geringer Unterstützung möglich (z. B. Aufschrauben der Zahnpastatube) Oder: keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei einigen Abläufen nötig 3 persönliche Pflege mit Hilfsmittel alleine möglich, z. B. Verlängerungsgriff für Kamm, Waschlappen, Bürste 4 selbständig (in allen oben genannten Bereichen; als selbständig werden auch solche Patienten eingestuft, die z. B. ihr Haar nicht stilgerecht flechten können) III. An-/Ausziehen (einschl. Schuhe binden, Knöpfe schliessen) 0 nicht möglich 1 Unterstützung beim An- oder Ausziehen der meisten, aber nicht aller Kleidungs- stücke nötig Oder: zeigt effektive Mitarbeit, obwohl eine Unterstützung beim An- und Ausziehen aller Kleidungsstücke nötig ist 2 Unterstützung nur bei wenigen Prozeduren (z. B. Hilfe beim Schuhe Binden, beim Knöpfe Auf- oder Zumachen, beim Anziehen von elastischen Strümpfen oder Hilfsmitteln wie z. B. Schienen) Oder: Keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei einigen Abläufen nötig 4 selbständig (erlaubt sind z. B. Strumpfanzieher)

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© 2020 by Hogrefe AG Bern • Schädler et al.: Assessments in der Rehabilitation – Band 1: Neurologie, ISBN 978-3-456-85889-0

Manual Erweiterter Barthel-Index

Quelle: Prosiegel, M., Böttger, S., Schenk, T., König, N., Marolf, M., Vaney, C., . . . Yassouridis, A. (1996). Der Erweiterte Barthel-Index (EBI) – eine neue Skala zur Erfassung von Fähigkeitsstörungen bei neurologischen Patienten. Neurologie & Rehabilitation, 1, 7–13.

Name: Geburtsdatum:

Datum:

Total Punktzahl:

I. Essen und Trinken0 nicht möglich Oder: Ernährung über Magensonde (PEG oder Nasensonde), die nicht selbständig

bedient werden kann2 Essen muss vorbereitet werden (z. B. zurechtschneiden von Fleisch und Gemüse)3 Essen (ohne Vorbereitung) mit Hilfsmittel alleine möglich, z. B. Frühstückbrett,

verdickte Griffe, etc. Oder: Magensonde kann selbständig bedient werden4 selbständig

II. Persönliche Pflege (Gesicht waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen)0 nicht möglich1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig

mit geringer Unterstützung möglich (z. B. Aufschrauben der Zahnpastatube) Oder: keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei

einigen Abläufen nötig3 persönliche Pflege mit Hilfsmittel alleine möglich, z. B. Verlängerungsgriff für Kamm,

Waschlappen, Bürste4 selbständig (in allen oben genannten Bereichen; als selbständig werden auch solche

Patienten eingestuft, die z. B. ihr Haar nicht stilgerecht flechten können)

III. An-/Ausziehen (einschl. Schuhe binden, Knöpfe schliessen)0 nicht möglich1 Unterstützung beim An- oder Ausziehen der meisten, aber nicht aller Kleidungs-

stücke nötig Oder: zeigt effektive Mitarbeit, obwohl eine Unterstützung beim An- und Ausziehen

aller Kleidungsstücke nötig ist2 Unterstützung nur bei wenigen Prozeduren (z. B. Hilfe beim Schuhe Binden,

beim Knöpfe Auf- oder Zumachen, beim Anziehen von elastischen Strümpfen oder Hilfsmitteln wie z. B. Schienen)

Oder: Keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei  einigen Abläufen nötig

4 selbständig (erlaubt sind z. B. Strumpfanzieher)

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IV. Baden/Duschen/Körper waschen0 nicht möglich1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig

(z. B. Unterstützung bei erforderlichen Transfers oder beim Abtrocknen nötig; kann sich oben herum waschen, benötigt jedoch Hilfe beim Waschen der unteren Körperpartie)

2 mit geringer Unterstützung möglich (z. B. Aufschrauben der Bade-Utensilen) Oder: Keine direkte Unterstützung nötig, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision

bei einigen Abläufen nötig3 Hilfsmittel nötig (wie z. B.: Lift, Bade- oder Duschsitz), die jedoch selbständig bedient

werden können4 selbständig

V. Umsteigen aus Rollstuhl in Bett und umgekehrt0 nicht möglich1 Unterstützung einer Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig2 keine direkte Unterstützung, aber Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei einigen

Abläufen nötig (z. B. muss erinnert werden, die Bremsen festzustellen)4 selbständig

VI. Fortbewegung auf ebenem Untergrund0 nicht möglich (weder Gehen noch Fortbewegung mit Rollstuhl)1 benötigt Rollstuhl oder Gehwagen, den er aber weitgehend selbständig bedienen

kann ( d. h. bewältigt längere Strecken, stösst nicht an Hindernisse, kann Kurven fahren, wenden etc. und benötigt allenfalls in seltenen Fällen geringe Unterstützung)

Oder: kann kürzere Strecken (< 50 m) gehen, aber nur mit einer Hilfsperson oder mit Geländer

2 kann selbständig kürzere Strecken (< 50 m) ohne Hilfsperson oder Geländer gehen, benötigt jedoch für längere Strecken (> 50 m) einen Rollstuhl oder Gehwagen oder Supervision

3 kann selbständig längere Strecken (> 50 m) ohne Gehwagen oder Geländer gehen, benötigt aber Stock, Krücke, Schiene oder ähnliches

4 selbständiges Gehen auch über längere Strecken ohne jede Hilfe oder Hilfsmittel möglich

VII. Treppen auf-/absteigen0 nicht möglich1 möglich, aber nur mit erheblicher Unterstützung einer Person (z. B. Hilfe beim

Hochheben eines Beines)2 möglich, aber geringe Unterstützung oder Supervision durch eine Person4 selbständig möglich (zugelassen sind festhalten am Geländer, benutzen von Stock,

Krücke oder ähnliches)

VIII. Benutzung der Toilette (Transfer, An-/Auskleiden, Körperreinigung, Wasser-spülung)

0 nicht möglich1 Unterstützung durch eine Hilfsperson bei einigen, aber nicht allen Abläufen nötig

(z. B. selbständiger Transfer, jedoch Hilfe beim An-/Auskleiden)2 keine direkte Unterstützung, jedoch Erinnerung/Aufforderung/Supervision bei

einigen Ablaufen nötig (muss z. B. erinnert werden, die Wasserspülung zu bedienen)4 selbständig oder nicht nötig (z. B., weil komplette Versorgung mit Windeln oder Puffi/

Dauerkatheter erfolgt, die Toilette also gar nicht benutzt wird)

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IX. Stuhlkontrolle0 nicht möglich2 es kommt zu gelengentlicher Inkontinenz (mindestens einmal pro Woche, aber nicht

täglich) und er kann sich nicht selbständig mit Windel versorgen und nicht selb-ständig reinigen

Oder: es ist gelegentlich (mindestens einmal pro Woche, aber nicht täglich) die Unterstützung einer Person bei der Stuhlregulierung erforderlich (z. B. Klistier)

3 gestörte Stuhlkontrolle, kann jedoch Windel selbständig wechseln, sich selbständig reinigen oder selbständig stuhlregulierende Massnahmen vornehmen

4 normale Stuhlkontrolle (auch: Stuhlinkontinenz, die seltener als einmal pro Woche vorkommt)

X. Harnkontrolle0 komplette oder sehr häufige Inkontinenz (mehrmals täglich) und kann Windel nicht

selbständig wechseln Oder: kann Versorgung von Puffi oder Dauerkatheter nicht selbständig durchführen

bzw. sich nicht selbst katheterisieren1 inkomplette Inkontinenz (maximal 1x täglich), kann sich nicht selbständig mit

Windel/Urinalkondom versorgen und sich nicht selbständig reinigen3 komplette oder inkomplette Inkontinenz, benötigt aber keinerlei Hilfe (beim Wechseln

von Windel/Urinalkondom, beim sich Säubern, bei der Puffi- oder Dauer katheter-versorgung bzw. bei der Einmalkatheterisierung)

4 normale Harnkontinenz

XI. Verstehen0 nicht möglich; selbst einfache Instruktionen oder Fragen werden nicht verstanden;

ist auch nicht in der Lage, Geschriebenes zu verstehen oder durch Mimik oder Gestik vermittelten Aufforderungen zuverlässig nachzukommen

1 versteht einfache Instruktionen (z. B. „Nehmen Sie bitte diese Tablette ein“), in einer gesprochenen oder geschriebenen oder gestischen Form

3 versteht komplexe Sachverhalte (z. B. „bevor Sie mit dem Essen beginnen, nehmen Sie diese Tablette ein“), jedoch nicht immer ganz zuverlässig

Oder: kann nur Geschriebenes zuverlässig verstehen4 normales Verstehen (umfasst auch Patienten, die auf Hörhilfen angewiesen sind,

nicht jedoch Patienten, die nur Geschriebenes verstehen)

XII. Verständlichkeit0 kann sich nie oder fast nie verständlich machen1 kann nur einfache alltägliche Sachverhalte (z. B. Hunger, Durst, etc.) ausdrücken, sei

es mit oder ohne Hilfsmittel (z. B. Geschriebenes, Kommunikator)3 kann sich über praktisch alles verständlich machen, jedoch nur mit Hilfsmitteln

(z. B. Geschriebenes, Kommunikator)4 kann sich ohne Hilfsmittel über praktisch alles verständlich machen (grammatika-

lische Fehler, leichte Wortfindungsschwierigkeiten bzw. leicht undeutliches Sprechen sind zulässig)

XIII. Soziale Interaktion0 ist immer oder fast immer unkooperativ (z. B. widersetzt sich pflegerischen

Bemühungen), agressiv, distanzlos oder zurückgezogen2 ist gelegentlich unkooperativ, agressiv, distanzlos oder zurückgezogen4 normale soziale Interaktion

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XIV. ProblemlösenBeispiele von Störungen des Problemlösens im Alltag sind: vorschnelles Handeln (z. B.  Aufstehen aus dem Rollstuhl, ohne vorher die Bremsen zu fixieren); unflexibles Ver­halten (z. B. Schwierigkeiten, sich an einen veränderten Tagesablauf anzupassen); Nicht­einhalten von Terminen; Schwierigkeiten bei der selbständigen Einnahme der Medikamente (die nicht durch motorische Behinderung bedingt sind); gestörte Einsicht in die Defizite bzw. ihre Alltagskonsequenzen0 benötigt aufgrund oben aufgeführter Störungen erhebliche Hilfestellung2 benötigt aufgrund oben aufgeführter Störungen geringe Hilfestellung4 benötigt beim Problemlösen in alltäglichen Situationen keinerlei Hilfestellung

XV. Gedächtnis/Lernfähigkeit/Orientierung0 ist desorientiert oder verwirrt und zeigt eine starke Weglauftendenz1 ist desorientiert oder verwirrt, zeigt jedoch keine Weglauftendenz; allerdings hat er

Schwierigkeiten, sich in der Klinik zurechtzufinden Oder: kann neue Informationen überhaupt nicht behalten (z. B. kennt seine Bezugs-

personen in der Klinik auch nach mehreren Kontakten nicht; vergisst Gesprächs-inhalte, Abmachungen, Aufbewahrung von Gegenständen) und kann externe Gedächtnishilfen (z. B. Kalender, Notizblock) nicht einsetzen

2 muss häufig erinnert werden3 muss nur gelegentlich erinnert werden4 keine alltagsrelevante Beeinträchtigung Oder: kann externe Gedächtnishilfen wirksam einsetzen Oder: benötigt trotz Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen wegen dieser

Störungen keinen zusätzlichen (pflegerischen) Aufwand (z. B. völlig immobiler Patient mit schwerer Orientierungsstörung)

XVI. Sehen/Neglekt0 findet sich aufgrund der Sehstörung/des Neglekts auch in bekannter Umgebung

(z. B. eigenes Zimmer oder Station) nicht ausreichend zurecht Oder: übersieht bzw. stösst häufig an Hindernisse bzw. Personen1 findet sich in bekannter Umgebung zurecht und übersieht nicht bzw. stösst nicht

oder nur selten an Hindernisse bzw. Personen an; er findet sich jedoch in unbekann-ter Umgebung (z. B. Klinikbereich ausserhalb der Station) nicht zurecht

3 hat schwere Lesestörung, findet sich jedoch in bekannter und unbekannter Umgebung gut zurecht, sei es mit oder ohne Hilfen (z. B. Blindenhund, Stock)

Oder: benötigt für gute Leseleistungen spezielle Hilfsmittel (z. B. Leselupe, Gross-druckbücher, besondere Leselampe, Zeilenlineal)

4 keine alltagsrelevante Beeinträchtigung (Brillenträger werden dieser Kategorie zugeordnet)

Oder: benötigt trotz Sehstörungen oder Neglekt wegen dieser Störungen keinen zusätzlichen (pflegerischen) Aufwand (z. B. völlig immobiler Patient mit schwerer Sehstörung)

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Manual Erweiterter Barthel-Index (EBI)

Testanweisungen

1. Da der Index aufgrund der Operationalisierungen (d. h. der sehr detaillierten Itembeschreibun-gen) ohnehin sehr genau gelesen werden muss, wurden – um die Übersichtlichkeit und Flüssigkeit des Textes nicht zu sehr zu stören – durchwegs männliche Pronomen (er, sein, ihm etc.) verwen-det, die sich natürlich auf die Patienten beiderlei Geschlechts beziehen.

2. Hauptziel bei der Anwendung des Index ist das Ausmass der Abhängigkeit von fremder Hilfe bei neurologischen Patienten möglichst genau zu erfassen. Dabei kann es sich um physische Hilfe-stellungen, aber auch um verbale Hilfestellungen wie Erinnerung/Aufforderungen/Supervision, sowie um Hilfsmittel handeln

3. Der Index besteht aus 16 Items. Die Einstufung eines Patienten muss immer bezüglich aller Items erfolgen. Dabei muss die Einstufung jedes Items unabhängig von der Einstufung auf ande-ren Items erfolgen (Ausnahme siehe nächster Punkt 4).

4. Jeder Patient muss pro Item so eingestuft werden, dass das tatsächlich vorliegende Mass der Abhängigkeit im entsprechenden Bereich widerspiegelt wird.

Beispiel: Ein Patient, der völlig urin- und stuhlinkontinent ist, jedoch mit Dauerkatheter und Win-deln versorgt wird, benutzt deshalb die Toilette nicht. Dementsprechend benötigt er im Bereich Toilette (Item VIII) auch keine Hilfe und erhält in diesem Item den höchsten Score (nämlich 4). Ähnliche Situationen können sich in den Items XV (Gedächtnis/Lernen/Orientierung) und XVI (Sehen/Neglekt) ergeben, wenn z. B. ein desorientierter oder schwer sehgestörter Patient keine Hilfe in diesem Bereich benötigt, da er ohnehin völlig immobil ist (und deshalb nicht weglauf-gefährdet ist bzw. nicht an Hindernisse anstossen kann).

5. Es können Überlappungen in der Einstufung auftreten, wie das folgende Beispiel zeigt: körper-licher Transfer spielt sowohl in Item V (Umsteigen aus Rollstuhl ins Bett und umgekehrt) eine Rolle als auch in den Items VIII (Benützung der Toilette) und IV (Baden/Duschen/Körper wa-schen). Patienten, die beispielsweise einen niedrigen Score in Item V aufweisen, werden demnach häufig auch einen niedrigen Score in den beiden anderen Items (VIII und IV) erhalten.

6. Die Einstufung der Items sollen widerspiegeln, was ein Patient wirklich tut und nicht was er eigentlich tun könnte. Insofern ist bei der Einstufung unwichtig, ob der Patient aus körperlichen, kognitiven oder motivationalen Gründen Hilfe benötigt. So kann beispielsweise ein Patient mit schwerer Motivationsstörung durchaus auf erhebliche physische Hilfe angewiesen sein.

7. Ein Patient kann nur dann als funktionell unabhängig eingestuft werden, wenn er die entspre-chende Aufgabe ohne Hilfe und innerhalb eines vertretbaren Zeitbereiches erfüllt. Wenn dieser vertretbare Zeitbereich überschritten wird, so hat die Einstufung so zu erfolgen, dass sie das Mass der Hilfe erfasst, die erforderlich ist, damit der Patient die Aufgabe innerhalb des vertret-baren Zeitbereiches erfüllt. Ein Richtwert für vertretbare Zeitbereiche ist in dem Index bei den Items, für die eine derartige Angabe Sinn macht, in Minuten oder Stunden angegeben.

Beispiel: Ein Patient, der zum selbständigen Anziehen 2 Stunden benötigt, würde in Item III einen Score von 2 erhalten, wenn er mit geringer Hilfestellung in der Lage ist, sich innerhalb ca. 30  Minuten anzuziehen. Kann sich der Patient hingegen nur mit umfangreicher Hilfestellung innerhalb von ca. 30 Minuten anziehen, so erhält er den niedrigsten Score 0.

Die Einstufung eines Patienten sollte erst dann erfolgen, wenn der Patient dem Beurteiler gut be-kannt ist. D. h. in aller Regel ist die Einstufung mit dem EBI erst ca. eine Woche nach Aufnahme in die Klinik sinnvoll.