Marius Breucker: „Sportrecht ist mehr als Sport und Recht“

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Marius Breucker: „Sportrecht ist mehr als Sport und Recht“ Veröffentlicht von Admin am Juli 2, 2014 Er gilt als einer der renommiertesten Sportrechtler in Deutschland. Seit Jahren berät der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und zahlreiche namhafte Verbände und Vereine. Erfolgreich vertrat er etwa die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) im Prozess gegen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die rund vier Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatte. Eisschnelllauf „Ein Jurist, der zugleich Sportler oder Fan ist, ist noch kein Sportrechtler“, sagt Marius Breucker. Manchmal gilt sogar fast das Gegenteil: „Voraussetzung für eine realistische und professionelle Beratung ist eine gewisse Distanz zum Mandat.“ Dies bedeutet nicht, so Breucker weiter, dass man nicht Sympathien für den vertretenen Mandanten oder die Sportart hegen dürfe. „Es ist hilfreich, wenn man sich in die Psychologie und die Besonderheiten einer Sportart hineindenken kann.“ Umgekehrt kann aber eine übertriebene Identifikation mit dem Mandanten den unbefangenen Blick verstellen. Gerade im Sportrecht besteht diese Gefahr, etwa wenn der

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Marius Breucker: „Sportrecht ist mehr als Sport und Recht“ Er gilt als einer der renommiertesten Sportrechtler in Deutschland. Seit Jahren berät der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und zahlreiche namhafte Verbände und Vereine. Erfolgreich vertrat er etwa die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) im Prozess gegen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die rund vier Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatte.

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Marius Breucker: „Sportrecht ist mehr als

Sport und Recht“ Veröffentlicht von Admin am Juli 2, 2014

Er gilt als einer der renommiertesten Sportrechtler in Deutschland. Seit Jahren berät der Stuttgarter Rechtsanwalt

Dr. Marius Breucker die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und zahlreiche namhafte Verbände und Vereine.

Erfolgreich vertrat er etwa die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) im Prozess gegen die

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die rund vier Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatte.

Eisschnelllauf

„Ein Jurist, der zugleich Sportler oder Fan ist, ist noch kein Sportrechtler“, sagt Marius Breucker. Manchmal gilt

sogar fast das Gegenteil: „Voraussetzung für eine realistische und professionelle Beratung ist eine gewisse

Distanz zum Mandat.“ Dies bedeutet nicht, so Breucker weiter, dass man nicht Sympathien für den vertretenen

Mandanten oder die Sportart hegen dürfe. „Es ist hilfreich, wenn man sich in die Psychologie und die

Besonderheiten einer Sportart hineindenken kann.“ Umgekehrt kann aber eine übertriebene Identifikation mit dem

Mandanten den unbefangenen Blick verstellen. Gerade im Sportrecht besteht diese Gefahr, etwa wenn der

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Anwalt zugleich Fan des von ihm vertretenen Mandanten ist. „Wenn der Anwalt die Sache zu seiner eigenen

macht, fällt es schwer, dem Mandanten unangenehme Wahrheiten zu sagen. Dies ist aber Voraussetzung für

eine realistische Chancen-Risiken-Einschätzung“, so Breucker.

Manche Anwälte schreiben das „Sportrecht“ auf ihren Briefbogen, weil sie sich für Sport interessieren und das

Gebiet spannend klingt. „In der Praxis bedeutet Sportrecht aber oftmals harte Kärrnerarbeit und hat nichts mit der

in manchen Medien transportierten Glamour-Welt des Sports zu tun.“, weiß Breucker aus zahlreichen Verfahren.

Das Sportrecht ist kein klassisches Rechtsgebiet wie Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Strafrecht. Landläufig

fasst man darunter alle Rechtsfragen im thematischen Zusammenhang mit dem Sport. Dabei können ganz

unterschiedliche Gebiete wie Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschafts- und Vereinsrecht, aber auch Bau-,

Sicherheits- und Versammlungsrecht und manchmal sogar das Strafrecht gefragt sein.

Gibt es also – bei genauer Betrachtung – überhaupt ein „Sportrecht“? „Ja“, sagt Marius Breucker und ergänzt:

„Charakteristisch für das Sportrecht im engeren Sinne ist die sogenannte Zweispurigkeit: Neben den staatlichen

Rechtsnormen gelten im Sport spezifische Regeln, die man unter der Überschrift „Sportverbandsrecht“

zusammenfassen kann.“ Darunter fallen die vom jeweiligen nationalen und internationalen Verband für die

jeweilige Sportart gesetzten Regeln, mithin die Satzungen, Lizenz-, Spiel- und Wettkampfordnungen. Darüber

hinaus umfasst das sportspezifische Recht die Normen großer Sportorganisationen, etwa die Olympische Charta

des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) oder die für alle deutschen Sportverbände geltenden

Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Hochsprung Olympische Spiele

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Eine immer bedeutsamere Rolle spielen die Anti-Doping Vorschriften. Auf diesem Gebiet hat sich Rechtsanwalt

Dr. Marius Breucker über Jahre hinweg eine in dieser Form selten anzutreffende Expertise erarbeitet. So berät

und vertritt er mit seiner Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker seit Jahren die Welt Anti-Doping Organisation

(WADA). Diese wurde 1999 von Sportorganisationen und staatlichen Regierungen gegründet. Die WADA

verfasste und beschloss den Welt Anti-Doping Code (WADC). Dieses „Weltgrundgesetz des Dopings“ regelt die

Grundlagen des Anti-Dopingkampfes. „Bedenkt man, wie schwer sich internationale Organisationen oft mit

verbindlichen Verträgen tun, ist der in kurzer Zeit geschaffenen Welt Anti—Doping Code ein fast schon

sensationeller Erfolg!“ so Marius Breucker zuletzt als Referent auf dem Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag

in Weimar.

Die nationalen und internationalen Sportverbände sind verpflichtet, die Vorgaben des WADC in ihre eigenen

Verbandsordnungen umzusetzen. Die WADA überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Welt Anti-Doping

Codes und rügt säumige Verbände. Zugleich ist sie Kompetenzzentrum für medizinische und organisatorische

Fragen und berät und unterstützt in dieser Funktion den weltweiten Anti-Dopingkampf. Auch den einzelnen

Athleten steht sie als Ansprechpartner zur Verfügung. So nahm Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker gemeinsam

mit seinen Kollegen Dr. Christoph Wüterich und Dr. Matthias Breucker in seiner Stuttgarter Kanzlei im Auftrag der

WADA die Aussagen zahlreicher „Doping-Kronzeugen“ entgegen.

Auf nationaler Ebene erlässt die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) den Nationalen Anti-Doping Code

(NADC). Dieser ist wiederum von den deutschen Sportverbänden umzusetzen. „Die Rolle der NADA hat sich in

den letzten Jahren gewandelt“, erläutert Marius Breucker, der die NADA regelmäßig berät und in

schiedsgerichtlichen Verfahren vertritt: Ursprünglich hatte sie die Aufgabe, die Vorgaben des Welt Anti-Doping

Codes in Deutschland umzusetzen, den nationalen Anti-Dopingkampf zu koordinieren und Verbände und Sportler

zu beraten. In den letzten Jahren übernahm die NADA darüber hinaus operative Aufgaben: Sie führt Anti-

Dopingkontrollen durch, ermittelt im Rahmen des „Ergebnismanagements“ bei aufgetretenen Verdachtsfällen und

führt im Falle eines Dopingverstoßes für viele Sportverbände das gesamte Disziplinarverfahren.

Dieses sportgerichtliche Verfahren unterscheidet sich erheblich von einem „normalen“ Zivilprozess: Regelmäßig

wird ein Dopingfall zunächst vor einem verbandsinternen Disziplinarorgan („Disziplinarkommission“ oder

„Verbandssportgericht“) verhandelt. Gegen dessen Entscheidung kann der Unterlegene das Deutsche

Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) als echtes Schiedsgericht im

Sinne der Zivilprozessordnung anrufen. In Dopingverfahren ist die letzte Rechtsmittelinstanz zwingend

vorgeschrieben: Der Internationale Sportschiedsgerichtshof – Court of Arbitration for Sport (CAS) – in Lausanne.

Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Welt Anti-Doping Code und wurde in den Nationalen Anti-Doping Code

übernommen. Manche Athleten müssen also bis zu einer endgültigen Entscheidung drei Instanzen durchlaufen.

Viele Verbände sind dazu übergegangen, bereits die erstinstanzliche Zuständigkeit auf das Deutsche

Sportschiedsgericht zu übertragen. „Dies hat für die Verbände mehrere Vorteile“, berichtet Marius Breucker aus

der Praxis: „Zum einen entlasten sie sich organisatorisch, wenn die oft aufwendigen Verfahren nicht mehr von

eigenen Verbandsorganen geführt werden müssen. Zudem reduzieren sie ihr Haftungsrisiko.“ Die Causa

Pechstein hat gezeigt, dass sich ein Verband im Falle einer Dopingsperre Schadensersatzklagen

beeindruckenden Ausmaßes ausgesetzt sehen kann. Das Haftungsrisiko wird reduziert, wenn der Verband die

Ermittlungen auf die NADA und das anschließende Verfahren auf das Deutsche Sportschiedsgericht auslagert.

„Die Arbeitsteilung ist Ausdruck der zunehmenden Professionalisierung der sportrechtlichen Verfahren“, weiß

Breucker, der selbst als Schiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht tätig ist.

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Radfahren Radrennen

Jedes Rechtsgebiet weist seine Besonderheiten, Schwierigkeiten und Tücken auf. Für das Sportrecht ist

charakteristisch, dass der Anwalt neben staatlichen Normen die jeweiligen verbandsspezifischen Normen

berücksichtigen muss. Da die Verbände regelmäßig neue Satzungen und Ordnungen erlassen und sich

internationale und nationale Regeln überlagern, muss der Sportrechtler bereit sein, sich in jedem Fall in eine neue

Rechtslage einzuarbeiten. Hinzu treten die individuellen Verträge zwischen den Athleten und ihren jeweiligen

Verbänden als Voraussetzung für die Kaderzugehörigkeit und die offizielle Förderung. Darüber hinaus schließen

die Sportveranstalter vor großen Sportereignissen zusätzlich anlassbezogene Verträge mit allen Teilnehmern. So

müssen die Sportler etwa vor der Teilnahme an Olympischen Spiele die vom IOC vorgelegte

„Athletenvereinbarung“ unterzeichnen, um teilnehmen zu dürfen.

Die Vielgestaltigkeit und Fluktuation der Rechtsbeziehungen erfordert neben juristischer Kompetenz

organisatorisches Geschick, Erfahrung und hohe Einsatzbereitschaft. Die sportgerichtlichen Verfahren werden oft

auf Englisch geführt. „Wenn zusätzlich eine Passion für den Sport hinzukommt, kann dies nicht schaden.“,

resümiert Marius Breucker, der in seiner Kanzlei von ehemaligen Hockey- und Tennisbundesligaspielern

umgeben ist und selbst erfolgreicher Fußballer und Tennisspieler war.

Weitere Informationen zum Sportrecht finden sich auf:

http://www.anwaelte-des-sports.de