Markt Schwarzenfeld€¦ · Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom xx.xx.xxxx M 1:5000...

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Art der baulichen Nutzung Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung Flächen für den Bergbau/Gewinnung von Bodenschätzen Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Flächen für die Landwirtschaft und für Wald Naturausstattung, zu erhaltende Strukturen Grenze des Geltungsbereichs C. Verfahrensvermerke 1. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 14.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am .................... ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis ...................... stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis ....................... stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ....................... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ......................... bis ........................... beteiligt. 5. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ....................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ....................... bis .................. öffentlich ausgelegt. 6. Der Markt Schwarzenfeld hat mit Beschluss des Marktrats vom ................... die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ........................... festgestellt. Schwarzenfeld, den ............. ....................................................................................... 1. Bürgermeister Manfred Rodde 7. Das Landratsamt Schwandorf hat die Änderung der Flächennutzungsplans mit Bescheid vom ......................... AZ ............................... gemäß § 6 BauGB genehmigt. .............................................................................................................. Siegel Genehmigungsbehörde 8. Ausgefertigt Schwarzenfeld, den .............. ....................................................................................... 1. Bürgermeister Manfred Rodde 9. Die Erteilung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanänderung wurde am ..................... gemäß §6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist damit rechtswirksam. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§214 und 215 BauGB wird hingewiesen. Schwarzenfeld, den .............. ................................................................................... 1. Bürgermeister Manfred Rodde SO Photovoltaik Planung: NEIDL + NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB Dolesstraße 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg Tel: 09661 / 1047-0, Fax: 09661 / 1047-8 [email protected] www.neidl.de Markt Schwarzenfeld VG Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld Landkreis Schwandorf Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich "PV-Anlage Kögl" Vorentwurf: 14.03.2019 Entwurf: Endfassung: A. Planzeichnung Wirksamer Flächennutzungsplan vor der Änderung M 1:5000 Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom xx.xx.xxxx M 1:5000 04.06.2019 Plotdatum: Datei: G:\801 BBP PV Schwarzenfeld\Pläne\Work\801 Vorentwurf.dwg D. Begründung s. Textteil E. Umweltbericht s. Textteil

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C. Verfahrensvermerke

1. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 14.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB dieÄnderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am.................... ortsüblich bekannt gemacht.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicherDarlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in derFassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis ......................stattgefunden.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in derFassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis .......................stattgefunden.

4. Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom....................... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ......................... bis ........................... beteiligt.

5. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom....................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom....................... bis .................. öffentlich ausgelegt.

6. Der Markt Schwarzenfeld hat mit Beschluss des Marktrats vom ................... dieÄnderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ........................... festgestellt.

Schwarzenfeld, den ............. .......................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

7. Das Landratsamt Schwandorf hat die Änderung der Flächennutzungsplans mit Bescheidvom ......................... AZ ............................... gemäß § 6 BauGB genehmigt.

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Siegel Genehmigungsbehörde

8. Ausgefertigt

Schwarzenfeld, den .............. .......................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

9. Die Erteilung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanänderungwurde am ..................... gemäß §6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. DieÄnderung des Flächennutzungsplans mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichenDienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und über dessenInhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist damitrechtswirksam. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB unddie §§214 und 215 BauGB wird hingewiesen.

Schwarzenfeld, den .............. ...................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

Art der baulichen Nutzung

Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge

Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung

Flächen für den Bergbau/Gewinnung von Bodenschätzen

Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung desWasserabflusses

Flächen für die Landwirtschaft und für Wald

Naturausstattung, zu erhaltende Strukturen

Grenze des Geltungsbereichs

Art der baulichen Nutzung

Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge

Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung

Flächen für den Bergbau/Gewinnung von Bodenschätzen

Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung desWasserabflusses

Flächen für die Landwirtschaft und für Wald

Naturausstattung, zu erhaltende Strukturen

Grenze des Geltungsbereichs

C. Verfahrensvermerke

1. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 14.03.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB dieÄnderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am.................... ortsüblich bekannt gemacht.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicherDarlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in derFassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis ......................stattgefunden.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in derFassung vom ....................... hat in der Zeit vom ....................... bis .......................stattgefunden.

4. Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom....................... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ......................... bis ........................... beteiligt.

5. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom....................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom....................... bis .................. öffentlich ausgelegt.

6. Der Markt Schwarzenfeld hat mit Beschluss des Marktrats vom ................... dieÄnderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ........................... festgestellt.

Schwarzenfeld, den ............. .......................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

7. Das Landratsamt Schwandorf hat die Änderung der Flächennutzungsplans mit Bescheidvom ......................... AZ ............................... gemäß § 6 BauGB genehmigt.

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Siegel Genehmigungsbehörde

8. Ausgefertigt

Schwarzenfeld, den .............. .......................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

9. Die Erteilung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanänderungwurde am ..................... gemäß §6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. DieÄnderung des Flächennutzungsplans mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichenDienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und über dessenInhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist damitrechtswirksam. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB unddie §§214 und 215 BauGB wird hingewiesen.

Schwarzenfeld, den .............. ...................................................................................

1. Bürgermeister Manfred Rodde

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Planung:

NEIDL + NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbBDolesstraße 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg Tel: 09661 / 1047-0, Fax: 09661 / 1047-8 [email protected] www.neidl.de

Markt SchwarzenfeldVG Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld

Landkreis Schwandorf

ÄnderungFlächennutzungs- und Landschaftsplan

im Bereich

"PV-Anlage Kögl"

Vorentwurf: 14.03.2019Entwurf:

Endfassung:

A. Planzeichnung

Wirksamer Flächennutzungsplan vor der Änderung M 1:5000

Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom xx.xx.xxxx M 1:5000

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Pläne

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D. Begründung s. TextteilE. Umweltbericht s. Textteil

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NEIDL + NEIDL Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbBDolesstraße 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg Tel: 09661 / 1047-0, Fax: 09661 / 1047-8 [email protected] www.neidl.de

Markt SchwarzenfeldVG Schwarzenfeld, Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld

Landkreis Schwandorf

ÄnderungFlächennutzungs- und Landschaftsplan

im Bereich

"PV-Anlage Kögl"

Vorentwurf: 14.03.2019Entwurf:

Endfassung:

A. Planzeichnung

Wirksamer Flächennutzungsplan vor der Änderung M 1:5000

Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom xx.xx.xxxx M 1:5000

04.06

.2019

Plotda

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Voren

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D. Begründung s. TextteilE. Umweltbericht s. Textteil