Markt Painten€¦ · 2.8 G ar g en, N b äu d S tlp z Schallschutz TEXTLICHE FESTSETZUNGEN...

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2.8 G a r a g e n , N e b e n g e b ä u d e u n d S t e l l p l ä t z e S c h a l l s c h u t z TEXTLICHE FESTSETZUNGEN P f l a n z l i s t e 2.9 2.9.1 2.9.2 2.9.3 13.2.2 2.1.2 2.2 2.1.1 2.7 2.1 2. 13.11 13.3 13.8 13.12 TEXTLICHE HINWEISE S c h a l l s c h u t z B e g r ü n u n g - A b s t ä n d e Die gesetzlich vorgegebenen Abstände für Bepflanzungen sind grundsätzlich einzuhalten. Der bestehende Feldweg Fl.Nr. 529 muß weiterhin für landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar bleiben. 13.13 14.1 14.2 13.2.1 13. F a s s a d e n g e s t a l t u n g : E i n f r i e d u n g e n z u N a c h b a r g r u n d s t ü c k e n u n d z u r f r e i e n L a n d s c h a f t Zaunhöhe max. 1,80m Zur freien Landschaft hin sind Mauern, Gabionenelemente, Kunststoffelemente und Sockel unter Zäunen unzulässig. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG B ü r o - , V e r w a l t u n g s - u n d ( a u s n a h m s w e i s e z u l ä s s i g e ) W o h n g e b ä u d e : B e t r i e b s g e b ä u d e G e b ä u d e : G e h ö l z p f l a n z u n g z u r G l i e d e r u n g d e r B a u p a r z e l l e n E i n g r ü n u n g z u r f r e i e n L a n d s c h a f t Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Flächen zulässig. Garagen und Nebengebäude, die Art. 6 BayBO (Stand 2018) entsprechen, sind an der Grundstücksgrenze zulässig. Zur öffentlichen Straße muss ein Stauraum von mindestens 5m verbleiben. KFZ-Stellplätze können auch außerhalb der überbaubaren Flächen angeordnet werden. F ü r d a s G e w e r b e g e b i e t i s t e i n f l ä c h e n b e z o g e n e r S c h a l l l e i s t u n g s p e g e l v o n 6 0 d B ( A ) / m ² f ü r d i e T a g z e i t u n d 4 5 d B ( A ) / m ² f ü r d i e N a c h t z e i t f e s t g e l e g t . Satteldach oder Pultdach Satteldach oder Pultdach 5 - 28° alle harten Dachdeckungen, Gründach, keine stark reflektierenden Oberflächen max. 6,50m ab OK Straße an der nördlichen Grundstücksgrenze als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Gelände- oberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Bei frei auskragenden Vordächern mit einer Ausladung von mehr als 50cm ist der Schnittpunkt 50cm innerhalb der Dachkante zu wählen! 5 - 28° alle harten Dachdeckungen, Gründach, keine stark reflektierenden Oberflächen max. 6,50m ab OK Straße an der nördlichen Grundstücksgrenze. als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Gelände- oberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Vorbemerkung zum Deckblatt Nr. 1: Es gilt weiterhin vollumfänglich der BBP "GE Brandhofstraße", inkraftgetreten am 02.09.1994. In diesem Deckblatt sind nur Festsetzungen und Hinweise gelistet, die zusätzlich aufgenommen werden oder für das Deckblatt geändert werden. Sie gelten ausdrücklich nur innerhalb des Geltungsbereiches dieses Deckblattes! unzulässig sind spiegelnde Materialien oder grelle Farben b e i f r e i s t e h e n d e n W o h n - u n d V e r w a l t u n g s g e b ä u d e n : b e i B e t r i e b s g e b ä u d e n : Putzflächen, (hinterlüftete) Fassadenplatten und Holzverkleidungen Putzflächen, (hinterlüftete) Fassadenplatten und Holzverkleidungen D i e B a u m a s s e n d e r G e b ä u d e s i n d d i f f e r e n z i e r t z u v e r t e i l e n , g r o ß f l ä c h i g e G e b ä u d e s i n d e n t s p r e c h e n d z u g l i e d e r n . Dachform Dachneigung: Dachdeckung: Wandhöhe: Dachform Dachneigung: Dachdeckung: Wandhöhe: PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT Z u r r ä u m l i c h e n G l i e d e r u n g d e r B a u p a r z e l l e n i s t e i n e l o c k e r e G e h ö l z p f l a n z u n g m i t m i n d e s t e n s 1 G e h ö l z j e 4 m ² m i t A r t e n l t . P f l a n z l i s t e i n e i n e r M i n d e s t g e s a m t b r e i t e v o n 6 m z u b e p f l a n z e n ( = 3 m j e G r u n d s t ü c k s a n t e i l ) . V e r w e n d u n g v o n B ä u m e n u n d S t r ä u c h e r n i m V e r h ä l n i s 3 : 1 0 . Entlang der südlichen und östlichen Baugebietsgrenze sind auf den Bauparzellen Grünflächen in unterschiedlicher Breite zur Abschirmung gegenüber der freien Landschaft anzulegen. Dabei ist ein mindestens 6,0m breiter Streifen entlang der Baugebietsgrenze mit Bäumen und Sträuchern lt. Pflanzliste zu bepflanzen. Es werden folgende Emissionskontingente für das Plangebiet festgesetzt: Zulässig sind Betriebe, deren je Quadratmeter Grundfläche innerhalb der festgesetzten Baugrenze abgestrahlte Schallleistung die Emissionskon tingente LEK nach DIN 45691 entsprechend den Angaben in der folgen den Tabelle weder tags (06:00 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 06:00 Uhr) überschreiten: Lärmkontingente LEK Teilfläche Tag Nacht TF 1 60 45 Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis C erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente: Tag Nacht B 2 0 C 5 12 A 0 0 Sektor Zusatzkontingente Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor LEK,i durch LEK,i,j zu ersetzen ist. Anhand von schalltechnischen Gutachten kann beim Baugenehmigungsverfahren bzw. Nutzungsänderungsantrag von anzusiedelnden Betrieben nachzuweisen sein, dass die festgesetzten Emissionskontingente nicht überschritten werden. Dieser Nachweis ist nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche zu führen. Das Erfordernis eines Nachweises ist mit dem Landratsamt des Landkreises Kelheim abzuklären. Folgende Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt: Grenze der Ausgleichsfläche FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT / AUSGLEICHSMASSNAHMEN (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB) Schutz des Oberbodens (§1a Abs.2 BauGB) Der Oberboden ist vor Baubeginn abzuschieben, fachgerecht in Mieten von max. 3m Höhe zwischenzulagern und mit Leguminosen einzusäen. Sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtung oder Bodenverunreinigung sind zu vermeiden. Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. es ist autochthones Pflanzgut zu verwenden; Vorkommensgebiet 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb; nach Möglichkeit Vorkommen der Fränkischen Alb bevorzugen! Liste Bäume: Hochstamm, 3x v., 12 14 bei Einzelbäumen bzw. Heister, 250 300 bei Flächenpflanzungen Spitz-Ahorn - Acer platanoides Eiche - Quercus robur Winterlinde - Tilia cordata Feld-Ahorn - Acer campestre Hainbuche - Carpinus betulus Vogelkirsche - Prunus avium Eberesche - Sorbus aucuparia Holzapfel - Malus sylvestris Holzbirne - Pyrus pyraster Liste heimische Sträucher: v. Sträucher, 4 Triebe, 60 -100 Hartriegel - Cornus sanguinea ssp. sanguinea Hasel - Corylus avellana Zweigriffl. Weißdorn - Crataegus laevigata Pfaffenhütchen - Euonymus europaea Liguster - Ligustrum vulgare Gemeine Heckenkirsche - Lonicera xylosteum Schlehe - Prunus spinosa Kreuzdorn - Rhamnus catharica Holunder - Sambucus nigra Wolliger Schneeball - Viburnum lantana Pflanzabstände in der Reihe 1.50 m Reihenabstand: 1.50 m; Versetzt auf Lücke pflanzen; Sträucher in Gruppen von 3 7 Stück je Art pflanzen Anteil der Bäume (Hochstamm o. Heister) in Flächenpflanzungen mind. 10 % Pflanzschemata siehe Begründung Die festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen, die Bepflanzungen dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall in den entsprechenden Arten zu ersetzen. Die zu verwendenden Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen bzw. DIN Normen entsprechen. Nicht zulässig sind säulenartige Koniferen sowie Thuja und Chamaecyparis, Hängeformen oder buntlaubige Formen von Gehölzen (Oberflächenversiegelung) Niederschlagswasser, Grundwasser- u. Bodenschutz 12. Mit dem Bauantrag ist ein Entwässerungsplan vorzulegen, in dem auch die Niederschlagswasserentsorgung aufgezeigt wird. Eine Vorabstimmung des Entwässerungskonzeptes mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut wird empfohlen. Regenrückhaltung 6 5 % d e s v o n d e n D a c h f l ä c h e n a n f a l l e n d e s u n d u n v e r s c h m u t z t e s N i e d e r s c h l a g s w a s s e r i s t a u f d e r j e w e i l i g e n B a u p a r z e l l e z u v e r s i c k e r n b z w . d u r c h g e e i g n e t e V o r k e h r u n g e n z u r ü c k z u h a l t e n . Die den schalltechnischen Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften können beim Markt Painten zu den regulären Öffnungszeiten (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden. Unter Berücksichtigung der in der schalltechnischen Untersuchung (GEO.VER.S.UM. Schalltechnische Untersuchung zum BPlan GE "Brandhofstraße Deckblatt 1) beschriebenen Emissionsansätze für die gewerblichen Nutzungen können die Immissionskontingente, die der Teilfläche im Geltungsbereich des BPlans zur Verfügung stehen, eingehalten werden. Die maßgeblichen und relevanten Immissionsorte sind bzw. können bereits durch Gewerbelärm vorbelastet sein. Dies wurde gemäß schalltechnischer Untersuchung bei der Ermittlung der Planwerte mit einem Abschlag beim Immissionsrichtwert bzw. mit den in den betreffenden Bebauungsplänen festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus werden die folgenden Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die im Zuge der Baugenehmigungsplanung konkretisiert werden sollten. * Technische Anlagen und Aggregate sollten im südlichen und östlichen Bereich von Gebäuden situiert und nach Süden oder Osten hin ausgerichtet werden. * Die Abschirmwirkung von Gebäuden sollte bei technischen Anlagen ausgenutzt werden. Sicherung der Zweckbestimmung der Ausgleichsflächen Die Kompensationsflächen sind auf Dauer zu erhalten. Maßnahmen, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, sind untersagt. Hierunter fallen u. a. die Verbote, bauliche Anlagen zu errichten, standortfremde Pflanzen einzubringen o. nicht heimische Tiere auszusetzen, die Flächen aufzufüllen, abzugraben (mit Ausnahme der in der Begründung beschriebenen Maßnahmen), zu drainieren oder sonstige zweckwidrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen vorzunehmen, Freizeiteinrichtungen oder gärtnerische Nutzungen auf der Kompensationsfläche zu betreiben. Änderungen des Pflegekonzepts können nur aus fachlichen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden. Sortenempfehlung siehe Begründung Anlage einer Streuobstwiese mit einer Gesamtfläche von ca. 1.930 m² auf Flur-Nr. T-513 u. 514 (Teilfläche), beide Gemarkung Painten. Entwicklungsziel: Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland (Biotoptyp nach BayKompV - B43) Entwicklungsdauer: 25 Jahre Erfolgskontrolle: Durchführungskontrolle, Sichtkontrollen Bestandsentwicklung zwischen 5. und 10. Jahr; Maßnahmen : Pflanzung von 22 Obstbäumen, Hochstamm, StU 10-12, Pflanzabstand ca. 9 m, mit Verbiss- und Verdunstungsschutz Erziehungsschnitt auf die Dauer von 5 7 Jahren; Aufstellen von 3 4 Bussardstangen In den ersten 3 Jahren Mahd der Streuobstwiese 3x jährlich ab 1. Juni, danach 2x jährliche Mahd ab 15. Juni, Mahd mit Entfernung des Mähguts, ohne Düngung und chemischen Pflanzenschutz. Die Versickerungsfähigkeit der Planungsfläche ist so weit wie möglich aufrecht zu erhalten. Untergeordnete Verkehrsflächen, wie Kfz- Stellplätze, Lagerflächen und Hofflächen sind versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfuge, wasserdurchlässiges Pflaster, Mineralbeton, Schotterrasen...), soweit einschlägige Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Von den Dach- und Hofflächen anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser soll durch geeignete Maßnahmen versickert oder zurückgehalten werden. Es wird empfohlen, das Wasser in Zisternen zum Gartengießen, oder auch als Ersatz/Ergänzung des Brauchwassers zu speichern. GE max. WH 6,50m 0,6 1,2 nacht 45 dB(A)/m² tag 60 dB(A)/m² 513 514 515 1930 Umgriff Deckblatt 1 "GE Brandhofstraße" M = 1 : 1.000 Ausgleichsfläche Flur Nr. 513, 514 (Teilfl.) Gem. Painten Markt Painten Bebauungsplan GE Brandhofstraße1. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 stattgefunden. 4. § 5. beteiligt. Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018 Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2018 wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018 öffentlich ausgelegt. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018 __________________________________________ Siegel 6. Painten, den _________________ Markt Painten Rasshofer, Erster Bürgermeister Der Markt Painten hat mit Beschluss des Marktrates vom xx.xx.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan in der Fassung vom xx.xx.2018 als Satzung beschlossen. Der Marktrat hat in der Sitzung vom 06.02.2018 die Aufstellung des Deckblattes Nr.1 zum Bebauungsplan Ausgefertigt Siegel Painten, den _________________ Markt Painten 7. Deckblatt Nr. 1 mit integrierter Grünordnung "GE Brandhofstraßebeschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.02.2018 ortsüblich bekannt gemacht. __________________________________________ __________________________________________ Siegel Rasshofer, Erster Bürgermeister Painten, den _________________ Markt Painten Rasshofer, Erster Bürgermeister 8. Der Bebauungsplan wurde am ______________ gemäß § 10 Abs.3 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. GE H/B = 594 / 775 (0.46m²) Allplan 2011 BEBAUUNGSPLAN 1-1000 LAGEPLAN 1-5000 Markt Painten BBP "GE Brandhofstraße" DECKBLATT 1 mit integrierter Grünordnung

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Page 1: Markt Painten€¦ · 2.8 G ar g en, N b äu d S tlp z Schallschutz TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Pflanzliste 2.9 2.9.1 2.9.2 2.9.3 13.2.2 2.1.2 2.2 2.1.1 2 .7 2.1 2. 13.11 13.3 13.8 13.12

2.8 Garagen, Nebengebäude und Stellplätze

Schallschutz

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Pflanzliste

2.9

2.9.1

2.9.2

2.9.3

13.2.2

2.1.2

2.2

2.1.1

2.7

2.12.

13.11

13.3

13.8

13.12

TEXTLICHE HINWEISESchallschutz

Begrünung - Abstände

Die gesetzlich vorgegebenen Abstände für Bepflanzungen sind grundsätzlicheinzuhalten.Der bestehende Feldweg Fl.Nr. 529 muß weiterhin für landwirtschaftlicheFahrzeuge nutzbar bleiben.

13.13

14.1

14.213.2.1

13.

Fassadengestaltung:

Einfriedungen zu Nachbargrundstücken und zur freien Landschaft

Zaunhöhe max. 1,80mZur freien Landschaft hin sind Mauern, Gabionenelemente, Kunststoffelemente und Sockel unter Zäunen unzulässig.

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

Büro-, Verwaltungs- und (ausnahmsweise zulässige) Wohngebäude:

Betriebsgebäude

Gebäude:

Gehölzpflanzung zur Gliederung der Bauparzellen

Eingrünung zur freien Landschaft

Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der im Bebauungsplanfestgelegten überbaubaren Flächen zulässig.

Garagen und Nebengebäude, die Art. 6 BayBO (Stand 2018) entsprechen, sind ander Grundstücksgrenze zulässig. Zur öffentlichen Straße muss ein Stauraum vonmindestens 5m verbleiben.

KFZ-Stellplätze können auch außerhalb der überbaubaren Flächen angeordnet werden.

Für das Gewerbegebiet ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m²für die Tagzeit und 45 dB(A)/m² für die Nachtzeit festgelegt.

Satteldach oder Pultdach

Satteldach oder Pultdach

5 - 28°

alle harten Dachdeckungen, Gründach,keine stark reflektierenden Oberflächenmax. 6,50m ab OK Straße an der nördlichen Grundstücksgrenze

als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Gelände-oberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.Bei frei auskragenden Vordächern mit einer Ausladungvon mehr als 50cm ist der Schnittpunkt 50cm innerhalbder Dachkante zu wählen!

5 - 28°

alle harten Dachdeckungen, Gründach,keine stark reflektierenden Oberflächenmax. 6,50m ab OK Straße an der nördlichen Grundstücksgrenze.als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Gelände-oberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.

Vorbemerkung zum Deckblatt Nr. 1:Es gilt weiterhin vollumfänglich der BBP "GE Brandhofstraße", inkraftgetreten am 02.09.1994.

In diesem Deckblatt sind nur Festsetzungen und Hinweise gelistet, die zusätzlich aufgenommenwerden oder für das Deckblatt geändert werden. Sie gelten ausdrücklich nur innerhalb desGeltungsbereiches dieses Deckblattes!

unzulässig sind spiegelnde Materialien oder grelle Farben

bei freistehenden Wohn- und Verwaltungsgebäuden:

bei Betriebsgebäuden:

Putzflächen, (hinterlüftete) Fassadenplatten und Holzverkleidungen

Putzflächen, (hinterlüftete) Fassadenplatten und Holzverkleidungen

Die Baumassen der Gebäude sind differenziert zu verteilen,großflächige Gebäude sind entsprechend zu gliedern.

Dachform

Dachneigung:

Dachdeckung:

Wandhöhe:

Dachform

Dachneigung:

Dachdeckung:

Wandhöhe:

PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG DER LANDSCHAFT

Zur räumlichen Gliederung der Bauparzellen ist eine lockere Gehölzpflanzungmit mindestens 1 Gehölz je 4m² mit Arten lt. Pflanzliste in einer Mindestgesamtbreitevon 6m zu bepflanzen (= 3m je Grundstücksanteil).Verwendung von Bäumen und Sträuchern im Verhälnis 3 : 10.

Entlang der südlichen und östlichen Baugebietsgrenze sind auf den BauparzellenGrünflächen in unterschiedlicher Breite zur Abschirmung gegenüber der freienLandschaft anzulegen. Dabei ist ein mindestens 6,0m breiter Streifen entlang derBaugebietsgrenze mit Bäumen und Sträuchern lt. Pflanzliste zu bepflanzen.

Es werden folgende Emissionskontingente für das Plangebiet festgesetzt:

Zulässig sind Betriebe, deren je Quadratmeter Grundfläche innerhalb der festgesetztenBaugrenze abgestrahlte Schallleistung die Emissionskon tingente LEK nach DIN 45691 entsprechend den Angaben in der folgen den Tabelle weder tags (06:00 –22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 06:00 Uhr) überschreiten:

Lärmkontingente LEK

Teilfläche Tag Nacht TF 1 60 45

Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis C erhöhen sich die Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente:

Tag Nacht

B 2 0C 5 12

A 0 0

Sektor Zusatzkontingente

Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor LEK,i durch LEK,i,j zu ersetzen ist.

Anhand von schalltechnischen Gutachten kann beim Baugenehmigungsverfahrenbzw. Nutzungsänderungsantrag von anzusiedelnden Betrieben nachzuweisen sein, dass die festgesetzten Emissionskontingente nicht überschritten werden. Dieser Nachweis ist nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche zu führen. Das Erfordernis eines Nachweises ist mit dem Landratsamt des Landkreises Kelheim abzuklären.

Folgende Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt:

Grenze der Ausgleichsfläche

FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VONNATUR UND LANDSCHAFT / AUSGLEICHSMASSNAHMEN (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB)

Schutz des Oberbodens (§1a Abs.2 BauGB) Der Oberboden ist vor Baubeginn abzuschieben, fachgerecht in Mieten von max. 3m Höhe zwischenzulagern und mit Leguminosen einzusäen. Sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtung oder Bodenverunreinigung sind zu vermeiden. Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

es ist autochthones Pflanzgut zu verwenden; Vorkommensgebiet 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb; nach Möglichkeit Vorkommen der Fränkischen Alb bevorzugen! Liste Bäume: Hochstamm, 3x v., 12 – 14 bei Einzelbäumen bzw. Heister, 250 – 300 bei Flächenpflanzungen Spitz-Ahorn - Acer platanoides Eiche - Quercus robur Winterlinde - Tilia cordata Feld-Ahorn - Acer campestre Hainbuche - Carpinus betulus Vogelkirsche - Prunus avium Eberesche - Sorbus aucuparia Holzapfel - Malus sylvestris Holzbirne - Pyrus pyraster

Liste heimische Sträucher: v. Sträucher, 4 Triebe, 60 -100

Hartriegel - Cornus sanguinea ssp. sanguinea Hasel - Corylus avellana Zweigriffl. Weißdorn - Crataegus laevigata Pfaffenhütchen - Euonymus europaea Liguster - Ligustrum vulgare Gemeine Heckenkirsche - Lonicera xylosteum Schlehe - Prunus spinosa Kreuzdorn - Rhamnus catharica Holunder - Sambucus nigra Wolliger Schneeball - Viburnum lantana Pflanzabstände in der Reihe 1.50 m Reihenabstand: 1.50 m; Versetzt auf Lücke pflanzen; Sträucher in Gruppen von 3 – 7 Stück je Art pflanzen Anteil der Bäume (Hochstamm o. Heister) in Flächenpflanzungen mind. 10 %Pflanzschemata siehe Begründung Die festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen, die Bepflanzungen dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall in den entsprechenden Arten zu ersetzen. Die zu verwendenden Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen bzw. DIN Normen entsprechen. Nicht zulässig sind säulenartige Koniferen sowie Thuja und Chamaecyparis, Hängeformen oder buntlaubige Formen von Gehölzen

(Oberflächenversiegelung) Niederschlagswasser, Grundwasser- u. Bodenschutz

12.

Mit dem Bauantrag ist ein Entwässerungsplan vorzulegen, in dem auch dieNiederschlagswasserentsorgung aufgezeigt wird. Eine Vorabstimmung des Entwässerungskonzeptes mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut wird empfohlen.

Regenrückhaltung 65% des von den Dachflächen anfallendes und unverschmutztes Niederschlagswasserist auf der jeweiligen Bauparzelle zu versickern bzw. durch geeignete Vorkehrungen zurückzuhalten.

Die den schalltechnischen Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften können beim Markt Painten zu den regulären Öffnungszeiten (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden.

Unter Berücksichtigung der in der schalltechnischen Untersuchung (GEO.VER.S.UM. Schalltechnische Untersuchung zum BPlan GE "Brandhofstraße Deckblatt 1“) beschriebenen Emissionsansätze für die gewerblichen Nutzungen können die Immissionskontingente, die der Teilfläche im Geltungsbereich des BPlans zur Verfügung stehen, eingehalten werden.

Die maßgeblichen und relevanten Immissionsorte sind bzw. können bereits durch Gewerbelärm vorbelastet sein. Dies wurde gemäß schalltechnischer Untersuchung bei der Ermittlung der Planwerte mit einem Abschlag beim Immissionsrichtwert bzw. mit den in den betreffenden Bebauungsplänen festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln entsprechend berücksichtigt.

Darüber hinaus werden die folgenden Schallschutzmaßnahmen empfohlen, die im Zuge der Baugenehmigungsplanung konkretisiert werden sollten.

* Technische Anlagen und Aggregate sollten im südlichen und östlichen Bereich von Gebäuden situiert und nach Süden oder Osten hin ausgerichtet werden.* Die Abschirmwirkung von Gebäuden sollte bei technischen Anlagen ausgenutzt werden.

Sicherung der Zweckbestimmung der Ausgleichsflächen Die Kompensationsflächen sind auf Dauer zu erhalten.

Maßnahmen, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, sind untersagt. Hierunter fallen u. a. die Verbote, bauliche Anlagen zu errichten, standortfremde Pflanzen einzubringen o. nicht heimische Tiere auszusetzen, die Flächen aufzufüllen, abzugraben (mit Ausnahme der in der Begründung beschriebenen Maßnahmen), zu drainieren oder sonstige zweckwidrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen vorzunehmen, Freizeiteinrichtungen oder gärtnerische Nutzungen auf der Kompensationsfläche zu betreiben. Änderungen des Pflegekonzepts können nur aus fachlichen Gesichtspunkten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden.

Sortenempfehlung siehe Begründung

Anlage einer Streuobstwiese mit einer Gesamtfläche von ca. 1.930 m² auf Flur-Nr. T-513 u. 514 (Teilfläche), beide Gemarkung Painten. Entwicklungsziel: Streuobstbestand im Komplex mit extensiv genutztem Grünland(Biotoptyp nach BayKompV - B43) Entwicklungsdauer: 25 Jahre Erfolgskontrolle: Durchführungskontrolle, Sichtkontrollen Bestandsentwicklung zwischen 5. und 10. Jahr;

Maßnahmen : Pflanzung von 22 Obstbäumen, Hochstamm, StU 10-12, Pflanzabstand ca. 9 m, mit Verbiss- und Verdunstungsschutz

Erziehungsschnitt auf die Dauer von 5 – 7 Jahren; Aufstellen von 3 – 4 Bussardstangen In den ersten 3 Jahren Mahd der Streuobstwiese 3x jährlich ab 1. Juni, danach 2xjährliche Mahd ab 15. Juni, Mahd mit Entfernung des Mähguts, ohne Düngung und chemischen Pflanzenschutz.

Die Versickerungsfähigkeit der Planungsfläche ist so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.

Untergeordnete Verkehrsflächen, wie Kfz- Stellplätze, Lagerflächen und Hofflächen sind versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfuge, wasserdurchlässiges Pflaster, Mineralbeton, Schotterrasen...), soweit einschlägige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Von den Dach- und Hofflächen anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser soll durch geeignete Maßnahmen versickert oder zurückgehalten werden. Es wird empfohlen, das Wasser in Zisternen zum Gartengießen, oder auch als Ersatz/Ergänzung des Brauchwassers zu speichern.

GEmax. WH

6,50m

0,61,2

nacht 45 dB(A)/m²

tag 60 dB(A)/m²

513

514

515

1930 m²

Umgriff Deckblatt 1 "GE Brandhofstraße"

M = 1 : 1.000

AusgleichsflächeFlur Nr. 513, 514 (Teilfl.)Gem. Painten

Markt PaintenBebauungsplan „GE Brandhofstraße“

1.

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und

stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1

stattgefunden. 4.

§ 5.

beteiligt.

Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018

BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2018 wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018 öffentlich ausgelegt.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2018 bis xx.xx.2018

__________________________________________

Siegel

6.

Painten, den _________________ Markt Painten

Rasshofer, Erster Bürgermeister

Der Markt Painten hat mit Beschluss des Marktrates vom xx.xx.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan in der Fassung vom xx.xx.2018 als Satzung beschlossen.

Der Marktrat hat in der Sitzung vom 06.02.2018 die Aufstellung des Deckblattes Nr.1 zum Bebauungsplan

Ausgefertigt

Siegel

Painten, den _________________ Markt Painten

7.

Deckblatt Nr. 1 mit integrierter Grünordnung

"GE Brandhofstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.02.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

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Siegel

Rasshofer, Erster Bürgermeister

Painten, den _________________ Markt Painten

Rasshofer, Erster Bürgermeister

8. Der Bebauungsplan wurde am ______________ gemäß § 10 Abs.3 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.

GE

H/B = 594 / 775 (0.46m²) Allplan 2011

BEBAUUNGSPLAN 1-1000

LAGEPLAN 1-5000

Markt PaintenBBP "GE Brandhofstraße"

DECKBLATT 1mit integrierter Grünordnung