Marktanfrage Fertigungsüberwachung

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Seite 1 von 2 Standardisierte Marktanfrage unterhalb dem pflichtigen Bereich gemäß EU-Recht („Fertigungsüberwachung“) Berlin, 30.08.2021 1 Auftraggeber Name Toll Collect GmbH Anschrift Linkstraße 4 10785 Berlin E-Mail [email protected]; [email protected] 2 Fristen, Form und Abgabe Abgabefrist 20.09.2021 [Es werden ausschließlich fristgerechte und vollständige Angebote berücksichtigt.] Bindefrist 31.10.2021 Form Eine Unterteilung in Lose oder Nebenangebote ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich Angebote im elektronischen Dateiformat .pdf zulässig. Angebote, Rückfragen und weiterer Schriftverkehr müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Auftragswert Resultierend aus der Auftragsschätzung der Toll Collect, liegt dieser Bedarf unterhalb des EU-Schwellwertes. Abgabe Ausschließlich unter: https://www.toll-collect.de/marktanfragen.html Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Hesse: [email protected] bei sämtlichen anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Lehmann: [email protected]. 3 Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der kalkulatorische Gesamtpreis. V 120 20210830ML

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Standardisierte Marktanfrage unterhalb dem pflichtigen Bereich

gemäß EU-Recht („Fertigungsüberwachung“)

Berlin, 30.08.2021

1 Auftraggeber

Name Toll Collect GmbH

Anschrift Linkstraße 4

10785 Berlin

E-Mail [email protected]; [email protected]

2 Fristen, Form und Abgabe

Abgabefrist 20.09.2021

[Es werden ausschließlich fristgerechte und vollständige Angebote berücksichtigt.]

Bindefrist 31.10.2021

Form Eine Unterteilung in Lose oder Nebenangebote ist nicht zulässig.

Es sind ausschließlich Angebote im elektronischen Dateiformat .pdf zulässig.

Angebote, Rückfragen und weiterer Schriftverkehr müssen in deutscher Sprache abgefasst

sein.

Auftragswert Resultierend aus der Auftragsschätzung der Toll Collect, liegt dieser Bedarf unterhalb des

EU-Schwellwertes.

Abgabe Ausschließlich unter: https://www.toll-collect.de/marktanfragen.html

Sollten Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Hesse: [email protected] bei sämtlichen anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Lehmann: [email protected].

3 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der kalkulatorische Gesamtpreis.

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Für die Ermittlung des kalkulatorischen Gesamtpreises ist folgendes Mengenmodell die Grundlage:

01.01.0020 Fertigungsüberwachung bei einem Neubau: 3 Stück pro Jahr

01.02.0020 Fertigungsüberwachung bei einer Instandsetzung: 1 Stück pro Jahr

Fahrtkosten gemäß 01.03.0010: 51 An- / Abfahrten pro Jahr nach 06237 Leuna (9 An- /

Abfahrten für Neubau x 3 = 27 Fahrten und 8 An- / Abfahrten für Instandsetzungen = 24

Fahrten Gesamt An- / Abfahrten pro Jahr = 51 Fahrten)

Übernachtungskosten in Abhängigkeit der Entfernungen der An- / Abfahrten (z.B. An- /

Abfahrt von Halle / Saale keine Übernachtungskosten von z.B. Flensburg jeweils eine)

01.04.0010 Besuch mit Bericht beim Stahlbauer: 8 Stunden pro Jahr

01.04.0020 Besuch mit Bericht Verzinkerei: 8 Stunden pro Jahr

01.04.0030 Besuch mit Bericht bei der Korrosionschutzfirma: 8 Stunden pro Jahr

4 Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung (Produkte / Dienstleistung)

Die Toll Collect GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag (gemäß anhängigen Vertrag) über Fertigungsüberwachung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz für die nächsten 6 Jahre abzuschließen. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.10.2021. Aus Erfahrung der letzten Jahre fallen in einem Kalenderjahr ca. 4 Fertigungsüberwachungen gemäß Leistungsbeschreibung Anlage 1 an. Da diese Anzahl schwanken kann, ist der § 3 des Vertragsentwurfes zu beachten. Die Voraussetzungen gemäß der Punkte 01.01.0010 und 01.02.0010 des Leitungsverzeichnisses sind Eignungskriterien, die vollumfänglich zu erfüllen sind.

5 Mitgeltende Anlagen

Folgende Anlagen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Vertrag: Rahmenvertag Fertigungsüberwachung

o Anlage_1 Leistungsverzeichnis Fertigungsüberwachung

o Anlage_2 Bestimmungen nach dem Betreibervertrag

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Pohl Mirko Lehmann Einkauf und Interne Service Einkauf und Interne Service Senior Experte Einkauf Dezentrale Systeme Einkäufer Einkauf Dezentrale Systeme

Toll Collect GmbH Linkstraße 4

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Projekt 2021-026 - Fertigungsüberwachung / Begutachtungen

LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

Bauvorhaben

Bauherr Toll Collect GmbH Günter Hesse Linkstraße 4 D 10785 Berlin

Technik Günter Hesse Telefon 030 740 m77 4903 eMail [email protected]

Leistung FertigungsüberwachungÖffentliche Ausschreibung

Vergabeeinheit

Ausführung Beginn Ende

Einbehalte Mängelansprüche % Sicherheit %

Abgabe

Zuschlagsfrist

Angebotssumme Angebotssumme netto EUR

Preisnachlass _____ % EUR

Angebotssumme netto abzgl. Preisnachlass

EUR

zzgl. 19,00 % Mwst. EUR

Angebotssumme brutto EUR

Skonto _____ % EUR

Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift

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Anlage 1

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01 Fertigungsüberwachung / Schadensbegutachtungen

01.01 LeistungsbeschreibungLeistungsbeschreibung der Fertigungsüberwachung von Mautbrückenportalen und Aufnahmekonstruktionen Seiten- und Mittelstreifen sowie Aufbereitung Schlitten

Die Fertigungsüberwachung erstreckt sich auf:

- Überprüfung der Qualifikationen des ausführendenUnternehmens, bezogen auf dieAusschreibungsunterlagen von Toll Collect und derzum Einsatz kommenden Werkstoffe und Prozesse

- Überprüfung der Schweißerprüfungsbescheinigungen(DIN EN ISO 9606) und der Zusatzprüfungen„Rohr-Rohr“, vollwandiger Anschluss in Anlehnung andie DIN EN 1090 Anhang E

- Überprüfung der Werkstattzeichnungen undSchweißanweisungen

- Überwachung der Durchführung der Arbeitsprobennach DIN EN ISO 15613 für Rohr-Rohr-Anschluss inZwangsposition

- Kontrollen der Zulassungen der eingesetztenSchweißverfahren und Zusatzwerkstoffe

- Überprüfung der Akkreditierung des Prüflabors undder Zertifizierung der Zf-Prüfer nach DIN EN ISO9712, sowie einer eventuellen stichprobenartigenNachkontrolle

- Überprüfung der eingesetzten Grundwerkstoffe,sowie deren Rückverfolgbarkeit und Attestierungen

- Überwachung der eingesetzten Zusatzwerkstoffe,einschließlich deren Materialbescheinigungen,Zulassungen (DBS 918490-1), Lagerung und evtl.Rücktrocknung

- Überprüfung der Schweißnahtvorbereitung,Anpassungsarbeiten, Brennschnittgüten undHeftschweißarbeiten nach DIN EN ISO 9692 unterBerücksichtigung der Fertigungstoleranzen nach DINEN 13920 Klasse B/E.

- Überprüfung von Vorwärmtemperaturen- Einhaltung vorgegebener Schweißanweisungen,

Schweißparameter und der Schweißfolgen

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

- Überprüfung der Ausführung der Schweißnähte hinsichtlich äußerem Befund, der Vollständigkeit, sowie deren Maßhaltigkeit nach DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe „B“

- Teilnahme an zerstörungsfreien Prüfungen bzw. Beurteilung von Prüfungsunterlagen des Herstellers bzw. Prüfers (100% VT, 20% MT und 100% UT an den HV-Nähten Stütze/ Fußplatte (Volumenprüfung) der Kontrollbrücken.

- Endkontrolle fertiggestellter Bauteile (schwarze technische Werkskontrolle) vor der Auslieferung zur Verzinkerei

- Kontrolle der vorgefertigten Konstruktion auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, sowie Einhaltung der vereinbarten Toleranzen

- Überprüfung von Hauptabmessungen nach der Vormontage.

- Zwischen- und Endkontrolle der Bestandsdokumentation auf Konformität mit dem technischen Regelwerk und der Einhaltung der durch TC geforderten Register- und Inhaltszuordnungen der Dokumentation

die korrosionsschutztechnische Überwachung erstreckt sich auf:

- die Oberflächenvorbereitung, wie Reinheit und Rauheitsgrad, gemäß Korrosionsschutzplan und technischen Regelwerk

- Die Kontrolle der Feuerverzinkung der Fachwerkkonstruktion incl. Stützenkonstruktion + Aufnahmekonstruktion hat nach DASt - Richtlinie 022 zu erfolgen: Der Prüfumfang der MT-Prüfung ist wie folgt: 30% für Aufnahmekonstruktion und 100% für das Mautbrückenportal.

- Prüfen der verwendeten Beschichtungsstoffe und der stahlfreien Strahlmittel auf Regelwerkskonformität (Zulassungen, Attestierungen, etc.) sowie der ordnungsgemäßen Lagerung und Verarbeitung

- Kontrolle der Vorbereitungsarbeiten z. B Sweepen und der Applikation

- Kontrolle der vom Hersteller erstellten Protokolle im Rahmen der Eigenüberwachung

- Prüfung der ausgeführten Beschichtung auf Einhaltung der geforderten Schichtdicken und Gleichmäßigkeit

- Zwischen- und Endkontrolle der

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Bestandsdokumentation auf Konformität mit dem technischem Regelwerk und der TC-Beauftragung

- Abnahme vor dem Versand – hinsichtlich Hauptmaße, prüfen der exakten Positionierung der Schlitten sowie korrekte Anordnung und Verschraubung der Systemtechnikhalter gem. Zeichnung zu 100%.

Berichterstattung:

Über jede durchgeführte Prüfung / Kontrolle im Betrieb wird ein Protokoll zeitnah erstellt. Die Protokolle sind TC laufend zu übergeben. Die Kontrollen finden in allen Fertigungs- bzw. Korrosionsschutzstätten statt.

Nach Beendigung der Überwachungsarbeiten ist eine abschließende Dokumentation inkl. Abschlußbericht innerhalb von 8 Tagen zu erstellen.

01.01.0010 (00) Voraussetzung Fertigungsüberwachung Neubau

Eine sach- und normgemäße Bearbeitung unter Beachtung des technischen Regelwerkes ist eine Selbstverständlichkeit und ist ein muss. Hier im wesentlichsten die technischen Regelwerke: ZTV-ING, DIN EN 1090, DIN EN 1461, DIN EN 12944

Die Überwachungsarbeiten dürfen nur durch qualifizierte Unternehmen und Personal mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung durchgeführt werden. Die technischen Regelwerke wie ZTV-ING, DIN EN 1090; DIN EN 1461 und DIN EN 12944 sind bekannt.Des Weiteren sind die nachfolgenden Anforderungen bei Angebotsabgabe zu bestätigen und mittels Dokument nachzuweisen.

Anforderungen Auftraggeber Erklärungen des Unternehmens  

Die technischen Regelwerke: ZTV-ING, DIN EN 1090, DIN EN 1461 und DIN EN 12944 sind bekannt.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja 

                     Nein   

 

Ein Beschichtungsinspektor ist vorhanden.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                     Nein

 

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Fortsetzung von letzter Seite (OZ: 01.01.0010) ...

Ein Schweißfachingenieur (European Welding Engineer / European Welding Inspector) ist vorhanden.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja        

                Nein

MT2 zertifizierter Magnetpulverprüfer (Magnetic Particle Testing)

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja        

                Nein

VT2 zertifizierter Sichtprüfer (Visual Testing)

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                      Nein

UT 2 zertifizierter Ultraschall- prüfer (Ultrasonic-Testing)

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja                     Nein

Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit im Umfang und Tätigkeit vergleichbaren Leistungen.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                     Nein

 

Die entsprechenden Qualifikationsnachweis müssen dem Angebot beiliegen.

01.01.0020 Fertigungsüberwachung bei einem Neubau

Die Anzahl der Besuche der Fertigungsüberwachung bei einem Neubau beinhaltet:

1* Kick-Off-Meeting5* Besuche beim Stahlbauer 1* Begutachtung Materialvorbereitungen + Zuschnitte 2* Schweißspaltabnahme 2* Schwarzabnahme vor dem Transport zur Verzinkerei1* Sweepabnahme bei der Korrosionsschutzfirma1* Beschichtungsabnahme1* Endabnahme vor Versand

psch nur Ges.-Preis _____________

Summe 01.01 Leistungsbeschreibung _____________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.02 Schadensbegutachtung / Instandsetzung Leistungsbeschreibung der Fertigungsüberwachung von Mautbrückenportalen und Aufnahmekonstruktionen Seiten- und Mittelstreifen sowie Aufbereitung Schlitten

Die Fertigungsüberwachung erstreckt sich auf:

- Überprüfung der Qualifikationen des ausführenden Unternehmens, bezogen auf die Ausschreibungsunterlagen von Toll Collect und der zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Prozesse

- Überprüfung der Schweißerprüfungsbescheinigungen (DIN EN ISO 9606) und der Zusatzprüfungen „Rohr-Rohr“, vollwandiger Anschluss in Anlehnung an die DIN EN 1090 Anhang E

- Überprüfung der Werkstattzeichnungen und Schweißanweisungen

- Überwachung der Durchführung der Arbeitsproben nach DIN EN ISO 15613 für Rohr-Rohr-Anschluss in Zwangsposition

- Kontrollen der Zulassungen der eingesetzten Schweißverfahren und Zusatzwerkstoffe

- Überprüfung der Akkreditierung des Prüflabors und der Zertifizierung der Zf-Prüfer nach DIN EN ISO 9712, sowie einer eventuellen stichprobenartigen Nachkontrolle

- Überprüfung der eingesetzten Grundwerkstoffe, sowie deren Rückverfolgbarkeit und Attestierungen

- Überwachung der eingesetzten Zusatzwerkstoffe, einschließlich deren Materialbescheinigungen, Zulassungen (DBS 918490-1), Lagerung und evtl. Rücktrocknung

- Überprüfung der Schweißnahtvorbereitung, Anpassungsarbeiten, Brennschnittgüten und Heftschweißarbeiten nach DIN EN ISO 9692 unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen nach DIN EN 13920 Klasse B/E.

- Überprüfung von Vorwärmtemperaturen- Einhaltung vorgegebener Schweißanweisungen,

Schweißparameter und der Schweißfolgen- Überprüfung der Ausführung der Schweißnähte

hinsichtlich äußerem Befund, der Vollständigkeit, sowie deren Maßhaltigkeit nach DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe „B“

- Teilnahme an zerstörungsfreien Prüfungen bzw.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Beurteilung von Prüfungsunterlagen des Herstellers bzw. Prüfers (100% VT, 20% MT und 100% UT an den HV-Nähten Stütze/ Fußplatte (Volumenprüfung) der Kontrollbrücken.

- Endkontrolle fertiggestellter Bauteile (schwarze technische Werkskontrolle) vor der Auslieferung zur Verzinkerei

- Kontrolle der vorgefertigten Konstruktion auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, sowie Einhaltung der vereinbarten Toleranzen

- Überprüfung von Hauptabmessungen nach der Vormontage.

- Zwischen- und Endkontrolle der Bestandsdokumentation auf Konformität mit dem technischen Regelwerk und der Einhaltung der durch TC geforderten Register- und Inhaltszuordnungen der Dokumentation

die korrosionsschutztechnische Überwachung erstreckt sich auf:

- die Oberflächenvorbereitung, wie Reinheit und Rauheitsgrad, gemäß Korrosionsschutzplan und technischen Regelwerk

- Die Kontrolle der Feuerverzinkung der Fachwerkkonstruktion incl. Stützenkonstruktion + Aufnahmekonstruktion hat nach DASt - Richtlinie 022 zu erfolgen: Der Prüfumfang der MT-Prüfung ist wie folgt: 30% für Aufnahmekonstruktion und 100% für das Mautbrückenportal.

- Prüfen der verwendeten Beschichtungsstoffe und der stahlfreien Strahlmittel auf Regelwerkskonformität (Zulassungen, Attestierungen, etc.) sowie der ordnungsgemäßen Lagerung und Verarbeitung

- Kontrolle der Vorbereitungsarbeiten z. B Sweepen und der Applikation

- Kontrolle der vom Hersteller erstellten Protokolle im Rahmen der Eigenüberwachung

- Prüfung der ausgeführten Beschichtung auf Einhaltung der geforderten Schichtdicken und Gleichmäßigkeit

- Zwischen- und Endkontrolle der Bestandsdokumentation auf Konformität mit dem technischem Regelwerk und der TC-Beauftragung

- Abnahme vor dem Versand – hinsichtlich Hauptmaße, prüfen der exakten Positionierung der Schlitten sowie korrekte Anordnung und

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Verschraubung der Systemtechnikhalter gem. Zeichnung zu 100%.

Berichterstattung:

Über jede durchgeführte Prüfung / Kontrolle im Betrieb wird ein Protokoll zeitnah erstellt. Die Protokolle sind TC laufend zu übergeben. Die Kontrollen finden in allen Fertigungs- bzw. Korrosionsschutzstätten statt.

Nach Beendigung der Überwachungsarbeiten ist eine abschließende Dokumentation inkl. Abschlußbericht innerhalb von 8 Tagen zu erstellen.

01.02.0010 (00) Voraussetzung Schadensbegutachtung

An den Konstruktionsteilen hat vor Beginn der Reparatur eine 100%ige Sichtprüfung zu erfolgen. Ziel ist, eventuell weitere Schäden aus dem Fahrzeuganprall am Riegel oder Stütze bzw. der Aufnahmekonstruktion festzustellen, so dass diese mit beseitigt werden können.

Die Prüfleistung ist mit Bildmaterial zu protokollieren und an Hand der Ergebnisse eine Reparaturempfehlung abzugeben.

Eine sach- und normgemäße Bearbeitung unter Beachtung des technischen Regelwerkes wird erwartet. Hier im wesentlichsten die technischen Regelwerke: ZTV-ING, DIN EN 1090, DIN EN 1461, DIN EN 12944

Die Überwachungsarbeiten dürfen nur durch qualifizierte Unternehmen und Personal mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung durchgeführt werden. Die technischen Regelwerke wie ZTV-ING, DIN EN 1090; DIN EN 1461 und DIN EN 12944 sind bekannt.Des Weiteren sind die nachfolgenden Anforderungen bei Angebotsabgabe zu bestätigen bzw. mit Angabe des Namens zu benennen.

Anforderungen Auftraggeber Erklärungen des Unternehmens  

Die technischen Regelwerke: ZTV-ING, DIN EN 1090, DIN 18800-7; DIN EN 1461 und DIN EN 12944 sind bekannt.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja 

                     Nein   

 

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Fortsetzung von letzter Seite (OZ: 01.02.0010) ...

Ein Beschichtungsinspektor ist vorhanden.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                     Nein

 

Ein Schweißfachingenieur (European Welding Engineer / European Welding

Inspector) ist vorhanden.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja        

                Nein

MT2 zertifizierter Magnetpulverprüfer

(Magnetic Particle Testing)

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja        

                Nein

VT2 zertifizierter Sichtprüfer (Visual Testing)

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                      Nein

UT 2 zertifizierter Ultraschall-

prüfer (Ultrasonic-Testing)nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja                     Nein

Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung mit im Umfang und Tätigkeit vergleichbaren

Leistungen.

nebenstehend benannte Anforderungen erfüllt 

Ja  

                     Nein

 

Die entsprechenden Qualifikationsnachweise müssen dem Angebot beiliegen.

01.02.0020 Fertigungsüberwachung bei einer Instandsetzung

Die Anzahl der Besuche der Fertigungsüberwachung bei einer Instandsetzung beinhaltet:

1* Kick-Off-Meeting1* 100%ige visuelle Prüfung und Begutachtung der Konstruktionsteile auf Schäden3* Besuche beim Stahlbauer

1* Begutachtung Materialvorbereitungen + Zuschnitte 1* Schweißspaltabnahme

1* Schwarzabnahme vor dem Transport zur Verzinkerei1* Sweepabnahme bei der Korrosionsschutzfirma1* Beschichtungsabnahme1* Endabnahme vor Versandt

psch nur Ges.-Preis _____________

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Summe 01.02 Schadensbegutachtung / Instandsetzung _____________

Druckdatum: 21.04.2021 Seite 10 von 13

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01.03 Aufwände für Fahrten und Übernachtung

01.03.0010 Fahrtkosten pro Kilometer

Die Fahrtkosten zu den einzelnen Überwachungsstätten werden nach tatsächlich gefahrenen Kilometern abgerechnet. Die Fahrstrecke errechnet sich vom Sitz der Firma zur Überwachungsstätte und zurück.In der Kilometerpauschale €/km ist die Fahrzeit des Prüfers und alle Fahrzeugnebenkosten z. B. Versicherung; Steuern; Kraftstoff/Energie etc. enthalten.

1,000 km _____________ _____________

EVENTUALPOSITION * OHNE GP *

01.03.0020 Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können abgerechnet werden, sollte die Arbeitszeit mehr als 10 Stunden betragen. Nachweis ist zu erbringen.

psch _____________ nur Einh.-Preis

Summe 01.03 Aufwände für Fahrten und Übernachtung _____________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - FertigungsüberwachungAlle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.04 Kosten für zusätzliche Termine

EVENTUALPOSITION * OHNE GP *

01.04.0010 Besuch mit Bericht beim Stahlbauer

Zusätzlicher Besuch beim Stahlbauer - Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis

1,000 h _____________ nur Einh.-Preis

EVENTUALPOSITION * OHNE GP *

01.04.0020 Besuch mit Bericht Verzinkerei

Zusätzlicher Besuch Verzinkerei - Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis

1,000 h _____________ nur Einh.-Preis

EVENTUALPOSITION * OHNE GP *

01.04.0030 Besuch mit Bericht bei der Korrosionschutzfirma

Zusätzlicher Besuch bei der Korrosionsschutzfirma - Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis

1,000 h _____________ nur Einh.-Preis

Summe 01.04 Kosten für zusätzliche Termine _____________

Summe 01 Fertigungsüberwachung / Schadensbegutachtungen

_____________

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LV-ZUSAMMENSTELLUNG Fertigungsüberwachung

01.01 Leistungsbeschreibung _____________

01.02 Schadensbegutachtung / Instandsetzung _____________

01.03 Aufwände für Fahrten und Übernachtung _____________

01.04 Kosten für zusätzliche Termine _____________

01 Fertigungsüberwachung / Schadensbegutachtungen

_____________

Angebotssumme netto EUR _____________

abzgl. Nachlass in % EUR

Angebotssumme abzgl. Nachlass EUR

zzgl. MwSt. 19,00 % EUR

Angebotssumme brutto EUR

Bieterschlusserklärung :

Das Angebot wird hiermit ohne Einschränkung, unter Anerkennung der Angebotsgrundlage abgegeben. Die Verhältnisse an der Baustelle sind dem Bieter vertraut.

Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift

Druckdatum: 21.04.2021 Seite 13 von 13

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Seite 1 von 7

Rahmenvertrag

zwischen

Toll Collect GmbH

Linkstraße 4

10785 Berlin

als Auftraggeber

- nachfolgend „Toll Collect“ genannt -

und

[…]

[…]

[…]

als Auftragnehmer

- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt -

über

Fertigungsüberwachung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz.

Seite 2 von 7

Präambel Toll Collect betreibt unter anderem ein System zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut (Mautsystem). Das System zur Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht (Kon-trollsystem), welches Bestandteil des Mautsystems ist, besteht unter anderem aus 300 automatischen Kontrolleinrichtungen, welche auf über Bundesautobahnen er-richteten Kontrollbrücken installiert sind. Eine Kontrollbrücke ist eine Tragkonstruk-tion, die unter anderem aus Stahl besteht. Die Herstellung einer Kontrollbrücke oder Einzelteile (z.B. Riegel, Stütze, F-Stücke und Rahmen und Anbauteile) nach einer Zerstörung oder einer Beschädigung durch Wiederbeschaffung oder Reparatur ist aus Gründen der Qualitätssicherung zu über-prüfen (Fertigungsüberwachung). Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien den nachfolgenden Vertrag:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Fertigungsüberwachung (Schweißtechnik) und korrosionsschutztechnische Überwachung von wiederbeschafften oder re-parierten Kontrollbrücken (Stahlbau).

1.2 Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Vertragsgegenstands insbesondere fol-gende Leistungen erbringen:

a) Fertigungsüberwachung (Schweißtechnik) und korrosionsschutztechni-

sche Überwachung,

b) Fertigungsprüfung,

c) Qualitätssicherung,

d) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleis-tungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Bege-hungen.

1.3 Der Auftragnehmer hat Toll Collect während und auch nach Erfüllung seiner Leis-

tungen nach Aufforderung unverzüglich Auskunft zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird.

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1.4 Im Einzelnen sind Art und Umfang der von dem Auftragnehmer gemäß §§ 1.1 und 1.2 zu erbringenden Leistungen in der Leistungsbeschreibung „2021-026 Fertigungsüberwachung / Begutachtungen“ (Anlage 1) beschrieben.

§ 2 Vertragsbestandteile; Rangfolge

2.1 Bestandteile dieses Vertrags sind:

a) dieser Vertrag ohne seine Anlagen,

b) die Anlagen zum Vertrag:

aa) Leistungsbeschreibung „2021-026 Fertigungsüberwachung / Begut-

achtungen“, Version 1.0 vom [02.03.2021] inklusive Preise (Anlage 1);

bb) Bestimmungen nach dem Betreibervertrag („Besondere Vertragsbe-dingungen“) (Anlage 2);

cc) Angebotsschreiben des Auftragnehmers (wird ergänzt) (Anlage 3);

dd) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

(VOL/B). 2.2 Sofern innerhalb der Vertragsbestandteile gemäß § 2.1 Widersprüche bestehen

sollten, findet § 1 Nr. 2 VOL/B Anwendung. 2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

§ 3 Abruf von Leistungen

3.1 Der Abruf von Leistungen erfolgt durch Toll Collect durch einseitige Willenser-

klärung in Textform gemäß § 126b BGB. Toll Collect teilt dem Auftragnehmer dabei zunächst die Beschreibung des Abrufbedarfs (Art, Umfang, Leistungszeit [Beginn und Ende] und Leistungsort) mit.

3.2 Ein Abruf erfolgt auf Grundlage entweder der rahmenvertraglichen Stück- oder Festpreise oder der angebotenen Tages- / Stundensätze bei Leistungen, die auf-wandsbezogen vergütet werden gemäß Anlage 1.

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3.3 Toll Collect kann den Auftragnehmer im Rahmen einer angemessenen Frist zur Abgabe eines präzisierenden Abrufangebots auffordern. Eine Leistungserbrin-gung darf erst dann erfolgen, wenn eine Freigabe von Toll Collect in Textform gemäß § 126b BGB hierfür vorliegt.

3.4 Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen in einem bestimmten Umfang besteht nicht.

3.5 Der Auftragnehmer dokumentiert sämtliche Leistungen und stellt Toll Collect die Dokumentation nach Leistungserbringung zur Verfügung (Arbeitsbericht).

§ 4 Vergütung

4.1 Der Auftragnehmer erhält von Toll Collect für seine Leistungen eine in Euro zu

zahlende Vergütung gemäß Anlage 1.

4.2 Mit dieser Vergütung sind sämtliche von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, die Gegenstand eines Einzelabrufs sind, abgegolten.

4.3 Der Auftragnehmer kann eine Erhöhung der Vergütung gemäß § 4.3 erstmals vierundzwanzig (24) Monate nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags, weitere Er-höhungen frühestens jeweils vierundzwanzig (24) Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung, ankündigen. Eine Erhöhung wird drei (3) Monate nach Ankündigung wirksam.

§ 5 Rechnungslegung

5.1 Der Auftragnehmer erteilt Toll Collect nach Leistungserbringung eine nachprüf-

bare Rechnung. Der Auftragnehmer stellt Toll Collect insbesondere folgende zur Rechnungsprüfung und Leistungsmessung notwendigen Daten zur Verfügung:

a) Arbeitsbericht (§ 3.2);

Dies gilt auch, sofern Pauschalvergütungen vereinbart sind.

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5.2 Rechnungen sind unter Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplatt-form (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de mit der Leitweg-ID der Toll Collect 992-80138-27 an Toll Collect zu übermitteln.

5.3 Rechnungen sind 30 Tage nach Eingang bei Toll Collect zur Zahlung fällig.

§ 6 Laufzeit des Vertrags

6.1 Dieser Vertrag tritt mit seinem Abschluss für eine Laufzeit von sechs (6) Jahren in Kraft.

6.2 Der Vertrag kann von Toll Collect nach Maßgabe von § 8 VOL/B gekündigt wer-den.

§ 7

Herausgabeanspruch von Toll Collect

7.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses gefertigten und beschafften Unterlagen sind Toll Collect nach Ende des Vertrags oder jeder-zeit auf Verlangen von Toll Collect auszuhändigen; sie werden ihr Eigentum.

7.2 Die Regelung nach § 7.1 gilt auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.

§ 8 Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils an-

deren Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Laufzeit sowie nach Beendigung die-ses Vertrags für weitere drei (3) Jahre ab dem Ende der Laufzeit des Vertrags nicht entgegen dem jeweiligen Vertragszweck zu verwerten oder anderen zu-gänglich zu machen.

8.2 Dies gilt ebenso hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung von Vergabe-verfahren. Es sind auch mündliche Informationen erfasst.

8.3 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche

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a) die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder

erhält, oder

b) bei Abschluss dieses Vertrags bereits allgemein bekannt waren oder nach-träglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflich-tungen allgemein bekannt wurden,

b) bei der empfangenden Partei bereits vorhanden waren, oder

c) von der empfangenden Partei herrühren.

8.4 Die Parteien werden ihre Mitarbeitenden, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind, entsprechend verpflichten.

8.5 Die Parteien werden den Kundennamen der jeweils anderen Partei als Referenz nicht ohne Einwilligung der jeweils anderen Partei zu Werbezwecken nutzen. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Textes.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Der Auftragnehmer kann eine Aufrechnung, ein Pfand- oder ein Zurückbehal-

tungsrecht nur hinsichtlich solcher Ansprüche geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.2 Die Parteien können, außer im Bereich des § 354a HGB, Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abtreten.

9.3 Sämtliche Informationen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie sämtlich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erstellende Doku-mente sind in deutscher Sprache abzufassen.

9.4 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergän-zungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

9.5 Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder nicht durchführbar, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht be-rührt. Die Parteien werden anstelle der ungültigen oder nicht durchführbaren

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Bestimmungen eine Regelung treffen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmung am ehesten entspricht.

9.6 Das auf diesen Vertrag anwendbare Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, den …………………………. Ort, den ……………………………… ___________________________ ____________________________ Toll Collect GmbH Auftragnehmer ___________________________ ____________________________ Toll Collect GmbH Auftragnehmer

Anlage 2 zum Vertrag über Fertigungsüberwachung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz („Vertrag“)

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Bestimmungen nach dem Betreibervertrag für Unterauftragnehmer

1. Mitteilungsrechte

Toll Collect ist berechtigt, Informationen über den Inhalt des Vertrags oder dessen Durchführung der Bundesrepublik Deutschland oder einem von ihr benannten Dritten mitzuteilen. Gesetzlich bestehende Verschwiegenheitsrechte und Verschwiegenheitspflichten bleiben hiervon unberührt.

2. Zusicherungen

Der Auftragnehmer sichert zu, über alle nach dem Gesetz erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Zertifizierungen zur Erfüllung der in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu verfügen und diese für die Laufzeit des Vertrags aufrecht zu erhalten. Der Auftragnehmer wird Toll Collect diesbezüglich schadlos und klaglos halten.

3. Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelt

Der Auftragnehmer gewährt seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I Seite 799), in der jeweils geltenden Fassung, unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Gesetzes über die Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348) – Mindestlohngesetz –, geändert durch Art. 2 Abs. 10 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, festgesetzt worden sind. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland (Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB) als auch Toll Collect sind zu jedem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit berechtigt, vom Auftragnehmer den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestlohngesetz in den jeweils geltenden Fassungen zu verlangen.

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4. Anwendung der VO PR NR. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953

Die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244) mit späteren Änderungen findet Anwendung. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden berechtigt sind, zu prüfen, ob die Vorschriften dieser Verordnung beachtet worden sind.

5. Auskunfts- und Einsichtsrechte der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Recht, vom Auftragnehmer Auskünfte über den aktuellen Stand der Leistungen zu verlangen und Einsicht in alle Unterlagen und sonstige Dokumentationen zu nehmen, die im Besitz des Auftragnehmers sind, soweit diese einen Bezug zum Mautsystem, dessen Betrieb oder den sonstigen Leistungspflichten des Auftragnehmers aus diesem Vertrag haben und keine zwingenden gesetzlichen Gründe der Einsichtnahme entgegenstehen (Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB). Mautsystem ist das von Toll Collect betriebene Mautsystem zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen durch schwere Lastkraftwagen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz.

6. Kündigungsrechte

6.1 Toll Collect ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen die Bestimmung zu den Zusicherungen gemäß Ziffer 2 Satz 1 verstößt.

6.2 Toll Collect ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Auftragnehmer auch nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist ausländer-, arbeits- oder sozialversicherungspflichtige Vorschriften oder gegen die Bestimmung zu den Mindestarbeitsbedingungen und dem Mindestentgelt gemäß Ziffer 4 verstößt.

7. Verbot der Gewährung von Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Entrich-tung der Maut

Der Auftragnehmer darf keinerlei Vergünstigungen jedweder Art im Zusammenhang mit der Entrichtung der Maut einräumen.

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8. Datenschutz

Der Auftragnehmer beachtet alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regelungen des Datenschutzes.

9. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jedwede Information (i) zu den Inhalten des Vertrags über die Erhebung von Maut und den Betrieb des Mautsystems zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Toll Collect vom 22./23.10.2019 (Betreibervertrag) und etwaiger Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen (jeweils einschließlich sämtlicher Anlagen und Anhänge) oder (ii) die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Betreibervertrag und / oder der Erfüllung seiner Leistungspflichten gegenüber Toll Collect erhält oder erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln und weiteren Dritten oder der Öffentlichkeit ohne die Zustimmung der Toll Collect solche Informationen nur insoweit zugänglich zu machen, als der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, Informationen ohne Zustimmung der Toll Collect nur für Zwecke der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung gegenüber Toll Collect zu nutzen.

10. Antikorruptionsklausel

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Korruption einzuhalten. Diese Verpflichtung umfasst in jedem Fall das Verbot unrechtmäßiger Zahlungen oder der Gewährung anderer unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger, Geschäftspartner, an deren Mitarbeiter, Familienangehörige oder sonstige Partner, und das Verbot von Beschleunigungszahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen.

Die Parteien werden sich gegenseitig bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und sich insbesondere gegenseitig unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen.

Stellt Toll Collect fest, dass der Auftragnehmer gegen Antikorruptionsvorschriften verstößt, stellt dies einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags dar.