Marktgemeinde Gablitz Flächenwidmungsplan- Änderung 2008 2. Teilabänderung des örtlichen...
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Marktgemeinde Marktgemeinde GablitzGablitz
FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan- Änderung 2008- Änderung 2008
2. Teilabänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der
Marktgemeinde Gablitz
Überblick Überblick ÄnderungspunkteÄnderungspunkte Festlegung von maximal zwei
Wohneinheiten für die Widmungs-art Bauland-Wohngebiete (BW)
Baulandtausch (BW) Schwester-Alfons-Maria-Gasse -> Bachgasse
Umlegung Grüngürtel Gablitzbach Hauersteigstraße
Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten
Gesetzliche Regelung (§16 Abs.5 NÖ ROG 1976 idgF.)– Möglichkeit, in Widmung Bauland-
Wohngebiete– maximal 2 oder 3 Wohneinheiten pro
Grundstück (Definition Wohnung gem. NÖ BTV 1997)
– zur Sicherung des strukturellen Charakters festzulegen
Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten
Begründungen für Gablitz– Erhaltung der Siedlungsstruktur– Erhaltung des Ortsbildes– Sicherung der Flüssigkeit des Verkehrs
und der Verkehrssicherheit– Regulierung der Bevölkerungs-
entwicklung im Hinblick auf die Ressourcen in der technischen und sozialen Infrastruktur
Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten
Vorgangsweise– Präzise Aufnahme der bestehenden bzw. in Bau
befindlichen Wohneinheiten– Herausnahme von 14 bestehenden Objekten mit
3 oder mehr Wohneinheiten (Härtefälle bei Wiedererrichtung)
– Herausnahme der Aufschließungszone Brand (zukünftige Entwicklungsoptionen bei Bedarf zu erarbeiten)
– Festlegung der Bestimmung BW-40-2WE für alle verbleibenden Grundstücke mit der bisherigen Widmung BW-40
Baulandtausch BW Baulandtausch BW BachgasseBachgasse
Umlegung GrüngürtelUmlegung Grüngürtel