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Methoden der Technischen Dokumentation, angewendet in der Verwaltung von Hochschulen für angewandte Wissenschaften Master Thesis Tristan Germer

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Methoden der TechnischenDokumentation, angewendet inder Verwaltung von Hochschulenfür angewandte Wissenschaften

Master Thesis

Tristan Germer

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Master Thesis

Methoden der Technischen Dokumentation, angewendet in der Verwaltung von

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

eingereicht von Tristan Germer, BA

Matrikelnummer: 01565429

Donau-Universität Krems Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement

Zentrum für Kognition, Information und Management

im Rahmen des Universitätslehrgangs Technische Kommunikation MSc

betreut durch Prof. Sissi Closs

München, 12. März 2018

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Eidesstattliche Erklärung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 i

Eidesstattliche Erklärung

Ich, Tristan Germer, BA, geboren am 19.10.1981 in Nordhausen, Deutschland, erkläre,

• dass ich meine Master Thesis selbständig verfasst, andere als die an-gegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfen bedient habe,

• dass ich meine Master Thesis bisher weder im In- noch im Ausland in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe,

• dass ich, falls die Arbeit mein Unternehmen betrifft, meinen Arbeitge-ber über Titel, Form und Inhalt der Master Thesis unterrichtet und sein Einverständnis eingeholt habe und

• dass die als Endversion elektronisch übermittelte Master Thesis mit der in Papierform übermittelten Master Thesis identisch ist.

München, 12.03.2018

Tristan Germer

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Danksagung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 ii

Danksagung

Die vorliegende Master Thesis entstand im Rahmen meines Studiums der Tech-nischen Kommunikation an der Donau-Universität Krems.

Die Idee zu diesem Thema entwickelte sich während einer Überarbeitung der Webseite der Hochschule München (HM). Dabei erkannte ich große Inkonsis-tenzen bei der Pflege und Verwaltung von Studien- und Prüfungsordnungen. Die Inkonsistenzen erwiesen sich als Problem für die Studierenden, da die SPO und die aktuellen Versionen davon nur sehr schwer lokalisiert werden konnten. Dies hatte zur Folge, dass Studierenden mit den Sachbearbeitern im Bereich „Prü-fung und Praktikum“ immer wieder in Kontakt traten.

Nachdem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner im Bereich „Prüfung und Prakti-kum“ eine Vorstellung hatte, wie das Problem gelöst werden könnte, nahm ich mich dieser Problematik im Rahmen dieser Thesis an, um zumindest dem Be-reich „Prüfung und Praktikum“ eine grobe Vorstellung zu geben, wie die Erstel-lung, Versionierung und Verwaltung der SPO in Zukunft gehandhabt werden könnten.

An dieser Stelle möchte ich mich beim gesamten Team des Bereiches „Prüfung und Praktikum“, das mir während meiner Ausarbeitungen für Rückfragen zur Verfügung stand, recht herzlich bedanken.

Ein besonderer Dank gilt Frau Prof. Sissi Closs für die Betreuung dieser Arbeit.

Des Weiteren danke ich meiner Familie, insbesondere meinen Eltern, die mir mein Studium ermöglicht und mich in all meinen Entscheidungen unterstützt haben. Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei meinem Partner, der mich animierte, das Masterstudium aufzunehmen, mich während dieser Zeit immer wieder ermutigte und mit vielen nützlichen Tipps einen wesentlichen Teil dazu beigetragen hat.

München, im Februar 2018 Tristan Germer

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Abstract

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 iii

Abstract

Universities of Applied Sciences (UAS) in Germany create course and examina-tion achievements (CEA) in probritary file formats. The formats used do not al-low structured creation of individual components. Thus, it is not possible to cre-ate new SPOs based on standardized blocks. The aim of the master's thesis was to apply methods and concepts of technical documentation at UAS in the field of CEA. Therefore, existing CEA were examined to find out whether they can be structured using the single-sourcing principle with the help of XML (DITA) in such a way that less redundant content is created, and existing con-tent can be reused over and over again. The results show that the administra-tive burden neither decreases nor can it be facilitated in the preparation and maintenance of CEA. This is mainly due to the fact that a large number of peo-ple are involved in the creation and editing process and that no systems of tech-nical documentation have yet found their way into the UAS administration. Fi-nally, this master's thesis is based on the findings, with a guide on how study and test orders can be consistently created based on document and style sheets. This master's thesis is of use to administrators at UAS or other educa-tional establishments that prepare statutes and regulations, as well as to stu-dents of technical documentation.

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Kurzfassung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 iv

Kurzfassung

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Deutschland erstellen Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) durchgehen in proprietären Dateiforma-ten. Die verwendeten Formate erlauben keine strukturierte Erfassung von einzel-nen Bestandteilen. Somit ist es nicht möglich aufbauend auf standardisierten Bausteinen neue SPO zu erstellen. Das Ziel der vorliegenden Master Thesis war es, Methoden und Konzepte der Technischen Dokumentation an HAW im Be-reich SPO anzuwenden. Dazu wurden bestehende SPO untersucht, um heraus-zufinden, ob diese über das Single-Sourcing-Prinzip mithilfe von XML (DITA) strukturiert so zusammengesetzt werden können, dass wenig redundante In-halte entstehen und vorhandene immer wieder verwendet werden können. Die Ergebnisse zeigen, dass der Verwaltungsaufwand weder abnimmt noch eine Er-leichterung bei der Erstellung und Pflege von SPO erreicht werden kann. Dies liegt vor allem daran, dass bei der Erstellung und Bearbeitung eine Vielzahl von Personen involviert sind und heutzutage noch keine Systeme bzw. Systemati-ken der Technischen Dokumentation Einzug in die Verwaltungen an HAW gehal-ten haben. Schlussendlich beschreibt diese Master Thesis aufgrund der Er-kenntnisse, mit einem Leitfaden, wie Studien- und Prüfungsordnungen anhand von Dokumenten- und Formatvorlagen konsistent erstellt werden können. Diese Master Thesis ist für Mitarbeiter in der Verwaltung an HAW oder anderen Bil-dungseinrichtungen, die Satzungen und Ordnungen erstellen sowie für Studie-rende der Technischen Dokumentation interessant.

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Hinweise zur sprachlichen Ausführung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 v

Hinweise zur sprachlichen Ausführung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränke ich mich in dieser Master Thesis bei der Benennung von Personen auf die männliche Form. In diesen Fällen sind immer sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.

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Abkürzungsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 vi

Abkürzungsverzeichnis

AES Änderungssatzung

CI Corporate Identity

CMS Content Management System

DITA Darwin Information Typing Architecture

DTP Desktop-Publishing

ECTS European Credit Transfer System

HAW Hochschule für angewandte Wissenschaften

HM Hochschule München

IMAP Information Mapping®

LMU Ludwig-Maximilians-Universität München

PDF Portable Document Format

PRIMUSS Prüfungs-, Immatrikulations- und Studentenverwaltungs-System

RAPO Rahmenprüfungsordnung

SGML Standard Generalized Markup Language

SPO Studien- und Prüfungsordnung

SSP Single Source Publishing

StMBKWK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

SWS Semesterwochenstunden

TD Technische Dokumentation

TMS Translation Memory System

TUM Technische Universität München

XML Extensible Markup Language

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Inhaltsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 vii

Inhaltsverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung ............................................................................... i

Danksagung ................................................................................................ ii

Abstract ..................................................................................................... iii

Kurzfassung ................................................................................................ iv

Hinweise zur sprachlichen Ausführung ......................................................... v

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................ vi

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................... vii

1. Einleitung .......................................................................................... 1 1.1. Problemstellung.............................................................................................. 1 1.2. Zielsetzung ...................................................................................................... 4 1.3. Vorgehensweise ............................................................................................. 5

2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) ............ 6 2.1. Gesetzliche Anforderungen ........................................................................... 6 2.2. Globale Anforderungen ................................................................................ 12 2.3. Textliche Anforderungen ............................................................................. 14 2.4. Layout-Anforderungen ................................................................................. 15

3. Wiederverwendung von Informationen ...............................................19 3.1. Single Source Publishing (SSP) .................................................................. 19 3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie ................ 21

4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen (Strukturierungsmethoden (+Beispiele)).............................................24

4.1. Klassenkonzept-Technik® ........................................................................... 25 4.2. Funktionsdesign® ......................................................................................... 29 4.3. Information Mapping®................................................................................ 32

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Inhaltsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 viii

5. Darwin Information Typing Architecture (DITA) ..................................39 5.1. DITA – das Baukastensystem ..................................................................... 39 5.2. Entstehung und Bedeutung von DITA ......................................................... 39 5.3. Topics und Topic-Arten/-Typen ................................................................... 40 5.4. Wiederverwendung von Inhalten ................................................................. 42 5.4.1. conref-Mechanismus ........................................................................................... 42 5.4.2. Verwendung von Variablen .................................................................................. 43

6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA .....................................................................................45

6.1. Allgemeiner Aufbau ...................................................................................... 45 6.2. Spezifischer Aufbau ..................................................................................... 50 6.3. Vorüberlegungen .......................................................................................... 50 6.3.1. Paragrafen in immer gleicher Reihenfolge ........................................................ 50 6.3.2. Versionierung ......................................................................................................... 51 6.3.3. Nummerierung von Absätzen und Sätzen ........................................................ 53 6.3.4. Fuß- und Endnoten ................................................................................................ 55 6.3.5. Inhalte Zielgruppenspezifisch ein- und ausblenden ........................................ 57 6.3.6. Verwendung von Variablen .................................................................................. 57 6.4. Dateistruktur festlegen ................................................................................ 62 6.5. Aufteilung in Topics ..................................................................................... 64 6.5.1. Komplette Paragrafen als einzelne Topics ....................................................... 64 6.5.2. Aufteilung von Paragrafen in einzelne Topics .................................................. 67

7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ......................................71 7.1. Wiederverwendung von Inhalten durch Standardisierung ........................ 71 7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen ...................................... 74 7.2.1. Autoren von SPO sind keine Redakteure ........................................................... 74 7.2.2. Studien- und Prüfungsordnungen müssen nicht verändert werden.............. 75 7.2.3. „Microsoft Word“ ist das Maß aller Dinge ......................................................... 75 7.2.4. Formatvorlagen sind der Schlüssel zum Erfolg................................................ 76 7.2.5. Anmerkungen für Autoren ................................................................................... 78 7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung ...................... 79

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Inhaltsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 ix

8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen mit „Microsoft Word“ ..........................................83

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse ................................................... 83 8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen .............. 90 8.3. Anwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen ............................... 100

Literaturverzeichnis .................................................................................. 102

Abbildungsverzeichnis .............................................................................. 106

Tabellenverzeichnis .................................................................................. 108

Code-Beispielverzeichnis .......................................................................... 110

Anhang ..................................................................................................... 111 Studien- und Prüfungsordnungen verschiedener Hochschulen (Linkliste)....... 111 Original Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der Hochschule München

..................................................................................................................... 113 Überarbeitete Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der

Hochschule München ................................................................................ 130 Überarbeitete Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der

Hochschule München für Veröffentlichung mit Plazhaltertexten .......... 150

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1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 1

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

„In Deutschland gibt es staatliche und staatliche anerkannte Hochschule, die meist in Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen unterteilt werden.“ („Hochschu-len in Deutschland - Universität, Fachhochschule, usw. - Hoch-schulkompass“, o. J.) Ein Studium an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zeichnet sich durch einen ausgeprägten Praxisbezug und eine zielge-naue Ausrichtung auf die konkreten beruflichen Anforderungen aus (vgl. StMBKWK, 2017).

Mit den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs einher ge-hen zahlreiche Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Weiterbil-dungszertifikaten, deren Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) im „Ersten Teil B Staatliche Hochschulen, Abschnitt IV Studium, Lehre und Prüfungen (Art. 54–65)“ festgesetzt sind.

In Artikel 58 „Studienordnungen“ und Artikel 61 „Prüfungen, Prü-fungsordnungen“ steht, dass die Studienordnung auf der Grund-lage der Prüfungsordnung den Inhalt und Aufbau des Studiums regelt. Die Prüfungsordnung regelt die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsverfahren. Im Speziellen können Form und Verfahren der einzelnen Ordnungen je nach Studiengang variie-ren (BayHSchG, 2006).

Damit lässt sich festhalten, dass Studien- und Prüfungsordnun-gen (SPO) die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ord-nungsgemäßes Studium festlegen (Wikipedia, 2017).

Wird ein neuer Studiengang entwickelt, geht damit die Entwick-lung einer SPO für diesen Studiengang einher. Eine SPO wird in der Regel nicht von Grund auf neu geschrieben, sondern aus ei-

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1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 2

ner allgemeinen SPO übernommen. Dabei werden allgemeingül-tige Teile verwendet und bei Bedarf angepasst. Hinzu kommen Anlagen zu Modulen und Prüfungsleistungen im jeweiligen Stu-diengang. Dabei werden die einzelnen Module aufgelistet und tabellarisch mit folgenden Informationen ergänzt:

• Semesterwochenstunden (SWS) • ECTS-Kreditpunkten (European Credit Transfer System) • Art der Lehrveranstaltung (z. B. Projektstudium, Seminar, se-

minaristischer Unterricht) • Prüfungsformen und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prü-

fungen in Minuten (z. B. schriftliche Prüfung, Projektarbeit, Studienarbeit, Seminararbeit)

Die Erstellung einer SPO durchläuft einen Prozess in dem meh-rere Arbeitsversionen erstellt werden.

Ist die Erstellung abgeschlossen und die SPO durch die entspre-chenden Gremien beschlossen, liegt die erste Version vor. Die SPO kann für Bewerber des jeweiligen Studiengangs veröffent-licht werden.

Durch die zielgenaue Ausrichtung auf konkrete berufliche Anfor-derungen müssen Studiengänge von Zeit zu Zeit angepasst werden (StMBKWK, 2017). Dies bedeutet, dass eine bestehende Version der SPO kopiert und an den erforderlichen Stellen ange-passt wird. Zum Nachvollziehen der Änderungen werden soge-nannte Änderungssatzungen (AES) erstellt. In diesen ist auf ei-nen Blick zu sehen, welche Änderungen für eine neue Version vorgenommen wurden. Die Anpassungen werden anschließend im Studierenden-Verwaltungsprogramm für den Studiengang als neue Version mit den entsprechenden Änderungen erfasst. Studierende studieren somit immer nach der Version der Studi-enordnung, die zum Zeitpunkt ihrer Immatrikulation gültig ist.

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1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 3

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Studierende in eine neuere SPO übergeleitet werden. Unter folgenden Umständen tritt solch ein Fall ein:

• Auf Antrag bei Wechsel des Studienschwerpunkts • Auf Antrag aus persönlichen Gründen • Generelle Änderung der bestehenden SPO, d. h. Überleitung

aller Studierenden in die neue SPO

Nachforschungen haben ergeben, dass an allen HAW im PRIMUSS-Verbund sowie die Münchner Universitäten Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und die Technische Universität München (TUM) nicht ausreichend Expertise vorhan-den ist, wie sie SPO und weitere Dokumente, die einen Lebens-zyklus mit verschiedenen Versionen durchlaufen, bestmöglich erstellen, verwalten und archivieren sollen.

Zu den HAW im PRIMUSS-Verbund gehören (Stand Januar 2018):

• Evangelische Hochschule Freiburg • Evangelische Hochschule Nürnberg • Hochschule Ansbach • Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg • Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof • Hochschule München (HM) • Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden, • Technische Hochschule Ingolstadt

Dazu kommt, dass SPO über verschiedene Medienkanäle bereit-gestellt werden müssen. Anwender fordern dies und sind es auch in vielen Bereichen gewohnt (Schmidtmann, 2003). Weiter-hin schreiben Melaschuk et al., dass besonders im digitalen Be-reich die Zahl der Medienkanäle stetig zunimmt (2015, S. 122).

Laut Melaschuk et al. zählen zu den verschiedenen Medienka-nälen der Kanal „Print mit Publikationen“, der „Kanal Digital mit Internetauftritten (Webseiten) und Anwendungen/Publikationen (Apps, E-Paper, E-Books)“ und der Kanal „Strukturierter Daten-austausch“ (2015, S. 48).

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1. Einleitung

1.2. Zielsetzung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 4

1.2. Zielsetzung

Die Erstellung, Verwaltung und Versionierung einer neuen bzw. bestehenden SPO hat Ähnlichkeit mit Dokumenten in der Tech-nischen Dokumentation. Dazu gehören unter anderem die Er-stellung und Versionierung von Betriebsanleitungen. Aus die-sem Grund untersucht diese Master Thesis folgende For-schungsfrage:

Können Methoden der Technischen Dokumentation für die Er-stellung, Verwaltung und Versionierung von Studien- und Prü-fungsordnungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaf-ten in Deutschland angewendet werden?

Da die Problematik nicht auf die HM beschränkt ist, können alle Fachhochschulen bzw. Universitäten von dieser Master Thesis profitieren. Demzufolge handelt es sich um ein relevantes Thema, das wichtig ist, untersucht zu werden.

Darüber hinaus werden folgende Forschungsunterfrage beant-wortet:

Welche Anforderungen werden an SPO gestellt?

Wie kann die Trennung von Inhalt und Layout erreicht werden?

Wie kann die Erstellung neuer Versionen technisch unterstützt werden?

Durch die Beantwortung aller Fragen sollen HAW und weitere Bildungsinstitutionen mit ähnlichen Anforderungen einen Ein-blick in die Methoden der Technischen Dokumentation erhalten und erfahren, wie diese auch in ihrem Bereich eingesetzt wer-den können.

Während der Recherche zu dieser Master Thesis wurden keine Quellen gefunden, die das beschriebene Problem sowie Content Management Systeme in Verwaltungen zum Thema haben. Diese Forschungslücke möchte ich mit der Master Thesis schließen.

Die Master Thesis soll Verwaltungen an HAW ermutigen, bei der Erstellung, Verwaltung und Versionierung von Studien- und Prü-fungsordnungen neue Wege zu gehen.

Forschungs-frage

1

2

3

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1. Einleitung

1.3. Vorgehensweise

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 5

1.3. Vorgehensweise

Im Folgenden soll die Ausgangslage beschrieben werden. Hier wird auf die Besonderheiten eingegangen, die bei der Erstellung von SPO bestehen. Anschließend werden die Anforderungen an die Erstellung und Qualität von SPO definiert.

Im Anschluss daran sollen die Anforderungen an Studien- und Prüfungsordnungen beschrieben werden. Dazu werden gesetzli-che, globale, textliche und visuelle Anforderungen näher be-trachtet.

Danach beschäftigt sich die Master Thesis mit der Wiederver-wendung von Inhalten. Daraus folgt der Ansatz des Single Source Publishing (SSP). Beim SSP besteht die Grundidee darin, aus einer Quelle mehrere Versionen und Endformate zu publi-zieren.

Aufbauend darauf werden gängige Standardisierungs- und Strukturierungsmethoden beschrieben, die dann in die Anwen-dung von dem Baukastensystem DITA münden werden.

Nachdem die Grundlagen beschrieben wurden, wird diese Mas-ter Thesis anhand vorliegender SPO die Grundlagen anwenden und das jeweilige Vorgehen beschreiben, sodass jeder Schritt nachvollziehbar ist.

In der Zusammenfassung und Schlussfolgerung folgt das Resü-mee der vorherigen Schritte. Ein besonderes Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Realisierung und der Umsetzbarkeit. Darüber hinausgehend wird ein alternativer Weg für den Umgang mit SPO dargelegt.

Schlussendlich enthält die Master Thesis einen Leitfaden zur Er-stellung von einheitlichen SPO mit „Microsoft Word“. Dieser Leitfaden beschreibt ein schrittweises Vorgehen, wie mit „Microsoft Word“ durchgängig einheitliche SPO auf Grundlage von Dokumenten- und formatvorlagen entstehen können.

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 6

2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)

Kapitel 2 beantwortet die Forschungsunterfrage „Welche Anfor-derungen werden an SPO gestellt?“, denn SPO müssen nicht nur rechtlichen Anforderungen und Maßgaben des Ministeriums (Schwab & Kramhöller, 2016, S. 13) genügen, sondern sollen auch marktwirtschaftlich ökonomisch erstellt werden. Weiterhin müssen sie revisionssicher und mindestens für die Zeit des Be-stehens eines Studiengangs vorliegen. Die Endanwender, Be-werber und Studierende sowie Lehrpersonal und Mitarbeiter in der Verwaltung müssen die erstellten Dokumente verstehen. Im Hinblick auf nichtdeutsche Leser wäre eine übersetzungs-freundliche Erstellung auf Textebene von Vorteil.

2.1. Gesetzliche Anforderungen

In Bayern regelt das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) in Art. 58, Abs. 1 den Inhalt einer Studienordnung:

(1) 1Soweit dies für die Planung des Studiums erforderlich ist, soll die Hochschule eine Studienordnung durch Satzung aufstellen, die keiner Genehmigung nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 bedarf. 2Sie regelt auf der Grundlage der Prüfungsord-nung Inhalt und Aufbau des Studiums. 3Die Studienordnung kann die Voraussetzungen für die Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen regeln, insbesondere die Teil-nahme an einzelnen Lehrveranstaltungen vom Nachweis ausreichender Kenntnisse oder besonderer Befähigung ab-hängig machen, und Regelungen über den Erwerb der Vo-raussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung und des-sen Wiederholbarkeit treffen.

Auch im BayHSchG in Art. 61, Abs. 3 wird geregelt, was in der Prüfungsordnung stehen muss:

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 7

(3) 1Die Prüfungsordnung regelt die Prüfungsanforderun-gen und das Prüfungsverfahren.2Sie muss insbesondere re-geln 1. den Zweck der Prüfung, die Gegenstände der Prüfung und die Anforderungen in der Prüfung, 2. die Prüfungsorgane, 3. die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen und deren Wiederholbarkeit, 4. das Verfahren zur Anrechnung von Kompetenzen nach Maßgabe des Art. 63 auf die nach der Prüfungsordnung nachzuweisenden Kompetenzen, für außerhalb des Hoch-schulbereichs erworbene Kompetenzen auch den Umfang der anrechenbaren Kompetenzen, 5. die Regeltermine für die Vor-, Zwischen- und Abschluss-prüfung sowie studienbegleitende Prüfungen oder die Fris-ten für die Meldung zu diesen Prüfungen, 6. die Regelstudienzeit und den Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen, 7. die Bekanntmachung der Prüfung und die Benachrichti-gung der Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerin-nen, 8. die Form und das Verfahren der Prüfung; die Prüfungs-ordnung kann in geeigneten Studiengängen vorsehen, dass Prüfungen in einer Fremdsprache abgenommen werden, 9. die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungsarbeiten sowie die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften, 10. die Grundsätze für die Bewertung der einzelnen Prü-fungsleistungen und die Ermittlung des Prüfungsgesamter-gebnisses; schriftliche Prüfungsleistungen, die als nicht be-standen bewertet werden sollen, sind von zwei Prüfenden zu bewerten, mündliche Prüfungen sind mindestens von ei-nem Prüfenden und einem sachkundigen Beisitzer durchzu-führen,

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 8

11. die Wiederholung der Prüfung, wobei durch studienor-ganisatorische Maßnahmen sicherzustellen ist, dass die Wiederholung in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich ist; bei sonstigen Studien im Sinn von Art. 56 Abs. 6 Nr. 1 kann die Prüfung einmal wiederholt werden, 12. den nach bestandener Prüfung zu verleihenden akade-mischen Grad.

Die Komplexität in Bezug auf die steigende Anzahl von Studien-gängen zeichnet sich im Umfang der SPO ab. An der HM kön-nen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 90 Studiengängen belegt werden („Hochschule München - Übersicht Studienangebot“, o. J.). Die Anzahl der SPO begrenzt sich allerdings nicht auf die 90 Studiengänge, sondern erstreckt sich auf ungefähr 600 SPO. Davon sind ca. 300 SPO im SPO-Archiv verfügbar, weil in diesen noch aktive Studenten studieren („Hochschule München - Ver-ordnungen und Satzungen (RaPO, APO, SPO)“, o. J.).

Die Bestandteile einer SPO werden über die Rahmenprüfungs-ordnung (RAPO), den Fakultätsrat und den Senat festgelegt. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch das Präsidium der HAW (Schwab & Kramhöller, 2016, S. 12). Der Erstellungsprozess ei-ner SPO geht einher mit der Entwicklung eines Studiengangs und ist vor der Einführung des Studiengangs beendet.

Beispielhaft möchte ich die Entwicklung einer SPO an der HM darstellen. Dazu dient der Prozess in Abbildung 2.1, Seite 10. Vor der Entwicklung einer SPO muss ein neuer Studiengang ge-nehmigt sein. Es folgt danach die Ausarbeitung der ersten Ver-sion der SPO anhand einer Muster-SPO. Anschließend erfolgt die Prüfung und der Beschluss der SPO durch den Fakultätsrat. Danach muss die SPO durch den Senat beschlossen werden. Am Ende genehmigt das Präsidium die Ausfertigung (Schwab & Kramhöller, 2016, S. 12–13).

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 9

SPO basieren, wie die meisten Dokumente an HAW, häufig auf proprietären Applikationen und Datenformaten. Bei der Erstel-lung ist die Verwendung von DTP-Werkzeugen, wie „Microsoft Word“ und „OpenOffice/LibreOffice Writer“, weit verbreitet („Das Microsoft-Dilemma“, 2018). Dafürsprechen könnte, dass SPO dem Anwender oft in gedruckter bzw. als ebensolches (Druck-)PDF zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung als PDF hat die Zeit der Digitalisierung mit sich gebracht. Damit konnten die sonst nur als physische Medien vorliegenden Doku-mente einem breiten Publikum digital zur Verfügung gestellt werden.

Proprietäre Datenformate sind system- und toolabhängig. Auf-grund der Langlebigkeit von SPO können probrietäte Datenfor-mate ein großer Nachteil in Bezug auf Lizenzkosten bzw. zu-sätzliche Konverter mit sich bringen. Weiterhin wirkt sich nach-teilig aus, dass Inhalt und Layout nicht voneinander getrennt be-arbeitet werden können. Beispielgebend sind Änderungen bzw. Anpassungen von Layoutvorgaben bzw. Layoutbestandteilen. Zum Beispiel führt die Änderung des Logos oder der Haus-schrift zu aufwendigen Formatierungsarbeiten. Besonders für die Übersetzung von Dokumenten ist eine Trennung von Inhalt und Layout vorzuziehen.

Je nach Studiengang sind SPO inhaltlich und strukturell unter-schiedlich aufgebaut. Gleichzeitig können auch identische In-halte, wie „Zweck der Studien- und Prüfungsordnung“, „Bewer-tung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis“, „In-Kraft-Treten“ usw. vorkommen.

Erstellt werden SPO manuell. Dabei wird wertvolle Zeit mit For-matierungsarbeiten aufgewendet. Werden Informationen einer anderen, schon bestehenden SPO wiederverwendet, wird Copy-and-Paste angewendet und der eingefügte Teil mit hoher Wahr-scheinlichkeit modifiziert. Somit liegen unausweichlich ver-schiedene Varianten vor, und keiner hat Kenntnis darüber, wel-che Textvariante richtig und noch aktuell ist.

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 10

Abbildung 2.1 Teilprozess: Studiengangdokumente vervollständigen an der Hochschule München

(Quelle: Schwab & Kramhöller, 2016, S. 12)

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.1. Gesetzliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 11

Weiterhin lässt sich die Abstammung der modifizierten Inhalte nicht nachvollziehen. Da die Dokumente auf Servern (Aus-tauschlaufwerken) im Dateisystem abgelegt werden, wird auf unterschiedlichste Art versucht, diese Dokumente mit Zusatzin-formationen (Metadaten) anzureichern. Mit Metadaten soll die Verwaltung der SPO vereinfacht werden. Im Hinblick auf die An-zahl der vorhandenen SPO jedoch potenziert sich der Pflegeauf-wand mit jedem neuen Studiengang und jeder neuen Version. Diese Arbeitsweise ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch fehleranfällig und kann somit zu weiteren Kosten führen.

Ein solcher Prozess ist oft informell und zufällig. Mehrere Versi-onen sind somit als Kopie mit nicht-informativen Dateinamen vorhanden (z. B. XYZ-V1.docx, XYZ-V2.docx usw.). Die Auf-rechterhaltung dieser Versionen und die Verschmelzung können zu einer unüberschaubaren Verbreitung von Dateien führen (Ram, 2013). Beispielhaft in Abbildung 2.2 zu sehen.

Regeln bei der Erstellung von Dokumenten werden nicht konsis-tent eingehalten. Das beginnt bei der Benennung von Dokumen-ten geht über die Nutzung von z. B. Formatvorlagen bis hin zur Veröffentlichung in standardisierter Form.

Abbildung 2.2 SPO für den Bachelor-Studiengang Design im Dateisystem

(a) 1. Ebene mit der Grundfassung (b) 2. Ebene für eine geänderte Fassung (Folgefassung)

(Quelle: eigene Bildschirmfotos)

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.2. Globale Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 12

Die Einarbeitung von neuen Mitarbeitern in diese Themenfelder gestaltet sich langwierig und schwierig. Vorweg muss ein Ver-ständnis für die Prozesse und die nicht-informativen Dateina-men geschaffen werden.

Dadurch das die HM die zweitgrößte staatliche Fachhochschule in Deutschland ist (Statistisches Bundesamt, 2015) und sie so-mit repräsentativ für alle Fachhochschulen in Deutschland steht, werden die Untersuchungen anhand von SPO der HM durchgeführt. Demzufolge können erarbeitete Ergebnisse für andere deutsche staatliche Fachhochschulen relevant sein und gelten hochschulübergreifend. Generell können die Erkennt-nisse aus dieser Master Thesis auch für weitere Dokumente an HAW bzw. anderen Einrichtung nützlich sein.

2.2. Globale Anforderungen

Die Qualität von SPO kann im Allgemeinen als globale Anforde-rung verstanden werden. Über die Qualität von SPO entscheiden die entsprechenden Zielgruppen. Sind SPO sorgfältig struktu-riert, können diese die Qualität ungemein verbessern und gleich-zeitig eine wirtschaftliche Erstellung der Dokumente sicherstel-len.

Tabelle 2.1 Anzahl der Studierenden an staatlichen Fachhochschulen in Deutschland 2015, absteigend

Ranking Name der Fachhochschule Anzahl Studierende

1 Fachhochschule Köln 24.499

2 Fachhochschule München (Hochschule Mün-chen)

17.452

3 Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg

16.677

4 Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen usw.

15.927

(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2015)

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.2. Globale Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 13

An erster Stelle sollten somit immer die Erwartungen und Anfor-derungen der Anwender stehen und auch erfüllt werden. Rom-berg (2000) schreibt, dass Technische Dokumentationen nicht zum Vergnügen gelesen werden, sondern um Wissen und Fer-tigkeiten im Umgang mit dem Produkt zu erwerben, und stellt folgende Anforderungen an Technische Dokumentationen:

Eine einfache und logische Struktur hilft die benötigten Informa-tionen schnell und einfach zu finden (vgl. Romberg, 2000 und Zühlke, Romberg, & Meil, 1998). Dazu zählen Navigationshilfen, wie Inhalts-, Stichwort- und weitere Verzeichnisse, Orientie-rungshilfen, wie Kolumnentitel, Seitenzahlen, Marginalien usw. sowie ein übersichtliches Layout (vgl. Romberg, 2000 und Hoff-mann & Hölscher, 1994).

Eine verständliche Darbietung der Informationen mit klarer Glie-derung sowie der nüchternen und unkomplizierten Sprache (vgl. Romberg, 2000 und Hoffmann & Hölscher, 1994).

Ein einheitliches Erscheinungsbild in Bezug auf Inhalt, Struktur und formale Gestaltung (vgl. Romberg, 2000 und Hoffmann & Hölscher, 1994).

Eine vollständige Dokumentation, die alle notwendigen, aber keine zusätzlichen überflüssigen und unnötigen Informationen enthält (vgl. Romberg, 2000 und Hoffmann & Hölscher, 1994 und Schleiff, 2007).

Sachlich und richtige Informationen zur Verwendung des Pro-duktes. Inhaltliche Wiedersprüche und Unklarheiten dürfen nicht vorhanden sein (vgl. Romberg, 2000 und Hoffmann & Hölscher, 1994 und Schleiff, 2007).

Die zuvor genannten Anforderungen lassen sich nicht nur auf SPO übertragen, sondern auch auf viele andere Dokumente. Da-bei spielt es im Wesentlichen keine Rolle, ob es sich um Anwen-derdokumentationen, Berichte oder ähnliches handelt.

Generell lassen sich Anwender in Zielgruppen unterteilen. Die Unterteilung kann z. B. anhand ihrer Qualifikation und Erfahrung

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.3. Textliche Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 14

erfolgen. Dabei nimmt die Qualifikation Einfluss auf die zu erfül-lende Aufgabe und somit auf die Inhalte der SPO. Die Erfahrung ist für den Detaillierungsgrad der Inhalte wichtig.

Laut Hoffmann & Hölscher (1994, S. 23) sollten Dokumentatio-nen inhaltlich, sprachlich und in ihrer äußeren Handhabung möglichst genau auf die Zielgruppe abgestimmt werden.

SPO gibt es allerdings, unabhängig der Zielgruppe, nur in einer Version. Somit sind an dieser Stelle keine Überlegungen anzu-strengen, welche Zielgruppen welche Informationen erhalten sollen.

2.3. Textliche Anforderungen

Auf textliche Anforderungen soll in dieser Master Thesis nicht weiter eingegangen werden, da für Gesetzestexte, Ordnungen bzw. Verwaltungsvorschrift andere Anforderungen gelten als für Texte in der Technischen Dokumentation.

Damit Gesetzestexte juristisch einwandfrei formuliert sind, soll-ten diese generell von Personen mit einem juristischen Hinter-grund verfasst werden. Demzufolge werden Studien- und Prü-fungsordnungen auch von Juristen an der Hochschule über-prüft.

Die Überführung in ein entsprechendes Layout kann wiederum von Verwaltungsmitarbeitern bzw. Sekretärinnen übernommen werden. Dabei sollten Vorlagen bzw. die Mustersatzungen ein-fach gestaltet sein, sodass diese von allen Beteiligten ohne grö-ßeren Einarbeitungsaufwand bearbeitet werden können. Bei der Nutzung von DITA, angebunden an ein CMS, wird die Nutzung durch verschiedenen Personen erheblich erschwert, da diese alle in das System und dessen Logik eingearbeitet werden müs-sen. Mehr zu DITA in Kapitel 5, Seite Seite 39ff. Auch der Zugriff auf das System muss geregelt sein. Dazu gehört unter anderem das Ausrollen benötigter Software.

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.4. Layout-Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 15

2.4. Layout-Anforderungen

SPO sollten so gestaltet sein, dass es den Lesern leichtfällt, diese zu lesen (vgl. Romberg, 2000, S. 20). Dazu zählt das Lay-out genauso wie die textlichen Anforderungen.

Für Gesetzestexte gibt es keine Norm oder Richtlinie, die Anga-ben bezüglich der Formatierung enthalten. Als Orientierung die-nen in dieser Master Thesis Dokumente vom „Bundesministe-rium der Justiz und für Verbraucherschutz“ bzw. das „Kompe-tenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes“ sowie die „juris GmbH“ mit dem Online-Portal www.gesetze-im-internet.de

Die Formatierung der einzelnen Textbausteine lässt sich gut aus den Gesetzen, die im PDF-Format zum Download angebo-ten werden, ableiten und sind in Tabelle 2.2, Seite 17 aufgelis-tet.

Auch findet sich in den Gesetzen stets ein Inhaltsverzeichnis mit dem Namen „Inhaltsübersicht“. Ein Inhaltsverzeichnis ist eine Orientierungshilfe und dient dem Leser als Anhaltspunkt. Somit kann der Leser direkt ablesen, auf welchen Seiten sich die gesuchten Informationen befinden. Bei elektronischen Do-kumenten ist es besonders hilfreich, wenn im Inhaltsverzeichnis sogenannte Anker- bzw. Knotenpunkte auf Seitenzahlen und Paragrafen verweisen. Diese ermöglichen eine leichtere Naviga-tion durch das Dokument. Gleichzeitig sollen PDF-Dokumente zusätzlich Lesezeichen enthalten, die in einem PDF-Reader ein- bzw. ausgeblendet werden können, siehe dazu Abbildung 2.3, Seite 16. In der Regel werden solche Lesezeichen automatisch aus Überschriftenebenen generiert bzw. das Ausgabetool kann entsprechend angepasst oder eingestellt werden.

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.4. Layout-Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 16

Abbildung 2.3 Eingeblendete Lesezeichen in Adobe Acrobat Reader

(Quelle: eigenes Bildschirmfoto mit der Mustersatzung Bachelorstudiengang an der Hochschule München)

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.4. Layout-Anforderungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 17

Tabelle 2.2 Formatierung der Text-Bestandteile von PDF-Dokumenten auf www.gesetze-im-internet.de

Typ Informationen

Fließtext Schriftgröße: 10 pt Schriftschnitt: normal Textfarbe: schwarz Ausrichtung: links Zeilenabstand: 1,2 Abstand nach Absatz: 10,7 pt

Titel Schriftgröße: 15 pt Schriftschnitt: fett Textfarbe: schwarz Ausrichtung: links Zeilenabstand: 1,2 Abstand nach Absatz: 10,8 pt

Überschrift Paragrafen Schriftgröße: 10 pt Schriftschnitt: fett Ausrichtung: links Zeilenabstand: 1,2 pt Abstand vor Absatz: 22 pt Abstand nach Absatz: 10,8 pt

Gliederung Paragrafen allgemein

Schriftgröße: 10 pt Schriftschnitt: normal Textfarbe: schwarz Zeilenabstand: 1,2 Abstand nach Absatz: 10,8 pt

Gliederung Paragrafen Ebene 1

Formatierung Zahl: (#); Beginn mit 1 Ausrichtung: 0 cm Einzug bei: 0 cm Text danach: Abstand

Gliederung Paragrafen Ebene 2

Formatierung Zahl: #.; Beginn mit 1 Ausrichtung: 0 cm Einzug bei: 1,2 cm Neunummerierung nach: Ebene 1 Text danach: Tabstoppzeichen

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2. Anforderungen an die Studien- und Prüfungsordnungen

2.4. Layout-Anforderungen

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Typ Informationen

Gliederung Paragrafen Ebene 3

Formatierung Zahl/Buchstabe: #a.; Beginn mit a Ebenennummer einschließen: Ebene 1 Ausrichtung: 0 cm Einzug bei: 1,2 cm Neunummerierung nach: Ebene 2 Text danach: Tabstoppzeichen

Gliederung Paragrafen Ebene 4

Formatierung Zahl/Buchstabe: - (ohne) Ausrichtung: 1,2 cm Einzug bei: 2 cm Neunummerierung nach: Ebene 3 Text danach: Tabstoppzeichen

Gliederung Paragrafen Ebene 5

Formatierung Zahl/Buchstabe: a); Beginn mit a Ausrichtung: 1,2 cm Einzug bei: 2 cm Neunummerierung nach: Ebene 4 Text danach: Tabstoppzeichen

Text in Kopf- und Fußzeile Schriftgröße: 8 pt Schriftschnitt: normal Textfarbe: schwarz Ausrichtung: links Zeilenabstand: 1,2 Abstand nach Absatz: kein Abstand

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3. Wiederverwendung von Informationen

3.1. Single Source Publishing (SSP)

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 19

3. Wiederverwendung von Informationen

Kapitel 3 beschäftigt sich im Allgemeinen mit der Wiederver-wendung von Informationen und beantwortet die Forschungs-unterfragen „Wie kann die Trennung von Inhalt und Layout er-reicht werden?“ und „Wie kann die Erstellung neuer Versionen technisch unterstützt werden?“.

3.1. Single Source Publishing (SSP)

Beim Single Source Publishing handelt es sich um die effiziente elektronische Erfassung von Informationen und deren Speiche-rung, um diese für Menschen und Programme immer wieder nutzbar zu machen. Dabei wird und wurde die Entwicklung beim SSP immer wieder von der Technik getrieben, denn es stehen Qualitäts- und Kostenaspekte im Vordergrund – besonders auf der Dokumentationsseite. Weiterhin spielen die verschiedenen Formate eine Rolle, in die über eine Quelle Informationspro-dukte produziert werden können, siehe dazu Abbildung 3.1, Seite 19 (Closs, 2007).

Beim SSP werden Inhalte an einer Stelle zentral verwaltet und müssen so nur einmal erstellt werden. Dadurch ist es möglich, Inhalte flexibel und weitreichend wiederzuverwenden und für jede Zielgruppe genau die Informationen bereitzustellen, die sie

Abbildung 3.1 Aus einer Datenquelle für mehrere Medien publizieren

(Quelle: „HELDT+Partner - Single-Source Publishing - strategieerfolg.de“, o. J.)

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3. Wiederverwendung von Informationen

3.1. Single Source Publishing (SSP)

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 20

benötigt. Damit wird das Ziel verfolgt, Redundanzen in der Quelle zu vermeiden, die Fehleranfälligkeit weitestgehend zu mi-nimieren und hohe Qualitätsstandards beizubehalten. Dazu zählt beispielsweise die Konsistenz der Informationen, die so nachweisbar wird (Closs, 2014a, S. 75).

„Auch wenn der Begriff Single Source Publishing erst Ende der 1990er Jahre geprägt wurde, gehen die Ursprünge weit zurück bis zu den Anfängen des Computers.“ (Closs, 2007)

In Tabelle 3.1, Seite 20, sind die verschiedenen Anwendungsbe-reiche des SSP aufgelistet. Hier ist unschwer zu erkennen, dass SSP in jegliche Region der Informationsverbreitung hineinrei-chen kann.

Wie bei XML steht beim SSP die Trennung von Inhalten (Con-tent) und Aussehen (Layout) der entstehenden Informationspro-dukte an erster Stelle. Nur so ist es möglich, aus einer Daten-quelle verschiedene Informationsprodukte zu erstellen.

Tabelle 3.1 Anwendungsbereiche von Single Source Publishing

Web-Technologie Web- und Intranet-Inhalte, Online-Hilfen

E-Mail Newsletter, Online-Werbung

Schriftliche Dokumente Mitteilungen, Angebote, Di-rekt-Werbung

PDF-Dokumente Berichte, Firmen-Zeitschrif-ten, Formulare

Präsentationen, Vorträge Schulungsunterlagen, Präsentationsunterlagen

Print-Ausgaben Ratgeber, Dokumentationen, Hand-Bücher, Kataloge

Mobile Plattformen E-Books, Präsentationen, Verkaufsunterlagen

(Quelle: „HELDT+Partner - Single-Source Publishing - strategieerfolg.de“, o. J.)

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3. Wiederverwendung von Informationen

3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 21

3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie

XML gehört zu den generalisierten Auszeichnungssprachen (GML, Generalized Markup Language) und wurde 1996 von der Generic SGML Editorial Foundation als erster Arbeitsentwurf präsentiert. Die Leitung dabei unterlag Jon Bosak von Sun Microsystems. Erst im Februar 1998 wurde die erste öffentliche XML-Spezifikation veröffentlicht (vgl. Tosques, 2016 und Roth-fuss, Ried & Eisenbiegler, 2003, S. 185f.).

Bei XML handelt es sich nicht um eine Textverarbeitung oder eine Programmiersprache, sondern um eine Auszeichnungs-sprache, mit der sich Texte strukturieren und Elemente deklarie-ren lassen. Dabei ist die Ähnlichkeit zu HTML vorhanden, aller-dings wird jedes Element in XML mit eigenen semantischen Tags versehen (Prevezanos, 2013).

Entwickelt wurde XML für den Datenaustausch über das Inter-net. HTML war dazu nur unzureichend geeignet. Der Zugriff auf Daten in XML-Dateien ist sehr viel einfacher möglich, als es bei HTML-Dateien umsetzbar ist. Zum Beispiel gibt es in HTML kein Element <Erscheinungsdatum> (Tosques, 2016).

XML bietet Zukunftssicherheit, denn die Daten lassen sich in großen Datenbanken und über Content Management Systeme (CMS) verwalten. Auch in Jahrzehnten noch können XML-Da-teien mit jedem Texteditor gelesen werden. Somit ist XML für den gewerblichen und industriellen Einsatz attraktiv und in vie-len Bereichen eine Schlüsseltechnologie (Prevezanos, 2013, S. 7). Die Verwendung eines bestimmten Tools (DTP-Pro-gramm) führt dazu, dass es den Anwender programmabhängig macht und somit auf die Benutzung des Programms ein-schränkt. Die Überführung der Daten bei einem Tool-Wechsel ist sehr mühsam, denn vieles muss dabei neu erstellt werden (Closs, 2007).

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3. Wiederverwendung von Informationen

3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 22

XML verfolgt das Konzept der semantischen Auszeichnung. Da-mit lässt sich von der Auszeichnung auf den Inhalt schließen. XML trennt strikt Daten (Content) und Aussehen (Layout), denn das Aussehen der Daten muss über die Ausgabe gesteuert wer-den (Tosques, 2016), siehe dazu im Vergleich Code-Beispiel 3.1, Seite 22, und Code-Beispiel 3.2, Seite 23.

XML spielt heutzutage eine wichtige Rolle, wenn es um den Da-tenaustausch geht (Tosques, 2016).

Code-Beispiel 3.1 Einfache SPO in XML (Beispiel schematisch)

<?xml version="1.0" encoding="UTF8" standalone="yes"?> <SPO> <Titel>Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule München

- Hochschule für angewandte Wissenschaften München </Titel> <Studiengang>Betriebswirtschaft</Studiengang> <Abschluss>Bachelor</Abschluss> <Datum_Fassung>15.03.2017</Datum_Fassung> <Paragrafen> <1> <Titel>§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsord-

nung</Titel> <Text>Diese Studien- und Prüfungsordnung dient

…</Text> </1> <2> <Titel>§ 2 Studienziel</Titel> <Absaetze> <1>Ziel des Bachelorstudiums ist …</1> <2>Den Bachelorstudiengang kennzeichnen …</2> </Absaetze> </2> usw. </Paragrafen> usw. </SPO>

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3. Wiederverwendung von Informationen

3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 23

Laut Tosques (2016) bestehen bei XML folgende Vor- und Nachteile von XML:

Vorteile

• Anpassbarkeit auf beliebige Bedürfnisse. Die Verwendung der Elemente ist frei wählbar.

• Kein Patentschutz, keine Urheberrechte – XML ist ein offe-ner Standard.

• Transformation in andere Formate wie PDF oder HTML ist leicht möglich.

• Inhalt (Content) und Aussehen (Layout) sind strikt voneinan-der getrennt.

Nachteile

• XML wird nur sehr langsam in die Browser implementiert.

• Da XML nur den Inhalt (Content) enthält, müssen für das Layout andere Techniken angewendet werden.

Code-Beispiel 3.2 Einfache SPO in HTML (Beispiel schematisch)

<!DOCTYPE html> <html> <head>

<title>Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule München – Hochschule für angewandte Wissenschaften München</title>

</head> <body>

<h1>Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule München – Hochschule für angewandte Wissenschaften München</h1> <h2>Betriebswirtschaft, Bachelor</h2> <p>15.03.2017<p> <h3>§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung</h3> <p>Diese Studien- und Prüfungsordnung dient …</p> <h3>§ 2 Studienziel</h3> <p>(1) Ziel des Bachelorstudiums ist …</p> <p>(2) Den Bachelorstudiengang kennzeichnen …</p> usw.

</body> </html>

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

3.2. Extensible Markup Language (XML) als Schlüsseltechnologie

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 24

4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen (Strukturierungsmethoden (+Beispiele))

Aus den zuvor beschriebenen Anforderungen an die Qualität können Vorgaben für die Erstellung von SPO abgeleitet werden. Dazu gehört die Standardisierung und Modularisierung der In-formationen. Durch die Modularisierung wird die Möglichkeit er-öffnet einzelne Textfragmente in mehrere Dokumente wieder-verwenden zu können. Krüger und Ziegler (2014, S. 12) untertei-len in die folgenden Standardisierungsebenen bei technischen Dokumentationen:

Hier geht es um die Einführung von Formulierungsrichtlinien. Ziele sind inhaltliche Einheitlichkeit und effiziente Übersetzung. Die Mittel sind Redaktionsleitfäden und Sprachprüfsoftware für die einheitliche Formulierung unterschiedlicher Textsorten und Einhaltung der Terminologie (vgl. Krüger & Ziegler, 2014, S. 12).

Bedeutet im Allgemeinen die Einführung von Informationsstruk-turen für Kapitel, Topics, Sätze, Wörter etc. Ziele sind Konsis-tenz und Austauschbarkeit von Informationen und Informati-onsstrukturen von der Makroebene bis zur Mikroebene. Zur Makroebene gehören z. B. Kapitelarten, Topic-Arten, zur Mikro-ebene gehören Sätze und Wörter (vgl. Krüger & Ziegler, 2014, S. 12 und Ley, 2005).

Verwendung einheitlicher Datenformate vorzugsweise in SGML/XML-Auszeichnungssprache. Ziele sind langfristige Ver-sionssicherheit und Austauschbarkeit (zwischen Programmen, Personen und Unternehmen). Die Mittel sind einheitliche Zei-chenkodierung (Unicode) und XML Auszeichnungssprache (DTD, Schema) (vgl. Krüger & Ziegler, 2014, S. 12).

Hier geht es um die Definition von einheitlichen Layout-Vorga-ben. Ziele sind eine einheitliche Gestaltung der Publikation, also ein einheitliches Layout im Sinne einer Corporate Identity (CI) (vgl. Krüger & Ziegler, 2014, S. 12).

Inhaltliche Standardisie-rung

Strukturelle Standardisie-rung

Standardisierte Formate

Standardisiertes Layout

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.1. Klassenkonzept-Technik®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 25

Redaktionsleitfäden unterstützen die Redakteure bei der Einhal-tung der Qualitätsmaßstäbe während der Erstellung der Doku-mentation. Durch den Redaktionsleitfaden wird die Einhaltung einer einheitlichen Gestaltung und Struktur sichergestellt.

In einem Redaktionsleitfaden sind eindeutige und verbindliche Vorgaben, Festlegungen und Entscheidungen aufgelistet. Diese sind notwendig, um qualitativ hochwertige Dokumente zu er-stellen (Romberg, 2000, S. 43).

Laut Romberg (2000) gehören folgende Aufgaben zu einem Re-daktionsleitfaden:

• „Er beschreibt systematisch die Arbeitsabläufe der Doku-mentationsabteilung mit den Verantwortlichkeiten in den je-weiligen Prozessen.“ (Romberg, 2000)

• „Er beschreibt auch die verwendeten Werkzeuge und ihre Be-dienung, insbesondere wenn spezifische Anpassungen durchgeführt wurden.“ (Romberg, 2000)

• „Er beschreibt die meßbaren Qualitätsmaßstäbe für die Ar-beitsergebnisse der technischen Redakteure.“ (Romberg, 2000)

• „Er beschreibt Gestaltungsregeln in bezug [sic] auf Sprache (z. B. Wortwahl und Terminologie), Inhalte und Struktur (z. B. Gliederung und Modularisierung.“ (Romberg, 2000)

4.1. Klassenkonzept-Technik®

Die Klassenkonzept-Technik® ist ein pragmatischer Ansatz für die Modellierung und Standardisierung von topic-basierten In-formationsgebilden auf Basis von Klassen. Durch Reduzierung auf wesentliche und kommunikationsrelevante Bestandteile er-füllt die Modellierung das Grundprinzip des Minimalismus. Die-ses Prinzip hält die Standardisierungsaufwände in Grenzen und verhindert, dass der Rahmen zu eng gesteckt wird. Wie in der Softwareentwicklung nutzt auch die Klassenkonzept-Technik®

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.1. Klassenkonzept-Technik®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 26

ein agiles Vorgehensmodell. Damit lassen sich Informationsbe-stände schnell, effizient und in Stufen entwickeln und bei Bedarf kontrolliert anpassen (Closs, 2014a, S. 80ff., 89f.).

Die Anfänge der Klassenkonzept-Technik® gehen zurück in die 1980er-Jahre. Anfang der 1990er-Jahre begann der Ausbau mit wohldefinierten Prinzipien für die Klassenbildung und Standar-disierung, zusammen mit dem Beginn von Online-Hilfe-Syste-men. Diese boten erstmals vielversprechende Möglichkeiten für topic-basierte Informationsgebilde. Bis heute wird die Klassen-konzept-Technik® kontinuierlich verfeinert und findet ihren Ein-satz in allen Bereichen der Technischen Dokumentation (Closs, 2014a, S. 90).

Bisherige Dokumentenmodelle müssen um Modelle für Infor-mationsgebilde ergänzt werden. Informationsgebilde setzen sich aus Tausenden von Topics zusammen, wobei ein Topic „[…] ein in sich abgeschlossener, möglichst kontextunabhängi-ger Inhaltsbaustein, der einen Kernaussage enthält“, ist (Closs, 2014a, S. 77). Jahrhundertelang wurden linear zusammenhän-gende Texte erstellt, daher fällt uns das Denken in Topics noch sehr schwer (Closs, 2014a, S. 80).

Laut Closs bildet das Klassenkonzept den entstandenen Struk-turierungsrahmen für einen Inhaltsbereich ab und setzt sich zu-sammen aus (2014, S. 80):

• Topic-Klassen als Vorlage für die Erstellung von Topics, • Link-Klassen als Rahmen für die Vernetzung der Topics, • Klassen für Informationsgebilde als Festlegung, wie aus To-

pics und Links Informationsgebilde zusammengesetzt wur-den.

„Ein Klassenkonzept gibt den Rahmen vor, der die Erstellungs-seite führt und die Effizienz auf Erstellungs- und Nutzungsseite verbessert. Es macht die Qualität eines Informationsgebildes überprüfbar und hilft, Aufgaben zu automatisieren. Ein Klassen-konzept ist ein stabiles und gleichzeitig flexibles Gerüst für In-halte beliebiger Größe und Komplexität.“ (Closs, 2014a, S. 80f.)

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.1. Klassenkonzept-Technik®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 27

Die Klassenkonzept-Technik® weist drei charakteristische Merkmale auf, dazu zählen die Klassenbildung, der minimalisti-sche Ansatz und das stufenweise Vorgehen. Mithilfe dieser Merkmale werden Modelle und Standards für die topic-orien-tierte Strukturierung definiert (Closs, 2014a, S. 81).

In der Klassenbildung helfen Klassen, die Größenordnung über-schaubar zu halten. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für die Standardisierung und helfen somit der Erstellungsseite als eine Art Rahmen/Vorlage für die Konzeption von Informationsgebil-den. Es ist somit nicht notwendig, für Hunderte bzw. Tausende Topics und Links jeweils eigene Klassen zu konzipieren, son-dern nur wenige Klassen als eine Art Muster zu erstellen, wel-che als Vorlage dienen. Diese Vorlagen entlasten den Autor in seiner Planungsarbeit und helfen somit bei der systematischen Erstellung der Inhalte, sodass sich die Anwender durch den kon-sistenten Aufbau leichter zurechtfinden und orientieren können (Closs, 2014a, S. 81).

Informationsgebilde beliebigen Umfangs entstehen auf Basis standardisierter Klassen, bleiben durch ihre Systematik (in der Definition) kontrollierbar und dienen weiterhin Qualitätskriterien, wie Korrektheit und Einheitlichkeit, nachzuweisen (Closs, 2014a, S. 81).

Der Minimalismus wird in der Klassenkonzept-Technik® ange-wendet und fordert die Reduktion auf die wesentlichen Bestand-teile, um Klassen bei der Klassenbildung zu entwickeln. Dies hilft nicht nur, die Standardisierungsaufwände so gering wie möglich zu halten, sondern verhindert auch, dass ein zu enger Rahmen gesteckt wird (Closs, 2014a, S. 82). Weiterhin dient der minimalistische Ansatz dazu, Planungsphasen kurz zu halten und unnötige Formalismen zu vermeiden. Es muss somit noch kein vollständiges Klassenkonzept vorliegen, wenn die Doku-mentationserstellung beginnt (Closs, 2014a, S. 90f.).

Klassenbildung

Minimalismus

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.1. Klassenkonzept-Technik®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 28

Um von Beginn sicherzustellen, dass durch die Klassenbildung eine Verbesserung des Ist-Zustands erreicht wird, nähert man sich schrittweise den passenden Modellen und Standards an. Bei diesem stufenweisen Vorgehen prüft man bereits in den An-fängen die Tauglichkeit an realen Bedingungen und deckt so frühzeitig Lücken und Schwächen auf (Closs, 2014a, S. 82).

„Die Klassenkonzept-Technik [ist aus der Praxis entstanden und wurde für die Praxis gemacht und] verwendet so weit wie mög-lich bewährte Modelle, Methoden und Techniken.“ (Closs, 2014a, S. 90f.) Durch diesen Ansatz kann die Umsetzung schnell erfolgen und es wird verhindert, dass ein unbrauchbares Konzept entwickelt wird (Closs, 2014a, S. 91).

Somit ist die Klassenkonzept-Technik® offen für jede Modulari-sierungstechnik; jede Strukturierungsmethode kann zur Model-lierung Anwendung finden. Die Strukturierungsmethoden „Funk-tionsdesign®“ und „Information Mapping®“ sind für die inhaltli-che Modellierung geeignet. Mit beiden kann man aus Anwen-dersicht sinnvolle Inhaltskategorien definieren und kommt i. d. R. zu ähnlichen Ergebnissen. Allerdings reicht die Berück-sichtigung der Anwenderseite bei der topic-orientierten Modula-risierung nicht aus. Auch die Erstellungsseite und die techni-sche Umsetzung müssen betrachtet werden (Closs, 2014a, S. 90).

Im Unterschied zu anderen Modularisierungstechniken werden bei der Klassenkonzept-Technik® nicht nur Topics, sondern auch deren Beziehungen (Links) berücksichtigt. Unkontrollierte Links auf der Anwenderseite führen zu Orientierungslosigkeit, daher ist eine Kontrolle über die Beziehungen unerlässlich. Um auf der Erstellungsseite konsistent zu arbeiten, braucht es Kon-zepte für die Erstellung und Pflege von Beziehungen (Closs, 2014a, S. 90).

Stufenweises Vorgehen

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.2. Funktionsdesign®

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Weiterhin sieht die Klassenkonzept-Technik® stetige Verände-rungen vor. Das entstandene Informationsgebilde soll kein stati-sches Gebilde sein, sondern soll dynamisch an veränderte Be-darfe und Gegebenheiten angepasst werden (Closs, 2014a, S. 90).

Bei der Umsetzung der Klassenkonzept-Technik® gibt es noch Lücken bei den Tools, die im Redaktionsumfeld eingesetzt wer-den. Bis heute kann man Klassen und ihre spezifische Standar-disierung noch nicht vollumfänglich in Tools umsetzen. Weiter-hin können keine dynamischen und durchgängigen Änderungen am Konzept vorgenommen werden, da diese noch flexibler wer-den müssen. Bis jetzt können nur organisatorische Maßnahmen und Workarounds die fehlende Integration in den Redaktions-Tools ersetzen (Closs, 2014a, S. 91).

In DITA findet das Prinzip der Typisierung von Topics und Infor-mationsgebilden Anwendung. Hier können XML-basierte Defini-tionen für Topic-Klassen und Informationsgebilde-Klassen er-stellt werden. Ansatzweise berücksichtigt DITA Beziehungsklas-sen (Links) (Closs, 2014a, S. 90).

4.2. Funktionsdesign®

Das Funktionsdesign® wurde Anfang der 1990er-Jahre aus stark unterentwickelten Standards in der Technischen Doku-mentation von Jürgen Muthig und Robert Schäflein-Armbruster entwickelt und bezeichnet eine Vorgehensweise zur Standardi-sierung und Strukturierung technischer Informationen und Do-kumentationen. Dabei stützt sich die Methode auf der Sprech-akttheorie, die 1969 von Austin und Searle in den Sprachwissen-schaften entwickelt wurde.

Aus der sprechakttheoretischen und kommunikationsanalyti-schen Betrachtungsweise, in der Kommunikation streng in seine kommunikativen Funktionen klassifiziert wird, werden In-halte (Proposition) mithilfe einer sprachlichen Äußerung, die

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.2. Funktionsdesign®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 30

sich als sprachliche Handlung (Illokution) verstehen lässt, über-mittelt. Dabei hat der Sprecher eine kommunikative Absicht (Perlokution). An diese Betrachtungsweise knüpft die Funkti-onsdesign-Methode an (Muthig & Schäflein-Armbruster, 2014, S. 43). Darin setzt sie die sprachliche Handlung des Autors mit dem zuvor definierten Ziel in Verbindung und überprüft, mit wel-cher sprachlichen Handlung das kommunikative Ziel erreicht wird. Im Unterschied zur mündlich-dialogischen Kommunikation handelt es sich hier um eine schriftlich-monologische Kommu-nikationsform, die zeitversetzt stattfindet (Muthig & Schäflein-Armbruster, 2014, S. 43).

Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Kommunikation verfolgen im Allgemeinen eine kommunikative Absicht, die vom Empfänger verstanden wird. Dabei stellen beide Arten von Kom-munikation unterschiedliche Anforderungen an die Erstellung eines Textes/Dialogs.

Laut Muthig & Schäflein-Armbruster unterscheidet die Funkti-onsdesign®-Methode mit dem Ebenenmodell die funktionale

Informationsprodukt(z. B. Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen)

Sequenzmuster(z. B. Handlungssequenz, Warnhinweis, …)

Funktionale Einheit(Zielangabe, Voraussetzungenm, Resultat, …)

Auszeichnungselement(Produktname, Teilenummer, Menünamen …)

Abbildung 4.1 Ebenen der Funktionsdesign®-Planung repräsentiert im Funktionsdesign®-Logo

(Quelle: vgl. Muthig & Schäflein-Armbruster, 2014, S. 49, und Schmeling & Consultants, o. J.)

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.2. Funktionsdesign®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 31

Betrachtung von Informationsprodukten auf vier Ebenen (2014, S. 48).

Die vier Ebenen werden nachfolgend beschrieben. Sowohl an der Abbildung 4.1, Seite 30, als auch an den Beschreibungen der Ebenen ist zu erkennen, dass man vom Äußeren zum Kern der Informationsprodukte arbeitet, vom Großen zum Kleinen, vom Informationsprodukt, wie eine Bedienungsanleitung zum Auszeichnungselemente auf Wortebene (Schmeling & Consul-tants, o. J.).

Informationsprodukte sind die Endprodukte, die die Zielgruppe fordert. Dazu kommen logistische und rechtlichen Anforderun-gen. Als Funktionsdesign®-Entwickler ist man für die Konfigura-tion von Inhalt, Grobstruktur und Medieneinsatz zuständig. Diese gehen von klassischen Betriebsanleitungen über Online-Hilfen bis hin zu Trainingsunterlagen und Utility-Filmen (Schme-ling & Consultants, o. J.).

Zu den Sequenzmustern gehört die Struktur mit ihren immer wiederkehrenden Abfolgen von Informationsprodukten. Diese stellen gleichzeitig die Basis für die Modularisierung. Unter an-derem gehören die Struktur der Titelseite und Verzeichnisse, Handlungssequenzen, Baugruppenbeschreibungen, Tabellen oder Übungen als auch instruierende Bildsequenzen dazu (Schmeling & Consultants, o. J.).

Um redaktionell konsistent und effizient arbeiten zu können und Übersetzungskosten einzusparen, greifen funktionale Einheiten auf der Satzebene. Dazu zählen unter anderem Elemente wie „Handlungsaufforderungen“, „Zielangaben“, „Resultate“, „Ursa-chen“, „Beispielfolgen“, „Art der Gefahren“, „Titel Referenzbild“ oder „Begriffsdefinitionen“ (Schmeling & Consultants, o. J.).

Damit der Standard auch für die Wortebene angewendet wer-den kann, werden gleiche Gegenstände identifiziert und gestal-tet. Dazu zählen z. B. Tasten, Displaytexte, Schaltflächen, Menü-pfade, Kapitelverweise oder Hervorhebungen (Schmeling & Con-sultants, o. J.).

Informations-produkte

Sequenzmuster

Funktionale Einheiten

Auszeichnungs-elemente

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

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4.3. Information Mapping®

„Information Mapping (IMAP) ist eine weltweit erfolgreich ange-wandte Methode für das strukturierte, leserfreundliche Verfas-sen von Informationen.“ (Böhler, 2014, S. 143) Sie dient zur Auf-bereitung von Informationen mit unterschiedlichen Anforderun-gen, aus verschiedenen Unternehmensbereichen und für zahl-reiche Zielgruppen. Information Mapping® stellt ein Regelwerk zur Verfügung, um für den Leser verständliche, schnell erfass-bare, gut strukturierte und aufbereitete Informationen und Infor-mationsbausteine zu erstellen. Die erstellten Informationsbau-steine berücksichtigen beim „[…] Aufbau und [in ihrer] Darstel-lung lern- und lesepsychologische Gesichtspunkte“ (Böhler, 2014, S. 143).

Entwickelt wurde Information Mapping® von dem Kommunika-tionswissenschaftler Prof. Robert E. Horn an der Harvard Uni-versity, um Schülern und Studierenden effektiveres Lernen mit geschriebener Information zu ermöglichen (Böhler, 2014, S. 144).

Die Methode „[…] basiert auf 30 Jahren wissenschaftlicher For-schung, auf Untersuchungen zur Wahrnehmung, zur Funktions-weise des menschlichen Gehirns und zu Leserreaktionen“ (Böh-ler, 2014, S. 143). An Universitäten und Forschungseinrichtun-gen wurden mehr als 60 wissenschaftlichen Untersuchungen zur Information Mapping®-Methode durchgeführt oder stam-men aus Anwenderkreisen der Wirtschaft und Industrie. Unter-sucht wurden in performance-orientierten Studien Lesege-schwindigkeit, Lernzeit, Suchzeit und Schreibzeit sowie in in-haltsorientierten Studien Verständnis und Beherrschung von Lernstoff. Alle Untersuchungen haben eine Verbesserung in al-len Punkten als Ergebnis (Böhler, 2014, S. 161f.).

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 33

Diese Untersuchungen spiegeln auch die Ziele des Information Mapping® wieder. Böhler (2014, S. 144) schreibt dazu: „Infor-mation Mapping hat das Ziel, Information so effektiv wie mög-lich zu machen. Das bedeutet:

• leichte Navigation und Orientierung im Dokument, • schnelles Erfassen des Wesentlichen, • verständliche und lesergerechte Darstellung der Informa-

tion und • gezielter Zugriff auf die gesuchte Information.“

Durch das Weglassen überflüssiger Information können bei „ge-mappten“ Dokumenten bis zu 40 Prozent an Worten eingespart werden, was zur Folge hat, dass mehrmaliges Lesen von Doku-menten Zeit und nicht zuletzt Geld spart (Böhler, 2014, S. 144).

Die optimale Aufbereitung der Information kann der Autor über drei Phasen erreichen. Zu den Phasen gehören:

• die Analyse, • die Festlegung der Struktur und • die Darstellung.

Bei der Analyse wechselt der Autor mit weiteren Wissensträ-gern die Sichtweise und ermittelt aus Sicht des Lesers die Infor-mationsbedarfe. Bei der Festlegung der Struktur werden die In-formationen in Abhängigkeit von ihrer Informationsart in „Maps“ und „Blöcke“ aufbereitet. Bei der Darstellung wird die empfoh-lene Darstellungsform des IMAP angewendet (Böhler, 2014, S. 146).

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

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Information Mapping® führt zur Strukturierung neue Strukturie-rungselemente ein. Dazu gehören der „Block“ als kleinste Infor-mationseinheit, die „Map“, welche ein Thema behandelt und aus bis zu neun Blöcken besteht, die „Übersichtsmap“, welche die erste Map eines Abschnitts/Kapitels ist und eine tabellarische Auflistung der zugehörigen Maps (Unterabschnitte) beinhaltet (Böhler, 2014, S. 152).

Beim Block wird über einen in der Marginalspalte stehenden Blocktitel die Information eingeleitet. „[Ein Block enthält immer] nur eine in sich abgeschlossene Information (Thema, Gedanke, Bild usw.).“ (Böhler, 2014, S. 152)

Das Thema wird dem Leser über den Maptitel mitgeteilt. Bei der Übersichtsmap werden noch allgemeine Informationen, wie z. B. eine Kurzbeschreibung des Inhalts, ergänzt (Böhler, 2014, S. 152).

Block

Maptitle

Abbildung 4.2 Darstellung der IMAP-Strukturen in einer DTD (Beispiel)

(Quelle: Böhler 2014, S. 153)

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 35

Weiterhin wird der Block in einer Map als Schlüsselblock be-zeichnet, der die Schlüsselinformation enthält. Sein Inhalt wird somit im Maptitel wiedergegeben (Böhler, 2014, S. 152). Gleich-zeitig bestimmt der Schlüsselblock auch die Informationsart der Map (Böhler, 2014, S. 154).

Des Weiteren setzt IMAP auf die folgenden Werkzeuge, um ziel-gruppengerechtere Informationen zu erstellen (Böhler, 2014, S. 147):

• Sieben Prinzipien zur Informationsaufbereitung, • Informationsstrukturierung in die Informationseinheiten

„Map“ und „Block“, • Klassifizierung der Informationen in sechs Informationsar-

ten und • Analyse des Informationsbedürfnisses des Lesers.

In Abbildung 4.3, Seite 35, sind die Werkzeuge der Methoden

übersichtlich grafisch abgebildet.

Schlüsselblock

Abbildung 4.3 IMAP – Werkzeuge der Information-Mapping® -Methode

(Quelle: Böhler, 2014, S. 147)

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

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Sieben Prinzipien gelten grundlegend zur Informationsaufberei-tung nach Information Mapping®. Zum einen gibt es die vier Prinzipien zur Informationsaufbereitung (siehe Tabelle 4.1), wel-che sich aus der Forschung am menschlichen Gehirn zu Ge-dächtnis und Wahrnehmung ableiten, und zum anderen drei un-terstützende Prinzipien (siehe Tabelle 4.2), die die Darstellung und Strukturierung der Information unterstützen.

Tabelle 4.1 Vier Prinzipien zur Informationsaufbereitung

Prinzip Anwendung

Gliederung Informationen müssen in kleinere Einheiten gegliedert werden, damit sie vom Leser aufgenommen werden können (7 ± 2 Regel). Sie sollen die Kapazität des Kurz-zeitgedächtnisses des Lesers nicht überschreiten. Diese Regel gilt für die Länge von Fließtexten, Listen und die Größe von Tabellen gleichermaßen.

Betitelung Titel sind Navigationshilfen, die den Leser komfortabel durch ein Dokument führen und ihn selektiv auf ge-suchte Informationen zugreifen lassen. Titel kündigen Inhalt und/oder Zweck der Information an. Jede Informationseinheit hat einen Titel.

Relevanz Innerhalb eines Blockes / einer Map wird nur ein Thema behandelt. Was nicht direkt zum Thema gehört, hat nichts in diesem Block / dieser Map / diesem Dokument verloren. „Nice-to-have“-Information ist nicht erwünscht.

Einheitlichkeit Einheitliche Formulierungen, Begriffe (Terminologie), Darstellung und einheitliches Layout verwenden.

(Quelle: Böhler, 2014, S. 150

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 37

Tabelle 4.2 Drei unterstützende Prinzipien

Prinzip Anwendung

Auswahl des optimalen Informationsträgers

Je nach Art der Information sind jeweils unterschiedli-che Informationsträger am besten geeignet, dem Leser die Information verständlich darzustellen: Text, Listen, Tabellen, Bilder, Diagramme, usw. Information Mapping empfiehlt Darstellungsarten in Ab-hängigkeit von der Informationsart.

Verfügbarkeit von Einzelheiten

Details stehen da, wo der Leser sie braucht und wo sie ihm nützlich sind. Je nach Zielgruppe müssen unter-schiedliche Informationen zur Verfügung stehen (Vor-bildung, Interessenlage, usw.). Die Verwendung von Querverweisen sollte mit Bedacht erfolgen.

Systematische Gliederung und Betitelung auf allen Ebenen

Vor allem umfangreichere Dokumentationen brauchen von vorne bis hinten eine klare Struktur, die eine prob-lemlose Navigation innerhalb des Dokumentes ermög-licht und somit das schnelle Auffinden gesuchter Infor-mation sicherstellt.

(Quelle: Böhler, 2014, S. 151)

Werden die Prinzipien eingehalten, ergeben sich daraus Vor-teile. Nur durch die Einhaltung kann sichergestellt werden, dass die Informationen anwendergerecht aufbereitet wurden. Die ef-fiziente Erstellung von Informationsmodulen ist durch den Ein-satz von Vorlagen/Templates (Map-Vorlagen) je Dokumenten-art entscheidend. Nur wenn die Autoren die sieben Prinzipen einhalten, erhält man auch bei großen Dokumentationsprojek-ten einheitliche Dokumente (Böhler, 2014, S. 151).

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4. Standardisierungen und Modularisierungen der Informationen

4.3. Information Mapping®

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 38

Tabelle 4.3 Informationsarten

Infor-mationsart

Frage Darstellung, z. B.

Anleitung Wie mache ich das? Wie muss ich vorgehen, wenn …?

Schritttabelle Entscheidungstabelle Flussdiagramm

Prozess Wie funktioniert …? Was geschieht …? Was geschieht, wenn …?

Stufentabelle Tabelle Ursache/Wirkung Ablaufdiagramm Blockdiagramm Beschreibender Text

Struktur Wie sieht es aus …? Welche Teile hat …? Wo ist es angeordnet?

Grafik Grafik mit Legende

Begriff Was ist das? Was bedeutet …?

Text in Form von: Definition Erläuterungen Beispielen

Prinzip Was muss ich beachten, wenn …? Was darf ich nicht tun? Was muss ich tun?

Text in Form von: Sicherheitshinweisen mit Piktogramm Regeln Vorschriften Normen Voraussetzungen

Fakt Wie groß, wie schwer … ist das? Wann wurde …? Was sind die Daten?

Daten, Aussagen, Fakten in Form von: Tabellen Listen Text

(Quelle: Böhler, 2014, S. 154)

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.1. DITA – das Baukastensystem

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 39

5. Darwin Information Typing Architecture (DITA)

DITA (Darwin Information Typing Architecture) ist ein XML-Stan-dard und hat sich in den letzten Jahren in der technischen Kom-munikation selbst etabliert. Die Nutzung der topic-orientierten Struktur ist die Voraussetzung für ein effektives Single Sourcing (Closs, 2016, S. vii).

In den letzten Jahren hat DITA auch in den Bereichen „Marke-ting“, „Schulungen“ und „Unternehmenskommunikation“ Anwen-dung gefunden (Closs, 2014b).

In Bezug auf das Baukastensystem DITA, wo Informationen strikt getrennt von Inhalt und Layout abgelegt werden, wird die Forschungsunterfrage „Wie kann die Trennung von Inhalt und Layout erreicht werden?“ zusätzlich zu Kapitel 3 beantwortet. Weiterhin beantwortet das Kapital die Forschungsunterfrage „Wie kann die Erstellung neuer Versionen technisch unterstützt werden?“.

5.1. DITA – das Baukastensystem

Um DITA zu erklären, wird es oft mit dem Baukastensystem „LEGO“ verglichen. Wie mit LEGO-Bausteinen kann man die ver-schiedensten Dinge der realen Welt nachbauen. In DITA kann man Topics als diese Bausteine betrachten. Beide Systeme, DITA und LEGO, sind modular und bieten somit die Möglichkeit, eine Auswahl an Topics flexibel zu kombinieren, um somit ver-schiedene Informationsprodukte, z. B. angepasst auf Zielgrup-pen, zu erstellen (Closs, 2016, S. 1).

5.2. Entstehung und Bedeutung von DITA

IBM definierte DITA erstmalig in den frühen 1990er Jahren, um den eigenen Dokumentationsanforderungen gerecht zu werden. Zur Weiterentwicklung und um eine große Verbreitung zu errei-chen, übergab IBM 2004 DITA als Open-Source-Architektur an

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.3. Topics und Topic-Arten/-Typen

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OASIS (Organization for the Advancement of Structured Infor-mation Standards). OASIS veröffentlichte die DITA-Version 1.0 im Mai 2005, gefolgt von Version 1.1. im August 2007 sowie Version 1.2 im November 2010 (Closs, 2016, S. 5). Die Version 1.3 ist seit 2015 erhältlich.

Der Name DITA bedeutet (vgl. Day et al., 2005 und Closs, 2016):

Charles Darwin steht als Pate für diese Architektur. Er ist der Begründer der Evolutionstheorie und forschte dabei besonders an der Vererbung. Die Vererbung ist in DITA eine zentrale Eigen-schaft.

Information Typing steht für das Schreiben in Topics (concept, task, reference). Die Wiederverwendung ist damit in hohem Maße garantiert.

DITA ist eine Architektur. DITA ist ein Framework, ein Rahmen, in dem Topic- und Map-Typen schon vorgegeben sind. Festge-legt ist, wozu diese verwendet werden sollen. Weiterhin beste-hen Regeln und Vorgehensweisen zur Erweiterung der Architek-tur.

5.3. Topics und Topic-Arten/-Typen

„Ein Topic ist ein in sich abgeschlossener, möglichst kontextun-abhängiger Inhaltsbaustein, der einen Kernaussage enthält.“ (Closs, 2014a, S. 77). Ein Topic sollte aussagekräftig sein und möglichst für sich alleinstehen können. Die Aufteilung in Topics muss nicht nur inhalts- und nutzungsbezogen sein, sondern kann sich auch an der Organisation oder Technik orientieren. Auch wenn es keine Vorgaben für eine Größe eines Topics gibt, sollte es nicht zu groß sein, da die Gefahr besteht, dass sich mehrere Aussagen in einem Topic wiederfinden. Wenn es aller-dings zu klein ist, kann die Aussagekraft nicht garantiert werden und sich die Wiederverwendung als schwierig erweisen. Topics sollen möglichst losgelöst von einer bestimmten Publikation

Darwin

Information Typing

Architecture

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.3. Topics und Topic-Arten/-Typen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 41

sein; so bleiben diese in verschiedenen Publikationen einsetz-bar. Somit muss ein Sachverhalt nur einmal beschrieben wer-den (Closs, 2016, S. 8).

Einerseits bieten Topics ein hohes Maß an Flexibilität, anderer-seits bedürfen sie einer großen organisatorischen Aufmerksam-keit, da die Zahl der Topics schnell ansteigen kann. Somit müs-sen sie gut geplant, organisiert und verwaltet werden, damit man sie später wiederfindet. Die Klassifizierung ist dazu ein ge-eignetes Hilfsmittel. Damit werden Topics in unterschiedliche Topic-Typen eingeteilt, die sich wiederum durch Merkmale wie Form der Überschrift, Art des Inhalts und ähnlichen beschrieben lassen (Closs, 2016, S. 8f.). Es ist somit nicht notwendig, für Hunderte bzw. Tausende Topics jeweils eigene Klassen zu kon-zipieren, sondern nur wenige Klassen als eine Art Muster zu er-stellen, welche als Vorlage dienen (Closs, 2014a, S. 81).

Es ist nicht einfach, geeignete Topic-Typen zu finden. DITA schafft dabei Abhilfe. Für die gängigsten Inhaltsarten haben sich geeignete Topic-Typen etabliert. In DITA werden diese auf-

Tabelle 5.1 Topic-Typen in DITA 1.3

DITA Topic-Typ Für

concept Hintergrundinformation, Konzept, Zusammenhänge, Überblick

glossentry Begriffsdefinition

machinery task Anleitung im Maschinenbau

reference Fakten, Funktions-, Kommando-, Parameterbeschrei-bung

task topic Anleitung, Prozedur

topic Inhalte, die in keinen anderen Topic-Typ passen und Ausgangstyp für Spezialisierungen sind

troubleshooting (DITA 1.3)

Fehlermeldung und -behebung

(Quelle: vgl. Closs, 2016, S. 9)

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.4. Wiederverwendung von Inhalten

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gegriffen und anhand des generischen Topic-Typs weiter spezi-fiziert. In Tabelle 5.1, Seite 41, sind die Grundtypen der DITA-Version 1.3 aufgelistet. Aber es gibt in DITA auch Topic-Typen für spezifische Anwendungsfälle. Dazu gehören Topic-Typen für das Lernumfeld, wie LearningAssessment, LearningOver-view, LearningPlan und LearningSummary (Closs, 2016, S. 9).

Alle Topic-Typen haben gemeinsame Elemente. Dazu gehört z. B. das Element „title“ für Überschriften. Durch spezifische Elemente werden Topic-Typen in ihrer Art, Aufbau und Inhalt charakterisiert (Closs, 2016, S. 9).

5.4. Wiederverwendung von Inhalten

5.4.1. ccoonnrreeff-Mechanismus

In DITA lassen sich Inhalte über den conref-Mechanismus fle-xibel wiederverwenden. Dazu können Inhalte von Elementen oder Elementgruppen in Topics als auch über mehrere Topics hinweg wiederverwendet werden (Closs, 2011).

Dabei gibt es zwei Varianten des conref-Mechanismus: die PULL- und die PUSH-Variante. Das PULL-Verfahren zieht sich dabei den Inhalt direkt an der Stelle, an der dieser eingefügt werden soll. Das PUSH-Verfahren hingegen besagt an welcher Stelle und wie der Inhalt eingefügt werden soll. Auch ist das Austauschen von Inhalten möglich (Closs, 2011).

Die Ausarbeitungen im Rahmen dieser Master Thesis beschrän-ken sich auf die PULL-Variante. Alle wiederzuverwendenden In-halte werden in sogenannten Warehouse-Dateien gespeichert. Im Deutschen könnte man das „Warehouse“ auch als einen Art „Sammel-Datei“ verstehen. Es ist vorteilhaft, unterschiedliche Daten nicht in einer Datei zu kombinieren, sondern für die ver-schiedenen Arten von wiederzuverwendenden Content einzelne Warehouse-Dateien anzulegen.

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.4. Wiederverwendung von Inhalten

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 43

Dabei können alle Elemente bzw. Elementgruppen, auch über Dateigrenzen hinweg, mit einer ID über den conref-Mechanis-mus wiederverwendet werden. Wichtig dabei ist, dass nur struk-turell äquivalente Inhalte eingefügt werden. Sollten Elementty-pen nicht zusammenpassen, wird keine Einbettung vorgenom-men (Closs, 2011).

5.4.2. Verwendung von Variablen

In jedem Dokument werden auf die unterschiedlichste Art Vari-ablen eingesetzt und verwendet. Dazu zählen unter anderem die Systemvariablen, wie Seitenzahlen, laufende Kopf- und Fußzei-len und Dateiinformationen. Andererseits können Benutzervari-

Abbildung 5.1 Wiederverwendung von Inhalten mit dem conref-Mechanismus

(Quelle: Radymiak, o. J.)

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5. Darwin Information Typing Architecture

5.4. Wiederverwendung von Inhalten

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 44

ablen als eine Art Textbaustein verwendet werden. Diese er-leichtern die Texteingabe und das Aktualisieren von Informatio-nen (Krüger, 2008, S. 115).

Wiederkehrende Textbausteine könnten z. B. der Name des Stu-diengangs, die Art des Abschlusses, Versionsnummer etc. sein.

Variablen können über mehrere Dokumente hinweg zur Verfü-gung stehen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, den Firmenna-men und weitere verwendende Texte, wie z. B. Adressen, Tele-fonnummer, Öffnungszeiten etc., zu verwenden.

In DITA werden dazu Keys eingesetzt. Jeder Variable wird dem-nach ein Key zugewiesen. Diese Keys werden in den Topics ver-wendet und erst in der Map mit Werten verknüpft. Somit erfolgt die Festlegung erst mit der Produktion eines Informationspro-duktes. Gleichzeitig können dieselben Topics für unterschiedli-che Maps verwendet werden, aufgrund dessen das durch die Keys Inhalte entsprechend ausgetauscht werden können.

Code-Beispiel 5.1 Variablen in einer DITA-Map definieren am Beispiel Name Studiengang

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <!DOCTYPE map PUBLIC "-//OASIS//DTD DITA Map//EN" "map.dtd"> <map> <keydef keys="stg"> <topicmeta> <keywords> <keyword>Betriebswirtschaft</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> </map>

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.1. Allgemeiner Aufbau

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 45

6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.1. Allgemeiner Aufbau

SPO sind im Allgemeinen immer gleich aufgebaut. Dazu zählen der Titel des Studiengangs in Deutsch und Englisch, der Name der Hochschule, ein Datum hinsichtlich der Erstellung der SPO sowie die Fassung inklusive des Datums der Fassung. An bayri-schen HAW folgt nach dem Titel der Grund der Erlassung. Die-ser lautet:

„Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hoch-schulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für an-gewandte Wissenschaften München folgende Satzung:“

Anschließend folgen die Paragrafen zur SPO in unterschiedli-cher Reihenfolge. In Tabelle 6.1 auf Seite 47 sind die möglichen Paragrafen aufgelistet. Mit * sind Paragrafen gekennzeichnet, die in dem jeweiligen Abschluss (Bachelor oder Master) iden-tisch sind.

Danach kommen die Anlagen in Form von Übersichten über die Module und Prüfungen der einzelnen Semester.

Zum Schluss werden Anmerkungen und Abkürzungen erklärt.

Zur besseren Veranschaulichung nachfolgend die allgemeine Gliederungsansicht einer SPO:

• Titel in Deutsch und Englisch • Name der Hochschule • Datum der Grund-SPO (erste SPO im Studiengang) • Datum und Nummer der Änderungssatzung • Eingangssatz (Grund des Erlasses der SPO) • Paragrafen • Anlage (Übersichten über Module und Prüfungen der einzel-

nen Semester)

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6.1. Allgemeiner Aufbau

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 46

• Fußnoten zu Anlagen • Abkürzungen

Bei Sichtung der einzelnen SPOs ist zu erkennen, dass Paragra-fen unterschiedlich benannt sind. Zum Beispiel weisen „Bewer-tung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis“ und „Bewer-tung von Prüfungen und Prüfungsgesamtnote“ keine inhaltli-chen Unterschiede auf. Aufgrund der dargelegten Redundanzen könnten die einzelnen Textbausteine in einem Textbaustein ver-einheitlich werden. Darüber hinaus könnten inhaltlich ver-mischte Textbausteine voneinander separiert werden. Beson-ders deutlich zeigt sich dies bei dem Paragrafen „In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen“. Der Paragraf des „In-Kraft-Tretens“ erscheint in jeder SPO. Durch die Separierung könnten damit die Paragrafen „In-Kraft-Treten“ und „Überleitungsbestim-mungen“ über alle SPO eigenständig stehen.

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6.1. Allgemeiner Aufbau

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 47

Tabelle 6.1 Auflistung möglicher Paragrafen in Bachelor- und Masterstudienordnungen anhand von Mus-tersatzungen

Bachelor Master

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung*

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung*

Träger des Studiengangs (gilt nur bei Kooperation mit einer anderen Hochschule oder Fakultät)

Träger des Studiengangs (gilt nur bei Kooperation mit einer anderen Hochschule)

Studienziel* Studienziel*

Zulassungsvoraussetzungen Qualifikation für das Studium*

Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit*

Aufnahmeverfahren

Module und Prüfungen Aufnahme und Eignungsverfahren

Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer*

Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit*

Studienplan* Module und Prüfungen*

Fachstudienberatung Anrechnung außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen

Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Vorrückungsregelungen

Studienplan*

Eintritt in das dritte, das vierte und das sechste Studiensemester

Prüfungskommission*

Bachelorarbeit* Auslandsstudium

Auslandsstudium Masterarbeit*

Prüfungskommission* Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

Masterprüfungszeugnis*

Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtnote

Akademischer Grad*

Bachelorprüfungszeugnis* In-Kraft-Treten

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6.1. Allgemeiner Aufbau

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Bachelor Master

Akademischer Grad* In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen

In-Kraft-Treten

In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen

Tabelle 6.2 Je Paragraf ein Topic am Beispiel DSB 217

Topic-Typ Kurzname DITA-Typ

Dateiname und ID Konvention

IVZ & Nr.

Paragraf (komplett)

zweck Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 1

Paragraf (komplett)

studienziel Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 2

Paragraf (komplett)

aufbau_regelstudienzeit Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 3

Paragraf (komplett)

anrechnung_anderweitig _erworbener_kompetenzen

Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 4

Paragraf (komplett)

module_und_pruefungen Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 5

Paragraf (komplett)

Allgemeinwissenschaftliche _wahlfplichtfaecher

Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 6

Paragraf (komplett)

studienplan Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 7

Paragraf (komplett)

fachstudienberatung Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 8

Paragraf (komplett)

grundlagen-_und _orientierungspruefung _vorrueckungsregelung

Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 9

Paragraf (komplett)

auslandsstudium Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 10

Paragraf (komplett)

pruefungskommission Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 11

Paragraf (komplett)

wiederholungs- pruefungen

Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 12

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6.1. Allgemeiner Aufbau

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Topic-Typ Kurzname DITA-Typ

Dateiname und ID Konvention

IVZ & Nr.

Paragraf (komplett)

bachelorarbeit Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 13

Paragraf (komplett)

bewertung_von _pruefungsleistungen_und _pruefungsgesamtergebnis

Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 14

Paragraf (komplett)

bachelorpruefungszeugnis Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 15

Paragraf (komplett)

akademischer_grad Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 16

Paragraf (komplett)

in-kraft_treten Concept c_[abschluss] _par_[kurzname]

ja, 17

Anlage, Modul alle_sem_1 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul alle_sem_2-4 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul fotodesign_sem_2-4 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul industriedesign_sem_2-4 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul Kommunikationsdesign _sem_2-4

Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul alle_5 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Modul alle_6-7 Concept c_modul_[kurzname] ja

Anlage, Fußno-ten

fussnoten Concept c_[kurzname] ja

Anlage, Abkür-zungen

abkuerzungen Glossary g_[kurzname] Ja

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.2. Spezifischer Aufbau

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 50

6.2. Spezifischer Aufbau

Nach den Paragrafen befinden sich die Anlagen einer SPO. Die Anlage setzt sich sowohl aus den Anmerkungen und Abkürzun-gen als auch aus der Übersicht von Modulen und Prüfungen der einzelnen Semester zusammen. Diese sind zwar in jeder SPO vorhanden, jedoch unterscheiden sich die Inhalte grundsätzlich, da diese studiengangsspezifisch sind.

Generell identisch ist der Aufbau der tabellarischen Darstellung von Modulen und Prüfungen. Somit wird es eine übergeordnete Vorlage geben, die man aus der Dateistruktur in den jeweilig zu bearbeitenden Studiengang kopieren und weiter anpassen kann. Diese Vorlagen bestehen für die verschiedenen Ab-schlüsse und werden in der DITA-Map für die jeweiligen Studi-engänge referenziert. Ein Auszug ist in Tabelle 6.3, Seite 50, zu sehen.

6.3. Vorüberlegungen

6.3.1. Paragrafen in immer gleicher Reihenfolge

In jetziger Umsetzung können sich die einzelnen Paragrafen je SPO unterscheiden. Unterschiede lassen sich signifikant in der Reihenfolge, Zusammensetzung und generellem Auftreten fest-stellen.

Tabelle 6.3 Tabellarische Darstellung der Module mit weiteren Daten

(Quelle: SPO zu Design Bachelor, Module im 2–4. Semester, 217, S. 9)

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 51

Um einen identischen Aufbau der SPO zu gewährleisten wird in dieser Master Thesis der Name des Paragrafen inklusive der Nummer in den title-Tag der einzelnen Topics gesetzt.

Damit wird erreicht, dass „§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungs-ordnung“ konsistent und redundant über alle SPO hinweg ver-einheitlich ist.

Auch werden Paragrafen, die zusammengefasst sind und au-genscheinlich nichts miteinander zu tun haben, voneinander ge-trennt. Somit wird z. B. aus „§ 14 In-Kraft-Treten und Überlei-tungsbestimmungen“ die Paragrafen „§ 14 In-Kraft-Treten“ und „§ 15 Überleitungsbestimmungen“.

Weiterhin vereinfacht es die Ausgabe, denn es muss für diese Topics kein extra Absatzformat generiert werden, in dem die fortlaufende Nummerierung bei der Ausgabe generiert wird. Au-tomatismen bürgen erhebliche Fehlerquellen, da der Anwender nur erahnen kann, was im Hintergrund passiert. Vor allem dann, wenn er in seinem Editor keine aktuelle Vorschau zu sehen be-kommt.

Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einmal notwendig sein, einen Paragrafen zwischen zwei anderen zu platzieren, bleiben folgende Möglichkeiten: Entweder gibt man dem eingefügten Paragrafen ein Suffix in Form einer römischen Minuskel (Klein-buchstaben) oder man entscheidet sich, die Nummerierung ge-nerell in allen Paragrafen (Topics) anzupassen, um wieder eine eindeutig fortlaufende Nummerierung zu gewährleisten.

6.3.2. Versionierung

Die Versionierung von Dokumenten ist im Alltag sehr gebräuch-lich. Beispielsweise werden Dokumente hinsichtlich ihres Stands und ihrer Aktualität auf Servern abgelegt. Die geläufigs-ten Formen für die Versionierung von Dokumenten sind Datei-namenserweiterungen oder das Verwalten in einem Versions-managementsystem.

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 52

Diese Master Thesis beschränkt sich auf das Suffix im Dateina-men. Um den Überblick zu bewahren und den Verwaltungsauf-wand bei den Rohdaten so gering wie möglich zu halten werden diese nicht weiter versioniert; lediglich die ausgegebenen/pro-duzierten SPO werden mit ihrer entsprechenden Versionsnum-mer abgelegt und fortlaufend gespeichert.

Jede SPO bekommt eine eindeutige Versionsnummer, die als Suffix somit an den Dateinamen angehangen wird.

Diese Art der Versionierung von ausgegebenen/produzierten SPO ist unproblematisch, da bereits an veröffentlichten SPO keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Sollte eine Än-derung am Studiengang notwendig werden, wird eine neue SPO-Version auf Grundlage der bestehenden erstellt. Dieser Version wird dann ein neuer Versions-Suffix im Dateinamen hinzuge-fügt. Somit liegen immer nur die aktuellsten Versionen in den Rohdaten als XML- bzw. DITA-Daten vor.

Im PRIMUSS-Verbund arbeiten die HAW mit folgender Versions-nummer-Logik. Die Versionsnummer besteht aus drei Nummer. Die erste Nummer kann den Wert „1“ oder „2“ annehmen. „1“ steht dabei für Sommersemester und „2“ für Wintersemester. Die zweite Nummer beschreibt das Jahr des „In-Kraft-Tretens“ der SPO. „115“ steht für eine SPO-Version, die im Sommerse-mester 2015 und „216“ für eine die im Wintersemester 2016 „In Kraft getreten“ ist. Weiterhin wird diese Nummer durch einen Buchstaben ergänzt, der die Art des Abschlusses ergänzt. „B“ steht für Bachelor, „M“ für Master und ein „Z“ für Zertifikat.

An anderen HAW oder Universitäten gibt es ähnliche Systeme. Diese können z. B. auch nur aus dem Datum, der Fassung oder einer Kombination aus beiden bestehen.

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 53

In Abbildung 6.1, Seite 53, ist die SPO-Verwaltung eines Studien-gangs zu sehen. Am unteren Fensterrand sieht man die Versio-nen, die für diesen Studiengang bestehen. In Rot abgebildete SPO sind nicht mehr aktiv. Grün abgebildet sind die aktuellen SPO, in denen Studierenden diesen Studiengang studieren.

6.3.3. Nummerierung von Absätzen und Sätzen

Absätze werden in Gesetzestexten und Satzungen, wie auch in SPO, fortlaufend nummeriert. Sind mehrere Sätze in einem Ab-satz, werden diese oft nummeriert. Damit ist es leichter möglich auf bestimmte Absätze bzw. Sätze zu verweisen.

Bei Absätzen beginnt eine neue Nummerierung bei jedem neuen Paragrafen, bei Sätzen bei jeden neuen Absatz.

Absätze werden dabei mit einer arabischen Ziffer in Klammern nummeriert, Sätze wiederum mit einer hochgestellten arabi-schen Ziffer am Anfang eines Satzes ohne Leerzeichen zum Satzanfang, beispielhaft dargestellt in Abbildung 6.2., Seite 54.

Abbildung 6.1 Verwaltung von SPO-Versionen eines Studiengangs im PRIMUSS-Programmteil WinPOS

(Quelle: Eigener Screenshot)

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 54

Diese Nummerierung erfolgt nicht automatisch, sondern wird direkt in die einzelnen Topics hineingeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass man sich nicht auf einen Automatismus verlassen und diesen bei der Ausgabe kontrollieren muss.

Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt eine automatische Nummerierung sowohl von Absätzen als auch Sätzen vorneh-men wollen, müssen Sätze zumindest noch mit einem TAG ver-sehen werden, sodass eindeutig ist, was zu einem Satz gehört. Absätze sind generell mit einem Start- und End-Tag <p>…</p> versehen.

Abbildung 6.2 Beispiel für die Nummerierung von Absätzen und Sätzen

(Quelle: SPO zum Studiengang „Design Bachelor“ in der Version 217 an der Hochschule München)

(1) 1Ziel des Bachelorstudiums ist es, den Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher und künstlerischer Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung für eine projekt- und anwendungsbezo-gene wie auch für eine eigenständige künstlerische Arbeit und zu selbständi-gem Handeln im Berufsfeld Design zu befähigen. 2Die Digitalisierung der In-strumente des Designs, der systematische Zusammenhang zwischen Design und Produktentwicklung, Marketing, Entwurf und Darstellung sowie ganzheitli-che Konzepte für die Entwicklung eines Produktes und die gesellschaftliche Verantwortung von Design erfordern eine breite, diese Aspekte berücksichti-gende Ausbildung.

(2) 1Den Bachelorstudiengang kennzeichnen sein modularer Aufbau und die bereits im zweiten Semester erfolgende Differenzierung in die drei Studien-richtungen Foto Design, Industrie Design und Kommunikationsdesign. 2Die systematische Vernetzung der am Ausbildungsprozess beteiligten Disziplinen und Fächer sowie ab dem zweiten Studiensemester zur Wahl stehende Ar-beitsfelder ermöglichen dem Studenten eine individuelle Schwerpunktbildung.

(3) 1Die Ausbildung […]

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 55

6.3.4. Fuß- und Endnoten

Fußnoten kommen in den jeweiligen SPO nur in den „Übersich-ten über die Module und Prüfungen“ vor. In den Muster-SPO hin-gegen wird mit Fußnoten in den Paragrafen gearbeitet, um für die Ersteller weiterführende bzw. erklärende Informationen be-reitzuhalten.

6.3.4.1. Fußnoten in Muster-SPO

Fußnoten in den Muster-SPO sind Endnoten und stehen am Ende aller Paragrafen unter der Überschrift „Anmerkungen zur Mustersatzung für Bachelor-/Masterstudiengänge“.

Diese Umsetzung der Fußnoten beeinträchtigt den Lesefluss er-heblich. Um eine Anmerkung von einer Zahl auf einen bestimm-ten Text zu übersetzen, muss der Ersteller zu den Anmerkungen blättern, diese lesen und anschließend wieder zum Text zurück-kehren. Angesichts der Benutzerfreundlichkeit sollte darauf ver-zichtet werden.

Besser wäre die Nutzung echter Fußnoten. Fußnoten stehen im-mer am Ende der Seite, auf der sie vorkommen. Somit ist der Weg von der Fußnotenzahl zum eigentlichen Fußnotentext kurz und vermeidet das Hin- und Herblättern im Dokument.

Bei der Umsetzung mit Fußnoten ergibt sich allerdings das Problem, dass für jede Fußnote ein Fußnotentext geschrieben werden muss. Das bedeutet: Wenn auf einer Seite mehrmals die Fußnote 1 bzw. der Text von Fußnote 1 verwendet wird, muss überall dort, wo die Fußnote Gültigkeit hat, diese auch einfügen werden. Somit ergeben sich am Seitenende mehrere Fußnoten, die denselben Text enthalten.

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 56

Eine bessere und einfach umzusetzende Lösung ist, jeweils di-rekt hinter den betreffenden Satz die „Anmerkung“ einzufügen. Somit kann der Text in einem Fluss gelesen und verstanden werden. Der Leser muss nicht an den unteren Seitenrand schauen bzw. mehrere Seiten weiterblättern, um die Anmerkun-gen zu erfassen. Auch muss er sich keine Anmerkung einprä-gen, denn sie steht immer in ausführlicher Form im Text. Umge-setzt ist dies in Abbildung 6.3, Seite 56, zu sehen. Die eingefüg-ten Anmerkungen sind in diesem Screenshot zur besseren Er-kennung blau hervorgehoben. Fußnoten können mit einem Attri-but für die Zielgruppe versehen werden. Damit lässt sich bei der Ausgabe der SPO entscheiden, ob die Fußnoten mit ausgeben werden sollen, oder diese verborgen bleiben.

Generell werden die Anmerkungen zentral in einer Datei gespei-chert und über den conref-Mechanismus (siehe S. 42) in die Texte eingefügt. Somit muss der Inhalt der einzelnen Anmer-kungen nicht immer wieder neu geschrieben werden.

6.3.4.2. Fußnoten in SPO

In „Übersichten über die Module und Prüfungen“ kommen Fuß-noten sowohl in den Kopfzeilen der Tabellen als auch in den einzelnen Spalten vor. Auch diese werden am Ende der „Über-

Abbildung 6.3 Anmerkungen als Text im Fließtext

(Quelle: Eigener Screenshot zum Test von verschiedenen Umsetzungen in DITA)

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 57

sichten über die Module und Prüfungen“ als Anmerkungen auf-gelistet. Wie zuvor schon erwähnt, ist dies im Hinblick auf die Usability nicht praktikabel, da wieder ein Hin- und Herblättern nötig ist, um den Inhalt der Fußnoten bzw. Anmerkungen zu er-fassen.

Da hier wenig Platz in den Spalten besteht, um ganze Sätze als weiterführende Erklärung unterzubringen, sollen an dieser Stelle Fußnoten zum Einsatz kommen. Die Fußnotentexte werden da-bei, wie zuvor schon die Anmerkungen, in einer globalen Datei abgelegt, sodass diese in den verschiedenen Topics über den conref-Mechanismus eingebunden werden können.

6.3.5. Inhalte Zielgruppenspezifisch ein- und ausblenden

In 6.3.4.1 „Fußnoten in Muster-SPO“ ist der Umgang mit Anmer-kungen für die Erstellerseite beschrieben.

Die Anmerkungen in der SPO sollen für die Zielgruppe der An-wender nicht sichtbar sein.

Um dies zu erreichen, werden Attribute genutzt. Attribute ent-halten zusätzliche Informationen zu einem Element. Entspre-chend der gewünschten Ausgabe kann ein Filter auf Attribute angewendet werden. Jeglicher Content, der für den Anwender nicht relevant ist, aber auf der Erstellerseite vorhanden sein soll, wird mit dem Attribut „audience“ versehen, welches den Wert „ersteller“ enthält.

6.3.6. Verwendung von Variablen

Jeder Studiengang und damit jede SPO besteht aus einer Reihe fester Texte, Wörter, Zahlen usw. Die Inhalte sind prädestiniert, als Variablen gespeichert zu werden. In DITA können Variablen

Code-Beispiel 6.1 Anwendung des Attributes „audience“ mit dem Wert „ersteller“

<shortdesc audience="ersteller">Die Ausformulierung dieses Paragrafen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. §&nbsp;2 der Muster-satzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen.</shortdesc>

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 58

in einer Variablen-Datei (ditaval) für jede SPO gespeichert wer-den. Bei der Ausgabe der unterschiedlichen Endformate ist die Variablen-Datei miteinfließen zu lassen. Damit werden alle Vari-ablen mit den Werten der ditaval-Datei im gesamten Dokument ausgetauscht.

Diese Art des Austauschs ist nicht nur für Versionen oder Daten sinnvoll, sondern auch bei „Langnamen“ der einzelnen SPO. Sollte sich ein Name ändern, kann dieser in der Variablen-Datei problemlos ersetzt werden. Bei der Ausgabe wird er an jeder Stelle, an der er eingebunden ist, automatisch geändert. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden. Weiterhin macht es die Personalisierung der Texte einfacher. Damit ist an dieser Stelle nicht die personenbezogene Personalisierung gemeint, sondern die Personalisierung auf den entsprechenden Studiengang.

In Tabelle 6.4 sind aus den vorhandenen SPO Variablen identifi-ziert und aufgelistet.

Tabelle 6.4 Variablen in SPO

Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

stg Studiengang Betriebswirt-schaftslehre

stg_eng Studiengang in Englisch Business Admi-nistration

stg_kurz Studiengang-Kurzbezeichnung

BW

abs Abschluss Bachelor

abs_eng Abschluss in Englisch Bachelor

abs_kurz Abschluss kurz B

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 59

Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

abs_akademischer _grad

Akademischer Grad des Abschlusses: Arts Science Engineering

Arts

abs_akademischer _grad_kurz

Akademischer Grad des Abschlusses kurz: A Sc Eng

A

spo_v_aktuell SPO-Version 217

spo_v_1 1. SPO-Version (Datum) 15.03.2009

aes_nr Nummer der Änderungssatzung

3

aes_datum Datum der Änderungssatzung 01.10.2017

in_kraft_treten Datum „In Kraft treten“: 15. März 1. Oktober

15.03.2018

aufnahme_studium Aufnahme des Studiums nach Semester: Wintersemester JJJJ/JJ Sommersemester JJJJ

Sommersemester 2017

fk_name Name der Fakultät Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungs-verordnung verwenden.

Betriebswirtschaft

fk_nr Nummer der Fakultät 10

prof_anzahl Anzahl der Professoren in der Prüfungskommission (3, 5 oder 7)

5

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6.3. Vorüberlegungen

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Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

praxis_sem Zeitpunkt des praktischen Studiensemesters

5

praxis_anzahl_wochen Anzahl der Wochen des praktischen Studiensemesters

18

vorpraxis_anzahl _wochen

Anzahl der Wochen des Vorpraktikums

18

vorpraxis_bis_sem Vorpraktikum bis zum Semester

1

Studienrichtungen _wahl_bis_sem

Wahl der Studienrichtungen bis Semester

5

anrechnung_ab_sem Anrechnung ab Semester 3

anrechnungen_ects Umfang ECTS für Anrechnung

60

Fachstudienberatung _sem

Fachsemester Fachstudienberatung

4

Fachstudienberatung _ects

Fachstudienberatung ECTS 40

thesis_start_sem Start der Abschlussarbeit ab Semester

6

thesis_bearbeitungszeit Abschlussarbeit-Bearbeitungszeit in Monaten

3

thesis_voraussetzung _ects

ECTS Voraussetzung für das Schreiben der Abschlussarbeit

180

thesis_note_gewichtung Gewichtung der Note der Abschlussarbeit in Prozent

50 %

Name der Variable Bezeichnung Beispiel

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6.3. Vorüberlegungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 61

Code-Beispiel 6.2 Variablen (Auszug) aus Tabelle 6.4 in einer Map umgesetzt

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <!DOCTYPE map PUBLIC "-//OASIS//DTD DITA Map//EN" "map.dtd"> <map> <title>Variablen definieren</title> <!-- Variablen definieren --> <!-- Name Studiengang --> <keydef keys="stg"> <topicmeta> <keywords> <keyword>Betriebswirtschaft</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Name Studiengang Englisch --> <keydef keys="stg_eng"> <topicmeta> <keywords> <keyword>Business Administration</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Name Studiengang kurz --> <keydef keys="stg_kurz"> <topicmeta> <keywords> <keyword>BW</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Name Abschluss --> <keydef keys="abs"> <topicmeta> <keywords> <keyword>Bachelor</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Name Abschluss kurz --> <keydef keys="abs_kurz"> <topicmeta> <keywords> <keyword>B</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- SPO Version aktuell --> <keydef keys="spo_v_aktuell"> <topicmeta> <keywords> <keyword>217</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- SPO Verion 1. Version Datum -->

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.4. Dateistruktur festlegen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 62

<keydef keys="spo_v_1"> <topicmeta> <keywords> <keyword>15.03.2018</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Änderungssatzung Nr. --> <keydef keys="aes_nr"> <topicmeta> <keywords> <keyword>3</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> <!-- Änderungssatzung Datum --> <keydef keys="aes_datum"> <topicmeta> <keywords> <keyword>21.08.2008</keyword> </keywords> </topicmeta> </keydef> usw. </map>

6.4. Dateistruktur festlegen

Durch den allgemeinen und spezifischen Aufbau sowie die Vor-überlegungen, Seite 50ff., ist eine Grundlage geschaffen, um eine Dateistruktur festzulegen.

Die Dateistruktur soll dazu dienen, die Übersicht beizubehalten und zu jeder Zeit die entsprechenden Topics und Variablen an-passen und in Endformaten produzieren zu können.

In dieser Master Thesis wird nicht weiter auf Content Manage-ment Systeme (CMS) eingegangen. Strukturiert lassen sich alle Daten auch in einem Dateisystem organisieren. Über DITA-Maps, conref-Mechanismen und Variablen lassen sich die Da-ten zusammenführen, um SPO mit den richtigen Inhalten zu er-stellen.

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.4. Dateistruktur festlegen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 63

Dabei könnte die Ordnerstruktur folgendermaßen aufgebaut sein: In einem Verzeichnis namens „spo“ liegen die Ordner „global“ und „stg“. „global“ enthält dabei die global wiederzu-verwendenden Daten, wie z. B. eine Datei mit allen Anmerkun-gen, die in den SPO vorkommen können. Weiterhin sind Dateien für den „allgemeinen Grund der Satzung“ und je eine Datei für die einzelnen Paragrafen notwendig. Weil sich die Inhalte zu sehr bei den Abschlüssen Bachelor (b) und Master (m) unter-scheiden werden die Daten getrennt gespeichert. Wenn Topics bzw. Dateien für Bachelor und Master gelten sind diese nicht weiter gekennzeichnet.

Im Ordner „stg“ liegen weitere Ordner für die einzelnen Studien-gänge. Der Name dieser Ordner setzt sich jeweils aus der Studi-engangkurzbezeichnung und dem Abschluss des Studiengangs

Abbildung 6.4 Mögliche Ordnerstruktur für die Verwaltung der Dateien

└───spo ├───global │ c_b_anm.dita │ c_b_fuss.dita │ c_b_module.dita │ c_b_par_1_zweck.dita │ c_b_par_2_studienziel.dita │ c_b_par_3_aufbau.dita │ c_grund.dita │ c_m_module.dita │ c_m_par_1_zweck.dita │ c_m_par_2_studienziel.dita │ c_m_par_3_aufbau.dita │ m_variablen.ditamap │ f_ersteller.ditaval │ f_ersteller_ohne.ditaval │ usw. │ └───stg └───bwb c_b_anm_bwb.dita c_b_fuss_bwb.dita c_b_module_bwb.dita c_b_par_2_studienziel_bwb.dita c_grund.dita m_bwb.ditamap v_bwb.ditaval m_variablen_bwb.ditamap

(Quelle: Eigene Ausgabe aus dem Dateisystem über die Kommandozeile mit TREE /F > tree.txt)

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 64

zusammen. Dabei stehen die ersten zwei Buchstaben für den Studiengang und der letzte für den Abschluss. Für Bachelor (b) und für Master (m). Enthalten sind in den jeweiligen Studien-gangsordnern die DITA-Map, die ditaval-Datei mit den spezifi-schen Variablen des Studiengangs sowie geänderte Paragrafen, Anmerkungen und Fußnoten.

In Abbildung 6.4, Seite 63, ist die zuvor beschrieben Ord-nerstruktur grafisch dargestellt.

6.5. Aufteilung in Topics

Bei der Aufteilung der einzelnen SPO liegt der Fokus darauf, möglichst wenig redundante Inhalte zu erstellen. Zum einen, um den Aktualisierungsaufwand so gering wie möglich zu halten, und zum anderen, um keine Inhalte unnötig kopieren zu müs-sen.

Damit die entsprechenden Topics (Paragrafen und Absätze) wiedergefunden werden, ist eine durchdachte Dateistruktur zu erstellen. Dazu dient die entwickelte Struktur aus vorherigen Überlegungen in Abbildung 6.4, Seite 63.

Ziel dieser Master Thesis ist es, SPO zur Wiederverwendung in einzelnen Teile aufzuspalten. Dazu wird Schritt für Schritt vorge-gangen, um die bestmögliche Aufteilung zu erhalten.

6.5.1. Komplette Paragrafen als einzelne Topics

Da jede SPO, egal ob für Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, in ihrer ersten Version aus einer Mustersatzung entsteht, dient die Mustersatzung für Bachelorstudiengänge als Ausgangsmate-rial.

Mustersatzungen enthalten alle Paragrafen, die in den einzel-nen SPO für Bachelorstudiengänge enthalten sind. Gleichzeitig bestehen in den Mustersatzungen Lücken, die mit den entspre-chenden Texten gefüllt werden müssen bzw. bestehen einzelne oder mehrere Wörter, die ausgetauscht und oder gestrichen

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6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 65

werden können. Diese Wörter sind in eckige Klammern „[aus-tauschbares Wort]“ gefasst, sodass sie bei der Erstellung einer SPO nicht übersehen werden können.

Weiterhin enthalten Mustersatzungen in Paragrafen teilweise ganze Absätze, die nur wahlweise in einzelnen SPO erscheinen können.

Austauschbare Wörter und Absätze, die nur wahlweise in den SPO erscheinen können, erschweren die Aufteilung in einzelne Topics je Paragraf.

Zunächst wurde versucht, Paragrafen in jeweils eigene Topics aufzuteilen. Schon beim Punkt „Grund für die SPO“ entstanden erste Problem. An dieser Stelle wird Text im Absatz in eckige Klammern gesetzt. Dieser ist gleichzeitig mit einer Fußnote ver-sehen, die erklärt, unter welchen Gegebenheiten man den Text

Code-Beispiel 6.3 Grund der SPO mit optionalem Text (gelb markiert)

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?> <!DOCTYPE concept PUBLIC "-//OASIS//DTD DITA 1.3 Concept//EN" "technicalContent/dtd/concept.dtd" []> <concept id=" c_grund" xmlns:ditaarch="http://dita.oasis-open.org/ architecture/2005/"> <title>Grund für die SPO</title> <shortdesc/> <prolog> <author/> </prolog> <conbody> <p>Aufgrund von Art.&nbsp;13 Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;2, [Art.&nbsp;16

Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;3]<fn audience="ersteller">Gilt nur, falls der Bachelorstudiengang Kooperation mit anderen Hochschulen geführt wird. (Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in §&nbsp;X1 fest geschrieben.) Sind dagegen unterschiedliche Fakultäten der Hochschule München beteiligt, darf Art. 16 BayHSchG nicht zitiert werden.</fn>, Art.&nbsp;58 Abs.&nbsp;1, Art.&nbsp;61 Abs.&nbsp;2 und 3 sowie Art.&nbsp;66 Abs.&nbsp;1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München folgende Satzung:</p>

</conbody> </concept>

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6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 66

in eckigen Klammern einfügen darf. Die Fußnote stellt dabei kein Problem dar, denn sie lässt sich über das Attribut audience in der Produktion ausblenden, siehe Code-Beispiel 6.3, Seite 65.

Weitere Probleme ergeben sich, wenn z. B. Ergänzungen hinzu-gefügt werden sollen. Diese Ergänzungen sind bspw. in „§ 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit Abs. 6“ gefordert. An dieser Stelle sollen die Studienrichtungen bzw. Studien-schwerpunkte aufgelistet werden. Hier ist zu überlegen, ob die Inhalte gut über Variablen in der Datei „m_variablen_stg.ditamap“ eingesetzt werden können. Aller-dings ist in Anbetracht der optionalen Texte in eckigen Klam-mern dies erneut nicht zufriedenstellend umsetzbar. In Abbil-dung 6.5, Seite 67, ist § 3 dargestellt. Gelb hervorgehoben sind alle eckigen Klammer, die den optionalen Text enthalten. Rot gekennzeichnet ist der Platzhalter für die Auflistung von Studi-enrichtungen bzw. Studienschwerpunkte.

Beide Beispiele zeigen, dass es grundsätzlich sehr schwer bzw. unmöglich ist, komplette Paragrafen in einzelne Topics aufzu-teilen. Es reicht leider nicht studiengangspezifische Texte, wie in Tabelle 6.4 Variablen in SPO, Seite 58 aufgelistet, auszutau-schen.

Ist die Aufteilung in Topics weiterhin gewünscht, müsste für je-des Topic ein Mustertopic erstellen werden. Ähnlich verhält sich die Umsetzung einer Mustersatzung als Word-Dokument schon an der Hochschule München. Alle Topics mit den enthaltenen Paragrafen, verlinkt in einer Muster-DITA-Map, müssen für einen neuen Studiengang kopieren und entsprechend durchgearbeitet werden. Dabei sind Texte anzupassen bzw. zu löschen. Ledig-lich eine Datei mit Variablen kann helfen, Grunddaten des Studi-engangs automatisch an den jeweiligen Platzhalterstellen zu er-setzen. Platzhalter könnten in den Muster-SPO vordefiniert sein,

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6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 67

sodass ein Austausch mit den Werten aus der Variablen-Datei problemlos und automatisiert umsetzbar ist.

Bei der Umsetzung entstehen eine Vielzahl an einzelnen, teils redundanten Dateien, die durch die Aufteilung hätten vermieden werden sollen. Somit hilft das entwickelte System den Erstellern nicht, sondern macht die Erstellung nur unübersichtlich und schwerer.

6.5.2. Aufteilung von Paragrafen in einzelne Topics

Damit eine Vielzahl redundanter Topics (je Paragraf ein Topic) vermieden werden können, ist die Aufteilung der Paragrafen in einzelne Topics ein weiterer Lösungsansatz. Das bedeutet, je-der Absatz eines Paragrafen wird zu einem eigenen Topic.

Abbildung 6.5 § 3 der Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

(Quelle: Mustersatzung für Bachelorstudiengänge der Hochschule München)

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6.5. Aufteilung in Topics

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Um die Übersicht nicht zu verlieren, sind Gedanken zur Benen-nung der entstehenden Dateien notwendig. Bei der Aufteilung, je Paragraf ein Topic, war die Benennung recht einfach und übersichtlich.

Mit der Aufteilung in Absätze nimmt die Anzahl der Dateien von 14 Topics (14 Paragrafen) in der Mustersatzung für Bachelor-studiengänge auf circa 45 Topics zu. In Absätzen gibt es zu-sätzlich nummerierte Aufzählungen, welche gleichzeitig extra-hiert und in eigenen Topics gespeichert werden können.

Für Paragrafen als Topic war die Benennung wie folgt vorgese-hen:

• c_b_par_1_zweck.dita • bzw. c_par_6_studienplan.dita

In Anbetracht der Überlegungen, müssen die Dateinamen um die entsprechenden Absätze bzw. nummerierten Aufzählungen ergänzt werden. Dabei soll die Art des verwendeten DITA-To-pics in dieser Betrachtung keine Beachtung finden. Für alle To-pics wird ein Concept-Topic verwendet. Im Dateinamen steht am Anfang ein „c“ für ein Concept-Topic. Bei „§ 14 In-Kraft-Tre-ten“ ergeben sich zwei Versionen: eine Version, die nur das „In-Kraft-Treten“, und eine zweite Version, die zusätzlich die „Über-leitungsbestimmungen“ regelt. Festgelegt wird weiterhin, dass Paragrafen, die mehrere Absätze enthalten, im Dateinamen mit _abs_# erweitert werden. Das Nummerzeichen „#“ steht dabei für die Nummer des Absatzes. Abbildung 6.6, Seite 69, zeigt die Umsetzung.

Aufbauend auf diese Aufteilung, ist es möglich, eine Muster-DITA-Map zu erstellen, die alle Paragrafen, Absätze und num-merierten Aufzählungen enthält. Der Autor kann nicht benötigte Absätze löschen und bei Absätzen, die angepasst werden müs-sen, Kopien erstellt und mit dem Kürzel des Studiengangs im Dateinamen versehen und abspeichern.

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6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 69

Da Autoren nicht täglich mit neuen SPO beschäftigt sind, sollen Kommentare in der DITA-Map zu den einzelnen Topics helfen, ihren Inhalt schneller zu identifizieren und damit das richtig To-pic in der DITA-Map bestehen zu lassen. Diese individuellen Ab-sätze werden, wie in 6.4 Dateistruktur festlegen, Seite 62, erläu-tert, im entsprechenden Ordner abgespeichert. Selbstverständ-lich muss die DITA-Map an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu ist es notwendig, die Pfade zu den einzelnen To-

Abbildung 6.6 Dateinamen für die Aufteilung in Absätze und nummerierte Aufzählungen

c_b_par_1_zweck.dita c_b_par_2_studienziel_abs_1.dita c_b_par_2_studienziel_abs_2.dita c_b_par_2_studienziel_abs_3.dita c_b_par_2_studienziel_abs_4.dita c_b_par_3_aufbau_abs_1.dita c_b_par_3_aufbau_abs_2.dita c_b_par_3_aufbau_abs_3.dita c_b_par_3_aufbau_abs_4.dita c_b_par_3_aufbau_abs_5.dita c_b_par_3_aufbau_abs_6.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_1.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_2.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_2_nr_1.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_2_nr_2.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_3.dita c_b_par_4_module-pruefungen_abs_4.dita c_b_par_5_wahlpflichtfaecher.dita c_b_par_5_studienplan_abs_1.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2_nr_1.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2_nr_2.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2_nr_3.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2_nr_4.dita c_b_par_5_studienplan_abs_2_nr_5.dita ⋮ c_b_par_14_in-kraft-treten_abs_1.dita c_b_par_14_in-kraft-treten_abs_2.dita c_b_par_14_in-kraft-treten_abs_3.dita c_b_par_14_in-kraft-treten_abs_4.dita c_b_par_14_in-kraft-treten_abs_5.dita c_b_par_14_in-kraft-treten-ueberleitungsbestimmungen_abs_1.dita c_b_par_14_in-kraft-treten-ueberleitungsbestimmungen_abs_2.dita c_b_par_14_in-kraft-treten-ueberleitungsbestimmungen_abs_3.dita c_b_par_14_in-kraft-treten-ueberleitungsbestimmungen_abs_4.dita c_b_par_14_in-kraft-treten-ueberleitungsbestimmungen_abs_5.dita

(Quelle: Eigene Ausgabe aus dem Dateisystem über die Kommandozeile mit TREE /F > tree.txt)

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6. Strukturierung der vorhandenen Studien- und Prüfungsordnung anhand DITA

6.5. Aufteilung in Topics

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 70

pics anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass die Topics rich-tig verlinkt sind und darauffolgend die richtigen Topics in der Produktion eingebunden werden.

Alle zuvor genannten Punkte erschweren die Arbeit für die Auto-ren. Weiterhin erhöhen sie vor allem die Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit, wenn kein Content Management System (CMS) eingesetzt wird.

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.1. Wiederverwendung von Inhalten durch Standardisierung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 71

7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Diese Kapitel beschäftigt sich mit den Ergebnissen der vorheri-gen Kapitel im Detail und interpretiert diese hinsichtlich des Themas „Anwendungen von Methoden der Technischen Doku-mentation an Hochschulen für angewandte Wissenschaften“. Schlussfolgernd wird eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Methoden und Techniken gegeben.

7.1. Wiederverwendung von Inhalten durch Standardisierung

Kapitel 3 und 4 behandeln die generelle Wiederverwendung von Inhalten (Content). Hauptaugenmerk lag vor allem beim Single Source Publishing in Verbindung mit der Auszeichnungsspra-che XML.

XML ist heutzutage ein Quasi-Standard, wenn es darum geht, In-halte auch für einen Menschen lesbar abzulegen. Ausschlagge-bend dafür sind die semantischen Benennungen der Tags, wel-che die Inhalte einschließen. Soll keine vorgegebene Document Type Definition (DTD) genutzt werden, besteht die Möglichkeit, eine auf die entsprechenden Bedürfnisse zugeschnittene DTD zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Hierbei kann eine DTD für bestimmte Dokumente entwickelt werden. In der DTD wird fest-gelegt, in welcher Reihenfolge und Verschachtelung Inhalte in eine XML-Datei geschrieben werden dürfen, sodass diese und der daraus resultierende Content valide ist. Dadurch wird si-chergestellt, dass sich Autoren an ein festgelegtes Schema hal-ten müssen und wenig „Spielraum“ haben diese Konventionen zu brechen. „Brechen“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass Autoren mit Absicht die Reihenfolge der Dokumenta-tion bzw. der Art und Weise, insbesondere die Reihenfolge bzw. Abläufe, ändern, sondern dass dies durch Unaufmerksamkeit oder das schnelle und unüberlegte Anpassen an die gerade ge-stellte Gegebenheit erfolgt.

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.1. Wiederverwendung von Inhalten durch Standardisierung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 72

XML-Dateien lassen sich in verschiedene Formate exportieren. Es spielt keine Rolle, ob daraus ein druckfähiges PDF oder eine Webseite bzw. eine Hilfeanwendung entstehen soll. Damit ist das Single Source Publishing gegeben.

Der Grundgedanke war, keinen redundanten Content zu erstel-len, sondern den zuvor erstellten Content soweit es geht wieder-zuverwenden.

Hierbei spielen die verschiedenen Strukturierungsmethoden, die in der Technischen Dokumentation Anwendung finden, eine ent-scheidende Rolle. Eine Dokumentenanalyse anhand der Struktu-rierungsmethoden hilft in vorhandenen Dokumenten redun-dante Inhalte ausfindig zu machen. Strukturierungsmethoden sind in Kapitel 6 beschrieben. Bei diesen Methoden handelt es sich nicht um Methoden, die nicht langwierig erlernt werden müssen, sondern um Methoden, die anhand logischen Denkens oft schon Anwendung in der alltäglichen Arbeit finden.

Ergibt die Dokumentenanalyse, dass in mehreren Dokumenten stellenweise immer wieder dieselben Inhalte vorhanden sind, können diese extrahiert und an den Stellen, an denen sie ver-wendet werden sollen, eingefügt werden. Ein Mittel dazu ist die Verwendung von conref-Verknüpfungen (siehe Abbildung 7.1, Seite 73). Somit müssen bei Änderungen des Inhalts immer nur die einzelnen Bausteine angepasst werden, denn durch die Ver-knüpfung im Gesamtdokument werden diese angepassten Bau-steine auch in der Produktion einer neuen Version berücksich-tigt.

Das beschriebene Verfahren der Strukturierung von Dokumen-ten ist allerdings nur bei Dokumenten vorteilhaft, bei denen häu-fig immer gleiche Absätze verändert werden müssen. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zur Minimierung von Fehlerquellen führen.

Bei Studien- und Prüfungsordnungen, die auf den ersten Blick identisch erscheinen, muss genauer hingeschaut werden.

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.1. Wiederverwendung von Inhalten durch Standardisierung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 73

Die Dokumentenanalyse hat ergeben, dass sich jede Studien- und Prüfungsordnung von Paragraf zu Paragraf unterscheidet, sodass es unvorteilhaft ist, einzelne Sätze, Absätze bzw. Para-grafen als wiederzuverwendende Inhalte abzulegen. Auch ha-ben allgemeine Änderungen auf bereits bestehende SPO keinen Einfluss mehr; vielmehr ergeben sich diese nur noch für neue SPO.

Selbstverständlich können auch bestehende SPO eine Ände-rung erfahren. Dazu zählen Änderungen am Studiengang, wie bspw. Prüfungsformen und/oder Fächerzusammensetzungen. Damit wird eine neue Version auf Grundlage der schon beste-henden SPO erstellt. Das bedeutet alle Änderungen werden in einer neuen SPO Version vorgenommen und gespeichert.

Abbildung 7.1 Wiederverwendung von Inhalten mit dem conref-Mechanismus

(Quelle: Radymiak, o. J.)

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 74

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Folgend wird auf das Thema dieser Master Thesis – Studien- und Prüfungsordnungen – näher eingegangen und die Ergeb-nisse beschrieben.

Die initiale Überzeugung war, dass Studien- und Prüfungsord-nungen nach den Regeln der Technischen Dokumentation ge-schrieben, produziert und verwaltet werden sollten.

Die generelle Überlegung geht dabei ganz gewiss in die richtige Richtung, allerdings haben sich aufgrund dieser Master Thesis folgende Erkenntnisse ergeben.

7.2.1. Autoren von SPO sind keine Redakteure

Studien- und Prüfungsordnungen werden nicht von Autoren bzw. Redakteuren verfasst. Sie werden anhand einer Mustersat-zung der Hochschule in mehreren Runden an die Gegebenhei-ten des Studiengangs angepasst (siehe dazu Abbildung 2.1, Seite 10). Dabei sind mehrere Parteien an den Dokumenten tä-tig. Keine dieser Personen hat einen Hintergrund in der Techni-schen Dokumentation. Alle Beteiligten haben die Absicht schnell und vor allem einfach eine rechtsichere SPO zu erstel-len.

Das bedeutet auch, dass sich diese Personen weder mit spezi-ellen Tools, welche in der Technischen Dokumentation zum Ein-satz kommen, noch mit neuen Dateiformaten vertraut machen möchten bzw. mit diesen schon vertraut sind. Jeder möchte in einem Programm Dokumente so erstellen, wie sie später auch aussehen werden. Diese Programme stellen den Content in ei-ner „What you see is what you get“ (WYSIWYG)-Vorschau schon während der Erstellung dar, sodass man das Endergebnis direkt sehen kann. Geschuldet ist dies nicht zuletzt dadurch, dass die Mehrheit der Mitwirkenden generell nur mit solchen Program-men und proprietären Dateiformaten in der Textverarbeitung ar-beiten.

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 75

7.2.2. Studien- und Prüfungsordnungen müssen nicht verändert werden

Allgemein unterliegen Studien- und Prüfungsordnungen Ände-rungen. Wobei differenziert werden muss, dass eine beste-hende Version nicht mehr verändert wird, sondern eine Ände-rung eine neue Version mit sich zieht. Weiter oben ist bereits beschrieben, dass die Umsetzung anhand der Vorgängerversion am einfachsten ist, wenn diese kopiert wird und in der entstan-denen Kopie Änderungen vorgenommen werden.

7.2.3. „Microsoft Word“ ist das Maß aller Dinge

Wenn viele Autoren an einem Dokument arbeiten und alle unge-schult in der Benutzung eines Content Management Systems sind, wird in den meisten Fällen „Microsoft Word“ verwendet und stellt somit das Maß aller Dinge dar. Dieses Textverarbei-

Abbildung 7.2 Verbreitung von Office-Software bei Internetnutzern in Deutschland im Januar 2010

(Quelle: webmasterpro.de, 2010)

AnteilderInternetnutzer

72%

21,5%

2,7%

1,4%

0,3%

0,03%

17,1%

VerbreitungvonOffice-SoftwarebeiInternetnutzernin

DeutschlandimJanuar2010

Quellewebmasterpro.de

©Statista2017

MicrosoftOffice

OpenOffice*

WordPerfectOffice

AppleiWork

SoftMakerOffice

KOffice(nurVersion1.6)

KeinesdieserOffice-Paketeinstalliert

WeitereInformationen:

Deutschland;webmasterpro.de

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 76

tungsprogramm ist in unserem Alltag fest verankert und Benut-zer verfügen über unterschiedlich tiefes bzw. breites Fachwis-sen in „Microsoft Word“.

Auch muss bei der Benutzung keine weitere Software beschafft bzw. installiert werden, denn „Microsoft Word“ ist meist auf al-len PCs installiert (webmasterpro.de, 2010). Natürlich zählen auch weitere Textverarbeitungsprogramme wie „LibreOffice Writer“ in „OpenOffice“, „Apple Pages“ (ehemals in „Apple iWork“) und viele weitere dazu.

7.2.4. Formatvorlagen sind der Schlüssel zum Erfolg

Die Mehrheit kennt Formatvorlagen, doch nur wenige können damit umgehen (eigene Beobachtungen im Umfeld der HM).

Abbildung 7.3 Formatvorlagenkatalog in „Microsoft Word“

(Quelle: eigener Screenshot)

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 77

Formatvorlagen sind der Schlüssel zum Erfolg, wenn sie von al-len Autoren konsistent genutzt werden. Damit sehen alle erstell-ten Dokumente identisch aus, sofern diese auf dasselbe Temp-late und somit auf dieselben Formatvorlagen aufbauen.

In „Microsoft Word“ ist es z. B. auch möglich, in einem beste-henden Dokument die Formatvorlagendefinitionen zu ändern. Dazu ist das Template-Dokument zu tauschen, auf dem das be-stehende Dokument beruht. Vorrausetzung für eine funktionie-rende Migration sind gleich benannte Formatvorlagen.

Weiterhin lassen sich durch die Nutzung von sinnvoll definierten Formatvorlagen unnötige Zeilenschaltungen vermeiden und eine bessere Absatzkontrolle bewerkstelligen.

Abbildung 7.4 Nutzung von Formatvorlagen

(a) Keine Anwendung von Formatvorlagen.

Viele Zeilenschaltungen (b) Formatvorlagen angewendet.

Zeilenschaltungen für Abstände nicht mehr vorhan-den.

(Quelle: Eigene Screenshots an Mustersatzung für Bachelorstudiengänge)

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.2. Bedeutung für Studien- und Prüfungsordnungen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 78

7.2.5. Anmerkungen für Autoren

In den Mustersatzungen sind viele Anmerkungen für Autoren als Fuß- bzw. Endnoten hinterlegt. Sofern die SPO auf der Mus-tersatzung aufbaut, müssen die Fuß- bzw. Endnoten vor dem Er-stellen der endgültigen Fassung aus dem Dokument entfernt werden. Das ist eine unbeliebte Arbeit, die sich aber auf einfa-che Art und Weise vermeiden lässt. Hierfür wird eine Zeichen-formatvorlage angelegt, die unter Schriftart den Effekt „ausge-blendet“ nutzt. Als visuelle Abgrenzung hat sich bewährt, eine Schriftfarbe zu verwenden, die i. d. R in dem Dokument keine Verwendung findet. Folge dessen sieht der Autor direkt, dass es sich um „ausgeblendete“ Zeichen handelt. Diese Zeichenfor-matvorlage ist bei allen Zeichen zu verwenden, die nicht ge-druckt werden sollen. Ein Vergleich ist in Abbildung 7.5, Seite 78, zu sehen. Bei der Bearbeitung am Bildschirm lassen sich die

Abbildung 7.5 Ansicht der überarbeiteten Mustersatzung in Word

(a) Zusatzinformationen zur Erstellung

für Autoren ausgeblendet (b) Zusatzinformationen zur Erstellung

für Autoren eingeblendet

(Quelle: Eigene Screenshots an überarbeiteter Mustersatzung für Bachelorstudiengänge)

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 79

mit der Zeichenformatvorlage definierten Zeichen über die Taste Absatzzeichen (¶) „Formatierungszeichen ein-/ausblen-den“ ein- bzw. ausblenden. Somit ist die optische Kontrolle des Dokuments gegeben, um zu sehen, wie es ausgedruckt bzw. als PDF aussehen wird.

Aus Usability-Sicht ist diese Art und Weise, Zusatzinformatio-nen an den Stellen anzubringen, an denen sie benötigt werden, vorzuziehen, sodass der Autor nicht hin- und herblättern bzw. scrollen muss.

Weiterhin erscheint die Anwendung mit ausgeblendete Zeichen intuitiver, als die Kommentar Funktion, um Kommentare in ein Dokument einzufügen. In „Microsoft Office“ steht diese Funktio-nen über das Menüband „Überprüfen“ zur Verfügung. Dabei hängen Kommentare immer an einem Wort bzw. Absatz. Wird dieses/dieser verändert oder gelöscht, verschwindet das Kom-mentar und ist nicht mehr ersichtlich. Weiterhin gestaltet sich das ein- bzw. ausblenden der Kommentare eher umständlich.

7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung

Dieser Abschnitt enthält sowohl die Zusammenfassung als auch die Beantwortung der Forschungsfrage.

Die Forschungsfrage lautete:

Können Methoden der Technischen Dokumentation für die Er-stellung, Verwaltung und Versionierung von Studien- und Prü-fungsordnungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaf-ten in Deutschland angewendet werden?

Die Forschungsfrage ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Al-lerdings muss sich jede Institution die Frage stellen, in welchen Bereichen sie diesen Weg gehen möchten.

Das Thema dieser Master Thesis war die Erstellung, Verwaltung und Versionierung von Studien- und Prüfungsordnungen. Bei dieser Thematik muss sehr genau geprüft werden, ob sich der

Forschungs-frage

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 80

Aufwand lohnt, eine neue Systematik und darauf aufbauend ein neues System einzuführen.

Sind die einzelnen SPO zu detailliert ist es diffizil gemeinsame, immer wiederzuverwendende Paragrafen bzw. Absätze zu fin-den. Somit ist es praktischer auf ein einzelnes Dokument je SPO zurückzugreifen, welches den gesamten Inhalt enthält anstatt über einen DITA-Map einzelne Bausteine zusammenzufügen. Möchte man Bausteine verwenden ist zu bedenken, dass jeder sich ändernde Baustein in einer Systematik abgespeichert wer-den muss, so dass dieser eventuell in weiteren SPO zum Ein-satz kommen kann. Viele Änderungen an den einzelnen Bau-steinen erschweren die Verwaltung und das Suchen der Ele-mente.

Ein weiterer zu bedenkender Punkt ist, dass generell viele, nicht geschulte Funktionsträger und Mitarbeiter an der Ausarbeitung einer neuen bzw. zu ändernden SPO mitarbeiten. An HAW und Universitäten kann nicht vorausgesetzt werden, dass sich Mitar-beiter in der Technischen Dokumentation auskennen und dadurch mit dem Umgang von Redaktionssystemen und Tools aus der Technischen Redaktion vertraut sind. Vielmehr kann da-von ausgegangen werden, dass jedem Mitarbeiter die Bedie-nung der Office Programmen von Microsoft geläufig ist. „Micro-soft Office“ ist in Deutschland und Europa überwiegenden bei Verwaltungen im Einsatz („Das Microsoft-Dilemma“, 2018).

Aufbauend auf der Dokumentenanalyse und den Versuch die Er-kenntnisse in ein DITA-XML-Konstrukt zu überführen, hat zu dem Ergebnis geführt, Studien- und Prüfungsordnungen weiter-hin in „Microsoft Word“ zu schreiben. Damit wird gleichzeitig die Forschungsunterfrage „Wie kann die Trennung von Inhalt und Layout erreicht werden?“ beantwortet. Da veröffentlichte SPO nicht mehr verändert werden, können diese in einem Endformat archiviert werden. Zu diesen Formaten gehört u. a. PDF/A. Ge-nerell werden SPO nicht mehr bearbeitet, um eventuelle Ände-rungen vorzunehmen, das schließt auch Änderungen bzw. An-

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 81

passungen am Layout aus. Änderungen am Inhalt münden im-mer in einer neuen Version und schlussendlich in einem kom-plett neuen Dokument.

Die Erkenntnisse sollen keinen Rückschritt widerspiegeln. Viel-mehr kann durch die effektivere Anwendung des Programms „Microsoft Word“ ein Fortschritt erzielt werden. Beschrieben wird dieser Fortschritt beispielhalft im „Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen mit „Micro-soft Word““ in Kapitel 8, Seite 83ff. Im Leitfaden wird auf die Punkte eingegangen, die helfen können SPO einheitlicher, einfa-cher und somit wirtschaftlicher zu erstellen. Der Leitfaden steht schlussendlich für die Beantwortung der Forschungsunterfrage „Wie kann die Erstellung neuer Versionen technisch unterstützt werden?“.

Zur effektiveren Anwendung des Programms „Microsoft Word“ gehören:

• Verwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen. • Der Einsatz von Variablen anhand von Textmarken, die im

Dokument immer wieder verwendet werden können. • Inhalte für bestimmte Zielgruppen über eine Formatvorlage

definieren.

Werden diese Punkte bei der Erstellung von SPO durchgängig angewendet, können SPO wirtschaftlicher erstellt werden. Auch beim Layout ergibt sich dadurch mehr Konsistenz.

Durch die Benutzung von „Microsoft Word“ ist der Ansatz des Single Source Publishing nicht mehr gegeben. Zwar ist es mög-lich mit „Microsoft Word“ auch Webseiten (HTML-Dateien) zu exportieren, doch ist die Anpassung dieser zeitaufwendig. Der Export in z. B. eBooks (ePUB) ist nicht ohne weiteres möglich, da „Microsoft Word“ keinen Export in dieses Format anbietet (Friedmann, 2017).

Um dem Prinzip des Single Source Publishing gerecht zu wer-den bestehen andere Konzepte. Eines davon ist der Einsatz der

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7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

7.3. Schlussfolgerungen und zusammenfassende Darstellung

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 82

Syntax „Markdown“, denn „Markdown wurde mit den Grundge-danken konzipiert, so einfach lesbar und schreibbar wie mög-lich zu sein“. („markdown.de | Markdown Syntax-Dokumenta-tion“, o. J.) Damit gestaltet sich das Erstellen von Inhalten mit Markdown einfacher als mit „Microsoft Word“, denn auf das Layout muss keine Rücksicht genommen werden. „Markdown“ ist wie auch „Microsoft Word“ nicht für das strukturierte Erstel-len von Dokumente geeignet.

Aufbauend auf diese Master Thesis könnte in weiteren Master Thesen z. B. untersucht werden:

• Wie lässt sich die Syntax „Markdown“ für das Schreiben von Inhalten, die vom Layout getrennt sein sollen, für Studien- und Prüfungsordnungen einsetzen?

• Welche Vorteile bietet ein Redaktionssystem für typische In-halte, die Studiengänge, Modulhandbücher, Beschreibende Text usw. betreffen, und wie kann ein solches an Hochschu-len eingesetzt werden?

• Wie kann die Einführung eines Redaktionssystems für struk-turiertes Erstellen von Inhalten mit der anschließenden Aus-gabe in unterschiedliche Formate an Hochschulen in Deutschland gelingen?

• Wie können Hochschulen von OpenSource Office-Program-men profitieren?

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 83

8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen mit „Microsoft Word“

Das Ende der Master Thesis bildet ein Leitfaden zur schnelleren und einheitlicheren Erstellung von Studien- und Prüfungsord-nungen. Der Leitfaden behandelt folgende Punkte:

• Durchführung einer Dokumentenanalyse • Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorla-

gen • Anwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Beim Neugestalten von Studien- und Prüfungsordnungen ist eine Dokumentenanalyse nicht der entscheidende Schritt. SPO sind schon entsprechend der Standardisierungs- und Modulari-sierungsmethoden gegliedert, sodass die Gliederung i. d. R. übernommen werden kann.

Sollten Sie andere Dokumente als SPO anhand der Methoden der Technischen Dokumentation neu aufbauen wollen, ist eine Dokumentanalyse unersetzlich.

Wird bei der Dokumentenanalyse der SPO festgestellt, dass re-dundante Inhalte in den einzelnen SPO bestehen, kann darüber nachgedacht werden, diese Inhalte in eine allgemeingültige SPO auszulagern und somit die SPO je Studiengang zu verringern. Da solche Umstellungen von verschiedenen Gremien einer Hochschule geplant, umgesetzt und verabschiedet werden müssen, können mit den Ergebnissen Diskussionen angeregt werden.

Ein Augenmerk sollte auf eine konsistent verwendete Termino-logie gelegt werden. Synonyme sind zu vermeiden.

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 84

Die Ziele sollten unter anderem folgende sein:

• Schaffung von Einheitlichkeit und Transparenz; dies führt zu Chancengleichheit und Vertrauen, welches die die Akzep-tanz erhöht.

• Schaffung von einheitlichen Rahmen für bspw. prüfungs-rechtliche Grundsatzfragen; dies führt zu verlässlicheren Se-natsentscheidungen und somit zu einer höheren Konsistenz.

• Konzentration auf das Wesentliche mit dem Fokus der Ver-schlankung einzelner Studien- und Prüfungsordnungen; dies kann zu weniger Satzungsänderungen führen.

Weiterhin fallen bei der Dokumentenanalyse auch Variablen auf, die immer wieder in den SPO genutzt werden. Diese Variablen sind meist Studiengangs- bzw. SPO-Versionsspezifisch. Damit bei der Erstellung einer neuen SPO weniger Fehler auftreten und Variablen nicht in jedem Paragrafen händisch ausfindig und ge-ändert werden müssen, können diese als „Textmarken“ in „Microsoft Word“ angelegt werden.

Die Textmarken müssen direkt in dem Dokument definiert wer-den, in dem diese angewendet werden sollen. Das bedeutet, dass eine Tabelle mit allen Textmarken und Erklärungen zu die-sen in die Dokumentenvorlage mitaufgenommen und die Text-marken in den Texten via Referenz eingebunden werden müs-sen. Eine Tabelle mit allen Textmarken dient der generellen Übersichtlichkeit.

Tabelle 8.1, Seite 85ff., zeigt Textmarken, die durch die Doku-mentenanalyse dieser Master Thesis in den SPO zu Bachelor-studiengängen an der Hochschule München identifiziert wur-den. Diese Tabelle kann als Starpunkt für eine Dokumentenana-lyse mit Fokus auf Variablen genutzt werden.

Diese Tabelle lässt sich in der Dokumentenvorlage direkt am Anfang des Dokuments einfügen und mit der Zeichenformatvor-lage „nicht drucken“ versehen. Somit ist diese Tabelle immer dann ausgeblendet, wenn die Formatierungszeichen (¶) ein- bzw. ausgeblendet sind.

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 85

Tabelle 8.1 Leitfaden, Textmarken zu Bachelorstudiengängen an der Hochschule München

Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

stg Studiengang Betriebswirt-schaftslehre

stg_eng Studiengang in Englisch Business Admi-nistration

stg_kurz Studiengang-Kurzbezeichnung

BW

abs Abschluss Bachelor

abs_eng Abschluss in Englisch Bachelor

abs_kurz Abschluss kurz B

abs_akademischer _grad

Akademischer Grad des Abschlusses: Arts Science Engineering

Arts

abs_akademischer _grad_kurz

Akademischer Grad des Abschlusses kurz: A Sc Eng

A

spo_v_aktuell SPO-Version 217

spo_v_1 1. SPO-Version (Datum) 15.03.2009

aes_nr Nummer der Änderungssatzung

3

aes_datum Datum der Änderungssatzung 01.10.2017

in_kraft_treten Datum „In Kraft treten“: 15. März 1. Oktober

15.03.2018

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 86

Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

aufnahme_studium Aufnahme des Studiums nach Semester: Wintersemester JJJJ/JJ Sommersemester JJJJ

Sommersemester 2017

fk_name Name der Fakultät Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungs-verordnung verwenden.

Betriebswirtschaft

fk_nr Nummer der Fakultät 10

prof_anzahl Anzahl der Professoren in der Prüfungskommission (3, 5 oder 7)

5

praxis_sem Zeitpunkt des praktischen Studiensemesters

5

praxis_anzahl_wochen Anzahl der Wochen des praktischen Studiensemesters

18

vorpraxis_anzahl _wochen

Anzahl der Wochen des Vorpraktikums

18

vorpraxis_bis_sem Vorpraktikum bis zum Semester

1

Studienrichtungen _wahl_bis_sem

Wahl der Studienrichtungen bis Semester

5

anrechnung_ab_sem Anrechnung ab Semester 3

anrechnungen_ects Umfang ECTS für Anrechnung

60

Fachstudienberatung _sem

Fachsemester Fachstudienberatung

4

Fachstudienberatung _ects

Fachstudienberatung ECTS 40

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 87

Name der Variable

Bezeichnung/ Erläuterung

Wert (hier als Beispiel)

thesis_start_sem Start der Abschlussarbeit ab Semester

6

thesis_bearbeitungszeit Abschlussarbeit-Bearbeitungszeit in Monaten

3

thesis_voraussetzung _ects

ECTS Voraussetzung für das Schreiben der Abschlussarbeit

180

thesis_note_gewichtung Gewichtung der Note der Abschlussarbeit in Prozent

50 %

Name der Variable Bezeichnung Beispiel

(Quelle: Eigne Dokumentenanalyse)

Textmarken können angelegt werden, indem über das Menü-band „Einfügen“ > Textmarke geklickt wird. Im sich öffnenden Dialogfenster wird ein Name vergeben, siehe dazu Abbildung 8.2, Seite 88.

Um die Textmarke im Text zu verwenden, ist an die zu verwen-dende Stelle zu wechseln, um mit einem Klick über das Menü-band „Referenzen“ > Feld einfügen ein Feld einzufügen. Im folgenden Dialogfenster ist unter Kategorie „Verknüpfungen und Verweise“ zu wählen und im Feldname „Ref“ auszuwählen. Ist die Bezeichnung des Textfeldes bekannt, kann direkt in das Textfeld den Namen des Textfelds eingeben. Ist der Name nicht bekannt, ist das Textfled über „Optionen…“ > im Reiter „Textmar-ken“ auszuwählen und mit anschließendem Klick auf „Hinzufü-gen“ und „OK“ einzufügen. Abbildung 8.1, Seite 88, zeigt die ent-sprechenden Dialogfenster.

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 88

Abbildung 8.2 Textmarken hinzufügen

(Quelle: Eigener Screenshot)

Abbildung 8.1 Referenz für die Textmarkenausgabe hinzufügen

(a) Feldtyp wählen (b) Textmarke aus Liste hinzufügen

(Quelle: Eigene Screenshots)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.1. Durchführung einer Dokumentenanalyse

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 89

Referenzen aktualisieren sich bei jeder Dokumentenausgabe, unabhängig ob das Dokument gedruckt oder als PDF gespei-chert wird. Alle Referenzen in einem Dokument lassen sich über die Taste „F9“ aktualisieren. Dazu ist der gesamte Inhalt des Do-kuments auszuwählen, um anschließend durch Drücken der Taste „F9“ alle Referenzen zu aktualisieren. Der kompletten Text lässt sich mit der Tastenkombination „STR + A“ auswäh-len.

Damit im Dokument Felder mit Referenzen direkt sichtbar sind, ist es möglich die Feldschattierungen einzuschalten. Diese Ein-stellungen hängen von der eingesetzten Word-Version ab und werden z. B. unter https://edvtraining.wordpress.com/ 2012/02/25/feldfunktionen-mit-einer-schattierung -hervorheben beschrieben (GWesemann, 2015). In Abbildung 8.3, Seite 89, sind grau hinterlegte Felder zu sehen, welche über Referenzen mit den Werten der Textmarken gefüllt wurden. Gleichzeitig sind Zusatzinformationen zu sehen, die mit der Zei-chenformatvorlage „nicht drucken“ formatiert wurden. Weiterhin ist ein Formularfeld für die Datumsauswahl eingeblendet.

Abbildung 8.3 Eingeblendete Feldschattierungen sowie ein Formularfeld zur Datumsauswahl

(Quelle: Eigener Screennshot)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 90

Es ist hilfreich für jeden Studiengang ein Dokument anzulegen, welches eine Tabelle mit den entsprechenden Werten und defi-nierten Textfeldern enthält. Durch kopieren dieser Tabelle in ein neues Dokument, ist der Zugriff über Referenzen auf diese zu-vor definierten Textfelder möglich bzw. es werden bestehende Referenzen in einem Dokument mit den Daten aus der Tabelle aktualisiert. Zu beachten ist, dass dies nur funktionieren kann, wenn Textfelder durchgängig immer gleich benannt sind. Der „Name der Variable“ ist somit gleichzusetzen mit dem „Namen des Textfeldes“ und steht somit als Referenzname zur Verfü-gung.

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Damit jede SPO ein einheitliches Aussehen erhält, ist die Nut-zung einer Dokumentenvorlage nötig. Bei „Microsoft Word“ nennt sich diese „Microsoft Word-Vorlage“ und hat in den neuen Versionen die Dateiendung „.dotx“.

Aufbauend auf dieser Dokumentenvorlage, können alle weiteren Studien- und Prüfungsordnungen erstellt werden. Dazu kann die Dokumentenvorlage auch gleichzeitig als Mustersatzung mit al-len relevanten Paragrafen und Anmerkungen bestehen. In 7.2.5. Anmerkungen für Autoren auf Seite 78ff. ist beschrieben, wie Anmerkungen in Dokumente eingebunden werden können, so dass diese nur bei der Bearbeitung zur Verfügung stehen.

Eine neu erstellte Dokumentenvorlage kann auch in bereits be-stehende Dokumente eingebunden werden. Damit wird diese an den einzelnen Absätzen/Zeichen des Dokuments angewendet.

Während der Ausarbeitungen im Rahmen der Master Thesis entstanden folgende Formatvorlagen:

• Standard, SPO-Standard • SPO-Titel • Überschrift1, SPO-Überschrift 1 • Überschrift1, SPO-Überschrift 2

Tipp

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 91

• Inhaltsverzeichnisüberschrift, SPO-Inhaltsverzeichnisüber-schrift

• Verzeichnis 1, SPO-Inhaltsverzeichnis Ebene 1 • Verzeichnis 1, SPO-Inhaltsverzeichnis Ebene 2 • Fußzeile, SPO-Fußzeile • Kopfzeile, SPO-Kopfzeile • SPO nicht drucken • Listenabsatz, SPO-Listenabsatz

Dabei basieren alle kursiv hervorgehobenen Formatvorlagen auf bereits in Word bestehenden Formatvorlagen. Eine Umbenen-nung dieser ist wichtig. Damit wird verhindert, dass diese mit der Word-Standard-Dokumentenvorlage (normal.dotx) kolli-dieren.

Die Formatvorlagen sind wie folgt definiert. Es hat sich bewährt, die Formatvorlagen in der angegebenen Reihenfolge zu definie-ren.

Bei den folgenden Formatvorlagen ist bei „Schriftart“ immer die Schriftart „Textkörper (Arial)“ zu sehen. Dies hängt damit zu-sammen, dass der Formatvorlage eine Designschriftart zuge-wiesen wurde. Bei der Auswahl ist zwischen Überschrift und

Abbildung 8.4 Schriftart über Designschriftarten definieren

(Quelle: Eigener Screenshot)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 92

Textkörper auszuwählen. Damit wird über das Menüband „Ent-wurf“ einfach und konsistent die Möglichkeit gegeben, zwi-schen verschiedenen Designschriftartdefinitionen zu wechseln.

Es ist ratsam, sich bei der Schriftart für die eigene Hausschrift oder eine andere gut lesbare Schriftart zu entscheiden.

Im Folgenden sind alle Einstellungen zu den anzulegenden For-matvorlagen aufgelistet:

Standard, SPO Standard

Tabelle 8.2 Leitfaden, Formatvorlage, Standard, SPO Standard

Formatvorlagentyp Absatz

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt

Textausrichtung Links

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

Tabstopps 3,5 cm, links + 4,5 cm, links

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 93

SPO-Titel

Tabelle 8.3 Leitfaden, Formatvorlage, SPO-Titel

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 15 pt, fett

Textausrichtung Links

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand nach Absatz 10,8 Pt

Absatzkontrolle

Kein Absatz zwischen Absätze gleicher Formatierung einfügen

Keine Silbentrennung

Überschrift1, SPO Überschrift 1

Tabelle 8.4 Leitfaden, Formatvorlage, Überschrift 1, SPO Überschrift 1

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt, fett

Textausrichtung Links

Gliederungsebene Ebene 1

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand vor Absatz 22 pt

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

Kein Absatz zwischen Absätze gleicher Formatierung einfügen

Keine Silbentrennung

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 94

Überschrift1, SPO Überschrift 2

Tabelle 8.5 Leitfaden, Formatvorlage, Überschrift 2, SPO Überschrift 2

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt, fett

Textausrichtung Links

Gliederungsebene Ebene 2

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand vor Absatz 22 pt

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

Kein Absatz zwischen Absätze gleicher Formatierung einfügen

Keine Silbentrennung

Inhaltsverzeichnisüberschrift, SPO Inhaltsverzeichnisüberschrift

Tabelle 8.6 Leitfaden, Formatvorlage, Inhaltsverzeichnisüberschrift, SPO Inhaltsverzeichnisüberschrift

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt, fett

Textausrichtung Links

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand vor Absatz 22 pt

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 95

Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 1

Tabelle 8.7 Leitfaden, Formatvorlage, Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 1

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt

Textausrichtung Links

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

Tabstopps 16 cm, rechts, Füllzeichen …

Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 2

Tabelle 8.8 Leitfaden, Formatvorlage, Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 2

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Standard, SPO-Standard

Schriftart Textkörper (Arial), 10 pt

Textausrichtung Links

Einzug Links 0,2 cm

Zeilenabstand Mehrere 1,2 ze

Abstand nach Absatz 10,8 pt

Absatzkontrolle

Tabstopps 16 cm, rechts, Füllzeichen …

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 96

Fußzeile, SPO Fußzeile

Tabelle 8.9 Leitfaden, Formatvorlage, Fußzeile, SPO Fußzeile

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Fußzeile, SPO-Fußzeile

Schriftart Textkörper (Arial), 8 pt

Abstand nach Absatz 0 Pt

Textausrichtung Links

Absatzkontrolle

Tabstopps 8 cm, zentriert + 16 cm, rechts

Kopfzeile, SPO Kopfzeile

Tabelle 8.10 Leitfaden, Formatvorlage, Kopfzeile, SPO Kopfzeile

Formatvorlagentyp Absatz

Formatvorlage basiert auf Standard, SPO-Standard

Formatvorlage für nächsten Absatz Kopfzeile, SPO-Kopfzeile

Schriftart Textkörper (Arial), 8 pt

Textausrichtung links

Abstand nach Absatz 0 Pt

Absatzkontrolle

Tabstopps 8 cm, zentriert + 16 cm, rechts

SPO nicht drucken

Tabelle 8.11 Leitfaden, Formatvorlage, SPO nicht drucken

Formatvorlagentyp Zeichen

Formatvorlage basiert auf Zugrunde liegende Eigenschaften

Farbe orange (bestimmen sie die Farbe)

Ausgeblendet

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 97

Listenabsatz, SPO-Listenabsatz

Diese Formatvorlage muss nicht anlegt werden, denn sie er-scheint von selbst, sobald ein Aufzählungszeichen, eine Num-merierung oder eine Liste mit mehreren Ebenen aktiviert wird.

Abbildung 8.5 Definition der sechs Ebenen für Paragrafen

(a) Gliederung Ebene 1

(b) Gliederung Ebene 2

(c) Gliederung Ebene 3

(d) Gliederung Ebene 4

(e) Gliederung Ebene 5

(f) Gliederung Ebene 6

(Quelle: Eigene Screenshots)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 98

Damit allerdings die in Tabelle 2.2 Formatierung der Text-Be-standteile von PDF-Dokumenten auf www.gesetze-im-inter-net.de auf Seite 17f. Anwendung finden können, ist eine neue Liste mit mehreren Ebenen zu definieren. Als Orientierung die-nen die Formatierungen für die Gliederung von Paragrafen in den einzelnen Ebenen. Umgesetzt sind die Ebenen in Abbildung 8.5, Seite 97, zu sehen.

Zugriff auf die Listenformatvorlage ist über den Button „Liste mit mehreren Ebenen“ im Menüband „Start“ möglich. Die Liste kann in die einzeln zu aktivierenden Ebenen umbenannt werden. In diesem Fall zu „Absatz > (1) 1. > 1a. > - > a)“.

Einstellung zur Seite und den Seitenrändern

Im letzten Schritt müssen die Seitenränder für das Papierformat DIN A4 bestimmt werden.

Tabelle 8.12 Leitfaden, Seitenränder

Oben 2,5 cm

Unten 3 cm

Links 2,5 cm

Rechts 2,5 cm

Bundsteg 0 cm

Kopfzeile, Abstand vom Seitenrand 1,25 cm

Fußzeile, Abstand vom Seitenrand 1,25 cm

Abbildung 8.6 Auswahl der Listenformatvorlage über das Menüband Start und dem Button „Liste mit mehreren Ebenen“

(Quelle: Eigener Screenshot)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.2. Erstellung einer Dokumentenvorlage mit allen Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 99

Den Inhalt der Kopf- und Fußzeile ist selbst zu bestimmen, da dieser entsprechend der Institution vorgegeben sein kann.

Bei Kopf- und Fußzeilen hat sich bewährt, stets den Studien-gang und Abschluss sowie die Version der SPO und Seitenzahl inklusive der Seitengesamtzahl anzugeben. Somit ist jederzeit nachvollziehbar, zu welcher SPO eine Seite gehört, auch wenn die erste Seite einmal nicht vorhanden sein sollte. Abbildung 8.7, Seite 99, zeigt ein Beispiel für Kopf- und Fußzeilen.

Empfohlene Angaben für Kopf- und Fußzeilen (siehe Abbildung 8.7):

Tabelle 8.13 Leitfaden, Empfohlene Angaben für Kopf- und Fußzeilen

Die Art des Dokuments Hier: Studien- und Prüfungsordnung

Die Hochschule Hier: Hochschule für angewandte Wissenschaften München

Studiengang Langform in Deutsch und Englisch

Hier: Betriebswirtschaft Bachelor, Bu-siness Administration

Studiengang und Abschluss Kurzform Hier: BW-B

SPO-Version Hier: 117

Seitenzahl - Seite # von # -

Zusatz Hier: nicht amtliche Lesefassung

Abbildung 8.7 Beispiel für Kopf- und Fußzeilen

(Quelle: Eigene Screenshots)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.3. Anwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 100

8.3. Anwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen

Sollten die neu zu formatierenden SPO noch nicht auf Format-vorlagen aufbauen, ist zu empfehlen, mit einem neuen Doku-ment aus der zuvor erstellen Dokumentenvorlage zu beginnen.

Dazu ist der gesamte Inhalt der SPO in das neue Dokument zu kopieren. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Formatierun-gen mit in das neue Dokument übernommen werden. Über die Schaltfläche „Einfügen“ > „Nur den Text übernehmen“ ist dies möglich. In Abbildung 8.8, Seite 100, zeigt die Auswahl. Durch dieses Vorgehen konnte ein „sauberes“ Dokument erstellt wer-den. Dieses Dokument enthält keine ungewollten Formatvorla-gen aus dem vorherigen Dokument.

Anschließend sind den einzelnen Absätzen/Zeichen die ent-sprechenden Formatvorlagen zuzuweisen. Allen Absätzen, die nummeriert werden sollen, ist zuerst die Formatvorlage „Stan-dard, SPO Standard“ zuzuweisen. Danach ist die zuvor erstellte Listenformatvorlage „Absatz > (1) 1. > 1a. > - > a)“ zuzuzuweisen.

Um auf die weiteren Ebenen gelangen zu können sind die Schaltflächen „Einzug verringern“ bzw. „Einzug vergrößern“ im Menüband „Start“ zu benutzen.

Sollten Zusatzinformationen einzufügen sein, die die endgültige Zielgruppe in der Ausgabe nicht sehen soll, ist den entsprechen-den Zeichen/Wörtern die Zeichenformatvorlage „SPO nicht dru-

Abbildung 8.8 Nur Text übernehmen – Text einfügen ohne Formatierungen

(Quelle: Eigener Screenshot)

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8. Leitfaden zur Erstellung von einheitlichen Studien- und Prüfungsordnungen

8.3. Anwendung von Dokumenten- und Formatvorlagen

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 101

cken“ zuzuweisen. Das Ein- bzw. Ausblenden der Formatie-rungszeichen (¶) bewirkt, dass Zeichen/Wörter denen die Zei-chenformatvorlage zugewiesen sind, (nicht) erscheinen.

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Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 102

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Abbildungsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 106

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2.1 Teilprozess: Studiengangdokumente vervollständigen an der Hochschule München ...................................................................................... 10

Abbildung 2.2 SPO für den Bachelor-Studiengang Design im Dateisystem ....... 11

Abbildung 2.3 Eingeblendete Lesezeichen in Adobe Acrobat Reader ................ 16

Abbildung 3.1 Aus einer Datenquelle für mehrere Medien publizieren ............... 19

Abbildung 4.1 Ebenen der Funktionsdesign®-Planung repräsentiert im Funktionsdesign®-Logo .................................................................................. 30

Abbildung 4.2 Darstellung der IMAP-Strukturen in einer DTD (Beispiel) ............. 34

Abbildung 4.3 IMAP – Werkzeuge der Information-Mapping® -Methode .......... 35

Abbildung 5.1 Wiederverwendung von Inhalten mit dem conref-Mechanismus 43

Abbildung 6.1 Verwaltung von SPO-Versionen eines Studiengangs im PRIMUSS-Programmteil WinPOS ..................................................................................... 53

Abbildung 6.2 Beispiel für die Nummerierung von Absätzen und Sätzen .......... 54

Abbildung 6.3 Anmerkungen als Text im Fließtext ............................................... 56

Abbildung 6.4 Mögliche Ordnerstruktur für die Verwaltung der Dateien ............ 63

Abbildung 6.5 § 3 der Mustersatzung für Bachelorstudiengänge ....................... 67

Abbildung 6.6 Dateinamen für die Aufteilung in Absätze und nummerierte Aufzählungen .................................................................................................... 69

Abbildung 7.1 Wiederverwendung von Inhalten mit dem conref-Mechanismus 73

Abbildung 7.2 Verbreitung von Office-Software bei Internetnutzern in Deutschland im Januar 2010 .......................................................................... 75

Abbildung 7.3 Formatvorlagenkatalog in „Microsoft Word“ ................................. 76

Abbildung 7.4 Nutzung von Formatvorlagen ......................................................... 77

Abbildung 7.5 Ansicht der überarbeiteten Mustersatzung in Word..................... 78

Abbildung 8.1 Referenz für die Textmarkenausgabe hinzufügen ....................... 88

Abbildung 8.2 Textmarken hinzufügen .................................................................. 88

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Abbildungsverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 107

Abbildung 8.3 Eingeblendete Feldschattierungen sowie ein Formularfeld zur Datumsauswahl ................................................................................................ 89

Abbildung 8.4 Schriftart über Designschriftarten definieren ............................... 91

Abbildung 8.5 Definition der sechs Ebenen für Paragrafen ................................. 97

Abbildung 8.6 Auswahl der Listenformatvorlage über das Menüband Start und dem Button „Liste mit mehreren Ebenen“ ...................................................... 98

Abbildung 8.7 Beispiel für Kopf- und Fußzeilen .................................................... 99

Abbildung 8.8 Nur Text übernehmen – Text einfügen ohne Formatierungen .. 100

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Tabellenverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 108

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2.1 Anzahl der Studierenden an staatlichen Fachhochschulen in Deutschland 2015, absteigend........................................................................ 12

Tabelle 2.2 Formatierung der Text-Bestandteile von PDF-Dokumenten auf www.gesetze-im-internet.de ........................................................................... 17

Tabelle 3.1 Anwendungsbereiche von Single Source Publishing ........................ 20

Tabelle 4.1 Vier Prinzipien zur Informationsaufbereitung .................................... 36

Tabelle 4.2 Drei unterstützende Prinzipien ............................................................ 37

Tabelle 4.3 Informationsarten ................................................................................ 38

Tabelle 5.1 Topic-Typen in DITA 1.3 ...................................................................... 41

Tabelle 6.1 Auflistung möglicher Paragrafen in Bachelor- und Masterstudienordnungen anhand von Mustersatzungen ............................. 47

Tabelle 6.2 Je Paragraf ein Topic am Beispiel DSB 217 ...................................... 48

Tabelle 6.3 Tabellarische Darstellung der Module mit weiteren Daten............... 50

Tabelle 6.4 Variablen in SPO ................................................................................... 58

Tabelle 8.1 Leitfaden, Textmarken zu Bachelorstudiengängen an der Hochschule München ...................................................................................... 85

Tabelle 8.2 Leitfaden, Formatvorlage, Standard, SPO Standard .......................... 92

Tabelle 8.3 Leitfaden, Formatvorlage, SPO-Titel ................................................... 93

Tabelle 8.4 Leitfaden, Formatvorlage, Überschrift 1, SPO Überschrift 1 ............. 93

Tabelle 8.5 Leitfaden, Formatvorlage, Überschrift 2, SPO Überschrift 2 ............. 94

Tabelle 8.6 Leitfaden, Formatvorlage, Inhaltsverzeichnisüberschrift, SPO Inhaltsverzeichnisüberschrift .......................................................................... 94

Tabelle 8.7 Leitfaden, Formatvorlage, Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 1.............................................................................................................. 95

Tabelle 8.8 Leitfaden, Formatvorlage, Verzeichnis 1, SPO Inhaltsverzeichnis Ebene 2.............................................................................................................. 95

Tabelle 8.9 Leitfaden, Formatvorlage, Fußzeile, SPO Fußzeile ............................ 96

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Tabellenverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 109

Tabelle 8.10 Leitfaden, Formatvorlage, Kopfzeile, SPO Kopfzeile ....................... 96

Tabelle 8.11 Leitfaden, Formatvorlage, SPO nicht drucken ................................. 96

Tabelle 8.12 Leitfaden, Seitenränder...................................................................... 98

Tabelle 8.13 Leitfaden, Empfohlene Angaben für Kopf- und Fußzeilen .............. 99

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Code-Beispielverzeichnis

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 110

Code-Beispielverzeichnis

Code-Beispiel 3.1 Einfache SPO in XML (Beispiel schematisch) ........................ 22

Code-Beispiel 3.2 Einfache SPO in HTML (Beispiel schematisch) ...................... 23

Code-Beispiel 5.1 Variablen in einer DITA-Map definieren am Beispiel Name Studiengang ...................................................................................................... 44

Code-Beispiel 6.1 Anwendung des Attributes „audience“ mit dem Wert „ersteller“ ........................................................................................................... 57

Code-Beispiel 6.2 Variablen (Auszug) aus Tabelle 6.4 in einer Map umgesetzt 61

Code-Beispiel 6.3 Grund der SPO mit optionalem Text (gelb markiert) .............. 65

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Anhang

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 111

Anhang

Studien- und Prüfungsordnungen verschiedener Hochschulen (Linkliste)

Alle Seiten wurden am 13.002.2018 abgerufen.

Hochschule München

https://www.hm.edu/studierende/mein_studium/recht/ verordnungen_satzungen.de.html#spo_aktuell

Technische Hochschule Ingolstadt

https://www.thi.de/hochschule/ueber-uns/verwaltung-und-stabsstellen/stabsstelle-recht/

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof

https://www.hof-university.de/studierende/ studienbuero/pruefungsordnungen.html

Hochschule Ansbach

Bachelor http://www.hs-ansbach.de/hochschule/ amtliche_veroeffentlichungen/thematische_uebersicht_der_satzungen_nicht_amtlich/studien_und _pruefungsordnungen_der_einzelnen _bachelorstudiengaenge.html Master http://www.hs-ansbach.de/hochschule/ amtliche_veroeffentlichungen/thematische_uebersicht_der_satzungen_nicht_amtlich/studien_und _pruefungsordnungen_der_einzelnen _masterstudiengaenge.html

Evangelische Hochschule Freiburg

Zugriff nur über die einzelnen Studiengänge > Reiter „Download“ https://www.eh-freiburg.de/studium/studiengaenge

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Anhang

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 112

Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg

Zugriff nur über die einzelnen Studiengänge > Übersicht > „Cur-riculum und Prüfungsordnung https://www.hs-coburg.de/ studium/studiengaenge.html

Ostbayrische Technische Hochschule Amberg-Weiden

https://www.oth-regensburg.de/hochschule/ organisation/rechtliche-grundlagen/ satzungen-und-ordnungen.html

Ludwig-Maximilians-Universität München

Zugriff nur über die einzelnen Studiengänge > „Studien- und Prü-fungsordnungen“ https://www.uni-muenchen.de/studium/studienangebot/ studiengaenge/studienfaecher/index.html

Technische Universität München

Zugriff nur von intern auf alle Fachprüfungs- und Studienord-nungen http://portal.mytum.de/kompass/ rechtsicherheitswesen/sort_alle/fachpruef _studiengang

Zugriff nur über die einzelnen Studiengänge > „Verbindliche Re-gelungen zu Studienablauf, Prüfungen und Bewerbung“ https://www.tum.de/studium/studienangebot/

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Anhang

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 113

Original Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der Hochschule München

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 1 -

Studien und Prüfungsordnung

für den Bachelorstudiengang …… (……) 1)

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München 2)

vom … 3)

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, [Art. 16 Abs. 2 Satz 3]4), Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München folgende Satzung:

§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungs- ordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhoch-schule München vom 29. Januar 2008 in deren jeweiliger Fassung.

[X1 Träger des Bachelorstudienganges [alt.: Kooperation der beteiligten Hochschulen] Träger des Bachelorstudienganges … sind die Fakultät für … der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München und die Fakultät für … der Hochschule für angewandte Wissenschaften … . [Zur Organisation des Bachelorstudienganges bestimmen sie eine Gemeinsame Kommission, der … 5) Professorinnen/Professoren beider Fakultäten [alt.: der beteiligten Fakultäten] angehören.]6) Die administrative Betreuung des Bachelorstudienganges geschieht durch die Fakultät für … der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München. Die Zusammenarbeit regelt der Kooperationsvertrag vom … .]

§ 2 Studienziel 7)

(1) Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Vermittlung

wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten [ alt.: und praxisorientierten] Ausbildung zu selbständigem Handeln in dem Berufsfeld …… 7) zu befähigen.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben … 7) . (3) Neben der Vermittlung von Fachwissen in den Modulbereichen … 7) fördert der Bachelor-

studiengang … (…) die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit.

(4) Der Bachelorstudiengang ist modular aufgebaut und ermöglicht den Studierenden [durch die

Wahl einer Studienrichtung / durch das Angebot verschiedener Wahlpflichtmodule / durch die Wahl einer Studienrichtung bzw. eines Qualifizierungsbereiches ..] eine individuelle [Vertiefung und] Schwerpunktbildung 8). Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 2 -

§ 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums umfasst sieben Studiensemester 9) einschließlich eines praktischen Studiensemesters, das als … Studiensemester 10) geführt wird, und einer Bachelorarbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan.

(2) Vor Studienbeginn muss [der Abschluss einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung <oder> eine mindestens …wöchige 11), einschlägige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum)]

nachgewiesen werden. [… Wochen 10) des Vorpraktikums können zusammenhängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des …. Studiensemesters 10) nachgeholt werden].

(3) Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fach- und Berufsoberschulen,

Ausbildungsrichtung [Technik / Sozialwesen / Gestaltung / Wirtschaft] 8) benötigen kein Vorpraktikum,

(4) Der Beginn des Bachelorstudiums ist [nur zum Wintersemester eines Studienjahres /

sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester eines Studienjahres] 12) möglich.

(5) Das praktische Studiensemester umfasst ein Praktikum von …… Wochen 13). Dabei [finden

an einem Tag der Woche praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt / finden praxis-begleitende Lehrveranstaltungen [alt.: praxisbezogene Module] in Form von Blockveranstaltungen statt] 8).

(6) Im [sechsten und siebten theoretischen] 10) Studiensemester werden nach Maßgabe des

Studienplanes folgende [Studienrichtungen / Studienschwerpunkte …] 8), 10) angeboten:

- ….. - ….. - ….. - ….. .

Die Studierenden müssen bis zum Ende der Vorlesungszeit des … 10) Studiensemesters gegenüber dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München schriftlich und verbindlich erklären, [welche der jeweils angebotenen Studienrichtungen / welchen der jeweils angebotenen Studienschwerpunkte …] 8), 10) sie wählen.

§ 4 Module und Prüfungen

(1) Die Module [ nur alt.: und die zugehörigen Studienmodule] 14), ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form und das Verfahren der Prüfungen, die Bearbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen [und die Dauer mündlicher Prüfungen] sowie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage [1] 15) zu dieser Satzung festgelegt.

(2) Die Module [Die Studienmodule] werden als Pflichtmodule, als [fachwissenschaftliche und/oder praxisbezogene] Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt.

1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges [bzw. der gewählten Studienrichtung / des gewählten Studienschwerpunktes …] verbindlich.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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2. Die [fachwissenschaftlichen und /oder praxisbezogenen] 16) Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müssen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.

(3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer 17) und Module, die für die Erreichung des

Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München 18) zusätzlich wählen (Wahlmodule).

(4) Ab dem …… Studiensemester 10) können Prüfungsleistungen im Umfang von …… ECTS-

Kreditpunkten 10) auch in anderen an der Hochschule München geführten Studiengängen, sowie in anderen Studiengängen in- und ausländischer Hochschulen erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die dabei gewählten Fächer und/oder Module denen des Bachelorstudienganges …… (…) gleichwertig sind. Hierüber entscheidet die Prüfungs-kommission des Bachelorstudienganges …… (§ 9).

§ 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder [fachwissenschaftliche] Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges …… (…) ausgewiesen sind.

§ 6 Studienplan 19)

(1) Die Fakultät für …… 20) erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information

der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.

(2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über:

1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul [je Studienmodul] und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen [Studienmodulen] sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, und sofern dies in der Anlage nicht abschließend geregelt ist,

2. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudienganges wählbaren [fachwissenschaftlichen und / oder praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS-Kreditpunkte und die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für die Anfertigung schriftlicher [sowie die Dauer mündlicher] Prüfungen,

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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3. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Module [und der diesen zugeordneten Studienmodule],

4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen und

5. nähere Bestimmungen zu [dem geforderten Vorpraktikum und] dem praktischen Studiensemester, sowie zu Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehr-veranstaltungen [alt.: der praxisbezogenen Wahlpflichtmodule] <oder> [die Ziele und Inhalte des praktischen Studiensemesters]].

(3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen [Studienrichtungen / Studienschwer-

punkte / …] , allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, [fachwissenschaftlichen und praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden.

§ 7 Fachstudienberatung

Studierende, die am Ende des …… Fachsemesters 21) nicht mindestens …… ECTS-Kreditpunkte 10) erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.

§ 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en] 22), Vorrückensregelungen

(1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung [müssen die Prüfungen] im

Modul [in den Modulen] …… 10) (Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en]) erstmals angetreten werden.

(2) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer die Grundlagen- und

Orientierungsprüfung[en] angetreten und in den Modulen des ersten und zweiten Studiensemesters insgesamt mindestens 40 ECTS-Kreditpunkte 23) erworben hat.

(3) Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer [in den Modulen des

…… bis …… Studiensemesters 10) mindestens …… ECTS-Kreditpunkte 24) / alle im ersten und zweiten Studiensemester geforderten Prüfungen bestanden, und im dritten und vierten Studiensemester mindestens …… ECTS-Kreditpunkte 10)] erworben hat.

(4) Die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters ist Voraussetzung für das

Bestehen der Bachelorprüfung [, nicht jedoch für die Zulassung zu den Prüfungen des siebten Studiensemesters]. 25)

§ 9 Prüfungskommission

(1) Für den Bachelorstudiengang … wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus ,,,,,, Professorinnen und / oder Professoren 26) der Fakultät für …… besteht.

(2) Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Prüfungskommission und

deren/dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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§ 10 Bachelorarbeit

(1) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des …… Studiensemesters 10) ausgegeben werden.

(2) Voraussetzung für die Ausgabe der Bachelorarbeit [ist die Ableistung des überwiegenden

Teils der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters / sind die erfolgreiche Ableistung der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters und die Bewertung des vorzulegenden Praktikumsberichtes mit dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ / ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens …… ECTS-Kreditpunkten 8), 10)].

(3) Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt … Monate. 10) [Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit ist nicht möglich. / Auf schriftlichen Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Bearbeitungszeit um maximal zwei Monate verlängert werden]. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Note „nicht ausreichend“ erteilt. (4) Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit gilt Absatz 3 entsprechend,

§ 11 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

(1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern: - 1,0 und 1,3 = sehr gut - 1,7, 2,0 und 2,3 = gut - 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend - 3,7 und 4,0 = ausreichend und - 5,0 = nicht ausreichend.

(2) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Ausnahme der Note der Bachelorarbeit einfach gewichtet 27). Die Note der Bachelorarbeit wird …… gewichtet 10). Alternativ: Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der Bachelorarbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS-Kreditpunkte gewichtet. (3) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit

in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt.

§ 12 Bachelorprüfungszeugnis 28)

Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

§ 13 Akademischer Grad 28)

(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of [Arts, Science, Engineering]10), Kurzform: B.A. [B.Sc., B.Eng.],10) verliehen.

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen

Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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§ 14 In-Kraft-Treten [und Überleitungsbestimmung[en]] 29)

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom [15. März ..…/ 1. Oktober ..…] in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang …… (…) nach dem [Wintersemester 2.…/2.… / Sommersemester 2...] aufnehmen.

(2) Sie gilt ferner für Studierende, die das Studium im Diplomstudiengang … vor dem

Wintersemester 2.…/2.… [bzw. vor dem Sommersemester 2.…] aufgenommen haben, deren Studium aber eine Verzögerung erfahren hat, die dazu führt, dass bei Wiederaufnahme des Studiums ein der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang … an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München vom … entsprechendes Studienangebot nicht mehr besteht.

(3) Studierende des Diplomstudienganges … können sich auf Antrag in den Bachelor-

studiengang … (…) überleiten lassen. In diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen. Ein erneuter Wechsel in den Diplomstudiengang … ist dann nicht mehr möglich.

(4) Für Studierende des Bachelorstudienganges … (…) für die diese Studien- und Prüfungs-

ordnung nicht gilt, gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang … (…) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München vom … in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Übrigen tritt sie außer Kraft.

(5) … 10)

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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Anmerkungen zur Mustersatzung für Bachelorstudiengänge: 1) Bitte die deutsche und in Klammern die englischsprachige Studiengangsbezeichnung angeben.

2) Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in § X1 fest geschrieben.

3) Datum des In-Kraft-Tretens der Satzung (nach Ausfertigung durch den Präsidenten).

4) Gilt nur, falls der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen geführt wird (à Fußnote 2)).. Sind dagegen unterschiedliche Fakultäten der Hochschule München beteiligt, darf Art. 16 BayHSchG nicht zitiert werden.

5) Hier sollte derselbe Schlüssel wie für Prüfungskommissionen gelten: Drei, fünf oder sieben ProfessorInnen.

6) Hier kann ggf. auch geregelt werden, für was die gemeinsame Kommission zuständig ist (z. B. Bestellung der Prüfungskommission, Studienplan, Lehrangebot, …).

7) Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen.

8) Nicht zutreffendes bitte streichen.

9) Sieben Semester sind der Regelfall, generell gilt die Ermächtigungsnorm des Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHSchG (sechs bis acht Semester).

10) Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht.

11) Die Fakultät muss in § 3 regeln, ob ein Vorpraktikum gewünscht wird. Falls ja, sollte die vor Studienbeginn liegende Dauer sechs Wochen nicht unterschreiten.

12) Falls gewünscht, kann auch der ausschließliche Beginn zum Sommersemester eines Studienjahres fest geschrieben werden.

13) Die Dauer des Praktikums muss in § 3 geregelt werden.

14) In einem modular aufgebauten Studiengang sollte das Modul der Regelfall sein.

15) Eine Nummerierung der Anlagen ist nur erforderlich, falls z. B. in einer Anlage 2 Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz erster Halbsatz RaPO aufgelistet werden.

16) Hier sind auch weitere Modulvarianten möglich (z. B. Projektmodul …).

17) Die Studierenden können ggf. auch das Lehrangebot in den (auslaufenden) Diplomstudiengängen wahrnehmen bzw. allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer belegen. Darüber hinaus sind sie, nach näherer Regelung in den einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen, auch zur Teilnahme an den von der Hochschule München für Studierende angebotenen Zusatzqualifikationen berechtigt.

18) Wird der Studiengang von verschiedenen Hochschulen angeboten, kann auch geregelt werden, dass an der Hochschule München Studierende das sonstige Lehrangebot der beteiligten Hochschulen nutzen können.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

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19) Liegt ein Fall der Fußnote à 2) vor, muss dies auch in § 6 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden.

20) Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungsverordnung verwenden.

21) In der Regel wird hier auf das zweite, selten auf das dritte Fachsemester abgestellt.

22) In § 8 Abs. 1 muss mindestens ein Modul angegeben werden, in dem die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abzulegen ist (à Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 zweiter Halbsatz BayHSchG). Auf Wunsch der Fakultät können hier aber auch mehrere GOP-Module benannt werden.

23) Die Bandbreite schwankt hier zwischen 20 (wohl eher zu gering) und i. d. R. 40 ECTS-Kreditpunkten. Die Vorrückensregelungen sollten generell so gewählt werden, dass ein (zügiges) Weiter- und Durchstudieren möglich ist.

24) Z. B. 100 ECTS-Kreditpunkte aus dem ersten bis vierten Studiensemester oder alle Prüfungsleistungen aus dem ersten und zweiten Studiensemester und 20 ECTS-Kreditpunkte aus dem dritten Studiensemester … .

25) Eine entsprechende Regelung findet sich nochmals in der Anlage.

26) Drei. fünf oder sieben Mitglieder, wobei die Gruppe der ProfessorInnen die Mehrheit stellen muss.

27) Für ein bis zwei, von der Fakultät als besonders wichtig erachtete Module kann hier auch ein zweifacher Gewichtungsfaktor fest geschrieben werden. Dem enthebt man sich ggf. durch die Gewichtung nach ECTS-Kreditpunkten. Möglich ist auch eine Verringerung des Gewichtungsfaktors, z. B. Gewichtung der Modulendnoten aller Module des ersten und zweiten Studiensemesters auf jeweils ein Viertel (25 %).

28) Werden ein gemeinsames Bachelorprüfungszeugnis und/oder eine gemeinsame Bachelorurkunde von mehreren Hochschulen ausgefertigt, muss dies in den §§ 12 und 13 geregelt werden.

29) Überleitungsbestimmungen sollten, im Gegensatz zu Änderungssatzungen, nur angegeben werden, falls sie unbedingt erforderlich sind. § 14 Abs. 2 und 3 richten sich eigentlich nur noch an Studierende der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, falls die dortigen Diplom- durch Bachelorstudiengänge ersetzt werden.

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Anlage 1:*) Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang X Y (bitte die englische Studiengangsbezeichnung einfügen)

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München 1)

1. Bachelorprüfung (Erstes und zweites theoretisches Studiensemester)

1)

Lfd. Nr.

2)

2)

Module 1

3)

Modules 3)

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

4)

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3 5)

8)

Gewichtung für die Modulendnote 6)

Mathematik I Mathematics I 6 7 SU, U LN 4

Mathematik II Mathematics II 4 5 SU, Ü 2 schrP, jeweils 60 – 120 1. TP: 0,5; 2. TP: 0,5

Technische Mechanik Engineering Mechanics 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120

Physik Physics 5 5 SU, Ü schrP 60 – 120

Chemie und Werkstofftechnik Chemistry and Materials 4 6 SU schrP 60 – 120

Elektrotechnik Electrical Engineering 4 5 SU, Ü, Pr schrP 60 – 120

Technisches Zeichnen Mechanical Drawing 4 5 SU StA

Betriebswirtschaftslehre Business Administration 5 6 SU, Ü schrP 60 – 120

Buchführung und Bilanzierung 4 5 SU, Ü schrP 60 – 120, 1 StA schrP: 0,75; StA: 0,25

Informatik für … 4 6 SU, Ü StA

Volkswirtschaftslehre Economics 4 5 SU Kl 60

SWS und ECTS-Kreditpunkte

1. und 2. theoretisches Studiensemester:

48 60

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2. Bachelorprüfung (Drittes und fünftes bis siebtes theoretisches sowie viertes praktisches Studiensemester) 2.1 Technische Module für alle Studienrichtungen 7)

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Fertigung / Produktion 4 5 SU schrP. 60 – 120,1 Kl, 1 Ref schrP: 0,4;Kl: 0,4; Ref: 0,2

Automatisierung und Sensorik mit Praktikum

4 5 SU, Pr Kl, 1 PrA 4

Produktionsmanagement und Logistik 4 5 Proj 1 PA, 1 Ref PA: 0,8; Ref: 0,2

2.2 Betriebswirtschaftliche Module für alle Studienrichtungen 7)

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Kostenrechnung 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120

Marketing 4 5 SU schrP, 60 – 120, 1 StA schrP: 0,7; StA: 0,3 .

Finanz- und Investitionswirtschaft 3 5 SU schrP, 60 – 120

Unternehmensplanung und Organisation

4 5 Proj PA

Personalführung 4 5 Planspiel Präsentation 4

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2.3 Integrationsmodule für alle Studienrichtungen 7)

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Informationssysteme 4 5 SU schrP, 60 – 120

Produktionsergonomie mit Praktikum 5 5 SU, Pr schrP, 60 – 120, 1 PrA schrP: 0,6; PrA: 0,4

Projekt- und Qualitätsmanagement 5 5 SU schrP, 60 – 120,

Datenanalyse 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120

Fachsprache

Englisch oder Französisch

Foreign Language

(English or French)

6 5 SU 2 schrP, 60 – 120, 1 Ref 2 Teilprüfungen à 0,3; Ref: 0,4 .

Wissenschaftliche Projektarbeit Scientific Project Work 2 4 S 1 PA

Schlüsselqualifikationen 5 Key Qualifications 2 2 SU 1 LN 5

2.4 Module der Studienrichtung A…

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Verfahrens- und Umwelttechnik 5 5 SU, Ü schrP, 60 – 120

Energietechnik 4 5 SU schrP, 60 – 120

Entwicklung und Konstruktion einschließlich CAD 4 5 SU, Ü schrP, 60 – 120, 1 StA schrP: 0,6; StA: 0,4 .

Fertigungstechnik und Automatisierung 5 5 SU schrP 120 6

Product Lifestyle Management 4 5 SU TN 8)

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2.5 Module der Studienrichtung B…

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

1

5)

ECTS-Kredit-punkte

1

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Biotechnologisches Praktikum 5 5 Pr 1PrA, [1] Kol 20 PrA: 0,5; Kol: 0,5

Molekularbiologie mit Praktikum 4 5 SU, Pr StA

Industrielle Biotechnologie mit Praktikum 5 5 SU, Pr 1 Kl, Kol 30 Kl: 0,75, Kol: 0,25

Modulgruppe Biotechnologie 7 (8) 10 SU, Pr 7 Kl 7 7

2.6 Bachelorprüfung (Viertes = praktisches Studiensemester)

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

[Industrie]Praktikum (22 Wochen á 4 Tage) 9) Internship (22 weeks each 4 days) 23 10) Bericht 4

Praxisseminar 2 2 S, Ex SA, Ref SA, 0,4; Ref: 0,6

Praxisbezogenes Wahlpflichtmodul 11) 4 5 SU; Proj Kl/Kol/StA/PA 8

Summe der SWS und ECTS-Kreditpunkte (4. Studiensemester): 6 30

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 13 -

2.7 Allgemeine Module für alle Studienrichtungen 7)

1)

Lfd. Nr.

2)

Module 1

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-Kredit-punkte

6)

Art der Lehr-

veranstaltung1

Prüfungen

7)

Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher

Prüfungen in Minuten 1, 2, 3

8)

Gewichtung für die Modulendnote

Allgemeinwissenschaften General Studies 4 4 9 9 1. AW-Fach: 0,5; 2. AW-Fach: 0,5. 9

Wahlpflichtmodul I 10 Compulsory Elective I 4 5 11 11 .

Wahlpflichtmodul II Compulsory Elective II 4 5 11 11

Bachelorarbeit Bachelor Thesis 12 BA und Präsentation 12 12) BA: 0,8; Präsentation: 0,2

Summe der SWS und ECTS-Kreditpunkte: 147 210

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 14 -

Anmerkungen:

*) Eine Benennung der Anlage erfolgt nur, falls der Studien- und Prüfungsordnung noch (eine) weitere Anlage(n) beigefügt wird/werden. 1 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt. 2 Bei Note „nicht ausreichend“ in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. 3 Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note „ausreichend“ oder besser sind Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 4 Die Erteilung des Prädikates „mit Erfolg abgelegt“ (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 5 Genehmigungsfreie Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog. Alternativ können auch allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien gewählt werden. In diesem Falle wird das Nähere von dieser Fakultät geregelt. 6 Das Bestehen des Moduls Automatisierung und Sensorik mit Praktikum ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung. 7 Jede/jeder Studierende muss in der Wahlpflichtgruppe Biotechnologie fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule im Umfang von 10 ECTS-Kreditpunkten wählen. Die Auswahl erfolgt aus einem im Studienplan festgelegten Katalog, aus [einem] anderen Bachelorstudiengängen der Fakultät für … oder aus Bachelorstudiengängen anderer Fakultäten der Hochschule [für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule] München. Dabei richtet sich die jeweils zu erbringende Prüfungsleistung nach der jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung. Im Bachelorprüfungszeugnis werden die fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule einzeln ausgewiesen. [(Regelbeispiele für mögliche Module sind: Bioverfahrenstechnik, Technischer Umweltschutz, Nachhaltige Rohstoffe, Instrumentelle Analytik …).] 8 Im Modul ist nach näherer Regelung im Studienplan eine Prüfungsleistung zu erbringen. 9 Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. Alternativ: Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. 10 Genehmigungspflichtige Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog. 11 In den Wahlpflichtmodulen I bis III sind unterschiedliche Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen möglich: - Wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Praktikum durchgeführt, ist eine Studienarbeit anzufertigen und eine 60-minütige schriftliche oder eine 20-minütige mündliche Prüfung abzulegen, Dabei geht die Studienarbeit mit dem Notengewicht 0,4 und die schriftliche oder mündliche Prüfung mit dem Notengewicht 0,6 in die Modulendnote ein; - wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Übungen durchgeführt, ist nur eine einstündige schriftliche Prüfung abzulegen; - wird das Modul als Seminar durchgeführt, sind eine [schriftliche] Seminararbeit anzufertigen und ein Referat zu erbringen. Zur Bildung der Modulendnote werden Seminararbeit und Referat im Verhältnis 0,35 : 0,65 gewichtet; - wird das Modul in Form eines Projektstudiums durchgeführt, so sind eine Projektarbeit und wahlweise ein Referat oder ein 15-minütiges Kolloquium zu erbringen. Hierbei geht die Projektarbeit mit dem Gewichtungsfaktor 0,6 und das Referat oder das Kolloquium mit dem Wichtungsfaktor 0,4 in die Modulendnote ein. 12 Wurde die [schriftliche] Bachelorarbeit mit der Leistungsnote „nicht ausreichend“ bewertet, entfällt die Präsentation.

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 15 -

Abkürzungen:

AW-Fach Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach PA Projektarbeit schrP Schriftliche Prüfung

BA Bachelorarbeit Pr Praktikum StA Studienarbeit

ECTS Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer

and Accumulation System

PrA [schriftliche] Praktikumsausarbeitung SU Seminaristischer Unterricht

Ex Exkursion Proj Projektstudium SWS Semesterwochenstunden

Kl Klausur Ref Referat TP Teilprüfung

Kol Kolloquium S Seminar Ü Ubung[en]

LN Leistungsnachweis SA [Schriftliche] Seminararbeit

Anlage 2: Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) 12)

Modulbezeichnung ECTS-Kreditpunkte Module des 1. und 2. Studiensemesters: 13) Mathematik I 7 Mathematik II 5 Chemie und Werkstoffe 6 Technisches Zeichnen 5 Betriebswirtschaftslehre 6 Buchführung und Bilanzierung 5 Informatik für … 6 Volkswirtschaftslehre 5 Module des 3. und 4. Studiensemesters: 13) Fachsprache Englisch oder Französisch 5 Informationssysteme 5 Datenanalyse 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte:

60 14)

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Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

- 16 -

Anmerkungen zu den Anlagen zur Mustersatzung für Bachelorstudiengänge:

1) Die nachfolgende Tabelle dient lediglich zur Darstellung, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Anlage [1] bietet. Eine Aufschlüsselung in verschiedene Modulgruppen sollte nur dort angewandt werden, wo es aus Sicht der Fakultät erforderlich ist (z. B. bei verschiedenen Studienrichtungen). Generell und zwecks Verringerung der Prüfungsdichte sollte jedes Modul nach Möglichkeit mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden (Ausnahme: im Modul Allgemein- wissenschaften sind stets zwei allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer zu wählen). 2) Aus der Ziffernfolge sollte sich ableiten lassen, in welchem Studiensemester welche Module absolviert werden müssen. Bitte nach Möglichkeit keine alphanumerischen Bezeichnungen wählen. 3) In allen Studiengängen sind die Modulbezeichnungen in Deutsch und Englisch auszuweisen. 4) Im Regelfall werden pro Modul mindestens fünf, für die Bachelorarbeit maximal 12 ECTS-Kreditpunkte vergeben. In zu begründenden Ausnahmefällen (zwei bis drei Module) kann davon – nach oben (und unten) – abgewichen werden. Je bestandenem allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfach werden zwei ECTS- Kreditpunkte vergeben. (Hinweis: Einem ECTS-Kreditpunkt ist, bezogen auf das Studienjahr, ein workload von 30 Zeitstunden zugeordnet). 5) Werden seitens der Fakultäten mündliche Prüfungen gefordert, ist deren Dauer (zeitlicher Rahmen) in dieser Spalte auszuweisen. 6) Fordert eine Fakultät mehrere (zahlreiche) Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungsleistungen, sind diese in der Spalte 7) „Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen“ auszuweisen. In diesem Falle müssten die Gewichtungsfaktoren zur Bildung der Modulendnoten jeweils als eigene Fußnoten aufgelistet werden (Platzbedarf!). 7) Die Abschnitte 2.1, 2.2, 2.3 und2.7 werden üblicherweise zu einer eigenen Tabelle (Teil oder Abschnitt II der Anlage [1]) zusammengefasst. 8) Da für die Vergabe von ECTS-Kreditpunkten nur der erfolgreiche Abschluss eines Moduls maßgeblich ist, bedeutet dies, dass für die Vergabe von Leistungspunkten nicht zwingend eine Prüfung vorgesehen werden muss, sondern diese bspw. auch auf der Basis eines Teilnahmenachweises vergeben werden können. 9) Der Klammervermerk muss hier ausgeführt werden. 10) Für das eigentliche – i. d. R. außerhalb der Hochschule abzuleistende – Praktikum wurde keine Lehrveranstaltungsart angegeben. 11) Anstelle der hier genannten Präsentation kann selbstverständlich auch eine andere (z. B. Kolloquium) oder keine weitere Prüfungsleistung fest geschrieben werden. In letztgenanntem Falle erfolgt auch keine Notenberechnung. 12) Nennung der bei einem Wechsel aus einem gleich benannten oder verwandten Bachelorstudiengang einer bayerischen Fachhochschule ohne weitere Prüfung anzurechnender Module. Die Anlage 2 ist nur erforderlich, falls die Grundlagenmodule nicht mit den Modulen der beiden ersten Studiensemester identisch sind. Ohne weitere Prüfung werden die Grundlagenmodule nur angerechnet, falls eine/ein HochschulwechslerIn alle in der nachfolgenden Tabelle genannten Module bestanden hat. 13) Welche Module hier aufgelistet werden, entscheidet die jeweilige Fakultät. 14) In der Summe müssen sich stets 60 ECTS-Kreditpunkte ergeben (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2, erster Halbsatz RaPO).

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Anhang

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 130

Überarbeitete Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der Hochschule München

In dieser Version sehen Sie die für die Zielgruppe „Ersteller“ ein-geblendeten orangenen Texte.

Diese Texte sind normalerweise in der Druckausgabe nicht vor-handen. Für diese Ausgabe sind die „orangenen Texte“ mit der Option „In der Druckversion einschließen > Ausgeblendeten Text“ in den „Einstellungen“ zu „Microsoft Word“ mit ausgege-ben.

Außerdem sehen Sie zusätzlich die Feldfunktionen, so dass Sie die zu ersetzenden Stellen in der Mustersatzung direkt sehen können.

Weiterhin gibt es noch grauen Text. Dieser stellt Felder zum Ausfüllen dar.

Abbildung: Ausgeblendeten Text in der Druckversion einschließen

(Quelle: Eigener Screenshot)

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

Name der

Variable

Bezeichnung Beispiel

stg Studiengang Name Studiengang stg_eng Studiengang in Englisch Name Studiengang Eng stg_kurz Studiengang Kurzbezeichnung XX abs Abschluss Bachelor abs_eng Abschluss in Englisch Bachelor abs_kurz Abschluss kurz B abs_akademischer_grad

Akademischer Grad des Abschlusses

• Arts

• Sience

• Engineering

Engineering

abs_akademischer_grad_kurz

Akademischer Grad des Abschlusses kurz

• A

• Sc

• Eng

Eng

spo_v_aktuell SPO Version ### spo_v_1 1. SPO Version (Datum) 15.03.2018 aes_nr Nummer der Änderungssatzung 3 aes_datum Datum der Änderungssatzung 21.08.2008 in_kraft_treten Datum „In Kraft treten“

• 15. März

• 1. Oktober

15. März 2018

aufnahme_studium Aufnahme des Studiums nach Semester

• Wintersemester JJJJ/JJ

• Sommersemester JJJJ

Wintersemester 2017/18

fk_name Fakultät Name Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungsverordnung verwenden.

Name Fakultät

fk_nr Fakultät Nummer ##

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

prof_anzahl Anzahl Professoren Prüfungskommission (3, 5 oder 7)

#

praxis_sem Zeitpunkt praktisches Studiensemester

#

praxis_anzahl_wochen

Anzahl der Wochen des prakitschen Studiensemesters

#

vorpraxis_anzahl_wochen

Anzahl Wochen Vorpraktikum #

vorpraxis_bis_sem Vorpraktikum bis zum Semester # studienrichtungen_wahl_bis_sem

Wahl der Studienrichtungen bis Semester

#

anrechnung_ab_sem

Anrechnung ab Semester #

anrechnungen_ects

Umfang ECTS für Anrechnung ##

fachstudienberatung_sem

Fachsemester Fachstudienberatung

#

fachstudienberatung_ects

Fachstudienberatung ECTS ##

thesis_start_sem Start der Thesis ab Semester # thesis_bearbeitungszeit

Thesis Bearbeitungszeit in Monaten

##

thesis_voraussetzung_ects

Thesis ECTS Voraussetzung ##

thesis_note_gewichtung

Gewichtung der Note der Thesis in Prozent

##

Studien und Prüfungsordnung

für den { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang

{ REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \*

MERGEFORMAT })

Bitte die deutsche und in Klammern die englischsprachige Studiengangsbezeichnung angeben.

an der

Hochschule für angewandte Wissenschaften München

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in § X1 fest geschrieben.

vom { REF spo_v_1 \* MERGEFORMAT }

Datum des In-Kraft-Tretens der Satzung (nach Ausfertigung durch den Präsidenten).

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, [Art. 16 Abs. 2 Satz 3] Gilt nur, falls der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen geführt wird (à Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in § X1 fest geschrieben.). Sind dagegen unterschiedliche Fakultäten der Hochschule München beteiligt, darf Art. 16 BayHSchG nicht zitiert werden., Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München folgende Satzung:

Inhaltsübersicht

{TOC \o "1-3" \h \z \u}

§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsord-nung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der All-gemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Mün-chen vom 29. Januar 2008 in deren jeweiliger Fassung.

[§ X1 Träger des { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengangs [alt.: Kooperation der beteiligten

Hochschulen]

Träger des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) sind die Fakultät für { REF fk_name \* MERGEFORMAT } der Hoch-schule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München und die Fakultät für { REF fk_name \* MERGEFORMAT } der Hochschule für angewandte Wissenschaften … . [Zur Organisa-tion des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges bestimmen sie eine Gemeinsame Kommis-sion, der { REF prof_anzahl \* MERGEFORMAT } Hier sollte derselbe Schlüssel wie für Prüfungskommissionen gelten: Drei, fünf oder sieben ProfessorInnen. Professorinnen/Professoren beider Fakultäten [alt.: der beteiligten Fakultäten] angehören.] Hier kann ggf. auch geregelt werden, für was die gemeinsame Kommission zuständig ist (z. B. Bestellung der Prüfungskommission, Studienplan, Lehrangebot, …). Die administrative Betreuung des { REF abs \* MERGEFORMAT }stu-dienganges geschieht durch die Fakultät für { REF fk_name \* MERGEFORMAT } der Hochschule für

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München. Die Zusammenarbeit regelt der Kooperati-onsvertrag vom Datum.]

§ 2 Studienziel

Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen.

(1) Ziel des { REF abs \* MERGEFORMAT }studiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Ver-mittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten [alt.: und praxisorientierten] Ausbildung zu selbständigem Handeln in dem Berufsfeld Berufsfeld Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen. zu befähigen.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben Fähigkeiten Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen..

(3) Neben der Vermittlung von Fachwissen in den Modulbereichen Modulbereiche Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen. fördert der { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und ko-operativen Teamarbeit.

(4) Der { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang ist modular aufgebaut und ermöglicht den Stu-dierenden [durch die Wahl einer Studienrichtung / durch das Angebot verschiedener Wahlpflichtmo-dule / durch die Wahl einer Studienrichtung bzw. eines Qualifizierungsbereiches] eine individuelle [Vertiefung und] Schwerpunktbildung Nicht zutreffendes bitte streichen.. Das { REF abs \* MERGE-FORMAT }studium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein.

§ 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit des { REF abs \* MERGEFORMAT }studiums umfasst sieben Studiense-mester Sieben Semester sind der Regelfall, generell gilt die Ermächtigungsnorm des Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHSchG (sechs bis acht Semester). einschließlich eines praktischen Studiensemes-ters, das als { REF praxis_sem \* MERGEFORMAT } Studiensemester Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. geführt wird, und einer { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan.

(2) Vor Studienbeginn muss [der Abschluss einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung <oder> eine mindestens { REF vorpraxis_anzahl_wochen \* MERGEFORMAT }-wöchige Die Fakultät muss in § 3 regeln, ob ein Vorpraktikum gewünscht wird. Falls ja, sollte die vor Studienbeginn liegende Dauer sechs Wochen nicht unterschreiten., einschlägige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum)] nachge-wiesen werden. [… Wochen Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. des Vorpraktikums können zusammen-hängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des { REF vorpraxis_bis_sem \*

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

MERGEFORMAT } Studiensemesters Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. nachgeholt werden].

(3) Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fach- und Berufsoberschulen, Ausbildungsrich-tung [Technik / Sozialwesen / Gestaltung / Wirtschaft] Nicht zutreffendes bitte streichen. benötigen kein Vorpraktikum,

(4) Der Beginn des { REF abs \* MERGEFORMAT }studiums ist [nur zum Wintersemester eines Stu-dienjahres / sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester eines Studienjahres] Falls gewünscht, kann auch der ausschließliche Beginn zum Sommersemester eines Studienjahres fest geschrieben werden. möglich.

(5) Das praktische Studiensemester umfasst ein Praktikum von { REF praxis_anzahl_wochen \* MERGEFORMAT } Wochen Die Dauer des Praktikums muss in § 3 geregelt werden.. Dabei [finden an einem Tag der Woche praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt / finden praxis-begleitende Lehrveranstaltungen [alt.: praxisbezogene Module] in Form von Blockveranstaltungen statt] Nicht zutreffendes bitte streichen..

(6) Im [sechsten und siebten theoretischen] Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplanes folgende [Studienrichtungen / Studienschwerpunkte …] Nicht zutreffendes bitte streichen. Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. angeboten:

- Studienschwerpunkt,

- Studienschwerpunkt.

Die Studierenden müssen bis zum Ende der Vorlesungszeit des { REF studienrichtun-gen_wahl_bis_sem \* MERGEFORMAT } Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. Studiensemesters gegen-über dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München schriftlich und verbindlich erklä-ren, [welche der jeweils angebotenen Studienrichtungen / welchen der jeweils angebotenen Studien-schwerpunkte …] Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. sie wählen.

§ 4 Module und Prüfungen

(1) Die Module [nur alt.: und die zugehörigen Studienmodule] In einem modular aufgebauten Studiengang sollte das Modul der Regelfall sein., ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form und das Verfahren der Prüfungen, die Bearbeitungszei-ten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen [und die Dauer mündlicher Prüfungen] sowie die Noten-gewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage [1] Eine Nummerierung der Anlagen ist nur erforderlich, falls z. B. in einer Anlage 2 Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz erster Halbsatz RaPO aufgelistet werden. zu dieser Satzung festgelegt.

(2) Die Module [Die Studienmodule] werden als Pflichtmodule, als [fachwissenschaftliche und/oder praxisbezogene] Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt.

1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges [bzw. der gewählten Studienrichtung / des gewählten Studienschwerpunktes …] verbindlich.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

2. Die [fachwissenschaftlichen und /oder praxisbezogenen] Hier sind auch weitere Modulvarianten möglich (z. B. Projektmodul …). Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemein-wissenschaften sind die Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müssen. Die ge-wählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.

(3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer Die Studierenden können ggf. auch das Lehrangebot in den (auslaufenden) Diplomstudiengängen wahrnehmen bzw. allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer belegen. Darüber hinaus sind sie, nach näherer Regelung in den einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen, auch zur Teilnahme An den von der Hochschule München für Studierende angebotenen Zusatzqualifikationen berechtigt. und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studi-enangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München Wird der Studiengang von verschiedenen Hochschulen angeboten, kann auch geregelt werden, dass an der Hochschule München Studierende das sonstige Lehrangebot der beteiligten Hochschulen nutzen können. zusätzlich wählen (Wahlmodule).

(4) Ab dem { REF anrechnung_ab_sem \* MERGEFORMAT } Studiensemester Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. können Prüfungsleistungen im Umfang von { REF anrechnung_ects \* MERGEFORMAT } ECTS-Kreditpunkten Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. auch in anderen an der Hochschule München ge-führten Studiengängen, sowie in anderen Studiengängen in- und ausländischer Hochschulen erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die dabei gewählten Fächer und/oder Module denen des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) gleichwertig sind. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFOR-MAT }) (§ 9).

§ 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahl-pflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Gene-rale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaft-lichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder [fachwissenschaftliche] Wahlpflichtmodule des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges { REF stg \* MERGEFOR-MAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) ausgewiesen sind.

§ 6 Studienplan

Liegt folgender Fall vor, muss dies auch in § 6 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden.

Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in § X1 fest geschrieben.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

(1) Die Fakultät für FK Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungsverordnung verwenden. erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakul-tätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Re-gelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.

(2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über:

1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul [je Studien-modul] und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen [Stu-dienmodulen] sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, und sofern dies in der Anlage nicht abschließend geregelt ist,

2. den Katalog der von den Studierenden des { REF abs \* MERGEFORMAT }studienganges wählbaren [fachwissenschaftlichen und / oder praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS-Kreditpunkte und die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für die Anfertigung schriftlicher [so-wie die Dauer mündlicher] Prüfungen,

3. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Module [und der diesen zugeordneten Studien-module],

4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen und

5. nähere Bestimmungen zu [dem geforderten Vorpraktikum und] dem praktischen Studiense-mester, sowie zu Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen [alt.: der praxisbezogenen Wahlpflichtmodule] <oder> [die Ziele und Inhalte des praktischen Studiense-mesters]].

(3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen [Studienrichtungen / Studienschwer-punkte / …], allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, [fachwissenschaftlichen und praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen be-steht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden.

§ 7 Fachstudienberatung

Studierende, die am Ende des { REF fachstdudienberatung_sem \* MERGEFORMAT } Fachsemes-ters In der Regel wird hier auf das zweite, selten auf das dritte Fachsemester abgestellt. nicht mindes-tens { REF fachstdudienberatung_ects \* MERGEFORMAT } ECTS-Kreditpunkte Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

§ 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en], Vorrückensregelungen

In § 8 Abs. 1 muss mindestens ein Modul angegeben werden, in dem die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abzulegen ist (à Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 zweiter Halbsatz BayHSchG). Auf Wunsch der Fakultät können hier aber auch mehrere GOP-Module benannt werden.

(1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung [müssen die Prüfungen] im Modul [in den Modulen] Module Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. (Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en]) erst-mals angetreten werden.

(2) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer die Grundlagen- und Orientie-rungsprüfung[en] angetreten und in den Modulen des ersten und zweiten Studiensemesters insge-samt mindestens 40 ECTS-Kreditpunkte Die Bandbreite schwankt hier zwischen 20 (wohl eher zu gering) und i. d. R. 40 ECTS-Kreditpunkten. Die Vorrückensregelungen sollten generell so gewählt werden, dass ein (zügiges) Weiter- und Durchstudieren möglich ist. erworben hat.

(3) Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer [in den Modulen des Semes-ter bis Semester Studiensemesters Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. mindestens ECTS ECTS-Kreditpunkte Zum Beispiel 100 ECTS-Kreditpunkte aus dem ersten bis vierten Studiensemester oder alle Prüfungsleistungen aus dem ersten und zweiten Studiensemester und 20 ECTS-Kreditpunkte aus dem dritten Studiensemester … . / alle im ersten und zweiten Studiensemester geforderten Prüfungen bestanden, und im dritten und vierten Studiensemester mindestens ECTS ECTS-Kreditpunkte Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht.] erworben hat.

(4) Die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters ist Voraussetzung für das Bestehen der { REF abs \* MERGEFORMAT }prüfung [, nicht jedoch für die Zulassung zu den Prüfungen des siebten Studiensemesters]. Eine entsprechende Regelung findet sich nochmals in der Anlage.

§ 9 Prüfungskommission

(1) Für den { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus { REF prof_anzahl \* MERGEFORMAT } Professorinnen und / oder Professoren Für ein bis zwei, von der Fakultät als besonders wichtig erachtete Module kann hier auch ein zweifacher Gewichtungsfaktor fest geschrieben werden. Dem enthebt man sich ggf. durch die Gewichtung nach ECTS-Kreditpunkten. Möglich ist auch eine Verringerung des Gewichtungsfaktors, z. B. Gewichtung der Modulendnoten aller Module des ersten und zweiten Studiensemesters auf jeweils ein Viertel (25 %). der Fakultät für FK besteht.

(2) Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Prüfungskommission und deren/des-sen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungs-befugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen.

§ 10 { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit

(1) Das Thema der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit kann frühestens zu Beginn des { REF the-sis_start_semester \* MERGEFORMAT } Studiensemesters Näheres regelt ggf. die Fakultät.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. ausgegeben werden.

(2) Voraussetzung für die Ausgabe der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit [ist die Ableistung des überwiegenden Teils der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters / sind die erfolg-reiche Ableistung der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters und die Bewertung des vorzulegenden Praktikumsberichtes mit dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ / ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens { REF thesis_voraussetzung_ects \* MERGEFORMAT } ECTS-Kreditpunk-ten Nicht zutreffendes bitte streichen. Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht.].

(3) Die Bearbeitungsfrist der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit beträgt { REF thesis_bearbei-tungszeit \* MERGEFORMAT } Monate. Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. [Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit ist nicht möglich. / Auf schriftlichen An-trag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Bearbeitungszeit um maximal zwei Monate verlängert werden]. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Note „nicht ausreichend“ erteilt.

(4) Für die Wiederholung einer nicht bestandenen { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit gilt Absatz 3 entsprechend,

§ 11 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

(1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern:

– 1,0 und 1,3 = sehr gut – 1,7, 2,0 und 2,3 = gut – 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend – 3,7 und 4,0 = ausreichend und – 5,0 = nicht ausreichend.

(2) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Aus-nahme der Note der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit einfach gewichtet Für ein bis zwei, von der Fakultät als besonders wichtig erachtete Module kann hier auch ein zweifacher Gewichtungsfaktor fest geschrieben werden. Dem enthebt man sich ggf. durch die Gewichtung nach ECTS-Kreditpunkten. Möglich ist auch eine Verringerung des Gewichtungsfaktors, z. B. Gewichtung der Modulendnoten aller Module des ersten und zweiten Studiensemesters auf jeweils ein Viertel (25 %).. Die Note der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit wird { REF thesis_note_gewichtung \* MERGE-FORMAT } gewichtet Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht. Alternativ: Für die Berechnung des Prüfungsge-samtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS-Kreditpunkte gewichtet.

(3) Im { REF abs \* MERGEFORMAT }prüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der { REF abs \* MERGEFORMAT }arbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

{ REF stg_kurz \* MERGEFORMAT }-{ REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }, { REF spo_v_aktuell \* MERGEFORMAT } - Seite { PAGE \* MERGEFORMAT } von { NUMPAGES \* MERGEFORMAT } - nicht amtli-che Lesefassung

§ 12 Bachelorprüfungszeugnis

Werden ein gemeinsames Bachelorprüfungszeugnis und/oder eine gemeinsame Bachelorurkunde von mehreren Hochschulen ausgefertigt, muss dies in den §§ 12 und 13 geregelt werden.

Über die bestandene { REF abs \* MERGEFORMAT }prüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

§ 13 Akademischer Grad

Werden ein gemeinsames Bachelorprüfungszeugnis und/oder eine gemeinsame Bachelorurkunde von mehreren Hochschulen ausgefertigt, muss dies in den §§ 12 und 13 geregelt werden.

(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der { REF abs \* MERGEFORMAT }prüfung wird der akademische Grad { REF abs \* MERGEFORMAT } of { REF abs_akademischer_grad \* MERGE-FORMAT }, Kurzform: { REF abs_kurz \* MERGEFORMAT }.{ REF abs_akademischer_grad_kurz abs_akademischer_grad_kurz \* MERGEFORMAT }. Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht., verliehen.

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

§ 14 In-Kraft-Treten [und Überleitungsbestimmung[en]]

Überleitungsbestimmungen sollten, im Gegensatz zu Änderungssatzungen, nur angegeben werden, falls sie unbedingt erforderlich sind. § 14 Abs. 2 und 3 richten sich eigentlich nur noch an Studierende der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, falls die dortigen Diplom- durch Bachelorstudiengänge ersetzt werden.

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom { REF in_kraft_treten \* MERGEFOR-MAT } in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium im { REF abs \* MERGEFORMAT }studien-gang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) nach dem { REF auf-nahme_studium \* MERGEFORMAT } aufnehmen.

(2) Sie gilt ferner für Studierende, die das Studium im Diplomstudiengang Diplomstudiengang. vor dem Datum In-Kraft-Treten JJJJ oder JJJJ/JJJJ. aufgenommen haben, deren Studium aber eine Ver-zögerung erfahren hat, die dazu führt, dass bei Wiederaufnahme des Studiums ein der bisherigen Stu-dien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Diplomstudiengang an der Hochschule für an-gewandte Wissenschaften – Fachhochschule München vom Datum entsprechendes Studienangebot nicht mehr besteht.

(3) Studierende des Diplomstudienganges Diplomstudiengang können sich auf Antrag in den Ba-chelorstudiengang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) überleiten lassen. In diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen. Ein erneuter Wechsel in den Diplomstudiengang Diplomstudiengang ist dann nicht mehr möglich.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

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(4) Für Studierende des { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) für die diese Studien- und Prüfungsordnung nicht gilt, gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung für den { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGEFORMAT }) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Mün-chen vom Datum in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Übrigen tritt sie außer Kraft.

(5) … Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

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Anmerkungen zur Mustersatzung für Bachelorstudiengänge

1) Bitte die deutsche und in Klammern die englischsprachige Studiengangsbezeichnung angeben.

2) Wird der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen oder anderen Fakultäten der Hochschule München geführt, müssen diese hier genannt werden. In ersterem Falle ist zudem in einem Kooperationsvertrag zu regeln, welche Hochschule die administrative Betreuung des Studienganges übernimmt, sprich im Einvernehmen mit den beteiligten Hochschulen auch etwaige Änderungssatzungen erstellt. Näheres wird am besten in § X1 fest geschrieben.

3) Datum des In-Kraft-Tretens der Satzung (nach Ausfertigung durch den Präsidenten).

4) Gilt nur, falls der Bachelorstudiengang in Kooperation mit anderen Hochschulen geführt wird (à Fußnote 2)). Sind dagegen unterschiedliche Fakultäten der Hochschule München beteiligt, darf Art. 16 BayHSchG nicht zitiert werden.

5) Hier sollte derselbe Schlüssel wie für Prüfungskommissionen gelten: Drei, fünf oder sieben ProfessorInnen.

6) Hier kann ggf. auch geregelt werden, für was die gemeinsame Kommission zuständig ist (z. B. Bestellung der Prüfungskommission, Studienplan, Lehrangebot, …).

7) Die Ausformulierung dieses Paragraphen ist originäre Aufgabe der jeweils zuständigen Fakultät. § 2 der Mustersatzung enthält lediglich Textvorschläge und Formulierungshilfen.

8) Nicht zutreffendes bitte streichen.

9) Sieben Semester sind der Regelfall, generell gilt die Ermächtigungsnorm des Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayHSchG (sechs bis acht Semester).

10) Näheres regelt ggf. die Fakultät. Studienrichtungen und -schwerpunkte werden nur geführt, falls die jeweilige Fakultät dies wünscht.

11) Die Fakultät muss in § 3 regeln, ob ein Vorpraktikum gewünscht wird. Falls ja, sollte die vor Studienbeginn liegende Dauer sechs Wochen nicht unterschreiten.

12) Falls gewünscht, kann auch der ausschließliche Beginn zum Sommersemester eines Studienjahres fest geschrieben werden.

13) Die Dauer des Praktikums muss in § 3 geregelt werden.

14) In einem modular aufgebauten Studiengang sollte das Modul der Regelfall sein.

15) Eine Nummerierung der Anlagen ist nur erforderlich, falls z. B. in einer Anlage 2 Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz erster Halbsatz RaPO aufgelistet werden.

16) Hier sind auch weitere Modulvarianten möglich (z. B. Projektmodul …).

17) Die Studierenden können ggf. auch das Lehrangebot in den (auslaufenden) Diplomstudiengängen wahrnehmen bzw. allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer belegen. Darüber hinaus sind sie, nach näherer Regelung in den einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen, auch zur Teilnahme An den von der Hochschule München für Studierende angebotenen Zusatzqualifikationen berechtigt.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

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18) Wird der Studiengang von verschiedenen Hochschulen angeboten, kann auch geregelt werden, dass an der Hochschule München Studierende das sonstige Lehrangebot der beteiligten Hochschulen nutzen können.

19) Liegt ein Fall der Fußnote à 2) vor, muss dies auch in § 6 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden.

20) Bitte hier nur die Bezeichnung der aktuell geltenden Hochschulgliederungsverordnung verwenden.

21) In der Regel wird hier auf das zweite, selten auf das dritte Fachsemester abgestellt.

22) In § 8 Abs. 1 muss mindestens ein Modul angegeben werden, in dem die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) abzulegen ist (à Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 zweiter Halbsatz BayHSchG). Auf Wunsch der Fakultät können hier aber auch mehrere GOP-Module benannt werden.

23) Die Bandbreite schwankt hier zwischen 20 (wohl eher zu gering) und i. d. R. 40 ECTS-Kreditpunkten. Die Vorrückensregelungen sollten generell so gewählt werden, dass ein (zügiges) Weiter- und Durchstudieren möglich ist.

24) Zum Beispiel 100 ECTS-Kreditpunkte aus dem ersten bis vierten Studiensemester oder alle Prüfungsleistungen aus dem ersten und zweiten Studiensemester und 20 ECTS-Kreditpunkte aus dem dritten Studiensemester ….

25) Eine entsprechende Regelung findet sich nochmals in der Anlage.

26) Drei. fünf oder sieben Mitglieder, wobei die Gruppe der ProfessorInnen die Mehrheit stellen muss.

27) Für ein bis zwei, von der Fakultät als besonders wichtig erachtete Module kann hier auch ein zweifacher Gewichtungsfaktor fest geschrieben werden. Dem enthebt man sich ggf. durch die Gewichtung nach ECTS-Kreditpunkten. Möglich ist auch eine Verringerung des Gewichtungsfaktors, z. B. Gewichtung der Modulendnoten aller Module des ersten und zweiten Studiensemesters auf jeweils ein Viertel (25 %).

28) Werden ein gemeinsames Bachelorprüfungszeugnis und/oder eine gemeinsame Bachelorurkunde von mehreren Hochschulen ausgefertigt, muss dies in den §§ 12 und 13 geregelt werden.

29) Überleitungsbestimmungen sollten, im Gegensatz zu Änderungssatzungen, nur angegeben werden, falls sie unbedingt erforderlich sind. § 14 Abs. 2 und 3 richten sich eigentlich nur noch an Studierende der Fakultät für Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik, falls die dortigen Diplom- durch Bachelorstudiengänge ersetzt werden.

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

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Anlage*)

Übersicht über die Module und Prüfungen im { REF abs \* MERGEFORMAT }studiengang { REF stg \* MERGEFORMAT } ({ REF stg_eng \* MERGE-FORMAT }) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften –München

Die nachfolgende Tabelle dient lediglich zur Darstellung, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Anlage [1] bietet. Eine Aufschlüsselung in verschiedene Modulgruppen sollte nur dort angewandt werden, wo es aus Sicht der Fakultät erforderlich ist (z. B. bei verschiedenen Studienrichtungen). Generell und zwecks Verringerung der Prüfungsdichte sollte jedes Modul nach Möglichkeit mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden (Ausnahme: im Modul Allgemeinwissenschaften sind stets zwei allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer zu wählen).

1) Lfd. Nr. > Aus der Ziffernfolge sollte sich ableiten lassen, in welchem Studiensemester welche Module absolviert werden müssen. Bitte nach Möglichkeit keine alphanumerischen Bezeichnungen wählen.

3) Modules > In allen Studiengängen sind die Modulbezeichnungen in Deutsch und Englisch auszuweisen.

4) ECTS Kreditpunkte > Im Regelfall werden pro Modul mindestens fünf, für die Bachelorarbeit maximal 12 ECTS-Kreditpunkte vergeben. In zu begründenden Ausnahmefällen (zwei bis drei Module) kann davon – nach oben (und unten) – abgewichen werden. Je bestandenem allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfach werden zwei ECTS- Kreditpunkte vergeben. (Hinweis: Einem ECTS-Kreditpunkt ist, bezogen auf das Studienjahr, ein workload von 30 Zeitstunden zugeordnet).

5) Prüfungsform und Bearbeitungsdauer schriftlicher Prüfungen in Minuten > Werden seitens der Fakultäten mündliche Prüfungen gefordert, ist deren Dauer (zeitlicher Rahmen) in dieser Spalte auszuweisen.

6) Modulnoten > Fordert eine Fakultät mehrere (zahlreiche) Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungsleistungen, sind diese in der Spalte 7) „Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen“ auszuweisen. In diesem Falle müssten die Gewichtungsfaktoren zur Bildung der Modulendnoten jeweils als eigene Fußnoten aufgelistet werden (Platzbedarf!).

Nutzen Sie bitte die Anmerkungen mit einer hochgestellten Zahl um weitere Informationen zu Spalten bzw. Inhalten in Zellen zu geben.

1. Bachelorprüfung (Erstes und zweites theoretisches Studiensemester)

Prüfungen

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1) Lfd. Nr.

2) Module

3) Modules

4) SWS

5) ECTS-Kredit-punkte

6) Art der Lehrveran-staltung1

7) Prüfungsform und Be-arbeitungsdauer schrift-licher Prüfungen in Mi-nuten1, 2, 3

8) Gewichtung für die Modulendnote

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx # Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx # Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

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2. Bachelorprüfung (Drittes und fünftes bis siebtes theoretisches sowie viertes praktisches Studiensemester)

Prüfungen 1) Lfd. Nr.

2) Module

3) Modules

4) SWS

5) ECTS-Kredit-punkte

6) Art der Lehrveran-staltung

7) Prüfungsform und Be-arbeitungsdauer schrift-licher Prüfungen in Mi-nuten

8) Gewichtung für die Modulendnote

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx # Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx # Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

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Abkürzungen

AW-Fach

Allgemeinwissenschaftli-ches Wahlpflichtfach

PA Projektarbeit schrP Schriftliche Prü-fung

BA Bachelorarbeit Pr Praktikum StA Studienarbeit ECTS Kreditpunkte nach dem

European Credit Trans-fer and Accumulation System

PrA [schriftliche] Praktikumsau-sarbeitung

SU Seminaristischer Unterricht

Ex Exkursion Proj Projektstudium SWS Semesterwochen-stunden

Kl Klausur Ref Referat TP Teilprüfung Kol Kolloquium S Seminar Ü Übung[en] LN Leistungsnachweis SA [Schriftliche] Seminararbeit

Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)

Nennung der bei einem Wechsel aus einem gleich benannten oder verwandten Bachelorstudiengang einer bayerischen Fachhochschule ohne weitere Prüfung anzurechnender Module. Diese Anlage ist nur erforderlich, falls die Grundlagenmodule nicht mit den Modulen der beiden ersten Studiensemester identisch sind. Ohne weitere Prüfung werden die Grundlagenmodule nur angerechnet, falls eine/ein HochschulwechslerIn alle in der nachfolgenden Tabelle genannten Module bestanden hat.

Modulbezeichnung ECTS-Kreditpunkte Module des 1. und 2. Studiensemesters: Welche Module hier aufgelistet werden, entscheidet die jeweilige Fakultät. Mathematik I 7 Mathematik II 5 Chemie und Werkstoffe 6 Technisches Zeichnen 5 Betriebswirtschaftslehre 6 Buchführung und Bilanzierung 5 Informatik für … 6 Volkswirtschaftslehre 5 Module des 3. und 4. Studiensemesters: Welche Module hier aufgelistet werden, entscheidet die jeweilige Fakultät. Fachsprache Englisch oder Französisch 5 Informationssysteme 5 Datenanalyse 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte: 60

In der Summe müssen sich stets 60 ECTS-Kreditpunkte

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ergeben (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2, erster Halbsatz RaPO).

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Studien- und Prüfungsordnung { REF stg \* MERGEFORMAT } Hochschule für angewandte Wissenschaften München { REF stg_eng \* MERGEFORMAT }

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Anmerkungen

Nutzen Sie bitte die Anmerkungen mit einer hochgestellten Zahl um weitere Informationen zu Spalten bzw. Inhalten in Zellen zu geben.

*) Eine Benennung der Anlage erfolgt nur, falls der Studien- und Prüfungsordnung noch (eine) weitere Anlage(n) beigefügt wird/werden.

1 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt.

2 Bei Note „nicht ausreichend“ in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt.

3 Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note „ausreichend“ oder besser sind Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.

4 Die Erteilung des Prädikates „mit Erfolg abgelegt“ (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.

5 Genehmigungsfreie Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog. Alternativ können auch allgemeinwissen-schaftliche Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien gewählt wer-den. In diesem Falle wird das Nähere von dieser Fakultät geregelt.

6 Das Bestehen des Moduls Automatisierung und Sensorik mit Praktikum ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung.

7 Jede/jeder Studierende muss in der Wahlpflichtgruppe Biotechnologie fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule im Umfang von 10 ECTS-Kreditpunkten wählen. Die Auswahl erfolgt aus einem im Studienplan festgelegten Katalog, aus [einem] ande-ren Bachelorstudiengängen der Fakultät für … oder aus Bachelorstudiengängen anderer Fakultäten der Hochschule [für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule] München. Dabei richtet sich die jeweils zu erbringende Prüfungsleistung nach der jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung. Im Bachelorprüfungszeugnis werden die fachwissenschaftli-chen Wahlpflichtmodule einzeln ausgewiesen. [(Regelbeispiele für mögliche Module sind: Bioverfahrenstechnik, Technischer Umweltschutz, Nachhaltige Rohstoffe, Instrumentelle Analytik …).]

8 Im Modul ist nach näherer Regelung im Studienplan eine Prüfungsleistung zu erbringen.

9 Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. Alternativ: Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer im Verhältnis 1: 1 gewichtet.

10 Genehmigungspflichtige Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog.

11 In den Wahlpflichtmodulen I bis III sind unterschiedliche Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen möglich: - Wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Praktikum durchgeführt, ist eine Studienarbeit anzufertigen und eine 60-minütige schriftliche oder eine 20-minütige mündliche Prüfung abzulegen, Dabei geht die Studienarbeit mit dem Notengewicht 0,4 und die schriftliche oder mündliche Prüfung mit dem Notengewicht 0,6 in die Modulendnote ein; - wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Übungen durchgeführt, ist nur eine einstündige schriftliche Prüfung abzulegen; - wird das Modul als Seminar durchgeführt, sind eine [schriftliche] Seminararbeit anzufertigen und ein Referat zu erbringen. Zur Bildung der Modulendnote werden Seminararbeit und Referat im Verhältnis 0,35 ∶ 0,65 gewichtet; - wird das Modul in Form eines Projektstudiums durchgeführt, so sind eine Projektarbeit und wahlweise ein Referat oder ein 15-minütiges Kolloquium zu erbringen. Hierbei geht die Projektarbeit mit dem Gewichtungsfaktor 0,6 und das Referat oder das Kolloquium mit dem Wichtungsfaktor 0,4 in die Modulendnote ein.

12 Wurde die [schriftliche] Bachelorarbeit mit der Leistungsnote „nicht ausreichend“ bewertet, entfällt die Präsentation.

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Anhang

Tristan Germer, MSc TK 28, 2018 150

Überarbeitete Mustersatzung für Bachelorstudiengänge an der Hochschule München für Veröffentlichung mit Plazhaltertexten

In dieser Version ist die Ausgabe so zu sehen, wie diese zur Ver-öffentlichung generiert wurde. Studiengangsspezifische Variab-len sind mit Platzhaltervariablen gefüllt

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Studien- und Prüfungsordnung Name Studiengang Hochschule für angewandte Wissenschaften München Name Studiengang Eng

XX-B, ### - Seite 1 von 11 - nicht amtliche Lesefassung

Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng)

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München

vom 15.03.2018

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, [Art. 16 Abs. 2 Satz 3], Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München folgende Satzung:

Inhaltsübersicht

§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung .....................................................................................2 [§ X1 Träger des Bachelorstudiengangs [alt.: Kooperation der beteiligten Hochschulen] .......................2 § 2 Studienziel ....................................................................................................................................2 § 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit ...................................................................................2 § 4 Module und Prüfungen ..................................................................................................................3 § 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer ...............................................................................4 § 6 Studienplan ...................................................................................................................................4 § 7 Fachstudienberatung .....................................................................................................................5 § 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en], Vorrückensregelungen ...............................................5 § 9 Prüfungskommission .....................................................................................................................5 § 10 Bachelorarbeit .............................................................................................................................5 § 11 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis .............................................................6 § 12 Bachelorprüfungszeugnis ............................................................................................................6 § 13 Akademischer Grad .....................................................................................................................6 § 14 In-Kraft-Treten [und Überleitungsbestimmung[en]] .......................................................................6 Anlage ................................................................................................................................................8

1. Bachelorprüfung (Erstes und zweites theoretisches Studiensemester) .......................................... 8

2. Bachelorprüfung (Drittes und fünftes bis siebtes theoretisches sowie viertes praktisches Studiensemester) ............................................................................................................................. 9

Abkürzungen .................................................................................................................................. 10

Anmerkungen................................................................................................................................. 10

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Studien- und Prüfungsordnung Name Studiengang Hochschule für angewandte Wissenschaften München Name Studiengang Eng

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§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsord-nung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der All-gemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Mün-chen vom 29. Januar 2008 in deren jeweiliger Fassung.

[§ X1 Träger des Bachelorstudiengangs [alt.: Kooperation der beteiligten Hochschulen]

Träger des Bachelorstudienganges Name Studiengang (Name Studiengang Eng) sind die Fakultät für Name Fakultät der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München und die Fakultät für Name Fakultät der Hochschule für angewandte Wissenschaften … . [Zur Organisation des Bachelorstudienganges bestimmen sie eine Gemeinsame Kommission, der # Professorinnen/Profes-soren beider Fakultäten [alt.: der beteiligten Fakultäten] angehören.] Die administrative Betreuung des Bachelorstudienganges geschieht durch die Fakultät für Name Fakultät der Hochschule für ange-wandte Wissenschaften – Fachhochschule München. Die Zusammenarbeit regelt der Kooperations-vertrag vom Datum.]

§ 2 Studienziel

(1) Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten [alt.: und praxisorientierten] Ausbildung zu selbständigem Handeln in dem Berufsfeld Berufsfeld zu befähigen.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben Fähigkeiten.

(3) Neben der Vermittlung von Fachwissen in den Modulbereichen Modulbereiche fördert der Ba-chelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng) die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit.

(4) Der Bachelorstudiengang ist modular aufgebaut und ermöglicht den Studierenden [durch die Wahl einer Studienrichtung / durch das Angebot verschiedener Wahlpflichtmodule / durch die Wahl einer Studienrichtung bzw. eines Qualifizierungsbereiches] eine individuelle [Vertiefung und] Schwerpunkt-bildung. Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein.

§ 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit

(1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums umfasst sieben Studiensemester einschließlich eines praktischen Studiensemesters, das als # Studiensemester geführt wird, und einer Bachelorarbeit. Nä-here Einzelheiten regelt der Studienplan.

(2) Vor Studienbeginn muss [der Abschluss einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung <oder> eine mindestens #-wöchige, einschlägige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum)] nachgewiesen werden. [… Wochen des Vorpraktikums können zusammenhängend in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des # Studiensemesters nachgeholt werden].

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Studien- und Prüfungsordnung Name Studiengang Hochschule für angewandte Wissenschaften München Name Studiengang Eng

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(3) Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Fach- und Berufsoberschulen, Ausbildungsrich-tung [Technik / Sozialwesen / Gestaltung / Wirtschaft] benötigen kein Vorpraktikum,

(4) Der Beginn des Bachelorstudiums ist [nur zum Wintersemester eines Studienjahres / sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester eines Studienjahres] möglich.

(5) Das praktische Studiensemester umfasst ein Praktikum von #. Dabei [finden an einem Tag der Woche praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt / finden praxis-begleitende Lehrveranstaltungen [alt.: praxisbezogene Module] in Form von Blockveranstaltungen statt].

(6) Im [sechsten und siebten theoretischen] Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienpla-nes folgende [Studienrichtungen / Studienschwerpunkte …] angeboten:

- Studienschwerpunkt,

- Studienschwerpunkt.

Die Studierenden müssen bis zum Ende der Vorlesungszeit des # Studiensemesters gegenüber dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule München schriftlich und verbindlich erklären, [welche der jeweils angebotenen Studienrichtungen / welchen der jeweils angebotenen Studienschwerpunkte …] sie wählen.

§ 4 Module und Prüfungen

(1) Die Module [nur alt.: und die zugehörigen Studienmodule], ihre Stundenzahl, die Art der Lehrver-anstaltungen, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form und das Verfahren der Prüfungen, die Be-arbeitungszeiten für die Anfertigung schriftlicher Prüfungen [und die Dauer mündlicher Prüfungen] so-wie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage [1] zu dieser Satzung fest-gelegt.

(2) Die Module [Die Studienmodule] werden als Pflichtmodule, als [fachwissenschaftliche und/oder praxisbezogene] Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt.

1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges [bzw. der gewählten Studienrichtung / des gewählten Studienschwerpunktes …] verbindlich.

2. Die [fachwissenschaftlichen und /oder praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müs-sen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.

(3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studien-zieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München zusätzlich wählen (Wahlmodule).

(4) Ab dem # können Prüfungsleistungen im Umfang von ## ECTS-Kreditpunktenauch in anderen an der Hochschule München geführten Studiengängen, sowie in anderen Studiengängen in- und auslän-discher Hochschulen erbracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die dabei gewählten Fächer und/oder Module denen des Bachelorstudienganges Name Studiengang (Name Studiengang Eng) gleichwertig sind. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Name Studiengang (Name Studiengang Eng) (§ 9).

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§ 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahl-pflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Gene-rale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaft-lichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder [fachwissenschaftliche] Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Name Studiengang (Name Studiengang Eng) ausge-wiesen sind.

§ 6 Studienplan

(1) Die Fakultät für FK erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studieren-den einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.

(2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über:

1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul [je Studien-modul] und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen [Stu-dienmodulen] sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, und sofern dies in der Anlage nicht abschließend geregelt ist,

2. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudienganges wählbaren [fachwissen-schaftlichen und / oder praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule, deren Stundenzahl und ECTS-Kreditpunkte und die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für die Anfertigung schriftlicher [sowie die Dauer mündlicher] Prüfungen,

3. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Module [und der diesen zugeordneten Studien-module],

4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen und

5. nähere Bestimmungen zu [dem geforderten Vorpraktikum und] dem praktischen Studiense-mester, sowie zu Form und Organisation der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen [alt.: der praxisbezogenen Wahlpflichtmodule] <oder> [die Ziele und Inhalte des praktischen Studiense-mesters]].

(3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen [Studienrichtungen / Studienschwer-punkte / …], allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, [fachwissenschaftlichen und praxisbezogenen] Wahlpflichtmodule und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen be-steht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden.

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§ 7 Fachstudienberatung

Studierende, die am Ende des # Fachsemestersnicht mindestens ## ECTS-Kreditpunkte erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.

§ 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en], Vorrückensregelungen

(1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung [müssen die Prüfungen] im Modul [in den Modulen] Module (Grundlagen- und Orientierungsprüfung[en]) erstmals angetreten werden.

(2) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer die Grundlagen- und Orientie-rungsprüfung[en] angetreten und in den Modulen des ersten und zweiten Studiensemesters insge-samt mindestens 40 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.

(3) Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer [in den Modulen des Semes-ter bis Semester Studiensemesters mindestens ECTS ECTS-Kreditpunkte / alle im ersten und zweiten Studiensemester geforderten Prüfungen bestanden, und im dritten und vierten Studiensemester min-destens ECTS ECTS-Kreditpunkte] erworben hat.

(4) Die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung [, nicht jedoch für die Zulassung zu den Prüfungen des siebten Studiensemes-ters].

§ 9 Prüfungskommission

(1) Für den Bachelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng) wird eine Prüfungs-kommission gebildet, die aus # Professorinnen und / oder Professoren der Fakultät für FK besteht.

(2) Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Prüfungskommission und deren/des-sen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungs-befugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen.

§ 10 Bachelorarbeit

(1) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des # Studiensemesters ausgegeben werden.

(2) Voraussetzung für die Ausgabe der Bachelorarbeit [ist die Ableistung des überwiegenden Teils der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters / sind die erfolgreiche Ableistung der prak-tischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters und die Bewertung des vorzulegenden Prakti-kumsberichtes mit dem Prädikat „mit Erfolg abgelegt“ / ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens ## ECTS-Kreditpunkten].

(3) Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt ## Monate. [Eine Verlängerung der Bearbeitungs-zeit für die Bachelorarbeit ist nicht möglich. / Auf schriftlichen Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Bearbeitungszeit um maximal zwei Monate verlängert werden]. Bei Nichteinhaltung der Bear-beitungsfrist wird die Note „nicht ausreichend“ erteilt.

(4) Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit gilt Absatz 3 entsprechend,

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§ 11 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis

(1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern:

– 1,0 und 1,3 = sehr gut – 1,7, 2,0 und 2,3 = gut – 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend – 3,7 und 4,0 = ausreichend und – 5,0 = nicht ausreichend.

(2) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Aus-nahme der Note der Bachelorarbeit einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird ## gewichte-tAlternativ: Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der Bachelorarbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS-Kreditpunkte gewichtet.

(3) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit in ei-nem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt.

§ 12 Bachelorprüfungszeugnis

Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungs-ordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

§ 13 Akademischer Grad

(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Engineering, Kurzform: B.Eng., verliehen.

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München ausgestellt.

§ 14 In-Kraft-Treten [und Überleitungsbestimmung[en]]

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 2018 in Kraft. Sie gilt für Studie-rende, die das Studium im Bachelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng) nach dem Wintersemester 2017/18 aufnehmen.

(2) Sie gilt ferner für Studierende, die das Studium im Diplomstudiengang Diplomstudiengang. vor dem Datum In-Kraft-Treten JJJJ oder JJJJ/JJJJ. aufgenommen haben, deren Studium aber eine Ver-zögerung erfahren hat, die dazu führt, dass bei Wiederaufnahme des Studiums ein der bisherigen Stu-dien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Diplomstudiengang an der Hochschule für an-gewandte Wissenschaften – Fachhochschule München vom Datum entsprechendes Studienangebot nicht mehr besteht.

(3) Studierende des Diplomstudienganges Diplomstudiengang können sich auf Antrag in den Ba-chelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng) überleiten lassen. In diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen. Ein erneuter Wechsel in den Diplomstudiengang Diplomstudiengang ist dann nicht mehr möglich.

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(4) Für Studierende des Bachelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng) für die diese Studien- und Prüfungsordnung nicht gilt, gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung für den Name Studiengang (Name Studiengang Eng) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule München vom Datum in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Übrigen tritt sie außer Kraft.

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Anlage*)

Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Name Studiengang (Name Studiengang Eng)

an der Hochschule für angewandte Wissenschaften –München

1. Bachelorprüfung (Erstes und zweites theoretisches Studiensemester)

Prüfungen

1)

Lfd. Nr.

2)

Module

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-

Kredit-

punkte

6)

Art der

Lehrveran-

staltung1

7)

Prüfungsform und Be-

arbeitungsdauer schrift-

licher Prüfungen in Mi-

nuten1, 2, 3

8)

Gewichtung für

die Modulendnote

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

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2. Bachelorprüfung (Drittes und fünftes bis siebtes theoretisches sowie viertes praktisches Studiensemester)

Prüfungen

1)

Lfd. Nr.

2)

Module

3)

Modules

4)

SWS

5)

ECTS-

Kredit-

punkte

6)

Art der

Lehrveran-

staltung

7)

Prüfungsform und Be-

arbeitungsdauer schrift-

licher Prüfungen in Mi-

nuten

8)

Gewichtung für

die Modulendnote

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

# Fachname Deutsch Fachname Englisch # # Xxx Xxx Xxx

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Abkürzungen

AW-Fach

Allgemeinwissenschaftli-ches Wahlpflichtfach

PA Projektarbeit schrP Schriftliche Prü-fung

BA Bachelorarbeit Pr Praktikum StA Studienarbeit ECTS Kreditpunkte nach dem

European Credit Trans-fer and Accumulation System

PrA [schriftliche] Praktikumsau-sarbeitung

SU Seminaristischer Unterricht

Ex Exkursion Proj Projektstudium SWS Semesterwochen-stunden

Kl Klausur Ref Referat TP Teilprüfung Kol Kolloquium S Seminar Ü Übung[en] LN Leistungsnachweis SA [Schriftliche] Seminararbeit

Grundlagenmodule gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)

Modulbezeichnung ECTS-Kreditpunkte Module des 1. und 2. Studiensemesters: Mathematik I 7 Mathematik II 5 Chemie und Werkstoffe 6 Technisches Zeichnen 5 Betriebswirtschaftslehre 6 Buchführung und Bilanzierung 5 Informatik für … 6 Volkswirtschaftslehre 5 Module des 3. und 4. Studiensemesters: Fachsprache Englisch oder Französisch 5 Informationssysteme 5 Datenanalyse 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte: 60

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Anmerkungen

*) Eine Benennung der Anlage erfolgt nur, falls der Studien- und Prüfungsordnung noch (eine) weitere Anlage(n) beige-fügt wird/werden.

1 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt.

2 Bei Note „nicht ausreichend“ in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt.

3 Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note „ausreichend“ oder besser sind Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.

4 Die Erteilung des Prädikates „mit Erfolg abgelegt“ (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung.

5 Genehmigungsfreie Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog. Alternativ können auch allgemeinwissen-schaftliche Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien gewählt wer-den. In diesem Falle wird das Nähere von dieser Fakultät geregelt.

6 Das Bestehen des Moduls Automatisierung und Sensorik mit Praktikum ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung.

7 Jede/jeder Studierende muss in der Wahlpflichtgruppe Biotechnologie fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule im Umfang von 10 ECTS-Kreditpunkten wählen. Die Auswahl erfolgt aus einem im Studienplan festgelegten Katalog, aus [einem] ande-ren Bachelorstudiengängen der Fakultät für … oder aus Bachelorstudiengängen anderer Fakultäten der Hochschule [für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule] München. Dabei richtet sich die jeweils zu erbringende Prüfungsleistung nach der jeweils einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung. Im Bachelorprüfungszeugnis werden die fachwissenschaftli-chen Wahlpflichtmodule einzeln ausgewiesen. [(Regelbeispiele für mögliche Module sind: Bioverfahrenstechnik, Technischer Umweltschutz, Nachhaltige Rohstoffe, Instrumentelle Analytik …).]

8 Im Modul ist nach näherer Regelung im Studienplan eine Prüfungsleistung zu erbringen.

9 Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. Alternativ: Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer im Verhältnis 1: 1 gewichtet.

10 Genehmigungspflichtige Auswahl aus einem im Studienplan festgelegten Katalog.

11 In den Wahlpflichtmodulen I bis III sind unterschiedliche Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen möglich: - Wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Praktikum durchgeführt, ist eine Studienarbeit anzufertigen und eine 60-minütige schriftliche oder eine 20-minütige mündliche Prüfung abzulegen, Dabei geht die Studienarbeit mit dem Notengewicht 0,4 und die schriftliche oder mündliche Prüfung mit dem Notengewicht 0,6 in die Modulendnote ein; - wird das Modul in Form von seminaristischem Unterricht mit Übungen durchgeführt, ist nur eine einstündige schriftliche Prüfung abzulegen; - wird das Modul als Seminar durchgeführt, sind eine [schriftliche] Seminararbeit anzufertigen und ein Referat zu erbringen. Zur Bildung der Modulendnote werden Seminararbeit und Referat im Verhältnis 0,35 ∶ 0,65 gewichtet; - wird das Modul in Form eines Projektstudiums durchgeführt, so sind eine Projektarbeit und wahlweise ein Referat oder ein 15-minütiges Kolloquium zu erbringen. Hierbei geht die Projektarbeit mit dem Gewichtungsfaktor 0,6 und das Referat oder das Kolloquium mit dem Wichtungsfaktor 0,4 in die Modulendnote ein.

12 Wurde die [schriftliche] Bachelorarbeit mit der Leistungsnote „nicht ausreichend“ bewertet, entfällt die Präsentation.