MBST_28

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Mercedes-Benz Logistik Special Terms 28/14 Dezember 2011 Allgemeine Verpackungsvorschrift und Umgang mit Ladungsträgern 1 siehe Daimler Supplier Portal unter http://daimler.covisint.com Mercedes-Benz Special Terms 28/14 Seite 1 1. Allgemeine Regelungen DAIMLER setzt in der Teilebelieferung mit seinen Lieferanten Mehrwegverpackungen, so genann- te Ladungsträger, ein. Die Kommunikation zwischen DAIMLER und seinen Lieferanten zu Prozes- sen des Ladungsträgermanagements erfolgt ausschließlich über die Internetanwendung "electro- nic Container Management" (eCon). 1 2. Umgang mit Ladungsträgern Der Lieferant wird beim Umgang mit den für die Teilelieferung erforderlichen Ladungsträgern die Regelungen des Prozesshandbuchs Ladungsträgermanagement 1 einhalten. Sollten darüber hinaus spezifische Verpackungsanforderungen Abweichungen von den Regelungen des Prozess- handbuchs Ladungsträgermanagement erfordern, so ist eine gemeinsam abgestimmte Lösung zwischen den betreffenden Partnern zu vereinbaren: - für produktives Material mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Empfangswerkes (siehe eCon), - für Mercedes-Benz Originalteile mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Global Logistics Centers 1 , - für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem zuständigen Einkäufer. Sind mehrere Werke von der Ausnahme betroffen, so übernimmt der Lieferant die Koordination für alle betroffene Empfangswerke. 2.1. Mitgliedswerke im Ladungsträgerpool von DAIMLER Der Lieferant darf mit den vom DAIMLER-Ladungsträgerpool zur Verfügung gestellten Ladungs- trägern nur die dem DAIMLER-Ladungsträgerpool angeschlossenen Werke (siehe eCon) beliefern. Bei einer Belieferung von nicht angeschlossenen Werken oder Unternehmen wird dem Lieferanten die entsprechende Anzahl der Ladungsträger in Rechnung gestellt. 2.2. Verpackungsfestlegung Die Verpackung wird durch den zuständigen Ladungsträgerplaner des Empfängerwerkes in Ab- stimmung mit dem Lieferanten festgelegt. Die Verpackungsdatenblätter werden in eCon zur Verfügung gestellt. Für Gleichteile in verschiedenen Werken können unterschiedliche Verpackun- gen festgelegt werden. Wird der festgelegte Ladungsträger ursächlich vom Lieferanten nicht eingehalten, behält sich DAIMLER vor, die entstehenden Zusatzkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen (z.B. Umpackkosten und Verwaltungsaufwendungen). 2.3. Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung Bei Pool-Ladungsträgern wird von DAIMLER je Ladungsträgertyp eine Versorgungsbedarfsrech- nung auf Basis des festgelegten Ladungsträgers mit seiner Füllmenge, des Teilebedarfs sowie der Ladungsträger-Umlauffaktoren durchgeführt. Eventuelle Sonderbedarfe sind dabei zu addieren. Alternativ kann mit den Werken eine Festmenge vereinbart werden.

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  • Mercedes-Benz Logistik

    Special Terms 28/14

    Dezember 2011

    Allgemeine Verpackungsvorschrift und Umgang mit Ladungstrgern

    1 siehe Daimler Supplier Portal unter http://daimler.covisint.com

    Mercedes-Benz Special Terms 28/14 Seite 1

    1. Allgemeine Regelungen

    DAIMLER setzt in der Teilebelieferung mit seinen Lieferanten Mehrwegverpackungen, so genann-te Ladungstrger, ein. Die Kommunikation zwischen DAIMLER und seinen Lieferanten zu Prozes-sen des Ladungstrgermanagements erfolgt ausschlielich ber die Internetanwendung "electro-nic Container Management" (eCon).1

    2. Umgang mit Ladungstrgern

    Der Lieferant wird beim Umgang mit den fr die Teilelieferung erforderlichen Ladungstrgern die Regelungen des Prozesshandbuchs Ladungstrgermanagement1 einhalten. Sollten darber hinaus spezifische Verpackungsanforderungen Abweichungen von den Regelungen des Prozess-handbuchs Ladungstrgermanagement erfordern, so ist eine gemeinsam abgestimmte Lsung zwischen den betreffenden Partnern zu vereinbaren:

    - fr produktives Material mit dem zustndigen Verpackungsplaner des Empfangswerkes (siehe eCon),

    - fr Mercedes-Benz Originalteile mit dem zustndigen Verpackungsplaner des Global Logistics Centers1,

    - fr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem zustndigen Einkufer.

    Sind mehrere Werke von der Ausnahme betroffen, so bernimmt der Lieferant die Koordination fr alle betroffene Empfangswerke.

    2.1. Mitgliedswerke im Ladungstrgerpool von DAIMLER

    Der Lieferant darf mit den vom DAIMLER-Ladungstrgerpool zur Verfgung gestellten Ladungs-trgern nur die dem DAIMLER-Ladungstrgerpool angeschlossenen Werke (siehe eCon) beliefern. Bei einer Belieferung von nicht angeschlossenen Werken oder Unternehmen wird dem Lieferanten die entsprechende Anzahl der Ladungstrger in Rechnung gestellt.

    2.2. Verpackungsfestlegung

    Die Verpackung wird durch den zustndigen Ladungstrgerplaner des Empfngerwerkes in Ab-stimmung mit dem Lieferanten festgelegt. Die Verpackungsdatenbltter werden in eCon zur Verfgung gestellt. Fr Gleichteile in verschiedenen Werken knnen unterschiedliche Verpackun-gen festgelegt werden. Wird der festgelegte Ladungstrger urschlich vom Lieferanten nicht eingehalten, behlt sich DAIMLER vor, die entstehenden Zusatzkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen (z.B. Umpackkosten und Verwaltungsaufwendungen).

    2.3. Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung

    Bei Pool-Ladungstrgern wird von DAIMLER je Ladungstrgertyp eine Versorgungsbedarfsrech-nung auf Basis des festgelegten Ladungstrgers mit seiner Fllmenge, des Teilebedarfs sowie der Ladungstrger-Umlauffaktoren durchgefhrt. Eventuelle Sonderbedarfe sind dabei zu addieren. Alternativ kann mit den Werken eine Festmenge vereinbart werden.

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    Bei Nicht-Pool-Ladungstrgern wird die Bedarfsermittlung gemeinsam zwischen dem Lieferanten und dem Ladungstrger-Planer des Empfangswerks auf Basis der Produktionsplanzahlen und der Ladungstrger-Umlauffaktoren durchgefhrt. nderungen in der Belieferungsform oder Logistik-Kette (z.B. LLZ-Belieferungen, Sonderbedarfe) und Standortverlagerungen sind dem zustndigen Ladungstrger-Planer des Empfangswerkes umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen.

    2.4. Beschaffung von Ladungstrgern nach DAIMLER-Konstruktion

    Die Beschaffung von Ladungstrgern nach DAIMLER-Konstruktionen erfolgt in der Regel durch DAIMLER. Die durch DAIMLER beschafften Ladungstrger sind Eigentum von DAIMLER. Werden Ladungstrger oder Nachbauten von DAIMLER-Konstruktionen durch Lieferanten beschafft oder in Umlauf gebracht, knnen diese Ladungstrger ausgesondert werden und ggf. auf Kosten des verursachenden Lieferanten zurckgefhrt werden.

    2.5. Beschaffung von herstellerbergreifenden Konstruktionen (z.B. VDA-Behlter, EWPS)

    In der Regel werden diese Ladungstrger von DAIMLER beschafft. Zusatzbedarfe des Lieferanten knnen durch den Lieferanten selbst beschafft werden. Die Verantwortung fr die Funktionsfhig-keit des Ladungstrgerpools liegt bei allen Beteiligten. Sofern herstellerbergreifende Konstruktionen (z.B. EWPS) durch den Lieferanten beschafft werden, ist der Lieferant Eigentmer und trgt die entsprechende Verantwortung (Reparatur, Nachbeschaffung).

    2.6. Lieferanten-Konstruktionen

    Der Lieferant kann die Konstruktion und Beschaffung von Ladungstrgern in Eigenverantwortung nach vorheriger Abstimmung mit DAIMLER durchfhren. Der Lieferant ist verpflichtet, diese La-dungstrger mit einer offiziellen DAIMLER-Ladungstrgernummer zu kennzeichnen, die beim zustndigen Ladungstrger-Planer zu erfragen ist. Der Lieferant ist Eigentmer und trgt die entsprechende Verantwortung (Reparatur, termin- und bedarfsgerechte Bereitstellung).

    2.7. Nutzungsentgelt

    Sofern die Beschaffung der Ladungstrger durch DAIMLER erfolgt, werden die Kosten fr die Beschaffung und den Betrieb partnerschaftlich getragen. Der Anteil des Lieferanten wird ber ein Nutzungsentgelt abgerechnet. Sofern die Beschaffung durch den Lieferanten erfolgt, erfolgt keine Abrechnung.

    Beim Nutzungsentgelt wird zwischen einem Mietverfahren und einem Belastungsverfahren unter-schieden. Die wesentlichen Merkmale dieser Verfahren sind im Prozesshandbuch Ladungstrger-management hinterlegt.

    Alle fr das Mietverfahren relevanten Ladungstrger sowie deren Mietpreise pro Kalendertag sind in eCon hinterlegt. DAIMLER erstellt quartalsweise Mietabrechnungen und stellt die Anlagen zur Mietabrechung in eCon zur Verfgung. Fr alle nicht im Mietverfahren enthaltenen Ladungstrger fllt im Rahmen des Belastungsverfah-rens eine Kostenbeteiligung an.

    2.8. Versorgungssteuerung

    Die Leergut-Versorgung erfolgt durch das jeweilige Empfangswerk von DAIMLER auf Basis der Kontofhrung und der Bedarfsplanung. Die Lieferanten werden die Steuerung durch eine stndige berprfung der Leergutbestnde und der Buchbestnde untersttzen und bei Ladungstrger-Engpssen rechtzeitig mit den Leergut-Versandstellen der Werke Kontakt aufnehmen. Sofern nicht anders vereinbart ist, werden dem Lieferanten Serienladungstrger bei Serienanlufen in der Regel zum ersten Produktionstest (z.B. PRO 1, Try-Out 1) zur Verfgung gestellt.

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    2.9. Kontofhrung

    Die Stammdaten der mit dem Lieferanten eingesetzten zentral kontogefhrten Ladungstrger sind in eCon einzusehen. Die Kontofhrung erfolgt durch DAIMLER. Die Datenqualitt (z.B. Liefer-scheindaten und Versandfrachtbriefe) beeinflusst direkt die bedarfsgerechte Ladungstrgerversor-gung und die Hhe des Nutzungsentgelts.

    DAIMLER erstellt monatlich Ladungstrger-Kontoauszge und stellt diese dem Lieferanten zur Prfung in eCon zur Verfgung. Sie sind Grundlage fr Differenzklrungen im Rahmen der Inven-turabwicklung sowie fr die Mietabrechnungen. Der Kontoauszug gilt als genehmigt, sofern ihm nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich beim zustndigen DAIMLER-Werk unter Beifgung der entsprechenden Buchungsunterlagen widersprochen wird. Nach Fristablauf kann der Lieferant Berichtigungen nur verlangen, wenn er die unrichtige Bestandsermittlung nachweist, es sei denn der Lieferant kannte die Unrichtigkeit oder htte sie kennen mssen.

    DAIMLER behlt sich vor, die Plausibilitt der Buchbestnde anhand der aus den Lieferabrufen abgeleiteten Bedarfs- und Bestandswerte zu vergleichen. Der Lieferant wird festgestellte berbe-stnde an DAIMLER zurckgeben. Erfolgt keine Rckgabe der Ladungstrger, ist DAIMLER berechtigt, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und die angefallenen Kosten zu Verrechnungs-preisen dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

    2.10. Inventurabwicklung

    Fr alle zentral kontogefhrten Ladungstrger wird jhrlich per 31.12. durch den Lieferanten eine Inventur durchgefhrt. Die Inventurergebnisse sind vom Lieferanten in einer elektronischen Inven-turaufnahmeliste ber eCon zu erfassen. Fr nicht zentral kontogefhrte Ladungstrger kann es erforderlich sein, unterjhrig eine zustzli-che Bestandsaufnahme durchzufhren (z. B. bei Engpssen in der Verfgbarkeit).

    Bei festgestellten Minus-Differenzen wird eine Ersatzbeschaffung von DAIMLER durchgefhrt, die dem Lieferanten, sofern er sie zu vertreten hat, in Rechnung gestellt wird. Korrigiert der Lieferant nachtrglich seine ursprngliche Inventurmeldung und hat DAIMLER die gemeldete Fehlmenge von Ladungstrgern bereits beschafft, ersetzt der Lieferant 10% des Wiederbeschaffungswertes.

    Sollte der Lieferant seinen Verpflichtungen zur Durchfhrung einer mengen- und termingerechten Meldung der Ladungstrgerbestnde an DAIMLER nicht nachkommen, ist DAIMLER berechtigt, daraus resultierende Aufwendungen dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Insbesondere ist DAIMLER berechtigt, entsprechend dem durchschnittlichen Inventurverlust bei DAIMLER, 10 % seines Buchbestandes der Ladungstrger zum Inventurstichtag fr den Standort anzusetzen und diesen dem Lieferanten zum Verrechnungspreis in Rechnung zu stellen. Die ausgesprochenen Belastungen knnen nicht mit Inventurmeldungen der Folgejahre verrechnet werden.