Mediadaten ASP 2019 - ophthalmo-index.de · 3 16.uflagenkontrolle A ----17. Auflagenanalyse...

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MediaWelt GmbH • Alte Kölner Str. 33 • 40885 Ratingen • +49(0)2102-1678-16 Redaktion • +49(0)2102-1678-24 Anzeigen • www.augenspiegel.com Mediainformationen 2019 AMF 1: Redaktion, Verlag, Umfangsanalysen • AMF 2: Auflagen- und Verbreitungsanalysen, Preisliste, Sonderblatt Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Postkarten, Termin- und Redaktionsplan

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MediaWelt GmbH • Alte Kölner Str. 33 • 40885 Ratingen • +49(0)2102-1678-16 Redaktion • +49(0)2102-1678-24 Anzeigen • www.augenspiegel.com

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11. Internet www.augenspiegel.com

E-Mail [email protected]

12. Termin- und

Themenplan siehe Seite 8/9

13. Bezugspreise Jahresabonnement

Inland 103,00 EURO (inkl. MwSt.) +

16,00 EURO (Versand)

Ausland 103,00 EURO +

34,00 EURO (Versand)

Einzelverkaufspreis 12,90 EURO + Versand

14. Umfangsanalyse 2017 (11 Ausgaben)

Format der Zeitschrift 210 mm x 275 mm

Gesamtumfang 638,0 Seiten = 100,0 %

Redaktion 423,2 Seiten = 66,3%

Anzeigen 214,8 Seiten = 33,7% Einhefter 2,0 Seiten

15. Inhaltsanalyse des

redaktionellen Teils 2017

01. Kurzcharakteristik DER AUGENSPIEGEL ist eine unabhängige Fachzeitschrift für Ophthalmologen in

Klinik und Praxis. Die aktuelle Berichterstattung zu Themen aus dem gesamten

Spektrum der Augenheilkunde hat vornehmlich das Ziel, den Leser praxisnah

über die gegenwärtigen Entwicklungen, Diskussionen und Herausforderungen

in der Augenheilkunde zu informieren. Praxisrelevanz, Aktualität und fachliche

Kompetenz – diese inhaltliche Zielsetzung steht für den kontinuierlichen Erfolg

der traditionsreichen Zeitschrift DER AUGENSPIEGEL, die mittlerweile im 65. Jahr-

gang publiziert wird. Für die konzeptionelle Umsetzung sorgen ein engagiertes

Redaktionsteam aus Journalisten und Medizinern im Ratinger Verlagshaus, ein

aktiver fachwissenschaftlicher Beirat aus namhaften Ophthalmologen sowie

renommierte Fachautoren.

02. Mitgliedschaften ----

03. Organ ----

04. Herausgeber MediaWelt GmbH

05. Redaktion Ulrike Lüdtke (Chefredakteurin)

Katica Djakovic, Manuela Oltersdorf

06. Anzeigen Karin Lilge

E-Mail [email protected]

07. Jahrgang/Jahr 65. Jahrgang/2019

Erscheinungsweise 11 x pro Jahr

08. Verlag MediaWelt GmbH

Geschäftsführung: Jörg Spangemacher

09. Hausanschrift Alte Kölner Str. 33, 40885 Ratingen

Postanschrift Postfach 10 11 33, 40831 Ratingen

10. Telefon +49(0)2102-1678-16 Redaktion

+49(0)2102-1678-24 Anzeigen

Telefax +49(0)2102-1678-28

1. Redaktion/Verlag, Umfangsanalyse, Inhaltsanalyse

Rubrik Seiten ProzentAktuelles 63,00 14,9

Fachbeiträge 69,00 16,3Schwerpunktthemen 109,75 25,9

Interview 10,00 2,4Praxismanagement 20,50 4,8

Kongress-/Tagungsberichte 46,00 10,9Fallberichte 8,50 2,0

Medizingeschichte 14,00 3,3Rezensionen 2,00 0,5Leserservice 44,50 10,5

Branchennachrichten 36,00 8,5Gesamt 423,25 100,0

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16. Auflagenkontrolle ----

17. Auflagenanalyse Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt

(1. Juli 2017 – 30. Juni 2018)

Druckauflage 6.500

Tatsächlich verbreitete

Auflage (Tv) 6.082

18. Geografische

Verbreitungsanalyse

Postleitzahlgebiete Verbreitung der Auflage in Prozent0 7,631 8,362 9,793 9,374 11,065 9,696 10,437 11,518 8,269 9,68

Ausland 4,22Gesamt 100,00

2. Auflagen- und Verbreitungsanalysen

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01. Zeitschriftenformat 210 mm x 275 mm

unbeschnittenes Format 216 mm x 281 mm

02. Satzspiegel 170 mm x 222 mm

2 Spalten je 82 mm oder 1 Spalte je 170 mm

03. Druckverfahren Bogen-Offset

Bindeverfahren Drahtheftung

Druckunterlagen Lieferung digitaler Anzeigendaten per ISDN oder Datenträger. Näheres siehe

Merkblatt digitale Druckunterlagen. Bei angeschnittenen Anzeigen sind

3 mm je Außenkante hinzuzurechnen.

04. Termine- und

Erscheinungsweise monatlich, 11 Ausgaben im Jahr

Juli/August: Doppelausgabe

Erscheinungstermin jeweils zum Monatsanfang

Anzeigenschluss siehe Erscheinungsplan Seite 8/9

05. Verlag MediaWelt GmbH

Hausanschrift Alte Kölner Str. 33, 40885 Ratingen

Postanschrift Postfach 10 11 33, 40831 Ratingen

Internet www.augenspiegel.com

E-Mail [email protected]

Anzeigenabteilung Telefon: +49(0)2102-1678-24

Telefax: +49(0)2102-1678-28

06. Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zzgl. ges. Mehrwertsteuer. Vorausrechnung 3 %,

Abbuchung 4 %, innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen 2 % Skonto, netto Kasse

30 Tage. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.

Bankverbindungen Commerzbank AG

IBAN: DE 27 300 800 000 303 108 100

SWIFT: DRES DE FF

Preisliste Nr. 56 (Gültig ab 1. Januar 2019) Tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt (lt. AMF-Karte 2) 6.082 Exemplare

07. Anzeigenformate im Satzspiegel und Grundpreise s/w

08. Preise für Umschlagseite 20 %

Vorzugsplätze 4. Umschlagseite 25 %

verbindliche Platzierung 25 %

jeweils auf den Grundpreis

Vorzugsplätze sind nicht rabatt- und provisionsfähig.

09. Farbzuschläge Zuschlag für 1/1-seitiges + 1/2-seitiges Format

je Farbe nach Euroskala 520,00 EURO

Zuschlag je Sonderfarbe 764,00 EURO

Zuschläge sind nicht rabatt- und provisionsfähig.

10. Zuschlag für Anzeigen

im Sonderformat auf Anfrage

11. Gelegenheitsanzeigen je einspaltige 82 mm breite Millimeterzeile

Stellenangebote und Verschiedenes 4,60 EURO

Stellengesuche 2,30 EURO

Chiffregebühr 11,00 EURO

Format Breite x Höhe in mm Preis in EURO1/1 Seite 170 x 222 2.555,003/4 Seite 170 x 166,5 1.920,001/2 Seite 170 x 111 82 x 222 1.340,001/3 Seite 170 x 74 57 x 222 905,001/4 Seite 170 x 55,5 42,5 x 222 82 x 111 695,001/6 Seite 170 x   37 28,3 x 222 57 x   74 480,001/8 Seite 170 x   27,75 21,2 x 222 42,5 x   55,5 377,00

je einspaltige 82 mm breite Zeile 3,00

5Preisliste Nr. 56 (Gültig ab 1. Januar 2019)

Tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt (lt. AMF-Karte 2) 6.082 Exemplare

12. Einhefter Umfang des Einhefters:

1 Blatt (= 2 Seiten) 80-120g ‰ 495,00 EURO

2 Blatt (= 4 Seiten) 80-120g ‰ 990,00 EURO

Rabatt entsprechend Malstaffel 1 EH = 1 Anzeigenseite

Weitere Hinweise siehe Seite 6.

13. Beilagen Preis ‰ bis 25 g Einzelgewicht 390,00 EURO

Über 25 g auf Anfrage. Beilagen sind nicht rabattfähig.

Weitere Hinweise siehe Seite 7.

14. Aufgeklebte Postkarten Preis ‰ (maschinell) 100,00 EURO

Preis ‰ (manuell) 151,00 EURO

Im ‰- Preis sind Grund- und Klebekosten enthalten. Beikleber sind nicht

rabattfähig. Weitere Hinweise siehe Seite 7.

Anzeigenpreise inkl. Farbzuschlag (Zuschläge sind nicht rabatt- und provisionsfähig)

Format Spaltenwahl Breite x Höhe in mm 1- farbig 2-farbig 3- farbig 4-farbig

1/1SatzspiegelAnschnitt

170 x 222210 x 275 + 3

2.555,00 € 3.075,00 € 3.595,00 € 4.115,00 €

1/2

Satzspiegel querAnschnitt querSatzspiegel hochAnschnitt hoch

170 x 111210 x 137,5 + 382,5 x 222105 x 275 + 3

1.340,00 € 1.860,00 € 2.380,00 € 2.900,00 €

1/3

Satzspiegel querAnschnitt querSatzspiegel hochAnschnitt hoch

170 x 74210 x 92 + 357 x 22270 x 275 + 3

905,00 € 1.145,00 € 1.385,00 € 1.625,00 €

1/4

Satzspiegel querAnschnitt querSatzspiegel hochAnschnitt hochSatzspiegel EckAnschnitt Eck

170 x 55,5210 x 68,75 + 342,5 x 22252,5 x 275 + 382 x 111105 x 137,5 + 3

695,00 € 875,00 € 1.055,00 € 1.235,00 €

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehr-krankenhaus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligo-nukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Neben-wirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der oku-lären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behand-lung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kon-genitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioiditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsup-primierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clari-thromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirk-samkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalphlegmone

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehr-krankenhaus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligo-nukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Neben-wirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der oku-lären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien

zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behandlung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kongenitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioi-ditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsupprimierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clari-thromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirk-samkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehrkrankenhaus Ulm. Nur wenige Viru-statika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Fos-carnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligonukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schluss-endlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Nebenwirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der okulären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behandlung sind Primär-toxoplasmose in der Schwangerschaft, kongenitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioiditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsupprimierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kom-bination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Sub-stanzen Atovaquon, Azithromycin und Clarithromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirksamkeit der ver-schiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalphlegmone unterschieden. Erstere erfordert nur bei schweren Fällen eine Stationierung, zur systemischen oralen Therapie wird zum Bei-spiel Elobact gegeben. Die Orbitalphlegmone erfordert immer eine stationäre Therapie, in der Regel muss auch operiert werden, gegebenenfalls interdis-ziplinär mit der HNO-Heilkunde. Argyrios Chronopoulos/Charité referierte zum Thema Virale Infektionen des Auges – vom Bewährten zum Neuen. Zu den wichtigen viralen okulären Infektionserregern zählen HSV, VZV und ADV. Die Therapie der herpetischen Keratitis erfolgt lokal mit TFT und Aciclovir, systemisch mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Bei Kindern ist Aciclovir oral 12 bis 15 mg/Kg/Tag in mehreren Dosen aufgeteilt nach Rücksprache mit dem Kinderarzt zu

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehr-krankenhaus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligo-nukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Neben-wirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der oku-lären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behandlung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kongenitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioi-ditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach

Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsupprimierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clari-thromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirk-samkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalphlegmone unterschie-den. Erstere erfordert nur bei schweren Fällen eine Stationierung, zur systemischen oralen Therapie wird zum Beispiel Elobact gegeben. Die Orbitalphlegmone erfordert immer eine stationäre Therapie, in der Regel muss auch operiert werden, gegebenenfalls interdisziplinär mit der HNO-Heilkunde. Argyrios Chronopoulos/Charité referierte zum Thema Virale Infektionen des Auges – vom Bewährten zum Neuen. Zu den wichtigen viralen okulären Infektionserregern zählen HSV, VZV und ADV. Die Therapie der herpetischen Keratitis erfolgt lokal mit TFT und Aciclovir, systemisch mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Bei Kindern ist Aciclovir oral 12 bis 15 mg/Kg/Tag in mehreren Dosen aufgeteilt nach Rücksprache mit dem Kinderarzt zu geben. Die aktuelle Therapie der herpetischen Stromakeratitis besteht in lokaler Gabe von Steroiden, dazu die lokale antivirale Abdeckung mit Trifluridine und Aciclovir, die

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehrkranken-haus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligonukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Nebenwirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller kli-nischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der okulären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behandlung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kongenitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioiditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Blut-transfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von sero-positiven Spendern, Toxoplasmose bei immun-supprimierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirk-

samkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten ver-breitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clarithromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokon-trollierte Untersuchungen zur Wirksamkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalph-legmone unterschieden. Erstere erfordert nur bei schweren Fällen eine Stationierung, zur systemischen oralen Therapie wird zum Beispiel Elobact gegeben. Die Orbitalph-legmone erfordert immer eine stationäre Therapie, in der Regel muss auch operiert werden, gegebenenfalls interdisziplinär mit der HNO-Heilkunde. Argyrios Chronopoulos/Charité referierte zum Thema Virale Infektionen des Auges – vom Bewährten zum Neuen. Zu den wichtigen viralen okulären Infektionserregern zählen HSV, VZV und ADV. Die Therapie der herpetischen Keratitis erfolgt lokal mit TFT und Aciclovir, systemisch mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Bei Kindern ist Aciclovir oral 12 bis 15 mg/Kg/Tag in mehreren Dosen aufgeteilt nach Rücksprache mit dem Kinderarzt zu geben. Die aktuelle Therapie der herpetischen Stromakeratitis besteht in lokaler Gabe von Steroiden, dazu die lokale antivirale Abdeckung mit Trifluridine und Aciclovir, die systemische antivirale Ab-deckung mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Sprechen Patienten auf die Therapie nicht an, ist entweder eine falsche Diagnose, Malcompliance oder (selten) eine Resistenz die Ursache. Als „take home“ Bot-schaft wurden fünf Punkte genannt: Aciclovir p. o. wirkt nicht additiv gegen stromale Herpes-

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehr-krankenhaus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligo-nukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Neben-wirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der oku-lären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behand-lung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kon-genitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioiditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsup-primierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition

der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clarithro-mycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirksamkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalphlegmone unterschie-den. Erstere erfordert nur bei schweren Fällen eine Stationierung, zur systemischen oralen Therapie wird zum Beispiel Elobact gegeben. Die Orbitalphlegmone erfordert immer eine stationäre Therapie, in der Regel muss auch operiert werden, gegebenenfalls interdisziplinär mit der HNO-Heilkunde. Argyrios Chronopoulos/Charité referierte zum Thema Virale Infektionen des Auges – vom Bewährten zum Neuen. Zu den wichtigen viralen okulären Infektionserregern zählen HSV, VZV und ADV. Die Therapie der herpetischen Keratitis erfolgt lokal mit TFT und Aciclovir, systemisch mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Bei Kindern ist Aciclovir oral 12 bis 15 mg/Kg/Tag in mehreren Dosen aufgeteilt nach Rücksprache mit dem Kinderarzt zu geben. Die aktuelle Therapie der herpetischen Stromakeratitis besteht in lokaler Gabe von Steroiden, dazu die lokale antivirale Abdeckung mit Trifluridine und Aciclovir, die systemische antivirale Abdeckung mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Sprechen Patienten auf die Therapie nicht an, ist entweder eine falsche Diagnose, Malcompliance oder (selten) eine Resistenz die Ursache. Als „take home“ Botschaft wurden fünf Punkte genannt: Aciclovir p. o. wirkt nicht additiv gegen stromale Herpes-Keratitis bei Standardtherapie mit Steroiden und antiviraler Abdeckung, lokale Steroide (1 % Prednisolon) sind ungefährlich und wirksam gegen stromale

Zum Thema Therapie bei viraler Retinitis – vom Bewährten zum Neuen referierte Prof. Dr. H. O. C. Gümbel vom Bundeswehr-krankenhaus Ulm. Nur wenige Virustatika sind zur Therapie der Virusretinitiden zugelassen. Eine Hauptgruppe stellen die Nukleosidanaloga (Aciclovir) dar. Es hemmt die DNA-Replikation des Herpesvirus. Weiterentwicklungen, so genannte prodrugs, sind Valciclovir oder Famciclovir. Das Ganciclovir hemmt die DNA-Polymerase des CMV, weiter wichtig ist auch das Foscarnet. Der Wirkstoff Cidofovir hemmt virusunabhängig die virale DNA-Polymerase. Spezialitäten in der Retinitistherapie sind die intravitrealen Therapiedosen. Einige Wirkprinzipien zum Beispiel das Antisense-Oligo-nukleotid Fomivirsen, können nur intravitreal appliziert werden. Fast nur im deutschsprachigen Raum ist das Brivudin (BVDU) mit vielfach stärkerer Wirkung gegen Herpesviren bekannt. Zur Entwicklung neuer Virustatika zählt das Robisidanalogon BCNA. Schlussendlich ist das Neue an der Therapie viraler Retinitiden, dass der Off-Label-Use von Virustatika gebräuchlicher geworden ist. Die Therapie soll in der Dauer und bezogen auf Neben-wirkungen patientenorientiert geführt und nicht vor Abklingen aller klinischen Zeichen beendet werden. Dr. Necip Torun/Charité berichtete über die Therapie bei okulärer Toxoplasmose. Sowohl die Wirksamkeit einer Therapie der oku-lären Toxoplasmose zu ermitteln als auch verschiedene Therapien zu vergleichen, ist schwierig. Die Toxoplasmose-Retinitis bietet oft einen selbstlimitierenden Verlauf und der Schweregrad der Entzündung ist variabel. Akzeptierte Indikationen der Behand-lung sind Primärtoxoplasmose in der Schwangerschaft, kon-genitale Infektion des Neugeborenen, akute Retinochorioiditis, akut erworbene Toxoplasmose mit Organkomplikationen bei immunkompetenten Patienten, durch Bluttransfusion erworbene Infektion, seronegative Organempfänger nach Organerhalt von seropositiven Spendern, Toxoplasmose bei immunsup-primierten Patienten. Für die Mehrzahl der derzeitigen Medikamente besteht keine gesicherte Wirksamkeit, Hauptziel der Therapie ist die Inhibition der Parasitenreplikation während der akuten Infektionsphase. Am weitesten verbreitet ist die Kombination aus Pyrimethamin, Sulfadiazin und Folinsäure, führt aber in etwa 25 Prozent wegen Nebenwirkungen zum Therapieabbruch. Andere angewendete Medikamente sind Clindamycin, Spiramycin und Cotrimoxazol sowie die Substanzen Atovaquon, Azithromycin und Clari-thromycin. Auch unter Kennern der Erkrankung besteht kein Konsens hinsichtlich der Therapie, da kaum prospektive, randomisierte, placebokontrollierte Untersuchungen zur Wirk-samkeit der verschiedenen Antibiotika existieren. Über Periorbitale Entzündung: therapeutischer Stufenplan sprach Priv.-Doz. Dr. Eckart Bertelmann/Charité. Diagnostisch werden zur Therapie die präseptale von der Orbitalphlegmone

unterschieden. Erstere erfordert nur bei schweren Fällen eine Stationierung, zur systemischen oralen Therapie wird zum Bei-spiel Elobact gegeben. Die Orbitalphlegmone erfordert immer eine stationäre Therapie, in der Regel muss auch operiert werden, gegebenenfalls interdisziplinär mit der HNO-Heilkunde. Argyrios Chronopoulos/Charité referierte zum Thema Virale Infektionen des Auges – vom Bewährten zum Neuen. Zu den wichtigen viralen okulären Infektionserregern zählen HSV, VZV und ADV. Die Therapie der herpetischen Keratitis erfolgt lokal mit TFT und Aciclovir, systemisch mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Bei Kindern ist Aciclovir oral 12 bis 15 mg/Kg/Tag in mehreren Dosen aufgeteilt nach Rücksprache mit dem Kinderarzt zu geben. Die aktuelle Therapie der herpetischen Stromakeratitis besteht in lokaler Gabe von Steroiden, dazu die lokale antivirale Abdeckung mit Trifluridine und Aciclovir, die systemische antivirale Abdeckung mit Aciclovir, Valaciclovir und Famaciclovir. Sprechen Patienten auf die Therapie nicht an, ist entweder eine falsche Diagnose, Malcompliance oder (selten) eine Resistenz die Ursache. Als „take home“ Botschaft wurden fünf Punkte genannt: Aciclovir p. o. wirkt nicht additiv gegen stromale Herpes-Keratitis bei Standardtherapie mit Steroiden und antiviraler Abdeckung, lokale Steroide (1 % Prednisolon) sind ungefährlich und wirksam gegen stromale Herpes-Keratitis, Aciclovir ist wirksam gegen herpetische

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15. Rabatte Malstaffel bezogen auf den Grundpreis

bei mindestens 3 Anzeigen   5 %

bei mindestens 6 Anzeigen 10 %

bei mindestens 12 Anzeigen 15 %

bei mindestens 20 Anzeigen 20 %

bezogen auf einen Jahresauftrag

Industrienachrichten Textbeitrag inkl. 4c-Abbildung: 250,00 EURO.

(ca. 600 bis max. 850 Anschläge inkl. Leerzeichen).

Text und Abb. müssen zum jeweiligen Kleinanzeigenschluss im Verlag vorliegen

(siehe Termine Seite 8/9).

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12. Einhefter Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen

Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen- und Gewichtsangabe erforder-

lich. Einhefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden

werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass

sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung von

Einheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten.

Formate 1 Blatt (=2 Seiten) unbeschnitten: 218 mm breit x 285 mm hoch

2 Blatt (=4 Seiten) unbeschnitten: 436 mm breit x 285 mm hoch

Benötigte Auflage auf Anfrage

Anlieferungstermin bis 10 Tage vor Erscheinen

Versandanschrift auf Anfrage

Berechnung Alle genannten Preise basieren auf der Preisliste Nr. 56 vom 1. Januar 2019. Die

Preise gelten für alle Einhefter, die ohne zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand

(maschinell) verarbeitet werden können. Für Einhefter mit Sonderausstattung ist

ein Zuschlag erforderlich. Preis auf Anfrage.

Technische Angaben Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige Einhefter müssen

gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen.

Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zu-

sätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche

Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet.

Beschnittschema

Beikleber

2 Seiten, 10 mm Klebekante am Bund,

Textabstand halten!

Format 213 mm x 285 mm

unbeschnitten anliefern!

Sonderblatt: Einhefter

13 Einhefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage einesverbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen-und Gewichtsangabe erforderlich. Einhefter dürfen nur für dasVerkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Siemüssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein,dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werdenkönnen. Die Platzierung von Einheftern ist abhängig von dentechnischen Möglichkeiten.

Formate: 1 Blatt (=2 Seiten) unbeschnitten: 218 mm breit x 285 mm hoch2 Blatt (=4 Seiten) unbeschnitten: 436 mm breit x 285 mm hoch

Benötigte Auflage: auf Anfrage

Anlieferungstermin: Bis 10 Tage vor Erscheinen.

Versandanschrift: auf Anfrage

Berechnung: Alle genannten Preise basieren auf der Preisliste Nr. 45 vom 1. Januar 2008. Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohnezusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand (maschinell) verarbeitetwerden können.Für Einhefter mit Sonderausstattung ist ein Zuschlagerforderlich. Preis auf Anfrage.

TechnischeAngaben: Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige

Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseitedes Einhefters ist zu kennzeichnen.Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffensein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitungentfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeitenwerden gesondert berechnet.

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SonderblattEinhefter

Beschnittschema:

Beikleber:2 Seiten, 10 mm Klebekante am Bund,Textabstand halten!Format 213 mm x 285 mmunbeschnitten anliefern!

5 mm Beschnitt

3mm Beschnitt >

< Falz

< 3mm Beschnitt

< 10mm Rückfalz

275 mm

436 mm

285 mm

210 mm

275 mm

210 mm

5 mm Beschnitt

5 mm Beschnitt

< 3mm Beschnitt

213 mm

285 mm

275 mm

210 mm

5 mm Beschnitt

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13 Einhefter: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage einesverbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters mit Größen-und Gewichtsangabe erforderlich. Einhefter dürfen nur für dasVerkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Siemüssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein,dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werdenkönnen. Die Platzierung von Einheftern ist abhängig von dentechnischen Möglichkeiten.

Formate: 1 Blatt (=2 Seiten) unbeschnitten: 218 mm breit x 285 mm hoch2 Blatt (=4 Seiten) unbeschnitten: 436 mm breit x 285 mm hoch

Benötigte Auflage: auf Anfrage

Anlieferungstermin: Bis 10 Tage vor Erscheinen.

Versandanschrift: auf Anfrage

Berechnung: Alle genannten Preise basieren auf der Preisliste Nr. 45 vom 1. Januar 2008. Die Preise gelten für alle Einhefter, die ohnezusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand (maschinell) verarbeitetwerden können.Für Einhefter mit Sonderausstattung ist ein Zuschlagerforderlich. Preis auf Anfrage.

TechnischeAngaben: Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige

Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseitedes Einhefters ist zu kennzeichnen.Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffensein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitungentfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeitenwerden gesondert berechnet.

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SonderblattEinhefter

Beschnittschema:

Beikleber:2 Seiten, 10 mm Klebekante am Bund,Textabstand halten!Format 213 mm x 285 mmunbeschnitten anliefern!

5 mm Beschnitt

3mm Beschnitt >

< Falz

< 3mm Beschnitt

< 10mm Rückfalz

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5 mm Beschnitt

5 mm Beschnitt

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14. Aufgeklebte Aufgeklebte Postkarten (Mindestpapiergewicht 170 g) und Warenmuster auf

Postkarten Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen müssen zusätzlich als Beilagen be-

rechnet werden. Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des

Anzeigenmotivs mit aufgeklebter Postkarte (Standmuster), notfalls eines

Blindmusters erforderlich. Warenmuster können nur nach vorher vom Ver-

lag einzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbindlichen

Musters) angenommen werden.

Formate Für aufgeklebte Postkarten gelten die Postvorschriften.

Benötigte Auflage auf Anfrage

Anlieferungstermin bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen des betreffenden Heftes

Technische Angaben Bei aufgeklebten Postkarten oder Warenmustern sollten die Klebekanten in

Buchrichtung liegen (siehe Skizze).

14 Beilagen: Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage einesverbindlichen Musters, notfalls mit Größen- und Gewichtsan-gabe erforderlich. Beilagen dürfen nur für das Verkaufspro-gramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen denPostbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sienicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können.

Format: Mindestformat 105 x 148 mm (Din A 6)Höchstformat 200 x 260 mm

Benötigte Auflage: auf AnfrageAuslandsauflage ist nicht möglich.

Beilagenhinweis: Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Heft aufgenommen.

Anlieferungstermin: Beilagen müssen einwandfrei verarbeitet und verpackt 10Tage vor Erscheinen des Heftes geliefert werden an:

Versandanschrift: auf Anfrage

Technische Angaben: Die Beilagenpapiere müssen Angaben über die Stückzahl derTransporteinheiten, Zeitschriftentitel und Heft-Nr. enthalten. Anjeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Beilagenexemplarangebracht sein.Beilagen müssen in der Art und Ausführung so beschaffensein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitungentfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeitenwerden gesondert berechnet.Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedrucktsind, können nur nach vorher vom Verlag einzuholenderZustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbindlichenMusters) angenommen werden.

15 Aufgeklebte Aufgeklebte Postkarten (Mindestpapiergewicht 170 g)Postkarten: und Warenmuster auf Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen

müssen zusätzlich als Beilagen berechnet werden.Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage desAnzeigenmotivs mit aufgeklebter Postkarte (Standmuster),notfalls eines Blindmusters erforderlich.Warenmuster können nur nach vorher vom Verlageinzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage einesverbindlichen Musters) angenommen werden.

Formate: Für aufgeklebte Postkarten gelten die Postvorschriften.Maximalgröße für aufgeklebte Warenmuster: 25 cm2

2 Maximallänge einer Karte: 6 cm

Benötigte Auflage: auf Anfrage

Anlieferungstermin: Bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen des betreffenden Heftes.

Technische Angaben: Bei aufgeklebten Postkarten oder Warenmustern sollten dieKlebekanten in Buchrichtung liegen (siehe Skizze)

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SonderblattBeilagen

Aufgeklebte Postkarten

Kleb

ekan

te

Klebekante

Bund

Bund

EinsteckrichtungBeklebungauf der Vorderseite

Beklebungauf der Rückseite

ASP_Mediadaten_2008 04.10.2007 9:34 Uhr Seite 7

13. Beilagen Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen

Musters, notfalls mit Größen- und Gewichtsangabe erforderlich. Beilagen dürfen

nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen

den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem

Redaktionsteil verwechselt werden können.

Format Mindestformat 105 x 148 mm (Din A 6)

Höchstformat 200 x 270 mm

Benötigte Auflage auf Anfrage

Auslandsauflage ist nicht möglich.

Beilagenhinweis Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Heft aufgenommen.

Anlieferungstermin Beilagen müssen einwandfrei verarbeitet und verpackt 10 Tage vor Erscheinen

des Heftes frei Druckerei geliefert werden.

Versandanschrift auf Anfrage

Technische Angaben Die Beilagenpapiere müssen Angaben über die Stückzahl der Transporteinheiten,

Zeitschriftentitel und Heft-Nr. enthalten. An jeder Verpackungseinheit sollte

sichtbar ein Beilagenexemplar angebracht sein. Beilagen müssen in der Art und

Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbei-

tung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden ge-

sondert berechnet. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt

sind, können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post

(gegen Vorlage eines verbindlichen Musters) angenommen werden.

Sonderblatt: Beilagen, aufgeklebte Postkarten

8/9Termin- und Redaktionsplan 2019

Heft-Nr. Schwerpunkte Marktübersichten Kongresstermine

1Erscheinungstermin: 04.01.2019 AMD/Netzhaut Funduskameras, OCT-GeräteAnzeigenschluss: 05.12.2018 Druckunterlagenschluss: 13.12.2018Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 05.12.2018

2Erscheinungstermin: 05.02.2019 Katarakt PhakoemulsifikationsgeräteAnzeigenschluss: 10.01.2019Druckunterlagenschluss: 17.01.2019Kleinanzeigen/ Neues zur DGII DGII: 14. - 16.02.2019 (Berlin)Industrienachrichten: 10.01.2019

3Erscheinungstermin: 05.03.2019 Uveitis/Entzündungen SpaltlampenAnzeigenschluss: 06.02.2019 Druckunterlagenschluss: 14.02.2019Kleinanzeigen/ Neues zur AAD AAD: 12. - 16.03.2019 (Düsseldorf)Industrienachrichten: 06.02.2019

Erscheinungstermin: 11.03.2019 Ophthalmo-Index 2019

Aktualisierte AusgabeProduktion MediaWelt GmbH

Anzeigenschluss: 31.01.2019Druckunterlagenschluss: 11.02.2019Redaktionsschluss: 30.11.2018

4Erscheinungstermin: 07.04.2019 Trockenes Auge / Tränenersatzmittel/ Anzeigenschluss: 05.03.2019 Oberflächenerkrankungen AntiallergikaDruckunterlagenschluss: 18.03.3019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 05.03.2019

5Erscheinungstermin: 04.05.2019 Refraktive Chirurgie Rund um den OPAnzeigenschluss: 04.04.2019 (OP-Bedarf/-Geräte/-Instrumente)Druckunterlagenschluss: 11.04.2019Kleinanzeigen/ Neues zur DOC DOC: 23. - 25.05.2019 (Nürnberg)Industrienachrichten: 04.04.2019

6Erscheinungstermin: 07.06.2019 Glaukom (1) Tonometer / PerimeterAnzeigenschluss: 06.05.2019 Druckunterlagenschluss: 16.05.2019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 06.05.2019

7/8Erscheinungstermin: 06.08.2019 IOL IOLAnzeigenschluss: 09.07.2019Druckunterlagenschluss: 17.07.2019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 09.07.2019

9Erscheinungstermin: 06.09.2019 Hornhaut Topographiesysteme /Anzeigenschluss: 07.08.2019 Vorderabschnitts-OCTDruckunterlagenschluss: 15.08.2019Kleinanzeigen/ Neues zur DOG DOG: 26.09. - 29.09.2019 (Berlin)Industrienachrichten: 07.08.2019

10Erscheinungstermin: 05.10.2019 Glaukom (2) Pachymeter, TomographenAnzeigenschluss: 05.09.2019 Druckunterlagenschluss: 16.09.2019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 05.09.2019

11Erscheinungstermin: 05.11.2019 Diagnostik Diagnostische GeräteAnzeigenschluss: 09.10.2019Druckunterlagenschluss: 17.10.2019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 09.10.2019

12Erscheinungstermin: 03.12.2019 Laser LaserAnzeigenschluss: 05.11.2019Druckunterlagenschluss: 14.11.2019Kleinanzeigen/ Industrienachrichten: 05.11.2019

10Inhalt

FachbeiträgeDie Fachbeiträge von namhaften Ophthalmologen umfassen das gesamte thematische Spektrum: von der konservativen Therapie bis hin zur Ophthalmochirurgie sowie aus-gewählte Themen der Optik, Beiträge zu pharmakologischen Aspekten oder Berichte zu Weiterentwicklungen und Innovationen der ophthalmologischen Industrie.

Aktuelle ThemenNeben der Berichterstattung zu nationalen und internationalen Kongressen, Beiträgen zum Praxis management und Berichten zur Gesundheitspolitik werden die jeweiligen monatlichen Schwerpunktthemen, wie beispielsweise AMD, Katarakt, Glaukom, Trockenes Auge, IOL, Uveitis, Refraktive Chirurgie u.a., in aktuellen und praxis relevanten Einzel-aspekten aufgegriffen und dargestellt.

Service-Informationen & RubrikenErgänzt wird die Themenvielfalt durch zahlreiche Service-Informationen & Rubriken, Nachrichten zur Pharmaforschung und Medizintechnik, aktuelle Kurzmeldungen und feste Rubriken wie z.B. Fallbeispiele aus der Praxis, Rezensionen und anschauliche Beiträge wie beispielsweise zur Medizingeschichte.

MarktübersichtenDie Marktübersichten bieten Informationen zu ophthalmologischen Produkten in Form von Industrienachrichten.

Aktuelles aus den Unternehmen Branchennachrichten: Berichte, Interviews, Meldungen zu Unternehmensaktivitäten, Studien, Jubiläen, Personalien usw.

Produktinformationen: In dieser Rubrik informiert die Industrie über Innovationen und Veränderungen in ihrem Produktbereich.

Fachlich hochqualifizierte Informationen, praktischer Nutzen und gute Lesbarkeit sind die Kriterien und die Stärken, die den Erfolg der Zeitschrift DER AUGENSPIEGEL ausmachen.

11Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand August 1993)

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Anzeigenaufträge. Vertragsinhalt wird ausschließlich das in der Auftragsbestätigung Enthaltene. Besteller sind verpflichtet, etwa abweichende mündliche oder schriftliche Absprachen mit Verlagsvertretern, sonstigen Annahmestellen oder Mitarbeitern des Verlags unverzüglich dem Verlag selbst mitzuteilen, andernfalls gilt ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung.

2. Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 12 Monaten (Insertionsjahr) ab Erscheinen der 1. Anzeige abzuwickeln.

3. Nachlässe entfallen insoweit, wie der Auftraggeber vereinbarte Anzeigen nicht abnimmt, außer, wenn Nichterfüllung vom Verlag zu vertreten ist.

4. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet, es sein denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, einen entsprechenden Platzzuschlag anerkennt und eine entsprechende Bestätigung des Verlags erfolgt. Auch im letzteren Fall steht jedoch dem Verlag das Rücktrittsrecht zu, wenn die innere Einrichtung oder der Umfang der Zeitschrift sich ändern.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

6. Der Verlag ist befugt, auch rechtsverbindlich bestätigte Anzeigen- und Beilagenaufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflicht-gemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen und deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Über die Annahme von Beilagenaufträgen entscheidet der Verlag erst nach Vor-lage eines Musters.

7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder zurückgesandter Probeabzüge spä-testens bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin, über den der Auftraggeber sich durch Rückfrage bei der Anzeigenverwaltung informieren muss, ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen erst beim Druckvorgang deutlich werden, so entfallen Gewährleistungsansprüche jeder Art wegen ungenügenden Abdrucks. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige lediglich gemäß üblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und der verwendeten Papierqualität.

8. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem, unleserlichem oder unvollständigem Abdruck oder bei nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht am vorgesehenen Platz erfolgten Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-anzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus rechtlichen Gründen jeder Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder wegen unmittelbarer Schäden wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Reklamationen müssen, wenn der Besteller Kaufmann ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei Wiederholungsanzeigen entfallen alle Gewährleistungsansprüche, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestel-lungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit und Wiedergabe.

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb einer gesetzten Frist zurückgibt, so gilt die Genehmigung zum Druck entsprechend dem Probeabzug als erteilt.Die Gefahr für den rechtzeitigen Eingang des Probeabzugs zum Anzeigenschlusstermin beim Verlag trägt der Auftraggeber.

10. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die Anzeige in der beim Verlag üblichen Form gesetzt und die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

11. Rechnungen sind mangels besonderer Vereinbarungen sofort nach Eingang rein netto Kasse zahlbar. Zahlungen werden unter Verzicht des Zahlenden auf anderweitige Bestimmung - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlich in der Reihenfolge der §§ 367, 366 Abs. 2 BGB verrechnet.

12. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist gem. Ziffer 11, bei Nichtkaufleuten: bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesnotenbank (Bundesrepublik Deutschland) sowie etwaige Einziehungskosten aller Art berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Barzahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Lauf-zeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrags und dem Ausgleich offen-stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, auch gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Agenturen, welche im eigenen Namen, aber auch für dritte Personen oder Firmen Anzeigen bestellen, treten ihre Ansprüche jeder Art gegen ihre Vertragspartner an den Verlag ab zur Sicherung und in Höhe seiner sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen gegen die Agentur. Solange letztere ihrer Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt, erfolgt keine Benachrichtigung von den Abtretungen. Die Agentur hat auf Verlangen des Verlags Namen und Anschrift ihrer Vertragspartner mitzuteilen und letzteren die Abtretung anzuzeigen.

13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlags. Bei Anzeigen im Kleinanzeigenteil wird kein Beleg geliefert.

14. Der Verlag ist bevollmächtigt, die für die Anzeigen erforderlichen Druckunterlagen z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Lithos oder Text-übersetzungen für den Auftraggeber auf dessen Kosten zu bestellen. Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Bei Chiffreanzeigen haftet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe ausschließlich für verkehrsübliche kaufmän-nische Sorgfalt. Der Verlag stellt lediglich Einrichtungen für die Entgegennahme, Verwahrung und Aushändigung eingehender An-gebote zur Verfügung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wegen Verlustes oder Verzögerung in der Aushändigung von Angeboten sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aller Art, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

16. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten, sofern der Auftrag länger als vier Monate läuft, mangels anderer Vereinbarungen die neuen Preise auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.

17. Der Verlag ist befugt, nicht zurückgeforderte Druckunterlagen nach Ablauf von 3 Monaten nach Erscheinen der letzten Anzeige zu vernichten. Bei etwaigem vorherigem Verlust haftet der Verlag nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

18. Erfüllungsort für beide Teile ist Ratingen. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist ebenfalls Ratingen; dies gilt nicht für Nichtkaufleute. Vereinbart wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Inländern gilt. Die Anwendbarkeit etwaiger abweichender internationaler Übereinkommen wird ausgeschlossen.

19. Der Auftraggeber hält den Verlag von eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen, frei. Er trägt die Kosten einer durch seine Anzeige verursachten Gegendarstellung nach Maßgabe der jeweils gültigen Anzeigentarife.

20. Der Forderung nach Ausschluss von Mitbewerbern kann nicht entsprochen werden.

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