mediadaten digital 2019 - giessener-allgemeine.de · (Format in Pixel) Basispaket Businesspaket...
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Mittelhessen-gedenkt.de
Mediadaten Digital 2019PreislisteNr.3·gültigab1.Januar2019
MittelhessischeDruck-undVerlagshausGmbH&Co.KGMarburgerStraße20·35390Gießen
� 2Allgemeine Verlagsangaben
Verlag Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG MarburgerStraße20,35390Gießen;Postfach100462,35334Gießen
Telefon 0641/3003-0 Internet www.giessener-allgemeine.de www.alsfelder-allgemeine.de www.wetterauer-zeitung.de
Bankverbindungen SparkasseGießen IBAN:DE91513500250227005554,BIC:SKGIDE5F VolksbankMittelhesseneG IBAN:DE78513900000000424307,BIC:VBMHDE5F
Preise AllePreiseinEurozzgl.MwSt.
Geschäftsbedingungen AufträgewerdenzudenAllgemeinenGeschäftsbedingungenfürAnzeigenundFremdbeilageninZeitungenundZeitschriftenundzudenzusätzlichenGeschäftsbedingungendesVerlagesausgeführt.
Zahlungsbedingungen ZahlungsofortnachRechnungserhalt.
Auftragsabwicklung
Buchung und Telefon0641/3003-223,224Datenübermittlung E-Mail:[email protected], oderüberIhrenpersönlichenMediaberater.
Informationen, ·Onlineportal,Rubrikenseitedie bei Datenübermittlung ·Laufzeitbenötigt werden ·Ziel-URL,aufdieIhreWerbungverlinkensoll ·AnsprechpartnerfürRückfragen
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� 7Online-Prospekte · Werbung lokale Bilderserien Tageszeitungsportale giessener-allgemeine.de/alsfelder-allgemeine.de DurchschnittlichePageimpressions1/Monat2.105.260DurchschnittlicheVisits2/Monat719.122wetterauer-zeitung.de DurchschnittlichePageimpressions1/Monat1.113.564 DurchschnittlicheVisits2/Monat381.577 1)eigeneVerlagsangaben,2)lt.IVW1/17–10/18
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Zeitungstitel
Prospekte
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Zeitungstitel
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Gießener/AlsfelderAllgemeine 200,00
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� 8
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Advertorial Advertorial
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� 9Content-Marketing Tageszeitungsportale giessener-allgemeine.de/alsfelder-allgemeine.de DurchschnittlichePageimpressions1/Monat2.105.260DurchschnittlicheVisits2/Monat719.122wetterauer-zeitung.de DurchschnittlichePageimpressions1/Monat1.113.564 DurchschnittlicheVisits2/Monat381.577
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GießenerAllgemeineLokalbereich
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KonditionenFotostrecke
Umfrage
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� 15Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 1/3)fürOnline-Werbung
1. Werbeauftrag (1) »Werbeauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung einesWerbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- undKommunikationsdiensten, insbesondere imInternet,zumZweckederVerbreitung.
(2) Für denWerbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegendenAllgemeinenGeschäftsbedingungen sowie die Preisliste desAn-bieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. DieGültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auf-traggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesenAllgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, aus-drücklichausgeschlossen.
2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren dergenannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text,ausTonfolgenund/oderBewegtbildern (u.a.Banner,Button),auseiner sensitivenFläche,diebeiAnklickendieVerbindungmittelseiner vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiterenDatenherstellt,dieimBereichdesAuftraggebersliegen(z.B.Link,Hyperlink).
(2)Werbemittel,dieaufgrundihrerGestaltungoderdesWerbeum-feldesnachEinschätzungdesAnbietersnichtalssolcheerkennbarsind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich ge-macht,ohnedassdieseinerGenehmigungdesAuftraggebersbe-darf.DerAnbieteristbeiderinhaltlichenGestaltungdesUmfeldesdesWerbemittelsgrundsätzlichfrei,soweitvertraglichnichtetwasanderesschriftlichvereinbartwurde.
(3)DerAuftraggeberhatsicherzustellen,dassüberdieWerbemittelnicht auf irgendwelche Daten oder andereWebsites zugegriffenwerdenkann,diegegengeltendesRechtodergegenRechteDritterverstoßenundinsbesonderekeinesittlichanstößigen(insbesonde-re rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, belei-digenden,obszönen)Inhalteaufweisen.SolltediesgleichwohlderFallsein,sogeltendiePunkte8und9entsprechend.
3. Vertragsschluss (1)Vorbehaltlich entgegenstehender individuellerVereinbarungen
kommtderVertraggrundsätzlichdurchschriftlicheoderdurchE-MailerfolgendeBestätigungdesAuftragsdurchdenAnbieterzu-stande.AuchbeimündlichenoderfernmündlichenBestätigungenliegendieAllgemeinenGeschäftsbedingungenzugrunde.
(2)SoweitWerbeagenturenAufträgeerteilen,kommtderVertragimZweifelmitderWerbeagenturzustande,vorbehaltlichandererschriftlicherVereinbarungen.SolleinWerbungstreibenderAuftrag-geberwerden,musservonderWerbeagenturnamentlichbenanntwerden. Der Anbieter ist berechtigt, von den WerbeagentureneinenMandatsnachweiszuverlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einemWerbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb einesWerbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung etc.) bedürfeneinerzusätzlichenschriftlichenoderdurchE-MailgeschlossenenVereinbarung.
4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen einesAbschlusses das Recht desAuftraggebers
zumAbruf einzelnerWerbemittel eingeräumt, so ist derAuftraginnerhalbeinesJahresseitVertragsabschlussabzuwickeln.
5. Auftragserweiterung DerAnbietererbringtausschließlichdie im jeweiligenWerbeauf-
tragaufgeführtenundvereinbartenLeistungen.DerAuftraggeberistjedochberechtigt,innerhalbdervereinbartenbzw.derinPunkt4genanntenFristunterdemVorbehaltvorhandenerKapazitätauchüberdieimAuftraggenannteMengehinausweitereWerbemittel,gegengesonderteVergütung,abzurufen.EinesolcheAuftragser-weiterungbedarfderschriftlichenVereinbarung.
6. Nachlasserstattung (1)WirdeinAuftragausUmständennichterfüllt,diederAnbieter
nicht zuvertretenhat, sohatderAuftraggeber,unbeschadetet-waigerweitererRechtspflichten,denUnterschiedsbetragzwischendem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entspre-chendenNachlassdemAnbieterzuerstatten.
(2)DerAuftraggeberhat,wennnichtsanderesvereinbart,rückwir-kendAnspruchaufdenseiner tatsächlichenAbnahmevonWerbe-mitteln innerhalb eines JahresentsprechendenNachlass,wennerzuBeginnderFristeinenVertragabgeschlossenhat,deraufgrundderPreislistezueinemNachlassvonvornhereinberechtigt.DerAn-spruchaufdenNachlasserlischt,wennernicht innerhalbvondreiMonatennachAblaufderJahresfristgeltendgemachtwird.
7. Datenanlieferung (1)DerAuftraggeberistverpflichtet,ordnungsgemäße,insbesondere
demFormatodertechnischenVorgabendesAnbietersentsprechen-deWerbemittelunddieURL,aufdiedasWerbemittelverweisensoll,rechtzeitig(mindestens5Werktage,beiSonderwerbeformengemäßdes imAngebot angegebenenTermins) und vollständig vor Schal-tungsbeginnanzuliefernsowiesicherzustellen,dassdurchdieWer-bemittelkeineGefahrenausgehen,etwadurchVirenodersonstigetechnischeProbleme.SolltendemAnbieterausderVerwendungdervomAuftraggeberüberlassenenWerbemittelSchädenentstehen,hatderAuftraggeberfürdieseeinzutreten.
(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des WerbemittelsendetdreiMonatenachseinerletztmaligenVerbreitung.
(3)KostendesAnbietersfürvomAuftraggebergewünschteoderzuvertretendeÄnderungendesWerbemittelshatderAuftraggeberzutragen.Ab dem imAngebot angegebenenAnlieferungstermin sindÄnderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzie-rungennichtmehrmöglich.DerAuftraggeber trägtdieGefahrderÜbermittlungdeszurVeröffentlichungbestimmtenMaterials,insbe-sonderedieGefahrfürdenVerlustvonDaten.
(4)Datenträger,FotosodersonstigeUnterlagendesAuftraggeberswerdenihmnuraufseinVerlangenundaufseineKostenzurückge-sandt.DieGefahrhierfürträgtderAuftraggeber.
8. Ablehnungsbefugnis (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne
Abrufe imRahmeneinesAbschlusses–abzulehnenbzw.zusper-ren,insbesonderewennnachseinerAuffassungderenInhaltgegengeltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstößt, RechteDritterverletztoderderenInhaltvomDeutschenWerberatineinem
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BeschwerdeverfahrenbeanstandetwurdeoderderenVeröffentlichungfürdenAnbieterwegendesInhalts,derHerkunftoderdertechnischenFormunzumutbarist.IndiesenFällenwirdderAnbieterdenAuftrag-geber unverzüglich darüber informieren, dass er das Werbemittelnicht veröffentlichenbzw. sperrenwird.Ansprüche jeglicherArt desAuftraggebers gegen den Anbieter sind in diesem Zusammenhangausgeschlossen.
(2)InsbesonderekannderAnbietereinbereitsveröffentlichtesWerbe-mittelzurückziehen,wennderAuftraggebernachträglichÄnderungenderInhaltedesWerbemittelsselbstvornimmtoderdieDatennachträg-lichverändertwerden,aufdiedurcheinenLinkverwiesenwird,undhierdurchdieVoraussetzungendesAbsatzes1erfülltwerden.Absatz1Satz2giltentsprechend.
(3)DerAnbieteristberechtigt,dieVeröffentlichungeinesWerbemittels,insbesonderesolche fürArznei-undHeilmittel,voneinervorherigenschriftlichenZusicherungdesAuftraggebersüberdierechtlicheZuläs-sigkeitderWerbungbzw.vonderAbgabeeinerFreistellungserklärungabhängig zumachenund/oder dieDateienaufKostendesAuftrag-gebersvoneinersachverständigenStelleauf rechtlicheZulässigkeitprüfenzulassen.
(4) EinePrüfpflicht desAnbieters bezüglich derRechtmäßigkeit desWerbemittelsbestehtjedochnicht.
9. Rechtegewährleistung des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des
WerbemittelserforderlichenRechtebesitzt,keineRechteDritter(ins-besonderegewerblicheSchutzrechte,Urheberrechte,Persönlichkeits-rechte etc.) oder sonstigen gesetzliche Bestimmungen verletzt unddieWerbemittelkeinesittlichanstößigenInhalte(vgl.Punkt2Absatz3) aufweisen. DerAuftraggeber stellt denAnbieter im Rahmen desWerbeauftragsvonallenAnsprüchenDritterfrei,diewegenderVerlet-zungentsprechendergesetzlicherBestimmungenoderRechteDrittergeltend gemacht werden. Ferner wird derAnbieter von den KostenzurnotwendigenRechtsverteidigungfreigestellt.DerAuftraggeberistverpflichtet, denAnbieter nachTreu und Glauben mit InformationenundUnterlagenbeiderRechtsverteidigunggegenüberDrittenzuun-terstützen.
(2)Absatz1giltbeiEinleitungeinesstrafrechtlichenoderbehördli-chenVerfahrensgegendenAnbieteraufgrundeinesWerbemittelsentsprechend.
(3) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche fürdie Nutzung des Werbemittels in Online-Medien aller Art, ein-schließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nut-zungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbeson-dere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichenZugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Entnahme auseiner Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich indem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenztübertragenundberechtigenzurSchaltungmittelsallerbekanntentechnischenVerfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung des Anbieters (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standardentsprechende, bestmöglicheWiedergabe desWerbemittels. DemAuftraggeberistjedochbekannt,dassesnachdemStandderTech-niknichtmöglichist,einvonFehlernvollkommenfreiesProgrammzuerstellen.DieGewährleistunggiltnichtfürunwesentlicheFehlerbeiderWiedergabe/DarstellungdesWerbemittels.FerneristdieGe-währleistungausgeschlossenbeiFehlernderWiedergabe/Darstel-lung,diehervorgerufenwerdendurchdieVerwendungeinernichtgeeignetenDarstellungssoft-und/oderHardware(z.B.Browser)oderdurch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oderdurchRechnerausfallaufgrundSystemversagensdurchunvollstän-digeund/odernichtaktualisierteAngeboteaufsogenanntenProxies(Zwischenspeichern)oderdurcheinenAusfalldesAd-Servers,dernichtlängerals24Stunden(fortlaufendoderaddiert)innerhalbvon30TagennachBeginndervertraglichvereinbartenSchaltungan-dauertundderAnbieterdieseFällenichtzuvertretenhat.BeieinemAusfalldesAd-ServersübereinenerheblichenZeitraum(mehrals10ProzentdergebuchtenZeit) imRahmeneiner zeitgebundenenFestbuchungentfälltdieZahlungspflichtdesAuftraggebersfürdenZeitraumdesAusfalls.WeitereAnsprüchesindausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hatderAuftraggeberAnspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung,jedoch nur in demAusmaß, in dem der Zweck desWerbemittelsbeeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Un-möglichkeitderErsatzwerbunghatderAuftraggebernachMaßgabedergesetzlichenBestimmungeneinRechtaufZahlungsminderungoderRückgängigmachungdesAuftrags.
(3)SindetwaigeMängelbeidenWerbungsunterlagennichtoffen-kundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Darstellung/WiedergabekeineAnsprüche,soweitdieungenügendeDarstellung/Wiedergabehieraufberuht.DasGleichegiltbeiFehlerninwiederhol-tenWerbeschaltungen,wennderAuftraggebernicht vorVeröffentli-chungdernächstfolgendenWerbeschaltungaufdenFehlerhinweist.DerAuftraggeberhatdasinAuftraggegebeneWerbemittelunverzüg-lich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellenMangel,dersichzeigt,unverzüglich,spätestensjedochzweiWochennachderSchaltungschriftlichgegenüberdemAnbieteranzuzeigen.Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt dieAusführungdesAuftragesalsgenehmigt.Bei rechtzeitigerMangel-anzeigebeschränktsichdieHaftungdesAnbietersaufNacherfüllunginFormderNachbesserungbzw.Ersatzveröffentlichung.ImFalledesFehlschlagens bzw. der Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann derAuftraggeberdieHerabsetzungderVergütungoderdieRückgängig-machungdesVertragesverlangen.
11. Leistungsstörungen FälltdieDurchführungeinesAuftragsausGründenaus,diederAn-
bieternichtzuvertretenhat(etwasoftwarebedingtoderausanderentechnischenGründen),insbesonderewegenRechnerausfalls,höhererGewalt,Streik,aufgrundgesetzlicherBestimmungen,StörungenausdemVerantwortungsbereichvonDritten(z.B.anderenProvidern),Netz-betreibernoderLeistungsanbieternoderausvergleichbarenGründen,sowirddieDurchführungdesAuftragsnachMöglichkeitnachgeholt.BeiNachholunginangemessenerundfürdenAuftraggeberzumutba-rerZeitnachBeseitigungderStörungbleibtderVergütungsanspruchdesAnbietersbestehen.BeiNachholungdesAuftragesnichtinnerhalbangemessenerund zumutbarerZeit hatderAuftraggeberAnspruch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 2/3)fürOnline-Werbung
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aufRückzahlungdervonihminsoweitentrichtetenVergütung.WeitereAnsprüchedesAuftraggeberssindausgeschlossen.
12. Haftung EineHaftungdesAnbietersaufSchadens-oderAufwendungsersatz–
gleichauswelchemRechtsgrund–bestehtnur,wennderSchadenbzw.dieAufwendungenaufVorsatzodergrobeFahrlässigkeitdesAnbieterszurückzuführensindoderdurchschuldhafteVerletzungeinerverkehrs-wesentlichenPflicht(Kardinalpflicht)ineinerdasErreichendesVertrags-zwecks gefährdendenWeise vomAnbieter verursacht wurden. HaftetderAnbieter nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach,ohnedassVorsatzodergrobeFahrlässigkeitvorliegt,soistdieHaftungdesAnbietersderHöhenachaufden typischenSchadens-bzw.Auf-wendungsumfang,derzumZeitpunktdesVertragsschlussesvernünfti-gerweisevoraussehbarwar,undaufdasfürdiebetreffendeAnzeigezuzahlendeEntgeltbegrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse geltennicht bei schuldhafterVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit,für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie imFalle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Ein-standspflicht.SoweitdieHaftungdesAnbietersnachdenvorstehendenRegelungenausgeschlossenoderbeschränktist,giltdiesauchfürdiepersönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfül-lungsgehilfen.
13. Preisliste (1)EsgiltdieimZeitpunktderAuftragserteilungaufdenPortalenver-
öffentlichtePreisliste.GegenüberUnternehmenbleibteineÄnderungvorbehalten.FürvomAnbieterbestätigteAufträgesindPreisänderun-genallerdingsnurwirksam,wennsievomAnbietermindestenseinenMonatvorVeröffentlichungdesWerbemittelsangekündigtwerden.ImFalleeinerPreiserhöhungstehtdemAuftraggebereinRücktrittsrechtzu.DasRücktrittsrechtmussinnerhalbvon14TagennachErhaltderMitteilungüberdiePreiserhöhungausgeübtwerden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.Werbeagenturenund sonstigeWerbemittler sind verpflichtet, sich inihrenAngeboten,VerträgenundAbrechnungenmitdenWerbungtrei-bendenandiePreislistendesjeweiligenAnbieterszuhalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Blatt 3/3)fürOnline-Werbung
(3)WirdderAuftragdurchdenAuftraggebernichtinnerhalbderver-einbartenLaufzeiterfüllt,d.h.ruftderAuftraggeberdieWerbungnichtinnerhalb der Laufzeit ab oder gerät er mit der Zahlung der Rech-nungen inVerzug,erfolgteineRückbelastungentsprechendden imTariffestgelegtenRabattstufen.WirdeinbereitsbestehenderVertragerweitertoderwerdenzusätzlicheDispositionenerteilt,hatderAuf-traggeberAnspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechendenrückwirkendenRabattgemäßdenimTariffestgelegtenRabattstufen.DerRabattwirdnachVertragsendeabgerechnet.
(4)DievondenOnline-AngebotengewährteVermittlungsvergütungdarfandieAuftraggeberwederganznochteilweiseweitergegebenwerden.
(5)FürdenAnspruchaufgemeinsameRabattierungistbeikonzern-angehörigen Unternehmen eine Kapitalbeteiligung von mindestens50%erforderlich.DerAnspruchstellerhatdenNachweisdesBeste-hens einer solchen Unternehmensverbindung zu führen. Die Preis-listenderOnline-AngebotesindkeineAngebotei.S.d.BürgerlichenGesetzbuchs. Eventuell vomAnbieter abgegebeneAngebote sind injedemFallfreibleibend.DiejeweilsaktuelleundgültigeFassungderPreislistenistaufdenPortalenabrufbar.
14. Zahlungsverzug (1)ZahlungsansprüchedesAnbieterssindzahlbarspätestens14Tage
nachRechnungszugang.BeiZahlungsverzugoderStundungwerdengegenüberPrivatkundenZinseninHöhevon5%überdemBasiszins-satzbzw.imGeschäftsverkehr8%überdemBasiszinssatzberech-net.DerAnbieterkannbeiZahlungsverzugdieweitereAusführungdeslaufendenAuftragsbiszurZahlungzurückstellenundfürdierestlicheSchaltungVorauszahlungverlangen.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit desAuf-traggebersberechtigendenAnbieter,auchwährendderLaufzeitdesVertrages,dasErscheinenweitererWerbemittel ohneRücksicht aufeinursprünglichvereinbartesZahlungszielvonderVorauszahlungdesBetragesundvondemAusgleichoffenstehenderRechnungsbeträgeabhängigzumachen.
15. Kündigung KündigungenvonWerbeaufträgenmüssenschriftlich,perE-Mailoder
Faxerfolgen.
16. Datenschutz DerWerbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden da-
tenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. BestandsdatenwerdennurzurAusführungundAbwicklungdesAuftragesgespei-chert und verwendet und ggf. an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Ansonsten erfolgt eine Weiter-gabe,VerarbeitungundNutzungderBestandsdatennur,sofernderAuftraggebereinwilligtoderdiesdatenschutzrechtlicheVorschriftenodereinanderesGesetzzulassen.
17. Erfüllungsort/Gerichtsstand/sonstige Regelungen (1)Erfüllungsort fürsämtlicheLeistungennachdemWerbeauftrag
istderSitzdesAnbieters. (2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus demWerbeauf-
tragimGeschäftsverkehrmitKaufleuten,juristischenPersonendesöffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermö-gen ist derSitz desAnbieters. Ist derWohnsitz oder gewöhnlicheAufenthalt desAuftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeit-punktderKlageerhebungunbekanntoderhatderAuftraggebernachVertragsschlussseinenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltausdemGeltungsbereichdesGesetzesverlegt,giltalsGerichtsstandderSitzdesAnbietersalsvereinbart.
(3)DerWerbeauftragunddieseAllgemeinenGeschäftsbedingungenunterliegenausschließlichdeutschemRecht.
(4)Ergänzungenund/oderAbänderungendesWerbeauftragesoderdieserAllgemeinenGeschäftsbedingungenbedürfenderSchriftform.DiesgiltgleichermaßenfürdieAufhebungdesSchriftformerforder-nissesselbst.
(5)SollteneineodermehrereBestimmungendesWerbeauftragesoder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam seinoder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungennichtberührt.Dieunwirksame(n)Bestimmung(en)werdenvielmehr imWegederergänzendenVertragsauslegungdurcheinesolcheRegelungersetzt,diedemvondenVertragsparteienmitder/denunwirksamenBestimmung(en)erkennbarverfolgtenwirtschaft-lichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für dieAusfüllungetwaigerRegelungslücken.