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_V5 Mediadaten gültig ab 1. Januar 2015 www.magazin-mainfeeling.de feeling MAIN Das Lifestyle-Magazin für Rhein-Main 2015

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Mediadaten gültig ab 1. Januar 2015

www.magazin-mainfeeling.de

feelingMAIN

Das Lifestyle-Magazin für Rhein-Main

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MAINfeeling ist das Lifestyle-Magazinfür Frankfurt und die Rhein-Main-Region

MAINfeeling ist der Ausdruck purer Lebensfreude: Das Magazin spürt kulinarische Genusswelten auf, entdeckt kulturelle Höhepunkte undunterhält mit spannenden Hintergrundberichten. MAINFeeling vermittelt Tipps, Trends und innovative Produkte. Portraits engagierter Persönlich-keiten und wichtiger Macher setzen den Blick hinter die Kulissen frei. MAINfeeling spiegelt die Lebensart der Metropolregion in einemanspruchsvollen Magazin wider. Ausdrucksstarke Fotos sowie elegan-tes Layout und hochwertiges Papier wecken gleichermaßen die Lust am Blättern und Lesen.

Das hochwertige Produkt mit den Lifestyle-Themen aus Frankfurt und der Rhein-Main-Region erreicht als Beilage einer Teilaufl age Abonnen-ten der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung – und damit über-durchschnittlich gebildete Leser. Zugleich handelt es sich um eine kaufkräftige Zielgruppe: Rund die Hälfte verfügt über ein Haushaltsnet-toeinkommen von monatlich mehr als 3.000 Euro.

DAS L I FEST YLE -MAGAZIN

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MAINfeeling ist der Ausdruck purer Lebensfreude: Das Magazin spürt kulinarische Genusswelten auf, entdeckt kulturelle Höhepunkte undunterhält mit spannenden Hintergrundberichten. MAINFeeling vermittelt Tipps, Trends und innovative Produkte. Portraits engagierter Persönlich-keiten und wichtiger Macher setzen den Blick hinter die Kulissen frei. MAINfeeling spiegelt die Lebensart der Metropolregion in einemanspruchsvollen Magazin wider. Ausdrucksstarke Fotos sowie elegan-tes Layout und hochwertiges Papier wecken gleichermaßen die Lust am Blättern und Lesen.

Das hochwertige Produkt mit den Lifestyle-Themen aus Frankfurt und der Rhein-Main-Region erreicht als Beilage einer Teilaufl age Abonnen-ten der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung – und damit über-durchschnittlich gebildete Leser. Zugleich handelt es sich um eine kaufkräftige Zielgruppe: Rund die Hälfte verfügt über ein Haushaltsnet-toeinkommen von monatlich mehr als 3.000 Euro.

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Mainz

Rheingau-Taunus-

Kreis

Wiesbaden

Main-Taunus-

Kreis

Frankfurt

Landkreis Offenbach

Offenbach

Hochtaunuskreis

Wetteraukreis

Das Magazin wird zielgruppengenau verbreitet

MAINfeeling ist das Premium-Produkt für die Rhein-Main-Region, das vier Mal im Jahr erscheint und bewährt durch Veranstaltungen, Events und Lifestylethemen führt. Die Aufl age von 60.000 Exemplaren erreicht in einer Teilaufl age die Abonnenten der Frankfurter Allgemeinen Sonn-tagszeitung in und um Frankfurt. Freuen Sie sich auf ein exklusives Werbeumfeld, das kaufkraftstarkeLeser erreicht.

VERBRE ITUNG

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TERMINE 2015

Ausgabe Anzeigen-Schluss

Druck-unterlagen

Erscheinungs-termin

Frühjahr2015 09.03.2015 16.03.2015 29.03.2015

Sommer2015 09.06.2015 15.06.2015 28.06.2015

Herbst2015 07.09.2015 14.09.2015 27.09.2015

Winter2015 09.11.2015 23.11.2015 29.11.2015

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ANZE IGENFORMATE & PRE ISE

Die Preisangaben beziehen sich auf Vierfarb- und Schwarzweiß-anzeigen und sind gültig bis 31.12. 2015. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gül-tigen Höhe. 5 % Rabatt bei Be-legung von zwei Ausgaben; 10 % Rabatt bei Belegung aller vier Ausgaben. Mittlerprovision: 15 %. AGBs und drucktechnische Informationen plus Dateiformate erhalten Sie mit der Auftragsbe-stätigung von RheinMainMedia GmbH. Die Abrechnung erfolgt über RheinMainMedia GmbH.

Gerne bieten wir Ihnen Sonder-werbeformen wie Beilagen, Bei-hefter oder Beikleber an.

Kontaktieren Sie uns einfachunter: 0 69/75 01 41 79.

1/1 Seite Innen

235 x 303 mm*

3.470 EUR

1/2 Seite quer

235 x 151 mm*

2.050 EUR

1/2 Seite hoch

115 x 303 mm*

2.050 EUR

1/4 Seite quer

235 x 83 mm*

1.040 EUR

1/3 Seite quer

235 x 105 mm*

1.350 EUR

1/3 Seite hoch

80 x 303 mm*

1.350 EUR

1/4 Seite (Eckfeld)

115 x 151 mm

1.040 EUR

2/1 Seite

470 x 303 mm*

6.900 EUR

1/1 Seite Umschlag

235 x 303 mm*

4.190 EUR

* Alle Formate sind im Nettoformat angegeben (Breite x Höhe). Für den Anschnitt müssen 4 mm Beschnitt an allen vier Seiten zugegeben werden. Der Textabstand zum Beschnitt sollte mindestens 5 mm betragen (siehe Seite 10).

UmschlagS. U2, U3 und U4

Innen

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Beschnitt: Alle Anzeigen bitte mit 4 mm Beschnitt rundum versehen; Formatecken und Passkreuze müssen in ausreichendem Abstand (12 pt) angelegt sein.

Sicherheitsabstand: Der Text auf der Anzeige sollte vorsichtshalber einen 5 mm breiten Abstand zum Rand der Anzeige haben (Vorgabe der Druckerei).

Dateiformate: PDF/X1a

Gesamt-Farbauftrag: max. 300 %

Bildaufl ösung: mind. 300 dpi für Farb- und Graustufenbildermind. 800 dpi für Strichzeichnungen

Farbprofi l: PSO LWC Improved

Datenübertragung:Per FTP: auf Anfrage (069) 75 91-11 45Per E-Mail: [email protected] schicken Sie uns im Ordner der Druckunterlage eine Info-Datei, die den Absender und eine Telefon-nummer für Rückfragen enthält.Bei Fragen zur Übermittlung von Druckunterlagen kön-nen Sie uns unter (069) 75 91-11 45 erreichen.

DETAILS ZU DEN DRUCKUNTERL AGEN

RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH RheinMainMedia GmbH

AB 5 mm

5 m

m

4 m

m

4 mm

Beschnittzugabe: 4 mm an allen SeitenSicherheitsabstand: 5 mm vom Text zum Rand der Anzeige

AB

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TECHNISCHE DATENSeitenformat: 235 mm x 303 mm (Breite x Höhe)

Satzspiegel: 200 mm x 272 mm (Breite x Höhe)

Druckverfahren: Rollenoffsetdruck mit Trocknung (Heat-Set)

Kopierverfahren: Computer-to-Plate

Rasterweite: 60 Linien/cm (150 Ipi)

Bindeverfahren: Rückendrahtheftung

Farbe: Farb-Standard ISO 2846-1 Schmuckfarben sind aus den Grundfarben CMYK aufgebaut

Farbreihenfolge: Schwarz, Cyan, Magenta, Gelb

Papier: Charisma Silk 80g/m2

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VERL AGSANGABEN

RheinMainMedia GmbH

Hausanschrift: Postanschrift:Frankenallee 71–81 Postfach 20 02 2160327 Frankfurt am Main 60606 Frankfurt am MainTelefon (0 69) 75 01 - 40 00Telefax (0 69) 75 01 - 41 [email protected] www.rheinmainmedia.de

Amtsgericht Frankfurt:HRB 43634Ust.-Ident.-Nr. DE 188708287

Leitung Vermarktung regionale MagazineMichael NungässerTelefon (0 69) 75 01-41 [email protected]

Geschäftsführer: Jörg Mattutat, Ingo Müller

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBED INGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für An-zeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden All-gemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen ei-nes Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung in-nerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuru-fen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auf-trag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, in-nerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen-menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe-reich des Verlages beruht.5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzei-genmillimeter umgerechnet. Die über NBRZ geschalte-ten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabat-ten durch den Verlag nicht berücksichtigt.6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die er-klärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auf-traggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszu-führen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweili-

gen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrückli-chen Vereinbarung bedarf.7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionel-len Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer-den als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und-Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich ge-rechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Ver-tretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht ange-nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen for-dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen ge-gebenen Möglichkeiten.10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminde-rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be-einträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der

Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung ode Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs-verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Ver-zug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufl euten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12 Sind keine besonderen Größenvorschriften ge-geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leis-tet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste er-sichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

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14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver-langen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen-abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs-ziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des An-zeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegsei-ten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stel-le eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auf-traggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.17 Aus einer Aufl agenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt-durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Aufl age oder – wenn eine Aufl age nicht genannt ist – die durchschnitt-lich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Aufl age des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Aufl agenminderung ist nur dann ein zur Preisminde-rung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auf-lage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Aufl age bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Aufl age bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Aufl age über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preismin-derungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufl age so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Er-scheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Ver-wahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote

die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein-schreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer-den nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht ab-geholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpfl ichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange-bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftragge-bers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Wei-terleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.19 Druckunterlagen werden nur auf besondere An-forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab-lauf des Auftrages. 20 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Ge-schäftsverkehr mit Kaufl euten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufl euten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufent-halt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufl euten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-reich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Ver-lages Präambel Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auf-traggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. Die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie den folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht entgegenstehen.

Zustandekommen des VertragesDer Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Bu-

chung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot)und Bestätigung der Buchung durch den Verlag inTextform (Annahme). Buchung und Bestätigung könnenauch über das OBS Online Booking System erfolgen(www.obs-portal.de).

Platzierung der Anzeigena) Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sievom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.b) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach typo-graphischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berück-sichtigung der Verlag sich vorbehält.

Technische Zusatzkosten Bei aufwändigen ty-pographischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden Anfertigungen von Rein-zeichnungen, Filmen und anderen Druckunterlagen behält sich der Verlag vor, diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen.

Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Zeitung unterscheiden, sowohl Text als auch Werbung Dritter enthalten und durch ein eigenes Im-pressum gekennzeichnet sind. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publika-tionen Sonderpreise festzusetzen.

Sonderveröffentlichungen Bei Anzeigenkollekti-ven,Sonderveröffentlichungen und Verlagsbeilagen behält sich der Verlag vor, Extrapreise und -konditio-nen festzusetzen.

Chiffreanzeigen Wertbriefe und Einschreiben wer-den nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.

Beilagen Der Verlag leistet keine Gewähr für Beila-gen in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche, z. B. Beilegungen in bestimmten Zeitungsprodukten, kön-nen nicht berücksichtigt werden. Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhinweis veröffentlicht werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hi-naus keine Werbung enthalten darf. Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen. Die Verbreitung von

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Warenproben, auch im Zusammenhang mit Beilagen, ist nicht möglich. Die Mittlervergütung für Werbeage turen beträgt für Beilagenaufträge 15 %. Die Einbezie-hung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlü sse ist nicht möglich.

Abbestellungena) Abbestellungen von ganzseitigen Anzeigen und sei-tenteiligen Anzeigen können nur bis zu 5 Tage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin berücksichtigt werden.b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Ab-bestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstan-denen Satzkosten berechnen.

Verbindlichkeiten der Preislistea) Die Werbungsmittler und die Werbeagenturen sind verpfl ichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.b) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Verträgen sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinba-rung getroffen wurde.

Nachlass/Rabatta) Nachlasspfl ichtige Aufträge können nur zugunsten ein und derselben natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen werden. Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber einen Organvertrag abgeschlossen hat, können in nachlasspfl ichtige Aufträge einbezogen werden. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss ver-schiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaf-ten des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.b) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.c) Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung von Anzeigen in einen Abschluss, für die der Tarif einen Nachlass nicht vorsieht, ist nicht möglich. Es ist auch nicht zulässig, für Anzeigen zum ermäßigten Grund-preis, für die der Tarif einen Nachlass nicht vorsieht, einen nachlasspfl ichtigen Abschluss zum vollen Grund-preis zu tätigen oder solche Anzeigen in einen laufen-den nachlasspfl ichtigen Abschluss zum vollen Grund-preis einzubeziehen.

d) Ein Kollegenrabatt in Höhe von 10 % wird nur bei direkt erteilten Gelegenheitsanzeigen/-aufträgen ge-währt.

Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweis ver-sehene Vertreter.

Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpfl ichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Scha-densersatz.

Verantwortlichkeit des Auftraggebersa) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunter-lagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht recht-zeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpfl ichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prü-fen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprü-chen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht frei. Ist der Kunde wegen der Wettbe-werbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen ab-gegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzei-genabteilung unverzüglich schriftlich zu benachrichti-gen. Sein Wunsch, die entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor Anzeigen-schluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigen-leitung eingeht. b) Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung „Im-mobilien“ für Immobilienfi rmen oder mit „Kfz-Firma“ bzw. „Firma“ für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von An-sprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzurei-

chender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen.c) Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrags verpfl ichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßga-be des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

Haftungsausschluss des Verlagesa) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterla-gen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruchauf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wie-derholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Ver-lag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an.b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termi-noder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Ab-bestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungs-fehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung.c) Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertra-gungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht weiterverarbeitet wer-den können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaf-ten ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die An-zeigenabteilung erfolgt.d) Fällt die Veröffentlichung von Anzeigen im Online- Anzeigenmarkt aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höhe-rer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmun-gen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so besteht kein Anspruch auf spätere Veröffentlichung.e) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeila-gen in bestimmten Ausgaben und auf bestimmten Plät-zen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Datenschutz Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Allgemeinen oder Zusätzlichen Bedingungen ganz oder teilweise un-wirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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