Mediadaten RKS 2019 - waechter.de · I Anzeigen-Preisliste Nr. 7 I Gültig ab 01.01.2019 Mediadaten...

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I Anzeigen-Preisliste Nr. 8 I Gültig ab 01.01.2020 Mediadaten 2020 Weitere Informationen zu allen unseren Titeln finden Sie unter www.waechter.de. 1 Verlag 2 Titelporträt 3 Termine 4 Anzeigenpreise und -formate 5 Technische Angaben 6 Geschäftsbedingungen 8 9 Rotkreuzschwester 2/2019 Rotkreuzschwester 2/2019 aktuell aktuell 8 Sandra Mantz: „Es macht einen großen Unterschied, ob ich sage: Das Röntgen hat angerufen, sie müssen jetzt runter oder: Die Kollegin vom Röntgen hat angerufen, Sie können jetzt runtergehen.“ „Wir für uns!“: Symbolische Verbundenheit durch ein gespanntes Netz aus rotem Flatterband. Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer und DRK-Generalsekretär Christian Reuter eröffnen die Veranstaltung. Felix Brunner: „Wir haben jeden Tag die Chance, uns zu verändern und nicht nur an uns selbst, sondern auch als Team zu arbeiten.“ Dr. Philip Heimann: „Ich kann mich nicht darauf verlassen, dass morgen jemand kommt und mir ganz gemütlich einen Plan und ganz viel Kraft zusteckt – dafür bin ich selbst verantwortlich.“ DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt (l.) hält fest: „Wir sind nicht die besseren Männer. Wir sind einfach Frauen – und als solche wertvoller Teil dieser Gesellschaft. Das stellen Sie täglich unter Beweis.“ Dr. Wolfram Weimer: „Ich bin sehr froh, dass ich hier eingeladen wurde und endlich mal bei denen reden darf, die wirklich etwas Gutes tun.“ „Wir für uns!“ – unter diesem Motto hat der Verband der Schwesternschaf- ten vom DRK e.V. (VdS) am 13. März Rotkreuzschwestern aus ganz Deutsch- land in die STATION nach Berlin-Kreuz- berg eingeladen. Rund 400 Rotkreuz- schwestern folgten der Einladung. Neben vielen spannenden Vorträgen und ei- nem bunten Abendprogramm gab es an diesem Tag vor allem eines: Jede Men- ge Miteinander! Nach einleitenden Worten durch die Präsidentin des Verbandes der Schwes- ternschaften, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, begrüßte der DRK-Ge- neralsekretär Christian Reuter die rund 400 Rotkreuzschwestern. In seinen Gruß- worten brachte er seine große Verbun- denheit zum Ausdruck und versicherte: „Sie werden mich in Zukunft – wie bisher auch – immer an Ihrer Seite fin- den.“ In ihrer anschließenden Rede sprach Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer den Rotkreuzschwestern ihren Dank dafür aus, dass sie täglich – an 365 Tagen im Jahr – den zu Pflegenden in diesem Land zur Seite stehen und damit einen großen Dienst im Zeichen der Mensch- lichkeit leisten. Sie ist sicher: „Ohne Ihre Treue zur gemeinsamen Idee und zu Ihren Schwesternschaften würde nicht nur dem Gesamtverband des Ro- ten Kreuzes etwas fehlen – auch dem Land würde etwas fehlen.“ Aber auch den großen Zusammen- halt untereinander lobte sie. Um diese Verbundenheit symbolisch darzustel- len, hat sich der VdS eine ganz beson- dere Aktion ausgedacht: Mithilfe von roten Flatterbändern, die durch die Reihen gegeben wurden, wurde unter 14. – 16. März 2019 in Berlin deutscher-pflegetag.de allen Anwesenden ein großes rotes Netz gespannt. Vorträge und Referenten Das Tagesprogramm wurde von ver- schiedenen Referenten aus unter- schiedlichen Bereichen gestaltet. Den Anfang machte der Motivations- redner und Behindertensportler Felix Brunner. Der ehemalige Krankenpfleger war Bergsportler, bis er beim Eisklet- tern in eine 30 Meter tiefe Schlucht stürzte. Er überlebte schwerverletzt und sitzt seitdem im Rollstuhl. In sei- nem Vortrag berichtete er davon, wie er sich ins Leben zurückkämpfte und warum er sein Leben liebt, so wie es heute ist. Der anschließende Vortrag der ex- aminierten Altenpflegerin, Fachbuch- autorin und Sprachkompetenztrainerin Sandra Mantz befasste sich mit dem Thema „Kommunikation in der Pflege“. Ihre Kernaussage: Ist die Sprache in der Pflegepraxis klar, wertschätzend und ge- waltfrei, wirkt sie stärkend und gesundheitsfördernd auf Menschen und Umfeld ein. Danach folgte ein Motiva- tionsvortrag von Dr. Philip Heimann, Gründer und Ge- imann ss mo ch ein für bi ßen Dienst im keit leisten. Treue zur ge hren Schwes t nur dem Ge Kreuzes etwas würde etwas er auch den ntereinander ndenheit sym at sich der Vd Aktion ausged Flatterbände gegeben wu i as c f ß hk h t K b n n a A F Das Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz ROTKREUZSCHWESTER 02 | 2019 überblick aktuelles „Wir für uns!“: VdS-Veranstaltung in Berlin pflegen und betreuen Flexibler Springerpool fokusthema Schwesternschaft: Das Netz im Leben s Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz ROTKREUZSCHWESTER 01 | 2019 überblick aktuelles Ein starker Partner: Der Verband der Schwesternschaften international Rundum gut versorgt fokusthema Erfolgsfaktor Vernetzung chwester 2/2019 Sa o j n mich nicht darauf nd kommt und mir d ganz viel Kraft verantwortlich.“ Rotkreuzsc n: „Ich kann orgen jeman nen Plan und in ich selbst 29 Rotkreuzschwester 1/2019 bildung Der Begriff „Vernetzung“ ist zurzeit in aller Munde. Jeder erzählt, wie wichtig doch die Vernetzung sei. Doch was heißt das eigentlich? Was ist Vernetzung? Im biologischen Kontext sind Vernetzungen die Verknüpfung und Interaktion von Neuronen im Gehirn, die zur Entstehung von Gedanken führen. In der Systemtheorie beschreibt der Begriff der Vernetzung die Ursache-Wirkungs- Beziehung sowie die Eigenschaften der im System befindlichen Teile und ihre gegensei- tigen Verknüpfungen (Quelle: www.kraus-und- partner.de/wissen-und-co/wiki/vernetzung, 09.01.2019). Was bedeutet Vernetzung für die Arbeitswelt? Eine solche Vernetzung ist in den meisten Organisationen wiederzufinden, indem die einzelnen Mitarbeitenden mitei- nander in Kontakt stehen und durch ihr Handeln Ursache- Wirkungs-Beziehungen bilden. Bewusste Vernetzung meint Kommunikationsplattformen innerhalb einer Organisation. Digitale Vernetzung in Beruf und Freizeit Interne Unternehmensnetzwerke gewinnen immer stärker an Bedeutung. Gerade in Zeiten, in denen die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht mehr alle gemeinsam am selben Standort arbeiten, sondern über verschiedene Standorte oft weltweit verteilt sind, bieten sich Intranets (nicht öffentlich zugäng- liche Netzwerke) für die schnelle Kommunikation und den Informationsaustausch an. Auch der Austausch von E-Mails zählt zur Vernetzung. Heutzutage findet man Vernetzungen in noch größerer Form in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing etc.) im Internet. Diese Vernetzungssysteme ermöglichen den weltweiten Austausch von Informationen, Bildern, Meinungen und Erfahrungen. Auch für politische Bewegungen gewinnt der Vernetzungsgedanke immer mehr an Bedeutung, birgt aber auch große Gefahren und Risiken, da es ein anonymer und ungeschützter Bereich ist. Netzwerke im Gesundheitswesen Mit der GKV Gesundheitsreform im Jahre 2000 bekam der Begriff „Vernetzte Dienstleistung im Gesundheitswesen“ zunehmend Bedeutung. Netzwerke wurden als ein geeignetes Instrument zu einer Optimierung der Versorgungsqualität und zur Kostenminimierung angesehen. Der § 140 eröffnete einen nicht unerheblichen Spielraum zur Umsetzung einer sektorenübergreifenden Patientenversorgung auf der Grund- lage von Kooperationen sehr unterschiedlicher Partner. Zusatzstudium Netzwerkmanagement Die zunehmende Komplexität der Kooperationen führte dazu, dass bundesweit erstmalig ein berufsbegleitendes Zusatzstudium für Netzwerkmanagement an der Fach- hochschule in Hannover FH entwickelt wurde. Aus der DRK-Schwesternschaft Clementinenhaus e.V. nahm Oberin Manuela Krüger an dem Studium teil. Die Teilnehmenden kamen neben dem Berufsstand der Pflege aus allen Berei- chen des Gesundheitswesens, primär aus Ärztenetzen, der Pharmaindustrie, Verwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien und anderen Dienstleistungsunternehmen. Das Studium befasste sich unter anderem mit den verschiedenen Arten von Netzwerken (Akteurs- und Organisationsnetzwerke) und vermittelte in Theorie und Praxis, wie sich Netzwerke zielorientiert aufbauen und begleiten lassen. Daneben stand die Vermittlung methodischer Kompetenzen zum Netzwerk- management (z.B. Beratung und Kommunikation, Personal- führung und Organisationsentwicklung) auf dem Lehrplan. Bereits damals war allen Akteuren der DRK-Schwes- ternschaft und des DRK-Krankenhauses Clementinenhaus bewusst, dass dieser Weg als zukunftssichernde Strategie unumgänglich ist. Aktuell ist zu beobachten, dass sich Rah- menbedingungen schneller ändern, Interessenkoalitionen immer vielschichtiger und Motivlagen komplexer werden. Die Synergien, die aus der Vernetzung innerhalb der DRK- Schwesternschaften und aller anderen DRK-Gliederungen abzuleiten sind, sind noch erheblich zu intensivieren, um auch die „Marke DRK“ zu stärken und zukunftsträchtig auf- zustellen. Vernetzung hat viele Gesichter Vernetzung verändert die Arbeitswelt, aber nicht den Menschen … Autorin Oberin Manuela Krüger Vorsitzende DRK-Schwesternschaft Clementinenhaus e.V. PDL DRK-Krankenhaus Clementinenhaus e.V. schwesternschaft-hannover.drk.de © djama/adobe.stock.com

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I Anzeigen-Preisliste Nr. 8 I Gültig ab 01.01.2020

Mediadaten 2020

Weitere Informationen zu allen unseren Titeln finden Sie unter www.waechter.de.

1 Verlag

2 Titelporträt

3 Termine

4 Anzeigenpreise und -formate

5 Technische Angaben

6 Geschäftsbedingungen

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Rotkreuzschwester 2/2019Rotkreuzschwester 2/2019

aktuell

aktuell

8Sandra Mantz: „Es macht einen großen Unterschied, ob ich sage: Das Röntgen hat angerufen, sie müssen jetzt runter oder: Die Kollegin vom Röntgen hat angerufen, Sie können jetzt runtergehen.“

„Wir für uns!“: Symbolische Verbundenheit durch ein gespanntes Netz aus rotem Flatterband.

Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer und DRK-Generalsekretär Christian Reuter eröffnen die Veranstaltung.

Felix Brunner: „Wir haben jeden Tag die Chance, uns zu verändern und nicht nur an uns selbst, sondern auch als Team zu arbeiten.“

Dr. Philip Heimann: „Ich kann mich nicht darauf verlassen, dass morgen jemand kommt und mir ganz gemütlich einen Plan und ganz viel Kraft zusteckt – dafür bin ich selbst verantwortlich.“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt (l.) hält fest: „Wir sind nicht die besseren Männer. Wir sind einfach Frauen – und als solche wertvoller Teil dieser Gesellschaft. Das stellen Sie täglich unter Beweis.“

Dr. Wolfram Weimer: „Ich bin sehr froh, dass ich hier eingeladen wurde und endlich mal bei denen reden darf, die wirklich etwas Gutes tun.“

„Wir für uns!“ – unter diesem Motto hat der Verband der Schwesternschaf-ten vom DRK e.V. (VdS) am 13. März Rotkreuzschwestern aus ganz Deutsch-land in die STATION nach Berlin-Kreuz-berg eingeladen. Rund 400 Rotkreuz-schwestern folgten der Einladung. Neben vielen spannenden Vorträgen und ei-nem bunten Abendprogramm gab es an diesem Tag vor allem eines: Jede Men-ge Miteinander!Nach einleitenden Worten durch die Präsidentin des Verbandes der Schwes-ternschaften, Generaloberin Gabriele

Müller-Stutzer, begrüßte der DRK-Ge-neralsekretär Christian Reuter die rund 400 Rotkreuzschwestern. In seinen Gruß-worten brachte er seine große Verbun-denheit zum Ausdruck und versicherte: „Sie werden mich in Zukunft – wie bisher auch – immer an Ihrer Seite fin-den.“In ihrer anschließenden Rede sprach Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer den Rotkreuzschwestern ihren Dank dafür aus, dass sie täglich – an 365 Tagen im Jahr – den zu Pflegenden in diesem Land zur Seite stehen und damit einen

großen Dienst im Zeichen der Mensch-lichkeit leisten. Sie ist sicher: „Ohne Ihre Treue zur gemeinsamen Idee und zu Ihren Schwesternschaften würde nicht nur dem Gesamtverband des Ro-ten Kreuzes etwas fehlen – auch dem Land würde etwas fehlen.“Aber auch den großen Zusammen-halt untereinander lobte sie. Um diese Verbundenheit symbolisch darzustel-len, hat sich der VdS eine ganz beson-dere Aktion ausgedacht: Mithilfe von roten Flatterbändern, die durch die Reihen gegeben wurden, wurde unter

14. – 16. März 2019 in Berlin deutscher-pflegetag.de

allen Anwesenden ein großes rotes Netz gespannt.

Vorträge und Referenten Das Tagesprogramm wurde von ver-schiedenen Referenten aus unter-schiedlichen Bereichen gestaltet.Den Anfang machte der Motivations-redner und Behindertensportler Felix Brunner. Der ehemalige Krankenpfleger war Bergsportler, bis er beim Eisklet-tern in eine 30 Meter tiefe Schlucht stürzte. Er überlebte schwerverletzt und sitzt seitdem im Rollstuhl. In sei-

nem Vortrag berichtete er davon, wie er sich ins Leben zurückkämpfte und warum er sein Leben liebt, so wie es heute ist.

Der anschließende Vortrag der ex-aminierten Altenpflegerin, Fachbuch-autorin und Sprachkompetenztrainerin Sandra Mantz befasste sich mit dem Thema „Kommunikation in der Pflege“. Ihre Kernaussage: Ist die Sprache in der Pflegepraxis klar, wertschätzend und ge-waltfrei, wirkt sie stärkend und gesundheitsfördernd auf Menschen und Umfeld ein. Danach folgte ein Motiva-tionsvortrag von Dr. Philip Heimann, Gründer und Ge-

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Das Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz

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aktuelles

„Wir für uns!“: VdS-Veranstaltung in Berlin

pflegen und betreuen

Flexibler Springerpool

fokusthema

Schwesternschaft: Das Netz im Leben

s Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz

ROTKREUZSC

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01 | 2019

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aktuelles

Ein starker Partner: Der Verband der Schwesternschaften

international

Rundum gut versorgt

fokusthema

Erfolgsfaktor

Vernetzung

chwester 2/2019

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n mich nicht darauf nd kommt und mir d ganz viel Kraft verantwortlich.“

Rotkreuzsc

n: „Ich kannorgen jemannen Plan undin ich selbst

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Rotkreuzschwester 1/2019

bildung

Der Begriff „Vernetzung“ ist zurzeit in aller Munde.

Jeder erzählt, wie wichtig doch die Vernetzung sei.

Doch was heißt das eigentlich? Was ist Vernetzung?

Im biologischen Kontext sind Vernetzungen

die Verknüpfung und Interaktion von Neuronen

im Gehirn, die zur Entstehung von Gedanken

führen. In der Systemtheorie beschreibt der

Begriff der Vernetzung die Ursache-Wirkungs-

Beziehung sowie die Eigenschaften der im

System befindlichen Teile und ihre gegensei-

tigen Verknüpfungen (Quelle: www.kraus-und-

partner.de/wissen-und-co/wiki/vernetzung,

09.01.2019).

Was bedeutet Vernetzung für die Arbeitswelt?

Eine solche Vernetzung ist in den meisten Organisationen

wiederzufinden, indem die einzelnen Mitarbeitenden mitei-

nander in Kontakt stehen und durch ihr Handeln Ursache-

Wirkungs-Beziehungen bilden. Bewusste Vernetzung meint

Kommunikationsplattformen innerhalb einer Organisation.

Digitale Vernetzung in Beruf und Freizeit

Interne Unternehmensnetzwerke gewinnen immer stärker an

Bedeutung. Gerade in Zeiten, in denen die Mitarbeiter eines

Unternehmens nicht mehr alle gemeinsam am selben Standort

arbeiten, sondern über verschiedene Standorte oft weltweit

verteilt sind, bieten sich Intranets (nicht öffentlich zugäng-

liche Netzwerke) für die schnelle Kommunikation und den

Informationsaustausch an. Auch der Austausch von E-Mails

zählt zur Vernetzung. Heutzutage findet man Vernetzungen in noch größerer

Form in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram,

LinkedIn, Xing etc.) im Internet. Diese Vernetzungssysteme

ermöglichen den weltweiten Austausch von Informationen,

Bildern, Meinungen und Erfahrungen. Auch für politische

Bewegungen gewinnt der Vernetzungsgedanke immer mehr

an Bedeutung, birgt aber auch große Gefahren und Risiken,

da es ein anonymer und ungeschützter Bereich ist.

Netzwerke im Gesundheitswesen

Mit der GKV Gesundheitsreform im Jahre 2000 bekam der

Begriff „Vernetzte Dienstleistung im Gesundheitswesen“

zunehmend Bedeutung. Netzwerke wurden als ein geeignetes

Instrument zu einer Optimierung der Versorgungsqualität

und zur Kostenminimierung angesehen. Der § 140 eröffnete

einen nicht unerheblichen Spielraum zur Umsetzung einer

sektorenübergreifenden Patientenversorgung auf der Grund-

lage von Kooperationen sehr unterschiedlicher Partner.

Zusatzstudium Netzwerkmanagement

Die zunehmende Komplexität der Kooperationen führte

dazu, dass bundesweit erstmalig ein berufsbegleitendes

Zusatzstudium für Netzwerkmanagement an der Fach-

hochschule in Hannover FH entwickelt wurde. Aus der

DRK-Schwesternschaft Clementinenhaus e.V. nahm Oberin

Manuela Krüger an dem Studium teil. Die Teilnehmenden

kamen neben dem Berufsstand der Pflege aus allen Berei-

chen des Gesundheitswesens, primär aus Ärztenetzen, der

Pharmaindustrie, Verwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien

und anderen Dienstleistungsunternehmen. Das Studium

befasste sich unter anderem mit den verschiedenen Arten

von Netzwerken (Akteurs- und Organisationsnetzwerke)

und vermittelte in Theorie und Praxis, wie sich Netzwerke

zielorientiert aufbauen und begleiten lassen. Daneben stand

die Vermittlung methodischer Kompetenzen zum Netzwerk-

management (z.B. Beratung und Kommunikation, Personal-

führung und Organisationsentwicklung) auf dem Lehrplan.

Bereits damals war allen Akteuren der DRK-Schwes-

ternschaft und des DRK-Krankenhauses Clementinenhaus

bewusst, dass dieser Weg als zukunftssichernde Strategie

unumgänglich ist. Aktuell ist zu beobachten, dass sich Rah-

menbedingungen schneller ändern, Interessenkoalitionen

immer vielschichtiger und Motivlagen komplexer werden.

Die Synergien, die aus der Vernetzung innerhalb der DRK-

Schwesternschaften und aller anderen DRK-Gliederungen

abzuleiten sind, sind noch erheblich zu intensivieren, um

auch die „Marke DRK“ zu stärken und zukunftsträchtig auf-

zustellen.

Vernetzung hat viele Gesichter

Vernetzung verändert die Arbeitswelt, aber nicht den Menschen …

Autorin Oberin Manuela Krüger Vorsitzende DRK-Schwesternschaft

Clementinenhaus e.V. PDL DRK-Krankenhaus Clementinenhaus e.V.

schwesternschaft-hannover.drk.de

© djama/adobe.stock.com

1 Verlag 2 Titelporträt 3 Termine

Verlagsbüros

BremenVerlag W. Wächter GmbHElsasser Straße 41, 28211 BremenTelefon 04 21/3 48 42-0Telefax 04 21/3 47 67 66E-Mail [email protected]

BerlinVerlag W. Wächter GmbHBismarckstraße 108, 10625 BerlinTelefon 0 30/3 18 69 01-0Telefax 0 30/3 12 82 04E-Mail [email protected]

BankverbindungSparkasse in BremenIBAN DE25 2905 0101 0001 0042 17BIC SBREDE22 XXX

Gläubiger-ID: DE06VWW00000479429

AnzeigenClaudia KöpkeAnzeigenleitung

Telefon 04 21/3 48 42-13Telefax 04 21/3 47 67 66E-Mail [email protected]

RotkreuzschwesterDie Zeitschrift ist das Mitglieder- und Fach-magazin des Verbandes der Schwestern-schaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.

Rund 20.000 Rotkreuzschwestern und Verantwort liche aus dem Gesundheits-wesen erreicht das Magazin mit Fach -informa tionen und aktuellen Themen.

Die Zeitschrift ist Zentralorgan und Fachma gazin zugleich und spricht eine fachlich hoch versierte und professionalisierte Zielgruppe an: die examinierte Rotkreuzschwester. Davon sind etwa 4.000 in leitenden Positionen als Obe rinnen, Pflege -dienst- und Stations leitungen, Fach-schwes tern in allen Bereichen des Krankenhaus- und Gemeinde wesens, in Pflege- und Kurheimen, Altenein-richtungen etc. tätig.

Redaktionelle Fachthemen und SchwerpunkteIm Fokus stehen Ausbildungs- und tätig-keits spezifische Fach themen zur Kranken-pflege in allen Bereichen, Pfle ge standard/-planung/-doku men tation, Unterricht/Fort -bildung/Ausbil dung, Intensiv- und Anästhe-siepflege, Dialyse, Innere Medizin, Hygiene, Endoskopie, Rechtssituation.

Hinzu kommen Berichte und Meldungen aus den DRK-Schwesternschaften, Nachrichten vom Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V., Personalien und Weiteres.

Das Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz

ROTKREUZSCHWESTE

R04 | 2018

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pflegen und betreuen

Vom Inselstaat in den Freistaat

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English for Nurses

fokusthema

Interkulturelle

Pflege

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Das Fachmagazin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz

ROTKREUZSCHWESTER01 | 2018

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fokusthema

Spezialisierte PflegePFLEGEN UND BETREUENAn der Seite der KleinstenINTERNATIONAL

Rotkreuzschwestern im Einsatz in Bangladesch

Ausgabe Anzeigenschluss Erscheinungstermin

1/2020 08.01.2020 03.03.20202/2020 09.04.2020 03.06.20203/2020 09.07.2020 01.09.20204/2020 08.10.2020 01.12.2020

5 Technische Angaben

Heftformat: 210 mm breit, 297 mm hoch

Satzspiegel: 181 mm breit, 246 mm hoch

Druckverfahren: Rollenoffsetdruck

Raster: 60er (150 lpi)

Druckvorlagen: nur in digitaler Form

Farbskala: Euroskala

Datenübertragung:

FTP/Cloud Zugangsdaten auf Anfrage(Serverstandort: Deutschland)

E-Mail [email protected]

Datenträger CD-ROM, DVD oder USB-Stick

Datenformate für Anzeigen:

PDF Als Standarddateiformat empfehlen wir PDF in Version 1.3 (als PDF/X), höhere Versionen nach Absprache. Nur CMYK-Farben, unsepariert. Datei ohne Kennwortschutz.

EPS Vektor-EPS, Illustrator 8 kompatibel, Schriften in Pfade, nur CMYK Farben.

Andere Dateiformate nur nach voriger Absprache.

Datenübermittlung/technische Rückfragen an:

Verlag W. Wächter GmbH, Abteilung DTP Bismarckstraße 108 10625 Berlin

Telefon 0 30/3 18 69 01-23 Telefax 0 30/31 50 10 66E-Mail [email protected]

4 Anzeigenpreise und -formate

Größe in Seitenteilen

Anzeigen-format in mm

Preise in EUR angeschnittene

Anzeigen in mm*

Breite x Höhe s/w 4-farbig Breite x Höhe

1/1 181 x 246 2.803,– 4.902,– 210 x 297

1/2 hoch quer

88 x 246 181 x 120 1.443,– 2.494,– 103 x 297

210 x 142

1/3 hoch quer

57 x 246 181 x 78 955,– 1.698,–

*zuzüglich3 mm Beschnitt

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher

Mehrwertsteuer.Preisliste Nr. 8

gültig ab 1.1.2020

1/4 quer 181 x 57 743,– 1.273,–

Rabatte

Malstaffel Mengenstaffel 2 Anzeigen 5 % 1 Seiten 5 % 4 Anzeigen 10 % 3 Seiten 10 % 8 Anzeigen 15 % 6 Seiten 15 %

Die Mal- und Mengenstaffelrabatte werden für Abnahmen in nerhalb eines Abschlusszeit-raumes von 12 Monaten gewährt.Bei Abschlusserteilung werden die Rabatte sofort auf der Rechnung berücksichtigt. Oh-ne Abschluss erfolgt die Rabatt abrechnung per Dezember auf das Kalenderjahr.

Beilagen bis 25 g:94,– EUR/1.000 Stück zzgl. Postgewichtsgebühren

Beihefter 4 Seiten:94,– EUR/1.000 Stück

ZahlungsbedingungenZahlbar ohne Skonto sofort nach Erhalt der Rechnung.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

6 Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner-halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen-menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertre ten hat, so hat der Auftraggeber, unbeachtet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab nah-me entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließ-lich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plät -zen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubri-zier te Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redakti-onellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rah-men eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Her-kunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah me-stellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auf ma-chung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab-lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck-un terlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüg-lich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck-qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglich keiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich ti gem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange-messene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück gän gig-machung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefoni scher Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmög lich-keit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.

b) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung ge-troffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlass-ten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Verlag haftet nicht bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmünd-lich erteilten Korrekturen für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Repro-duktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungtreibende hat dann bei ungenü-gendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z. B. zur Nachbesserung der Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden.d) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren An geboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.e) Bei Kunden/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäfts-verbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden.f) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier IVW-Quartale verkauften Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte ver-kaufte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Alle weiteren Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.g) Bei Aufträgen für Beilagen, Beihefter, Print-Promotion und Waren pro ben u.ä. sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen Nichtveröffentlichung oder in sonstiger Weise nicht vertragsgerecht erfolgter Veröffentlichungen aus-geschlossen.h) Bei Druckvorlagen, die zusätzliche Herstellungskosten verursachen, wer-den diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erschei-nenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfol-genden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.i) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigentextes/Bildmotivs. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend ge-macht werden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen darauf-hin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.j) Rücktrittsrecht für Anzeigen-Aufträge bis jeweils 10 Werktage vor Anzei gen-schlusstermin; für Beilagen-/Beihefter-Aufträge 2 Monate vor dem Beilage-Ter-min. Bei Beilagen-/Beiheftern mit Konkurrenzausschluss kann kein Rück tritts-recht gewährt werden.k) Platzierungsvorschriften werden nur durch ausdrückliche Bestätigung des Verlages anerkannt.l) Die Rabattstaffelungen beziehen sich auf das Auftragsvolumen innerhalb eines Jahres (Insertionsjahr). Es wird die für den Auftraggeber jeweils günstigere Staffel angewandt.m) Die geltende Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufge-schlagen. Bei Anzeigen, Beilagen und Beiheftern aus dem Ausland erfolgt die Rech nungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bzw. der Beilage/Beihefter bejaht.

Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines ge setz-lichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verla ges für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraus-sehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag-geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe-abzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung so-fort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des lau-fenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs-fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus zah lung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Beleg-s eiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Beschei nigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Lithos, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende er-hebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftrag-geber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere An -zeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt-durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auf la-genminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage von 100.000 bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 % beträgt.18. Betrifft Ziffernanzeigen: entfällt19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftrag-geber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab lauf des Auftrages.20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnver-fahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufent halt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind, ist als Ge -richtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.21. Betrifft Sondervorschriften bei Auflagenminderungen von Titeln mit weni-ger als zweimal wöchentlichem Erscheinen, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen: entfällt

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagesa) Der schriftlich oder auch mündlich erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.