Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito...

136
Leitfaden Wie mache ich mich selbstständig? Unternehmensgründung UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Transcript of Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito...

Page 1: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

Leitfaden

Wie mache ich mich selbstständig?Unternehmensgründung

U N T E R N E H M E N S G R Ü N D U N G

Page 2: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung
Page 3: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

Leitfaden

Wie mache ich mich selbstständig?Unternehmensgründung

U N T E R N E H M E N S G R Ü N D U N G

Page 4: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

Herausgeber:Handelskammer BozenUnternehmensgründungSüdtiroler Straße 60I – 39100 BozenTel. +39 0471 945 671Fax +39 0471 945 [email protected]

In Zusammenarbeit mit:Autonome Provinz Bozen – SüdtirolAbteilung WirtschaftAbteilung Innovation, Forschung und UniversitätLandhaus 5, Raiffeisenstr. 5I-39100 Bozen

TIS innovation parkSiemensstr. 19I-39100 Bozen

Autorin:Platzgummer Sabine, Handelskammer Bozen

Grafik:Mediapool GmbH, Frangart

Druck:Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer

6. überarbeitete Auflage, Mai 2015

Nachdrucke und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise – nur unter Angabe der Quelle (Herausgeber und Titel) gestattet.

Danksagung für fachliche Unterstützung und nützliche Informationen:Bertagnolli Stefan, Handelskammer BozenBurchia Wolfgang, RechtsanwaltDalsasso Alexander, Handelskammer BozenFrenes Monika, Handelskammer BozenLeonardelli Vera, TIS innovation parkMarangoni Claudio, INPS/NISFMorelato Ivo, Handelskammer BozenObwexer Wilhelm, Wirtschafts- und SteuerberaterPichler Günther, Handelskammer BozenPichler Karin, Handelskammer BozenRisser Alexander, Handelskammer BozenSchenk Egon Gerhard, ArbeitsrechtsberaterSchweigkofler Oskar, Wirtschafts– und SteuerberaterStimpfl Gregor, VersicherungsberaterTiefenbrunner Georg, Handelskammer BozenVivarelli Mira, INAILVölser Horst, Unternehmensberater

Dieser Leitfaden wendet sich gleichermaßen an angehende Unternehmerinnen als auch an angehende Unternehmer. Der besseren Lesbarkeit wegen wurde auf die Angabe beider Formen verzichtet.

Impressum

Page 5: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

Sie haben vor, sich selbstständig zu machen? Sie verfolgen eine Idee, die Sie verwirklichen möchten?

Sein eigener Chef, seine eigene Chefin zu sein, klingt sehr verlockend. Allerdings setzt der Schritt in

die Selbstständigkeit vielfältige Überlegungen und wichtige Entscheidungen voraus und erfordert von

potentiellen Unternehmensgründern bereits im Vorfeld unternehmerisches Handeln. Dies gilt sowohl für

das geplante Unternehmen als auch für den privaten Bereich.

Überprüfen Sie zunächst die Rahmenbedingungen Ihrer Unternehmensgründung: das wirtschaftliche

Umfeld, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Gründung, die organisatorischen Erfordernisse,

die Finanzierungsmöglichkeiten und nicht zuletzt den vielleicht wichtigsten Aspekt – die persönlichen

Voraussetzungen für den Schritt in die Selbstständigkeit.

Dieser Leitfaden möchte Ihnen dabei helfen, unnötige Gründungsfehler zu vermeiden und gibt Antworten

auf Ihre Fragen. Viele praktische Beispiele und wertvolle Tipps erleichtern eine sorgfältige Planung und

Umsetzung.

Aufgrund der großen Nachfrage erscheint nun bereits die sechste überarbeitete Auflage dieser Broschüre.

Das bewährte „Grundgerüst“ des Leitfadens wurde wieder beibehalten; alle Kapitel wurden jedoch

aktualisiert bzw. ergänzt. Der Leitfaden ersetzt zwar keine Berater, doch kann er Ihnen als grundlegende

Orientierungshilfe dienen.

Vergessen Sie nicht: Eine Unternehmensgründung ist vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohl überlegt

und gut geplant ist.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start!

Vorwort

Dr. Arno KompatscherLandeshauptmann

On. Dr. Michl Ebner Präsident der

Handelskammer Bozen

Dr. Nikolaus TribusPräsident des

TIS innovation park

Page 6: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

Inhaltsverzeichnis

LEITFADEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81. EINFÜHRUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.1. Neugründung oder Übernahme? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.2. Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.3. Formen der Selbstständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111.4. Sind Sie ein „Unternehmertyp"? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151.5. Innovation - mehr als eine zündende Idee! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2. RECHTSFORM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.1. Einzelunternehmen oder Gesellschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.2. Personengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.3. Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272.4. Genossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322.5. Rechtsformen auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342.6. Nebenberuflich ein Unternehmen gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

3. MARKETING . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463.1. Product (Produkt und Dienstleistung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473.2. Price (Preispolitik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483.3. Place (Distribution und Vertrieb) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493.4. Promotion (Kommunikationspolitik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513.5. Online-Marketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 4. FINANZIERUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554.1. Kapitalbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554.2. Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564.3. Fremdkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 574.4. Wie führe ich ein Bankgespräch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604.5. Venture Capital und Business Angels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614.6. Garantiegenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 634.7. Förderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Page 7: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

II DER GESCHÄFTSPLAN (BUSINESSPLAN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 III RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 1. STEUERN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

2. BUCHHALTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

3. VERSICHERUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 833.1. Betriebliche Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843.2. Persönliche Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 4. RECHTLICHE VORSCHRIFTEN – MELDUNGEN UND REGISTRIERUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864.1. Vereinheitlichte Meldung (ComUnica) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864.1.1. Meldung beim Handelsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864.1.2. Meldung an die Agentur der Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874.1.3. Meldung beim NISF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 874.1.4. Meldung beim INAIL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894.2. Meldung einer Handelstätigkeit - SUAP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914.3. PEC-Adresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914.4. Digitale Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 924.5. Gewerbliche Schutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 934.6. Weitere Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

5. MITARBEITER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1025.1. Auflagen zur Arbeitssicherheit und zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1035.2. Anmeldung des Betriebes und der Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1045.3. Arbeitsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1055.4. Vertragsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1055.5. Auflösung des Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 6. DIVERSES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.1. Tipps zur Vertragsgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1096.2. Einzelne typische Verträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1126.3. Geschäfte mit Verbrauchern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1136.4. Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1146.5. Internationales Schiedsgericht und Mediationsstelle der Handelskammer Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1156.6. Schließung eines Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 1. Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1202. Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1213. Gastgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1234. Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1265. Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

V ANHANG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 1. Nützliche Adressen für Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130

Page 8: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

8

1. EINFÜHRUNGDer Ideenreichtum für Unternehmensgründungen ist praktisch grenzenlos. Wer mit offenen Augen und

Ohren durch die Welt geht, stößt immer wieder auf Anregungen. Oft wird dabei nach komplett neuen

Produkten oder Dienstleistungen Ausschau gehalten. Doch echte Neuerungen oder Erfindungen gibt es

eher selten. Das Rad muss aber nicht immer neu erfunden werden.1

Wenn Sie noch auf Ideensuche sind, könnten Ihnen folgende Tipps weiterhelfen:

• Beobachtung von Branchen, Trends und Entwicklungen: Wer Änderungen schnell erkennt und darauf

reagiert, kann mit einer Geschäftsidee davon profitieren

• Besuch von Messen und Ausstellungen: Im Ausland gibt es genügend erfolgreiche Ideen, die auch hier

Erfolg versprechen können

• Lesen von Zeitschriften, Fachliteratur und Recherchen im Internet

• Spezialisierung: Sich durch ein besonderes Angebot oder einen besonderen Service von der Konkurrenz

abheben.

Wenn Sie eine passende Geschäftsidee gefunden haben, gilt es zu überlegen, ob diese auch gewinnbringend

ist. Das tollste Produkt und die beste Dienstleistung nützen nichts, wenn es dafür keine oder zu wenig

Käufer gibt.2 Prüfen Sie deshalb Ihre Geschäftsidee gründlich und lassen Sie diese dann zu einem gut

ausgearbeiteten Konzept reifen. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen dabei eine Hilfe sein.

1 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 72 Vgl. Betriebsgründung, 1998, Seite 3

Von der Geschäftsideezum Konzept

I GRÜNDUNG

Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot des Service für Unternehmensgründung der

Handelskammer Bozen und des TIS innovation park. Weitere Ansprechpartner sind die Wirt-

schaftsverbände und andere Organisationen (siehe Adressenverzeichnis).

Tipp

Page 9: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

9

Bei einer Neugründung wird von „Null weg“ gestartet: Die Räumlichkeiten werden neu angemietet und

adaptiert, der Kundenstock muss erst aufgebaut, Maschinen und Warenlager müssen angekauft und die

evtl. erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden.

Der Vorteil einer Neugründung besteht darin, dass Sie den Betrieb von Anfang an nach Ihren eigenen Vor-

stellungen aufbauen können. Allerdings beginnen Sie bei „Null“, müssen den Markt für Ihr Produkt/Ihre

Dienstleistung erst erobern und Beziehungen zu Kunden und Lieferanten neu aufbauen. Darüber hinaus

müssen Sie geeignete Mitarbeiter auswählen, Ihre Marktstellung festigen und sich langfristig einen guten

Ruf erarbeiten, um sich auf dem Markt etablieren zu können.3

Von einer Übernahme wird gesprochen, wenn ein bereits auf dem Markt eingeführtes Unternehmen samt

Kundenstock, Inventar, Maschinen, Warenlager, Patenten, immateriellen Werten und bereits eingelernten

Mitarbeitern von einem Nachfolger übernommen wird.

Bei der Übernahme, also der Fortführung eines

bestehenden Unternehmens, müssen Sie auf be-

reits vorhandene Vorgaben aufbauen. Von Anfang

an müssen Sie Ihr Können auf allen Schauplätzen

eines bereits gewachsenen Betriebes gleichzeitig

unter Beweis stellen.

Dadurch, dass mittelständische Unternehmen in

vielen Fällen sehr stark durch die Persönlichkeit

des Übergebers geprägt sind, wird die Übernahme

zusätzlich erschwert. Langjährige Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit

eingestellt. Der neue Chef muss sich dieses Vertrauen erst erwerben.

Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens bringt gegenüber einer Neugründung aber auch Vorteile

mit sich: Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert, Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

sind aufgebaut, die Dienstleistung bzw. das Produkt des Unternehmens ist eingeführt, die Mitarbeiter bil-

den ein eingespieltes Team und der Nachfolger kann auf den Erfahrungen des Vorgängers aufbauen.

3 Vgl. Unternehmensnachfolge. Die optimale Planung, 2014, Seite 6

1.1. NEUGRÜNDUNG ODER ÜBERNAHME?

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 10: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

10

Diese Vorteile kommen allerdings nur dann zum Tragen, wenn Sie als Nachfolger auch die für das ent-

sprechende Unternehmen notwendigen persönlichen, unternehmerischen und fachlichen Anforderungen

erfüllen.4

1.2. VOR- UND NACHTEILE DER SELBSTSTÄNDIGKEITFür den Schritt in die Selbstständigkeit sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, denn Unternehmens-

gründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie wohl überlegt und sorgfältig geplant sind. Vor allem

sollten Sie genau abwägen, was dafür und was dagegen spricht.

Ganz gleich, ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder als

aktiver Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen: Sie sind in jedem Fall ein Unternehmensgründer, der sich

zuallererst Klarheit über die eigenen Lebensziele verschaffen sollte:

• Was wollen Sie?

• Welche Visionen und Wünsche haben Sie?

• Wo setzen Sie Ihre Prioritäten?

• Wie viel Zeit wollen Sie für sich und/oder Ihre Familie aufwenden?

• Wie wichtig sind Ihnen Karriere, beruflicher und finanzieller Erfolg?

• Sind Ihre Lebensziele mit den Anforderungen eines Unternehmeralltags zu vereinbaren?

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

PRO

+ Mehr Entscheidungs- und Handlungsfreiheit

+ Umsetzung der eigenen Ideen

+ Eigene Fähigkeiten erkennen

+ Höheres gesellschaftliches Ansehen

+ Kein Druck von Vorgesetzten, keine Unterordnung

KONTRA

– Verzicht auf einen sicheren und oft gut bezahlten

Arbeitsplatz

– Risiko, das investierte Kapital zu verlieren

– Im Normalfall eher niedriges Anfangseinkommen

– Viel Verantwortung und hohe Arbeitsbelastung

– Längere Arbeitsausfälle (Urlaube, Krankheiten) sind

besonders am Anfang problematisch

4 Vgl. Unternehmensnachfolge. Die optimale Planung, 2014, Seite 7

Nähere Informationen zur Übernahme eines Unternehmens erhalten Sie beim Service für

Unternehmens nachfolge der Handelskammer Bozen (siehe Adressenverzeichnis).Tipp

Page 11: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

11

Sich selbstständig machen heißt nicht automatisch Unternehmer werden, denn es gibt auch andere

Formen nicht-abhängiger Arbeit. Eine klare Abgrenzung zwischen freiberuflicher und unternehmerischer

Tätigkeit ist zwar nicht immer einfach, dennoch ist eine solche Unterscheidung wichtig, da es zivil- und

steuerrechtliche Unterschiede gibt.

A) Freiberufliche Tätigkeit

FREIBERUFLICHE ARBEIT

Freiberufler sind keine Unternehmer im Sinne des Art. 2082 ZGB. Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wer

Freiberufler ist und wer nicht, liegt nicht vor – es gibt eine ganze Reihe von Grenzfällen. Erkundigen Sie sich

bei der Handelskammer und/oder der Vereinigung der Südtiroler Freiberufler (siehe Adressenverzeichnis),

um zu erfahren, ob Ihre künftige Tätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich eingestuft wird.

Es gibt „ungeregelte freie Berufe“ (z.B. Künstler, Schriftsteller, Unternehmensberater), für deren Ausübung

keine besondere Eintragung in Berufsverzeichnisse vorgesehen ist, und „geschützte freie Berufe“, deren

Ausübung meist an folgende Bedingungen geknüpft ist:

• Ausbildung (in der Regel Universitätsstudium)

• mehrjähriges Praktikum

• Staatsexamen

• Eintragung in das dafür vorgesehene Berufsverzeichnis

• Einhaltung der berufsethischen Richtlinien (z.B. Verpflichtung zur Verschwiegenheit)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

A) FREIBERUFLICHE TÄTIGKEITB) UNTERNEHMERISCHE

TÄTIGKEIT(„Unternehmer“ Art. 2082 ZGB)

KONTINUIERLICHE UND KOORDINIERTE FREIE MITARBEIT

(Art. 60, 3. Absatz der gesetzvertretenden Verordnung Nr. 276/2003 – Legge Biagi)

KLEINUNTERNEHMER (darunter auch der Handwerksbetrieb –

Art. 2083 ZGB)

FREIBERUFLICHE ARBEIT(„Ausübung der geistigen Berufe“

Art. 2229 ZGB)

GELEGENTLICHE FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT

LANDWIRTSCHAFTLICHER UNTERNEHMER (Art. 2135 ZGB)

HANDELSUNTERNEHMER(Art. 2195 ZGB)

Dienstleistungen(z.B. Beförderung)

Vermittlungstätigkeit (z.B. Groß-, Einzel-,

Wanderhandel)

Produktionstätigkeit (Industrielle Tätigkeit)

1.3. FORMEN DER SELBSTSTÄNDIGKEIT

Page 12: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

12

Um eine freiberufliche Tätigkeit ausüben zu können, müssen Sie:

• eine Mehrwertsteuer-Nummer haben (erhältlich bei der Agentur der Einnahmen oder bei einem

Steuerberater/Wirtschaftsverband)

• die Sozialbeiträge beim NISF/INPS oder bei den jeweiligen Pensionskassen der Berufskammern einzahlen

• die Buchführung machen (Bücher, Steuererklärungen, Einzahlungen, usw.)

GELEGENTLICHE FREIBERUFLICHE TÄTIGKEIT

Bei dieser Form der freiberuflichen Tätigkeit hat die Arbeitsleistung einmaligen Charakter. Dafür ist

keine MwSt.-Nummer notwendig, auch müssen keine Eintragungen und Anmeldungen bei öffentlichen

Verzeichnissen gemacht werden. Seit 1. Januar 2004 unterliegen die Honorare aus gelegentlichen

freiberuflerischen Tätigkeiten der Sozialversicherungspflicht gemäß Gesetz 335/95, falls die bezogenen

Honorare im Jahr über 5.000 € liegen. Die Beiträge werden durch den Auftraggeber beim NISF eingezahlt.

Die geleistete Tätigkeit unterliegt weiterhin dem Steuerrückbehalt von 20 %, weswegen auf jeden Fall eine

Steuererklärungspflicht besteht.

KONTINUIERLICHE UND KOORDINIERTE FREIE MITARBEIT

Die kontinuierliche, koordinierte und freie Mitarbeit im herkömmlichen Sinne ist nur mehr bei folgenden

Tätigkeiten möglich:

• Mitarbeit durch Bezieher von Altersrenten

• Verwalter, Aufsichtsräte und Mitglieder von Kollegien und Kommissionen

• Mitarbeiter von Amateursportvereinen

• Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung

Ansonsten ist eine kontinuierliche, koordinierte und freie Mitarbeit nur mehr im Rahmen von projektbezogenen

Verträgen (Projektarbeit) möglich. Diese neue Vertragsform ersetzt die bisherigen sogenannten „co.co.co.“-

Verträge, welche oft zu einer Umgehung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften geführt hatten. Beim

neuen Projekt-Arbeitsvertrag ist als Aufgabe des Beschäftigten im Arbeitsvertrag ein konkretes Projekt zu

definieren. Der Auflösungszeitpunkt des Vertrages muss entweder zeitlich bestimmt oder aus dem Zweck

zeitlich bestimmbar sein.

Diese Form ist zur Zeit gesetzlichen Neuerungen unterworfen (Stand März 2015).

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 13: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

13

B) Unternehmerische Tätigkeit

„Unternehmer ist, wer berufsmäßig eine organisierte, wirtschaftliche Tätigkeit zum Zweck der Produktion

oder des Austausches von Gütern oder Dienstleistungen ausübt“ (Art. 2082 ZGB).

Drei Aspekte kennzeichnen also einen Unternehmer:

• die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit

• die Organisation der dazu notwendigen Mittel

• die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit

Unternehmer werden im Gegensatz zu Freiberuflern im Handelsregister bei der Handelskammer eingetragen.

An dieser Stelle können auch zwei weitere Begriffe geklärt werden: Die materielle Grundlage für die

Ausübung der Unternehmertätigkeit ist der Betrieb (azienda). Er muss nicht Eigentum des Unternehmers

sein. Dieser kann seine wirtschaftliche Tätigkeit auch aufgrund eines Pachtvertrages ausüben.

Die Firma (ditta) ist der Name, unter welchem der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Der Unternehmer

hat das Recht auf den ausschließlichen Gebrauch des von ihm gewählten Firmennamens.

FALLE „SCHEIN-SELBSTSTÄNDIGKEIT“

Von einer „Schein-Selbstständigkeit“ spricht man, wenn Selbstständige (Freiberufler oder Unternehmer) in

der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht selbstständig auftreten. Das heißt, sie sind weisungsgebunden, müssen

sich an Arbeitszeiten halten, usw.

Da oft keine klare Grenze zwischen abhängigem Arbeitsverhältnis und selbstständigen Mitarbeiter gezogen

werden kann, hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 und 2013 klare Regelungen erlassen, durch welche eine

sogenannte „Schein-Selbstständigkeit“ („Partita IVA fittizia“) von Mitarbeitern mit Mehrwertsteuernummer

aufgedeckt werden kann.

Laut diesen Kriterien liegt eine „Schein-Selbstständigkeit“ vor, wenn zwei der drei folgenden Bedingungen

erfüllt sind:

a) Mehr als 80 % des Umsatzes werden von einem einzigen Auftraggeber in zwei aufeinanderfolgenden

Sonnenjahren erzielt.

b) Mehr als acht Monate pro Jahr wird ausschließlich für einen Auftraggeber gearbeitet, und dies in zwei

aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

c) Es besteht ein fixer Arbeitsplatz beim Auftraggeber.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 14: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

14

Falls zwei dieser Bedingungen erfüllt sind, gilt die Mitarbeit als Schein-Selbstständigkeit. Das Verhältnis

wird damit automatisch in einen Projektvertrag umgewandelt. Falls kein Projekt bei der Mitarbeit vorhanden

ist, wird das Verhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt.

Der Gesetzgeber hat Ausnahmen zu dieser Regelung getroffen. Demnach ist keine „Schein-Selbstständigkeit“

gegeben, wenn:

• Der Selbstständige eine hohe Ausbildung vor weisen kann (Oberschulabschluss, be stan dene Gesellen prüfung,

Universität, bereits seit über 10 Jahren die Tätigkeit als Mitarbeiter mit Mehr wertsteuer ausübt, usw.) und

dabei ein Einkommen erwirtschaftet, welches über dem 1,25-Fachen der Mindest versicherungsgrundlage der

Kaufleute und Handwerker liegt. Für das Jahr 2015 muss der Mindestumsatz 19.435 € (15.548 € x 1,25)

betragen.

• Der Selbstständige ein Freiberufler ist, der in eine Berufskammer eingetragen ist.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 15: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

15

Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie sich grundsätzlich die Frage stellen, ob Sie ein

Unternehmertyp sind. Um erfolgreicher Unternehmer zu sein, müssen Sie gewisse Voraussetzungen

mitbringen: fachliche und persönliche Eigenschaften und familiäre Unterstützung.

Natürlich ist es nicht notwendig, sämtliche unternehmerischen Eigenschaften und Qualifikationen

mitzubringen. Viele Dinge kann man auch erlernen und erfahren. Nutzen Sie die Qualifizierungs- und

Weiterbildungsprogramme, die für Unternehmensgründer angeboten werden!

Damit Sie Ihre persönliche Einstellung zum Unternehmertum besser kennen lernen, empfehlen wir Ihnen

den Test auf Seite 16.

CHECKLISTE: UNTERNEHMERISCHE VORAUSSETZUNGEN5

Fachliche Qualifikation:

Fachkenntnisse Kaufmännische Grundkenntnisse

Branchenerfahrung

Persönliche Eigenschaften:

Keine Scheu vor Druck und Stress Keine Scheu vor Krisen und Konflikten

Lust auf Eigenständigkeit Keine Lust auf Mittelmäßigkeit

Freude am Organisieren Lust auf Flexibilität

Keine Scheu vor Risiko und Gefahr Lust auf Erfolg

Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen Lust auf Veränderung

Wunsch, sich von anderen abzuheben Lust auf Zusammenarbeit

Keine Lust auf Stillstand und Rückschritt

Familiäre Unterstützung:

Familie bejaht die Gründung Familie unterstützt die Umsetzung

Der Service für Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen organisiert Informations-

veranstaltungen, Vorträge und Seminare speziell für Unternehmensgründer (www.wifi.bz.it).Tipp

1.4. SIND SIE EIN „UNTERNEHMERTYP"?

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

5 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 9

Page 16: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

16

TEST6

Sind Sie bereit, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Sie können mit diesem Test zweierlei überprüfen:• ob Sie die richtige persönliche Einstellung zum Unternehmer-Dasein haben und• ob Ihre Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung grundsätzlich gegeben sind.

Prüfen Sie Ihre Ausbildung und Erfahrungen!Passt Ihre Berufsausbildung und/oder praktische Erfah-rung zur Branche, in der Sie sich selbstständig machen wollen?

Ja, auf jeden Fall (2) Nur zum Teil (1) Nein (0)

Besitzen Sie eine gut fundierte kaufmännische oder be-triebswirtschaftliche Ausbildung und/oder entsprechend zu bewertende Erfahrung?

Ja, umfangreiche Qualifikation (2) Nur zum Teil (1) Keine derartige Ausbildung/Erfahrung (0)

Konnten Sie in Ihrem Berufsleben schon Führungserfah-rungen sammeln, d.h. hatten Sie die Arbeit von Mitarbei-tern zu organisieren, zu leiten bzw. zu kontrollieren?

Ja, mehrjährige Führungserfahrung (2) Max. 2-jährige Führungserfahrung (1) Keine Führungserfahrung (0)

In welchem Umfang konnten Sie bisher Erfahrungen im Verkauf/Vertrieb sammeln?

Mehrjährige Erfahrung (2) Max. 2-jährige Erfahrung (1) Keine oder geringe Erfahrung (0)

Prüfen Sie ihre finanziellen Voraussetzungen!Haben Sie finanzielle Reserven, so dass Sie sich in einer gewissen Unabhängigkeit von Banken oder anderen Kapitalgebern selbstständig machen können?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, mit Einschränkungen (1) Nein (0)

Kann Ihr Lebenspartner durch sein Einkommen für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen oder haben Sie noch andere Einkommensquellen?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, mit Einschränkungen (1) Nein (0)

Prüfen Sie, zu welchen Opfern Sie bereit sind!Sind Sie bereit, wenigstens in den ersten Jahren 60 und mehr Stunden pro Woche zu arbeiten?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, mit Einschränkungen (1) Nein, auf keinen Fall (0)

Wollen Sie riskieren, in dieser Zeit kein regelmäßiges und stabiles Einkommen zu erzielen?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, mit Einschränkungen (1) Nein, nur ungern (0)

Können Sie für wenigstens zwei Jahre weitgehend auf Urlaub, Freizeit und Familienleben verzichten?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, mit Einschränkungen (1) Nein, eigentlich nicht (0)

Prüfen Sie ihre Fitness!Waren Sie in den letzten 3 Jahren durchwegs körperlich fit und leistungsfähig?

Ich war praktisch nie krank (2) Ich war nur gelegentlich leicht krank (1) Ich war häufiger/für längere Zeit krank (0)

Sind Sie beruflich bisher schon gewohnt, sich selber Ziele zu setzen und diese selbstständig zu verfolgen (ohne Druck von Vorgesetzten)?

Ja, sehr häufig (2) Manchmal (1) Nur ausnahmsweise (0)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

6 Vgl. Existenzgründung. Die wichtigsten Bausteine für das eigene Unternehmen, 2009, Seite 33

Page 17: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

17

Halten Sie auch auf Dauer Stresssituationen stand und weichen Sie solchen Situationen nicht aus, sondern gehen die notwendigen Problemlösungen an?

Überwiegend ja (2) Eher ja (1) Nur sehr bedingt (0)

Prüfen Sie, was für Sie auf dem Spiel steht!Die Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber und allgemein als Arbeit-nehmer (in ihrem Beruf) sind

Weniger gut (2) Durchschnittlich (1) Sehr gut (0)

Hat Ihr Lebenspartner eine positive Einstellung zur beruflichen Selbstständigkeit und ist er bereit, Sie bei Ihren Gründungsaktivitäten und in den ersten Jahren zu unterstützen?

Ja, auf jeden Fall (2) Ja, zum Teil (1) Nein, eher nicht (0) Habe keinen fixen Partner (1)

Glauben Sie, dass Sie als Selbstständiger noch ruhig schlafen können, wenn Sie an die möglichen Unsicher-heiten einer unternehmerischen Existenz denken?

Kein Grund zur Beunruhigung (2) Ich werde damit leben (1) Ich bin eher unsicher (0)

AUSWERTUNG DES TESTSZählen Sie die Punkte neben den ausgewählten Antworten zusammen und lesen Sie die nachfolgende Auflösung:

0 - 14 PunkteSie sollten sich noch einmal die Frage stellen, ob Sie wirklich eine unternehmerische Selbstständigkeit anstreben wollen, oder ob ein Angestelltenverhältnis nicht doch ein für Sie persönlich besser geeignetes Arbeitsumfeld darstellt.

15 - 20 PunkteDas Ergebnis fällt für Sie nicht klar aus. Es wird nicht deutlich genug, ob Sie besser in abhängiger Beschäftigung oder als Selbstständiger arbeiten können. Suchen Sie nach zusätzlichen Informationen und reden Sie mit möglichst vielen Menschen über dieses Thema.

21 - 30 PunkteSie sind prinzipiell motiviert, sich selbstständig zu machen. Offensichtlich bringen Sie auch die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine unternehmerische Selbstständigkeit mit. Informieren Sie sich, wie Sie eine Geschäftsidee am besten in die Wirklichkeit umsetzen können.

Natürlich können Sie mit so einem kurzen Check nur einen ersten Hinweis erhalten. Suchen Sie deshalb noch

andere Möglichkeiten zur Reflexion und Prüfung: Gespräche mit Freunden, Bekannten und Beratern, Kurse und

Seminare, Bücher, usw.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 18: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

18

Innovation ist ein wesentlicher Motor für die wirtschaftliche Entwicklung, das Wachstum und die Wett-

bewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Innovation findet in vielen Bereichen eines Unternehmens statt

und bedeutet „die wirtschaftliche Umsetzung einer neuen Idee für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung,

ein Verfahren bzw. einen Prozess oder aber eine neue Organisationsform durch das Unternehmen“. Man

unterscheidet also drei Arten von Innovation:

• Produkt- bzw. Dienstleistungsinnovation

• Verfahrens- bzw. Prozessinnovation

• Sozial- bzw. Organisationsinnovation

Wichtig ist die Umsetzung der neuen Idee am

Markt: Eine gute Idee ohne Verwertung am Markt

ist noch keine Innovation. Während Forschung

und Entwicklung die Umsetzung von Geld in

Wissen ist, bedeutet Innovation sozusagen die

Umwandlung von Wissen in Geld – es geht also

darum, neues Wissen sehr rasch und effizient in marktfähige Lösungen umzusetzen. Der Innovationsprozess

im Unternehmen ist keineswegs eine selbstverständliche Tätigkeit, sondern stellt den Unternehmer und

dessen Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Es müssen die Grenzen der Routine überwunden werden,

dem innovativen Unternehmer werden Risikobereitschaft, Weitblick, Ausdauer und die Fähigkeit, andere

Menschen von der eigenen Idee zu überzeugen, abverlangt.

Trotz der großen Bedeutung von Innovation sind nicht alle Unternehmen permanent innovativ. Vielfach wird

die neue Idee mit der Unternehmensgründung realisiert, später aber werden Produkte, Produktionsweise

und Unternehmenskonzept nur graduell adaptiert. Um aber die eigene Wettbewerbsposition zu sichern,

ist es notwendig, ständig nach neuen Lösungen Ausschau zu halten. Innovation ist dabei nicht die Folge

eines brillanten Geistesblitzes, sondern das Ergebnis eines bewusst gelebten Prozesses, der in all seinen

Phasen – Ideenfindung, Ideenbewertung, Konzeption, Umsetzung, Markteinführung – geplant, organisiert

und gelenkt werden muss, damit das Innovationsergebnis nicht dem Zufall überlassen bleibt.

1.5. INNOVATION – MEHR ALS EINE ZÜNDENDE IDEE!

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Page 19: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

19

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - EINFÜHRUNG

Nähere Informationen zum Thema Innovation erhalten Sie beim Amt für Innovation der Autonomen Provinz

Bozen - Südtirol, beim Innovationsservice der Handelskammer Bozen und beim TIS innovation park.

Seit Dezember 2012 erhalten „innovative Start-up‘s“ (darunter fallen Kapitalgesellschaften

und Genossenschaften mit Sitz in Italien, deren Gesellschaftszweck die Produktion, die

Entwicklung und der Vertrieb von innovativen Produkten und Dienstleistungen mit hohem

technologischen Wert ist) eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen. Außerdem sieht die

Gesetzgebung die Befreiung von verschiedenen Gebühren vor. Nähere Informationen dazu

finden Sie unter: http://startup.registroimprese.it.

Tipp

IDEENFINDUNG IDEENPRÜFUNG IDEENREALISIERUNG IDEENVERWERTUNG

SuchfeldbestimmungKreativitätsworkshop

Recherchen

Strategische RichtungMarktchancen

Gewerbliche Schutzrechte

Technische MachbarkeitFinanzierungEntwicklung

InnovationsmarketingMarkteinführung

Lizenzvergabe

PROZESS

INNOVATION

NEUHEIT ERGEBNIS

ErfindungWeiterentwicklung

Modifizierung

Neues ProduktNeues Verfahren

Neue Dienstleistung

Page 20: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

20

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung für Ihr Unternehmen und sollte gut überlegt sein,

denn sie hat persönliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Folgen. Bedenken Sie aber:

Es gibt nicht die „ideale“ Rechtsform! Jede hat ihre Vor- und Nachteile und es kommt immer darauf an,

welcher Unternehmenszweck erfüllt werden soll.

2.1. EINZELUNTERNEHMEN ODER GESELLSCHAFT?Die erste wichtige Entscheidung in Bezug auf die Rechtsform ist, ob Sie allein oder mit Partnern arbeiten

wollen. Es bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten:

Das Einzel- und Familienunternehmen

Die einfachste und häufigste Unternehmensform ist das Unternehmen, in dem es nur einen Inhaber gibt, der

allein bestimmt, welche Entscheidungen zu treffen sind. Inhaber bedeutet, dass Sie sowohl Eigentümer des

Unternehmens, als auch Pächter sein können, was aber nicht zur Folge hat, dass Sie auf sich alleine gestellt

sind. Sie können Arbeitnehmer beschäftigen oder von Familienmitgliedern unterstützt werden. Bei der Wahl

dieser Rechtsform schreibt Ihnen niemand vor, wie viel Startkapital Sie mitbringen müssen. Bedenken Sie

aber auch, dass Sie für die Schulden des Unternehmens unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften,

2. RECHTSFORM

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

RECHTSFORM

Einzelunternehmen Gesellschaft

Genossenschaft(Cooperativa)

Aktiengesellschaft(Società per azioni)

Gesellschaft mit beschränkterHaftung

(Società a responsibilità limitata)

Kommanditgesellschaft auf Aktien(Società in accomandita per azioni)

PERSONENGESELLSCHAFT KAPITALGESELLSCHAFT

Einfache Gesellschaft(Società semplice)

Offene Handelsgesellschaft(Società in nome collettivo)

Kommanditgesellschaft(Società in accomandita semplice)

GENOSSENSCHAFT

Page 21: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

21

und dass Sie die alleinige Verantwortung für die eingegangenen Verpflichtungen tragen. Dafür, dass Sie

das volle Risiko übernehmen, steht Ihnen aber auch der gesamte Gewinn zu.7

Eine besondere Form des Einzelunternehmens ist das Familienunternehmen, welches rechtlich und

steuerrechtlich von Bedeutung ist. Als Familienunternehmen gilt jenes, in welchem Ehegatten, Verwandte

bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad zusammenarbeiten. Das Familienmitglied,

das seine Arbeitskraft fortdauernd im Familienunternehmen einsetzt, hat folgende Rechte:

• Recht auf Unterhalt gemäß der Vermögenslage der Familie

• Beteiligung am Gewinn des Familienbetriebes und an den damit erworbenen Gütern

• Anrecht auf den Betriebszuwachs (Steigerung des Betriebswertes im Laufe der Zeit)

• Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung

Das Familienunternehmen wird mittels notarieller Urkunde gegründet. Die Gründung ist immer dann

gegeben, wenn kein anderes Rechtsverhältnis zwischen den Familienangehörigen vorliegt. Es besteht jedoch

auch die Möglichkeit, einen Familienbetrieb unter der Rechtsform einer Offenen Handelsgesellschaft oder

einer Kommanditgesellschaft zu gründen, wobei die betreffenden gesetzlichen Auflagen berücksichtigt

werden müssen (siehe Kapitel „Die Gesellschaft").

Die Gesellschaft

Die Unternehmertätigkeit kann auch von mehreren Personen gemeinsam in der Form einer Gesellschaft

ausgeübt werden. Einerseits können Sie durch die Aufnahme einer oder mehrerer Partner Ihre finanzielle

Situation verbessern und neue Investitionen tätigen, andererseits können Sie eine zuverlässige Arbeitskraft

gewinnen.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Um langwierige Arbeitsstreitverfahren (z.B. Anrecht auf den Betriebszuwachs bei Ehetrennung

und Scheidung) zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Gründung eines Familienbetriebes

gut zu überdenken und sich von Experten beraten zu lassen!

Tipp

7 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 20

Page 22: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

22

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Durch neue Gesellschafter können neues Know-how und Berufserfahrungen eingebracht werden, die sich

positiv auf die gesamte Entwicklung des Unternehmens auswirken. Bevor Sie sich für die Aufnahme von

Gesellschaftern entscheiden, ist es jedoch ratsam zu prüfen, ob Ihre Partner auch auf Dauer zu Ihnen passen.

Haben Sie geeignete Partner gefunden, können Sie gemeinsam entscheiden, welche Gesellschaftsform für

Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Auch ein Einzelunternehmen kann im Laufe der Zeit in eine

Gesellschaft umgewandelt werden.

Die Gesellschaft unterscheidet sich vom Einzelunternehmen grundsätzlich in folgenden Aspekten:

• Das Gesellschaftskapital kann von mehreren Personen aufgebracht werden.

• Die Einlagen, welche jeder Gesellschafter, sei es in Form von Gütern, als auch in Form von Dienstleistungen

in die Gesellschaft mit einbringt, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

• Haftung und Risiko für die Gesellschaftstätigkeit können auf mehrere Personen verteilt und beschränkt

werden.

• Die Verantwortung für die Führung und Verwaltung der Gesellschaft kann ebenfalls bei mehreren

Personen liegen.

Jeder Gesellschaft liegt ein Gesellschaftsvertrag zu Grunde, welcher die Rechte und Pflichten der einzelnen

Gesellschafter untereinander und die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft gegenüber Dritten regelt

(s. oben). Es wird beispielsweise festgelegt, wie viel Kapital bzw. Arbeitsleistung jeder einbringt, wie und

in welchem Ausmaß Gewinn und Verlust verteilt werden, welche Aufgaben jeder Gesellschafter hat usw.

Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich verfasst werden. Die Gesellschaftsgründung in der Form einer

mündlichen Absprache ist nur bei der sog. einfachen Gesellschaft möglich.

Die grundlegende Unterscheidung der Gesellschaften erfolgt in Personengesellschaften und in

Kapitalgesellschaften, welche sich jeweils in Bezug auf ihre Rechtspersönlichkeit und insbesondere in Bezug

auf das Ausmaß der Unabhängigkeit des Gesellschaftsvermögens von jenem der einzelnen Gesellschafter

unterscheiden.

Um Probleme möglichst zu vermeiden, ist es ratsam, im Gesellschaftsvertrag die Rechte und

Pflichten der einzelnen Gesellschafter detailliert festzulegen!Tipp

Page 23: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

23

2.2. PERSONENGESELLSCHAFTENPersonengesellschaften zeichnen sich grundsätzlich aus durch:

• das Nicht-Vorhandensein eines vorgeschriebenen Mindestkapitals

• unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesell-

schaft

• direkte Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnis der Gesellschafter

• die Übertragbarkeit der Gesellschafterrolle (und den diesbezüglichen Rechten und Pflichten) an Dritte

nur mit Zustimmung aller Gesellschafter

Personengesellschaften können als Einfache Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als

Kommanditgesellschaft (KG) gegründet werden.

Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist - historisch gesehen - die Grundform der Personengesellschaft. Die

diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (z.B. zu Haftung, Verwaltung, usw.) finden,

abgesehen von spezifischen Ausnahmen, auch bei der OHG und der KG Anwendung.

Der Gesellschaftervertrag ist an keine besondere Form gebunden, außer an jene, die wegen der Art der

eingebrachten Güter vorgeschrieben ist. Vorbehaltlich einer anderen Abmachung im Gesellschaftervertrag,

steht die Verwaltung der Gesellschaft jedem Einzelnen der Gesellschafter, unabhängig von den anderen,

zu. Wird die Verwaltung hingegen von mehreren Gesellschaftern gemeinsam ausgeübt, ist zur Vornahme

von Handlungen im Namen der Gesellschaft die Einwilligung aller verwaltungsbefugten Gesellschafter

erforderlich. Die Gewinne und die Verluste aus der Gesellschaftstätigkeit werden unter den Gesellschaftern

anteilsmäßig aufgeteilt.

Eine einfache Gesellschaft darf keine Handelstätigkeiten ausüben, weshalb sie auch für

Unternehmertätigkeiten ungeeignet ist. Diese Gesellschaftsform kommt in der Landwirtschaft vor und

wird z.B. auch bei der Gründung von Musikkapellen gewählt. Für die Gründung, Abänderung und Löschung

genügt die Antragstellung beim Handelsregister der Handelskammer. Ein Mindestkapital für die Gründung

und den Fortbestand der Gesellschaft ist nicht vorgeschrieben.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 24: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

24

Bezüglich der Haftung sollten Sie bei dieser Gesellschaftsform berücksichtigen, dass die Gläubiger der

Gesellschaft ihre Rechte und Forderungen nicht nur gegenüber dem Gesellschaftsvermögen geltend

machen können. Vorbehaltlich gegenteiliger Abmachungen, haftet auch jeder Gesellschafter, der im Namen

und für Rechnung der Gesellschaft gehandelt hat, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich

und als Gesamtschuldner mit dem eigenen Privatvermögen. Das bedeutet, dass jeder der betreffenden

Gesellschafter für den vollen Betrag einer Verbindlichkeit der Gesellschaft haftet, aber, falls er die gesamte

Verbindlichkeit begleicht, auf die anderen Gesellschafter zurückgreifen kann (gesamtschuldnerische bzw.

solidarische Haftung).

Bei Verbindlichkeiten einer einfachen Gesellschaft gegenüber Dritten haben Sie jedoch die Sicherheit,

dass diese in erster Linie durch das Gesellschaftsvermögen beglichen werden müssen, und erst in zweiter

Linie auf das Vermögen der Gesellschafter zurückgegriffen wird (unvollkommene Unabhängigkeit des

Gesellschaftsvermögens).

Weiters ist die Unabhängigkeit des Gesell-

schaftsvermögens insofern gegeben, als dass

Privatgläubiger des einzelnen Gesellschafters

ihre Forderungen nicht direkt gegenüber dem

Gesellschaftsvermögen geltend machen können.

Die Gläubiger des betreffenden Schuldners

können sich allerdings an seinem zustehenden

Gesellschaftsgewinn befriedigen, oder die

Auszahlung des dem Schuldner zustehenden

Gesellschaftsanteils verlangen.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 25: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

25

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Sie ist die häufigste Form der Personengesellschaft. Die OHG besteht aus zwei oder mehreren

Gesellschaftern. Die Gesellschaftsform unterscheidet sich insbesondere dadurch, dass sämtliche Gesell-

schafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem

Geschäfts- und ihrem Privatvermögen haften. Bezüglich der Geschäftsbeziehungen zu Dritten sollten Sie

bedenken, dass beschränkende Vereinbarungen der Gesellschafter untereinander zur Haftung gegenüber

dritten Gläubigern nicht gültig sind. Die bereits beschriebene Sicherheit der primären Befriedigung der

Forderungen durch das Gesellschaftsvermögen bleibt jedoch auch für die OHG bestehen.

Hinsichtlich der Beziehung der Gesellschafter zu ihren Privatgläubigern unterscheidet sich die OHG von der

einfachen Gesellschaft durch den Umstand, dass die Gläubiger nicht die Auszahlung der Gesellschaftsquote

des Schuldners verlangen können.

Die OHG handelt unter einer Firma, die aus dem Namen eines oder mehrerer Gesellschafter und der

Bezeichnung des Gesellschafterverhältnisses gebildet wird. Die Gründung erfolgt beim Notar mittels

schriftlichen Vertrags und ist formal einfach. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Ist in der

Gründungsurkunde nichts anderes vereinbart, stehen jedem einzelnen Gesellschafter die Geschäftsführung

und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten zu.

Nach erfolgter Gründung beim Notar ist der Gründungsvertrag von den Gesellschaftern innerhalb von

30 Tagen im Handelsregister der örtlich zuständigen Handelskammer gemäß Sitz der Gesellschaft zu

hinterlegen. Ein wichtiger Punkt ist die Zusammenarbeit der Gesellschafter. Die einzelnen Gesellschafter

müssen im Unternehmen grundsätzlich mitarbeiten. Da das Gesellschaftsvermögen allen Gesellschaftern

gemeinsam gehört, sollte über wesentliche Dinge gemeinsam entschieden werden. Das Risiko und der

Gewinn werden aufgeteilt.

Die Gesellschaftsform der OHG sollte nur gewählt werden, wenn alle Gesellschafter in der

Ausübung der Geschäftstätigkeit kompetent sind und Verlässlichkeit und Vertrauen bestehen.Tipp

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 26: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

26

Kommanditgesellschaft (KG)

Diese Gesellschaftsform ist geeignet, wenn einerseits Personen über Kapital verfügen und dieses investieren

wollen, und andererseits Personen Unternehmergeist haben, aber nicht finanzkräftig sind. Bei der KG

gibt es also zwei Arten von Gesellschaftern, welche sich in Hinsicht auf Einlagen, Aufgaben und Haftung

unterscheiden:

• Komplementäre (Vollhafter): haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der

Gesellschaft, dafür steht auch allein diesen Gesellschaftern die Verwaltung und die Geschäftsführung

der Gesellschaft zu.

• Kommanditisten (Teilhafter): haften ausschließlich mit ihrer Kapitaleinlage und sind eine Art Dar -

lehensgeber für die Komplementäre mit zusätzlichen Rechten wie Einsicht in die Bücher, Gewinn-

beteiligung, usw. Laut Gesetz nimmt der Kommanditist grundsätzlich am Gewinn und Verlust in dem

Verhältnis teil, in dem er am Vermögen beteiligt ist. Kommanditisten dürfen sich nicht in die Verwaltung

der KG einmischen, da sie sonst den Vorteil der beschränkten Haftung verlieren und zu Komplementären

werden.

Im Gesellschaftsvertrag sind die Komplementäre und Kommanditisten genau anzugeben. Die Gründungs-

formalitäten sind dieselben wie bei der OHG.

Die OHG und die KG unterliegen den Regelungen des Konkursgesetzes: Bei Zahlungsunfähigkeit der

Gesellschaft kann das örtlich zuständige Landesgericht den Konkurs erklären. Sollte hingegen einer der

Gesellschafter zahlungsunfähig werden und das Landesgericht gegen ihn als Unternehmer den Konkurs

eröffnen, wird das Gesellschafterverhältnis mit dem in Konkurs gegangenen Gesellschafter aufgelöst. Die

restlichen Gesellschafter müssen in diesem Fall die Mehrheit der Gesellschafter innerhalb einer gesetzlichen

Frist wiederherstellen. Sollte das nicht möglich sein, muss die Gesellschaft aufgelöst und liquidiert werden.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 27: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

27

2.3. KAPITALGESELLSCHAFTENIm Unterschied zu Personengesellschaften haben Kapitalgesellschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit,

die sich von der Rechtspersönlichkeit der Gesellschafter unterscheidet. Die Gesellschaft ist also selbst

Trägerin von Rechten und Pflichten und verfügt über eigene Organe (Vollversammlung, Verwaltungsrat

und ggf. Aufsichtsrat).

Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich folgende Merkmale:

• ein vorgeschriebenes Mindestkapital

• die beschränkte Haftung der einzelnen Gesellschafter, welche nur im Ausmaß des in die Gesellschaft

eingebrachten Kapitals bzw. der eingebrachten Güter haften (Ausnahme: Komplementäre bei

Kommandit gesellschaften auf Aktien)

• die Verwaltungstätigkeit und die Geschäftsführung ist von der Gesellschafterrolle getrennt, insoweit

dass die Eigenschaft als Gesellschafter lediglich die Befugnis erteilt, mit der eigenen Stimme an der

Wahl der Verwalter teilzunehmen

• die Gesellschafterrolle ist frei übertragbar

Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft eignet sich vor allem für mittlere und große Unternehmen. Es gibt

verschiedene Formen:

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

• Aktiengesellschaft (AG)

• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGA)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH haften die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft grundsätzlich nur mit

ihrer Kapitaleinlage. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Zusammenschlüsse von Partnern, die

zwar in der Gesellschaft mitarbeiten, das Risiko aber auf die Kapitaleinlage (ohne persönliche Haftung)

reduzieren wollen.8

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

8 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 24

Page 28: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

28

Um den Gläubigern einen gewissen Schutz zu gewähren, fordert der Gesetzgeber eine Mindestkapitaleinlage

in das Unternehmen. Das sogenannte Stammkapital einer GmbH muss mindestens 10.000 € betragen und

bei Gründung müssen mindestens 25 % der Einlagen in bar eingezahlt werden. Die Einzahlung kann auch

durch eine Bankbürgschaft oder Versicherungspolizze ersetzt werden. Anstelle von Barkapital können im

Übrigen auch entsprechende Sachwerte oder Dienstleistungen eingebracht werden, wobei für diese die

vereidigte Schätzung eines Sachverständigen (eingetragen in das Verzeichnis der Rechnungsprüfer oder in

das Sonderverzeichnis der Finanzaufsichtsbehörde Consob) und die sofortige, vollständige Erbringung der

Mindestkapitaldeckung erforderlich sind. Dienstleistungen sind zusätzlich durch eine Bankgarantie oder

Versicherungspolizze abzusichern. Allgemein kann jedes Vermögensgut, welches ökonomisch bewertet

werden kann, in die GmbH eingebracht werden.

Das Umwandlungsgesetz 99/2013 (G.D. 76/2013) hat für die Vereinfachung der zu Lasten der Gesellschaft

bestehenden Obliegenheiten vorgesehen, dass die Überweisung von 25 % der monetär getätigten Einlagen

direkt an das im Gründungsakt benannte Verwaltungsorgan der Gesellschaft erfolgt. Hierbei ist im

Gründungsakt auch das Zahlungsmittel anzuführen.

Die Gründung setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, wobei der Abschluss des Vertrages sowie allfällige

Änderungen beim Notar mit öffentlicher Urkunde abgefasst und im Handelsregister eingetragen werden

müssen.

Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter, mehreren Gesellschaftern oder einer dritten Person

übertragen werden.

Die Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer

und der Aufsichtsrat (u.a. erst ab 120.000 € Gesellschaftskapital zwingend vorgeschrieben).

Die GmbH hat verschiedene Bücher zu führen, wie z.B. das Gesellschafterbuch, das Buch über die

Sitzungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates.

Der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer der GmbH haben jedes Jahr den Jahresabschluss mit Gewinn-

und Verlustrechnung sowie einen Bericht zu erstellen und der Gesellschaftersammlung zur Genehmigung

vorzulegen. Der Jahresabschluss ist beim Handelsregister zu hinterlegen. Sollten Kapitalgesellschaften

Verluste produzieren, sind vom Gesetzgeber eine Kapitalreduzierung und eine Verlustabdeckung durch

Einzahlung der Gesellschafter vorgesehen.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 29: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

29

Ein-Personen-GmbH

Seit März 1993 kann die GmbH auch als Ein-Personen-GmbH gegründet werden, bzw. eine bestehende

GmbH in eine Ein-Personen-GmbH umgewandelt werden. Es gibt dann nur noch einen Gesellschafter.

Bei der Gründung ist direkt das gesamte Kapital einzubringen, bzw. bei der Umwandlung der GmbH

in eine Ein-Personen-GmbH ist das Restkapital innerhalb von 90 Tagen, ab der Modifizierung, in das

Gesellschaftskapital einzubringen.

Die Angabe der Gesellschaftsform im Schriftverkehr muss auch den spezifischen Hinweis auf die Ein-

Personen-GmbH beinhalten. Allgemein gelten die Bestimmungen der GmbH.

Die Ein-Personen-GmbH kann unter Umständen für den Gesellschafter eine unbeschränkte Haftung

zur Folge haben, wenn sich im Falle der Insolvenz der Gesellschaft herausstellt, dass das gesamte

Gesellschaftskapital nicht rechtzeitig eingebracht worden ist, oder die Daten des einzelnen Gesellschafters

nicht ordnungsgemäß angegeben worden sind.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

• Oft reicht das Mindestkapital zur Unternehmensfinanzierung nicht aus, weshalb zusätzliche

Kredite benötigt werden. Die Haftungsbeschränkung der GmbH führt in diesem Falle dazu,

dass in der Praxis die Kreditgeber (z.B. Banken) Sicherheitsleistungen direkt von den

Gesellschaftern fordern. Für dieses Kreditvolumen ist dann die Haftungsbeschränkung der

GmbH aufgehoben.

• Sowohl bei der Gründung als auch in der späteren steuerlichen Betreuung ist die GmbH

aufwendiger als eine Personengesellschaft.

Tipp

s

Page 30: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

30

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Die Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wie im Falle der ordentlichen GmbH handelt es sich bei der Vereinfachten GmbH (Art. 2463 bis ZGB siehe

G.D. 1/2012, umgewandelt mit Gesetz 27/2012) um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlich-

keit, für deren Verpflichtungen allein das Gesellschaftskapital haftet.

Für die Gesellschaftsgründung ist ein notarieller Akt mit dem vom Justizministerium (Ministerialdekret

138/2012) übereinstimmenden Standardformular erforderlich. Der Gründungsakt muss folgende Informa-

tionen enthalten:

• Nachname, Name, Geburtsort und -datum, Domizil und Staatsbürgerschaft eines jeden Gesellschafters

• die Gesellschaftsbezeichnung, Gesellschaftsform und Haupt- bzw. (sofern vorhanden) Nebensitz der

Gesellschaft

• der Gesamtbetrag des Gesellschaftskapitals, welches mindestens 1 € betragen und unter 10.000 €

liegen muss

• der Gesellschaftszweck und die von jedem Gesellschafter gehaltene Gesellschaftsquote

• die Bestimmungen bezüglich der Verwaltung, der Struktur und der gesetzlichen Vertretung der Gesell-

schaft, sowie die mit der Rechnungsprüfung beauftragten Personen

• Ort und Datum der Unterzeichnung des Gründungsaktes

Die Einlage des gesamten Gesellschaftskapitals muss zum Zeitpunkt der Gründung monetär erfolgen, wo-

bei die entsprechenden Beträge an das im Gründungsakt benannte Verwaltungsorgan der Gesellschaft zu

überweisen ist.

Die Gesellschaftsbezeichnung (inkl. der Benennung als vereinfachte GmbH), das unterzeichnete und ein-

gelegte Gesellschaftskapital, der Gesellschaftssitz und die Anschrift des Handelsregisters, bei welchem die

Gesellschaft eingetragen ist, müssen in den Unterlagen, sowie der Korrespondenz der Gesellschaft ange-

führt werden.

Page 31: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

31

Mit der Gesetzesreform im Jahr 2013 ist die Möglichkeit eingeführt worden, dass auch Nichtgesellschaf-

ter zu Verwaltern der Gesellschaft bestellt werden können. Ebenso ist mit der vorgenannten Reform die

Rechtsform der GmbH mit reduziertem Kapital (s.r.l. a capitale ridotto) abgeschafft worden. Derartige

Gesellschaften werden ab dem 23.06.2013 als Vereinfachte GmbH geführt.

Die gegenständliche Gesellschaftsform bietet insbesondere drei wesentliche Vorteile:

a) Spesenvergünstigungen bei der Gesellschaftsgründung: Der Gründungsakt ist gebührenfrei, wobei auch

die Notar-Honorare entfallen.

b) Die Möglichkeit, diese Gesellschaftsform für Unternehmen zu verwenden, welche nicht ein hohes Ge-

sellschaftskapital benötigen.

c) Die Möglichkeit, die Spesen für die berufliche Ausbildung in vollem Umfang von der Steuer abzusetzen.

Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGA)

Da die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGA) im Vergleich zu anderen

Gesellschaftsformen selten von Unternehmensgründern gewählt werden, wird in dieser Broschüre

nicht näher darauf eingegangen. Der Aufwand für die Gründung dieser Gesellschaftsformen ist äußerst

beträchtlich und das Mindestkapital für die Gründung einer AG beträgt mittlerweile 50.000 €.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Bei der Gründung der Vereinfachten GmbH ist jedoch auch zu bedenken, dass für die

Geschäftstätigkeit zumeist auch die Beantragung und die Gewährung von Bankkrediten er-

forderlich ist, wobei das geringe Gesellschaftskapital der Vereinfachten GmbH der Kredit-

gewährung hinderlich sein kann.

Tipp

Page 32: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

32

Die soziale und wirtschaftliche Struktur Südtirols ist vorwiegend durch Klein- und Mittelbetriebe gekenn-

zeichnet. Das Genossenschaftswesen in Südtirol hat seinen Ursprung in den landwirtschaftlichen Genos-

senschaften und den Kreditgenossenschaften. Die Vorteile einer gemeinsamen Verarbeitung und Vermark-

tung der landwirtschaftlichen Produkte, sowie die Finanzierungen für Klein- und Mittelbetriebe, die den

lokalen Bedürfnissen und Anforderungen Rechnung tragen, haben ein starkes Genossenschaftswesen in

Südtirol hervorgebracht.

Grundsätzlich handelt es sich bei Genossenschaften um Gesellschaften mit veränderlichem Kapital, die

auf Gegenseitigkeit ausgerichtet sind. Der Gegenseitigkeitscharakter (Mitgliederförderung) ist dadurch ge-

kennzeichnet, dass den Mitgliedern der Genossenschaft bessere Bedingungen (z.B. Preise, Güter, Dienst-

leistungen oder Arbeitsentgelte) geboten werden, als sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt

erzielen könnte. Es gibt unterschiedliche Arten von Genossenschaften, wie beispielsweise Konsumgenos-

senschaften, Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften, Kreditgenos-

senschaften, Wohnbaugenossenschaften, Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften,

Sozialgenossenschaften, Garantiegenossenschaften, Genossenschaftskonsortien, u.a.

Die steuerlichen Vorteile kommen in erster Linie für Gesellschaften mit überwiegender Gegenseitigkeit zur

Anwendung, d.h. für Genossenschaften, welche

• ihre Tätigkeit vorwiegend zu Gunsten der Mitglieder ausüben

• sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Arbeitsleistung ihrer Mitglieder bedienen

• sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Einbringung von Gütern oder der Erbringung von

Dienstleistungen durch die Mitglieder bedienen.

Im Zuge der Genehmigung des Jahresabschlusses muss die Einhaltung dieser Anforderungen jährlich von

den Verwaltern überprüft werden, damit eine primäre gewinnorientierte Ausrichtung der Gesellschaft aus-

geschlossen werden kann. Die Vollversammlung kann, soweit es die wirtschaftliche Situation der Gesell-

schaft zulässt, einen Teil an die Mitglieder, welche Güter oder Dienstleistungen von der Genossenschaft

bezogen haben, in Form einer Rückvergütung (ristorni) beschließen.

Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt mittels öffentlicher Urkunde, welche vom Notar abzufassen

und beim Handelsregister einzutragen ist. Die Gesellschaftsbezeichnung kann frei gewählt werden, muss

jedoch den Begriff „Genossenschaft“ beinhalten.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

2.4. GENOSSENSCHAFTEN

Page 33: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

33

Normalerweise sind für die Gründung einer Genossenschaft mindestens neun Mitglieder notwendig.

Eine Gründung mit mindestens drei Mitgliedern ist jedoch möglich, sofern es sich dabei ausschließlich

um natürliche Personen handelt und die Genossenschaft die Bestimmungen über die Gesellschaften mit

beschränkter Haftung befolgt.

Für die Genossenschaften kommen, soweit diese vereinbar sind, die rechtlichen Bestimmungen einer

Aktiengesellschaft zur Anwendung. Der Gründungsakt kann jedoch vorsehen, dass bei Genossenschaften

mit weniger als zwanzig Mitgliedern oder einer Aktiva von weniger als 1.000.000 € in der Bilanz, die Vor-

schriften über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Anwendung kommen, soweit diese vereinbar

sind.

Der Gründungsakt muss nicht die Angabe des Gesellschaftskapitals beinhalten, aber die von jedem

Mitglied gezeichnete Quote und die von ihm eingebrachten Einlagen. Weiters sind die Bedingungen für

die Aufnahme und den Austritt von Mitgliedern, sowie die Verteilungsmodalitäten der Gewinne und das

Verwaltungssystem anzugeben.

Eine Mindesteinbringung des Gesellschaftskapitals von 25 % in Form von Bargeld ist nicht vorgesehen. Das

gesetzliche Mindestkapital beträgt 25 €, das von jedem Mitglied einbezahlt werden muss.

Für die Unterstützung und Sicherstellung des Genossenschaftswesens müssen alle Genossenschaften 3 %

ihres jährlichen Gewinnes an den Fonds für wechselseitige Unterstützung und Förderung des Genossen-

schaftswesens einzahlen.

Die Gründung von Genossenschaften wird von der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol gefördert. Nähere

Informationen dazu können Sie entweder beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens, beim

Bund der Genossenschaften Südtirols, beim Landesverein der Genossenschaften Bozen, beim AGCI Alto

Adige Südtirol oder beim Raiffeisenverband Südtirol StartUP einholen. Die Kontaktdaten finden Sie im

Adressenverzeichnis im Anhang.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 34: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

34

HAFTUNGIn der Regel volle Haftung (auch mit dem Privatvermögen).

STEUERRECHT(SIEHE SEITE 74)

IRPEF (progressive Besteuerung), IRAP 2,68 % (proportional mit Absetz-Beträgen)Für die Berechnung der IRPEF werden neben dem Unternehmereinkommen auch alle anderen Einkünfte, wie z.B. Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen, Mieterlöse, Kapitalerträge, usw. herangezogen.Für die Ermittlung der IRAP werden die betrieblichen Erlöse und Kosten herangezogen.

BUCHFÜHRUNG Doppelte Buchführung oder Wahlmöglichkeit für die vereinfachte Buch-führung, sofern die betrieblichen Erlöse 400.000 € bei Dienst leistungs-unternehmen (auch Handwerk) und 700.000 € bei allen anderen Unternehmen nicht übersteigen.

GRÜNDUNGS- FORMALITÄTEN

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Daten werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agen-tur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

FIRMENNAME Es muss der Familienname des Unternehmers oder die Initialen seines Vor- und Zunamens enthalten sein.Beispiel: Heizanlagen F. Alber

KOSTEN • Gründungsspesen (“Vereinheitlichte Meldung“): ungefähr 225 € bis 325 €• Jährliche Handelskammergebühr: 57 €• Jährliche Kosten Buchführung: ab 1.000 €• Jährliche Kosten Steuererklärung: ab 500 €

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

VORTEILE NACHTEILE

• Geringer Gründungsaufwand

• Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet

• Kein Mindestkapital

• Hohe Flexibilität

• Vereinfachte Buchführung möglich

• Der Einzelunternehmer haftet mit dem

Privatvermögen

• Als Einzelperson ist er nur beschränkt kreditwürdig

• Er alleine trägt die Verantwortung

• Großer Arbeitseinsatz, in der Regel keine längeren

Urlaube möglich

• Das Schicksal des Unternehmens ist eng mit der

Gesundheit des Unternehmers verknüpft

2.5. RECHTSFORMEN AUF EINEN BLICKEinzelunternehmen

Page 35: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

35

Familienunternehmen

HAFTUNGIn der Regel volle Haftung (auch mit dem Privatvermögen).

STEUERRECHT IRPEF (progressive Besteuerung), IRAP 2,68 % (proportional mit Absetz- Beträgen)Der Firmeninhaber muss wenigstens 51 % des ausgewiesenen Gewinns zu seinen Lasten versteuern, die Aufteilung des restlichen Gewinnes auf die anderen Familienmitglieder kann jedes Jahr bestimmt werden. Sowohl der Firmeninhaber, als auch die mitarbeitenden Familienmitglieder müssen jähr-lich in der Einkommenssteuererklärung bestätigen, dass sie im Besteuerungs-zeitraum andauernd und vorwiegend im Unternehmen mitgearbeitet haben.

BUCHFÜHRUNG Doppelte Buchführung oder Wahlmöglichkeit für die vereinfachte Buchfüh-rung, sofern die betrieblichen Erlöse 400.000 € bei Dienstleistungsunterneh-men (auch Handwerk) und 700.000 € bei allen anderen Unternehmen nicht übersteigen.

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

Das Familienunternehmen wird mittels notarieller Urkunde gegründet und hat seine Wirksamkeit ab der auf dem Datum der Urkunde folgenden Steuerperiode. Wird das Familienunternehmen gleichzeitig mit der Neueröffnung eines Einzelunternehmens gegründet, hat es sofortige Wirkung.Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch den Notar. Die Daten werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet, wobei Teile der Mitteilung üblicherweise vom Steuerberater für den Notar vorbereitet werden.

FIRMENNAME Wie bei Einzelunternehmen muss der Familienname des Unternehmers oder die Initialen seines Vor- und Zunamens enthalten sein.Beispiel: Heizanlagen F. Alber

KOSTEN • Gründungsspesen Notar: ab 500 €• Jährliche Handelskammergebühr: 57 €• Gründungsspesen („Vereinheitlichte Meldung“): ungefähr 225 € bis 325 €• Jährliche Kosten Buchführung: ab 1.000 €• Jährliche Kosten Steuererklärungen: ab 600 €

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 36: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

36

VORTEILE NACHTEILE

• Geringer Gründungsaufwand

• Für kleine und mittlere Familienunternehmen

geeignet

• Kein Mindestkapital

• Hohe Flexibilität

• Vereinfachte Buchführung möglich

• Umfang der Mitarbeit von Familienmitgliedern

kann festgelegt werden

• Schutz der mitarbeitenden Familienmitglieder,

d.h. diese haben Recht auf Unterhalt und je nach

Mitarbeit auch Anrecht auf einen Teil des Gewinns

(auch bei Verkauf des Betriebes)

• Die mitarbeitenden Familienmitglieder können

gleichzeitig auch anderen Tätigkeiten nachgehen

und werden nicht in einen Konkurs des

Unternehmens involviert

• Der Einzelunternehmer haftet mit dem

Privatvermögen

• Als Einzelperson ist er nur beschränkt kreditwürdig

• Er alleine trägt die Verantwortung

• Großer Arbeitseinsatz, keine längeren Urlaube

möglich

• Das Schicksal des Unternehmens ist eng mit der

Gesundheit des Unternehmers verknüpft

• Das Recht auf Unterhalt steht den mitarbeitenden

Familienmitgliedern auch im Falle eines Verlustes zu

• Die mitarbeitenden Familienmitglieder haben ein

Mitspracherecht, die Haftung gegenüber Dritten

bleibt jedoch beim Unternehmer

• Im Falle einer Veräußerung, Auflösung bzw. eines

Ausscheidens aus dem Unternehmen hat das

Familienmitglied Anspruch auf den Wertzuwachs

• Das Familienoberhaupt bzw. der

Unternehmensgründer hat in jedem Fall, unabhängig

vom tatsächlichen Arbeitseinsatz, mindestens 51 %

der Gewinne zu versteuern

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 37: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

37

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

VORTEILE NACHTEILE

• Geringer Gründungsaufwand

• Geringer Führungs- und Organisationsaufwand

• Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet

• Kein Mindestkapital vorgesehen; das

Gesellschaftskapital sollte aber der ausgeübten

Tätigkeit angemessen sein

• Es sind keine Gesellschaftsorgane notwendig:

jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft

gegenüber Dritten

• Die Bilanz muss nicht veröffentlicht werden

• Die Solidarhaftung erhöht die Kreditwürdigkeit

• Die Gesellschafter haften unbeschränkt und

solidarisch

• Die einzelnen Gesellschafter müssen im

Unternehmen arbeiten und es muss gemeinsam

entschieden werden

• Unüberlegte Entscheidungen eines Gesellschafters

könnten das Unternehmen und die Mitgesell-

schafter gefährden

HAFTUNG Volle Haftung aller Gesellschafter (auch mit dem Privatvermögen).

STEUERRECHT Transparenzbesteuerung IRPEF (anteilsmäßige progressive Besteuerung von jedem Gesellschafter), IRAP 2,68 % (proportional mit Absetz-Beträgen)

BUCHFÜHRUNG Doppelte Buchführung oder Wahlmöglichkeit für die vereinfachte Buchführung, sofern die betrieblichen Erlöse 400.000 € bei Dienstleistungsunternehmen (auch Handwerk) und 700.000 € bei allen anderen Unternehmen nicht übersteigen.

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

• Gesellschaftervertrag beim Notar• Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt

mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComunUnica) durch den No-tar. Die Daten, welche in der Regel ein Steuerberater für den Notar vorbe-reitet, werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

FIRMENNAME Die Gesellschaftsbezeichnung muss mindestens aus dem Namen eines oder mehrerer Gesellschafter zusammengesetzt sein, wobei auch das Gesellschaftsverhältnis angegeben werden muss. Beispiel: Autoexport des Hofer Klaus OHG

KOSTEN • Gründungsspesen (Notar/Wirtschaftsberater): ungefähr 2.500 €• Meldung Tätigkeitsbeginn: ungefähr 150 €• Jährliche Handelskammergebühr abhängig von evtl. vorhandenen

Betriebsstätten und vom Umsatz des Unternehmens, mindestens aber 130 €

• Jährliche Kosten Buchführung: ab 1.500 €• Jährliche Kosten Steuererklärungen: ab 800 €

Page 38: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

38

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Kommanditgesellschaft (KG)

HAFTUNG • Komplementäre haften unbeschränkt und solidarisch (auch mit dem Privatvermögen).

• Kommanditisten haften beschränkt mit ihrer Kapitaleinlage.

STEUERRECHT Transparenzbesteuerung IRPEF (anteilsmäßige progressive Besteuerung von jedem Gesellschafter), IRAP 2,68% (proportional mit Absetz-Beträgen)

BUCHFÜHRUNG Doppelte Buchführung oder Wahlmöglichkeit für die vereinfachte Buchfüh-rung, sofern die betrieblichen Erlöse 400.000 € bei Dienstleistungsunterneh-men (auch Handwerk) und 700.000 € bei allen anderen Unternehmen nicht übersteigen.

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

• Gesellschaftervertrag beim Notar• Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt

mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch den Notar. Die Daten, welche in der Regel der Steuerberater vorbereitet, werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

FIRMENNAME Die Gesellschaftsbezeichnung muss aus dem Namen eines oder mehrerer Komplementäre zusammengesetzt sein, wobei auch das Gesellschaftsver-hältnis angegeben werden muss. Sollte in der Gesellschaftsbezeichnung auch der Name eines Kommanditisten aufscheinen, so haftet dieser solidarisch und unbeschränkt mit den Komplementären. Es ist daher ratsam, keinen Namen eines Kommanditisten in die Gesellschaftsbezeichnung aufzunehmen. Beispiel: Paula Hofer & Franz Huber Büromöbel KG

KOSTEN • Gründungsspesen (Notar/Wirtschaftsberater): ungefähr 2.500 € • Meldung des Tätigkeitsbeginns: ungefähr 150 €• Jährliche Handelskammergebühr abhängig von evtl. vorhandenen Betriebs-

stätten und vom Umsatz des Unternehmens, mindestens aber 130 €• Jährliche Kosten Buchführung: ab 1.500 €• Jährliche Kosten Steuererklärungen: ab 800 €

VORTEILE NACHTEILE

• Geringer Gründungsaufwand

• Geringer Führungs- und Organisationsaufwand

• Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet

• Kein Mindestkapital vorgesehen, das

Gesellschaftskapital sollte aber der ausgeübten

Tätigkeit angemessen sein

• Es sind keine Gesellschaftsorgane notwendig

• Die Geschäftsführung steht nur den

Komplementären zu

• Kommanditisten haften nur beschränkt mit ihrer

Kapitaleinlage

• Der Kommanditist darf nicht im Betrieb

bestimmend und entscheidungstragend arbeiten

(sonst wird er automatisch zum Komplementär und

verliert die beschränkt Haftung)

• Es müssen zu jedem Zeitpunkt Komplementäre und

Kommanditisten Gesellschafter sein

Page 39: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

39

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

HAFTUNGDie Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage.

STEUERRECHT IRES 27,5% (proportionale Besteuerung), IRAP 2,68% (proportional mit Ab-setz-Beträgen); Wahlmöglichkeit für die Transparenzbesteuerung wie bei den Personenge-sellschaften; die betrieblichen Erträge dürfen max. 5,16 Mio. Euro betragen und die Gesellschaft darf höchstens 10 Gesellschafter (nur physische Perso-nen) haben.

BUCHFÜHRUNGDoppelte Buchführung

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

• Gesellschaftsvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde beim Notar• Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt

mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Daten werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

• Mindestkapital von 10.000 €• 25 % des Gesellschaftskapitals sind bei Gründung zu hinterlegen; es

besteht die Möglichkeit, die Hinterlegung durch eine Versicherungspolizze oder eine Bankgarantie zu ersetzen.

FIRMENNAME Die Gesellschaftsbezeichnung kann in einer beliebigen Fantasiebezeichnung bestehen, muss jedoch die Angabe „GmbH" enthalten.Beispiel: Fantasie GmbH Im Falle von nur einem Gesellschafter oder falls sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, sind diese Angaben der Gesellschaftsbezeichnung hinzuzufügen.

KOSTEN • Gründungsspesen (Notar/Wirtschaftsberater): ungefähr 4.000 € • Meldung Tätigkeitsbeginn: ungefähr 150 €• Jährliche Handelskammergebühr abhängig von evtl. vorhandenen Betriebs-

stätten und vom Umsatz des Unternehmens, mindestens aber 130 € • Jährliche Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher:

ab 309,87 €• Jährliche Kosten Buchführung: ab 3.000 €• Jährliche Kosten Steuererklärungen: ab 1.500 €

Page 40: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

40

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

VORTEILE NACHTEILE

• Die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingesetzten

Kapital. In folgenden Ausnahmefällen haften die

Gesellschafter voll und solidarisch:

- Wenn sie eigenmächtig und vorsätzlich

Handlungen durchführen (oder jemanden mit

deren Durchführung beauftragen), welche der

Gesellschaft, den Gesellschaftern oder Dritten

schaden.

- Wenn bei einer GmbH mit alleinigem Gesellschafter

das Gesellschaftskapital nicht zur Gänze eingezahlt

ist oder die Veröffentlichungspflichten über die

Tatsache, dass es sich um eine Ein-Personen-GmbH

handelt, nicht erfüllt werden.

- Wenn Handlungen, die zwischen Gründungsdatum

und Eintragung der Gesellschaft in das Handels-

register getätigt werden, und nach der Eintragung

in das Handelsregister nicht von der Gesellschaft

ratifiziert werden.

• Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter

oder auch Dritten übertragen werden.

• Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit

und kann unter ihrem Namen klagen und angeklagt

werden.

• Aufgrund eines Mindestkapitals von 10.000 € ist

diese Gesellschaftsform auch für kleine und mittlere

Unternehmen geeignet.

• Es besteht die Möglichkeit, die Transparenz-

besteuerung wie bei Personengesellschaften

anzuwenden.

• Vergleichsweise hohe Gründungskosten und viele

Gründungsformalitäten

• Einsetzung eines Überwachungsrates, sofern die

Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlus-

ses verpflichtend ist bzw. bestimmte Grenzwerte

(Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Anzahl Beschäftigte)

überschritten werden

• Jährliche Pflicht, die Vermögenssituation, die Ge-

winn- und Verlustrechnung, sowie den Bilanzan-

hang zu erstellen und beim Handelsregister zu

hinterlegen

• Pflicht, die Gesellschaftsbücher zu führen, wie z.B.

Buch der Gesellschafterversammlungen, Buch der

Beschlüsse des Verwaltungsrates, usw.

Page 41: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

41

Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vereinfachte GmbH)

HAFTUNG Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage.

STEUERRECHT IRES 27,5 % (proportionale Besteuerung), IRAP 2,68 % (proportional mit Ab-setzbeträgen); Wahlmöglichkeit für die Transparenzbesteuerung wie bei den Personenge-sellschaften; die betrieblichen Erträge dürfen max. 5,16 Mio. Euro betragen und die Gesellschaft darf höchstens 10 Gesellschafter (nur physische Perso-nen) haben.

BUCHFÜHRUNGDoppelte Buchführung

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

• Gesellschaftsvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde beim Notar• Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister er-

folgt mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Daten werden von Seiten der Handelskammer automatisch an die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

• Das Gesellschaftskapital muss mindestens 1 € betragen und darf 9.999 € nicht überschreiten, wobei der Betrag bei Gründung von dem/den Gesellschafter/n an das Verwaltungsorgan übergeben werden muss.

• Die Gesellschafter können nur physische Personen sein.

FIRMENNAME Die Gesellschaftsbezeichnung kann in einer beliebigen Fantasiebezeichnung bestehen, muss jedoch die Angabe „Vereinfachte GmbH“ enthalten.Beispiel: Fantasie Vereinfachte GmbH Im Falle von nur einem Gesellschafter oder falls sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, sind diese Angaben der Gesellschaftsbezeichnung hinzuzufügen.

KOSTEN • Es ist kein Notar-Honorar geschuldet (lediglich vorausbezahlte Spesen und Registergebühren für den Gründungsakt von ca. 250 €)

• Beratungsleistungen für den Steuerberater: ca. 200 €• Meldung Tätigkeitsbeginn: ungefähr 150 €• Jährliche Handelskammergebühr abhängig von evtl. vorhandenen Betriebs-

stätten und vom Umsatz des Unternehmens, mindestens aber 130 € • Jährliche Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher:

ab 309,87 €• Jährliche Kosten Buchführung: ab 3.000 €• Jährliche Kosten Steuererklärungen: ab 1.500 €

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Page 42: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

42

VORTEILE NACHTEILE

• Die Gesellschafter haften nur mit ihrem

eingesetzten Kapital.

• Die Geschäftsführung kann einem Gesellschafter

oder auch Dritten übertragen werden.

• Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit

und kann unter ihrem Namen klagen und angeklagt

werden.

• Es besteht die Möglichkeit, die Transparenz-

besteuerung wie bei Personengesellschaften

anzuwenden.

• Es besteht die Möglichkeit für die Umwandlung in

eine ordentliche GmbH.

• Der Gesellschaftsvertrag muss weitgehend der

ministeriellen Vorlage entsprechen.

• Aufgrund des niedrigen Gesellschaftskapitals sehr

beschränkt kreditwürdig bzw. nur mit persönlichen

Garantien der Gesellschafter.

• Jährliche Pflicht, die Vermögenssituation, die

Gewinn- und Verlustrechnung, sowie den

Bilanzanhang zu erstellen und beim

Handelsregister zu hinterlegen.

• Pflicht, die Gesellschaftsbücher zu führen, wie z.B.

Buch der Gesellschafterversammlungen, Buch der

Beschlüsse des Verwaltungsrates, usw.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Genossenschaften

HAFTUNG Beschränkte Haftung: die Mitglieder haften ausschließlich mit ihrer Kapi-taleinlage.

STEUERRECHT • Körperschaftssteuer (IRES) von 27,5 % Die Gewinne von Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförde-rung unterliegen der Körperschaftssteuer (IRES) wie folgt:- Landwirtschaftliche Genossenschaften und kleine Fischereigenossen-

schaften: 23 % des Nettogewinnes- Konsumgenossenschaften: 68 % des Nettogewinnes- Kreditgenossenschaften: 34 % des Nettogewinnes- Sozialgenossenschaften: 3 % des Nettogewinnes- Andere Genossenschaften (z.B. Bau, Arbeit, u.a.): 43 % des NettogewinnesDie Gewinne von Genossenschaften ohne vorwiegende Mitgliederförde-rung unterliegen der Körperschaftssteuer wie folgt:- 70 % des Nettogewinnes, sofern 27 % des Nettogewinnes einer unteil-

baren Rücklage zugeführt werden und 3 % in den Fonds für wechselsei-tige Unterstützung und Förderung des Genossenschaftswesens einbe-zahlt werden.

Page 43: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

43

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

• Regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP) von 2,68 % Neu gegründete Genossenschaften sind von der IRAP für die ers-ten fünf Jahre ihrer Tätigkeit befreit. Das gilt (vorbehaltlich ei-ner möglichen Verlängerung) nur für jene Genossenschaften, welche innerhalb 31. Dezember 2015 neu gegründet werden. Soziale Genossenschaften sind von der IRAP ohne zeitliche Begrenzung befreit. Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen für die IRAP auch kurzfristig ändern und daher leicht abge-änderte Steuersätze zur Anwendung kommen können.

BUCHFÜHRUNGDoppelte Buchführung

GRÜNDUNGS-FORMALITÄTEN

• Gründungsvertrag in Form einer öffentlichen Urkunde beim Notar, dem die Gesellschaftssatzung beizufügen ist.

• Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt mittels der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Daten werden von Seiten der Handelskammer automatisch an das Südtiroler Genossenschaftsregister, die Agentur der Einnahmen, das NISF und das INAIL weitergeleitet.

FIRMENNAME Die Bezeichnung der Genossenschaft kann einen beliebigen Namen anneh-men, muss jedoch die Angabe „Genossenschaft“ enthalten. Beispiel: Fantasie Genossenschaft

KOSTEN • Notarspesen und Gründungsformalitäten: ca. 2.500 €• Jährliche Handelskammergebühr, abhängig von den Umsatzerlösen und

den vorhandenen Betriebsstätten mit einer Mindestgebühr von 130 €• Jährliche Kosten für Buchführung: ab 2.500 €• Jährliche Kosten für Steuererklärungen: ab 1.500 €

VORTEILE NACHTEILE

• Die Mitglieder haften ausschließlich mit ihrer Kapi-

taleinlage.

• Alle Mitglieder sind gleichwertig an der Genossen-

schaft beteiligt: Das Stimmrecht ist unabhängig von

der Höhe der Kapitaleinlage.

• Beteiligung aller Mitglieder an den Entscheidungs-

prozessen.

• Die Genossenschaft hat eine eigene Rechtspersön-

lichkeit.

• Variables Gesellschaftskapital – neue Mitglieder

können ohne Notarspesen aufgenommen werden.

• Mindestkapital niedriger als bei AG und GmbH (bei

Genossenschaften beträgt der Mindestkapitalanteil

pro Mitglied 25 €).

• Verschiedene gesetzliche Auflagen und regelmäßige

Kontrollen

• Gewinnausschüttung nur sehr begrenzt möglich

• Oft eine geringe Kapitalisierung

Page 44: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

44

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

2.6. NEBENBERUFLICH EIN UNTERNEHMEN GRÜNDENWer beabsichtigt, neben seiner Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zusätzlich ein Unternehmen zu gründen,

der sollte dieses Vorhaben vorher gut überlegen und abwägen, denn mit dieser Entscheidung sind vor allem

arbeits- und steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und familiäre Aspekte verbunden.

Gemäß den Bestimmungen des ZGB hat jeder Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis grundsätzlich eine

Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer darf weder für sich, noch

für Dritte Geschäfte abwickeln, die im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehen. Es dürfen auch keine

Informationen über die Organisation und die Produktionsverfahren des Unternehmens verbreitet werden,

die dem Arbeitgeber einen Schaden entstehen lassen. Sollte eine selbstständige Nebentätigkeit begonnen

werden, die nicht im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht, so sollte der Arbeitgeber darüber informiert

werden, damit die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Angestelltentätigkeit (z.B. Arbeitszeit,

Erholungszeiten) durch die Nebentätigkeit nicht verletzt werden.

Bei öffentlichen Bediensteten regelt das Landesgesetz Nr. 16 vom 10.08.1995 die Unvereinbarkeit und

Ämterhäufung (Nebenbeschäftigungen). Die Kernaussage dieser Bestimmung ist jene, dass grundsätzlich für

einen Bediensteten der Landesverwaltung mit Vollzeitvertrag die Ausübung des Handels, einer gewerblichen

und freiberuflichen Tätigkeit, oder der Eintritt in ein privates oder öffentliches Dienstverhältnis untersagt

sind.

Von diesem Grundsatz kann in bestimmten Fällen abgewichen werden. Einem Teilzeitbeschäftigten, dem

die Landesregierung keinen Arbeitsvertrag mit Vollzeit anbieten kann, wird grundsätzlich die Möglichkeit

gegeben, das wirtschaftliche Einkommen aufzubessern. Auf Antrag des Bediensteten und mit Einverständ-

nis des jeweiligen Vorgesetzten, wird von der Personalabteilung von Fall zu Fall eine entsprechende Ermäch-

tigung erteilt. Eventuelle weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Autonomen

Provinz Bozen - Südtirol, Abteilung Personal, Amt für Verwaltungspersonal.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sollten bei Aufnahme einer selbstständigen Nebentätigkeit in jedem Fall mit

dem Arbeitgeber klare Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Erholungszeiten und der

Nutzung der Arbeitsgeräte am Arbeitsplatz, gegebenenfalls mit dem Beistand eines Arbeitsrechtsberaters,

getroffen werden. Dadurch kann eine mögliche Unvereinbarkeit der Nebenbeschäftigung mit den gesetzlich

vorgesehenen Einschränkungen des Angestelltenverhältnisses vermieden werden.

Page 45: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

45

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - RECHTSFORM

Je nach Art der ausgeübten Nebentätigkeit müssen die fürsorge- und sozialversicherungsrechtlichen

Aspekte abgeklärt werden. Ob die Pflicht zur Eintragung und Einzahlung in eine zusätzliche Fürsorge- und

Sozialversicherung besteht, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Sollte jedoch die Pflicht für eine zusätzliche

Eintragung bestehen, müssen die einzuzahlenden Beiträge für die Fürsorge- und Sozialversicherung in die

Kostenkalkulation einberechnet werden.

Aus steuerrechtlicher Sicht muss ein nebenberuflicher Unternehmer wissen, dass die erwirtschafteten

Gewinne aus der zusätzlichen Tätigkeit der progressiven Einkommensbesteuerung unterliegen. Durch das

zusätzliche Einkommen kommt der Steuerpflichtige im Regelfall in eine höhere Steuerklasse, womit jeder

Einkommenszuwachs aufgrund der progressiven Steuersätze verhältnismäßig stärker besteuert wird.

Vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sollten die Voraussetzungen für Kleinstunternehmer geprüft

werden. Anstelle einer progressiven Einkommensbesteuerung könnte eine begünstigte Ersatzbesteuerung

angewandt werden. Die Steuern müssen im Rahmen der Abfassung der Steuererklärung entrichtet werden.

Wichtig ist, dass sich der nebenberufliche Unternehmer über die Kosten und den Aufwand für die Führung

des Unternehmens bewusst ist, damit das Ziel der nebenberuflichen Tätigkeit auch erreicht wird.

Das unternehmerische Vorhaben sollte auch im familiären Umfeld besprochen werden, denn eine zusätzliche

Tätigkeit reduziert die verfügbare Zeit für Familie und Freunde.

Vor der Aufnahme einer unternehmerischen Nebentätigkeit sollte das wirtschaftliche

Vor haben mit Hilfe eines Steuer- und Arbeitsrechtsberaters besprochen werden. Tipp

Page 46: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

46

Unternehmensgründer müssen – nicht nur bei der Erarbeitung des ersten Unternehmenskonzeptes, son-

dern dauerhaft – den Markt im Auge behalten. Das heißt: Angebote auf diesem Markt, Kunden, Konkurrenz

und die Entwicklung in der Branche. Dieser Blick auf den Markt, das marktorientierte Beobachten, Planen

und Handeln sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg gerade eines jungen Unternehmens.

Als allgemeiner Orientierungsrahmen sind dabei die „4 P“ des Marketing hilfreich: Product, Price, Place,

Promotion.

Nachdem Sie den Markt, auf dem Sie tätig wer-

den wollen, genau kennen, müssen Sie die Pro-

dukte oder Dienstleistungen (Product) und den

dazugehörigen Preis (Price) definieren. Sie müs-

sen einen effizienten Vertriebsweg finden, wie

Sie am besten zum Kunden kommen (Place) und

wie Sie die Kunden auf Ihre Produkte aufmerk-

sam machen (Promotion). Dieser Kreislauf soll-

te ständig im Hinblick auf den sich ändernden

Markt hinterfragt werden.

9 Vgl. Von der Idee zum eigenen Unternehmen, 2010, Seite 28

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

3. MARKETING9

DIE „4 P“ DES MARKETING

Welche Eigenschaften muss das Produkt/die Dienstleistung haben?

Welchen Preis sind meine Kunden bereit, für das Produkt/die Dienstleistung zu zahlen?

PRODUKTPOLITIK(PRODUCT)

DISTRIBUTIONSPOLITIK(PLACE)

Ausstattungselemente Qualität Kundendienst Menge Design Verpackung

Distributionskanäle Warenlogistik Absatzmittler Absatzweg Standort

PREISPOLITIK(PRICE)

KOMMUNIKATIONSPOLITIK(PROMOTION)

Preisstrategie (Listen-) Preis Rabatt/Skonto Zahlungsfristen Preisdifferenzierung Zahlungsbedingungen

Klassische Werbung Verkaufsförderung Public Relations Product Placement Messen

Wie kommuniziere ich am besten mit meinen Kunden?

Wie vertreibe ich das Produkt/die Dienstleistung am besten?

Page 47: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

47

3.1. PRODUCT (PRODUKT UND DIENSTLEISTUNG)Ihr Geschäftsvorhaben beruht auf einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und deren Nutzen für den End-

kunden. Wichtig ist, dass Sie Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten und veranschaulichen, wie sich Ihr

Produkt von den Angeboten der Mitbewerber unterscheidet. Den Kundennutzen sollten Sie nie aus den

Augen verlieren, da sich das Verhalten und die Wünsche der Kunden ständig ändern.

Ein Gründungsvorhaben auf Basis einer neuen Produkt- oder Dienstleistungsidee macht nur Sinn, wenn

die neue „Leistung" bisherigen Angeboten überlegen ist. Erläutern Sie deshalb, welche Funktion das

Produkt oder die Dienstleistung erfüllt und wel-

chen Nutzen der Kunde daraus ziehen kann.

Sollten vergleichbare Produkte und Dienst-

leistungen von Mitbewerbern bereits auf dem

Markt sein, müssen Sie überzeugend begrün-

den, welcher Zusatznutzen dem Kunden durch

Ihr Angebot entsteht. Versetzen Sie sich dazu

in die Lage des Kunden und wägen Sie die Vor-

und Nachteile gründlich ab. Bewerten Sie die

Angebote Ihrer Mitbewerber nach den gleichen

Kriterien.

Sie sollten auch gut überlegen, wie das Produkt produziert wird, wie Garantien und Wartungen geregelt

werden und ob Partnerschaften mit anderen Unternehmen notwendig sind.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 48: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

48

3.2. PRICE (PREISPOLITIK)Bei der Festlegung des Preises müssen Sie zwei Grundregeln beachten:

1. Marktpreis: Der Preis darf von dem der Konkurrenz nicht zu weit abweichen. Er wird natürlich von

der angestrebten Preisstrategie abhängen, die Basis ist aber die Bereitschaft des Kunden, für das Produkt

diesen Preis zu bezahlen. Dies hängt vom Nutzen Ihres Produktes für den Kunden ab. In Ihrer Geschäftsidee

oder Produktbeschreibung haben Sie den Kundennutzen ausgewiesen und vielleicht auch quantifiziert.

Legen Sie eine Preisspanne in Anlehnung an den quantifizierten Kundennutzen Ihres Produkts fest. Sie

können Ihre Annahmen zusätzlich in Gesprächen mit potenziellen Kunden verifizieren und verfeinern.

2. Kostenpreis: Der Preis muss die Kosten decken und eine branchengerechte Marge garantieren. Das Verhält-

nis „Preis zu Kosten" wird kritisch, wenn der erzielbare Preis die Kosten auf absehbare Zeit nicht mehr deckt.

Für viele Unternehmen liegt der betriebswirtschaftlich ermittelte Kostenpreis über dem Marktpreis. Es gibt

drei Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

• Eine Veränderung der Zielgruppe: Wer würde den Kostenpreis bezahlen?

• Eine Überprüfung der Kosten: Durch Kostensenkungen kann auch der Angebotspreis reduziert werden.

Wo und wie können Kosten eingespart werden?

• Eine Verbesserung des Angebots: Hier können Sie sich gegebenenfalls daran orientieren, was Sie bei

Ihrem Konkurrenten mit höheren Preisen erfahren haben.

Welche Preisstrategie Sie wählen, hängt von Ihrem Ziel ab: Wollen Sie mit einem tiefen Preis rasch den

Markt „durchdringen" (Penetrationsstrategie), oder wollen Sie von Anfang an einen möglichst hohen Ertrag

erzielen (Abschöpfungsstrategie)?

Neue Unternehmen verfolgen in der Regel eine Abschöpfungsstrategie:

• Ein neues Produkt wird gemäß der bisherigen Überlegungen als „besser" positioniert, somit darf es auch

mehr kosten.

• Höhere Preise führen in der Regel zu höheren Margen und ermöglichen dem neuen Unternehmen, das

Wachstum selbst zu finanzieren.

• Anders als Abschöpfungsstrategien erfordern Penetrationsstrategien prinzipiell hohe Anfangsinvesti-

tionen, damit die produzierten Stückzahlen der höheren Nachfrage auch gerecht werden kann.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 49: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

49

Ihre Produkte oder Dienstleistungen müssen physisch Ihre Kunden erreichen. Hinter dieser simplen Aussage

steckt eine weitere wichtige Marketingentscheidung: Auf welchem Weg, über welchen „Vertriebskanal"

wollen Sie Ihr Produkt absetzen?

Die Wahl des Vertriebskanals wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zum Beispiel: Wie groß ist die

Zahl der potenziellen Kunden? Handelt es sich bei den Kunden um Unternehmen oder Privatpersonen?

Welche Art des Einkaufens bevorzugen diese? Ist das Produkt erklärungsbedürftig? Liegt das Produkt eher

im oberen oder im unteren Preissegment? Grundsätzlich müssen Sie sich überlegen, ob Ihr Unternehmen den

Vertrieb selbst übernehmen oder einer spezialisierten Organisation übertragen will. Solche „Make-or-buy"-

Entscheidungen beeinflussen die Organisation und das Geschäftssystem Ihres Unternehmens wesentlich.

Die Wahl des Vertriebskanals hängt somit stark mit anderen Marketingentscheidungen zusammen und

wirkt sich wiederum auf weitere Maßnahmen aus.

Vertriebsformen lassen sich grob in Direktvertrieb und Fremdvertrieb unterteilen. Technische Entwicklungen,

insbesondere die Informationstechnologie, haben das Spektrum der Vertriebskanäle in den letzten Jahren

stark erweitert. Hier eine Auswahl:

• Externe Vertreter: spezialisierte Unternehmen vertreiben als Agenten die Produkte verschiedener

Hersteller; sie übernehmen die Funktion des eigenen Verkäufers. Wenn sie nicht verkaufen, fallen auch

keine Kommissionen an. Das macht diesen Kanal für neue Unternehmen attraktiv, da das Risiko begrenzt

wird. Gute Agenten sind allerdings nicht immer einfach zu finden.

• Eigene Vertriebsmitarbeiter: Sie werden vor allem bei komplexen Produkten (z. B. Investitionsgütern)

eingesetzt, die vom Verkäufer gute Produktkenntnisse verlangen. Persönliche Kundenbesuche sind sehr

aufwendig, die Zahl der Kunden muss deshalb limitiert sein. Eigene Vertriebsmitarbeiter als Vertriebskanal

sind relativ teuer und lohnen sich nur bei erklärungsbedürftigen Produkten.

• Fremde Einzelhandelsgeschäfte: Produkte werden über den Einzelhandel mit gutem Zugang zu den

potenziellen Kunden verkauft. Wichtig ist es, einen guten Platz im Verkaufsregal zu bekommen, den

natürlich auch die Konkurrenz begehrt und der deshalb entsprechend teuer ist. Zudem muss das Produkt

dem Einzelhandel einen guten Gewinn ermöglichen, damit er es überhaupt ins Sortiment aufnimmt.

3.3. PLACE (DISTRIBUTION UND VERTRIEB)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 50: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

50

• Großhandel: Für ein kleines Unternehmen kann es schwierig sein, Kontakt zu einer großen Zahl von

Einzelhändlern zu pflegen. Ein Großhändler, der über gute Kontakte zum Einzelhandel verfügt, kann diese

Funktion übernehmen. Er kann dazu beitragen, die „Marktdurchdringung" zu erhöhen und gleichzeitig

die Vertriebskosten zu senken. Andererseits verlangt der Großhandel auch eine Marge für seine Tätigkeit.

• Eigene Vertriebsstellen: Der Vertrieb über eigene Läden wird gewählt, wenn die Gestaltung des

„Einkaufserlebnisses" von zentraler Bedeutung für das Angebot ist und keine große Zahl von Läden

nötig ist, um den Markt abzudecken. Eigene Geschäfte erfordern Investitionen, ermöglichen aber die

beste Kontrolle über den Vertrieb.

• Franchising: Eine Geschäftsidee wird von sogenannten Franchise-Nehmern gegen eine Gebühr

selbstständig umgesetzt, wobei der Franchise-Geber die Geschäftspolitik weiter bestimmt (ein bekanntes

Beispiel ist McDonald's). Franchising ermöglicht rasches geographisches Wachstum und gleichzeitig

Kontrolle über das Vertriebskonzept, allerdings auch große eigene Investitionen.

• Internet: Sehr viele Unternehmen vertreiben ihre Produkte im Internet, da mit relativ geringen Kosten

ein weltweiter Markt erreichbar ist. Diese Vertriebsform hat sich in den letzten Jahren durchgesetzt und

wird zunehmend wichtiger.

Der Vertrieb – vor allem der Fremdvertrieb – ist heute oft das Teuerste an einem Produkt. In einigen

Branchen machen die Herstellungskosten nur ca. 10 % des Endpreises aus. Der Großteil der anfallenden

Kosten entfällt auf Transporte, Händlerrabatte oder Provisionen. Dies zeigt, dass der Vertrieb aufwendig ist

und nicht unterschätzt werden darf. Planen Sie also sorgfältig!

Zum Vertrieb gehören auch verkaufsfördernde Maßnahmen, wie Service und Kundendienst. Viele Kunden

entscheiden sich heute für Anbieter, die einen Service oder Kundendienst anbieten. Verstehen Sie sich als

„Problemlöser” Ihrer Kunden. Bieten Sie im Unterschied zur Konkurrenz einen „Zusatznutzen” an.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 51: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

51

Damit die potenziellen Kunden Ihr Angebot überhaupt wahrnehmen, müssen sie es kennen. Sie müssen dafür

werben: Auffallen, informieren, überzeugen und Vertrauen schaffen sind Aufgabe der Kommunikation. Diese

soll dem Kunden den Nutzen Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung erläutern, und sie muss den Kunden

davon überzeugen, dass Ihr Angebot sein Bedürfnis besser abdeckt als das Angebot von konkurrierenden

Unternehmen. Gehör beim Kunden können Sie sich auf unterschiedliche Weise verschaffen:

• Klassische Werbung: Zeitungen, Zeitschriften, Fachjournale, Radio, Fernsehen, Kino

• Direktmarketing: Direct Mail an ausgewählte Kunden, Telefonanrufe, Internet - Newsletter

• Public Relations: Artikel in Printmedien über Ihr Produkt, Ihr Unternehmen, über Sie selbst, verfasst von

Ihnen oder von Journalisten

• Ausstellungen, Messen, Kundenbesuche: Sie stellen Ihr Produkt persönlich bei möglichen Kunden vor

• Verkaufsförderung: Aktionen am Ort des Verkaufsgeschehens, wie z. B. Gewinnspiele, Produktproben

oder Gutscheine

• Internetwerbung: Sie schalten Werbebanner auf frequentierten Seiten

• Verpackung: Ein auffallendes Design für Ihr Produkt ist sehr werbewirksam, da der Kunde am Ort des

Verkaufsgeschehens direkt beeinflusst wird

• Events: Sie können bei größeren Veranstaltungen vor Ort für Ihre Produkte werben.

Kommunikation ist teuer. Verzetteln Sie deshalb Ihre Kräfte nicht. Kalkulieren Sie genau, wie viel Werbung

Sie sich pro Verkaufsabschluss leisten können, und wählen Sie Ihre Kommunikationsmittel danach aus.

Fokussierte Kommunikation ist wesentlich effektiver. Sie müssen deshalb genau überlegen über welche

Werbemittel Sie Ihre Ziele am besten erreichen.

Wenn Sie die Kunden ansprechen, konzentrieren Sie sich auf jene Personen, welche die Kaufentscheidung

treffen bzw. den größten Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.

3.4. PROMOTION (KOMMUNIKATIONSPOLITIK)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 52: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

52

Mit dem richtigen Online-Marketing-Konzept kann auch ein kleines oder mittelständisches Unternehmen

mit geringem Budget effektiv auf sein Angebot aufmerksam machen. Hierzu bietet das Online-Marketing

vielfältige Möglichkeiten und einzigartige Vorteile, die in erster Linie auf den spezifischen Eigenschaften

des Mediums Internet basieren.

Online-Marketing ermöglicht Unternehmen eine deutlich effizientere Zielgruppeneingrenzung (engl.

Targeting) als das Marketing in anderen Medien. Im Internet können Unternehmen ihre Zielgruppen

individuell ansprechen und mit ihnen in einen direkten Dialog treten, ohne dafür das Medium wechseln zu

müssen.

Über einen Online-Shop ist auch der sofortige Verkauf von Unternehmensangeboten möglich. Arbeitsabläufe

– von der Bestellung über die Auslieferung bis hin zur Rechnung – können mit Hilfe des Internets vereinfacht

und so Kosten in der Prozessabwicklung eingespart werden. Neue erfolgsbasierte Bezahlmodelle tragen

ebenfalls zu einer hohen Gewinnspanne bei.

Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der Erfolgsmessung einzigartig, da jeder Klick im Internet unmittelbar

erfasst und analysiert werden kann.

Möglichkeiten und Maßnahmen im Online-Marketing

• Unternehmenswebsite: Die Präsenz im Internet

Die Unternehmenswebsite ist für Firmen der „virtuelle Geschäftsraum“ im Internet. Hier empfangen Sie

Ihre Kunden und Interessenten online. Mit Hilfe der Unternehmenswebsite können Sie sich umfassend im

Internet präsentieren, um Besucher von sich und Ihrem Angebot zu überzeugen und sie bestenfalls als

Kunden zu gewinnen.

Neben dem Inhalt spielt die Benutzerfreundlichkeit der Seiten eine wichtige Rolle. Nicht viel anders als im

„wahren Leben“, wo Geschäfte bevorzugt werden, in denen man schnell und freundlich bedient wird, sollte

auch die Unternehmenswebsite die Bedürfnisse der Besucher in Sachen Aufbau, Inhalt und Gestaltung nicht

aus den Augen verlieren. Eine informative und benutzerfreundliche Internetpräsenz ist für Unternehmen

ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Kundengewinnung.

3.5. ONLINE-MARKETING10

10 Vgl. www.onlinemarketing-praxis.de (Stand: 2014)

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 53: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

53

• Suchmaschinenmarketing: Von potenziellen Kunden gefunden werden

Damit ein Unternehmen und seine Produkte und Dienstleistungen im Internet gefunden werden, muss

es bei den wichtigen Suchmaschinen präsent sein. Durch Suchmaschinenoptimierung lässt sich die

Platzierung in den Trefferlisten einer Suchmaschine verbessern. Direkt beworben wird die Seite mit Hilfe

von Suchmaschinenwerbung. Wichtig ist hier die Zielgruppe: Während man bei Google die Gesamtheit aller

Internetnutzer erreicht, bieten Business-Suchmaschinen geschäftliche Angebote, lokale Suchmaschinen

fokussieren auf eine bestimmte Region und Branchenportale auf eine spezielle Branche. Mit der richtigen

Suchmaschine können Interessenten gezielt angesprochen und als Kunden gewonnen werden.

• Display-Marketing: Bekanntheit steigern über Banner & Co.

Auf neue Angebote aufmerksam machen und den eigenen Bekanntheitsgrad steigern – diese Möglichkeiten

bieten grafische Elemente wie Banner und Buttons oder werbliche Text- und Bildinhalte auf Websites.

Wichtige Voraussetzung im Display-Marketing: Die Werbung muss genau auf jenen Websites zu sehen

sein, auf denen sich auch die eigene Zielgruppe aufhält.

• E-Mail-Marketing: Die persönliche Kundenansprache

Wer über einen hohen Anteil an Stammkunden verfügt und diese weiter an sich binden möchte oder aber

einen Online-Shop betreibt, sollte über E-Mail-Marketing nachdenken. Mit E-Mailings, zum Beispiel in

Form von Newslettern, können Kunden schnell, einfach und vergleichsweise kostengünstig angesprochen

und regelmäßig mit relevanten Informationen versorgt werden. Spezielle Angebote, die direkt zum eigenen

Online-Shop führen, unterstützen zusätzlich den Abverkauf.

• Online-PR: Durch Kompetenz überzeugen

In einer nicht werblichen Form können sich Unternehmen mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

im Internet präsentieren. Als Spezialist auf dem eigenen Fachgebiet gibt es zahlreiche Möglichkeiten,

das eigene Unternehmen und sein Angebot im Internet zu präsentieren. Unternehmensmeldungen,

Hintergrundinformationen, Fachbeiträge, Interviews oder Studien helfen, die Bekanntheit zu steigern, ein

gutes Image aufzubauen oder Interessenten zu gewinnen.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 54: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

54

• Social Media: Dialog und Transparenz schaffen Nähe zur Zielgruppe

Interaktive Webangebote ermöglichen Ihnen völlig neue Wege der Zielgruppenansprache, da Sie hier direkt

auf Anfragen und Kritik der Internetnutzer eingehen können. Neben Blogs und Foren sind soziale Medien

wie Facebook, Twitter, Youtube, Xing oder Google+ von Bedeutung.

Durch diese sozialen Medien haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Community (deutsch: Gemeinschaft

oder Gruppe) aufzubauen, die im Optimalfall genau aus Ihrer Zielgruppe besteht. In Social Media können Sie

informative wie auch unterhaltsame Themen veröffentlichen, Ihre Community in unternehmensrelevante

Entscheidungsprozesse einbeziehen sowie schnell, persönlich und konkret Hilfestellung leisten.

Eine Goldene Regel im Social Media-Umfeld: Beweisen Sie Transparenz! Die offene Kommunikation

sollte als Chance betrachtet werden, Kundenwünsche strategisch sinnvoll in zukünftige Projekte Ihres

Unternehmens einzubinden. Achten Sie darauf, dass Sie den Nutzern einen Mehrwert bieten, denn nur

dann wird Ihr Social-Media-Angebot auch genutzt. Viele Unternehmen nutzen Social Media u. a. für die

Gewinnung neuer Mitarbeiter.

• Affiliate-Marketing: Partnerschaftlich zum Erfolg

Durch Partnerprogramme können Sie für Ihr Unternehmen ein Vertriebsnetzwerk im Internet aufbauen.

Grundsätzlich ist Affiliate-Marketing nichts anderes als die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen

einem werbetreibenden Unternehmen und einem Websitebetreiber im Internet. Im Rahmen dieser

Partnerschaft stellt der Websitebetreiber dem Unternehmen Werbemöglichkeiten auf seinen Seiten zur

Verfügung. Diese werden vom Werbetreibenden mit entsprechenden Inhalten gefüllt, um die Zielgruppe

direkt auf der Partnersite anzusprechen. Der Websitebetreiber erhält im Gegenzug eine Provision. Dabei

kann es sich beispielsweise um eine Vergütung für einen Werbezeitraum, pro Tausend Werbeeinblendungen,

Klick, gewonnenen Kontakt oder eingegangene Bestellung handeln.

Neben den genannten Möglichkeiten des Online-Marketings zeichnen sich weitere Trends ab. So gewinnt

Mobile-Marketing durch die hohe Verbreitung von Smartphones und Tablet-PCs immer stärker an

Bedeutung. Aber auch von Content-Marketing oder Lead-Management werden wir in Zukunft noch mehr

hören.

Die Möglichkeiten des Online-Marketings sind vielfältig und bieten Unternehmen viele Chancen, das

Internet erfolgreich für sich zu nutzen.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - MARKETING

Page 55: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

55

Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens. Die genaue

Ermittlung des Kapitalbedarfs gehört deshalb zu den wesentlichen Aufgaben jeder Unternehmensgründung.

Mit ein paar Zahlen über den Daumen gepeilt ist es hier nicht getan. Es bedarf vielmehr einer genauen,

realistischen Berechnung in Form eines Kapitalbedarfsplans, der auch eine der tragenden Säulen Ihres

gesamten Geschäftsplans (Businessplan) darstellt (siehe Seite 65).

Eine möglichst genaue Kapitalbedarfsplanung hilft, die Liquidität zu sichern und die Zahlungsunfähigkeit

(Insolvenz) zu vermeiden. Dazu gehört aber nicht nur der langfristige Kapitalbedarf für das Anlagevermögen

wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, sondern auch der kurzfristige Kapitalbedarf für das

Umlaufvermögen. Hier müssen Sie an das Material- und Warenlager und an noch nicht eingegangene

Zahlungen denken. Nicht zuletzt sollten Sie die finanziellen Belastungen während der Anlaufphase des

Betriebes berücksichtigen.11

4.1. KAPITALBEDARF

Für Ihren Betrieb unterscheiden Sie zwischen dem kurz- und langfristigen Kapitalbedarf. Während Sie

den langfristigen Kapitalbedarf anhand von Kostenvoranschlägen relativ einfach ermitteln können, ist es

beim kurzfristigen Kapitalbedarf (z.B. Betriebsmittel für den laufenden Betrieb des Unternehmens) weitaus

schwieriger. Er hängt von der jeweiligen Branche, den Umsätzen, den Zahlungsgepflogenheiten, usw. ab.

Berechnen Sie also, wie viel Kapital Sie für Ihre Gründung und die Anfangsphase brauchen. Bedenken Sie

aber auch, dass der Kapitalbedarf weder verschwenderisch noch zu knapp ermittelt werden darf: Zu knapp

bedeutet Liquiditätsmangel und damit recht schnell Probleme; zu viel bedeutet Liquiditätsüberhang und

damit hohe Finanzkosten; beides ist zu vermeiden. Eine Vorlage für eine Kapitalbedarfsrechnung finden

Sie auf Seite 69.

11 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 65

4. FINANZIERUNG

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 56: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

56

4.2. EIGENKAPITALWie viel Kapital können Sie selbst aufbringen? Überlegen Sie mit Hilfe einer Aufstellung, was Sie an Bar-

geld, an Sachwerten, die Sie flüssig machen können (Wertpapiere, Wertgegenstände), aber auch an Werten,

die Sie eventuell belehnen lassen können (Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundbesitz), besitzen.

Eigenkapital stellt die Grundlage zur Finanzierung Ihrer Investitionen dar und wird als Maß für das Eigen-

risiko bewertet. Fehlendes Eigenkapital macht Ihr Vorhaben zwar schwieriger, muss aber nicht der Grund

sein, um Ihre Geschäftsidee gleich zu verwerfen. Es gibt keine allgemein gültige Regel dafür, wie viel

Eigenkapital Sie als Prozentsatz des Gesamtkapitals aufbringen müssen; dies ist stark branchenabhängig.

Generell gilt jedoch, dass das Eigenkapital ca. 30 % bis 40 % des notwendigen Finanzierungsbedarfs ab-

decken soll.12

Als weiterer Parameter kann auch die folgende Überlegung gelten: Ein neues Unternehmen erwirtschaf-

tet im ersten Jahr nur selten Gewinne. Daher ist es notwendig, Eigenkapital in der Höhe von mindestens

dreimal des im ersten Jahr erwarteten Verlustes einzubringen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Risiken

in Bezug auf die Finanzierung, denn Geldgeber beteiligen sich nur selten am Risiko, auf keinen Fall aber

übernehmen sie es zu 100 %.

Ist Ihr Eigenkapital für Ihr Vorhaben nicht ausreichend, können Teilhaber (Gesellschafter) eine Alternative

darstellen. Hier gilt der Grundsatz: Besser Gewinne teilen, als wegen Liquiditätsmangel auf die Gründung

des Unternehmens zu verzichten; oder noch schlechter: Aus Liquiditätsmangel nach kurzer Zeit wieder

schließen und jahrelang Schulden abtragen. Eine zweite Alternative könnten eventuell Kredite von Ver-

wandten oder Freunden sein.

Informieren Sie sich auch über mögliche öffentliche Beihilfen und Förderungen. Dabei gilt der Grundsatz:

Öffentliche Förderungen helfen dem Unternehmensgründer, in den ersten Jahren die Liquidität zu sichern.

Das Unternehmen selbst muss aber von Anfang an so geplant sein, dass es auch ohne Förderungen über die

Runden kommt. Förderungen sind in diesem Zusammenhang als Erleichterungen zu verstehen, nicht aber

als Voraussetzung für den Erfolg.

Auch Leasing, Factoring und andere Finanzierungsformen sind als Alternativen möglich, zu Beginn emp-

fehlen Experten jedoch eher die traditionellen Finanzierungen. Sie sind leichter zu überblicken und eignen

sich gerade für Unternehmensgründungen. Die Wahl der Hausbank als Partner ist sehr wichtig und kann

unter Umständen ausschlaggebend für den Erfolg sein.

12 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 70

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 57: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

57

4.3. FREMDKAPITALEs gibt verschiedene Formen der Fremdfinanzierung. Generell wird zwischen kurz- und langfristigen Kre-

diten unterschieden.

Die Kosten eines Kredites bestehen nicht nur aus den Zinsen. Um die Kreditkosten beurteilen zu können,

brauchen Sie Informationen über den Zinssatz, die Laufzeit des Kredites, die Anzahl der Raten, aber auch

der Ratenfälligkeit. Außerdem müssen Sie sich über einmalige bzw. wiederkehrende Kreditprovisionen und

andere Nebenkosten informieren. Des weiteren ist die Rückzahlung, also die Tilgung des Kredites, in der

Finanzflussrechnung zu berücksichtigen.

Für eine Unternehmensgründung stehen folgende Finanzierungsformen zur Auswahl:13

INVESTITIONSKREDIT / DARLEHEN

Der Investitionskredit hat eine mittel- bis langfristige Laufzeit (d.h. 4 - 15 Jahre) und dient zur Finanzierung

des Anlagevermögens (Gebäude, Maschinen, usw.). Für die Gewährung des Kredites werden in der Regel

entsprechende Sicherheiten (Hypothek, Bürgschaft, usw.) verlangt.

Als Grundsatz gilt: Die Laufzeit des Darlehens ist etwas kürzer als die geplante Nutzung. Dies bedeutet

z.B. bei Maschinen mit einer geplanten Laufzeit von 10 Jahren eine Kreditdauer von weniger als 10

Jahren. Vorsichtige Investoren gehen von einer Finanzierungsdauer von 75 % der Nutzungsdauer aus.

Hohe Investitionskredite können jedoch auf Grund der Zinsbelastung und der hohen Tilgungsraten den

Unternehmenserfolg gefährden.

13 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2014, Seite 71

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

• Das Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen, usw.) sollte nach Möglichkeit mit Eigenkapital

und langfristigem Fremdkapital finanziert werden. Dabei sollten Grundstücke grundsätz-

lich mit Eigenkapital erworben werden. Bei Immobilien sollte der Anteil des Eigenkapitals

mindestens 25 % betragen, der Rest kann auch über langfristige Finanzierungen (10 Jahre

Laufzeit) gedeckt werden.

• Die Laufzeit von Krediten sollte der Lebens- bzw. Nutzungsdauer der finanzierten Investiti-

onsgütern entsprechen (z.B. keine Maschinenfinanzierung mit Kontokorrentkrediten).

Tipp

s

Page 58: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

58

KONTOKORRENTKREDIT

Der K/K-Kredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Auf dem Konto werden Schecks

gutgeschrieben, erfolgen Überweisungen, werden Daueraufträge durchgeführt, usw. Aufgrund der Kosten

(Zinsen, Spesen, Gebühren) sollte dieser Kredit nur als sehr kurzfristiges Finanzierungsmittel eingesetzt

werden. Der Name „Kontokorrent“ kann in die deutsche Sprache mit „laufender Kredit“ übersetzt werden

und wird zur Abdeckung der Spitzen des Liquiditätsbedarfs gebraucht. Als Faustregel gilt: Ein Kontokorrent

soll mindestens 3 Mal - besser 5 Mal so oft - umgeschlagen werden, wie die Höhe des genehmigten

Kreditrahmens. Dies bedeutet: bei einem genehmigten Rahmen von 25.000 € soll über das Konto ein

Jahresumsatz in der Mindesthöhe von 75.000 € (besser 100.000 €) oder mehr erfolgen.

LEASING

Hierbei handelt es sich um eine häufige Finanzierungsalternative, bei der Investitionsgüter angemietet

werden und nach einer gewissen Dauer zum Restkaufpreis übernommen werden können. Dies bedeutet

aber auch, dass das Gut einem Dritten gehört und dieses Gut bei „Nichtbezahlung“ der Leasingraten vom

Leasinggeber zurückgeholt werden kann.

FACTORING

Unter Factoring versteht man den „Forderungsverkauf“. Der „Factor“, also der Käufer der Kundenforderungen,

kauft die Forderungen vom Unternehmen zu einem vorher definierten Preis. Dieser entspricht in der Regel

dem banküblichen Kreditzinssatz zusätzlich einer Risikoprämie für den Zahlungsausfall. Zu beachten ist

beim Factoring, dass der „Factor“ nur „gute Forderungen“ kaufen wird.

Dies bedeutet, dass der Factor zuerst die Zahlungsfähigkeit des Kunden überprüft und dann erst entscheidet,

ob der Forderungskauf durchgeführt wird oder nicht. Empfehlenswert ist diese Art der Finanzierung vor

allem im Anlagenbau mit langfristigem Charakter.

LIEFERANTENKREDIT

Ein Lieferantenkredit entsteht, wenn eine Ware oder eine Dienstleistung nicht bei Erhalt, sondern erst später

bezahlt wird. Der Lieferant räumt seinem Kunden ein Zahlungsziel (z.B. 30 Tage) ein. Der Lieferantenkredit

wird üblicherweise formlos gewährt, d.h. er muss nicht beantragt werden. Diese Kreditform ist zwar die

bequemste, aber auch die teuerste, weil auf den Zahlungskonto bei Sofortzahlung verzichtet wird.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 59: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

59

Dazu ein Beispiel:

Lieferantenverbindlichkeiten 10.000 €; Zahlungsziel 60 Tage; bei sofortiger Zahlung 4 % Zahlungsskonto.

Es bieten sich folgende Möglichkeiten:

• Sie haben das Geld zur Verfügung und bezahlen sofort, d.h. Sie sparen 400 € (10.000 € - 4 % Skonto

= 9.600 €)

• Sie zahlen 10.000 € nach 60 Tagen. Auf den ersten Blick kostet dieser Lieferantenkredit nichts, allerdings

beweist eine einfache Berechnung das Gegenteil. Überlegen Sie, welchem Jahreszinssatz (360 Tage) 4 %

Skonto für 60 Tage entsprechen: 4/60 x 360 = 24 % Jahreszinssatz (!)

• Eine sofortige Zahlung würde sich sogar lohnen, wenn Sie das Geld bei einer Bank leihen müssten. Dazu

folgendes Beispiel:

- Jahreszinssatz: 6 %

- Dauer der Kreditinanspruchnahme: 60 Tage

- Kredithöhe: 9.600 €

Berechnung der Zinsbelastung:

Bei sofortiger Zahlung erhalten Sie einen Skonto von 400 € und bezahlen für den Kredit bei der Bank

96 € Zinsen. Sie sparen trotz Kreditaufnahme 304 €.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

= 96 €9.600 € x 0,06 x 60 Tage

360 Tage

Page 60: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

60

4.4. WIE FÜHRE ICH EIN BANKGESPRÄCH?Ihr wesentlicher Partner bei der Kreditaufnahme ist die Bank. Sie müssen aber davon ausgehen, dass eine

Bank Sie nicht so ohne weiteres finanzieren wird, sondern dass Sie Ihre Geschäftsidee, Ihr Unternehmens-

konzept dort überzeugend präsentieren müssen, um dem Sachbearbeiter und dem Entscheidungsorgan

der Bank die Möglichkeit zu geben, Ihre Idee zu prüfen und zur Überzeugung zu gelangen: Diese Idee ist

umsetzbar und ermöglicht wirtschaftliche Erfolge.

CHECKLISTE FÜR DAS BANKGESPRÄCH14

• Gründliche Vorbereitung: Eine gute Vorbereitung ist unerlässlich. Dazu gehört vor allem ein ausgereif-

tes schriftliches Konzept mit einer klaren Aussage zum Produkt/zur Dienstleistung, mit genauen Anga-

ben über Investitionen, die Rentabilität (Verhältnis des Gewinns zu dem eingesetzten Kapital in einem

Rechnungszeitraum) und die geplanten Absatzwege Ihres Unternehmens.

• Was soll wie finanziert werden: Überlegen Sie sich vorher genau, was Sie eigentlich von der Bank wol-

len. Einen Investitionskredit, einen Kontokorrentkredit, für welche Investitionsgüter oder Betriebsmittel,

in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit, …

• Angebote vergleichen: Holen Sie sich von mehreren Banken Angebote ein.

• Schriftliche Kreditzusage: Lassen Sie sich die Kreditzusage schriftlich bestätigen. Klären Sie auch ab,

wie lange der Zinssatz fix ist und von welcher Größe er abhängig gemacht wird. Nur mit diesen Angaben

wird es möglich sein, die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen.

• Sicherstellungen: Überlegen Sie, welche Sicherstellungen Sie der Bank bieten können (Bürgschaften,

Hypothek u. ä.).

• Sehen Sie die Bank als Partner in Geldangelegenheiten, und informieren Sie sie über den laufenden

Geschäftserfolg.

• Finanzierungsgrundsätze: Beachten Sie bei der Finanzierung die diversen „Finanzierungsgrundsätze“:

So soll beispielsweise die Laufzeit eines Kredites mit der Dauer der wirtschaftlichen Nutzung des Inves-

titionsgutes übereinstimmen.

14 Vgl. Leitfaden für Gründerinnen und Gründer, 2010, Seite 65

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 61: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

61

Unternehmensgründer haben in der Regel Bedarf an Kapital, um ihre risikoreichen Projekte umzusetzen.

Die Suche gestaltet sich meist schwierig, da die Erfolgschancen eines Unternehmens, vor allem eines

neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens, einer Vielzahl an Hürden ausgesetzt sind und die

Unternehmensgründer für eine herkömmliche Kreditfinanzierung nicht genügend Sicherheiten bieten

können. Hier können private Geldgeber einspringen.

Private Geldgeber bieten jungen Unternehmen Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten an,

sogenanntes Risikokapital (Wagniskapital, Venture Capital). Beteiligungskapital stellt eine Investition dar,

mit der Beteiligungsgesellschaften oder außenstehende Privatpersonen Anteile am Unternehmen erwerben

und sich damit an dessen Wertzuwachs und gegebenenfalls auch am Erfolg beteiligen.

Anders als Fremdkapital muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Eine Beteiligungsgesellschaft

oder ein Investor verdient vor allem dann Geld, wenn die Anteile, die erworben wurden, zu einem höheren

Preis weiterveräußert werden können.

Beteiligungsinteressierte konzentrieren sich in der Regel auf einen eingeschränkten Kreis von jungen

Unternehmen

• mit innovativen Ideen

• mit überdurchschnittlichen Wachstums- und Ertragschancen

• mit einem detaillierten Businessplan und die

• mit ihren unternehmerischen Fähigkeiten überzeugen können.

Venture Capital

Venture Capital eignet sich vor allem zur Finanzierung größerer Investitionen (meist 400.000 € und mehr),

nicht aber zur kurzfristigen Betriebsmittelfinanzierung.

Venture-Capital-Gesellschaften sind meist reine Kapitalgeber für die frühe Unternehmensphase.

4.5. VENTURE CAPITAL UND BUSINESS ANGELS

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 62: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

62

Business Angels

Eine spezielle Finanzierungsform durch Risikokapital und besonders interessant für junge Unternehmen

mit innovativen Ideen und einem hohem Markt- und Wachstumspotential stellen Business Angels dar.

Business Angels haben – wie der Name verrät - zwei „Flügel“, sie bringen Know-how und Kapital ins

Unternehmen ein.

Sie engagieren sich als Mentoren des jungen Unternehmens, d.h. sie unterstützen Gründer mit

unternehmerischem Know-How, guten Kontakten und motivieren in schwierigen Situationen. Das Scheitern

einer Geschäftsidee liegt neben dem Geldmangel, um die notwendige Infrastruktur einzurichten, oft auch

am Management, das nicht genügend Erfahrungen für den Unternehmensaufbau mitbringt.

Business Angels sind gleichzeitig auch Investoren mit entsprechender Hoffnung auf Gewinn, welche ihr

eigenes Vermögen investieren und deshalb Investmententscheidungen mit treffen können. Sie investieren

oft auch Geldbeträge (ab 50.000 €) und können insbesondere dann eine Lücke schließen, wenn für Banken

das Risiko zu groß und für Beteiligungsgesellschaften der Kapitalbedarf zu gering ist.

Damit die Kontaktaufnahme und die spätere Beteiligung erfolgreich verlaufen, ist es wichtig, dass der

gesamte Prozess professionell gestaltet und betreut wird, und Gründer mit dem für sie geeignetsten und

vor allem richtigen Business Angel zusammenkommen.

Nähere Informationen zur Finanzierung über private Kapitalgeber erhalten Sie beim TIS innovation park (siehe

Adressenverzeichnis).

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

„Crowdfunding" (crowd = Menschenmenge, funding = Finanzierung) ist eine Form der

Finanzierung durch eine Menge von Nutzern. Beim Crowdfunding wird – meist über Internet –

zur Spende oder Beteiligung aufgerufen. Unternehmer stellen ihre Projekte dar und nennen

die benötigte Summe sowie die erwartbare Gegenleistung für die Benutzer. Wird die angege-

bene Summe innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht, fließt das Geld an die Initiatoren und

die Idee wird umgesetzt.

Tipp

Page 63: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

63

Garantiegenossenschaften erleichtern Klein- und Mittelbetrieben sowie Freiberuflern den Zugang zu

Krediten und anderen Finanzierungsformen durch die Übernahme von Garantieleistungen. Durch die

Bürgschaften der Garantiegenossenschaften kann jede Finanzierungsform abgesichert werden, und Sie

können Ihr Unternehmen zu günstigeren Konditionen finanzieren.

Garantiegenossenschaften gibt es schon seit Jahrzehnten und sie gewinnen in den letzten Jahren stetig an

Bedeutung. Gerade kleine und mittlere Betriebe tun sich immer schwerer, Zugang zu den Finanzmärkten zu

finden. Ein steigender Liquiditätsbedarf steht steigenden Finanzierungskosten und einer allgemein immer

schlechter werdenden Zahlungsmoral gegenüber.

Hier können die Garantiegenossenschaften gegensteuern. Sie beraten ihre Mitglieder und suchen

gemeinsam nach Lösungen in Finanzierungs- und Bürgschaftsfragen.

Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol unterstützt und fördert die Garantiegenossenschaften. Auch die

Wirtschaftsverbände sind zusätzliche Ansprechpartner der heimischen Unternehmen für Informationen

rund um die Leistungen der Garantiegenossenschaften.

GARFIDI

GARFIDI Garantiegenossenschaft Südtirol entstand Ende 2012 aus der Fusion von drei Garantie-

genossenschaften: Terfidi, Fidimpresa und der Garantiegenossenschaft des Handwerks. GARFIDI hat sich

besonders auf die Zusammenarbeit mit Handwerkern, Kaufleuten, Dienstleistern, Hotels, Gastbetrieben und

Freiberuflern spezialisiert. Ihre Tätigkeit wird durch die Zusammenarbeit mit den Verbänden LVH, hds, HGV,

SVH, Verband der Selbständigen und Verband der Freiberufler unterstützt. Über die GARFIDI Points bei den

Verbänden können neue Mitglieder Ansuchen um Mitgliedschaft, Garantieansuchen und Fragen zu den

Themen Bankkredit, Finanzierungen und/oder Bürgschaften stellen.

CONFIDI Südtirol

Confidi – CONsorzio garanzia collettiva FIDI - gegründet 1975 als Garantiegenossenschaft für die

kleinen und mittleren Industriebetriebe in Südtirol. Nach dem Zusammenschluss der (gleichnamigen)

Industriegenossenschaften Confidi und Socialfidi im Jahr 2012 ist die Kreditbürgschaftsgenossenschaft

Confidi Südtirol entstanden, welche Klein- und Mittelunternehmen (ausgenommen Kleinstunternehmen)

aus den Sektoren Industrie, Handel und Dienstleister, Gastgewerbe, Handwerk und Landwirtschaft bedient.

4.6. GARANTIEGENOSSENSCHAFTEN

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 64: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

64

CreditAgri Italia

CreditAgri Italia ist eine Garantiegenossenschaft im Agrarsektor, welche den landwirtschaftlichen

Betrieben den Zugang zu einem einfachen oder vergünstigten Kredit ermöglicht. Zudem bietet CreditAgri

Italia Information, Beratung und Beistand bei Investitionsplanungen und Unternehmensfinanzierungen.

Dank Konventionen mit verschiedenen Bankinstituten bietet CreditAgri Italia den Betrieben Bank- und

Serviceprodukte, die eigens auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestimmt sind.

Detailliertere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Garantiegenossenschaften (siehe

Adressenverzeichnis).

4.7. FÖRDERUNGENUnternehmen können, unter Berücksichtigung der Eigenschaften ihrer Investitionsvorhaben und ihrer

Branche, Beihilfen in Anspruch nehmen.

Unternehmensgründern wird von Seiten der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol die Möglichkeit geboten,

ein begünstigtes Darlehen zu beantragen. Die Anträge um Förderung müssen innerhalb 24 Monaten ab

Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Dieses Darlehen kann bis zu einem Maximalbetrag von 50.000 €

beantragt werden und beinhaltet eine bis zu 80 % zinslose Landesbeteiligung. Das Darlehen hat eine

Tilgungszeit von 7 Jahren.

Detailliertere Informationen zu den Förderkriterien sowie die entsprechenden Formulare sind im Bürgernetz

unter www.provinz.bz.it/wirtschaft/foerderungen.asp zu finden.

I GRÜNDUNG: VON DER GESCHÄFTSIDEE ZUM KONZEPT - FINANZIERUNG

Page 65: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

65

Wer sich beruflich selbstständig machen will, braucht zunächst eine Erfolg versprechende Geschäftsidee.

Aber die Idee allein reicht nicht aus. Jede Gründung benötigt außerdem einen ausgefeilten Plan, wie diese

Idee erfolgreich in die Tat umgesetzt werden kann. Dieser Plan muss alle Faktoren berücksichtigen, die

für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein können. Er ist die Regieanweisung, die die einzelnen Schritte

des Gründungsvorhabens genau festlegt. Je nach Vorhaben und Branche werden an einen Businessplan

unterschiedliche Ansprüche gestellt: Wer ein kapitalintensives Hightech-Unternehmen gründet, muss

selbstverständlich bestimmte Inhalte wesentlich umfangreicher darstellen als derjenige, der einen

Kurierservice betreiben will.

Je durchdachter und detaillierter die Planung, desto größer ist die Chance, dass Ihr Vorhaben zum

gewünschten Erfolg führt. Ein ausführlicher Businessplan „zwingt“ Sie, alle wichtigen Punkte Ihrer

Gründung, alle Chancen und Risiken zu überdenken. Jedes Problem, das Sie schon bei der Planung

erkannt und womöglich gelöst haben, bedeutet eine Erleichterung und zusätzlichen Spielraum nach dem

Unternehmensstart.

Tragen Sie alle Informationen zusammen, die der Businessplan von Ihnen verlangt. Erst dann können

Sie mit großer Wahrscheinlichkeit feststellen, ob Ihre Geschäftsidee „funktioniert“. Ein aussagefähiger

Businessplan ist außerdem die Voraussetzung dafür, Ihre Geldgeber davon zu überzeugen, dass Ihr geplantes

Unternehmen genug Umsatz erwirtschaften wird, um das geliehene Geld wieder zurückzuzahlen.15

I I DER GESCHÄFTSPLAN

15 Vgl. Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit, 2014, Seite 30

Der Geschäftsplan(Businessplan)

• Der Service für Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen stellt auf seiner

Internetseite einen kostenlosen Download eines Businessplans zur Verfügung. Mit dieser

Vorlage können Sie Ihren individuellen Businessplan selbst erstellen!

• Wenn Sie eine technisch innovative Geschäftsidee haben, werden Sie im Gründerzentrum

des TIS innovation park bei der Erstellung des Businessplans unterstützt. Weiters werden

innovative Gründer im TIS Gründerzentrum 5 Jahre lang begleitet.

Tipp

s

Page 66: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

66

KAPITEL INHALT TIPPS

Zusammenfassung Formulieren Sie hier kurz und

übersichtlich die Argumente,

die Ihre Kapitalgeber und

Geschäftspartner von Ihrer

Geschäftsidee überzeugen sollen.

Erläutern Sie, warum Sie sich mit

diesem Vorhaben selbstständig

machen möchten.

Die Zusammenfassung schreiben Sie, sobald

Sie Ihren Businessplan fertiggestellt haben.

Sie sollte nicht länger als zwei Seiten sein.

Geschäftsidee Beantworten Sie klar und einfach

die Frage: Was möchten Sie tun?

Beschreiben Sie sowohl Ihre

kurzfristigen als auch langfristigen

Unternehmensziele.

Achten Sie auf das Alleinstellungsmerkmal

Ihrer Geschäftsidee, damit sich Ihr Angebot

von dem Ihrer Mitbewerber unterscheidet.

Führen Sie kurz aus, in welche Richtung sich

Ihre Idee bzw. Ihr Angebot weiterentwickeln

lässt.

Produkt/Dienstleistung Beschreiben Sie Ihr Produkt oder

Ihre Dienstleistung mit einfachen

Worten, so dass sie auch ein Laie

versteht und attraktiv findet.

Vermeiden Sie Fachausdrücke, Formeln oder

technische Details (wenn überhaupt, dann

im Anhang).

Kunden Beschreiben Sie Ihr Produkt bzw.

Ihre Dienstleistung aus der Sicht

künftiger Kunden.

Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten.

Bewerten Sie, welchen Nutzen Sie Ihren

Kunden anbieten. Vergleichen Sie sich mit

Mitbewerbern. Recherchieren Sie, wie sich

Ihre Branche entwickelt.

Konkurrenz Führen Sie Ihre wichtigsten

Konkurrenten an.

Recherchieren Sie im Internet. Konkurrenten

können auch Unternehmen mit ähnlichen

Angeboten sein.

16 Vgl. Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit, 2014, Seite 31

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

HINWEISE ZUR ERARBEITUNG IHRES BUSINESSPLANS16

Page 67: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

67

KAPITEL INHALT TIPPS

Standort Begründen Sie die Wahl

Ihres Standorts. Der Standort

spielt unter Umständen eine

entscheidende Rolle für den

Unternehmenserfolg.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob

der gewünschte Standort für die Ausübung

Ihrer Geschäftsidee möglich ist.

Marketing Beschreiben Sie, wie Sie Ihr

Angebot entwickeln und

präsentieren können, damit es sich

von der Konkurrenz abhebt.

Welchen besonderen Nutzen hat Ihr

Angebot für Ihre Kunden (z. B. ein

besonderer Service oder Ersatzteildienst)?

Wie hoch ist der Preis (z. B. besonders

günstiger Preis durch niedrige Kosten

in Ihrem Unternehmen)? Über welchen

Vertriebsweg erreichen Sie Ihre Kunden (z. B.

durch einen schnellen und kostengünstigen

Online-Vertrieb)? Mit Hilfe welcher

Werbemaßnahmen wollen Sie Ihre Kunden

informieren?

Gründerperson(-en) Beschreiben Sie Ihre

fachliche Qualifikation, Ihre

berufliche Erfahrung und

Ihr unternehmerisches bzw.

kaufmännisches Know-how.

Mitarbeiter Begründen Sie, wie viele und

welche Mitarbeiter Sie für welche

Aufgaben benötigen.

Informieren Sie sich darüber, welche der

verschiedenen Arbeitsverhältnisse (Vollzeit,

Teilzeit, befristeter Job u. a.) für Ihre(n)

Mitarbeiter während der unternehmerischen

Startphase infrage kommen.

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

Page 68: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

68

KAPITEL INHALT TIPPS

Rechtsform Stellen Sie die Rechtsform vor, mit

der Sie Ihr Unternehmen starten

möchten.

Wie viele Personen sollen Verantwortung

übernehmen? Möchten Sie möglichst ohne

viele Formalitäten starten? Wollen Sie die

Haftung beschränken? Welche Rechtsform

ist in Ihrer Branche üblich?

Chancen/Risiken Beschreiben Sie realistisch

die Chancen und Risiken Ihres

Gründungsvorhabens und

zukünftigen Unternehmens.

Stellen Sie worst-case- und best-case-

Betrachtungen an. Überlegen Sie genau:

Unter welchen Bedingungen „funktioniert“

Ihr Konzept nicht mehr? Wie können Sie

in diesem Fall reagieren (z. B. Kosten

reduzieren, Angebote verändern, neue

Absatzmärkte suchen)? Bewerten Sie

die Wahrscheinlichkeit der aufgezeigten

Chancen und Risiken.

Finanzierung Der Finanzplan ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Businessplans. Er besteht aus

den folgenden Unterlagen:

• Kapitalbedarfsplan (s. Seite 69)

• Investitions- und Finanzierungsplan (s. Seite 71)

• Drei-Jahres–Rentabilitätsvorschau (s. Seite 72)

• Liquiditätsplan (s. Seite 73)

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

Page 69: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

69

A. Investitionsbedarf

Grundstück (Kaufpreis, Grunderwerbssteuer, Kosten für Vermessung, Notarund sonstige Beschaffungsaufwendungen) €

Gebäude (Kaufpreis, Planungs-, Bau-, Umbau- oder Ausbaukosten) €

Maschinen, Geräte und sonstige technische Anlagen(Kaufpreis, Kosten für Installation und Inbetriebnahme) €

Einrichtung, Ausstattung €

Fahrzeuge €

Sonstige Anschaffungen €

Reserven (5% von der Gesamtinvestition) €

= INVESTITIONSBEDARF €

B. Betriebsmittelbedarf

Wareneinkauf und -lager (Kaufpreis und Bezugskosten) €

Material-, Hilfs- und Betriebsstoffeinkauf und -lager(Kaufpreis und Bezugskosten) €

= BETRIEBSMITTELBEDARF €

C. Gründungskosten

Beratungen €

Anmeldungen/Genehmigungen/Eintragungen €

Anwalts-/Notarkosten €

Kosten für die Eröffnung (Werbung, Eröffnungsfeier, usw.) €

Sonstiges €

= GRÜNDUNGSKOSTEN €

D. Betriebskosten in der Anlaufphase

Personalkosten €

Raumkosten (Miete, Pacht) €

Raumnebenkosten (Reinigung, Verwaltung) €

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

KAPITALBEDARFSPLAN17

17 Vgl. Existenzgründung. Die wichtigsten Bausteine für das eigene Unternehmen, 2009, Seite 40

Page 70: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

70

Energiekosten (Strom, Wasser, Heizung) €

Post/Telefon/Internet €

Kredittilgungs-/Leasingraten (Finanzierungskosten) €

Sonstiges €

= BETRIEBSKOSTEN IN DER ANLAUFPHASE €

E. Lebensunterhalt in der Anlaufphase

LAUFENDE UNTERHALTSKOSTEN:

Aufwendungen des täglichen Lebens (Lebensmittel, Kleidung, Telefon, usw.) €

Miete für Privatwohnung einschl. Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Müll, usw.) €

Private Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, usw.) €

Sonstige laufende Unterhaltskosten €

WEITERE PRIVATE AUSGABEN:

Vertragliche Verpflichtungen (Wohnbaukredit, Ratenzahlungen, usw.) €

Fahrzeugkosten (evtl. anteilige private Nutzung des Firmenautos) €

Rücklagen für Urlaub, Krankheit, Anschaffungen, usw. €

Sonstige private Ausgaben €

Einkommenssteuer (IRPEF) und andere Abgaben €

= GESAMTE LEBENSHALTUNGSKOSTEN €

NB: Die Lebenshaltungskosten für eine Durchschnittsfamilie betragen circa 25.000 € pro Jahr!

F. Gesamtbedarf

A) Investitionsbedarf €

B) Betriebsmittelbedarf €

C) Gründungskosten €

D) Betriebskosten in der Anlaufphase €

E) Lebenshaltungskosten in der Anlaufphase €

= KAPITALBEDARF BEI UNTERNEHMENSGRÜNDUNG €

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

Page 71: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

71

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN

A. Investitionen Gründungs- jahr

2. Jahr 3. Jahr

Grundstück €

Gebäude €

Maschinen, Geräte und sonstige technische Ausstattung €

Einrichtung, Ausstattung €

Fahrzeuge (Fuhrpark) €

Warenlager €

Kundenforderungen €

Sonstige Investitionen €

Reserveinvestitionen €

= SUMME INVESTITIONEN €

B. Finanzierungen Gründungs- jahr

2. Jahr 3. Jahr

Eigenkapital €

+ evtl. Gesellschafterbeteiligung €

+ evtl. Kredite von Verwandten/Bekannten €

+ evtl. öffentliche Förderungen €

= ZWISCHENSUMME 1 €

Investitionskredit/Darlehen €

Leasing-Verbindlichkeiten €

Kontokorrentkredit €

Lieferantenverbindlichkeiten €

= ZWISCHENSUMME 2 €

= SUMME FINANZIERUNG €

Page 72: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

72

DREI-JAHRES-RENTABILITÄTSVORSCHAU

II DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

Gründungs- jahr

2. Jahr 3. Jahr

Verkaufserlöse (Umsatz) €

- Wareneinsatz €

- Materialeinsatz €

- Verpackung/Vertrieb/Transport/Provisionen/externe Dienstleistungen €

= ROHERTRAG €

Kosten €

- Personalkosten €

- Raum- und Raumnebenkosten €

- Energiekosten (Heizung, Wasser, Strom, usw.) €

- Post/Telefon/Internetspesen €

- Bürobedarf €

- Fahrzeugkosten €

- Reisekosten €

- Werbung €

- Kontoführungsspesen (Bank, Post) €

- Versicherungen €

- Gebühren, Beiträge, Abgaben €

- Beratungskosten (Steuerberater, Anwalt, usw.) €

- sonstige Kosten (Reparaturen, Weiterbildung, usw.) €

- Abschreibungen (für Wertminderung von Investitionen) €

= OPERATIVES ERGEBNIS €

- FINANZIELLE BELASTUNG (Zinsen) €

= ERGEBNIS VOR STEUERN €

Page 73: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

73

I I DER GESCHÄFTSPLAN - BUSINESSPLAN

LIQUIDITÄTSPLAN1. Monat 2. Monat 3. Monat

Anfangsbestand:

Kassenbestand €

+ Bankguthaben €

+ Sonstiges €

= ANFANGSBESTAND €

Plus Einnahmen:

+ Verkaufserlöse €

+ Kredite €

+ Private Einzahlungen €

+ Sonstige Einnahmen €

= GESAMTSUMME €

minus Ausgaben:

- Investitionen €

- Wareneinkauf €

- Materialeinkauf €

- Vertrieb/Verpackung/Lagerkosten €

- Personalkosten €

- Raum- und Raumnebenkosten €

- Energiekosten €

- Post/Telefon/Internet €

- Bürobedarf €

- Fahrzeugkosten €

- Reisekosten €

- Werbung €

- Kontoführungsspesen €

- Versicherungen €

- Gebühren/Beiträge/Abgaben/Steuern €

- Sonstige Betriebskosten €

- Private Entnahmen für Lebensunterhalt €

= ÜBERSCHUSS ODER FEHLBETRAG €

+ K/K-Kreditrahmen €

= LIQUIDITÄT €

Page 74: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

74

Sobald Sie Ihr Unternehmenskonzept ausgearbeitet haben, können Sie mit der Umsetzung begin-

nen. Dabei sind jedoch viele Aspekte zu berücksichtigen. Der folgende Abschnitt der Broschüre gibt

Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten, sowie weitere nützliche Informationen.

1. STEUERNUnabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Branche, in der Sie arbeiten möchten, Steuern müssen

immer bezahlt werden. Bei der Beantwortung der Fragen zu den verschiedenen Arten von Steuern, wie und

wann diese bezahlt werden müssen, kann Ihnen am besten ein Steuerberater weiterhelfen. Der Unterneh-

mer sollte die Grundbegriffe und die verschiedenen Arten von Steuern kennen.

Das italienische Steuersystem unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Steuern:

• direkte Steuern: sie treffen das Einkommen direkt, im Moment der Entstehung

• indirekte Steuern: sie treffen das Einkommen im Moment der Ausgabe (Konsum)

DIREKTE STEUERN

IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche)

Die Einkommenssteuer der physischen Personen ist eine progressive Steuer, d.h. die Steuersätze steigen

progressiv mit der Höhe des Einkommens. Als Bemessungsgrundlage wird der jährlich erwirtschaftete Ge-

winn aus der Buchführung und den jeweiligen Steuergesetzen herangezogen.

Die Steuersätze ab 01.01.2007 (ohne Gewähr für Veränderungen)

STEUERKLASSEN STEUERSATZbis 15.000 € 23 %

von 15.000 bis 28.000 € 27 %

von 28.000 bis 55.000 € 38 %

von 55.000 bis 75.000 € 41 %

über 75.000 € 43 %

Rahmenbedingungen für dieUmsetzung des Konzeptes

III RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES

Page 75: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

75

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - STEUERN

Zudem können die Regionen und Gemeinden eine regionale bzw. kommunale Einkommenssteuer einheben.

Die entsprechenden Steuersätze werden von den Regionen bzw. Gemeinden mittels Beschluss festgelegt.

Die meisten der kleineren Gemeinden in Südtirol haben die kommunale Zusatzsteuer nicht eingeführt.

IRES (Imposta sul reddito delle società)

Mit 01.01.2004 wurde die IRPEG (Einkommenssteuer der juridischen Personen) durch die IRES (Einkom-

menssteuer der Gesellschaften) ersetzt. Der Steuersatz beträgt einheitlich 27,5 %. Bei der Erfüllung be-

stimmter Voraussetzungen besteht für GmbHs auch die Möglichkeit, die sog. Transparenzbesteuerung

(ähnlich wie bei den Personengesellschaften) anzuwenden. Hierfür dürfen die betrieblichen Erträge max.

5,16 Mio. Euro betragen und die Gesellschaft darf höchstens 10 Gesellschafter (nur physische Personen)

haben.

IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive)

Diese regionale Wertschöpfungssteuer betrifft die Produktion, den Güteraustausch und den Dienstleis-

tungsbereich. Nicht absetzbar sind die Finanzkosten (Passivzinsen) und ein Großteil der Personalkosten.

Alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform, sind zur Bezahlung der IRAP verpflichtet. Der Steuer-

satz beträgt für das Jahr 2015 2,68 %, es stehen aber unterschiedliche Absetzbeträge zu. Für Kleinstunter-

nehmen sind Befreiungen vorgesehen.

Neu gegründete Unternehmen sind von der IRAP für die ersten fünf Jahre ihrer Tätigkeit befreit. Das gilt

(vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung) nur für jene Unternehmen, welche innerhalb 31. Dezember

2015 neu gegründet werden.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen für die IRAP auch kurzfristig

ändern können und daher leicht abgeänderte Steuersätze zur Anwendung kommen.

INDIREKTE STEUERN

Mehrwertsteuer (MwSt. bzw. IVA = imposta sul valore aggiunto)

Die Mehrwertsteuer stellt die wichtigste indirekte Steuer dar. Bis auf wenige Sonderfälle stellt sie keinen

Kostenpunkt für Ihr Unternehmen dar, denn letztendlich wird sie vom Endverbraucher getragen.

Die Mehrwertsteuer besteuert den „Mehrwert“, d.h. den Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufs- und

Verkaufspreis. In Italien gibt es die Mehrwertsteuersätze 4 %, 10 % und 22 %. Von der Mehrwertsteuer,

die Sie von Ihrem Kunden kassiert haben, können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie Ihren Lieferanten gezahlt

haben (Vorsteuer) abziehen.

Page 76: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

76

Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich monatlich abzurechnen und einzuzahlen. Der Einzahlungstermin

ist der 16. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats. Unternehmen, die im Vorjahr einen

Jahresumsatz von weniger als 400.000 € (Dienstleistungssektor), bzw. weniger als 700.000 €

(Produktionssektor und Handel) erzielt haben, können die Mehrwertsteuer auch quartalsmäßig abrechnen.

Diese Wahlmöglichkeit muss der Agentur für Einnahmen mitgeteilt werden. Bei der quartalsmäßigen

Abrechnung der Mehrwertsteuer muss ein Zinsaufschlag von 1 % bezahlt werden. Unternehmensgründer

erklären diese Wahlmöglichkeit bei Anmeldung der Tätigkeit im Modell „Dichiarazione di inizio attività“

oder in der jeweiligen Mehrwertsteuerjahreserklärung, rückwirkend für das vorangegangene Jahr.

Steuererklärungen und –zahlungen

Jährlich muss eine Einkommenssteuererklärung (Mod. UNICO), sowie eine Erklärung der regionalen

Wertschöpfungssteuer (IRAP) abgegeben werden.

Die jährliche Mehrwertsteuererklärung wird in den meisten Fällen als Teil des Mod. UNICO abgegeben.

Die Steuerzahlungen erfolgen über den einheitlichen Zahlungsvordruck F24 („Modello di pagamento

unificato“). Dieser Vordruck ermöglicht die Zahlung der meisten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge,

wie etwa:

• Einkommenssteuer (IRPEF/IRES)

• Regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP)

• Mehrwertsteuer (IVA)

• Steuereinbehalte (z.B. auf Löhne, Freiberuflerhonorare)

• Sozialversicherungsbeiträge an das NISF

• Versicherungsbeiträge an das INAIL

• Zahlungen an Zusatzrentenfonds

• Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

• u.a.

Mit dem Vordruck F24 können die Steuerzahlungen mit vorhandenen Guthaben aus anderen Steuern

verrechnet werden. Die Zahlungen mit Vordruck F24 dürfen von Seiten der Unternehmen nur mehr über

Homebanking, Fisconline oder Entratel durchgeführt werden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - STEUERN

Page 77: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

77

Abgesehen von der Abgabe der Steuererklärungen, sind noch weitere steuerliche Verpflichtungen

einzuhalten. So müssen beispielsweise die innergemeinschaftlichen An- oder Verkäufe in den monatlichen

oder vierteljährlichen Intrastat-Meldungen erklärt werden, An- oder Verkäufe mit sogenannten

Steuerparadiesen gemeldet, oder erhaltene Absichtserklärungen elektronisch mitgeteilt werden.

Die Kunden- und Lieferantenlisten (spesometro) müssen im April eines jeden Jahres eingereicht werden.

PAUSCHALBESTEUERUNG VON KLEINSTUNTERNEHMEN UND FREIBERUFLERN Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014) wurde für Kleinstunternehmen und

Freiberufler eine neue Form der Pauschalbesteuerung von 15 % eingeführt. Die Kosten, die für die Ausübung

der Tätigkeit anfallen, sind für die Besteuerung irrelevant, da der pauschale Steuersatz von 15 % nur auf

einen Teil des Umsatzes angewandt wird. Wieviel vom Umsatz pauschal besteuert wird, hängt von der Art

der ausgeübten Tätigkeit ab (siehe Tabelle S. 78).

Wichtig: All jene Steuerpflichtigen, die zum 31.12.2014 die Ersatzbesteuerung von 5 % (ex „regime dei

minimi“) angewandt haben, können bis zum Auslaufen, d.h. bis zum Erreichen der Altersgrenze von 35

Jahren oder bis zum Ablauf des Fünfjahreszeitraumes diese Ersatzbesteuerung beibehalten.

Neu: Im Februar 2015 wurde das oben genannte „regime dei minimi“ für ein weiteres Jahr verlängert.

D. h. Unternehmensgründer können sich im Jahr 2015 noch einmal für dieses Regime mit einer

Pauschalbesteuerung von 5 % oder für das neue Pauschalsystem mit 15 % entscheiden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - STEUERN

Nachdem Sie als Unternehmer zahlreiche buchhalterische und steuerliche Pflichten und

Termine einhalten müssen, werden Sie die Hilfe eines Steuerberaters benötigen.

Sollten Sie noch keinen Steuerberater Ihres Vertrauens haben, sprechen Sie mit mehreren

Beratern, bevor Sie sich für einen entscheiden.

Tipp

Viele Unternehmensgründer erleben nach Abschluss der Steuerperiode und Abfassung der

Steuererklärung eine böse Überraschung, weil sie nicht einberechnet haben, dass sie auch

noch Steuern zahlen müssen. Legen Sie deshalb monatlich einen fixen Geldbetrag für die

Bezahlung der Steuern auf die Seite!

Tipp

Page 78: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

78

Die neue begünstigte Pauschalbesteuerung können physische Personen anwenden, die in Italien ansässig

sind und eine Unternehmertätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchten, sofern die

nachfolgenden Voraussetzungen bestehen.

Personen- und Kapitalgesellschaften, Sozietäten und Freiberuflergesellschaften können die neue

Pauschalbesteuerung nicht anwenden.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung von 15 %

bestehen:

• Umsatzerlöse von max. 15.000 € bzw. max. 40.000 € (je nach Art der ausgeübten Tätigkeit, siehe

nachfolgende Tabelle)

• Personalkosten (Angestellte und diesen Gleichgestellte) von max. 5.000 €

• Abschreibbare Güter (Anschaffungswerte) von max. 20.000 €

• Eventuelle Einkommen aus abhängiger oder dieser gleichgestellten Arbeit dürfen das Einkommen aus

Unternehmer- oder freiberuflicher Tätigkeit nicht übersteigen

• Keine Beteiligungen bei Personengesellschaften, Sozietäten, Freiberuflergesellschaften und Kapital-

gesellschaften mit Transparenzbesteuerung

Höchstumsatzgrenzen und Höhe der Pauschalbesteuerung des Umsatzes:

BRANCHE TÄTIGKEITSKODIZES (ATECO 2007)

UMSATZ GRENZE IN €

UMSATZANTEIL, DER ZU

BESTEUERN IST

Lebensmittel- und Getränkeindustrie 10, 11 35.000 40 %

Groß- und Detailhandel45, 46.2 bis 46.9, 47.1 bis 47.7, 47.9

40.000 40 %

Wanderhandel von Lebensmitteln und Getränken

47.81 30.000 40 %

Wanderhandel von anderen Produkten 47.82, 47.89 20.000 54 %

Bau- und Immobilientätigkeit 41, 42, 43, 68 15.000 86 %

Handelsvertreter und –agenten 46.1 15.000 62 %

Beherbergung und Restauranttätigkeit 55, 56 40.000 40 %

Page 79: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

79

Freiberufliche, wissenschaftliche, technische, sanitäre und erzieherische Dienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienste

64, 65, 66, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 85, 86, 87, 88

15.000 78 %

Sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten

01, 02 ,03, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 37, 38, 39, 49, 50, 51, 52, 53, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99

20.000 67 %

Die Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung ist somit an die Umsatzgrenzen der jeweiligen Tätigkeiten

gebunden, wobei auch auf die Tage eines Jahres Bezug genommen werden muss.

Beispiel: Gründung eines Einzelhandelbetriebes am 01.03.2014 mit der dafür vorgesehenen Höchst-

umsatzgrenze von 40.000 €. In diesem Fall muss die Umsatzgrenze auf die Tage aufgeteilt werden:

(40.000 € x 306) / 365 = 33.534,25 €

Damit im Jahr 2015 die neue Pauschalbesteuerung angewandt werden kann, darf der Umsatz im Jahr 2014

den Betrag von 33.534,25 € somit nicht überschritten haben.

Bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit kann für drei Jahre lang die Bemessungsgrundlage um ein weiteres

Drittel reduziert werden, sofern die Tätigkeit in den vorangehenden drei Jahren nicht in Form einer

Unternehmertätigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt worden ist. Um die zusätzliche Reduzierung

der Bemessungsgrundlage in Anspruch zu nehmen, darf die Tätigkeit auch keine Fortsetzung aus einer

Angestellten- oder freiberuflichen Tätigkeit darstellen.

Beispiel: Gründung eines Einzelhandelbetriebes mit der zugelassenen Höchstumsatzgrenze von 40.000 €

und der gesetzlich vorgegebenen Besteuerung des Umsatzes von 40 %.

Angenommen, im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den beiden Folgejahren wird jeweils ein Umsatz

von 30.000 € erzielt, dann wird die Bemessungsgrundlage um ein Drittel reduziert und wie folgt berechnet:

30.000 € x 40 % x 66,67 % (Reduzierung um ein Drittel) = 8.000,40 €. Auf diese Bemessungsgrundlage

wird der pauschale Steuersatz von 15 % angewandt: 8.000,40 € x 15 % = 1.200,06 € (zu zahlende Steuer).

Page 80: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

80

VORTEILE DER NEUEN PAUSCHALBESTEUERUNG:

• unbeschränkte zeitliche Gültigkeit, sofern die Voraussetzungen jährlich bestehen bleiben

• keine Buchführungspflichten, aber fortlaufende Nummerierung und Aufbewahrung der Unterlagen

• keine regionale Wertschöpfungssteuer (IRAP) geschuldet

• keine Anwendung der Branchenrichtwerte (studi di settore) oder der Parameter (parametri)

• keine Anwendung der MwSt. auf den Ausgangsrechnungen, keine periodische MwSt.-Abrechnung

• keine Anwendung von Steuereinbehalten (ritenute d’acconto) bei freiberuflichen Leistungen

• Befreiung von den Pflichten eines Steuersubstitutes

• Befreiung von den Kunden- und Lieferantenlisten

• keine Mitteilungen für die An- und Verkäufe mit Steuerparadiesen (black list)

• bei der Berechnung der Pensionsbeiträge von Handwerkern und Kaufleuten werden nicht die

Mindesteinkommensgrenzen herangezogen, d.h. es zählt nur der effektive, pauschal ermittelte Gewinn

NACHTEILE DER NEUEN PAUSCHALBESTEUERUNG:

• persönliche Haftung (auch mit dem Privatvermögen)

• Zugang wird durch niedrige Umsatzgrenzen erschwert

• kein MwSt.-Abzug für Ankäufe möglich

• für Rechnungsbeträge von mehr als 77,47 € muss eine Stempelmarke von 2 € angebracht werden

2. BUCHHALTUNGJeder Unternehmer ist zur Führung der Buchhaltung verpflichtet. Die Buchhaltung ist die Summe der

Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle (Verkäufe, Einkäufe, Inkasso, Zahlungen, usw.), die innerhalb eines

Geschäftsjahres anfallen. Zweck der Buchhaltung ist die Erstellung des Jahresabschlusses, anhand dessen

der Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust) und die Vermögenssituation ermittelt werden.

Für Unternehmensgründer und Kleinstunternehmer gibt es Ausnahmeregelungen, die diese von der

Buchhaltungspflicht weitestgehend befreien.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - BUCHHALTUNG

Page 81: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

81

BESTIMMUNGEN

Die Führung der Buchhaltung ist zivilrechtlich, steuerrechtlich und arbeitsrechtlich geregelt:

- Zivilrechtliche Bestimmungen

Gemäß Art. 2214 ZGB sind alle Handelsunternehmen zur Buchführung verpflichtet und müssen folgende

Bücher führen: Tagebuch (Journal), Inventarbuch und andere, nach Art und Umfang des Unternehmens,

erforderliche Buchhaltungsregister.

Die Vidimierung der Bücher (ausgenommen die Gesellschaftsbücher) ist nicht mehr vorgesehen. Außerdem

müssen alle Belege (Briefe, Rechnungen, usw.) für 10 Jahre aufbewahrt werden.

- Steuerrechtliche Bestimmungen

Gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen müssen noch weitere Bücher geführt werden, die als Grund-

lage für die Berechnung der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer herangezogen werden, (z. B.

Mehrwertsteuerregister, Abschreiberegister, usw.).

- Sozialrechtliche Bestimmungen (Fürsorgegesetze)

Auf der Grundlage der Buchführungsunterlagen sollen auch die Rechte der Mitarbeiter geschützt werden.

Alle Unternehmer müssen Aufzeichnungen bezüglich geleisteter Arbeitsstunden, Krankheitsausfällen,

Unfällen, genossener Ferien oder Freistunden und der gezahlten Löhne machen.

BUCHFÜHRUNGSSYSTEME

Es wird grundsätzlich zwischen zwei Buch-

führungssystemen unterschieden:

- doppelte Buchführung

- vereinfachte Buchführung

Die doppelte Buchführung ist aufwendiger als

die vereinfachte Buchführung, da mit dieser auch

die Vermögenskonten, das sind vor allem die

Bankbewegungen (Zahlungseingänge und –ausgänge), erfasst werden. Bei der vereinfachten Buchführung

werden die Bankbewegungen buchhalterisch nicht erfasst, da können einige Geschäftsvorfälle oft schwer

oder nicht mehr nachvollzogen werden. Die vereinfachte Buchhaltung empfiehlt sich folglich nur bei

kleinen, überschaubaren Unternehmen, weil so wichtige Informationen für interne Kostenrechnungen

verloren gehen.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - BUCHHALTUNG

Page 82: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

82

Folgende Bücher sind je nach Buchführungssystem vorgeschrieben:

BÜCHER DOPPELTE BUCHFÜHRUNG VEREINFACHTE BUCHFÜHRUNG

Buchführungsbücher(libri contabili)

• Tagebuch/Journal (libro giornale)• Inventarbuch (libro degli

inventari)• Hauptbuch (libro mastro)• Buch der abschreibbaren Güter

(registro dei beni ammortizzabili)• Lagerbücher (scritture di

magazzino), nur bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte

• Inventarbuch der Lagerbestände • Buch der abschreibbaren Güter

Mehrwertsteuerbücher(registri IVA)

• Eingangsrechnungsbuch• Ausgangsrechnungsbuch• Tagesinkassobuch

• Eingangsrechnungsbuch• Ausgangsrechnungsbuch• Tagesinkassobuch

Lohnbücher(libri paga)

• Einheitliches Arbeitsbuch (libro unico del lavoro)

• Unfallbuch (libro infortuni)

• Einheitliches Arbeitsbuch (libro unico del lavoro)

• Unfallbuch (libro infortuni)

Die Wahl für das eine oder andere Buchführungssystem ist nicht frei, sondern gesetzlich geregelt. Folgende

Tabelle gibt einen kurzen Überblick darüber, welches Unternehmen zu welcher Buchführung verpflichtet

ist.

RECHTSFORM TÄTIGKEITBETRIEBLICHE ERLÖSE

BUCHFÜHRUNGS-SYSTEM

Einzelunternehmen oder Personengesell-schaft

Dienstleistungen Bis zu 400.000 € Doppelte Buchführung oder vereinfachte Buchführung (Wahlmöglichkeit)

Über 400.000 € Doppelte Buchführung

Andere Tätigkeit Bis zu 700.000 € Doppelte Buchführung oder vereinfachte Buchführung (Wahlmöglichkeit)

Über 700.000 € Doppelte Buchführung

Kapitalgesellschaft Unabhängig von der Tätigkeit

Unabhängig von den betrieblichen Erlösen

Doppelte Buchführung

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - BUCHHALTUNG

Page 83: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

83

Als Selbstständiger haben Sie kein soziales Sicherungsnetz wie ein Arbeitnehmer. Sie müssen einerseits

unternehmerische Risiken berücksichtigen und andererseits auch persönliche Gefahren absichern.

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Kaufen Sie die Versicherungen gezielt ein, indem Sie

systematisch vorgehen und eine sog. Risikoanalyse durchführen: Falls Sie einen Broker als Berater wählen,

wird dieser mit Ihnen diese Risikoanalyse durchführen. Zunächst sollten Sie alle Risiken, die Ihr Unternehmen

bedrohen können, erkennen und bewerten. Nicht alle Risiken, die versichert werden können, müssen auch

versichert werden. Es wird darauf ankommen, wie groß Sie Ihr Risiko einstufen:

• Großes Risiko: Der Schaden kann für das Unternehmen den Existenzverlust bedeuten (z.B. Feuer).

• Mittleres Risiko: Der Schaden gefährdet die gesetzten Unternehmensziele.

• Kleines Risiko: Der Schaden ist gering (Bagatellschaden).

Aufgrund der Ergebnisse der Risikoanalyse sollten Sie überlegen, über welche Möglichkeiten Sie verfügen,

diese Risiken von Ihrem Unternehmen abzuwenden:

• Risiko vermeiden (z.B. anderes Fertigungsverfahren, Herausnahme eines gefährlichen Produktes aus dem

Verkaufsprogramm)

• Risiko vermindern (durch aktives Risiko-Management wie Feuerlöscher, externes Lager, Schutzhelm,

usw.)

• Risiko überwälzen (z.B. durch Abschluss einer Versicherung)

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - VERSICHERUNGEN

3. VERSICHERUNGEN

• Aufgrund der unterschiedlichen Leistungs- und Prämienpalette der Versicherungsgesell-

schaften sollten Sie auf jeden Fall stets Vergleichsangebote einholen. Vermeiden Sie Unter-

versicherungen und Doppelversicherungen!

• Alle Versicherungen Ihres Betriebes sollten einen einzigen Stichtag im Jahr haben. Das er-

leichtert Ihnen viel Arbeit!

• Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungen noch mit Ihrer Realität übereinstim-

men! Ihren Versicherungsberater sollten Sie ein Mal im Jahr aufsuchen und mit ihm die

einzelnen Risiken durchgehen.

Tipp

s

Page 84: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

84

SPARTE RISIKOABDECKUNGSOLLTE SEIN

KANN SEIN

MUSS SEIN

Feuerversicherung Brand, Blitzschlag, Explosion, Löschen, Auf- und Abbrucharbeiten

Leitungswasser- und Rohrbruchversicherung

Wasseraustritt aus Leitung, Heizung, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser – evtl. extra versicherbar)

Sturmversicherung Sturmverursachte Schäden, inkl. Folgeschäden (z.B. Warenbeschädigung, Gebäude, Vernichtung)

Vandalismus- undTerrorismusversicherung

Muss immer extra angefordert werden

Erdbebenversicherung Muss immer extra angefordert werden

Einbruch, Diebstahl-versicherung

Einbruch, Schäden aus Zerstörung, Beschädigung, auch Beraubung oder räuberische Erpressung

Glasversicherung Beschädigung von Glasscheiben (Schaufenster, Türscheiben usw.)

Betriebsunter-brechungsversicherung

Weiter zu zahlende Löhne und Gehälter, Mieten, entgangener Gewinn

Haftpflichtversicherung Personen- und Vermögensschäden, Manager-Haftpflicht

Produkthaftpflicht-versicherung

Durch Produktschäden verursacht an Dritten

Technische Versicherung Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Materialfehler

Transport Transportunfälle Ihrer Waren und deren Beschädigung oder Vernichtung

EDV-Versicherung Sämtliche Risiken in Bezug auf Soft- und Hardware

Kraftfahrzeug-versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflicht-versicherung zugunsten geschädigter Dritter. Außerdem können Sie weitere Risiken versi-chern (Kasko, Insassenunfall, Ausland usw.)

Rechtsschutz-versicherung

Anwalts- und Gerichtskosten für Ereignisse, bei denen Sie ohne Rechtsanwalt nicht aus-zukommen glauben (Mietprobleme, Verkehrs-schäden, Personal - Arbeitgeber)

Kreditversicherung Forderungsausfall aus Waren und Dienstleistungen

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - VERSICHERUNGEN

3.1. BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN

Page 85: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

85

Das größte Risikopotential für das Unternehmen sind Sie als Unternehmensgründer selbst! Sichern Sie

deshalb sich und auch Ihre Familie durch die wichtigsten privaten Versicherungen ab.

SPARTE RISIKOABDECKUNGSOLLTE SEIN

KANN SEIN

MUSS SEIN

Unfallversicherung Alle Unfälle, 24 Stunden am Tag, weltweit, Land, Wasser, Luft, in der Freizeit und am Arbeitsplatz (Tod, Invalidität, Krankheit). Die gesetzliche Versicherung INAIL hilft nur nach einem Unfall im Beruf.

Krankenversicherung Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich auch privat versichern. Beachten Sie dabei das Problem der Kündbarkeit im Schadensfalle (z.B. bei chronischen Krankheiten kann die Versicherung den Vertrag kündigen).

AltersversicherungPensionsvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversiche-rung können Sie auch privat in einen Pensions-fonds einsteigen.

Versicherung imTodesfalle

Absicherung Ihrer Person für die Familie und für das Unternehmen. Dient auch als Sicherheit bei der Vergabe von Krediten.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - VERSICHERUNGEN

3.2. PERSÖNLICHE VERSICHERUNGEN

Page 86: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

86

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Bevor Sie mit Ihrer Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer beginnen können, müssen Sie eine Reihe

rechtlicher Vorschriften beachten (s. auch Kapitel „Schritte einer Unternehmensgründung“, S. 120 ff.).

4.1. VEREINHEITLICHTE MELDUNGDer Unternehmer ist verpflichtet, sich bei verschiedenen Ämtern einzutragen bzw. anzumelden: Diese

Eintragungen werden seit 1. April 2010 mit der sog. „Vereinheitlichten Meldung“ (ComUnica) telematisch

durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsverband durchgeführt.

Diese Meldung gilt für alle steuerlichen, vorsorge- und sozialversicherungsrechtlichen Zwecke. Die

vereinheitlichte Meldung muss mit digitaler Unterschrift versehen (siehe Seite 92) an das Handelsregister

der gebietsmäßig zuständigen Handelskammer gesendet werden. Anschließend wird diese Meldung an die

anderen Körperschaften – Agentur der Einnahmen, NISF und INAIL – weitergeleitet.

4.1.1. MELDUNG BEIM HANDELSREGISTERNach Eingang der Meldung beim Handelsregister wird die Protokollbestätigung und die Bestätigung über

den Erhalt der vereinheitlichten Meldung automatisch an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC, siehe Seite

91) des Unternehmens gesendet. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der unternehmerischen

Tätigkeit in der Regel erfüllt (nähere Informationen unter www.registroimprese.it).

Spezifische BerufsverzeichnisseFür viele Berufskategorien gibt es spezifische Berufsverzeichnisse (albo/elenco), die gesetzlich vorgesehen

sind. Solche Berufskategorien sind z.B. Ärzte, Apotheker, Biologen, Chemiker, Geologen, Geometer, Ingenieure,

Journalisten, Psychologen, Rechtsanwälte, Vermittler, Wirtschafts- und Steuerberater, Zahnärzte u.a.m.

Die Voraussetzungen und Formalitäten für die Eintragung in diese Berufsverzeichnisse werden von den

einzelnen Berufskammern und -vereinigungen (Ärztekammer, Geometerkollegium, usw.) festgelegt.

Genauere Informationen können Sie dort erhalten.

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten, wie z. B. Handelsagenten und -vertreter, Makler, Spediteure u. a.

4. RECHTLICHE VORSCHRIFTEN – MELDUNGEN UND REGISTRIERUNGEN

Page 87: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

87

sind berufliche Voraussetzungen notwendig. Mit der „Zertifizierten Meldung über den Tätigkeitsbeginn“

(ital. SCIA: segnalazione certificata di inizio attività) erklärt der Unternehmensgründer die notwendigen

Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Erklärung wird bei der vorher erwähnten „Vereinheitlichten Meldung“

beigelegt und berechtigt den Unternehmensgründer, die Tätigkeit zu beginnen.

4.1.2. MELDUNG AN DIE AGENTUR DER EINNAHMENNach Eingang der Meldung an die Agentur der Einnahmen wird dem Antragsteller die MwSt.-Nummer

zugewiesen.

4.1.3. MELDUNG BEIM NISF

Der italienische Gesetzgeber sieht für Unternehmer eine verpflichtende Fürsorge- und Sozialversicherung

mit entsprechenden Beitragszahlungen vor. In Italien ist für die Fürsorge- und Sozialversicherung der

Unternehmer das NISF (Nationales Institut für soziale Fürsorge) zuständig. Sollten Sie als Unternehmer

auch Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, auch deren Beiträge einzuzahlen. Für die verschiedenen

Wirtschaftsbereiche und Rechtsformen gibt es unterschiedliche Regelungen.

INDUSTRIE: Inhaber oder Teilhaber von Industriebetrieben müssen sich nicht über das NISF versichern.

HANDWERK: Firmeninhaber, Gesellschafter und Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte bis zum

dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad), die hauptberuflich im Unternehmen tätig sind, müssen

sich über das NISF versichern. Die Mitteilung und Anmeldung beim NISF erfolgt mit einer vereinheitlichten

Meldung (ComUnica), zeitgleich mit der Anmeldung der Tätigkeit bei der Handelskammer.

HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN, GASTGEWERBE (KAUFLEUTE): Firmeninhaber, Handelsvertreter,

Gesellschafter und Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis

zum zweiten Grad), die hauptberuflich im Unternehmen tätig sind, müssen sich über das NISF versichern.

Die Mitteilung und Anmeldung beim NISF erfolgt mit der vereinheitlichten Meldung (ComUnica) bei

Anmeldung der Tätigkeit bei der Handelskammer.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 88: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

88

Die Zahlungen der Fürsorgebeiträge an das NISF erfolgen in vier fixen Raten am 16.05., 20.08., 16.11. eines

jeden Jahres und am 16.02. des Folgejahres. Die Zahlungen der einkommensabhängigen Fürsorgebeiträge

(sog. variable Beiträge) erfolgen am 16.06. (Saldo- und erste Akontozahlung) und am 30.11. (zweite

Akontozahlung) eines jeden Jahres.

Fürsorgebeiträge für Handwerker und Kaufleute für 2015

(ohne Gewähr, falls Änderungen eintreten sollten)

HANDWERKER KAUFLEUTE

Unternehmens-einkommen

für Unternehmer und mitarbeitende Familienmitglieder (ab 21 Jahren)

für mitarbeitende Familienmitglieder (unter 21 Jahren)

für Unternehmer und mitarbeitende Familienmitglieder(ab 21 Jahren)

für mitarbeitende Familienmitglieder (unter 21 Jahren)

15.548 €* bis 46.123 €

22,65 % 19,65 % 22,74 % 19,74 %

ab 46.123 € bis 76.872 €**

23,65 % 20,65 % 23,74 % 20,74 %

* sollte das Einkommen unterhalb dieses Mindestwertes liegen, werden die einzuzahlenden Beiträge stets auf diese Mindestgrenze berechnet (4 fixe Raten, mit ungefähr 880 € je Rate, sind immer geschuldet); ** 100.324 € für Versicherte ohne Beitragsjahre zum 31/12/1995

Mit Gesetzesdekret Nr. 201/2011 wurde eine jährliche Erhöhung um 0,45 % beschlossen, bis zu einer

Obergrenze von 24 % im Jahr 2018.

Freiberufler mit Berufsalbum und eigener PflichtversicherungNahezu alle geschützten Freiberufe in Italien (z. B. Steuerberater, Architekten, usw.), die nur mit bestandenem

Staatsexamen und der Eintragung in das vorgesehene Berufsalbum ausgeübt werden dürfen, verfügen über

eine eigene Pflichtversicherung.

Die Höhe der Fürsorgebeiträge variiert zwischen den einzelnen Berufskategorien. Die Freiberufler

können jedoch einen Teil der Fürsorgebeiträge (contributo integrativo) ihren Kunden bei Ausstellung der

Honorarnote weiterbelasten.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 89: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

89

Freiberufler ohne Berufsalbum und Pflichtversicherung Jene Freiberufler, für die kein Berufsalbum vorgesehen ist (z. B. Unternehmensberater, Werbeberater,

Logistiker, Marketingspezialisten, usw.), und die über keine eigene Pflichtversicherung verfügen, müssen

sich beim NISF in die Sonderverwaltung (Gestione Separata) eintragen lassen. Der Beitragssatz für diese

Freiberufler ist für 2015 mit 30,72 % festgesetzt worden. In den Folgejahren wird der Beitragssatz

schrittweise erhöht: 31,72 % für das Jahr 2016, 32,72 % für das Jahr 2017 und 33,72 % für das Jahr 2018.

Die Freiberufler, die in dieser Sonderverwaltung des NISF einzahlen, können ihren Kunden einen

Fürsorgebeitrag in Höhe von 4 % bei Ausstellung der Honorarnote weiterbelasten.

Seit Februar 2013, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 4 vom 14.01.2013, sind alle nicht geschützten

Freiberufler verpflichtet, auf sämtlichen Rechnungen, Dokumenten, Brief- und elektronischem Schriftverkehr

den Gesetzesbezug Nr. 4/2013 anzuführen.

Ein fehlender Hinweis wird als Verletzung des Konsumentenschutzgesetzes angesehen und mit Strafen

geahndet. In diesem Sinne ist die Anführung des Gesetzes ausreichend, um den neuen Bestimmungen

nachzukommen und dadurch eine höhere Transparenz gegenüber den Konsumenten zu schaffen bzw. die

Abgrenzung zu den geschützten Freiberufen mit Berufsalbum (z.B. Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte,

Arbeitsrechtsberater, Geometer, Ärzte usw.) sichtbar zu machen.

4.1.4. MELDUNG BEIM INAIL (GESAMTSTAATLICHE VERSICHERUNGS-ANSTALT FÜR ARBEITSUNFÄLLE)

Das INAIL hat folgende Aufgaben:

• es erbringt Leistungen im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

• Rentenzahlungen bei bleibenden Invaliditäten in Folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

• Auszahlung der Hinterbliebenenrente bei Tod durch Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit

• Bereitstellung von Prothesen nach einem Arbeitsunfall

• Beratungsleistungen zu Unfallschutz und Arbeitssicherheit

• Erlaubnis zur Führung des einheitlichen Lohnbuchs

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 90: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

90

Alle Personen, die im Betrieb tätig sind und einem Unfallrisiko unterliegen, sind versicherungspflichtig.

Einzige Ausnahme bilden Einzelunternehmer, die nicht im Register der Handwerksbetriebe eingetragen

sind. Für die Meldung beim INAIL gibt es ein Formblatt (Betriebsmeldung), welches Sie innerhalb des

Tätigkeitsbeginns unterschrieben einreichen müssen. In diesem Formblatt müssen Sie neben der

Firmenbezeichnung auch kurz die Arbeitsprozesse, die benutzten Werkzeuge, Maschinen, usw. beschreiben.

Auch Familienmitglieder, die im Unternehmen mitarbeiten, müssen versichert werden.

Die Eintragung erfolgt – wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung ins Handelsregister durchgeführt

wird – elektronisch im Rahmen der vereinheitlichten Meldung. Seit 01.07.2013 müssen alle Meldungen

telematisch durchgeführt werden: www.inail.it

Dem jeweiligen Arbeitsrisiko entsprechend gibt es – je nach Wirtschaftsbereich (Industrie, Handwerk,

Dienstleistung und andere Tätigkeiten, z. B. öffentliche Verwaltung) – seit dem 01.01.2000 verschiedene

Prämientarife.

Für die Zuteilung der Tätigkeit wird die von der NISF vorgeschriebene Eingliederung obligatorisch

angewendet.

Die Prämientarife werden zu Beginn einer Tätigkeit aufgrund der geschätzten jährlichen Brutto-Entlohnung

und in den Folgejahren aufgrund der effektiven Entlohnung berechnet.

Für die Handwerker gelten je nach Risikoklasse besondere Tarife, z. B. im Bauwesen lag die Prämie für 2014

bei 934,20 €, bei Bürotätigkeit bei 80,90 €.

Jeder Arbeitsunfall mit einer Heilungsdauer von mehr als 3 Tagen muss innerhalb von 48 Stunden ab

Kenntnisnahme beim INAIL und bei der Sicherheitsbehörde des Ortes (Polizei bzw. Gemeinde), an dem sich

der Unfall ereignet hat, gemeldet werden. Die Unfallmeldung muss auch telematisch erfolgen. Unfälle mit

tödlichem Ausgang müssen innerhalb von 24 Stunden mittels Fax oder Telegramm gemeldet werden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 91: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

91

4.2. MELDUNG EINER HANDELSTÄTIGKEIT - SUAPSeit 1. Januar 2014 können Meldungen für den Einzelhandel mit festem Standort (Geschäft und

besondere Verkaufsformen wie z. B. elektronischer Verkauf) und für den Handel auf öffentlichen Flächen

(Wanderhandel) nur mehr digital über den Einheitsschalter SUAP der jeweils zuständigen Gemeinde

eingereicht werden. Diese Meldungen betreffen den Tätigkeitsbeginn eines Unternehmens, die Änderung

oder die Streichung einer Tätigkeit.

Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf

Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.

Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden. Der Einheitsschalter

SUAP stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte

E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Diese Bestätigung gilt als Befähigungsnachweis zur Aufnahme der

Tätigkeit.

Um eine Handelstätigkeit beginnen zu dürfen, muss der Antragsteller im Besitz der „moralischen

Voraussetzungen" sein. Bei Einzelhandel im Lebensmittelbereich sind zusätzlich berufliche Voraussetzungen

notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 127.

4.3. PEC-ADRESSESeit 20. Oktober 2012 besteht auch für Einzelfirmen die Pflicht, eine eigene zertifizierte E-Mail Adresse

(PEC - posta elettronica certificata) zu eröffnen und diese dem Handelsregister mitzuteilen. Ausgenommen

sind lediglich jene Einzelfirmen, die nicht aktiv sind und die einem Insolvenzverfahren unterliegen.

Ab diesem Datum müssen daher alle Anträge (z. B. um Eintragung eines Einzelunternehmens) auch die

PEC-E-Mail-Adresse enthalten. Das Fehlen derselben verhindert die Eintragung des Einzelunternehmens.

Eine PEC-Adresse unterscheidet sich von einer herkömmlichen E-Mail-Adresse dadurch, dass sie dem

Absender die Rechtssicherheit bietet, dass seine Mitteilung dem Empfänger wirklich zugestellt wurde. Das

zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort,

vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide das zertifizierte Postfach.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 92: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

92

4.4. DIGITALE UNTERSCHRIFTDie Handelskammer Bozen agiert in der Eigenschaft als lokales Registrierungszentrum und gibt digitale

Unterschriftsgeräte aus.

USB-STICK

Der USB-Stick ist ein einfach zu verwendender USB-Speicherstift; er kann an jeden PC angeschlossen

werden. Er benötigt keinerlei Installationen. Es handelt sich um ein Arbeitsgerät, das folgende Aufgaben

ausführen kann:

• digitale Unterschrift von Dokumenten

• sicherer Zugriff auf Onlinedienste öffentlicher Verwaltungen über einen passwordgeschützten Browser

Der USB-Stick ist sechs Jahre lang gültig und muss nach drei Jahren erneuert werden. Nach Ablauf der

sechs Jahre muss eine neue Ausstellung des Stiftes beantragt werden. Bei der ersten Ausstellung zahlt das

Unternehmen (eingetragen im Handelsregister) 40 €.

NATIONALE SERVICEKARTE (CNS - CARTA NAZIONALE SERVIZI)

Die Nationale Servicekarte ist eine Karte mit Mikroprozessor im typischen Kreditkartenformat. Sie wird von

der öffentlichen Verwaltung ausgestellt und ermöglicht den Bürgern an jedem beliebigen Ort den Zugriff

durch einen einheitlichen technischen Vorgang auf die Internetdienste öffentlicher Einrichtungen (z. B. um

Dokumente, Bestätigungen oder Informationen zu erhalten).

Diese Karte enthält alle Identifizierungsdaten der Person (mit Ausnahme des Fotos des Inhabers), die mit-

tels eines persönlichen numerischen Codes eine sichere Identifizierung und den sofortigen Zugang zu den

im Internet angebotenen Diensten (Ausstellung von Genehmigungen, Änderung der meldeamtlichen Daten

usw.) ermöglichen.

Diese Identifizierung funktioniert mittels der Technologie der digitalen Unterschrift und durch das Einfüh-

ren der Karte in ein eigenes Lesegerät mit Internetanschluss.

Die CNS der Handelskammer, wie alle anderen von verschiedenen öffentlichen Verwaltungen ausgegebe-

nen CNS, enthält auch das Zertifikat für die digitale Unterschrift mit gesetzlicher Wirkung zum Unterzeich-

nen von Akten und Dokumenten. Außerdem ermöglicht sie den telematischen Zugang zu allen verfügbaren

Diensten der zentralen und lokalen Verwaltungen.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 93: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

93

Über die CNS der Handelskammer haben die Unternehmen, die den Vertrag „Telemaco Pay" abgeschlossen

haben, über Telemaco Zugriff zu folgenden Diensten in Zusammenhang mit der eigenen Position:

• ordentlicher Auszug, Auszug über die Firmengeschichte, Kartei der Gesellschaft

• Vordruck der Ersatzerklärung der Bestätigung des Handelsregisters

• Kopie der hinterlegten Statuten, Akten und Jahresabschlüsse

• Stand der Zahlung der Jahresgebühr der Kammer

• Stand der Akten beim Handelsregister

Die CNS hat eine Gültigkeit von sechs Jahren und muss nach drei Jahren erneuert werden. Nach Ablauf der

sechs Jahre muss um Ausstellung einer neuen CNS angesucht werden.

Nähere Informationen zum USB-Stick und zur CNS finden Sie unter www.handelskammer.bz.it Handels-

register.

4.5. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTEUnternehmen investieren häufig Zeit und Geld in ein innovatives Produkt, ein besonderes Design oder die

Entwicklung einer unterscheidungskräftigen Marke. Damit nicht andere die Früchte der oft mühevollen

Entwicklungsarbeit ernten, ist es ratsam, die Ausgestaltung der eigenen Ideen schützen zu lassen. So lassen

sich

• der Name eines Produktes oder ein Logo durch eine Marke

• technische Lösungen durch ein Patent oder Gebrauchsmuster

• die Formgebung bzw. das Design eines Produktes durch ein Muster oder Modell und

• die Werke der Literatur und Kunst sowie Computerprogramme durch das Urheberrecht schützen.

MARKEN

Eine Marke ist ein besonderes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens

von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Der Inhaber einer registrierten Marke hat das ausschließliche gewerbliche Nutzungsrecht an dieser Marke.

Somit kann nur er allein seine Marke zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen verwenden.

Dritte dürfen im Geschäftsverkehr kein gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche Waren oder

Dienstleistungen verwenden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 94: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

94

Eine Marke stärkt das Vertrauen in die Produktqualität, schafft Kundenbindung und steigert den

guten Ruf und das Image eines Betriebes. Somit verschafft eine Marke dem Betrieb einen wertvollen

Wettbewerbsvorteil und trägt zur Wertsteigerung des Unternehmens bei.

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Namen, Begriffe, Buchstaben, Zahlen, Werbetexte und

graphische Darstellungen geschützt werden. Auch dreidimensionale oder akustische Marken sind möglich.

Das Zeichen muss jedenfalls dazu geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von

denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Der Anmelder kann eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Kombination aus beiden schützen.

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre, kann aber beliebig oft um weitere 10 Jahre

verlängert werden.

Eine Marke ist nur in jenen Ländern geschützt, in denen sie angemeldet wird. Dabei bieten sich verschiedene

Möglichkeiten:

- Die nationale Marke ist in Italien geschützt.

- Die Gemeinschaftsmarke ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig.

- Die internationale Marke bietet die Möglichkeit, eine Marke in ca. 90 Ländern anzumelden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE KOSTEN UND VERFAHREN EINER MARKENREGISTRIERUNG

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus verschiedenen Komponenten (Anmeldegebühren, Se-

kretariatsgebühren, Stempelmarken usw.) zusammen und variieren je nach Anmeldeverfahren, Anzahl der

Klassen sowie, bei der internationalen Marke, nach gewählten Ländern. Einen ungefähren Überblick über

die anfallenden Kosten bietet die nachfolgende Tabelle.

UNGEFÄHRE KOSTEN*

Nationale Marke ab ca. 200 €

Gemeinschaftsmarkeab 900 € (Online-Anmeldung)ab 1.050 € (Anmeldung in Papierform)

Internationale Marke ab ca. 1.000 €

* Kosten der Erstanmeldung, gültig für einen Zeitraum von 10 Jahren. Stand: April 2015

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 95: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

95

In folgenden Markendatenbanken kann recherchiert werden:

- Datenbank des Italienischen Patent- und Markenamtes: http://www.uibm.gov.it/uibm/dati/

- Datenbank der Gemeinschaftsmarken eSearch plus: http://oami.europa.eu/eSearch/

- Datenbank der internationalen Marken ROMARIN: http://www.wipo.int/romarin

- TmView: https://www.tmdn.org/tmview/welcome

PATENTE

Das Patent ist ein Schutzrecht, mit dem eine technische Erfindung für begrenzte Zeit (maximal 20 Jahre)

geschützt wird. Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, anderen die Nutzung der durch das Patent

geschützten Erfindung für gewerbliche Zwecke zu verbieten. Gegenstand des Patentschutzes können Ver-

fahren sowie Erzeugnisse und Produkte verschiedenster Art, wie z.B. Maschinen, Maschinenteile, Geräte

und Werkzeuge sein.

Damit eine Erfindung zum Patent angemeldet werden kann, muss sie folgende wesentliche Voraussetzun-

gen erfüllen: Sie muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, gewerblich anwendbar und zu-

lässig sein. Die allerwichtigste Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist, dass die Erfindung am Tag

ihrer Anmeldung zum Patent absolut weltneu ist, also noch nicht zum „Stand der Technik“ gehört. Auch der

Erfinder selbst muss seine Schöpfung bis zur Patentanmeldung absolut geheim halten!

Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents: Die Schutzdauer beträgt im Unterschied zum

Patent „nur“ 10 Jahre, und einen Gebrauchsmusterschutz können nur Erzeugnisse bzw. Produkte, nicht

aber Verfahren, erhalten.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden. So

soll sichergestellt werden, dass die eigene Marke nicht bereits von Dritten verwendet wird.

Dabei sollten sowohl identische als auch ähnliche Begriffe untersucht werden.

Tipp

Page 96: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

96

MUSTER UND MODELLE

Die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses kann durch die Registrierung eines Musters oder Modells

geschützt werden. Dadurch kann das Design von neu gestalteten Oberflächen (Stoffe, Tapeten, Dekoratio-

nen) oder die neuartige Formgebung von Produkten (z. B. Möbel, Kleidungsstücke, Schmuck) wirkungsvoll

vor „geistigem Diebstahl“ geschützt werden. Voraussetzung für eine Registrierung ist eine tatsächlich neue

und eigentümliche Gestaltung des Musters oder Modells. Die Schutzdauer eines eingetragenen Musters

oder Modells beträgt fünf Jahre und kann auf max. 25 Jahre verlängert werden.

URHEBERRECHT

Das Urheberrecht schützt geistige Werke aus den Bereichen Literatur, Musik, bildende (z.B. Malerei, Foto-

grafie) und darstellende Künste (z.B. Tanz, Theater). Auch Werke der Architektur, wissenschaftliche oder

technische Darstellungen (Zeichnungen, Pläne) und Computerprogramme fallen in den Anwendungsbe-

reich des Urheberrechts. Durch das Urheberrecht werden „persönliche geistige Schöpfungen“ mit kreativem

Charakter geschützt.

Das Urheberrecht gehört nicht zu den gewerblichen Schutzrechten und unterscheidet sich von diesen in

seiner Entstehung und seinem Schutzumfang. Ein Werk muss weder registriert noch angemeldet werden,

um durch das Urheberrecht geschützt zu werden. Das Urheberrecht greift nämlich automatisch im Mo-

ment der Schöpfung des Werkes. Eine Hinterlegung bei der zuständigen Behörde SIAE (Società Italiana

degli Autori ed Editori) ist jedoch aus Rechtssicherheit empfehlenswert.

Nähere Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Muster, Modelle,

Marken) erhalten Sie beim Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen (siehe Adressenver-

zeichnis). Auskünfte zum Urheberrecht erteilt die zuständige Behörde SIAE (www.siae.it).

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 97: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

97

Arbeitsschutz

Solange jemand seine Tätigkeit als Selbstständiger ausübt, gelangen die Arbeitssicherheits- und Gesund-

heitsschutzbestimmungen nur begrenzt zur Anwendung, da diese im Allgemeinen auf den Schutz der

Arbeitnehmer oder der ihnen gleichgestellten Berufstätigen abzielen. Auf jeden Fall müssen auch Selbst-

ständige Arbeitsgeräte und die persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Sicherheits- und

Unfall schutzbestimmungen verwenden.

Falls die Räumlichkeiten, in denen der Selbstständige tätig ist, auch von anderen Personen (z. B. von Arbeit-

nehmern, Kunden, Patienten, usw.) betreten werden, finden die Sicherheitsbestimmungen für Arbeitsgeräte

und Anlagen volle Anwendung.

Das Arbeitsinspektorat, Sektor technische Kontrollen, der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz

Bozen - Südtirol (siehe Adressenverzeichnis) erteilt alle einschlägigen Informationen zum Thema Arbeits-

schutz.

Werbesteuer (für Werbeaufschriften)

Werbung ist besonders für Sie als Unternehmensgrün-

der wichtig, allerdings sind auch hier einige Formalitä-

ten zu beachten.

Diese Steuer ist für Werbung, die an öffentlich zugäng-

lichen Orten erfolgt, zu entrichten. Als Werbemittel

gelten Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, Plakate,

Reklamebänder, Leuchtschriften oder auch die Werbung

auf PKWs.

Bevor der Interessierte eine Werbung platziert, muss er in der Gemeinde eine Erklärung abgeben, welche

die Beschaffenheit, die Dauer und die Lage der Werbemittel angibt. Die Meldung der Werbung mit Jahres-

dauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.

Für genauere Informationen wenden Sie sich an Ihre jeweilige Gemeinde.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

4.6. WEITERE VORSCHRIFTEN

Page 98: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

98

In der Provinz Bozen wird die Abfallgebühr vom Art. 33 des Landesgesetzes Nr. 4/2006 und vom Dekret des

Landeshauptmannes Nr. 17 vom 24. Juni 2013 geregelt.

Die zur Zahlung der Abfallgebühr Verpflichteten teilen der zuständigen Gemeinde innerhalb von 60 Tagen

den Beginn und die Beendigung der Nutzung von Räumen und von nicht überdachten Flächen, die nicht

den Räumlichkeiten zuzuschreiben sind, sowie jeden anderen für die Anwendung der Gebühr erheblichen

Umstand mit.

Nähere Auskünfte können bei den zuständigen Ämtern der jeweiligen Gemeinden eingeholt werden.

Einige Bestimmungen und Verwaltungsobliegenheiten imUmweltbereich

VERZEICHNIS DER UMWELTFACHBETRIEBE

Der Artikel 212 des gesetzesvertretenden Dekrets 152/2006 schreibt vor, für welche Abfall-

Bewirtschaftungstätigkeiten Unternehmen zur Eintragung in das Verzeichnis verpflichtet sind, insbesondere:

• Sammlung und Transport der eigenen Abfälle (für diese vereinfachte Art der Eintragung gibt es in

Südtirol, auf der Grundlage verschiedener Bereichsabkommen zwischen der Landesregierung und den

Berufsverbänden, eine Ausnahmeregelung)

• grenzüberschreitende Abfalltransporte

• Ansammlung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten (RAEE)

• Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen

• Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Sonderabfällen

• Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen

• Vermittlung und Handel von Abfällen ohne Besitz derselben

• Sanierung von Standorten

• Sanierung von asbesthaltigen Materialien und Standorten

In der vom Umweltministerium eingerichteten Datenbank www.albogestoririfiuti.it sind die Eckdaten aller

Unternehmen ersichtlich, die italienweit eingetragen sind.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Abfallgebühr

Page 99: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

99

SISTRI

Das System für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle – SISTRI – hat das Ziel, den „Lebenszyklus“ der Abfälle,

von der Erzeugung über den Transport bis hin zur Verwertung oder Beseitigung effektiver zu kontrollieren,

sowie einen Großteil der Papierunterlagen abzuschaffen. Die Pflicht, dem System beizutreten, betrifft

Unternehmen und Körperschaften, welche als Ersterzeuger gefährliche Abfälle produzieren und über 10

Beschäftigte haben, sowie die Bewirtschafter gefährlicher Abfälle.

ABFALL-ERKENNUNGSSCHEIN

Alle nicht SISTRI-verpflichteten Subjekte müssen die Abfalltransporte vom sogenannten „Abfall-

Erkennungsschein“ begleiten lassen. Die SISTRI-verpflichteten Subjekte müssen bis zum Ende der SISTRI-

Probezeit die Abfallbegleitscheine ausfüllen, anschließend werden dieselben vom SISTRI abgelöst.

Die gesetzlichen Bestimmungen auf Staats- und Landesebene finden Sie unter www.handelskammer.bz.it

Umwelt.

ABFALLREGISTER

Alle nicht SISTRI-verpflichteten Subjekte müssen in den vom Art. 190 des GvD. 152/2006 und Art. 17 des

LG 4/2006 vorgesehenen Fällen das Abfallregister führen. Die SISTRI-verpflichteten Subjekte müssen das

Abfallregister bis zum Ende der SISTRI-Probezeit führen, anschließend wird das Register durch SISTRI

abgelöst.

Die gesetzlichen Bestimmungen auf Staats- und Landesebene finden Sie unter www.handelskammer.bz.it

Umwelt.

JAHRESMITTEILUNG IM UMWELTBEREICH (MUD)

Innerhalb 30. April eines jeden Jahres müssen die sogenannten „verpflichteten Subjekte“ bei der

gebietszuständigen Handelskammer die Jahresmitteilung abgeben, welche sich auf die im Vorjahr erfolgten

Abfallbewirtschaftungstätigkeiten bezieht.

Die Erklärung erfolgt aufgrund der im Abfallregister vermerkten Eintragungen. Die zur MUD-Erklärung

verpflichteten Subjekte werden vom Art. 189 der GvD. 152/2006 bestimmt. Die Durchführungsbestimmungen

zur Erklärung sind in einem jährlich erscheinenden Dekret enthalten.

Die zur MUD-Erklärung verpflichteten Subjekte werden in der Provinz Bozen vom Art. 18 des Landesgesetzes

Nr. 4 vom 26. Mai 2006 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen bestimmt.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 100: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

100

FLÜCHTIGE ORGANISCHE VERBINDUNGEN (FOV)

Subjekte, welche Farben, Lacke und Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung (d.h. die in der Anlage I des

GvD Nr. 161 vom 27. März 2006, abgeändert mit GvD Nr. 33 vom 14. Februar 2008, aufgezählten Produkte)

in Umlauf bringen, übermitteln dem Ministerium für Umwelt, innerhalb 1. März eines jeden Jahres, die

Angaben über die Art und Menge der in Umlauf gebrachten Produkte des vorhergehenden Jahres.

REGISTER DER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE (REGISTRO AEE)

Hersteller, Importeure, Subjekte, welche mit eigenem Namen oder Warenzeichen Elektro- und

Elektronikgeräte auf dem italienischen Staatsgebiet in Verkehr bringen, müssen sich, bevor sie diese Geräte

in Verkehr bringen, in das telematische Register eintragen. Das Register wird vom Ministerialdekret Nr. 185

vom 25. September 2007 geregelt. Da die Eintragung ausschließlich telematisch erfolgen kann, müssen

die Unternehmen im Besitz einer digitalen Unterschriftsvorrichtung sein. Das Register (www.registroaee.it)

ist öffentlich. Die vorgesehenen Verwaltungsstrafen bei nicht erfolgter Eintragung liegen bei 30.000 € bis

100.000 €.

REGISTER DER BATTERIEN UND AKKUMULATOREN

Alle, die erstmals gewerblich Batterien und Akkumulatoren, einschließlich jener, die in Geräten oder

Fahrzeugen eingebaut sind, auf den nationalen Markt in Verkehr bringen, gelten im Sinne der GvD. 188

vom 20. November 2008 als Hersteller und müssen sich in das Register der Batterien und Akkumulatoren

eintragen. Da die Eintragung ausschließlich telematisch erfolgen kann, müssen die Unternehmen im Besitz

einer digitalen Unterschriftsvorrichtung sein. Das Register (www.registropile.it) ist öffentlich.

Die vorgesehenen Verwaltungsstrafen bei nicht erfolgter Eintragung liegen bei 30.000 bis 100.000 €. Die

in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren dürfen bestimmte Schadstoffe nicht enthalten, bzw.

die Schadstoffe dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 101: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

101

FLUORIERTE TREIBHAUSGASE (F-GAS)

Fluorierte Treibhausgase, auch als F-Gase bekannt, sind künstliche, chemische Substanzen, die

in verschiedenen Sektoren und Anwendungen (z.B. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,

Brandschutzsystemen, usw.) eingesetzt werden. Die meisten dieser Gase tragen zur globalen Erwärmung

bei. Allgemeines Ziel der Europäischen Union ist die Minimierung der Emissionen dieser Gase durch eine

Reihe von Maßnahmen während ihres gesamten Lebenszyklus.

Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Qualifizierung der Personen und Unternehmen, welche mit diesen

Substanzen arbeiten: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich in das vom DPR Nr. 43 vom

27. Jänner 2012 geregelte nationale telematische Register „F-Gas" eintragen. Das Register (www.fgas.it)

ist öffentlich.

ZEITWEILIGE LAGERUNG VON ABFÄLLEN, DIE AUFGRUND DER AUSGEÜBTEN TÄTIGKEIT ENTSTANDEN SIND

Unter zeitweiliger Lagerung versteht man die Lagerung der Abfälle am Ort ihrer Entstehung bis zur

Sammlung derselben.

Die zeitweilige Lagerung wird nicht als Abfallbewirtschaftungstätigkeit angesehen, bedarf also keiner

Landes- bzw. Regionalgenehmigung, sofern alle staatlichen Auflagen (Art. 183, Abs. 1, Buchstabe bb)

der GvD. 152/2006) bzw. in Südtirol alle vom Art. 3, Buchstabe q) des LG 4/2006 vorgesehenen Auflagen

gleichzeitig eingehalten werden.

Weitere Informationen können beim Amt für Abfallwirtschaft der Umweltagentur der Autonomen Provinz

Bozen - Südtirol eingeholt werden.

VERPACKUNGSABFÄLLE – CONAI (CONSORZIO NAZIONALE IMBALLAGGI)

CONAI ist ein privates Konsortium ohne Gewinnabsicht, welches von den Verpackungsherstellern und –

verwendern gegründet wurde, um ein integriertes System für die Verwertung von Verpackungsabfällen zu

erreichen. Weitere Auskünfte können auf der Internetseite www.conai.org abgerufen werden.

Detailliertere Informationen und die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen für den Umweltbereich

sind auf der Internetseite www.handelskammer.bz.it Umwelt zu finden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - RECHTLICHE VORSCHRIFTEN

Page 102: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

102

5. MITARBEITERJe nachdem, welche Geschäftsidee Sie verwirklichen wollen, werden Sie sofort oder bald Mitarbeiter

benötigen. Da es für den Erfolg Ihres Unternehmens wichtig ist, dass diese kompetent und motiviert sind,

sollten Sie der Auswahl große Bedeutung zumessen. Einmal eingestellte Mitarbeiter können nämlich nicht

leicht gekündigt werden. Zudem kostet ein Mitarbeiterwechsel immer viel Zeit und Geld.

Um also eine gute Wahl zu treffen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

• Wie viele Mitarbeiter werden Sie benötigen?

• Welche Funktion/Aufgaben haben die Mitarbeiter zu erfüllen?

• Welche Qualifikation (Ausbildung, Erfahrung) müssen die Mitarbeiter mitbringen?

• Welche besonderen Anforderungen stellen Sie an Ihre künftigen Mitarbeiter (Belastbarkeit,

Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit, Organisationstalent, usw.)?

In der Gründungsphase ist oft keine genaue Bestimmung der Funktion der Mitarbeiter möglich, da viele

verschiedene Aufgaben anfallen. Ihre Mitarbeiter müssen daher flexibel und anpassungsfähig sein.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mitarbeiter zu suchen: über Arbeitsämter (Sie können Ihre

Stellenangebote selbst über das Internet in die Arbeitsbörse der Provinz Bozen www.provinz.bz.it/arbeit

eingeben), Zeitungsinserate, Personalvermittlungen, usw. Sie können mit der Suche auch im Verwandten-

und Bekanntenkreis beginnen. Unabhängig davon, wie Sie Ihre Mitarbeiter finden, ist es wichtig, dass Sie

nicht auf ein Vorstellungsgespräch verzichten! Es beinhaltet Fragen zum Lebenslauf der Person, Aus- und

Weiterbildung, bisherige Tätigkeiten, Freizeit, Familie, usw.

Durch das Gespräch erhalten Sie Informationen über den Bewerber, gleichzeitig informieren Sie ihn über

das Geschäftsvorhaben und die Anforderungen, die gestellt werden. So können beide Seiten entscheiden,

ob für eine Zusammenarbeit Interesse besteht.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 103: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

103

5.1. AUFLAGEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT UND ZUM DATENSCHUTZ

Bevor ein Mitarbeiter eingestellt werden kann, muss der Betrieb folgende gesetzliche Vorschriften einhal-

ten:

RISIKOBEWERTUNG IM BETRIEB

Die Risikobewertung muss innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme des ersten Mitarbeiters durchgeführt

werden. Betriebe mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern können eine standardisierte Risikobewertung aus-

füllen, welche auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol (www.provinz.bz.it/arbeit) zu

finden ist. Diese Risikobewertung muss mit einem zertifizierten Datum (data certa) und den Unterschriften

der jeweiligen Beauftragten versehen werden.

BESUCH EINES KURSES ÜBER ARBEITSSICHERHEIT

Jeder Arbeitgeber muss einen Kurs über Arbeitssicherheit besuchen. Die Kurse werden von den verschie-

densten Institutionen wie Autonome Provinz Bozen - Südtirol, KVW, Arbeitgeberverbände, usw. angeboten.

Die Aufgaben können auch einem Mitarbeiter übertragen werden.

BESUCH EINES KURSES FÜR ERSTE HILFE

Jeder Arbeitgeber muss einen Kurs für Erste Hilfe besuchen. Die Kurse werden von den verschiedensten

Institutionen wie Weißes Kreuz, KVW, Arbeitgeberverbände, usw. angeboten. Falls der Betrieb mehr als 5

Mitarbeiter beschäftigt, muss die Funktion des Erste-Hilfe-Beauftragten von einem Mitarbeiter übernom-

men werden.

BESUCH EINES KURSES FÜR BRANDSCHUTZ

Jeder Arbeitgeber muss einen Kurs für Brandschutz besuchen. Die Kurse werden von der Landesfeuerwehr-

schule in Vilpian veranstaltet. Falls der Betrieb mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt, muss die Funktion des

Brandschutzbeauftragten von einem Mitarbeiter übernommen werden.

ERNENNUNG DES SICHERHEITSSPRECHERS ODER ERKLÄRUNG DES VERZICHTES AUF DIE

ERNENNUNG

DURCHFÜHRUNG SÄMTLICHER MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER ARBEITSSICHERHEIT

z.B. Installation von Feuerlöschern, Kennzeichnung der Toilette und der Fluchtwege, Ankauf eines Erste-

Hilfe-Paketes, Lärmmessungen, Beleuchtung, Elektroanlagen, usw.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 104: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

104

DURCHFÜHRUNG DER PRÄVENTIVEN ODER PERIODISCHEN ÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNGEN UND EVENTUELLE BEAUFTRAGUNG DES BETRIEBSARZTES

Die ärztlichen Untersuchungen sind in folgenden Fällen vorgesehen:

- präventive Untersuchung bei der Aufnahme von Minderjährigen und Lehrlingen

- präventive und periodische Untersuchung bei besonderen Risiken (Arbeit am Bildschirm, Arbeiten im

Bauwesen, usw.)

- Drogentest (bei berufsmäßigen Fahrern - Bus, Taxi, LKW, Stapler, Kran)

DURCHFÜHRUNG SÄMTLICHER MASSNAHMEN BEZÜGLICH DES DATENSCHUTZES

5.2. ANMELDUNG DES BETRIEBES UND DER MITARBEITER

Nachdem Sie einen geeigneten Mitarbeiter gefunden und mit ihm einen Arbeitsvertrag (siehe 5.3.) abge-

schlossen haben, müssen verschiedene Eintragungen und Anmeldungen erfolgen:

• Anmeldung des Unternehmens beim nationalen Sozialfürsorgeinstitut (NISF)

• Anmeldung des Unternehmens beim nationalen Unfallversicherungsinstitut INAIL und zwar vor Beginn

der versicherungspflichtigen Arbeiten

• Anmeldung des Arbeitnehmers beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung einen Tag vor Arbeitsbeginn. Die

Anmeldung kann nur telematisch (d.h. über das Internet) erfolgen. Dazu braucht es eine eigene Zutritts-

ermächtigung. Wenden Sie sich daher für diese Arbeit an einen Fachmann.

Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber vom Arbeitnehmer

- eine Erklärung über den Anspruch der Steuerfreibeträge

- eine Genehmigung für die Verwendung der persönlichen Daten

- und die Entscheidung bezüglich der Verwendung der Abfertigung einholen.

Eventuell müssen Sie auch ein Protokoll bezüglich des Gesundheitszustandes (bei Übertragungsgefahr im

Gastgewerbe und bei Lebensmitteln) erstellen.

Innerhalb Ende des darauffolgenden Monats muss der Arbeitgeber das Einheitslohnbuch erstellen. Die

Sozialbeiträge und die Lohnsteuer müssen mittels des einheitlichen Überweisungsscheines Mod. F24 in-

nerhalb 16. des darauffolgenden Monats entrichtet werden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 105: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

105

5.3. ARBEITSVERTRÄGEBei der Einstellung von Mitarbeitern sind einige gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen zu be-

achten. Diese Bestimmungen dürfen nur zugunsten der Mitarbeiter geändert werden. Kollektivverträge

sind verbindliche Vereinbarungen der Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Kern-

stück jedes Kollektivvertrages ist die Festlegung von Mindestentgelten, die nicht unterschritten werden

dürfen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Branchenkollektivvertrag kennen.

Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen. Er enthält Mindestanga-

ben wie die Identität der Parteien, den Tätigkeitsbereich, die Kategorie und die Qualifikation des Arbeit-

nehmers, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Probezeit, die Entlohnung, die Arbeitszeit, die Angabe

des Arbeitsplatzes und den angewandten Kollektivvertrag.

Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich abgefasst werden, damit die Bedingungen genau festgehalten

und eventuelle Streitigkeiten von vornherein vermieden werden. Wenn es sich um ein befristetes Arbeits-

verhältnis handelt, muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag abge-

schlossen, so ist das Arbeitsverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit angelegt.

5.4. VERTRAGSARTEN

Unbefristete und befristete Arbeitsverträge

• Unbefristeter Arbeitsvertrag (contratto a tempo indeterminato)

Dieser Vertrag orientiert sich an den Branchenkollektivverträgen. Er sollte schriftlich abgefasst werden. Eine

eventuelle Probezeit muss schriftlich vereinbart werden. Diese Vereinbarung ist unbedingt notwendig, um

sich vom Mitarbeiter trennen zu können, falls die Erwartungen nicht erfüllt werden. Je höher die Qualifika-

tion der Arbeitnehmer, desto länger ist die Probezeit. Wird keine Probezeit vereinbart oder wird die Probe-

zeit überschritten, verwandelt sich der Vertrag automatisch in einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

• Überlegen Sie am besten gemeinsam mit einem Berater, wie der Arbeitsvertrag formuliert

werden soll!

• Bedenken Sie, dass der Arbeitnehmer Ihrem Betrieb mehr kostet als nur den Nettolohn, den

Sie ihm ausbezahlen (Faustregel: Nettolohn x 2,2 = Lohnkosten insgesamt)

• Überlegen Sie sich, ob Sie die Lohnbuchhaltung selbst führen oder ob Sie einen Berater

heranziehen wollen.

Tipp

s

Page 106: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

106

• Befristeter Arbeitsvertrag (contratto a tempo determinato)

Die Verträge auf Zeit wurden durch mehrere Reformen (Fornero – Renzi) in den letzten Jahren stark ab-

geändert. Vor diesen Reformen war der Abschluss eines Vertrages auf bestimmte Zeit nur in bestimmten

Fällen erlaubt. Grundsätzlich konnte ein Vertrag auf Zeit nur dann abgeschlossen werden, wenn dies aus

technischen, Produktions- und Organisationsgründen notwendig war. Durch die Änderungen können nun

Verträge auf Zeit ohne Begründung abgeschlossen werden. Insgesamt dürfen diese Verträge mit dem-

selben Arbeitgeber jedoch eine Gesamtdauer von 3 Jahren nicht überschreiten. Der Vertrag auf Zeit kann

bis zu 5 mal mit demselben Mitarbeiter abgeschlossen werden. Auch eine Verlängerung des Vertrages auf

bestimmte Zeit kann maximal bis zu 5 mal erfolgen.

Des Weiteren können Verträge auf Zeit abgeschlossen werden wenn Mitarbeiter ersetzt werden müssen

(Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, usw.). Auch bei saisonbedingten Tätigkeiten oder

bei saisonalen Lehrverträgen können Verträge auf Zeit abgeschlossen werden. Für die rechtliche Gültigkeit

müssen diese Verträge in schriftlicher Form verfasst werden.

Voll- und Teilzeitarbeit

Ein Teilzeitvertrag ist abzuschließen, wenn die Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden liegt. Der Vertrag muss

schriftlich abgeschlossen werden. In diesem Vertrag muss bereits der genaue Stundenplan angegeben wer-

den. Bei Änderungen des Stundenplans bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

VORTEIL: Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur auf den effektiven Bruttolohn gezahlt.

NACHTEIL: Der Teilzeitvertrag ermöglicht keine flexible Arbeitszeit, außer man fügt im Vertrag eine Flexi-

bilitäts- und Elastizitätsklausel ein, welche die Möglichkeit einräumt, die Arbeitszeiten den betrieblichen

Notwendigkeiten anzupassen.

Lehrvertrag

Dieser Vertrag zielt auf die Qualifizierung jugendlicher Mitarbeiter durch eine duale Ausbildung im Betrieb

und in der Berufsschule. Um Lehrlinge zu beschäftigen, muss man dem Amt für Lehrlingswesen eine Ersatz-

erklärung übermitteln, in welcher der Unternehmer bestätigt, dass er die Voraussetzungen erfüllt, einen

Lehrling aufnehmen zu können. Zudem muss der betriebsinterne Vorgesetzte des Lehrlings (auch „Tutor"

genannt) angegeben werden.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 107: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

107

Dieser muss einen pädagogischen Kurs besucht haben oder innerhalb von 6 Monaten nach der Erklärung

einen solchen Kurs besuchen. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die maximale Dauer

eines Lehrvertrages beträgt vier Jahre. Die Lehrlingsabschlussprüfung beendet die Lehrzeit. Sie kann erst

nach Abschluss der Berufsschule und dem schriftlichen Einverständnis des Lehrherrn abgelegt werden. Der

Betrieb muss auch die Schulzeiten entlohnen.

VORTEILE: Die Sozialbeiträge zu Lasten des Betriebes sind wesentlich geringer. Wird das Lehrverhältnis in

ein normales Arbeitsverhältnis umgewandelt, kann der Betrieb noch für ein weiteres Jahr die Begünstigun-

gen für die Sozialbeiträge beanspruchen. Die Höhe des Lohnes richtet sich nach der Dauer des Lehrverhält-

nisses und liegt meistens zwischen 40–95 % des Bruttolohnes eines qualifizierten Arbeiters.

Berufsspezialisierende Lehre

Ziel der Ausbildung „berufsspezialisierende Lehre“ ist der erste Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine an-

schließende arbeitsrechtliche Anerkennung der erworbenen Kompetenzen für den Mitarbeiter. Die Auszu-

bildenden legen keine Lehrabschlussprüfung ab und erhalten folglich auch kein Diplom.

Voraussetzung für einen Lehrvertrag der berufsspezialisierenden Lehre ist, dass der Auszubildende zwi-

schen 18 und 29 Jahre alt ist. Diese Lehre ist besonders geeignet für die Eingliederung in die Arbeitswelt

von Jugendlichen mit Abitur- oder Universitätsabschluss. Jugendliche mit einer beruflichen Qualifikation

(z.B. Berufsbefähigungszeugnis oder Berufsbildungsdiplom, Gesellenbrief) können schon mit 17 Jahren ei-

nen Lehrvertrag der berufsspezialisierenden Lehre abschließen. Die Lehre dauert drei Jahre - bei handwerk-

lichen Berufsbildern bis zu fünf Jahren. Die berufsspezialisierende Lehre wird durch die Kollektivverträge

geregelt.

Ein Teil der Ausbildung wird betriebsintern und ein Teil der Ausbildung betriebsextern (über Kurse, E-Lear-

ning, Angebote der Lehrberufsschulen, usw.) durchgeführt. Im ersten Jahr der berufsspezialisierenden Lehre

ist ein 16-stündiger Pflichtkurs zu den Themen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitssicherheit

und Kommunikation vorgesehen. Der Lehrling muss insgesamt - ohne den Pflichtkurs in seiner Lehrzeit -

120 Stunden an betriebsexterner Ausbildung absolvieren.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 108: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

108

Die Gelegenheitsarbeit (Beschäftigung mit Voucher)Die Gelegenheitsarbeit wurde durch die gesetzesvertretende Verordnung 276/2003 „Legge Biagi“ eingeführt.

Ursprünglich war die Gelegenheitsarbeit an objektive Gründe (Art der Arbeit: Gartenarbeiten, Putzarbeiten,

Privater Unterricht, usw.) und subjektive Gründe (Alter des Gelegenheitsarbeiters: Pensionisten, Studenten,

usw.) gekoppelt. Diese beiden Voraussetzungen wurden abgeschafft, sodass heute die Erbringung einer Ge-

legenheitsarbeit völlig frei ist. Die einzige noch bestehende Grenze liegt in der Höhe der bezahlten Entschä-

digung.

Gelegenheitsarbeiter dürfen pro Sonnenjahr

• maximal 5.050 € netto an Entschädigung beziehen

• falls die Arbeiten für Unternehmen oder Freiberufler geleistet werden, darf der Nettobezug die Grenze

von 2.020 € pro Jahr und Auftraggeber nicht überschreiten.

Für das Jahr 2014 können Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Mobilitätsgeld, usw. im

Rahmen der Gelegenheitsarbeit insgesamt 3.000 € netto beziehen, ohne den Anspruch auf die Sozialleis-

tung zu verlieren.

Die Zahlung der Entschädigung muss über Lohngutscheine (Voucher) erfolgen, welche vom Auftraggeber

bei der NISF erworben werden. Die Lohngutscheine können dann bei der Post eingelöst werden. Die Ent-

lohnung der Gelegenheitsarbeiter ist steuerfrei.

5.5. AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSESBei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer jederzeit sein Arbeitsverhältnis auflösen;

allerdings sieht der Kollektivvertrag eine Kündigungsfrist vor. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis

hingegen nur auflösen, wenn ein wichtiger Grund („giusta causa“) oder ein berechtigter Grund („giusti-

ficato motivo“) vorliegt. Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich (Einschreibebrief mit

Rückantwort) erfolgt. Bevor eine Kündigung wegen eines Fehlverhaltens eines Mitarbeiters ausgesprochen

werden kann, muss dem Mitarbeiter eine schriftlich Verwarnung bzw. Vorhaltung zugestellt werden. Inner-

halb von 5 Tagen kann der Mitarbeiter dann sein Fehlverhalten rechtfertigen.

Bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss der Mitarbeiter innerhalb von 5 Tagen beim Amt für Ar-

beitsmarktbeobachtung abgemeldet werden. Auch diese Meldung kann nur telematisch erfolgen. Bei einer

Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers muss dieser die Meldung, welche an das Amt für Arbeitsmarkt-

beobachtung getätigt worden ist, unterzeichnen. Falls die Unterschrift fehlt, muss der Arbeitgeber den

Arbeitnehmer schriftlich auffordern, die Kündigung zu bestätigen.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - MITARBEITER

Page 109: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

109

6. DIVERSES6.1. TIPPS ZUR VERTRAGSGESTALTUNG

Vertragsfreiheit und Gesetzeskraft

Prinzipiell steht es den Parteien frei, ob und welche Art von Vertrag sie abschließen und welchen Inhalt

dieser Vertrag hat. Wird aber ein Vertrag abgeschlossen, so hat dieser zwischen den Parteien Gesetzeskraft.

Konkret bedeutet das, dass die Parteien sich an ihren Vertrag halten und ihre vertraglichen Pflichten ord-

nungsgemäß erfüllen müssen. Daher sollte vor jedem Vertragsabschluss aufmerksam geprüft werden, was

unterschrieben wird und welche Verpflichtungen aus dem Vertragsabschluss entstehen!

NOTWENDIGE VERTRAGSELEMENTE

Jeder Vertrag muss zwingend enthalten:

• die Einigung der Vertragsparteien

• den Vertragsgegenstand, z.B. Haus – Buch – Zeitung

• den Rechtsgrund, d.h. der Zweck, für welchen der Vertrag abgeschlossen wird, z.B. die Übertragung eines

Gutes gegen Bezahlung eines Geldbetrages

• die Form, welche mündlich, schriftlich oder eine schlüssige Handlung (z.B. Zeitungskauf) sein kann

MÖGLICHE ELEMENTE

Die Parteien können ihre Vertragsfreiheit nutzen, um ihre Vereinbarungen individuell auszugestalten, z.B.

durch Einfügung folgender Elemente:

STRAFKLAUSEL: Eine Strafklausel dient der pauschalen Festsetzung des Schadensersatzes im Voraus.

Der Gläubiger muss keinen Beweis darüber erbringen, dass er einen Schaden erlitten hat.

ANZAHLUNG (Draufgabe zur Bestätigung): Eine Partei zahlt bei Vertragsabschluss an die Gegenseite

einen Geldbetrag als Garantie für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Bei Nichterfüllung behält

die Gegenseite die Anzahlung ein. Leistet die andere Seite nicht, muss sie die Anzahlung doppelt

zurückzahlen.

EINSEITIGES RÜCKTRITTSRECHT: Eine der Vertragsparteien hat das Recht, auch ohne Angabe eines

bestimmten Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Die andere Partei muss den Rücktritt der Gegenseite

widerspruchslos akzeptieren.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 110: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

110

REUEGELD (Draufgabe als Reuegeld): Ist eine Zahlung, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag

vorzubehalten. Der Vertragspartner, der vom Vertrag zurücktritt, verliert das Reuegeld. Tritt der andere

Vertragspartner zurück, muss er den doppelten Betrag erstatten. Es handelt sich um eine Zahlung für die

Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

SCHIEDSKLAUSEL: Die Parteien legen fest, dass eventuelle zukünftige Streitigkeiten über die Auslegung

oder Ausführung des Vertrages von einem Schiedsgericht anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit

entschieden werden sollen.

BEISPIEL VERTRAGSAUFBAU

1) Bezeichnung des Vertrages (z.B. „Unternehmerwerkvertrag”, „Kaufvertrag”)

2) Angabe der Parteien (z.B. „Titius” und „Caius”, wohnhaft in ___ St.nr. ___ )

3) Definitionen (z.B. „ ‚Produzent‘ ist jedes Unternehmen, welches in Italien seinen Sitz hat und an den

Vertragspartner liefert.”)

4) Präambeln (Gründe für den Vertragsabschluss - Warum wird dieser Vertrag abgeschlossen?)

5) Vertragsgegenstand (Was wird zwischen den Parteien vereinbart, z.B. Vermietung Wohnung, Kauf eines

Lkw‘s)

6) Regelungsteil (Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, usw. )

7) Eventuelle Zusatzelemente (z.B. Strafklausel, Schiedsklausel)

8) Datum, Unterschrift (eventuell „doppelte Unterschrift“ für benachteiligende Klauseln)

WANN IST EIN VERTRAG ABGESCHLOSSEN?

Für einen Vertragsabschluss müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Ein Vertrag ist

abgeschlossen, sobald derjenige, der das Angebot gestellt hat, von der Annahme durch die andere Partei

Kenntnis hat. Möglich ist ein Vertragsabschluss sowohl nach langwierigen Verhandlungen, als auch sofort

durch sogenanntes schlüssiges Handeln.

So kann ein Vertrag z.B. abgeschlossen sein, wenn beide Parteien gleichzeitig in Gegenwart des jeweils an-

deren unterschreiben, oder wenn eine Vertragspartei das angenommene Angebot von der Gegenseite erhält.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 111: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

111

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’S)

Werden Vertragsbedingungen einseitig von einer Partei formuliert, besteht die Gefahr, dass der Vertrag

zugunsten der bestimmenden Partei gestaltet wird.

Zum Schutz der schwächeren Vertragspartei sieht das Gesetz daher vor, dass Allgemeine Geschäftsbedin-

gungen nur dann Wirkung haben, wenn sie der Vertragspartner bei Vertragsabschluss kannte oder zumin-

dest hätte kennen müssen, z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage.

Sogenannte benachteiligende Klauseln („clausole vessatorie“) müssen zudem ausdrücklich doppelt unter-

schrieben werden, um gültig zu sein. Solche benachteiligende Klauseln sind z.B. Haftungsbeschränkungen,

stillschweigende Vertragsverlängerungen und Schiedsklauseln. Werden diese Klauseln nicht ausdrücklich

zweifach unterschrieben, sind sie nicht anwendbar!

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

• Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollte ein Vertrag möglichst einfach gestaltet

sein. Nicht notwendige Elemente oder sog. Stilklauseln (das sind Klauseln ohne rechtliche

Wirkung) sollten Sie weglassen.

• Verwenden Sie einfache, klare, verständliche Formulierungen, um spätere Auslegungs-

schwierigkeiten zu vermeiden.

• Setzen Sie Rechtsbegriffe korrekt ein. So ist z.B. Miete rechtlich gesehen nicht gleich Pacht,

und Leihe nicht gleich Miete.

• Berücksichtigen Sie zwingende Rechtsvorschriften.

• Wenn möglich, stellen Sie den fachlichen Inhalt getrennt vom rechtlichen dar (z.B. bei

einem Werkvertrag die technischen Maße der Arbeit im Anhang bestimmen).

• Beauftragen Sie Experten mit Erfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet (Anwälte und/

oder Notare) für die Abfassung Ihrer Verträge.

• Betrachten Sie jegliche Art von Vertragsvorlagen (Musterverträge, Vordrucke) mit

Vorsicht, da diese häufig nicht in der Lage sind, die konkrete Situation mit einer „Standard-

lösung“ korrekt und vollständig zu regeln.

Tipp

s

Erst liefern, wenn der Vertragspartner das gestellte Angebot schriftlich angenommen hat!

Tipp

Page 112: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

112

6.2. EINZELNE TYPISCHE VERTRÄGE

Kaufvertrag

Beim Kauf wird das Eigentum an einer Sache (z.B. Haus, Auto) oder eines anderen Rechts (z.B. Forderung,

Patent) gegen die Zahlung eines Preises übertragen. Grundsätzlich kann ein Kaufvertrag in jeder Form

abgeschlossen werden; Ausnahmen betreffen z.B. Grundstücksverkäufe, welche zwingend in Schriftform

erfolgen müssen. Die Pflichten des Käufers sind die Zahlung des Kaufpreises und – wenn nicht anders

vereinbart – die Zahlung der Kosten für den Vertragsabschluss.

Der Verkäufer ist hingegen verpflichtet, die Kaufsache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der

Sache zu übertragen. Die Sache muss frei von Sachmängeln übergeben werden. Beispiel für Sachmangel:

Das verkaufte Auto hat ein Leck am Tank.

Mietvertrag

Bei einem Mietvertrag stellt eine Partei der anderen eine Sache zur Nutzung für einen bestimmten

Zeitraum und gegen Zahlung eines Mietzinses zur Verfügung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache

in gutem Zustand zu übergeben und muss die ungestörte Nutzung der Sache garantieren. Der Mieter hat

die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses und muss die Sache am Ende der vereinbarten Nutzungszeit in dem

Zustand zurückgeben, in dem er sie erhalten hat, ausgenommen die übliche Abnutzung. Mietverträge

sind weitgehend von einer Spezialgesetzgebung geregelt, und es gibt zahlreiche zwingend zu beachtende

Normen!

Pacht

Die Pacht hat im Gegensatz zur Miete eine Ertrag bringende Sache zum Gegenstand, z.B. einen Betrieb.

Die Pflichten des Pächters sind dementsprechend weiter als jene des Mieters. So muss er zusätzlich zu

den oben angeführten Pflichten des Mieters die Sache gemäß ihrem wirtschaftlichen Zweck verwalten,

erhalten und nutzen.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 113: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

113

Leihe

Bei der Leihe übergibt eine Partei der anderen eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur Verwendung.

Die andere Partei verpflichtet sich, die erhaltene Sache wieder zurückzugeben.

Die übergebene Sache kann für einen bestimmten Zeitraum oder für einen bestimmten Gebrauch verliehen

werden. Die Leihe ist, im Gegensatz zur Miete, grundsätzlich unentgeltlich.

BEISPIELE:

Miete: Der Mieter kann die Wohnung bewohnen oder leer stehen lassen.

Pacht: Das Gasthaus „Alpenrose“ wird verpachtet. Der Pächter muss das Lokal mit dem Namen „Alpenrose“

weiterführen und muss sich so verhalten, dass der gute Name des Betriebs nicht geschädigt und der

Kundenstamm gehalten bzw. ausgebaut wird.

Leihe: Anton leiht Berta sein Auto unentgeltlich ab heute bis zum 10.10.2016.

6.3. GESCHÄFTE MIT VERBRAUCHERNFür Geschäfte mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Grundlage hierzu bildet die europäische Verbrauchs-

güterkaufrichtlinie, welche in Italien zunächst mit Artikel 1519 bis ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) umgesetzt wurde

und seit 2005 im Verbrauchergesetzbuch (Codice del Consumo) geregelt ist. Es handelt sich um Normen zum

Schutz der Verbraucher, welche großteils unabdingbar und somit zwingend anzuwenden sind.

Anwendung finden diese Normen auf einen zwischen einem Endverbraucher („consumatore“) und einem

Gewerbetreibenden („professionista“) geschlossenen Kauf-, Tausch-, Bezugs-, Unternehmerwerk- und Werk-

vertrag. „Verbraucher“ ist dabei jede natürliche Person, welche einen der genannten Verträge zu einem Zweck

abschließt, welcher nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

BEISPIEL:

Herr Mayr, welcher als Steuerberater mit Büro in seiner Wohnung arbeitet, kauft einen Tisch. Benutzt er

den Tisch als Couchtisch, wird Verbraucherrecht angewandt. Das allgemeine Zivilrecht wird hingegen an-

gewandt, wenn er den Tisch als Schreibtisch für seine unternehmerische Tätigkeit verwendet.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 114: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

114

Verbrauchsgüterkauf

Bei Vorliegen einer Vertragswidrigkeit (Fehler oder Mangel) hat der Verbraucher das Recht, zwischen der

Reparatur und dem Austausch der Ware zu wählen. Sind sowohl Reparatur als auch Austausch unmöglich

oder unverhältnismäßig umständlich, oder ist der Verkäufer dieser Pflicht nicht in einem angemessenen

Zeitraum nachgekommen, kann der Konsument eine Minderung des Kaufpreises oder die Vertragsauflösung

verlangen.

Der Gewerbetreibende haftet dem Verbraucher gegenüber für jeden Mangel an der Ware, der innerhalb von

2 Jahren ab Übergabe des Verbrauchsgutes auftritt. Ab Auftreten, bzw. Entdeckung des Mangels hat der

Verbraucher 2 Monate Zeit, dem Gewerbetreibenden die Vertragswidrigkeit anzuzeigen.

BEISPIEL:

Der Couchtisch aus dem obigen Beispiel wurde am 20.05.2014 für den Privatgebrauch gekauft. Am

22.05.2014 stellt Herr Mayr fest, dass ein Tischbein 0,5 cm niedriger ist als die restlichen drei. Er hat bis

zum 22.07.2014 Zeit, dem Verkäufer den Mangel zu melden und entweder den Austausch oder die Repa-

ratur des Tisches zu verlangen.

6.4. DATENSCHUTZSeit 1. Jänner 2004 gilt in Italien ein neues Datenschutzgesetz (Gesetzesvertretendes Dekret 196/2003),

welches verschärfte und neue Bestimmungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ent-

hält. Zielsetzung des Datenschutzgesetzes ist der Schutz der Würde, Vertraulichkeit und persönlichen Iden-

tität der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen. Unter „personenbezogenen Daten“ versteht

man jede Information, durch welche eine Person identifizierbar wird. Es kann sich also um den Namen, die

Steuernummer oder anderes handeln.

Das Gesetz verlangt die Aufklärung der Betroffenen, und – in vielen Fällen – die Einholung seiner Zustim-

mung zur Verarbeitung der Daten. Eine Nichtbeachtung der Normen über den Datenschutz hat zivilrechtli-

che, aber auch strafrechtliche Folgen. Jeder Unternehmer sollte daher bei seiner Tätigkeit beachten, ob bei

der Datenverarbeitung Aufklärung und Einholung der Zustimmung vom Gesetz verlangt werden oder nicht.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 115: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

115

6.5. INTERNATIONALES SCHIEDSGERICHT UND MEDIATIONSSTELLE DER HANDELSKAMMER BOZENDie Gründung eines Unternehmens und die wichtigen Vereinbarungen im Wirtschaftsleben werden durch

Verträge geregelt. Im Laufe der Zeit können aber unterschiedliche Auslegungen zu Streitfällen führen. In

diesen Fällen kann die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden, aber diese Verfahren

sind meist kostenaufwendig und dauern lange. Wenn Sie in Ihren Verträgen die sogenannte Schiedsklausel

oder eine Mediationsklausel eingefügt haben, können Sie sich auch an das Schiedsgericht oder an die

Mediationsstelle der Handelskammer Bozen wenden. Die Mediationsstelle ist seit 16. März 2010 im

nationalen Verzeichnis der anerkannten Mediationsstellen beim Justizministerium eingetragen.

Geboten werden folgende Vorteile:

- kurzfristige Lösung von Streitfällen

- festgesetzte zeitliche Fristen

- unmittelbar vollstreckbare Schiedssprüche

- kostengünstige Verfahren

- Vertraulichkeit

- fachlich kompetente Schiedsrichter

- internationale Zuständigkeit

- ausgebildete Wirtschaftsmediatoren

- Erarbeitung zukunftsorientierter Lösungen

- freiwillige Mediationsverfahren

- angeordnete Mediationsverfahren nach der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 28 vom 04.03.2010

SCHIEDSKLAUSEL (MUSTER)

Jeder zwischen den Parteien über die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Auftrags entstehender Streitfall, wird laut Schiedsordnung des Schiedsgerichts der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen dem Schiedsgericht selbst übergeben. Die Entscheidung ist unanfechtbar und soll von einem Schiedsrichtersenat, bestehend aus drei Schiedsrichtern (oder von einem Einzelschiedsrichter), gemäß Schiedsordnung des genannten Schiedsrichtersenates getroffen werden. Für die Ernennung des Schiedsrichtersenates (bzw. des Einzelschiedsrichters) beziehen sich die Parteien ausdrücklich auf die Artikel 26 ff. der genannten Schiedsordnung.

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Page 116: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

116

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

HINWEIS BEI DER GRÜNDUNG VON GESELLSCHAFTEN

Bei der Gründung einer Gesellschaft kommt folgende Musterklausel (gemäß Artikel 34 des Gesetzesver-

tretenden Dekrets vom 17.01.2003, Nr. 5) zur Anwendung, welche auch im Gründungsakt und/oder in der

Satzung der Gesellschaft eingefügt sein muss:

SCHIEDSKLAUSEL (MUSTER BEI GESELLSCHAFTEN)

Alle sich auf das Gesellschaftsverhältnis beziehenden Streitfälle zwischen Gesellschaftern, zwischen Ge-sellschaftern und der Gesellschaft, sowie solche, die von Verwaltern, Liquidatoren und Überwachungsrä-ten oder gegen diese eingeleitet werden, werden gemäß Schiedsordnung des Schiedsgerichts der Han-dels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen endgültig und mit unanfechtbarem Schiedsspruch entschieden.

Der Schiedsrichtersenat besteht aus drei Mitgliedern, die alle vom Schiedsrat des Schiedsgerichts der

Handelskammer Bozen bestellt werden.

MUSTERKLAUSEL FÜR MEDIATIONS- UND SCHIEDSVERFAHREN

Die Rechtsstreitigkeiten, welche aus dem vorliegenden Vertrag entstehen, werden der vom Schiedsgericht der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen vorgesehenen Mediations-stelle für einen Mediationsversuch vorgelegt. Sollte dieser Versuch fehlschlagen, wird der Rechtsstreit mit einem Schiedsverfahren gemäß Schiedsordnung des genannten Schiedsgerichts Bozen beigelegt. Das Schiedsverfahren wird von einem Einzelrichter oder von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsrichtersenat entschieden, wie es in der obengenannten Schiedsordnung vorgesehen ist.

Nähere Informationen dazu erteilen das Schiedsgericht und die Mediationsstelle der Handelskammer

Bozen (siehe Adressenverzeichnis).

Page 117: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

117

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

6.6. SCHLIESSUNG EINES UNTERNEHMENSEinzelunternehmen/Familienunternehmen/Kleinstunternehmen

Aus unterschiedlichen Beweggründen (z.B. Wirtschaftlichkeit, Pensionsantritt, fehlende Unternehmens-

nachfolge, usw.), kann ein Unternehmer seine Tätigkeit einstellen.

Für die Schließung der Unternehmerposition muss (mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Wirtschafts-

verbandes) eine Mitteilung an das Handelsregister, an das NISF, INAIL und an die Agentur der Einnahmen

erfolgen. Sollte das Einzelunternehmen auch Mitarbeiter beschäftigen, müssen die Abmeldungen (mit Hilfe

eines Arbeitsrechtsberaters oder Wirtschaftsverbandes) durchgeführt werden.

Nachdem ein Einzelunternehmer für alle Verbindlichkeiten persönlich haftet, müssen auch nach der Lö-

schung der Unternehmerposition eventuelle noch nicht beglichene Rechnungen oder Darlehen bezahlt

werden. Wichtig ist, dass bei der Schließung eines Einzelunternehmens dieselben steuerlichen Pflichten

und Termine eingehalten werden müssen, wie bei einem operativen Unternehmen. In der Praxis bedeutet

dies, dass die Erklärungen, (z.B. für die Mehrwertsteuer, der regionalen Wertschöpfungssteuer, der Ein-

kommenssteuer, usw.) im darauffolgenden Jahr für das Bezugsjahr der Schließung noch abgefasst und

elektronisch an die Agentur der Einnahmen eingereicht werden müssen.

Die Kosten für die Schließung eines Einzelunternehmens hängen von der Größe des Unternehmens und

vom Umfang der unterhaltenen Geschäftsbeziehungen ab. Sie betragen ca. 250 € bis 500 € (ohne die

jährlichen Kosten für die Abfassung der Erklärungen).

Wenn ein Einzelunternehmen eine bestimmte Betriebsgröße erreicht hat, könnte eine Einbringung in eine

Gesellschaft eine sinnvolle, zukunftsorientierte Alternative darstellen. Sollte ein Betriebszweig abgetre-

ten, vererbt, oder mit anderen Betrieben zusammengeschlossen werden, muss deswegen keine Auflösung

durchgeführt werden. In diesen Fällen kann ein Betriebsverkauf, eine Schenkung, eine Verschmelzung oder

eine Umwandlung in eine Gesellschaft durchgeführt werden. Im Regelfall werden die damit verbundenen

Pflichten und Rechte auf den neuen Betriebsinhaber übertragen.

Page 118: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

118

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Personengesellschaften

Die Personengesellschaften werden durch einen Gesellschaftervertrag geregelt. Bei der Auflösung einer

Personengesellschaft müssen die darin festgehaltenen Vereinbarungen und eventuellen Vorschriften be-

rücksichtigt werden.

Im Allgemeinen reicht der freie Wille der Gesellschafter, wobei dieser in der Regel durch einen Gesell-

schafterbeschluss festgehalten wird. Bei der Auflösung von größeren Personengesellschaften wird eine

sogenannte Liquidierungsphase eingeleitet. Dabei werden die in der Gesellschaft befindlichen Güter

herangezogen, um bestehende Verbindlichkeiten zu tilgen, oder diese werden veräußert und anteilsmäßig

auf die Gesellschafter aufgeteilt. Nicht selten kommt es vor, dass die Gesellschafter bei der Auflösung der

Gesellschaft noch Geld an die Gesellschaft überweisen müssen, damit alle Verbindlichkeiten bezahlt wer-

den können. Sollten keine Einzahlungen durch die Gesellschafter vorgenommen werden können, so muss

die Gesellschaft Konkurs anmelden. Für die unbeschränkt haftenden Gesellschafter bedeutet dies, dass

auch sie für insolvent erklärt werden.

Der Akt, mit dem eine Personengesellschaft in Liquidation versetzt wird, muss von einem Notar beurkundet

werden. Die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister wird hingegen mit Hilfe eines Steuer-

beraters durchgeführt.

Wenn durch die ordentliche Geschäftsführung alle Verbindlichkeiten bezahlt worden sind, keine Forderun-

gen mehr in der Bilanz aufscheinen, bzw. die vorhandenen Güter der Gesellschaft im Einverständnis aller

Gesellschafter aufgeteilt worden sind, so kann die Liquidierungsphase auch ausgesetzt werden und der

Notar kann mit einem Akt die sofortige Löschung der Gesellschaft veranlassen.

Die Kosten für die Schließung einer Personengesellschaft hängen von der Größe des Unternehmens, vom

Umfang der unterhaltenen Geschäftsbeziehungen und dem Vorhandensein einer Liquidierungsphase ab.

Die Kosten betragen ca. 1.500 € bis 2.500 € (ohne die Kosten für die Abfassung der Erklärungen).

Page 119: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

119

I I I RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG DES KONZEPTES - DIVERSES

Kapitalgesellschaften

Im Unterschied zu den Personengesellschaften ist bei Kapitalgesellschaften eine Liquidierungsphase

zwingend vorgeschrieben. Diese Liquidierungsphase wird durch eine Gesellschafterversammlung, welche

durch einen Notar protokolliert wird, beschlossen. In der Regel werden auch gleichzeitig die Liquidatoren

ernannt, welche die Verwaltung der Gesellschaft übernehmen. Die Liquidatoren haben die Aufgabe und

die Verantwortung, die Auflösung der Gesellschaft in der bestmöglichen Form abzuwickeln. Die Erlöse aus

dem Verkauf der Gesellschaftsgüter werden für

die Abdeckung der noch bestehenden Verbindlich-

keiten heran gezogen, bzw. auf die Gesellschafter

aufgeteilt. Sollten die Verbindlichkeiten die

Forderungen der Gesellschaft übersteigen, so

sind die Gesellschafter nicht verpflichtet, den

Fehlbetrag einzuzahlen. In diesen Fällen muss die

liquidierende Gesellschaft den Konkurs anmelden.

Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, müssen die Liquidatoren den Gesellschaftern eine

Liquidationsabschlussbilanz und einen Verteilungsplan vorlegen. Falls keiner der Gesellschafter Einspruch

erhebt, kann die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Die Kosten für die Schließung einer Kapital gesellschaft hängen von der Größe des Unternehmens und

vom Umfang der unterhaltenen Geschäftsbeziehungen ab. Sie betragen ca. 2.000 € bis 3.000 € (ohne die

Kosten für die Abfassung der Erklärungen).

Page 120: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

120

I I RECHTSFORM - RECHTSFORMEN AUF EINEN BLICK

Schritte einerUnternehmensgründung

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Um aus einer Geschäftsidee ein Unternehmen zu machen, sind zahlreiche Schritte notwendig. Der Weg

zum eigenen Unternehmen ist oft lang und voller Hürden. Lassen Sie sich aber nicht von der Bürokratie

(Anmeldungen, Eintragungen, Registrierungen, usw.) abschrecken! Wenn Sie die einzelnen Schritte

sorgfältig planen, werden Sie bald zum Ziel kommen.

Die folgenden Übersichten zeigen die wichtigsten Schritte einer Unternehmensgründung je nach Branche

auf. Allerdings ist von Fall zu Fall zu überprüfen, ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Zudem

ändern sich die Bestimmungen laufend und es gibt auch zwischen den einzelnen Regionen bzw. Provinzen

Unterschiede.

1. INDUSTRIEOb Ihr geplantes Unternehmen als Industriebetrieb eingestuft wird, hängt nicht so sehr von der Größe,

sondern vielmehr von der ausgeübten Tätigkeit ab. Grundsätzliche Merkmale eines Industriebetriebes sind:

• Die Produktion oder Dienstleistung erfolgt vorwiegend serienmäßig.

• Es gibt eine organisatorische Trennung in eine Produktions- und eine Verwaltungseinheit, mit getrennter

Führung der Einheiten und des betreffenden Personals, und die allfällige Mitarbeit des Unternehmers

beschränkt sich auf die leitende Tätigkeit.

• Der Fertigungslauf der Güter und die Erbringung der Dienstleistungen erfolgen vorwiegend durch syste-

matische Arbeitsteilung.

Mit einigen wenigen Ausnahmen ist die Gründung eines industriellen Unternehmens an wenige

gewerberechtliche Vorschriften gebunden. Zu beachten sind natürlich die Auflagen bei Gebäuden und

Werkstätten hinsichtlich Baugenehmigung, Feuerschutz, usw. Die dafür notwendigen Informationen

erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. beim zuständigen Landesamt. Wird zusätzlich zur Produktion auch

noch Handel betrieben, sind natürlich auch diese entsprechenden Vorschriften zu beachten.

Page 121: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

121

ALLGEMEIN SIND FOLGENDE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN:

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Evtl. Gründung der Gesellschaft

Vor Tätigkeitsbeginn Notar

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeits-beginn möglich

Notar/Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung" an die Handelskammer

Anmeldung derTätigkeit beimHandelsregister

Innerhalb von 30 Tagen ab Tätigkeitsbeginn

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung" an die Handelskammer

Anmeldung derTätigkeit beim INAIL

Bei Tätigkeitsbeginn Steuerberater/ Arbeitsrechtsberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung" an die Handelskammer

Bei Einstellung von Mitarbeitern:• Einheitsmeldung

UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Telematisch mit demProgramm ProNotel 2an das Amt für Arbeitsmarkt-beobachtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Arbeits-marktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl gegenüber Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch gegenüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Gesellschaftsbücher (nur für Kapitalge-sellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammer oder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

2. HANDWERKDas Handwerk wird in Südtirol durch das Landesgesetz Nr. 1 vom 25.02.2008 geregelt. Für einige Tätigkeiten

sind persönliche, berufliche oder räumliche Voraussetzungen vorgesehen, wie beispielsweise für:

• Installationsgewerbe (Elektrotechniker, Installateur von Heizungs- und sanitären Anlagen, Kaminkehrer, usw.)

• Kfz-Gewerbe (Kfz-Mechatroniker, Karosseriebauer, Reifendienst)

• Gesundheits- und Schönheitspfleger (Schönheitspfleger*, Friseur*, Kosmetiker*, Nageldesigner*, Zahn-

techniker, Augenoptiker, usw.)

• Nahrungsmittelgewerbe (Bäcker, Konditor, Metzger, Müller, Speiseeishersteller, Molkereifachmann)

• Reinigungstätigkeiten (Reinigungstätigkeit, Desinfektion, Entwesung, Rattenbekämpfung, Sanierung)

• Trägerdienste, Frachtumschlag

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie beim Amt für Handwerk der Handelskammer

Bozen und im Internet unter www.handelskammer.bz.it.

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - INDUSTRIE/HANDWERK

* Die berufl. Voraussetzungen für Schönheitspfleger, Friseure, Kosmetiker und Nageldesigner überprüft die jeweilige Gemeinde und die Meldung des Tätigkeitsbeginns erfolgt durch den SUAP-Schalter (Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten).

Page 122: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

122

ALLGEMEIN SIND FOLGENDE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN:

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Evtl. Gründung der Gesellschaft

Vor Tätigkeitsbeginn Notar

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeits-beginn möglich

Notar/Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung“ an die Handelskammer

Anmeldung der Tätigkeit beim Handelsregister

Bei Tätigkeitsbeginn Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unternehmers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder beim INAIL

Bei Tätigkeitsbeginn Steuerberater/ Arbeitsrechtsberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unternehmers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder für Pensionsversi-cherung beim NISF

Gleichzeitig mit der Anmeldung der Tätigkeit

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Meldung“ an die Handelskammer

Sanitäres Gutachten (falls vorgesehen)

Vor Tätigkeitsbeginn Gemeinde Weiterleitung an Sanitätsbetrieb

Bei Einstellung von Mitarbeitern:• Einheitsmeldung

UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Telematisch mit dem Programm ProNotel 2 an das Amt für Arbeitsmarktbeob-achtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Ar-beitsmarktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl gegenüber Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch gegenüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Gesellschaftsbücher (nur für Kapital-gesellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammer oder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - HANDWERK

Page 123: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

123

Für die selbstständige Führung eines Gastbetriebes (Schank-, Speise- oder Beherbergungsbetrieb) sind

gewisse berufliche Voraussetzungen notwendig. Voraussetzungen für die Erlangung der Befähigung zur

Führung von gastgewerblichen Betrieben sind:

• Volljährigkeit

• berufliche Voraussetzungen (wenigstens eine ist nachzuweisen):

Der Antragsteller besitzt die Voraussetzungen zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes, wenn er

• den erfolgreichen Abschluss eines sachbezogenen Berufslehrganges nachweist, welcher mit

Durchführungsverordnung festgelegt wird und vor allem die Inhalte „Bestimmungen über die

Verabreichung von Speisen und Getränken“, insbesondere jene betreffend Lebensmittel, Hygiene und

Gesundheit, Verwaltungsstrafen und Warenkunde zum Gegenstand hat (laut DLH 11/1989 werden

folgende Ausbildungsnachweise auch als Nachweis der beruflichen Befähigung anerkannt:

Abschlusszeugnisse von Oberschulen oder Hochschuldiplome und zwar auch mit dreijähriger Dauer

oder

Nachweise über den Abschluss eines mindestens zweijährigen Ausbildungs- und Berufslehrganges,

sofern die jeweiligen Studiengänge oder Lehrpläne die Fächer der Befähigungsprüfung – siehe

nachfolgender Punkt - enthalten)

• eine Prüfung besteht, bei der die zuständige Kommission feststellt, ob er zur Führung eines

gastgewerblichen Betriebs geeignet ist. Die Prüfung hat die gesetzlichen Bestimmungen über die

Verabreichung von Speisen und Getränken, insbesondere jene betreffend Lebensmittel, Hygiene

und Gesundheit, Verwaltungsstrafen und Warenkunde zum Gegenstand. Laut DLH 11/1989 ist das

Gesuch um Teilnahme an der Prüfung bei der Handelskammer einzureichen. Zur Prüfung zugelassen

werden sämtliche Personen, die die Pflichtschule abgeschlossen haben und im Sinne des Gesetzes

handlungsfähig sind.

• nachweist, dass er im Laufe der letzten fünf Jahre wenigstens zwei Jahre lang - auch nicht kontinuierlich -

eine einschlägige Tätigkeit im gastgewerblichen Bereich (Speise- und Beherbergungsbetriebe)

ausgeübt hat. Wird eine qualifizierte Tätigkeit in Schankbetrieben nachgewiesen - ausschließlich

oder teilweise in Schank- und Speise-/Beherbergungsbetrieben - kann diese Tätigkeit nicht direkt

als fachliche Qualifikation anerkannt werden (es fehlen die Kenntnisse im Bereich der Verabreichung

von Speisen). Deshalb ist in diesem Fall die Ablegung einer mündlichen Zusatzprüfung im Bereich

Warenkunde, Hygiene und Gesundheit notwendig. Damit die Tätigkeit anerkannt werden kann, muss

der Nachweis erbracht werden, dass man für diese Tätigkeit rentenversichert (NISF) war.

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - GASTGEWERBE

3. GASTGEWERBE

Page 124: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

124

Um die Befähigung zu erlangen, ist ein entsprechender Antrag (siehe Vordrucke im Internet) an die

Handelskammer Bozen zu stellen. Die zuständige Landeskommission überprüft die vorher genannten

Voraussetzungen und - sofern keine Beanstandungsgründe vorliegen - erteilt die Befähigung zur Führung

von gastgewerblichen Betrieben. Die Kommission tagt ca. einmal im Monat.

Die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird vom Bürgermeister

erteilt. Innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung der Erlaubnis und Aufnahme der Tätigkeit ist beim

Handelsregister Bozen die entsprechende Meldung in telematischer Form vorzunehmen.

• Geschäftsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Erlaubniswerbers: Die Erlaubnis zur Ausübung eines

Gastgewerbes und die Genehmigung zur Bestellung eines Geschäftsführers dürfen nur Personen

erteilt werden, die im Sinne des Zivilgesetzbuches geschäftsfähig sind und die nötige Zuverlässigkeit

gewährleisten.

• Eignung der Betriebsräume und -flächen: Die zuständige Gemeinde verlangt ein urbanistisches

Gutachten, welches Aufschluss darüber gibt, ob der Betrieb den notwendigen Vorschriften entspricht

(Hygiene, Brandschutz, usw.).

• Nachweis über die Verfügbarkeit der Betriebsräume und -flächen: Eigentum, Nutzungsvertrag

(z.B. Pacht oder Miete).

ALLGEMEIN SIND FOLGENDE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN:

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Befähigungsnachweis zur Führung von gastgewerbli-chen Betrieben

Vor Antrag um Ausstellung der Er-laubnis von Seiten der Gemeinde

Handelskammer

Evtl. Gründung der Gesell-schaft

Vor Tätigkeits-beginn

Notar

Antrag an die zuständige Gemeinde um Erlaubnis zur Ausübung eines Gastge-werbes

Vor Tätigkeits-beginn

Gemeinde

Sanitäre Meldung Vor Tätigkeits-beginn

Gemeinde Weiterleitung an Sanitätsbe-trieb

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeitsbeginn möglich

Notar/Steuerbera-ter/Wirtschaftsver-band

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - GASTGEWERBE

Page 125: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

125

Anmeldung der Tätigkeit beim Handelsregister

Innerhalb von 30 Tagen ab Tätigkeitsbeginn

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unterneh-mens, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Fa-milienmitglieder beim INAIL

Bei Tätigkeits-beginn

Steuerberater/Ar-beitsrechtsberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung" an die Handelskammer

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder für Pensionsversicherung beim NISF

Gleichzeitig mit der Anmeldung der Tätigkeit

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Bei Einstellung von Mitar-beitern:• Einheitsmeldung UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vor Be-ginn des Arbeits-verhältnisses

Telematisch mit dem Programm ProNotel 2 an das Amt für Arbeits-marktbeobachtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Ar-beitsmarktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl gegen-über Landesverwaltung (Abtei-lung Arbeit) als auch gegenüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Ge-sellschaftsbücher (nur für Kapitalgesellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammer oder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - GASTGEWERBE

Page 126: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

126

Großhandel

Großhandel betreibt, wer Güter in seinem Namen einkauft und anderen Groß- oder Einzelhändlern, berufs-

mäßigen Nutzern oder anderen Großverbrauchern weiterverkauft.

Wer Großhandel betreiben will, muss im Besitz der „moralischen Voraussetzungen" sein. Für den Großhan-

del mit Lebensmitteln sind keine beruflichen Voraussetzungen notwendig.

ALLGEMEIN SIND FOLGENDE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN:

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Evtl. Gründung der Gesell-schaft

Vor Tätigkeits-beginn

Notar

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeits-beginn möglich

Notar/Steuer-berater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung der Tätigkeit beim Handelsregister

Bei Tätigkeits-beginn

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer und „Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns“

Anmeldung des Unterneh-mens, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Fa-milienmitglieder beim INAIL

Bei Tätigkeits-beginn

Steuerberater/ Arbeitsrechts-berater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder für Pensionsversicherung beim NISF

Gleichzeitig mit der Anmeldung der Tätigkeit

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Bei Einstellung von Mitar-beitern:• Einheitsmeldung UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vor Be-ginn des Arbeits-verhältnisses

Telematisch mit dem Programm ProNotel 2 an das Amt für Arbeits-marktbeobachtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl gegen-über Landesverwaltung (Abtei-lung Arbeit) als auch gegenüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Gesellschaftsbücher (nur für Kapitalgesellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammeroder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - HANDEL

4. HANDEL

Page 127: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

127

Einzelhandel

Einzelhandel betreibt, wer berufsmäßig in seinem Namen und auf eigene Rechnung Handelsgüter einkauft

und an einer festen Verkaufsstelle oder auf irgendeine andere Weise dem Endverbraucher verkauft (z.B.

Handel auf öffentlichen Flächen, Versandhandel, über Internet, Verkaufsautomaten, usw.).

Für den Einzelhandel mit Lebensmitteln bedarf es besonderer beruflicher Voraussetzungen, die durch die

gebietsmäßig zuständige Gemeinde festgestellt werden:

• Erfolgreich abgeschlossener Besuch eines Berufslehrgangs für den Handel im Lebensmittelsektor, der

von der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, der Autonomen Provinz Trient oder von einer Region

eingerichtet oder anerkannt ist.

• Mindestens zwei Jahre lang in den letzten fünf Jahren, auch mit Unterbrechungen, in Betrieben des

Lebensmittelsektors oder im Sektor der Verabreichung von Speisen und Getränken als qualifizierter

Angestellter im Verkauf, in der Verwaltung oder in der Zubereitung von Lebensmitteln die eigene

Tätigkeit ausgeübt zu haben, oder als mitarbeitender Gesellschafter oder, im Falle eines Ehepartners,

Verwandten oder Verschwägerten des Betriebsinhabers bis zum dritten Grad, als Mitarbeiter im Betrieb

tätig gewesen zu sein. Als Nachweis dafür gilt die entsprechende Eintragung bei der gesamtstaatlichen

Anstalt für Soziale Vorsorge (NISF).

• Besitz des Diploms einer Oberschule oder eines Laureatslehrgangs - auch dreijährig - oder einer anderen

mindestens dreijährigen Schule mit Berufsausbildung, vorausgesetzt, dass im Lehrgang Unterrichtsfächer

betreffend den Verkauf, die Zubereitung oder die Verabreichung von Lebensmitteln vorgesehen sind.

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Evtl. Gründung der Gesell-schaft

Vor Tätigkeits-beginn

Notar

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeits-beginn möglich

Notar/Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Meldung an die Gemeinde Bei Tätigkeits-beginn

Gemeinde (SUAP) Mittels „Zertifizierter Meldung des Tätigkeitsbeginns"

Sanitäre Meldung (nur im Lebensmittelhandel)

Vor Tätigkeits-beginn

Gemeinde Weiterleitung an Sanitätsbe-trieb

Anmeldung der Tätigkeit beim Handelsregister

Innerhalb von 30 Tagen ab Tätig-keitsbeginn

Steuerberater/Wirt-schaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - HANDEL

Page 128: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

128

Mitteilung an den Eich-dienst

Innerhalb von 60 Tagen ab Inbetrieb-nahme der Mess-geräte

Handelskammer Bei Verwendung von Waagen, Volumenmessgeräten, usw. im Verhältnis mit Dritten

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Famili-enmitglieder beim INAIL

Bei Tätigkeitsbe-ginn

Steuerberater/Ar-beitsrechtsberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder für Pen-sionsversicherung beim NISF

Gleichzeitig mit der Anmeldung der Tätigkeit

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Bei Einstellung von Mitar-beitern:• Einheitsmeldung UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vorBeginn des Arbeits-verhältnisses

Telematisch mit dem Programm ProNotel 2 an das Amt für Arbeitsmarktbeob-achtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Ar-beitsmarktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl ge-genüber Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch ge-genüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Gesellschaftsbücher (nur für Kapitalgesellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammer oder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

5. DIENSTLEISTUNGENVor Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich vorher genau informieren, ob berufliche Voraussetzungen

notwendig sind. Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn Sie über die dafür notwendigen

Voraussetzungen verfügen. Informationen zu den einzelnen beruflichen Voraussetzungen finden Sie im

Internet unter www.handelskammer.bz.it. Handelsregister.

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - DIENSTLEISTUNGEN

Page 129: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

129

ALLGEMEIN SIND FOLGENDE SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN, ALLERDINGS BESTEHEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN TÄTIGKEITEN ERHEBLICHE UNTERSCHIEDE:

WAS WANN WO ANMERKUNGEN

Einholung von Informatio-nen über die Voraussetzun-gen zur Ausübung der Tätigkeit; evtl. Ablegung der vorgesehenen Prüfung (z.B. Makler, Handelsagenten/

-vertreter, Spediteure, usw.)

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Handelskammer

Evtl. Gründung der Gesell-schaft

Vor Tätigkeits-beginn

Notar

Eröffnung derMwSt. - Nummer

Auch vor Tätigkeits-beginn möglich

Notar/Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung der Tätigkeit beim Handelsregister

Innerhalb von 30 Tagen ab Tätig-keitsbeginn, aus-genommen „ZMT - Meldungen"

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer und „Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns“ (ZMT)

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Famili-enmitglieder beim INAIL

Bei Tätigkeits-beginn

Steuerberater/Ar-beitsrechtsberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Anmeldung des Unterneh-mers, der Gesellschafter und der mitarbeitenden Familienmitglieder für Pen-sionsversicherung beim NISF

Gleichzeitig mit der Anmeldung der Tätigkeit

Steuerberater/Wirtschaftsverband

Mittels „Vereinheitlichter Mel-dung“ an die Handelskammer

Bei Einstellung von Mitar-beitern:• Einheitsmeldung UniLav

Innerhalb 24 Uhr des Tages vorBeginn des Arbeits-verhältnisses

Telematisch mit dem Programm ProNotel 2 an das Amt für Arbeitsmarktbeob-achtung

Über eine einzige Meldung (UniLav) an das Amt für Ar-beitsmarktbeobachtung wird die Meldepflicht sowohl ge-genüber Landesverwaltung (Abteilung Arbeit) als auch ge-genüber NISF und INAIL erfüllt.

Abstempelung der Gesellschaftsbücher (nur für Kapitalgesellschaften)

Vor Gebrauch der Bücher

Handelskammer oder Notar

Zahlung der Konzessionsgebühr

IV SCHRITTE EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG - DIENSTLEISTUNGEN

Page 130: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

130

Nützliche Adressen für Unternehmer

V ANHANG

Handelskammer Bozen www.handelskammer.bz.it

Hauptsitz BozenSüdtiroler Str. 60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 945 51139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected]

Außenstelle MeranSandplatz 9/B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0473 211 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . F 0473 210 380

Außenstelle BrixenDomplatz 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0472 802 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0472 205 560

Außenstelle Bruneck

Dantestr. 4/E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0474 553 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . F 0474 537 750

Außenstelle Schlanders

Hauptstr. 120 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0473 737 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Außenstelle Sterzing

Gemeindegebäude, Neustadt 21 . . . . . . . . . . . . . . T 0472 723 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

[email protected] . . . . . . . . . . .T 0471 945 627. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 606

[email protected] . . . . . . . . . . . .T 0471 945 646. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 945 606

Berufsbefä[email protected] . . . T 0471 945 632. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 945 606Jahresgebü[email protected] . . . . . . . . . . . T 0471 945 683. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 620

[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 556. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 730

[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 519. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 540

[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 945 511. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] . . . . . . . . . . . . T 0471 945 629. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] . . . . . . . . . . . . T 0471 945 561. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 681. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 510Etikettierung und [email protected] . . . . . . T 0471 945 698. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] . . . T 0471 945 557. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 730

Page 131: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

131

WIFI - [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 666www.wifi.bz.it . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 667

WIFO - [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 708

www.wifo.bz.it . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 712

[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 707. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 712

EOS - Export Organisation Sü[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 750www.eos-export.org . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 770

[email protected] . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 657. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

Unternehmensgrü[email protected] . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 671. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

Patente und [email protected] . . . . . . . . . . T 0471 945 514 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] . . . . . . . . . . . . T 0471 945 657

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

[email protected] . . . . . . . . . . . T 0471 945 657. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

[email protected] . . . . . . . . . . . . T 0471 945 642. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

Familienfreundliches [email protected] . . . . . . . . . . . T 0471 945 642. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 524

V ANHANG - NÜTZLICHE ADRESSEN FÜR UNTERNEHMER

Amt für HandwerkRaiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 64039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Amt für Industrie und GrubenRaiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 70039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Autonome Provinz Bozen - Südtirol www.provinz.bz.it

Siemensstr. 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 068 00039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 068 [email protected]

TIS innovation park www.tis.bz.it

Amt für Innovation, Forschung und EntwicklungRaiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 413 71039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Amt für die Entwicklung des GenossenschaftswesensRaiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 79039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Page 132: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

132

V ANHANG - NÜTZLICHE ADRESSEN FÜR UNTERNEHMER

Amt für Handel und DienstleistungenRaiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 74039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Funktionsbereich "Tourismus"Raiffeisenstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 78039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

Amt für Lehrlingswesen und MeisterausbildungDantestr. 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 416 98039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 416 [email protected]

Amt für ArbeitsmarktbeobachtungKanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 . . . . . . . . . T 0471 418 51039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 418 [email protected]

ArbeitsinspektoratKanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 . . . . . . . T 0471 418 54039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 418 [email protected]

ArbeitsserviceKanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 . . . . . . . T 0471 418 60039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 418 [email protected]

Amt für KabinettsangelegenheitenSilvius-Magnago-Platz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 412 13039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 412 [email protected]

AufsichtsamtSilvius-Magnago-Platz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 411 12039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 411 [email protected]

Amt für Hygiene und öffentliche GesundheitKanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 . . . . . . . .T 0471 418 16039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 418 [email protected]

Landesagentur für UmweltAmba-Alagi-Str. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 417 10039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 417 [email protected]

Amt für europäische IntegrationGerbergasse 69 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 413 16039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 413 [email protected]

[email protected]

Page 133: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

133

V ANHANG - NÜTZLICHE ADRESSEN FÜR UNTERNEHMER

INPS-NISF Nationales Institut für Soziale FürsorgeDominikanerplatz 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 996 61139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 996 846www.inps.itAußenstelle MeranSandplatz 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0473 273 411Außenstelle BrixenFischzuchtweg 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0472 273 411Außenstelle BruneckM. Pacherstr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0474 573 611Außenstelle NeumarktLauben 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 826 511

INAIL - Gesamtstaatliche Versicherungsanstalt gegen ArbeitsunfälleEuropaallee 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 560 21139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 560 [email protected] - www.inail.itAußenstelle MeranXXX. April Str. 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0473 294 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0473 294 241Außenstelle BrixenJulius Durst Str. 2/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0472 254 [email protected] . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0472 254 245

Agentur der EinnahmenGerichtsplatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 1945 11139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 1945 699dp.bolzano.utbolzano@agenziaentrate.itwww.agenziaentrate.gov.itAußenstelle BrixenVittorio Veneto Str. 67 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 1945 111Außenstelle BruneckGraben 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 1945 111Außenstelle MeranOtto Huber Str. 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 1945 111

Confidi Südtirol - CONsorzio garanzia collettiva FIDIFreiheitsstr. 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 272 23239100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 264 [email protected] - www.confidi.bz.it

CreditAgri ItaliaWerner von Siemensstr. 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 923 34839100 [email protected] - www.creditagri.com

Garfidi - Garantiegenossenschaft SüdtirolSchlachthofstr. 30/c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 057 55539100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 057 [email protected] - www.garfidi.it

Freie Universität Bozen Universitätsplatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 011 00039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 011 [email protected] - www.unibz.it

EURACDrususallee 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 055 05539100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 055 [email protected] - www.eurac.edu

Agentur für Zoll und MonopoleG. Galilei Str. 4/B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 563 00039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 563 150dogane.bolzano@agenziadogane.itwww.agenziadoganemonopoli.gov.it

Sonstige

Notarkammer BozenRosministr. 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 981 95339100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 981 [email protected] - http://notai.bz.it

Rechtsanwaltskammer BozenGerichtsplatz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 282 22139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 272 [email protected] - www.ordineavvocati.bz.it

Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz BozenLanciastr. 8/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 502 86539100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 518 [email protected] - www.odcbz.it

Die ArbeitsrechtsberaterLanciastr. 8/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 502 33239100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 518 [email protected] - www.cdlbz.it

Berufskammern

Page 134: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

134

V ANHANG - NÜTZLICHE ADRESSEN FÜR UNTERNEHMER

Unternehmerverband SüdtirolSchlachthofstr. 57 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 220 44439100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 220 [email protected]

Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol - hdsMitterweg 5 - Bozner Boden . . . . . . . . . . . . . . .T 0471 310 31139100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 310 [email protected] - www.hds-bz.it

Verband der Selbständigen SüdtirolRomstraße 80/a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 541 50039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 541 [email protected] - www.commercianti.bz.it

lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister Mitterweg 7 - Bozner Boden . . . . . . . . . . . . . . T 0471 323 20039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 323 [email protected] - www.lvh.it

Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen - SHV CNARighistr. 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 546 77739100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 931 [email protected] - www.cnabz.com

Südtiroler Bauernbund Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 5 . . . . . . . . . . T 0471 999 33339100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 981 [email protected] - www.sbb.it

Südtiroler Wirtschaftsring SWR Mitterweg 5 - Bozner Boden . . . . . . . . . . . . . . T 0471 977 38839100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 977 [email protected] - www.swr.bz.it

Hoteliers- und Gastwirteverband - HGVSchlachthofstr. 59 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 317 70039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 317 [email protected] - www.HGV.it

Vereinigung der Südtiroler Freiberufler - VSFLauben 46 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 975 94539100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 050 [email protected] - www.vsf.bz.it

Legacoopbund Mazziniplatz 50-56 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 067 10039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 067 [email protected] - www.legacoopbund.coop

Confcooperative BolzanoGalileo Galilei Str. 2/E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 441 80039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .F 0471 441 [email protected]

Associazione Generale Cooperative Italiane AGCI Alto Adige SüdtirolSiemensstr. 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 061 36039100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 061 [email protected] - www.agci-bz.it

Raiffeisenverband StartUPAnlaufstelle für GenossenschaftsgründungCrispistr. 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T 0471 945 29639100 Bozen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F 0471 945 [email protected] - www.raiffeisenverband.it

Verbände/Vereinigungen

Page 135: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

135

V ANHANG - QUELLENHINWEISE

QUELLENHINWEISESinngemäße oder wörtliche Zitate wurden mit freundlicher Genehmigung entnommen aus:

Betriebsgründung.Leitfaden für Betriebsgründer, WIFI Österreich, 1998.

Existenzgründung. Die wichtigsten Bausteine für das eigene Unternehmen.Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), 2009.

Leitfaden für Gründerinnen und Gründer.Junge Wirtschaft / Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich, 19. Auflage, 2014.

Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2014.

Unternehmensnachfolge. Die optimale Planung.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2014.

Von der Idee zum eigenen Unternehmen. Geschäftsidee & Businessplan.Gründerzentrum TIS innovation park, 2014.

Internetadressenwww.onlinemarketing-praxis.de (Stand 2014)

Page 136: Mediapool GmbH ((!)) - handelskammer.bz.it · Mediapool GmbH, Frangart Druck: Druckerei Fotolito Varesco GmbH, Auer 6. überarbeitete Auflage, Mai 2015 Nachdrucke und sonstige Verbreitung

I-39100 Bozen, Südtiroler Straße 60Tel. 0471 945 671, Fax 0471 945 [email protected]