Die Krankenversicherungs- prämien 2013 Medienkonferenz 27. September 2012.
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Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
Medienkonferenz der ComCom
Zürich, 22. März 2007, 09:30 Uhr
Marc Furrer, Präsident der ComComwww.comcom.admin.ch
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) I Tel. 031 323 52 90 I [email protected]
Medienkonferenz ComCom, 22.03.2007Marc Furrer, Präsident ComCom
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Übersicht
Am 1. April neues Kapitel in der TC-Marktöffnung
• Das dritte neue FMG (1992, 1998 und 2007)• Vollendung der Marktöffnung
Letzte Meile geöffnet, d.h. Prinzip der Interkonnektion auch beim Hausanschluss umgesetzt
• Mehr Konsumentenschutz, Kampf gegen MissbrauchÄnderung der Bestimmungen beim Wechseln von Telefon-Anbietern (Carrier Preselection) Qualität und technologische Spitzenposition der schweizerischen Informationsgesellschaft
• Bei GSM-KonzessionserneuerungSchnelle Migration zu UMTS ermöglichen Qualität vor Quantität der Anbieter
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Besserer Konsumentenschutz beim telefonischen Anbieterwechsel
(Änderung der ComCom-Verordnung, Anhang 2 betreffend Carrier Preselection)
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Änderung der ComCom-Verordnung betreffend Carrier Preselection
ComCom verstärkt den Konsumentenschutz gegen die missbräuchliche Änderung der Preselection(vgl. Pressemitteilung)
• Beim telefonischen Verkaufsgespräch: Das ganze telefonische Verkaufsgespräch ist aufzunehmen.Während des eigentlichen telefonischen Vertragsabschlusses (über ein automatisches System) dürfen die Kunden nicht beeinflusst werden.
• Im Streitfall muss der Anbieter die Beweise für den Vertragsabschluss innerhalb von 10 Tagen vorlegen.
• Einfachere Rückabwicklung, wenn ein Anbieter die Preselection fälschlicherweise geändert hat (Anbieter übernimmt die Kosten).
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Änderung der ComCom-Verordnung betreffend Carrier Preselection
Beabsichtigte Wirkung der Massnahmen:
• Besserer Konsumentenschutz beim telefonischen Vertrags-abschluss, d.h. keine Änderung der Preselection gegen den Willen der Kundinnen und Kunden.
• Missbräuche verhindern, jedoch ohne den Wettbewerb einzuschränken.
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Mobilfunkmarkt
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Mobilfunkmarkt:wachsender Markt, stabile Marktanteile, Penetration bei 99%
Marktanteile 2006:
- Orange18.9%
- Sunrise18.4%
- Swisscom 62.7%
Mobilfunkanschlüsse in der Schweiz [Anzahl in 1'000]
0
1'000
2'000
3'000
4'000
5'000
6'000
7'000
8'000
98 99 00 01 02 03 04 05 06
Swisscom Sunrise Orange
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Mobilfunkmarkt
2006 für die Konsumentinnen und Konsumenten ein gutes Jahr:sinkende Preise und neuartige Produkte (z.B. Tagesschau in 100 Sekunden)
Entwicklung der Endkundenpreise im Schweizer Mobilfunk (Kostenindizes nach Konsumprofil, 100= 2006)
100
120
140
160
180
200
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Index "geringe Nutzung" Index "mittlere Nutzung" Index "hohe Nutzung"
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Mobilfunkmarkt
Mobilterminierung:
• In sechs IC-Verfahren betr. Mobilterminierung konnten sich die Parteien Anfang 2007 in bilateralen Verhandlungen einigen (auf Anregung der ComCom).
• Dies hat bereits zu einer Preissenkung geführt.
• Vorteil von Verhandlungslösungen oder Ex-ante-Regulierung: Die Konsumenten kommen schneller in den Genuss von Preisreduktionen
• Was bleibt noch zu entscheiden? Noch sind zwei Interkonnektionsverfahren hängig.
Möglichkeit allenfalls weiterer Preisreduktionen aufgrund vonComCom-Entscheiden.
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Erneuerung der GSM-Konzessionen
Was hat die ComCom beschlossen? (vgl. Pressemitteilung)
• Die GSM-Konzessionen von Orange, Sunrise und Swisscom Mobile werden für 5 Jahre erneuert.
• Technologieneutrale Vergabe der Konzessionen, d.h. die GSM-Frequenzen können auch mit UMTS genutzt werden.
• Leichte Umverteilung der Frequenzen im 900 MHz Bereich: Orange erhält mehr Frequenzen in diesem Bereich, damit auch sie UMTS im 900 MHz Bereich einsetzen kann. Sunrise und Swisscom Mobile erhalten zur Kompensation 1800 MHz Frequenzen.
• Keine neue, nicht durchsetzbare Konzessionsauflagen, wie z.B. MVNO
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Erneuerung der GSM-Konzessionen: Versorgung mit GSM sicherstellen und die technologische Weiterentwicklung ermöglichen
Was will die ComCom mit diesem Entscheid? • Die qualitativ hoch stehende Versorgung mit GSM ist sichergestellt.
• Harmonisierung der Konzessionsdauer: Im Jahr 2013 laufen auch die GSM-Konzessionen von Tele2 und In&Phone aus. Die ComCom hält sich damit alle Optionen für eine mögliche spätere Neuverteilung der Frequenzen offen.
• ComCom ermöglicht die technologische Weiterentwicklung:Die fortschrittliche UMTS-Technologie wird mittelfristig das "alte" GSM ersetzen. UMTS zeichnet sich u.a. durch höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und eine bessere Frequenzeffizienz aus.
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Revidiertes Fernmeldegesetz und die Entbündelung
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FMG-Revision tritt am 1. April 2007 in Kraft: neue Zugangsformen für mehr Wettbewerb
Eine marktbeherrschende Anbieterin muss folgende Zugangs-formen zu kostenorientierten Preisen anbieten (Art. 11 neues FMG):
• Vollständige Entbündelung• Schneller Bitstrom-Zugang (während vier Jahren)• Verrechnen von Festnetzanschlüssen• Mietleitungen
• Zugang zu den Kabelkanalisationen, sofern ausreichende Kapazität verfügbar
• Interkonnektion
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FMG-Revision: Entbündelung der letzten Meile
Wie läuft dieser letzte Schritt der Marktöffnung ab? Ex-Post-Regulierung
Fazit:Ex-ante-Regulierung (wie in der EU) wäre hier effizienter. Verhandlungslösung wäre ideal. Dazu braucht es aber die Bereitschaft aller Seiten.
Basisangebot Swisscomjährlich (erstmals am 20.3.2007)
Zeit Verhandlungsprimat Anbieter müssen während mind. drei
Monaten zusammen verhandeln
Festlegung von Preisen und Bedingungen durch ComCom,
falls keine Einigung zwischen den Anbietern
ev. Beschwerde beim Bundes-verwaltungsgericht
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FMG-Revision: Entbündelung der letzten Meile
Zugangsverfahren vor der ComCom:
• ComCom legt bei Marktbeherrschung die Preise nach der LRIC-Berechnungsmethode fest.
• ComCom legt Bedingungen der Entbündelung fest: Z.B. Modalitäten der Kollokation, Gebäudezugang usw.
• Verfahren läuft gleich wie bisherige Interkonnektionsverfahren ab: Instruktion (BAKOM), Gutachten betr. Marktbeherrschung (WEKO), marktbeherrschender Anbieter muss effektive Kosten nachweisen, Konsultation des Preisüberwachers, Entscheid durch ComCom.
• Neu gemäss FMG Art 11a: Verfahren sollen nur 7 Monate dauern.Die ComCom wird im Interesse der Konsumenten versuchen, die Verfahren so schnell als möglich durchzuziehen.
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Preis der Entbündelung in den EU15-Ländern
Monatsmiete für eine vollständig entbündelte Teilnehmeranschlussleitung EU-15 (Stand 1. Juli 2006)
sowie Basisangebot der Swisscom vom 20.3.2007
14.38 14.86 15.34 15.86 17.04 17.12
24.14
16.68
12.8813.76 13.86
17.76 18.02 18.16 18.2618.77
31.00
SFr. 0
SFr. 5
SFr. 10
SFr. 15
SFr. 20
SFr. 25
SFr. 30
SFr. 35
Italy
Denmark
Greece
Portug
alFran
ceNeth
erlan
ds
United
Kingdo
mGerm
any
Austria
Finlan
d / Son
eraBelg
iumSpa
inSwed
enLu
xembo
urgIre
land
Averag
e
Angeb
ot Swiss
com
Quellen:IRG/ERG Benchmark resp. Reference Offers
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Entbündelung der letzten Meile: Kollokation
Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Kollokation bei der Umsetzung ein heikler Punkt ist.
Der Bundesrat legte mit der FDV eine gute Grundlage:
• Prinzip: keine Diskriminierung der andern Anbieter
• Weder Swisscom noch die andern Anbieter dürfen ungerechtfertigtePlatzreserven „horten“.
• Zutritt zu Anlagen/Gebäuden zu gleichen Bedingungen wie Swisscom
• Anlagen alternativer Anbieter können auch mit dem Netz von Dritten verbunden werden, d.h. Kooperation unter den Anbietern möglichBeispielsweise: Anbieter X benutzt installierten Anlagen von Anbieter Y mit.
• Kollokation auch im Verteilerkasten im Quartier (subloop ULL)
Dennoch: ComCom wird wohl viele kleine Details regeln müssen.
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VDSL und Fiber to the Curb (FTTC)
• Glasfasern werden vom Backbone des Swisscom-Netzes bis in die Verteilerkästen in den Quartieren gezogen (street cabinets).
• Swisscom investiert stark in VDSL und FTTC(gem. Swisscom bis Ende 2008 zwischen 600 und 700 Millionen CHF).
• Bis 2010 will Swisscom eine VDSL-Abdeckung von 75% der Haushalte erreichen.
Konsequenzen:Anschlusszentralen werden z.T. überflüssig und könnten verschwinden (z.B. in Holland sind die entsprechenden Pläne von KPN schon weit gediehen).
Problem für die „Entbündler“, da deren Geräte dort stehen.
Subloop-Entbündelung ist wichtig, denn dadurch bleibt der Wettbewerb trotz FTTC möglich.
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Entbündelung der letzten MeileSubloop Unbundling – für längerfristigen Wettbewerb zentral
• Subloop Unbundling ist die Entbündelung der „letzten halben Meile“, d.h. die Teilstrecke zwischen dem Verteilerkasten im Quartier und dem Hausanschluss.
• Kollokation im Verteilerkasten im Quartier (street cabinet)
Nur so können die alternativen Anbieter auch in Zukunft konkurrenzfähige, stark breitbandige Angebote machen (z.B. Triple Play, VoD, HDTV).
NeueAnbieterin
SubloopUnbundling
Subloop
Anschlusszentrale
Glasfaser
Swisscom
Kunde
Verteilerkasten(street cabinet)
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Entbündelung der letzten Meile: Bitstream Access
Bitstream Access – wichtig für Randregionen• Marktbeherrschung?
• Relevant punkto Marktbeherrschung: „wholesale“, nicht „retail“
• Parlament wollte Bitstream (allerdings nur für 4 Jahre).
• FDV bringt Klarheit betreffend „4 Jahre“: Beginnen erst dann zu laufen, wenn ein flächendeckendes Angebot vorliegt.
• Bitstream Access wichtig für ländliche Gebiete, weniger für Städte und Agglomerationen
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Entbündelung der letzten Meile: Ausblick
Ausblick• Grundsätzlich Primat des Infrastrukturwettbewerbs
aber: Entbündelung notwendige Übergangslösung
• Entbündelung kommt leider spät
• Subloop Unbundling ist eine wichtige Variante.
• Ausbau Swisscom-Netz mit VDSL/FTTC: Schnelle technologische Weiterentwicklung überholtmöglicherweise den langen Gesetzgebungsprozess.
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Kostenorientierte Preise (LRIC)
Berechnungsmodell „Long Run Incremental Costs“ (LRIC)gemäss Vorgabe des Bundesrates in Art. 45 FDV:
• Modell „effiziente Anbieterin“: Orientierung an Aufwendungen und Investitionen einer Anbieterin, die eine effiziente Infrastruktur aufbauen würde.
• Relevante Kosten: Nur jene Kosten sind einzubeziehen, die effektiv von den beanspruchten Leistungen verursacht werden + Anteil an den gemeinsamen Kosten und Gemeinkosten + branchenübliche Kapitalkosten
• Langfristige Kosten (Long Run) auf aktueller Basis: Zukunftsgerichtet Betrachtung, d.h. kein Altlasten einbeziehen. Keine Überkapazitäten im Netz, aktuelle Wiederbeschaffungswerte.