MEDIENTAGE · Firma als Mitaussteller auf seinem Stand. Der Mitaussteller wird in der Kommunikation...

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MEDIENTAGE MÜNCHEN no.32/ INFOBOOKLET EXPO & SPONSORING Conference/Expo/Events #MTM18 New Location! CCN & Halle C6, Messe München ACHTUNG: 10% Early Bird Rabatt bis 18. Mai 2018!**

Transcript of MEDIENTAGE · Firma als Mitaussteller auf seinem Stand. Der Mitaussteller wird in der Kommunikation...

MEDIENTAGE MÜNCHEN

no.32/

INFOBOOKLET EXPO & SPONSORING

Conference/Expo/Events

#MTM18

New Location!CCN & Halle C6, Messe München

ACHTUNG: 10% Early Bird Rabatt

bis 18. Mai 2018!**

KEY FACTS

Highlights & News 2018EXPODie Ausstellung der MEDIENTAGE in der neuen Messe-Halle C6!

AI PAVILLIONTrends and Solutions in AI

IMMERSIVE MEDIA AREAWhat's next in VR, AR and 360°?

ROCKETS AND UNICORNSExpo, Lounge and Stage for Startups

EXPO-PARTY24. Oktober 2018, CCN/Halle C6

NACHT DER MEDIEN25. Oktober 2018, Haus der Kunst

Conference Topics & TracksArtificial Intelligence (AI) // Audio // Blockchain // China // Digital Media // GenZ // Inno-vation // Media Policy // Pu- blishing // TV // VR, AR & 360° // Voice Assistants // Werbung & Marketing

Wer ist hier?*

100+• Panels

• Keynotes• Master Classes• Vortragsrunden

• Showcases• Interviews• Workshops

7.000Besucher, davon

3.250 Messebesucher

80+Aussteller

400+Speaker*innen

40Konferenzpartner

61 % Entscheider13 % Geschäftsführer 34 % Leitende Angestellte 14 % Selbständige

27 %Angestellte

11%Studenten

Neue Location!CCN & Halle C6, Messe München

andere

Expo Topics & AreasApps & Skills // Artificial Intelligence (AI) // Blockchain // Cloud Services // CMS // Connected TV // Content Mar-keting // Content Production // Digital Broadcasting // Digital Marketing // Digi-tal Publishing // Distribution // Media & Automotive // Radio, Audio & Voice Solu-tions // Recruiting // Smart Home // So-cial Media // Streaming // Video on De-mand // VR, AR & 360° // Wearables

Zielgruppen

• Young Professionals aus Medien und Kommunikation• TV- und Radioanbieter• Verlage• Online- und mobile Medien• Agenturen• Werbetreibende• Journalisten• Medientechnologie-Anbieter• Kreative und Produzenten• Service-Anbieter• Medienpolitik, Medienrecht und -regulierung• Medienforschung• Medienaus- und -weiterbildung• Interessierte Nutzer

Interessen*

Digital Media: 62 %Trending Topics: 53 % Bewegtbild: 51% Media Technologies & Innovation: 42 %Medien- & Netzpolitik: 37%VR, AR & 360°: 31%Werbung & Marketing: 31%Radio & Audio: 27 %Print & Publishing: 18 %

* Ergebnisse einer Teilnehmerumfrage der MEDIENTAGE 2017

Die NACHT DER MEDIEN

mit

1.400+Gästen

120+Stunden Konferenz-

programm

150Partner und Sponsoren

Branchen*

23%Fernsehen

12%Werbung & Marketing

12%Print &Publishing

5%Forschung

9%Radio & Audio

6% Public Relations

10%Digital Media

7 %IT & MediaTechnologies

3%Film & Produktion

5%Consulting

• 3 Tage Konferenz mit Expo und Events • der Branchentreff in der Medienstadt München• 7.000 Konferenz- und Messebesucher • Agenda-setting und interdisziplinär • Networking-Plattform• Showroom für Innovation• Forum der Medienpolitik • Jobmarkt und Ausbildungs-Pool

Die MEDIENTAGE sind

NACHTDER MEDIEN

NACHTDER MEDIEN

Seien Sie als Gastgeber mit dabei!Das Social Event in der Mitte der MEDIENTAGE: Networken und feiern Sie am zweiten Kongresstag auf der „Nacht der Medien“ – mit den Entscheidern aus Broadcast und Digital Business, mit Publishern, Produzenten, Werbern und Kreativen.

In diesem Jahr wieder im „Haus der Kunst“ – dem großen interna-tionalen Ausstellungshaus im Herzen Münchens. Lassen Sie sich überraschen, in welchem Setting sich das Who-is-Who aus Medien und Kommunikation in dieser besonderen Location trifft.

Und: Sie können mit Ihrem Unternehmen als Gastgeber dabei sein. Laden Sie Ihre Kunden zu einem exklusiven Abend in München ein und verbinden Sie Kontaktpflege mit Vergnügen!

Infos & Kontakt für Sponsoren

Katrin [email protected]

2018 wieder imHAUS DER KUNST,MÜNCHEN

25. OKTOBER 2018

SPONSORINGS

Flagge zeigen auf den #MTM18Sie möchten Ihre neue Marke präsentieren, ein Produkt promoten, Networking betreiben, Flagge zeigen? Dann wählen Sie aus einer Vielzahl an Sponsorings und Promo-tion Tools im Umfeld von Expo und Conference.

Oder haben Sie Ihre eigene Idee, die Sie auf den MEDIEN-TAGEN 2018 umsetzen möchten?

Kontaktieren Sie uns gerne: [email protected]

Sponsoringideen***

01 VIP & Speakers Lounge € 40.000,–

02 Audio Lounge × NEU ×ab € 7.500,–

03 T-Shirts für Hosts/Hostessen × NEU ×€ 5.000,–

04 Mobiler Ladeservice ab € 1.700,–

05 Umhängebänder (Lanyards)€ 12.500,–

06 WLAN für Teilnehmer & Speaker€ 9.800,–

07 Kongresstaschen€ 8.250,–

08 Stifte & Blöcke (Taschenbeilage & Auslage)€ 1.200,–

09 Coffee Bar (Conference Area im OG)ab € 12.500,–

10 Coffee Bar (Expo Area im EG)ab € 12.500,–

11 Breakfast für Teilnehmerab € 1.700,–

12 Saft-, Obst,- oder Süßigkeiten-Bar × NEU ×ab € 3.000,–

13 Gebrandete Kühlschränke mit Getränkenab € 3.000,–

14 Snack oder Drink zur Eröffnung × NEU ×ab € 1.700,–

15 Business Speed Dating€ 5.000,–

16 Musik- oder Comedy-Actab € 1.700,–

17 Walking Act × NEU ×ab € 1.700,–

18 Networking Wallab € 2.500,–

19 Shuttle-ServiceKonditionen auf Anfrage

20 Fotowand / Fotoboxab € 2.000,–

21 Logo-Banner in der Event-App × NEU ×Konditionen auf Anfrage

22 Diverse Logo-Brandings im CCN/Halle C6Konditionen und Formate auf Anfrage

Kongress-PanelGestalten Sie die Agenda des Kon-ferenzprogramms mit – mit einer eigenen Podiumsrunde oder einer exklusiven Keynote unter Ihrer Marke. Bitte kontaktieren Sie uns bald, da die inhaltliche Abstimmung Vorlauf braucht!

Mitveranstalter-PauschalenPodiumsrunde (60 Min.) € 6.900,-Keynote (20 Min.) € 2.900,-

Kontakt & [email protected]

10% Early Bird Rabatt

bis 18. Mai 2018!**

*** Alle genannten Preise sind Werbepauschalen, zzgl. Kosten für Branding, Produktion, Waren, Personal, GEMA, KSK, Präsentationstechnik (nach Aufwand). Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

** 10% Rabatt auf Messeflächenmiete und Sponsoringfee (Werbepauschale) bei Buchung bis Freitag, 18. Mai 2018; gilt nicht für Sponsorings bei der „Nacht der Medien“ und Mitveranstalter-Pauschalen.

PARTNER DERMEDIENTAGE 2017 (AUSZUG)

KONTAKT

Franziska PorstSponsorings & Expo

Medientage München GmbH Rosenheimer Straße 145e81671 München

T +49 89 [email protected]

www.medientage.de

facebook.com/medientage.muenchen

@medientage_de#mtm18

@medientage_mtm

Hans HäuslerExpo & Sponsorings

Medientage München GmbH Rosenheimer Straße 145e81671 München

T +49 89 [email protected]

www.medientage.de

Hauptaussteller // Main Exhibitor

↑ Firmenname // Company name

↑ Ansprechpartner // Contact person

↑ Straße / Postfach // Street / P.O. Box

↑ Postleitzahl / Ort / Land // ZIP-Code / City / Country

↑ Rechnungsadresse, falls von o. g. Firmenadresse abweichend // Invoice address, if different from the address above

↑ Tel.

↑ Fax

↑ E-Mail d. Ansprechpartners // E-Mail contact person

↑ Geschäftsführer // Managing director

↑ Eingetragen im Handelsregister in // Registered at

↑ Handelsregister-Nr. // Trade register number

↑ Auftrags-/Bestellnummer // Purchase order number

↑ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) // VAT identification number

↑ Ort, Datum // City, date ↑ Rechtsverbindliche Unterschrift u. Firmenstempel // Legally binding signature & stamp Die Teilnahmebedingungen erkennt der Unterzeichnende durch seine Unterschrift an. // The signatory declares to accept the terms by signing.

Flächen A-J und AI-Pavillion // Sub-Areas A-J and AI-Pavillion m² Standfläche // Exhibition space

Bitte tragen Sie Ihre gewünschte Flächengröße ein. Die Standflächenmiete beträgt EUR 295,- pro qm inkl. Betriebskostenpauschale für die gesamte Messelaufzeit. Ihre Wunschplatzierung können Sie auf S. 3 angeben. Alle Preise zzgl. der ges. MwSt.Please enter the size of your desired exhibition space. The space rate is EUR 295,- per m² (incl. operating costs) for the whole duration of the event. For the positioning, cf page 3 of this application form. All prices plus VAT.

Early Bird Rabatt bei Buchung bis

Freitag, 18. Mai 2018 auf Flächenmiete

und Mitausstellerpauschale!

Early Bird Discount off the space

rate and the co-exhibitor fee if

you book before 18 May 2018!

Anmeldeantrag für Aussteller // Application Form for Exhibition Space32. MEDIENTAGE MÜNCHEN - EXPO 24.-26. Oktober 2018 | Conference Center Nord/Halle C6, Messe München

Anm

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xpo

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Kontakt Expo & Sponsoring // Contact Expo & Sponsoring:Hans Häusler: Tel. +49 89 68 999-140, E-Mail: hans . haeusler @ medientage .deFranziska Porst: Tel. +49 89 68 999-160, E-Mail: franziska.porst@ medientage .de

Mitaussteller // Co-exhibitor(s)

↑ Firmenname des Mitausstellers // Co-exhibitor’s company name

↑ Ansprechpartner // Contact person

↑ Straße / Postfach // Street / P.O. Box

↑ Postleitzahl / Ort / Land // ZIP-Code / City / Country

↑ Tel. & E-Mail

Hiermit beantragt der Hauptaussteller die Aufnahme der oben aufgeführten Firma als Mitaussteller auf seinem Stand. Der Mitaussteller wird in der Kommunikation der MEDIENTAGE MÜNCHEN als Aussteller geführt. Die Organisations pauschale pro Mitaussteller beträgt EUR 550,- zzgl. MwSt. und ist vom Hauptaussteller zu tragen. Falls weitere Mitaussteller angemeldet werden sollen, bitte deren Adressen gesondert dieser Anmeldung beifügen.

Hereby the main exhibitor registers the company mentioned above as a co-exhibitor at his stand. Co-exhibitors will be included in the MEDIENTAGE MÜNCHEN communication. The registration fee for each co-exhibitor is EUR 550,- plus VAT and will be invoiced to the main exhibitor. If you wish to register further co-exhibitors, please add a separate sheet.

Rücksendung an // Send back to E-Mail: messe @ medientage.de

Fax: +49 89 68 999 199

RKategorie // Category bitte ankreuzen! // please choose

APPS & SKILLS CMS DIGITAL PUBLISHING SOCIAL MEDIA

ARTIFICIAL INTELLIGENCE (AI) CONTENT MARKETING DISTRIBUTION STREAMING

BLOCKCHAIN CONTENT PRODUCTION MEDIA & AUTOMOTIVE VIDEO ON DEMAND

CLOUD SERVICES DIGITAL BROADCASTING RADIO, AUDIO & VOICE SOLUTIONS VR, AR & 360°

CONNECTED TV DIGITAL MARKETING SMART HOME WEARABLES

ANDERE // OTHER:

Hauptaussteller // Main Exhibitor

↑ Firmenname // Company name

↑ Ansprechpartner // Contact person

↑ Straße / Postfach // Street / P.O. Box

↑ Postleitzahl / Ort / Land // ZIP-Code / City / Country

↑ Rechnungsadresse, falls von o. g. Firmenadresse abweichend // Invoice address, if different from the address above

↑ Tel.

↑ Fax

↑ E-Mail d. Ansprechpartners // E-Mail contact person

↑ Geschäftsführer // Managing director

↑ Eingetragen im Handelsregister in // Registered at

↑ Handelsregister-Nr. // Trade register number

↑ Auftrags-/Bestellnummer // Purchase order number

↑ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) // VAT identification number

↑ Ort, Datum // City, date ↑ Rechtsverbindliche Unterschrift u. Firmenstempel // Legally binding signature & stamp Die Teilnahmebedingungen erkennt der Unterzeichnende durch seine Unterschrift an. // The signatory declares to accept the terms by signing.

RECRUITING AREA

m² Standfläche // Exhibition space

Bitte tragen Sie Ihre gewünschte Flächengröße ein. Die Standflächen-miete auf der Recruiting Area beträgt EUR 185,- pro qm inkl. Betriebs-kostenpauschale für die gesamte Messelaufzeit. Ihre Wunschplatzierung können Sie auf S. 3 angeben. Alle Preise zzgl. der ges. MwSt.Please enter the size of your desired exhibition space. The space rate in the Recruiting Area is EUR 185,- per m² (incl. operating costs) for the whole duration of the event. For the positioning, cf page 3 of this application form. All prices plus VAT.

Early Bird Rabatt bei Buchung bis

Freitag, 18. Mai 2018 auf Flächenmiete

und Mitausstellerpauschale!

Early Bird Discount off the space

rate and the co-exhibitor fee if

you book before 18 May 2018!

Anmeldeantrag für Aussteller // Application Form for Exhibition Space32. MEDIENTAGE MÜNCHEN - EXPO 24.-26. Oktober 2018 | Conference Center Nord/Halle C6, Messe München

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Kontakt Expo & Sponsoring // Contact Expo & Sponsoring:Hans Häusler: Tel. +49 89 68 999-140, E-Mail: hans . haeusler @ medientage .deFranziska Porst: Tel. +49 89 68 999-160, E-Mail: franziska.porst@ medientage .de

Mitaussteller // Co-exhibitor(s)

↑ Firmenname des Mitausstellers // Co-exhibitor’s company name

↑ Ansprechpartner // Contact person

↑ Straße / Postfach // Street / P.O. Box

↑ Postleitzahl / Ort / Land // ZIP-Code / City / Country

↑ Tel. & E-Mail

Rücksendung an // Send back to E-Mail: messe @ medientage.de

Fax: +49 89 68 999 199

Hiermit beantragt der Hauptaussteller die Aufnahme der oben aufgeführten Firma als Mitaussteller auf seinem Stand. Der Mitaussteller wird in der Kommunikation der MEDIENTAGE MÜNCHEN als Aussteller geführt. Die Organisations pauschale pro Mitaussteller beträgt EUR 550,- zzgl. MwSt. und ist vom Hauptaussteller zu tragen. Falls weitere Mitaussteller angemeldet werden sollen, bitte deren Adressen gesondert dieser Anmeldung beifügen.

Hereby the main exhibitor registers the company mentioned above as a co-exhibitor at his stand. Co-exhibitors will be included in the MEDIENTAGE MÜNCHEN communication. The registration fee for each co-exhibitor is EUR 550,- plus VAT and will be invoiced to the main exhibitor. If you wish to register further co-exhibitors, please add a separate sheet.

Bitte diese Seite ausfüllen und zusammen mit Seite 1 (Aussteller Hauptbereich) oder Seite 2 (Recruiting Area) zurücksenden! Please fill in this page and send it back together with page 1 (Exhibitors Main Area) or page 2 (Recruiting Area)!

Wunschfläche (Blockfläche A–J, Recruiting Area oder AI-Pavillion)

Preferred Booth Space(Sub-areas A–J, Recruiting Area or AI-Pavillion) 1. Wahl // 1st preference

2. Wahl // 2nd preference

3. Wahl // 3rd preference

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Wählen Sie hier Ihre WunschflächeBitte wählen Sie hier im Flächenplan Ihre Wunschfläche. Sie können bis zu drei Wunschflächen angeben. Tragen Sie dazu den Buchstaben der betreffenden Blockflächen (Flächen A–J), AI-Pavillion oder Recruiting Area ein sowie die gewünschte Flächengröße in m². Die Zuteilung der Flächen erfolgt anhand unseres Konzepts und nach Eingangsdatum Ihrer Anmeldung. Interessenten für Rockets & Unicorns (Startups) sowie Immersive Media Area: Bitte beachten Sie die separaten Beteiligungsinfos auf www.medientage.de!

Flächenplan // Floor Map32. MEDIENTAGE MÜNCHEN - EXPO 24.-26. Oktober 2018 | Conference Center Nord/Halle C6, Messe München

Rücksendung an // Send back to E-Mail: messe @ medientage.de

Fax: +49 89 68 999 199

Please choose your preferred booth space herePlease choose your preferred booth space in this floor map. You can specify up to three preferred booth spaces. Please enter the letter of the relevant sub-areas (A-J), AI-Pavillion or Recruiting Area as well as the booth size in m². The allotment of booth space is based on our concept and on the date of your application.Companies interested in Rockets & Unicorns (Startups) and Immersive Media Area: Please consider the separate participation information at www.medientage.de!

Größe in m² //Size in m²

Stand: März 2018; Änderungen vorbehalten. //Status: March 2018; subject to change.

Messetitel: Expo der MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018Messeort: Conference Center Nord/Halle C6, Messe München (Bereich "Expo" im Erdgeschoss)Messedauer und Öffnungszeiten: Mittwoch, 24. bis Freitag, 26. Oktober 2018; Beginn jeweils um 9:00 Uhr, Ende am 24. und 25. Oktober um 18:00 Uhr sowie am 26. Oktober um 17:00 Uhr; Expo Party: Mittwoch, 24. Oktober, ab ca. 18:00 UhrZutritt zur Expo: Für Besucher an allen drei Veranstaltungstagen (inkl. Expo-Bereich MedienCampus) registrierungspflichtig. Registrierung für Expo-Besucher zunächst kostenfrei, im direkten Vorfeld der Veranstaltung sowie vor Ort kostenpflichtig. Es gelten die Ticketpreise, Anmeldekonditionen und -fristen unter www.medientage.de. Für angemeldete Kongressteilnehmer ist der Expo-Eintritt bereits im Kongressticket enthalten und keine weitere Registrierung erforderlich.Veranstalter: Medientage München GmbH, MünchenGeschäftsführer: Stefan Sutor, Nikolaus LörzAlle genannten Preise sind Nettopreise, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.) AnmeldungDie Anmeldung erfolgt mittels des anliegenden Vordrucks, der vollständig und rechtsverbindlich an den Veranstalter zu senden ist. Anmeldeschluss ist Freitag, der 27. Juli 2018. Anmeldeunterlagen, die nach diesem Termin eingehen, können nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Ausstellungsflächen berücksichtigt werden. Bedingungen und Vorbehalte im Anmeldeformular sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.

2.) VertragsabschlussDer Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter wird auf Basis der vorliegenden „Teilnahmebedingungen“ geschlossen, die dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigt wurden und die er mit Unterzeichnung desselben anerkannt hat. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter kommt der rechtsgültige Vertragsschluss mit dem Aussteller zustande.

3.) StandzuteilungIn der Folge erhält der Aussteller die Standpläne inkl. Zuschnitt und Platzierung seiner Standfläche sowie Informationen zur Bestellung von Standinfrastruktur, Ausstattung und Services. Die Platzvergabe erfolgt anhand unseres Konzepts und nach Eingangsdatum der Anmeldung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche besteht nicht. Der Veranstalter darf auch noch nachträgliche Änderungen in der Platzzuteilung vornehmen, insbesondere dem Aussteller eine Ausstellungsfläche in anderer Lage zuweisen, soweit dies aus Gründen der Organisation, Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Der Veranstalter soll dem betreffenden Aussteller in diesem Fall eine gleichartige Fläche zur Verfügung stellen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen, noch ganz oder teilweise Dritten überlassen.

4.) BeteiligungspreiseDer Flächenmietpreis je angefangenem Quadratmeter (qm) Standfläche für reguläre Aussteller (Blockflächen A-J und „AI-Pavillion“) beträgt EUR 295,- zzgl. der ges. MwSt., der Flächenmietpreis für Aussteller der „Recruiting Area“ beträgt je angefangenem Quadratmeter Standfläche EUR 185,- zzgl. der ges. MwSt. Für Aussteller der Expo-Bereiche „Rockets & Unicorns“ (Startups) und „Immersive Media Area“ gelten separate Anmeldekonditionen unter www.medientage.de. Bei Buchung bis Freitag, 18. Mai 2018 erhalten Aussteller einen Frühbucherrabatt (Early Bird Rabatt) von 10% auf die Flächenmiete sowie auf die Mitausstellerpauschale, sofern Mitaussteller angemeldet werden.Der Flächenmietpreis für Aussteller beinhaltet: » Gemietete Ausstellungsfläche » Hallen-Betriebskosten » Eintrag auf der Veranstaltungswebsite (www.medientage.de) mit Logo und

Link auf die Aussteller-Website sowie Eintrag mit Logo in der Event-App » Eintrag mit Logo im Vor-Ort-Programm/Messeübersicht 2018 » Technische und organisatorische Beratung

5.) MitausstellerMitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptmieter) mit eigenem Personal, Angebot und Logo auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften. Der Hauptaussteller hat alle am Stand vertretenen Mitaussteller mit voller Firma anzugeben. Die Aufnahme von Mitausstellern ist entgeltpflichtig. Für Mitaussteller wird vom Veranstalter jeweils zusätzlich eine Organisationspauschale von EUR 550,- zzgl. der ges. MwSt. erhoben. Mitaussteller können sowohl von regulären Ausstellern (Blockflächen A-J und „AI-Pavillion“) als auch von Ausstellern der „Recruiting“ Area angemeldet werden. Alle vom Mitaussteller unmittelbar in Anspruch genommenen Leistungen werden dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt. Für ein Verschulden seiner Mitaussteller haftet der Hauptaussteller wie für eigenes Verschulden.

6.) Zahlungsbedingungen, -termineDie Berechnung der Beteiligungspreise erfolgt nach den unter Punkt 4 und 5 angegebenen Sätzen. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, ohne Berücksichtigung von Vorsprüngen, Installationsanschlüssen u. ä. berechnet. Die in der Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Der Rechnungsbetrag für die Standflächenmiete muss vor Veranstaltungsbeginn vollständig auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Die Mahngebühr beträgt EUR 10,-. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verrechnen. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen des Ausstellers steht dem Veranstalter das Vermietpfandrecht an dem eingebrachten Standausrüstungs- und Ausstellungsgut des Mieters zu. Auf besonderen Antrag des Ausstellers kann die Berechnung des Beteiligungspreises an einen Dritten vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Dritte gegenüber dem Veranstalter die Schuldübernahme erklärt und der Veranstalter damit einverstanden ist.

7.) Auf- und AbbauDie genauen Auf- und Abbautermine erhält der Aussteller zusammen mit den Informationen zur Bestellung von Standinfrastruktur, Ausstattung und Services. Sie sind für den Aussteller bindend. Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand innerhalb der angegebenen Frist fertigzustellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Dienstag, den 23. Oktober 2018, bis 15:00 Uhr nicht begonnen worden, kann der Veranstalter über die Standfläche anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete und die erforderlichen Kosten, die

entstehen, um die Standfläche im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung zu gestalten, insbesondere, um entstehende Lücken in der Ausstellungsfläche messebaulich zu schließen. Das Arbeiten mit Schreinermaschinen, die Staub und Späne abgeben, ist ohne Absaugvorrichtung nicht zulässig.

8.) Hallentormaße, An- und Ablieferung, Lagerung, AbfälleDie Halle C6 ist befahrbar und verfügt hierfür über Tore mit den Abmessungen 4,50 m x 4,50 m. Die von der Messe München GmbH vertraglich verpflichteten Messespediteure üben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht aus. Dies betrifft z. B. das Verbringen von Exponaten, Standaufbauten usw. in den Stand inkl. Gestellung von Hilfs- und Arbeitsgeräten (Gabelstapler, Krane, Arbeitsbühnen, etc.). Für genannte Speditionsleistungen innerhalb des Messegeländes dürfen nur die Messespediteure beauftragt werden. Die gekennzeichneten Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswege und Sicherheitszonen müssen ständig freigehalten werden. Sie dürfen insbesondere auch während der Auf- und Abbauzeiten nicht durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch die Lagerung von Ausstellungsgut, Bau-, Verpackungsmaterial o. Ä. eingeengt werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswegen oder Sicherheitszonen abgestellt sind, können kostenpflichtig entfernt werden. Für dabei auftretende Sachschäden haftet die Messe München nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hydranten in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore, Notrufsäulen und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten. Das Lagern von Verpackungsgut und Abfällen aller Art in den Ausstellungsräumen, Anlieferungszonen, Fluren und Treppenhäusern ist untersagt. Eine Entfernung kann auf Kosten des Ausstellers veranlasst werden. Aussteller und deren Auftragsnehmer müssen ihren Abfall eigenverantwortlich entsorgen.

9.) Hallenböden, -decken, -wändeDer Hallenboden besteht aus Gussasphalt. Die maximal zulässige Flächenlast in allen Hallen beträgt 5 t/m² (50 kN/m²). Eine Lkw-Belastung bis 60 t (600 kN) ist zulässig. Die zulässige Staplerbelastung beträgt 14 t (140 kN). Die zulässige Punktlast auf einer Grundfläche von 30 cm x 30 cm (Abstand ca. 1,50 m) beträgt 5 t (50 kN; Bodenpressung 500 kN/m²). Die Punktlast gilt jedoch nicht für die Spartenkanalabdeckung. Für die Angaben zu den Eingangsbauwerken (Bodenbelastung max. 1 t/m² (10 kN/m²) im Erdgeschoss) kontaktieren Sie bitte die Messe München, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Mietfläche hinausragen. Es darf zum Fixieren nur beidseitig klebendes Textilband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Ansonsten darf der Hallenfußboden weder beklebt noch bestrichen werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben u. Ä. müssen sofort vom Fußboden entfernt werden. Ebenso ist das Bemalen und Bekleben von Wänden, Decken und Einrichtungsgegenständen nicht gestattet. Alle eingesetzten Materialien und Bodenbeläge sowie sämtliches Standbaumaterial und Messegut müssen nach Messeschluss vom Aussteller rückstandslos entfernt und der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wiederhergestellt werden. Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durch Stemm-, Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten beschädigt werden. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist nicht gestattet. Die Wiederinstandsetzung beschädigter Wand- und Fußbodenoberflächen und Einrichtungsgegenstände geht zu Lasten des Ausstellers. Versorgungskanäle sind in Hallenquerrichtung im Achsmaßabstand von ca. 4,50 m zwischen den Portalabschnitten vorhanden. Die Nutzung der Spartenkanäle ist ausschließlich den zuständigen Servicepartnern der Messe München vorbehalten.

10.) Bestimmungen für Standbau, -ausrüstung und -gestaltung sowie BrandschutzEs dürfen ausschließlich eingeschossige Stände errichtet werden. Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt ebenfalls 6 m. Der Aussteller mietet vom Veranstalter lediglich die reine Standfläche. Jeder Aussteller hat für Standwände und Standbau selber Sorge zu tragen. Die Ausstattung des Standes ist Sache des Ausstellers, wobei jeder Stand über einen Bodenbelag verfügen muss und bei der Standgestaltung das Gesamtbild der Veranstaltung zu berücksichtigen ist. Der Veranstalter ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen an der Standgestaltung vorzuschreiben. Standabdeckungen sind genehmigungspflichtig und dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Sofern die Technischen Richtlinien der Messe München bei der Gestaltung und Ausführung eingehalten werden, ist es bei Standbauten unter 100 m² Grundfläche und mit einer Bauhöhe unter 3 m nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Auf Wunsch bietet die Messe München dem Aussteller an, Standbaupläne zu prüfen. Alle anderen Standbauten (ab einer Grundfläche über 100 m² oder einer Höhe über 3 m sowie mobile Stände, Stände mit Brücken, Treppen, Kragdächern, geneigten Wänden etc.) sind genehmigungspflichtig. Standbaupläne müssen spätestens bis 6 Wochen vor Aufbaubeginn dem Veranstalter in 2-facher Ausfertigung (Grundriss, Schnitt- und Ansichtsskizzen mindestens im Maßstab 1:100) zur Genehmigung vorgelegt werden. Sofern 200 oder mehr Sitzplätze vorgesehen sind, ist dies ebenso anmelde- und genehmigungspflichtig. Ebenso müssen Standbauten im Freigelände ab einer Grundfläche von mehr als 50 m² bzw. ab einer Höhe von mehr als 5 m sowie Räume mit Bestuhlung für 200 oder mehr Personen, abgedunkelte Räume für Projektions-/Filmvorführungen sowie sonstige Sonderkonstruktionen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Messe München. Der Veranstalter kann verlangen, dass Stände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbestimmungen entspricht, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller den Anforderungen nicht unmittelbar nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben. Jeder Aussteller oder Dienstleister ist verpflichtet zu prüfen, ob von ihm geplante provisorische Ein- oder Aufbauten, gleich ob in den Hallen oder im Freigelände, einer Genehmigung bedürfen. Das Aufstellen fliegender Bauten, die nach Art. 72 BayBO einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist der Landeshauptstadt München (Referat für Stadtplanung und Bauordnung) unter Vorlage des Prüfbuches und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen anzuzeigen. Alle in den Hallenplänen festgelegten Ausgänge und Gänge der Hallen sind in voller Breite freizuhalten. Sie dienen im Notfall als Rettungswege und dürfen nicht durch abgestellte oder hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder in sonstiger Weise unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.

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Teilnahmebedingungen

Informationsstände, Tische und sonstiges Mobiliar dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von Zu- und Ausgängen bzw. Treppenraumzugängen aufgestellt werden. Die festgelegten Hallengänge dürfen nicht überbaut oder in welcher Weise auch immer beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Messe München dem Aussteller gestattet hat, zu einem Hallengang gehörige Flächen in seine Standgestaltung einzubeziehen. Solche Flächen sind optisch so zu gestalten, dass sie als zu einem Hallengang gehörige Flächen erkennbar sind. Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengang abgestellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend berücksichtigt werden. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen mit einer Breite von maximal 0,90 m zum Abstellen genutzt wird. Auf den Hauptgängen (Verbindungsgang zweier gegenüberliegender Hallentore) ist zwingend ein Durchgang in einer Mindestbreite von 2 m (rote Bodenmarkierung) freizuhalten. Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen (z. B. Holzbearbeitungsmaschinen) genutzt werden. Darüber hinaus kann die Messe München aus logistischen Gründen die sofortige Räumung des Hallengangs verlangen. Es gelten die Richtlinien der Messe München für den Brandschutz. Z. B. oder unter anderem: Leicht entflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende, toxische Gase oder stark rauchbildende Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung im Brandfall stark rußender Kunststoffe ist nicht zulässig. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. Ausschmückungen müssen gemäß §33 VStättV mindestens schwer entflammbar nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 sein. Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der Messe München schriftlich anzumelden (siehe Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Technischen Bestellformularen). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Messe München. Standabdeckungen sind mindestens schwer entflammbar (gemäß DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) auszuführen (der Prüfbescheid ist vorzulegen bzw. am Stand bereitzuhalten) und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von mehr als 30 m² mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Die Messe München kann die nachträgliche Herstellung der Schwerentflammbarkeit von Ausschmückungen nur dann zulassen, wenn dies in Absprache mit der Branddirektion München mit einem geeigneten und zugelassenen Flammschutzmittel sowie unter Beachtung der Verarbeitungshinweise geschieht. Die Zustimmung der Messe München kann insbesondere von den zu berücksichtigenden Brandlasten abhängig gemacht werden. Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse des eingesetzten Materials kann gefordert werden. Hängende Raumdekorationen müssen vom Fußboden mindestens 2,50 m entfernt sein. Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z. B. nicht brennbar). Standfußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt sein. Der Einsatz von Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Bäume und Pflanzen dürfen zu Ausschmückungen nur verwendet werden, wenn sie frisch geschnitten worden sind.

11.) Ausstellung von KraftfahrzeugenIn den Hallen dürfen Kraftfahrzeuge grundsätzlich weder in Betrieb genommen noch abgestellt werden. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch. In den Hallen ist der Tankinhalt der Fahrzeuge auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige Maß zu reduzieren (die Reserveleuchte der Tankanzeige muss aktiv sein). Der Treibstofftank ist abzuschließen; auf Verlangen der Messe München ist auch die Batterie abzuklemmen. Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen und in eigenen Bauten der Aussteller nicht in Betrieb vorgeführt werden. Bei Vorführungen im Freien müssen sie mit Auspufftöpfen versehen sein. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden. Fahrbare Ausstellungsstände (Show Trucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mehr als 30 m² bilden, mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Es gelten ergänzend alle weiteren Bestimmungen in den Technischen Richtlinien der Messe München.

12.) Anschlüsse und InstallationenBestellungen für die technische und logistische Infrastruktur können ausschließlich von angemeldeten Hauptausstellern vorgenommen werden, nicht jedoch von Mitausstellern. Bestellanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mittels der vom Veranstalter für diesen Zweck bestimmten Bestellformulare termingerecht eingehen. Mit diesen Bestellformularen gibt der Veranstalter die genauen Lieferbedingungen und Anschlussgebühren bekannt. Für verspätet eingegangene Bestellungen behält sich die Messe München Preisaufschläge vor. Rundfunkantennen dürfen nur mit Genehmigung des Veranstalters durch eine Vertragsfirma installiert werden. Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Stromversorgung. Der Betrieb von Funkanlagen oder hochfrequenzabstrahlenden Gerätschaften ist anmelde- und genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Technischen Richtlinien und Anweisungen der Messe München sind zu beachten.

13.) Inbetriebnahme von WLAN am Stand und Bestimmungen bzgl. StörquellenDie Einrichtung und Nutzung von WLAN am Stand ist durch den Aussteller bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn anzumelden. Die durch die Messe München vorgegebenen technischen Parameter müssen zwingend erfüllt werden. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular „Anmeldung Ausstellereigenes WLAN-Netz“. Jede Inbetriebnahme ohne Anmeldung, eigenmächtige Änderung oder Missachtung dieser Parameter stellen einen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dar. Ein solcher Verstoß berechtigt den Veranstalter, dem betreffenden Aussteller den Betrieb des WLAN am Stand zu untersagen.

14.) WerbungWerbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma sowie etwaige Mitaussteller und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen erlaubt, soweit diese angemeldet und zugelassen sind. Das Vorführen von Video-, Musik- und Showdarbietungen ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Diese Vorführungen sind so abzuhalten, dass weder Besucher noch andere Aussteller beeinträchtigt oder gestört werden. Die maximale Lautstärke von Vorführungen ist 70 dB(A).

Alle Rechte an der Veranstaltung sowie die organisatorische Abwicklung liegen ausschließlich beim Veranstalter. Soweit diesbezüglich Angebote von Dritten an die Aussteller ergehen, handeln die Anbieter ohne Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter hat das Recht, nicht genehmigte Werbung auf Kosten des Ausstellers zu unterbinden

15.) Betrieb des StandesDer Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Veranstaltung zu belegen und mit Personal zu besetzen. Die Reinigung der Stände und die Entsorgung der eigenen Abfälle obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Veranstaltungsschluss vorgenommen werden. Kosten, die für Abfälle entstehen, die über das übliche Maß hinausgehen, werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.

16.) BewachungIm Hinblick auf die Größe des Geländes und der Vielzahl der Personen, die sich dort aufhalten, kann der Veranstalter keine Gewähr für Bewachung und Zugangskontrolle übernehmen. Jeder Aussteller hat selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Entsprechende Wachen können nur bei der von der Messe München zugelassenen Wachgesellschaft beantragt werden. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für ihr Ausstellungsgut auftreten können. Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sollten nachts stets unter Verschluss genommen werden.

17.) GewährleistungReklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass der Veranstalter etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.

18.) Allgemeine Haftung und VersicherungFür Beschädigungen der Halle und ihrer Ausstattung haftet der Aussteller für sich und seine Beauftragten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vom Aussteller, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten oder seinen Besuchern eingebrachten Gegenstände und Wertsachen. Für eigene Standbauten haftet der Aussteller. Den Ausstellern wird dringend geraten, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen.

19.) Richtlinien des Veranstaltungsortes und gesetzliche VorschriftenDer Veranstalter Medientage München GmbH hat das uneingeschränkte Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände. Die Technischen Richtlinien der Messe München sowie die „Wichtigen Hinweise“ zum Ausstellerserviceheft gehen dem Aussteller nach erfolgter Anmeldung zu und der Aussteller erkennt diese für sich und seine Beschäftigten als verbindlich an. Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften u. a. für Unfallverhütung, Feuerschutz, Muster- und Warenzeichenschutz sowie für Jugendschutz. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen mit pornographischem und sonstigem jugendgefährdenden Inhalt ist nicht gestattet.

20.) VertragsauflösungDer Veranstalter kann die einmal ausgesprochene Zulassung eines Ausstellers widerrufen, wenn sich die Voraussetzungen für die Zulassung geändert haben oder der Aussteller die durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält. Dies betrifft insbesondere falsche Angaben über Exponate, Untervermietung oder Weitergabe des Standes an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters, verspäteter Standaufbau oder Zahlungsverzug. Der Veranstalter ist berechtigt, den abgeschlossenen Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unbeschadet der Weiterhaftung des Ausstellers für die volle Standmiete zu kündigen, wenn über den Aussteller ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist, der Aussteller die Zahlungen eingestellt hat oder die Standmiete nicht oder nur teilweise bis zu den festgelegten Zahlungsfristen eingegangen ist. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, der Vertragsaufhebung zuzustimmen; er wird seine Zustimmung nur erteilen, wenn der Stand weitervermietet werden kann und der ursprüngliche Aussteller 25% des vereinbarten Beteiligungspreises als pauschalen Aufwendungsersatz zahlt. Der Veranstalter stimmt einer Vertragsauflösung nicht zu, wenn eine Weitervermietung nicht möglich ist; der Aussteller bleibt dann zur Bezahlung des gesamten Beteiligungspreises verpflichtet.

21.) Höhere Gewalt, Absage der VeranstaltungUnvorhergesehene Ereignisse, welche eine planmäßige Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, a) die Veranstaltung vor Eröffnung bzw. während der Veranstaltung abzusagen, ohne dass der Veranstalter zur Rückzahlung der Miete verpflichtet ist. b) die Veranstaltung zeitlich zu verlegen. Aussteller können die Entlassung aus dem Vertrag verlangen, wenn sie den Nachweis führen, dass sich durch die Verlegung eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest belegten Messe ergibt. c) die Veranstaltung zu verkürzen. Die Entlassung des Ausstellers aus dem Vertrag kann nicht verlangt werden. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. Der Veranstalter kann die Veranstaltung auch dann absagen, wenn deren wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint. Dies muss spätestens 6 Wochen vor Beginn erfolgen. Schadensersatz oder Kostenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ist nach den Erfahrungen des Veranstalters damit zu rechnen, dass die Veranstaltung mangels ausreichender Ausstellerbeteiligung bzw. wegen mangelnden Besucherinteresses nicht zu einem angemessenen Erfolg für die Aussteller führen kann, kann die Messe abgesagt werden. In diesem Falle wird kein Betrag geschuldet, doch ist der Veranstalter weder aufwands- noch schadensersatzpflichtig.

22.) Abschlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere Bestimmung ersetzt werden, die dem Regelungszweck am besten entspricht. Der deutsche Text ist verbindlich.

23.) GerichtsstandGerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

Stand: März 2018

Teilnahmebedingungen (Forts.)

Anm

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Die Rahmenbedingungen erkennt der Unterzeichnende durch seine Unterschrift an. The signatory declares to accept the rules by signing.

Bestellformular Sponsoring Order Form Sponsorship

NACHT DER MEDIENDonnerstag, 25. Oktober 2018, Haus der Kunst, Münchenim Rahmen der MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018Rücksendung an · Send back to

E-Mail: [email protected]

Veranstalter · Organiser Medientage München GmbH Rosenheimer Straße 145e 81671 München · Munich, GermanyGeschäftsführer · CEOs Stefan Sutor // Nikolaus Lörz

Ihre Ansprechpartnerin · Your contact Katrin AlffTelefon · Phone: +49 89 68 999 - 270 E-Mail · E-Mail: [email protected]

Rechtsverbindliche Unterschrift u. Firmenstempel · Legally binding signature & stampOrt, Datum · City, date

Rahmenbedingungen zum Sponsoring der „Nacht der Medien“Der Grundbeitrag für Sponsoren und Gastgeber der „Nacht der Medien" im Rahmen der MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018 beträgt EUR 7.500,-. Als Sponsor sind Sie mit Ihrem Firmenlogo auf diversen Displays und/oder Projektionen vor Ort, im Einladungsprozess der „Nacht der Medien“ sowie im Programmheft und im Internetauftritt der MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018 präsent. Als Sponsor haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kunden und persönlichen Gäste zu einem ermäßigten Preis von EUR 125,- pro Gastkarte zur „Nacht der Medien" einzuladen. Die elektronischen Tickets sind personalisiert und gelten für jeweils eine Person.Karten- und Beteiligungswünsche können nur nach Verfügbarkeit und Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

General Regulations for the Sponsorship of 'Nacht der Medien':The basic fee for sponsors and hosts of the 'Night of the Media' of MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018 is EUR 7.500,-. As a sponsor, you will be pre-sent with your company logo on various displays and/or projections on site, in the invitation process for the 'Night of the Media' as well as in the programme catalogues and on the website of MEDIENTAGE MÜNCHEN 2018.As a sponsor, you have the opportunity to invite your clients and guests to the 'Night of the Media' at a reduced price (EUR 125,-). The e-tickets are persona-lised and are valid for one person only.Ticket and sponsoring requests can only be considered depending on availabi-lity and in chronological order of applications received.All prices plus local VAT (19%).

Besteller · Customer

Firmenname · Company name

Zuständige(r) Ansprechpartner · Responsible interlocutor(s)

Straße/Postfach · Street/P.O. Box

Postleitzahl/Ort/Land · ZIP-Code/City/Country

Rechnungsadresse, falls abweichend · Invoice address, if different from above

Telefon · Phone // Fax · Fax

E-Mail · E-Mail

Geschäftsführer · Managing director

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) · VAT identification number

Zusätzlich bestellen wir folgende Anzahl an Eintrittskarten (bitte gewünschte Anzahl ankreuzen): In addition, we would like to order the following number of tickets (please mark the number of tickets required):

10 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 1.250,- 10 Tickets for a total net price of EUR 1.250,-

20 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 2.500,- 20 Tickets for a total net price of EUR 2.500,-

30 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 3.750,- 30 Tickets for a total net price of EUR 3.750,-

40 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 5.000,- 40 Tickets for a total net price of EUR 5.000,-

60 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 7.500,- 60 Tickets for a total net price of EUR 7.500,-

80 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 10.000,- 80 Tickets for a total net price of EUR 10.000,-

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120 Eintrittskarten zum Gesamtpreis von EUR 15.000,- 120 Tickets for a total net price of EUR 15.000,-

JA, wir möchten ein Sponsor der „Nacht der Medien" werden und bestellen hiermit ein Grundpaket in Höhe von EUR 7.500,- YES, we would like to become a sponsor of the 'Night of the Media' and hereby order a basic sponsoring package of EUR 7.500,-

Stand: April 2018 · Status: April 2018

Wir möchten weitere Informationen über zusätzliche Sponsoringmöglichkeiten vor Ort erhalten (z. B. Bar- oder Lounge-Patenschaften). We would like to get further information on additional sponsoring options on site (e.g. Bar or Lounge Patronage).