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MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Springer Berlin Heidelberg New York Barcelona Budapest Hongkong London Mailand Paris Santa Clara Singapur Tokio
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.Y. (Hrsg.)
Arzneimittel und Medizinprodukte Neue Risiken für Arzt, Hersteller und Versicherer
Schriftleitung Thomas Ratajczak . Gabriela Schwarz-Schilling
Mit Beiträgen von K.-O. Bergmann, L. Figgener, D. Hart, R. Jungbecker, H. F. Kienzle, K.-H. Munter, Th. Ratajczak, eh.-M. Stegers, M. Teichner, A. Thiele
, Springer
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.v. Wegener Str. 5 D-71063 Sindelfingen
Schriftleitung:
RA Dr. Thomas Ratajczak Wegener Str. 5 D-71 063 Sindelfingen
RA Gabriela Schwarz-Schilling Marburger Str. 2 I Rathausplatz D-57223 Kreuztal
ISBN-I3:978-3-540-63500-0
DOI: 10.1007/978-3-642-60899-5
e-ISBN-13:978-3-642-60899-5
Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Arzneimittel und Medizinprodultte: neue Risiken für Arzt. Hersteller und Versicherer I Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.v. (Hrsg.). Schriftl.: Thomas Ratajczak; Gabriele Schwarz-Schilling. - Berlin; Heidelberg; New York; Barcelona; Budapest; Hongkong; London; Mailand; Paris; Santa Clara; Singapur; Tokio: Springer, 1997
(MedR, Schrlftenreihe Medizinrecht) ISBN-13:978-3-540-63500-0
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Vorwort
Die Diskussion um Silikon, Amalgam und Palladium als Ursache fUr eine Vielzahl von Erkrankungen macht seit einiger Zeit Schlagzeilen. Blutarzneimittel und Implantate aus Kunststoff bergen Infektionsrisiken.
Armeimittelzwischenfälle und solche mit Medizinprodukten stehen immer wieder im Brennpunkt aktueller öffentlicher Diskussionen. Dabei zeigen sich oft erhebliche Informationsdefizite und deutliche Diskrepanzen zwischen der Diskussion in der Fachwelt und der in den allgemein zugänglichen Medien gefiihrten Auseinandersetzung. Kennzeichnend für den Diskurs ist sein reflexartiger Charakter und seine interessengeleitete Form.
Der Umgang mit dem Gefahrenpotential kann nicht ohne Konsequenzen für die herkömmliche Haftung des pharmazeutischen Unternehmens und des Arztes als Anwender bleiben. Wichtig erscheint ein interdisziplinärer Dialog, der zwar konkrete Zwischenfälle analysiert, sich aber gleichzeitig vergegenwärtigt, daß die Aufarbeitung von Fehlentwicklungen sowohl der Gefahrenvorsorge als auch der Verteilung von Lasten im Schadensfalle dienen muß. Gesundheitsschäden infolge von Sicherheits- und Anwendungsfehlern belasten zwar vornehmlich Patienten und die Sozialversicherungsträger. Zugleich stellen sie aber fUr Arzt, Hersteller und deren Versicherer ein Risiko dar. Dies abzuschätzen, rechtlich einzuordnen und, wo nötig, Mängel aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, war zentrale Aufgabe des VTI. Kölner Symposiums der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. mit dem Generalthema ,,Armeimittel und Medizinprodukte - Neue Risiken fUr Arzt, Hersteller und Versicherer".
Die neue PHOENIX-Datenbank enthält bezogen auf den Zeitraum 1.1.1990 - 11.7.1996 ca. 88.000 Berichte über Verdachtsfälle von unerwünschten Armeimittelauswirkungen in Deutschland. Was sich fUr den einzelnen Arzt möglicherweise ohne Kausalnexus als unerwünschtes
VI Vorwort
Ergebnis einer Armeimitteltherapie darstellt, kann durch das Sammeln an zentraler Seite eher überprüft und in einen ursächlichen Zusammenhang gebracht werden.
Schon die Veröffentlichung einzelner, aber eindrucksvoller Verdachtsfälle macht die Ärzteschaft vigilanter bezüglich unerwarteter Ereignisse bei ihren medikamentös behandelten Patienten. Ein solches Spontanmeldesystem dient gleichzeitig der Qualitätssicherung.
Prof. Dr. Thiele, Direktor am Bundesinstitut fUr Arzneimittel und Medizinprodukte betont zwar, daß die Erfassung unerwünschter Begleiterscheinungen fUr den gesundheitlichen Verbraucherschutz grundlegend sei. Doch fehlten zu einem aktiven Tätigwerden bei individuellen Schadensfällen der Bundesoberbehörde neben einem entsprechenden gesetzlichen Auftrag und den personellen Möglichkeiten auch die erforderlichen Angaben, wie zum Beispiel die genaue Identifikation der betroffenen Patienten bei gemeldeten Nebenwirkungen. Diese würden aus Datenschutzgründen nicht angegeben. Die Behörde werde erst tätig, wenn sie in konkreten Rechtsstreiten zur gutachterlichen Stellungnahme aufgefordert wird.
Einen Vorrang zugunsten einer effektuierten und damit effizienteren objektiven Fehlerhaftung postuliert Prof. Dr. Hart (Universität Bremen). Bei seiner Analyse der Defizite des geltenden ArmeimitteIhaftungsrechts gelangt er zu dem Ergebnis, daß ein prozessualer Ansatz - also eine andere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast - unter dem Aspekt der ökonomischen Analyse wünschenswert sei und dem weder rechtssystematische noch europarechtliche Gründe entgegenstünden. Die gegenseitige Abstimmung zwischen Sicherheits- und Haftungsrecht kann danach einen synergistischen Effekt zugunsten des Arzneimittelsicherheitsniveaus nach sich ziehen. Aufgrund der bisher bestehenden Unterschiede habe dieser Effekt noch nicht genügend Beachtung gefunden. Erst wenn die pharmazeutischen Unternehmen haftungsrechtlich verpflichtet sind, die sicherheitsrechtliche Schuld einzulösen, würden sicherheits- und haftungsrechtliche Pflichten parallel laufen.
Von zahnmedizinischer Seite fordert PD Dr. Dr. Figgener (Universität Münster) eine Klärung der haftungsrechtlichen Lage bezüglich dentaler Materialien, insbesondere von Amalgam nachdrücklich ein.
Die Voraussetzungen der zentralen gesetzlichen Eingriffsvoraussetzung des "begründeten Verdachts" in § 5 Arzneimittelgesetz und § 4 Medizinproduktegesetz arbeitet Dr. Ratajczak aus.
Dr. Bergmann und Rechtsanwalt Stegers thematisieren die Haftung des Arztes als Anwender von Armeimitteln und Medizinprodukten sowie den Umfang der ärztlichen Informationspflichten bei dem Einsatz von Medizinprodukten und in der Pharmakotherapie. Zwar enthält das Medizinpro-
Vorwort vrr
duktegesetz keine eigenen Anspruchsgrundlagen, doch legt es dem Anwender eine Reihe von Pflichten auf, um eine sachgerechte Handhabe zu erzielen. Der Patient bleibt das schwächste Glied in der Kette HerstellerBetreiber-Anwender-Patient. Das Medizinproduktegesetz selbst normiert im Verhältnis Arzt - Patient keine ausdrücklichen Informationspflichten zugunsten des Patienten. Lediglich der Entwurf zur Betreiberverordnung über aktive Medizinprodukte verlangt bei implantierten und energetisch betriebenen Geräten den Patienten schriftlich zu informieren.
Ersatzansprüche gegen den pharmazeutischen Unternehmer scheitern -ungeachtet bestehender Verhaltenspflichten - regelmäßig an der Kausalitätshürde, während der anwesende Arzt bei groben Medikationsfehlern unter Umständen mit dem vollen Kausalitätsnachweis belastet ist. Die Haftung des pharmazeutischen Unternehmens für Arzneimittelschäden sei daher, wie Stegers pointiert formuliert ,,Ein Muster ohne Wert" und führte in der Rechtspraxis dazu, entweder von einer zivilrechtlichen Klärung abzusehen oder gleichzeitig einen Anwendungsfehler des Arztes zu konstruieren, um auf der Kausalitätsebene eine Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr möglich zu machen.
Beiträge von Prof. Kienzle aus der Sicht eines leitenden Arztes und Dr. Jungbecker zur strafrechtlichen Verantwortung des Herstellers runden den Band ab.
Die Bestandsaufnahme macht deutlich, welche Erkenntnislücken bei der Aufarbeitung von einzelnen Verläufen bestehen, aber auch, daß keine der mit Arzneimitteln und Medizinprodukten den Patienten eröffneten Chancen ohne Risiko ist. Rückschläge dürfen daher regelmäßig dem potentiellen Haftungsschuldner nicht ohne Entlastungsmöglichkeit und allein aufgrund der Tatsache einer im Anschluß an die Anwendung auftretenden Gesundheitsschädigung angeordnet werden. Kein System kann letzte Sicherheit gewähren, Unwägbarkeiten müssen nicht zuletzt deshalb in Kauf genommen werden, damit die Chancen neuer Medikamente etc. den Patienten überhaupt zugute kommen können.
Der vorgelegte Band enthält die vollständigen Referate und Diskussionsbeiträge. Bei einigen Referaten wurden die Fußnoten durch die Schriftleitung ergänzt, um die Aktualität des Bandes zu sichern.
An dieser Stelle sei der UAP gedankt und allen, die an der Organisation beteiligt waren. Ohne die engagierte und zuverlässige Mitarbeit von Frau Martina Pietsch (Sindelfingen) und Frau Stephanie Sänger (Kreuztal) hätte sich dieser Band nicht erstellen lassen.
vrn Vorwort
Daß der Tagungsband die medizinrechtliche Debatte bereichern, Mediziner und Jmisten sensibilisieren und trotz der vielschichtigen Probleme dem Anwender bei der Klärung von Einzelfällen einen nützlichen Dienst erweisen möge, wünschen sich
Die Herausgeber
Inhaltsverzeichnis
Referate
Karl-Heinz Munter 1 Armeimittelzwischenfälle in der Bundesrepublik Deutschland - Aufgaben und Tätigkeiten der Armeimittelkommissionen der deutschen Ärzteschaft
Axel Thiele 19 Zwischenfälle mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Bundesrepublik. - eine Bilanz
Matthias Teichner 37 AIDS und Arzneimittelsicherheit
Dieter Hart 47 Die Reform. des Arzneimittelhaftungsrechts
Ludger Figgener 67 Neue Entwicklungen in der Haftung fiir Medizinprodukte aus zahnärztlicher Sicht
Thomas Ratajczak 75 Der "begründete Verdacht" in § 5 AMG und § 4 MPG
1. Podiumsdiskussion 95
X Inhaltsverzeichnis
Referate
Karl-Otto Bergmann 105 Die Haftung des Arztes für fehlerhafte Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Christoph-M. Stegers 137 Die Haftung des Arztes für Aufklärung und Beratung beim Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten
H.F. Kienzle 147 Armeimittel und Medizinprodukte - Die Haftung des Arztes als Anwender aus ärztlicher und juristischer Sicht
Rolf Jungbecker 159 Die strafrechtliche Verantwortung des Herstellers
2. Podiumsdiskussion 169
Teilnehmerverzeichnis 189
Autorenverzeichnis
Bergmann, Dr. Karl-Otto Rechtsanwalt und Notar Schützenstr. 10,59071 Hamm.
Figgener, Dr. Dr. Ludger Privatdozent, Universitätszahnklinik Münster Waldeyerstr. 30,48149 Münster
Hart, Prof. Dr. Dieter Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft Bibliothekstraße, 28359 Bremen
Jungbecker, Dr. Rolf Rechtsanwalt Erbprinzenstr. 8, 79098 Freiburg
Kienzle, Prof. Dr. H.F. Chefarzt Städt. Krankenhaus Köln-Holweide Neufelder Str. 32,51067 Köln
XII Autorenverzeichnis
Munter, Dr. Karl-Heinz Geschäftsführer der Armeimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft Aachener Str. 233 - 237, 50931 Köln
Ratajczak, Dr. Thomas Rechtsanwalt, Fachanwalt für SoziaIrecht Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen
Stegers, Christoph-M. Rechtsanwalt Leopoldstr. 10,44147 Dortmund
Teichner, Matthias Rechtsanwalt Alsterarkaden 12, 20354 Hamburg
Thiele, Prof. Dr. Axel Direktor, Bundesinstitut für Armeimittel und Medizinprodukte Seestr. 10, 13353 Berlin