Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung.
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Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen
Dateiübertragung
Dateiübertragung per eTVAÜberblick 2003-2009
- seit August 2003- für Mehrwertsteuererklärungen sowie
Zusammenfassende Meldungen (ZM) betreffend innergemeinschaftliche Warenlieferungen
- auf freiwilliger Basis - als XML-Datei, ab 2005 auch als PDF-Datei
- tritt am 1. Januar 2010 in Kraft- sieht Änderungen des Ortes der
Dienstleistung vor - beschließt Einführung der ZM für
innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008
Richtlinie 2008/117/EG des Rates vom 16. Dezember 2008
- tritt am 1. Januar 2010 in Kraft- sieht ZM für jeden Kalendermonat als Regelfall
vor- lässt ZM für jedes Kalenderquartal, unter
festgelegten Bedingungen, abweichend zu- ermöglicht den Mitgliedstaaten elektronische
Dateiübertragung für ZM vorzuschreiben
Daraus folgend - schreibt Luxemburg ab dem 1. Januar 2010
die elektronische Dateiübertragung von monatlichen ZM vor,
und - dehnt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2010
auf die Mehrwertsteuererklärungen aus von Steuerpflichtigen welche monatliche ZM einreichen
Statistik in Bezug auf elektronische Dateiübertragung – ZM - Jahr 2010
- 66 % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Warenlieferungen werden elektronisch übertragen
- 95 % der Angaben der ZM für innergemeinschaftliche Dienstleistungen werden elektronisch übertragen
Neuheiten im Bereich elektronische Dateiübermittlung
Die Verwaltung wird- infolge der hohen Akzeptanz seitens der
Umsatzsteuerpflichtigen- aus Kosteneffizienzgründen, durch automatisierte
Vorgänge- als angedachte Vereinfachungsmaßnahme
die elektronische Dateiübertragung ab dem 1. Januar 2013 für alle Mehrwertsteuervoranmeldungen (monatlich und quartal) vorschreiben
Zukunftsperspektiven im Bereich elektronische Dateiübertragung
- eTVA wird in die « Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (eCDF) » integriert
- eCDF Projekt stellt eine Verallgemeinerung der Prinzipien des eTVA Projekts dar
- Ziel dieser Plattform ist es eine zentrale und neutrale Plattform zum elektronischen Vorbereiten, Validieren und Übertragen per Internet von regelmäßig dem Staat Luxemburg einzureichenden Finanzdaten (jegliche periodische und jährliche Erklärungen, Jahresabschlüsse, Kontenplan,…) zur Verfügung zu stellen
- weitere Angaben unter www.ecdf.lu