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Mein eigener Chef Selbstständigkeit im Studium · TU Darmstadt: [email protected]...
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Selbstständigkeit im Studium, Vadim Reimer, 26.10.2016 1
Arbeitsrechtliche Vortragsreihe im
Wintersemester 2016/2017
Mein eigener Chef –
Selbstständigkeit im Studium
Vadim Reimer (DGB Campus Office Frankfurt)
26.10.2016, Hochschule Darmstadt
Typische Aussagen
für die Selbstständigkeit
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Schreiben sie
einfach eine
Rechnung.Heute arbeite
ich mal nicht.
Unser freier
Mitarbeiter…Ich arbeite auf
Honorarbasis.
Selbstständig arbeiten kann so schön sein…
Vorteile
Freiheit bei der Entscheidung
über Aufträge
Kein Chef
Freiheit bei der Auftragserfüllung
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Nachteile
Auftragsflauten, Krankheit,
Studium und Prüfungen
Kein Chef, alles selber machen
Jeden Auftrag annehmen müssen
Ökonomische Unsicherheit
Keine soziale Absicherung
Themenübersicht
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Zivilrecht
• Was ist Selbst-
ständigkeit?
• Welche
arbeitsrechtlichen
Bestimmungen
gelten?
• Scheinselbst-
ständigkeit
Sozial-
versicherung
• 20-Stunden-Regel
• haupt-,
nebenberufliche
Selbstständigkeit
• geringfügige
Selbstständigkeit
Steuerrecht
• Gewerbe oder
Freiberufler?
• Einkommens-
steuer,
Umsatzsteuer
• Kleiunternehmer/
innenregelung
Was ist Selbstständigkeit?
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Abhängig beschäftigt
Arbeitsrecht gilt
Sozialversicherungspflicht
Arbeitgeber/-in für Meldung und Abführung
von Steuern zuständig
Weisungsgebunden durch den/die
Arbeitgeber/-in: Inhalt, Durchführung, Zeit,
Dauer, Ort der Tätigkeit
Arbeitgeber/-in trägt unternehmerisches
Risiko
Selbstständig tätig
Arbeitsrecht gilt nicht -> Zivilrecht
Entfällt i.d.R., liegt in Eigenverantwortung,
allg. Krankenversicherungspflicht gilt trotzdem,
ggf. hohe Krankenversicherungskosten,
ggf. Rentenversicherungspflicht
Eigenverantwortung: Anmeldung,
Buchhaltung, Steuererklärung,…
Unternehmerisches Risiko in
Selbstverantwortung
Abgrenzung selbstständige /
abhängige Beschäftigung
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn– der Inhalt
– die Durchführung,
– die Zeit, die Dauer und
– der Tätigkeitsort
der Arbeit vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin bestimmt wird.
Folge: Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, eventuell Sozialversicherungspflicht, Urlaubsanspruch, usw.
abhängig Beschäftigte sind laut Rechtsprechung z.B.:
– Messehost/-s/-essen
– Regalauffüller/-innen in Supermärkten
– Kellner/innen in der Gastronomie
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Abgrenzung selbstständige /
abhängige Beschäftigung: Beispiele
Julian übersetzt immer mal wieder Zeitungsartikel und
andere Publikationen für verschiedene Verlage. Dies
bekommt er meist über Honorar- oder Werkverträge
vergütet, manchmal soll er auch Kostenvoranschläge
und/oder eine Rechnung schreiben. Welche und wie
viele Texte er übersetzt, ist seine Entscheidung.
Milena teilt seit 2 Jahren immer Mittwoch und
Sonnabend morgens die Abos der örtlichen
Tageszeitung in ihrem Wohnbezirk aus. Dafür schreibt
sie monatlich eine Rechnung.
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Formen der Selbstständigkeit
Im Zweifel: Gewerbeschein beantragen
Unterscheidung v.a. steuerrechtlich relevant
Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 Euro pro Jahr bei natürlichen Personen
Checkliste zur Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit: http://ifb.uni-erlangen.de/wp-content/uploads/01-Freier-Beruf-o.-Gewerbe-07_2016.pdf
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Gewerblich Tätige Freiberufler/-innen
Gewerbe muss anmeldet werden:
ggf. gewerbesteuerpflichtig,
ggf. (Zwangs-) Mitgliedschaft in der IHK
oder HWK
ggf. Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft
Nicht anmeldepflichtig ist eine:
selbstständig ausgeübte wissenschaftlich,
künstlerische, schriftstellerische,
unterrichtende oder erzieherische
Tätigkeit,
Katalogberufe gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
EStG
Was gilt es noch zu beachten?
Unternehmensform wählen
Urheberrecht beachten
Rechnungen schreiben
DGB-Broschüre
„Selbstständigkeit im Studium“
-> hier kostenlos erhältlich!
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Steuern
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Steuerart Zu beachten:
Einkommenssteuer • Zu zahlen wenn Einkommen den Steuerfreibetrag von 8.652 €
übersteigt (Gewinn als Berechnungsgrundlage)
• es muss eine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres
gemacht werden. Fristverlängerung auf Antrag.
• Werbekostenpauschale iHv 1.000 € gilt nicht.
• pauschale Versteuerung wie bei Minijobs bei geringfügiger
Selbstständigkeit nicht möglich
Umsatzsteuer • Befreiung bis Jahresumsatz von 17.500,00 € als
Kleinunternehmer/-in nach § 19 UStG
Steuerliche Besonderheit:
Ehrenamts- und
Übungsleiter/-innenpauschale
• Aufwandsentschädigung für Ehrenamt (Platzwart/-wärterin,
Vorleser/-in): 720 € kommen zum regulären Freibetrag dazu
• bei bestimmten Tätigkeiten als nebenberuflicher Übungsleiter
(Trainer/-in, Teamer/-in): 2.400 €
• bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten: 2.400 € in Summe
Sozialversicherung (SV) in
hauptberuflicher Selbstständigkeit
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Krankenversicherung (KV),
Pflegeversicherung (PV)
Versicherungspflicht in der Privaten oder
Gesetzlichen Krankenversicherung
Rentenversicherung (RV) häufig keine Versicherungspflicht,
freiwillige Versicherung möglich
Arbeitslosenversicherung (AV) keine Versicherungspflicht,
freiwillige Weiterversicherung möglich
Unfallversicherung (UV) keine Versicherungspflicht,
ggf. Versicherungspflicht über Satzung der
Berufsgenossenschaft,
freiberufliche Tätigkeiten überwiegend nicht
versicherungspflichtig*
* Ausnahmen und Beratung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. 0800/605 04 04
Rentenversicherung in
hauptberuflicher Selbstständigkeit
Eigentlich keine Versicherungspflicht
Wichtige Ausnahmen:
– § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang
mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,“
– § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB 6: „Personen, die
a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig
keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig
sind; […]“
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Rentenversicherung in
hauptberuflicher Selbstständigkeit
§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Lehrer“
– Definition: „Alle Personen, die durch Erteilung theoretischen Unterrichts
Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten
vermitteln.“ (Schaub/Trappe, 2014, S. 136)
– Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.
– Bezeichnungen wie Training, Coaching, Moderation, Supervision könnten unter
den Begriff fallen (LSG Ba-Wü, Urt. v. 26.9.2012, L 2 R 115/12).
§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Erzieher“
– „Erziehung ist ein Verhalten, das nach dem Verständnis und den Vorstellungen
des Handelnden dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche,
geistige, seelische und charakterliche Entwicklung eines Kindes oder
Jugendlichen zu beeinflussen.“ (BSG Urt. v. 22.06.2015 - B 12 RA 12/04 R;
Schaub/Trappe, 2014, S. 138)
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Rentenversicherung in
hauptberuflicher Selbstständigkeit
§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB 6:
„Personen, die
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
[…]“
„im Wesentlichen“ = 5/6 des Gewinns
„auf Dauer“ = Auftragsverhältnis besteht ununterbrochen oder regelmäßig
wiederkehrend, bei Projektarbeit: länger als 1 Jahr
Quelle: Schaub/Trappe, 2014, S. 126, 129f.
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Künstlersozialkasse (KSK)
Bei Ausübung künstlerischer, publizistischer Tätigkeiten oder
deren Unterrichtung besteht eine Versicherungspflicht in der KSK
Anteiliger Beitrag zur KV, PV, RV
www.kuenstlersozialkasse.de
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Exkurs: Werkstudent/innenstatus (20-Stunden-Regelung)
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Werkstudent/-innenstatus
Vollzeit immatrikuliert
Regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der
Woche anhängig beschäftigt
Einkommen egal
In max. 26 Wochen pro Jahr mehr als 20
Stunden in der Woche möglich, wenn
• Überschreitung in vorlesungsfreier Zeit
• Beschäftigung von vornherein auf max. drei
Monate befristet, auch während der
Vorlesungszeit (kurzfristige Beschäftigung)
• Überschreitung nur durch Abend-,
Nachtstunden oder am Wochenende, auch
während der Vorlesungszeit
Kein Werkstudent/-innenstatus
Regelmäßig mehr als 20 Stunden/Woche
anhängig beschäftigt
Letzte Prüfungsleistung erbracht
Überschreiten des 25. Fachsemesters
Teilzeitstudium und ein Verdienst von mehr als
450,00 €/Monat
Vom Studium beurlaubt
Promotionsstudium
Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit
Abgrenzung von haupt- und
nebenberuflicher Selbstständigkeit
Rechtsprechung definiert haupt- und nebenberufliche selbstständige
Tätigkeit an Kriterien der abhängigen Beschäftigung
Entscheidend: zeitlicher Aufwand und „wirtschaftliche Bedeutung“
– Werkstudierendenstatus nur bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
– 20-Stundenregel ist nur ein Richtwert, v.a. bei gleichzeitiger abhängiger und
selbstständiger Tätigkeit
kostenlose Familienversicherung in der KV nur bei monatlichem
Einkommen bis 415 Euro
Im Zweifel:
– Beitragspflicht mit der Krankenkasse klären
– RV nur bei lehrender Tätigkeit und nur bei Einkommen über 450 €/Monat
– UV je nach Berufsgenossenschaft
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Geringfügige Selbstständigkeit
Geringfügigkeitsrichtlinien wie bei abhängiger
Beschäftigung
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Geringfügige Selbstständigkeit Auswirkung
max. 450,00 €/Monat
Keine SV-Abgaben
KV versichert je nach Voraussetzungmax. 70 Tage/Jahr oder drei Monate
Kombination von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung
Steuer:
– Einnahmen werden zusammengerechnet
Sozialversicherung:
– Abhängige und selbstständige Beschäftigungen werden getrennt betrachtet
– Aber: Arbeitszeiten aller Tätigkeiten und wirtschaftliche Bedeutung bestimmt insgesamt das „studentische Erscheinungsbild“
– Aber: Einkommensgrenze für kostenlose Familienversicherung: alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Beschäftigung werden zusammen gerechnet (max. 415 €/Monat)
– geringfügige Beschäftigung/-en* und geringfügige selbstständige Tätigkeit/-en* haben keinen Einfluss aufeinander
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Selbstständigkeit und BAföG
Freibetrag von monatlich 290 Euro
– für alle Einkommen zusammengerechnet (es zählt der Gewinn)
– bei selbstständiger Tätigkeit allerdings ohne Abzug der
Werbekostenpauschale von 1.000 €/Jahr
Sozialpauschale (mindert das Einkommen):
– bei selbstständiger Tätigkeit: höhere Sozialpauschale von 37,3 %
– bei Kombination abhängiger und selbstständiger Tätigkeiten: 21,3 %
Übungsleiter/-innen- bzw. Ehrenamtspauschale:
– bis zu 2.400 €/Jahr anrechnungsfrei
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Weitere freiwillige
Versicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)
– Schützt vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten bei
beruflich verursachten Schäden
– Beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
– Unbedingt abzuschließen sobald man hauptberuflich arbeitet
– Beratung: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, nicht
versicherungsgebundene Versicherungsmakler/-innen
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Literaturhinweise
Schaub, Stefan / Trappe, Michael (2014): Unternehmerische
Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit. Ein Handbuch für die Praxis,
Nomos, Baden-Baden.
Sehr umfangreich und mit vielen Beispielsfällen
Downloadbereich des Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
Viele kostenlose Materialien und Checklisten zur „Existenzgründung“
leider oft etwas älter
http://ifb.uni-erlangen.de/gruendungsberatung/downloads-
gruendungsinformationen/
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Gründe um Gewerkschaften
kennenzulernen
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation
Beratung in ganz Deutschland durch ein enges Netzwerk
Beratung und Schutz im Arbeits-, Sozial-, und Prüfungsrecht
Tipps und Unterstützung beim Berufseinstieg
Check des Arbeitsvertrages und von Arbeitszeugnissen
Arbeitskreise und Netzwerke
Freiräume und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen
eigenes Engagement einbringen
Tariferhöhungen und tarifliche Leistungen
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Beratung und Informationen
Campusoffice Darmstadt
Hochschule Darmstadt:
Sprechstunde: donnerstags, 12-13 Uhr
Raum: C10, ZG.06
TU Darmstadt:
Sprechstunde: montags, 12-13 Uhr
Anmeldung beim AStA
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Martin Bauer, Verena Späth, Manuel Kieweg,
Felix Scherrer (nicht im Bild)
Beratung und Informationen
Rechtsberatung bei der IG Metall Darmstadt
– www.hochschulinformationsbuero.de/mitte
Rechtsberatung bei der GEW Südhessen
Beratung im Betrieb beim Betriebsrat oder Personalrat
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Kommende Veranstaltungen
02. November 2016:
Working in Germany – Tips for international students
16. November 2016:
Rechte und Pflichten von Hilfskräften
30. November 2016:
Zu unserer vollsten Zufriedenheit – Lesen & Verstehen
von Arbeitszeugnissen
07. Dezember 2016:
Was bin ich wert? – Bezahlung von Akademiker*innen
aus den Fachbereichen EIT, MK und IT
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Kontakt für Rückfragen
Schreibt mir gerne falls ihr Fragen habt:
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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