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Stand: 13.12.2018 mein SBB Login Die Anmeldung zu meinSBB erfolgt über die Internetseite des Südtiroler Bauernbundes www.sbb.it. Für die Anmeldung werden die Mitgliedsnummer des Südtiroler Bauernbundes und die Steuernummer benötigt. Für die Anmeldung auf „Registrieren“ klicken. Auf der folgenden Registrierungsseite müssen alle Felder ausgefüllt werden. Indem man auf das grüne Fragezeichen klickt, erscheint eine Hilfe zu den einzelnen Punkten. Folgende Mindestanforderungen sind vorgesehen: Der Benutzername muss mindestens 8 Zeichen lang sein und kann beliebig gewählt werden.

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Stand: 13.12.2018

mein SBB

Login

Die Anmeldung zu meinSBB erfolgt über die

Internetseite des Südtiroler Bauernbundes

www.sbb.it.

Für die Anmeldung werden die

Mitgliedsnummer des Südtiroler Bauernbundes

und die Steuernummer benötigt.

Für die Anmeldung auf „Registrieren“ klicken. Auf der folgenden Registrierungsseite müssen alle Felder ausgefüllt werden. Indem man auf das grüne Fragezeichen klickt, erscheint eine Hilfe zu den einzelnen Punkten.

Folgende Mindestanforderungen sind vorgesehen: ➢ Der Benutzername muss mindestens 8 Zeichen lang sein und kann beliebig gewählt

werden.

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➢ Im Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie di E-Mail-Adresse an, auf welcher Sie den Link zum Aktivieren erhalten wollen. Verwenden Sie nicht Ihre PEC-Mail.

➢ Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein sowie Buchstaben und Zahlen beinhalten. Um ein sehr sicheres Passwort zu haben, müssen auch Sonderzeichen vorkommen.

➢ Die Passwortsicherheit wird während der Eingabe überprüft und angezeigt.

Nach der Registrierung kann der Benutzer über die Schaltfläche

„Online Dienste“ in den geschützten Mitgliederbereich einsteigen.

Die verschiedenen Dienste Bei den verschiedenen Diensten sind zwei Arten zu unterscheiden: ➢ Dienste, für welche sich der Betrieb/das Mitglied online (also selbst) freischalten kann ➢ und Dienste, für welche eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Südtiroler Bauernbund

abgefasst werden muss. Bei den ersteren handelt es sich um Dienste, bei denen das Mitglied keine Bearbeitungen vornehmen kann. Der Bauernbund stellt die Daten nur zur Ansicht, Kontrolle oder zum Ausdruck zur Verfügung. Dieser Dienst muss nur einmal „freigeschaltet“ werden. Danach steht der Dienst bis auf Widerruf zur Verfügung! Bei den Diensten für welche eine zusätzliche Vereinbarung unterzeichnet werden muss, handelt es sich um „interaktive“ Dienste, bei welchen das Mitglied aktiv Daten an den SBB meldet – z. B. elektronische Fakturierung, Tageseinnahmen, Stundenmeldung usw. Auch diese Dienste bleiben bis auf Widerruf aufrecht. Der Südtiroler Bauernbund behält sich jedoch in beiden Fällen die Möglichkeit vor, einen Dienst einzustellen.

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Elektronische Fakturierung

Hier können die elektronischen Verkaufsrechnungen schnell und einfach erstellt und versendet werden.

Tageseinnahmen

Bei der Meldung der Tageseinnahmen handelt es sich um einen „interaktiven“ Dienst. Damit die Tageseinnahmen online verbuchen werden können, muss der Benutzer eine eigene Vereinbarung unterzeichnen.

Für die Vereinbarung muss sich der Benutzer an einen Mitarbeiter des Bereiches Zu- und Nebenerwerb (Urlaub auf dem Bauernhof) in der Abteilung Steuerberatung im zuständigen Bezirksbüro wenden. Sobald der Dienst aktiviert ist, erscheint diese Übersicht:

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Hier sind alle Tätigkeiten aufgelistet, für welche die Meldung der Tageseinnahmen im Bezirksbüro freigeschalten wurde. Indem auf die gewünschte Tätigkeit geklickt wird, kann die Registrierung vorgenommen werden.

Aufzeichnung der Tageseinnahmen

Über die Schaltfläche „Neu“ kann ein neuer Eintrag gemacht werden. Für die Registrierung wird das aktuelle Datum vorgeschlagen, mit dem Kalender kann ein anderes Datum (nur in der Vergangenheit bis zum Monatsbeginn) ausgewählt werden.

Für die Registrierung muss die Belegart, das Produkt und der Gesamtbetrag (Totale) eingegeben werden. Zudem müssen ausschließlich Beherbergungsbetriebe die Ortstaxe angeben. Unter Zahlung muss ausgewählt werden, ob der Betrag „bezahlt“ oder „nicht bezahlt“ wurde. Das Feld „Bemerkungen“ kann ausgefüllt werden, ist aber kein Pflichtfeld. Über das ausgewählte Produkt wird der richtige MwSt.-Satz zugewiesen.Der Eintrag kann daraufhin gespeichert oder abgebrochen werden. Wird die Schaltfläche „ABBRECHEN“ gedrückt, wird nichts gespeichert.

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Beispiel 1: Steuerquittung (ital. ricevuta fiscale) Ausgestellte Quittung für die Vermietung einer Ferienwohnung.

Das aktuelle Datum wird automatisch vorgeschlagen. Als Belegart wird „Steuerquittung“ angegeben. Das gewünschte Produkt wird ausgewählt und der Gesamtbetrag (Totale) eingegeben. Im Feld „davon Ortstaxe“ wird bei Beherbergungsbetrieben die Ortstaxe eingegeben. Da die Quittung bezahlt wurde, muss „bezahlt“ ausgewählt werden. Mit „speichern“ wird die Registrierung bestätigt. Nun scheint die registrierte Steuerquittung in der Übersicht auf:

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Beispiel 2: Anzahlung (ital. acconto) Für die Buchung einer Ferienwohnung wird eine Anzahlung geleistet. Die Anzahlung unterliegt der Mehrwertsteuer, bei Erhalt muss eine Steuerquittung ausgestellt werden.

Nach Beendigung der Dienstleistung wird der bereits vorausbezahlte Betrag verrechnet. Dies wird auf der zweiten Steuerquittung vermerkt.

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Beispiel 3: Angeld/Buchungssicherstellung (ital. caparra) Für die Buchung einer Ferienwohnung wird ein Angeld / Buchungssicherstellung geleistet.

Damit es sich um eine Buchungssicherstellung handelt muss dies auch bei der Überweisung

des Betrages vom Gast angeführt werden. Z.B. „Buchungssicherstellung für Familie Schmidt

für Aufenthalt vom 01.12. – 12.12.“ Für eine Buchungssicherstellung muss keine

Steuerquittung ausgestellt werden. Bei der Bezahlung der erbrachten Dienstleistung wird die

Quittung über den Gesamtbetrag inklusive Buchungssicherstellung ausgestellt. (Siehe

Beispiel 1)

Falls der Gast bei Bezahlung eine Steuerquittung anfordert:

Sollte der Gast bereits bei Durchführung der Überweisung eine Steuerquittung für das

Angeld/Buchungssicherstellung verlangen, kann die Buchungssicherstellung laut Art. 2, DPR

633/1972 (außerhalb des Anwendungsbereiches der Mehrwertsteuer) ausgestellt werden.

Für die korrekte Buchung ist das Produkt „Buchungssicherstellung“ zu verwenden.

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Buchungssicherstellung als Entschädigung: Wird die Buchungssicherstellung jedoch als Entschädigung einbehalten, weil der Gast den Urlaub nicht antritt, muss eine Steuerquittung ausgestellt werden. Da es sich dabei um eine Entschädigung handelt unterliegt der Betrag nicht der Mehrwertsteuer (Art. 15 DPR 633/1972). Für die richtige Verbuchung ist das Produkt „Schadensersatz“ zu wählen.

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Beispiel 4: Die Bezahlung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt Wird nicht sofort bezahlt, muss trotzdem eine Steuerquittung ausgestellt und ausgehändigt werden. Dabei muss das Kästchen „Betrag nicht bezahlt / corrispettivo non pagato“ angekreuzt werden. Bei Bezahlung wird eine weitere Steuerquittung mit Bezug auf die erste, nicht bezahlte ausgestellt. Diese zweite Steuerquittung wird anschließend wie gewohnt im Online-Register eingetragen.

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Zusätzliche Funktionen

Über die Schaltfläche „Bearbeiten“ kann der Eintrag nochmals abgeändert werden oder evtl. mit „Löschen“ wieder gelöscht werden. Man muss jedoch wissen, dass Bearbeitungen nur bis zum Monatsabschluss möglich sind, d.h. ab dem Moment wo der Monat abgeschlossen ist und die Daten dem Bauernbund mitgeteilt wurden können keine Änderung mehr vorgenommen werden.

Status:

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Der Status soll die Betriebe auf bestimmte gesetzliche Bestimmungen aufmerksam machen. Fährt man mit der Maus auf das Symbol erscheinen folgende Hinweise:

Grün: o.k.

Grün/Gelb: Bargeldgrenze überprüfen! Der Betrieb wird auf die Bargeldgrenze hingewiesen. In Italien sind Bargeldzahlungen nur bis zu einer Grenz von 2.999,99 Euro möglich (bis zum 31.12.2015 betrug diese Grenze 999,99 Euro).

Monat wechseln Bis zum 06. jeden Monats können auch noch im Vormonat Einträge gemacht werden, dazu muss mit der Funktion „Monat wechseln“ der gewünschte Monat ausgewählt werden.

Achtung: Für bereits abgeschlossene Monate können keine Einträge mehr gemacht werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, müssen Sie sich mit einem Mitarbeiter im zuständigen Bezirk in Verbindung setzen.

Drucken

Mit dem Drucksymbol „Drucken“ wird das Register der Tageseinnahmen erstellt. Für jeden Monat wird eine eigene Seite verwendet. Am Ende eines jeden Trimesters wird eine Zusammenfassung erstellt, die Einnahmen werden nach MwSt.-Sätzen getrennt aufgelistet.

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Dieses Register ersetzt das von Hand geführte Register, welches ab diesem Zeitpunkt nicht mehr weiterverwendet werden kann, da eine doppelte Registerführung nicht erlaubt ist. Die restlichen Seiten vom Tageseinnahmenregister müssen somit wie im nachfolgenden Beispiel annulliert werden.

Beispiel: Ab 1. Jänner 2019 (1. Trimester 2019) werden die Tageseinnahmen über „meinSBB“ gemeldet. D.h. alle Quittungen, welche innerhalb Dezember 2018 ausgestellt wurden, müssen im „Handregister“ eingetragen sein. Alle Quittungen mit Datum 2019 werden ausschließlich online gemeldet. Somit können im Tagesinkassoregister alle Seiten ab der letzten Eintragung annulliert (durchgestrichen) werden.

Im Falle einer Kontrolle wird das Online-Register ausgedruckt und vorgewiesen. Das endgültige Register der Tageseinnahmen wird vom Südtiroler Bauernbund, zusammen mit dem Einkaufs- und Verkaufsregister, unter dem Punkt „Persönliche Dokumente / Steuerdokumente / MwSt.-Register“ zur Verfügung gestellt.

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Monat abschließen

Am 6. Tag jedes Folgemonats muss der Abschluss des Tageseinnahmeregisters gemacht werden. Durch diesen Abschluss werden die Daten gespeichert und zugleich an den Südtiroler Bauernbund übermittelt. Dieser übernimmt dann die Einnahmen in die Buchhaltung. Als Erinnerung an den bevorstehenden Abschluss erhält der Mitgliedsbetrieb am Monatsende eine E-Mail.

Sobald der Monat abgeschlossen ist, sind keine Bearbeitungen der bereits getätigten Eintragungen mehr möglich.

Rechnungsübersicht

Für diesen Dienst kann sich jedes Mitglied selbst den Zugriff freischalten. Die Übersicht aller registrierten Rechnungen wird anschließend online zur Verfügung gestellt. Die Liste wird periodisch – immer am 10. des Monats – aktualisiert. So kann kontrolliert werden, welche Dokumente bereits zur Registrierung vom Südtiroler Bauernbund in Empfang genommen wurden, bzw. welche Rechnungen bereits hochgeladen wurden. Diese Kontrolle ist wichtig, denn sowohl die MwSt.-Schuld als auch die Wertschöpfungssteuer IRAP werden auf der Grundlage der registrierten Rechnungen berechnet. Aus diesem Grunde ist eine vollständige und termingerechte Registrierung der Dokumente wichtig.

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Die Liste der Rechnungen kann über die Schaltfläche in eine Excel-Tabelle umgewandelt werden.

Im Menüpunkt sieht man die Entwicklung des Umsatzes oder der Einkäufe pro Tätigkeit.

Mit der Schaltfläche wird die Übersicht ausgedruckt.

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Versand Rechnungen an SBB (upload)

Unter „Rechnungen an SBB senden“ können elektronische Einkaufs- und Verkaufsrechnungen hochladen werden. Bei elektr. Einkaufsrechnungen kann es sich beispielsweise um solche handeln, welche man direkt über die PEC-Mail-Adresse erhält, weil kein Empfängerkodex bei der Agentur der Einnahmen hinterlegt ist. Bei den elektr. Verkaufsrechnungen kann es sich beispielsweise um solche handeln, welche mit einer eigenen, getrennten Software erstellt und versendet werden. Diese Verkaufsrechnungen können hier hochgeladen und somit dem Südtiroler Bauernbund abgegeben werden. Unter „GSE Verkaufsrechnungen an SBB senden“ können die elektronischen Rechnungen für Strom an den GSE (Gestore die Servizi Energetici S.p.A.) hochgeladen werden.

Das Hochladen der Verkaufsrechnungen über meinSBB erfüllt zwei Funktionen:

➢ Übergabe der elektronischen Rechnung an den SBB ➢ Elektronische Archivierung der Rechnung durch den SBB

Hierfür muss eine Vereinbarung mit dem Südtiroler Bauernbund im zuständigen Bezirk unterzeichnet werden. Bei der Erstellung der Rechnungen im GSE-Portal muss der getrennte Nummernkreis 1/P, 2/P, 3/P usw. verwendet werden, ansonsten werden die Dateien beim Hochladen nicht angenommen. Die zu archivierenden Rechnungen müssen vom GSE-Portal auf den eigenen Computer heruntergeladen werden.

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Die Dateien, welche heruntergeladen werden müssen, befinden sich im GSE-Portal im sogenannten „Fascicolo elettronico“:

Wichtig: der Dateiname darf nicht verändert werden! Anschließend kann in meinSBB (www.sbb.it) unter „GSE Verkaufsrechnungen an SBB senden“ mit der Versendung an den Südtiroler Bauernbund begonnen werden:

Mithilfe der Schaltfläche „Neue Rechnung hochladen“ können die Rechnungen hochgeladen werden. Schritt 1 von 2: Zuerst muss die elektronische Rechnung (Fattura), d.h. die Datei mit der Endung „p7m“ hochgeladen werden:

Mit der Funktion „Durchsuchen“ ist es möglich die Datei auf dem eigenen Computer zu suchen und sie anschließend hochzuladen. Schritt 2 von 2: Erst wenn Schritt 1 korrekt durchgeführt wurde kann die dazugehörige Bestätigung (Notifica), d.h. die Datei mit der Endung „xml“ hochgeladen werden:

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Die hochgeladene und akzeptiere elektronische Rechnung (p7m) sowie die Bestätigung (xml) scheinen daraufhin in der Übersichtliste auf:

Wichtig: Erst wenn die Dateien (p7m und xml) in dieser Übersichtsliste als „erfolgreich hochgeladen“ aufscheinen ist der Prozess abgeschlossen. Sind sie hingegen in dieser Übersicht nicht ersichtlich, dann muss der Vorgang wiederholt werden, d.h. Schritt 1 und 2 sind nochmals auszuführen. Achtung: Die Dateien (Rechnungen und dazugehörige Bestätigungen) müssen innerhalb 6. des darauffolgenden Monats hochgeladen werden!

Persönliche Dokumente – Zahlungen Mod. F24

In dieser Übersicht erhält der Benutzer alle Informationen zu den Steuereinzahlungen, für welche dieser dem Südtiroler Bauernbund einen Dauerabbuchungsauftrag erteilt hat. Der SBB schickt diese Steuereinzahlungen über den telematischen Kanal „Entratel“ an die Agentur der Einnahmen, welche die Abbuchung bei der Bank vornimmt. Das Modell F24 kann samt Zahlungsbestätigung heruntergeladen und ausgedruckt werden.

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Steuerdokumente

Über diese Schaltflächen ist es möglich die verschiedenen Dokumente aufzurufen, zu drucken und evtl. auf dem eigenen Computer abzuspeichern. Durch Anklicken beispielsweise der Schaltfläche „Steuererklärung (Mod. REDDITI)“ ist es möglich die Steuererklärung der letzten Jahre aufzurufen.

Über die Schaltfläche können die jeweiligen Dokumente geöffnet werden. Die so erhaltene PDF-Datei kann gedruckt oder auf dem eigenen Computer abgespeichert werden.