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MEINE TRAFIK – das Marken-Logo der Trafikantinnen und Trafikanten! Dieses Logo wird künftig – zusätzlich zum RAUCH- RING – österreichweit verwendet. Nach wie vor bleibt der RAUCHRING das zentrale Element unse- rer Branche mit hohem Wiedererkennungswert. Rund um das Logo MEINE TRAFIK wurden Slogans kreiert sowie Muster für Tür-, Schaufenster und Au- tobeklebungen entwickelt. Für weitere Informationen und Bestellungen kon- taktieren Sie bitte Ihr Landesgremium! Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs Ausgabe 2 | März 2017

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MEINE TRAFIK – das Marken-Logo der Trafikantinnen und Trafikanten!

Dieses Logo wird künftig – zusätzlich zum RAUCH-RING – österreichweit verwendet. Nach wie vor bleibt der RAUCHRING das zentrale Element unse-rer Branche mit hohem Wiedererkennungswert.

Rund um das Logo MEINE TRAFIK wurden Slogans kreiert sowie Muster für Tür-, Schaufenster und Au-tobeklebungen entwickelt.

Für weitere Informationen und Bestellungen kon-taktieren Sie bitte Ihr Landesgremium!

Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs

Ausgabe 2 | März 2017

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2 | MEINE TRAFIK März 2017

EDITORIAL

Liebe Trafikantin! Lieber Trafikant!

Diese ist nun die zweite Ausgabe von MEINE TRAFIK, der Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs. Wir möchten uns für das Feedback auf die erste Ausgabe be-danken und freuen uns über weitere Rückmel-dungen unter [email protected].

Zu den Inhalten dieser Ausgabe: Weiterhin be-schäftigten uns Themen wie unsere Handels-spanne, der Jugendschutz und das derzeit wie-der heiß diskutierte Rauchverbot für Jugendli-che unter 18 Jahren. Weiters steht das Tabak-gesetz vor dem nächsten Meilenstein: mit dem 20. Mai 2017 endet die Abverkaufsfrist. Lesen Sie, worauf Sie diesbezüglich achten sollten.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

Ihr Bundesgremium

Josef Prirschl | Andreas Schiefer | Otmar Schwarzenbohler

DIE FRAGE DES QUARTALS

Wie reagiert laut Ihrer Erfahrung die Mehrheit der Jugendlichen, wenn sie im Zuge des beabsichtigen Kaufs von Tabakwaren nach dem Ausweis gefragt werden?

a) Die Jugendlichen haben Verständnis für diese Maßnahme. Der Ausweis wird problemlos herge-zeigt.

b) Leider herrscht hier völliges Unverständnis und es startet oftmals eine Diskussion diesbezüglich.

Senden Sie Ihre Antwort bis zum 30.4.2017 bitte an: [email protected]

INHALT

Editorial, Umfrage, Offenlegung 2

Das Bundesgremium berichtet 3

Bundesgremium inside 4

Die Top Themen der Branche 5-7

News von unseren Partnern 7-8

Servicetipp 8

Rückblick & Vorschau 8

FOTOS | BILDER

Seite 4 (re.): © WKOÖ Online-Services Seite 5: © Andreas Schiefer Alle anderen: © Bundesgremium der Tabaktrafikanten

IMPRESSUM

Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: Bundesgremium der Tabaktrafikanten WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH 1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63 www.tabaktrafikanten.at

Redaktion: Bundesgremium der Tabaktrafikanten (Josef Prirschl, Andreas Schiefer, Otmar Schwarzenbohler) | Sonja Reingrabner PR & Kommunikation, Ulmenweg 47, 7142 Illmitz

[email protected]

OFFENLEGUNG

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber (Verle-ger): Bundesgremium der Tabaktrafikanten | WIRTSCHAFTS-KAMMER ÖSTERREICH | 1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63, www.tabaktrafikanten.at. Aufgaben: Betreuung der Mitglieder der Gremien der Tabaktrafikanten und Lottokollektanten; Be-rufszugangsfragen; Ausbildungsfragen; Tabakmonopolgesetz; Tabaksteuergesetz; Tabakgesetz; Standesregeln des Berufs-standes der Tabaktrafikanten, Zusatzkollektivvertrag der Ta-baktrafikanten; Trafiknebenartikel; Berufsausbildung Fach-richtung Trafikwaren; Tabakwarengroßhändler; Briefmarken; Tabakwerbung. Grundlegende Richtung: „MEINE TRAFIK–Zei-tung“ richtet sich an TrafikantInnen in Österreich und infor-miert über Themen der Tabakbranche in Österreich.

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3 | MEINE TRAFIK März 2017

DAS BUNDESGREMIUM BERICHTET

JUGENDSCHUTZ

Anfang Dezember 2016 wurde die gemeinsame Ju-gendschutzkampagne „ALTER, CHECK’S!“ des Bun-desgremiums und der Monopolverwaltung präsen-tiert. Im Zentrum steht der Alterscheck zur Sicher-stellung, dass Tabakwaren ausschließlich an über 16-Jährige verkauft werden.

Mittlerweile wurde den Trafiken der „Wobbler“ zum Aufkleben in den Geschäften zugeschickt. Die Aufforderung „ALTER, CHECK‘S! soll auf die Einhal-tung der Jugendschutzbestimmungen durch Alters-kontrollen hinweisen.

In den nächsten Wochen starten die Testkäufe, die auf Initiative der MVG durchgeführt werden. Das Ergebnis wird sofort bekanntgegeben und die Tra-fikantInnen sowie deren MitarbeiterInnen werden vor Ort beraten. Bei neuerlichen Verfehlungen sind Nachschulungen und in letzter Konsequenz Geld-strafen vorgesehen.

Bitte hängen Sie den „Wobbler“ gut sichtbar im Kassenbereich auf, instruieren Sie Ihre Mitarbeiter-Innen und denken Sie an die Verantwortung von uns TrafikantInnen zum Jugendschutz!

Für Nachbestellungen kontaktieren Sie bitte das Büro des Bundesgremiums:

Frau Melanie Aflenzer, Tel: 05 90 900-4165, Email: [email protected] Frau Gabriele Lehnert, Tel: 05 90 900-3318, Email: [email protected]

RAUCHVERBOT FÜR JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN

Pünktlich zum Jahreswechsel startete die Debatte um ein Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jah-ren. Für uns Trafikantinnen und Trafikanten hat der Jugendschutz seit jeher hohe Relevanz und die Ein-haltung der gesetzlichen Vorschriften wird sehr ernst genommen. Mit der gemeinsam vom Bundes-gremium mit der MVG initiierten Jugendschutzkam-pagne in den Trafiken wird dies auch verdeutlicht.

Zur Durchsetzung der Forderungen von Bundesmi-nisterin Dr. Karmasin muss jedoch bedacht werden, dass Jugendliche in Österreich ab 16 Jahren wählen dürfen. Sie werden also als alt genug betrachtet, politische Entscheidungen zu treffen. Diese Ent-scheidungsfähigkeit sollte ihnen auch bezüglich des Rauchens zugestanden werden.

Das Bundesgremium sieht die Diskussion um eine österreichweite Vereinheitlichung der Jugend-schutzbestimmungen dennoch positiv. Hier zeigt sich Handlungsbedarf, da diese Debatte wieder ein-mal die voneinander abweichenden Rechtsvor-schriften in den Bundesländern aufzeigt, und die Politik in den letzten Jahren nicht in der Lage war, einheitliche Regelungen zu finden. Die Thematik unterschiedlicher Ausgangszeiten ist eine Groteske für sich.

Letztendlich entscheidet die Politik über die Fest-legung der Altersgrenzen, die von uns allen nach deren Vorgaben umgesetzt wird.

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4 | MEINE TRAFIK März 2017

BUNDESGREMIUM INSIDE

WECHSEL AN DER SPITZE

Gremium besteht künftig aus Prirschl – Schiefer – Schwarzenbohler

Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten fungiert per 15. März 2017 mit Josef Prirschl als Bundes-gremialobmann und Andreas Schiefer (LGO Wien) sowie Otmar Schwarzenbohler (stv. LGO NÖ) als seine beiden Stellvertreter.

Otmar Schwarzenbohler bleibt weiterhin auch als stellvertretender Landesgremialobmann in Nieder-österreich aktiv. Erwin Kerschbaummayr kon-zentriert sich künftig auf seine Tätigkeit als Lan-desgremialobmann in Oberösterreich.

Otmar Schwarzenbohler

Zum Grund für seinen Rückzug aus dem Bundesgre-mium führt Erwin Kerschbaummayr aus: „Zuerst möchte ich mich bei Josef Prirschl und Andreas Schiefer für die fast zwei Jahre lange hervorra-gende Zusammenarbeit bedanken. Ich habe in die-ser Zeit als stellvertretender Bundesgremialob-mann sehr viele Erfahrungen sammeln können. Un-ter dieser Doppelfunktion hat allerdings die verfüg-bare Zeit für meine Tochter sehr gelitten, was ich unbedingt ändern wollte. Künftig werde ich mich auf meine Tätigkeit als Landesgremialobmann in Oberösterreich und die Wahrung der Interessen der oberösterreichischen TrafikantInnen konzentrie-ren.“

Bundesgremialobmann Josef Prirschl bedauert die-sen Schritt natürlich, zeigt aber vollstes Verständ-

nis für diese Entscheidung: „Mit Erwin Kerschbaum-mayr habe ich von Beginn meiner Obmanntätigkeit an sehr eng zusammengearbeitet, der Austausch über die Branchenthemen und seine Sicht der Dinge waren immer ausgesprochen wertvolle Beiträge. Ich verstehe seinen Rückzug aus der Bundesebene und kann den oberösterreichischen TrafikantInnen zu einem engagierten Berufsvertreter wie Erwin Kerschbaummayr nur gratulieren.“

Ergänzend fügt Prirschl jedoch hinzu: „Erwin Kerschbaummayr bleibt als Mitglied des Bundes-gremialausschusses weiterhin aktiv und wird in die-sem Ausschuss die Anliegen Oberösterreichs vertre-ten.“

Erwin Kerschbaummayr

Der nunmehr (nach-)gewählte Stellvertreter auf Bundesebene Otmar Schwarzenbohler übt diese Funktion zusätzlich zu seinen Aufgaben als Stellver-treter in Niederösterreich sowie als Ausbildungs- und E-Zigaretten-Beauftragter des Bundes aus. In seiner ersten Stellungnahme bedankt er sich bei den Landesobleuten in das in ihn gesetzte Ver-trauen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit Josef Prirschl und Andreas Schiefer.

Seinen Wechsel an die Bundesspitze begründet Ot-mar Schwarzenbohler: „In dieser Position kann ich nun direkt die Vertretung der Interessen aller Tra-fikantInnen in Österreich wahrnehmen sowie aktiv gestalten und das war der Auslöser für meine Zu-sage. Wir haben als Spitzenfunktionäre eine hohe Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und sind ausschließlich diesen gegenüber zur Rechen-schaft verpflichtet. Daher gilt unser ganzer Einsatz und Kampf ausschließlich einem Zweck: Unserem Berufsstand nicht nur ein lebenswertes Arbeitsum-feld zu erhalten, sondern uns allen auch eine gesi-cherte Zukunft zu garantieren!“

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5 | MEINE TRAFIK März 2017

DIE TOP THEMEN DER BRANCHE

HANDELSSPANNE

Wir stehen vor dem nächsten Steuerschritt, der mit dem 1. April 2017 in Kraft tritt. Dieser Stichtag wirft einige Fragen auf: Wie wird der Markt darauf reagieren? Aktuell gibt es Preisankündigungen, die darauf schließen lassen, dass die Preise fast durch-gängig um 20 €cent pro Packung steigen. Aber blei-ben diese Preiserhöhungen auch längerfristig gese-hen bestehen? Oder werden die Preise bald wieder sinken?

Auf diese Fragen gibt es aber zurzeit keine Antwor-ten. Das zeigt ganz deutlich, wie unsicher und un-klar sich die Situation für alle in unserer Branche derzeit darstellt.

Ein Faktum ist allerdings leider fix: die Mindesthan-delsspanne für Tabakfachgeschäfte reduziert sich ab dem 1. April 2017 von 24,90 auf 24,60 Euro pro tausend Stück, für Tabakverkaufsstellen von 13,35 auf 13,30 Euro pro tausend Stück.

Wir sehen die Politik in der Pflicht, nun die für un-seren Berufsstand richtigen Maßnahmen zu ergrei-fen. Alle Parteien haben unseren Forderungskata-log erhalten und es wird sich weisen, ob und wie weit diesen Forderungen nachgekommen wird.

Das Ziel des Bundesgremiums ist unverändert: wir möchten eine schnelle und zufriedenstellende Lö-sung für alle Trafikantinnen und Trafikanten errei-chen. Dafür kämpfen wir.

VORSTECKKARTEN IN DEN REGALEN

In den letzten Wochen wurde das Thema Tabakpro-duktrichtlinie wieder von den Medien aufgegriffen, konkret geht es nun um die Vorsteckkarten in den Regalen. Die aktuelle Berichterstattung (insbeson-dere die kolportiere Strafhöhe von € 7.500,-) ver-ursacht eine große Verunsicherung unter den Trafi-kantinnen und Trafikanten.

In der Zwischenzeit liegt bereits eine Anzeige des Bezirksamtes Wien 21 wegen der Verwendung von Vorsteckkarten in der Trafik von LGO Andreas Schiefer vor, der entsprechende Bescheid wurde al-lerdings noch nicht ausgestellt.

Derzeit laufen die Ermittlungen und sollte ein Be-scheid mit einer Strafe erlassen werden, wird LGO

Schiefer – unterstützt vom Bundesgremium – diesen beeinspruchen. In weiterer Folge wird das Bundes-gremium alle Rechtsmittel ergreifen, um am Ende eine Klarstellung zu erreichen.

Sobald es hierzu weiterführende Informationen gibt, werden diese auch entsprechend veröffent-licht werden.

Die Position des Bundesgremiums lautet wie folgt:

Die TPD ist eine PRODUKTRICHTLINIE und KEINE Präsentationsrichtlinie. In Bezug auf die Zigaret-tenpackungen wird die Darstellung mit den gesund-heitsbezogenen Warnhinweisen geregelt, aber nicht die Art der Präsentation in den Verkaufsrega-len.

Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens ist die Über-gabe der Packung durch die Trafikantinnen und Trafikanten an die Kundinnen und Kunden und hier wird die Zigarettenpackung unverdeckt mit gut sichtbaren Warnhinweisen überreicht.

ZIGARETTENAUTOMATEN VOR DEM AUS?

Zu den aktuellen Diskussionen nimmt das Bundes-gremium wie folgt Stellung:

Von einem Aus für Zigarettenautomaten kann defi-nitiv nicht gesprochen werden. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die im Tabakgesetz geregelt sind, und die nicht nur für die Zigarettenpackungen sondern auch für Werbemittel und für Zigarettenautomaten gelten.

Nun wurden vom Gesundheitsministerium die schriftlichen Ausführungen des Berliner Justizsena-tes angefordert (der ja der Auslöser dieser aktuel-len Thematik war), nach Erhalt werden diese Un-terlagen geprüft.

Unsere Position ist nach wie vor, dass es sich bei der TPD2 um eine Produkt- und keine Präsentati-onsrichtlinie handelt. Unter diesem Aspekt sind aus unserer Sicht keine Abänderungsmaßnahmen am Zi-garettenautomaten erforderlich.

Wichtig ist es nun, schnellstmöglich Klarheit zu er-halten – diesbezüglich steht das Bundesgremium in laufendem Kontakt mit dem Gesundheitsministe-rium.

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6 | MEINE TRAFIK März 2017

Zu den Diskussionen um die Anwendung des Tabak-gesetzes bei den Zigarettenautomaten kam noch ein weiterer Aspekt hinzu: nämlich die Tatsache, dass Jugendliche mit abgelaufenen Bankomatkar-ten Zigaretten aus den Automaten beziehen. Das Bundesgremium hat daraufhin Gespräche mit den Automatenbetreibern geführt: sowohl die Firma Tobaccoland als auch die Firma Unterkofler prüfen derzeit die technische Möglichkeit einer Um-/Auf-rüstung, die künftig eine Verwendung abgelaufener Bankomatkarten verhindert.

Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass Bankomatkarten mit sensiblen Daten versehen sind und von den BenutzerInnen mit entsprechender Sorgfalt verwendet werden sollten. Im Normalfall wird auch eine Bankomatkarte nach deren Ablauf entwertet und vernichtet.

Weder eine gültige noch eine abgelaufene Karte sollen zur Benutzung durch Dritte weitergegeben werden. Erfolgt eine Weitergabe dennoch, dann ge-schieht dies wissentlich durch einen über 16-Jähri-gen.

INVERKEHRBRINGEN ELEKTRONISCHER ZIGA-RETTEN UND DEREN NACHFÜLLBEHÄLTER

Die geltende Rechtslage sieht für das Inverkehr-bringen von elektronischen Zigaretten oder Nach-füllbehältern, die vor dem 20.11.2016 hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, eine Abver-kaufsfrist bis 20.5.2017 vor.

Zusätzlich unterliegen die Hersteller bzw. Import-eure einer Meldepflicht der wichtigsten Produktda-ten über ein einheitliches elektronisches Portal der EU („EU-CEG“).

Von Seiten des Bundesgremiums wurde bei den Großhändlern angefragt, ob auch nach dem 1.1.2017 nicht TPD2-konforme Waren (also Pro-dukte, die vor dem 20.11.2016 hergestellt wurden) ausgeliefert werden. Sollte dies der Fall sein, wurde um Mitteilung gebeten, ob diese Waren zum Ankaufspreis zurückgenommen werden, sollten sie nicht bis zum 20.5.2017 verkauft sein.

Weiters wurde um Mitteilung ersucht, ob die Re-gistrierung der erlaubten Produkte für Trafikanten abrufbar ist bzw. zur Verfügung gestellt wird.

Wer nicht TPD2-konforme Tabakerzeugnisse in Ver-kehr bringt (= für Verbraucher bereit stellt) ist strafbar (§ 14 TNRSG). Ab 20.5.2017 tritt eine neue

Fassung in Kraft, die dann auch verwandte Erzeug-nisse (elektronische Zigaretten und Nachfüllbehäl-ter) umfasst.

Zur Sicherheit sollten daher alle Trafikantinnen und Trafikanten vom Großhändler der betreffenden Produkte eine Bestätigung einfordern, dass diese auch gesetzeskonform registriert bzw. zugelassen sind.

An dieser Stelle möchten wir erneut dazu raten, dass von Ihnen nur jene Mengen bestellt werden, die auch garantiert bis zum 20.5.2017 in Ihren Tra-fiken verkauft werden.

TIPP: Präsentieren Sie nicht TPD2-konforme Waren in einem Korb mit dem Vermerk „NOCH OHNE BIL-DER“. Viele KundInnen sind erfreut über dieses „Angebot“. Achtung: Die Preisbindung bei Tabak-waren muss allerdings trotzdem beachtet werden!

Nachstehend finden Sie die eingelangten Rückmel-dungen:

NEXTRO Rücknahme: Elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbe-hältern, die nach dem 1.1.2017 ausgeliefert werden und noch nicht TPD2-konform sind, können bei uns zurückge-geben werden, sollten diese nicht bis 20.5.2017 verkauft werden. Registrierung: Wir haben zurzeit noch keine Auflistung der genauen Produkte, da viele Hersteller diese erst um-stellen. KP PLATTNER Rücknahme: Wir werden zu einem erheblichen Anteil nicht konforme Produkte ausliefern und diese falls die Notwendigkeit besteht, zum Ankaufspreis zurück-neh-men und gutschreiben. Registrierung: Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, ob eine Rubrik der Registrierungsbestä-tigungen auf unsere Website notwendig sein wird. HOUSE OF SMOKE GUNZ Rücknahme: Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus-geschlossen werden, dass auch nach dem 1.1.2017 nicht TPD2-konforme Ware ausgeliefert wird. Eine Rücknahme dieser Artikel nach dem 20.5.2017 ist grundsätzlich nicht vorgesehen, wie dies auch schon anlässlich der im Jahre 2015 abgehaltenen Schulungen kommuniziert wurde. Registrierung: Hinsichtlich des Ablaufs von Registrierun-gen etc. warten wir derzeit auf Feedback vom Bundes-ministerium für Gesundheit, bis wann die dafür notwen-dige Durchführungsverordnung dem Parlament vorgelegt werden wird. Bekanntermaßen sollte diese DVO sämtli-che Details u.a. für die Meldung der E-Zigaretten und Liquids definieren, was zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.

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7 | MEINE TRAFIK März 2017

MOOSMAYR Rücknahme: Die Umstellung auf TPD-konforme Varian-ten wird fließend vorgenommen. Bei Nikoliquids gibt es seit Ende Jänner die TPD2-konforme 10ml Variante, die 15ml Variante bleibt zum Abverkauf im Sortiment für jene Trafikanten, die diese Variante gerne noch verkau-fen wollen. Eine Rücknahme nicht TPD-konformer Ware nach dem 20.5.2017 sehen wir nicht vor (Ausnahme: Steamzone-Produkte! Die Firma Steamzone ist selbstän-dig am österreichischen Markt tätig, Moosmayr ist Lo-gistikpartner.). Da sich die Auslieferung der TPD2–kon-formen Shark Liquids bis Ende März verzögern wird, wer-den nach dem 20.5.2017 alle nach dem 31.1.2017 be-stellten und ausgelieferten Liquids dieser Marke 1:1 ge-gen ein TPD2–konformes Produkt umgetauscht. Registrierung: Auf den Produkten unserer Eigenmarke Shark und unseren Eigenimporten Joyetec und E-leaf drucken wird die Registrierungsnummer laut EU-CEG auf. Das ist das äußere Zeichen für den Kunden, dass das Produkt registriert ist. Nikoliquids und Steamzone ma-chen das nicht, jedoch wissen wir, dass auch sie die not-wendigen Registrierungen vorgenommen haben. STEAMZONE | RAUSCHER Rücknahme: In gemeinsamer Abstimmung mit unserem Logistikpartner, der Fa. Moosmayr, werden wir alle Wa-ren, die nicht TPD2 konform sind, und nach dem 31.01.2017 über die Fa. Moosmayr bestellt werden, für den Fall, dass die Ware bis zum 21.05.2017 nicht vom jeweiligen Trafikanten verkauft werden konnte, ab dem 21.05.2017 gegen ein TPD2 konformes Produkt umtau-schen. Registrierung: Selbstverständlich können wir die Regist-rierungen gerne zur Verfügung stellen! HAUSER AUGSBURG Rücknahme: Seit Anfang Februar liefern wir registrierte TPD2-konforme Ware aus. Für den Übergang steht dem Handel eine Zeit von ca. 4 Monaten (bis zum 20.05.) für den Abverkauf von nicht TPD2-konformer Ware zur Ver-fügung. Aus unserer Sicht ist das eine ausreichende Zeit. Zumal ist die Ware nicht preisgebunden und so auch ab-verkaufsfördernde Maßnahmen (Aktionspreise, Sonder-platzierung etc.) möglich sind. Daher beabsichtigen wir momentan nicht, Ware zurück zu nehmen, die nicht bis zum 20.05. verkauft worden ist. Registrierung: Derzeit läuft die Registrierung aller TPD2-konformer Produkte, die wir nach dem Übergang vertrei-ben werden. Nach Abschluss dieses Prozesses sind wir selbstverständlich bereit, die Registrierung der erlaub-ten Produkte auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. In-wieweit ein Interessent bzw. Trafikant auf die Registrie-rung der Europäischen Datenbank (=EU-CEG) mit "Le-seberechtigung" zugreifen kann, ist uns noch nicht be-kannt.

NEWS VON UNSEREN PARTNERN

GEMEINSAM.SICHER in den TRAFIKEN

Unter dem Motto GEMEINSAM.SICHER werden un-terschiedliche Projekte in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Gesellschaft durchgeführt, der Fo-kus liegt auf dem Bereich der Prävention.

In einer Anfang März 2017 abgehaltenen Pressekon-ferenz stellten Innenminister Wolfgang Sobotka und WKÖ-Präsident Christoph Leitl die Initiative „GEMINSAM.SICHER mit der Wirtschaft“ vor und un-terzeichneten die Kooperationsvereinbarung zwi-schen WKO und Innenministerium als Zeichen der weiterführenden engen Zusammenarbeit.

Beim Pressegespräch angesprochen und in der zu-sammenfassenden Presseaussendung ebenfalls extra erwähnt wurden die Trafiken: „Einem erhöh-ten Sicherheitsrisiko aufgrund des Bargeldvorrates sind Trafikantinnen und Trafikanten ausgesetzt“, sagte der Innenminister. „Sie sind eine wichtige Drehscheibe der Kommunikation und Sicherheits-multiplikatoren am Land sowie in den Grätzeln der Städte – daher bedarf es hier besonderer Präventi-onsmaßnahmen.“

Mehr Infos unter: www.gemeinsamsicher.at

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8 | MEINE TRAFIK März 2017

WETTBEWERB: NEWS PLATZIERUNG

Die Verlagsgruppe News (VGN) startet mit April 2017 einen Wettbewerb für ihre vier stärksten Titel und veranstaltet einen Wettbewerb mit den folgen-den Vorgaben:

Platzieren Sie in der Zeit von 1. April bis 30. Juni 2017 die Magazine News, profil, TV-MEDIA und WO-MAN so auffällig wie möglich in Ihrer Trafik und ge-winnen Sie 40x je € 200,– Gutscheine von BILLA, OMV oder Spar.

Weitere Informationen erhalten Sie durch die Händlerinfo/Broschüre sowie bei Ihrem Morawa Be-treuer.

SERVICETIPP

ANSPRUCH AUF REGISTRIERKASSENPRÄMIE

EINFACH UND SCHNELL IM RAHMEN DER STEUERER-KLÄRUNG PER FORMULAR ANSPRUCH ANMELDEN!

Die Prämie gilt für Anschaffungen bis zum 31. März 2017 und ist im Rahmen der Steuererklärung mit dem Formular E 108c beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Bei diesem Formular handelt es sich um eine Erklä-rungsbeilage, die einen Teil der Abgabenerklärung darstellt. Das Ausfüllen des Formulars kann einfach und schnell erledigt werden.

Weitere Informationen unter:

https://findok.bmf.gv.at/

Formular zum Download unter:

https://formulare.bmf.gv.at/service/formu-lare/inter-Steuern/pdfs/2016/E108c.pdf

RÜCKBLICK

FEUER & RAUCH MESSE

Die diesjährige Feuer & Rauch Messe wurde von allen Be-teiligten als mittlerweile etablierter Branchentreffpunkt für interessante Gespräche, das Knüpfen neuer Kontakte und der Einholung vieler Infor-mationen über Produkt-neuheiten genutzt.

Im Rahmen der Messe wurde von Friedrich Mizerovsky und Werner Mauser vom CTÖ, dem Club der Österreichischen Trafikanten, die unter-schriebenen Unterstützungserklärungen an Bundes-gremialobmann Josef Prirschl und Stellvertreter Andreas Schiefer übergeben.

VORSCHAU

E-ZIGARETTEN SCHULUNGEN

Im 1. Halbjahr 2017 werden wieder Schulungen zu den neuesten Entwicklungen angeboten. Die Einladungen werden von den Landesgremien verschickt.

TERMINE

25. März 2017

Fachgruppentag Salzburg

22. April 2017

Fachgruppentag NÖ in Stockerau

1. bis 3. September 2017

Creativ Messe in Salzburg