Meisterschule Metalltechnik 2014/15

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INHALTSVERZEICHNIS

1. ZIELSETZUNG DER WIFI MEISTERSCHULE ........................................................ 3

2. AUSBILDUNGSSCHRITTE FÜR KURSTEILNEHMER ............................................ 4

3. EINSTIEGSVORAUSSETZUNGEN ........................................................................ 5

4. AUSBILDUNGSDAUER ....................................................................................... 6

5. INHALTE DER MEISTERSCHULE ......................................................................... 7

6. PRÜFUNG/ABSCHLUSS .................................................................................... 13

7. MEISTERPRÜFUNG ........................................................................................... 14

8. ALLGEMEINES ................................................................................................... 21

9. BILDUNGSKARENZ/BILDUNGSTEILZEIT ......................................................... 26

10. FÖRDERUNGEN/UNTERSTÜTZUNGEN .......................................................... 30

ING. GERHARD RESCH

Bereichsleiter Metalltechnik und C-TechnologienKörblergasse 111–113A-8021 GrazTEL: 0316 / 602-222FAX: 0316 / 602-318e-mail: [email protected]

Internet: http://www.stmk.wifi.atKurse buchen: http://www.stmk.wifi.at/eshop

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1. ZIELSETZUNG DER WIFI MEISTERSCHULE

Die WIFI-Meisterschule Metalltechnik dient vorrangig der fachlichen Ausbildung von Personen, die die Ablegung der Meisterprüfung anstreben, oder die eigenen fachlichen Qualifikationen erweitern wollen.

Der Absolvent dieser Lehrgangsreihe wird zum Unternehmer und/oder zur mittleren Führungskraft (Werkstättenmeister, Werkstättenleiter, Zerspanungstechniker) ausgebil-det.

Die Ziele der Meisterschule:

• Vorbereitung auf die Meisterprüfung• Erweiterung der Fachausbildung• Höherqualifizierung im Beruf• Ersatz für Fachbereich der Berufsreifeprüfung

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2. AUSBILDUNGSSCHRITTE FÜR KURSTEILNEHMER

Folgende Fähigkeiten werden durch gezielte Schulungsmethoden vermittelt:

2.1 Fachliches Wissen

• Bereichsübergreifendes Denken und Handeln• Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern• Besseres Zurechtfinden in neuen fachlichen Situationen• Fachliche Probleme erkennen, analysieren und lösen• Zeitgemäße fachliche Fertigkeiten erwerben• Neue Anwendung theoretischer Erkenntnisse bei der praktischen Arbeit• Ökonomische Zusammenhänge erkennen, beurteilen und danach handeln• Fachwissen selbständig erwerben

2.2 Organisation

• Im Team zu arbeiten – kooperative Teamarbeit• Selbständiges Arbeiten• Fachspezifische Arbeitsabläufe organisieren• Allgemeinen kaufmännischen Schriftverkehr beherrschen

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3. EINSTIEGSVORAUSSETZUNGEN

Für den Besuch der Meisterschule gibt es keine besonderen Voraussetzungen!

Ein einschlägiger Lehrabschluss aus der Metallbranche und eventuelle Praxis in einem der folgenden Berufe (nicht vollständige Aufzählung) ist jedoch von Vorteil:

• Metallbearbeitungstechniker• Zerspanungstechniker• Schmiede- und Fahrzeugfertiger• Maschinenbautechniker• Werkzeugbautechniker• …

NOTIZEN:

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4. AUSBILDUNGSDAUER

Sie haben folgende Möglichkeiten die WIFI Meisterschule Metalltechnik für Metallberu-fe zu absolvieren:

a) Abendkursb) Wochenendkurs

Die Ausbildungsdauer für das 1. und 2. Semester beträgt:

Abend: Kursnummer: 70160.014 Kursdauer: 30. 08. 2014 bis 29. 05. 2015 570 Stunden Kurskosten: € 4090,– Unterrichtstage: Montag, Mittwoch 18 bis 22 Uhr Samstag 8 bis 16 Uhr fallweise auch andere Kurstage (z. B. CAD)

Wochenende: Kursnummer: 70160.024 Kursdauer: 29. 08. 2014 bis 29. 05. 2015 570 Stunden Kurskosten: € 4090,– Unterrichtstage: Freitag 14 bis 22 Uhr Samstag 8 bis 16 Uhr fallweise auch andere Kurstage (z. B. CAD)

Nach Notwendigkeit kann es zu Stundenplanänderungen (z. B. Verschiebung auf ande-re Wochentage) kommen!

Für Teilnehmer die sich auf die Meisterprüfung für das Handwerk der Schmiedetechnik vorbereiten werden im Rahmen der Meisterschule Metalltechnik zusätzliche Kursein-heiten im Fachbereich Schmiedetechnik in Theorie und Praxis durchgeführt.

Mit Beendigung des 2. Semesters sind alle für die Meisterprüfung vorgesehenen Unter-richtsgegenstände abgeschlossen.

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5. INHALTE DER MEISTERSCHULE

1. und 2. Semster

Gegenstände Stunden

Deutsch und Kommunikation 20

Mechanische Technologie (Fertigungstechnik) 80

Fachrechnen 80

Fachzeichnen 32

Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung 24

Sicherheit am Arbeitsplatz 12

Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 8

Pneumatik 8

Hydraulik 8

Kalkulation / Kaufmännische Kommunikation 20

Elektrotechnik 20

AutoCAD 40

Grundlagen CNC 24

Praxis Spanende Fertigung 160

Schweißen 32

Organisation / Exkursion 2

Gesamtstunden 570

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5.1 Inhalte der Meisterschule im Detail

Mechanische Technologie / Werkstoffkunde / Werkstoffprüfung• Eisen- und Stahlgewinnung• Eisen- und Gusswerkstoffe• Stahlnormung• Blechnormung• NE-Metalle• Schweiß- und Lötverbindungen• Kunststoffe• Gesinterte Werkstoffe• Pulvermetallurgie• Wärmebehandlung der Stähle• Beschichten (Korrosionsschutz)• Hartmetalle• Trennen und Schleifen• Fügen (Kleben, Preßen...)• Umformen (Biegen, Zerteilen, Schneiden)• Spanabhebende Metallbearbeitung• Drehen• Fräsen• Schleifen• Passungen• Form- und Lagetoleranzen• Einflüsse der Schneidengeometrie auf die Zerspannung• Zerspankräfte und Umformkräfte• Standzeit und Zeitgliederung• Stiegen• Treppen• Stahlbau• Schlosskunde• Unfallverhütung• Eisen- Kohlenstoff Diagramm• Freiformschmiedetechniken• Gesenkschmieden• Arbeitsvorbereitung• Hydraulik- Pneumatik• statische Härteprüfverfahren• dynamische Härteprüfverfahren• Zugversuch• Kerbschlagbiegeversuch• Biegeversuch• Standversuch• Dauerschwingversuch• Farbeindringprüfung

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• Ultraschallprüfung• Röntgenprüfung• Magnetpulverprüfung• Korrosion

Fachrechnen• Mathematische Zeichen und Regeln• Bruchrechnen, Potenzen, Gleichungen• Formeln, Winkelfunktionen, SI-Einheiten• Maßstabs- und Teilungsberechnungen• gestreckte Länge, Wärmeausdehnung• Flächenberechnungen, Volumen, Masse• Geschwindigkeit, Kräfte, Wirkungsgrad• Festigkeitslehre, Kegeldrehen• Zahnrad, Teilkopf• Kalkulation

Fachzeichnen• Linienarten• Normschrift• Maßstäbe• Maßeintragung• Maßtoleranzen• Gewindedarstellung• Schnittdarstellung• Oberflächenzeichen• Form- und Lagetoleranzen• Schweißnahtdarstellung• Passungen• Projektionen

Fachpraxis• Drehen• Fräsen• Schleifen• Schneidengeometrie• Spanbildung

CAD mit AutoCAD• Oberfläche AutoCAD• Zeichenbefehle• Editieren• Text• Bemaßen• Plotten

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Grundlagen CNC• Prinzip der numerischen Steuerungsarten• Speicher und Datenträger• Achsen, Achsrichtungen und Bezugspunkte• Wegmeßverfahren• Datenfluß• Programmaufbau nach DIN 66025• Programmierverfahren• Werkzeugsystematik• Bewegungsrichtungen, Maßangaben• Werkzeugbezugspunkt• Technologie Gewindedrehen, Gewindeschneiden• Bearbeitungszyklen• Unterprogramme• Parameterprogrammierung• Werkzeugkorrekturen• Bahnkorrektur• Werkzeugwechsler

Elektrotechnik• Sicherheit und Unfallschutz• Widerstand, Spule, Kondensator• Motor- und Generatorprinzip• Leistungsberechnung

Mechanik• Zug• Druck• Biegung• Abscheren• Torsion• Form- und Gestaltfestigkeit (Kerben, Oberflächen etc.)• Widerstands- und Trägheitsmoment• Spannungsnachweis

Werkzeugmaschinen• Drehmaschinen• konventionelle Bohr- und Fräsmaschinen• Bearbeitungszentren• Stoß- und Räummaschinen• Schleifmaschinen• Feinstbearbeitungsmaschinen• Abtragende Maschinen (Erodiermaschinen etc.)• Scheren• Biegemaschinen (Abkantpressen und Stanzmaschinen)

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• Hydraulische und mechanische Pressen• Verknüpfung von Werkzeugmaschinen

Sicherheit am Arbeitsplatz• Arbeitssicherheit in Schlosserei und Schmiedebetrieben• Prüfplichten• Fluchtwege• Beleuchtung• Erste Hilfe

Qualitätssicherung• Definition QS• Ziele QS-Management• Arten von QS-Aufzeichnungen• Prozessbeherrschung

Pneumatik• Drucklufterzeugung• Druckluftzufuhr• Ventile• Arbeitselemente• Symbole• Schaltplanentwurf• Aufbau von Schaltungen

Kalkulation/Kaufmännische Kalkulation• Kostenrechnung• Kalkulationsarten• Gewinn• Zinsen• Mehrwertsteuer

Deutsch/Kommunikation• Neue Rechtschreibung• allgemeiner Schriftverkehr• kaufmännischer Schriftverkehr

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5.2 Grundsätzliches

Methode:Die Inhalte sind in der Tiefe nicht festgelegt. Je nach Eingangsvoraussetzungen der Teil-nehmer ist das Wissen der Berufsschule Voraussetzung. Grundlagenwissen wird, wenn notwendig, kurz behandelt. So wird für aufbauendes Wissen Zeit gewonnen.

Querverbindungen in allen Gegenständen sind herzustellen!

Die Inhalte der Fachausbildung werden in Theorie und Praxis vermittelt.Die Inhalte sind:

• Praktische Arbeit,• Laborübungen,• Arbeit am PC und• Gruppenarbeit.

In der Lehrstoffverteilung wird Theorie und Praxis so verteilt, dass sachbezogene Quer-verbindungen entstehen. Dabei ist besonders das Bildungsziel der WIFI-Meisterschule-berücksichtigt.

NOTIZEN:

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6. PRÜFUNG/ABSCHLUSS

Lernerfolgskontrollen in den einzelnen Gegenständen werden permanent durch die un-terrichtenden Lehrbeauftragten durchgeführt.

Über den Besuch der beiden Semester wird am Ende ein anerkanntes WIFI Zeugnis mit Beurteilung nach dem Schulnotensystem ausgestellt.Alle Ausbildungsgegenstände werden einzeln benotet.

Der Gesamtabschluss wird in

„mit Erfolg“„mit gutem Erfolg“

„mit sehr gutem Erfolg“

unterteilt.

Für die Ausstellung eines Zeugnisses ist eine Mindestanwesenheit von 75 % erforder-lich. Andernfalls kann nur eine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt werden.

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7. MEISTERPRÜFUNG

Die Meisterprüfung selbst erfolgt nicht im Rahmen der Meisterschule, sondern nur die fachliche Vorbereitung darauf.

Die Anmeldung zur Meisterprüfung erfolgt im 2. Semester der Meisterschule bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark.

Kontaktperson: Hr. Scherübl Markus Tel.: 0316 / 602-475 E-Mail: [email protected]

E-Mail Meisterprüfungsstelle: [email protected]

Die Meisterprüfungsordnungen und die dazugehörigen Befähigungsnachweise sind seit dem 01. 02. 2004 als Neuversion gültig.

Informationen über den genauen Ablauf der Meisterprüfung können über die Meister-prüfungsstelle bezogen werden.

7.1 Anfallende Kosten für Meisterprüfung (Stand 06.2014)

Benützungsentgelt für Werkstätteneinrichtungen und Maschinen während der Meister-prüfung (Maschinenkosten, Raummiete, Gerätemiete, …): pro Tag (1. – 3. Tag) € 75,– pro Tag (ab 4. Tag) € 40,–

Prüfungsgebühren: Modul 1, Teil A: € 20,– Modul 1, Teil B: € 178,– Modul 2, Teil A: € 10,– Modul 2, Teil B: € 89,– Modul 3: € 50,– Gesamt: € 347,–

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7.2 Grafische Übersicht Meisterprüfung

Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5

Fachlichpraktische

Prüfung

Fachlichmündliche

Prüfung

Fachlichschriftliche

Prüfung

AusbilderPrüfung

Unter-nehmerprüfung

Ges

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Fachliche Meisterprüfung

WIFI Meisterschule Metalltechnik

Prüf

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Berechtigung zu Meistertitel

WIFI Meisterschule + Ausbildertraining

WIFI Meisterschule + Unternehmertraining

Meisterbrief

NOTIZEN:

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7.3 Auszug aus der Meisterprüfungsordnung

Modul 1:Fachlich praktische Prüfung besteht aus:

Teil A – Ablegung einer Arbeitsprobe, um die für den Beruf notwendigen Grundfertigkei-ten zu beweisen. Die Dauer beträgt je nach Meisterprüfungsordnung der Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik, Schmiede und Metalltechnik zwischen 4 und 4½ Stunden.Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt. Das heißt, dass bei einem Nachweis einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung in einem verwand-ten Lehrberuf dieser Teil der Prüfung nicht mehr abgelegt werden muss.

Teil B – Nachweis für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf meisterlichem Niveau.Teil B besteht aus dem Fachbereich Projektarbeit und dem Fachbereich Meisterarbeit

Der Fachbereich Projektarbeit wird aufgeteilt auf:1. Anfertigen einer Konstruktionsskizze2. Anfertigen einer Materialaufstellung3. Anfertigen einer Fachkalkulation

Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass der Prüfungskandidat die Arbeiten in 5 Stunden beenden kann und darf maximal 6 Stunden dauern. Der Fachbereich Projektar-beit findet zeitlich mindestens 1 Woche vor dem Fachbereich Meisterarbeit statt.

Der Fachbereich Meisterarbeit umfasst:1. Die Anfertigung einer funktionstüchtigen Konstruktion aus dem Bau- und Maschi-

nenschlosserbereich, jedenfalls sind die Schweißkenntnisse nach ÖNORM EN 287-1 bzw. jener Norm, die diese ersetzt, nachzuweisen; der Nachweis entfällt bei Vorlage eines gültigen Zeugnisses nach EN-287-1; einem nicht deutschspra-chigen Zeugnis ist jedenfalls eine beglaubigte Übersetzung beizufügen,

2. gegebenenfalls auch Meisterarbeiten zum Nachweis jener Fertigkeiten und Kennt-nisse dieses Moduls, die nicht unter lit. a) erfasst sind.

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Der praktische Ablauf der Projektarbeit des Modul 1, Teil B ist bei den drei Prüfungs-kommissionen wie folgt geregelt (Stand 06. 2014):

Bei Anmeldung zur Meisterprüfung werden beim Handwerk Metall und Maschinenbau ein Entwurf und bei den Handwerken Maschinen und Fertigungstechnik und Schmiede-technik drei Entwürfe gemeinsam mit einer Funktionsbeschreibung der Konstruktion so-wie einer Beschreibung des Arbeitsablaufes zur Herstellung der Bauteile eingereicht. Die Entwürfe sollen möglichst mit einem CAD-Programm erstellt werden. Beim Hand-werk Schmiedetechnik ist nur eine Handzeichnung zulässig.Mit der Einladung zur Projektarbeit, die von der Meisterprüfungsstelle ausgesendet wird, wird bekannt gegeben, welcher Entwurf von der Prüfungskommission ausgewählt wur-de. Dieser ausgewählte Entwurf ist im Zuge der praktischen Meisterprüfung, Modul 1 in den WIFI-Werkstätten anzufertigen.

Schmiedetechnik: Der Entwurf der Kunstschmiede wird in gemeinsamer Abstimmung mit der Prüfungs-kommission ausgearbeitet.

Metall und Maschinenbau, Mechatroniker:Die Prüfungskommission bestimmt an der Zusammenstellungszeichnung des Entwurfes eine Schnittlinie. Entlang dieser Linie ist im Zuge des Fachbereich Projektarbeit eine Schnittansicht zu zeichnen.

Ist laut Meinung der Prüfungskommission eine Schnittführung nicht zweckmäßig, so werden ein oder mehrere Einzelteile aus der Zusammenstellungszeichnung bestimmt, die vom Prüfungskandidaten als Werkstattzeichnung ausgeführt werden müssen.Die Einzelteilzeichnungen werden von jedem Teilnehmer im Zeitraum zwischen der Projektarbeit und der praktischen Meisterprüfung ausgearbeitet und bei Beginn der praktischen Prüfung in zweifacher Ausfertigung mitgebracht. Einen Zeichnungssatz er-hält die Prüfungskommission zur Beurteilung, der zweite Zeichnungssatz dient zur Fer-tigung der Bauteile und bleibt beim Prüfungskandidaten.

Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass der Prüfungskandidat die Arbeiten in 19 Stunden beenden kann und darf maximal 21 Stunden dauern.

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Modul 2:Fachlich mündliche Prüfung besteht aus:

Teil A – Prüfungsgespräch, bei dem unter Verwendung von Fachausdrücken das prakti-sche Wissen des Prüflings festzustellen ist. Modul 2, Teil A wird durch positiv absolvier-te Lehrabschlussprüfung in einem verwandten Lehrberuf ersetzt.

Teil B – Prüfungsgespräch, welches sich an den beruflichen Anforderungen eines Unter-nehmers orientiert.Das Prüfungsgespräch hat mind. 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Mi-nuten zu beenden (Mechatroniker mind. 20 min, max. 30 min).Das Prüfungsgespräch erstreckt sich über folgende Fachbereiche:

1. Der Gegenstand Fachkunde setzt sich zusammen aus a) Projektarbeit, b) Werkstoffkunde, c) Arbeitskunde (wie CAD, Statik u. a.).

2. Der Gegenstand Fachmanagement setzt sich zusammen aus a) Sicherheitsmanagement, b) Qualitätsmanagement (z. B. werkseigene Produktionskontrolle u.a.), c) facheinschlägigen technischen Richtlinien, d) berufsbezogenen Sondervorschriften (z. B. EN 1090 über Stahl- und Aluminium-

tragwerke, Maschinensicherheitsrichtlinie 2006/42/EG, CE-Kennzeichnung u.a.).

Modul 3:Fachlich schriftliche Prüfung

Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können. Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kennt-nisse aus den Fachbereichen

a. Fachkundeb. kaufmännische schriftliche Kommunikationc. technische und angewandte Mathematikd. physikalische Grundlagen

einzubeziehen.Die schriftliche Prüfung hat mind. 5 Stunden zu dauern und ist nach max. 6 Stunden zu beenden (Mechatroniker mind. 5 Std, max. 7 Std).

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Modul 4:

AusbilderprüfungAusbilder-Training im WIFI Graz 40 Stunden, € 400,–Prüfungsgebühr Ausbilderprüfung € 96,–

Das Ausbilder-Training vermittelt Lehrberechtigten und Ausbildern die für die Lehrlings-ausbildung erforderlichen pädagogischen und psychologischen Kenntnisse.Weiters werden die rechtlich relevanten Belange und die Organisation des Lehrlingswe-sens behandelt.

Das Ausbilder-Training ist gesetzlich der Ausbilderprüfung gleichgestellt. Den Abschluss der Ausbildung bildet ein Fachgespräch (CBT-Lernerfolgskontrolle), welches als gesetz-liche Ausbilderprüfung anerkannt wird.

Modul 4 wird durch Modul 5 ersetzt, d.h. dass mit Ablegung der Prüfung für Modul 5 (Unternehmerprüfung) das Modul 4 ebenfalls abgelegt wird.

NOTIZEN:

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Modul 5:

UnternehmerprüfungUnternehmertraining im WIFI Graz 204 Stunden, € 1 750,–Prüfungsgebühr Unternehmerprüfung € 281,–

Ein wirtschaftliches Basistraining für Führungskräfte und die praxisrelevante Vorberei-tung auf die Unternehmerprüfung. Inhalte: Rechnungswesen, Rechtskunde, Marketing, Mitarbeiterführung, etc. Nach Beendigung des Unternehmertrainings können Sie Ihr Wissen in einer schriftli-chen und mündlichen Prüfung überprüfen. Die Termine dieser Prüfungen sind etwa eine Woche nach Ende Ihres Unternehmertrainings. Diese WIFI-Prüfung ist auch als Training für Unternehmer-prüfungskanditaten gedacht.

Für die Unternehmerprüfung ist eine gesonderte Anmeldung in der Meisterprüfungsstel-le (Frau Fenz, Tel.: 0316 / 601-476) erforderlich.

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8. ALLGEMEINES

Gegenüberstellung Meisterschule / Werkmeisterschule:

Meisterschule Werkmeisterschule

Dauer 2 Semester570 Stunden

4 Semester512 + 512 Stunden

Kosten € 4090,– (ohne MP-Prüfung) 2 x € 2050,– (inkl. Prüfung)

Zielgruppe Personen, die sich auf die Meister-prüfung vorbereiten und / oder einen Gewerbebetrieb gründen wollen

Vorrangig für Mitarbeiter in Industriebetrieben als Zusatzqua-lifikation

Allgemeine fachliche Höherquali-fikation

BULME – Einstieg in 3.Schulstufe mit Vorbereitungslehrgang möglich

Meisterprüfung gilt als Ersatz der Fachbereichsarbeit der Berufsrei-feprüfung

Abschluss gilt als Ersatz der Fachbereichsarbeit der Berufsrei-feprüfung

Voraussetzungen Keine(EN-287-1 – siehe MPO)

Lehrabschlussprüfung in einem metallverarbeitenden Beruf

Abschluss Zeugnis Meisterschule(WIFI-Zeugnis)

Zeugnis Werkmeisterschule(Staatliches Zeugnis)

Für einen eventuellen Fachhochschulbesuch werden keine dieser beiden Weiterbil-dungslehrgänge direkt angerechnet, da eigene Aufnahmetests dafür notwendig sind, die individuell ausgewertet werden.

Absolventen einer dieser beiden Lehrgänge haben aber in jedem Fall einen Wissensvor-sprung in fachlicher Hinsicht.

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8.1 Parkservice der Wirtschaftskammer

Die WKO-Parkplätze sind von Montag bis Samstag zwischen 6 und 22 Uhr kosten-pfl ichtig. Das Parken in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, sowie Sonn- und Feiertage ist kosten-frei. Es stehen für Sie acht elektronische Parkscheinautomaten zur Verfügung, bei denen Park-scheine bis 24 Stunden ausgedruckt werden können. Die Bezahlung ist mit Münzen oder mit der Quick-Funktion der Bankomatkarte möglich. Die Entrichtung der Parkgebühren wird von einem Bewachungsunternehmen kontrol-liert. Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein zur Anzeige gebracht und verkehrsbehindernd abgestellte kostenpfl ichtig ab-geschleppt werden.

Kostenpfl icht:Montag – Samstag 6 bis 22 Uhr kostenpfl ichtigMontag – Samstag bis 6 Uhr und ab 22 Uhr kostenlosSonntag ganztags kostenlosFeiertag ganztags kostenlos

ParktarifKurzparken 1,00 € (Mindesteinwurf) 30 min 2,00 € 2h je weitere 0,25 € + 30 min Tagesticket 7 € (Maximaleinwurf) 12 h

Tarif für Berechtigtepro Monat 20 €mehrere Monate x 20 €pro Jahr 200 €

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Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer des WIFI Steiermark

Wenn Sie als Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer des WIFI Steiermark einen Kurs gebucht haben, der mindestens zwei Wochen dauert, besteht die Möglichkeit eine Mo-natskarte zu erwerben. Bei mehrmonatigen Kursen können Sie eine Mehrmonatskarte (maximal die Kursdauer in Monaten) erwerben. Ab einer Kursdauer von 10 Monaten können Sie eine Jahreskarte beantragen. Mit der Eingabe der Kursnummer wird automa-tisch die Dauer Ihres Kurses angezeigt. Sie können dann die Gültigkeitsdauer selbst auswählen. Die Parkkarten können jederzeit über ein Online Formular bei der WKO Steiermark Service GmbH beantragt werden. Die Abholung der beantragten Karte ist schon einen Tag nach Bestellung direkt am ServiceCounter der WKO Steiermark Service GmbH (Haupteingang WK) möglich. Mitzubringen ist die Anmeldebestätigung des je-weiligen Kurses. wko-parken.at

NOTIZEN:

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8.2 Berufsreifeprüfung

Ihr Weg zu Fachhochschule und Universität!

Die Berufsreifeprüfung ist – gemeinsam mit der AHS- und der BHS-Reifeprüfung – die dritte Vollmatura in Österreich. Damit bietet Ihnen diese Matura den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen und berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.Für Absolventen einer Lehre, einer land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung, einer mindestens dreijährigen mittleren Schule, einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für den medizinisch technischen Fachdienst eröffnen sich neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

• eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit in Deutsch• eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit in Mathematik• eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung in einer

lebenden Fremdsprache (Wahlmöglichkeit des Kandidaten)• eine fünfstündige Klausurarbeit in Form eines Projektes im gewählten Fachbereich

und einer anschließenden mündlichen Prüfung über das Projekt

HINWEIS:

Mit Ablegung der Meisterprüfung in einem Fachbereich der Metalltechnik haben Sie bereits die Teilprüfung im Fachbereich der Berufsreifeprüfung abgelegt!

Ihre Ansprechpartner:

Mag. Silke LoskeTel.: 0316 / 602-353

[email protected]

Frau Sonja HöherTel.: 0316 / 602-354

[email protected]

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8.3 Gründer-Service

Viele Unternehmer wissen, dass gute Vorbereitung die Hälfte ihres Erfolges bedeutet. Das GRÜNDER-SERVICE der Wirtschaftskammer Steiermark berät Sie gerne über alles was Sie für eine gute Gründung oder eine erfolgreiche Übernahme brauchen.

Fragen, die sich bis zum Ziel stellen und beantworten sollten, sind vielfältig:

• Welche Voraussetzungen sind für die Gewerbeausübung erforderlich?• Habe ich klare Vorstellungen über meine Geschäftsidee?• Welche finanziellen Mittel benötige ich für die Umsetzung?• Wie soll die Finanzierung erfolgen?• Welche Förderungen gibt es?• Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?• Wie bin ich sozial abgesichert?• Wie organisiere ich die Abläufe, das Rechnungswesen?• …

Das GRÜNDER-SERVICE der Wirtschaftskammer Steiermark bietet Ihnen für alle diese Fragen unbürokratisch und effektiv eine professionelle Hilfestellung.

HINWEIS:

Für eine persönliche Beratung bitte unbedingt einen Termin vereinbaren!

GRÜNDER-SERVICEder Wirtschaftskammer Steiermark

Körblergasse 111 – 1138021 Graz

Telefon: 0316 / 601–406E-Mail: [email protected]

www.gruenderservice.net

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9. BILDUNGSKARENZ/BILDUNGSTEILZEIT

9.1 Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsver-hältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen Arbeit-geberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungskarenz besteht kein Rechts-anspruch.

Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglichBildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununter-brochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letz-ten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt). Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate. Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss je-der Teil zumindest 2 Monate umfassen. Wie bisher ist der Verbrauch in einzelnen Teilen innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

Was als Aus- oder Weiterbildung giltEs sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werdenKurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

BildungsnachweisDer Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochen-stunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung muss schriftlich nachgewiesen werden (z. B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreu-ungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt grundsätzlich der Nachweis über 16 Wochenstunden.

NEU AB JULI 2013:

Egal, ob Kurs oder Studium: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbil-dungsgeldes

• den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder • im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder • bei Abschlussarbeiten wie z. B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über

den Fortschritt, • oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prü-

fung.Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbil-dungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

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So viel Unterstützung gibtsWährend der Bildungskarenz bekommen Sie dann „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn sie die für das Arbeitslosen-geld erforderlichen Beschäftigungszeiten aufweisen, dem AMS die Bildungskarenzver-einbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungs-stunden belegen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (im Jahr 2013 monatlich 386,80 Euro brutto), und zwar auch beim gleichen Arbeitgeber.

Was noch zu beachten istWährend des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversi-chert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zei-ten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Ur-laubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z. B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

TIPP:

Antragstellung und Auszahlung: Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stel-len. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuer-kannt werden, sofern alle Leistungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

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9.2 Bildungsteilzeit

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist ab 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur „traditionel-len“ Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanzi-ell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Hier ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beach-ten gibt.

Wie hoch ist die Unterstützung für die Bildungsteilzeit?Für jede Arbeitsstunde, die Sie weniger arbeiten, zahlt das AMS 0,76 Euro „Bildungsteil-zeitgeld“ pro Tag – ein Beispiel: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 × 0,76 × 31 (Juli) = 235,60 Euro (reduzieren Sie auf halbtags, be-kommen Sie das Doppelte).

Wie viele Arbeitsstunden pro Woche kann ich reduzieren?Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten! Darunter reduzieren geht nicht.

Wofür kann ich Bildungsteilzeit nehmen?Für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten).

Wie lange kann ich in Bildungsteilzeit gehen?Mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von 4 Jahren (das kann auch in mehrere Module aufgeteilt werden).

Wo stelle ich den Antrag?Sie müssen den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei dem für Sie zu-ständigen AMS stellen (abhängig vom Hauptwohnsitz).

Was ist die Voraussetzung für Bildungsteilzeit?• Sie müssen mindestens 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen

Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein.• Sie brauchen das Einverständnis (schriftlich) des Arbeitgebers: über die Dauer der

Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.

Muss ich die (erfolgreiche) Teilnahme an der Weiterbildung nachweisen?Ja, das müssen Sie (z. B. Kursbesuchsbestätigungen; bei einem Studium: Prüfungen über 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS pro Semester oder bei Ab-schlussarbeiten wie z. B. einer Diplomarbeit Bestätigungen über den Fortschritt). Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!

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Wofür eignet sich die Bildungsteilzeit?Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern. Beispiele: eine Abendschule für Berufstätige - hier ist die Belastung mit Fulltime-Job und Schulbesuch sehr hoch, das führt oft zum Drop-Out. Oder für die Berufsreife-prüfung, um sie schneller ablegen zu können. Oder: Für kürzere (Auf-) Qualifizierun-gen, z. B. ein Intensiv-Sprachkurs oder CNC- und Schweißkurse, oder für die Vorbereitung auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung eignet sich die Bildungsteilzeit.

NOTIZEN:

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10. FÖRDERUNGEN/UNTERSTÜTZUNGEN

Auf alle die in diesem Skript angeführten Unterstützungen und Förderungsmöglichkei-ten besteht kein Rechtsanspruch und kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Bei konkretem Interesse an einer in diesem Skript angeführten Förderungs- oder Unter-stützungsmöglichkeit wenden Sie sich bitte unbedingt vor Beginn der Bildungsveran-staltung bei einer der angegebenen Kontaktpersonen.

Im Allgemeinen kann je Qualifizierungsmaßnahme nur bei einer Förderungsstelle um eine Beihilfe angesucht werden!

10.1 Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Die Steiermark ist eine Region, die sich durch hohes Wissen, Kompetenz und Qualifika-tion seiner Menschen auszeichnet. Die Steirische Wirtschaftsförderung macht diese Qualitäten nach innen und außen deutlich und sichtbar. In der Steiermark leben Men-schen, die dank ihrer hohen Motivation Spitzenleistungen erbringen. Die Steirische Wirtschaftsförderung ist mitverantwortlich dafür, dieses starke Wollen als einen steiri-schen Wesenszug bewusst und bekannt zu machen. Die Steirische Wirtschaftsförderung trägt entscheidend dazu bei, dass die Steiermark künftig zu den 25 bedeutendsten Regi-onen Europas zählt.

• Wir entwickeln gemeinsam mit der steirischen Wirtschaftspolitik Ziele für die At-traktivierung des Wirtschaftsstandortes Steiermark. Entsprechende Strategien erar-beiten wir selbstständig und setzen diese eigenverantwortlich um.

• Wir sind Impulsgeber für Wirtschaft und Gesellschaft und werden als solcher an-erkannt.

• Wir vergeben Förderungsmittel mit größtmöglicher Sorgfalt und Objektivität.• Wir fördern bzw. schaffen ein modernes Arbeitsumfeld für steirische Betriebe.• Wir denken und arbeiten in Netzwerken und machen diese Grundeinstellung

durch Kooperation mit wirtschaftrelevanten Personen und Gruppen sichtbar.• Als Wirtschaftsbetrieb orientieren wir uns an Chancen und gehen deshalb bewusst

Risiken für wirtschafts- und gesellschaftsrelevante Erfolge ein.• Wir entwickeln Projekte auch an den Nahtstellen zwischen Wirtschaft und ande-

ren Bereichen wie Gesundheit, Kultur, Tourismus oder Umwelt. So schaffen wir Grundvoraussetzungen für ein wirtschafts- und menschenorientiertes Handeln.

• Wir fördern und fordern selbstverantwortliches Handeln – auch von uns selbst. Deshalb geben wir allen MitarbeiterInnen Freiräume und leben eine offene Dis-kussionskultur.

• Wir leben nach innen und außen ein Unternehmen.

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Die Dienstleistungen der SFG unterstützen steirische Unternehmen bei der Beschleuni-gung ihres wirtschaftlichen Erfolges. Mehr als 25.000 Betriebe mit (Stamm-)Sitz in der Steiermark sind direkte Zielgruppe der SFG, insbesondere in den Bereichen gewerbliche und industrielle Produktion, Handwerk, Handel und unternehmensbezogene Dienst-leistung. Laut Wirtschaftsförderungsgesetz nicht von der SFG betreut werden Unterneh-men aus den Sparten Gastronomie und Tourismus sowie Verkehr.

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbHNikolaiplatz 2

8020 GrazTel.: +43 316 7093-0Fax +43 316 7093-93E-Mail: [email protected]

NOTIZEN:

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10.2 Steirischer Bildungsscheck

Der Bildungsscheck ist für in Ausbildung stehende Lehrlinge, aber auch noch bis 5 Jahre nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung gültig. Er richtet sich an Personen, die Kurse besuchen, die eine berufs-bezogene Höherqualifizierung anstreben und ihren or-dentlichen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark haben.

Wie hoch ist die Unterstützung?• die Gesamtförderung beträgt maximal Euro 500,– pro Lehrabschluss bzw. Lehre• gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kurskosten; die Kosten müssen pro Kurs

mindestens Euro 200,– betragen• der Bildungsscheck kann auch für mehrere Kurse bis zu einer Gesamtförderung in

Höhe von Euro 500,– pro Lehrabschluss bzw. Lehre in Anspruch genommen wer-den

Wie wird der Bildungsscheck beantragt?1. nach Absolvierung eines Kurses muss der vollständig ausgefüllte Antrag binnen

drei Monaten mit allen notwendigen Unterlagen an die unten angegebene Adres-se geschickt werden

2. bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen wird der Förderungs-beitrag direkt auf das bekannt gegebene Konto überwiesen Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.

Für weitere Fragen:

Frau FrühwaldTelefon: 0316 / 877-7914

Fax: 0316 / 877-5165E-Mail: [email protected]

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Fachabteilung 14 Wirtschaft und ArbeitNikolaiplatz 3, 8020 Graz

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10.3 Steuerliche Absetzmöglichkeiten

Die Möglichkeit steuerlicher Absetzung besteht zum Beispiel bei:

• Kursgebühren• Fachbücher / Fachunterlagen• Fahrtspesen (Fahrtenbuch über alle getätigten Fahrten ist zu führen – Dauer, Beginn, Ziel,

Zweck und Ende jeder einzelnen Fahrt sind anzugeben, € 0,42/Kilometer, absetz-bar unter Werbungskosten, Obergrenze liegt bei 30 000 km)

• weiters z. B. PC / Taschenrechner, die zum Zwecke der Weiterbildung angeschafft werden.

• …Der jeweilige zuständige Finanzbeamte entscheidet über jeden Absetzposten individu-ell, deshalb können keine genaueren Angaben gemacht werden.

Was sind Werbungskosten?Werbungskosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusam-menhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. Bestimmte Werbungskosten, wie bei-spielsweise Pflichtversicherungsbeiträge, Kammerumlagen und Wohnbauförderungs-beiträge, werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Das Service-Entgelt für die e-card ist ebenfalls ein Pflichtbeitrag und wird bei der Lohn-verrechnung automatisch berücksichtigt.

Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Das Pendlerpauschale können Sie bei Ihrem Arbeitgeber durch eine Erklärung mit dem Formular L 34 geltend machen. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie es jederzeit bei der Arbeitnehmerveranlagung nachholen. Weitere Werbungskosten können Sie nachträglich beim Finanzamt im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beanspruchen.

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Was ist bei Werbungskosten grundsätzlich zu beachten?Prinzipiell müssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Fahrtenbuch) belegt werden können. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung.

TIPP:

Bitte legen Sie Ihrer Erklärung keine Belege bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.

NOTIZEN: