Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it...

10
Landesamt für Bergbau, Geologie und Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Rohstoffe Brandenburg Merkblatt Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken gemäß § 7 BBergG Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) benötigt für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages nachfolgend aufgeführte Angaben und Unterlagen: 1. Antrag 11-fache Ausfertigung des Antrags unter Einhaltung der Gliederung. Der Antrag muss vom Antragsteller, bei juristischen Personen vom/von den Vertretungsberechtigten, eigenhändig unterschrieben sein. Die 1. Ausferti- gung des Antrages ist für das LBGR bestimmt. Für diese Ausfertigung sind sämtliche Nachweise grundsätzlich als Originale oder als original begl. Kopien vorzulegen, für die weiteren Antragsausfertigungen sind somit Kopien ausreichend. 2. Angaben zur Person des Antragstellers Juristische Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften Firmenbezeichnung und -sitz Darstellung der Firma aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate; nur für 1. Ausfertigung des Antrags) Gesellschaftervertrag (bei in Gründung befindlicher Gesellschaften) Darstellung der Geschäftsführung (zur Vertretung berechtigte Personen) Natürliche Personen Namen, Vornamen; ständiger Wohnsitz Geburtsdatum Beruf Gewerbeanmeldung (nur für 1. Ausfertigung des Antrags) 3. Bezeichnung der Bodenschätze Genaue Bezeichnung der Bodenschätze, die aufgesucht werden sollen (§ 11 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 BBergG). 4. Karte Die Art der Darstellung und Ausgestaltung der Karte ist gem. der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553) vorzunehmen. Die Karte soll in Abhängigkeit von der Größe des Feldes auf Grundlage einer aktuellen amtlichen topographischen Karte des Landes Brandenburg im Maßstab 1 : 25 000, 1 : 50 000 oder 1 : 100 000 angefertigt werden; wenn die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit es erfordern, kann auch der Maßstab 1 : 10 000 Anwendung finden. Das Feld ist gem. § 4 Abs. 7 durch geradlinig verbundene Eckpunkte begrenzt darzustellen. Die Feldeseckpunkte sind in Gauß-Krüger-Bessel-Koordinaten des Lagesystems RD 83 festzulegen.

Transcript of Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it...

Page 1: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

Landesamt für Bergbau, Geologie und

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Rohstoffe Brandenburg

Merkblatt

zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze

zu gewerblichen Zwecken gemäß § 7 BBergG

Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Bestimmungedes Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletgeändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). DaLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) benötigt für die Bearbeitundes Erlaubnisantrages nachfolgend aufgeführte Angaben und Unterlagen:

1. Antrag 11-fache Ausfertigung des Antrags unter Einhaltung der Gliederung. Der

Antrag muss vom Antragsteller, bei juristischen Personen vom/von deVertretungsberechtigten, eigenhändig unterschrieben sein. Die 1. Ausfergung des Antrages ist für das LBGR bestimmt. Für diese Ausfertigung sinsämtliche Nachweise grundsätzlich als Originale oder als original begKopien vorzulegen, für die weiteren Antragsausfertigungen sind somit Kopieausreichend.

2. Angaben zur Person des Antragstellers Juristische Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften

Firmenbezeichnung und -sitz Darstellung der Firma aktueller Handelsregisterauszug

(nicht älter als drei Monate; nur für 1. Ausfertigung des Antrags) Gesellschaftervertrag (bei in Gründung befindlicher Gesellschaften) Darstellung der Geschäftsführung

(zur Vertretung berechtigte Personen) Natürliche Personen

Namen, Vornamen; ständiger Wohnsitz Geburtsdatum Beruf Gewerbeanmeldung (nur für 1. Ausfertigung des Antrags)

3. Bezeichnung der Bodenschätze Genaue Bezeichnung der Bodenschätze, die aufgesucht werden sollen

(§ 11 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 BBergG).

4. Karte Die Art der Darstellung und Ausgestaltung der Karte ist gem. d

Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlage(UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553) vorzunehmeDie Karte soll in Abhängigkeit von der Größe des Feldes auf Grundlage einaktuellen amtlichen topographischen Karte des Landes Brandenburg iMaßstab 1 : 25 000, 1 : 50 000 oder 1 : 100 000 angefertigt werden; wendie Lesbarkeit und Übersichtlichkeit es erfordern, kann auch der Maßstab : 10 000 Anwendung finden. Das Feld ist gem. § 4 Abs. 7 durch geradlinverbundene Eckpunkte begrenzt darzustellen. Die Feldeseckpunkte sind Gauß-Krüger-Bessel-Koordinaten des Lagesystems RD 83 festzulegen.

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

n zt s g

n ti-d l. n

er n n. er m n

1 ig in

Page 2: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

- 2 -

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Inhalt der Karte Titel

Art und Namen der Berechtigung Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht Lage des Feldes (Landkreis, Gemeinde) Die Feldeseckpunkte sind in einer Tabelle aufzuführen Angabe des Flächeninhalts des Feldes (der Flächeninhalt ist aus den Koor-

dinaten der Eckpunkte unter Berücksichtigung der Projektionsverzerrung zu berechnen und auf volle hundert Quadratmeter abgerundet anzugeben)

Maßstab Anfertigungsvermerk (Ort, Datum und Originalunterschrift dessen, der die

Karte angefertigt hat; Name des Anfertigenden in Klarschrift, ggf. mit Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur").

Felddarstellung Eintragung der Feldeseckpunkte auf der Karte mit fortlaufender

Nummerierung im Uhrzeigersinn; gradlinige Verbindung der Eckpunkte Innerhalb der Feldesbegrenzung sind die Bezeichnung der Feldeseckpunkte,

der Berechtigung (Feldesname), die Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht, einzutragen.

Alle Eintragungen sind in schwarz vorzunehmen. Die Feldesgrenzen sind auf der Innenseite rot (Karmin) anzulegen

Die Nummern der Feldeseckpunkte, die Bezeichnung der Bergbauberech-tigung und der Bodenschätze sind rot (Karmin) zu unterstreichen.

Die beiliegende Anlage ist Bestandteil dieses Merkblattes und zeigt eine Musterkarte für die zeichnerische Darstellung des Feldes.

5. Verpflichtungen des Antragstellers Der Antragsteller muss sich gegenüber d. LBGR verpflichten, die Ergebnisse

der Aufsuchung unverzüglich nach Ihrem Abschluss, spätestens beim Erlöschen der Erlaubnis, auf Verlangen bekanntzugeben (vgl. § 11 Nr. 4).

Wird eine Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken oder eine Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung beantragt, muss sich der Antragsteller verpflichten, auf Verlangen der zuständigen Behörde Inhaber von Bergbauberechtigungen nach Maßgabe des § 11 Nr. 5 an der Aufsuchung im beantragten Feld zu beteiligen.

6. Arbeitsprogramm Das vorgelegte Arbeitsprogramm stellt im Hinblick auf die Vorrangregelung nach § 14 Abs. 2 ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis dar.

Darstellung der Aufsuchungsarbeiten Der Grundsatz des Lagerstättenschutzes muss gewährleistet sein, damit eine übermäßige Feldesgröße verhindert wird. Daher hat das Arbeitsprogramm (§ 11 Nr. 3) der geplanten Feldesgröße Rechnung zu tragen und sollte eine sinnvolle und planmäßige Aufsuchung im gesamten beantragten Feld beinhalten. Darin muss dargelegt werden, dass die vorgesehenen Aufsuchungsarbeiten hinsichtlich - Art, Umfang und Zweck für die Erkundung der vermuteten Lagerstätte aus- reichend sind und in einem - angemessenen Zeitraum durchgeführt werden. Die für eine sachgerechte Untersuchung der vermuteten Lagerstätte notwendigen Arbeiten sind in dem dafür erforderlichen Umfang und die entsprechenden Explorationsverfahren, unter Angabe des vermuteten Inhalts, der Teufenlage sowie der Beschaffenheit/Qualität der Lagerstätte und der technischen Gewinnbarkeit

Page 3: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

- 3 -

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

der vermuteten Bodenschätze, hinreichend zu beschreiben (falls bereits bekannt, sind die geplanten Bohrlochansatzpunkte nach Lage und Teufe in einer weiteren Übersichtskarte darzustellen). Sofern der Antragsteller in einem beantragten Feld zu einem früheren Zeitpunkt Aufsuchungsarbeiten durchgeführt hat bzw. ihm Arbeiten Dritter zur Verfügung stehen, ist auf diese Arbeiten im Antrag Bezug zu nehmen.

Zeitraum der Aufsuchungsarbeiten In Abhängigkeit vom voraussichtlichen zeitlichen Ablauf der Aufsuchung ist der Zeitraum anzugeben, für den die Erlaubnis beantragt wird (Befristung). Gemäß § 16 Abs. 5 darf ein Zeitraum von 5 Jahren nicht überschritten werden. Die Laufzeit kann jedoch, soweit es für eine ordnungsgemäße Aufsuchung erforderlich ist, verlängert werden.

Technische Leistungsfähigkeit - Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte und welche technische

Ausrüstung der Antragsteller für die Ausführung des Vorhabens verfügen wird und Beschreibung der Maßnahmen des Antragstellers zur Gewährleistung der planmäßigen Aufsuchung im Erlaubnisfeld

- Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein kompetentes Unternehmen mit der Aufsuchung beauftragt wird oder Beschreibung der bergbaulichen Tätigkeiten des Antragstellers in den letzten fünf Jahren.

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

7. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zu den voraussichtlichen Kosten - für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und Auswertung der Erkundungs-

ergebnisse, - für das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche, - für Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, die überwiegend einer der

der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Tätigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind sowie für weitere damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erforderlichen finanziellen Mittel.

Glaubhaftmachung Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten für das geplante Vorhaben ist glaubhaft zu machen, dass die für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (gem. § 2 Abs. 1) erforderlichen Mittel aufgebracht werden können. Das kann geschehen durch Angaben darüber, inwieweit die Aufwendungen aus Eigenmitteln, aus Krediten oder Zuschüssen der öffentlichen Hand finanziert werden mit der Erklärung, dass die Mittel auch für die Wiedernutzbar-machung der Oberfläche verfügbar sind. Unter Beachtung der voraussichtlichen Aufsuchungskosten sind dazu Bankauskünfte, Kreditzusagen, Bilanzen u.a. (§ 11 Nr. 7) im Original oder als original begl. Kopien beizufügen (nur für die 1. Ausfertigung).

Das LBGR behält sich vor, jederzeit weitergehende Angaben und Unterlagen zum Erlaubnisantrag einzufordern.

Für weitere Auskünfte zum Merkblatt steht Ihnen Herr Hackl (Tel.: 0355/48640-430, E-Mail: jü[email protected]) oder Herr Gerber (Tel.: 0355/48640-431; E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. #

Stand: 01. März 2006

Page 4: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

Landesamt für Bergbau, Geologie und

Rohstoffe Brandenburg

Merkblatt

zum Antrag auf Erteilung einer Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung ode

die Beteiligung Dritter an einer Erlaubnis oder Bewilligung

gemäß § 22 BBergG Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Bestimmungen dBundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geänddurch Artikel 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I. S. 1818). Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) benötigt die Bearbeitung des Zustimmungsantrages nachfolgend aufgeführte Angaben uUnterlagen: 1. Antrag

1-fache Ausfertigung des Antrags: Der Antrag muss vom Inhaber der Bergbauberechtigung, bei juristischPersonen vom/von den Vertretungsberechtigten, eigenhändig unterschriebsein. Sämtliche Nachweise sind grundsätzlich als Originale oder als originbegl. Kopien vorzulegen.

2. Vertrag Dieser muss enthalten:

Unterschriften des Inhabers der Bergbauberechtigung und der übernehmend bzw. beteiligten Person; Ausstellungsdatum und –ort

Genaue Bezeichnung der übertragenen Bergbauberechtigung geBerechtsamsurkunde des OLB/LBB/LBGR

Zeitpunkt der Übertragung der Bergbauberechtigung Erklärung, dass alle Bedingungen der Berechtsamsurkunde von der Person

auf welche die Bergbauberechtigung übertragen bzw. die beteiligt wurdzukünftig eingehalten werden

Im Falle der Beteiligung Dritter ist der Umfang der %-Beteiligung anzugeben

3. Angaben zur übernehmenden bzw. beteiligten Person/en

Juristische Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften Firmenbezeichnung und -sitz Darstellung der Firma aktueller Handelsregisterauszug

(nicht älter als drei Monate; nur für 1. Ausfertigung des Antrags) Gesellschaftervertrag (bei in Gründung befindlicher Gesellschaften) Darstellung der Geschäftsführung

(Benennung der zur Vertretung berechtigten Personen)

Natürliche Person/en Namen, Vornamen; ständiger Wohnsitz Geburtsdatum Beruf Gewerbeanmeldung (nur für 1. Ausfertigung des Antrags)

r

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

es ert

für nd

en en al

en

m.

, e,

Page 5: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

- 2 -

4. Verpflichtungserklärung (gilt nur für die Übertragung einer Erlaubnis)

Der zukünftige Rechtsinhaber muss sich gegenüber dem Landesamt ver- pflichten, die Ergebnisse der Aufsuchung unverzüglich nach ihrem Abschluspätestens beim Erlöschen der Erlaubnis, der zuständigen Behörde Verlangen bekanntzugeben.

Im Falle der Übertragung einer Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken oeiner Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung, muss sich die übernehmePerson verpflichten, auf Verlangen des Landesamtes den Inhaber eBergbauberechtigung nach Maßgabe des § 11 Nr. 5 an der Aufsuchungerteilten Feld zu beteiligen oder sich dabei vertreten zu lassen.

5. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zu den voraussichtlichen Kosten - für eine ordnungsgemäße Aufsuchung und Auswertung der Erkundungs-

ergebnisse, bzw. für eine ordnungsgemäße Gewinnung - für das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche, - für Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, die überwiegend einer de

der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Tätigkeiten dienen oder zu diebestimmt sind sowie für weitere damit im Zusammenhang stehenTätigkeiten erforderlichen finanziellen Mittel.

Glaubhaftmachung Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten für das Vorhabenglaubhaft zu machen, dass die für eine ordnungsgemäße Aufsuchung bGewinnung und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (gem.Abs. 1) erforderlichen Mittel aufgebracht werden können. Das kann geschedurch Angaben darüber, inwieweit die Aufwendungen aus Eigenmitteln, Krediten oder Zuschüssen der öffentlichen Hand finanziert werden mit Erklärung, dass die Mittel auch für die Wiedernutzbar-machung der Oberfläverfügbar sind. Unter Beachtung der angegebenen voraussichtlichen Aufsuchungs- bGewinnungskosten sind Bankauskünfte, Kreditzusagen, Bilanzen u.a. (§Nr. 7) im Original oder als original begl. Kopien vorzulegen (nur für dieAusfertigung).

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg behält sich vor, jederweitergehende Angaben und Unterlagen zum Zustimmungsantrag einzufordern. Für weitere Auskünfte zum Merkblatt steht Ihnen Herr Hackl (Tel.: 0355/48640-430, E-Mail: jü[email protected]) oder Herr Gerber (Tel.: 0355/48640-431;E-Mail: [email protected]) zur Verfügung.

Stand: 01. Dezember 2005

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

ss, auf

der nde iner im

r nen den

ist zw.

§ 2 hen aus der che

zw. 11 1.

zeit

Page 6: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

Landesamt für Bergbau, Geologie und

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung

Rohstoffe Brandenburg

Merkblatt s

zum Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

gemäß § 8 BBergG

Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die entsprechenden Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310)), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) benötigt für die Bearbeitung des Bewilligungsantrages nachfolgend aufgeführte Angaben und Unterlagen:

1. Antrag 11-fache Ausfertigung des Antrags unter Einhaltung der Gliederung. Der

Antrag muss vom Antragsteller, bei juristischen Personen vom/von den Vertretungsberechtigten, eigenhändig unterschrieben sein. Die 1. Ausferti-gung des Antrages ist für das LBGR bestimmt. Für diese Ausfertigung sind sämtliche Nachweise grundsätzlich als Originale oder als original begl. Kopien vorzulegen, für die weiteren Antragsausfertigungen sind somit Kopien ausreichend.

2. Angaben zur Person des Antragstellers Juristische Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften

Firmenbezeichnung und -sitz Darstellung der Firma

aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate; nur für 1. Ausfertigung des Antrags) Gesellschaftervertrag (bei in Gründung befindlichen Gesellschaften) Darstellung der Geschäftsführung

(zur Vertretung berechtigte Personen) Natürliche Personen

Namen, Vornamen; ständiger Wohnsitz Geburtsdatum Beruf Gewerbeanmeldung (nur für 1. Ausfertigung des Antrags)

3. Bezeichnung der Bodenschätze Genaue Bezeichnung der Bodenschätze, die gewonnen werden sollen

(§ 11 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 BBergG).

4. Lageriss Die Art der Darstellung und Ausgestaltung des Lagerisses ist gem. der

Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553) vorzunehmen. Der Lageriss soll in Abhängigkeit von der Größe des Feldes auf Grundlage einer aktuellen amtlichen topographischen Karte im Maßstab 1 : 25 000, 1 : 50 000 oder 1 : 100 000 angefertigt werden; wenn die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit es erfordern, kann auch der Maßstab 1 : 10 000 Anwendung finden. Das Feld ist gem. § 4 Abs. 7 durch geradlinig verbundene Eckpunkte begrenzt darzustellen. Die Feldeseckpunkte sind in Gauß-Krüger-Bessel-Koordinaten des Lagesystems RD 83 festzulegen.

Page 7: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

- 2 -

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung

Inhalt des Lagerisses Titel

Art und Namen der Berechtigung Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht Lage des Feldes (Landkreis, Gemeinde) Angabe des Flächeninhalts des Feldes (der Flächeninhalt ist aus den K

dinaten der Eckpunkte unter Berücksichtigung der Projektionsverzerrunberechnen und auf volle hundert Quadratmeter abgerundet anzugeben

Maßstab Anfertigungsvermerk (Ort, Datum und Originalunterschrift dessen, der

Lageriss angefertigt hat; Name des Anfertigenden in Klarschrift, ggfZusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieu

Felddarstellung Eintragung der Feldeseckpunkte auf dem Lageriss mit fortlaufe

Nummerierung im Uhrzeigersinn; gradlinige Verbindung der Eckpunkte Innerhalb der Feldesbegrenzung sind die Bezeichnung der Feldeseckpun

der Berechtigung (Feldesname), die Bodenschätze, auf die sich der Anbezieht, einzutragen.

Alle Eintragungen sind in schwarz vorzunehmen. Die Feldesgrenzen sindder Innenseite rot (Karmin) anzulegen

Die Nummern der Feldeseckpunkte, die Bezeichnung der Bergbaubertigung und der Bodenschätze sind rot (Karmin) zu unterstreichen.

Koordinaten der Feldeseckpunkte Die Feldeseckpunkte sind in einer Tabelle aufzuführen.

Fundstellen der Bodenschätze Die Stellen, an denen die Bodenschätze entdeckt wurden, sind nach Lund Teufe im Lageriss genau anzugeben. Die Fundstellen sind koordinzu bestimmen und in einer Tabelle aufzuführen. Hierbei ist von Festpunder Landesvermessung auszugehen. Liegen die Fundstellen nicht anOberfläche, ist Ihre Lage auch in einem Schnitt darzustellen.

Die beiliegende Anlage ist Bestandteil dieses Merkblattes und zeigt eiMusterlageriss für die zeichnerische Darstellung des Feldes.

5. Gewinnbarkeit der Bodenschätze Darstellung der Lagerstättenstruktur und Beschreibung der geologisch

Situation innerhalb des beantragten Bewilligungsfeldes (Angaben Inhalt, Beschaffenheit/Qualität und Teufenlage der Lagerstätte).

Untersuchungs- und Analysenergebnisse Nachweisführung, dass die entdeckten Bodenschätze nach ihrer Lage

Beschaffenheit technisch gewinnbar sind (Begründung für die Abgrenzdes Feldes).

Angaben über die evtl. Mitgewinnung anderer Bodenschätze

6. Arbeitsprogramm Darstellung der Gewinnungsarbeiten

Das Arbeitsprogramm (§ 11 Nr. 3) soll der beantragten FeldesgrRechnung tragen und eine sinnvolle und planmäßige Gewinnunggesamten beantragten Feld beinhalten. Es muss dargelegt werden, dastechnische Durchführung der Gewinnung hinsichtlich Art und Umfang sodie danach erforderlichen Einrichtungen ausreichend sind und Gewinnung in einem angemessenen Zeitraum aufgenommen (§ 18 Nund durchgeführt wird. Dazu sind in zeitlich gestaffelter Form vorgesehenen Planungsschritte in einem Ablaufdiagramm und voraussichtliche Abbaufolge in einer Übersichtskarte darzustellen. Ggf

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

oor- g zu )

den . mit r").

nder kte, trag

auf

ech-

age ativ

kten der

nen

en zum

und ung

öße im

s die wie die

r. 3) die die

.

Page 8: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung

- 3 -

Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung

angrenzende Aufsuchungs- und/ oder Gewinnungsvorhaben sind anzu- geben. Es wird darauf hingewiesen, dass das vorgelegte Arbeitsprogramm ewesentliches Kriterium für die Entscheidung über die Erteilung darstellt undaher vom Antragsteller konkret und detailliert beschrieben werden sollte. diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Vorrangregelung nac§ 14 Abs. 2 verwiesen.

Zeitraum der Gewinnungsarbeiten In Abhängigkeit vom voraussichtlichen zeitlichen Ablauf der Gewinnung der Zeitraum anzugeben, für den die Bewilligung beantragt wird (BefristungGemäß § 16 Abs. 5 wird die Bewilligung für eine der Durchführung dGewinnung im Einzelfall angemessenen Frist erteilt. Dabei dürfen 50 Jahnur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für dGewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist (einVerlängerung bis zur voraussichtlichen Erschöpfung des Vorkommens bordnungs- und planmäßiger Gewinnung ist zu gegebener Zeit möglich).

Technische Leistungsfähigkeit - Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte und welche technisch

Ausrüstung der Antragsteller für die Ausführung des Vorhabens verfügewird, oder Beschreibung der Maßnahmen des Antragstellers zGewährleistung einer optimalen Nutzung der der Bewilligung zugrundliegenden Lagerstätte

- Erklärung, aus der hervorgeht, dass ein kompetentes Unternehmen mit dGewinnung beauftragt wird oder Beschreibung der bergbaulicheTätigkeiten des Antragstellers in den letzten fünf Jahren.

7. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zu den voraussichtlichen Kosten - für eine ordnungsgemäße Gewinnung - für das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche, - für Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, die überwiegend einer d

der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Tätigkeiten dienen oder zdienen bestimmt sind sowie für weitere damit im Zusammenhanstehenden Tätigkeiten erforderlichen finanziellen Mittel.

Glaubhaftmachung Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten für das geplanVorhaben ist glaubhaft zu machen, dass die für eine ordnungsgemäßGewinnung und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (gem§ 2 Abs. 1) erforderlichen Mittel aufgebracht werden können. Das kangeschehen durch Angaben darüber, inwieweit die Aufwendungen auEigenmitteln, aus Krediten oder Zuschüssen der öffentlichen Hand finanziewerden mit der Erklärung, dass die Mittel auch für die Wiedernutzbamachung der Oberfläche verfügbar sind. Unter Beachtung der voraussichtlichen Gewinnungskosten sind dazBankauskünfte, Kreditzusagen, Bilanzen u.a. (§ 11 Nr. 7) im Original odals original begl. Kopien beizufügen (nur für die 1. Ausfertigung).

Das LBGR behält sich vor, jederzeit weitergehende Angaben und Unterlagen zuBewilligungsantrag einzufordern.

Für weitere Auskünfte zum Merkblatt steht Ihnen Herr Hackl (Tel.: 0355/48640-430E-Mail: jü[email protected]) oder Herr Gerber (Tel.: 0355/48640-43E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. #

Stand: 01. März 2006

in d In h

Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohstoffe

Brandenburg

ist ).

er re ie e ei

e n

ur e

er n

er u g

te e .

n s rt r-

u er

m

, 1;

Page 9: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung
Page 10: Merkblatt - Brandenburg...Karte angefertigt hat; Nam e des Anfert igenden in Klarschrift, ggf. m it Zusatz "Markscheider" oder "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur"). Felddarstellung