Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender...

15
Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Transcript of Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender...

Page 1: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Feuerwehr Heidelberg

Abteilung Vorbeugender Brandschutz

Juli 2014

Feuerwehr

ehr Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Page 2: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 2

Feuerwehr

ehr

Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Dieses Merkblatt dient als Vorgabe bei der Ausfertigung von Feuerwehrplänen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Heidelberg. Feuerwehrpläne sind entsprechend der DIN 14095 zu erstellen, darüber hinaus sind die zusätzlichen Vorgaben der Feuerwehr Heidelberg zu beachten und aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind kein Teil der Feuerwehrpläne, können aber bei Bedarf von der Feuerwehr zusätzlich angefordert werden: Brandschutzordnungen, Betriebliche Gefahrenabwehr- und Notfallplanungen, Flucht- und Rettungswegepläne und Bestuhlungspläne. Meldergruppenpläne (Laufkarten) einer Brandmeldeanlage müssen unabhängig von den Feuerwehrplänen vom Betreiber vorgehalten werden. Der Planersteller ist gehalten, sich im Zuge der Entwurfserstellung der Feuerwehrpläne, mit der Feuerwehr Heidelberg, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, in Verbindung zu setzen. In einem Projektgespräch können dann alle erforderlichen Informationen eingeholt beziehungsweise zusätzlichen Anforderungen geklärt werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN 14095 ist der Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand zu halten. Dies bedeutet dass bei Veränderungen am Objekt, baulich oder nutzungsbedingt, der Feuerwehrplan sofort zu aktualisieren ist. Mindestens alle 2 Jahre hat der Betreiber den Plan von einer sachkundigen Person prüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Die Feuerwehr setzt voraus, dass der Planersteller zum Zeitpunkt der Bauabnahme die Pläne vor Ort auf wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft hat, bevor diese der Feuerwehr zur Freigabe vorgelegt werden. Von der Feuerwehr werden die Pläne auf Plausibilität und Vollständigkeit entsprechend der vorliegenden objektbezogenen Kenntnisse kontrolliert.

Page 3: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 3

Feuerwehr

ehr

Inhaltsverzeichnis

1. Begriffsbestimmungen und Zweck .................................................................................................. 4

2. Gestaltung der Feuerwehrpläne ..................................................................................................... 5

2.1 Allgemeine Anforderungen ..................................................................................................... 5

2.2 Ausführung der Pläne .............................................................................................................. 5

2.3 Bestandteile des Feuerwehrplans ........................................................................................... 6

2.3.1 Objektbeschreibung ........................................................................................................ 6

2.3.2 Übersichtsplan ................................................................................................................. 6

2.3.3 Geschossplan ................................................................................................................... 6

2.3.4 Umgebungsplan ............................................................................................................... 7

2.3.5 Ergänzungspläne .............................................................................................................. 7

2.3.6 Sonderpläne .................................................................................................................... 7

2.3.7 Gefahrstoffpläne ............................................................................................................. 8

2.4 Planinhalte ............................................................................................................................... 9

2.4.1 Schriftfeld Feuerwehrplan ............................................................................................... 9

2.4.2 Übersichtsfeld .................................................................................................................. 9

2.4.3 Miniplan ........................................................................................................................... 9

2.4.4 Legende ........................................................................................................................... 9

2.4.5 Graphische Geschossdarstellung ..................................................................................... 9

3. Genehmigung und Übergabe der Pläne ........................................................................................ 10

4. Einzuhaltende Vorschriften ........................................................................................................... 11

4.1 Gesetze/ Verordnungen ........................................................................................................ 11

4.2 Normen .................................................................................................................................. 11

4.3 Örtliche Vorgaben ................................................................................................................. 11

5. Kontakt .......................................................................................................................................... 12

6. Anlagen .......................................................................................................................................... 13

6.1 Übersichtsplan (Beispiel) ....................................................................................................... 13

6.2 Geschossplan (Beispiel) ......................................................................................................... 14

6.3 Sonderplan (Beispiel) ............................................................................................................. 15

Page 4: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 4

Feuerwehr

ehr

1. Begriffsbestimmungen und Zweck

Nach § 15 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg sind bauliche Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass der Ausbreitung von Schadensfeuern vorgebeugt wird, und dass im Brandfalle wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von Gebäuden, Anlagen und Lagerstätten müssen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um einen wirkungsvollen Feuerwehr- und Rettungseinsatz sicherzustellen. Entscheidend für eine effektive Gefahrenabwehr ist die klar strukturierte Erschließung der Grundstücke und Gebäude. Planunterlagen dienen dem Zweck, die fehlende Ortskenntnis zu ersetzen sowie über die Infrastruktur ( Verkehrswege, Ver- und Entsorgung, potenzielle Gefahren, Brandschutzvorkehrungen, etc. ) der Objekte Auskunft zu geben. Sie dienen ferner der Feuerwehr zur strategischen Einsatzplanung und im Ereignisfall der Einsatzleitung zur schnellen Lagebeurteilung hinsichtlich der räumlichen Schadensauswirkungen. Die DIN 14095 (Feuerwehrpläne) legt grundsätzlich Form und Inhalt der Pläne fest, zusätzlich sind in der DIN 14034 die zu verwendenden Plan- bzw. Bildzeichen beschrieben. Da in diesen Normen nicht alle erforderlichen Angaben, Farben, Zeichen und Symbole zu finden sind, wurden in Anlehnung an die “Verordnungen über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts“ (Planzeichenverordnung 81) und DIN 4844 “Sicherheitskennzeichnung“ weitergehende Festlegungen für die jeweilige Planausführung getroffen. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde eingefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich grundsätzlich nach deren Lage, Art und Nutzung und wird von der Feuerwehr festgelegt. Bei Objekten mit Brandmeldeanlagen gehören Feuerwehrpläne grundsätzlich zum Anlagensystem. Der Feuerwehrplan besteht mindestens aus folgenden Teilen:

- Objektbeschreibung (siehe 2.3.1) - Übersichtsplan (siehe 2.3.2) - Geschosspläne des Objektes / der Objekte (siehe 2.3.3)

Als Ergänzung können beigefügt werden:

- Umgebungspläne (siehe 2.3.4) - Ergänzungspläne für Raumbereiche mit besonderen Gefahren als Plan mit

spezifischen Hinweisen u. Informationen für die Gefahrenabwehr (siehe 2.3.5) - Sonderpläne zur gesonderten Darstellung von Energieversorgung, Ver- und

Entsorgungsleitungen, Löschwasserrückhaltung (siehe 2.3.6) - Gefahrstoffpläne (siehe 2.3.7)

Art und Anzahl der Pläne sowie die Anzahl der jeweiligen Mehrfertigungen werden im Rahmen des projektbezogenen Gespräches verbindlich festgelegt.

Page 5: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 5

Feuerwehr

ehr

2. Gestaltung der Feuerwehrpläne

2.1 Allgemeine Anforderungen - Der Maßstab der Pläne ist so zu wählen, dass die Darstellung der Feuerwehrpläne

formatfüllend ist. Auf eine genaue bzw. maßstabsgetreue Darstellung kann verzichtet werden.

- Feuerwehrpläne sind mit einem Maßraster zu versehen, mit dessen Hilfe Entfernungen von 10 m abschätzbar sind. Das Maßraster darf nicht durch die Gebäudelinien gelegt werden. Falls erforderlich kann mit Zustimmung der Feuerwehr auch ein anderes Maßraster (z. B. 20 m) gewählt werden.

- Die kartographische Richtung von Feuerwehrplänen ist durch einen “Nordpfeil“ zu kennzeichnen. Die Pläne sind so anzulegen, dass der Anlaufpunkt bzw. der Zugang der Feuerwehr am unteren Blattrand liegt.

- Zur Darstellung baulicher Anlagen sind einfache Linien zu verwenden. Die Außenwände sind als eine durchgehende gleichbreite Linie, die Innenwände sind unabhängig von der Art der Wandausführung (Holz, Glas, Leichtbau, etc.) in halber Stärke der Außenwand darzustellen.

- Angaben zur Raumnutzung sind grundsätzlich im Klartext zu schreiben oder durch graphische Symbole unmissverständlich darzustellen, welche als Legende auf dem Plan selbst erklärt werden.

- Die Gebäude, Räume und Anlagen sind mit der im Betrieb üblichen Nutzungsbezeichnung in die Feuerwehrpläne einzutragen. Abkürzungen sind zu vermeiden.

- Das einmal für die Pläne gewählte Format ist durchgängig anzuwenden. - Die Lage des Objektes muss auf allen Plänen identisch sein. (Ausnahme:

Umgebungsplan) - Besondere Gefahrenzonen sind ggf. detailliert in Ergänzungsplänen darzustellen. - Beschriftungen dürfen den Planinhalt nicht verdecken und sollten gegebenenfalls

nach außen gezogen werden.

2.2 Ausführung der Pläne - Feuerwehrpläne sind im Format DIN A3. Es ist weißes Papier mit einem

Flächengewicht von mindestens 80 g/m zu verwenden. - Feuerwehrpläne sind in Prospekthüllen DIN A3 zu liefern. - Feuerwehrpläne werden im einem Ordner einfach auf A4 gefaltet gelagert. Es muss

bei gefaltetem Plan das Schriftfeld Feuerwehrplan, das Übersichtsfeld und der kleine Lageplan auf der Rückseite zu sehen sein, Heftung linksseitig.

- Bei großflächigen Liegenschaften können mehrere Umgebungs- und Ergänzungspläne erforderlich werden. Die Schnittstellen sowie die Blattbezeichnungen sind auf einem Plan darzustellen; eine vorherige Abstimmung mit der Feuerwehr Heidelberg ist erforderlich.

- Der Feuerwehr müssen Vorabzüge der Pläne zur Prüfung bzw. Änderung/Ergänzung vorgelegt werden. Bei Objekten mit einer Brandmeldeanlage hat dies mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der BMA bzw. Aufschaltung zur Feuerwehrleitstelle zu erfolgen.

Page 6: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 6

Feuerwehr

ehr

2.3 Bestandteile des Feuerwehrplans Folgende Bestandteile sind in jedem Feuerwehrplan vorzusehen: 2.3.1 Objektbeschreibung - Die Objektbeschreibung ist wie in der DIN 14095 Anhang B auszuführen. („Allgemeine

Objektinformationen“ und „Zusätzliche textliche Erläuterungen“) - Das Layout der Objektbeschreibung und der Pläne sollte stimmig sein. - Die digitale Ausführung der Objektbeschreibung muss durch die Feuerwehr änderbar

sein. (Textdatei, kein PDF) 2.3.2 Übersichtsplan - Der Übersichtsplan muss im Maßstab so gewählt werden, dass die Darstellung des

betroffenen Objekts im Plan formatfüllend ist. - Der Übersichtsplan ist grundsätzlich mit einem 20 m oder 50m Maßraster zu versehen,

gegebenenfalls ist ein Achsenkreuz ausreichend. - Zusätzlich zur DIN 14095 sind folgende Angaben erforderlich:

Einfriedungen, Umwehrungen, Zäune.

Löschwasserrückhalteeinrichtungen mit Angaben über die Aufnahmekapazität

Für schwer auffindbare/ zugängliche Räume und Bereiche, die stark untergliedert oder in denen besondere betriebliche Anlagen und/oder Gefahrenpunkte vorhanden sind, müssen Ergänzungspläne erstellt werden, aus denen Details ersichtlich sind. Das gleiche gilt für Räume und Bereiche mit Steuerungstechnik für besondere betriebliche Anlagen (z.B. Sprinklerventile, Absperrvorrichtung, usw.)

2.3.3 Geschossplan - Der jeweilige Geschossplan muss im Maßstab so gewählt werden, dass die Darstellung

des Geschosses im Plan formatfüllend ist. - In den Geschossplänen ist die betrieblicherseits übliche Nutzungs- bzw.

Geschossbezeichnung (z. B. Ebene 01, Zwischengeschoss, Lagerebene, DG) oder die bauliche Geschosszahl (z.B. 2. OG) anzugeben.

- Alle Räume sind neben der Raumnummer entsprechend ihrer Nutzung zu bezeichnen (z.B. Küche, Büro, Schulungsraum, etc.), Flure und Treppenräume sind nur farblich zu kennzeichnen, Treppenraumbezeichnungen sind über dem Geschosssymbol einzutragen.

- Zusätzlich zur DIN 14095 sind folgende Angaben erforderlich:

Akten- und Warenförderanlagen sowie Rohrpostanlagen mit Brandschutzeinrichtungen.

Sind einzelne Räume eines Geschosses oder das ganze Geschoss durch eine Löschanlage geschützt, sind diese Räume/das Geschoss im Plan zu kennzeichnen.

Sämtliche Installationsschächte sind mit farblicher Hinterlegung in rosa Farbton zu kennzeichnen.

Page 7: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 7

Feuerwehr

ehr

Folgende Bestandteile können als Ergänzung dem Feuerwehrplan beigefügt werden: 2.3.4 Umgebungsplan - Bei größeren Gebäudekomplexen ist ein Umgebungsplan, aus denen die einzelnen

Gebäude bzw. Bauteile ersichtlich sind, hinzuzufügen. - Bei größeren Liegenschaften ist für jedes Gebäude eine Ausfertigung des

Umgebungsplans mit den entsprechenden Anfahrtsrouten beizulegen. Das entsprechende Gebäude ist farblich hervorzuheben.

- Es gelten die Vorgaben der DIN 14095. (5.5.1 Umgebungsplan) 2.3.5 Ergänzungspläne - Für schwer auffindbare/ zugängliche Räume und Bereiche, die stark untergliedert oder in

denen besondere betriebliche Anlagen und/oder Gefahrenpunkte vorhanden sind, müssen Ergänzungspläne erstellt werden, aus denen Details ersichtlich sind und die als Anlage dem Lageplan beigefügt werden.

- Das gleiche gilt für Räume und Bereiche in denen Ab- und Zuschaltungen für besondere betriebliche Anlagen (z.B. Sprinklerventile, Gasabsperrvorrichtung, usw.) vorhanden sind.

- Zum besseren Verständnis sollten die Pläne mit beschrifteten Fotos der Räume bzw. Einrichtungen ergänzt werden, z.B. für Sonderlabore.

2.3.6 Sonderpläne - Die Feuerwehr legt anhand der Art, Nutzung und Größe des Objekts bzw. der Objekte

fest, ob ein Sonderplan zu erstellen ist, aus dem die vorhandene Energieversorgung (z.B. Gas, Wasser, Strom, Fernheizung) ersichtlich ist und Einrichtungen/ Anlagen differenziert dargestellt sind.

- Für bauliche Anlagen, die auf Grund ihres Gefahrenpotenzials über besondere Anlagen zur Löschwasserrückhaltung verfügen, ist ein Sonderplan zu erstellen. Hier ist das maximal mögliche Auffangvolumen zu beschreiben. Außerdem sind z.B. Abwasserkanäle auf dem Grundstück sowie Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz bzw. natürliche Gewässer (Vorfluter) einschließlich Absperrvorrichtungen darzustellen.

- Zum besseren Verständnis sollten die Pläne mit beschrifteten Fotos der Räume bzw. Einrichtungen ergänzt werden.

Page 8: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 8

Feuerwehr

ehr

2.3.7 Gefahrstoffpläne - Die Feuerwehr legt anhand des Gefahrenkatasters des Objekts bzw. der Objekte fest, ob

ein Gefahrstoffplan zu erstellen ist, aus dem die besonderen Gefahrenpotenziale ersichtlich sind.

- Die Feuerwehr setzt voraus, dass beim Herstellen, Umgang und Lagern von Gefahrstoffen die sicherheitsrelevanten Vorschriften bezüglich Kennzeichnung von Räumen einschließlich entsprechender Schutzeinrichtungen eingehalten werden.

- Die Erfassung der Gefahrstoffe erfolgt in Zusammenarbeit mit der im Objekt dafür verantwortlichen Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten). Folgende Angaben sind erforderlich:

Art und Menge von Stoffen, von denen eine radioaktive, biologische oder chemische Gefahr durch nichtbestimmungsgemäße Freisetzung oder im Brandfall ausgeht; die Erfassung erfolgt in Tabellenform (MS–Exceltabelle auf CD) und ist auf Datenträger zu bringen; die standardisierte Nomenklatur zur Gefahrenkennzeichnung von Stoffen ist anzuwenden!

Art und Anzahl von Schutzeinrichtungen (z.b. Schleusen, stationäre Löschanlagen, Notduschen, Absaugvorrichtungen)

Ort der Vorhaltung von schriftlichen Sicherheitshinweisen

Farbliche Darstellung von Rohren zur Durchleitung von flüssigen und gasförmigen Medien

Ergänzende Angaben zu Personen mit besonderer Verantwortung (z. B. Betreiber einer Anlage, Sicherheitsingenieur/-beauftragten, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten) sollten gesondert im Format DIN A4 beigefügt werden.

Für Anlagen und Räume mit besonderem Gefährdungspotential (z.B. Galvanik oder Abwasserbehandlungsanlagen) können Ergänzungspläne nach 2.3.5. von der Feuerwehr gefordert werden.

Page 9: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 9

Feuerwehr

ehr

2.4 Planinhalte

Folgende Planinhalte sind vorzusehen: 2.4.1 Schriftfeld Feuerwehrplan - Lage: rechts oben Vorderseite A3 und Rückseite A4 - Inhalt: Schriftzug „Feuerwehrplan“ - Gestaltung: Weiße Schrift auf rotem Grund - Ausführung: Auf allen Plänen 2.4.2 Übersichtsfeld - Lage: rechts unten Vorderseite A3 und Rückseite im einfach gefalteten

Zustand auf A4 - Inhalt: Planbezeichnung (Übersichtsplan, Geschossplan, Umgebungsplan etc)

Geschossbezeichnung (entfällt bei Umgebungs- und Übersichtsplan) Gebäudename Adresse Planungsbüro und Bearbeiter Ausfertigungsdatum Maßstab 10m Maßband (nur bei Geschossplänen)

- Gestaltung: Die Planbezeichnung und die Geschossbezeichnung sind deutlich hervorzuheben

- Ausführung: Auf allen Plänen 2.4.3 Miniplan - Lage: über oder links neben dem Übersichtsfeld auf Vorder- und Rückseite - Inhalt: Verkleinerter Übersichtplan zur schnellen visuellen Erfassung des

Objekts, ggf. mit Hervorhebung des betreffenden Planteils. - Gestaltung: frei - Ausführung: entfällt bei Umgebungs- und Übersichtplänen 2.4.4 Legende - Lage: frei wählbar auf Vorderseite - Inhalt: Nur Farben und Symbole des entsprechenden Plans aufführen - Gestaltung: frei - Ausführung: auf allen Plänen

Folgende Planinhalte können zur Ergänzung beigefügt werden: 2.4.5 Graphische Geschossdarstellung - Lage: frei wählbar auf Vorderseite und auf Rückseite - Inhalt: Sinnvoller Schnitt durch das Gebäude mit allen Geschossen. - Gestaltung: Die Geschosse sind zu bezeichnen, das auf dem Plan gezeigte Geschoss

ist rot auszufüllen.

- Ausführung: Nur nach Abstimmung mit der Feuerwehr bei komplexen Gebäuden.

Page 10: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 10

Feuerwehr

ehr

3. Genehmigung und Übergabe der Pläne

- Der Feuerwehr Heidelberg, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, ist ein Vorabzug aller Bestandteile des Feuerwehrplans zur Prüfung vorzulegen.

- Nach Genehmigung durch die Feuerwehr Heidelberg ist der komplette Plansatz spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme, bzw. bei Objekten mit Brandmeldeanlage zwei Wochen vor der Aufschaltung zur Feuerwehrleitstelle, zu übergeben.

- Ein Plansatz ist in Prospekthüllen A3 in einem roten DIN A4 Ordner 50mm mit Griffloch und Rückentasche der Feuerwehr Heidelberg zu übergeben.

- Die gesamten Planvorlagen sind außerdem auf einem Datenträger (CD oder DVD), als PDF-Datei, der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten erfolgt ausschließlich vertraulich nur für dienstliche Zwecke. Die Datei der Objektbeschreibung muss als Textdatei (z.B. Word-Datei) beigefügt werden um Änderungen und Zusätze durch die Feuerwehr einfügen zu können.

- Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist ein zweiter Plansatz an der Feuerwehranlaufstelle (Feuerwehrinformationszentrale – FIZ) erforderlich.

Page 11: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 11

Feuerwehr

ehr

4. Einzuhaltende Vorschriften

4.1 Gesetze/ Verordnungen - Baugesetzbuch (BauGB) - Landesbauordnung (LBO Baden-Württemberg)

4.2 Normen - DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen - DIN 14675 Brandmeldeanlagen (Muster Laufkarte siehe Anhang K 3, 4) - DIN 14034 Teil 1 – 7 Bildzeichen für das Feuerwehrwesen - DIN 1986 Teil 1 Entwässerungsanlagen für Gebäude - DIN 2425 Teil 3 Planwerke für die Versorgungswirtschaft - DIN 4844 Teil 3 Sicherheitskennzeichnung

4.3 Örtliche Vorgaben

- Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Heidelberg

Page 12: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 12

Feuerwehr

ehr

5. Kontakt 5.1 Adresse Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Baumschulenweg 4 69124 Heidelberg Tel: 06221/ 5821100 Fax: 06221/5821900 5.2 Ansprechpartner Herr Jürgen Jost Tel: 06221/5821030 Mailto: [email protected] Herr Frank Löb Tel: 06221/5821031 Mailto: [email protected] Herr Hans-Peter Sauer Tel: 06221/5821032 Mailto: [email protected] 5.2 Internetadresse für weiteres Informationsmaterial www.Feuerwehr.Heidelberg.de unter Vorbeugender Brandschutz stehen weitere Informationen zur Verfügung.

Page 13: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 13

Feuerwehr

ehr

6. Anlagen 6.1 Übersichtsplan (Beispiel)

Ansicht A4 (zugeklappt im Ordner)

Planinhalte:

Schriftfeld Feuerwehrplan (2.3.1.)

Übersichtsfeld (2.3.2.)

Legende (2.3.4.)

Ansicht A3 (aufgeklappt)

Page 14: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 14

Feuerwehr

ehr

6.2 Geschossplan (Beispiel)

Ansicht A4 (zugeklappt im Ordner)

Planinhalte:

Schriftfeld Feuerwehrplan (2.3.1.)

Übersichtsfeld (2.3.2.)

Miniplan (2.3.3.)

Legende (2.3.4.)

Ansicht A3 (aufgeklappt)

Page 15: Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen · Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Feuerwehr Merkblatt für die Erstellung von ehr Feuerwehrplänen

Seite | 15

Feuerwehr

ehr

6.3 Sonderplan (Beispiel)