Merkblatt für die Produktion von TV-Sponsoring-Instrumenten · im vektorisierten eps-Format und...

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Merkblatt für die Produktion von TV-Sponsoring-Instrumenten 1 Merkblatt für die Produktion von TV-Sponsoring-Instrumenten 1. BILLBOARD / REMINDER Die Sponsornennung in Form eines Billboards vor und/oder nach der Sendung zeigt den Zuschauern auf, dass die Sendung gesponsert wird. Falls die Sendung unterbrochen wird, erfolgt die Ausstrahlung eines Reminders (analog Billboard) vor und/oder nach dem Werbeblock. Billboard-Länge Gemäss Sponsoringvereinbarung Anzahl Sujets Die Anzahl der Sujets ist abhängig vom Ausstrahlungsrhythmus so- wie der Vertragsdauer und wird vom Projektleitenden Sponsoring vorgegeben. SRF: Projektleitende/r SRF Sponsoring RTS: Projektleitende/r RTS Sponsoring RSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira Formen der Sponsornennung Akustisch und/oder visuell. Bitte vorgängig mit dem jeweiligen Pro- jektleitenden abklären, da die Form der Sponsornennung von den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig ist. Sponsorwidmung Jede Sponsornennung muss eine Sponsorwidmung enthalten, die einen eindeutigen Bezug zwischen Sponsor und Sendung herstellt. Das Sponsoringverhältnis muss gegenüber dem Zuschauer transpa- rent gemacht werden. Die Sponsorwidmung hat in der Sprache des Programms zu erfolgen. Beispiele: – Sendungsname + «...mit...» Nur bei SRF erlaubt: – Sendungsname + «...gesponsert von...» – Sendungsname + «...unterstützt von...» – Sendungsname + «...ermöglicht von...» – Sendungsname + «...wird präsentiert von...» Nur bei RSI erlaubt: – Sendungsname + «...gesponsert von...» ( «...sponsorizzata da...» ) – Sendungsname + «...wird präsentiert von...» ( «…è presentata da…» ) Nicht erlaubt bei RTS: – Sendungsname + «...präsentiert von...» («...présenté par...») Nicht erlaubt bei SRF, RTS, RSI: – Sendungsname + «...offeriert von...» («...offert par...» / «...offerto da...») Intro und Outro müssen nicht identisch sein, jedoch immer Bezug zur gesponserten Sendung nehmen. Einblender Im Billboard muss zum Ausdruck kommen, dass die Sendung ge- sponsert ist. Dazu dient zusätzlich der folgende Einblender oben links im Bild: Beispiel: Der korrekte Schriftzug für den Einblender ist als tga-Datei verfüg- bar. Diese Datei kann nur an einem Schnittplatz in das Billboard eingefügt werden! Die Datei kann beim Projektleitenden SRF/RTS Sponsoring angefor- dert oder auf der Admeira Internetseite (Kundenbereich) abgerufen werden. Login: E-Mail: [email protected] Passwort: $pon$orinG Kennzeichnung des Sponsors Die Sponsornennung darf neben dem Sponsor zusätzliche Elemente enthalten. Beispiele: – Firmenemblem – Andere Symbole – Produkte – Dienstleistungen – Adressen * Die oben erwähnten Elemente dienen nur der Ergänzung und kön- nen die Nennung des Sponsors nicht ersetzen. * Bei Internetadressen ist darauf zu achten, dass sie keine verkaufs- fördernden Aussagen (z.B. www.immerbilliger.ch) enthalten. SRF: «TV-Sponsoring» RTS: «Sponsoring TV» RSI: «SPONSOR TV» 1. BILLBOARD / REMINDER ........ 1 2. INSERT ......................................... 4 3. PROMOTIONSTRAILER .......... 5 4. WETTBEWERBE ....................... 5

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Merkblatt für die Produktion von TV-Sponsoring-Instrumenten 1

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Merkblatt für die Produktion von TV-Sponsoring-Instrumenten

1. BILLBOARD / REMINDER

Die Sponsornennung in Form eines Billboards vor und/oder nach der Sendung zeigt den Zuschauern auf, dass die Sendung gesponsert wird. Falls die Sendung unterbrochen wird, erfolgt die Ausstrahlung eines Reminders (analog Billboard) vor und/oder nach dem Werbeblock.

Billboard-LängeGemäss Sponsoringvereinbarung

Anzahl SujetsDie Anzahl der Sujets ist abhängig vom Ausstrahlungsrhythmus so-wie der Vertragsdauer und wird vom Projektleitenden Sponsoring vorgegeben.

SRF: Projektleitende/r SRF SponsoringRTS: Projektleitende/r RTS SponsoringRSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

Formen der SponsornennungAkustisch und/oder visuell. Bitte vorgängig mit dem jeweiligen Pro-jektleitenden abklären, da die Form der Sponsornennung von den gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig ist.

SponsorwidmungJede Sponsornennung muss eine Sponsorwidmung enthalten, die einen eindeutigen Bezug zwischen Sponsor und Sendung herstellt. Das Sponsoringverhältnis muss gegenüber dem Zuschauer transpa-rent gemacht werden. Die Sponsorwidmung hat in der Sprache des Programms zu erfolgen.

Beispiele:– Sendungsname + «...mit...»

Nur bei SRF erlaubt:– Sendungsname + «...gesponsert von...»– Sendungsname + «...unterstützt von...»– Sendungsname + «...ermöglicht von...»– Sendungsname + «...wird präsentiert von...»

Nur bei RSI erlaubt:– Sendungsname + «...gesponsert von...» ( «...sponsorizzata da...» )– Sendungsname + «...wird präsentiert von...» ( «…è presentata da…» )

Nicht erlaubt bei RTS:– Sendungsname + «...präsentiert von...» («...présenté par...»)

Nicht erlaubt bei SRF, RTS, RSI:– Sendungsname + «...offeriert von...» («...offert par...» /

«...offerto da...»)

Intro und Outro müssen nicht identisch sein, jedoch immer Bezug zur gesponserten Sendung nehmen.

EinblenderIm Billboard muss zum Ausdruck kommen, dass die Sendung ge-sponsert ist. Dazu dient zusätzlich der folgende Einblender oben links im Bild:

Beispiel:

Der korrekte Schriftzug für den Einblender ist als tga-Datei verfüg-bar. Diese Datei kann nur an einem Schnittplatz in das Billboard eingefügt werden!

Die Datei kann beim Projektleitenden SRF/RTS Sponsoring angefor-dert oder auf der Admeira Internetseite (Kundenbereich) abgerufen werden.Login:E-Mail: [email protected]: $pon$orinG

Kennzeichnung des SponsorsDie Sponsornennung darf neben dem Sponsor zusätzliche Elemente enthalten.Beispiele:– Firmenemblem– Andere Symbole– Produkte– Dienstleistungen– Adressen *

Die oben erwähnten Elemente dienen nur der Ergänzung und kön-nen die Nennung des Sponsors nicht ersetzen.

* Bei Internetadressen ist darauf zu achten, dass sie keine verkaufs-fördernden Aussagen (z.B. www.immerbilliger.ch) enthalten.

SRF: «TV-Sponsoring»RTS: «Sponsoring TV»RSI: «SPONSOR TV»

1. BILLBOARD / REMINDER ........ 12. INSERT .........................................43. PROMOTIONSTRAILER .......... 54. WETTBEWERBE ....................... 5

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Keine Verkaufsförderung in der SponsornennungDie Sponsornennung darf keine Aussagen und Darstellungen ver-kaufsfördernden Charakters enthalten. Beispiele unzulässige Aus-sagen:

Aussagen zum Preis*:– Ausverkauf– Sonderangebot– Rabatt– Preisangaben (Produkt XYZ für 30 Franken)– Gratis– Für zwei essen, für eines bezahlen

Aufruf zum direkten Kauf / Besuch:– Jetzt oder nie– Sofort bestellbar unter www…– Kommen Sie vorbei– Nur morgen– Nur noch wenige Exemplare– Solange Vorrat– In limitierter Auflage– Nur noch diese Woche

* zulässig sind obligatorische Preisangaben bei Mehrwertdienst-nummern

Rechtliche GrundlagenAls rechtliche Grundlage für die Produktion des Billboards gelten die aktuellen BAKOM-Sponsoringrichtlinien für Radio und Fernsehen, zu finden unter www.bakom.ch (Themen / Radio & Fernsehen / Werbung und Sponsoring / Werbe- und Sponsoringrichtlinien).

Besondere BestimmungenDie Gestaltung des Billboards soll nach Möglichkeit akustisch und visuell an das entsprechende Sendesignet angepasst sein (vor allem bei Unterhaltungssendungen).

ProduktionFür die Billboard-Produktion ist grundsätzlich der Sponsor verant-wortlich (Kosten zu Lasten des Sponsors).

Beispiel eines 10-Sekunden BillboardsDas Billboard wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer produ-ziert. Es ist darauf zu achten, dass in den ersten 4 sowie den letzten 4 Frames keine Widmung gesprochen wird (vgl. Abbildung unten).

Qualität und GestaltungGenerell richtet sich die technische Qualität nach den Empfehlun-gen der EBU bezüglich professioneller Broadcast Technologie. Das Billboard muss je nach Sendeplatz wie folgt angeliefert werden:

HD (High Definition)SRF 1, SRF zwei, SRF info, RTS Un, RTS Deux, RSI LA 1, RSI LA 2

Videoformate in HD:– 1080i /25 (interlaced 50 Halbbilder/sec)

HD-taugliche Produktions- und Ursprungsformate:– HD-Broadcast Kameras mit mindestens 1920 x 1080 Bildpunkten

und 3 Bildsensoren mit Mindestgrösse 1/2“, Aufzeichnung min-destens 50 Mbit/sec

– 35 mm und Super35 Film– Professionelle HD-Filmkameras (z.B. Arri D20, Genesis, Viper, Va-

ricam, Red)– Schnittsysteme wie AVID DNxHD, Final Cut Pro (unkomprimiert

oder DVC Pro HD), Systeme mit minimaler Bitrate von 50 Mbit/sec.

Nicht als HD tauglich eingestuft:– Consumer-HD-Formate (z.B. HDV, AVCHD)– Kameras mit Bildsensoren unter 1/2“

oder weniger als 3 Bildsensoren– Alle Betacam-Formate: SX, Digibeta, IMX etc.

Vor der Billboardproduktion klärt der Sponsor den Sendeplatz sowie die Qualität und Gestaltung ab.

Kontaktpersonen:SRF: Projektleitende/r SRF SponsoringRTS: Projektleitende/r RTS SponsoringRSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

+4 Frames Beginn / Ende –4 Frames

10:0

0:0

0/04

10:0

0:0

9/20

Eine Story ist also ab 0 Sek zu sehen und muss bis 10 Sek abgeschlossen sein.

Achtung: Billboard-Länge kann variieren. (vgl. 1. Billboard / Reminder)

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BildEs sind Kameras mit mindestens drei CCD-Bildsensoren zu verwen-den. Bezüglich Farbraumtoleranzen gilt die EBU-Recommendation R103-2000.

Ton HD (High Definition)Audioformat: PCMSamplingfrequenz: 48kHzQuantisierung: 16 oder 20 Bit bei SD-Produktionen 16 oder 24 Bit bei HD-ProduktionenKanalspurbelegung:Stereo: Audio 1: Sendeton links Audio 2: Sendeton rechts5.1: Audio 3: Sendeton 5.1 L Audio 4: Sendeton 5.1 R Audio 5: Sendeton 5.1 C Audio 6: Sendeton 5.1 LFE Audio 7: Sendeton 5.1 Ls Audio 8: Sendeton 5.1 Rs

Die SRG SSR hält sich bzgl. Audiopegel an die EBU Empfehlung EBU R128 und erwartet eine entsprechende Produktion.

Die wichtigsten Eckwerte daraus:Programme Loudness (fix): -23 LUFS.(Der Wert des Dialnorm-Parameters der Dolby Metadaten muss zur Programme Loudness korrespondieren).

Toleranz Programme Loudness: +/- 1 LUMaximum Permitted True Peak: - 1 dBTP

Loudness Range (LRA): ideal 8..12 LU, toleriert 2..18 LU für normale TV Inhalte haben sich Werte zwischen 8..12 LU bewährt.

Stark verdichtetes Material kann Werte bis zu 2 LU aufweisen, dyna-misches Material bis zu 18 LU und mehr. Mehr als 18 LU sind im Bro-adcastbetrieb aber problematisch und daher zu vermeiden.

Maximum Momentary Loudness Level: offenMaximum Short-term Loudness Level: + 3lufs

SUISADer Sponsor ist verpflichtet das Aufnahmerecht an der Musik beim Komponisten bzw. bei der SUISA zu erwerben und dieses direkt an die SUISA abzugelten. Der Sponsor stellt den jeweiligen Projektlei-tern SRF/RTS/Admeira die entsprechende SUISA-Nummer zu.

Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA)Bellariastrasse 82Postfach 7828038 ZürichTelefon +41 44 485 66 66Telefax +41 44 482 43 33www.suisa.ch

Abnahme StoryboardDer Sponsor stellt das Storyboard inkl. Voice-Over vor der Bill-board-Produktion spätestens 6 Wochen vor der Erstausstrahlung zur Abnahme zu. Diese erfolgt innerhalb von 5 Tagen durch die je-weiligen Projektleiter in inhaltlicher, gestalterischer und rechtlicher Hinsicht.

SRF: Projektleitende/r SRF SponsoringRTS: Projektleitende/r RTS SponsoringRSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

Abnahme BillboardDer Sponsor stellt – basierend auf dem vernehmlassten Storyboard – das hergestellte Billboard inkl. Vertonung bis spätestens 2 Wochen vor Erstausstrahlung zur Abnahme als Movie-Datei zu. Die End ab-nahme erfolgt innerhalb von 5 Tagen durch die jeweiligen Projekt-leiter (siehe Kontaktpersonen oben).

Abnahme SendematerialDas Sendematerial muss mindestens 7 Arbeitstage vor der Erstaus-strahlung angeliefert werden.

Formatmöglichkeiten SRG SSR:MXF OP1A-Datei, Codec XDCAM 50HD 422, 24BIT Stereo nach europäischen Richtlinien R128

Fileformate:Das Austauschfileformat ist MXF OP1A. Die dazu gültigen Stan-dards sind in folgenden Dokumenten beschrieben:

– SMPTE 377M: Material Exchange Format MXF– SMPTE 378M:

Material Exchange Format MXF Operational Pattern 1A– SMPTE 381M:

Mapping MPEG Streams into the MXF Generic Container

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Anlieferung SRFSRF Schweizer Radio und Fernsehen«Name Projektleiter» / SponsoringFernsehstrasse 1 – 48052 Zürich

Übermittlung der Files an SRF via SRG SSR Server zustellen: https://www.vico.srgssr.ch

Der Kunde benötigt ein separates Login, welches bei erstmaliger Anlieferung im Vorfeld (24h vor Anlieferung!) wie folgt bestellt werden muss:Für die Bestellung des Logins bitten wir um eine Mail an [email protected] mit Name Firma, Mailadresse, Telefonnummer, Kontaktperson, Name Sponsor und Name Sendung.

Anlieferung RTSRTS Radio Télévision Suisse«Name Projektleiter» / Sponsoring20, Quai Ernest Ansermet1211 Genève 8

Übermittlung der Files an RTS via Wetransfer, Dropbox oder client FTP an: [email protected], mit Kopie an den Projektleiter Sponsoring RTS

Anlieferung RSIRSI Radiotelevisione Svizzera di lingua italianaCoordinazione Sponsoring TVRoberta Bianchi oder Adriana BockCasella postale6903 Lugano

Übermittlung der Files an RSI via SRG SSR Server zustellen:https://www.vico.srgssr.ch

Der Kunde benötigt ein separates Login, welches bei erstmaliger Anlieferung im Vorfeld (24h vor Anlieferung!) wie folgt bestellt werden muss: Für die Bestellung des Logins bitten wir um eine Mail an Projekt-leitende/r Sponsoring Admeira, mit Name Firma, Mailadresse, Tele-fonnummer, Kontaktperson, Name Sponsor und Name Sendung.

Sobald die Daten hochgeladen sind, bitte eine Info-Mail an [email protected] und ebenfalls an den Projektleitenden Admeira zustellen.

2. INSERTEinblendung des Sponsor-Logos während der gesponserten Sendung.

Beispiel

ErscheinungsformenNichtanimierte Inserts (akustische Signale sind nicht möglich).Nebst dem Identifikationszeichen des Sponsors wird folgender Hin-weis eingeblendet:

SRF: «TV-Sponsoring»RTS: «Sponsoring TV»RSI: «SPONSOR TV»

IdentifikationszeichenSponsorenlogo (ohne Claim)

DauerIntegration des Sponsors während 4 Sekunden

HäufigkeitAbhängig von der Dauer der Sendung, den gesetzlichen Rahmen-bedingungen und der vertraglichen Vereinbarung.

LieferungZustellung des Logos im vektorisierten eps-Format (für RSI als JPG) spätestens 6 Wochen vor der Erstausstrahlung der gesponserten Sendung.

Kontaktpersonen:SRF: Projektleitende/r SRF SponsoringRTS: Projektleitende/r RTS SponsoringRSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

ProduktionErfolgt durch SRF, RTS und RSI. Die Kosten gehen zu Lasten des jewei ligen Senders.

SRF: «TV-Sponsoring»RTS: «Sponsoring TV»RSI: «SPONSOR TV»

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3. PROMOTIONSTRAILERDer Promotionstrailer weist auf die gesponserte Sendung hin und wird unabhängig vom Sendetermin im Vorfeld der Sendung ausge-strahlt. Das Sponsorenlogo oder das gekürzte Billboard (nur RTS) mit dem entsprechenden Zusatzvermerk wird im Schlussstandbild des Trailers integriert. Promotionstrailer sind Teil des Programms.

Beispiele

Identifikationszeichen Sponsorenlogo, wenn gewünscht inkl. Claim oder Slogan oder bei RTS mit einem gekürzten Sponsoring-Billboard

Häufigkeit Gemäss Sponsoringvereinbarung

Lieferung Zustellung des Logos für SRF im vektorisierten eps-Format, für RSI im vektorisierten eps-Format und als JPG und für RTS als gekürztes Billboard (4 sec. mit Voice-Over) spätes tens 6 Wochen vor der Erstausstrahlung der gesponserten Sendung.

Kontaktpersonen:SRF: Projektleitende/r SRF SponsoringRTS: Projektleitende/r RTS SponsoringRSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

Produktion Erfolgt durch SRF, RTS und RSI. Die Kosten gehen zu Lasten des je-weiligen Senders. Die inhaltliche, redaktionelle, gestalterische Ver-antwortung liegt bei den Sendern.

Bei RTS muss ein gekürztes Billboard von 4 Sekunden mit Voice-Over (eine Sequenz aus dem Original-Billboard) angeliefert werden.Das gekürzte Billboard wird nach dem Promo-Trailer ausgestrahlt.

4. WETTBEWERBE

Zuschauer-Wettbewerbe erlauben es Preis-Sponsoren, sich inner-halb des Programms mit ihren Produkten, Dienstleistungen und-Logos zu präsentieren.

Für Wettbewerbsclips gelten folgende Grundsätze:Beispiel

Identifikationszeichen Abbildung des Produkts, der Dienstleistung oder der Marke; ge ge-benen falls mit Logo des Sponsors und Bezeichnung «Preis-Sponso-ring» / «Sponsoring de prix» / «premio sponsorizzato».

Präsentation des Preis-Sponsorings Wettbewerbspreise werden beschrieben (Gegenstand, Marke/ Modell, Wert), dürfen aber nicht mit werbe rischen Beschreibungen inszeniert werden.

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RTS

RSI

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Produktion Die Produktion von Wettbewerbsclips oder anderen Formen der Integration im Programm, erfolgt durch den Sender mit Ausgangs-material (Footage) der Preis-Sponsoren. Der Mediawert ist Bestand-teil des Sponsoring-Engagements oder der Preisgeber-Vereinba-rung. Die Preis-Sponsoren erhalten ein Storyboard, um Aussprache und Darstellungen bei Preisbeschreibungen, Marken und Logos vor der Produktion verbindlich zu klären. Anschliessend wird mit dem Storyboard eine Rohfassung produziert und den Preis-Sponsoren zur Vernehmlassung der korrekten Preisbeschreibungen zur Verfü-gung gestellt.

Sofern der Clip das von den Preis-Sponsoren abgenommenen Story-board korrekt wiedergibt, können nachträgliche Änderungswün-sche zu Verzögerungen bis zum Ausfall von Ausstrahlungen führen und Kosten für den betreffenden Preis-Sponsor verursachen, insbe-sondere wenn weitere Preis-Sponsoren davon betroffen werden.

Programmverantwortung Da Wettbewerbe Bestandteil des Programms sind, liegt die redak-tionelle Verantwortung und Einhaltung der rechtlichen Bedingun-gen bei der Umsetzung und Ausstrahlung in der Verantwortung von RSI, RTS und SRF. Nicht jede Sendung eignet sich für einen Wettbe-werb.

Häufigkeit der Erscheinung Abhängig von der Sendung (gemäss separater Vereinbarung).

Termin und Lieferung Für eine korrekte und termingerechte Ausstrahlung, muss bis spätestens 4 Wochen vor Erstausstrahlung (resp. 6 Wochen bei nationalen Projekten) der gesponserten Sendung sendefähiges Footage (Video-Bildmaterial, Logos) vorliegen. Verspätete Anliefe-rungen können Kosten verursachen, insbesondere wenn dadurch eine Ausstrahlung verhindert wird und davon gegebenenfalls Co-Sponsoren betroffen sind.

Für SRF gültig: Es werden ausschliesslich für PC-formatierte Datenträger/Hard-drives mit min. USB 2.0 Schnittstelle akzeptiert. Alternative: Daten auf den FTP-Server (Zugangsdaten auf Anfrage) laden. Es werden keine Fremdserver bedient.

Kontaktpersonen: SRF: Projektleitende/r SRF Sponsoring RTS: Projektleitende/r RTS Sponsoring RSI: Projektleitende/r Sponsoring Admeira

Verwendbares Basismaterial (Footage)Logos in den Formaten: TGA / EPS / TIF / JPG (Grossformat)

Videoformate in HD: – 1080i /25 (interlaced 50 Halbbilder/sec)

HD-taugliche Produktions- und Ursprungsformate: – HD-Broadcast Kameras mit mindestens 1920 x 1080 Bildpunkten

und 3 Bildsensoren mit Mindestgrösse 1/2", Aufzeichnung min destens 50 Mbit/sec

– Professionelle HD-Filmkameras (z.B. Arri D20, Genesis, Viper, Varicam, Red)

– Schnittsysteme wie AVID DNxHD, Final Cut Pro (unkomprimiert oder DVC Pro HD), Systeme mit minimaler Bitrate von 50 Mbit/ sec.

Nicht als HD tauglich eingestuft: – Consumer-HD-Formate (z.B. HDV, AVCHD) – Kameras mit Bildsensoren unter 1/2" oder weniger als 3 Bild-

sensoren – Alle Betacam-Formate: SX, Digibeta, IMX etc.

Anlieferung Band/Datenträger: SRF (bevorzugt) – MXF OP1A-Datei, Codec XDCAM 50HD 422, 24BIT Stereo nach

europäischen Richtlinien R128 (akzeptiert) – HDCam SR (Colour-subsampling 4:2:2)– HDCam

RTS – MXF OP1A-Datei, Codec XDCAM 50HD 422, 24BIT Stereo nach

europäischen Richtlinien R128

RSI (bevorzugt) – File MXF mit XDCAM HD 4:2:2 (MPEG 2@ ML, HP/Long-GOP,

50 Mbit/s) (akzeptiert) – HDCam SR (Colour-subsampling 4:2:2) – HDCam – Professional Disc mit XDCAM HD 4:2:2 (MPEG 2@ ML, HP/Long-

GOP, 50 Mbit/s)

Kompetenzen Die inhaltliche, redaktionelle und gestalterische Verantwortung liegt bei den jeweiligen Sendern. Der Sponsor/Preisgeber hat das Recht auf eine einmalige Abnahme der Präsentation seines Logos und Preises. Weitere Abnahmen sind nicht möglich.

12.04.2019 www.admeira.ch