Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen

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Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015 Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen Hinweise zur Antragstellung

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  • Richtlinie zur Frderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und ffentlichen

    Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015

    Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Hinweise zur Antragstellung

  • 2 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    INHALTSVERZEICHNIS

    1 ALLGEMEINE HINWEISE 3

    2 KLIMASCHUTZ BEI BELEUCHTUNGS- UND

    RAUMLUFTTECHNISCHEN ANLAGEN 5

    2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG 5

    2.2 ANTRAGSTELLUNG 7

    2.3 SANIERUNG DER AUSSEN- UND STRASSENBELEUCHTUNG 7

    2.4 SANIERUNG DER LED-LICHTSIGNALANLAGEN 8

    2.5 SANIERUNG DER INNENBELEUCHTUNG 9

    2.6 SANIERUNG DER HALLENBELEUCHTUNG 10

    2.7 SANIERUNG VON RAUMLUFTTECHNISCHEN GERTEN 11

    3 KLIMASCHUTZ UND NACHHALTIGE MOBILITT 12

    3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG 12

    3.2 ANTRAGSTELLUNG 14

    3.3 ERRICHTUNG VERKEHRSMITTELBERGREIFENDER

    MOBILITTSSTATIONEN 14

    3.4 EINRICHTUNG VON WEGWEISUNGSSYSTEMEN 15

    3.5 VERBESSERUNG DER RADVERKEHRSINFRASTRUKTUR 15

    3.6 ERRICHTUNG VON RADABSTELLANLAGEN 16

    3.7 NEUERRICHTUNG VON LED-BELEUCHTUNG AUF RADVERKEHRSANLAGEN 16

    4 KLIMASCHUTZ BEI STILLGELEGTEN SIEDLUNGSABFALLDEPONIEN 17

    4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG 17

    4.2 ANTRAGSTELLUNG 19

    5 DIE ROLLE VON LANDKREISEN BEI DER UMSETZUNG

    INVESTIVER MASSNAHMEN 20

    6 KONTAKT 21

    7 ANHANG 22

  • 3 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    1 ALLGEMEINE HINWEISE

    Ausfhrliche Informationen zu den Antragsberechtigungen, Frderbedingungen und technischen Voraussetzun-

    gen der jeweiligen Frdertatbestnde finden Sie in den Kapiteln 2, 3 und 4. Nachfolgend finden Sie allgemeine

    Hinweise zur Antragstellung und Projektabwicklung.

    Die Antragstellung ist zwischen dem

    1. Oktober 2015 und 31. Mrz 2016,

    1. Juli und 30. September 2016,

    1. Januar und 31. Mrz 2017 sowie

    1. Juli und 30. September 2017 mglich.

    Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. die Frderentscheidung wird auf Basis der unten genannten Unterlagen

    gefllt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der Projekttrger Jlich (PtJ) mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Die Vorhabendauer betrgt

    fr die Beleuchtungs- und raumlufttechnischen Anlagen in der Regel ein Jahr,

    fr den Bereich Nachhaltige Mobilitt in der Regel zwei Jahre,

    fr stillgelegte Siedlungsabfalldeponien in der Regel 18 Monate.

    Das Vorhaben beginnt jeweils zum Monatsersten. Mit Einreichen der Unterlagen zum Verwendungsnachweis

    kann das Vorhaben allerdings auch frher beendet werden.

    Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frhestens fnf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags

    ein.

    Bitte beachten Sie, dass ein Vergabeverfahren erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungs-

    bescheides durchgefhrt werden darf. Die Auftragsvergabe muss sich dabei auf einen Leistungszeit-

    raum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Der Bewilligungszeitraum wird im

    Zuwendungsbescheid festgelegt. Zuwendungsfhig sind nur Leistungen, die innerhalb des Bewilli-

    gungszeitraums erbracht werden.

    Beachten Sie hierbei, dass innerhalb der ersten neun Monate des Bewilligungszeitraums PtJ gegen-

    ber der Nachweis zu erbringen ist, dass mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens begonnen wur-

    de.

    Sollten sich im Verlauf des Vorhabens nderungen bei den beantragten Leistungen ergeben und/oder eine Lauf-

    zeitverlngerung erforderlich werden, ist eine schriftliche Zustimmung durch den PtJ einzuholen und ggf. eine

    neu erstellte Vorhabenbeschreibung zuzusenden (z. B. das Formular des jeweiligen Frderschwerpunktes oder

    Planungsunterlagen). Die schriftliche Zustimmung des PtJ ist innerhalb des letzten Quartals (jedoch bis sptes-

    tens einen Monat vor Ende) des Bewilligungszeitraums einzuholen. Nicht bewilligte oder auerhalb des Be-

    willigungszeitraums ausgefhrte Leistungen sind nicht zuwendungsfhig.

    Sollte fr das beantragte Vorhaben nicht von vornherein ausgeschlossen werden knnen, dass es beihilferecht-

    lich relevant sein knnte, d. h. dass durch eine Zuwendung Unternehmen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des

    AEUV (zur Kontrolle staatlicher Beihilfen innerhalb des Vertrages ber die Arbeitsweise der Europischen Union,

    in Kraft getreten zum 1. Dezember 2009) unmittelbar oder mittelbar begnstigt werden knnten, erfolgt die

    Frderung von Vorhaben aller genannten Frderschwerpunkte nur in dem beihilferechtlich ohne Einzel-

    notifizierung zulssigen Umfang. Als Unternehmen gilt hierbei jede organisatorische Einheit, die eine wirtschaftli-

    che Ttigkeit ausbt, unabhngig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (z. B. auch Eigen-

    betriebe). Weiterfhrende Informationen finden Sie in der Kommunalrichtlinie unter VIII.7.

  • 4 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    ZUSAMMENSCHLUSS VON ANTRAGSTELLERN

    Fr einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Antrgen von Landkreisen mit ihren Kommunen (s.

    Kap. 5) ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung mit den folgenden Inhalten beizufgen:

    1. Name des gemeinsamen Vorhabens, der Frderrichtlinie und des Frderschwerpunkts,

    2. Aufzhlung der Kooperationspartner (mit Adresse und Ansprechpartner),

    3. Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung fr die Umsetzung des Vorhabens

    (Kontofhrung, Verwendungsnachweis etc.) bernimmt und den Antrag einreicht,

    4. eine tabellarische bersicht der Ausgaben und der Eigenmittel jedes Partners sowie die rechtsverbindliche

    Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Frderung bereitzustellen (ausgenommen hiervon

    sind Landkreisantrge, bei denen die Landkreise die Ausgaben fr Ihre kreisangehrigen Stdte und Ge-

    meinden tragen),

    5. die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, dass die fr die Manahmen vorgesehenen Gebu-

    de/Anlagen sich in deren rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum befinden.

    Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Kooperationspartners zu unterschreiben.

    AUSGABENSCHTZUNGEN UND HINWEISE ZUR VERGABE VON AUFTRGEN

    Die Ausgaben des Vorhabens mssen auf Angemessenheit und Plausibilitt geprft werden knnen.

    Beleuchtungs- und raumlufttechnische Anlagen: Fr die Sanierung der benannten Klimaschutztechnologien

    ist die modulare Ausgabenkalkulation in Form der Formulare (V.1a, V.1b, V.2, V.3) des jeweiligen Frderschwer-

    punktes Bestandteil des Antrags. Sollten sich bei der Prfung Nachfragen ergeben, kann ggf. ein modulares An-

    gebot (Richtpreisangebot) eines potenziellen Auftragnehmers oder das Leistungsverzeichnis eines Fachplaners

    nachgefordert werden.

    Nachhaltige Mobilitt/Siedlungsabfalldeponien: Es sind eine tabellarische Ausgabenaufstellung sowie Ange-

    bote zu den einzelnen Investitionen, Installationen und den projektbegleitenden Ingenieurleistungen einzu-

    reichen. Hierfr ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 besonders geeignet.

    Leistungen sind gem der fr den Zuwendungsempfnger geltenden Vergaberegeln zu beauftragen. Fr

    kommunale Zuwendungsempfnger sind daher die in der jeweiligen Gebietskrperschaft geltenden Ausfh-

    rungsbestimmungen (3 Abs. 5 Buchstabe i VOL/A) mageblich. Der Schwellenwert, bis zu dem eine Leis-

    tung freihndig vergeben werden kann, wird im Zuwendungsbescheid geregelt. Sollten die Ausfhrungsbe-

    stimmungen, die in der jeweiligen Gebietskrperschaft anzuwenden sind, einen niedrigeren Betrag

    vorschreiben, so ist letzterer mageblich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zustndigen Finanzverwaltung

    nach den geltenden Vergaberegeln.

    ABSCHLUSS DES VORHABENS

    Beleuchtungs- und raumlufttechnische Anlagen: Nach Abschluss des Vorhabens sind ein Schlussbericht, ei-

    ne Schlussrechnung der ausfhrenden Unternehmen sowie weitere Dokumente beim PtJ einzureichen (Verwen-

    dungsnachweis).

    Nachhaltige Mobilitt: Nach Abschluss des Vorhabens ist eine aussagekrftige Bilddokumentation des Vorher-

    Nachher-Zustandes, ein Abnahmebesttigung, sowie die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim PtJ ein-

    zureichen.

    Siedlungsabfalldeponien: Nach Abschluss des Vorhabens sind eine Bilddokumentation des Vorhabenverlaufs

    z. B. in Form einer PowerPoint-Prsentation zusammen mit einem schriftlichen Schlussbericht inkl. den Ergeb-

    nissen des Monitorings, Abnahmebesttigung, Schlussrechnungen zu allen Auftrgen sowie weitere Dokumente

    beim PtJ einzureichen (Verwendungsnachweis).

    Der PtJ informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ber die einzureichenden Unterlagen. Die

    Schlussrechnung muss dieselbe Aufschlsselung aufweisen wie die Ausgabenkalkulation des Antrags. Im

    Schlussbericht sind unter anderem Angaben zur Einhaltung der rechtsgltigen Vergabeverordnung, Auftrags-

    vergabe und Abnahme des Vorhabens zu ttigen.

  • 5 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Diese Nachweise sind Voraussetzung, damit der PtJ die Schlusszahlung in Hhe von 20 Prozent der Frder-

    mittel auszahlen kann. Die Auszahlung der Zuwendungen bei Vorhaben unterhalb einer Zuwendungssumme von

    25.000 Euro erfolgt erst nach Eingang und Prfung des Verwendungsnachweises. Sind Abweichungen vom

    Antrag/Bescheid whrend des Bewilligungszeitraums nicht angezeigt worden, kann der PtJ eine Krzung der

    Zuwendung prfen.

    Hinweispflicht und ffentlichkeitsarbeit: Der Zuwendungsempfnger verpflichtet sich am

    Standort des Vorhabens auf die Frderung ffentlichkeitswirksam in geeigneter Form hinzuweisen.

    Der Hinweis hat whrend der Zweckbindungsfrist von fnf Jahren am Vorhabenstandort zu verbleiben.

    2 KLIMASCHUTZ BEI BELEUCHTUNGS- UND RAUMLUFTTECHNISCHEN

    ANLAGEN

    2.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG

    Gefrdert werden Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, die kurzfristig zu einer nachhaltigen

    Reduzierung von Treibhausgasemissionen fhren.

    Gegenstand der Frderung ist

    der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung bei der Sanierung von Auen- und Straenbeleuchtung mit ei-

    nem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 70 Prozent;

    der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und

    Regelungstechnik bei der Sanierung von Auen- und Straenbeleuchtung mit einem CO2-

    Minderungspotenzial von mindestens 80 Prozent;

    der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung bei der Sanierung von LED-Lichtsignalanlagen mit einem CO2-

    Minderungspotenzial von mindestens 70 Prozent;

    der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und

    Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial

    von mindestens 50 Prozent;

    der Austausch raumlufttechnischer Gerte bei der Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen unter Berck-

    sichtigung hoher Effizienzanforderungen sowie mglichst hoher Energieeinsparpotenziale im Bestand von

    Nichtwohngebuden.

    Ausgenommen sind Gebude zur medizinischen Versorgung und Sakralgebude.

    Zuwendungsfhig sind die Ausgaben fr die Anschaffung (Investitionsausgaben) und Montage der Klima-

    schutztechnologien sowie fr die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen-

    komponenten (Installationsausgaben). Zuwendungsfhig sind Ausgaben fr Anlagenkomponenten, deren

    Austausch direkt eine Energieeinsparung bzw. eine Minderung von Treibhausgasen hervorruft. Konkrete

    Planungsleistungen sind nicht zuwendungsfhig.

    Voraussetzung fr die Frderung ist, dass sich die Anlagen und Gebude im rechtlichen und wirtschaftlichen

    Eigentum des Antragstellers befinden und whrend der Zweckbindungsfrist von fnf Jahren verbleiben. Dies

    gilt sowohl fr die Bestandsanlage als auch fr die im Rahmen der Sanierung zu installierenden Anlagen-

    komponenten.

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung durch einen nicht rckzahlbaren Zuschuss in Hhe von

    bis zu 20 Prozent ohne Steuer- und Regelungstechnik bei Auen- und Straenbeleuchtung bei einer

    Mindesteinsparung von 70 Prozent;

    bis zu 25 Prozent mit Steuer- und Regelungstechnik bei Auen- und Straenbeleuchtung bei einer

    Mindesteinsparung von 80 Prozent;

    bis zu 30 Prozent bei LED-Lichtsignalanlagen;

    bis zu 30 Prozent bei Innen- und Hallenbeleuchtung und

    bis zu 25 Prozent bei raumlufttechnischen Anlagen gewhrt.

  • 6 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Hinweis: Kommunen, die nicht ber ausreichende Eigenmittel verfgen, knnen unter den unten ge-

    nannten Voraussetzungen eine erhhte Frderquote erhalten:

    - fr den Abschnitt V.1 Auen- und Straenbeleuchtung bis zu 25 Prozent bzw. bis zu 31,25

    Prozent;

    - fr den Abschnitt V.1 Lichtsignalanlagen bis zu 37,5 Prozent;

    - fr den Abschnitt V.2 Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 37,5 Prozent;

    - fr den Abschnitt V.3 RLT-Gerte bis zu 31,25 Prozent.

    Dies gilt fr:

    1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

    2. Kommunen, die nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung aufzu-

    stellen haben, bei denen jedoch nachweislich Fehlbetrge in den vergangenen zwei Haushaltsjah-

    ren vorlagen und weitere Fehlbedarfe in den folgenden zwei Haushaltsjahren zu erwarten sind. Die

    entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu besttigen.

    3. Kommunen, welche lnderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die aktuelle Teilnah-

    me ist bei der Beantragung nachzuweisen.

    4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunal-

    aufsicht abgelehnt wurde.

    Es ist in jedem Fall eine entsprechende Besttigung der Kmmerin bzw. des Kmmerers oder sonsti-

    gen Finanzverantwortlichen vorzulegen, dass die Bereitstellung der Eigenmittel gesichert ist.

    Auf eine erhhte Frderquote besteht kein Rechtsanspruch.

    Hinweis: Fr die Einrichtungen Kindertagessttten, Schulen, Jugendfreizeitsttten, Sportsttten und Schwimmhallen knnen gem Punkt VI der Kommunalrichtlinie hhere Frderquoten fr aus-

    gewhlte Frderschwerpunkte beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Klima-

    schutzinvestitionen in Kindertagessttten, Schulen, Jugendfreizeitsttten, Sportsttten und Schwimm-

    hallen. Nhere Informationen finden Sie unter:

    www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzinvestitionen

    Die Frderung muss in einem angemessenen Verhltnis zu den erreichbaren Energieeinsparungen bzw. der

    Minderung von Klimagasen stehen. Um dies zu gewhrleisten, knnen nur Leuchtensysteme gefrdert werden,

    die eine wirtschaftliche Amortisationsdauer aufweisen.

    Fr die verschiedenen Klimaschutztechnologien gelten unterschiedliche technische Voraussetzungen, auerdem

    sind jeweils ergnzende Unterlagen mit dem Antrag einzureichen (s. Kap. 2.3 bis 2.7). Um die Mindest-

    zuwendung in Hhe von 5.000 Euro zu erreichen, knnen Vorhaben der Innen- und Hallenbeleuchtung sowie

    der LED-Lichtsignalanlagen jeweils in einem Antrag zusammengefasst werden. Beachten Sie auch die Hinweise

    zum Zusammenschluss von Antragstellern (s. Kap. 1 und Kap. 5).

    bersicht der Mindestzuwendungshhe und der Mindesthhe der Gesamtausgaben:

    MAXIMALE

    FRDERQUOTE:

    MINDESTZUWEN-

    DUNG IN HHE VON:

    MINDESTHHE GESAMT-

    AUSGABEN:

    Auen- und Straenbe-

    leuchtung 20 Prozent / 25 Prozent 5.000 Euro 25.000 Euro / 20.000 Euro

    LED-Lichtsignalanlagen 30 Prozent 5.000 Euro 16.667 Euro

    Innen- und Hallenbe-

    leuchtung 30 Prozent 5.000 Euro 16.667 Euro

    raumlufttechnische

    Anlagen 25 Prozent 5.000 Euro 20.000 Euro

    file:///C:/Users/hauslc/AppData/Local/Temp/www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzinvestitionen

  • 7 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    2.2 ANTRAGSTELLUNG

    Ein Antrag fr die Sanierung einer Beleuchtungsanlage (Auen-/Straenbeleuchtung und Innen-

    /Hallenbeleuchtung), von LED-Lichtsignalanlagen sowie raumlufttechnischer Anlagen enthlt folgende

    Bestandteile:

    ein ausgeflltes, von einem Fachplaner (einer verwaltungsinternen fachkundigen Person oder einem

    qualifizierten Fachbetrieb) unterschriebenes und gestempeltes Formular des jeweiligen Frderschwerpunktes,

    zu finden unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen, aus. Fr jedes Leuchten-

    system bzw. jede raumlufttechnische Anlage ist eine eigene Formularseite auszufllen. Bitte leiten Sie dem

    PtJ das jeweilige Formular auch in elektronischer Form per E-Mail zu,

    eine Besttigung, dass sich die zu sanierende Anlage im Eigentum des Antragstellers befindet,

    einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

    Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt den vorge-

    nannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zustzlich per Post beim PtJ einzureichen.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollstndig ausgefllte Antrge mit allen gem Merkblatt und Richt-

    linie geforderten Unterlagen vom PtJ geprft werden knnen. Nach Erfassung der vollstndigen

    Antragsunterlagen knnen im Rahmen der Antragsprfung ggf. weitere Dokumente (z. B. Angebote)

    nachgefordert werden.

    2.3 SANIERUNG DER AUSSEN- UND STRASSENBELEUCHTUNG

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden, sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trger-

    schaft stehen.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    Gefrdert wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem

    Trger fr das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) sowie die Installation einer tageslicht-

    abhngigen Regelungs- und Steuerungstechnik und einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in

    Abhngigkeit von den Soll-Beleuchtungsstrken. Nicht zuwendungsfhig sind bspw. Kabelbergangsksten,

    Straenmasten und deren Verkabelung.

    file:///C:/Users/hauslc/AppData/Local/Temp/www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmenhttps://foerderportal.bund.de/easyonline/

  • 8 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Voraussetzung fr eine Frderung

    von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfhigen Ausgaben ist, dass die CO2-Emissionen jedes Leuchtensys-

    tems der Auen- und Straenbeleuchtung um mindestens 70 Prozent gegenber dem Ist-Zustand gemindert

    werden und dass die neuen Leuchtensysteme eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen;

    von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfhigen Ausgaben ist, dass die CO2-Emissionen jedes Leuchtensys-

    tems der Auen- und Straenbeleuchtung um mindestens 80 Prozent gegenber dem Ist-Zustand gemindert

    und das die LED-Leuchten in Verbindung mit einer tageslichtabhngigen Regelungs- und Steuerungstechnik

    ausgerstet werden. Zustzlich mssen die neuen Leuchtensysteme eine angemessene wirtschaftliche Amor-

    tisationszeit aufweisen.

    Hierzu ist dem Antrag das Formular V.1a fr Auen- und Straenbeleuchtung beizulegen. Dieses finden Sie un-

    ter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

    Es wird empfohlen, dass

    die zu installierende Leuchte sowohl ein austauschbares Leuchtmittel als auch ein austauschbares

    Vorschaltgert aufweist und

    der Hersteller eine Mindestlebensdauer der Leuchte garantiert.

    Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Straenbeleuchtungssanierung auch fr neue Lichtpunkte

    der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem Trger fr das

    Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) unter den oben genannten Bedingungen gefrdert

    wird, um bestehende Beleuchtungsmissstnden (z. B. an Fugngerbergngen oder an Bushaltestellen) auf-

    zuheben. Nicht zuwendungsfhig sind hierbei ebenfalls bspw. Kabelbergangsksten, Lichtmasten und deren

    Verkabelung.

    Nicht zuwendungsfhig sind Ausgaben fr Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Planungs- und

    Ingenieurdienstleistungen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben sowie

    Eigenleistungen.

    Investitionen, die ber diese Richtlinie nicht gefrdert werden (z. B. Masten), knnen ber zinsvergnstigte

    Programme der KfW finanziert werden.

    2.4 SANIERUNG DER LED-LICHTSIGNALANLAGEN

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trger-

    schaft stehen.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

  • 9 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Gefrdert wird der Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (Austausch des Leuchtmittels oder des

    kompletten Signalanlagenkopfes), die zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen fhrt. Nicht zuwendungs-

    fhig sind bspw. der Austausch des Ampelsignalanlagenmastes und dessen Verkabelung.

    Voraussetzung fr eine Frderung ist, dass die CO2-Emissionen jedes Leuchtensystems der LED-

    Lichtsignalanlagen um mindestens 70 Prozent gegenber dem Ist-Zustand gemindert werden und dass die neu-

    en Leuchtensysteme eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen. Hierzu ist dem Antrag das

    Formular V.1b fr Lichtsignalanlagen beizulegen. Dieses finden Sie unter:

    www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

    Es wird empfohlen, dass

    die zu installierende Leuchte ein austauschbares Leuchtmittel aufweist und

    der Hersteller eine Mindestlebensdauer der Leuchte garantiert.

    Mit dem Antrag reichen Sie bitte die Produktdatenbltter der vorgesehenen Leuchten und Steuerungselemente

    ein.

    Nicht zuwendungsfhig sind Ausgaben fr Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Planungs- und

    Ingenieurdienstleistungen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben sowie

    Eigenleistungen.

    Investitionen, die ber diese Richtlinie nicht gefrdert werden (z.B. Masten), knnen ber zinsvergnstigte

    Programme der KfW finanziert werden.

    2.5 SANIERUNG DER INNENBELEUCHTUNG

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden, ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Trger, Religions-

    gemeinschaften mit Krperschaftsstatus, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent

    in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    und Werksttten fr behinderte Menschen bzw. deren Trger.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    Gefrdert wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem

    Trger fr das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit einer tageslichtab-

    hngigen Leistungs- und/oder Prsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in

    Abhngigkeit von den Soll-Beleuchtungsstrken. Alternativ zu einer tageslichtabhngigen Leistungsregelung

    bzw. einer Prsenzsteuerung kann in Fluren und Treppenhusern eine Zeitsteuerung und in Umkleiden oder an-

    deren Nebenrumen mit geringer Betriebsstundenzahl ein Eingangsbewegungsmelder installiert werden. Nicht

    zuwendungsfhig ist bspw. der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte.

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

  • 10 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Voraussetzung fr eine Frderung ist, dass die CO2-Emissionen jedes Leuchtensystems der Innenbeleuchtung

    um mindestens 50 Prozent gegenber dem Ist-Zustand gemindert werden und dass die neuen Leuchtensysteme

    eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen. Hierzu ist dem Antrag das Formular V.2 fr In-

    nen- und Hallenbeleuchtung beizulegen. Dieses finden Sie unter:

    www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

    Es wird empfohlen, dass

    die zu installierende Leuchte sowohl ein austauschbares Leuchtmittel als auch ein austauschbares

    Vorschaltgert aufweist und

    der Hersteller eine Mindestlebensdauer der Leuchte garantiert.

    Fr einzelne Leuchtensysteme, bei denen eine tageslichtabhngige Leistungs- und/oder Prsenzsteuerung nicht

    mglich ist, kann begrndet auf diese verzichtet werden. Dies betrifft z. B. Unterwasserbeleuchtungen in

    Schwimmbdern und Piktogrammleuchten.

    2.6 SANIERUNG DER HALLENBELEUCHTUNG

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden, ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Trger, Religions-

    gemeinschaften mit Krperschaftsstatus, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent

    in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    und Werksttten fr behinderte Menschen bzw. deren Trger.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    Gefrdert wird der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem

    Trger fr das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) in Verbindung mit einer nutzungsge-

    rechten Leistungsregelung und/oder Prsenzsteuerung sowie einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von

    Leuchten in Abhngigkeit von den Soll-Beleuchtungsstrken. Nicht zuwendungsfhig ist bspw. der Einbau eines

    LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte.

    Voraussetzung fr eine Frderung ist, dass die CO2-Emissionen jedes Leuchtensystems der Hallenbeleuchtung

    um mindestens 50 Prozent gegenber dem Ist-Zustand gemindert werden und dass die neuen Leuchtensysteme

    eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen. Hierzu ist dem Antrag das Formular V.2 fr In-

    nen- und Hallenbeleuchtung beizulegen. Dieses finden Sie unter:

    www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmenhttp://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

  • 11 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Es wird empfohlen, dass

    die zu installierende Leuchte sowohl ein austauschbares Leuchtmittel als auch ein austauschbares

    Vorschaltgert aufweist und

    der Hersteller eine Mindestlebensdauer der Leuchte garantiert.

    Bei Sportsttten muss eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung (z. B. dreistufig fr Reinigung, Training,

    Wettkampf) installiert werden. Ausnahmen davon sind zu begrnden.

    2.7 SANIERUNG VON RAUMLUFTTECHNISCHEN GERTEN

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden, ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Trger, Religions-

    gemeinschaften mit Krperschaftsstatus, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent

    in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    und Werksttten fr behinderte Menschen bzw. deren Trger.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    Gefrdert wird der Austausch alter raumlufttechnischer Gerte bei der Sanierung von raumlufttechnischen Anla-

    gen in Nicht-Wohngebuden gegen zentrale Zwei-Richtung-Lftungsgerte mit Wrmerckgewinnungssystem.

    Voraussetzung fr eine Frderung ist, dass der Austausch der RLT-Gerte eine angemessene wirtschaftliche

    Amortisationszeit aufweist. Hierzu ist dem Antrag das Formular V.3 fr raumlufttechnische Anlagen beizulegen.

    Dieses finden Sie unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

    Folgende Gertekriterien mssen erfllt werden:

    Wrmerckgewinnungsklasse H1 nach DIN EN 13 053,

    eine bedarfsgerechte Steuerung zur Anpassung des Luftvolumenstroms mit Hilfe elektronischer Leistungs-

    wandler,

    geeigneter Nachweis gem Energieverbrauchskennzeichnungen und kodesign-Anforderungen 2009/125/

    EU; 2010/30/EU,

    die Energieeffizienzklasse A+.

    Eine Erneuerung alleine von einzelnen Gertekomponenten wie z. B. Ventilatoren oder Wrmerckgewinnungs-

    systemen ist nicht mglich.

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen

  • 12 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Zuwendungsfhig sind ausschlielich die

    Ausgaben fr die Anschaffung der RLT-Gerte sowie fr die dazugehrige Steuerungstechnik (Investitions-

    ausgaben),

    Montage sowie die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten (In-

    stallationsausgaben) der Klimaschutztechnologien.

    Nicht zuwendungsfhig sind

    Arbeiten zur Kabel- und Kanalnetzverlegung,

    Gebudeautomation (auer zur unmittelbaren Steuerung des RLT-Gertes),

    Feldgerte,

    Brandschutzanlagen,

    Wartungsarbeiten,

    Manahmen im Rahmen einer Instandhaltung oder Instandsetzung,

    Personalkosten fr eigene Beschftigte sowie

    Ausgaben fr Planung, Projektleitung und Dokumentationen.

    Bitte beachten Sie: Eine Nachrstung bzw. der erstmalige Einbau sowie der Austausch von

    dezentralen raumlufttechnischen Gerten in Schulen und Kindertagessttten ist ausschlielich im

    Rahmen des Frderschwerpunktes VI Klimaschutzinvestitionen in Kindertagessttten, Schulen, Ju-

    gendfreizeiteinrichtungen, Sportsttten und Schwimmhallen mglich. Nhere Informationen finden Sie

    unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzinvestitionen

    3 KLIMASCHUTZ UND NACHHALTIGE MOBILITT

    3.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trger-

    schaft stehen.

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftliche Kindertagessttten, Schulen und Jugendfreizeitein-

    richtungen bzw. deren Trger sind ausschlielich fr den Frderschwerpunkt 2.2.5 Errichtung von Radabstell-

    anlagen antragsberechtigt.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger (aus-schlielich antragsberechtigt fr Radabstellanlagen)

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind (ausschlielich antragsbe-rechtigt fr Radabstellanlagen)

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    file:///C:/Users/hauslc/AppData/Local/Temp/www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzinvestitionen

  • 13 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Gefrdert werden infrastrukturelle Investitionen, die mittel- bis langfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung von

    Treibhausgasemissionen bei der Personenmobilitt fhren. Gegenstand der Frderung ist:

    die Errichtung verkehrsmittelbergreifender Mobilittsstationen, mit dem Ziel, Fuverkehr, Radverkehr,

    Carsharing und PNV zu vernetzen,

    die Einrichtung von Wegweisungssystemen fr den alltagsorientierten Radverkehr,

    die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Ergnzung vorhandener Radwegenetze (Lcken-

    schluss durch Radwege, Fahrradstraen, Radschnellwege oder Radfahr- und Schutzstreifen),die Umgestal-

    tung von Knotenpunkten sowie die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege,

    die Errichtung von Radabstellanlagen an Verknpfungspunkten mit ffentlichen Einrichtungen oder dem f-

    fentlichen Verkehr.

    Vorhaben zur Errichtung von Mobilittsstationen werden gefrdert, insofern sie zu einer Erhhung des Vernet-

    zungsgrades zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln sowie einer Steigerung des Radverkehrsanteils beitragen

    und somit eine Minderung von Treibhausgasemissionen bewirken.

    Voraussetzung fr eine Frderung im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur (s. Kap. 3.4 3.6) ist, dass mit den

    investiven Manahmen eine Erhhung des Radverkehrsanteils erzielt wird und somit eine Minderung von Treib-

    hausgasemissionen erfolgt.

    Voraussetzung fr die Frderung von verkehrsmittelbergreifenden Mobilittsstationen sowie der Verbesse-

    rung der Radverkehrsinfrastruktur ist, dass sich die fr die Manahmen vorgesehenen Flchen (Grundstcke)

    im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. er ber die vorgesehenen Flchen

    verfgen kann (z. B. im Rahmen eines Gestattungsvertrags). In letzterem Fall mssen die vorgesehenen Fl-

    chen gleichzeitig die Voraussetzung fr eine Widmung im Sinne des geltenden Straengesetzes zu einer ffent-

    lich genutzten Verkehrsflche erfllen.

    Voraussetzung fr die Frderung von Wegweisungssystemen ist, dass fr die Aufstellung der Wegweiser die

    Zustimmung der Straenbaulasttrger bzw. Wegeeigentmer vorliegt.

    Fr alle investiven Manahmen im Frderschwerpunkt Mobilitt besteht eine Zweckbindungsfrist von mindestens

    fnf Jahren.

    Zuwendungsfhig sind die Ausgaben fr Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infra-

    strukturkomponenten die eindeutig dem Radverkehr bzw. der Mobilittsstation zuordenbar sind. Projektbeglei-

    tende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 gem Honorarordnung fr Architekten- und Ingenieur-

    leistungen (HOAI) sind nur zuwendungsfhig, wenn sie separat von den grundstzlichen Planungsleistungen und

    innerhalb des Bewilligungszeitraums beauftragt, von qualifiziertem externen Fachpersonal durchgefhrt werden

    sowie fachlich und zeitlich auf die gefrderten Manahmen beschrnkt sind (gilt nicht fr Radabstellanlagen).

    Weitere Planungsleistungen, Baunebenkosten sowie Manahmen der Landschaftspflege und Verkehrssicherung

    sind nicht zuwendungsfhig.

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung durch einen nicht rckzahlbaren Zuschuss in Hhe von bis zu 50

    Prozent gewhrt.

    Der Zuschuss fr jeden der vier oben genannten Bereiche betrgt maximal 350.000 Euro. In einem Kalenderjahr

    kann jeweils ein Antrag pro Frderbereich gestellt werden.

  • 14 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Hinweis: Kommunen, die nicht ber ausreichende Eigenmittel verfgen, knnen unter folgenden Voraussetzungen eine erhhte Frderquote von bis zu 62,5 Prozent erhalten:

    1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

    2. Kommunen, die nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung aufzu-

    stellen haben, bei denen jedoch nachweislich Fehlbetrge in den vergangenen zwei Haushalts-

    jahren vorlagen und weitere Fehlbedarfe in den folgenden zwei Haushaltsjahren zu erwarten sind.

    Die entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu besttigen.

    3. Kommunen, welche lnderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die aktuelle Teilnah-

    me ist bei der Beantragung nachzuweisen.

    4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunal-

    aufsicht abgelehnt wurde.

    Es ist in jedem Fall eine entsprechende Besttigung der Kmmerin bzw. des Kmmerers oder sonsti-

    gen Finanzverantwortlichen vorzulegen, dass die Bereitstellung der Eigenmittel gesichert ist.

    Auf eine erhhte Frderquote besteht kein Rechtsanspruch.

    Die zuwendungsfhigen Ausgaben eines Vorhabens mssen mindestens eine Zuwendung in Hhe von 10.000

    Euro ergeben. Einzelne Manahmen der vier Frderschwerpunkte knnen in einem Antrag zusammengefasst

    werden. Der Bewilligungszeitraum betrgt in der Regel zwei Jahre und beginnt zum Monatsersten.

    3.2 ANTRAGSTELLUNG

    Ein Antrag fr infrastrukturelle Investitionen zur Frderung nachhaltiger Mobilitt enthlt unter Beachtung der

    Allgemeinen Hinweise die folgenden Bestandteile:

    eine Darstellung des geplanten Vorhabens gem der Vorlage Vorhabenbeschreibung Nachhaltige Mobili-

    tt, abrufbar unter Investive Klimaschutzmanahmen auf www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen,

    bei der Errichtung von Mobilittsstationen auerdem: eine Besttigung, dass der beteiligte Car-Sharing-

    Anbieter nach dem Blauen Engel (RAL ZU 100) zertifiziert ist,

    einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

    Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt den

    vorgenannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zustzlich per Post beim PtJ einzureichen.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollstndig ausgefllte Antrge mit allen gem Merkblatt und Richt-

    linie geforderten Unterlagen sowie der Vorhabenbeschreibung gem Vorlage Vorhabenbeschrei-

    bung Nachhaltige Mobilitt vom PtJ geprft werden knnen. Nach Erfassung der vollstndigen

    Antragsunterlagen knnen im Rahmen der Antragsprfung ggf. weitere Dokumente (z. B. Richtpreis-

    angebote) nachgefordert werden.

    3.3 ERRICHTUNG VERKEHRSMITTELBERGREIFENDER MOBILITTSSTATIONEN

    Gefrdert wird der Bau von verkehrsmittelbergreifenden Mobilittsstationen, wenn diese folgende Kriterien

    erfllen:

    Die Mobilittsstationen weisen Carsharing-Stationen aus. Der indirekt begnstigte Carsharing-Anbieter muss

    nach dem Blauen Engel (RAL ZU 100) zertifiziert sein. Die Carsharing-Stationen sind auf keinen Fahrzeugtyp

    beschrnkt, mssen aber Pkw anbieten;

    der Carsharing-Anbieter fhrt eine Vorher-Nachher-Befragung der Carsharing-Kundschaft zur Frage von Au-

    tobesitz und Autonutzung durch, um die parkraumentlastende Wirkung des zustzlichen Carsharing-Angebots

    zu evaluieren;

    Bestandteil der Mobilittsstationen sind Abstellflchen fr Carsharing-Fahrzeuge, Radabstellanlagen, eine den

    anerkannten Regeln der Technik entsprechende PNV-Haltestelle und ggf. ein Taxihalteplatz.

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunenhttps://foerderportal.bund.de/easyonline/

  • 15 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Zuwendungsfhig sind projektbegleitende Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI), Sach- und Perso-

    nendienstleitungen zur Errichtung von Abstellflchen fr Carsharing-Fahrzeuge sowie zur Anschaffung und

    Errichtung von Radabstellanlagen. Des Weiteren wird die Erhhung der Fuverkehrsqualitt im

    Umfeld der Mobilittsstationen gefrdert (z. B. die Reduktion des Gehwegparkens oder die Verbesserung des

    Haltestellenzugangs).

    Nicht zuwendungsfhig sind u. a. Ladeinfrastruktur, Carports, Garagen, Fahrradboxen sowie Baunebenkosten

    und Manahmen der Landschaftspflege.

    Die zu installierenden Radabstellanlagen mssen die Kriterien der Hinweise der FGSV zum Fahrradparken

    bercksichtigen.

    3.4 EINRICHTUNG VON WEGWEISUNGSSYSTEMEN

    Mit der Einrichtung des Wegweisungssystems soll dem Radverkehr eine bessere Orientierung und Routenwahl

    ermglicht werden und die Sensibilisierung der kommunalen Akteure fr dessen Belange erreicht werden.

    Zuwendungsfhig sind dabei die Ausgaben fr die Anschaffung und das Aufstellen von Beschilderungssystemen

    fr berwiegend alltagsbezogene Routen (z. B. Velorouten).

    Voraussetzungen fr eine Frderung sind, dass

    die Manahme eine zielorientierte Wegweisung mit Ziel- und Kilometerangaben umsetzt und auf nicht alltags-

    tauglichen Verbindungen ber die Streckenbeschaffenheit informiert;

    bei der Umsetzung die rechtlichen Belange anderer Wegweisungssysteme, insbesondere die der StVO, be-

    rcksichtigt werden;

    die Beschilderung entsprechend dem Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung fr den Radverkehr der

    FGSV in der aktuell gltigen Fassung erfolgt bzw. die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands beachtet.

    Nicht zuwendungsfhig sind:

    Radverkehrsanlagen mit berwiegender Tourismus-/Erholungsfunktion (z. B. Themenradwege),

    Fahrradspezialwegweisung (z. B. Mountainbike-Routen),

    Baunebenkosten, vorbereitende Planungsleistungen (z. B. die Erstellung eines Wegweisungskatasters).

    3.5 VERBESSERUNG DER RADVERKEHRSINFRASTRUKTUR

    Zur Steigerung des Fahrradanteils am Alltagsverkehr werden die folgenden Ergnzungen des Radwegenetzes

    gefrdert:

    Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraen oder baulich angelegten

    Radwegen, sofern diese als Lckenschlsse ein bestehendes Radverkehrsnetz ergnzen. Die Errichtung von

    innerrtlichen, gemeinsamen Geh- und Radwegen wird nicht gefrdert;

    Radschnellwege, die zu einer Erhhung des Radverkehrsanteils bei mittleren Distanzen ( 5 km) fhren. Die

    Eignung des Radschnellweges zu einer innerrtlichen Umsetzung ist durch ein entsprechendes Radverkehrs-

    konzept oder eine vergleichbare Planung nachzuweisen;

    die Umgestaltung bestehender Radverkehrsanlagen, um sie an ein erhhtes Radverkehrsaufkommen

    anzupassen;

    die Umgestaltung von Knotenpunkten mit vorbildlicher Radverkehrsfhrung und Signalisierung zur Erhhung

    der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs.

    Zuwendungsfhig sind die Ausgaben fr projektbegleitende Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 (HOAI),

    Hoch- und Tiefbauarbeiten, Markierungsarbeiten, neu zu errichtende LED-Beleuchtung (weitere Hinweise unter

    3.7) sowie die Anschaffung und Programmierung von Radverkehrsampeln. Die gefrderten Manahmen mssen

    eindeutig dem Radverkehr zuordenbar sein. Ggf. erforderliche und weiterfhrende Manahmen ohne Bezug zum

    Radverkehr sind nicht Bestandteil der Frderung.

    Nicht zuwendungsfhig sind unter anderem Ladeinfrastruktur, Brcken, Unterfhrungen, Bahnbergnge und

    Planungsleistungen.

  • 16 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Voraussetzungen fr eine Frderung sind, dass

    die Manahme eindeutig dem Radverkehr zuordenbar ist und auf eine Steigerung des Radverkehrsanteils im

    Alltagsverkehr abzielt (keine Frderung von Radverkehrsinfrastruktur mit vorwiegender Tourismus-

    /Erholungsfunktion),

    die Manahmen den Vorgaben der StVO entsprechen und sich an den Empfehlungen fr Radverkehrsanla-

    gen der FGSV (ERA 2010) bzw. deren landesspezifischen Vorgaben orientiert,

    die Errichtung von Radschnellwegen unter Beachtung des Arbeitspapier Einsatz und Gestaltung von Rad-

    schnellverbindungen (FGSV-Nr. 284/1) erfolgt,

    die Manahmen nicht zur Verschlechterung der Fuverkehrsqualitt fhren (zum Beispiel durch die Verringe-

    rung der Gehwegbreiten oder die Abschaffung von Querungsanlagen fr den Fuverkehr).

    3.6 ERRICHTUNG VON RADABSTELLANLAGEN

    Die Errichtung von Radabstellanlagen wird an Verknpfungspunkten mit dem ffentlichen Verkehr und an ffent-

    lichen Einrichtungen gefrdert. ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftliche Kindertagessttten,

    Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger knnen die Errichtung von Radabstellanlagen auf

    grundstckszugehrigen Auenflchen beantragen. Es werden die folgenden Formen gefrdert:

    die berdachung von Radabstellanlagen,

    die Aufstellung von ggf. wettergeschtzten Fahrradbgeln,

    die Einrichtung von Fahrradgaragen und -stationen.

    Zuwendungsfhig sind die Ausgaben fr Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie Anschaffung und Errichtung von

    Radabstellanlagen. Ggf. erforderliche und weiterfhrende Manahmen ohne Bezug zum Radverkehr sind nicht

    Bestandteil der Frderung.

    Nicht zuwendungsfhig sind unter anderem Ladeinfrastruktur, landschaftspflegerische Manahmen und Pla-

    nungsleistungen.

    Voraussetzungen fr eine Frderung sind, dass

    bei der Errichtung von Radabstellanlagen die Hinweise der FGSV zum Fahrradparken beachtet werden,

    die Manahmen nicht zur Verschlechterung der Fuverkehrsqualitt fhren (zum Beispiel durch die Verringe-

    rung der Gehwegbreiten).

    3.7 NEUERRICHTUNG VON LED-BELEUCHTUNG AUF RADVERKEHRSANLAGEN

    Eine Frderung zur Anschaffung und Errichtung radverkehrsbezogener LED-Beleuchtung erfolgt fr Vorhaben,

    die die Errichtung einer neuen Radverkehrsanlage nach Punkt 3.5 vorsehen. Die Beantragung erfolgt gemein-

    sam mit den umzusetzenden Manahmen des Punkt 3.5.

    Nicht zuwendungsfhig ist der Austausch bereits bestehender Beleuchtung von Radverkehrsanlagen und

    Beleuchtungsanlagen, die nicht dem Radverkehr zuordenbar sind. Diese knnen separat nach den Vorgaben

    des Punktes 2.3 beantragt werden.

    Voraussetzungen fr eine Frderung sind, dass

    die LED-Beleuchtung ausschlielich auf neu angelegten Radverkehrsanlagen errichtet wird;

    die besonderen Anforderungen an die Straenbeleuchtung nach DIN 13201 Straenbeleuchtung (Teil 1-4)

    bercksichtigt werden;

    die LED-Beleuchtung die Anforderungen der kodesign-Richtlinie fr LED-Lampen (Verordnung EU Nr.

    1194/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012) erfllt;

    die LED-Beleuchtung der Erhhung der Verkehrssicherheit fr den Radverkehr dient;

    bei der Errichtung die Empfehlungen fr Radverkehrsanlagen der FGSV bercksichtigt werden.

    Hinweis: Zur Vermeidung von spteren Umrstungskosten sollte die Konformitt der Beleuchtungsanlagen in

    Bezug auf die im September 2016 in Kraft tretende 3. Stufe der kodesign-Richtlinie bercksichtigt werden.

  • 17 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    4 KLIMASCHUTZ BEI STILLGELEGTEN SIEDLUNGSABFALLDEPONIEN

    4.1 ANTRAGSBERECHTIGUNG UND FRDERUNG

    Antragsberechtigt sind Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet

    werden, Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft

    stehen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mehr als 50,1 Prozent) kom-

    munaler Beteiligung.

    kommunale Antragsteller (Kommunen und Zusammenschlsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden)

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich (mind. 50,1 Prozent) kommunaler Beteiligung

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Kindertagessttten und Schulen (nicht um-fasst: Volkshochschulen) bzw. deren Trger

    kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinntziger Trgerschaft

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemein-schaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschu-len) bzw. deren Trger

    Werksttten fr behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Trger

    Religionsgemeinschaften mit Krperschaftsstatus kommunale Wirtschaftsfrderungsgesellschaften

    ffentliche, gemeinntzige und religionsgemeinschaftli-che Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Trger, die nach SGB VIII geregelt sind

    private Unternehmen, die ein Industrie- oder Gewerbegebiet betreiben

    Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trgerschaft stehen sowie kommunale Eigenbetriebe

    rechtsfhiger Zusammenschluss von mind. 30 Prozent der Unternehmen, die innerhalb eines Industrie- oder Gewerbegebietes liegen

    antragsberechtigt

    Mit zunehmendem Alter stillgelegter Siedlungsabfalldeponien, auf denen Abflle mit hohem organischem Anteil

    abgelagert worden sind, sinkt mittelfristig die Gasqualitt des erfassten Gases sowie der Gaserfassungsgrad.

    Eine energetische Nutzung des Deponiegases ist in zunehmendem Mae nicht mehr mglich, unkontrollierte

    Methanemissionen entweichen aus dem Deponiekrper.

    Nach Ausschpfung aller Mglichkeiten der Verwertung des Deponiegases (in den meisten Fllen durch die Ein-

    speisung in ein Blockheizkraftwerk (BHKW)), kann die sogenannte In-situ-Stabilisierung eingesetzt werden. Bei

    diesem Verfahren werden die Milieubedingungen im Deponie-Krper so verndert, dass die anaeroben Prozes-

    se in aerobe berfhrt werden. Dies fhrt zu einem kontinuierlichen Rckgang der Methanbildung bis zum voll-

    stndigen Abklingen. Die In-situ-Stabilisierung trgt somit zu einer deutlichen Reduzierung der Entstehung von

    Treibhausgasen sowie zu einer Verkrzung der Deponienachsorge bei. Im Zuge der Manahmen werden auch

    vorhandene Brunnen ertchtigt und ergnzt, was den Gaserfassungsgrad verbessert und so die unkontrolliert

    entweichenden Emissionen minimiert.

    Gegenstand der Frderung ist die aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und

    Altablagerungen durch Verfahren der Saug- oder Druckbelftung sowie Kombinationen dieser Belftungsverfah-

    ren mit einer gezielten, bedarfsabhngigen Infiltration von Wasser. Projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen

    whrend der Installations- und Inbetriebnahme-Phase sowie der Einsatz von Hilfsaggregaten zur Eigenstrom-

    versorgung mit dem Ziel der CO2-Neutralitt der Manahme werden ebenfalls gefrdert.

    ber den gesamten Bilanzzeitraum bis zum vollstndigen Rckgang der Methanbildung der Deponie betrachtet,

    muss die Manahme ein Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 50 Prozent gegenber einem

    Szenario klassischer Deponiegaserfassung und -behandlung aufweisen. Dieses Minderungspotenzial muss

    durch eine Potenzialanalyse, die weniger als zwei Jahre alt ist, belegt sein.

    Voraussetzung fr die Frderung ist, dass sich die Infrastruktur im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des

    Antragstellers befindet und whrend der Zweckbindungsfrist von fnf Jahren verbleibt.

  • 18 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Weiterhin mssen Projekte mindestens folgende Vorgaben erfllen, um fr eine Zuwendung in Frage zu kom-

    men:

    die Treibhausgasemissionen der Deponie durch die Stabilisierung gegenber einem Vergleichsszenario mit

    klassischer Deponiegasfassung und Behandlung (entsprechend Anhang 5, Nr. 7 der Deponieverordnung)

    werden um mindestens 50 Prozent gemindert; dabei sind die ber den gesamten Bilanzzeitraum bis zum voll-

    stndigen Abklingen der durch Methanbildung zu erwartenden Emissionen einzubeziehen;

    der Deponiekrper darf die Obergrenze von biologisch abbaubarer organischer Substanz (oTS) von maximal

    12 kg/t nicht berschreiten.

    Das Emissionsminderungspotenzial des Vergleichsszenarios muss im Rahmen einer Potenzialstudie nach der

    First Order Decay-Methode der IPCC-Guidelines ermittelt und nachgewiesen werden. Sofern abgesicherte

    standortspezifische Berechnungsfaktoren nicht vorliegen, knnen die entsprechenden Default-Werte der IPCC-

    Guidelines genutzt werden.

    Es mssen qualifizierte Manahmen im Stabilisierungsprozess zur Minderung der Methanemissionen aus der

    Deponie durch Ablufterfassung und -behandlung erfolgen. Die gefasste Abluft ist ber eine Abluftreinigungsanla-

    ge nach dem Stand der Technik zu behandeln. Die Anforderungen aus 25 Abs. 4 der Deponieverordnung ms-

    sen erfllt werden. Eine entsprechende Prfung erfolgt durch die zustndige Genehmigungs- und berwa-

    chungsbehrde. Als Nachweis ist ein durch diese Behrde erstellter Genehmigungsbescheid vorzulegen, der die

    Erlaubnis fr die beabsichtigte Stabilisierung beinhaltet.

    Es ist ein Monitoring mit allen verfahrensbedingt erforderlichen Parametern zum Nachweis der sicheren Betriebs-

    fhrung, insbesondere Temperatur und Kohlenmonoxidgehalt, sowie zum Nachweis des erfolgreichen Stabilisie-

    rungsprozesses durchzufhren. Die hierfr erforderlichen Messeinrichtungen und Sensoren sind zu installieren.

    Dem Vergleichsszenario sind die direkten und indirekten (z. B. durch Energieeinsatz verursachten) Treibhaus-

    gasemissionen des Stabilisierungsprozesses sowie das nach erfolgter Stabilisierungsmanahme verbleibende

    Emissionspotenzial gegenberzustellen.

    Gefrdert werden folgende Manahmen, die mittels Druck- oder Saugbelftung Luftsauerstoff (ggf. auch mit

    Sauerstoff angereicherte Luft oder technischen Sauerstoff) in den Deponiekrper einbringen sowie Kombinatio-

    nen dieser Belftungsverfahren mit einer bedarfsabhngigen, gezielten Infiltration mit Wasser:

    die anfallenden Ausgaben fr Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von

    Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien oder einzelnen Abschnitten dieser Depo-

    nien, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abflle abgelagert wurden

    und deren Methanbildung soweit abgeklungen ist, dass eine energetische Nutzung des Deponiegases nicht

    mehr mglich ist, sowie bei Altablagerungen.

    Zuwendungsfhig im Einzelnen sind:

    - bauliche Manahmen im Bereich der Deponie, sofern diese ausschlielich fr den Stabilisierungsprozess

    der Deponie erforderlich sind,

    - technische Einrichtungen und Aggregate fr die Belftung des Deponiekrpers und/oder eine gezielte Infilt-

    ration von Wasser,

    - technische Einrichtungen und Aggregate zur Fassung und Behandlung der Prozessluft,

    - Ertchtigung der bestehenden Gasbrunnen und der Neubau fr den Betrieb notwendiger, zustzlicher

    Gasbrunnen,

    - Mess- und Regelungstechnik fr die Prozesssteuerung, fr das Monitoring sowie die Emissionsber-

    wachung;

    die anfallenden Ausgaben fr Investitionen und Installationen von einem oder mehreren Hilfsaggregaten, mit

    denen unter Nutzung von ggf. im ersten Projektjahr noch zur Verfgung stehenden Deponiegases Strom zur

    Eigennutzung erzeugt werden kann, mit einer max. Leistung von 15 kW, mit dem Ziel der Treibhausgasneut-

    ralitt der Manahme;

    die anfallenden Ausgaben fr projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen innerhalb des Bewilligungszeit-

    raums entsprechend Leistungsphase 8 gem Honorarordnung fr Architekten- und Ingenieurleistungen

    (HOAI), z.B. zur Begleitung der Installation und Inbetriebnahme, Betriebsbegleitung und berwachung und

    Veranlassung ggf. notwendiger technischer nderungen und Optimierungen gegenber der Vorplanung, Mo-

    nitoring und Erstellung von Monitoring-Berichten.

  • 19 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 gem Honorarordnung fr Architekten- und

    Ingenieurleistungen (HOAI) sind nur zuwendungsfhig, wenn sie separat von den grundstzlichen Planungs-

    leistungen und innerhalb des Bewilligungszeitraums beauftragt, von qualifiziertem externen Fachpersonal durch-

    gefhrt werden sowie fachlich und zeitlich auf die gefrderten Manahmen beschrnkt sind. Konkrete Planungs-

    leistungen sind nicht zuwendungsfhig. Der Betrieb der Anlagen ber die begleitenden Ingenieurdienstleistungen

    hinaus ist nicht zuwendungsfhig.

    Nicht zuwendungsfhig sind auerdem Ausgaben fr Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen,

    Planungsleistungen sowie Eigenleistungen.

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung durch einen nicht rckzahlbaren Zuschuss in Hhe von bis zu 50

    Prozent der Ausgaben fr Investition und Installation der notwendigen technischen Ausrstungen sowie fr pro-

    jektbegleitende Ingenieurdienstleistungen innerhalb des Bewilligungszeitraumes gewhrt.

    Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 450.000 Euro.

    Hinweis: Kommunen, die nicht ber ausreichende Eigenmittel verfgen, knnen unter folgenden Voraussetzungen eine erhhte Frderquote von bis zu 62,5 Prozent erhalten:

    1. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

    2. Kommunen, die nach ihrem jeweiligen Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung aufzu-

    stellen haben, bei denen jedoch nachweislich Fehlbetrge in den vergangenen zwei Haushaltsjah-

    ren vorlagen und weitere Fehlbedarfe in den folgenden zwei Haushaltsjahren zu erwarten sind. Die

    entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu besttigen.

    3. Kommunen, welche lnderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Die aktuelle Teilnah-

    me ist bei der Beantragung nachzuweisen.

    4. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunal-

    aufsicht abgelehnt wurde.

    Es ist in jedem Fall eine entsprechende Besttigung der Kmmerin bzw. des Kmmerers oder sonsti-

    gen Finanzverantwortlichen vorzulegen, dass die Bereitstellung der Eigenmittel gesichert ist.

    Auf eine erhhte Frderquote besteht kein Rechtsanspruch.

    Die Frderung muss in einem angemessenen Verhltnis zu den erreichbaren Energieeinsparungen bzw. der

    Minderung von Klimagasen stehen.

    4.2 ANTRAGSTELLUNG

    Ein Antrag fr die Frderung von Investitionen in Klimaschutztechnologien zur aeroben In-situ-Stabilisierung von

    Deponien enthlt folgende Bestandteile:

    eine Potenzialstudie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien,

    die nicht lter als zwei Jahre ist und grundstzlich die gleichen Anforderungen erfllt wie die Potenzialstudie

    fr Deponien, die ebenfalls ber die Kommunalrichtlinie gefrdert werden kann (s. Merkblatt Erstellung von

    Klimaschutzteilkonzepten, Baustein 6.10.2 Potenzialanalyse fr Deponien);

    Anmerkung: Die Potenzialstudie kann in der Rubrik eines Klimaschutzteilkonzepts Klimafreundliche Ab-

    fallentsorgung im Zusammenhang mit einem Teilkonzept (Baustein 6.10.1) oder auch getrennt davon bean-

    tragt werden. Eine vorherige Frderung der Potenzialanalyse bzw. die Erstellung eines Teilkonzepts Klima-

    freundliche Abfallentsorgung ist jedoch keine Voraussetzung fr die Antragstellung der hier dargestellten

    Investitionsmanahme;

    Kopien des notwendigen behrdlichen Genehmigungsbescheides fr die Installation von Anlagen zur Belf-

    tung bzw. Absaugung;

    Eine tabellarische Aufstellung der voraussichtlich notwendigen projektbegleitenden Ingenieurdienstleistungen

    innerhalb der Projektlaufzeit unter Angabe von Stundenstzen und des geplanten Arbeitsumfangs in Stunden;

    Tabellarische Ausgabenschtzungen fr die geplanten Investitionen und Installationen;

  • 20 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    Plausibilittsberechnung zum Hilfsaggregat, mit Gegenberstellung des Energieverbrauchs der geplanten An-

    lage und der Energiebereitstellung mit dem Aggregat zum Nachweis, dass das Hilfsaggregat den Eigenener-

    gieverbrauch der Anlage deckt, darber hinaus jedoch keine Gasverwertung stattfindet;

    eine Besttigung, dass sich die vorhandene Infrastruktur im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des An-

    tragstellers;

    einen elektronischen Antrag auf Zuwendung via easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

    Neben der elektronischen Fassung des easy-Online-Antrags ist der unterschriebene Ausdruck samt

    den vorgenannten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen zustzlich per Post beim PtJ einzureichen.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollstndig ausgefllte Antrge mit allen gem Merkblatt und Richt-

    linie geforderten Unterlagen vom PtJ geprft werden knnen. Nach Erfassung der vollstndigen

    Antragsunterlagen knnen im Rahmen der Antragsprfung ggf. weitere Dokumente (z. B. Angebote)

    nachgefordert werden.

    5 DIE ROLLE VON LANDKREISEN BEI DER UMSETZUNG

    INVESTIVER MASSNAHMEN

    Landkreise haben die Mglichkeit, insbesondere fr ihre kleinen und lndlichen Gemeinden Klimaschutz-

    aktivitten als zentrale Dienstleistungen aufzubauen und ihren Gemeinden zur Verfgung zu stellen. Folgende

    Aufgaben sollten Landkreise bercksichtigen:

    Information und Motivation der Gemeinden, fr den Klimaschutz aktiv zu werden,

    Aufbau oder Weiterentwicklung eines Netzwerks fr den Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden des

    Landkreises zum Thema Klimaschutz,

    Entwicklung von zentralen Dienstleistungen wie z.B. den Aufbau eines gemeinsamen Energiemanagements

    und zentraler Austausch-, Schulungs- und Beratungsangebote.

    Fr Landkreise als Antragsteller sind drei Antragskonstellationen mglich:

    1. Ein Landkreis kann zusammen mit einigen oder allen kreisangehrigen Stdten und Gemeinden

    einen gemeinsamen Antrag einreichen.

    2. Landkreise knnen die Umsetzung investiver Klimaschutzmanahmen ausschlielich fr ihre eigenen

    und/oder von den kreisangehrigen Stdten und Gemeinden auf sie bertragenen Zustndigkeiten

    beantragen.

    3. Der Landkreis kann als Koordinator fr mehrere kreisangehrige Stdte und Gemeinden einen Antrag

    einreichen.

    Die Antragsteller haben sicherzustellen, dass eine Doppelfrderung des Landkreises einerseits und seiner kreis-

    angehrigen Stdte und Gemeinden andererseits ausgeschlossen ist. Stellen Sie daher bitte in der Antragstel-

    lung dar, auf welchen Zustndigkeitsbereich sich die investive Klimaschutzmanahme beziehen soll.

    Die vorgenannten Antragskonstellationen und Regelungen werden entsprechend auch auf andere

    Zusammenschlsse von Kommunen angewandt. Antrge von Landkreisen sowie Zusammenschls-

    sen mehrerer Kommunen werden vom Frdermittelgeber explizit begrt. Bitte beachten Sie hierzu

    die Inhalte der Kooperationsvereinbarung in Kap. 1.

  • 21 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    6 KONTAKT

    Der PtJ ist verantwortlich fr die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Frderantrge und

    beantwortet gerne Fragen zur Antragstellung und zur Antragsbearbeitung.

    Antrge auf Zuwendung knnen in 2015, 2016 und 2017 jeweils whrend der oben angegebenen Antragsfenster

    eingereicht werden beim:

    Projekttrger Jlich (PtJ) Forschungszentrum Jlich GmbH

    Geschftsbereich Klima (KLI)

    Zimmerstrae 26 27

    10969 Berlin

    Tel.: 030/20199-577

    Fax: 030/20199-3100

    E-Mail: [email protected]

    Internet: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

    Fr Erstberatungen, Fach- und Vernetzungsveranstaltungen und Frdermglichkeiten im kommunalen Klima-

    schutz wenden Sie sich an SK:KK:

    Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut fr Urbanistik gGmbH

    In Kln: Auf dem Hunnenrcken 3, 50668 Kln

    In Berlin: Zimmerstrae 13 15, 10969 Berlin

    Beratungshotline zu den Teams in Kln und

    Berlin: 030/39001-170

    E-Mail: [email protected]

    Internet: www.klimaschutz.de/kommunen

    mailto:[email protected]://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen

  • 22 Merkblatt Investive Klimaschutzmanahmen

    7 ANHANG

    Unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen finden Sie die Formulare fr die Au-

    en- Straenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Beleuchtung, Raumlufttechnische Gerte, Nachhaltige Mobilitt,

    Deponie sowie weitere ergnzende Informationen.

    Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative sowie ihren Programmen und Projekten finden Sie

    unter: www.klimaschutz.de

    Einen Leitfaden fr Auftraggeber zum umweltgerechten ffentlichen Beschaffungswesen finden Sie unter:

    www.balticgpp.eu/the-green-procurement-guide/DE/

    Das zentrale Portal fr nachhaltige Beschaffung ffentlicher Auftraggeber finden Sie unter:

    www.nachhaltige-beschaffung.info

    Informationen zur umweltfreundlichen Beschaffung (Umweltbundesamt) finden Sie unter:

    www.beschaffung-info.de

    Infoblatt Klimafreundliche Mobilitt:

    Eine kompakte bersicht zum Frderschwerpunkt Infrastrukturelle Investitionen zur Frderung nachhaltiger

    Mobilitt sowie zum Teilkonzept Klimafreundliche Mobilitt finden Sie unter:

    http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/publication/file/klimafreundliche_mobilitaet.pdf

    Themenheft Klimaschutz & Mobilitt:

    Praxisbeispiele rund um das Thema klimafreundliche Mobilitt in Kommunen finden Sie unter:

    http://www.difu.de/publikationen/2013/klimaschutz-mobilitaet.html

    Fahrradportal:

    Unter www.nationaler-radverkehrsplan.de finden Sie Praxisbeispiele, Frderinfos und Aktuelles rund zum Thema

    Fahrradverkehr.

    http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmenhttp://www.klimaschutz.de/http://www.beschaffung-info.de/http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/publication/file/klimafreundliche_mobilitaet.pdfhttp://www.difu.de/publikationen/2013/klimaschutz-mobilitaet.htmlhttp://www.nationaler-radverkehrsplan.de/