Merkblatt Kindergeld 01.15 BA-spezif Endfassung

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Merkblatt Kindergeld Familienkasse

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Merkblatt Kindergeld 01.15 BA-spezif Endfassung

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  • MerkblattKindergeld

    IT - System haus

    Servi

    Bildungsinstitut

    Familienkasse

  • 2Inhaltsverzeichnis

    1. Wer erhlt Kindergeld? 6

    2. Was mssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen? 8

    3. Fr welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? 11

    4. Welche Voraussetzungen mssen ber 18 Jahre alte Kinder zustzlich erfllen? 13

    4.1 Kinder, die fr einen Beruf ausgebildet werden 13

    4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz 15

    4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz 15

    4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder kologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligen- dienst 16

    4.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschdlicher Erwerbsttigkeit 17

    4.6 Kinder mit Behinderung 21

    5. Wie hoch ist das Kindergeld? 23

    6. Was ist ein Zhlkind? 24

    7. Wer erhlt das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind? 25

    8. Welche Leistungen schlieen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus? 27

    Seite

  • 39. Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld? 28

    10. Was mssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen? 29

    11. Welche Nachweise mssen Sie vorlegen? 31

    12. Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt? 34

    12.1 Auszahlung durch die Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit 34

    12.2 Auszahlung an Angehrige des ffentlichen Dienstes 34

    13. Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behrde auszuzahlen? 35

    14. Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfndet werden? 36

    15. Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse? 37

    16. Was knnen Sie gegen eine Entscheidung tun? 38

    17. Wann mssen Sie Kindergeld zurckzahlen? 38

    18. Wann wird Ihr Kindergeldanspruch berprft? 39

    19. Wie werden Ihre persnlichen Daten geschtzt? 40

    20. Stichwortverzeichnis 41

    Seite

  • 4Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Ein-kommens in Hhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.

    Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf fr Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafr nicht erforderlich ist, dient es der Frderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird zunchst das Kindergeld als Steuer-vergtung gezahlt. Die steuerlichen Freibetrge fr Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grundstzlich nicht bercksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prft das Finanzamt nachtrglich, ob durch den Anspruch auf Kindergeld die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch tatschlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibetrge abge-zogen und das zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet. Dies gilt selbst dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.

    Dieses Merkblatt soll Ihnen einen berblick ber den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld geben. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie ber Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.

    Das Merkblatt kann natrlich nicht auf jede Einzelheit eingehen. Ausfhrliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.familienkasse.de oder www.bzst.de

    Zu diesem Merkblatt

    lll

    www.familienkasse.de

    Service von AZ

    Geldleistungen

    Kinder-geld

    www.familienkasse.deHier finden Sie im Internet Antworten auf hufig gestellte Fragen zum Thema Kindergeld.

    Das Internetangebot bietet Ihnen einen umfassenden berblick ber das Kindergeldrecht.

  • 5Gerne gibt Ihnen die Familienkasse der Bundesagentur fr Arbeit auch telefonisch Ausknfte. In der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr, steht Ihnen das Servicetelefon der Familienkasse unter folgender Rufnummer zur Verfgung:

    0800 4 5555 30 (Der Anruf ist fr Sie kostenfrei.)

    Ansagen zum Auszahlungstermin Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer:

    0800 4 5555 33 (Der Anruf ist fr Sie kostenfrei.)

    Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen immer Ihre Kindergeld nummer bereit!

    Hinweis zum Kinderzuschlag

    Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag fr ihre unverheira-teten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

    fr diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkom-

    mensgrenze erreichen, das zu bercksichtigende Einkommen und Vermgen die

    Hchstein kommensgrenze nicht bersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag

    gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II /Sozialgeld besteht.

    Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung und wird ausschlielich von den Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit bewilligt. Nheres hierzu finden Sie im Merkblatt Kinderzuschlag und im Internet unter www.kinderzuschlag.de.

  • 61 | Wer erhlt Kindergeld?

    Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundstzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewhnlichen Aufenthalt haben. Fr im Ausland, insbesondere in der Europischen Union, beschftigte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten (vgl. Nr. 2). Nhere Informationen hierzu knnen dem Merkblatt ber Kindergeld in grenzberschreitenden Fllen (Europische Union, Europischer Wirtschaftsraum und Schweiz) entnommen werden, das im Internet unter www.familienkasse.de heruntergeladen werden kann oder auf Wunsch durch die Familienkasse bersandt wird.

    Auch Deutsche, welche im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschrnkt einkommensteuerpflichtig sind oder ent-sprechend behandelt werden, erhalten Kindergeld.

    In Deutschland wohnende Auslnder knnen Kindergeld erhalten, wenn sie eine gltige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte Aufenthaltstitel knnen ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslsen.

    Freizgigkeitsberechtigte Staatsangehrige der Europischen Union sowie des Europischen Wirtschaftsraumes, deren Rechts-stellung von dem Gesetz ber die allgemeine Freizgig keit von Unionsbrgern geregelt ist (Belgien, Bulgarien, Dnemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grobritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, sterreich, Polen, Portugal, Rumnien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Staatsangehrige der Schweiz knnen Kindergeld unabhngig davon erhalten, ob sie eine Nieder-lassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

    Das Gleiche gilt fr Staatsangehrige der Staaten Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Trkei auf Grundlage der jeweiligen ber- oder zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer im Sinne des jeweiligen Abkommens gelten.

  • 7Unanfechtbar anerkannte Flchtlinge und Asylberechtigte knnen ebenfalls Kindergeld erhalten.

    Nhere Ausknfte darber erteilt Ihnen Ihre Familienkasse.

    Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschrnkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er

    in einem Versicherungspflichtverhltnis zur Bundesagentur fr Ar-beit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar ttig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staats-angehriger eines Mitgliedstaates der Europischen Union bzw. des Europischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.

    Hat der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Ein-kommensteuergesetz und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, hat der Anspruch nach dem Einkommen-steuergesetz Vorrang.

  • 8Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach 68 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, Ihrer Familienkasse unver-zglich alle nderungen in Ihren Verhltnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen, die fr den Kindergeldanspruch wichtig sind oder ber die bereits Erklrungen abgegeben worden sind. Mitteilungen an andere Behrden (z. B. an die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt), eine Stelle in der Agentur fr Arbeit oder die Bezgestelle Ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn gengen nicht.

    Vernderungen mssen Sie auch dann mitteilen, wenn ent-scheidungserhebliche Daten bisher nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Kind der Familienkasse bermittelt worden sind oder ber Ihren Antrag noch nicht entschieden ist. Dies gilt auch fr solche Vernde rungen, die Ihnen erst nach dem Ende des Kindergeldbezugs bekannt werden, wenn sie sich rckwirkend auf Ihren Kindergeld-anspruch auswirken knnen.

    Auch wenn Sie Sozialleistungen beziehen, auf die das Kindergeld angerechnet wird, mssen Sie Vernderungen mitteilen, da im Fall einer Rckforderung des Kindergeldes die Sozialleistungen nicht nachtrglich fr zurckliegende Monate nachgezahlt werden.

    Die Verletzung der Mitwirkungspflichten kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellen, die geahndet wird.

    Richten Sie bitte Ihre Antrge und Mitteilungen direkt an Ihre zustndige Familienkasse, weil sich dort Ihre Kin dergeld- unterlagen befinden. Soweit eine Familienkasse der Bundesagentur fr Arbeit zustndig ist, senden Sie bitte die Unterlagen nicht an die Bundesagentur in Nrnberg, weil dies zu Verzgerungen fhren kann.

    2 | Was mssen Sie als Kindergeld- berechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen?

  • 9Fr Ihre Mitteilungen knnen Sie die Postkarte Vernderungs-mitteilung auf der Rckseite dieses Merkblattes verwenden.

    Bei vertraulichem Inhalt knnen Sie diese Vernderungsmitteilung auch in einem geschlossenen Briefumschlag bersenden.

    Die Vernderungsmitteilung finden Sie auch im Internet unter: www.familienkasse.de oder www.bzst.de

    Angehrige des ffentlichen Dienstes erhalten diese bei ihrer Familienkasse.

    Ihre Familienkasse mssen Sie insbesondere unverzglich benachrichtigen, wenn

    Sie eine Beschftigung im ffentlichen Dienst fr voraussichtlich mehr als sechs Monate aufnehmen, ein anderer Berechtigter fr Ihr Kind bei seinem ffentlich- rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn Kindergeld beantragt, Sie oder ein anderer Berechtigter eine Beschftigung im Ausland aufnehmen, Sie oder ein anderer Berechtigter von Ihrem inlndischen Arbeitgeber zur Beschftigung ins Ausland entsandt werden, Sie, ein anderer Berechtigter oder eines Ihrer Kinder sich ins Aus-land begeben (ausgenommen Urlaubsaufenthalte), Sie oder eine andere Person fr ein Kind eine andere kind-bezogene Leistung (z. B. auslndische Familienleistungen, siehe auch Nr. 8) erhalten, Sie und Ihr Ehegatte sich auf Dauer trennen oder geschieden wer-den, Sie oder ein Kind Ihren bisherigen Haushalt verlassen, ein Kind als vermisst gemeldet wird oder verstorben ist, sich die Zahl Ihrer Kinder aus sonstigen Grnden vermindert, sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung ndert.

  • 10

    Erhalten Sie fr ein ber 18 Jahre altes Kind Kindergeld, mssen Sie Ihre Familienkasse unverzglich benachrichtigen, wenn das Kind

    bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und eine Erwerbsttigkeit aufnimmt (dies gilt nicht fr Kinder ohne Arbeitsplatz und Kinder mit Behinderung), seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegpflicht befreien lsst), den freiwilligen Wehrdienst antritt, bisher arbeitsuchend oder ohne Ausbildungsplatz war und nun eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbsttigkeit aufnimmt, schwanger ist und die Mutterschutzfrist beginnt.

    Wenn Sie Ihrer Familienkasse Vernderungen versptet oder gar nicht mitteilen, mssen Sie das zu Unrecht als Steuervergtung erhaltene Kindergeld zurckzahlen. Auerdem mssen Sie mit einer Geldbue oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

    Falls Sie nicht genau wissen, ob sich eine Vernderung auf Ihren Kindergeldanspruch auswirkt, fragen Sie bitte bei Ihrer Familien-kasse nach.

  • 11

    3 | Fr welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?

    Kindergeld wird fr Kinder unabhngig von ihrer Staatsange-hrigkeit gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europischen Union oder des Europischen Wirtschaftsraumes leben.

    Als Kinder werden bercksichtigt:

    im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder, darunter auch angenommene (adoptierte) Kinder, Kinder des Ehegatten (Stiefkinder), Kinder des eingetragenen Lebenspartners und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat, Pflegekinder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfllt sind. Dazu gehrt insbesondere, dass der Antragsteller mit ihnen durch ein familienhnliches, auf lngere Dauer angelegtes Band verbunden ist und er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haus halt aufgenommen hat. Die Pflegekinder mssen wie eigene Kinder zur Familie gehren; ein Obhuts- und Betreuungs verhltnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen.

    Fr in den Haushalt aufgenommene Geschwister besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie als Pflegekinder bercksichtigt werden knnen.

    Ein Kind ist in den Haushalt aufgenommen, wenn es stndig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers lebt, dort versorgt und betreut wird. Die bloe Anmeldung bei der Meldebehrde gengt also nicht. Eine nur tageweise Betreuung whrend der Woche oder ein wechselweiser Aufenthalt bei der Pflegeperson und bei den Eltern begrndet keine Haushaltsaufnahme. Eine bestehende Haushalts-aufnahme wird durch eine zeitweilige auswrtige Unterbringung wegen Schul- oder Berufsausbildung oder Studium des Kindes nicht unterbrochen.

  • 12

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld fr alle Kinder gezahlt, darber hinaus nur unter bestimmten zustzlichen Voraussetzungen (vgl. Nr. 4).

    Wenn fr Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, keiner dritten Person Kindergeld zusteht, knnen diese fr sich selbst Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz wie fr ein erstes Kind beantragen.

  • 13

    4 | Welche Voraussetzungen mssen ber 18 Jahre alte Kinder zustzlich erfllen?

    4.1 Kinder, die fr einen Beruf ausgebildet werden

    Fr ein ber 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es fr einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung fr einen zuknftigen Beruf zu verstehen. Die Ausbildungsmanahmen mssen auf ein bestimmtes Berufsziel ausgerichtet sein und notwendige, ntzliche oder frderliche Kenntnisse, Fhigkeiten und Erfahrungen fr die Ausbung des angestrebten Berufs vermitteln. Zur Ausbildung fr einen Beruf gehren der Besuch allgemein-bildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterfhrende Ausbildung sowie die Ausbildung fr einen weiteren Beruf. Die Kindergeldzahlung endet sptestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Abschlussprfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag fr lngere Zeit abgeschlossen war oder das Kind nach der Abschlussprfung an der (Fach-)Hochschule noch immatrikuliert bleibt.

    Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vorbergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundstz-lich weitergezahlt. Dies gilt jedoch nicht fr Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen (z. B. Elternzeit).

    Kindergeld wird auch fr eine bergangszeit (Zwangspause) von bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z. B. zwischen Schulab-schluss und Beginn der Berufsausbildung oder eines Freiwilligen-dienstes im Sinne der Nr. 4.4).

  • 14

    ber das 25. Lebensjahr hinaus wird fr Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einer bergangszeit Kinder-geld gezahlt, wenn sie

    den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig fr nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben, eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende T-tigkeit als Entwicklungshelfer ausgebt haben,

    und sie diesen Dienst oder die Ttigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten haben. Die Bercksichtigung erfolgt lngstens fr die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes.

    Fr die Zeit der Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern nur in bestimmten Fllen Kindergeld zu.

  • 15

    4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

    Unabhngig von den unter Nr. 4.5 erluterten Anspruchsvoraus-setzungen wird Kindergeld auch fr ein ber 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschftigungsverhltnis steht und bei einer Agentur fr Arbeit im Inland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europischen Union sowie des Europischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfgige Ttigkeiten schlieen den Kindergeld-anspruch nicht aus. Geringfgigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 betragen. Hat das arbeitsuchende Kind vor Vollendung des 21. Lebensjahres den gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst abgeleistet, wird fr diese Verzgerungszeit (siehe unter Nr. 4.1) Kindergeld ber das 21. Lebensjahr hinaus weitergezahlt, sofern der Dienst oder die Ttigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten wurde.

    4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

    Fr ein ber 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Die Berck sichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemhungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frhestmglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemhungen des Kindes mssen diese durch Vorlage entspre chender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur fr Arbeit oder bei einem anderen fr Arbeitslosengeld II zustndigen Leistungs-trger als Bewerber fr einen Ausbildungsplatz oder fr eine Bildungsmanahme gefhrt wird.

  • 16

    4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder kologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst

    Fr ein ber 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, wenn es ein frei-williges soziales Jahr oder ein freiwilliges kologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.

    Nimmt ein Kind am Aktionsprogramm Erasmus+ oder Jugend in Aktion der Europischen Union teil, kann es bis zur Dauer von zwlf Monaten bercksichtigt werden.

    Ein Kind kann auch bercksichtigt werden, wenn es einen dieser Dienste leistet:

    einen Bundesfreiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richt-linie des Bundesministeriums fr Familie, Senioren, Frauen und Jugend, einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwrts im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums fr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von 2 Abs. 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder einen anderen Dienst im Ausland nach 5 Bundesfreiwilligen-dienstgesetz.

  • 17

    4.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschdlicher Erwerbsttigkeit

    In den unter Nr. 4.1, 4.3 und 4.4 genannten Fllen wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur bercksichtigt, wenn es keiner anspruchs-schdlichen Erwerbsttigkeit nachgeht. Dies gilt auch dann, wenn die erstmalige Berufsausbildung bereits vor Vollendung des 18. Lebens-jahres abgeschlossen worden ist.

    Als Berufsausbildung werden berufliche Ausbildungsmanahmen betrachtet, wenn hierbei notwendige fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die zur Aufnahme eines Berufs befhigen. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ist keine Berufsausbildung in diesem Sinne.

    Erstmalig ist eine Berufsausbildung bzw. ein Studium dann, wenn keine andere abgeschlossene Berufsausbildung und kein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium voraus-gegangen ist.

    Sowohl die Berufsausbildung als auch ein Studium mssen in einem geordneten Ausbildungsgang erfolgen und werden in der Regel durch eine staatliche oder staatlich anerkannte (Hochschul-) Prfung abgeschlossen. Als Abschluss einer berufsqualifizierenden Hochschulprfung wird in der Regel ein entsprechender Hochschul-grad verliehen (z. B. Diplom, Bachelor).

    Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung fr einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einfhrung ermittelt wird, wie z. B. beim juristischen Vorbereitungsdienst. Auch der Bachelorgrad stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Ein nachfolgender Studiengang ist daher auch dann als weiteres Studium zu betrachten, wenn das Masterstudium auf einem Bachelor-studiengang aufbaut.

  • 18

    Wird ein Studiengang ohne entsprechenden Abschluss gewechselt bzw. abgebrochen, stellt das zunchst aufgenommene bzw. abge-brochene Studium keine abgeschlossene Erstausbildung dar.

    Sofern mehrere Studiengnge parallel studiert und zeitlich versetzt abgeschlossen werden, stellt der Studiengang, der nach dem berufs-qualifizierenden Abschluss des anderen Studiengangs fortgefhrt wird, sodann kein Erststudium mehr dar.

    Ein Kind ist erwerbsttig, wenn es einer Beschftigung nachgeht, welche auf die Erzielung von Einknften gerichtet ist und den Einsatz seiner persnlichen Arbeitskraft erfordert. Damit werden neben der nichtselbstndigen Arbeitnehmerttigkeit auch land- und forstwirt-schaftliche, gewerbliche und selbstndige Ttigkeiten erfasst, nicht jedoch die Verwaltung des eigenen Vermgens.

    Schdlich ist eine Erwerbsttigkeit dann, wenn die regelmige wchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden betrgt.

    Unschdlich ist eine Erwerbsttigkeit,

    die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhltnisses ausgebt wird, wobei die Ausbildungsmanahme Gegenstand des Dienst-verhltnisses sein muss.

    die geringfgig ist im Sinne der 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Bei der Beurteilung, ob ein geringfgiges Beschftigungsverhltnis vorliegt, ist grundstzlich die Einstufung des Arbeitgebers mageblich.

    wenn die regelmige wchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden betrgt. Hierbei ist stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu Grunde zu legen. Wird die Beschfti-gung nur vorbergehend (d. h. fr hchstens zwei Monate) ausgeweitet, ist dies unbeachtlich, wenn whrend des gesamten Bercksichtigungszeitraumes im Kalenderjahr die durchschnitt-liche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betrgt.

  • 19

    Beispiel: Nach Abitur und abgeschlossener Lehre studiert das Kind ab Oktober 2014. Ab dem 1.4.2015 ist das Kind neben dem Studium mit einer wchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden erwerbsttig. In den Semesterferien arbeitet das Kind von 1.8.2015 bis zur Kndigung am 30.9.2015 in Vollzeit mit 40 Stunden wchentlich. Ab dem 1.10.2015 betrgt die wchentliche Arbeitszeit in einem anderen Beschftigungsverhltnis nur noch 15 Stunden.

    Aufgrund des Studiums besteht grundstzlich fr das gesamte Jahr 2015 Anspruch auf Kindergeld. Nachdem jedoch zuvor bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen wurde, kann das Kind nur bercksichtigt werden, wenn die ausgebte Erwerbsttigkeit unschdlich ist. Die Ausweitung der Erwerbsttigkeit dauert nur zwei Monate an und ist daher nur vorbergehend.

    Es ergeben sich folgende wchentliche Arbeitszeiten:

    1.4. 31.7.2015 (16 Wochen): 20 Stunden wchentlich 1.8. 30.9.2015 (8 Wochen): 40 Stunden wchentlich 1.10. 31.12.2015 (12 Wochen): 15 Stunden wchentlich

    Damit ergibt sich eine durchschnittliche wchentliche Arbeitszeit von 15,77 Stunden.

    Berechnung: [(16 Wochen x 20 Stunden) + (8 Wochen x 40 Stunden) + (12 Wochen x 15 Stunden)] : 52 Wochen = 15,77 Stunden

    Die durchschnittliche Arbeitszeit im Bercksichtigungszeitraum liegt damit unter 20 Stunden. Die Erwerbsttigkeit ist daher unschdlich und das Kind kann whrend des gesamten Kalenderjahres 2015 bercksichtigt werden.

    Fhrt eine nur vorbergehende Ausweitung der Beschftigung dazu, dass die durchschnittliche wchentliche Arbeitszeit insgesamt mehr als 20 Stunden betrgt, ist nur der Zeitraum der Ausweitung schdlich, nicht der gesamte Zeitraum der Erwerbsttigkeit. Es besteht also nur fr den Zeitraum der Ausweitung kein Anspruch auf Kindergeld.

  • 20

    1. Abwandlung zum Beispiel: Das Kind ist bereits ab dem 1.1.2015 neben dem Studium mit einer wchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden erwerbsttig. In den Semesterferien arbeitet das Kind von 1.8. bis 30.9.2015 in Vollzeit mit 40 Stunden wchentlich. Die wchentliche Arbeitszeit ab dem 1.1.2015 betrgt erneut 20 Stunden.

    Es ergeben sich folgende wchentliche Arbeitszeiten:

    1.1. 31.7.2015 (29 Wochen): 20 Stunden wchentlich 1.8. 30.9.2015 (8 Wochen): 40 Stunden wchentlich 1.10. 31.12.2015 (12 Wochen): 20 Stunden wchentlich

    Damit ergibt sich eine durchschnittliche wchentliche Arbeitszeit von 21,92 Stunden.

    Berechnung: [(29 Wochen x 20 Stunden) + (8 Wochen x 40 Stunden) + (12 Wochen x 20 Stunden)] : 52 Wochen = 21,92 Stunden

    Die durchschnittliche wchentliche Arbeitszeit betrgt mehr als 20 Stunden. Fr den Zeitraum der Ausweitung der Erwerbsttig-keit im August und September besteht daher kein Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch fr die brigen Kalendermonate besteht aber, weil in diesen Monaten die anspruchsschdliche Grenze der durchschnittlichen wchentlichen Arbeitseit von 20 Stunden nicht berschritten wird.

    Wird die Erwerbsttigkeit um mehr als zwei Monate ausgeweitet, liegt keine vorbergehende Ausweitung vor und es besteht fr den Zeit-raum der Ausweitung kein Anspruch auf Kindergeld.

    2. Abwandlung zum Beispiel: Die Arbeitszeit erhht sich bereits ab Juli auf 40 Stunden wchent-lich. Die Vollzeiterwerbsttigkeit erstreckt sich somit vom 1.7. bis 30.9.2015.

    Der Zeitraum der Vollzeiterwerbsttigkeit ist anspruchsschdlich, weil er mehr als zwei Monate umfasst. Fr die Monate Juli, August und September besteht daher kein Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch fr die brigen Monate bleibt aber bestehen.

  • 21

    4.6 Kinder mit Behinderung

    Unabhngig von den unter Nr. 4.5 erluterten Anspruchsvoraus-setzungen wird fr ein ber 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer krperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen not-wendigen Lebensbedarf nicht decken kann. Die Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

    Der notwendige Lebensbedar setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Lebensbedarf in Hhe von 8.354 im Kalenderjahr und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf (u. a. Kosten fr eine Heim-unterbringung, Pflegebedarf in Hhe des gezahlten Pflegegeldes, Leistungen nach dem Zwlften Buch Sozialgesetzbuch, ggf. Pauschbetrag fr behinderte Menschen). Dem notwendigen Lebens-bedarf des Kindes sind dessen eigenen Mittel gegenber zu stellen.

    Die kindeseigenen Mittel setzen sich zusammen aus dem verfg-baren Nettoeinkommen und Leistungen Dritter.

    Bei der Ermittlung des verfgbaren Nettoeinkommens sind zu bercksichtigen:

    alle steuerpflichtigen Einknfte im Sinne des 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, insbesondere Einknfte aus selb- stndiger Arbeit, aus nichtselbstndiger Arbeit und Einknfte aus Kapitalvermgen.

    Als Einknfte gelten die steuerpflichtigen Einnahmen abzglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

    alle steuerfreien Einnahmen, wie z. B. Leistungen nach dem Dritten und Zwlften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld), Eingliederungshilfe bei voll- oder teilstationrer Unterbringung, Fahrtkostenzuschsse von dritter Stelle.

    Von der Summe der steuerfreien Einnahmen ist eine Kosten-pauschale von 180 pro Kalenderjahr abzuziehen. Stattdessen knnen auch hhere Aufwendungen abgezogen werden, wenn sie in Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen, z. B. Kosten eines Rechtsstreits.

  • 22

    Kapitalertrge i. S. d. 32d Abs. 1 Einkommensteuergesetz ohne Abzug des Sparer-Pauschbetrags nach 20 Abs. 9 Ein-kommensteuergesetz.

    Erstattungen von Steuern vom Einkommen (z. B. Einkommen-steuer, Kirchensteuer, Solidarittszuschlag).

    Abzuziehen sind

    tatschlich gezahlte Steuern (Steuervorauszahlungen, -nachzahlungen, -abzugsbetrge) und

    unvermeidbare Vorsorgeaufwendungen (Beitrge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, gesetzliche Sozial-abgaben bei Arbeitnehmern sowie Zuzahlungen nach dem Fnften Buch Sozialgesetzbuch).

    bersteigen die kindeseigenen finanziellen Mittel nicht den Grund-freibetrag in Hhe von 8.354 im Kalenderjahr, geht die Familien-kasse davon aus, dass das Kind sich nicht selbst unterhalten kann. Andernfalls muss die Familienkasse nher prfen: Anspruch auf Kindergeld besteht nur dann, wenn der notwendige Lebensbedarf des Kindes dessen eigene Mittel bersteigt.

    Das Vermgen von Kindern mit Behinderung hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld.

    Fr Kinder mit Behinderung wird Kindergeld ber das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmige Begrenzung gezahlt.

  • 23

    5 | Wie hoch ist das Kindergeld?

    Kindergeld wird monatlich in folgender Hhe gezahlt:

    fr die ersten zwei Kinder jeweils 184 fr ein drittes Kind 190 fr jedes weitere Kind 215

    Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das lteste Kind ist stets das erste Kind. In der Reihenfolge der Kinder zhlen als Zhlkinder auch diejenigen Kinder mit, fr die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht (Nheres siehe unter Nr. 6). Kinder, fr die berhaupt kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zhlen in der Reihenfolge nicht mit.

    Beispiel: Ein Berechtigter erhlt fr seine vier Kinder monatlich (2 x 184 ) + (1 x 190 ) + (1 x 215 ) = 773 Kindergeld. Wenn fr das lteste Kind kein Kindergeld mehr zusteht, rcken die drei jngeren Geschwister an die Stelle des ersten, zweiten und dritten Kindes. Fr sie werden nun (2 x 184 ) + (1 x 190 ) = 558 monatlich gezahlt. Durch den Wegfall des ltesten Kindes verringert sich also das monatliche Kindergeld um 215 .

  • 24

    6 | Was ist ein Zhlkind?

    Ein Kind, fr das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, kann gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als Zhlkind bercksichtigt werden. Sind bei einem lteren Zhlkind mindestens zwei jngere Kinder vorhanden, fr die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zhlkind die zwei jngeren Kinder in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen zweites und drittes Kind, so dass fr das jngste Kind statt 184 das hhere Kindergeld fr ein drittes Kind von 190 gezahlt wird.

    Beispiel:Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Ein lteres eigenes Kind des Ehemannes lebt bei der leiblichen Mutter, an die auch als vor-rangig Berechtigte das Kindergeld fr dieses Kind gezahlt wird. Bei der Ehefrau zhlen nur die zwei gemeinsamen Kinder als erstes und zweites Kind. Sie knnte Kindergeld in Hhe von 2 x 184 = 368 monatlich erhalten. Beim Ehemann zhlt das eigene Kind als erstes Kind (Zhlkind), die zwei gemeinsamen jngeren Kinder zhlen als zweites und drittes Kind. Als vorrangig Berechtigter kann er fr die gemeinsamen Kinder (1 x 184 ) + (1 x 190 ) = 374 monatlich erhalten, also 6 mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Eheleute den Ehemann zum Berechtigten bestimmen.

  • 25

    7 | Wer erhlt Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchs- berechtigt sind?

    Fr ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haus-halt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhlt das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den hheren) Barunterhalt zahlt; andere Unterhalts-leistungen bleiben auer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Hhe gezahlt, knnen die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, knnen untereinander durch eine Berechtigtenbestimmung fest-legen, wer von ihnen das Kindergeld fr ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Mglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein hherer Kindergeldanspruch ergibt. Dies gilt ebenso fr den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters oder des eingetragenen Lebenspartners lebt. Von dieser Mglichkeit knnen auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern bzw. Groeltern Gebrauch machen. Fr die Berechtigtenbestimmung kann die hierfr vorgesehene Erklrung am Schluss des Antragsvordrucks verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt. Die Berechtigtenbestimmung bleibt wirksam, solange sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit mglich, allerdings nur fr die Zukunft.

    Wenn mangels Einigung keine Berechtigtenbestimmung getroffen wird, muss das Amtsgericht als Familiengericht auf Antrag den vorrangig Kindergeldberechtigten festlegen. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kinder-geldes hat.

  • 26

    Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt eines Elternteils und der Groeltern, steht das Kindergeld vorrangig dem Elternteil zu. Dieser kann jedoch auf seinen Vorrang zugunsten eines Groelternteils verzichten. Den Verzicht muss er der Familienkasse schriftlich mitteilen. Durch einen solchen Verzicht kann sich ein hherer Kinder-geldbetrag bei dem Groelternteil ergeben, wenn diesem etwa noch fr den Elternteil selbst oder fr weitere eigene Kinder Kindergeld zusteht.

    Beispiel: Eine geschiedene Mutter mit drei Kindern (7, 5 und 3 Jahre alt) kehrt in den Haushalt ihres Vaters, des Grovaters der Kinder, zurck. In diesem Haushalt lebt auch noch ihr 17-jhriger Bruder. Fr den Bruder kann nur ihr Vater Kindergeld erhalten. Dagegen knnen die Kinder der Mutter auch bei ihrem Vater, dem Grovater, als Enkelkinder bercksichtigt werden.

    Verzichtet nun die Mutter gegenber ihrem Vater (Grovater der Kinder) nicht auf ihren Vorrang, steht ihr fr ihre drei Kinder Kindergeld in Hhe von (2 x 184 ) + (1 x 190 ) = 558 zu, dem Grovater fr den Bruder 184 . Zusammen wrde die gesamte Familie demnach 742 Kindergeld im Monat erhalten.

    Verzichtet die Mutter hingegen auf ihren Vorrang, indem sie den Grovater zum Berechtigten fr ihre drei Kinder bestimmt, erhlt dieser fr den Bruder 184 und fr die drei Enkelkinder (1 x 184 ) + (1 x 190 ) + (1 x 215 ) = 589 . Durch den Vorrangverzicht der Mutter erhht sich also das monatliche Kindergeld fr die Gesamt-familie um 31 auf insgesamt 773 .

  • 27

    8 | Welche Leistungen schlieen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?

    Kindergeld steht nicht zu, wenn fr ein Kind ein Anspruch besteht auf:

    Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen fr Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss ver-gleichbar sind, Leistungen fr Kinder von einer zwischen- oder berstaatlichen Einrichtung, die dem Kindergeld vergleichbar sind.

    Der Anspruch fr ein Kind ist ausgeschlossen, wenn dem Berech-tigten oder einer anderen Person fr das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Das Kind kann jedoch in diesen Fllen bei einem etwaigen Kindergeldanspruch fr jngere Kinder als Zhlkind mit-gezhlt werden und dadurch zur Erhhung des Kindergeldanspruchs beitragen (vgl. hierzu Nr. 6).

    Ist der Kinderzuschuss bzw. die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt.

    Auslndische kindbezogene Leistungen schlieen den Kindergeld-anspruch auch dann aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht fr Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gewhrt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld.

  • 28

    9 | Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundstzlich fr jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjhrt vier Jahre nach dem Jahr der Ent-stehung.

    Die Kindergeldzahlung endet zunchst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen 18. Geburtstag am 1. eines Monats, so endet der Anspruch aufKindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weiterzahlung kommt nur in Betracht, wenn es sich z. B. in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet (siehe hierzu unter Nr. 4), dies der Familien-kasse nachgewiesen und Kindergeld erneut beantragt wird.

    Kindergeld kann grundstzlich lngstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.

  • 29

    Das Kindergeld ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag auf Kinder-geld muss unterschrieben werden. Ein mndlicher Antrag (z. B. durch Telefon anruf) ist nicht mglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmchtigten gestellt werden (z. B. durch einen Angehrigen der steuer beratenden Berufe).

    Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der fr Sie zustndigen Familienkasse. Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewhnlichen Aufenthalt haben.

    Fr Angehrige des ffentlichen Dienstes und Empfnger von Versorgungsbezgen ist die zustndige Familienkasse in der Regel die mit der Festsetzung der Bezge befasste Stelle des jeweiligen ffent lich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.

    Verwenden Sie bitte fr Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei der Familienkasse erhalten knnen. Sie knnen die Vordrucke der Familienkassen auch aus dem Internet unter www.familienkasse.de oder www.bzst.de als Dokument herunterladen und am Computer ausfllen und ausdrucken.

    Kindergeld-antrag

    Den KindergeldAntrag bitte schriftlich stellen

    10 | Was mssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?

  • 30

    Unter der Internetadresse https://formular.arbeitsagentur.de steht Ihnen zudem ein Online-Formularservice zur Verfgung, mit dem Sie das Antragsformular ausfllen und bereits vorab an die Familien-kasse verschlsselt bertragen knnen.

    Angehrige des ffentlichen Dienstes wenden sich bitte an ihre zustndige Familienkasse.

    Der vollstndig ausgefllte und unterschriebene Antrag sollte der zustndigen Familienkasse mglichst durch die Post zugesandt werden. Sie knnen ihn aber auch persnlich abgeben oder durch einen Beauftragten abgeben lassen.

    Einen Antrag kann auer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Kindergeldzahlung hat, z. B. weil er einem Kind Unterhalt anstelle der Eltern gewhrt. Das Kind selbst kann einen solchen Antrag auch stellen, allerdings erst, wenn es 18 Jahre alt und damit voll geschftsfhig ist.

    Kindergeldantrag

    Bitte den Antragsvordruck vollstndig ausgefllt und unterschrieben

    Den KindergeldAntrag bitte schriftlich stellen!

    Familienkasse

    einreichen sowie die erforderlichen Nachweise beifgen

  • 31

    11 | Welche Nachweise mssen Sie vorlegen?

    Bestimmte Angaben im Antrag mssen Sie durch Urkunden oder Bescheinigungen nachweisen, die Sie auf Wunsch zurckerhalten knnen. Kopien mssen in einwandfreiem Zustand sein und drfen keinen Zweifel an der bereinstimmung mit dem Original aufkommen lassen.

    Beim Antrag aufgrund der Geburt eines Kindes ist die Geburtsbescheinigung fr Kindergeld oder die Geburtsurkunde fr die Beantragung von Kindergeld jeweils im Original oder die Geburtsurkunde ohne Zweckbestimmung erforderlich und ausreichend, wenn keine Zweifel bestehen, dass das Kind in den Haushalt der Eltern aufgenommen ist. Spter ist die Existenz des Kindes und seine Zugehrigkeit zum Haushalt des Berechtigten durch eine schriftliche Erklrung nachzuweisen.

    HinweisDie Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit und einige Familienkassen des ffentlichen Dienstes fhren Ihre Akte in elektronischer Form. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen eingereichte Papierunterlagen nach berfhrung in die elektronische Form nach kurzer Zeit vernichtet werden. Reichen Sie daher nach Mglichkeit Kopien von den erforderlichen Nachweisen ein. Die Geburtsbescheinigung fr Kindergeld bzw. die Geburtsurkunde fr die Beantragung von Kindergeld sind jedoch stets im Original vorzulegen.

    Geburtsurkunde

    Haushaltsbescheinigung

    Schulbescheinigung

    Ausbildungsvertrag

    einreichen sowie die erforderlichen Nachweise beifgen

    Nachweise, zum Beispiel:

    Bitte den Antragsvordruck vollstndig ausgefllt und unterschrieben

  • 32

    Fr ber 18 Jahre alte Kinder sind folgende Unterlagen notwendig:

    Fr ein Kind in Schul oder Berufsausbildung oder im Studium legen Sie bitte eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule vor.

    Die Fortdauer eines Studiums ist jedes Jahr, und zwar sptestens im Oktober, nachzuweisen. Ergibt sich aus der Immatrikulations-bescheinigung fr das laufende Semester, dass auch das vorangegangene Semester belegt war (ersichtlich aus der Anzahl der Fachsemester), ist fr dieses kein gesonderter Nachweis er-forderlich.

    Fr ein Kind in betrieblicher Berufsausbildung sind die Art und Dauer der Ausbildung nachzuweisen.

    Fr Kinder mit abgeschlossener Erstausbildung (vgl. Nr. 4.5) sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich. Dies gilt nicht fr Kinder ohne Arbeitsplatz und Kinder mit Behinderung.

    Fr ein ber 25 Jahre altes Kind in Ausbildung (vgl. Nr. 4.1) ist die Dauer des noch abgeleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes durch eine Dienstzeitbescheinigung zu belegen.

    Auch der Tag, an dem die Ausbildung endet, ist wegen des Wegfalls des Kindergeldanspruchs nachzuweisen. Hierfr legen Sie bitte eine Bescheinigung der Ausbildungssttte oder bei schulischen Aus-bildungen das Prfungszeugnis vor. Darin enthaltene Beurteilungen und Benotungen knnen Sie unkenntlich machen.

  • 33

    Fr Kinder ohne Arbeits oder Ausbildungsplatz (vgl. Nr. 4.2 und Nr. 4.3) sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich.

    Fr Kinder in einem freiwilligen sozialen oder kologischen Jahr, einem Europischen Freiwilligendienst, dem Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen geregelten Freiwilligendienst mssen Sie diesen Dienst durch die mit dem Trger geschlossene Vereinbarung und nach Abschluss des Dienstes durch eine Bescheinigung des Trgers nachweisen.

    Fr Kinder mit Behinderung legen Sie bitte eine amtliche Bescheinigung ber die Behinderung vor. Im Allgemeinen ist der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Rentenbescheid ausreichend. Die Behinderung knnen Sie auch durch eine Bescheinigung oder ein rztliches Gutachten des behandelnden Arztes nachweisen. Aus der Bescheinigung bzw. dem Gutachten muss folgendes hervorgehen:

    Vorliegen der Behinderung, Beginn der Behinderung, soweit das Kind das 25. Lebens jahr

    vollendet hat, und Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfhigkeit des

    Kindes.

    Darber hinaus sind die kindeseigenen finanziellen Mittel des Kindes mit Behinderung nachzuweisen (vgl. Nr. 4.6).

    Soweit im Einzelfall weitere Ausknfte erforderlich sind, wird sich die Familienkasse mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • 34

    12 | Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?

    12.1 Auszahlung durch die Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit

    Die monatliche Auszahlung des Kindergeldes durch die Familien-kasse richtet sich nach der Kindergeldnummer. Mageblich fr den Zeitpunkt der Auszahlung ist die letzte Ziffer (Endziffer) der Nummer. So erfolgt z. B. bei der Kindergeldnummer 115FK154720 (Endziffer 0) die Zahlung zu Beginn des Monats, bei der Kindergeldnummer 735FK124619 (Endziffer 9) am Ende des Monats. Das Kinder geld wird unbar durch berweisung auf ein vom Berechtigten angegebenes Konto bei einem Geldinstitut gezahlt.

    Aktuelle Informationen zur monatlichen Auszahlung des Kinder- geldes (berweisungstermine) erhalten Sie unter: www.familienkasse.de

    oder unter folgender Service - Nummer: 0800 4 5555 33 (Der Anruf ist fr Sie kostenfrei.)

    12.2 Auszahlung an Angehrige des ffentlichen Dienstes

    Angehrige des ffentlichen Dienstes und Empfnger von Ver-sorgungsbezgen erhalten das Kindergeld in der Regel von der Familienkasse ihres Dienstherren oder Arbeitgebers monatlich ausgezahlt.

    Ausnahmen: Ist der Berechtigte Angehriger eines Mitgliedstaates der Euro-pischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder von Algerien, Bosnien und Herzegowina, vom Kosowo, von Marokko, der Schweiz, Serbien, Tunesien oder der Trkei, ist fr die Fest-setzung und Auszahlung des Kindergeldes die Familienkasse der Bundesagentur fr Arbeit zustndig. Dies gilt u. a. auch, wenn nur ein nachrangig Berechtigter (z. B. der Ehegatte des Berechtigten oder der andere Elternteil des Kindes) Angehriger eines vorgenannten Staates ist und fr einen Arbeitgeber mit Sitz in einem dieser Staaten ttig ist oder eine Entgeltersatzleistung von dort bezieht.

  • 35

    13 | Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behrde auszuzahlen?

    Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behrde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatschlich Unterhalt gewhrt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljhrig ist und fr sich selbst sorgt.

    Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte Unterhalt nur in einer Hhe leistet, der die Hhe des anteiligen Kindergeldes unterschreitet oder wenn er keinen Unterhalt leistet. Bevor die Familienkasse ber eine anderweitige Auszahlung entscheidet, erhlt der Berechtigte Gelegenheit, sich zu den erheb-lichen Tatsachen zu uern.

    Behrden, die dem Berechtigten oder einem Kind ohne Anrechnung von Kindergeld Leistungen gewhrt haben (insbesondere Sozial- und Jugendmter) knnen die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes unter bestimmten Voraussetzungen verlangen.

  • 36

    14 | Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfndet werden?

    Das Kindergeld kann nur wegen der gesetzlichen Unterhalts- ansprche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes bercksichtigt wird, von Ihnen an einen Dritten abgetreten oder bei Ihnen gepfndet werden. Abtretungen und Pfndungen aus anderen Grnden sind unzulssig.

    Der Kontopfndungsschutz sieht vor, dass die Schuldner zur Ausschpfung der grtmglichen Schutzwirkung unter anderem einen Nachweis darber fhren mssen, welche Sozialleistungen auf ihrem Konto eingehen. Die Familien kassen stellen auf Wunsch des Berechtigten eine Bescheinigung ber den Bezug von Kindergeld aus, die beim Geldinstitut vorgelegt werden kann.

  • 37

    15 | Wie erfahren Sie von der Ent- scheidung Ihrer Familienkasse?

    Die Entscheidung ber den Anspruch auf Kindergeld wird Ihnen von der Familienkasse durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

    Ist die Familienkasse der Bundesagentur fr Arbeit fr die Auszahlung des Kindergeldes zustndig, knnen Sie zustzlich aus Ihrem Kontoauszug die Hhe des berwiesenen Betrages und Ihre Kinder geldnummer sowie in der Regel den Zeitraum, fr den der Betrag bestimmt ist, ersehen.

    Ist eine Familienkasse des ffentlichen Dienstes fr die Auszahlung des Kindergeldes zustndig, knnen Sie die Hhe des Kindergeldes und den betreffenden Zeitraum aus der Bezgebescheinigung ersehen, wenn das Kindergeld zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt wird.

    Sollte Ihnen kein Kindergeld zustehen oder falls Sie bereits gezahltes Kindergeld zurckzahlen mssen, teilt Ihnen das die Familienkasse ebenfalls durch schriftlichen Bescheid mit.

    Ablauf bei Geburt eines Kindes

    Geburts-urkunde

    BescheidKonto-Auszug Bank

    Soll HabenKindergeld-antrag Kindergeld

  • 38

    16 | Was knnen Sie gegen eine Enscheidung tun?

    Falls Sie mit einer Entscheidung Ihrer Familienkasse nicht ein-verstanden sind, knnen Sie dagegen Einspruch einlegen. Die Entscheidung wird dann von Ihrer Familienkasse nochmals berprft. Der Einspruch muss fristgerecht, das heit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich bei der Familien- kasse eingereicht werden. Sie knnen ihn dort auch persnlich zur Niederschrift erklren. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Kann Ihrem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, erhalten Sie eine Einspruchsentscheidung. Gegen diese knnen Sie beim zustndigen Finanzgericht Klage erheben; das Klageverfahren ist kostenpflichtig. Die Klage muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung erhoben werden.

    17 | Wann mssen Sie Kindergeld zurckzahlen?

    Wenn Sie zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, mssen Sie es unabhngig von der Verschuldensfrage zurckzahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Familienkasse auf Ihre Veranlassung hin das Kinder- geld nicht auf Ihr Konto, sondern auf das Konto eines Dritten ber-wiesen hat. Denn als Inhaber des Kindergeldanspruchs bleiben Sie Schuldner des Rckforderungsanspruchs. ber die Rckforderung erhalten Sie von der Familienkasse einen Bescheid. Der Rck-forderungsbetrag wird in einer Summe sofort zur Zahlung fllig.

    Falls Ihnen weiterhin Kindergeld zusteht, kann das zu Unrecht erhaltene Kindergeld kann jedoch auch gegen Ihren Anspruch auf laufendes Kindergeld oder auf einen Nachzahlungsbetrag bis zu dessen Hlfte aufgerechnet werden.

    Die Einlegung eines Einspruchs gegen den Rckforderungs-bescheid schiebt Ihre Verpflichtung zur sofortigen vollen Rck-zahlung nicht auf. Sie mssen den Rckforderungsbetrag trotz des Einspruchsverfahrens grundstzlich zunchst berweisen.

  • 39

    18 | Wann wird Ihr Kindergeld- anspruch berprft?

    Die Familienkasse prft whrend des laufenden Kindergeldbezuges in bestimmten Abstnden, ob die Voraussetzungen fr Ihren Kinder-geldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Hhe gezahlt wird. So ist z. B. festzustellen, ob

    Sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten und die Kinder in Ih-rem Haushalt leben, die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch fortdauert.

    Die Haushaltszugehrigkeit der Kinder wird von der Familienkasse in regelmigen Abstnden (teilweise in Abstimmung mit den Melde-behrden) berprft. Ist zur berprfung des Kindergeldanspruchs Ihre Mitwirkung erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit einen Fragebogen oder es wird Ihnen durch ein Anforderungsschreiben mitgeteilt, welche Angaben bzw. welche Nachweise erforderlich sind. Sollte eine Bescheinigung von einer anderen Stelle notwendig sein, ist meist schon ein entsprechender Vordruck beigefgt. Fllen Sie den Fragebogen sorgfltig und vollstndig aus und fgen Sie die notwendigen Unterlagen bei. Damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt, sollten Sie die Unterlagen mglichst innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Familienkasse vorlegen. Zu dieser Mitwirkung sind Sie nach 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrcklich verpflichtet. Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, mssen Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen rechnen. Die Familien-kasse muss die Festsetzung des Kindergeldes ablehnen oder - ggf. auch rckwirkend - ndern.

    Die berprfung durch die Familienkasse befreit Sie nicht von Ihrer eigenen Verpflichtung, fr den Anspruch auf Kindergeld bedeutsame nderungen unverzglich mitzuteilen.

  • 40

    19 | Wie werden Ihre persnlichen Daten geschtzt?

    Fr die laufende Kindergeldzahlung mssen Ihre in der Kindergeldakte enthaltenen Daten teilweise maschinell verarbeitet und gespeichert werden. Alle Ihre Angaben unterliegen dem Steuergeheimnis und dem Datenschutz. Anderen Stellen werden Ihre Daten nur bermittelt soweit dies fr deren Aufgabenerfllung erforderlich und gesetzlich zulssig ist.

  • 41

    20 | Stichwortverzeichnis

    SeiteAbtretung des Kindergeldes 36 Abzweigung des Kindergeldes 35 Adressnderung 9 nderung der Familienverhltnisse 8-10 nderung der Anschrift, Bankverbindung usw. 9 AktionsprogrammJugend in Aktion der Europischen Union 15 Alleinstehendes Kind 12 Altersgrenze 12-16, 21, 28 Anfang der Kindergeldzahlung 28 Angenommenes (adoptiertes) Kind 11 Anschrift nderung 9 Anspruch mehrerer Personen fr ein Kind 25, 26 Antrag auf Kindergeld 29, 30 Arbeitsuchendmeldung eines Kindes 15 Ausbildung eines Kindes fr einen Beruf 13, 14 Ausbildungsdienstverhltnis 18 Ausbildungsplatzsuchendes Kind 15 Auslandsaufenthalt 16 Auslndische Arbeitnehmer 6, 7 Auslndische Leistungen fr Kinder 27 Auslndische Staatsangehrige 6, 7, 34 Ausschluss des Kindergeldes 27 Auszahlung an andere Person oder Behrde 35 Auszahlung an Angehrige des ffentlichen Dienstes 34, 35 Auszahlung des Kindergeldes 34, 35 Auszahlungstermin 34

    Barunterhalt 25, 35 Beginn des Kindergeldanspruchs 28 Behindertes Kind 21, 22 Berechtigtenbestimmung unter Eltern 25, 26 Berufsausbildung eines Kindes 12, 13, 17 Bescheide der Familienkasse 37 Bundesfreiwilligendienst 15, 33

  • 42

    Datenschutz 40

    Eigenes Kind 11, 12 Einspruch gegen Entscheidungen 38 Ende der Kindergeldzahlung 28 Enkelkinder 11 Entsandte Arbeitnehmer 9 Entwicklungshelfer oder Missionare 7 Erkrankung eines Kindes 13 Erstausbildung / Erststudium des Kindes 10, 17-20, 32 Erwerbsttigkeit des Kindes 10, 17-20 Europische Union, Europischer Wirtschaftsraum 6, 7

    Familiengerichtliche Vorrangbestimmung 25 Familienkassen, Zustndigkeit 29 Festsetzung des Kindergeldes (Bescheid) 37 Finanzielle Mittel eines Kindes mit Behinderung 21, 22, 33 Freiwilligendienst 16, 33

    Geburtsurkunde 31 Geldbue 10 Getrenntleben der Eltern 25, 26 Geschwisterteil 11 Gewhnlicher Aufenthalt des Berechtigten 6 Groeltern 11, 25, 26

    Haushaltsaufnahme eines Kindes 11 Hochschulbesuch eines Kindes 13, 14, 17, 18 Hhe des Kindergeldes 23

    Internationaler Jugendfreiwilligendienst 16, 33

    Kind des Ehegatten (Stiefkind) 11 Kind ohne Arbeitsplatz 15 Kind ohne Ausbildungsplatz 15 Kindergeldanspruch bei mehreren Personen 25, 26 Kindergeld fr Vollwaise 12 Kindergeldnummer 5, 34

  • 43

    Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung 27 Kinderzuschlag 5 Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Renten - versicherung 27 Klage gegen Einspruchsentscheidung 38 Kontonderungsanzeige 9 Kontopfndung 36 Krankheit eines Kindes 13

    Leistungen, die den Anspruch auf Kindergeld ausschlieen 27

    Mitteilung von Vernderungen 8-10

    Nachweise 31-33, 39 Neugeborenes Kind 31

    ffentlicher Dienst, Berechtigter im ffentlichen Dienst 34, 37

    Pflegeeltern 25 Pflegekind 11

    Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen 38 Reihenfolge der Kinder 23, 24 Renten mit Kinderzulage/-zuschuss 27 Rckforderung des Kindergeldes 38 Rckwirkung des Kindergeldantrags 28 Rckzahlung des Kindergeldes 38

    Scheidung der Eltern 9 Schulausbildung eines Kindes 13, 32 Schulbescheinigung 32 Sozialamt 35 Staatsangehrige der EU und des Europischen Wirtschaftsraumes 6 Steuergeheimnis 40 Stiefkind (Kind des Ehegatten) 11 Stiefmutter/Stiefvater 25 Studium eines Kindes 13, 1720, 32

  • 44

    Teilkindergeld 27 Trennung der Eltern 9, 25

    bergangszeit (Zwangspause) zwischen Ausbildungsabschnitten 13 berprfung des Kindergeldanspruchs 39 Umzugsmitteilung 9 Unterhaltszahlung von anderer Person oder Behrde an das Kind 35

    Vernderungsmitteilung 8-10 Verjhrung des Kindergeldanspruchs 28 Verletzung der Unterhaltspflicht 35 Vermisstes Kind 9 Verzicht auf vorrangigen Anspruch 25, 26 Verzgerung der Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst 14 Verzgerung (Zwangspause) zwischen Ausbildungsabschnitten 13 Vollwaise 12 Vorrangiger Anspruch 25, 26

    Waise 12 Wartezeit (bergangszeit) 13 Wehrdienst 13-15 Wohnsitz oder gewhnlicher Aufenthalt des Berechtigten 6, 7 Wohnsitz oder gewhnlicher Aufenthalt des Kindes 11 Wohnortwechsel 8, 9

    Zahlkind Zhlkind 23, 24 Zahlungsweise und -zeitraum 34 Zivildienst 13,14 Zustndige Familienkasse 29

  • 45

    Ihre Notizen

  • 46

  • 47

    "

    VernderungsmitteilungMeine Anschrift hat sich wie folgt gendert:

    Strae, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort

    Das Kindergeld soll knftig auf das folgende Konto berwiesen werden:

    IBAN bei (Geldinstitut) BIC

    Kontoinhaber (falls abweichend vom Absender)

    Mein Familienstand hat sich gendert; ich bin seit

    Die Zahl meiner Kinder hat sich gendert:

    fr das Kind geb. am

    das in meinem Haushalt lebt, beantrage ich Kindergeld ab

    das Kind geb. am

    lebt seit nicht mehr in meinem Haushalt.

    Mein ber 18 Jahre altes Kind

    hat ein(e) Schul-/Berufsausbildung/Studium

    aufgenommen aufgegeben beendet.

    Beschftigung im Ausland bzw. Entsendung in das Ausland

    Ich habe Mein Ehepartner hat Der andere Elternteil hat

    eine unselbstndige selbstndige Beschftigung im Ausland angenommen.

    Sonstige nderungen (siehe Nr. 2 des Merkblattes ber Kindergeld), nmlich:

    Die erforderlichen Nachweise sind beigefgt.

    Zu der/den angekreuzten Vernderung(en) teile ich im Einzelnen noch Folgendes mit:

    Datum (Unterschrift des/der Berechtigten)X

    Aktuelle Informationen ber die Dienste und Leistungen der Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit finden Sie auch im Internet unter

    www.familienkasse.de

  • Vernderungsmitteilung

    Bitte

    ausreichend

    frankierenK

    indergeldnumm

    er

    FK(bitte stets angeben)

    Absender:

    (Bitte in D

    ruckbuchstaben schreiben)

    Nam

    e Vornam

    e

    Geburtsdatum

    Strae, H

    ausnumm

    er

    PLZ, O

    rt

    Telefonisch tagsber erreichbar unter Nr.

    An dieFA

    MILIEN

    KA

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    FK KG

    45 - 01.14

    "Aktuelle Informationen ber die Dienste und Leistungen der Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit finden Sie auch im Internet unter

    www.familienkasse.de

    Stand: Januar 2015

    FK KG 2 - 01.15

    Merkblatt Kindergeld 2015InhaltsverzeichnisZu diesem MerkblattHinweis zum Kinderzuschlag1. Wer erhlt Kindergeld?2. Was mssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen?3. Fr welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?4. Welche Voraussetzungen mssen ber 18 Jahre alte Kinder zustzlich erfllen?4.1 Kinder, die fr einen Beruf ausgebildet werden4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder kologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst4.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschdlicher Erwerbsttigkeit4.6 Kinder mit Behinderung

    5. Wie hoch ist das Kindergeld?6. Was ist ein Zhlkind?7. Wer erhlt Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?8. Welche Leistungen schlieen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?9. Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?10. Was mssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?11. Welche Nachweise mssen Sie vorlegen?12. Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?12.1 Auszahlung durch die Familienkassen der Bundesagentur fr Arbeit12.2 Auszahlung an Angehrige des ffentlichen Dienstes

    13. Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behrde auszuzahlen?14. Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfndet werden?15. Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?16. Was knnen Sie gegen eine Entscheidung tun?17. Wann mssen Sie Kindergeld zurckzahlen?18. Wann wird Ihr Kindergeldanspruch berprft?19. Wie werden Ihre persnlichen Daten geschtzt?20. StichwortverzeichnisIhre NotizenVernderungsmitteilungPostkarte