Merkblatt Schwarzarbeit

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Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung in Hotellerie und Gastronomie Unterlagen, die vorgelegt werden müssen von Arbeitnehmern: - Sozialversicherungsausweis (§ 18 h Abs. 6 SGB IV) – mitführungspflichtig - bei Ausländern: Pass, Passersatz, Ausweisersatz, Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung (§ 5 Abs. 1 SchwarzArbG) Hoteliers, Gastronomen (Arbeitgeber): Die Behörden der Zollverwaltung sind befugt, Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können (§ 4 Abs. 1 SchwarzArbG). Hierzu gehören z.B. - Nachweise über Meldungen zur Sozialversicherung im Inland und Ausland - Lohnabrechnungen - Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen (Quittungen, Lohnzettel) - Arbeitsverträge - Arbeitszeitnachweise (z.B. Stundenzettel, Anwesenheits- listen, Urlaubslisten etc.) - Nachweise über steuerfreie Zuschläge - Konten, Buchungsbelege - ggf. Verträge mit Subunternehmern Ergänzende Unterlagen, die die Prüfung beschleunigen - Personalausweis - Arbeitsgenehmigung EU - beim Bezug von Sozialleistungen: vom Arbeitgeber erstellte Nebeneinkommensbescheinigung Mögliche Verstöße und rechtliche Folgen für den Unternehmer im Gastgewerbe (Beispiele) Verstöße im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln/ Arbeitsgenehmigungen - Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitserlaubnis (Arbeitsgenehmigung-EU/entsprechender Aufenthaltstitel). Bußgeld bis zu 500.000 € - Vorsätzliche Beschäftigung eines Ausländers ohne die erfor- derliche Arbeitsgenehmigung-EU/entsprechenden Aufenthaltstitel und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Verstöße im Zusammenhang mit Meldepflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern (z.B.: Krankenkassen) - Verletzung von Meldepflichten, Bußgeld bis zu 25.000 € - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil) durch unrichtige, unvoll- ständige oder unterlassene Angaben gegen über der Einzugsstelle. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe Verstöße im Zusammenhang mit unrechtmäßi- gem Leistungsbezug - Arbeitgeber erstellt eine Arbeits- oder Nebeneinkommens- bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig. Bußgeld bis zu 2.000 € - Arbeitnehmer bezieht Sozialleistungen (z.B. ALG II) und arbei tet gleichzeitig, ohne dies der auszahlenden Behörde gemel- det zu haben (Leistungsbetrug). Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe Neben den bereits genannten rechtlichen Folgen kommt noch ein Entzug der Gaststättenerlaubnis bzw. für nicht konzessionierte Betriebe eine Gewerbeuntersagung in Betracht.

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  • Gemeinsam gegen Schwarzarbeitund illegale Beschftigung

    Merkblatt zu den Prfungen der

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit derZollverwaltung

    in Hotellerie und Gastronomie

    Unterlagen, die vorgelegt werden mssen von

    Arbeitnehmern:

    - Sozialversicherungsausweis ( 18 h Abs. 6 SGB IV) mitfhrungspflichtig

    - bei Auslndern: Pass, Passersatz, Ausweisersatz, Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung ( 5 Abs. 1 SchwarzArbG)

    Hoteliers, Gastronomen (Arbeitgeber):

    Die Behrden der Zollverwaltung sind befugt, Einsicht in die Lohn- undMeldeunterlagen, Bcher und andere Geschftsunterlagen zu nehmen,aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschftigungsverhltnissen oderTtigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden knnen ( 4 Abs. 1SchwarzArbG).

    Hierzu gehren z.B.

    - Nachweise ber Meldungen zur Sozialversicherung im Inland

    und Ausland

    - Lohnabrechnungen

    - Nachweise ber erfolgte Lohnzahlungen (Quittungen,

    Lohnzettel)

    - Arbeitsvertrge

    - Arbeitszeitnachweise (z.B. Stundenzettel, Anwesenheits-

    listen, Urlaubslisten etc.)

    - Nachweise ber steuerfreie Zuschlge

    - Konten, Buchungsbelege

    - ggf. Vertrge mit Subunternehmern

    Ergnzende Unterlagen, die die Prfungbeschleunigen

    - Personalausweis

    - Arbeitsgenehmigung EU

    - beim Bezug von Sozialleistungen: vom Arbeitgeber erstellte

    Nebeneinkommensbescheinigung

    Mgliche Verste und rechtliche Folgenfr den Unternehmer im Gastgewerbe(Beispiele)

    Verste im Zusammenhang mitAufenthaltstiteln/ Arbeitsgenehmigungen- Beschftigung eines Auslnders ohne erforderliche

    Arbeitserlaubnis (Arbeitsgenehmigung-EU/entsprechender Aufenthaltstitel). Bugeld bis zu 500.000

    - Vorstzliche Beschftigung eines Auslnders ohne die erfor-derliche Arbeitsgenehmigung-EU/entsprechenden Aufenthaltstitel und zu ungnstigeren Arbeitsbedingungen alsvergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fllen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren

    Verste im Zusammenhang mit Meldepflichtengegenber Sozialversicherungstrgern (z.B.: Krankenkassen)- Verletzung von Meldepflichten, Bugeld bis zu 25.000

    - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeitrgen (Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil) durch unrichtige, unvoll-stndige oder unterlassene Angaben gegen ber der Einzugsstelle. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

    Verste im Zusammenhang mit unrechtmi-gem Leistungsbezug- Arbeitgeber erstellt eine Arbeits- oder Nebeneinkommens-

    bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nichtvollstndig. Bugeld bis zu 2.000

    - Arbeitnehmer bezieht Sozialleistungen (z.B. ALG II) und arbeitet gleichzeitig, ohne dies der auszahlenden Behrde gemel-det zu haben (Leistungsbetrug). Freiheitsstrafe bis zu5 Jahren oder Geldstrafe

    Neben den bereits genannten rechtlichen Folgen kommtnoch ein Entzug der Gaststttenerlaubnis bzw. fr nichtkonzessionierte Betriebe eine Gewerbeuntersagung inBetracht.

  • Illegal ist unsozial.

    Schwarzarbeit und illegale Beschftigung sind auch in der Hotellerie undGastronomie immer noch viel zu hoch.

    Das fhrt zu Wettbewerbsverzerrungen:

    - Gesetzestreue Unternehmen verlieren Auftrge an Billiganbieter und viele Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz.

    - Sozialkassen und Fiskus drohen Ausflle in Milliardenhhe.

    - Die Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter ist mangelhaft.

    Am Ende zahlen dafr alle Brgerinnen und Brger.

    Dagegen knnen wir etwas tun.

    Doch Kontrollen alleine reichen nicht.

    Wir brauchen ein allgemeinesBewusstsein fr die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegalerBeschftigung.

    Was kontrolliert der Zoll?

    Die Beschftigten der FinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS) des Zolls prfen, ob

    - Hoteliers und Gastronomen ihre Beschftigten (Kellner, Kche etc.) korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben,

    - Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I und II, zu Unrecht bezogen werden,

    - Arbeitsbescheinigungen oder Nebeneinkommensbescheinig-ungen richtig ausgestellt wurden,

    - Auslnder eine Erwerbsttigkeit nicht ohne erforderliche Erlaubnis ausben,

    - auslndische Arbeitnehmer nicht zu ungnstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inlndische Arbeit-nehmer beschftigt werden,

    - Hoteliers und Gastronomen ihre zu versteuernden Einnahmen ordnungsgem verbuchen und ihren steuerlichen Pflichten nachkommen (z.B. Entrichtung der Lohnsteuer und Umsatzsteuer)

    Die Prfungen knnen unangekndigt stattfinden und zwar im Interesse gesetzestreuer Unternehmer und Arbeitnehmer. Auch zurckliegendeZeitrume werden geprft.

    Untersttzen Sie den Zoll!

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer mssen bei Prfungen mitwirken undKontrollen zulassen sowie die Prfer untersttzen. Sie haben insbesondere

    - die erforderlichen Ausknfte zu erteilen,

    - Unterlagen vorzulegen und

    - das Betreten der Grundstcke und der Geschftsrume des Arbeitgebers zu dulden.

    Die Beschftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) tunalles, um die Prfungen zgig und ohne groe Belastung des Arbeits-ablaufs durchzufhren. Ihre Untersttzung bei der Durchfhrung derPrfungen und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen helfen hierbeimit.

    Bei Fragen zum Thema Schwarzarbeit und illegale Beschftigungwenden Sie sich bitte an Ihr rtlich zustndiges Hauptzollamt.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesfinanzdirektion West, Wrthstrae 1-3, 50668 Kln oder im Internet unter:

    www.zoll.de www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.dewww.ngg.netwww.dehoga.de

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