Merkblatt_Anfertigung_Zeichnungen

2
  Merkblatt  für die Anfertigung von Zeichnungen als Anlagen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen Seite 1 von 2 Dieses Merkblatt gilt vor allem für die manuelle Anfertigung von Zeichnungen, die in allgemeinen bau- aufsichtlichen Zulassungen wiedergegeben werden sollen. Um eine einheitliche Ausführung und Lesbarkeit der Zeichnungen für Zulassungen zu erreichen, ist Nachstehendes zu beachten:  bei Lieferung in Papierform sind Originale an das DIBt zu versenden und keine Kopien  möglichst Schwarz-Weiß-Darstellungen und keine Schattierungen oder Hinterlegungen (z. B. Grauhinterlegung)  keine Firmenlogos o. Ä. verwenden  keine firmeninternen Angaben (Dokumentversionen, Erstellungsdatum usw.) auf den Zeichnungen platzieren Die Zeichnungen müssen nach DIN 1356-1 sowie DIN 406 angefertigt werden. 1. Format Die Zeichnungen dürfen maximal eine Größe von 22,4 cm x 18,5 cm haben. Zum oberen Rand ist zwingend ein Abstand von 3,5 cm einzuhalten. 2. Schrift  Bei elektronischer Lieferung sollte die Schrift möglichst mit den dem DIBt zur Verfügung stehenden Mitteln editierbar (z. B. Arial 10) sowie verkleinerungsfähig sein. a) Schriftart  Es ist die DIN EN ISO 3098 bzw. Arial anzuwenden. b) Schrifthöhe Für Zeichnungen sollte die Normalschrifthöhe  3,5 mm bzw.  10 pt sein. Die Schrifthöhe für Indizes, Hochzahlen usw. muss  2,5 mm bzw.  8 pt sein. 3. Bemaßung Die Maßzahlen müssen in Leselage der Zeichnungen von unten oder von rechts zu lesen sein und dürfen von Linien weder getrennt noch gekreuzt werden. In Bauzeichnungen kann die Angabe der Einheiten, wie m, cm und mm, entfallen, wenn folgende Regeln beachtet werden: Alle Maße unter 1 Meter werden in der Einheit Zentimeter auf den Maßlinien angegeben, Maße über 1 Meter sowie mit 2 Stellen hinter dem Komma entsprechen der Einheit Meter. Millimeter werden stets als kleine Hochzahl an das Maß angehängt. Beispiele: 4,00 = 4 Meter; 40 = 40 cm;. 42 5  = 42,5 cm oder 425 mm. Im Stahlbau und für Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt die Bemaßung grundsätzlich in Millimeter. Für Zeichnungen, die im Querformat vorliegen und um 90° gedreht werden, ist es für die Vermei- dung von Irrtümern üblich, die Ziffern 6 und 9 durch einen Punkt zu kennzeichnen (6. bzw. 9.), s. a. DIN 406-10 Punkt 3.4. 4. Strichdicke Strichstärken müssen entsprechend DIN 1356-1, Punkt 7 prozentual abgestuft werden: z. B. Körperkanten (breite Volllinien) = 100 %, Mittellinien (Strichpunktlinien) = 75 %, verdeckte Kanten (gestrichelte Linien) = 50 % und Hilfslinien (Maßlinien u. Ä.) = 25 %. 5. Beschrif tung der Anlage Die Beschriftung gemäß beigefügtem Muster beinhaltet den Zulassungsgegenstand, den Inhalt der Anlage sowie die Nummerierung der einzelnen Anlagen. Das Schriftfeld ist horizontal am unteren Rand der A 4 Seite anzuordnen. Für jede Anlage ist die Vorlage in Hochformat zu verwenden, auch bei Darstellung im Querformat.

description

dibt zulasung

Transcript of Merkblatt_Anfertigung_Zeichnungen

  • Merkblatt fr die Anfertigung von Zeichnungen als Anlagen fr allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen

    Seite 1 von 2

    Dieses Merkblatt gilt vor allem fr die manuelle Anfertigung von Zeichnungen, die in allgemeinen bau-aufsichtlichen Zulassungen wiedergegeben werden sollen. Um eine einheitliche Ausfhrung und Lesbarkeit der Zeichnungen fr Zulassungen zu erreichen, ist Nachstehendes zu beachten: bei Lieferung in Papierform sind Originale an das DIBt zu versenden und keine Kopien mglichst Schwarz-Wei-Darstellungen und keine Schattierungen oder Hinterlegungen (z. B.

    Grauhinterlegung) keine Firmenlogos o. . verwenden keine firmeninternen Angaben (Dokumentversionen, Erstellungsdatum usw.) auf den Zeichnungen

    platzieren Die Zeichnungen mssen nach DIN 1356-1 sowie DIN 406 angefertigt werden. 1. Format Die Zeichnungen drfen maximal eine Gre von 22,4 cm x 18,5 cm haben. Zum oberen Rand ist

    zwingend ein Abstand von 3,5 cm einzuhalten. 2. Schrift Bei elektronischer Lieferung sollte die Schrift mglichst mit den dem DIBt zur Verfgung stehenden

    Mitteln editierbar (z. B. Arial 10) sowie verkleinerungsfhig sein. a) Schriftart Es ist die DIN EN ISO 3098 bzw. Arial anzuwenden. b) Schrifthhe Fr Zeichnungen sollte die Normalschrifthhe 3,5 mm bzw. 10 pt sein. Die Schrifthhe fr

    Indizes, Hochzahlen usw. muss 2,5 mm bzw. 8 pt sein. 3. Bemaung Die Mazahlen mssen in Leselage der Zeichnungen von unten oder von rechts zu lesen sein und

    drfen von Linien weder getrennt noch gekreuzt werden. In Bauzeichnungen kann die Angabe der Einheiten, wie m, cm und mm, entfallen, wenn folgende

    Regeln beachtet werden: Alle Mae unter 1 Meter werden in der Einheit Zentimeter auf den Malinien angegeben, Mae

    ber 1 Meter sowie mit 2 Stellen hinter dem Komma entsprechen der Einheit Meter. Millimeter werden stets als kleine Hochzahl an das Ma angehngt.

    Beispiele: 4,00 = 4 Meter; 40 = 40 cm;. 425 = 42,5 cm oder 425 mm. Im Stahlbau und fr Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt die Bemaung grundstzlich in

    Millimeter. Fr Zeichnungen, die im Querformat vorliegen und um 90 gedreht werden, ist es fr die Vermei-

    dung von Irrtmern blich, die Ziffern 6 und 9 durch einen Punkt zu kennzeichnen (6. bzw. 9.), s. a. DIN 406-10 Punkt 3.4.

    4. Strichdicke Strichstrken mssen entsprechend DIN 1356-1, Punkt 7 prozentual abgestuft werden: z. B. Krperkanten (breite Volllinien) = 100 %, Mittellinien (Strichpunktlinien) = 75 %, verdeckte

    Kanten (gestrichelte Linien) = 50 % und Hilfslinien (Malinien u. .) = 25 %. 5. Beschriftung der Anlage Die Beschriftung gem beigefgtem Muster beinhaltet den Zulassungsgegenstand, den Inhalt der

    Anlage sowie die Nummerierung der einzelnen Anlagen. Das Schriftfeld ist horizontal am unteren Rand der A 4 Seite anzuordnen. Fr jede Anlage ist die Vorlage in Hochformat zu verwenden, auch bei Darstellung im Querformat.

  • Seite 2 von 2