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METROPOLREGION 6 – 27 FRANKFURTRHEINMAIN STRATEGIEFORUM SETZT NEUE IMPULSE – INITIATIVE „PERFORM – ZUKUNFTSREGION FRANKFURTRHEINMAIN“ www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 141. Jahrgang 07|08.18 STEUERN Öffentliche Finan- zen: Unternehmen endlich entlasten 46 INTERNATIONAL Äthiopien im Fokus: Das neue Powerhaus Ostafrikas 44 AUSBILDUNG Exzellente Ausbilder geehrt: „Raum für Fehler geben“ 38 STANDORTPOLITIK IHK-Konjunkturum- frage: Weiterhin auf hohem Niveau 36

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METROPOLREGION 6 – 27 FRANKFURTRHEINMAINSTRATEGIEFORUM SETZT NEUE IMPULSE – INITIATIVE „PERFORM – ZUKUNFTSREGION FRANKFURTRHEINMAIN“

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

141. Jahrgang 07|08.18

STEUERNÖffentliche Finan-zen: Unternehmen endlich entlasten 46

INTERNATIONALÄthiopien im Fokus: Das neue Powerhaus Ostafrikas 44

AUSBILDUNGExzellente Ausbilder geehrt: „Raum für Fehler geben“ 38

STANDORTPOLITIKIHK-Konjunkturum-frage: Weiterhin auf hohem Niveau 36

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Gemeinsam für die Metropolregion

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Am 14. Mai fand der jährliche Tag der Metropolregion statt und erneut kamen etwa 300 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt

zusammen, um sich über die Fortschritte auf dem Gebiet der regionalen Zusammenarbeit zu informieren.

Die diesjährige Veranstaltung stand ganz im Zeichen des neu ge-gründeten Strategieforums für die Metropolregion FrankfurtRheinMain. Auf Initiative der regionalen Wirtschaftskammern haben sich Wirtschaft und Politik in diesem Thinktank zusammengeschlossen und die länder-übergreifende Vernetzung und Kooperation noch einmal intensiviert.

Denn so gut unsere Region wirtschaftlich derzeit auch dasteht, die Herausforderungen in den kommenden Jahren sind immens: Der stetig zunehmende Fachkräftemangel, der hohe Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen, die Digitalisierung und der notwendige Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur sind nur einige der Themen, die für die Zukunft unserer Region von entscheidender Bedeutung sind und für die Lösungsansätze entwickelt werden müssen.

Wir alle sind gemeinsam gefordert, die Standortvorteile von Frank-furtRheinMain zu bewahren und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region zu stärken. Das Strategieforum, in dem Wirtschaft und Politik länderübergreifend abgestimmt an Strategien zur Sicherung der Pros-perität und der zielgerichteten Positionierung der Metropolregion arbeiten, ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Zukunftsregion FrankfurtRheinMain.

Prof. Mathias MüllerPräsident, IHK Frankfurt

„Die Herausforderungen in den kommenden Jahren sind immens.“

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Editorial

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EDITORIAL 303 Gemeinsam für die Metropolregion Prof. Mathias Müller,

Präsident, IHK Frankfurt

06 SPECIAL METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN 306 Strategieforum „Ein Thinktank für die Region“08 Initiativkreis „Kooperation statt Wettbewerb“09 Metropolregionen Grenzenlos kooperativ10 Initiative „Perform“ Zukunft gemeinsam gestalten12 Perform – Flächenaktivierung Nutzungskonflikte vermeiden14 Perform – Mobilität und Verkehr Viele Projekte angestoßen16 Perform – Digitalisierung Prosperität der Region sichern18 Perform – Digitalisierung Auf dem Weg zur Spitze20 Tag der Metropolregion Gründungsregion im Fokus

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INHALT 07|08.18

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22 Nachhaltigkeit Rhein.Main.Fair.24 Tagungen, Messen, Kongresse Enorme Sogwirkung

IHK-EHRENAMT 328 Versicherungsausschuss Lotse in Zeiten des Wandels30 Außenwirtschaftsausschuss Ganz vernetzt, ganz global32 Industrieausschuss Wirtschaftsmotor Industrie

UNTERNEHMENSREPORT 334 Serie Existenzgründung Mit jedem Einkauf Gutes tun

STANDORTPOLITIK 336 IHK-Konjunkturumfrage Weiterhin auf hohem Niveau

AUS- UND WEITERBILDUNG 337 IHK-Bildungszentrum38 Exzellente Ausbilder „Raum für Fehler geben“41 IHK-Prüferehrung Ehre, wem Ehre gebührt42 Fachkräftemangel Deutsche Sprache, schwere Sprache

INTERNATIONAL 344 Äthiopien Das neue Powerhaus Ostafrikas

RECHT UND STEUERN 346 Serie „Öffentliche Finanzen“ Unternehmen endlich entlasten

67 VORSCHAU | IMPRESSUM | IHK-EHRENAMT | UNTERNEHMENSREPORT 3

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Wortmann AG, Hüllhorst, bei.Wir bitten um freundliche Beachtung!

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STRATEGIEFORUM

„EIN THINKTANK FÜR DIE REGION“Ein Gespräch mit Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, über die Positionierung des Strategieforums für die Metropolregion FrankfurtRheinMain und die bundesländerübergreifende Entwicklung von Leitlinien und Visionen.

Herr Prof. Müller, warum haben Sie im vergangenen Jahr die For-derung nach einem länderübergreifenden Strategieforum für die Metropolregion FrankfurtRheinMain formuliert?MÜLLER: Die Zusammenarbeit in der Metropolregion FrankfurtRhein-Main ist seit Langem praktisch eingeübt. Das hatte in der Vergangenheit gute Ergebnisse zur Folge, und viele Organisationen arbeiten bereits an ihrer Stelle an der Verbesserung der Standortbedingungen. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit in verschiedenen Branchen, etwa im Software-Cluster und Digital Hub oder im Verbund mit verschiedenen Akteuren in den Houses-of-Strategien.

Welche Rolle spielt in diesem Kontext die Perform-Initiative der Wirtschaftskammern?MÜLLER: In FrankfurtRheinMain gab und gibt es viele freiwillige Initia-tiven, die die Region voranbringen sollen, darunter unsere länderüber-greifende Initiative der Wirtschaftskammern, Perform. Aber aus Sicht der

Wirtschaft fehlte eine gesamtheitliche Strategie für die Metropolregion FrankfurtRheinMain. Denn die Metropolregion ist über Menschen, Waren und Verkehr stark vernetzt, sodass es ein gemeinsames Ziel sein muss, FrankfurtRheinMain so weiterzuentwickeln, dass die gesamte Region den Anschluss an die stärksten Wirtschaftsräume Europas nicht verliert. Die hier tätigen Organisationen sind sicherlich leistungsstark in den Grenzen, die ihnen zugeschrieben sind. Sie bilden aber entweder nicht die Gesamtregion ab oder sind unvollständig in der Vernetzung mit den anderen gleichartigen Akteuren in der Metropolregion.

Insbesondere auf der Ebene der Landesregierungen? MÜLLER: In der Tat. Ein wichtiger Aspekt, um den Zustand der Met-ropolregion richtig zu erfassen, fehlte bisher. Es existierte bislang keine Entsprechung auf der Ebene der Landesregierungen. Mit einem länderübergreifenden Strategieforum können wir als Metropolregion insbesondere auf Bundesebene ganz anders auftreten. Viele richtungs-weisende Entscheidungen – wie zum Beispiel Verkehrsinfrastruktur-projekte – werden in Berlin getroffen.

Wie kann das Strategieforum an dieser Stelle tätig werden?MÜLLER: Die Stimme von vier Ländern in Kombination mit der kom-munalen Ebene und der Wirtschaft wird in Berlin viel stärker ins Gewicht fallen als die Stimme einzelner Akteure aus der Region. Mit

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos zum Thema Strategieforum FrankfurtRheinMain online unter www.strategieforum-frankfurtrheinmain.hessen.de. Auf dieser Homepage befindet sich unter anderem eine Übersicht über die 16 Mit-glieder des Strategieforums.

Das Strategieforum FrankfurtRheinMain will mit starker, einheitlicher Stimme sowohl Ideen als auch Forderungen für die Region zielgerichtet positionieren.

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dem Strategieforum können wir Forderungen und Ideen für Frank-furtRheinMain mit großer Schlagkraft zielgerichtet positionieren und für die Region eintreten. Nicht zuletzt aus diesem Grund habe ich die Gründung eines Strategieforums zunächst auf einer Veranstaltung der hessischen Landesregierung im März vergangenen Jahres in Bad Homburg angeregt. Diese Idee haben wir schließlich auf dem Tag der Metropolregion im Mai 2017 in der IHK Frankfurt mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft öffentlich diskutiert, und die Resonanz der Teilnehmer fiel überwiegend positiv aus.

Die hessische Landesregierung stellt den Vorsitz. Wie kam es dazu?MÜLLER: Das erklärt sich aus dem Dialog, der zur Bildung des Strategieforums führte. Unsere Anregung wurde von der hessi-schen Staatskanzlei aufgenommen und unterstützt. Um die Idee des Strategieforums mit Leben zu füllen, haben sich Vertreter der Wirtschaftskammern und der hessischen Landesregierung seit dem Tag der Metropolregion 2017 eng über dessen Zielrichtung, Aufbau und Besetzung abgestimmt. Federführend bei der Abstimmung wa-ren Vertreter der hessischen Staatskanzlei sowie der Industrie- und Handelskammern Frankfurt und Darmstadt Rhein Main Neckar. Wir haben Staatsminister Axel Wintermeyer gebeten, den Vorsitz zu über-nehmen. Denn bei ihm lag auch die Koordination der verschiedenen Landesregierungen. Er wird in seiner Tätigkeit unterstützt durch Prof. Kristina Sinemus, die Präsidentin der IHK Darmstadt, und mich als Stellvertreter.

Das Strategieforum hat schließlich Anfang des Jahres die Arbeit aufgenommen.MÜLLER: Richtig: Im Januar haben sich die Mitglieder des Strategie-forums zur konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Nach einem Austausch über die Ziele und Aufgaben des Strategieforums wurden bereits erste Themenfelder benannt, die für die Weiterentwicklung der Region eine besondere Bedeutung besitzen. Beispielsweise das Thema Gründungsregion FrankfurtRheinMain. Schön war zu sehen, dass Vertreter verschiedener Parteien anwesend waren und somit ein konstruktiver Austausch nicht nur über Länder-, sondern auch über Parteigrenzen hinweg stattgefunden hat.

Welche Zielrichtung verfolgt es konkret? MÜLLER: Die Zielrichtung des Strategieforums ist klar formuliert: Es wird vor allem ein Thinktank sein, der Entwicklungen in der Metropol-region identifizieren soll, die von besonderer Bedeutung sind. Zudem soll das Strategieforum länderübergreifend strategische Leitlinien und

Visionen für die Region entwickeln und die Metropolregion dynamisch voranbringen.

Und wie passt das Strategieforum mit den anderen Initiativen zusammen? MÜLLER: Das Strategieforum bringt die handelnden Akteure aus Wirt-schaft und Politik zusammen und bildet einen Rahmen, um die gemein-samen Belange abzustecken und eine Verständigung über gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen zu fördern. Es lässt Synergien entstehen und sorgt für den Austausch von Perspektiven und die Abstimmung von Projekten. In diesem Kontext sollen auch regionale Aktivitäten wie Perform, FRM 2030 oder das Projekt Frankfurt/Rhein-Main 2020+ der Landesregierung besser miteinander vernetzt werden.

Welche Akteure sind im Strategieforum dabei und wie kann man die Diskussion im Strategieforum verfolgen?MÜLLER: Im Strategieforum sind insgesamt 16 Personen vertreten. Sechs Wirtschaftsvertreter, die Vertreter der vier Landesregierungen sowie sechs Vertreter der Kommunen, davon zwei Oberbürgermeister und drei Landräte aus jedem der vier Bundesländer, sowie dem Regio-nalverband FrankfurtRheinMain. Es ist geplant, dass sich die Mitglieder zwei- bis dreimal jährlich treffen, um über die Weiterentwicklung der Metropolregion FrankfurtRheinMain zu beraten. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in Protokollen festgehalten und für alle einsehbar auf der Homepage des Strategieforums eingestellt. Diese Transparenz war uns allen von Beginn an sehr wichtig.

Wie wird das Ganze organisiert?MÜLLER: Organisiert wird das Strategieforum durch eine Geschäftsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist und durch die IHKs Frankfurt und Darmstadt Rhein Main Neckar unterstützt wird – komplett durch bereits vorhandenes Personal. Die ganze Umsetzung erfolgt also äußerst schlank und pragmatisch.

Wie geht es nun mit dem Strategieforum weiter?MÜLLER: Wir pflegen eine offene Kommunikation mit allen Akteuren in der Region. Beim Tag der Metropolregion am 14. Mai in der IHK Frank-furt wurden alle Teilnehmer aufgerufen, sich mit dem Strategieforum auseinanderzusetzen und uns ihre Anregungen und Ideen für die Me-tropolregion mit auf den Weg zu geben. Wir erfahren viel Zuspruch, bekommen Themen und Anliegen zugerufen. Am 8. Juni fand in Alzenau das zweite Treffen des Strategieforums statt. Es wird allerdings nicht mit eigenen Projekten arbeiten, dafür ist es nicht gedacht. Aber wichtig ist es uns, Impulse zu setzen und Synergien herzustellen bei all den Anliegen, die der Region auf den Nägeln brennen. ❙

AUTORENREINHARD FRÖHLICH (l.)Geschäftsführer, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

SEBASTIAN TRIPPEN (r.)Geschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropo-lenentwicklung, IHK [email protected]

Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frank-furt: „Die Metropolregion ist über Menschen, Waren und Verkehr stark vernetzt, sodass es ein gemeinsames Ziel sein muss, Frank-furtRheinMain so weiterzuentwickeln, dass die gesamte Region den Anschluss an die stärksten Wirtschaftsräume Europas nicht verliert.“

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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INITIATIVKREIS

„KOOPERATION STATT WETTBEWERB“Ein Gespräch mit Jakob Richter, Sprecher der Deutschen Metropolregionen, Hamburg, über die Aufgaben und Ziele des Initiativkreises Europäische Metropolregionen in Deutschland sowie die künftigen Herausforderungen im globalen Kontext.

Herr Richter, wer oder was steckt hinter dem Initiativkreis Europä-ischer Metropolregionen in Deutschland?RICHTER: Die Europäischen Metropolregionen in Deutschland haben sich 2001 zum Initiativkreis Europäischer Metropolregionen in Deutsch-land zusammengeschlossen. Er ist aus dem Wettbewerb „Regionen der Zukunft“ der damaligen Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung aus dem Jahr 1997 hervorgegangen. Seit 15 Jahren kooperieren die deutschen Metropolregionen in diesem Initiativkreis. Er bildet die gemeinsame Plattform der deutschen Metropolregionen, organisiert den Erfahrungsaustausch sowie gemeinsame Projekte und fördert Kooperationsmöglichkeiten, insbesondere in Hinsicht auf europäische Belange und Interessen.

Können Sie uns einige Projekte nennen, die der Initiativkreis ange-stoßen oder durchgeführt hat?RICHTER: Zuallererst ist der Initiativkreis Metropolregionen ein wich-tiges Forum für den Erfahrungsaustausch untereinander. Nach dem Motto „Kooperation statt Wettbewerb“ arbeiten alle elf deutschen

Metropolregionen hier vertrauensvoll zusammen. Der Initiativkreis hat in der Vergangenheit gemeinsame Messeauftritte organisiert. Er finanziert ein gemeinsames regionales Monitoring; hier ist die Region FrankfurtRheinMain federführend. Zudem werden im Initiativkreis Kräfte gebündelt, um sich beispielsweise in Europa gemeinsam zu präsentieren. Ein aktuelles Beispiel ist unsere gemeinsame Fachver-anstaltung „Metropolregionen gestalten die Mobilität von morgen“, die im Februar in der Bundeshauptstadt stattfand. Über 130 Gästen haben wir innovative Projekte aus dem Bereich Mobilität vorgestellt.

Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie auf die Metro-polregionen in Deutschland zukommen?RICHTER: Wichtige Trends werden unser Land verändern: Dazu gehören der demografische Wandel, die Digitalisierung von Wirtschaft und Ge-sellschaft sowie die Energiewende. Für Metropolregionen mit städtischen und ländlichen Regionen ergeben sich die größten Herausforderungen in der Gestaltung von Mobilität und Wohnen. Der Initiativkreis ist hier stets ein wichtiges Austausch- und Beratungsgremium, in dem die deutschen Metropolregionen voneinander lernen und gemeinsam ihre Interessen vertreten können. ❙

INTERVIEWANN-KRISTIN ENGELHARDTReferentin, Wirtschaftspolitik und Metropolen-entwicklung, IHK Frankfurta.engelhardt@frank- furt-main.ihk.de

Jakob Richter, Sprecher, Deutsche Metro-polregionen, Hamburg: „Für die Metropol-regionen mit städtischen und ländlichen Regionen ergeben sich die größten Heraus-forderungen in der Gestaltung von Mobilität und Wohnen. Der Initiativkreis ist hier stets ein wichtiges Austausch- und Beratungs-gremium.“

Kunst im HauptbahnhofDie künstlerisch ge-stalteten Treppenab-gänge im Frankfurter Hauptbahnhof sind temporäre Installati-onen. Nach einer Idee von Peter Wöste, DB Station & Service, hat Nikolaus A. Nessler, Künstler aus Frank-

furt, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Mailänder Consult die künstlerische und technische Gestaltung und Grafik umgesetzt. Die beiden Karten sind Verfrem-dungen der Weltkarte (Abgang zur S-Bahn Richtung Messe und Flughäfen) und des Stadtplans von Frankfurt (Abgang zur S-Bahn Richtung Innenstadt). Orts-, Stra-

ßen-, Städtenamen sind durch Vornamen aus der ganzen Welt ersetzt worden. Die Kunstwerke stellen die Internationalität und Zusammengehörigkeit aller Nati-onen in Frankfurt dar. Der Haupt-bahnhof ist ein Paradebeispiel für diese Internationalität, an dem sich täglich 480 000 Menschen aus aller Welt begegnen. ❙

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METROPOLREGIONEN

GRENZENLOS KOOPERATIVSchon in den Zwanzigerjahren erkannte man die großen wirtschaftlichen Chancen, die im Miteinander der Städte und ihres Umlands liegen. In den Fünfzigern begann sich dann dieses Engagement zu formieren.

Im Jahr 1995 hat die Ministerkonferenz für Raumordnung die ersten Europäischen Metropolregionen in Deutschland anerkannt. Weitere kamen 2005 hinzu. Inzwischen sind es elf Metropolregionen von

europäischer Bedeutung. In diesen Metropolregionen arbeiten Städte und ländliche Räume seit über 20 Jahren zusammen.

Metropolregionen machen heute 53 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland aus, in ihnen leben rund 66 Prozent der Bevölkerung. Hier werden 70 Prozent des bundesdeutschen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet. Und sie erfüllen wichtige Funktionen: Sie sind bedeutende Verkehrsknotenpunkte und Wirtschaftszentren sowie stark in Innovation und Bildung. Hier konzentrieren sich Forschungsstätten und Hochschulen. Das macht sie als Standorte für Unternehmen attraktiv, die ein breit gefächertes Angebot an Arbeitsplätzen bereitstellen und Innovationen vorantreiben. Als Motoren der gesellschaftli-chen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung erhalten sie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas.

Hier wird mit zahlreichen Partnern an Lösungen zu vielfältigen Herausforderungen gearbeitet: sei es im Bereich der Verkehrsplanung, der Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung oder der Naherholung. Die deutschen Metropolregionen gestalten in Projekten die Partnerschaft

von Land und Stadt und stärken so die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Region und ganz Deutschlands. Mit Tourismusprojekten, Verbesserun-gen für Pendler und mit Studien und Konzepten für Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte leisten die deutschen Metropolregionen so seit Jahrzehnten einen Beitrag zur Entwicklung ihrer Regionen.

Metropolregionen sind die einzigen Plattformen, auf denen Mitglieder länderübergreifend und auf allen Ebenen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Für den Erfolg dieser Zusammenarbeit ist ein vertrauensvolles und aktives Miteinander unerlässlich. Nur gemeinsam können die Stärken und Chancen Einzelner wirkungsvoll entfaltet und genutzt sowie Herausforderungen besser gemeistert werden.

Die deutschen Metropolregionen formulieren Strategien und Handlungsansätze, initiieren Projekte und setzen sie gemeinsam mit ihren Partnern um. Sie konzentrieren sich auf Aufgaben, deren Ent-wicklung der ganzen Region zugutekommt, und leisten damit einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu dem im Grundgesetz verankerten Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in Land und Stadt. ❙

AUTORINMARION KÖHLERPressesprecherin, Metropolregion [email protected]

EUROPÄISCHE METROPOLREGIONEN IN DEUTSCHLAND

❙❙ Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg❙❙ Metropolregion FrankfurtRheinMain❙❙ Metropolregion Hamburg❙❙ Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg❙❙ Metropolregion Mitteldeutschland❙❙ Metropolregion München❙❙ Metropolregion Nordwest❙❙ Metropolregion Nürnberg❙❙ Metropolregion Rhein-Neckar❙❙ Metropolregion Rhein-Ruhr❙❙ Metropolregion Stuttgart

KONTAKT

lnitiativkreis Europäische Metropolregionen in Deutschland, c/o Metro - polregion Hamburg, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, Telefon 0 40 / 4 28 41 26 03, E-Mail [email protected], Internet www.deutsche-metropolregionen.org

Hauptstadtregion MetropolregionBerlin-Brandenburg FrankfurtRheinMainMetropolregion Nürnberg Metropolregion HamburgMetropolregion München Metropolregion NordwestMetropolregion Hannover Braunschweig MetropolregionGöttingen Wolfsburg MitteldeutschlandEurop. Metropolregion Rhein-Ruhr Metropolregion Stuttgartdar. Metropole Ruhr dar. Verband Region Stuttgart dar. Metropolregion Köln/Bonn Metropolregion Rhein-Neckar

Datenbasis: Angaben des lnitiativkreis Europäischer Metropolregionen in Deutschland IKMGeometrische Grundlage: BKG, Gemeinden, 31.12.2014 | © BBSR Bonn 2016

Europäische Metropolregionen in Deutschland

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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INITIATIVE „PERFORM“

ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTENDie Initiative „Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain“ bietet eine Plattform, um die Zusammenarbeit von Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu stärken. Aber auch die Bürger können ihre Ideen einbringen und sich an der Weiterentwicklung der Region beteiligen.

Die Metropolregion FrankfurtRheinMain umfasst Teile von Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern, 18 Landkreise und 400 Städte und Gemeinden, beheimatet 5,6 Millionen Menschen und ist Standort

von Unternehmen mit Weltruf und Hidden Champions. Als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas ist FrankfurtRheinMain die einzige Metropolregion in Deutschland, die im globalen Standortwett-bewerb mithalten kann. Damit muss sie sich jedoch gegenüber anderen Metropolen und deren Umland – etwa gegen Paris, London oder Tokio – behaupten. Deshalb ist es wichtig, den Standort FrankfurtRheinMain mit allen Kräften zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten.

Für die Weiterentwicklung der Metropolregion spielt die Über-windung administrativer Grenzen eine zentrale Rolle. Denn diese sind politisch bestimmt und orientieren sich nicht an den Anforderungen von Bevölkerung und Unternehmen. Auf dem Weg zur Arbeit, zum Kundentermin oder bei der Beantragung von Fördermitteln überwinden die Menschen aus der Region tagtäglich kommunale Grenzen und Lan-desgrenzen. Damit können die politisch verfassten Einheiten, innerhalb derer Institutionen operieren, nicht angemessen Schritt halten.

Zudem sind die Interessen dieser Institutionen sehr unterschiedlich und können nur durch Dialog ausgeglichen werden. Eine Organisation,

die alle Beteiligten an einen Tisch holt, Austausch ermöglicht und Zusammenarbeit moderiert, gibt es bis dato nicht. Auch deshalb steht FrankfurtRheinMain vor den Herausforderungen einer überlasteten Verkehrsinfrastruktur und dem Mangel an Flächen für Wohnraum, In-dustrie und Gewerbe vor allem in den Zentren der Region. Ein Problem, das sich bei weiterem Wachstum von Wirtschaft und Bevölkerung noch verstärkt, wenn es nicht zielgerichtet angegangen wird.

Länderübergreifende ProjekteDie regionalen Wirtschaftskammern haben diese Herausforderungen aufgegriffen und in 2016 die Initiative „Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain“ gegründet: Sie soll die Zusammenarbeit aller Akteure in der Region verbessern und damit Bewegung in die Sache bringen. Mit Perform haben die Kammern eine Perspektive entwickelt, die die Region als Ganzes im Blick hat. Sie verbindet allgemeine Ziele mit konkreten Projekten und leistet einen wichtigen Beitrag zur län-derübergreifenden Vernetzung.

In vier Arbeitsgruppen beschäftigen sich Experten aus den Kammern der drei Länder mit den Schlüsselbereichen Digitalisierung, Mobilität, Flächen, Gründung und Innovation. Erfolge lassen sich bereits an

„Raus aus dem Stau“: Der Ideenwettbewerb war eines der ersten Projekte der Perform-Initiative.

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ersten Projekten festmachen – darunter etwa der Ideenwettbewerb „Raus aus dem Stau“, gemeinsame verkehrspolitische Positionen oder der Fachkräftemonitor für die Metropolregion. Die Initiative Perform zeigt: Zusammenarbeit und Vernetzung von Kompetenzen funktioniert. Es gibt viel, was die verantwortlichen Akteure voneinander lernen können, und viel Potenzial für Synergien und neue Ideen.

Innovative Impulse für die RegionAußerdem hat Perform eine Innovationsplattform für die Region geschaffen, die Austausch und Vernetzung fernab der institutionellen Pfade ermöglicht. Auf ihr werden die Ideen vorgestellt. Die Plattform ist damit Anlaufstelle für spezifische Fragen zu Projekten und kann helfen, Unterstützer zu finden. Jenseits von aktuellen Herausforderungen kann sie so Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Region sein. Je mehr Menschen mitmachen, desto schneller wird die notwendige Sogwirkung für die Weiterentwicklung der Region erreicht, die es braucht, um Veränderungen voranzutreiben.

Auch Bürger können sich beteiligen: Sie können mitdiskutieren und eigene Ideen einbringen, bei deren Realisierung Perform unter-stützt – entweder direkt oder durch Adressieren der Vorschläge an die zuständigen Akteure und Institutionen. So zum Beispiel Vorschläge zur Entschärfung von Staustellen oder zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung durch einheitliche Systeme und übergreifende Datenbanken.

Die nächsten Schritte bei Perform werden daher auch darin beste-hen, noch mehr Menschen für die Innovationsplattform zu gewinnen und so die Region gemeinsam zu einem noch lebenswerteren Ort in Deutschland zu gestalten. So etwa durch das aktuelle Projekt „Vernet-zung der Gründerzentren und der Startup-Szene“ der Arbeitsgruppe Gründungs- und Innovationsregion, mit dem über die Ländergrenzen hinweg die Vernetzung der Gründungsakteure und der Austausch innovativer Ideen gefördert werden sollen. Nur gemeinsam kann es gelingen, dass die Region auch in Zukunft zu einem der Topstandorte für Gründer, Unternehmen, Fach- und Führungskräfte gehört. Eine Investition, die sich für alle Beteiligten auszahlt. ❙

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AMB Sonderschau und Kongress„Digitale Wege in der Produktion“

NEU:AUTORINALMUT WEBERProjektmanagerin, Perform Zukunfts-region Frankfurt-RheinMain, c/o IHK Darmstadt Rhein Main [email protected]

KONTAKT

Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain, Almut Weber, Projekt-managerin, c/o IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt, Tele-fon 06151/871178, E-Mail [email protected]

Weitere Infos online unter www.perform-frankfurtrheinmain.de, www.facebook.com/performfrankfurtrheinmain, https://twitter.com/perform-frm

Ideen zur Weiterentwicklung der Metropolregion können online unter www.perform-frankfurtrheinmain.de eingestellt werden.

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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PERFORM – FL ÄCHENAKTIVIERUNG

NUTZUNGSKONFLIKTE VERMEIDENDie Metropolregion FrankfurtRheinMain wächst unaufhaltsam, und auch in Zukunft ist mit Zuwanderungs- gewinnen zu rechnen. Dies hat Folgen für die Flächennutzung, geht es hier doch vor allem um die Aktivierung vorhandener Flächen sowie ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Gewerbe.

FrankfurtRheinMain boomt: Ansässige und neu angesiedelte Un-ternehmen fühlen sich hier wohl, immer mehr Fachkräfte aus dem In- und Ausland strömen in die Metropolregion. Zwischen 2013

und 2017 wurden rund 130 000 zusätzliche Stellen geschaffen und auch für 2018 werden weitere 50 000 neue Stellen erwartet. Doch welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für den zukünftigen Umgang mit Flächen und wie kann deren Entwicklung vorangetrieben werden? Die Perform-Arbeitsgruppe Flächenaktivierung sucht Antworten auf genau diese Fragen.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeistern, Planern, Wirt-schaftsförderern und Unternehmern ist klar: Es gibt je nach geografischer Lage in FrankfurtRheinMain unterschiedliche Erfahrungen mit und He-rausforderungen bei den Themen Flächenaktivierung und -management. Im Bayerischen Untermain stehen zum Beispiel kaum noch Flächen zur Entwicklung zur Verfügung. Gute Verkehrsanbindungen sind dann umso wichtiger, um als Wohn- und Arbeitsort für Pendler außerhalb der Kommune attraktiv zu sein.

Insbesondere, da in größeren Städten und Umgebung in Frank-furtRheinMain der Wohnraum knapp wird. Eine wichtige Aufgabe der Verantwortlichen ist es daher, genügend Flächen für Wohnraum zu schaf-fen und diese gut an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Gleichzeitig benötigen Unternehmen am richtigen Standort ausreichend Gewerbe- und Industrieflächen, die deren Qualitätsanforderungen erfüllen. Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe, zum Beispiel wegen Produktionslärms oder Anlieferverkehrs, sollten vermieden werden. Diesen Herausforderungen widmet sich die Arbeitsgruppe Flächenaktivierung im Kontext der Perform-Initiative.

Seit Ende 2016 läuft eine von der Arbeitsgruppe getragene Veran-staltungsreihe, die Herausforderungen bei der Flächenaktivierung, den Umgang mit Flächen sowie Best-Practice-Beispiele hierzu aufgreift. Ziel ist, über Vorträge und Diskussionen über Flächenthemen zu informieren und zu sensibilisieren sowie gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

In diesem Sinne wurde bereits über Verhandlungsstrategien mit Ei-gentümern benötigter Flächen, über die nachhaltige Gestaltung von und eine hilfreiche Kooperation in Gewerbegebieten diskutiert, beispielsweise durch die Nutzung einer gemeinsamen Azubi-Werkstatt.

Zudem ist ein Projekt in Arbeit, bei dem sich die Wirtschaftskammern über drei Veranstaltungen zu den Themen Gewerbeflächen, Verkehr und Wohnen in die Neuaufstellung des Regionalplans Süd einbringen wollen. Hierbei geht es um die strategische Entwicklung von Flächen.

Die Ansätze und Projekte zeigen, dass letztlich alle auf dem Feld bewanderten Akteure nach Lösungen suchen, um geeignete Flächen für Wohnen und Gewerbe zu schaffen, zu bebauen und ein verträgliches Miteinander zu erreichen. Mit den Projekten bringen sich die Wirtschafts-kammern in Debatten und Prozesse hierzu ein. ❙

AUTORINRAIJA HAWLYLeiterin, IHK-Forum Rhein-Main, c/o IHK Hanau-Gelnhau-sen-Schlü[email protected]

Wohnhausbebauung auf der Hafeninsel im Offenbacher Nord-end, im Hintergrund der Frankfurter Stadtteil Fechenheim.

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Der Wirtschaftsstandort Dreieich –Basis für Ihren Erfolg

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PERFORM – MOBILITÄT UND VERKEHR

VIELE PROJEKTE ANGESTOSSENDie Arbeitsgruppe Mobilität und Verkehr der Initiative hat inzwischen eine Reihe von Projekten angestoßen. Der bereits erfolgreich abgeschlossene Ideenwettbewerb „Raus aus dem Stau“ ist eines davon.

Aus über 200 Verbesserungsvorschlägen wurden im Rahmen des Wettbewerbs „Raus aus dem Stau“ die besten Ideen prämiert. Momentan befinden sie sich noch in der Prüfung durch die jeweils

zuständigen Behörden und sollen langfristig umgesetzt werden. Partner des Wettbewerbs waren unter anderem die Landesstraßenbauorganisa-tionen in den drei Bundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz.

Das nächste große Projekt der Arbeitsgruppe Mobilität und Ver-kehr war die Erarbeitung von Vorschlägen und Forderungen für eine zukunftsfähige Mobilität in der Metropolregion. Basis dafür wäre unter anderem ein regionaler Masterplan Mobilität, der die Priorisierung und Umsetzung von Verkehrsprojekten in der Region koordiniert. Die regionalen Planer müssen einen Blick für die Vielzahl der Mobilitäts-schnittstellen entwickeln, die zwischen den beteiligten Bundesländern, aber auch zwischen den Städten, Gemeinden, Verkehrsverbünden bestehen – denn diese sind derzeit oft nicht optimal gelöst.

Auch die Gewerbegebiete in FrankfurtRheinMain müssen eine gute Verkehrsanbindung haben. Dabei wird vielfach nur über einen

Autobahnanschluss in der Nähe nachgedacht. Aber auch die Anbindung an die Schiene ist wichtig, sodass zum Beispiel ein Gleisanschluss möglich ist, insbesondere, wenn transportintensive Betriebe ansässig sind oder angesiedelt werden sollen. Zudem sind Gewerbegebiete häufig nicht oder nur ungenügend an den öffentlichen Personennah-verkehr angeschlossen. Letztlich sollten gut ausgebaute und sichere Radwege mitgeplant und -gebaut werden.

Ein auf die gesamte Metropolregion ausgeweitetes betriebliches Mobilitätsmanagement nach dem Vorbild von Südhessen Effizient Mobil steht ebenso auf der Agenda der Perform-Arbeitsgruppe Mobilität und Verkehr. Dies hilft den Unternehmen und deren Mit-arbeitern dabei, schneller und gleichzeitig nachhaltiger ans Ziel zu kommen, beispielsweise durch Nutzung von Jobtickets, Fahrrad-förderung, Fahrgemeinschaften, Carsharing oder Elektromobilität. Die Kammern werben zudem für ein flächendeckendes Netz von Ladestationen für E-Fahrzeuge, damit Kommunen und Unterneh-men den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel und Energieträger einfach erproben können.

Aktuell ist die neue Projektstelle zu emissionsarmen Wirtschafts-verkehren in FrankfurtRheinMain beim House of Logistics and Mobility (Holm) gestartet. Gemeinsam mit Perform ist das Ziel, die Wirtschaftsverkehre in den Innenstädten als auch im ländlichen Raum innerhalb der Metropolregion effizienter und nachhaltig zu gestalten. Dazu gehört eine Verbesserung des Verkehrsflusses, insbesondere die Vermeidung von lieferverkehrsbedingten Staus. Die Reduzierung von Schadstoffemissionen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Erreichbarkeit lokaler Unternehmen sind zentrale Aspekte dabei.

Der Wirtschaftsverkehr ist ein regionales Thema, da die Heraus-forderungen vor Ort jeweils besser beschrieben und gelöst werden können. Hier ist die Partizipation der Betroffenen wieder entschei-dend. Fragen der Belieferung und Entsorgung werden untersucht, bei denen Unternehmen eigene Fragestellungen miteinbringen können. Dieses Projekt schließt die Lücke zwischen Zukunftsvisionen und der Gegenwart, da es praktisch umsetzbare Lösungsansätze in den kommenden beiden Jahren liefern soll. ❙

AUTORDR. ALEXANDER THEISS Geschäftsführer, Standortpolitik, IHK Frankfurta.theiss@frank- furt-main.ihk.de

Bei der Verkehrsplanung sollten gut ausgebaute und sichere Radwege stärker berücksichtigt werden.

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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Neue DVAG-Unternehmenszentrale Im vergangenen Jahr stand der Umzug der rund 1.000 Arbeitsplätze in die neue, nur wenige Fußminuten vom alten Sitz entfernte Unternehmenszentrale an. Dort wurden alle Büros und Abteilungen an einem Standort gebündelt. Der Kauf des Gebäudes ist ein klares Bekenntnis zum Standort Frankfurt. Die Deutsche Vermögensberatung setzt auf das wirtschaftsfreundliche Klima, um auch zukünftig die Arbeits-plätze in der Region zu erhalten.

Moderne und offene Architektur Die neue DVAG-Unternehmenszentrale besticht mit zahl-reichen baulichen Veränderungen und der Versetzung des Haupteingangs durch ihre freundliche und moderne Optik und fügt sich harmonisch in das Stadtbild ein. Auch im Innenbereich zieht sich das Konzept aus Glas und hellem Holz durch die Räumlichkeiten. So gibt es einen neuen Schulungs- und Konferenzbereich mit dem gläsernen „Dr. Reinfried Pohl Atrium“, das rund 250 Personen fasst. Daneben haben Besucher und Gäste die Möglichkeit, sich in der interaktiven „DVAG Tour“ über das Unternehmen zu informieren. Weiteres Highlight im Gebäude ist auch die öffentlich zugängige „AROMA Eismanufaktur“, die in den Sommermonaten mit bis zu 25 täglich frisch hergestellten Eissorten für eine leckere Abkühlung sorgt.

DVAG ist starker Partner für Frankfurt „Menschen brauchen Menschen“ – dieses Motto lebt die DVAG seit über 40 Jahren auch in Frankfurt. Aus Verbunden-heit mit der Stadt unterstützt das Unternehmen aktiv Projekte und Initiativen vor Ort. So fördert es unter anderem die „House of Finance-Stiftung“ der Goethe-Universität Frankfurt sowie zahlreiche Institutionen aus Kunst und Kultur, wie z.B. das Museum für Moderne Kunst (MMK) oder das Städel Museum.

Starke Marke – starke Zahlen: Das Triple ist geschafft! Bereits zum dritten Mal in Folge konnte Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögens- beratung AG (DVAG), über das stärkste Umsatzwachstum, einen Rekordgewinn, Bestwerte in den Einzelsegmenten sowie den erfolgreichen Ausbau des Vertriebs-teams beim großen Familienunternehmen berichten.

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PERFORM – DIGITALISIERUNG

PROSPERITÄT DER REGION SICHERNDas Thema Fachkräfte treibt die Unternehmen aller Branchen um. Mit dem Fachkräftemonitor stellt die Perform-Initiative den Firmen ein wichtiges Instrumentarium zur Verfügung, damit sie bei der Personal- suche die Weichen rechtzeitig und richtig stellen können.

FrankfurtRheinMain ist eine der innovativsten Metropolregionen in Deutschland und Europa. Sie bietet ideale Voraussetzun-gen für die dort ansässigen Unternehmen, die jährlich rund

200 Milliarden Euro erwirtschaften. Qualifizierte Fachkräfte sind ein wichtiger Schlüssel zu diesem Erfolg. Geeignetes Personal zu finden, wird jedoch für Firmen immer schwieriger. Schon heute haben sie Probleme, die vielen offenen Stellen zu besetzen – Tendenz steigend. Das belegen auch die aktuellen Zahlen des Fachkräftemonitors der Initiative Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain.

Laut der Erhebung stehen 2018 rund 163 000 Fachkräfte weni-ger zur Verfügung, als von Betrieben nachgefragt werden. Bei den beruflich Qualifizierten ist die Lücke besonders groß, hier können 139 000 Stellen nicht besetzt werden. Bei den Akademikern bleiben

24 000 Stellen vakant. Laut Modellberechnungen wird sich dieser Engpass bis 2030 noch deutlich verschärfen: 252 000 Fachkräfte könnten fehlen, davon 30 000 Akademiker und 220 000 beruflich Qualifizierte. Insgesamt gehen die Berechnungen für das Jahr 2030 von einer Nachfrage nach 1,82 Millionen Fachkräften aus – damit könnte etwa jede siebte Stelle nicht besetzt werden.

Für Unternehmen stellt dieser Engpass ein erhebliches Risiko für ihren wirtschaftlichen Erfolg dar. Das Anwerben von Fachkräften und deren Qualifizierung ist zeitintensiv und bedeutet hohe Inves-titionen. Die Metropolregion für Fachkräfte attraktiver zu machen, sieht Perform damit als eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre.

„Wenn wir dem drohenden Fachkräftemangel nicht rechtzeitig begegnen, wird unserer Region die Grundlage ihres wirtschaftlichen Erfolgs entzogen“, sagt Daniel Theobald, Leiter, Standortpolitik, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, und Leiter, Perform-Arbeitsgruppe „Digitalisierung und räumliche Entwicklung“. Die regionalen Wirtschaftskammern haben deswegen bereits geeignete Maßnah-men zur Fachkräftesicherung entwickelt – so beispielsweise eine

Aramark, Arrow, Beko, De Longhi, DuPont, Genzyme, Grundig, Harley Davidson, Jeppesen/Boeing, Jost, Kempinski, Leo Pharma, Lorenz Bahlsen Snack-World, Lufthansa AirPlus International, LSG Lufthansa Service Gesellschaft, PepsiCo, Peugeot, Sony Computer Entertainment und viele namhafte Unternehmen mehr haben sich für den Standort Neu-Isenburg entschieden.

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IHK WirtschaftsForum 07|08.1816

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gemeinsame Lehrstellenbörse, auf der Ausbildungsunternehmen und Bewerber zusammenfinden. Auch fördern sie den Austausch von Unternehmen und Schulen und setzen sich mit verschiedenen Projekten und Initiativen für eine zukunftsfähige Infrastruktur und

eine hohe Lebensqualität in der Region ein. „Wir sehen hier jedoch auch die Politik in der Pflicht, über die Landesgrenzen hinweg die Fachkräfteentwicklung als eines der zentralen Themen der kom-menden Jahre gemeinsam voranzutreiben“, so Theobald.

Ein weiteres Instrument ist der Fachkräftemonitor. Er informiert online über die aktuelle Fachkräftesituation im RheinMain-Gebiet. Auf der Website lässt sich die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Metropolregion sowohl im akademischen wie im berufsbildenden Bereich nach Berufsgruppen und Teilregionen bis zum Jahr 2030 analysieren. Der Fachkräftemonitor informiert Unternehmen und Politik und kann damit Basis für Personalentscheidungen und ge-eignete politische Maßnahmen sein, um die Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft anzupassen. Auch hilft er, sich über zukünftige Berufschancen in der Region zu informieren. ❙

AUTORDR. PETER KÜHNL Referent, Stand-ortpolitik, IHK Darmstadt Rhein Main [email protected]

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos zum Thema Fachkräftemonitor online unter www.fkm-perform.de.

START-UPS – NEUE ONLINE-PLATTFORM FÜR GRÜNDER

Die Initiative Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain hat eine neue Homepage für Existenzgründer in der Metropolregion erarbeitet. Unter https://xistenzgruendung-rhein-main.de werden unter anderem Ansprechpartner, die bei der Gründung unterstützen, Gründerzentren der Region und Finanzierunginstitutionen aufgelistet. Zudem informiert die Plattform über Events, die für die Start-up-Szene in Frankfurt-RheinMain interessant sind. Jeder User kann sich einbringen und Infos, Tipps oder Termine einreichen. „Mit dieser Homepage möchten wir die Gründerszene in FrankfurtRheinMain besser vernetzen und so die Grün-derkultur in der Region fördern“, so Martin Proba, Geschäftsbereichslei-ter, Existenzgründung, IHK Darmstadt, und Initiator des Projektes.

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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PERFORM – DIGITALISIERUNG

AUF DEM WEG ZUR SPITZEDas Thema Digitalisierung spielt eine große Rolle bei der Weiterentwicklung der Metropolregion FrankfurtRhein- Main. Doch was braucht es ganz konkret, um tatsächlich auch zur digitalen Vorzeigeregion zu werden?

FrankfurtRheinMain hat sehr gute Chancen, zum führenden Standort für Digitalisierung in Deutschland und Europa zu werden: In der Metropolregion gibt es exzellente Universitäten, Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Unternehmen investieren jährlich 5,5 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung. Auch fin-den sich hier eine hohe Dichte an IT-Unternehmen, die 30 Milliarden Euro erwirtschaften, eine starke Gründerszene, innovative Start-ups sowie eine Vielzahl von Cluster- und Netzwerkinitiativen im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0.

Zusätzlich wird in der Region FrankfurtRheinMain die Nutzung digitaler Anwendungen auf kommunaler Ebene getestet: Darmstadt ist Digitalstadt. Bad Vilbel plant einen Hightech-Campus für Großfir-men, mittelständische Unternehmen und Start-ups. Offenbach will ein digitales Gewerbegebiet entwickeln. Bad Hersfeld will zur Smart City avancieren und dabei intelligente Verkehrssysteme erproben.

Diese Potenziale gilt es, zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die maßgeblichen Akteure aus Politik, Verwaltung, Hochschullandschaft und Wirtschaft vernetzen. Das ist das erklärte Ziel der Arbeitsgruppe Digitalisierung und räumliche Entwicklung der Initiative Perform. Sie möchte gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren länderübergreifende Lösungen und Netzwerke schaffen, die Mobilität und Informations-

austausch zu jeder Zeit an jedem Ort der Metropolregion einfacher machen. Davon profitiert nicht nur die Wirtschaft. Die ersten Schritte dahin geht die Arbeitsgruppe mit drei Vorhaben.

Das erste Projekt erfasst die digitale Fitness der Firmen. Aktuell besuchen Vertreter der Wirtschaftskammern ihre Mitgliedsunternehmen und ermitteln, welche digitalen Werkzeuge sie einsetzen und wo sie Unterstützung brauchen. Auf dieser Basis entwickeln die Kammern neue Services, die passgenau auf die Bedarfe der Betriebe im Bereich Digitalisierung zugeschnitten sind. Zudem werden die Ergebnisse an die Politik gespielt, um Förderschwerpunkte aufzuzeigen.

Die größten Herausforderungen bei der Digitalisierung sehen die Befragten bei den fehlenden Kompetenzen ihrer Mitarbeiter, Kapital und sonstigen Ressourcen sowie fehlendem Wissen über die techni-schen Möglichkeiten. Unterstützung wünschen sie sich vor allem in den Bereichen IT-Infrastruktur und -Sicherheit, Beratung (Prozesse, Geschäftsmodelle), praxisbezogenes Digitalisierungswissen (zum Beispiel Workshops) sowie Finanzierung und Förderung.

Für die in der Umfrage identifizierten Herausforderungen und Bedarfe kann die IHK-Organisation bereits einige Angebote vorweisen, beispielsweise mit regelmäßig stattfindenden Digitalisierungssprechta-gen (Schwerpunkte Produktion, Geschäftsprozesse, Geschäftsmodelle),

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Eine Arbeitsgruppe der Perform-Initiative befasst sich schwerpunktmäßig mit der Digitalisierung und der räumlichen Entwicklung in FrankfurtRheinMain.

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einem Zertifikatslehrgang Digitalisierungsmanager (IHK) und Workshops zum Thema digitale Geschäftsmodellinnovationen. Auch die Landes-regierung unterstützt Digitalisierungsvorhaben mit zielgerichteten Fördermaßnahmen. So können etwa mit dem Digitalisierungszuschuss des Landes insbesondere schnell umsetzbare Vorhaben gefördert werden. Innovationen (Forschung und Entwicklung) im Bereich Digitalisierung werden durch die Fördermaßnahme „Digitales Hessen“ gefördert.

Darüber hinaus steht die Vernetzung von Konzernen und mittel-ständischen Unternehmen mit Start-ups auf dem Programm, damit Impulse für Digitalisierung und Innovationen gesetzt werden. Es reicht für Firmen heute nicht mehr aus, nur auf die eigene Innovationskraft zu vertrauen – Produktzyklen sind heute wesentlich kürzer als noch vor ein paar Jahren und der Innovationsdruck wird immer größer. Die Lösung: digitale Kompetenz und Dynamik kleiner Start-ups nutzen und Kooperationen eingehen. Eine Grundlage hierfür soll die Veran-staltungsreihe „Start-ups meet Corporates“ legen, die im Rahmen von Perform durchgeführt wird.

Die Auftaktveranstaltung mit dem Fokus auf Prozesse fand am 3. Mai in der IHK Frankfurt statt. Mehr als 100 Teilnehmer nahmen an dem organisierten Matchmaking teil, um mögliche Projekte zu identifizieren und Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen anzubahnen. Weitere Veranstaltungen mit den Schwerpunkten „digitale Produkte“ und „digitale Dienstleistungen“ sind geplant. So findet das Matchmaking „Start-ups meet Products“ am 8. August im Rahmen des E-Health-Kongresses Hessen und RheinMain in der IHK Frankfurt statt. Ziel ist die Entwicklung von innovativen Produkten für die digitale Gesundheitsversorgung.

Im dritten Projekt geht es um die Digitalisierung der Verwaltungen in FrankfurtRheinMain. Alles andere als trivial, geht es doch um drei Bundesländer. Kommunen, Landkreise und Länder der Metropolregion entwickeln immer mehr digitale Services für Bürger. Ziel ist es, dass auch Prozesse an der Schnittstelle zu Unternehmen sinnvoll digitali-siert und vereinheitlicht werden, damit die Betriebe flexibler arbeiten können, wenn sie unkompliziert und unabhängig von Ort und Zeit auf die Dienste ihrer Verwaltung zurückgreifen können. Das Perform-Projekt hat es sich zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse von Unternehmen bei diesen Schritten mitgedacht werden. Das heißt, es sollte im besten Fall nicht in jeder Kommune oder den Verwaltungen der drei Bundesländer unterschiedliche Lösungen geben, um online ein Gewerbe anzumelden. ❙

VERANSTALTUNGSREIHE

Aktuelle Termine von Veranstaltungen aus der Reihe „Start-ups meet Corporates“ online unter www.ihk-hessen-innovativ.de.

IHK WirtschaftsForum 07|08.18

Metropolregion FrankfurtRheinMain

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TAG DER METROPOLREGION

GRÜNDUNGSREGION IM FOKUSBeim Tag der Metropolregion am 14. Mai in der IHK Frankfurt präsentierten sich das Strategieforum für die Metropolregion FrankfurtRheinMain sowie der daraus hervorgegangene Impuls „Gründungs- region FrankfurtRheinMain“ erstmals einer breiten Öffentlichkeit.

In seiner Eröffnungsrede bezeichnete Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, den Standort FrankfurtRheinMain als „Herzmuskel der deutschen Wirtschaft“. Die wirtschaftliche Stärke der Region

gelte es zu bewahren, dazu müssten bereits heute die Weichen gestellt werden für konjunkturell weniger stabile Zeiten. Hierzu könne das von den regionalen Wirtschaftskammern initiierte länderübergreifende Strategieforum einen wichtigen Beitrag leisten. Es sei für die Met-ropolregion ein weiterer Baustein in der Reihe von kontinuierlichen qualitativen Schritten zu einer abgestimmten Positionierung der Region im zunehmenden Wettbewerb der Metropolregionen um Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen.

Er verbinde mit dem Strategieforum die Hoffnung, so Müller, die Metropolregion auch auf Bundesebene stärker zu positionieren und die für die Zukunftsfähigkeit der Region bedeutenden Themen in die rich-tigen politischen Kanäle einspeisen zu können. Auf diese Weise könne das Strategieforum zur strategischen Klammer für die verschiedenen regionalen Initiativen und Institutionen werden.

Axel Wintermeyer, Chef der hessischen Staatskanzlei und Vor-sitzender des Strategieforums, formulierte in seinem Grußwort die

Hoffnung, dass das Strategieforum für die gesamte Metropolregion einen Mehrwert generieren könne. Mit diesem Format solle Vertrauen zwischen den Beteiligten aufgebaut und ein Konsens zum Wohl der Region erzielt werden. Ihm gehe es auch um einen Austausch auf Au-genhöhe. Wichtig sei ihm eine hohe Transparenz, weshalb die Aktivitäten und Beschlüsse des Strategieforums auf einer eigens eingerichteten Internetseite öffentlich zugänglich gemacht würden.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertretern des Strategieforums hob auch Bernd Ehinger, Präsident, Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und Hessischer Handwerkstag, die Bedeutung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit hervor: „Viele Themen lassen sich eben nur mit gemeinsamem Know-how voranbringen und machen nicht vor Länder- oder institutionellen Grenzen halt.“ Als Beispiele nannte er unter anderem die Gleichwertigkeit der dualen und akademischen Ausbildung. „Hier suchen wir den engen Schulterschluss zu Politik, Wissenschaft und Schulen, um das Thema Fachkräftesicherung und Talentförderung in der Region zu stärken“, so Ehinger.

Prof. Ulrich Reuter, Landrat, Landkreis Aschaffenburg, und Vorsit-zender, Regionalmanagement-Initiative Bayerischer Untermain, hob

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Zahlreiche neue Impulse für die Weiterentwicklung von Frankfurt-RheinMain gingen vom diesjährigen Tag der Metropolregion aus.

IHK WirtschaftsForum 07|08.1820

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ebenfalls die Chancen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit auch auf kommunaler Ebene hervor. Insbesondere bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten, die den Menschen und Unternehmen in allen Teilen der Metropolregion zugutekommen, gebe es Potenzial zur Beschleunigung von Vorhaben.

Prof. Kristina Sinemus, Präsidentin, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, betonte, dass mit dem Strategieforum ganz bewusst keine neue Strukturdebatte gestartet werden solle. Es solle auch keine bestehenden Initiativen verdrängen oder ersetzen. Vielmehr sollen all diejenigen an einen Tisch gebracht werden, die die Metropolregion voranbringen wollen.

Die Gründungsregion FrankfurtRheinMain, ein erster Impuls, der aus dem Strategieforum bereits hervorgegangen ist, stand im zweiten Teil der Veranstaltung im Fokus. Bereits heute zählt die Metropolregi-on FrankfurtRheinMain zu den fünf wichtigsten Gründungsregionen Deutschlands. Insbesondere die Zahl der Hightech-Gründungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. „In FrankfurtRheinMain gibt es gute Ansätze, die den Standort als attraktives Ökosystem für Gründer platzieren“, so Müller. Nun müsse geprüft werden, ob und wie dieses Potenzial durch Gemeinsamkeiten in der Region noch besser entfaltet werden könne.

„Um die Metropolregion FrankfurtRheinMain als die bevorzugte Gründerregion in Deutschland zu platzieren, müssen die vorhande-nen Akteure und Aktivitäten besser miteinander verzahnt werden“, ergänzte Wintermeyer. Dies gelte länderübergreifend, zudem müssten aber auch Wirtschaft, Politik und Wissenschaft strategisch besser vernetzt werden.

So wurde vor einigen Wochen, initiiert vom Land Hessen sowie Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft, der „Masterplan Startup Region Frankfurt Rhein-Main“ veröffentlicht. Damit soll die Region innerhalb von fünf Jahren zum führenden Fintech-Hub in Kontinen-taleuropa und zur international anerkannten Tech-Region ausgebaut werden. Ausgangspunkt der Initiative war, wie Dominik Zborek, Research Manager, TechQuartier, in einem Vortrag erläuterte, eine internationale Vergleichsstudie, aus der Maßnahmen für FrankfurtRheinMain abgeleitet und durch 20 Maßnahmen konkretisiert wurden.

Die Empirie zeige, dass sich erfolgreiche Gründerökosysteme nicht über Nacht entwickeln, sondern über viele Jahre entstehen und häufig auf einer gemeinsamen Vision unterschiedlicher Stakeholder aufbauen. „Wir fokussieren uns in diesem Masterplan auf vier Schwerpunktbe-reiche: Talentaktivierung, Förderung von Kooperationen, Zugang zu Finanzkapital und Standortmarketing“, so Zborek. Die daraus resultie-

renden Maßnahmen dienen dabei vor allem der besseren Vernetzung der Gründerszene.

Passend zu den Schwerpunkten Talentaktivierung und Kooperati-onsförderung stellte Dr. Katharina Funke-Braun, Managing Director, Goethe-Unibator, das „Startup Hochschulnetz FrankfurtRheinMain“ vor. Es bündelt und veröffentlicht die Angebote der 17 Hochschulen in der Metropolregion, um das regionale Start-up-Ökosystem nach innen und außen besser zu kommunizieren und die handelnden Akteure zu vernetzen.

Auch die Wirtschaftsinitiative Perform habe mit ihrer Arbeits-gruppe Gründungs- und Innovationsregion einen Betrag zur besseren Vernetzung von Gründungsakteuren in der Region geleistet, berichtete Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter, Existenzgründung und Unter-nehmensförderung, IHK Darmstadt, und Leiter, Perform-Arbeitsgruppe Gründungs- und Innovationsregion. „Wir haben mit einer neuen Online-Plattform für Existenzgründer eine Anlaufstelle geschaffen, auf der erstmalig alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner für Gründer in der Region zentral dargestellt werden“, sagte er.

Mark Rosiefsky, Geschäftsführer und Unternehmensgründer, Staxter, Frankfurt, betonte in einer anschließenden Podiumsdiskussion, dass Kommunikation, Vernetzung und die Schaffung von Synergien wichtige Aspekte seien, um die Gründungsregion FrankfurtRheinMain besser zu vermarkten. „Der Region fehlt es noch an Sichtbarkeit. Von außen sind die Vorzüge der Region nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen“, stimmte Jürgen Veith, Geschäftsführer, IoT Venture, Rüsselsheim, dieser Einschätzung zu. Auch Christopher Sitte, Beigeordneter, Stadt Mainz, bescheinigte der Metropolregion an dieser Stelle Verbesserungspotenzial.

Die Diskutanten waren sich einig: Eine enge Verzahnung von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft spielt eine zentrale Rolle. Nicht nur, um FrankfurtRheinMain im internationalen Wettbewerb der Me-tropolregionen zu stärken und die Standort- und Lebensqualität in der Region nachhaltig zu verbessern, sondern auch bei der Etablierung und Stärkung der regionalen Gründerszene. ❙

AUTORENSEBASTIAN TRIPPENGeschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK [email protected]

ANN-KRISTIN ENGELHARDTReferentin, Wirt-schaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK [email protected]

Gesprächsrunde mit Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Bernd Ehinger, Präsident, Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Prof. Kristina Sinemus, Präsi-dentin, IHK Darmstadt, und Axel Wintermeyer, Chef der hessischen Staatskanzlei und Vorsitzender, Strategieforum für die Metropolregion FrankfurtRheinMain (v. l.).

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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NACHHALTIGKEIT

RHEIN.MAIN.FAIR.Nach dem Ruhrgebiet und Nürnberg soll FrankfurtRheinMain zur dritten fairen Metropolregion hierzulande werden. Willkommener Nebeneffekt: Unter dem Motto „Bio.Regional.Fair“ kann nach und nach ein neues Wir-Gefühl entstehen.

Die Metropolregion FrankfurtRheinMain spielt als die wirtschafts-stärkste und internationalste in der Liga der europäischen Metropolregionen mit. Sie umfasst einen Raum, der sich über

weite Teile Hessens und Teile von Rheinland-Pfalz und Bayern erstreckt. Diese Region – vom Vogelsberg und Gießen über Aschaffenburg und Miltenberg in den Odenwald und von Fulda bis Mainz-Bingen und Alzey-Worms – ist deutlich mehr als „nur“ Frankfurt. Es ist eine Region mit vielfältigen Verflechtungen. Sie ist sehr heterogen und rühmt sich gerne ihrer polyzentrischen Struktur.

Was verbindet diese Region in ihrem Inneren – ist es Bier, Wein oder gar Äppelwoi? Ist es der Spundekäs, der Handkäs oder der Miltenberger Käsetaler? Ist es die Großstadt oder das Dorf? Diese Fragen haben sich Vertreter von Kreisen, Städten und Gemeinden, Kirchen, Landesministerien, Eine-Welt-Läden, Aktive in der Eine-Welt-Arbeit und auch von Engage-ment Global, der gemeinnützigen Gesellschaft für bürgerschaftliches und kommunales Engagement des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, gestellt.

Vor fast drei Jahren hat sich ein Lenkungskreis Rhein.Main.Fair zusammengetan. Die Akteure haben sich zum Ziel gesetzt, die Metro-polregion FrankfurtRheinMain nach dem Ruhrgebiet und Nürnberg zur

dritten deutschen fairen Metropolregion zu machen. Da dies ganz im Sinne des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist, unterstützt er die Arbeit in der Vernetzung und auch personell.

Schon heute leben fast drei Millionen Bürger in Kreisen, Städten und Gemeinden, die sich im Zuge der FairTradeTown-Kampagne auf den Weg gemacht haben, gemeinsam mit den Aktiven vor Ort – unter anderem aus Kirchen, Vereinen, Schulen –, das Thema Nachhaltigkeit nicht nur als reines Umweltthema zu sehen, sondern auch unter den wichtigen sozialen und global gerechten Kriterien in den Fokus zu nehmen.

In den Vernetzungstreffen, die der Lenkungskreis in der Region initiiert hatte, ist immer wieder deutlich geworden: Das Verbindende dieser Region ist gerade ihre Unterschiedlichkeit, ihre Vielfalt und ihre Internationalität. Aus Letzterer erwächst ganz sicher ihre wirtschaftliche Stärke, aber zugleich auch eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Dabei müssen sich alle Bürger und Verantwortlichen bewusst machen, dass sie längst schon Teil einer Globalisierung sind, von deren ungerechten Wettbewerbsbedingungen sie unzweifelhaft kurzfristig als Absatzmärkte und Produktionsstätten profitieren. Wir alle müssen erkennen, dass gesamtgesellschaftlich die Kosten für eine solche Wirtschaft zunehmen.

Zuwanderungsdruck durch Menschen auf der Flucht und Klimawandel mit Wetterextremen sind nur einige wenige Schlagworte. Die immer aggressiver werdende Konkurrenz im Welthandelssystem, die Unfähig-keit, handelspolitische Konflikte in der WTO beizulegen, bis hin zu dem Irrglauben einiger, die Rettung in einer neuen Form des Protektionismus „Ich zuerst“ zu finden, ohne nach den globalen Konsequenzen zu fragen, verschärft die weltpolitische Situation. Die Weltgemeinschaft müsste

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos zum Thema Rhein.Main.Fair – auf dem Weg zur fairen Metropolregion online unter https://rheinmainfair.de.

Mitglieder der Steuerungsgruppe.

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dabei eher zusammenrücken, um den globalen Herausforderungen zu begegnen und Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen.

Diese Gegenbewegung gibt es – und sie wird stärker. Es sind Gruppen aus der Zivilgesellschaft, die sich für eine gerechtere Globalisierung ein-setzen. Was einst belächelt wurde als Solidarität mit den Kaffeebauern in Lateinamerika, ist längst ein Markt geworden, der selbst in Discountern Einzug gefunden hat.

Die Vereinten Nationen und damit auch die sie vertretenden Staaten haben sich in der Agenda 2030 insgesamt 17 Ziele gegeben, um eine gemeinsame nachhaltige Entwicklung für unseren Planeten zu sichern. In diesem Zukunftsvertrag geht es um eine Entwicklung in ihren drei Dimensionen – Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Staaten wie Zivilge-sellschaft sind gefordert, an diesen Zielen zu arbeiten.

Im Gegensatz zu den Vorläufern der „Millenniums-Entwicklungsziele“ sind nicht nur Ziele für die Länder des globalen Südens formuliert, sondern der Arbeitsauftrag geht richtigerweise auch an die Industrienationen, die mit ihrer Art des Lebens und der Wirtschaft auf Kosten anderer leben und produzieren. Dabei kommen die Landkreise und Kommunen ins Spiel. Keine staatliche Ebene ist nämlich so dicht an den Menschen wie diese. In den Städten und Gemeinden sind die Auswirkungen – ob Flucht, Klimawandel, gesellschaftliche Veränderungen – am schnellsten zu erkennen.

Es muss einen Bewusstseinswandel geben, der entsprechende Ver-haltensänderungen nach sich zieht. Die Städte und Gemeinden haben Zugänge zu den Menschen, zu Institutionen und allen gesellschaftlichen Gruppen. Keine andere staatliche Ebene hat solche Möglichkeiten. Damit haben die Kommunen eine besondere Verantwortung in der Vermittlung dieser globalen Bildung.

Bund, Länder und Kommunen sind aber selbst Teil globaler Handels-ströme. Schätzungen gehen davon aus, dass die öffentliche Hand jedes Jahr für 350 Milliarden Euro einkauft. Dies reicht vom Kaffee für Sitzungen über Dienstkleidung bis hin zum Pflasterstein für den Marktplatz. Es gibt kaum ein Produkt, das nicht Teil einer globalen Wertschöpfungskette ist.

Damit hat die öffentliche Hand durch die Abfrage von Sozial- und Umweltstandards bei Ausschreibungen auch Einfluss auf die Produktion. Es ist nicht immer einfach, das immer komplizierter werdende Vergabe-recht, das meist recht schnell zu europaweiten Ausschreibungen führt, und diese Anforderungen zusammenzubringen. Die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards ist aber sehr wohl möglich.

Dabei geht es nicht um die alleinige Bevorzugung von allein fairen Produkten. Es geht immer um den Dialog mit der örtlichen Wirtschaft. Gerade in den Bereichen der Landwirtschaft, der Produktion und des Einzelhandels hat sich die Wettbewerbssituation gegenüber Internet-Angeboten und der Geiz-ist-geil-Mentalität negativ ausgewirkt. Ver-ödung von Innenstädten, Ladensterben und Produktionsverlagerungen in sogenannte Billiglohnländer sind die Folge.

Rhein.Main.Fair hat sich das Motto Bio.Regional.Fair gegeben. Die Initiative ist auch die Chance für einen bewussten Konsum und das mögliche Wiederentdecken lokaler Produkte. Der faire Handel hat riesige Wachstumssprünge. Von 2012 bis 2016 gab es mit 1,3 Milliarden Euro eine Verdoppelung der Umsätze. Ähnliche Erfahrungen machen örtliche Produzenten, die regionale Produkte vermarkten.

Die Äpfel aus dem Odenwald oder Vogelsberg haben eine sehr hohe Qualität. Die Weine aus den hiesigen Anbauregionen sind so gut, dass wir keine Importe aus Übersee mehr brauchen. Wenn es Fleisch sein muss, dann qualitätvolles aus dem Umland und nicht mit langen Transportwegen aus allen Teilen der Welt. Wenn es uns gelingt, ein ganz neues lokales Bewusstsein zu entwickeln, verschwindet das Trennende zwischen Stadt und Land, weil die Stadt plötzlich erlebt, dass sie das Umland braucht.

Über Stadt-, Kreis- und Landesgrenzen hinweg, über kulturelle Ver-schiedenheiten und Traditionen erwachsen aus dem Ziel einer gerechten Globalisierung ganz neue Verbindungen – nicht nur zwischen der öffent-lichen Hand, sondern auch im Zusammenspiel mit zivilgesellschaftlichen Gruppen.

Wie sagte Martin Luther King einmal: „Noch bevor du diesen Morgen dein Frühstück beendet hast, bist du auf die halbe Welt angewiesen.“ Dieses Bewusstsein einer gegenseitigen Abhängigkeit will die Initiative schaf-fen – für eine nachhaltige Entwicklung der Region FrankfurtRheinMain. Und vielleicht gelingt es damit auch, ein Wir-Gefühl zu schaffen. ❙

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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TAGUNGEN, MESSEN, KONGRESSE

ENORME SOGWIRKUNGFrankfurt ist international als Messestadt bekannt. Daneben haben sich Darmstadt, Mainz und Wiesbaden einen Namen als bedeutende Tagungs- und Kongresszentren gemacht. Ein wichtiger Pluspunkt hierbei ist die hervorragende Erreichbarkeit der Region.

Die Digitalisierung ist der Innovationstreiber des 21. Jahrhunderts. Vieles verändert sich durch das Zeitalter des Internets grundle-gend. Alles ist eben jederzeit von überall verfügbar. Eines jedoch

nicht: der persönliche Kontakt im realen Leben. Er ist unersetzbar. Das macht sich in einem Segment besonders bemerkbar: Das Geschäft mit Tagungen, Kongressen und Messen boomt seit Jahren. Auch in Frank-furtRheinMain. Trotz dieser enormen Sogwirkung der Metropolregion müssen immer wieder neue Anstrengungen unternommen werden, sich im zunehmenden internationalen Standortwettbewerb als Top-destination zu behaupten.

„Der Messeplatz Deutschland ist weltweit die Nummer eins bei der Durchführung internationaler Messen. Von den global führenden Messen der einzelnen Branchen finden rund zwei Drittel in Deutsch-land statt“, bilanziert der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma). Jedes Jahr finden hierzulande zwischen 160 und180 internationale wie national bedeutende Messen statt, die von insgesamt 180 000 Ausstellern als Plattform genutzt werden und mehr als zehn Millionen Besucher anziehen.

Dabei ist die Internationalität das stärkste Pfund, mit dem die deutschen Messen wuchern können. „Über die Hälfte der Aussteller kommen aus dem Ausland, davon ein Drittel aus Ländern außerhalb Europas“, so die Auma-Analyse. Auch bei den Besuchern reist rund ein

Viertel aus dem Ausland an. Doch damit nicht genug. Jedes Jahr finden zudem eine Vielzahl regionaler Fachbesucher- und Publikumsmessen statt, die abermals rund 50 000 Aussteller mit über sechs Millionen Besuchern zusammenbringen. Hinzu kommt eine stetig wachsende Anzahl an Tagungsveranstaltungen und Kongressen. Nur die USA können im weltweiten Vergleich mit mehr Meetings und Events aufwarten. Es verwundert daher nicht, dass vier der zehn umsatzmäßig größten Messegesellschaften der Welt ihren Sitz in Deutschland haben.

Deutschland steht als Messe- und Kongressstandort also ver-gleichsweise sehr gut da. Und insbesondere die Metropolregion Frank-furtRheinMain kann etliche Pfunde in die Waagschale werfen, die sie für nationale wie internationale Tagungen, Kongresse und Messen so attraktiv macht. Zum einen ist es die hohe Dichte an Angeboten, die Veranstaltern ein breites Spektrum an Möglichkeiten für die Umsetzung unterschiedlichster Veranstaltungsformate bietet. Dabei ist Frankfurt vor allem bei den Themen von internationaler Relevanz ein starkes Zugpferd: Die Messe Frankfurt zählt mit den beiden britischen Gesellschaften Reed Exhibitions und UBM zu den drei größten Playern weltweit.

Auch bei den Ausstellungskapazitäten rangiert die Messestadt am Main unter den Top drei der größten Messeplätze der Welt. Über 366 000 Quadratmeter verfügbare Hallenfläche und rund 96 000 Qua-dratmeter verfügbares Freigelände können eben nicht wirklich viele Standorte bieten. Entsprechend nachgefragt ist der Messeplatz am Main: 2016 fanden in Frankfurt 50 Messen und Ausstellungen mit über 42 000 Ausstellern und mehr als 1,5 Millionen Besuchern statt. Hinzu kommen zahlreiche Gastveranstaltungen und Events.

Auch im Bereich Tagung und Kongresse befindet sich Frankfurt auf einem anhaltenden Wachstumskurs: Mehr als 4,5 Millionen Teilnehmer reisten 2016 zu rund 74 000 Veranstaltungen in die Stadt. Das entspricht im Schnitt 200 Veranstaltungen pro Tag. Zählt man noch die Potenziale der mehr als 20 Partner hinzu, die sich 2002 im Arbeitskreis Tourismus zusammengeschlossen haben, um FrankfurtRheinMain gemeinsam international auch als Kongressdestination zu vermarkten, dann lässt die Region Veranstaltern wahrlich keine Wünsche offen, um für jedes Format den passenden Rahmen und Ort zu finden.

Dass sich in der polyzentrischen Region viele ein Stück vom Kuchen sichern können, veranschaulicht der exemplarische Blick auf ein paar Zahlen: So ist es beispielsweise Mainz in 2017 gelungen, mit knapp 260 Veranstaltungen 250 000 Besucher und einen Netto-Umsatz von 38 Millionen Euro zu generieren. Und weil Tagungen und Kongresse für die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben, wird ab Oktober die größte Veranstaltungslocation in der Stadt umfassend saniert. Das Ziel ist, unter anderem mit einem neuen Angebot von Loft-Meeting-Räumen zusätzliche Kapazitäten für

Das neue Rhein-Main-Congress-Center in Wiesbaden kurz vor der Fertigstellung. Der Neubau kostete rund 200 Millionen Euro. FO

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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Tagungen und Events zu schaffen. Voraussichtlich im September 2019 wird das Refurbishment abgeschlossen sein.

Die Mainzer Rheingoldhalle soll sich schließlich nicht hinter dem RheinMain CongressCenter im benachbarten Wiesbaden verstecken müssen. Denn die hessische Landeshauptstadt feierte im April die Eröffnung des multifunktionalen Centers, das nebst moderner Technik und unterschiedlichen Raumgrößen mit Platz für bis zu 12 500 Besu-cher ein ganz besonderes Merkmal aufweist: Bereits vor Fertigstellung wurde das Gebäude mit der Vorzertifizierung in Platin der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltigkeit (DGNB) ausgezeichnet.

Da Veranstalter bei der Abwägung von Standortkriterien Nach-haltigkeitsaspekte immer stärker gewichten, wird für das RheinMain CongressCenter darüber hinaus die „Green Globe Certification“ und die ISO-Zertifizierung zur Durchführung von „Green Meetings“ angestrebt. Auch in Darmstadt hat man bei der Planung des Darmstadiums schon vor zehn Jahren den ökologischen Maßstab angelegt. Bereits seinerzeit ist es gelungen, insgesamt zehn Energiequellen so miteinander zu verweben, dass die Versorgung des Gebäudes zu einer nahezu neu-tralen CO2-Bilanz führt. Selbstredend können auch alle stationären CO2-Emissionen der Veranstaltungen kompensiert werden.

Das Darmstädter Kongresszentrum ist jedoch nicht nur nachhal-tig, sondern von dem amerikanischen Fachmagazin „Smart Meeting“ sogar zu einem der neun „coolsten Kongresszentren weltweit“ gekürt worden. Eigentlich überflüssig, an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass auch Darmstadt mit seinem Kongresszentrum 2016 einen neuen Spitzenumsatz erzielt hat und 2017 „in das bisher beste erste Quartal“ gestartet ist.

Dass Deutschland bei Meetings und Events international die Nase sehr weit vorne hat, liegt nicht nur an der politischen Stabilität. Ein ebenso wichtiger Faktor ist, inwieweit ein Standort Veranstal-tungsteilnehmern auch den Zugang zu relevanten Branchen und geschäftszweigrelevanten Netzwerken ermöglichen kann. „Wirtschaft-liche und wissenschaftliche Kompetenzen werden immer wichtiger“,

heißt es dazu auch im aktuell veröffentlichten Statistikbericht von Tourismus+Congress Frankfurt. Ein ebenfalls entscheidender Pluspunkt ist die Erreichbarkeit. Das gilt vor allem für FrankfurtRheinMain.

Dass sowohl aus der Bundeshauptstadt heraus (als auch in sie hinein) die meisten Wege immer noch über den Flughafen Frankfurt führen, mag einer der Gründe sein, warum das vielfach gehypte Berlin als Messeplatz international nicht zu den Top 20 zählt. Nicht zuletzt spielt das Vorhandensein von genügend Hotelkapazitäten eine wichtige Rolle bei der Vermarktung der Kongress-, Konferenz- und Tagungsregion FrankfurtRheinMain.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe zählt ohnehin zu den Haupt-profiteuren von Veranstaltungsausgaben. „In Frankfurt basieren rund 1,82 Millionen Übernachtungen beziehungsweise rund ein Fünftel aller Übernachtungen auf Veranstaltungen der Messe Frankfurt. Im RheinMain-Gebiet kommen weitere 680 000 Übernachtungen hin-zu“, lautet eines der Ergebnisse des Münchner ifo Instituts, das die wirtschaftlichen Effekte von Ausgaben der Aussteller und Besucher in FrankfurtRheinMain untersucht hat. Wohlgemerkt: Die Ausgaben für Verpflegung und den privaten Konsum sind darin noch nicht enthalten.

Messen, Tagungen und Kongresse sind für FrankfurtRheinMain ins-gesamt ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, von dem nachhaltig positive Effekte auf die Kaufkraft, die Beschäftigung und Steuereinnahmen ausgehen. Gut zu wissen, dass sich die Region auf den einschlägigen Messen im Schulterschluss vermarktet. ❙

AUTORINANN-KRISTIN ENGELHARDTReferentin, Wirtschaftspolitik und Metropolen-entwicklung, IHK Frankfurta.engelhardt@frank- furt-main.ihk.de

IHK WirtschaftsForum 07|08.1826

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Europa-VerbindungenTage der Industriekultur Rhein-Main / Vom 28. Juli bis 5. August

Die Lage im Herzen Europas bildete den Ausgangspunkt für die historische Bedeutung der RheinMain-Region als Handelsplatz und heutigen internationalen Knotenpunkt für Finanz-, Logistik- und Internetdienstleistungen so-wie als Drehscheibe für den Luft-, Schienen-, und Bin-nenschifffahrtsverkehr. Als Mitveranstalter des Europäi-schen Kulturerbejahres 2018 widmet sich die KulturRegion mit den diesjährigen Tagen der Industriekultur Rhein-Main dem Thema „Europa –

Verbindungen“. Vom 28. Juli bis 5. August können die Be-sucher entdecken, was Frank-furtRheinMain mit Europa verbindet und welche euro-päischen Einflüsse es in der Metropolregion gibt: ob beim Rolls-Royce-Turbinenwerk in Oberursel, Esoc und Eumetsat in Darmstadt oder der Kläran-lage Frankfurt-Niederrad. Im Programm sind rund 400 Tou-ren zu Fuß, per Rad oder Schiff zu stillgelegter und lebendiger Industriekultur aufgeführt. Weitere Infos online unter www.krfrm.de. ❙

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Metropolregion FrankfurtRheinMain

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VERSICHERUNGSAUSSCHUSS

LOTSE IN ZEITEN DES WANDELSDie Assekuranz als zweiter Eckpfeiler des hiesigen Finanzplatzes findet im Versicherungsausschuss der IHK Frankfurt ein Forum zur Diskussion und schlagkräftigen Bündelung der Brancheninteressen. In Zeiten dichter Regulierung, niedriger Zinsen und großen Digitalisierungsdrucks ist ein solches Gremium wichtiger denn je.

Der Finanzsektor befindet sich – insbesondere im Nachgang zu den gravierenden Krisenerfahrungen während der letzten Dekade – im Umbruch. Hiervon bleibt auch die Assekuranz nicht unberührt. Erhöhte regulatorische Anforde-rungen, historische Niedrigzinsen, verändertes Kundenverhalten und neue, technologiegetriebene Anbieter, der drohende Brexit sowie – last, but not least – Big Data und der gewaltige Digi-talisierungsdruck sind nur die augenfälligsten von vielen Ein-flussfaktoren, die derzeit kumu-liert auf die Branche einwirken. Bei allen Unterschieden im Detail: Sie werden die Unternehmen der Versicherungsbranche zunehmend dazu bewegen, ihre traditionellen Geschäftsmodelle zumindest in

Teilen zeitnah auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen.

Folgerichtig standen – neben vielen anderen – diese Themen zuletzt besonders im Fokus der Diskussionen im Versicherungs-ausschuss der IHK Frankfurt. Der Ausschuss ist ein ehrenamtliches

Beratungsgremium von derzeit 20 Risikoträgern und hochrangigen Repräsentanten von Versiche-rungsunternehmen, vornehmlich aus dem IHK-Bezirk, das zweimal pro Jahr zusammentrifft.

Insbesondere zu den neuen europäischen Eigenkapitalregeln für die Assekuranz, bekannt als Solvency II, hat der Ausschuss über die vergangenen Jahre immer wieder seine Erfahrungen und Einschätzungen in Diskussionen und Gesprächen mit hochrangi-gen Vertretern von Politik, Eiopa und Finanzaufsicht – darunter die seinerzeitige Bafin-Präsidentin Dr. Elke König sowie der amtie-rende Bafin-Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund – in den Regelsetzungs-prozess eingespeist.

Auch wenn die Versicherer in Deutschland trotz des sehr he rausfordernden Niedrigzinsre-gimes immer noch sehr solide ka-pitalisiert sind, ist eineinhalb Jahre nach dem Start des Regelwerks die Zwischenbilanz aus Branchensicht gleichwohl ernüchternd: Büro-kratisch, komplex und teuer, so stellt sich Solvency II derzeit leider dar. Handlungsbedarf sehen die Mitglieder des Ausschusses insbe-sondere bei den Berichtspflichten und der Proportionalität. Neben

der geplanten Weiterentwicklung des neuen Aufsichtssystems for-dert der Versicherungsausschuss deshalb mit Nachdruck, die Ver-schlankung der Regeln zügig auf die politische Agenda zu setzen.

Auch die europäische In-surance Distribution Directive (IDD), ebenfalls mehrfach aus-führlich und kritisch im Ausschuss diskutiert, stellt einen großen Mosaikstein im Regulierungspa-ket dar, mit dem die Assekuranz herausgefordert wird. Durch die Umsetzung der IDD ergeben sich umfangreiche Änderungen in der Gewerbeordnung, im Ver-sicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz. Insbesondere das Postulat der bestmöglichen Interessenwah-rung des Verbrauchers, die rechts-konforme Umsetzung der neuen vergütungsrechtlichen Vorgaben sowie die Weiterbildungsver-pflichtung werden dazu führen, dass Versicherungsunternehmen so manchen internen Prozess, so manche Verfahrensweise prüfen, gegebenenfalls anpassen und überarbeiten müssen.

Neben solchen Regulie-rungsfragen bestimmte in der jüngeren Ausschussarbeit zudem das Megathema Digitalisierung die Agenda, ein Komplex, dessen

Auswirkungen inzwischen in spür-barer Intensität nahezu alle Wirt-schaftsbereiche erfassen. Junge Technologiefirmen, die sich an dem veränderten Nutzerverhalten der Kunden orientieren und dank

„Als Vertreter eines Unternehmens aus UK bin ich natürlich an der Frage interessiert, wie der bevorstehende Brexit den Finanzplatz Frankfurt verändern wird. Insofern bin ich sehr froh, dass wir auch solche Themen, die für die Gesamtregion erhebliche Rele-vanz besitzen, im Versicherungsausschuss diskutieren.“Jan Blumenthal, Hauptbevollmächtigter, Lloyd’s Versicherer London, Niederlassung für Deutschland, Frankfurt

Auch im Versicherungsausschuss steht das Megathema Digitalisierung auf der Agenda.

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Web-2.0-basierter-Geschäftsmo-delle schnell expandieren, drän-gen mehr und mehr in den Markt und besetzen zunehmend auch klassische Branchen. Der Umbruch hin zur digitalen Gesellschaft er-fasst insbesondere immer mehr den Finanzsektor – und damit auch den Versicherungsbereich.

Der produktbezogene Umgang mit Big Data ist Versicherungs-unternehmen von jeher vertraut. Allerdings nimmt die Wettbe-werbsintensität erkennbar zu, denn neben den traditionellen Anbietern tummeln sich nun zu-

nehmend junge Technologieunter-nehmen, sogenannte Insurtechs, die in der Regel frappierend einfa-che und kundennahe Lösungen für Frontend-Teilbereiche der Wert-schöpfungskette eines Versiche-rungsunternehmens liefern – und auf diese Weise bei den Etablier-ten so manches Versäumnis der Vergangenheit aufdecken. Umso wichtiger ist es für die Arrivier-

ten, sich frühzeitig und offensiv, aber gleichzeitig nüchtern und analytisch mit dieser Entwicklung auseinanderzusetzen.

Das hat der Versicherungs-ausschuss der IHK immer wie-der sehr umfassend getan, dabei auch in Joint Sessions mit dem

IHK-Bankenausschuss, dessen Mitglieder mit dem Fintech-Boom vor ähnlichen Herausforderungen stehen, die Situation beraten. Darüber hinaus hat er in einem in-novativen Workshop-Format den direkten Dialog mit namhaften Repräsentanten überregionaler Insurtechs gesucht – und dabei ganz viel über- und voneinander lernen können.

Und die gute Nachricht aus Sicht der Assekuranz ist: Von einer Marktbereinigung ist die Branche ganz weit entfernt. Die Sorge vor unkontrollierter Disruption macht stattdessen zunehmend vielfältigen Koope-rationsprojekten zwischen eta-

blierten Instituten und Start-ups Platz – zum beiderseitigen Vorteil, so die Hoffnung. Noch ist es zu früh für eine Progno-se, wie sich diese Konstellatio-nen tatsächlich entwickeln. Die Versicherer sind allerdings sehr zuversichtlich.

Dennoch bleibt die Erkennt-nis: Die Welt der Assekuranz ist in den vergangenen Jahren ein

Stück weit eine andere gewor-den. Und diese Entwicklung ist definitiv nicht mehr umkehrbar. Aber welche Konsequenzen er-geben sich hieraus? Wie genau wird das Zusammenspiel zwischen Etablierten und Insurtechs in der Zukunft genau aussehen? Welche Hürden sind noch zu übersprin-gen, welche Herausforderungen anzugehen – nicht zuletzt hier, am Finanzplatz Frankfurt mit der europäischen Versicherungsauf-sicht Eiopa? Fragen über Fragen. Und damit wahrlich Stoff genug für viele weitere intensive und spannende Debatten im Versiche-rungsausschuss. ❙

„Als Vertreterin eines Insurtechs zählt für mich der enge Austausch mit den klassi - schen Versicherern zu den besonderen Assets des Ausschusses. Denn wenn uns die Digitalisierung alle vor ähnliche Aufgaben stellt, macht es Sinn, gemeinsam nach Lösungen zu suchen – trotz aller Konkurrenz am Markt.“Dr. Claudia Lang, CEO & Founder, Community Life, Kelkheim

„Die regulatorischen Herausforderungen für Versicherungsunternehmen sind enorm. Um Gesetzgeber und Aufsicht mit den Sorgen und Nöten der Praxis vertraut zu ma-chen, brauchen wir durchsetzungsstarke und akzeptierte Fürsprecher. Und hierzu zählt insbesondere der Versicherungsausschuss der IHK Frankfurt.“Hans-Ulrich Buß, Gebietsdirektor, Württembergische Versicherung, Gebietsdirektion Frankfurt, Eschborn

Die Mitglieder

1 Rudi Glückert, Mitglied der Geschäftsleitung, HDI Global; 2 Jörg Meyer, Leiter Geschäftsstelle Frankfurt, HUK-Coburg; 3 Dr. Claudia Lang, Geschäftsführerin, Community Life; 4 Prof. Wolfram Wrabetz, stellvertretender Präsident und Vorsitzender, Versicherungsausschuss, IHK Frankfurt, sowie Geschäftsführer, Helvetia Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittlung; 5 Klaus Obereigner, Inhaber, InRisCon; 6 Hans-Jörg Gittler, Vorsitzender des Vorstandes, Bahn-BKK;

7 Volker Steck, CEO / Vorsitzender des Vorstandes, Helvetia Versicherung; 8 Markus Aichinger, Leiter der Vertriebsdirektion Frankfurt, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG; 9 Dirk Wegener, Geschäftsführer, Deukona Versicherungs-Vermittlungs-Gesell-schaft; 10 Burkard von Siegfried; 11 Jan Blumenthal, Hauptbevollmächtigter, Niederlassung für Deutschland, Lloyd‘s Versicherer London; 12 Ralph Rockel, Managing Partner, Mesterheide Rockel Hirz Trowe (Gast), 13 Dr. Matthias Schoder, Geschäftsführer, IHK Frankfurt; 14 Hans-Ulrich Buß, Geschäftsstellenleiter, Württembergische Versicherung; 15 Michael Höppner, Michael, stellvertretender Geschäftsführer, IHK Frankfurt

Dem Ausschuss gehören außerdem an:Dr. Walter Botermann, Vorsitzender des Vorstandes, Alte Leipziger Lebensversiche-rung; Walther Kiep, Geschäftsführer, Kiep Consulting; Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes, DFV Deutsche Familienversicherung; Dr. Marita Kraemer, Aufsichtsrätin, Euler Hermes Group, Paris, Allianz France, Paris, Allianz Deutschland, Deutschland; Mathias Pahl, Vorsitzender der Geschäftsführung, Willis Towers Watson Versicherungsmakler; Dr. Jürg Schiltknecht, Vorsitzender des Vorstandes, Basler Versicherung; Wolfram Schröder, Organisationsdirektor, Signal Iduna Gruppe Organisationsdirektion West; Andreas Wania, Hauptbevollmächtigter, Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland

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AUTORPROF. WOLFRAM WRABETZStellvertretender Präsident und Vor-sitzender, Versiche-rungsausschuss, IHK [email protected]

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IHK-Ehrenamt

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AUSSENWIRTSCHAF TSAUSSCHUSS

GANZ VERNETZT, GANZ GLOBALDer Außenwirtschaftsausschuss ist ein Spiegelbild der globalen Aufstellung und der Branchenvielfalt der Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt. Während der Sitzungen stehen vor allem auch die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Auslandsmärkte im Fokus.

Das wirtschaftliche Wohlergehen der Region FrankfurtRheinMain hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Produkte und Lösungen der Unter-nehmen von Kunden aus aller Welt nachgefragt werden. Für die Akteure am Finanzplatz Frankfurt und die Logistiker rund um den Flughafen ist das offensichtlich. Es gilt aber auch für das verarbeitende Gewer-be, das im IHK-Bezirk rund 61 000 Beschäftigte zählt und 61 Prozent seines Umsatzes im Ausland macht.

Von überragender Bedeutung ist dabei das Geschäft mit unseren Nachbarn. 58 Prozent der hessischen Exporte gehen in die EU. Die Errun-genschaften des Binnenmarktes, also zum Beispiel einheitliche Standards und Zulassungsvorschriften, keine Zollformalitäten und für die Euro-zone sogar die Beseitigung jegli-chen Währungsrisikos, machen diese Region gerade für den Mittelstand zum wichtigen Heimatmarkt. Das gilt genauso für die Beschaffungs-

seite; grenzüberschreitende Wert-schöpfungsketten haben parallel zur Vertiefung und Erweiterung des Binnenmarktes massiv an Bedeutung gewonnen.

Aber auch jenseits der EU sind unsere Unternehmen erfolgreich. Der wichtigste Auslandsmarkt für die hessische Exportwirtschaft sind die USA mit einem Exportvolumen von sieben Milliarden Euro. Nummer zwei außerhalb der EU ist heute China mit Ausfuhren in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Alle drei Ziel-märkte – EU, USA und China – ste-hen für 75 Prozent der hessischen Exporte. Hier also spielt die Haupt-musik, aber auch in allen anderen

Regionen, wie etwa Osteuropa, Süd-ostasien oder im Mittleren Osten, genießen Produkte und Lösungen „made in Germany“ einen erstklas-sigen Ruf.

Die Vielfalt der globalen Auf-stellung der hiesigen Unternehmen spiegelt sich im Außenwirtschafts-ausschuss der IHK Frankfurt wider. Die 30 Mitgliedsunternehmen de-cken nicht nur regional praktisch alle Märkte ab, sondern repräsentieren auch die ganze Branchenvielfalt: Chemie, Pharma und Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Werkzeuge, Le-bensmittel, Verpackungen, Glas und Porzellan, Banken und Leasing, Lo-gistik und Messe. Die halbjährlichen Sitzungen fußen dabei inhaltlich in der Regel auf zwei Säulen, einmal einem externen Vortrag zu Fragen des Auslandsgeschäfts in einem bestimmten Land. Der andere nicht minder wichtige Teil der Sitzungen dient dem Austausch untereinander über die Geschäftsentwicklung auf den jeweiligen Auslandsmärkten.

Nicht selten sind es dann Ände-rungen der von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen, die der Aus-schuss aufgreift, um sich ein klares Bild zu verschaffen. Beispiel USA: Die Initiative zum Abschluss eines umfassenden transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP), die

Ende 2012 von der US-Regierung und der EU-Kommission aufs Gleis gehoben wurde, war in zwei Aus-schusssitzungen 2013 und 2014 Diskussionsthema. In einer sich zu-nehmend aufheizenden öffentlichen Debatte über TTIP, die vor allem von Gegnern mitunter laut und unsach-lich geführt wurde, positionierte sich der Außenwirtschaftsausschuss klar für den Abschluss eines solchen Abkommens.

TTIP liegt mittlerweile auf Eis und statt des davon erhofften Rü-ckenwindes baut sich gerade verita-bler Gegenwind für die transatlan-tischen Handelsbeziehungen auf. Die Entschlossenheit der Trump-Regierung, eine Reduzierung des US-Handelsbilanzdefizits über bi-laterale Deals, unter Androhung von Strafzöllen und Umgehung von WTO-Regeln, durchzudrücken, birgt im Eskalationsfall erhebliches Schadenrisiko für beide Seiten. Der Ausschuss griff das Thema früh auf; schon kurz nach Amtsantritt der neuen Regierung berichtete der Geschäftsführer der AHK New York im Frühjahr 2017 über deren Vorhaben, die aus Sicht deutscher Unternehmen neben Risiken aber auch Chancen bieten, etwa im Zuge der Unternehmensteuerreform.

Auch in unserem Heimatmarkt sorgen politische Rahmensetzungen

„Mit Produkten und Lösungen im Bereich Mess- und Regeltechnik sind wir weltweit unterwegs, und als Mittelständler achten wir auf schlanke Prozesse. Die Möglichkeit, im Ausschuss regelmäßig auch kritische Themen im Auslandsgeschäft zur Diskussion stellen zu können und aus der Runde ein fundiertes Meinungsbild zurückgespielt zu bekommen, ist ein echtes Asset.“Harald Peters, Geschäftsführer, Kobold Messring, Hofheim

Der Außenwirtschaftsausschuss repräsentiert die Branchenvielfalt der IHK-Mitgliedsunternehmen.

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für Herausforderungen, Stichwort Brexit. Die Handelsbeziehungen zu unserem drittwichtigsten Aus-landsmarkt innerhalb der EU werden sich mit dem Austritt der Briten für die meisten Unternehmen, die im UK-Geschäft aktiv sind, ändern. Die Herausforderung besteht darin, dass bis heute nicht klar ist, wie die konkreten Rahmenbedingungen nach dem Austritt aussehen werden. Gerade weil die Brexit-Entscheidung aus Sicht der hiesigen Unternehmen schwer zu verstehen ist, war es wich-tig, dass der Geschäftsführer der AHK London bei der Herbstsitzung 2016 kurz nach der Abstimmung über

Hintergründe informierte und als Sparringspartner für eine lebhafte Diskussion über die Perspektiven des deutsch-britischen Handels zur Verfügung stand.

Ein Thema im internationalen Geschäft, das hohe Aufmerksamkeit erfordert und bei den Sitzungen immer wieder angesprochen wird, umfasst Sanktionen und Export-kontrolle. Die prominentesten Fälle sind hier aus deutscher Sicht sicher-lich Russland und Iran. Als Folge

westlicher Sanktionen im Zuge der Krim-Annektion unterliegen be-stimmte Exporte nach Russland Sanktionen. Das war auch eines der Hauptthemen beim Besuch des Geschäftsführers der AHK Moskau in der Sitzung im Herbst 2017. Schon zuvor im Frühjahr 2015 diskutierte der Ausschuss die wirtschaftlichen

Auswirkungen der Krim-Krise auf das Ukraine- und Russlandgeschäft.

Einem Wechselbad gleichen auch die Wirtschaftsbeziehungen mit Iran, wo mit dem Atomabkommen ab Anfang 2016 große Hoffnungen auf eine Intensivierung der traditionell engen Wirtschaftsbeziehungen be-stand, die aber nun durch die einsei-tige Aufkündigung des Abkommens und erneute Verschärfung der US-Sanktionen faktisch wieder zunichte gemacht werden. Iran war Schwer-

punktthema im Herbst 2014 und wurde seither immer wieder beim Erfahrungsaustausch aufgegriffen.

Weitere Themen in jüngerer Zeit waren beispielsweise die struk-turellen Veränderungen auf dem chinesischen Markt oder auch die Wirtschaftsreformen der Regierung Modi in Indien und die weitere Ent-

wicklung in Thailand, einem wichti-gen Handelspartner in Südostasien, nach der Übernahme der dortigen Regierung durch das Militär. Natür-lich stehen im Ausschuss thematisch die Auslandsmärkte im Vordergrund. Aber Querschnittsthemen wie Digita-lisierung und Industrie 4.0 verändern Märkte überall und damit auch das internationale Geschäft. Das Thema stand im Frühjahr auf der Agenda.

Nicht immer, aber sehr oft sind es die Vertreter der jeweili-

gen deutschen Auslandshandels-kammer, die im Ausschuss über ihre Region berichten. Das globale AHK-Netz mit seinen mittlerweile rund 130 Standorten bietet enor-mes Know-how zu allen Fragen des Marktzugangs und ist gerade für den Mittelstand oft eine gro-ße Hilfe. Die IHK Frankfurt pflegt die Kontakte mit diesem Netzwerk intensiv, was auch dem Ausschuss zugutekommt. Kurzum, der Aus-schuss ist mit seinen Themen nah am weltwirtschaftlichen Gesche-hen. Die Qualität und Vielschich-tigkeit der Diskussionen lebt und profitiert dabei stark von der glo-balen Aufstellung und der breiten Branchenstruktur seiner Mitglieder. Und die Themen werden ihm auch in Zukunft nicht ausgehen. ❙

„Messen sind ein guter Indikator für die Geschäftsentwicklung und ein Spiegelbild der jeweiligen Branche. Durch unsere internationale Präsenz in 178 Ländern und über 150 Messen weltweit sind wir nah dran an globalen Wirtschaftstrends. Die Ausschuss-sitzungen liefern mit den fundierten Fachvorträgen dafür wichtige Hintergrundinforma-tionen. Außerdem bietet der Erfahrungsaustausch wertvolle Einblicke, was die Unter-nehmen im Auslandsgeschäft konkret bewegt.“Detlef Braun, Geschäftsführer, Messe Frankfurt

„Wir begleiten deutsche Exporteure und Investitionen deutscher Mittelständler im Ausland mit maßgeschneiderten Finanzierungslösungen. Die vertieften Einblicke, die die Ausschusssitzungen zu wirtschaftspolitischen Entwicklungen und Hintergründen auf wichtigen Auslandsmärkten bieten, sind für mich immer wieder hilfreich bei der Beurteilung einzelner Märkte.“ Thomas Wacker, Head of Global Operations Management, Deutsche Leasing International, Bad Homburg

Die Mitglieder

1 Heidelore Knirr, Geschäftsführerin, Heidelore Knirr, European Gourmet Export; 2 Stefan Messer, Vorsitzender der Geschäftsführung, Messer Group, sowie Vizepräsi-dent und Vorsitzender, Außenwirtschaftsausschuss, IHK Frankfurt; 3 Beate Bischoff, Geschäftsführerin, AKA Ausfuhrkreditgesellschaft; 4 Isabel Hahn, Gesellschafterin, Glasbau Hahn; 5 Robert Reiter, Ningbo Kafo (Gast); 6 Harald Peters, Geschäftsführer, Kobold Messring; 7 Frank Behrends, Mitglied des Vorstands, Oddo BHF; 8 Marc Kaufmann, Geschäftsführer, Otto Kaufmann & Sohn; 9 Dr. Erich W. Georg, Geschäfts-führer, MCIC Management Consulting International Cooperation; 10 Dr. Markus Rall,

Geschäftsführer, Polar-Mohr Maschinenvertrieb; 11 Detlef Braun, Geschäftsführer, Messe Frankfurt; 12 Rudolf Hanl, Local Head Cash Management & International Business Region Hessen, Commerzbank; 13 Emil Vogt, geschäftsführender Vorstand, Creditreform Frankfurt Emil Vogt; 14 Hanspeter Christ, geschäftsführender Gesell - schafter, Gebrüder Christ Handelsagentur; 15 Thomas Wacker, Head of Global Opera - tions Management, Deutsche Leasing International; 16 Albert Eckert, Weppler Filter (Gast); 17 Dirk Mälzer, geschäftsführender Gesellschafter, EppsteinFoils; 18 Dr. Jürgen Ratzinger, Geschäftsführer; IHK Frankfurt

Dem Ausschuss gehören außerdem an: Stefan Brinkmann, Geschäftsführer, Merz Pharmaceuticals; Thomas Eberle, Head TF-CMC Region Frankfurt / Mainz, Deutsche Bank; Dr. Martin Frank, Geschäftsführer, SchuF Armaturen und Apparatebau; Raul Fuchs, Vorstand Vertrieb und Marketing, Samson; Dr. Martin Güldner, Geschäftsführer, Gopa – Gesellschaft für Organisation Planung und Ausbildung; Dr. Christian P. Heine, Vorstandsvorsitzender, Rothenberger; Reinhard Kromer-von Baerle, Geschäftsführer, Peiker Holding; Dr. Bernd Mucha, Geschäftsführer, Allessa; Johann Ringhofer, General Manager, Cryogenic Engineering; Dr. Helmut Schmidt, Geschäftsführer, HCS Holdings; Christian Schön, Member of the Management Board, Air Liquide Global E&C Solutions Germany; Philipp Schulte-Noelle, Vorstand Finance, IT und Compliance, Fresenius Kabi; Dr. Matthias Zieschang, Vorstand Controlling und Finanzen, Fraport

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AUTORSTEFAN MESSERVizepräsident und Vorsitzender, Außenwirt-schaftsausschuss, IHK [email protected]

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Unternehmensreport

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INDUSTRIEAUSSCHUSS

WIRTSCHAFTSMOTOR INDUSTRIEFrankfurt soll auch künftig ein attraktiver Industriestandort bleiben. Dafür machen sich die Mitglieder des Industrieausschusses der IHK Frankfurt als Bindeglied zwischen Unternehmen und Politik stark.

Als Industrieausschuss der IHK Frankfurt können wir es nicht oft genug betonen: Frankfurt ist nicht nur Finanzplatz, sondern auch In-dustriestandort. Trotz eines über-durchschnittlich hohen Beschäfti-gungsrückgangs im verarbeitenden Gewerbe in der Metropolregion FrankfurtRheinMain in den Jahren bis 2008 hat sich der Arbeitsmarkt in der Region gut entwickelt.

Der Grund liegt vor allem darin, dass hauptsächlich in den Branchen neue zusätzliche Arbeitsplätze ge-schaffen wurden, die vom Outsour-cing aus der verarbeitenden Industrie profitierten und zu den sogenann-ten industrienahen Dienstleistun-gen zählen. Das sind beispielsweise IT-Unternehmen, Logistikbetriebe, Sicherungsunternehmen und weitere Betriebe im Bereich der instandhal-tungsnahen Dienstleistungen oder im Facilitymanagement. Gemeinsam

mit dem verarbeitenden Gewerbe bilden diese Branchen das Netzwerk Industrie, das in der Metropolregion FrankfurtRheinMain über 1,1 Millio-nen Menschen beschäftigt.

Das industrielle Zentrum der Metropolregion ist – gemessen an

der Zahl der Beschäftigten im verar-beitenden Gewerbe – die Stadt Frank-furt. Aber auch in den zum IHK-Bezirk gehörenden Landkreisen Hochtaunus und Main-Taunus sind zahlreiche international aufgestellte Industrie-unternehmen angesiedelt. Zu den großen und bekannten Unterneh-men des IHK-Bezirks gehören zum

Beispiel Binding, Celanese, Clariant, Continental, Diehl Aerospace, Mes-ser Group, Nestlé, Rolls-Royce, Sam-son, Sanofi-Aven-tis oder Siemens.

Außerdem gibt es zahlrei-che mittelstän-

disch geprägte Unternehmen, die sogenannten Hidden Champions, die weltweit sehr erfolgreich sind, wie beispielsweise die Firma Ar-nold, Friedrichsdorf, EppsteinFoils, Eppstein, Glasbau Hahn, Frankfurt, Neubronner, Oberursel, oder Rothen-

berger, Kelkheim. Diese und weitere Beispiele zeigen, dass der Standort FrankfurtRheinMain für Industrie-unternehmen weiterhin attraktiv ist.

Damit dies so bleibt, ist es not-wendig, die Rahmenbedingungen immer wieder zu prüfen und anzu-passen. An dieser Herausforderung arbeitet auch der Industrieausschuss der IHK Frankfurt. So begleitete er in den vergangenen Jahren intensiv die Arbeiten zum Masterplan Indus-trie der Stadt Frankfurt. Dabei zeigt sich: Die Arbeit hat sich gelohnt. Wahrnehmung und Akzeptanz der Industrie in der Politik haben sich deutlich verbessert.

So wurde durch den Master-plan Industrie unter anderem die

Grundlage dafür geschaffen, eine Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt sowie den Betreibern und Nutzern der drei Industrieparks in Höchst, Griesheim und Fechenheim hinsichtlich der Umsetzung der Seve-so-III-Richtlinie zu schließen. Die Ver-einbarung sichert sowohl der Stadt Frankfurt, aber vor allem den in den Industrieparks tätigen Unternehmen langfristige Entwicklungsmöglich-keiten auf einer verlässlichen Basis; sie ist somit auch ein Bekenntnis der Stadt Frankfurt zur Industrie und zum Industriestandort.

Neben der Akzeptanz ist es vor allem die rasch voranschreitende Digitalisierung der Prozesse und Ge-

schäftsmodelle, die die Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Dabei wird eine leistungsfähige und sichere digitale Infrastruktur zum zentralen Faktor für die Wettbe-werbsfähigkeit der Region und ihrer Unternehmen.

Doch selbst innerhalb der Kern-städte der Region betrachten die Unternehmen die digitale Infrastruk-tur zum Teil als unzureichend und dies, obwohl Frankfurt mit seinen leistungsfähigen Rechenzentren als der kontinentaleuropäische Internet-knoten gilt und weltweit die höchste Datentransferrate aufweist. Auch hier wird der Industrieausschuss im Rahmen des Masterplans Industrie weiter darauf hinarbeiten, die kon-

„Für mich ist der Taunus meine Heimat, der ich mich verbunden und verpflichtet fühle. Als Unternehmerin und auch privat einen Beitrag dazu zu leisten, dass es in der Region FrankfurtRheinMain und gerade auch im Taunus weiter aufwärtsgeht, macht mich zufrieden und stolz. Es ist es wert, diesen Standort weiter zu stärken.“Carola Grünewald, Geschäftsführung, Grünewald Feinmaschinenbau, Grävenwiesbach

INDUSTRIEPOLITIK IN FRANKFURTRHEINMAIN

Aus Sicht des Industrieausschusses der IHK Frankfurt gilt es mit Blick auf die Industriepolitik in FrankfurtRheinMain, vier große Herausforde-rungen zu meistern: ❙❙ Akzeptanz der Industrie steigern❙❙ qualifizierte Arbeitskräfte für die Industrie halten und gewinnen❙❙ digitale Infrastruktur zukunftsfest ausbauen❙❙ Raum für Industrie und Logistik in der verdichteten Metropolregi-on schaffen

Der Industrieausschuss der IHK Frankfurt ist deren mitgliederstärkster Ausschuss.

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IHK WirtschaftsForum 07|08.1832

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kreten Hemmnisse zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten.

Zu guter Letzt steht für die Mitglieder des Industrieausschus-ses gerade mit Blick auf die rasant wachsende Nachfrage nach zusätz-lichen Wohnbauflächen fest: Indus-trieflächen müssen langfristig auch außerhalb der Industrieparks ebenso verfügbar und entwicklungsfähig bleiben, wie dies auch für die für die

Industrie lebensnotwendigen Kern-elemente der Verkehrsinfrastruktur gilt, zum Beispiel für den Frankfurter Flughafen oder den Osthafen.

Der Druck auf industriell genutzte Flächen in der Metropolregion Frank-furtRheinMain nimmt dabei nicht nur durch heranrückende Wohnbebauung immer stärker zu, sondern auch auf-grund des schleichenden Einsickerns von Büro- und Einzelhandelsnutzun-

gen. Die Unternehmen sehen sich so um Entwicklungsmöglichkeiten ge-bracht und in ihrer Existenz bedroht.

Der Industrieausschuss hat sich daher intensiv an der Diskussion zum integrierten Stadtentwicklungskon-zept für Frankfurt beteiligt. Wichtig war ihm dabei, dass die Ergebnisse des Masterplans Industrie Eingang in diese Debatte finden und durch entsprechende – und bei Bedarf auch kommunal übergreifende Konzepte – sowohl die Bereitstellung von Flä-chen für die industriell-gewerbliche

Nutzung als auch für die Schaffung neuen und bezahlbaren Wohnraums sichergestellt wird. Namentlich be-

trifft dies die Flächenprognosen im Rahmen des räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts für Industrie- und Gewerbeflächen.

Auch hier hat sich der Einsatz gelohnt: Mittlerweile gehen fast alle Akteure von einem zusätzlichen Flä-chenbedarf bis zum Jahr 2030 von bis zu 93 Hektar für Industrie und Gewerbe aus, und die Schaffung bezahlbaren neuen Wohnraums für

eine wachsende Erwerbsbevölkerung ist eine der Top-Prioritäten der Frank-furter Stadtpolitik.

Der Industrieausschuss ist sich im Klaren darüber, dass Erfolge auf den beschriebenen Aktionsfeldern einen langen Atem benötigen und auch nur gemeinsam mit Politik und Öffentlichkeit erzielt werden können. Das erklärte gemeinsame Ziel bleibt aber die Steigerung der Attraktivität des Industriestandorts FrankfurtRheinMain. ❙

„Als Inhaber eines mittelständischen Recyclingunternehmens mit regionalen Wurzeln muss ich mich täglich den Herausforderungen der Regulierungen im Umweltbereich und den Auswirkungen der Energiewende stellen. Insofern sind für mich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine leistungsfähige Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie die Forderung nach einer dauerhaft sicheren und bezahlbaren Energieversorgung entscheidende Motive meines persönlichen Engagements im Industrieausschuss.“Rainer Zies, MKV Kunststoffgranulate, Kelkheim

„Die IHK als Selbstverwaltung der Wirtschaft ist von der Mitarbeit ihrer Unternehmer abhän-gig. Keiner weiß besser, wo es im Wirtschaftsleben brennt, als die Unternehmen selbst. Das ehrenamtliche Engagement im Industrieausschuss schafft die Möglichkeit, sich einzubringen, Industrie und Gewerbe in der Region aktiv zu unterstützen und dadurch beizutragen, dass die Menschen in der Region an der Kompetenz der IHK partizipieren.“Otto J. Völker, Vorstand, Binding-Brauerei, Frankfurt

Die Mitglieder

1 Dr. Hilde Riethmüller-Winzen, Geschäftsführerin, Dr. Riethmüller MRS; 2 Thomas Moog, Geschäftsführer, Kunzler Notstromtechnik; 3 Jörg Münch, Geschäftsführer, Münch + Münch; 4 Torsten Hannusch, Geschäftsführer; GIG international Facility Management; 5 Dr. Rudolf M. Röper, Standortleitung Rhein-Main / BU Pigmente, Clariant Plastics & Coatings (Deutschland); 6 Karl-Heinz Stupperich (Gast); 7 Uwe Himmelstoß, Geschäftsführer, Messko; 8 Detlev Osterloh, Geschäftsführer, IHK Frankfurt; 9 Peter E. Schaaf, Schaaf Consulting; 10 Klaus Oesterling, Stadtrat, Stadt Frankfurt (Gast); 11 Thomas Himmighofen, Director, Kawasaki Gas Turbine Europe (Gast); 12 Stefanie Kaulich, Partner, Beyer & Kaulich Unternehmensberatung (Gast); 13 Dr. Diana Reuter, Bundesgeschäftsführerin, Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschaftsaka-demien (Gast); 14 Bodo Becker, Leiter Dienstleistersteuerung, Mainova (Gast); 15 Rein- hard Fröhlich, Geschäftsführer, IHK Frankfurt (Gast); 16 Wolfgang Spohr, Leiter der Niederlassung Frankfurt, Implenia Hochbau; 17 Dirk Remmert, Geschäftsführer, FES Frankfurter Entsorgungs- und Servicegesellschaft; 18 Dr. Michael Molter; 19 Jürgen Vormann, Vorsitzender der Geschäftsführung, Infraserv Höchst, und Vorsitzender, Industrieausschuss, IHK Frankfurt; 20 Michael Rentzsch, Geschäftsführer, Wisag Gebäu- dereinigung Frankfurt; 21 Denny Lara, Umtec (Gast); 22 Dr. Ingo Koch, Vorstandsmit-glied, Samson; 23 Rainer Zies, Geschäftsführer / Gesellschafter, MKV Kunststoffgranula-te; 24 Dr. Rudolf Pietzke, Kanzlei Dr. Rudolf Pietzke; 25 Jean-Marc de Royere, Senior Vice-President, International, Air Liquide Global Management Services; 26 Albert Eckert, Bevollmächtigter, Weppler Filter; 27 Rafael Reiser, Geschäftsführer, WeylChem Gries- heim; 28 Dr. Thomas Steigleder, stellvertretender Leiter, IHK Frankfurt; 29 Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender, Mainova; 30 Dr. Heinrich Polke, Geschäftsführer, Industrie-Beteiligungs GmbH; 31 Prof. Kurt Wagemann, Geschäftsführer, Dechema Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie; 32 Carola Grünewald, Geschäftsführerin, Grünewald Feinmaschinenbau

Dem Ausschuss gehören außerdem an:Friedrich Avenarius, Geschäftsführer, Verband der Metall- und Elektro-Unterneh-men Hessen Rhein-Main-Taunus (Gast); Dr. Karl-Heinz Baringhaus, Site Director, R&D Frankfurt, Sanofi-Aventis Deutschland; Dr. Mathias Bausback, Geschäftsfüh-rer, RMD Rhein-Main Deponie (Gast); Dagmar Bollin-Flade, geschäftsführende Gesellschafterin, Christian Bollin Armaturenfabrik; Carmelo Bonanno, Geschäfts-führung, Frabona Industrielle Fertigung von Metallwaren; Eckhard Bremers,

Standortleitung Frankfurt, Encos (Gast); Heinrich Brümmer, International Sales Mana- gement, Messe Frankfurt Exhibition; Dr. Thomas Wolf Büttner, twb Management und Consulting; Dr. Holger Cartsburg, Geschäftsführer, Rolls-Royce Deutschland; Gregor Disson, Geschäftsführer, Verband der Chemischen Industrie (Gast); Michael Döcke, Leiter Deutschland Business Unit, ProcessAutomation, Siemens; Götz Friedrich Theodor Esser, Inhaber, Druckerei und Verlag Esser; Dr. Anke Frankenberger, Leitung Recht und Patente, Merz Pharma (Gast); Dr. Jörg Friedrich, Geschäftsführer, VDMA Landesverband Mitte (Gast); Dr. Berthold Fuld, Geschäftsführer, Dr. Fuld Ingenieurgesellschaft; Wolfram Gstrein, Geschäftsführer, VTU Engineering Deutschland; Dr. Karlheinz Haag, Leiter Umweltkonzepte Konzern, Deutsche Lufthansa; Martin Haase, Leiter Vertrieb, VTU Engineering Deutschland; Rainer Hetzer, Mitglied der Geschäftsleitung, Continental Teves; Günter Huß, Mitglied der Geschäftsleitung, Graphia Frankfurt, Alfred Huß Druckerei und Verlag; Lamine Jendoubi, Energy Management Division, Siemens (Gast); Ariane Kaestner, Geschäftsführerin, Heilerde-Gesellschaft Luvos Just (Gast); Dr. Gerd Kräh, Director Covernment Affairs – Corporate Affairs Lilly Deutschland; Michael Krü- ger, Sprecher der Geschäftsleitung, Glockenbrot Bäckerei; Dr. Klaus Günter Lombeck, Geschäftsführer, Lombeck Metallguß (Gast); Ralph Maier; Dr. Bernd Mucha, Geschäfts-führer, Allessa (Gast); Dr. Fabian Peters, Technischer Direktor, Curasan; Arno Dietmar Rockmann, Geschäftsführer, Riomava; Mike Kurt Schuler, Vorstandsmitglied, Süwag Energie; Andreas Spahn, Leiter Standort / Leiter Verkauf Neue Automobile, Bayerische Motoren Werke, Niederlassung Frankfurt (Gast); Hubert Stücke, Vorstandsmitglied, Nestlé Deutschland; Christoph Ubach, Senior Vice President Operations CCS, Diehl Aerospace; Otto J. Völker, Vorstand, Binding-Brauerei; Markus Weinbach, Leiter Vertrieb Industrie Service, TÜV Hessen; Dr. Friedrich Wenzel-Lux, Bereichsvorstand Technik / CTO – Core Business, Rothenberger; Dr. Sylvia Wojczewski, Geschäftsführerin, BioSpring Gesellschaft für Biotechnologie; Ralf Zarbock, geschäftsführender Gesellschafter, Druck- und Verlagshaus Zarbock; Dr. Frank Zurmühlen, Site Manager Frankfurt, Bayer

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AUTORJÜRGEN VORMANNVorsitzender, In-dustrieausschuss, IHK Frankfurtjuergen.vormann @infraserv.com

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IHK-Ehrenamt

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SERIE EXISTENZGRÜNDUNG

MIT JEDEM EINKAUF GUTES TUNVier Gründer aus Frankfurt machen mit ihrem Geschäftsmodell Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kunden gleichermaßen glücklich. Mit jedem Einkauf ohne Mehrkosten etwas Gutes tun, das ist das Konzept von Gooding.

Felix Wassermann ist gelernter Bankkaufmann und arbeitete nach seinem Studium viele Jahre in einem großen Telekommuni-kationsunternehmen. Er war dort unter anderem verantwortlich für das Online-Partner-Geschäft. „Schon damals war das Thema Vertriebsintensivierung allge-genwärtig, jedoch beschränkte sich die Umsetzung meistens auf Gutscheine oder Prämien“, erinnert er sich.

Mit der Zeit fragte er sich, warum Unternehmen die Kun-den nicht entsprechend ihrer Herzensangelegenheiten an-sprechen. Seine Idee, mit jedem Einkauf etwas Gutes zu tun, war geboren. Drei online-affinen Be-kannten erzählte er von seinem Vorhaben und konnte sie direkt davon überzeugen mitzuma-

chen. „Wir wollten zum einen Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihre Kundenansprache zu optimieren, und zum anderen gemeinnützige Organisationen finanziell unterstützen“, erklärt Wassermann.

Zunächst beschäftigten sie sich intensiv mit der Suche nach Partnern und gemeinnützigen Organisationen. Erste Unterneh-menspartner waren schnell gefun-den – hierfür nutzt Wassermann und sein Team ein bestehendes Online Vertriebssystem (soge-nanntes Affiliate-Marketing). Dabei zahlen Unternehmen für einen vermittelten Einkauf eine Provision an den Vermittler. Dieses System nutzt das Frankfurter Un-ternehmen nun, um die Prämien für die gemeinnützigen Organi-sationen zu sammeln.

Die Akquise von den Organi-sationen war deutlich schwerer. Hierfür wurden die gemeinnüt-zigen Organisationen angeschrie-ben, abtelefoniert und besucht. Für die Gründer war diese Zeit der Akquise nicht einfach. Zwar standen sie hinter ihrem Produkt, das Misstrauen der gemeinnützi-gen Organisationen war jedoch größer als erwartet. „Uns war damals nicht bewusst, dass ge-meinnützige Organisationen be-reits unterschiedlichsten Modelle zum Spenden sammeln erhalten haben“, so Wassermann. Nachdem sie die ersten 100 Vereine über-zeugt hatten, war allerdings der Anfang gemacht.

Gleichzeitig programmier-ten sie ihre Internetseite, baten eine Agentur um Hilfe bei der Gestaltung des Logos sowie der

Namensfindung und gingen An-fang Januar 2013 online. „Von der Idee, über die Konzeption bis zur tatsächlichen Gründung hat es 18 Monate gedauert“, sagt der Grün-der. Gerade die Namensfindung hat länger gedauert als gedacht. „Wir wussten nur, dass wir das Gute und das Aktive im Namen haben wollten, dennoch hat uns die Fülle an Möglichkeiten erst einmal überfordert“, sagt er. Für die Programmierung ihrer Website mussten sie sich keine externe Hilfe holen, da einer der Gründer bereits eine eigene Multimedia-Agentur hatte und dies vollständig übernehmen konnte.

Elementar für die vier Gründer war auch der Aspekt, dass die Abwicklung der Spende für den Endverbraucher in der Praxis so einfach wie möglich gestaltet ist. „Der Kunde zahlt für seinen Einkauf auch nicht mehr, die Prä-mie zahlt das Unternehmen ext-ra,“ erklärt er. Möchte ein Kunde eine gemeinnützige Institution durch seinen Kauf unterstützen, muss er diese lediglich vor dem Absenden der Bestellung auswäh-len. Eine Liste der teilnehmenden Onlineshops (rund 1700) sowie der gemeinnützigen Organisati-onen (rund 8 000) werden dem Endverbraucher vorher angezeigt.

Eine Registrierung bei Goo-ding ist nur dann notwendig, wenn der Kunde hinterher über die allgemeine Spendenbeteili-gung informiert werden möchte. „Für die wohltätigen Vereine und alle Nutzer ist Gooding kostenlos, nur die Unternehmen zahlen uns die Provision, aus der wir einen

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Felix Wassermann, Gooding-Gründer: „Jedem Gründer wür-de ich raten: Sucht das Gespräch mit Leuten, die euch am Herzen liegen und hört euch an, was sie zu sagen haben.“

IHK WirtschaftsForum 07|08.1834

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AUTORINELISA POHLANDReferentin, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

kleinen Teil einbehalten und den Rest als Prämie den Organisa-tionen zur Verfügung stellen“, erklärt Wassermann. Des Weiteren finanziert sich das Unternehmen zum einen über Werbeeinnahmen der beteiligten Shops, die über ihre Seite für eigene Produkte werben können und zum anderen über Spezialkooperationen.

„Unternehmen haben neu-erdings die Möglichkeit unsere Art der Vertriebsintensivierung komplett eigenständig zu nutzen, ohne dass Gooding in Erscheinung tritt“, erklärt der Gründer. Hier-für bieten sie Unternehmen ihre Software an und fungieren im Hintergrund als Ansprechpartner und Kooperationspartner für das jeweilige Unternehmen.

Nach fast fünf Jahren besteht das Team aus sieben Personen, die sich um die Nutzer-, Vereins-, und Unternehmensbetreuung küm-mern. „Jede Anmeldung einer ge-meinnützigen Organisation wird mehrfach geprüft, da wir zu 100 Prozent sicherstellen wollen, dass nur Gutes mit dem gespendeten Geld passiert“, erklärt der Grün-der. Außerdem stellen sie den teilnehmenden Vereinen und Un-ternehmen ein komplettes Kom-munikationspaket zur Verfügung und sind Ansprechpartner für den spendenden Endverbraucher.

Gooding ist von Beginn an dezentral organisiert. Drei der vier Gründer sitzen in einem Büro in Stuttgart, ein weiterer Gesell-schafter hat seinen Sitz in Ham-burg. Im Schnitt sieht sich das gesamte Team zweimal im Monat persönlich. Jegliche Kommunika-tion wird über Video- und Tele-fonkonferenzen abgewickelt. „Die dezentrale Arbeitsweise klappt hervorragend und wir sehen keine Notwendigkeit dies in den kom-menden Jahren zu ändern“, sagt Wassermann, der das Frankfurter Büro mit Sitz im Nordend leitet. „Wir müssen uns bald nach neuen Räumlichkeiten umsehen, da wir uns weiter vergrößern wollen“, sagt der Gründer.

Die Zielgruppe ist breit ge-fächert und reicht von Unter-nehmen, über gemeinnützige Organisationen bis hin zum End-verbraucher. Direkte Mitbewerber hat Gooding bislang nicht. „Im Bereich Plattformtechnologie gibt es ein paar wenige Anbieter, die gemeinnützige Organisationen unterstützen, aber das Unterneh-men komplett eigenständig das Angebot, mit jedem Einkauf Gutes tun nutzen können, ist bei uns einzigartig“, sagt Wassermann. Um ihre Bekanntheit zu steigern, sind sie vor allen Dingen in den sozialen Netzwerken aktiv.

Rückblickend betrachtet war der Weg in die Selbstständigkeit für die vier Gründer nicht immer einfach, jedoch möchte ihn heute keiner mehr missen. „Wir hatten alle sichere Jobs und ein regel-mäßiges Einkommen, dennoch hat uns etwas gefehlt“, erinnert sich Wassermann. Gespräche mit ihren Freunden und Familien ha-ben ihnen damals geholfen und sie bestärkt ihren Weg zu gehen. „Das ist auch etwas was ich jedem Gründer raten würde: Sucht das Gespräch mit Leuten, die euch am Herzen liegen und hört euch an, was sie zu sagen haben“, sagt er.

Zukünftig wird es auch mög-lich sein, dass auch nicht klassi-sche Online-Unternehmen diese Art der Vertriebsincentivierung nutzen können. Momentan haben sie ein Pilotprojekt in Karlsruhe gestartet, bei dem getestet wird, wie das System offline funktio-niert. „Bisher basiert unser Sys-tem auf dem online-Einkauf, in Zukunft sollen Kunden auch in den Städten oder Einkaufszent-ren direkt an der Kasse spenden können“, erklärt der Gründer. Durch diese Testläufe sammeln sie Erfahrung und Nutzerfeedback, wodurch sie ihr Produkt stetig anpassen und verbessern können.

Das Leben und der Alltag der vier Gründer haben sich seit der Selbstständigkeit grundlegend verändert. „Ich habe gerne als Angestellter gearbeitet aber rück-blickend macht es viel mehr Spaß zu sehen, dass die Idee Gutes tun mit jedem Einkauf so toll an-kommt und sich noch so viele Möglichkeiten in dem Bereich bieten“, sagt Wassermann.

Besonders gerne erinnert er sich an seine Ausbildungszeit zurück, als er sich mit seinem Chef regelmäßig das Bankgebäude von außen ansehen musste. „Er wollte mir zeigen, welchen ersten Eindruck der Kunde von unserer Bank hatte und was daran opti-miert werden könnte“, erinnert sich der Gründer. Bis heute hat er sich dieses Ritual beibehalten und ist täglich auf seiner Home-page unterwegs: „Ich setze mir die Brille unserer Kunden auf und sehe mir an, ob alles funktioniert und logisch angeordnet ist.“ ❙

KONTAKT

GoodingBurgstraße 3960316 Frankfurt Telefon 0 69 / 24 24 17 33E-Mail [email protected] www.gooding.de

Weitere Kontaktadressen und Infos zum Thema Existenz-gründung bei der IHK Frank-furt, Team Finanzplatz, Unter-nehmensförderung, Starthilfe, Börsenplatz 4, 60313 Frank-furt, Telefon 0 69 / 21 97-20 10, E-Mail [email protected].

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IHK WirtschaftsForum 07|08.18

Unternehmensreport

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IHK-KONJUNKTURUMFRAGE

WEITERHIN AUF HOHEM NIVEAU Die Wirtschaft im IHK-Bezirk Frankfurt läuft auch im Frühsommer 2018 weiterhin auf Hochtouren – das zeigen die neuesten Ergebnisse der IHK-Konjunkturumfrage.

Die Betriebe im IHK-Bezirk Frank-furt sind mit ihrer Lage weiterhin hochzufrieden: 51 Prozent der Un-ternehmen bezeichnen ihre derzei-tige Geschäftslage als gut, weitere 43 Prozent zeigen sich zufrieden. Im Vergleich zur Vorumfrage ver-schlechtert sich der Lageindikator nur geringfügig um zwei Punkte.

Auch die Erwartungen an die zukünftige Geschäftslage sinken leicht – dennoch rechnet nur jedes zehnte Unternehmen mit einer schlechteren Geschäftssituation in den kommenden zwölf Mona-ten. Die restlichen Unternehmen gehen von konstanten oder bes-seren Geschäftsentwicklungen aus. Der IHK-Geschäftsklimaindex sinkt um drei Punkte im Vergleich zum Jahresbeginn. Mit 130 Punk-ten erreicht er aber Vorjahresni-veau. Damit liegt er 16 Punkte über dem langjährigen Durch-schnitt von 114 Punkten.

Die gute Stimmung spiegelt sich auch in der hohen Investi-tions- und Einstellungsbereit-schaft der Unternehmen wider, wenngleich die Bereitschaft im Vergleich zum Frühjahr leicht ge-sunken ist. Der Investitionssaldo kann das Sieben-Jahres-Hoch des Frühjahrs nicht halten und ver-liert vier Punkte. Dennoch planen 29 Prozent der Unternehmen, ihre

Investitionsbudgets aufzustocken, 57 Prozent möchten keine Ände-rungen an ihren Investitionsplä-nen vornehmen.

Neben dem Ersatzbedarf als Hauptmotiv für Investitionen stehen für mehr als ein Drittel der Unternehmen Investitionen in Produktinnovationen im Fo-kus. Dies ist ein gutes Zeichen, da besonders langfristig ausgerich-tete Investitionen in innovative Produkte und Dienstleistungen unerlässlich sind, um die Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen auch in Zukunft zu sichern. Der Beschäftigungssaldo verliert zwei Punkte, erreicht mit 16 Punkten aber das hohe Niveau vom Vorjahr. Über alle Branchen hinweg will die große Mehrheit (64 Prozent) keine Änderungen am Mitar-beiterbestand vornehmen, und mehr als jedes vierte Unterneh-men möchte den Personalbestand weiter ausbauen (26 Prozent).

Während die Unternehmen ihre Erwartungen hinsichtlich Beschäftigung und Investitio-nen nur geringfügig nach unten korrigieren, lässt sich bei den Ex-porterwartungen ein relativ deut-licher Rückgang gegenüber dem Frühjahr beobachten. Knapp 28 Prozent der exportierenden Un-ternehmen im IHK-Bezirk rechnen

für die kommenden zwölf Mo-nate mit steigenden Ausfuhren (Jahresbeginn: 38 Prozent). Mit 60 Prozent rechnet aber weiterhin die Mehrzahl der Betriebe mit gleichbleibenden Exporten, nur zwölf Prozent mit einem Rück-gang. Grund für die reduzierten Exporterwartungen sind Verschie-bungen in den wirtschaftspoliti-schen Rahmenbedingungen.

Besonders hervorzuheben sind dabei die Gefahren von es-kalierenden Handelsstreitigkeiten, die Einführung zusätzlicher Zölle sowie zunehmende Unsicherheit durch protektionistische Tenden-zen. Auch geben nun vermehrt Unternehmen eine sinkende Aus-landsnachfrage als zukünftiges Risiko an. Die regionale Industrie zeigt sich von der derzeitigen

Entwicklung betroffener als die Dienstleister.

Hauptrisikofaktor für die zu-künftige Geschäftsentwicklung bleibt zum wiederholten Male der Fachkräftemangel. Mittlerweile gibt die Hälfte der Unternehmen die Knappheit an Fachkräften als größtes Risiko für die wirtschaft-liche Entwicklung ihres Unterneh-mens für die kommenden zwölf Monate an. Dies ist der höchste Stand seit der ersten Erhebung dieses Risikofaktors im Jahr 2010. Mittlerweile sehen fast doppelt so viele Unternehmen eine Gefahr im Fachkräftemangel als noch in der Erstbefragung. Dies verdeutlicht abermals die Dringlichkeit von In-vestitionen in Fachkräfte, wenn die Zukunft des Wirtschaftsstandortes nicht gefährdet werden soll. ❙

KONJUNKTURUMFRAGE IHK-BEZIRK FRANKFURT

Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich rund 3 000 Mitgliedsunter-nehmen in Frankfurt sowie den Landkreisen Hochtaunus und Main-Tau-nus zu ihren Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung. Der Kon-junkturbericht kann unter www.frankfurt-main.ihk.de/konjunkturbericht abgerufen werden. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme ha-ben, melden sich bei Malte Hischemöller, E-Mail [email protected].

AUTORENMALTE HISCHEMÖLLER (l.)Referent, Wirtschafts-politik und Metro-polenentwicklung, IHK [email protected]

SIMON PESCHGES (r.)Referent, Wirtschafts-politik und Metro-polenentwicklung, IHK [email protected]

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GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IM IHK-BEZIRK FRANKFURT

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Standortpolitik

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IHK-SEMINAREEINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIENGESCHÄFT 495 Euro6. / 7. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 150 Euroab 7. August 2018 / 20 UE / 5-Abende-Seminar ab 11. September 2018 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon -14 15

TELEFONTRAINING, TEIL I 345 Euro7. / 8. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 32

EINFÜHRUNG IN DAS FACILITY-MANAGEMENT 495 Euro9. / 10. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN – FÜR EINSTEIGER 245 Euro13. August 2018 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon -12 95

TELEFONTRAINING, TEIL II 345 Euro13. / 14. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 32

BUCHFÜHRUNG I – GRUNDLAGEN 395 Euroab 14. August 2018 / 32 UE / dienstags und donnerstags Telefon -14 05

KONFLIKTE ALS CHANCE NUTZEN 345 Euro22. / 23. August / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 06

WORKSHOP CONTROLLING, TEIL I 395 Euroab 24. August / 24 UE / an zwei Wochenenden Telefon -12 06

IMMOBILIEN-WERTERMITTLUNG, TEIL I 495 Euro28. / 29. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

REKLAMATIONS- UND BESCHWERDEMANAGEMENT 345 Euro30. / 31. August 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 32

TECHNISCHES 1 X 1 FÜR BAUHERREN UND IMMOBILIENKÄUFER 295 Euro4. September 2018 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon -12 99

INTERVIEW- UND FRAGETECHNIKEN BEI EINSTELLUNGS- GESPRÄCHEN, TEIL I 345 Euro24. / 25. September 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -14 15

DIE ERFOLGREICHE GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG 685 Euroab 10. Oktober 2018 / 20 UE / 5-Abende-Seminar Telefon -12 95

PROJEKTMANAGEMENT 495 Euro16. / 17. Oktober 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 32

GEWALTFREIE KOMMUNIKATION 195 Euro29. Oktober 2018 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon -12 37

BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGEBILANZANALYTISCHE AUSWERTUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES 495 Euroab 4. August 2018 / 60 UE / ca. 6 Monate Telefon -14 05

AUSBILDUNG DER AUSBILDERINNEN UND AUSBILDER 575 Euroab 14. August 2018 / ca. 80 UE / berufsbegleitend Telefon -12 99

GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS 475 Euroab 14. August 2018 / 50 UE / ca. 3 Monate Telefon -12 06

GRUNDLAGEN DER PERSONALARBEIT IM UNTERNEHMEN 495 Euroab 27. August 2018 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon -12 06

INTERNATIONALE BILANZBUCHHALTUNG 995 Euroab 27. August 2018 / 100 UE / ca. 5 Monate Telefon -14 05

GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 495 Euroab 29. August 2018 / 58 UE / ca. 3 Monate Telefon -14 15

GRUNDLAGEN DER VOLKS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE (VWL / BWL) 495 Euroab 3. September 2018 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon -14 15

PROJEKTLEITER/-IN (IHK) – BERUFSBEGLEITEND 1295 Euroab 21. September 2018 / 88 UE / freitags und samstags Telefon -12 32

BUCHFÜHRUNG III – SYSTEM UND PRAXIS 895 Euroab 11. Oktober 2018 / 120 UE / ca. 6 Monate Telefon -14 05

ERFOLGREICHES MARKETING – THEORIE UND PRAXIS 495 Euroab 15. Oktober 2018 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon -12 95

BERUFSBEGLEITENDE LEHRGÄNGE MIT IHK-PRÜFUNGGEPRÜFTE/-R BILANZBUCHHALTER/-IN 4 350 Euroab 28. August 2018 / ca. 820 UE / ca. 2 Jahre Telefon -14 05

GEPRÜFTE/-R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/-IN 3 250 Euroab November 2018 / ca. 640 UE / ca. 2 Jahre Telefon -12 99

Preise zuzüglich Prüfungsgebühr nach der jeweilig gültigen Gebührenordnung. Lehrgän-ge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, werden auch von verschiedenen privaten An-bietern durchgeführt. Anschriften solcher Anbieter können im Internet über die Seite www.wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste abgerufen oder bei der IHK Frankfurt telefo-nisch unter 0 69 / 21 97-12 32 erfragt werden. Änderungen vorbehalten.

IHK-BILDUNGSZENTRUMNähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].

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Aus- und Weiterbildung

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EXZELLENTE AUSBILDER

„RAUM FÜR FEHLER GEBEN“Ein Gespräch mit Gabriele Schnorrenberg, Ausbildungsleiterin, Reformhaus Freya, Frankfurt, über ihre Auszeichnung als „exzellente Ausbilderin“, den Umgang mit Bewerbern mit schlechten Noten und die Bedeutung einer individuellen Förderung junger Menschen.

Frau Schnorrenberg, wie sind Sie auf die Ausschreibung für die Auszeichnung von „exzel-lenten Ausbildern“ aufmerksam geworden?SCHNORRENBERG: Firmeninha-ber Roland Fiedler hat mich auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht. Und natürlich habe ich mich sehr geehrt gefühlt, dass er mich als exzellente Ausbilderin vorschlagen wollte. Auch wenn ich viel Herzblut in die Ausbil-dungsarbeit stecke, so findet diese doch jenseits der Öffentlichkeit statt. Ich arbeite in diesem Be-reich, weil es mir Spaß macht und weil es so viele junge Menschen gibt, die einen schweren Weg hin-ter sich haben und denen wir eine Perspektive bieten können. Oft sehen wir mehr Potenzial in den Menschen, als sie es selber tun.

Was bedeutet Ihnen die Aus-zeichnung als engagierte Ausbilderin? SCHNORRENBERG: Die Auszeich-nung ist für mich vor allem eine schöne Bestätigung für das, was ich tue und wie ich es tue. Ich habe mich wirklich sehr darüber gefreut. Überrascht war ich dann über die vielen und durchweg positiven Rückmeldungen. Jeder Ausbilder ist wohl davon überzeugt, dass er irgendwie das Richtige tut. Dass dem tatsächlich so ist, sieht man schlussendlich an den guten Ab-schlüssen der Auszubildenden und den Karrieren, die sich an die Ausbildung anschließen. Aber es motiviert ungemein, wenn auch andere diese Arbeit wertschätzen.

Was zeichnet denn für Sie gute Ausbilder aus?

SCHNORRENBERG: Gute Aus-bilder zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf jeden Azubi individuell eingehen. Der Mensch muss immer im Vorder-grund stehen. Man muss vor al-lem die individuellen Werdegän-ge der jungen Leute betrachten. Nur so kann man Stärken und Schwächen herausfinden und diese in der Ausbildungsarbeit berücksichtigen. Es muss außer-

dem Raum für Fehler geben. Man muss die Auszubildenden Fehler machen lassen, auch wenn es bisweilen schwerfällt, das als Ausbilder auszuhalten. Manche Erfahrungen müssen die Aus-zubildende selber machen, nur dann stellt sich ein nachhaltiger Lerneffekt ein.

Welche Kompetenzen müssen Ausbilder mitbringen?SCHNORRENBERG: Sie müssen vor allem Spaß an ihrem Beruf haben, und das reine Arbeitser-gebnis darf nicht im Vordergrund stehen. Nur dann können sie den Auszubildenden die nötige Frei-heit geben, sich auszuprobieren. Wichtig ist dabei, dass der Vor-gesetzte dies unterstützt, dem Ausbilder vertraut und ihm freie Hand gibt.

Ist die persönliche oder die fach-liche Eignung eines Ausbilders wichtiger?SCHNORRENBERG: Ich denke, die persönliche Eignung ist entschei-dender. Vor allem muss man aber Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen haben. Ich selbst habe eine tolle Ausbildung genossen,

EXZELLENTE AUSBILDER

Am 20. Januar hat die IHK Frankfurt erstmalig die Auszeichnung „Ex-zellente Ausbilder“ verliehen. Ziel der Initiative ist es, Ausbilder sicht-bar zu machen, die dem Ausbilderprofil der IHK Frankfurt entsprechen und somit ein Vorbild für eine qualitativ hochwertige Ausbildungsar-beit sind. Eine der Ausgezeichneten ist Gabriele Schnorrenberg. Sie ver-antwortet die Filialbetreuung und ist Ausbildungsleiterin bei Freya Re-formhaus. In den vergangenen 20 Jahren hat sie über 100 Jugendliche in das Erwachsenwerden und in die Berufswelt mitbegleitet.

Azubis des Reformhauses Freya.

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das hat mich sehr geprägt. Als Ausbilderin kann ich nun etwas davon zurückgeben.

Inwieweit hat Ihre eigene Aus-bildung Sie geprägt?SCHNORRENBERG: Ich habe meine Ausbildung bei Neuform gemacht, dem Dachverband der Reformhäuser. Ich wusste zu Beginn gar nicht richtig, was ein Reformhaus macht. Das war für mich nur der Laden, wo meine Oma immer einkaufen ging. Nach meiner Ausbildung bin ich diesem beruflichen Umfeld treu geblieben, da ich mich dort beruflich permanent weiterent-wickeln konnte. Mein damaliger Ausbilder hat viel Wert auf die Qualität der Ausbildung ge-legt, sich sehr viel Zeit für uns genommen und uns sehr viel beigebracht. Es hat mich beein-druckt. Diese Freude an der Ar-beit und an der Ausbildung habe ich mitgenommen. Heute bin ich froh, dass ich so viel Freiraum in der Ausbildungsarbeit habe. Denn Ausbildung ist nie 08/15. Die Ausbildungsordnung gibt zwar die Ziele vor. Man erreicht sie aber nur, indem man immer wieder neue Wege geht.

Was ist das Besondere, das Ihre Ausbildungsarbeit mit den Ju-gendlichen auszeichnet?SCHNORRENBERG: Ich schaue immer auf den Menschen, des-sen Individualität: Wo hat er Stärken, wo sind seine Schwä-chen. Generell legen wir viel Wert auf Geben und Nehmen. Bei allem sozialen Engagement, das natürlich dahintersteht, möchten wir unsere Azubis dazu befähigen, dass sie eine gute Ausbildung absolvieren und in den Berufsschulen gute Schüler sind. Denn es geht auch darum, durch die Ausbildung künftige Mitarbeiter für Freya zu finden und langfristig an das Haus zu

binden. Viele Auszubildende werden bei uns übernommen, die Fluktuation ist gering. Die meisten bleiben nach ihrer Aus-bildung gerne bei uns, manche kommen wieder, nachdem sie woanders neue Berufserfahrun-gen gesammelt haben.

Roland Fiedler, Inhaber von Re-formhaus Freya, hat als Mitglied der IHK-Vollversammlung vor einiger Zeit einen Vortrag „Wir sind geil auf schlechte Noten“ gehalten. Welches Ausbildungs-konzept steckt dahinter?SCHNORRENBERG: Wir haben festgestellt, dass uns nicht ge-radlinige Lebensläufe oder No-ten für gewisse Arbeiten im Weg stehen und oft nur wenig über einen Menschen aussagen. Im Einzelhandel wird mehr benötigt als gute Zeugnisse. Sozialkom-petenz zum Beispiel, Spaß im Umgang mit Kunden oder auch einfach Spaß an der Ware und unseren Produkten. Das sind Dinge, die für uns unglaub-lich wichtig sind, sich in Noten aber kaum widerspiegeln. Hinzu kommt, dass Menschen mit nicht so guten Noten oft bei der Arbeit die Besten sind. Ich selbst habe auch nicht den besten Abschluss abgelegt und wusste aber, dass ich in der praktischen Arbeit gut bin. Genau da hat man mich dann auch gefördert, und ich konnte das machen, was ich gut kann. Genauso mache ich es mit unseren Auszubildenden.

Reformhäuser stehen bekannt-lich auch für Werte und gesun-des Leben. Spielt das in der Aus-bildung eine besondere Rolle?SCHNORRENBERG: Durchaus. Die meisten unserer Auszubildenden sind eher älter und haben eine besondere Biografie hinter sich. Sie sind besonders motiviert, gute Arbeit zu leisten und ihre Chance zu nutzen. Bei uns geht deren Entwicklung aber noch weiter. Viele starten ihre Ausbildung mit Energydrinks oder Softdrinks in ihren Taschen. Nach zwei Jahren bei uns sieht man sie dann eher Wasser oder gute Säfte trinken. Die Themen Ökologie und Nach-haltigkeit, unsere Werte, werden dann auch von den Auszubilden-den verinnerlicht.

Sie blicken ja auf eine lange Zeit in der Ausbildungsarbeit zurück. Was hat sich Ihrer Meinung nach verändert?SCHNORRENBERG: Man küm-mert sich heute generell mehr um die Auszubildenden. Au-ßerdem sind die Berufsschulen heute sehr zugänglich und ko-operativ. Das ist erfreulich. Denn die Zusammenarbeit zwischen den dualen Ausbildungspart-nern ist ein wesentlicher Be-standteil guter und erfolgreicher Ausbildungsarbeit.

Oftmals hört man Klagen, dass die Bewerber immer schlech-ter werden. Würden Sie das so unterschreiben?

SCHNORRENBERG: Nein. Es ist eher unser Anspruch, der sich verändert hat. Heute wird mehr von den jungen Leuten verlangt. Umgekehrt müssen sich die Un-ternehmen den neuen Gegeben-heiten und den Azubis anpassen, sie abholen, wo sie gerade stehen. Ein Beispiel ist die Arbeit mit jungen Menschen mit Migrati-onshintergrund. Da muss man sich als Betrieb viel Zeit nehmen. Vor Kurzem hatten wir eine Bewer-berin, die sehr schlecht deutsch gesprochen hat. Mit ihr haben wir vereinbart, dass sie zunächst für ein Jahr einen Sprachkurs absolviert. Im September beginnt sie nun ihre Ausbildung bei uns. Ihr Deutsch ist bis dahin sicherlich nicht perfekt, aber da sind wir dann wieder gefragt.

An welcher Stelle müsste Ihrer Meinung nach in der Ausbil-dungskette noch nachjustiert werden?SCHNORRENBERG: Noch immer findet zu wenig Vorbereitung auf die Arbeitswelt statt, das Thema müsste schon in der Schule in-tensiver behandelt werden. Die jungen Menschen müssten viel mehr Möglichkeiten bekommen, Berufe kennenzulernen und in Berufe auch reinschnuppern zu dürfen. Das darf nicht auf die zwei kurzen Praktika während der Schulzeit beschränkt bleiben. Die jungen Leute brauchen einen echten Einblick in die Arbeitswelt, damit sie eine Vorstellung davon bekommen, welche Vielfalt an Berufen es gibt und was auf sie zukommt. ❙

AUTORFLORIAN RICHTERICHTeam Ausbil-dungsberatung, IHK [email protected]

Gabriele Schnorrenberg, Ausbildungsleiterin, Reformhaus Freya: „Gute Ausbilder zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie auf je-den Azubi individuell eingehen. Der Mensch muss immer im Vordergrund stehen. Nur so kann man Stärken und Schwächen heraus-finden und diese in der Ausbildungsarbeit berücksichtigen.“

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Aus- und Weiterbildung

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Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen: Technische Ausbildungsberufe und IT-Berufe / Winter 2018 / 2019Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main führt im Winter 2018 / 2019 Abschlussprüfungen in den technischen Ausbildungsberu-fen sowie IT-Berufen von Anfang November 2018 bis Ende Febru-ar 2019 durch.

Die Anmeldungen zu den Ab-schlussprüfungen sind bis spätes-tens 1. September 2018 im Ge-schäftsfeld Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einzureichen.Anmeldungen, die nach dem o. g. Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Winterprüfung 2018 / 2019 sind von den Ausbildungsbetrieben an-zumelden beziehungsweise können sich selbst anmelden:1. Auszubildende, deren Ausbil-dungszeit (beziehungsweise Aus-bildungsstufe) bis zum 30. April 2019 endet,2. Auszubildende, deren Ausbil-dungszeit nach dem 30. April 2019 endet und die die Prüfung vorzeitig ablegen wollen,3. Wiederholer (auch Teilwiederho-lungen) und

4. Bewerber, die aufgrund ihrer Be-rufstätigkeit an der Prüfung teil-nehmen wollen (Externenprüfung).

Schriftliche Abschlussprüfungen

28. November 2018 IT-Berufe4. Dezember 2018 Bau- und holz-technische Berufe, Bekleidungs-berufe, elektrotechnische Berufe, elektrotechnische Berufe, Teil 2, fahrzeugtechnische Berufe, gestal-terische Berufe, metall- und kunst-stofftechnische Berufe, naturwis-senschaftliche, lebensmittel- und umwelttechnische Berufe, natur-wissenschaftliche, lebensmittel- und umwelttechnische Berufe, Teil 15. Dezember 2018 Bekleidungs-berufe, Teil 2, Druck-, Medien- und Papierberufe, fahrzeugtechnische Berufe, Teil 2, metall- und kunst-stofftechnische Berufe, Teil 2, na-turwissenschaftliche, lebensmit-tel- und umwelttechnische Berufe, Teil 2, Werkfeuerwehrmann/-frau, Mediengestalter/-in Bild und Ton

Praktische Abschlussprüfungen 2. November 2018 bis 28. Februar 2019 Konstruktionsberufe

3. Dezember 2018 bis 28. Febru-ar 2019 Alle Berufe (ausgenommen: Bauzeichner/-in, Industrieelektriker/ -in, Konstruktionsberufe)4. Dezember 2018 bis 28. Februar 2019 Industrieelektriker/-in8. Januar bis 10. Januar 2019 Bau-zeichner/-in15. Januar 2019 Techn. System-planer/-in Stahl- und Metallbau-technik

Änderungen vorbehalten. Musteraufgaben mit Lösungen zur Prüfungsvorbereitung können be-stellt werden bei:- U-Form Verlag, Cronenberger Straße 58, 42651 Solingen, Internet www.u-form-shop.de- Dr.-Ing. Paul Christiani, Hermann-Hesse-Weg 2, 78464 Konstanz, In-ternet www.christiani.de- ZFA Medien, Zentral-Fachaus-schuss Berufsbildung Druck und Medien, Wilhelmshöher Allee 260, 34131 Kassel, Internet www.zfa-medien.de

Materialbereitstellungslisten sind online zu finden unter: www.ihk-pal.de

Beachten Sie bitte folgende Hin-weise:- Verwenden Sie nur IHK-Anmel-de- und Antragsformulare und rei-chen Sie diese rechtzeitig und voll-ständig ein.- Fügen Sie den Anmeldungen kei-ne Ausbildungsverträge oder ande-re Originalunterlagen bei.- Verwenden Sie bei dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung das hierfür vorgesehene Antragsformular.- Fügen Sie dem Antrag für die Ex-ternenprüfung die Bescheinigun-gen über die bisherige Berufstätig-keit und über die berufliche Aus- und Fortbildung (Lehrgänge) bei.- Über den genauen Zeitpunkt der einzelnen Prüfungen erhält der Prüf-ling rechtzeitig eine Einladung, die am Prüfungstag mitzubringen ist.- Gemäß §15 Berufsbildungsgesetz ist der Prüfling für die Zeit der Prü-fung freizustellen.

Kontakt: IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Carolin Wohllebe, Team Technische Aus-/Weiterbil-dungsprüfungen, Telefon 0 69 / 21 97-14 53, E-Mail [email protected]

Anmeldungen zu den kaufmännischen Abschlussprüfungen Winter 2018 / 2019Die hessischen Industrie- und Han-delskammern führen im Winter 2018 / 2019 Abschlussprüfungen in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen von November 2018 bis Anfang Febru-ar 2019 durch.

Die Anmeldungen zu den Abschluss-prüfungen der Industrie- und Han-delskammer Frankfurt am Main sind bis spätestens 1. September 2018 im Geschäftsfeld Aus- und Weiter-bildung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main einzurei-chen. Anmeldungen, die nach dem o. g. Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Winterprüfung 2018 / 2019 sind von den Ausbildungsbetrieben an-

zumelden beziehungsweise können sich selbst anmelden:- Auszubildende, deren Ausbil-dungszeit (beziehungsweise Aus-bildungsstufe) bis zum 30. April 2019 endet.- Auszubildende, deren Ausbildungs-zeit nach dem 30. April 2019 endet und die die Prüfung vorzeitig able-gen wollen. - Wiederholer (auch Teilwiederho-lungen).- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen (Externenprü-fung).

Prüfungstermine

Die schriftlichen Prüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:

Kaufmännische und kaufmän-nisch-verwandte Ausbildungsbe-rufeDienstag, 27. November 2018Mittwoch, 28. November 2018

Die mündlichen / praktischen Prüfun-gen in den kaufmännischen / kauf-männisch-verwandten Ausbildungs-berufen finden voraussichtlich wie folgt statt:14. Januar bis 1. Februar 2019

Änderungen vorbehalten.

Beachten Sie bitte folgende Hin-weise:- Verwenden Sie nur IHK-Anmel-de- und Antragsformulare und rei-chen Sie diese rechtzeitig und voll-ständig ein.

- Fügen Sie den Anmeldungen kei-ne Ausbildungsverträge oder ande-re Originalunterlagen bei.- Bei dem Antrag auf vorzeitige Zu-lassung zur Prüfung das hierfür vor-gesehene Antragsformular verwen-den.- Dem Antrag für die Externenprü-fung die Bescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit und über die berufliche Aus- und Fortbildung (Lehrgänge) beifügen.

Kontakt: IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Jessica Ferrei-ra da Fonte, Team Kaufmännische Ausbildungsprüfungen, Telefon 0 69 / 21 97-12 27, E-Mail [email protected].

IHK WirtschaftsForum 07|08.1840

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IHK-PRÜFEREHRUNG

EHRE, WEM EHRE GEBÜHRTEnde Mai ehrte die IHK Frankfurt 86 Prüfer für ihr zehnjähriges Engagement und 41 Prüfer, die sich bereits seit 20 Jahren in den Prüfungsausschüssen der Aus- und Weiterbildungsprüfungen ehrenamtlich engagieren.

Die stellvertretende IHK-Präsiden-tin Karen Hoyndorf wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass die IHK-Prüferehrung diesmal am Tag des Grundgesetzes stattfindet. Am 23. Mai 1949 wurde das Grund-gesetz verkündet. Es enthält zwar

kein Recht auf Bildung. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung beziehungsweise Bildungsmög-lichkeiten aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten.

Grundlage für die Prüfertätigkeit ist das Berufsbildungsrecht. Hierzu nimmt der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung an mehreren Stellen Bezug. Dazu zählt auch die angekündigte Novellierung des Be-rufsbildungsgesetzes, bei der es das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht lediglich bei der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Einführung einer Mindestausbil-dungsvergütung belassen möchte. Auch soll ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur eingeführt und mit allen Akteuren eine nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt werden.

Hoyndorf und Michael Krieger, Vorsitzender, IHK-Berufsbildungs-ausschuss, dankten den geehrten Prüfern für die Unterstützung. Denn die Prüfertätigkeit ist ein zeitin-tensives Ehrenamt. Sie verwiesen

auch auf die regelmäßig durch die IHK angebotenen Prüferworkshops. Durch die Teilnahme an solchen Fortbildungsmaßnahmen tragen Prüfer dazu bei, dass die hohen Qualitätsansprüche von IHK-Aus-bildungen und Weiterbildungen gewährleistet werden.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch Prof. Peter Bueß, Klaus Fischer, Martina Hupf, Silke Klever, Dagmar Levi, Barbara Mauder, Jür-gen Noll, Patrick Orth, Horst Portl,

Heinrich Schomberg-Graf und Anet-te Wapenhensch verabschiedet, die nach langjähriger Tätigkeit aus dem Ehrenamt ausgeschieden sind. ❙

AUTORCHRISTOPH KOCHTeamleiter, kauf- männische Ausbil-dungsprüfungen, IHK [email protected]

FÜR 10-JÄHRIGE PRÜFERTÄTIGKEIT WURDEN GEEHRT:

Lutz Albrecht, Florian Astor, Michael Bachmann, Anja Bast, Carolin Beck, Ralph Becker, Stefan Bender, Manuela Binas, Susanne Bloemen, Claudia-Christiane Blüthgen, Walter Bobeck, Benjamin Braun, Bernd Brenner, Gisela Brenner, Stefanie Buchmann, Tim Bürgers, Martina Chatzis, Thomas Dessau, Oliver Daniel Dillmann, Kai Distel, Michael Do-koupil, Mohamed El Bouyahiani, Helmut Engler, Steve Fernandez, Ute Fey, Gunther Friedrich, Michael Groß, Thomai Gründken, Mario Hart-mann, Petra Hausmann, Frank-Eric Heger, Stefan Heller, Dirk Hester-mann, Michael Hilbich, Cordula Hofacker, Tim Hofmann, Gerhard Höhle, Andreas Homm, Claudia Kallenberg, Stefan Kaul, Christian Kaus, Car-men Keller, Gisbert Kern, Sascha Kögler, Andreas Krämer, Marion Freddy Krämer, Ralf Krause, Marco Krieger, Tomo Kulis, Ingrid Lennerts-Pohl-mann, Andreas Lind, Dr. Janka Loiselle, Christian Lutz, Iris Maesch, Hans Peter Maulbecker, Jürgen Meinhardt, Konstanze Mörsdorf, Christopher Müller, Gabriele Müller, Dieter Nau, Björn Nissen, Sadok Nouisser, An-gelika Päßler, Frauke Pehlemann, Eva-Maria Perez-Galvez, Dr. Alexander Rotthues, Isabel Rust, Oliver Schakow, Frank Schinck, Henrik Schmidtke, Alexander Schmitt, Uwe Schnettler, Sabine Schönfeld, Thomas Schroe-der, Heike Somplatzki, Peter-Gustav Stein, Urs Strittmatter, Tim Thiele, Christian Thurow, Sebastian Tietz, Mathias Venema, Sabine Weidel, Kyra Wein, Claudia Wunderlich, Olaf Zepke

FÜR 20-JÄHRIGE PRÜFERTÄTIGKEIT WURDEN GEEHRT:

Karl Bauer, Gabi Becker, Markus Boos, Bernd Brunkhardt, Andrea Di Fe-lice, Gabriele Endisch, Robert Engel, Jörg Fischer, Carola Gärtig, Eber-hard Gensch, Michael Gstettenbauer, Christoph Hahner, Bernhard Gün-ther Hochheimer, Peter Kern, Barbara Christine Kindler, Jürgen Kirchner, Joachim Knab, Arnold Koch, Manfred Kopp, Holger Kornau, Marion Le-derer, Ilka Lehmann, Tobias Leibrecht, Bernd Lenhard, Margret Linde-nau, Birgit Linek, Bernd Mann, Elke Meusel, Armin Moser, Joachim Nie-bisch, Jürgern Pforr, Gerd Pochert, Frank Pütter, Bernd Richter, Reinhold Röttger, Ute Monika Schöning, Christa Schultz, Heike Seeharsch, Milan Stejskal-Roos, Anke Wehmeier, Horst Zorn

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Für ihre 20-jährige Prüfertätigkeit wurden Andrea Di Felice, Gerd Pochert, Anke Wehmeier, Eberhard Gensch, Gabi Becker und Holger Kornau (v. l.) geehrt.

HALLEN

WOLF SYSTEM GMBH94486 OsterhofenTel. 09932/37-0 [email protected]

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Von der Planung & Produktion bis zur schlüsselfertigen Halle!

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Aus- und Weiterbildung

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FACHKRÄF TEMANGEL

DEUTSCHE SPRACHE, SCHWERE SPRACHEFlüchtlinge müssen Deutsch lernen, wenn sie sich hierzulande integrieren und beruflich Fuß fassen wollen. Aber auch die Unternehmen müssen ihren Teil dazu beitragen, damit die sprachliche Qualifizierung ihrer Azubis oder Mitarbeiter gelingt.

Die Wirtschaft brummt, Unter-nehmen suchen dringend nach Fachkräften. Potenziale schlum-mern bei Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen. Oft haben die-se allerdings ein Vermittlungs-hemmnis: das Beherrschen der deutschen Sprache. Doch dies ist ein Fundament, das benö-tigt wird, um Anweisungen zu verstehen und Arbeiten exakt ausführen zu können. Spezifische

Ausdrücke und Fachtermini in Betrieb, Branche und beruflicher Funktion müssen erlernt werden, wenn der Einstieg in Ausbildung oder Beruf gelingen soll.

Stellt man das Erlernen der deutschen Sprache vor die ei-gentliche Qualifizierung für die Ausübung eines Berufs, dann dauert die Integration von Flüchtlingen, aber auch die von langzeitarbeitslosen Migranten

viel zu lange. Das von der F.A.Z.-Stiftung und dem hessischen Sozialministerium getragene Modell Faberis (Fachstelle für berufsintegriertes Sprachlernen) hat Ansätze für Pflegeberufe ge-schaffen, bei denen die Qualifi-zierung von angelernten Kräften Hand in Hand mit dem weiteren Deutschlernen geschieht. Eine Methode also, die berufsinteg-riert erfolgt und anspornt. Denn

zusätzlicher Deutschunterricht neben dem Arbeitsalltag wird häufig als belastend und stig-matisierend empfunden. Die IHK Frankfurt stellt diese Metho-dik regelmäßig Ausbildern, die Flüchtlinge einstellen, in eintä-gigen Workshops vor.

Nicht ohne Grund heißt es „Deutsche Sprache, schwere Sprache“: Was gibt es nicht alles für Stolpersteine im Deutschen,

Berufsintegriertes Sprachlernen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Einstieg von Flüchtlingen in Ausbildung oder Beruf tatsächlich gelingt.

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die sich auch auf das Fachlernen auswirken: reden im Konjunktiv oder Passiv, die nicht als klare Anweisungen verstanden werden, Wortbilder wie „Wirf mal die Kaf-feemaschine an“, die doppeldeutig sind, Konstruktionen mit vielen Nebensätzen.

Bei Faberis lernen Teamleiter und Vorgesetzte, wie sie sich der Verständlichkeit wegen eindeu-tig ausdrücken können und wie sie ihre Mitarbeiter dazu brin-

gen, sich Fachsprache selbst zu erarbeiten. Und sie lernen, wie sie Arbeitspausen nutzen, um Mitarbeiter zu fordern bezie-hungsweise Arbeitssituationen verwenden, um das Erlernen von Deutsch zu stimulieren. Obwohl zunächst in der Pflege einge-setzt, ist der Faberis-Ansatz in allen Berufen und Tätigkeitsfel-dern möglich.

Egal ob man den Faberis-Ansatz verfolgt oder eine an-

dere Methodik zum berufs-integrierten Sprachenlernen wählt: Bildungsanbieter und Arbeitgeber, die diese Methoden wählen, führen den Erfolg auf den unmittelbaren Nutzen und die Anwendbarkeit zurück. Der Spracherwerb geschieht hand-lungsorientiert, direkt im Tun und hat direkten Nutzen. Damit steht er im direkten Kontrast mit den häufig noch von den öffentlichen Institutionen ge-wählten Qualifizierungsmetho-den, wonach erst die Sprache auf Vorrat gelernt werden soll und dann die Qualifizierung für einen Beruf folgt.

Fragl ich ist , ob diese dann später im konkreten Ar-beitsalltag ausreichend abruf-bar ist. Die Integrationsquo-ten sprechen nicht unbedingt dafür. Prof. Peter Dehnbostel, Berufspädagoge, Technische Universität Dortmund, stellte beim Faberis-Fachtag Integ-rationsquoten vor: Erst nach zehn Jahren seien 70 Prozent der Flüchtlinge beziehungsweise Zuwanderer in den deutschen

Arbeitsmarkt integriert, nur 20 Prozent schon nach zwei Jahren.

Die seit Jahrzehnten andau-ernden Wirtschafts- und Flucht-migrationen haben international zu einer wachsenden Diversität in den Nationalstaaten geführt. Der hohe Anteil zuwandernder Menschen erfordert daher neue Konzepte und Methoden in der Bildungsarbeit und der Arbeits-marktpolitik. Der Vermittlung fach- und bildungssprachlicher Deutschkenntnisse kommt in diesem Kontext eine wachsen-de Bedeutung zu. Betriebe und Bildungseinrichtungen stehen somit vor der Herausforderung, wie fachliche Kenntnisse mit Sprachkenntnissen des Aufnah-melandes sinnvoll vermittelt wer-den können. ❙

AUTORINDR. BRIGITTE SCHEUERLEGeschäftsfüh - rerin, Aus- und Weiter bildung, IHK Frankfurtb.scheuerle@ frankfurt-main.ihk.de

Unternehmen BerufsanerkennungAusstellung vom 30. Juli bis 10. August, IHK Frankfurt, 4. Obergeschoss (Galerie), 8 bis 20.30 Uhr (werktags)

Eine große Zahl von Arbeitneh-mern mit einem ausländischen Berufsabschluss arbeitet nicht im erlernten Beruf. Viele Fach-kräftepotenziale bleiben dadurch ungenutzt. Gleichzeitig gibt es in Deutschland in vielen Bran-chen einen akuten Fachkräfte-mangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter verstärken wird.

Eine Lösung für dieses Di-lemma kann die berufliche An-erkennung sein, von der beide Seiten profitieren können. Die

interaktive Ausstellung „Unter-nehmen Berufsanerkennung“ bietet einen spannenden Zugang zum Thema und zeigt, wann und wie Betriebe das Verfahren zur Fachkräftesicherung einsetzen können.

Besucher können ihr Wis-sen über die berufliche Aner-kennung an einer Quiz-Station überprüfen, verborgene Fach-kräftepotenziale im eigenen Un-ternehmen aufspüren und sich in einem animierten Buch über Daten und Fakten informieren: Sechs Multimediastationen er-

zählen entlang von Erfolgsge-schichten, wie die berufliche Anerkennung als Instrument der Personalarbeit eingesetzt werden kann. Sie geben dabei konkrete Hilfestellungen für die Nutzung des Verfahrens.

Um die Kenntnis und Nut-zung der Anerkennungsmög-lichkeiten zu fördern, haben der Deutsche Industrie- und Han-delskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Projekt „Unternehmen Berufsanerken-nung – Mit ausländischen Fach-

kräften gewinnen“ gestartet. Gemeinsam mit elf Industrie- und Handelskammern sowie fünf Handwerkskammern wol-len sie Unternehmen über die Möglichkeiten der beruflichen Anerkennung informieren und für die Chancen sensibilisieren. Gefördert wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Bil-dung und Forschung. Ansprech-partnerin Berufsanerkennung: Gabriele Kärcher, IHK Frank-furt, Telefon 0 69 / 21 97-12 39, E-Mail [email protected]. ❙

NEUE WEGE IN DER BERUFLICHEN SPRACHFÖRDERUNG Kongress / Montag, 10. September, 9 bis 17.30 Uhr, IHK Frankfurt

Bei diesem Kongress geht es um die Methodik der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Flüchtlingen aus Unternehmerperspekti-ve. Themen sind unter anderem Blended Learning (Präsenzveranstal-tung in Kombination mit Onlinelearning) im Kontext von Fach- und Sprachlernen, berufsintegriertes Sprachlernen zur Gewinnung von Fach-kräften, arbeitsintegriertes Sprachlernen für bildungsferne Personen, Handlungsorientierung in der Alphabetisierung sowie Ressourcen und methodische Ansätze für Sprachförderkräfte. Der Kongress richtet sich unter anderem an betriebliche und außerbetriebliche Ausbilder, Be-rufsschullehrer, Sprachförderkräfte sowie Führungs- und Fachkräfte im Personalmanagement. Veranstalter sind die IHK Frankfurt, das hessi-sche Ministerium für Soziales und Integration sowie der Frankfurter Bil-dungsanbieter Gffb. Weitere Infos und Kontakt: IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Dr. Brigitte Scheuerle, Telefon 0 69 / 21 97-12 23, E-Mail [email protected]. Anmeldung online unter www.gffb.de/kongress.

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 43

Aus- und Weiterbildung

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ÄTHIOPIEN

DAS NEUE POWERHAUS OSTAFRIKASNach Jahren schwelender interner Auseinandersetzungen ist seit dem Amtsantritt des neuen äthiopischen Premierministers Abiy Ahmed Ali im April eine deutliche Euphorie eingekehrt – die Hoffnung auf politische, ethnische und wirtschaftliche Reformen sind deutlich spürbar.

Nachdem Äthiopien über lange Zeit von ausländischen Investoren wegen Armut und Konflikten ge-mieden wurde, zieht das Land in jüngster Zeit zunehmend interna-tionale Unternehmen an. Ein boo-mender und von der äthiopischen Regierung besonders geförderter Sektor ist die Bekleidungsindustrie.

Äthiopien will dem Beispiel ost-asiatischer Länder wie Japan oder Südkorea folgen und durch massive staatliche Investitionen, vor allem in die Infrastruktur, ein dauerhaft

hohes Wirtschaftswachstum gene-rieren. Tatsächlich konnte das Land so in den Jahren 2012 bis 2016 ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 9,5 Prozent erreichen. Bis 2022 wird vom IWF ein jährliches Wachs-tum von rund 7,5 Prozent erwartet.

Der bilaterale Außenhan-del zwischen Deutschland und Äthiopien ist bislang sehr gering, das Interesse deutscher Firmen wächst jedoch zunehmend. Ins-besondere bei den Investitions-vorhaben sind deutsche Technik

und Know-how gefragt. Zudem bestehen auch Marktchancen für Lieferanten hochwertiger Techno-logien und für Dienstleister, die für eine fachgerechte Logistik und After-Sales-Services sorgen.

Investitionsklima und -risiken Äthiopien will sich zu einem at-traktiven Produktionsstandort für internationale Produzenten entwickeln. Basis ist der „Growth and Transformation Plan“ (GTP).

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Förderung neuer, umwelt-freundlicher und spezialisierter Industrieparks mit Steuer- und Zollbefreiung für Investoren.

Der Aufbau einer exportorien-tierten Textil- und Bekleidungsin-dustrie ist aktuell besonders er-folgreich, die Prioritätenliste der äthiopischen Regierung aber ist länger: Ausländische Investoren sollen günstiges Land für Agrarvor-haben erhalten, um über eine zu-meist auf den Export ausgerichtete

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In Äthiopien boomt derzeit vor allem die Bekleidungsindustrie.

IHK WirtschaftsForum 07|08.1844

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Produktion Arbeitsplätze zu schaf-fen und Devisen zu erwirtschaften.

Zudem sollen Agrarprodukte künftig verstärkt in den Indus-trieparks verarbeitet werden. Großes Potenzial bietet zudem Äthiopiens Infrastrukturbereich, in dem vermehrt auch private Investoren zum Zuge kommen. Im Bergbausektor fehlt es derzeit noch an Infrastruktur, um vorhan-dene Möglichkeiten auszuschöp-fen. Darüber hinaus gibt es erste internationale Unternehmen, die für den Binnenmarkt produzieren.

Im Rahmen seiner „Vision 2025“ strebt Äthiopien vor allem die Ansiedlung von Betrieben in den Bereichen Textil, Bekleidung, Leder, Agro-Verarbeitung und Arz-neimittel an und will sich als be-vorzugter Produktionsstandort für eine Leichtindustrie in Subsahara-Afrika empfehlen.

Ausländische DirektinvestitionenNach Unctad-Zahlen stiegen 2016 die ausländischen Direktin-vestitionen um 46 Prozent auf 3,2 Milliarden US-Dollar. Damit zählt das Land zu den Top-Fünf-Investmentdestinationen in Afrika, während der einstige ostafrikani-sche Wirtschaftsprimus Kenia 2016 lediglich 394 Millionen US-Dollar an Direktinvestitionen einsammeln

konnte. Das Wirtschaftsforschungs-institut des Economist rechnet für 2017 und 2018 mit einer Zunahme der ausländischen Investitionen um 15 beziehungsweise 9,4 Prozent.

Äthiopien ist mit knapp 100 Millionen Einwohnern nach Nigeria das zweitbevölkerungs-reichste Land Afrikas. So sehr Äthi-opien mit seinen kostengünstigen, aber durchaus gut qualifizierten Arbeitskräften und der hohen Bevölkerungszahl punkten kann, gibt es noch Hürden zu nehmen: Die Bekämpfung der strukturellen Armut und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auch während extremer Dürreperi-oden wie zuletzt 2016 bleiben eine große Herausforderung.

Ausbau der InfrastrukturDie Infrastruktur ist trotz massiver Investitionen vor allem in ländli-chen Regionen noch unzureichend. Bürokratische Prozesse gestalten sich häufig zäh, gleichzeitig ist das Rechtssystem nicht ausreichend entwickelt. Eine Vielzahl an staat-lichen Megaprojekten fegt den Devisenmarkt leer und erschwert Zahlungen für Lieferungen von Waren aus dem Ausland.

Private Unternehmen können kaum auf eine inländische Import-finanzierung zugreifen, das Rating für Kredite in Deutschland ist

noch schlecht und erwirtschaftete Gewinne können kaum transfe-riert werden. Auch deshalb setzt die äthiopische Regierung auf eine Förderung der Exportwirtschaft. Doch der Trend zeigt klar nach oben und ein rechtzeitiger Blick auf diesen großen Zukunftsmarkt Afrikas lohnt allemal.

Unterstützung beim MarkteinstiegDie Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kenia (AHK Kenia) ist Teil des Auslandshandels-kammer-Netzwerks und offizi-elle Vertretung der deutschen Außenwirtschaftsförderung durch das Bundeswirtschafts-ministerium. Sie bietet Unter-stützung und Dienstleistungen zum Markteintritt an. Mit Sitz in Nairobi fungiert die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika als erster Kontakt-punkt für Markteintrittsfragen. Seit Mitte 2017 kümmert sich

der neu geschaffene Posten des Regionalkoordinators für das östliche Afrika speziell auch um den äthiopischen Markt.

Die Delegation kooperiert dabei intensiv mit dem Büro des Global Business Networks der GIZ vor Ort in Addis (Schwer-punktsektoren: berufliche Bil-dung, nachhaltige Landwirt-schaft, erneuerbare Energien, Umwelt- und Sozialstandards im Textilsektor), der deutschen Botschaft in Addis Abeba und relevanten lokalen Behörden und Institutionen, wie beispielsweise der Ethiopian Investment Com-mission. ❙

AUTORCHRIS WEGNERRegionalkoordina-tor Ostafrika, De-legation der deut-schen Wirtschaft für Ostafrika (AHK Kenia), [email protected]

WIRTSCHAFTSTAG ÄTHIOPIENFreitag, 31. August, 9 bis 16 Uhr, IHK Frankfurt

Während des Wirtschaftstags werden Entwicklungsperspektiven der äthiopischen Wirtschaft und Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Un-ternehmen in dem mit etwa 100 Millionen Einwohnern zweitbevölke-rungsreichsten Land Afrikas in Vorträgen und Podiumsdiskussionen er-örtert. Ein besonderes Augenmerk kommt dabei den ambitionierten Plänen der äthiopischen Regierung zu, sich als attraktiver Investitions-standort in Subsahara-Afrika und als neues ökonomisches Powerhouse in Ostafrika zu positionieren. An der Veranstaltung nimmt unter ande-rem auch eine Unternehmerdelegation des ostafrikanischen Landes teil. Gesprächswünsche mit den äthiopischen Firmenvertretern können im Vorfeld der Veranstaltung vereinbart werden. Veranstalter ist die IHK Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt. Die Teilnahme kostet 90 Euro. Anmeldung online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen. Weitere Infos: IHK Frankfurt, International, Michael Fuhrmann, Telefon 0 69 / 21 97-14 35, E-Mail [email protected].

FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER

Technologiestandort China – Guangzhou und die Greater Bay Area als Motor der Entwicklung Mittwoch, 15. August, IHK Frankfurt, 10 bis 13 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Wirtschaftstag ÄthiopienFreitag, 31. August, IHK Frankfurt, ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-14 35

Erneuerbare Energien in KoreaMontag, 3. September, IHK Frankfurt, ganztägig, T elefon 0 69 / 21 97-14 33

Informationsveranstaltung des Bundeswirtschaftsministeri-ums zum Thema „Technische Life Science in China“Mittwoch, 19. September, IHK Frankfurt, vormittags, Telefon 0 69 / 21 97-14 33

Wirtschaftsforum Sri LankaMontag, 24. September, IHK Frankfurt, ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-15 76

Auftragsfertigung Pharma in RusslandMittwoch, 17. Oktober, IHK Frankfurt, ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-14 36

Lieferantenerklärungen richtig ausstellen und anwendenMittwoch, 21. November, IHK Frankfurt, 8 bis 16.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-14 34

Internationaler StammtischEinmal monatlich zum Monatsbe-ginn, Bar James, English Theatre, Gallusanlage 7, Frankfurt, 19 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-13 59, Inter-net www.newcomers-network.de

Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/ver-anstaltungen.de. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist teil-weise gebührenpflichtig.

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 45

International

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SteuerrechtSteuerstrafrechtWirtschaftsstrafrechtZollrecht u. Zollstrafrecht

Waidmannstraße 45, 60596 Frankfurt a.M. +49(0)69 - 69 59 71 988 +49(0)69 - 69 59 71 966 www.jrm-legal.de

SERIE „ÖFFENTLICHE FINANZEN“

UNTERNEHMEN ENDLICH ENTLASTENDie Bundesregierung sollte in Sachen Unternehmensteuern aufs Tempo drücken und die gute Lage der öffentlichen Haushalte nutzen, um Steuerentlastungen und strukturelle Verbesserungen auf den Weg zu bringen.

Nach der ungewöhnlich lange dau-ernden Regierungsbildung werden derzeit mit der Konkretisierung des Bundeshaushalts 2018 und den Haushalts- und Finanzplanungen der Bundesregierung für die kom-menden Jahre die wirtschaftspoli-tischen Weichen für Deutschland gestellt. Die aktuellen Planungen finden bei heftigen handelspoliti-schen Turbulenzen statt, die auch die Bundesregierung vor große Herausforderungen stellen.

Nach 13 Jahren des Auf-schwungs trüben Diskussionen über Sanktionen und Strafzölle die Erwartungen der Unterneh-men hierzulande. Das betrifft vor allem die Exportwirtschaft, die für Deutschland eine herausragende Bedeutung hat. Dabei zeigt sich die Konjunktur nach wie vor robust. Vor allem die Beschäftigungslage auf Rekordniveau, deutlich steigende Einkommen und der stabile pri-vate Konsum sorgen für deutliche Mehreinnahmen bei den aufkom-mensstarken Steuerarten wie der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer. Aber auch die Einnahmen aus den Gewinnsteuern der Unternehmen wachsen bereits seit einigen Jahren kräftig.

Finanzielle Spielräume sinnvoll nutzenBundesfinanzminister Olaf Scholz musste jüngst bei der Präsentation der Ergebnisse der Steuerschätzung eingestehen, dass der finanzielle Spielraum für den Staat insge-samt, aber auch für jede einzelne Ebene – also Bund, Länder und Kommunen – größer als erwartet sei. Die gesamtstaatlichen Steuer-einnahmen steigen demnach von knapp 735 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 906 Milliarden Euro im Jahr 2022 – so weit schauen die Steuerschätzer in die Zukunft.

Dass mehr in die Kasse kommt als im vorigen Herbst angenommen, hatte das Bundesfinanzministerium bei der Festlegung von Eckwerten für seine Haushalts- und Finanz-planung im April bereits unterstellt. Jetzt sollen die Steuereinnahmen noch einmal um rund 60 Milliarden Euro höher sein als bei den Eckwer-tebeschlüssen erwartet. Auf den Bund entfallen davon mindestens 20 Milliarden Euro.

Scholz bezifferte den Spielraum für den Bund lediglich auf 10,8 Mil-liarden Euro. Diese Differenz erklärt sich dadurch, dass die Steuerschät-zer die etwa neun Milliarden Euro

pro Jahr aus der Kfz-Steuer bei den Einnahmen ab 2019 nicht mehr berücksichtigen, da diese Mittel künftig über die Pkw-Maut in die Kasse des Bundes fließen sollen. Die Einnahmen aus der Maut werden dann zwar zu den staatlichen Ein-nahmen gerechnet, allerdings wegen ihrer Zweckbindung für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nicht mehr zu den Steuereinnahmen des Bundes. Das alles sind haushalts-technische Definitionen und Abgren-zungen. Aus Sicht der Wirtschaft werden aber auch diese Einnahmen den Spielraum des Bundes erhöhen.

Private Investitionen stärkenDie Bundesregierung sollte, nach-dem sie nun drei Monate im Amt ist, Maßnahmen auf den Weg bringen, die die erhoffte Aufbruchstimmung erzeugen. Dabei geht es nicht nur um eine weitere Aufstockung von staatlichen Investitionen. Es geht vielmehr auch darum, durch eine Entlastung von Bürgern und Un-ternehmen Spielräume für priva-te Investitionen zu erhöhen. Für öffentliche Investitionen liegen bereits heute Mittel in unterschied-lichen Fonds bereit, die (noch) nicht abgerufen wurden. Hier müssen in erster Linie Planung und Umsetzung von Projekten beschleunigt werden. Wachstum entsteht in erster Linie durch mehr private Investitionen.

Wichtige Wettbewerber wie die USA, China, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Schweiz oder Belgien reduzieren aktuell die Steuerlast für Unternehmen und sti-mulieren so die wirtschaftliche Ent-wicklung. Damit rückt Deutschland

im internationalen Vergleich bei der Steuerbelastung von Unternehmen allmählich erneut an die Spitze. Die letzte Reform der Unternehmens-besteuerung in Deutschland liegt hingegen bereits zehn Jahre zurück.

Vorschläge liegen auf dem TischIn der Einkommensteuer könnte endlich der sogenannte Mittelstands-bauch – die schnell ansteigende Be-lastung bei mittleren Einkommen und Gewinnen – abgeschmolzen werden. Das würde vor allem die kleinen und mittelgroßen Personenunternehmen in Deutschland entlasten und in die-sen Unternehmen die Möglichkeiten für Investitionen verbessern. Auch der Steuersatz der Körperschaftsteuer könnte gesenkt werden – von 15 zum Beispiel auf 12,5 Prozent. Solange die Politik nicht den Mut aufbringt, eine Reform der Gewerbesteuer in Angriff zu nehmen, ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Körper-schaft- und Gewerbesteuer eine Steuerbelastung für die deutschen Kapitalgesellschaften in Höhe von durchschnittlich knapp 30 Prozent, in Frankfurt sogar rund 31 Prozent.

Auch der Solidaritätszuschlag sollte angesichts der vorhande-nen finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt schneller als im Koalitionsvertrag vorgesehen und vor allem konsequent für alle Steu-erpflichtigen abgebaut werden.

Unternehmen könnten zudem entlastet werden, indem zumindest die durch Hinzurechnungen verur-sachte Besteuerung von Kosten in der Gewerbesteuer vermieden wird. Mit einer degressiven AfA könnte eine Abschreibungsmethode einge-

RECHTSANWALT WERNER LÖFFLERIn der Au 25 . 61440 OberurselTel. 06054/909330-0 www.anwaltskanzlei-loeffler.de.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

IHK WirtschaftsForum 07|08.1846

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führt werden, bei der Wertminderun-gen aufgrund der immer schnelleren technologischen Entwicklung besser erfasst werden können.

Bei den Forschungs- und Ent-wicklungsinvestitionen der Un-ternehmen könnte zusätzlich zur Projektförderung eine steuerliche Förderung positive Anreize setzen.

Deutschland gehört mittlerweile zu den wenigen Staaten, die dieses Instrument nicht nutzen. Außerdem sollten Verluste einfacher und bes-ser berücksichtigt werden. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ohnehin aufge-fordert, bis zum Jahresende eine Neuregelung vorzulegen. Im Au-

ßensteuerrecht sollte die zu hohe „Niedrigbesteuerungsgrenze“ von 25 Prozent für Hinzurechnungen reduziert und damit an die Realität angepasst werden.

Mit Bürokratieabbau beginnenVereinfachungen beim Steuerver-fahren können sofort umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen bieten dafür gute Ansatzpunkte. Dreh- und Angelpunkt ist auch hier das Thema Digitalisierung. Die Finanzverwal-tung nutzt bislang die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend. So können die Daten aus der 2012 eingeführten E-Bilanz von den Finanzverwaltungen noch immer nicht flächendeckend in elektro-nischer Form weiterverarbeitet werden. Hier werden potenzielle Effizienzgewinne nicht gehoben.

Steuerliche Betriebsprüfun-gen könnten spätestens fünf Jahre nach dem Veranlagungsjahr abge-schlossen sein, denn mit digitalen Prüfroutinen könnten prüfungsre-levante Steuersachverhalte recht-zeitig herausgefiltert werden. Damit einhergehend könnten die Aufbe-wahrungsfristen verkürzt werden. Der Vordruck der Einnahme-Über-schuss-Rechnung (Anlage EÜR), der von vielen kleinen Unternehmen genutzt wird, könnte deutlich ver-schlankt werden. Angesichts der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts könnten verbindliche Auskünfte verpflichtend, spätestens nach sechs Monaten und möglichst gebührenfrei erteilt werden. Zumin-dest sollten sich hier die Gebühren

am angefallenen Zeitaufwand ori-entieren und in ihrer Höhe begrenzt werden. Darüber hinaus könnten die mit der Einführung der elektroni-schen Buchführung verbundenen Chancen konsequenter genutzt werden, wenn die Anforderungen an eine EDV-Buchhaltung praxis-tauglicher ausgestaltet würden.

Länderübergreifende VernetzungDas Steuerverfahren könnte ins-gesamt wesentlich stärker auf ein kooperatives Miteinander von Fi-nanzverwaltung und Unternehmen ausgerichtet werden. Positive Erfah-rungen aus anderen Ländern – wie zum Beispiel den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich – und Erfahrungen aus Pilotprojekten könnten dabei genutzt werden. Fi-nanzverwaltungen sollten möglichst bald bundesweit mit einheitlichen IT-Plattformen ausgestattet werden, um die länderübergreifende Zusam-menarbeit der Finanzverwaltungen zu verbessern.

Auch die anstehende Reform der Grundsteuer könnte rechtssi-cher und ohne Sonderlasten für Unternehmen umgesetzt werden, wenn sich die Länder auf ein einfa-ches Verfahren zur Feststellung der Bemessungsgrundlage einigen. ❙

SteuerrechtSteuerstrafrechtWirtschaftsstrafrechtZollrecht u. Zollstrafrecht

Waidmannstraße 45, 60596 Frankfurt a.M. +49(0)69 - 69 59 71 988 +49(0)69 - 69 59 71 966 www.jrm-legal.de

AUTORDR. RAINER KAMBECKBereichsleiter, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand, DIHK, [email protected]

STEUERFÄLLIGKEITEN IM JULI

StaatssteuernAm 10. Juli 2018 werden fällig: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlungen für den Monat Juni 2018 der Monatszahler. Mo-natszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalender-jahr 2017 mehr als 7 500 Euro be-tragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre beruf-liche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2017 oder 2018 aufgenommen haben (Existenzgründer).Umsatzsteuer-/Mehrwertsteuer- Vorauszahlungen für das zwei-te Quartal 2018 der Vierteljahres-zahler, wenn die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2017 nicht mehr als 7 500 Euro betragen hat.Hat die Umsatzsteuer im Kalender-jahr 2017 nicht mehr als 1000 Euro betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung

zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlun-gen befreien.Im Juni 2018 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehal-tener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2017 ab-zuführende Lohnsteuer mehr als 5 000 Euro betragen hat.Für das zweite Quartal 2018 ein-behaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszu-schlag, wenn die für das Kalender-jahr 2017 abzuführende Lohnsteu-er mehr als 1080 Euro, aber nicht mehr als 5 000 Euro betragen hat.Im Juni 2018 einbehaltene Bauab-zugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunterneh-mer zuständige Finanzamt; weite-re Infos online unter www.finanz-amt.de).

STEUERFÄLLIGKEITEN IM AUGUST

StaatssteuernAm 10. August 2018 werden fällig: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Juli 2018 der Monatszahler. Monats-zahler ist jeder Unternehmer, des-sen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2017 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch sol-che Unternehmer, die ihre berufli-che oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2017 oder 2018 aufgenom-men haben (Existenzgründer). Im Juli 2018 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehal-

tener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2017 ab-zuführende Lohnsteuer mehr als 5 000 Euro betragen hat.Im Juli 2018 einbehaltene Bauab-zugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunterneh-mer zuständige Finanzamt; weite-re Infos online unter www.finanz-amt.de).

Kommunale SteuernAm 15. August 2018 werden Ge-werbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlung fällig.

Recht und Steuern

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Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für GefahrgutbeauftragteDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläu-figen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-delskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1 veröffentlichten berei-nigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnun-gen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bun-des vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der jewei-ligen Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unter-nehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I S. 341), zuletzt geän-dert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568), in der jeweiligen Fassung fol-gende Satzung beschlossen:

I. Zuständigkeit

§ 1 ZuständigkeitDie Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für: - die Anerkennung von Lehrgängen und die Über-

wachung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen,

- die Durchführung von Prüfungen, - die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von

Schulungsnachweisen, - die Umschreibung von Schulungsnachweisen ge-

mäß § 7 Abs. 3 GbV, - die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3

und § 6 Abs. 3 GbV.

II. Schulungssystem

§ 2 SchulungssystemDie Schulungen werden nach Verkehrsträgern un-terteilt. Schulungen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden für: - den Straßenverkehr - den Eisenbahnverkehr - den Binnenschiffsverkehr - den Seeschiffsverkehr

III. Anerkennung der Schulungen

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgesehenen Schu-lungen den Anforderungen der GbV und den §§ 4 bis 9 dieser Satzung entsprechen.(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, die Schu-lungen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeignete Nachweise vor-zulegen. Insbesondere kann die IHK die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Unbedenklich-keitsbescheinigung des Finanzamts verlangen. Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

§ 4 LehrpläneDer Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die Lehrpläne müssen die Sachgebiete, die sich aus den

Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV i. V. m. § 5 Abs. 1 ergeben, und die geplanten Zeitansätze für die jeweiligen Sachgebiete enthalten. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.

§ 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang(1) Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträ-gers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein: - Nationale Rechtsvorschriften (insbesondere GbV,

GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO, WHG) - Klassifizierung - Anforderungen an Verpackungen, Großpackmit-

tel, Großverpackungen - Kennzeichnung, Bezettelung von Versandstücken

Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbeson-dere folgende Sachgebiete sein: - Aufbau und Systematik der besonderen Rechts-

vorschriften für den Gefahrguttransport - Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am

Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen - Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte

Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen) - Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Be-

gleitpapiere) - Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge,

Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prü-fung und Kodierung)

- Besonderheiten bei Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbenen Tafeln

- Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Verpa-cken, Befüllen, Beladen, Entladen, Ladungssiche-rung, Sicherheitsanforderungen und Beförde-rungsausrüstung)

(2) Der Veranstalter hat seinen Schulungen mindes-tens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen (UE steht für Unterrichtseinheit / eine UE beträgt 45 Minuten): - 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Ver-

kehrsträger (30 UE), - 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Ver-

kehrsträger (10 UE).(3) Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längs-tens 2 Stunden und 15 Minuten (3 UE) ist eine Pau-se einzulegen.(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden.(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 6 Lehrkräfte(1) Lehrkräfte müssen - über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge

der Gefahrgutvorschriften verfügen und - die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Sach-

gebiet notwendigen besonderen Kenntnisse ha-ben und

- zur erwachsenengerechten Vermittlung der erfor-derlichen Kenntnisse befähigt sein

und - einen gültigen Gb-Schulungsnachweis für den / die

zu schulenden Verkehrsträger besitzen.(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähige Schu-lungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen. Die IHK

soll ein Beurteilungsgespräch führen; sie kann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 7 Schulungsmethoden(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunter-richt durchzuführen. In die Vermittlung der Kenntnis-se können elektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 6 einbezogen werden.(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprache durch-zuführen.(3) Die Durchführung von Schulungen in englischer Sprache bedarf der besonderen Anerkennung, die die IHK nur erteilt, wenn die Vorgaben des § 5 Abs. 3 GbV erfüllt sind. Alle der IHK in Verbindung mit dem An-erkennungsverfahren und den Schulungen anfallen-den Kosten trägt der Veranstalter.

§ 8 Schulungsstätten und Schulungsmaterial(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räume verfügt. Diese müssen so beschaf-fen und gelegen sein, dass die Schulungen sachge-recht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung der Teilnehmer / Teilneh-merinnen durchgeführt werden können.(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für je-den Teilnehmer / jede Teilnehmerin ein ausreichen-der Arbeitsplatz vorhanden ist.(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeig-nete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, die in den zu nutzenden Räumen sachgerecht einsetzbar sind.(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuelles Schulungsmaterial und die ein-schlägigen Vorschriftenwerke verfügt.

§ 9 TeilnehmerzahlJe Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer / Teilneh-merinnen zulässig. Die IHK kann entsprechend der Beschaffenheit der für die Schulung genutzten Räu-me eine geringere Höchstzahl festsetzen.

§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Schulungen ge-mäß § 2 und deren Kombinationen durchzuführen.(2) Die erstmalige Anerkennung wird auf längstens 3 Jahre befristet, die erneute Anerkennung auf längs-tens 5 Jahre.

IV. Durchführung der Schulungen

§ 11 Pflichten des Veranstalters(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bie-ten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vorge-schriebenen Kenntnisse erwerben können. Der Ver-anstalter hat sich bei jeder von ihm durchgeführten Schulung nach dem in § 2 beschriebenen Schulungs-system zu richten und die Anforderungen der §§ 4 bis 9 einzuhalten.(2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin in der Schulung über aktuelle einschlägige Vorschriften verfügt.(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass dem ak-tuellen Stand der Entwicklung auf dem Gebiet des Ge-fahrguttransportrechts Rechnung getragen wird und

IHK WirtschaftsForum 07|08.1848

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dass sich die eingesetzten Lehrkräfte entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungs-bereichen weiterbilden.(4) Der Veranstalter hat der IHK rechtzeitig vor Be-ginn der Schulung die Termine, den Unterrichtsplan mit der Schulungsstätte (Räume), den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilneh-mer / Teilnehmerinnen zu übermitteln.(5) Der Veranstalter hat die Identität der Teilneh-mer / Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbild-ausweises festzustellen und durch Führung von An-wesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. Die Anwesenheitslisten sind der IHK nach Beendigung der Schulung zuzusenden.(6) Der Veranstalter hat für jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin, der / die ohne Fehlzeiten an einer Schu-lung von Gefahrgutbeauftragten im Rahmen einer anerkannten Schulung teilgenommen hat, eine Teil-nahmebescheinigung, die den Vorgaben der IHK ent-spricht, auszustellen.(7) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Um-stände vornehmen, die für die Anerkennung von Be-deutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbesondere für die einge-setzten Lehrkräfte und die Schulungsstätten.

§ 12 Befugnisse der IHK(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11 sicherzustellen, kann die IHK dem Veranstalter Auflagen erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennung enthaltenen Vorbehalts nachträg-lich angeordnet werden.(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter sei-ne Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften modifiziert.(3) Die IHK ist befugt, die Durchführung der Schu-lungen – auch durch die Entsendung von Beauftrag-ten – zu überprüfen.(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschrif-ten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Hessen in der jeweils geltenden Fassung über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten entzogen werden, wenn der Veranstalter den in die-ser Satzung festgelegten Anforderungen nicht genügt oder sie von vornherein nicht erfüllte oder den Pflich-ten oder den ihm erteilten Auflagen zuwiderhandelt.

V. Prüfungen

§ 13 PrüfungsartenPrüfungen nach GbV sind 1. die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,2. die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) um-fasste, 3. die Verlängerungsprüfung.

§ 14 Vorbereitung der Prüfung(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem Formular der IHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektroni-scher Form erfolgen.(3) Die IHK soll den Teilnehmer / die Teilnehmerin rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schrift-lich zur Prüfung einladen. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Ein-ladung gibt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin - den Ort und den Zeitpunkt der Prüfung, - die Art der Prüfung, - die Prüfungsdauer, - die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, - die nach § 15 Abs. 8 zugelassenen Hilfsmittel, - sowie die in §§ 20 und 21 getroffenen Regelun-

gen über Rücktritt und Ausschluss von der Prü-fung bekannt.

(4) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachweisen, dass er / sie die aufgrund der Gebührenordnung und des Gebüh-rentarifs der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr ent-richtet hat.

§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.(2) Die Durchführung von Grundprüfungen und Er-gänzungsprüfungen in englischer Sprache ist nur unter den Bedingungen des § 6 Abs. 3 GbV möglich. Die Übersetzung der Prüfungsunterlagen erfolgt aus-schließlich durch die das Copyright haltende DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH auf An-forderung der jeweiligen IHK.(3) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektroni-scher Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 1.8.3.12.2 und 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(5) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teil-nehmer / Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbild-ausweises festgestellt. Teilnehmer / Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt wer-den kann, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.(6) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilneh-mern / Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung sowie der Prüfer/die Prüferin bekannt gegeben.(7) Die Teilnehmer / Teilnehmerinnen sind nach Be-kanntgabe des Prüfers / der Prüferin zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/ei-ner Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Ge-brauch machen wollen. Über einen Ablehnungsan-trag entscheidet die IHK.(8) Als Hilfsmittel sind ausschließlich die einschlägi-gen Vorschriftentexte in schriftlicher Form und ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Ta-schenrechner zugelassen.(9) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Frage-bögen der Industrie- und Handelskammern, heraus-gegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Wei-terbildung mbH, verwendet. Die Fragen und Fall-

studien berücksichtigen die in § 5 Abs. 1 genann-ten Sachgebiete.(10) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröf-fentlichung der Gemeinsamen Fragebögen der In-dustrie- und Handelskammern für Prüfungen nach der GbV oder von Teilen dieser Fragebögen außerhalb der unmittelbaren Prüfungsabwicklung ist untersagt.(11) Bei den Fragen mit direkter Antwort sind je nach Schwierigkeitsgrad 1, 2, 3 oder 4 Punkte erreich-bar. Bei jeder Fallstudie sind insgesamt 10 Punk-te erreichbar. (12) Bei Multiple-Choice-Fragen ist ein Punkt erreich-bar. Die Fragen enthalten vier Antwortvorschläge, wo-von nur eine Antwortvorgabe richtig ist.(13) Die Bewertung der Prüfungsleistung ist außer bei Multiple-Choice-Fragen in halben und ganzen Punkten zulässig.(14) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterla-gen sechs Jahre, die Prüfungsbögen selbst ein Jahr aufzubewahren.

§ 16 Zulassung zur Prüfung(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Grund-prüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Original einer vom Veranstalter aus-gestellten Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt.(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Er-gänzungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilneh-mer / die Teilnehmerin einen gültigen Schulungsnach-weis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für den Seeschiffsverkehr) und das Original einer vom Veranstalter ausgestell-ten Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt.(3) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Verlän-gerungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilneh-mer / die Teilnehmerin einen gültigen Schulungsnach-weis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für den Seeschiffsverkehr) für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt und der Prüfungstermin innerhalb der Geltungsdau-er des Schulungsnachweises liegt.(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund ge-fälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausge-sprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 17 Grundprüfung(1) Die Prüfungsfragebogen für die Grundprüfung ent-halten Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Fragen und miteinander verknüpfte Fragen nach ei-ner Aufgabenbeschreibung (Fallstudie). (2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungs-dauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal er-reichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

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Anzahl der Verkehrsträger

Prüfungsdauerin Minuten

Maximal erreichbare Punktzahl

Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prüfung

Verteilung der Punkte

1 100 60 30 50 Punkte für Fragen (davon max. 13 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 10 Punkte für die Fallstudie

2 150 90 45 70 Punkte für Fragen (davon max. 18 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

3 200 120 60 90 Punkte für Fragen (davon max. 23 Punkte für Multiple-Choice-Fragen), 30 Punkte für drei Fallstudien

4 250 150 75 110 Punkte für Fragen (davon max. 28 Punkte für Multiple- Choice-Fragen), 40 Punkte für vier Fallstudien

(3) Nach der Grundprüfung vermerkt die IHK auf der Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 die Teil-nahme an der Prüfung und händigt sie dem Teilneh-mer / der Teilnehmerin aus.

(4) Die Grundprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.

§ 18 Ergänzungsprüfung(1) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungs-dauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal er-reichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

Anzahl der Verkehrsträger

Prüfungsdauer in Minuten

Maximal erreichbare Punktzahl

Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prüfung

Verteilung der Punkte

1 50 30 15 20 Punkte für Fragen (davon max. 5 Punkte für Multiple- Choice-Fragen), 10 Punkte für die Fallstudie

2 100 60 30 40 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple- Choice-Fragen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

3 150 90 45 60 Punkte für Fragen (davon max. 15 Punkte für Multiple- Choice-Fragen), 30 Punkte für drei Fallstudien

(2) § 17 Abs. 1, 3 und 4 gelten entsprechend. § 19 Verlängerungsprüfung(1) Die Prüfungsfragebogen für die Verlängerungs-prüfung enthalten Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen.

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungs-dauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal er-reichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

Anzahl der Verkehrsträger

Prüfungsdauer in Minuten

Maximal erreichbare Punktzahl

Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prüfung

Verteilung der Punkte

1 50 30 15 30 Punkte für Fragen (davon max. 7 Punkte für Multiple- Choice-Fragen)

2 75 45 22,5 45 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple- Choice-Fragen)

3 100 60 30 60 Punkte für Fragen (davon max. 13 Punkte für Multiple- Choice-Fragen)

4 125 75 37,5 75 Punkte für Fragen (davon max. 16 Punkte für Multiple- Choice-Fragen)

(3) Die Verlängerungsprüfung darf unbegrenzt wie-derholt werden. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises abge-legt werden.

§ 20 Rücktritt von der Prüfung(1) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abge-legt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer / eine Teil-nehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint. (2) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin im Ver-lauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.(3) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilneh-

mer / die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er / sie wegen Krankheit die Prüfung nach Be-ginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin dies spätestens 3 Tage nach dem Prü-fungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wur-de, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begrün-deten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähig-keit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

§ 21 Ausschluss von der PrüfungUnternimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin Täu-schungshandlungen oder stört er / sie den Prüfungs-ablauf erheblich, kann er / sie von der weiteren Teil-

nahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

§ 22 NiederschriftFür jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgen-de Angaben: - Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburts-

datum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität so-wie Anschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin,

- Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung, - Name der aufsichtführenden Person, - Art und Bestandteile der Prüfung, - Feststellung der Identität des Teilnehmers / der

Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner / ihrer Prüfungsfähigkeit,

IHK WirtschaftsForum 07|08.1850

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- die Belehrung des Teilnehmers / der Teilnehmerin über sein / ihr Recht, Prüfer / Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen,

- Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung, - Prüfungsergebnis, Erklärung über das Bestehen

oder Nichtbestehen der Prüfung, - Name und Unterschrift des Prüfers / der Prüferin.

§ 23 Bescheid bei Nichtbestehen der PrüfungBei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilneh-mer / die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfs-belehrung zu versehen.

VI. Schulungsnachweis

§ 24 Voraussetzungen für die Erteilung und Erweiterung (1) Die IHK erteilt den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 erfüllt sind und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 17 bestanden wurde.(2) Die IHK erweitert den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 2

erfüllt sind und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 18 bestan-den wurde. (3) Schulungsnachweise nach § 7 Abs. 3 Gefahrgut-beauftragtenverordnung – GbV werden auf Antrag von der IHK in einen (regulären) Schulungsnachweis nach § 4 GbV umgeschrieben.

§ 25 GeltungsdauerDer Schulungsnachweis wird für fünf Jahre, begin-nend mit dem Tag der bestandenen Grundprüfung, erteilt. Bei Erweiterung des Schulungsnachweises ändert sich die Geltungsdauer des Schulungsnach-weises nicht.

§ 26 Verlängerung der Geltungsdauer(1) Die IHK verlängert den Schulungsnachweis für den / die darin bescheinigten Verkehrsträger, wenn der Inhaber / die Inhaberin die Zulassungsvorausset-zung nach § 16 Abs. 3 erfüllt und die entsprechen-de Prüfung unter Einhaltung der §§ 15 und 19 be-standen wurde. Hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises die Verlän-

gerungsprüfung bestanden, wird der Schulungsnach-weis um fünf Jahre ab Ablauf seiner Geltungsdau-er verlängert. Hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin mehr als zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdau-er des Schulungsnachweises die Verlängerungsprü-fung bestanden, so ist für die Verlängerung des Schu-lungsnachweises dieses Prüfungsdatum maßgebend.

VII. Schlussvorschriften

§ 27 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachwei-ses für Gefahrgutbeauftragte vom 1. September 2011 außer Kraft.

Frankfurt am Main, 20. Juni 2018Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer / Fahrerinnen im Güterkraft- und PersonenverkehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläu-figen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-delskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1 veröffentlichten berei-nigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnun-gen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bun-des vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der je-weiligen Fassung, in Verbindung mit dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter-kraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) vom 14. Au-gust 2006 (BGBl. I S.1958), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162), in der jeweiligen Fassung sowie in Ver-bindung mit der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108), zuletzt ge-ändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. Au-gust 2017 (BGBl. I S. 3232), in der jeweiligen Fas-sung folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Sachliche ZuständigkeitDie Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main im folgenden IHK genannt – ist zuständig für die Durchführung von Prüfungen nach dem Berufs-kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

§ 2 Örtliche ZuständigkeitÖrtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prü-fungsbewerber / die Prüfungsbewerberin seinen / ih-ren Wohnsitz hat. Der Prüfungsbewerber / die Prü-fungsbewerberin kann mit seiner / ihrer Zustimmung an eine andere Industrie- und Handelskammer ver-wiesen werden.

§ 3 Prüfungsarten(1) Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation sind

in der Grundqualifikation1. „Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß § 1 Abs. 2 BKrFQV.2. „Grundqualifikation Quereinsteiger“ gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regel-prüfung“ – reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäß § 4 Berufs-zugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) oder gemäß § 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) waren).3. „Grundqualifikation Umsteiger“ gemäß § 3 BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regelprüfung“ – redu-ziert um die theoretischen und praktischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenen Qua-lifikation waren).(2) in der beschleunigten Grundqualifikation1. „beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß § 2 Abs. 4 BKrFQV.2. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinstei-ger“ gemäß § 2 Abs. 7 BKrFQV (Prüfung „beschleu-nigte Grundqualifikation Regelprüfung“ – reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäß § 4 PBZugV oder gemäß § 5 GBZugV waren).3. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ ge-mäß § 3 BKrFQV (Prüfung „beschleunigte Grundqua-lifikation Regelprüfung“- reduziert um die theo-retischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenen Qualifikation waren).

§ 4 Vorbereitung der Prüfung(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich un-ter Angabe der Daten zur Person und der Prüfungs-art und unter Beachtung der Anmeldefrist, auf ei-nem Formular der IHK vorgenommen werden. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Anmeldung sind Nachweise über das Vor-liegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 6 bzw. 7 beizufügen.(4) Die IHK soll die Prüfungsbewerber / die Prüfungs-bewerberinnen unter Berücksichtigung der Reihen-folge der eingegangenen Anmeldungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Prüfungsbewerber / der Prüfungsbewerberin - Ort und Zeitpunkt der Prüfung, - die Art der Prüfung, - die Prüfungsdauer, - die Art der zugelassenen Hilfsmittel, - die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, - die in §§ 8 und 9 getroffenen Regelungen über

Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung bekannt.(5) Der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerbe-rin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachwei-sen, dass er / sie die auf Grund der Gebührenordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(3) Die in den §§ 10 und 11 genannten theoretischen Prüfungen sind schriftliche Prüfungen. Die schrift-lichen Prüfungen können entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.(4) Die in den §§ 10 und 11 genannten Zeitansät-ze – sowohl für die theoretische als auch praktische Prüfung – sind reine Prüfungszeiten. Vor- und nach-bereitende Arbeiten, wie z. B. Erläuterungen zum Prü-fungsablauf, Aufbau / Wiederaufbau von Übungen, Erläuterungen zur Prüfungsbewertung sind nicht Be-standteil der Prüfungszeit.(5) Die Prüfung wird entsprechend der Anmeldung und der Zulassungsvoraussetzungen entweder für

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 51

Amtliches

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den „Güterkraftverkehr“ oder für den „Personenver-kehr“ abgelegt.(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer / Teilnehmerinnen festgestellt. Teilneh-mer / Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zwei-felsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der Prü-fung nicht teilnehmen. (7) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilneh-mern / Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung sowie die Prüfer / Prüferinnen bekannt gegeben.(8) Die Teilnehmer / Teilnehmerinnen sind nach Be-kanntgabe der Prüfer / Prüferinnen zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers / ei-ner Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Ge-brauch machen wollen. Über einen Ablehnungsan-trag entscheidet die IHK.(9) Hält sich ein Prüfer / eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer / die betrof-fene Prüferin von der Prüfung ausschließen. Be-stehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes, so muss die IHK den betroffe-nen Prüfer / die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.(10) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer / eine Prüferin ausgeschlossen, so soll der Teilnehmer / die Teilnehmerin zum nächsten Ter-min eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer / die ausgeschlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer / eine andere Prüferin er-setzt werden kann.(11) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffent-lichung der Gemeinsamen Fragebögen der Indust-rie- und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organi-sation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, für Prüfungen nach dem BKrFQG oder von Teilen dieser Fragebogen außerhalb der unmittelbaren Prüfungs-abwicklung ist untersagt.(12) Für die Prüfungen gelten ergänzend zu den Be-stimmungen dieser Satzung die Gemeinsamen Richt-linien der Industrie- und Handelskammern betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer / Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenver-kehr (herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V.). Diese werden von der IHK als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die IHK gibt den Erlass dieser Verwaltungsvorschrift in ihrem Mittei-lungsblatt bekannt.

§ 6 Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 („Grundqualifikation Querein-steiger“) nur zugelassen, wenn er / sie den entspre-chenden Nachweis1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PB-ZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)oder2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Be-scheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)vorlegt.(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 („Grundqualifikation Umstei-ger“) nur zugelassen, wenn er / sie1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprü-fung“ / “beschleunigte Grundqualifikation Regelprü-fung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Um-steigerprüfung istoder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,oder3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben),oder4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß An-hang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003) mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnis-klasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,oder5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQVoder6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQVvorlegt.(3) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur prakti-schen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundqualifikati-on Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quereinstei-ger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen, wenn er / sie sich gegenüber der IHK verpflichtet, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die Abnahme der praktischen Prüfung zu stellen. Geeignet ist ein Prü-fungsfahrzeug, das den Anforderungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 genügt. Sollte der Teilnehmer / die Teil-nehmerin keine Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHK auf An-trag des Teilnehmers / der Teilnehmerin ein geeigne-tes Prüfungsfahrzeug vermitteln.(4) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur prakti-schen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundqualifikati-on Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quereinstei-ger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen, wenn er / sie sich gegenüber der IHK verpflichtet, zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer zu stellen, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrererlaubnis gemäß Fahrlehrergesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, ber. 3784) in der jeweiligen Fassung für die Fahrer-laubnisklassen CE für den Güterkraftverkehr bezie-hungsweise DE für den Personenverkehr ist. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Voraussetzun-gen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag des Teilnehmers / der Teilnehmerin einen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.(5) Für die Zulassung zur „Grundqualifikation Regel-prüfung“ gelten nur die Absätze 3 und 4.(6) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund ge-fälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausge-sprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 7 Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 („beschleunigte Grundquali-fikation Regelprüfung“) nur zugelassen, wenn er / sie das Original eines von einer anerkannten Ausbil-dungsstätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nach-weises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung vorlegt.(2) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 („beschleunigte Grundqualifi-kation Quereinsteiger“) nur zugelassen, wenn er / sie das Original eines von einer anerkannten Ausbil-dungsstätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nachwei-ses gemäß Anlage 2a BKrFQV über die entsprechenden Unterrichtsteile und den entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PB-ZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)oder2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Be-scheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)vorlegt.(3) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 („beschleunigte Grundqualifi-kation Umsteiger“) nur zugelassen, wenn er / sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungs-stätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die entsprechenden Unterrichtsteile und 1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprü-fung“ / „beschleunigten Grundqualifikation Regelprü-fung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Um-steigerprüfung ist, oder2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist, oder3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben), die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist, oder4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß An-hang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003) mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist, oder5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV, oder6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQVvorlegt.(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund ge-fälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausge-sprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 8 Rücktritt von der Prüfung(1) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder der praktischen Prüfung zu-rück, gilt die jeweilige Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer / eine Teilneh-merin zu einer Prüfung nicht erscheint.(2) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin im Ver-lauf einer Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.(3) Tritt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilneh-mer / die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er / sie wegen Krankheit nach Beginn der Prü-fung abbrechen musste, so hat er / sie dies spätes-tens drei Tage nach dem Prüfungstermin durch Vor-lage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vor-liegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt ein Teilnehmer / eine Teilneh-merin im Verlauf der praktischen Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits erbrach-

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te, in sich abgeschlossene Teile der Prüfung als ab-gelegt anerkannt werden.

§ 9 Ausschluss von der PrüfungUnternimmt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin Täu-schungshandlungen oder stört er / sie den Prüfungs-ablauf erheblich, kann er / sie von der weiteren Teil-nahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 10 Durchführung der Prüfung Grundquali-fikation(1) Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1–3 („Grundqua-lifikation Regelprüfung“, „Grundqualifikation Quer-einsteiger“, „Grundqualifikation Umsteiger“) besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prü-fung. Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.(2) Für die theoretische Prüfung werden die Gemein-samen Fragebogen der Industrie- und Handelskam-

mern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.(3) Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z.B. Freitext, Lückentext oder Rechnungen, Auswertung von Grafiken und Piktogrammen) und der Erörterung von Praxissituationen.(4) Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahrprü-fung, einem praktischen Prüfungsteil und der Bewäl-tigung von kritischen Fahrsituationen.1. Für die praktische Prüfung setzt die IHK einen amt-lich anerkannten Sachverständigen / eine amtlich an-erkannte Sachverständige oder einen amtlich aner-kannten Prüfer / eine amtlich anerkannte Prüferin für den Kraftfahrzeugverkehr ein, der / die im Besitz einer gültigen Berechtigung zur Abnahme der Fahr-erlaubnisprüfung ist. Die praktische Prüfung kann auch von einem IHK-Mitarbeiter / einer IHK Mitar-beiterin mit gleichwertiger Qualifikation abgenom-

men werden. Die IHK kann weitere sachkundige Per-sonen hinzuziehen.2. Für die Fahrprüfung und die Bewältigung kriti-scher Fahrsituationen wird ein Kraftfahrzeug ent-sprechend der dem Teilnehmer / der Teilnehmerin er-teilten höchsten Fahrerlaubnisklasse bezogen auf die Abmessungen und Gewichte von Lkw oder Omnibus-sen, eingesetzt. Soweit der Teilnehmer / die Teilneh-merin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klas-se C1 bzw. D1 ist, hat er / sie die Prüfung auf einem Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E,D oder DE abzulegen. Die Fahrzeuge müs-sen den Anforderungen der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 und 2.2.16 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verord-nung (FeV) entsprechen.3. Für die Bewältigung von kritischen Fahrsituatio-nen können die Kraftfahrzeuge durch den Einsatz ei-nes leistungsfähigen Simulators ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.4. Die Dauer der Prüfung für die Grundqualifikati-on beträgt:

Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten – Theoretische Prüfung

Prüfungsdauer in Minuten – Praktische PrüfungFahrprüfung praktischer Prüfungsteil kritische Situationen

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 240 120 30 max. 60Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 170 120 30 max. 60Umsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 110 60 30 max. 30

(5) Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prü-fung oder die praktische Prüfung dürfen wieder-holt werden.(6) Nach Abschluss der Gesamtprüfung sind die Un-terlagen zur Prüfung ein Jahr und das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 11 Durchführung der Prüfung beschleunigte Grundqualifikation(1) Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1–3 („beschleunigte Grundqua-lifikation Regelprüfung“, „beschleunigte Grundquali-fikation Quereinsteiger“, „beschleunigte Grundquali-fikation Umsteiger“) besteht aus einer theoretischen Prüfung.(2) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Frage-bogen der Industrie- und Handelskammern, heraus-

gegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Wei-terbildung mbH, verwendet.(3) Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Freitext, Lü-ckentext oder Rechnungen, Auswertung von Grafi-ken und Piktogrammen). (4) Die Dauer der Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation beträgt:

Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten – theoretische PrüfungRegelprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 90Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 60Umsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 45

(5) Die Prüfung darf wiederholt werden.(6) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen zur Prüfung ein Jahr und das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 12 Anforderungen in der theoretischen Prü-fung(1) Gegenstände der theoretischen Prüfung:

Die in der Anlage 1 der BKrFQV genannten Kenntnis-bereiche sind Gegenstand der jeweiligen Prüfungen für den Güterkraftverkehr und den Personenverkehr gemäß der nachstehenden Tabelle:

Kenntnis-bereiche

Kenntnisse Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der BKrFQV

Grundqualifikation Regelprüfung

beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung

Grundqualifikation Quereinsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger

Grundqualifikation Umsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger

1. 1.1 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

1.2 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

1.3 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

1.4 Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr

1.5 Personenverkehr Personenverkehr Personenverkehr

1.6 Personenverkehr Personenverkehr Personenverkehr

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Kenntnis-bereiche

Kenntnisse Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der BKrFQV

Grundqualifikation Regelprüfung

beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung

Grundqualifikation Quereinsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger

Grundqualifikation Umsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger

2. 2.1 Güterkraftverkehr Personenverkehr

-- --

2.2 Güterkraftverkehr -- Güterkraftverkehr

2.3 Personenverkehr -- Personenverkehr

3 3.1 Güterkraftverkehr Personenverkehr

-- Güterkraftverkehr Personenverkehr

3.2 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

3.3 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

3.4 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

--

3.5 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

3.6 Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

Güterkraftverkehr Personenverkehr

3.7 Güterkraftverkehr -- Güterkraftverkehr

3.8 Personenverkehr -- Personenverkehr

(2) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben Grundqua-lifikation1. Die Prüfung besteht, bezogen auf die jeweilige Gesamtpunktzahl, zu gleichen Teilen aus Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort und der Erörterung von Praxissituationen, sofern sie Gegen-stand der Prüfung sind. Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen berücksichtigt.2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet. Sie können mehrere Antwortvor-schläge enthalten, von denen bis zu vier Antwort-vorgaben richtig sein können.3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertig-keit von maximal fünf Punkten.4. Die Erörterung einer Praxissituation besteht aus verbundenen Fragen mit direkter Antwort.

(3) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben beschleu-nigte Grundqualifikation1. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Freitext, Lü-ckentext oder Rechnungen, Auswertung von Grafi-ken oder Piktogrammen). Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen berücksichtigt.2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet. Sie können mehrere Antwortvor-schläge enthalten, von denen bis zu vier Antwort-vorgaben richtig sein können.3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertig-keit von maximal fünf Punkten.

§ 13 Anforderungen in der praktischen Prüfung(1) Fahrprüfung

1. Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahr-praktischen Fähigkeiten des Teilnehmers / der Teilneh-merin. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen oder Autobahnen und in Situationen mit unterschiedli-cher Verkehrsdichte stattfinden. 2. Die Fahrprüfung soll vorzeitig beendet werden, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin grobe Fahr- und Verhaltensfehler in Bezug auf die StVO zeigt. 3. Wird die Fahrprüfung vorzeitig beendet, wird sie mit null Punkten bewertet.(2) Praktischer PrüfungsteilZiel dieses Prüfungsteils ist die Bewertung der fol-genden Kenntnisse und Fähigkeiten der in den An-lagen 1 und 2 der BKrFQV genannten Kenntnisberei-che gemäß der nachstehenden Tabelle:

Kennt-nisberei-che

Kenntnisse / Fähigkeiten gemäß Anlage 1 und 2 BKrFQV

GrundqualifikationRegelprüfung Quereinsteiger Umsteiger

1. 1.4 Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr1.5 Personenverkehr Personenverkehr Personenverkehr1.6 Personenverkehr Personenverkehr Personenverkehr

3. 3.2 GüterkraftverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehr

--

3.3 GüterkraftverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehr

--

3.5 GüterkraftverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehr

GüterkraftverkehrPersonenverkehr

(3) Bewältigung kritischer Fahrsituationen 1. Ziel bei der Bewältigung kritischer Fahrsituationen ist insbesondere die Bewertung der Fähigkeiten des Teilnehmers / der Teilnehmerin bezüglich der Beherr-schung des Fahrzeugs bei unterschiedlichem Fahr-bahnzustand je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit. 2. Die Bewältigung kritischer Fahrsituationen wird auf einem geeigneten Gelände durchgeführt, wo-

bei Gefährdungen für Dritte ausgeschlossen sein müssen.

§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses(1) Bewertung der Prüfungen für die Grundquali-fikation1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice Fragen – ist nur in ganzen oder hal-ben Punkten zulässig.

2. Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistun-gen sind die in der theoretischen und der prakti-schen Prüfung erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.3. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn min-destens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfol-gender Aufstellung erreicht wurden:

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Prüfungsart Grundqualifikation Mögliche GesamtpunktzahlRegelprüfung 162Quereinsteiger 114Umsteiger 72

4. Die Teile der praktischen Prüfung gemäß § 10 Abs. 4 werden jeweils getrennt voneinander bewertet.5. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn min-destens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß der nach-

folgenden Aufstellung erreicht wurden und der in je-dem Teil der Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 20 % der jeweils möglichen Punktzahl liegt.

In den praktischen Prüfungen Güterkraftverkehr und Personenverkehr sind insgesamt höchstens folgende Punkte erreichbar:

Prüfungsart Grundqualifikation mögliche Gesamtpunktzahl davonFahrprüfung Praktischer Prüfungsteil kritische Situationen

Regelprüfung 120 60 30 30Quereinsteiger 120 60 30 30Umsteiger 80 30 30 20

Der Prüfer / die Prüferin hat nach Beendigung des jeweiligen praktischen Prüfungsteils dem Teilneh-mer / der Teilnehmerin die Bewertung und deren we-sentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer / die Prüfe-rin hat ein Prüfungsprotokoll anzufertigen und der IHK auszuhändigen.

6. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theore-tische und die praktische Prüfung bestanden wurden.(2) Bewertung der Prüfungen für die beschleunigte Grundqualifikation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice Fragen – ist nur in ganzen oder hal-ben Punkten zulässig.2. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstel-lung erreicht wurden.

Prüfungsart beschleunigte Grundqualifikation mögliche GesamtpunktzahlRegelprüfung 60Quereinsteiger 40Umsteiger 30

Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und GüterkraftverkehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläu-figen Regelung des Rechts der Industrie- und Han-delskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1 veröffentlichten berei-nigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnun-gen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bun-des vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in der jewei-ligen Fassung, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14

des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in der jeweiligen Fassung und der §§ 4 bis 6 der Be-rufszugangsverordnung für den Straßenpersonenver-kehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), zuletzt geändert durch Artikel 484 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in der jewei-ligen Fassung sowie in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214), in der jeweiligen Fassung und §§ 5 bis 7 der Berufszu-gangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21. Dezember 2011 (BGBl. S. 3120), zuletzt geän-

dert durch Artikel 7 der Verordnung vom 5. Novem-ber 2013 (BGBl. I S. 3920), in der jeweiligen Fassung folgende Prüfungsordnung beschlossen:

§ 1 Sachliche ZuständigkeitDie Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für - die Bildung der Prüfungsausschüsse, - die Durchführung von Prüfungen nach der Be-

rufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

- die Erteilung der Bescheinigung gemäß § 15 - die Umschreibung gemäß § 16.

(3) Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch die IHK. Aufgrund der erbrachten Prüfungsleistun-gen stellt die IHK das Prüfungsergebnis fest und er-klärt die Prüfung für bestanden oder nicht bestanden.

§ 15 NiederschriftFür jeden Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgen-de Angaben: - den Namen, den Vornamen, ggf. den Geburtsna-

men, das Geburtsdatum und den Geburtsort, Ge-burtsland sowie die Anschrift und Nationalität des Teilnehmers / der Teilnehmerin,

- Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung, - die Art und Bestandteile der Prüfung,

- die Feststellung der Identität des Teilnehmers / der Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner / ihrer Prü-fungsfähigkeit,

- die Belehrung des Teilnehmers / der Teilnehmerin über sein / ihr Recht, Prüfer / Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen,

- Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung, - das Prüfungsergebnis, die Erklärung über das Be-

stehen oder Nichtbestehen der Prüfung, - Name / Namen und Unterschrift(en) der Prü-

fer / Prüferinnen.

§ 16 Erteilung der BescheinigungNach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine Bescheinigung der IHK über das Bestehen der Prüfung.

§ 17 Nichtbestehen der PrüfungBei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilneh-mer / die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK über das Nichtbestehen der Prüfung. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 18 InkrafttretenDie Satzung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzei-tig tritt die Satzung der Industrie- und Handelskam-mer Frankfurt Main vom 10. März 2008 außer Kraft.

Frankfurt am Main, 20. Juni 2018Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

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§ 2 Örtliche Zuständigkeit(1) Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerberin sei-nen / ihren Wohnsitz hat. (2) Hat der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewer-berin seinen / ihren Wohnsitz im Ausland, ist die IHK des Bezirkes zuständig, in dem der Prüfungsbewer-ber / die Prüfungsbewerberin arbeitet. Abweichend von Satz 1 ist für Prüfungsbewerber / Prüfungsbe-werberinnen für den Personenverkehr mit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig.(3) Der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerberin kann mit seiner / ihrer Zustimmung an eine andere IHK verwiesen werden.

§ 3 Prüfungsausschüsse(1) Die IHK bildet Prüfungsausschüsse füra) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs,b) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs.(2) Die IHK beruft für einen Zeitraum von höchs-tens sechs Jahren in ausreichender Anzahl geeigne-te Prüfer / Prüferinnen als Vorsitzende und Beisitzer. Die IHK errichtet aus diesem Kreis zu den jeweiligen Prüfungsterminen einen Prüfungsausschuss für die Durchführung der Prüfung zum Zwecke des Nach-weises der fachlichen Eignung zur Führung von Un-ternehmen des Güterkraftverkehrs bzw. zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs.(3) Zusammensetzung und Zuständigkeit der Prü-fungsausschüsse richten sich nach den maßgebli-chen Bestimmungen dera) Berufszugangsverordnung für den Güterkraftver-kehr (GBZugV)b) Berufszugangsverordnung für den Straßenperso-nenverkehr (PBZugV),beide in der jeweiligen Fassung, wobei die Prüfungs-ausschüsse aus einem Vorsitzenden / einer Vorsit-zenden und mindestens einem Beisitzer / einer Bei-sitzerin bestehen.(4) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind eh-renamtlich tätig, sofern sie nicht bei der IHK beschäf-tigt sind. Hinsichtlich ihrer Pflichten gelten die Vor-schriften der Art. 83, 84 und 86 / §§ 83, 84 und 86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Hes-sen (Neubekanntmachung 01.12.1976 / GVBl. I S. 454, ber. 1977 S. 95 und 10.11.1998, GVBl. 1999 / S. 222) in der jeweiligen Fassung.(5) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungs-ausschüsse erhalten auf Antrag eine Entschädigung entsprechend des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschä-digung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamt-lichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Jus-tizvergütungs- und -entschädigungsgesetz –JVEG) vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt ge-ändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2222) in der jeweiligen Fas-sung, ausgenommen dessen § 17.

§ 4 Prüfungsarten Die Prüfung findet statt als Prüfung für - den Güterkraftverkehr

oder - den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und

Mietwagenverkehr (Kraftomnibusverkehr)oder

- den Taxen- und Mietwagenverkehr.

§ 5 Vorbereitung der Prüfung(1) Die IHK bestimmt die Prüfer / Prüferinnen und setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem Formular der IHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektroni-scher Form erfolgen.(3) Die IHK soll die Prüfungsbewerber / Prüfungsbe-werberinnen unter Berücksichtigung der Reihenfol-ge der eingegangenen Anmeldungen mindestens 12 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftliche Ein-ladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Prüfungsbewerber / der Prü-fungsbewerberin - Ort und Zeitpunkt der Prüfung, - die Art der Prüfung, - die Prüfungsdauer, - die zugelassenen Hilfsmittel, - die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, - die in §§ 10 und 11 getroffenen Regelungen über

Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung bekannt.(4) Der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerbe-rin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachwei-sen, dass er / sie die auf Grund der Gebührenordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen(1) Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.(2) Die Prüfungssprache ist deutsch.(3) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die aus-nahmsweise Zulassung von Personen, die an der Prü-fung nicht beteiligt sind, entscheidet die IHK.(4) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Prü-fungsteilnehmer / Prüfungsteilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Prüfungs-teilnehmer / Prüfungsteilnehmerinnen, deren Identi-tät nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, wer-den zu dieser Prüfung nicht zugelassen.(5) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteil-nehmern / Prüfungsteilnehmerinnen die Prüfer / Prü-ferinnen bekannt gegeben.(6) Die Prüfungsteilnehmer / Prüfungsteilnehmerin-nen sind nach Bekanntgabe der Prüfer / Prüferinnen zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers / einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen. Über einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.(7) Hält sich ein Prüfer / eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer / die betrof-fene Prüferin von der Prüfung ausschließen. Be-stehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes, so muss die IHK den betroffe-nen Prüfer / die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.(8) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer / eine Prüferin ausgeschlossen, so soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zum nächsten Termin eingeladen werden, sofern der aus-geschlossene Prüfer / die ausgeschlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer / eine an-dere Prüferin ersetzt werden kann.(9) Erfolgte die Zulassung zur Prüfung aufgrund fal-scher Angaben, wird sie von der IHK widerrufen.(10) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungs-teilnehmern / Prüfungsteilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung, insbesondere die Bearbeitungszeit, die Ge-

samtpunktezahl und die in den einzelnen Prüfungs-teilen zu erreichenden Punktezahlen, die Bedingun-gen für die Zulassung zum mündlichen Teil gemäß § 12 sowie für das Bestehen der Prüfung und die zu-gelassenen Hilfsmittel bekannt gegeben.(11) Als Hilfsmittel sind ausschließlich Taschenrech-ner zugelassen. Diese Taschenrechner müssen net-zunabhängig und nicht kommunikationsfähig sein.(12) Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Han-delskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesell-schaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.(13) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffent-lichung der gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern für Prüfungen nach der GBZugV bzw. PBZugV oder von Teilen dieser Fragebögen ist aus-schließlich der IHK zu Prüfungszwecken vorbehalten.(14) Die Fragen und Aufgaben berücksichtigen die in § 7 genannten Sachgebiete.(15) Die Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen im 1. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) haben, je nach Schwierigkeitsgrad eine Wertigkeit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten. Die Fragen mit direkter Ant-wort im 2. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) können mitein-ander verbunden und mit einer höheren Punktzahl festgelegt werden.(16) Die Bewertung der Prüfungsfragen ist – außer bei Multiple-Choice-Fragen – in halben und ganzen Punkten zulässig.(17) Die Gesamtpunktezahl teilt sich bei allen Prü-fungsarten wie folgt auf:schriftliche Fragen: 40 %schriftliche Übungen / Fallstudien: 35 %mündliche Prüfung: 25 %(18) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterla-gen ein Jahr aufzubewahren. Das Prüfungsergebnis ist fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 7 Sachgebiete der Prüfung(1) Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten, die in den schriftlichen Prüfungsteilen und im münd-lichen Prüfungsteil nachgewiesen werden müssen, ergeben sich für: - den Güterkraftverkehr

und - den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und

Mietwagenverkehr aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweiligen Fassung

sowie - den Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anlage 3

zur PBZugV in der jeweiligen Fassung.(2) Die Sachgebiete werden gegliedert in: - Recht - Kaufmännische und finanzielle Führung des Un-

ternehmens - Technische Normen und technischer Betrieb - Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Um-

weltschutz - Grenzüberschreitender Verkehr

(3) Die Sachgebiete werden in den beiden schriftli-chen Prüfungsteilen wie folgt gewichtet: - Recht: 25 % - Kaufmännische und finanzielle Führung des Un-

ternehmens: 35 % - Technische Normen und technischer Betrieb: 15 % - Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Um-

weltschutz: 15 % - Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

IHK WirtschaftsForum 07|08.1856

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§ 8 Schriftliche Prüfung(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprü-fungen und zwar aus: - schriftlichen Fragen (1. Teil), die Multiple-Choice-

Fragen und Fragen mit direkter Antwort umfas-sen, und

- schriftlichen Übungen / Fallstudien (2. Teil), die ver-bundene Fragen mit direkter Antwort und Kalku-lationsaufgaben umfassen.

(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt bei der Prüfung für: - den Güterkraftverkehr und - den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und

Mietwagenverkehr zwei Stunden je Prüfungsteilund - den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stunde

je Prüfungsteil.(3) Die Höchstpunktzahl für die schriftlichen Prü-fungsteile beträgt - beim Güterkraftverkehr und - beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und

Mietwagenverkehr für den 1. Teil 120 Punkte und für den 2. Teil 105 Punkte

und - beim Taxen- und Mietwagenverkehr für den 1. Teil

60 Punkte und für den 2. Teil 52,5 Punkte.(4) Die schriftliche Prüfung kann entweder auf Pa-pier oder in elektronischer Form erfolgen. Die IHK bestimmt das Verfahren.

§ 9 Mündliche Prüfung(1) Die mündliche Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer / Prüfungsteilnehmerin nicht überschreiten.(2) Die Höchstpunktzahl für die mündliche Prü-fung beträgt - beim Güterkraftverkehr und - beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und

Mietwagenverkehr 75 Punkteund - beim Taxen- und Mietwagenverkehr 37,5 Punkte.

(3) Die erbrachte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wird vom Prüfungsausschuss in Punkten be-wertet. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung fließt in die Gesamtbewertung der Prüfung nach § 12 ein.

§ 10 Rücktritt von der Prüfung(1) Tritt ein Prüfungsteilnehmer / eine Prüfungsteil-nehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prü-fung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsteilnehmer / eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.(2) Tritt ein Prüfungsteilnehmer / eine Prüfungsteilneh-merin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grund-sätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüg-lich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.(3) Tritt ein Prüfungsteilnehmer / eine Prüfungsteil-nehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, ent-scheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer / eine Prü-fungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er / sie wegen Krankheit nach Beginn der Prüfung ab-brechen musste, so hat er / sie dies spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin, durch Vorlage eines ärzt-lichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztli-ches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschie-den werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.

§ 11 Ausschluss von der PrüfungUnternimmt ein Prüfungsteilnehmer / eine Prüfungs-teilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er / sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er / sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei Verstoß gegen § 6 Ab-satz 13. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses(1) Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.(2) Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfungsteil-nehmer / die Prüfungsteilnehmerin zugelassen, wenn er / sie mindestens 50 % der jeweiligen Punktezahl in beiden schriftlichen Teilprüfungen erreicht hat. (3) Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungs-teilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl gemäß §§ 8 und 9 liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.(5) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest, indem er diese für „bestanden“ oder für „nicht bestanden“ erklärt.(6) Die Prüfung gemäß § 6 Absatz 1 darf wieder-holt werden.

§ 13 NiederschriftFür jeden Prüfungsteilnehmer / jede Prüfungsteilneh-merin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ent-hält folgende Angaben: - Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburts-

datum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität so-wie Anschrift des Prüfungsteilnehmers / der Prü-fungsteilnehmerin,

- Ort, Datum, Beginn und Ende der Bearbeitung durch den Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteil-nehmerin,

- die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie der sonst anwesenden Personen,

- die Prüfungsart (§ 4), die Sachgebiete (§ 7) und die Prüfungsteile (§§ 8, 9) der Prüfung,

- Feststellung der Identität des Prüfungsteilneh-mers / der Prüfungsteilnehmerin sowie die Erklä-rung seiner / ihrer Prüfungsfähigkeit,

- die Belehrung des Prüfungsteilnehmers / der Prü-fungsteilnehmerin über sein / ihr Recht, Prüfer / Prü-ferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit ab-zulehnen,

- einen etwaigen Ablehnungsantrag des Prüfungs-teilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin wegen Be-sorgnis der Befangenheit oder eine inhaltsgleiche Erklärung eines Prüfers / einer Prüferin sowie die Entscheidung darüber,

- eine summarische Aufzeichnung über den münd-lichen Teil der Prüfung,

- die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistun-gen, die Erklärung über das Bestehen oder Nicht-bestehen der Prüfung,

- die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungs-ausschusses.

§ 14 Nichtbestehen der PrüfungBei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfungs-teilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin einen schrift-lichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 15 Erteilung der Bescheinigung der fachli-chen Eignung(1) Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungs-teilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin eine Beschei-nigung der IHK, die im Falle einer Prüfung für: - den Güterkraftverkehr bzw. den Straßenperso-

nenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 entspricht,

oder - den Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster

der Anlage 5 der PBZugV entspricht.(2) Die Bescheinigung muss folgende Sicherheits-merkmale ausweisen: DIN A4, Zellulosepapier min-destens 100 g/m2, versetzt mit Spezialfasern, die un-ter UV-Licht sichtbar werden, Farbe Pantone kräftig beigefarben, eingeprägtes „D“, Seriennummer und Ausgabenummer.

§ 16 Umschreibung gleichwertiger Abschluss-prüfungen / beschränkter Fachkundenachweise(1) Gemäß § 7 Abs. 1 der GBZugV und § 6 Abs. 2 der PBZugV sind auf Antrag folgende gleichwertige Ab-schlussprüfungen in Fachkundenachweise gemäß § 15 umzuschreiben, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:Güterverkehr: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau

im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,

- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann / zur Speditionskauffrau (seit 01.08.2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung),

- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrs-fachwirt / zur Verkehrsfachwirtin,

- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Aus-bildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spediti-on der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,

- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrs-wirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterver-kehr der Fachhochschule Heilbronn,

- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschafts-lehre / Spedition, Transport und Logistik der Berufs-akademien Lörrach und Mannheim,

- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Ver-kehrslogistik der Hochschule Heilbronn.

Personenverkehr: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann / zur Kauffrau

im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,

- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrs-fachwirt / zur Verkehrsfachwirtin,

- Abschlussprüfung als Betriebswirt / Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,

- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt / Dip-lom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Lo-gistik an der Fachhochschule Heilbronn,

- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler / Di-plom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 57

Amtliches

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Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung im BewachungsgewerbeDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vor-läufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert wor-den ist, in Verbindung mit § 34a Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562), und der §§ 5a ff. der Bewachungs-verordnung (BewachV) in der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. De-zember 2016 (BGBl. I S. 2692), folgende Prüfungs-ordnung beschlossen.

§ 1 SachkundeprüfungDer Nachweis der Sachkunde gem. § 34a GewO i. V. m. § 5a BewachV kann durch eine Prüfung nach Maß-gabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendi-gen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische An-wendung in einem Umfang verfügen, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wach-aufgaben ermöglichen.

§ 2 ZuständigkeitDie Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkun-deprüfung kann bei jeder Industrie- und Handels-kammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.

§ 3 Errichtung, Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen(1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungs-ausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere In-dustrie- und Handelskammern können einen gemein-samen Prüfungsausschuss errichten.(2) Die IHK beruft die Mitglieder des Prüfungsaus-schusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von längstens fünf Jahren.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mit-wirkung im Prüfungswesen geeignet sein.(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss ist beschluss-fähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder, mitwirken. Er be-schließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stim-

men; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(5) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.(6) Die §§ 83 bis 86 Hessisches Verwaltungsverfah-rensgesetz (HessVwVfG) und § 89 VwVfG finden ent-sprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungs-teilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist.(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind eh-renamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird – soweit eine Entschä-digung nicht von anderer Seite gewährt wird – eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils geltenden Fassung orientiert.(8) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grun-de abberufen werden.

§ 4 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschus-ses, und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefris-ten in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.(2) Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt in der von der IHK vorgegebenen Form.(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzei-tig mitzuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(2) Im mündlichen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein:a) beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden,b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prü-fung zu kontrollieren, odere) Personen, die in einen Prüfungsausschuss beru-fen werden sollen.Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das Prüfungs-ergebnis einbezogen werden.(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prü-fung befasste Personen über alle Prüfungsvorgän-ge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§ 6 Belehrung, Befangenheit(1) Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung je-weils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl, die Be-dingungen über die Zulassung zur mündlichen Prü-fung und die Folgen bei Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.(2) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Die Prü-fungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung ei-nes Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen.(3) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt ent-sprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG.(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der an-deren Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheits-antrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, so-fern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteil-nehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangen-heit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsver-stöße(1) Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prü-fungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leis-tet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täu-schungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung be-geht oder einen entsprechenden Verdacht hervor-ruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfungs-teilnehmer setzt die Prüfung vorbehaltlich der Ent-scheidung des Prüfungsausschusses über die Täu-schungshandlung fort.(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prü-fung für nicht bestanden erklärt.(4) Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Ver-halten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ord-nungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsicht getroffen werden. Die endgül-

- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Per-sonenverkehr der Hochschule Heilbronn.

(2) Eine Umschreibung ist gemäß § 6 Abs. 1 PBZugV auch für weitere Abschlussprüfungen möglich, so-fern das zuständige Bundesministerium diese im Ver-kehrsblatt bekannt gegeben hat. (3) Bescheinigungen über den Nachweis der fach-lichen Eignung, die bis zum Inkrafttreten der Fünf-ten Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschrif-

ten zum Güterkraftverkehrsgesetz vom 23. Februar 1993 (BGBl. I S. 268) auf die Durchführung von Gü-ternah- oder Umzugsverkehr oder auf innerstaatli-che Beförderungen beschränkt wurden, können in eine unbeschränkte Fachkundebescheinigung nach § 15 umgeschrieben werden.

§ 17 InkrafttretenDie Prüfungsordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Industrie-

und Handelskammer Frankfurt am Main vom 26. Sep-tember 2013 außer Kraft.

Frankfurt am Main, 20. Juni 2018Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

IHK WirtschaftsForum 07|08.1858

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tige Entscheidung über die Folgen für den Prüfungs-teilnehmer hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend.(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfungsteilneh-mer zu hören.

§ 8 Rücktritt, NichtteilnahmeTritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

§ 9 Gliederung und Durchführung der Sach-kundeprüfung(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 5 c Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und einem münd-lichen Prüfungsteil. (3) Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt wer-den. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Die IHK be-stimmt das Verfahren.(4) Der schriftliche Prüfungsteil dauert 120 Minuten. Der mündliche Prüfungsteil soll pro Prüfungsteilneh-mer etwa 15 Minuten dauern. In dem mündlichen Prüfungsteil können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden.(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil.(6) Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind die in § 4 BewachV festgelegten Prüfungsgebiete. Ge-genstand des mündlichen Prüfungsteils sind die in § 5 a Abs. 3 i. V. m. § 4 BewachV aufgeführten Ge-biete mit dem Schwerpunkt der in § 4 Satz 1 Nr. 1 und 5 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungs-ausschuss ist gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen.(7) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelas-sen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum schriftlichen Prüfungsteil anmeldet und diesen ab-legt. Der mündliche Prüfungsteil kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.(8) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die be-sonderen Verhältnisse behinderter Menschen berück-sichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dau-er der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie

Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß § 4 BewachV, die auf Grund der Feststellung gemäß § 13c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind.(2) Abweichend von § 9 Abs. 4 richtet sich in diesem Fall die Dauer des schriftlichen Prüfungsteils nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prü-fen sind, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Prü-fungsfragen nach Abs. 4 Satz 1.

§ 11 Ergebnisbewertung(1) Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil sind mit Punkten zu bewerten.(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte erzielt hat.(3) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamt-punkte für die mündliche Prüfung erreicht werden.

§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sach-kundeprüfung(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Berei-chen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichba-ren Punkte erzielt.(2) Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat.(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die auf Grund der Feststellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzenden Prüfungs-teile bestanden hat.

§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss entscheidet mehrheit-lich jeweils über das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Korrek-tur, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils nach Abschluss der Beratungen über diese mitzuteilen.(3) Wurde der schriftliche oder der mündliche Prü-fungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteil-nehmer einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Be-scheid enthält den Hinweis, dass die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann.

(4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 4 der BewachV ausgestellt.(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sach-kundeprüfung nach § 13c Abs. 2 GewO bestanden haben, wird hierüber eine Bescheinigung nach An-lage 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Voll-zug des § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewa-chungsverordnung (BewachVwV) ausgestellt.

§ 14 PrüfungswiederholungDie Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden.

§ 15 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 16 Aufbewahrungsfristen(1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gem. § 15 zehn Jahre aufzube-wahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren.(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch er-folgen.

§ 17 RechtsbehelfsbelehrungEntscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekannt-gabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechts-behelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Landes Hessen.

§ 18 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Han-delskammer in Kraft. Die „Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe“ vom 14. Dezember 2016 tritt gleichzeitig außer Kraft. Auf Sachkundeprüfungen, die vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung des Sat-zes 1 begonnen und bei deren Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen sind, findet ausschließlich die bisherige Satzung im Sinne des Satzes 2 Anwendung.

Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main, 20. Juni 2018

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung Geprüfte /-r Finanzanlagenfachmann /-frau IHKDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vor-läufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert wor-den ist, in Verbindung mit §§ 34f, 34g, 34h der Ge-werbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekannt-

machung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562), und Abschnitt 1 der Verordnung über die Finanzanlagenvermitt-lung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung – Fin-VermV) vom 2. Mai 2012 (BGBl. I S. 1006), die zu-letzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) geändert worden ist, folgen-de Prüfungsordnung beschlossen.

§ 1 Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Finanz an la-gen fachmann/-frau IHKDer Nachweis der Sachkunde gemäß § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO (Finanzanlagenvermittler) oder ge-mäß § 34h Absatz 1 Satz 4 GewO (Honorar-Fi-nanzanlagenberater) kann durch eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden.

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 59

Amtliches

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§ 2 ZuständigkeitDie Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Der Prüfungs-bewerber1 kann bei jeder Industrie- und Handels-kammer zur Sachkundeprüfung antreten, soweit die Industrie- und Handelskammer die Sachkundeprü-fung anbietet.

§ 3 Berufung von Prüfern und Zusammenset-zung von Prüfungsausschüssen(1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungsaus-schüsse für die Sachkundeprüfung. Sie kann gemein-same Prüfungsausschüsse mit anderen IHKs errichten.(2) Die IHK beruft die Mitglieder der Prüfungsaus-schüsse für die Dauer von längstens fünf Jahren.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig, mit der aktuellen Praxis der Finanzanlagenvermittlung und -beratung durch eigene Erfahrung vertraut und für die Mitwir-kung im Prüfungswesen geeignet sein.(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Prüfungs-ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglie-der, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(5) Die §§ 83 bis 86 Hessisches Verwaltungsverfah-rensgesetz (HessVwVfG) und § 89 HessVwVfG finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprü-fung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prü-fungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist.(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind eh-renamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird eine angemessene Ent-schädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justiz-vergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweilig geltenden Fassung orientiert.(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grun-de abberufen werden.

§ 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschus-ses und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.(2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vor-gegebenen Form. Dabei hat der Prüfungsteilneh-mer anzugeben,a) ob die Prüfung auf einzelne Kategorien von Fi-nanzanlagen nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 (of-fene Investmentvermögen), Nr. 2 (geschlossene In-vestmentvermögen) oder Nr. 3 (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagenge-setzes) der Gewerbeordnung beschränkt werden soll, b) ob er von dem praktischen Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 FinHonV befreit ist. Dies ist schriftlich durch Vorlage der Erlaubnis nach § 34d, durch Vorlage des Sachkundenachweises oder einen nach § 19 Vers-VermV gleichgestellten Abschluss (§ 3 Abs. 5 Nr. 1) oder durch Vorlage der auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis nach § 34f

1 Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Formen wird mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

GewO oder § 34h GewO bzw. der Sachkundeprüfung nach § 2 FinVermV (§ 3 Abs. 5 Nr. 2) nachzuweisen.(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzei-tig mitzuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Ver-schwiegenheit(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(2) Bei der Prüfung können jedoch anwesend sein:a) beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt),b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschus-ses für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“,c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prü-fung zu kontrollieren, odere) Personen, die in einen Prüfungsausschuss beru-fen werden sollen.Diese Personen dürfen weder in die Prüfung noch in die Beratung über das Prüfungsergebnis einbe-zogen werden.(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prü-fung befasste Personen über alle Prüfungsvorgän-ge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§ 6 Belehrung, Befangenheit(1) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Die Prü-fungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung ei-nes Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen.(2) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt ent-sprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG.(3) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der an-deren Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheits-antrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, so-fern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteil-nehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangen-heit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsver-stöße(1) Bei Täuschungshandlungen oder erheblichen Stö-rungen des Prüfungsablaufes kann der Prüfungsteil-nehmer durch die Prüfungsaufsicht von der weiteren Teilnahme vorläufig ausgeschlossen werden.(2) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fäl-len, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshand-lungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.

§ 8 Rücktritt, NichtteilnahmeTritt ein Prüfungsteilnehmer nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

§ 9 Durchführung und Gliederung der Prüfung(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 FinVermV aus einem schriftlichen und einem prakti-schen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil dau-ert für die Prüfung aller Kategorien nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 FinVermV in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 FinVermV (Vollprüfung) 165 Minuten. Der praktische Prüfungsteil soll in der Regel 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine Vorbereitungszeit zur praktischen Prüfung von 20 Minuten zu gewäh-ren. Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt wer-den. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden. Die IHK be-stimmt das Verfahren.(3) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil.(4) Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Gegenstand des schrift-lichen Prüfungsteils sind fachliche Kenntnisse, ins-besondere über rechtliche Grundlagen und steuerli-che Behandlungen von:a) Beratung und Vermittlung von Finanzanlagenpro-dukten, die in § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO genannt sind,b) offene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO),c) geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) undd) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Ver-mögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).(5) Zu den in Absatz 4 genannten Bereichen sollen die inhaltlichen Vorgaben gemäß Anlage 1 der Fin-VermV beachtet werden.(6) Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulati-on eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft. Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lö-sungen zu entwickeln und anzubieten.(7) Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fall-vorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Fi-nanzanlagenvermittler und Kunde Bezug nimmt. Die Fallvorgabe bezieht sich auf den im schriftlichen Prü-fungsteil gewählten inhaltlichen Schwerpunkt gem. Abs. 4b.), c.) oder d.).(8) Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelas-sen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ab-legt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.(9) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die be-sonderen Verhältnisse behinderter Menschen berück-sichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dau-er der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie

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Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß §§ 1 und 3 FinVermV, die aufgrund der Feststellung gem. § 5 FinVermV er-gänzend zu prüfen sind.(2) Im Fall der spezifischen Sachkundeprüfung ge-mäß § 5 FinVermV können die in § 9 Abs. 2 genann-ten Zeiten gekürzt werden.

§ 11 Ergebnisbewertung(1) Die Sachkundeprüfung ist mit Punkten zu be-werten.(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Berei-chen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichba-ren Punkte erzielt.(3) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile bestanden hat oder nur der schriftliche Prüfungsteil bestanden ist und der praktische Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 FinVermV nicht zu absolvieren ist.(5) Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvie-ren, wenn der Prüfungsteilnehmer von diesem gem. § 3 Abs. 5 FinVermV befreit ist.

§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sach-kundeprüfung(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Berei-chen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichba-ren Punkte erzielt.

(2) Sofern eine praktische Prüfung stattfindet, ist der praktische Prüfungsteil bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 % der erreich-baren Punkte erzielt.(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der Feststellung gem. § 5 FinVermV zu ergänzenden Prüfungstei-le bestanden hat.

§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam das Er-gebnis der einzelnen Prüfungsleistungen und das Ge-samtergebnis fest.(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer als vorläufiges Ergebnis mitzuteilen. Die Bestätigung des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des prakti-schen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis sind in der Regel nach Abschluss der Beratungen über den praktischen Prüfungsteil mitzuteilen.(3) Wurde der schriftliche oder der praktische Prü-fungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteil-nehmer darüber einen schriftlichen Bescheid, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung hin-zuweisen ist.(4) Wenn der Prüfungsteilnehmer die Prüfung erfolg-reich abgelegt hat, wird eine Bescheinigung nach Anlage 2 der FinVermV ausgestellt. Soweit der Prü-fungsteilnehmer den praktischen Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 FinVermV nicht zu absolvieren hat, ist ein entsprechender Hinweis in der Bescheinigung auf-zunehmen.(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkun-deprüfung nach § 5 FinVermV bestanden haben, wird hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.

§ 14 PrüfungswiederholungDie Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

§ 15 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 16 Aufbewahrungsfristen(1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gem. § 15 zehn Jahre aufzube-wahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren.(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch er-folgen.

§ 17 RechtsbehelfsbelehrungEntscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekannt-gabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechts-behelfsbelehrung zu versehen.

§ 18 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Handels-kammer in Kraft. Die „Prüfungsordnung für die Sach-kundeprüfung Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/ -frau IHK“ vom 25. Juni 2014 tritt gleichzeitig au-ßer Kraft. Auf Sachkundeprüfungen, die vor Inkraft-treten der Prüfungsordnung des Satzes 1 begonnen und bei deren Inkrafttreten noch nicht abgeschlos-sen sind, findet ausschließlich die bisherige Satzung im Sinne des Satzes 2 Anwendung.

Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main, 20. Juni 2018

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung Geprüfte /-r Versicherungsfachmann /-frau IHKDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskam-mer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Rege-lung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in Verbindung mit § 34d der Gewerbeordnung (GewO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) und Abschnitt 1 der Verordnung über die Versicherungs-vermittlung und -beratung (Versicherungsvermitt-lungsverordnung – VersVermV) vom 15. Mai 2007 (BGBl. I S. 733), die zuletzt durch Artikel 98 des Ge-setzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, folgende Prüfungsordnung beschlossen.

§ 1 Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/ -beraterDer Nachweis der Sachkunde gemäß § 34d Abs. 2 Nr. 4 und § 34e Abs. 2 GewO kann durch eine Prü-fung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden.

§ 2 ZuständigkeitDer Prüfungsbewerber1 kann bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, so-weit die Industrie- und Handelskammer die Sachkun-deprüfung anbietet.

§ 3 Berufung von Prüfern und Zusammenset-zung von Prüfungsausschüssen(1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungsaus-schüsse für die Sachkundeprüfung. Sie kann gemein-same Prüfungsausschüsse mit anderen IHKs errichten.(2) Die IHK beruft die Mitglieder für die Prüfungs-ausschüsse für die Dauer von längstens fünf Jahren.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig, mit der aktuel-len Praxis der Versicherungsvermittlung oder -bera-tung durch eigene Er fahrung vertraut und für die Mit-wirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Sie dürfen

1 Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Formen wird mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

nicht Personen prüfen, die von ihnen selbst ausge-bildet worden sind.(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungs ausschuss wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Prüfungs-ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglie-der, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(5) Die §§ 83 bis 86 Hessisches Verwaltungsverfah-rensgesetz (HessVwVfG) und § 89 HessVwVfG finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprü-fung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prü-fungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist.(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind eh-renamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird eine angemessene Ent-schädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justiz-vergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweilig geltenden Fassung orientiert.(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grun-de abberufen werden.

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Amtliches

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§ 4 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt Prüfungsausschuss, Ort und Zeitpunkt der Prüfung und gibt die Prüfungstermi-ne und Anmeldefristen in geeigneter Form recht-zeitig bekannt.(2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vor-gegebenen Form. Dabei hat der Prüfungsteilnehmer anzugeben, in welchem der in § 9 Abs. 6 vorgege-benen Sachgebiete er praktisch geprüft werden will.(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzei-tig mitzuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(2) Bei der Prüfung können beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht, Mit-glieder eines anderen Prüfungsausschusses im Sinne von § 3 dieser Satzung, Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, Personen, die in einem Prüfungsausschuss berufen werden sol-len, sowie Mitarbeiter der IHK anwesend sein. Diese Personen dürfen weder in die Prüfung noch in die Be-ratung über das Prüfungsergebnis einbezogen werden.(3) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prü-fung befasste Personen über alle Prüfungsvorgän-ge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§ 6 Belehrung, Befangenheit(1) Zu Beginn der Prüfung wird die Identität der Prü-fungsteilnehmer festgestellt. Die Prüfungsteilneh-mer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen.(2) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt ent-sprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG.(3) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der an-deren Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheits-antrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, so-fern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteil-nehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befan genheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsver-stöße(1) Bei Täuschungshandlungen oder erheblichen Stö-rungen des Prüfungsablaufes kann der Prüfungsteil-nehmer durch die Prüfungsaufsicht von der weiteren Teilnahme vorläufig ausgeschlossen werden.(2) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fäl-len, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshand-lungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.

§ 8 Rücktritt, NichtteilnahmeTritt ein Prüfungsteilnehmer nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schrift liche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

§ 9 Durchführung und Gliederung der Prüfung(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 VersVermV aus einem schriftlichen und einem prak-tischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 160 Mi-nuten. Die praktische Prüfung soll in der Regel 20 Minuten dauern. Der schriftliche Prüfungsteil kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt wer-den. Die IHK bestimmt das Verfahren.(3) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei der schrift-lichen Prüfung.(4) Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und praktisch anwenden kann. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die nachfolgenden fachlichen Grundlagenbereiche:a) Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsver-mittlung und die Versicherungsberatungb) Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingun-gen, insbesondere: - Gesetzliche Rentenversicherung; - Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und

Berufsunfähig keitsversicherung; - Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Di-

rektversicherung und Pensionskasse durch Ent-geltumwandlung);

- Staatliche Förderung und steuerliche Behand-lung der privaten Vorsorge und der durch Ent-geltumwandlung finanzierten betrieblichen Al-tersvorsorge;

c) Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pfle-geversicherungd) Verbundene Hausratversicherung, verbundene Ge-bäudeversicherunge) Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Rechtsschutzversicherung(5) Zu den im Absatz 4 genannten Versicherungsspar-ten sollen insbesondere der zielgruppenspezifische Bedarf, die Angebotsformen, der Leistungsumfang, der Versiche rungsfall, die rechtlichen Grundlagen und die marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedin-gungen sowie die inhaltlichen Vorgaben gemäß An-lage 1 der VersVermV beachtet werden.(6) Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulati-on eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft. Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lö-sungen entwickeln und anbieten zu können. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer wählen zwischen den beiden Sachgebieten:a) Vorsorge, mit folgenden Inhalten: - Lebensversicherung, - Private Rentenversicherung, - Unfallversicherung,

- Berufsunfähigkeitsversicherung, - Krankenversicherung, - Pflegeversicherung

oderb) Sach-/Vermögensversicherung, mit folgenden In-halten: - Haftpflichtversicherung, - Kraftfahrtversicherung, - Verbundene Hausratversicherung, - Verbundene Gebäudeversicherung, - Rechtsschutzversicherung.

(7) Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fall-vorgabe durchgeführt, die auf eine der beiden fol-genden Situationen Bezug nimmt: - Versicherungsvermittler und Kunde - Versicherungsberater und Kunde

(8) Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Beste-hen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die prak-tische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre belie-big oft wiederholt werden.(9) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die be-sonderen Verhältnisse behinderter Menschen berück-sichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dau-er der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 9a Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß §§ 1 und 3 VersVermV, die aufgrund der Feststellung gem. § 4a Abs. 1 Vers-VermV ergänzend zu prüfen sind.(2) Im Fall der spezifischen Sachkundeprüfung ge-mäß § 4a Abs. 1 VersVermV können die in § 9 Abs. 2 genannten Zeiten gekürzt werden.

§ 10 Ergebnisbewertung(1) Die Sachkundeprüfung ist mit Punkten zu be-werten.(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in vier der fünf Bereiche gemäß § 9 Absatz 4 lit. a bis e jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(3) Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Pro-zent der erreichbaren Punkte erzielt.(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteil-nehmer beide Prüfungsteile bestanden hat.

§ 10a Ergebnisbewertung der spezifischen Sach-kundeprüfung(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(2) Sofern eine praktische Prüfung stattfindet, ist der praktische Teil bestanden, wenn der Prüfungs-teilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungs-teilnehmer die aufgrund der Feststellung gem. § 4a Abs. 1 VersVermV zu ergänzenden Prüfungsteile be-standen hat.

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§ 11 Feststellung und Bekanntgabe des Prü-fungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam das Er-gebnis der einzelnen Prüfungs leistungen und das Ge-samtergebnis fest.(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer als vorläufiges Ergebnis mitzuteilen. Die Bestätigung des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des prakti-schen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis sind in der Regel nach Abschluss der Beratungen über den praktischen Prüfungsteil mitzuteilen. Es ist auf die Regelung des § 9 Absatz 8 ausdrücklich hinzuweisen.(3) Wurde der schriftliche oder der praktische Prü-fungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteil-nehmer einen schriftlichen Bescheid.(4) Prüfungsteilnehmern, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 2 der VersVermV ausgestellt.(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sach-kundeprüfung nach § 13c Abs. 2 der Gewerbeord-nung bestanden haben, wird hierüber eine entspre-chende Bescheinigung ausgestellt.

§ 12 PrüfungswiederholungDie Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

§ 13 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungs ergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 14 Aufbewahrungsfristen(1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gem. § 15 zehn Jahre aufzube-wahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren.(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch er-folgen.

§ 15 RechtsbehelfsbelehrungEntscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekannt-gabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechts-behelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im

Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Landes Hessen.

§ 16 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main in Kraft. Die „Satzung für die Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler / Ver-sicherungsberater“ vom 4. Mai 2010, zuletzt geän-dert am 29. Juni 2013, tritt gleichzeitig außer Kraft. Auf Sachkundeprüfungen, die vor Inkrafttreten der Prüfungsordnung des Satzes 1 begonnen und bei de-ren Inkrafttreten noch nicht abgeschlossen sind, fin-det ausschließlich die bisherige Satzung im Sinne des Satzes 2 Anwendung.

Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main, 20. Juni 2018

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung Geprüfte /-r Fachmann /-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHKDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskam-mer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in Verbindung mit § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562), und Abschnitt 1 der Verordnung über die Immobiliardar-lehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungs-verordnung – ImmVermV) vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046), folgende Prüfungsordnung beschlossen.

§ 1 Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/ -frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHKDer Nachweis der Sachkunde gemäß § 34i Absatz 2 Num-mer 4 der Gewerbeordnung kann durch eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden.

§ 2 ZuständigkeitDie Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Der Prüfungsbe-werber1 kann bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, soweit die Industrie- und Handelskammer die Sachkundeprüfung anbietet.

§ 3 Berufung von Prüfern und Zusammenset-zung von Prüfungsausschüssen(1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungsaus-schüsse für die Sachkundeprüfung. Sie kann gemein-same Prüfungsausschüsse mit anderen IHKs errichten.

1 Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Formen wird mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

(2) Die IHK beruft die Mitglieder der Prüfungsaus-schüsse für die Dauer von längstens fünf Jahren.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen auf den Prüfungsgebieten sachkundig, mit der ak-tuellen Praxis der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung durch eigene Erfahrung vertraut und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Prüfungs-ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglie-der, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(5) Die §§ 83 bis 86 Hessisches Verwaltungsverfah-rensgesetz (HessVwVfG) und § 89 HessVwVfG finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprü-fung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prü-fungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist.(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind eh-renamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird eine angemessene Ent-schädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justiz-vergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweilig geltenden Fassung orientiert.(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grun-de abberufen werden.

§ 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschus-ses und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.(2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vorge-gebenen Form. Dabei hat der Prüfling anzugeben, ob er von dem praktischen Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV befreit ist. Dies ist schriftlich durch

a) Vorlage der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1, § 34e Abs. 1, § 34f Abs. 1 oder § 34h Abs. 1 der Gewerbe-ordnung (GewO) oderb) einen Sachkundenachweises nach § 34d Absatz 2 Nr. 4 GewO oder einen nach § 19 Versicherungsver-mittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss oderc) einen Sachkundenachweis nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO oderd) einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO nachzuweisen.(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prü-fungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfs-mittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mit-zuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Ver-schwiegenheit(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(2) Im praktischen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein:a) beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Fi-nanzdienstleistungsaufsicht, b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“, c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prü-fung zu kontrollieren, odere) Personen, die in einen Prüfungsausschuss beru-fen werden sollen.(3) Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prü-fung eingreifen oder in die Beratung über das Prü-fungsergebnis einbezogen werden.(4) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prü-fung befasste Personen über alle Prüfungsvorgän-ge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

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§ 6 Belehrung, Befangenheit(1) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Die Prü-fungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung ei-nes Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen.(2) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt ent-sprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG.(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des Prüfungsam-tes zu rechtfertigen, oder wird von einem Prüfling das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen Stelle mitzu-teilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss.(4) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anderen Prü-fer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag statt-gegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der ausge-schlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer einem an-deren Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Be-steht die Besorgnis der Befangenheit bei allen Prüfungs-ausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsver-stöße(1) Unternimmt es ein Prüfling, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zur beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachver-halt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung vorbe-haltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prü-fung für nicht bestanden erklärt. Vor der Entscheidung des Prüfungsausschusses ist der Prüfling zu hören.

§ 8 Rücktritt, NichtteilnahmeTritt ein Prüfungsteilnehmer nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

§ 9 Durchführung und Gliederung der Prüfung(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 ImmVermV aus einem schriftlichen und einem prak-tischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten. Der praktische Prüfungsteil soll in der Regel 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine Vorbereitungszeit zur praktischen Prüfung von 20 Minuten zu gewähren. Der schriftliche Prü-fungsteil kann entweder auf Papier oder in elektro-nischer Form durchgeführt werden. Der schriftliche Prüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durch-geführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren.(3) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil.

(4) Im schriftlichen Prüfungsteil soll der Prüfling an-hand praxisbezogener Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kennt-nisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermitt-lung erworben hat und diese Kenntnisse praktisch an-wenden kann. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst die in § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der ImmVermV aufgeführten Sachgebiete.(5) Die in Absatz 4 genannten Bereiche bestimmen sich nach den inhaltlichen Vorgaben gemäß Anla-ge 1 der ImmVermV.(6) Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulati-on eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft. Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lö-sungen zu entwickeln und anzubieten.(7) Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fall-vorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Immo-biliardarlehensvermittler und Kunde Bezug nimmt.(8) Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelas-sen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ab-legt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.(9) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die beson-deren Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß §§ 1 und 3 ImmVermV, die aufgrund der Feststellung gem. § 5 ImmVermV ergänzend zu prüfen sind.(2) Im Fall der spezifischen Sachkundeprüfung gemäß § 5 ImmVermV können die in § 9 Abs. 2 genannten Zeiten gekürzt werden.

§ 11 Ergebnisbewertung(1) Die Sachkundeprüfung ist mit Punkten zu be-werten. (2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den in § 9 Abs. 4 a) und b) genannten und geprüften Bereichen jeweils min-destens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.(3) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. (4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfling beide Prüfungsteile bestanden hat oder nur der schriftliche Prüfungsteil bestanden ist und der praktische Prüfungsteil gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV nicht zu absolvieren ist. (5) Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvie-ren, wenn der Prüfling von diesem gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV befreit ist.

§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sach-kundeprüfung(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Berei-chen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichba-ren Punkte erzielt.(2) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.

(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der Feststellung gem. § 5 ImmVermV zu ergänzenden Prüfungstei-le bestanden hat.

§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prü-fungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam das Er-gebnis der einzelnen Prüfungsleistungen und das Ge-samtergebnis fest.(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer als vorläufiges Ergebnis mitzuteilen. Die Bestätigung des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des prakti-schen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis sind in der Regel nach Abschluss der Beratungen über den praktischen Prüfungsteil mitzuteilen. (3) Wurde der schriftliche oder der praktische Prüfungs-teil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer da-rüber einen schriftlichen Bescheid, in dem auf die Mög-lichkeit der Wiederholungsprüfung hinzuweisen ist.(4) Wenn der Prüfungsteilnehmer die Prüfung erfolg-reich abgelegt hat, wird eine Bescheinigung nach An-lage 2 der ImmVermV ausgestellt.(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sach-kundeprüfung nach § 5 ImmVermV bestanden ha-ben, wird hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.

§ 14 PrüfungswiederholungDie Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

§ 15 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 16 Aufbewahrungsfristen(1) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gem. § 15 zehn Jahre aufzube-wahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren.(2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch er-folgen.

§ 17 RechtsbehelfsbelehrungEntscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekannt-gabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechts-behelfsbelehrung zu versehen.

§ 18 InkrafttretenDiese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Han-delskammer in Kraft. Die „Satzung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main für die Sachkun-deprüfung nach Immobiliardarlehensvermittlungsver-ordnung“ vom 13. Dezember 2017 tritt gleichzeitig außer Kraft. Auf Sachkundeprüfungen, die vor Inkraft-treten der Prüfungsordnung des Satzes 1 begonnen und bei deren Inkrafttreten noch nicht abgeschlos-sen sind, findet ausschließlich die bisherige Satzung im Sinne des Satzes 2 Anwendung.

Industrie- und HandelskammerFrankfurt am Main, 20. Juni 2018

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

IHK WirtschaftsForum 07|08.1864

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Satzung betreffend die Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main für die Durchführung der Prüfung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer Frankfurt am Main hat am 20. Juni 2018 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskam-mern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), das zu-letzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, in Verbindung mit § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) in der Bekannt-machung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757) geändert worden ist, sowie i. V. mit der Anordnung zur Bestimmung der zuständi-gen Stelle für die Abnahme der Prüfung zum Nach-weis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiver-käuflichen Arzneimitteln vom 27. Juni 1979 (GVBl. Teil I, Nr. 14 vom 9. Juli 1979) sowie in Verbindung mit der Verordnung über den Nachweis der Sachkennt-nis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimit-teln vom 20. Juni 1978 (BGBl. I S. 753), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2044) – nachfolgend AMSachKV ge-nannt –, folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Nachweis der SachkenntnisDer Nachweis der Sachkenntnis für den Einzelhan-del außerhalb von Apotheken mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arznei-mittelgesetzes, die zum Verkehr außerhalb der Apo-theken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimit-tel), kann durch eine Prüfung nach den §§ 2 bis 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkennt-nis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimit-teln (AMSachKV) erbracht werden.

§ 2 Örtliche Zuständigkeit(1) Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für die Sachkenntnis-prüfungen von Prüfungsbewerbern, deren Beschäf-tigungsort, Aus- oder Fortbildungsstätte oder ge-wöhnlicher Aufenthalt in ihrem Bezirk liegt oder zuletzt gelegen hat.(2) Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ist weiter zuständig für Prüfungsbewerber aus den Bezirken anderer IHKs, mit denen sie eine Vereinba-rung zur Übertragung der Zuständigkeit getroffen hat.

§ 3 Errichtung und Tätigkeit des Prüfungsaus-schusses(1) Für die Abnahme der Prüfung errichtet die Indus-trie- und Handelskammer Frankfurt am Main als zu-ständige Stelle einen Prüfungsausschuss oder mehrere Prüfungsausschüsse. Sie kann gemeinsame Prüfungs-ausschüsse mit anderen IHKs errichten. (2) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Die Mitglieder müs-sen für die Prüfung sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Zusammenset-zung der Prüfungsausschüsse erfolgt entsprechend § 2 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.(3) Die IHK beruft die Mitglieder des Ausschusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren.

(4) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Ausschüs-se erhalten auf Antrag eine Entschädigung entspre-chend des Abschnitts 4 der Vorschriften des Justiz-vergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) in der jeweils geltenden Fassung, ausgenommen dessen § 17.

§ 4 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung(1) Die IHK bestimmt den Prüfungsausschuss, Ort und Zeitpunkt der Prüfung und gibt die Prüfungster-mine und Anmeldefristen in geeigneter Form recht-zeitig bekannt. (2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vor-gegebenen Form.

§ 5 BelehrungDie Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die in der Prüfung zu erreichende Gesamtpunktzahl, die Art der zugelassenen Hilfsmittel und die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstö-ßen zu belehren.

§ 6 Täuschungshandlungen und Ordnungsver-stöße(1) Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen.(2) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, ins-besondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt wer-den. In diesen Fällen kann die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden, wenn die Täu-schung innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung festgestellt wird.

§ 7 Rücktritt, Nichtteilnahme(1) Der Prüfungsbewerber kann nach der Anmel-dung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Er-klärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.(2) Tritt der Prüfungsbewerber nach Beginn der Prü-fung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorlie-gen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prü-fungsausschuss.

§ 8 PrüfungsanforderungenDie Prüfungsanforderungen ergeben sich im Einzelnen aus den in § 4 AMSachKV festgelegten Prüfungsge-bieten. Dazu gehört auch die Kenntnis der in freiver-käuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien (Arzneidrogen).

§ 9 Durchführung und Bewertung der Prüfung(1) Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfungs-teilnehmer haben sich auf Verlangen über ihre Per-son auszuweisen.

(2) Die Prüfung erfolgt in elektronischer Form. In be-gründeten Ausnahmefällen oder bei technischem De-fekt kann die IHK anstelle der elektronischen Form dem Prüfling auch einen Fragebogen in Papierform zur Verfügung stellen.(3) Die Prüfungsdauer soll in der Regel insgesamt 75 Minuten betragen.(4) Die Prüfungsleistung ist mit Punkten zu bewer-ten. Die Prüfung ist bestanden, wenn 50 Prozent der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt werden.(5) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei der Prü-fung.(6) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die aus-nahmsweise Zulassung von Personen, die an der Prü-fung nicht beteiligt sind, entscheidet die IHK.

§ 10 Feststellung und Bekanntgabe des Prü-fungsergebnisses(1) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest. (2) Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungs-teilnehmer ein Zeugnis nach dem Muster der Anla-ge der AMSachKV. (3) Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prü-fungsteilnehmer einen schriftlichen Bescheid. Auf die Vorschriften über die Wiederholungsprüfung in § 11 ist hinzuweisen.

§ 11 Wiederholung der PrüfungEine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wie-derholt werden.

§ 12 NiederschriftÜber die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 13 Aufbewahrungsfristen(1) Nach Abschluss der Prüfung ist das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren. Die schrift-lichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Nieder-schriften gem. § 12 zehn Jahre aufzubewahren. Wei-tere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren. (2) Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.(3) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch er-folgen.

§ 14 InkrafttretenDie Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Frankfurt am Main in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung vom 25. April 2013 außer Kraft.

Frankfurt am Main, 20. Juni 2018Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias GräßlePräsident Hauptgeschäftsführer

IHK WirtschaftsForum 07|08.18 65

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