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Mikrobiologie von Kosmetika - Qualitätsmanagement und technische Anforderungen im mikrobiologischen Laboratorium Seite 1 von 36 Mikrobiologie von Kosmetika - Qualitätsmanagement und technische Anforderungen im mikrobiologischen Laboratorium Das Dokument wurde uns freundlicherweise von Herrn Olaf Böhmer, SGS Germany GmbH zur Verfügung gestellt. Stand 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Ablauf einer Prüfung 6 2.1 Beispielhafter Ablauf einer Probenahme 6 2.3 Beispielhafter Ablauf der Analytik 6 3 Technische Anforderungen an Laboratorien 6 3.1 Personal 7 3.1.1 Anforderungen an die Qualifikation 7 3.1.2 Schulung 7 3.1.3 Personalhygiene 8 3.1.4 Sicherheit im mikrobiologischen Labor 8 3.2 Räumlichkeiten und Umgebung 9 3.2.1 Generelle Anforderungen 10 3.2.2 Umgebungsbedingungen 10 3.2.3 Hygieneüberwachung 11 3.3 Einrichtungen / Geräte 12 3.3.1 Wartungsplan, Gerätelisten- und bücher 12 3.3.2 Überprüfungsmaßnahmen und Fristen 13 3.4 Prüfverfahren 15 3.4.1 Auswahl von Prüfverfahren 16 3.4.2 Eignung der Prüfverfahren 17 3.4.3 Verifizierung von genormten Prüfverfahren 18 3.4.4 Validierung von Prüfverfahren 18 3.4.5 Messunsicherheiten 18 3.5 Referenzmaterialien und Referenzkulturen 20 3.5.1 Referenznormale 20 3.5.2 Referenzmaterialien 20 3.5.3 Referenzkulturen 20 3.6 Kulturmedien 27 3.6.1 Allgemeines 27 3.6.2 Wareneingangskontrolle 28

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Mikrobiologie von Kosmetika - Qualitätsmanagement und technische Anforderungen im mikrobiologischen Laboratorium Das Dokument wurde uns freundlicherweise von Herrn Olaf Böhmer, SGS Germany GmbH zur Verfügung gestellt.

Stand 2016

Inhaltsverzeichnis

1  Einleitung 2 

2  Ablauf einer Prüfung 6

2.1  Beispielhafter Ablauf einer Probenahme 6 

2.3  Beispielhafter Ablauf der Analytik 6 

3  Technische Anforderungen an Laboratorien 6 

3.1  Personal 7 3.1.1  Anforderungen an die Qualifikation 7 3.1.2  Schulung 7 3.1.3  Personalhygiene 8 3.1.4  Sicherheit im mikrobiologischen Labor 8 

3.2  Räumlichkeiten und Umgebung 9 3.2.1  Generelle Anforderungen 10 3.2.2  Umgebungsbedingungen 10 3.2.3  Hygieneüberwachung 11 

3.3  Einrichtungen / Geräte 12 3.3.1  Wartungsplan, Gerätelisten- und bücher 12 3.3.2  Überprüfungsmaßnahmen und Fristen 13 

3.4  Prüfverfahren 15 3.4.1  Auswahl von Prüfverfahren 16 3.4.2  Eignung der Prüfverfahren 17 3.4.3  Verifizierung von genormten Prüfverfahren 18 3.4.4  Validierung von Prüfverfahren 18 3.4.5  Messunsicherheiten 18 

3.5  Referenzmaterialien und Referenzkulturen 20 3.5.1  Referenznormale 20 3.5.2  Referenzmaterialien 20 3.5.3  Referenzkulturen 20 

3.6  Kulturmedien 27 3.6.1  Allgemeines 27 3.6.2  Wareneingangskontrolle 28 

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3.6.3  Qualitätsprüfung im Labor 28 

3.7  Probenahme, Probenkennzeichnung, Probenmanagement 30 3.7.1  Probenahmepläne 30 3.7.2  Probenahme 30 3.7.3  Transport 30 3.7.4  Probenannahme und –registrierung 31 3.7.5  Zwischenlagerung 31 3.7.6  Entnahme von Teilproben zur Untersuchung 31 3.7.7  Lagerung / Entsorgung von Proben nach der Untersuchung 31 

3.8  Sicherung der Qualität von Prüfergebnissen 32 3.8.1  Interne Qualitätskontrolle 32 3.8.2  Externe Qualitätsbewertung (Eignungsprüfung) 32 

3.9  Ergebnisberichte 34 3.9.1  Formale Gestaltung von Ergebnisberichten 34 3.9.2  Angabe mikrobiologischer Ergebnisse 34 3.9.3  Bewertung mikrobiologischer Ergebnisse 35 

4  Quellenverzeichnis 36 

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1 Einleitung

Mit der Verordnung (EG) 1223/2009 vom 30.09.2009 (1) über kosmetische Mittel wurde die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG weiterentwickelt und zur Vereinheitlichung in eine Verordnung überführt. Die neuen Regelungen dienen einer besseren Sicherheit und einem höheren Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Sicherheit kosmetischer Mittel schließt auch die mikrobiologische Qualität mit ein. Um die Erfüllung der Anforderungen prüfen zu können, sind kompetente Prüflaboratorien erforderlich: Betriebslabore, Labore der Überwachungsbehörden und unabhängige Prüflaboratorien. Die Anforderungen an die mikrobiologische Qualität von kosmetischen Mitteln und an die Kompetenz der prüfenden Labore ergeben sich dabei beispielsweise aus folgenden Erwägungsgründen und Artikeln der Verordnung: ● Erwägungsgrund (9): Die kosmetischen Mittel sollten bei normalem oder vernünftigerweise

voraussehbarem Gebrauch sicher sein. Insbesondere darf dabei eine Nutzen-Risiko- Abwägung kein Risiko für die menschliche Gesundheit rechtfertigen.

➢ Dies schließt die Forderung nach mikrobiologischer Sicherheit ein

● Erwägungsgrund (16): Damit die Sicherheit von in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel gewährleistet ist, müssen sie nach guter Herstellungspraxis hergestellt werden.

● Erwägungsgrund (19): Es sollte genau festgelegt werden, welche Angaben für die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten sind. Diese Angaben sollten alle notwendigen Hinweise über Identität, Qualität, Sicherheit für die menschliche Gesundheit und die angepriesenen Wirkungen des kosmetischen Mittels umfassen. Insbesondere sollte diese Produktinformation einen Sicherheitsbericht für das kosmetische Mittel enthalten, in dem belegt wird, dass eine Sicherheitsbewertung durchgeführt worden ist.

➢ Inhalte der Sicherheitsbewertung in Anhang 1 der Verordnung sind u.a. Angaben zur mikrobiologischen Qualität, Spezifikationen, Ergebnisse von Keimbelastungstests

➢ Mikrobiologische Qualität: die mikrobiologischen Spezifikationen der Stoffe oder Gemische und des kosmetischen Mittels. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen kosmetische Mittel, die in der Nähe der Augen, auf Schleimhäuten im Allgemeinen, auf geschädigter Haut, bei Kindern im Alter von weniger als drei Jahren, bei älteren Menschen und Menschen mit eingeschränkter Immunantwort angewendet werden.

● Erwägungsgrund (20): Um die einheitliche Anwendung und Kontrolle der Einschränkungen für Stoffe zu gewährleisten, sollten Probenahme und Analyse auf reproduzierbare und genormte Weise ausgeführt werden

● Artikel 1 - Gegenstand und Zielsetzung: Mit dieser Verordnung werden Regeln aufgestellt, die jedes auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel erfüllen muss, um das Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

● Artikel 3 – Sicherheit: Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei

normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein.

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● Artikel 8 - Gute Herstellungspraxis: ➢ (1) Die Herstellung kosmetischer Mittel erfolgt im Einklang mit der guten

Herstellungspraxis, um die Erreichung der Zielsetzungen von Artikel 1 zu gewährleisten.

➢ (2) Die Einhaltung der guten Herstellungspraxis wird vermutet, wenn die Herstellung gemäß den einschlägigen harmonisierten Normen erfolgt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.

● Artikel 10 Sicherheitsbewertung: ➢ (1) Zum Nachweis der Konformität des kosmetischen Mittels mit Artikel 3 stellt die

verantwortliche Person vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels sicher, dass das kosmetische Mittel eine Sicherheitsbewertung auf der Grundlage der maßgeblichen Informationen durchlaufen hat und ein Sicherheitsbericht für das kosmetische Mittel gemäß Anhang I erstellt worden ist.

● Artikel 11 Produktinformationsdatei ➢ (2c) Die PID enthält eine Beschreibung der Herstellungsmethode und eine Erklärung

zur Einhaltung der in Artikel 8 genannten guten Herstellungspraxis. ● Artikel 12 Probenahme und Analyse:

➢ (1) Die Probenahme und Analyse kosmetischer Mittel müssen zuverlässig und reproduzierbar erfolgen.

➢ (2) In Ermangelung anwendbarer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft wird die Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit vermutet, wenn die verwendete Methode den einschlägigen harmonisierten Normen entspricht, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.

Die erste für die mikrobiologische Qualität relevante und im Amtsblatt veröffentlichte Norm mit spezifischen Anforderungen ist die DIN EN ISO 22716 – Kosmetik-GMP(2). Diese ist somit im Rahmen der Kosmetik-VO verbindlich anzuwenden und enthält im Abschnitt 9 Anforderungen an das Qualitätsprüflabor: ● Kurzbeschreibung – Prinzipien/Verantwortlichkeiten ● Prüfverfahren ● Annahmekriterien ● Ergebnisse ● Nicht spezifikationsgemäße Ergebnisse ● Reagenzien, Lösungen, Bezugsnormale, Nährböden ● Probenahme ● Probenaufbewahrung Spezifische Anforderungen an die Durchführung der mikrobiologischen Analytik von kosmetischen Produkten sind darüber hinaus in der DIN EN ISO 21148 - Kosmetik - Mikrobiologie - Allgemeine Anleitungen zur mikrobiologischen Untersuchung(3) enthalten. Dies umfasst Anforderungen an: ● Arbeitsräume ● Geräte

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● Mikroorganismenstämme ● Personal ● Vorbereitung von Geräten und Glasgeräten ● Herstellung und Sterilisation von Nährmedien und Reagenzien ● Laborproben ● Angabe der Ergebnisse ● Neutralisierung der antimikrobiellen Eigenschaften des Produktes Anmerkung: zusätzlich zur DIN EN ISO 21148 kann auch die DIN EN ISO 7218:2007 - Mikrobiologie von Lebensmitteln und Futtermitteln – Allgemeine Anforderungen und Leitlinien für mikrobiologische Untersuchungen(20) als Quelle herangezogen werden. Diese Norm beschreibt die Anforderungen in vielen Punkten detaillierter und hilfreicher. Die übergreifende Norm für Prüflaboratorien ist die DIN EN ISO 17025 - Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien(4), die als Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien in den verschiedensten Fachgebieten der Analytik dient. Die Norm ist stark auf unabhängige Prüflaboratorien ausgerichtet. Der Teil B der Norm – Technische Anforderungen – mit Anforderungen zu den nachfolgenden Punkten ist jedoch auch für Betriebslaboratorien durchaus anwendbar. ● Personal ● Räumlichkeiten und Umgebungsbedingungen ● Prüfverfahren ● Einrichtungen ● Messtechnische Rückführung ● Probenahme ● Handhabung von Prüfgegenständen ● Sicherung der Qualität ● Prüfberichte

Da diese Norm übergreifend und sehr allgemein gehalten ist, wurde von EURACHEM das Dokument „Accreditation for microbiological Laboratories“(5) herausgeben, um die Anforderungen der DIN EN ISO 17025 spezifisch für mikrobiologische Laboratorien zu definieren.

Die Anforderungen der Normen überschneiden sich erkennbar in vielen Punkten. Die Abfolge dieser Punkte ist nicht prozessorientiert. Daher können bei einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen in die Praxis mehrere Punkte der Norm oder mehrere Normen betroffen sein.

Im Folgenden werden Punkte, die aus Sicht des mikrobiologischen Labors besonders relevant sind, dargestellt. Der Bezug zu einem oder mehreren Abschnitten der Norm(en) wird jeweils angegeben.

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2 Ablauf einer Prüfung

Einleitend werden beispielhafte Abläufe für die Durchführung von mikrobiologischen Analysen als spezielle Abläufe für Probenahme(6) und die eigentliche Analytik dargestellt(6).

Relevante Einflüsse auf die Prüfergebnisse werden in den Diagrammen als Einfluss dargestellt und Punkte, an denen Anforderungen aus der Norm bestehen, werden in den nachfolgenden Kapiteln näher behandelt.

2.1 Beispielhafter Ablauf einer Probenahme

2.3 Beispielhafter Ablauf der Analytik

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3 Technische Anforderungen an Laboratorien

3.1 Personal DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 5.2 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 6 DIN EN ISO 22716 – Abschnitt 3

3.1.1 Anforderungen an die Qualifikation

Der technische Leiter (Laborleiter) sollte über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen, der eine mikrobiologische Ausbildung einschließt. Aber auch erfahrene Labormitarbeiter mit einer entsprechenden Erweiterung der Qualifikation durch z.B. Tages- oder Blockkurse können diese Aufgaben übernehmen.

Der effektive Betrieb eines Laboratoriums erfordert eine Reihe von verschiedenen Tätigkeiten, für die Mitarbeiter mit unterschiedlicher Qualifikation und Ausbildung benötigt werden. Die Schritte der Untersuchung von Proben werden in Prüfgruppen aufgeteilt, sodass das Niveau der Kenntnisse oder der Ausbildung für die Arbeit in diesen Gruppen bestimmt werden kann.

Dabei kann folgendes empfohlene Schema verwendet werden (6):

Vorbereitende Arbeiten in Bezug auf die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Herstellung und Verteilung von Nährmedien, Laborhygiene und Probenvorbereitung = Laborhilfspersonal: keine offizielle Qualifikation erforderlich, Qualifizierung durch internes Training am Arbeitsplatz. Die Arbeitsaufgaben von entsprechend (intern) ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern können auf einfache Arbeiten ausgeweitet werden, wie das Be- oder Umimpfen von Röhrchen oder Agarplatten.

Routineuntersuchungen und Nährmedienherstellung gemäß Standardvorschriften: grundlegende technische Qualifikation oder Absolvierung einer dementsprechenden Ausbildung ist erforderlich. Auszubildende müssen von einem qualifizierten Mitarbeiter beaufsichtigt werden.

Komplizierte Analysen, eigenständiges Arbeiten, Überwachen von Auszubildenden: hier sind Mitarbeiter mit vollständiger technischer Qualifikation/Ausbildung erforderlich.

Interpretation von Ergebnissen: Mitarbeiter mit vollständiger technischer Qualifikation/Ausbildung, die über einen definierten Zeitraum (z. B. 3 Jahre) an praktischer Erfahrung in der Untersuchung von Kosmetika verfügen.

Personaldokumentation:um die Zuordnung der Mitarbeiter festzulegen und dem Mitarbeiter seine Aufgaben und Kompetenzen klar darzulegen, ist eine Personaldokumentation erforderlich. Die entsprechenden Dokumente sollten mit dem Mitarbeiter besprochen und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Allgemeine Stellenbeschreibung: Definition der Anforderungen an die Qualifikation zur Besetzung der Stelle (z. B. Ausbildung, Erfahrung), Darstellung des Vorgesetztenverhältnisses, Stellvertretungsregelungen, Auflistung der Aufgabenbereiche und der Kompetenzen, ggf. (befristete) Sonderkompetenzen (z. B. Beurteilung von Ergebnissen).

Mitarbeiterspezifische Aufgabenbeschreibung: für welche Analysen(-schritte) ist der Mitarbeiter zuständig bzw. befugt. Zuordnung weiterer Aufgaben z. B. in der Qualitätssicherung oder Geräteverantwortlichkeiten.

3.1.2 Schulung

Die Laborleitung ermittelt für alle Mitarbeiter regelmäßig den Bedarf an Weiterbildung und erstellt dazu einen Schulungsplan, der freigegeben und verfolgt wird.

Schulungen erfolgen intern und extern, z.B. ● Einarbeitung am Arbeitsplatz (bei neuen Mitarbeitern oder Versetzungen) ● Teilnahme an Seminaren, Messen, Workshops ● Bereitstellung von Fachliteratur etc.

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Für jeden Mitarbeiter wird ein Aus- und Fortbildungsnachweis geführt. Dies kann in einer mitarbeiterbezogenen Fortbildungsakte sowohl in Papierform, als auch in einer EDV-Datei erfolgen.

Die Nachweisführung beginnt mit der Dokumentation der Einarbeitung am Arbeitsplatz.

Fortbildungen werden durch interne Schulungsprotokolle oder die Teilnahmezertifikate für externe Seminare dokumentiert.

Der Erfolg von Fortbildungen wird überprüft. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

● Prüfungszeugnis, wenn eine Prüfung Bestandteil der Fortbildung ist ● Bei Einarbeitungen oder Fortbildungen zu Methoden: z.B. anschließende Teilnahme an einem

Ringversuch oder Vergleichsprüfung mit einem erfahrenen Mitarbeiter ● Besprechung des Fortbildungsinhaltes mit dem Vorgesetzten ● Multiple-Choice-Tests zu Schulungsinhalten

3.1.3 Personalhygiene

Im Bereich der Personalhygiene im Labor sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Kontamination von Proben, Kulturen und Medien zu vermeiden, aber auch zum Schutz des Personals vor Infektionen. Dies könnten z.B. folgende Maßnahmen sein (die Aufzählung muss nicht abschließend sein): ● Tragen von Labor-Kleidung, die hell, sauber und in gutem Zustand ist. Diese Kleidung darf

nicht außerhalb des Arbeitsbereiches getragen werden. ● Fingernägel sauber, gut gepflegt und vorzugsweise kurz halten. ● Waschen und ggf. desinfizieren der Hände vor und nach mikrobiologischen Arbeiten sowie

sofort nach dem Besuch der Toiletten. Verwendung von Einweg-Handtüchern. ● Verbot von Rauchen, Trinken oder Essen in den Laboren. ● Keine Lebensmittel für den persönlichen Verbrauch in Labor-Kühlschränken lagern. ● Besondere Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden bei Personen mit Infektionen oder

Krankheiten, welche zu einer Kontamination von Proben mit Mikroorganismen und somit zu invaliden Ergebnissen führen könnten.

3.1.4 Sicherheit im mikrobiologischen Labor

Die Sicherheit im mikrobiologischen Labor zu gewährleisten ist eine Anforderung an die Laborleitung, die dabei eine Reihe von Rechtsvorschriften und Normen zu beachten hat. Bezogen auf den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind hier insbesondere die Biostoff-Verordnung (BioStoffV) (8) und die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) (9), sowie das Infektionsschutzgesetz (IFSG) (7) zu erwähnen. Biologische Arbeitsstoffe im Sinne der Biostoff-Verordnung sind u.a. Mikroorganismen (Bakterien, Pilze), die durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung oder sensibilisierende Wirkung die Gesundheit schädigen können. Tätigkeiten im Sinne der VO sind u.a. das Verwenden von biologischen Arbeitsstoffen (Isolieren, Vermehren, Entsorgen) und die beruflicheTätigkeit, bei der mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird oder diese freigesetzt werden können. Biologische Arbeitsstoffe sind in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt, wobei bei der mikrobiologischen Untersuchung von Kosmetika üblicherweise die Risikogruppen 1 und 2 relevant

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sind: ● Risikogruppe 1: biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim

Menschen eine Krankheit verursachen . ● Risikogruppe 2: biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit hervorrufen können und eine

Gefahr für die Beschäftigten darstellen könnten. Eine Verbreitung ist unwahrscheinlich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.

Für die Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen gelten die TRBA 460 (Pilze) und die TRBA 466 (Bakterien). Die spezifischen Mikroorganismen (siehe auch 3.3), auf deren An-/Abwesenheit Kosmetika geprüft werden müssen, fallen alle unter die Risikogruppe 2. Für den Umgang mit diesen Krankheitserregern benötigt das Labor eine Person mit der entsprechenden Erlaubnis nach § 44 IFSG. Für die Genehmigung gelten gemäß § 47 folgende Voraussetzungen an die Qualifikation dieser Person:

● abgeschlossenes Studium der Medizin, Pharmazie oder Fachhochschul- oder

Universitätsstudium mit mikrobiologischem Inhalt ● und: mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer

Person mit Erlaubnis Das Labor hat die Arbeit mit Krankheitserregern vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeiten der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) anzuzeigen (§49) und bei wesentlichen Veränderungen (Räume, Einrichtung, Entsorgung, Umfang der Tätigkeiten) eine Veränderungsanzeige zu machen (§50). Die Laborleitung hat eine Gefährdungsbeurteilung mit Schutzstufenzuordnung durchzuführen und zu dokumentieren. Hinweise dazu gibt die TRBA 400(9). Diese Beurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgen und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen wiederholt werden. Eine Überprüfung muss alle 2 Jahre stattfinden. Auf der Grundlage von Betriebsanweisungen sind Beschäftigte auf Gefährdungen und Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Eine Unterweisung der Beschäftigten hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen und ist jährlich zu wiederholen (Dokumentation mit Unterschrift erforderlich).

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3.2 Räumlichkeiten und Umgebung

DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 5.3 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 3

Für mikrobiologische Laboratorien gilt es in erster Linie, Hygiene zu beachten und Kontaminationen zu vermeiden.

Dieses erfordert persönliche Schutzmaßnahmen und produktbezogene Schutzmaßnahmen.

Diese Schutzmaßnahmen können technischer oder baulicher Art sein, aber auch durch organisatorische Maßnahmen erreicht werden.

3.2.1 Generelle Anforderungen

Das Laboratorium besteht aus den Prüfräumen, in denen spezifische mikrobiologische Prüfungen und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausgeführt werden und den Nebenräumen (z.B. Eingangsbereich, Gänge, Verwaltungsbereich, Sozialräume, Lagerräume etc.).

Es wird als gute Laborpraxis angesehen, wenn getrennte Räumlichkeiten oder eindeutig abgegrenzte Bereiche für die folgenden Tätigkeiten vorhanden sind(5)(3):

● Abgetrennte Sanitär-/Sozialräume für die Belegschaft ● Probeneingang und Probenlagerung unter Berücksichtigung der räumlichen

Gestaltung im Hinblick auf Effizienz ● Probenvorbereitung (alternativ Abzüge, Saugglocken z.B. bei pulverförmigen Proben) ● Untersuchung der Proben einschl. Inkubation ● Abgetrennte Büroarbeitsplätze für Schreibarbeiten ● Lagerung der Referenzorganismen (getrennte (Tief-)Kühlschränke) ● Lagerung von Chemikalien und Glasmaterial ● Herstellung der Medien einschl. Sterilisation ● Überprüfung der Sterilität ● Dekontamination / Entsorgung ● Der Waschbereich (nach Dekontamination) kann ggf. mit anderen Laborbereichen geteilt

werden Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontamination getroffen werden. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

● Laborkonstruktion nach dem Prinzip „kein Weg führt zurück“

● Tätigkeiten unter zeitlicher oder räumlicher Trennung durchführen

3.2.2 Umgebungsbedingungen

In den Prüfräumen müssen geeignete Umgebungsbedingungen herrschen, dabei sind prinzipiell folgende Vorgaben zu beachten (5)(6):

● Ausreichender Platz, sodass die Arbeitsplätze rein und geordnet gehalten werden können (im Einzelfall definiert durch Art der Prüfungen, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Proben etc.). Die Anforderung schließt ausreichend Platz für Ablage- und Abstellflächen ein.

● Temperatur (21-23 °C gelten als angemessen)

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● Helligkeit (Beleuchtung sollte annähernd Tageslicht entsprechen, ggf. notwendiger Sonnenbzw. Blendschutz sollte von Außen angebracht sein).

● Belüftung: Räume sollten gelüftet werden. Während der Arbeit müssen Fenster jedoch geschlossen bleiben. Belüftungssyteme sollten Staubfilter enthalten, die regelmäßig gewartet werden.

● Geeignete Möbel/Einrichtungen

o Glatte, leicht zu reinigende Oberflächen, die beständig gegen verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind

o Arbeitstische mit einer Randwulst

o Steckdosen oberhalb der Arbeitsfläche, getrennte Stromkreise

o Keine offenen Rohrleitungen über den Arbeitsflächen

o Separate Handwaschbecken, möglichst ohne Handbedienung

o Fugenfreie, abgerundete Wand-Boden-Verbindungen

o (…)

3.2.3 Hygieneüberwachung

Die Umgebungsbedingungen werden insbesondere mit Blick auf die Hygiene überwacht und bewertet:

Reinigungs-/Hygieneplan Was ist zu reinigen/desinfizieren? Verfahren? Mit welchem Mittel in welcher Konzentration? Durch wen? Wie häufig?

Der Hygieneplan sollte auch Maßnahmen zum Umgang mit verschütteten Materialien enthalten.

Anweisungen zur persönlichen Hygiene sind ebenfalls zu berücksichtigen: z.B. Laborkleidung ist beim Verlassen des Prüfbereiches abzulegen, Anweisung zur Reinigung und Desinfektion der Hände, Hautschutzplan etc.

Einsatz von Luftplatten z. B. 1 x wöchentlich Sedimentationsplatten nach ISO 7218, Öffnungszeit 15 Minuten, erlaubte Belastung max. 15 KBE pro Platte, Festlegung von Maßnahmen bei Überschreitung.

Abklatschproben von Oberflächen z. B. 1 x wöchentlich bis 1 x monatlich von den Arbeitsflächen nach Reinigung und Desinfektion, erlaubte Belastung max. 30 KBE / 25 cm², Festlegung von Maßnahmen bei Überschreitung.

Weitere Hygienekontrollen können methodenspezifisch erforderlich sein: z. B. Handabklatschproben bei Sterilitätsprüfungen, Prüfungen der Sterilwerkbänke mit geringeren Toleranzen

Die Festlegung von Grenzwerten und Toleranzen muss in Verantwortung des Laboratoriums unter Berücksichtigung der zu untersuchenden Proben und der verwendeten Methoden erfolgen.

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3.3 Einrichtungen / Geräte

DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 5.5 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 4

3.3.1 Wartungsplan, Gerätelisten und -bücher

Als Teil des QM-Systems wird von einem Laboratorium ein dokumentiertes Programm zur Wartung, Kalibrierung und Leistungsverifizierung für Geräte gefordert.

Aufmerksamkeit sollte einer möglichen Kreuzkontamination gelten, die durch den Einsatz der Geräte entstehen kann, z.B.:

● Einwegmaterial sollte sauber und ggf. steril sein. ● Wiederverwendete Glasgeräte sollten sorgfältig gereinigt und ggf. sterilisiert werden. ● Im Idealfall sollte ein separater Autoklav zur Dekontamination zur Verfügung stehen. Ist

nur ein Autoklav für die Nährmedienzubereitung und Dekontamination vorhanden, sind Dekontaminations- und Sterilisationsbetrieb zu trennen und es muss eine dokumentierte Reinigungsanweisung (innen und außen) für den Autoklav vorliegen.

Vor dem ersten Gebrauch, sowie nach Wiederinbetriebnahme (z.B. nach einer Reparatur) müssen die Geräte überprüft werden.

Die Geräte dürfen nur von befugtem Personal bedient werden.

Es muss ein Verfahren erstellt werden, um fehlerhafte Geräte außer Betrieb zu nehmen und deren unbeabsichtigte Verwendung zu verhindern.

Wartungen und Kalibrierungen notwendiger Geräte haben in geplanten, festgelegten Abständen zu erfolgen. Dazu wird ein umfassendes Wartungsprogramm erstellt. Dies umfasst:

● Erstellen einer Liste aller relevanten Geräte ● Festlegung der Überwachungsmaßnahmen und –intervalle ● Festlegung der Kalibriermaßnahmen und –intervalle ● Festlegung von tolerierbaren Grenzwerten ● Festlegung von Wartungsintervallen ● Benennung eines Geräteverantwortlichen/Stellvertreter

Der Wartungsplan wird ergänzt durch gerätespezifische Kontrollblätter, auf denen die Ergebnisse der festgelegten Kontrollen dokumentiert und bewertet werden. Je nach Geräteart oder –system können diese Kontrollen auch durch Online-Datenaufzeichnung dokumentiert werden, z.B. bei der Überwachung der Brut- und Kühlräume.

Zu jedem Gerät wird zudem ein allgemeines Gerätebuch angelegt. Darin werden z.B. Bedienungsanleitungen oder die Wartungsprotokolle von Servicefirmen abgelegt, aber auch besondere Vorkommnisse wie Defekte und Reparaturen dokumentiert.

Das Deckblatt zu diesem Gerätebuch sollte alle relevanten Informationen zum jeweiligen Gerät enthalten, z.B.

● Geräte/Typbezeichnung ● Hersteller ● Seriennummer ● Datum der Inbetriebnahme ● Verwendung, Messbereich, Genauigkeit

● Softwareversion(en) ● Überwachung ● Geräteverantwortliche ● (…)

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3.3.2 Überprüfungsmaßnahmen und Fristen

Hilfestellung zur Festlegung dieser Maßnahmen und Fristen sind im Eurachem-Guide(5) sowie in der Leitlinie 71 SD 4 0027(10)zu finden, die die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) herausgegeben hat. Hier finden sich Festlegungen für in der Mikrobiologie verwendete Geräte.

In diesen Anforderungskatalogen sind keine Toleranzen für akzeptierte Abweichungen vom Sollwert definiert. Diese Toleranzen muss das Labor im eigenen fachlichen Ermessen festlegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die festgelegten Toleranzen nicht die Anforderungen der Prüfmethoden überschreiten.

Neben den eigentlichen Geräten, wie z.B. Waagen oder Brutschränke sind auch die dafür vorgesehenen Prüfmittel, wie Prüfgewichte und Thermometer/Datenlogger, in diesen Dokumenten aufgeführt.

Sofern solche (Referenz-)Prüfmittel extern kalibriert werden müssen, gelten unter Umständen besondere Anforderungen an Umfang und Dokumentation der Kalibrierung. Diese Anforderungen sind im DAkkS-Merkblatt 71 SD 0 005(11) beschrieben. Auch wenn das Merkblatt formal nur im Rahmen von Akkreditierungsverfahren Anwendung findet, ist es aus QM-Sicht sinnvoll, Kalibrierungen nach diesen Regeln durchzuführen bzw. zu beauftragen.

In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft die Anforderungen gemäß DAkkS-Leitlinie 71 SD 4 0027(10) für einige in der Mikrobiologie typisch verwendete Geräte aufgeführt:

Geräteart/Objekt Kalibrierungs-/ Überwachungs- maßnahme

Frist

Waagen Nivellierung, Nullpunktabgleich, externes Prüfgewicht, ggf. geräteinterner Abgleich Bei starker Temperaturveränderung (>5°C ) und 0,1mg Skalierung Bei Erschütterungen u.ä. Interne Rückführung: Mehrpunktüberprüfung mit extern rückgeführtem Gewichtssatz

nutzungstäglich wdh. wdh. jährlich

Kalibriergewichte

Bezugsnormal: Rückführung gemäß 71 SD 0 005

4 Jahre

Prüfgewichte Gebrauchsnormal: Zwischenprüfung, interne Rückführung: Vergleich mit einem extern rückgeführten Prüfgewicht oder unter Zuhilfenahme einer rückgeführten Waage

jährlich

Flüssigkeitsthermometer aus Glas (ohne Min-/Max-Thermometer

Zwischenprüfung, interne Rückführung: Vergleich gegen ein extern rückgeführtes Thermometer, welches eine gleiche oder bessere Auflösung besitzt.

einmalig zu Nutzungsbeginn

Elektronische Thermometer / T-Logger Flüssigkeitsthermometer aus Glas (Min-/Max-Thermometer

Zwischenprüfung, interne Rückführung: Vergleich gegen ein extern rückgeführtes Thermometer, welches eine gleiche oder bessere Auflösung besitzt.

2 Jahre

Geräteart/Objekt Kalibrierungs-/ Überwachungs- Frist

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maßnahme Referenzthermometer Bezugsnormal: Flüssigkeits-

Glasthermometer: Rückführung gemäß 71 SD 0 005 Bezugsnormal: Elektronisches Thermometer/T-Logger: Rückführung gemäß 71 SD 0 005

15 Jahre oder gem. Eichschein 3 Jahre

mechanische Uhren mechanische Zeitmesser

Zwischenprüfung, interne Rückführung: Überprüfung durch Vergleich mit Quarz-(stopp)-uhr oder Funkuhr

jährlich

Kolbenhubpipetten digitale Büretten Dispenser Dilutoren

Interne Rückführung: Prüfung gemäß DIN ISO 8655-1, 7.3 Prüfung durch den Anwender, Bestimmung der systematischen und zufälligen Messabweichung, z. B. mit rückgeführter Waage Zwischenprüfung: Prüfung für das zu messende Volumen

halbjährlich nach längerer Nutzungspause

Volumenmessgeräte aus Glas oder Kunststoff

Zwischenprüfung, interne Rückführung: keine Maßnahmen bei Fertigung gemäß DIN oder bei Vorliegen eines Herstellerzertifikates

entfällt

pH-Messgeräte Zwischenprüfung: Überprüfung innerhalb des kalibrierten Bereiches mit pH-Puffern Interne Rückführung: Überprüfung mit zwei rückgeführten pH-Puffern und Rückmessung mit einem dritten Puffer, die zur Überprüfung verwendeten Puffer müssen den gesamten Arbeitsbereich abdecken.

nutzungstäglich bei nicht erfolgreicher Zwischenprüfung

Wasserbad mit Thermometer

Zwischenprüfung: Ist-Temperaturkontrolle Interne Rückführung: Vergleich der eingestellten und/oder angezeigten Temperatur mit der mit einem rückgeführten Temperatur-Logger oder Min-/Max-Thermometer gemessenen Temperatur für den verwendeten Temperaturbereich

nutzungstäglich jährlich

Kühlschrank/-raum Tiefkühlschrank/-raum Ultratiefkühlschränke

Zwischenprüfung: Ist-Temperaturkontrolle, je nach Nutzungszweck Interne Rückführung: Vergleich der eingestellten und/oder angezeigten Temperatur mit der mit einem rückgeführten Temperatur-Logger oder Min-/Max-Thermometer gemessenen Temperatur für den verwendeten Temperaturbereich

nutzungstäglich bis wöchentlich jährlich

Brutschränke/-räume Inkubatoren

Interne Rückführung: Überprüfung auf Einhaltung des Temperaturbereiches z.B. mittels eines rückgeführten Temperatur-Loggers oder rückgeführten Min-/Max-Thermometers Zusätzlich bei Anaerobbrutschränken: Prüfung der Anaerobbedingungen

kontinuierlich über den Zeitraum der Bebrütung jede Prüfung

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Geräteart/Objekt Kalibrierungs-/ Überwachungs- maßnahme

Frist

Plattengießgeräte Abfüllvolumen, visuell mit geeignetem Volumenmessgerät

halbjährlich

Heißluftsterilisatoren Zwischenprüfung: ● Für Heißluftsterilisatoren geeignete

Indikatoren bzw. T-Schreiber oder T-Logger

● Funktionskontrolle (Sterilkontrolle) mittels Bioindikatoren

je Charge halbjährlich

Autoklaven Zwischenprüfung: ● Für Autoklaven geeignete Indikatoren

bzw. Schreiber für Druck, Temperatur, Zeit

● Funktionskontrolle (Sterilkontrolle) mittels Bioindikatoren

je Charge halbjährlich

Sterilwerkbänke Zwischenprüfung: Mikrobiologische Kontrolle, Luftkeimplatten Sedimentation gemäß DIN EN ISO 7218

wöchentlich

Luftkeimsammler Überprüfung des Ansaugvolumens/Zeiteinheit

jährlich

Spiralplater Zwischenprüfung: Dispensiervolumen prüfen Je nach Modell: Prüfung auf Verschleppung (z.B. durch Blindproben)

monatlich Festlegung durch das Labor bzw. Empfehlung des Herstellers

Koloniezählgeräte Zwischenprüfung: Plausibilitätscheck nutzungstäglich Arbeitsräume Mikrobiologie

Zwischenprüfung: Luftkeimmessung gemäß DIN EN ISO 7218 oder vergleichbare Methode (z.B. Sterilkontrolle)

wöchentlich

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Mikrobiologie von Kosmetika - Qualitätsmanagement und technische Anforderungen im mikrobiologischen Laboratorium Seite 16 von 36

3.4 Prüfverfahren

DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 5.4 DIN EN ISO 22716 – Abschnitt 9.2 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 12

3.4.1 Auswahl von Prüfverfahren

Ein Labor kann prinzipiell jede Art von amtlichen, nationalen und internationalen normierten und standardisierten Prüfvorschriften sowie eigenentwickelte Prüfmethoden (Hausverfahren) anwenden. Die Methoden müssen validiert bzw. verifiziert sein. Das Labor muss gewährleisten, dass jedes einzelne Prüfverfahren für den jeweiligen Anwendungszweck geeignet ist(2,3,4).

Aufgrund des aktuellen Standes der Normung bietet es sich an, die nachfolgend aufgeführten Norm-Verfahren in der jeweils gültigen Fassung für die mikrobiologische Prüfung von Kosmetika zu verwenden und diese ggf. an die eigenen Anforderungen anzupassen.

Norm Titel

DIN EN ISO29621 Kosmetische Mittel - Mikrobiologie - Leitlinien für die Risikobewertung und Identifikation von mikrobiologisch risikoarmen Produkten

DIN EN ISO 21148 = BVL K 84.00-30

Kosmetik - Mikrobiologie - Allgemeine Anleitungen zur mikrobiologischen Untersuchung

DIN EN ISO 21149 Kosmetik - Mikrobiologie - Zählung und Nachweis von aeroben mesophilen Bakterien

DIN EN ISO 16212 Kosmetik - Mikrobiologie - Zählung von Hefen und Schimmelpilzen

DIN EN ISO 18415 Kosmetik - Mikrobiologie - Nachweis von spezifizierten und nichtspezifizierten Mikroorganismen

DIN EN ISO 18416 Kosmetik - Mikrobiologie - Nachweis von Candida albicans

DIN EN ISO 21150 Kosmetik - Mikrobiologie - Nachweis von Escherichia coli

DIN EN ISO 22717 Kosmetik - Mikrobiologie - Nachweis von Pseudomonas aeruginosa

DIN EN ISO 22718 Kosmetik - Mikrobiologie - Nachweis von Staphylococcus aureus

DIN EN ISO 17516 Kosmetik - Mikrobiologie - Mikrobiologische Grenzwerte

DIN EN ISO 11930 Kosmetische Mittel - Mikrobiologie - Bewertung des antimikrobiellen Schutzes eines kosmetischen Produktes

ISO/PRF TR 19838 Leitfaden für die Anwendung der ISO-Normen zur Mikrobiologie von kosmetischen Mitteln

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Die nachfolgende Übersicht aus der ISO/PRF TR 19838 stellt den Zusammenhang bzw. die Beziehung der Normen zueinander nochmals übersichtlich dar.

Anhand der Norm DIN EN ISO 29621 wird zunächst identifiziert, ob und in welchem Umfang mikrobiologische Prüfungen der kosmetischen Produkte erforderlich sind.

Auf die DIN EN ISO 17516 wird in Kapitel 3.10 näher eingegangen.

3.4.2 Eignung der Prüfverfahren

Vor dem Einsatz einer Methode zum Nachweis oder zur Zählung von lebensfähigen Mikroorganismen in kosmetischen Produkten muss die mögliche Hemmung des Wachstums von Mikroorganismen durch das Produkt bzw. dessen Konservierungssystem neutralisiert werden. Die Neutralisierung der antimikrobiellen Eigenschaften des Produkts muss überprüft werden. Zu diesem Zweck sind die Vorgaben der Standard-Methoden anzuwenden. Anmerkung: Je nach Versionsstand der angewendeten Norm wird dieser Schritt als „Validierung/Validation“ (ALT) oder als „Eignungsprüfung/Suitability test“ (NEU) bezeichnet. Ohne eine solche erfolgreich durchgeführte Prüfung sind Laborergebnisse als potentiell falsch negativ oder in der Keimzahl als zu gering anzusehen.

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Prinzipiell wird die Eignungsprüfung durchgeführt, indem das für das Produkt vorgesehene Verdünnungsmedium in An- und Abwesenheit des Produktes mit einer definierten Anzahl Mikroorganismen kontaminiert wird. Anschließend wird die Prüfung auf den weiterführenden Medien gemäß Methode durchgeführt. Durch Vergleich der Ergebnisse der beiden Ansätze kann gemäß den Anforderungen der Norm bewertet werden, ob die Neutralisierung der antimikrobiellen Eigenschaften des Produkts ausreichend ist. Geeignete Verdünnungsmedien und Inaktivierungssubstanzen sind in den Normen genannt. Diese sind jedoch nur informativ und nicht normativ aufgeführt. Andere Medien können verwendet werden, wenn deren Eignung nachgewiesen wurde. Die zu verwendenden Mikroorganismen sind in den Normen genannt. Die aufgeführten Stämme sind als normative Vorgabe anzusehen. Bei Bedarf können jedoch weitere Stämme in die Prüfung mit einbezogen werden.

3.4.3 Verifizierung von genormten Prüfverfahren

Das Labor(personal) muss belegen, dass es die Norm-Verfahren korrekt anwenden kann. Zur vollständigen Verifizierung gehören die folgenden Schritte: ● Festlegung des Anwendungsbereiches für die Methode ● Spezifität und Sensitivität mit Hilfe von Referenzstämmen überprüfen ● Ermittlung der Bestimmungsgrenze (bei quantitativen Methoden) oder Nachweisgrenze (bei

qualitativen Methoden) anhand von definierten Keimgehalten ● Wiederholbarkeit (Präzision) durch Mehrfachmessungen bestimmen ● Richtigkeit durch die Teilnahme an Ringversuchen bestätigen

3.4.4 Validierung von Prüfverfahren

Werden Norm-Verfahren über die in den Normen genannten Variationsmöglichkeiten hinaus modifiziert, müssen weitere Schritte durchgeführt werden um das Verfahren zu validieren. Dies gilt auch bei der Eigenentwicklung von Verfahren.

● Bestimmung der statistischen Übereinstimmung mit Norm-Verfahren ● Bestimmung der „Falsch-Positiv-Rate“ sowie der „Falsch-Negativ-Rate“ bei qualitativen

Verfahren

Detaillierte Angaben und Hilfen zur Verifizierung und Validierung von Verfahren finden sich im Eurachem Guide(5) sowie im „Leitfaden zur Validierung mikrobiologischer Prüfverfahren und zur Abschätzung der Messunsicherheit im Bereich Lebensmittel- und Umweltmikrobiologie“ (12).

3.4.5 Messunsicherheiten

Eine Reihe von Einflüssen bei der Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen führen dazu, dass jedes Ergebnis mit einer Messunsicherheit behaftet ist.

Das Labor sollte sich dessen bewusst sein und Verfahren zur Abschätzung dieser Messunsicherheit einführen.

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Bei Mikroorganismen handelt es sich um lebende Materie, deren Verhalten (Vermehrung, Absterben, Schädigung) nicht zu 100% reproduzierbar ist.

Weitere Einflüsse sind z. B.

● Probenahme ● Inhomogenität der Probe bei der Probenaufarbeitung ● Wägefehler ● Verdünnungs- und Pipettierfehler ● Effektivität der Nährmedien ● Zählfehler ● (…)

Mikrobiologische Untersuchungen fallen üblicherweise in die Kategorie, die eine strenge metrologische und statistisch gesicherte Berechnung der Messunsicherheiten ausschließt (5).

Für die Ermittlung der Messunsicherheit für mikrobiologische Verfahren gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B.:

● Ableitung aus laborinternen Vergleichsversuchen ● Ableitung aus der Wiederfindung bei Ringversuchen ● Ableitung aus der Messung von Referenzmaterialien – Ermittlung der Wiederfindung ● Ableitung gemäß ISO/TS 19036:2012-01(13)

Prinzipiell werden dabei aus einer Reihe von Daten Wiederfindungsraten und deren Mittelwert sowie die Standardabweichung berechnet. Die Standardabweichung wird um den Faktor 2 erweitert. Dadurch erhält man die sogenannte „erweiterte Messunsicherheit“ mit einem statistischen Vertrauensbereich von 95%. Für mikrobiologische Werte sollte diese Unsicherheit in log berechnet werden.

In mikrobiologischen Untersuchungsvorschriften werden häufig zwei Präzisionsangaben aufgenommen: die Wiederholungspräzision (r) und die Vergleichspräzision (R).

Bei den Normen für die mikrobiologische Untersuchung von Kosmetika fehlen diese Daten.

Die nachfolgenden genannten Beispiele zeigen jedoch exemplarisch, zu welchen Unsicherheiten es bei mikrobiologischen Ergebnissen kommen kann, ohne das Werte innerhalb dieser Toleranzen als falsch anzusehen sind, oder dem Labor ein Qualitätsmangel vorzuhalten wäre.

Wiederholpräzision = absolute Differenz zwischen zwei einzelnen, voneinander unabhängigen Ergebnissen, die derselbe Bearbeiter mit demselben Verfahren an identischem Untersuchungsmaterial im selben Labor mit derselben Geräteausstattung innerhalb einer kurzen Zeitspanne erhält.

Anforderung dazu z. B. in LFGB § 64 L 00.00-88/55/57: Ergebnis ± 0,25 log

100.000 KBE/g = log 5 = log 4,75 – 5,25 = 56.000 – 178.000 KBE/g

Vergleichspräzision = absolute Differenz zwischen zwei einzelnen, voneinander unabhängigen Ergebnissen, die verschiedene Bearbeiter mit dem gleichen Verfahren an identischem Untersuchungsmaterial in verschiedenen Laboren mit unterschiedlicher Geräteausstattung erhalten.

Anforderung dazu z. B. in LFBG § 64 L 00.00-88/55/57: Ergebnis ± 0,45 log

100.000 KBE/g = log 5 = log 4,55 – 5,45 = 35.000 – 282.000 KBE/g

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3.5 Referenzmaterialien und Referenzkulturen

DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 5.6.3 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 5 DIN EN ISO 22716 – Abschnitt 9.6

3.5.1 Referenznormale

Kalibrierungen und Messungen werden, wo dieses möglich ist, auf SI-Einheiten (internationales Einheitensystem SI) rückgeführt.

Dies gilt im mikrobiologischen Labor in erster Linie für die Messung von Gewicht (Einwaagen), Volumen (Pipettieren, Verdünnungsreihen), Temperatur (Bebrütung) und Zeit (z.B. Bebrütung, Einwirkzeit).

Hinweise zu Referenzgewichten, Referenzthermometern, Stoppuhren, Kolbenhubpipetten etc. finden sich in den unter 3.3 genannten Dokumenten.

3.5.2 Referenzmaterialien

Referenzmaterialien sind Materialien oder Substanzen, deren Eigenschaften ausreichend homogen und so gut gesichert (und möglichst zertifiziert) sind, dass sie z.B. für eine Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt werden können.

Dies können z.B. Standards für die Kalibrierung eines aw-Messgerätes oder Pufferlösungen für pH-Messgeräte sein.

3.5.3 Referenzkulturen

Referenzkulturen sind erforderlich,

● um die annehmbare Leistungsfähigkeit von Medien (siehe auch 3.6) zu prüfen, ● für die Durchführung von Eignungsprüfungen (3.4.2), ● um Verfahren zu verfizieren/validieren (3.4.3 / 3.4.4), ● und um die laufende Leistungsfähigkeit des Laboratoriums zu begutachten.

Aus diesen Gründen werden für den Umgang mit Referenzkulturen umfassende Anforderungen an das mikrobiologische Laboratorium gestellt.

Der Begriff Referenzkulturen ist ein kollektiver Begriff für Referenzstämme, Referenz-Stammkulturen und Arbeitskulturen, die jeweils wie folgt definiert werden:

Referenzstämme

● müssen aus anerkannten Sammlungen stammen, z.B. DSMZ (Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH)

● müssen mindestens bis zur Ebene der Gattung und Art definiert, beschrieben und katalogisiert sein,

● müssen bei der Anzüchtung auf ihre Reinheit und das Vorhandensein der typischen Eigenschaften geprüft werden (z.B. API, VITEK-AMS, MicroSec, Maldi-TOF)

● dürfen nur zur Herstellung von Referenz-Stammkulturen dienen ● müssen nach Verbrauch oder Unbrauchbarkeit der aus ihnen hergestellten Stammkulturen neu

beschafft werden

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Im Rahmen der mikrobiologischen Prüfung von Kosmetika benötigt ein Labor im Minimum die nachfolgenden Mikroorganismenstämme:

Stammbezeichnung Referenz-Nr. Norm – DIN EN ISO

Pseudomonas aeruginosa ATCC®9027TM

DSM 1128 221149, 18415, 22717, 11930

Staphylococcus aureus ATCC®6538 TM

DSM 799 221149, 18415, 22718, 11930

Escherichia coli ATCC®8739 TM

DSM 1576 221149, 18415 (optional) 21150, 11930

Candida albicans ATCC®10231 TM

DSM 1386 16212, 18416, 11930

Aspgergillus brasiliensis ATCC®16404 TM

DSM 1988 16212 (optional), 11930

Referenz-Stammkulturen

● = Satz von separaten, identischen Kulturen, aus dem Referenzstamm subkultiviert ● werden in ausreichender Zahl (z. B. für 1 Jahr) aus Referenzstämmen hergestellt oder werden

von kommerziellen Anbietern*) beschafft. ● müssen die Merkmale der Referenzstämme haben ● dürfen nur zur Herstellung von Arbeits-/Gebrauchskulturen verwendet werden ● unterliegen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle ● müssen entsprechend den Erfordernissen der Organismen aufbewahrt werden ● aus Referenz-Stammkulturen dürfen keine neuen Referenz-Stammkulturen gewonnen werden

*) Kommerzielle Anbieter sind z.B. Oxoid/Remel (CultiLoops/Quanti Cult) oder Health Protection Agency (Lenticules).

Arbeits- bzw. Gebrauchskulturen

● werden aus Referenz-Stammkulturen hergestellt ● dürfen nicht weiter subkultiviert werden ● müssen bei Ihrer Anzüchtung visuell auf Reinheit und morphologische Merkmale überprüft

werden ● aus Arbeits-/Gebrauchskulturen dürfen keine neuen Gebrauchs- oder Stammkulturen

gewonnen werden

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Das nachfolgende Schema gibt eine Übersicht über den allgemeinen Einsatz von Referenzkulturen:

Die Herstellung bzw. das Überimpfen von Kulturen birgt Gefahren:

● Kontamination ● Selektion von Mutanten ● Verlust stammtypischer Eigenschaften, Änderung des Resistenzverhaltens ● Verwechslung der Stämme beim Überimpfen ● Falsche Beschriftung/Bezeichnung

Referenz- und Stammkulturen müssen bei erstmaliger Anzucht auf Reinheit, Wachstums- und biochemische Eigenschaften geprüft werden.

Stammkulturen müssen regelmäßig überprüft werden z.B. analog zu DIN 58959-6(17).

Die prinzipiellen Vorgehensweisen für die Herstellung einer Referenz-Stammkultur mittels eines Referenzstammes sowie für die Herstellung einer Arbeits- bzw. Gebrauchskultur sind in der DIN EN ISO 11133:2015-01(15) beschrieben (siehe auch nachfolgende Abbildungen).

Umfangreicher und detaillierter sind die Arbeitsschritte in der den DIN EN 12353(16) beschrieben.

Anmerkung: Für die in den Normen beschriebene Langzeit-Lagerung bei -70 °C sind geeignete Kryo-Kits kommerziell erhältlich, z. B. von Mast Diagnostika.

Hinweise zu möglichen Lagerdauern sind in der DIN 58959-6(17) enthalten.

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Jede Phase dieses Ablaufes muss vollständig dokumentiert werden und es sind detaillierte Aufzeichnungen über alle Stadien zu führen. Aus den Aufzeichnungen müssen folgende Informationen ersichtlich sein:

● Umfang der Stammsammlung (Inhaltsverzeichnis) ● Bezeichnung der Stämme ● Herkunft der Stämme ● Datum der Aufnahme in die hauseigene Stammsammlung ● Datum und Ergebnis der Prüfung bei erstmaliger Anzüchtung oder Hinweis auf gesondertes

Dokument ● Intervalle für die Qualitätskontrolle ● Medium für die Anzüchtung ● Ggf. Bedingungen für die Anzüchtung ● Ggf. Hinweise auf ein besonderes Gefährdungspotential ● Ggf. Hinweise auf besondere Lagerungsbedingungen

Herstellung einer Referenz-Stammkultur

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Herstellungsmöglichkeiten für Gebrauchskulturen

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Aufbewahrungszeiten für Stammkulturen von Bakterien

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3.6 Kulturmedien

DIN EN ISO 17025 – Abschnitt 4.6 und 5.6 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 8 DIN EN ISO 22716 – Abschnitt 9.6

3.6.1 Allgemeines

Im mikrobiologischen Labor werden für die Prüfung von Kosmetika flüssige und feste Nährmedien verwendet. Je nach Zubereitung der Medien im Labor können diese wie folgt eingeteilt werden: ● handelsübliche Fertignährmedien ● Medien, die Wiederaufzuschmelzen, ggf. zu Supplementieren und Abzufüllen sind ● aus Trockennährmedien hergestellte Medien ● aus einzelnen Grundsubstanzen hergestellte Medien Die Qualität der Nährmedien wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt: ● Rohstoffqualität und –zusammensetzung ● Wasserqualität (Leitfähigkeit bei 25 °C: 25 µS/cm; Keimgehalt unter 1.000 KBE/ml, besser noch unter 100 KBE/ml) ● Herstellungsprozess (genaue Einwaage, Lösung der Substanzen, pH-Wert, Sterilisation) ● Lagerungsbedingungen (z.B. Platten: Schutz vor Licht und Austrocknung, i.d.R. im Kühlschrank bei 5 ± 3 °C,

Haltbarkeitsdatum beachten, Verfallsdatum ermitteln)

Im Gegensatz zu den Normen zur mikrobiologischen Prüfung von Lebens- und Futtermitteln, fehlen in den Normen für die Kosmetik Angaben und Anforderungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen für Nährmedien sowie Leistungskriterien. Die Normen zur mikrobiologischen Prüfung von Lebens- und Futtermitteln verweisen für die Qualitätskontrolle von Nährmedien auf die DIN EN ISO 11133:2015-01(14). In dieser Norm sind die Verfahren zur Qualitätsprüfung im Detail beschrieben und für eine Reihe von Standard-Medien sind die Leistungskriterien vorgegeben. Im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung von Kosmetika verwendete Medien sollten zumindest in Anlehnung an diese Norm geprüft werden. Der Umfang der Prüfungen hängt dabei von der Zubereitung der Nährmedien ab: ● Fertignährmedien:

➢ keine umfangreiche Prüfung erforderlich, wenn der Hersteller nach ISO 9001 zertifiziert ist und über ein eigenes Qualitätssicherungsprogramm verfügt sowie ein Qualitätszertifikat mitliefert, welches den Anforderungen der DIN EN ISO 11133 entspricht.

● Medien, die Wiederaufzuschmelzen, ggf. zu Supplementieren und Abzufüllen sind:

➢ es wird mindestens eine qualitative Prüfung empfohlen.

● Aus Trockennährmedien hergestellte Medien und aus einzelnen Grundsubstanzen hergestellte Medien:

➢ es ist eine umfangreiche Prüfung im Labor erforderlich

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3.6.2 Wareneingangskontrolle

Im ersten Schritt sollten die folgenden Punkte im Rahmen einer Eingangskontrolle überprüft werden: ● Optische Prüfung der Verpackung ● Kennzeichnung der Produkte

(Bezeichnung des Mediums/Produktcode, Chargennummer, Lagerung, Verfallsdatum)

● Eingangsdatum notieren ● Dokumente anfordern/prüfen

(Spezifikation, Sicherheitsdatenblatt und Analysenzertifikat)

Das Analysenzertifikat des Lieferanten bzw. Herstellers des Mediums sollte den Anforderungen der DIN EN ISO 11133 entsprechen.

3.6.3 Qualitätsprüfung im Labor

3.6.3.1 Physikalische Kontrolle (Sichtkontrolle)

● Schichtdicke bei Agarplatten ca. 3 mm / Füllmenge bei Flüssigmedien ● Aussehen: Homogenität/Farbe ● pH-Wert

3.6.3.2 Mikrobielle Kontamination (Sterilität)

● Mind. 1 Platte pro Charge oder bei größeren Chargen 1% der Charge ● Bebrütung gemäß der Vorgaben der vorgesehenen Anwendung

3.6.3.3 Wachstumskontrollen

Bei Anwendung der ISO-Normen für die mikrobiologische Prüfung von Kosmetika kommen verschiedene Nährmedienarten zur Anwendung, die unterschiedlich auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden müssen. Von den in der DIN EN ISO 11133 genannten Kriterien, Prüfverfahren und Prüfstämmen können in Anlehnung die nachfolgend genannten Anwendung finden. Dabei werden die Kombinationen aus Nährmedien und Zielkeimen der Normen zur Prüfung von Kosmetika berücksichtigt und auf Stämme zurückgegriffen, die im Labor bereits für die Eignungsprüfungen der Methoden vorhanden sind. ● Kriterium Produktivität – Verfahren quantitativ

o Anwendung für nicht selektive Verdünnungsbouillon o Beimpfung eines Röhrchens der Prüfbouillon mit Prüforganismus o Ansatz der Keimzahl sofort o Bebrütung 45 min bei Raumtemperatur o Erneuter Ansatz der Keimzahl

● Kriterium Produktivität – Verfahren qualitativ

o Anwendung für nicht selektive Anreicherungsbouillon o Beimpfung eines Röhrchens der Prüfbouillon mit Prüforganismus o Bebrütung

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o Bewertung der Trübung durch Sichtprüfung ● Kriterium Produktivität – Verfahren quantitativ

o Anwendung für nicht selektiven Zählagar o Verifizierung eines zufriedenstellenden Wachstums des Zielorganismus o Inokulumgehalt ca. 10² KBE

Das zu prüfende Nährmedium wird mit einem nicht selektiven Nährmedium verglichen o Aus den Vergleichswerten wird die Produktivität berechnet

● Kriterium Produktivität + Selektivität – Verfahren qualtitativ

o Anwendung für selektiven Nachweisagar o Prüfkeime werden mit einer Impföse auf dem Prüfmedium ausgestrichen o Inokulumgehalt ca. 10³ KBE o Das Wachstum wird nach einem Punktesystem bewertet:

▪ 0 = keine Wachstum ▪ 1 = schwaches Wachstum

▪ 2 = gutes Wachstum

Nährboden zu prüfende Kriterien und Prüfverfahren

Vorschlag für Prüfkeime Annahmekriterien

Nicht selektive Verdünnungsbouillon (z.B. Eugon-Bouillon, Polysorbat-Bouillon etc.)

Produktivität (quantitativ)

Escherichia coli Staphylococcus aureus

Anzahl MO nach Bebrütung innerhalb ± 30% von der Ausgangskeimzahl

Nicht selektive Anreicherungs-bouillon Trypton-Soja-Bouillon (TSB)

Produktivität (qualitativ)

Escherichia coli Staphylococcus aureus

leichte/deutliche Trübung

Nicht selektiver Zählagar Trypton-Soja-Agar (TSA/CASO) Sabouraud-Dextrose-Agar (SDA)

Produktivität (quantitativ)

Escherichia coli Staphylococcus aureus Candida albicans

Produktivität

≥ 0,7 (70%)

Nicht selektiver Nachweisagar Trypton-Soja-Agar (TSA/CASO)

Produktivität (qualitativ)

Escherichia coli Staphylococcus aureus

Punktwert 2, Aussehen, Größe, Morphologie arttypisch

selektiver Nachweisagar Sabouraud-Dextrose-Agar (SDA) mit Zusatz von Chloramphenicol MacConkey-Agar Cetrimid-Agar Baird-Parker-Agar

Produktivität (quantitativ) Selektivität (qualitativ)

P: Candida albicans S: Staphylococcus aureus P: Escherichia coli S: Staphylococcus aureus P: Escherichia coli S: Staphylococcus aureus P: Staphylococcus aureus

P: Punktwert 2, Aussehen, Größe, Morphologie arttypisch S: Punktwert 0 oder 1

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S: Escherichia coli

3.7 Probenahme, Probenkennzeichnung, Probenmanagement

DIN EN ISO ISO 17025 – Abschnitte 5.7 und 5.8 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 9 DIN EN ISO 22716 – Abschnitt 9.7 Für die mikrobiologische Prüfung ist es wichtig, eine Probe zu erhalten, die repräsentativ für das Produkt ist und bei Transport und Lagerung nicht beschädigt wurde. Um dies zu gewährleisten, sind die folgenden Punkte zu beachten.

3.7.1 Probenahmepläne

In Probenahmeplänen sollten folgende Punkte festgelegt sein: ● Probenahmeverfahren ● zu verwendende Ausrüstung ● zu entnehmende Mengen ● Maßnahmen zum Schutz gegen Verunreinigung oder Qualitätsminderung ● Kennzeichnung der Probe ● Häufigkeit

3.7.2 Probenahme

Die Probenahme erfolgt durch geschultes und autorisiertes Personal.

Um jedes Risiko einer Kontamination zu vermeiden, müssen aseptische Techniken angewendet werden, z.B.

● bei Bedarf muss jede Packung vor der Öffnung außen desinfiziert werden ● jedes Instrument zum Öffnen von Packungen muss steril sein ● jedes Instrument zur Entnahme der Probe aus der Packung muss steril sein ● (…)

Um spätere Verwechslungen von Proben auszuschließen, sollten Proben mit folgenden Angaben versehen werden:

● eindeutige Bezeichnung oder Kennziffer ● Chargennummer ● Datum der Probenahme ● Behältnis, aus dem die Probe genommen wurde ● ggf. Probenahmestelle

3.7.3 Transport

Der Transport muss unter Bedingungen erfolgen, die mikrobiologische Veränderungen in der Probe minimieren.

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3.7.4 Probenannahme und –registrierung

Das Laborpersonal kontrolliert bei Erhalt den Zustand und Menge der Proben. Wenn der Zustand nicht zufriedenstellend ist oder die Menge nicht ausreicht, kann das Labor die Prüfung nicht durchführen.

Im Labor eingegangene Proben müssen so dokumentiert werden, dass alle Arbeitsschritte vom Eingang bis zur Erstellung des Prüfberichtes nachverfolgt bzw. rückverfolgt werden können.

Dazu sollten die Probenahmedaten von der Probe in Laborarbeitspapiere und/oder elektronische Systeme übernommen werden und das Eingangsdatum im Labor erfasst werden.

Vorzugsweise sollte für jede Probe eine eindeutige Labor-Probennummer erstellt werden, die in allen Dokumenten aufgeführt ist und mit der Labormaterialien wie Petrischalen, Anreicherungsflaschen etc. beschriftet sind.

Mit der Ergebniserfassung sollte auch das Abschlussdatum der Prüfung für jede Probe dokumentiert werden.

3.7.5 Zwischenlagerung

Falls erforderlich, können zu testende Proben vor und nach der Analyse bei Raumtemperatur gelagert werden. Die Proben sollten nicht bebrütet, gekühlt oder eingefroren werden.

3.7.6 Entnahme von Teilproben zur Untersuchung

Für die Entnahme von Teilproben zur Herstellung der Erstverdünnung und weiteren Verdünnungen müssen steriles Material und Ausrüstung verwendet werden sowie aseptische Techniken angewendet werden. Von der Probenvorbereitung bis zur eigentlichen mikrobiologischen Analyse dürfen nicht mehr als 45 Minuten vergehen. Alle weiteren Schritte sind entsprechend der angewendeten Norm durchzuführen.

3.7.7 Lagerung / Entsorgung von Proben nach der Untersuchung

Proben sollten mindestens bis zur Freigabe der Laborergebnisse und ggf. darüber hinaus als Rückstellmuster gelagert werden. Bei der Entsorgung von Proben mit erhöhten mikrobiologischen Keimzahlen oder mit nachgewiesener Anwesenheit von pathogenen Mikroorganismen müssen die Proben vor der Entsorgung dekontaminiert werden (z.B. durch Autoklavieren) oder einer entsprechenden Spezial-Entsorgung zugeführt werden.

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3.8 Sicherung der Qualität von Prüfergebnissen

DIN EN ISO 17025, Abschnitt 5.9 Der Titel dieses Abschnittes der ISO 17025 ist insofern etwas unglücklich formuliert, als das sich alle vorgenannten Abschnitte bereits mit der Sicherung der Qualität befassen. Daher wird dem Titel in der Literatur auch der Nachsatz „Qualitätskontrolle der Leistung“ hinzugefügt. Ziel ist es, die Wirksamkeit des gesamten Qualitätsmanagementsystems zu begutachten.

3.8.1 Interne Qualitätskontrolle

Die interne Qualitätskontrolle beinhaltet alle Verfahren, die ein Laboratorium für die kontinuierliche Bewertung seiner Arbeit ausführt. Dazu gehören z. B. Geräte- und Hygienekontrollen, Kontrollen der Leistungsfähigkeit von Nährmedien, Methodenvalidierung etc..

Hauptziel ist es, die Stetigkeit der täglichen Ergebnisse und deren Konformität mit vorher festgelegten Kriterien sicher zu stellen.

Ein Programm zur regelmäßigen Überprüfung ist notwendig, um nachzuweisen, dass Schwankungen (z.B. unter den die Analyse durchführenden Mitarbeitern und zwischen der Ausrüstung und dem Material etc.) unter Kontrolle sind.

Alle Prüfungen innerhalb des Akkreditierungsbereiches des Laboratoriums müssen mit einbezogen werden. Ein solches Programm kann beinhalten:

● Einsatz dotierter Proben ● Einsatz von Referenzmaterial (einschl. Ringversuchsmaterial) ● Wiederholungsprüfungen (verschiedene Mitarbeiter, verschiedene Ausrüstung)

In der Praxis hat sich die Kombination interner QS-Maßnahmen mit der externen Qualitätsbewertung durch die Teilnahme an Ringversuchen bzw. Ringversuchsprogrammen bewährt.

3.8.2 Externe Qualitätsbewertung (Eignungsprüfung)

Das Laboratorium sollte für alle angewendeten Prüfmethoden regelmäßig an Eignungsprüfungen teilnehmen.

Geeignete Materialien sind erhältlich für die Prüfung der aeroben mesophilen Gesamtkoloniezahl, von Hefen und Schimmelpilzen sowie aller spezifischen Mikroorganismen und auch für die Prüfung auf ausreichende Konservierung.

Als Matrices sind Emulsionen (Cremes), flüssige Kosmetika und Pulver erhältlich.

Lieferanten für diese Materialien sind z.B. LGC(17) oder DRRR(18).

Vom Veranstalter der Eignungsprüfung erhält das Labor eine Auswertung der abgegebenen Ergebnisse im Vergleich mit den Ergebnissen aller teilnehmenden Labore.

Die Teilnahmezertifikate oder Berichte enthalten i.d.R. eine laborspezifische Bewertung sowie eine anonymisierte Übersicht/Auflistung der Ergebnisse aller teilnehmenden Labore.

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Für qualitative Prüfungen erfolgt die Bewertung wie folgt:

● richtig positiv/negativ = zufriedenstellend ● falsch positiv/negativ = nicht zufriedenstellend, Maßnahme erforderlich

Bei quantitativen Prüfungen wird für jedes Ergebnis ein z-Score berechnet und angegeben. Der z-Score berechnet sich aus dem Mittelwert aller abgegebenen Ergebnisse und der Standardabweichung.

Diese Zahl stellt den Abstand der Messgröße (also des eigenen Laborergebnisses) vom Mittelwert aller Messwerte in Standardabweichungen dar.

Somit entspricht ein Wert von z = 1 der einfachen Standardabweichung, ein Wert von z = 2 der doppelten Standardabweichung.

Der z-Score ist wie folgt zu interpretieren:

● z-Score -1 bis +1 = sehr gut ● z-Score -2 bis +2 = gut / zufriedenstellend ● z-Score -3 bis +3 = zu überprüfen ● z-Score > -3/+3 = nicht zufriedenstellend, Maßnahme erforderlich

Sind die erzielten Ergebnisse in der Eignungsprüfung als nicht zufriedenstellend bewertet, sind Maßnahmen zur Klärung der Ursache(n) erforderlich:

● Sofortmaßnahmen, z.B. Prüfung von Labor-Rohdaten, Nachuntersuchung von Probenmaterial, sofern möglich. Unter Umständen ist auch möglich, die Probe beim Anbieter der Eignungsprüfung nachzubestellen.

● Weitergehende Ursachenanalyse, falls ein Fehler nicht offensichtlich erkennbar ist

● Durchführung Korrekturmaßnahmen nach Identifizierung der Ursache

● Prüfung der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen

● Prüfung der Auswirkung auf Prüfergebnisse

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3.9 Ergebnisberichte

DIN EN ISO17025 – Abschnitt 5.10 DIN EN ISO 21148 – Abschnitt 11 DIN EN ISO 22716 – Abschnitte 9.3 – 9.5 Die Ergebnisse der einzelnen- vom Laboratorium durchgeführten- Prüfungen müssen genau, klar, eindeutig und objektiv sowie in Übereinstimmung mit den in den Prüfverfahren enthaltenen speziellen Anweisungen berichtet werden.

3.9.1 Formale Gestaltung von Ergebnisberichten

Die folgenden Punkte sind die wichtigsten Forderungen an den Inhalt und an die Gestaltung von Prüfberichten.

● Titel, z.B. Prüfbericht ● Laboratorium, welches die Prüfungen durchgeführt hat ● Einheitliche und eindeutige Kennzeichnung (Prüfberichts-Nummer,

Seite x von y) ● Beschreibung, Zustand, eindeutige Kennzeichnung der Probe ● Probeneingangsdatum ● Datum/Zeitraum der Prüfung ● Prüfergebnisse mit Angabe der Prüfmethode sowie der Einheit/Bezugsgröße ● Sofern es nicht durch die Angabe der Prüfmethode eindeutig nachvollziehbar ist: Angaben zur

Herstellung der Erstverdünnung sowie verwendete Inaktivierungssubstanzen und Nährmedien ● Daten zur Eignungsprüfung der Methode, ggf. ein Bezug zu einem separaten Prüfbericht dazu ● Name(n), Stellung und Unterschrift(en) der Person(en), die den Prüfbericht freigibt (freigeben) Sofern zutreffend, müssen zudem alle Informationen über Besonderheiten oder Vorfälle angegeben werden, die Einfluss auf das Ergebnis haben können.

3.9.2 Angabe mikrobiologischer Ergebnisse

Die DIN EN ISO 21148 verweist in Bezug auf die Angabe von Ergebnissen lediglich auf die Vorgaben der jeweils angewendeten Prüfnorm. In den jeweiligen Prüfnormen sind dann Vorgaben und Beispiele aufgeführt.

Bei Verwendung von Koloniezahlen mehrerer Verdünnungen und/oder mehrerer Platten je Verdünnung werden die Ergebnisse nach verschiedenen Formeln als Mittelwert errechnet.

Das berechnete Ergebnis ist auf zwei Dezimalstellen zu runden. Dabei ist, falls die dritte Zahl niedriger als 5 ist, die vorhergehende Zahl nicht zu verändern. Falls die dritte Zahl größer als oder gleich 5 ist, ist die vorhergehende Zahl um eine Einheit zu vergrößern. Das Ergebnis ist vorzugsweise als eine Zahl zwischen 1,0 und 9,9 anzugeben, multipliziert mit der jeweiligen Zehnerpotenz, oder eine ganze zweistellige Zahl. Das Ergebnis ist als die Anzahl N der Mikroorganismen je Milliliter (bei flüssigen Produkten) oder je Gramm (bei sonstigen Produkten) anzugeben. Ergibt die Mittelwertberechnung z. B. 26.682 KBE/g bzw. ml ergibt sich durch Runden des Ergebnisses, wie vorstehend beschrieben, eine Anzahl der Mikroorganismen von 27 000 oder 2,7 × 104 je Milliliter oder Gramm des Produkts

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Für die Auswertung der Ergebnisse der Anreicherungen auf die spezifischen Mikroorganismen werden die Ergebnisse wie folgt angegeben:

Anwesenheit von xxx in 1g/ml bzw. Abwesenheit von xxx in 1g/ml.

Wobei xxx für den jeweiligen mikrobiologischen Parameter steht. Bei abweichender Untersuchungsmenge wird die Angabe entsprechend variiert.

Anstelle der Begriffe an-/abwesend ist es auch üblich negativ/positiv zu verwenden.

3.9.3 Bewertung mikrobiologischer Ergebnisse

Nach der Auswertung der Ergebnisse sollte durch autorisiertes Personal eine Genehmigung/Freigabe oder Ablehnung/Sperrung der geprüften Produkte erfolgen. Als Grundlage dieser Entscheidung müssen Spezifikationen, also mikrobiologische Limits definiert sein. In der Literatur gibt es eine Vielzahl von Angaben zu mikrobiologischen Grenzwerten für Kosmetika. Auch die Normung sind in der DIN EN ISO 17516:2015-02(19) entsprechende Werte definiert:

Arten von Mikroorganismen

Norm für die Prüfung

Produkte, speziell für Kinder unter 3 Jahren und die Augenpartie

Sonstige Produkte

Gesamtheit aerober mesophiler MO (Bakterien plus Hefen u. Schimmel)

ISO 21149 ISO 16212

≤1 x 10² *) KBE je g/ml

≤ 1 x 10³ *) KBE je g/ml

Escherichia coli ISO 18415 ISO 21150

n.n. in 1g/ml n.n. in 1g/ml

Pseudomonas aeruginosa

ISO 18415 ISO 22717

n.n. in 1g/ml n.n. in 1g/ml

Staphylococcus aureus ISO 18415 ISO 22718

n.n. in 1g/ml n.n. in 1g/ml

Candida albicans ISO 18415 ISO 18416

n.n. in 1g/ml n.n. in 1g/ml

*) Das Ergebnis wird als außerhalb der Grenzwerte angesehen, wenn es > 200 bzw. > 2.000 KBE je g/ml beträgt

In jedem Fall sollten die Mikroorganismen identifiziert werden und es muss ausgeschlossen werden, dass die dabei festgestellten Arten ein Risiko für den Verbraucher darstellen können. Daher können die in der Norm genannten spezifischen Keime auch nur als stellvertretend für Keimgruppen (z.B. Enterobakterien oder Pseudomonaden, Candida-Hefen insgesamt) angesehen werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass andere gefundene Mikroorganismen von der Konservierung erfasst werden und nicht so anwachsen können, dass es zum mikrobiologischen Verderb des Produktes kommt.

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4 Quellenverzeichnis (1) EU-Kosmetikverordnung (Nr. 1223/2009) (2) DIN EN ISO 22716:2008-12 – Kosmetik – Gute Herstellungspraxis (GMP) – Leitfaden zur guten

Herstellungspraxis (3) DIN EN ISO 21148:2005 – Kosmetik – Mikrobiologie – Allgemeine Anleitungen zur mikrobiologischen

Untersuchung (4) DIN EN ISO IEC 17025:2005 – Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf-

und Kalibrierlaboratorien (5) M. Eleftheriadou and K. C. Tsimillis (Eds), Eurachem guide: Accreditation

for Microbiological Laboratories, Second edition (2013), ISBN: 978-91-87017-92-6. Available from www.eurachem.org.

(6) Mikrobiologische Analysen: Richtlinien zur Qualitätssicherung – Lebensmittel- und Wasseruntersuchungen, N. F. Light & E. A. Maier, Springer Verlag, Deutsche Ausgabe 2002

(7) Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

(8) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)

(9) Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen TRBA 460: Einstufung von Pilzen in Risikogruppen TRBA 466: Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen

(10) DAkkS 71 SD 4 027: Leitlinien und Beispiele für Überwachungsfristen von Prüf-/Messmitteln für Laboratorien in den Bereichen Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Agrarsektor, Chemie und Umwelt sowie Veterinärmedizin und Arzneimittel http://www.dakks.de/sites/default/files/71_sd_4_027_kalibrier-u_ueberwachungsfristen_20140822_v1.1.pdf

(11) DAkkS 71 SD 0 005: Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren http://www.dakks.de/sites/default/files/71_sd_0_005_merkblatt_rueckfuehrung_20150625_v1.3.pdf

(12) Leitfaden zur Validierung mikrobiologischer Prüfverfahren und zur Abschätzung der Messunsicherheit im Bereich Lebensmittel- und Umweltmikrobiologie, Schweizerische Eidgenossenschaft, Dokument Nr. 328.dw, Ausgabe April 2013, Rev. 03

(13) DIN ISO/TS 19036:2012-01 - Mikrobiologie von Lebensmitteln und Futtermitteln - Anleitung zur Feststellung von Messunsicherheiten bei quantitativen Bestimmungen

(14) DIN EN ISO 11133:2015-01: Mikrobiologie von Lebensmitteln, Futtermitteln und Wasser - Vorbereitung, Herstellung, Lagerung und Leistungsprüfung von Nährmedien

(15) DIN EN 12353:2013-04: Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika - Aufbewahrung von Testorganismen für die Prüfung der bakteriziden (einschließlich Legionella), mykobakteriziden, sporiziden, fungiziden und viruziden (einschließlich Bakteriophagen) Wirkung

(16) DIN 58959-6:1997-06: Qualitätsmanagement in der medizinischen Mikrobiologie - Teil 6: Anforderungen an Kontrollstämme

(17) LGC Standards GmbH, Mercatorstr. 51, 46485 Wesel, www.lgcpt.com (18) DRRR – Deutsches Referenzbüro für Lebensmittel-Ringversuche und Referenzmaterialien GmbH,

Ringversuchszentrum, Bodmannstraße 4, 87435 Kempten, www.drrr.de (19) DIN EN ISO 17516:2015-02 - Kosmetische Mittel - Mikrobiologie - Mikrobiologische Grenzwerte (20) DIN EN ISO 7218:2007 - Mikrobiologie von Lebensmitteln und Futtermitteln –

Allgemeine Anforderungen und Leitlinien für mikrobiologische Untersuchungen