Mind-Maps Strafrecht BT I - niederle-media.de · Straßenverkehrsdelikte 37 Überblick...

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Mind-Maps Strafrecht BT I Autoren: Martin Malkus, Roger Pierenkemper, Marburg

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Mind-Maps Strafrecht BT I

Autoren:

Martin Malkus, Roger Pierenkemper,

Marburg

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Tipps zumBenutzen von

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Gelesenes

Fälle, Klausurenin Stichwortenals Erinnerung

auch ideal für:

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Vorbereitung der Vorlesungenschnellere Mitschrift

= weniger Ablenkung Zuhören

schnelleres Lesen vonLehrbüchern/Skripten

vertraute Struktur

vertrauter Inhalt

Tipps zum Benutzen dieser MindMaps.mmap - 14.01.2009 - The Mindjet Team

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Bildererläuterung - BT I

Allg

~ = Analoge Anwendung

Entscheidungen/ Fälle

Theorie

Übersicht

Problem

Rechtsfolge

Begriffe & Def.

Voraussetzungen

Rechtsnatur

Zeitpunkt

Rechtsgüterschutz

beachte in Prüfung

sonstiges

Qualifikation

Strafzumessung

Konkurrenzen

OTB

Kausalität

obj. Zurechnung

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

Unterlassen

Garantenstellung

T+T (TNT)

§25 II

§25 I, 2.Alt

Täterschaft

§27

§26

Vollendung

subj. TB

Vorsatz

fahrlässig

obj.Sorgfaltspflichtverletzung

Irrtum

Versuch

Rücktritt

unmittelbares Ansetzen

3. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-AT.mmap - 17.02.2009 - Mindjet

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Strafrecht - BT INichtvermögensdelikte

Straftatengegen dasLeben

Überblick 5

Mord 6

Tötung auf Verlangen 7

Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff.8

§ 28 9

Aussetzung, § 22110

Körperverletzungsdelikte

Körperverletzung 11

Gefährliche Körperverletzung, § 224 12

Schwere Körperverletzung, § 226 13

Körperverletzung mitTodesfolge, § 227 14

Beteiligung an Schlägerei, § 231 15

Deliktegegen dieFreiheit

Überblick 16

Nötigung, § 240 17

Freiheitsberaubung, § 239 18

Erpresserischer Menschenraub, § 239a 19

Widerstand gegenVollstreckungsbeamte § 113 20

Beleidigungsdelikte

Überblick 21

Beleidigung, § 185 22

Üble Nachrede, § 186 23

Hausfriedensbruch, § 123 24

Aussagedelikte

FalscheuneidlicheAussage, § 15325

Sonstige Aussagedelikte26

Urkundsdelikte

Begriff der Urkunde

I27

I I28

Urkundenfälschung, § 26729

Urkunden - sonstige Delikte30

Fälschung technischerAufzeichnungen, § 268

31

Brandstiftungsdelikte

Überblick32

Brandstiftung, § 30633

Schwere Brandstiftung, § 306a34

Besonders schwereBrandstiftung, § 306b35

§ 306c, d, e36

Straßenverkehrsdelikte

Überblick37

Gefährlicher Eingriffe in denStraßenverkehr, § 315b38

Gefährdung desStraßenverkehrs, § 315c39

Unerlaubtes Entfernen vomUnfallort, § 14240

Vollrausch, § 323a41

Straftaten im Amt42

Delikte gegen dieRechtspflege

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4. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Übersicht.mmap - 17.02.2009 - The Mindjet Team

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Straftatengegen Leben

Rechtsgut

Leben beginnt mit Eröffnungswehen

pränataler Eingriff &postnataler Auswirkung

ZeitpunktAuswirkung Kind

Ende: Hirntod

Totschlag §212minderschwerer Fall §213

bes. schwerer Fall II

Mord §211

Teilnahme

Verhältnis§§211, 212

Tötung aufVerlangen §216

Privilegierung

Sterbehilfe

Suizid freiverantwortlich?

Schwangerschafts-abbruch §§218 ff.

§28

Aussetzung §221

fahrlässigeTötung §222

5. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Straftaten gegen Leben.mmap - 17.02.2009 -

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Mord §211

Problemlebenslang

restriktive AuslegungMerkmale: Heimtücke

BVerfG

Verhältnis schwereTat + Schuld

Umsetzungstr.

e.A.

negative Typenkorrektur

nur Indizwirkung

umfassende Würdigung

a.A.positive Typenkorrektur

Gesamtwürdigung

Rspr.Anwendung §49 I

Rechtsfolgenlösung

zwingend beiMordmerkmalen?

Familientyrann NStZ 1984, 20

Rechtsnatur

BGH eigenständiges Delikt

Lit. Quali. 2 & 3 subjektive Merkmale

strafschärfend i.R.d. §28

Heimtücke

bewusstes Ausnutzen Arg- & Wehrlosigkeit

arglos = keines Angriffs versieht

(-)Bewusstlose,Säuglinge

h.M. jedoch Dritte

(+) Schlafenden

wehrloseingeschränkte Abwehr

aufgrund Arglosigkeit

subjektivausnutzen Arg- Wehrlosigkeit

restriktiveAuslegung

h.M.

handeln in feindlicherWillensrichtung

e.A.

verwerflicherVertrauensbruch

con Meuchelmörder

grausam

besondere Qualen

aus

gefühlloserGesinnung

arg. objektivdominierend

gemeingefährliche Mittel nicht beherrschbar

Gefahr unbestimmte Zahl

Motivmerkmale

sonst. niedrigeBeweggründe

sittllich niedrigste Stufedeutsch Ethik

subsidiär

Mittel Zweck Relation

z.B.nichtiger Anlass

Habgier

Gewinnstreben jeden Preis

h.M.auch Entlastung

Unterhaltszahlung

a.A.nur Mehrung

Gesamtbild Tat prägend

BefriedigungGeschlechtstrieb

Lustmord

auch nekrophil

in Kaufnehmenfür Genuß

muß vorher bestehen

Mordlust

unnatürliche FreudeVernichtungMenschenlebens

eventualis nicht ausreichend

meist §20

Absichtsmerkmale

ErmöglichungStraftat

auch fremdeTaten

hier directusbzgl. Tat

Ausnahmewenn Tod nötig

Verdeckungs-absicht

arg.

VergrößerungUnrechts

irgendeine Tat

auch irrige Taten

h.M.

auch Konsequenzenaußerhalb StGB

UnterlasseneHilfeleistung

e.A.

Todeserfolg MittelVerdeckungsziels

h.M.

VerdeckungUrsachenverlaufs

a.A.Flucht nicht kausal

con.Äquivalenztheorie

Rspr.

Bedürfnis neuen Tötungsvorsatzes

arg. sonst nurUnterlassen desRücktritts

dolus directus 1. Grades

täterbezogen

tatbezogen

6. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Mord §211.mmap - 17.02.2009 -

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Tötung aufVerlangen

§216

Rechtsnaturh.L.

Privilegierung

Prüfung im TB

Rspr. eigener TB

Auswirkungen bei § 28

verlangen

ausdrücklich &ernstlich

nicht missverständlich

Irrtum §16 II

fehlerfreie Willensbildung

mehr als Einverständnis

wodurch zur Tatbestimmt Wissen nötig

auch bei § 13

EuthanasieSterbehilfe

Menschenwürde!!! RG indisponibel

auch "Früheuthanasie"

Tötung von stark geschädigtenNeugeborenen

positive = aktivZiel Lebensverkürzung

strafbar

indirekte

= Sterbebegleitung

in Kauf nehmen

zur Schmerzlinderung sonst KV

straflos

e.A. Gesamtsinn

a.A.§34

höheres RG Schmerzlosigkeit

passiv

durch Unterlassen

Verzicht lebensverlängerndeMaßnahmen

Äußerung unfähig

straflos beimutmaßlichemWillen

Suizid

wannfreiverantwortlich?

e.A.Exculpationsregeln

a.A.rf. Einwilligung

h.M.Tragweite Einflussnahme

Krankheit vorspiegeln

freiverantwortlich

Beihilfestraflos

da keineHaupttat

nichtfreiverantwortlich

mittelbareTäterschaftWerkzeug straflos

§13

Rspr.Bewusstseinsverlust

Lit.

straflos

kein HinzudeutenSinnesänderung

§323cnicht ausgeschlossen

Zumutbarkeit fehlt wohl

§222?

nicht AbschließenMedi-Schranks

Ausschluss aufgrundWiderspruchs

Erst Recht Schluss

AusnahmeüberlegenesSachwissen

fahrlässigeAusführungHelferTatherrschaft entscheidend

§216 u.strafloseBeihilfe

"in den Händen halten"

§226

Einwilligungunwirksam §228

h.M.Tatbestandssperre

bei Fehlschlagder Tötung

§224?h.M.(+)

Wissensherrschaft

h.M.keine Verdrängung der äußerlichen Fremdtötung

aber meist § 216

a.A.Verdrängung realer Tatherrschaft

gibt Straflosigkeit des Werkzeuges

zB "A fordert B auf mit vermeintlichungeladener Waffe auf ihn zuschießen"

7. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Tötung auf Verlangen.mmap - 17.02.2009 -

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Schwangerschafts-abbruch §§218 ff.

I Strafgrund

Beginn 13. Tag = Einnistung (Nidation)

jegliche Art Einwirkung

auch Tötung Schwangeren

Vorsatz auf Abbruch Schwangerschaft

RWK

II medizinisch

IIIkriminologisch

Vergewaltigung

II Regelbsp.

III Strafmilderung

IV Strafauschließungsgrund

Strafbefreiungen§§218a ff.

I Ausschluss TBberatender Abbruch

II & IIIrechtfertigende Indikation

IV S.1

persönlicherAusschließungsgrund

IV S.2bes. Bedrängnis

§§219a, b

Strafe Teilnahme& Vorbereitung

8. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Schwangerschafts- abbruch §§218 ff..mmap - 17.02.2009 -

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§28

Allg.

§ 28 I

erfordert Kenntnisdes Merkmals sonst fehlender Vorsatz, § 16 I 1

Prüfungnach derSchuld

arg. Strafzumessungsregel

§ 28 II

h.M.: TBverschiebungÄnderung des Schuldspruchs

Prüfung nach dem TB

gilt für Täter & Teilnehmer

h.M.: bei Teilnahme an Haupttat mitRglbsp. § 28 II ~

beachteinPrüfung

erst kompletteTeilnahmeprüfung

arg. § 28 II =TBverschiebung

VeränderungSchuldspruchs

Feststellung, ob Mordmerkmalepersönliche Merkmale

= 1. & 3. Gruppe

tatbezogeneMordmerkmale von§28 nicht umfasst

Prüfung § 28 II Problem Verhältnis § 211 / 212

Anwendung von § 28 II

Verhältnis §211 / § 212

Rspr.

§ 211 selbstständiger Tatbestand

§ 28 I

arg.

Wortlaut "Mörder ist..."

systematische StellungQuali nicht vor Grunddelikt

§ 30 bleibt weiterhin möglich

Nichtanwendungvon §28 I

beigekreuztenMerkmalen

h.L.

§ 211 = Quali zu § 212

§ 28 II

arg.

systematische Stellung

GrundTB wird modifiziert

Zusammenhang §§ 211, 212, 216

Mord nur vor Totschlag, wegenbesonderer Bedeutung

con. Wortlautbasiert auf Tätertypenlehre (1943)

Teilnehmer-ungereimtheiten

gekreuzteMordmerkmale

einer Morderanderer nicht

nicht identischeMerkmale

dogmatischeEinordnungentscheidend!

Fallgruppen

Teilnehmer MM (-)

Täter =täterbezogenes MM

BestrafungTeilnehmer

Rspr.§§ 211, 26, 28 I

strenger!!!

Lit.

§§ 211, 26, 28 II--> § 212, 26

Täter =tatbezogenesMM

BestrafungTeilnehmer

Rspr.§§ 211, 26

Lit.§§ 211, 26

Täter MM (-)

Teilnehmer =täterbezogenes MM

BestrafungTeilnehmer

Rspr.§§ 212, 26

milder!

Lit.§§ 211, 26, 28 II --> §211

strenger

Teilnehmer =tatbezogenes MM

BestrafungTeilnehmer

Rspr.§§ 212, 26

Lit.§§ 212, 26

9. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - §28.mmap - 17.02.2009 -

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Aussetzung §221

obj.TB

Nr.1 Versetzen hilflose Lage

Nr.2 Im Stich lassen

Taterfolgkonkrete Gefahr

Tod

schwereGesundheitsschäden

Kausalität

subj.TB Vorsatz

RWK & Schuld

Quali

II

Nr.1 gegen Kind usw.

Nr.2 Eintritt schwere Schädigung

III Tod

Nr.2 & III EQ Fahrlässigkeit nötig

"hilflos" wer sich nicht schützen kann

in konkreter Situation

Zeitraum unerheblich

Versetzen

räumlicheVerbringung nötig?

e.A.

(+)

alter Wortlaut

unterschiedlicheFormulierung

h.M.

(-)

Historie

auchVerschlechterung derRettungslage

durch Tun o.Unterlassen §13 nötig

im Stich lassen

in Obhut

Beistandspflicht

Garantenstellung

auch untätigesVerweilen§13 hineinlesen

Begehung & Unterlassen

echtes vs. unechtesUnterlassen

Taterfolgkonkrete Gefahr

Nichteintrittnur Zufall

Quali

Babysitter (-)

Kindermädchen (+)

VorsichtVersuch

kein EQVersuch

h.M.

arg.nur straferhöhend

Wortlaut §18

TeilnehmerKenntnisGarantenstellung nötig

doppelte Strafmilderung

Konkurrenzen

Tateinheit §§142, 223 ff.

Verdrängung durchvorsätzliche Tötung

§323c tritt zurück

§221 III geht §§222,221 II vor

§221 II Nr.2 verdrängt §229

10. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Aussetzung §221.mmap - 17.02.2009 -

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Körperverletzung

obj. TBkörperliche Misshandlung

Gesundheitsschädigung

subj. TB Vorsatz

Rwk Rfgelterliches ZüchtigungsR (-) § 1631 I I 2 BGB

Schuld

körperlicheMisshandlung

jede üble, unangemesseneBehandlung, durch die daskörperliche Wohlbefinden oderdie körperliche Unversehrtheitmehr als nur unerheblichbeeinträchtigt wird

Haare abschneiden

(+ )

arg. Beeinträchtigung desSelbstbestimmungsrechtes

rein seelischeBeeinträchtigungen (-)

Ekel, Schrecken

körperliche Auswirkung nötig

Gesundheitsschädigung

Hervorrufen oder Steigerneines pathologischen(=krankhaften) Zustandes

Infektion mit HIV

pathologischer Zustand auchohne Ausbruch

ärztlicherHeilangriff

e.A.Körperverletzung schontatbestandlich ausgeschlossen

wenn de lege artis(= kunstgerecht)durchgeführt

h.M.

Einwilligung nötig

unzureichende Aufklärung

keine wirksameEinwilligung

§ 228

Fremd- / Selbstgefährdung

bei Selbstgefährdung schon keine KV

keine sittenwidrige Einwilligung

Einwilligungsfähigkeit

z.B. Mutprobe zum Eintritt inJugendbande

BayObLG, NJW1999, 372

Maßstab § 242 BGB?h.M. (-)arg.enge verfassungskonforme Auslegung

Änderung des Zeitgeistes

Was musssittenwidrigsein?

e.A.: Ziel

z.B. Vorbereitung einesVersicherungsbetrugs

h.M.: KV alssolche

abstellen auf die Folgen

Gewicht des RG-Angriffs

Erfolg

Gefahr

Vorsatz/Fahrlässigkeit

Anwendbarkeit außerhalbder KV-Delikte

h.M. (-)

arg. Spezialregelung

11. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Körperverletzung.mmap - 17.02.2009 - The Mindjet Team

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GefährlicheKörperverletzung

§224

Nr.1 Gift

Gift

andereStoffe

restriktive Auslegung Erheblichkeitsschwelle

beibringen

auch äußerliche Anwendung

nur äußerlicheWirkung

e.A. (-)

a.A. (+)

Nr.2

Waffe technischen Sinn

gefährlichesWerkzeug

jeder tauglicheGegenstand nicht Körperteile

unbeweglicheGegenstände?

e.A. (+)

h.M. (-) arg. Nr.5

konkrete Art Verwendung

Nr.3 hinterlistigerÜberfall

planmäßige Verdeckung Absicht

Falle, Kostümmit List /= Heimtücke

beibringen Schlafmittel

(-)von hinten

dunkler Raum

wohl auch Aufflauern

Nr.4 Beteiligtegemeinschaftlich

mind. 2zusammenwirken

am Tatort anwesend

abstellen auf Gefahrerhöhung

eigenhändige Mitwirkung nicht nötig

(+)Zusammenwirkung Mittäter

Haupttäter & Gehilfenwenn Abwehr schwächend

(-)Haupttäter & Anstifter

Nr.5 LebengefährdendeBehandlung

z.B. HIV

Risiko muss durch Handlung entstehen

konkret vs.abstrakt?

h.M.

abstrakt ausreichend

arg.Opferschutz

Wortlaut

a.A.konkret

arg.hohe Strafandrohung

12. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Gefährliche Körperverletzung §224.mmap - 17.02.2009 -

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§226 schwereKörperverletzung

Rechtsnatur

EQuali §223

II absichtlich

Gefahr-zusammenhangnötig?

h.M. (-)

arg. VorsatzdeliktTB Quali

I fahrlässige &dolus eventualis

EintrittschwererFolge

Nr.1 5-10% ein Auge

auch beiAusgleich durchstarke Sehhilfen arg. nur Surrogat

(-) stottern

(-) wenn zumutbare OP

Nr.2

was ist Glied?

h.M. nuräußerlich

durch Gelenkverbunden

arg. Wortsinn

a.A. auch innere Organe

was istwichtig?

generell o.konkret

zB Pianist verliertkleinen Finger

Rspr.generell

Wortlaut

aber Vorschädenberücksichtigen

a.A. konkret arg. Opferschutz

Nr.3

Entstellung

äußerlicheGesamterscheinung

erheblich

Vergleichbarkeitanderer TB

OP Einzelfall Abwägung

Behinderung

h.M. nur geistigeBehinderung arg. sonst Nr. 1 & 2

tatbestandsspezifischerGefahrzusammenhang

Niederschlagunganhaftenden Gefahr

fahrlässige &vorsätzlicheVerursachung

Versuch EQ?siehe AT

VerhältnisTötungsdelikte

Tateinheitversuchter Tötung

Privilegierungsfunktion?

13. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - §226 schwere Körperverletzung.mmap - 17.02.2009 -

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§227Körperverletzung

Todesfolge

tatbestandsspezifischerGefahrzusammenhang

Unmittelbarkeits-Zusammenhangs

AusprägungSchuldprinzips

Selbstschädigung/Eingreifen Dritter

Rötzel &Hochsitz-Fall

siehe AT

BGH NJW1971, 152 /BGHSt 31, 96

Dritte? Einzelfallentscheidung

Unterlassen möglich

verminderteTätersteuerungs-fähigkeit

VerneinungVorhersehbarkeit?

Hirnblutungsfall

BGH NStZ2001, 478

VorhersehbarkeitErgebnisses nichtEinzelheiten

Versuch?

(+) Selbstschädigung

Hetzjagdfall

e.A.

nur Körperverletzungserfolg

Lethalitätstheorie

Arg. restriktive Auslegung

h.M.

Einbeziehung Handlung

GrenzeeigenverantwortlichesHandeln

unterbrechenZurechnungs-zusammenhangs

arg. Opferschutz, Unrecht

GrundTB §22, 227 (+)

(+)Tathandlunggefährlich

BGH NStZ 2003, 194

siehe auch AT

Beteiligung

grds. §29

Fahrlässigkeit HerbeiführungFolge ausreichend

kein Gefahrzusammenhang nötig

Konkurrenzen

evt. Tateinheit §§212, 13, 227, 13

§212 spezieller

§§222, 224, 226Gesetzeskonkurrenz

RechtsnaturEQ §18

14. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - §227 Körperverletzung Todesfolge.mmap - 17.02.2009 -

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BeteiligungSchlägerei

§231

Rechtsnatur

abstraktesGefährdungsdelikt

Eintritt Folge objektive Bedingung Strafbarkeit

Zweck Lösung Beweisschwierigkeiten

Obj.TB

Schlägerei

gegenseitige KV`s

verbundene Auseinandersetzung

mind. 3 aktiv

Opfer mitzählen

(-)beschränkenSchutzwehr

mehrerenverübterAngriff auch 2 greifen einen an

beteiligt

am Tatort anwesend

physisch, psychischesMitwirken

(-) §25

a.A. (-)psychisch

nur §27

arg. Unrechtsgehalt

(-) Friedenstifer

Subj.TB Vorsatz

objektiveBedingungStrafbarkeit

Tod o. schwere KV

TBirrtümer unbeachtlich z.B. Fehlgehen der Tat

ursächlicher Zusammenhang nötig

RW &Schuld

h.M. deklaratorischerHinweis Rf-Grund

arg. Systematik§§218a, 258

a.A. Einschränkung TB

frühzeitigesAussteigenspäteresHinzukommen

Ausstieg vorschwerer Folge

e.A.Lossagung möglich

arg.sonst TB unscharf

h.M.

kein lossagen

arg.

GefährlichkeitSchlägerei

Wortlaut

Systematik

weniger Beweisprobleme

Ausnahme andere Schlägerei

conSchuldprinzip

Beitritt nach Folge

e.A.(-)

arg.s.o.

h.M.(+)

arg.Zweck

15. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Beteiligung Schlägerei §231.mmap - 17.02.2009 -

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Freiheitsdelikte

Nötigung, § 240

Freiheitsberaubung, § 239

ErpresserischerMenschenraub, § 239a

WiderstandVollstreckungsbeamte,§ 113

Geiselnahme, § 239bjegliche Absicht Nötigung

spezieller ggü § 239, 240

Menschenraub, § 234Sonderfall § 239

Sklaverei & Leibeigenschaft

EntziehungMdj., § 235

Schutzgut: PersonensorgeR, Kind

Bedrohung,§ 241

Schutzgut: GefühlRechtssicherheit, VertrauenRechtsfrieden

Abgrz. Warnung

konkludentes Verhalten mgl

I I Täuschungdd2

Konkurrenzen

§ 241 tritt hinter VerwirklichungVerbrechen zurück

tritt zurück hinter § 177, 240,239, 253, 255

wiederaufleben bei Rücktritt

PolitischeVerdächtigung,§ 241a

16. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Freiheitsdelikte.mmap - 17.02.2009 -

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Nötigung, § 240

RG

freie Entschließung

freie Betätigung

stetige Anpassung gesellschaftl. Verhältnisse

Obj.TB

Nötigungsmittel

Gewaltphysisch vermittelte Zwang

zur Überwindung Widerstand

Drohungmitempflindl.Übel

InaussichtstellenEinfluss vorgeben

Entscheidung nötig für § 240 I I

Nötigungserfolg

Kausalität Mittel & Erfolg

Einverständnis TBausschließend

Subj.TBdolus eventualis

Nötigungsmittel

Nötigungshandlung

aA dd1 bzgl. Erfolges

RWK

/= Rfg

VerwerflichkeitMittel-/Zweck-Relation, § 240I I

Schuld

IV besonders schwerer Fall

Gewalt

klassische Def.: Kraftentfaltung

a.A. Zwangswirkung beim Opfer

h.M.vergeistigterGewaltbegriff

als körperlichen Zwangempfinden

auch psychisch

zB dicht Auffahren

Sitzblockaden

BGH (+ )

BVerfG (-)Art. 103 II GG

pure Anwesenheit reicht nicht

BGHZweite Reihe-Rspr

vordere Reihe psychisch

andere Autos physisch

BVerfG 2002 Gewalt bei Anketten

Art. 8 I GG steht nichtentgegen

gegen Sachen

physische Auswirkungenmaßgeblich

z.B. Ausstellen von Heizung Vermieter

Dreiecksnötigung selbst als Zwang empfinden

durch Unterlassen möglich (-) Sitzblockaden

Drohungempflindl. Übel

Inaussichtstellen künftiges Übelempfindlich

auf das Täter Einfluss zu haben vorgibt

Abgrz. WarnungEinfluss

Abgrz. GewaltÜbel nicht ggw

empflindlich = erheblich

Drohung erlaubt?hM egal

durch Unterlassen (+ )

mitUnterlassen

Kaufhausdetektiv-Sex-FallBGHSt 31, 195

eA Garantenstellung nötigAutonomieprinzip

aA Garantenstellung unnötigDruckmittel sozialwidrig

Rwk

/= Rfg(-) Artt. 5, 8wenn nicht Willen aufzwingen

Irrtümerüber VerwerflichkeitETBI

VerwerflichkeitsprüfungZweck-/Mittel-Relation,§ 240 I I

EinsatzverwerflichesMittel

evtl. okay, wenn erlaubtes Ziel

Indiz: Begehung Straftaten

sonst: umfassende Abwägung

Sozialwidrigkeitangestrebter Zweckh.M. Fernziele (-)

arg.Richterwillkür

a.A. Fernziele (+ )

Inkonnexität

erlaubtes Mittel

billigenswerter Zweck

zusammen aber Missverhältnis

zBDienstaufsichtsbeschwerdenfall

Konkurrenzen

meistMitverwirklichungSpezialität

§§239, 177,249, 253

anderer Zweck Idealkonkurrenz

17. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Nötigung, § 240.mmap - 17.02.2009 -

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Freiheitsberaubung§ 239

RGFreiheit

Willensentschließung

Willensbetätigung

VeränderungAufenthaltsortes

(-) Hinderungbestimmten Ortaufzusuchen nur § 240

Tathandlung

einsperren

berauben auf andere Weise

Einverständnis =TBausschließend

Tatobjekt

PersonmitWillen

h.M.potentiellerWille Schläferfälle (+ )

EQ § 239 I I I , IV TBspezifischer Zusammenhang

V Strafzumessungsregel

Tathandlung

einsperren

Verhindern/Verlassen durchäußere Vorrichtung

Mittel muss nichtunüberwindlich sein

nicht unerheblich

auf sonstigeWeise

Fortbewegungwird genommen

List

Drohung

Gewalt

z.B. Kleiderentfernen beimNacktbaden h.M.

Einverständnis

TBausschließend

Willensmängel

h.M. Einverständnis (-)

a.A.Einverständnis (+ )

arg.: faktischer Wille

Tatobjekt

physischeBeeinträchtigung

Säuglinge, Bewusstlose (-)

Rollstuhlfahrer (+ )

UnkenntnisOpfers

e.A. aktuell tatsächlicher WilleOrtsveränderung

sonst nurVersuch

h.M. potentieller Willearg. aF "gebrauchen"

a.A. Aktualisierbarkeit Wille

VollendungVeränderung Aufenthaltsort unmöglich

Dauerdelikt

TuTmittelbare Täterschaft

möglich durchPolizei usw

RwKelterliches Erziehungsrecht

Konkurrenzen

bei Quali Tateinheit §§ 223 ff., 211

§ 177 ff., § 249 ffsubsidiär

außer über Maßhinausgehend

18. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Freiheitsberaubung, § 239.mmap - 17.02.2009 -

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ErpresserischerMenschenraub,

§ 239a

RG

Freiheit &Unversehrtheit physische/psychische Integrität

Sorge Angehörigen

sekundär Vermögen

Tathandlung

1. Alt.entführen

sich bemächtigen

2. Alt. AusnutzungsTB

subj. TB

1. Alt

Vorsatz

erpresserische Absicht

Rspr: auch Raub kannNötigungsziel sein

2. Alt Absicht rw Bereicherung

EQ, §239a I I I

tbspezifischerGefahrzusammenhang

mittelbareVerursachung Befreiungsfälle

Tätige Reue, § 239a IV

Tathandlung

Entführen

Ortsveränderung gegen/ohne Willen

auch List & Drohung

auch beiAustauschgeisel

AusnutzenNotlage

sichbemächtigen

physische Gewalt überTatopfer erlangen

Ortsveränderungnicht nötig

AusnutzungsTB

bereits Mensch bemächtigt

aber noch keineErpressungsabsicht gehabt

(-) Drittbrettfahrersubj. TB

Entführen/sichbemächtigen

Vorsatz

ErpresserischeAbsicht

Absicht rwBereicherung(-) bei Anspruch

Bemächtigung ausnutzen

Nötigungs-adressat

a.F. Drei-Personen-Verhältnis

heute: auch 2 Personen nach Wortlaut

e.A.: Außenwirkung außerhalbGewaltverhältnisarg (-) unbestimmt

a.A.: Konkurrenzlösung, §§253, 255 spezieller

h.M.: funktionalerZusammenhang Nötigung &Ausnutzen

(-) Bemächtigung & Nötigungeine Handlung

restriktiveAuslegung im 2Personen-Verhältnis

e.A. (-) Außenwirkung

a.A. (-) unmittelbarbevorstehen

GrS.: Zweiaktigkeit desGeschehens

Konkurrenzen

§ 239a verdrängt §§ 239b, 240

§ 239a I Var. 2 spezieller, §§ 253, 255

§ 239a I Var. 1 zu §§ 253, 255in DreieckskonstellationHandlungseinheit

Tateinheit möglich mit §§ 223, 212, 211

19. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Erpresserischer Menschenraub, § 239a.mmap - 17.02.2009 -

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Widerstand gegenVollstreckungsbeamte,

§ 113

RG

ungestörte Durchsetzung rmVollstreckungsakte

Schutz damit vertrauter Organe

geschützterPersonenkreis

Amtsträger, § 11 I Nr. 2

(-) Privatarzt auch nicht durch Hinzuziehung

Einzelfall-vollstreckung

(-) schlichteÜberwachungs-/Ermittlungstätigkeiten

Abgrz. allg.Dienstpflichten

Verkehrskontrolle

e.A. konkreterVerdacht

h.M. § 36 StVOindividualisiert

Tathandlung

Widerstand leisten

aktive Tätigkeit

Verhinderung/ErschwerungDiensthandlung

durch Gewalt/Drohung Gewalt (-) Suizid

Unternehmensdelikt

auch erfolgloseHandlungen

geeignetVollstreckungshandlung zuerschweren (-) Ungehorsam

tätlicher Angriff

unmittelbar auf Körper zielend

feindselige Aktion ohneRücksicht auf Erfolg

Racheakt reicht

RmkVollstreckungs-Handlung

nach Vorsatz

hier kann StPO geprüft werden

e.A.verwaltungsrechtl. Rmkbegriff

wirksam bis nichtig

h.M.

eigenständiger strafr.Rmkbegriff

formalePrüfung

sachl. / örtl. zuständig

wesentl.Förmlichkeit"Ob und Wie"

PflichtgemäßeErmessensausübung

Beachtung verbindlicherWeisungen

arg.: Praktikabilität

Irrtumsprivileg Amtsträgersschafft Rmk

evtl. § 113 IV 2

Schuld§ 113 IV statt § 17

I I

beschonders schwerer Fall

Waffe/= technischem Sinne

alles was geeignet ist

Unfallfluchtfälle

Konkurrenzen

§ 113 speziell ggü § 240

Drohung ÜbelRückgriff § 240 str.

Tateinheit §§ 223 ff

20. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113.mmap - 17.02.2009 -

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Beleidigungs-delikte

Allg.

Schutzgut persönliche Ehre

Ehreinnere

persönlicherAchtungsanspruch

äußere guter Ruf

Antragserfordernis für alle

Prüfung

Werturteil

nach pers.Überzeugung

richtig o.falsch

Tatsache

Beweis zugängllich

auch innere

AbsichtenEinstellungen

meist beides enthalten

Schwerpunkt Äußerung

Gesamtbild

Kundgabe

vorsätzliche Verlautbarung

außerhalb Intimssphäre

(-) schaffenkompromittierenderSachlage

Beleidigungsfähigkeit

Beleidigung §185

Schutz innerer Ehre

Auffangtatbestand

WerturteileBetroffene

Dritten

Tatsachen

nur ggüBetroffenen

(-) Dritten

üble Nachrede §186

nicht erweislichwahre Tatsachen

objektive BedingungStrafbarkeit

Verleumdung §187

nur def. unwahreTatsachenbehauptung

Unwahrheit TB-Merkmaldd2 nötig

§193WahrnehmungberechtigterInteressen

RF-Grund

Interessen Einzelnen Allgemeinheit

geeigneterforderlich

schonenste Mittel

Prüfpflicht

angemessenesMittel

Abwägung aller Umstände

Überwiegen Rechte anderen

pol. Meinungskampf

(-)

Abrechnung Person(Schmähkritik)

Abwägung Art.5und Art.2 I

kein Schutzvon"Schmähkritik"

RF-Wille

21. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Beleidigungsdelikte.mmap - 17.02.2009 -

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Beleidigung§ 185

Obj.Tb

Beleidigung

Kundgabe

Kenntnisnahmenötig

auch Dritte

zurKenntnisnahmebestimmt!

ErfassenInhalts?

h.M.(-)arg.

Versuch nichtstrafbar

sonst Zufall

(-) Intimssphäre

engsten Kreis

AusnahmeverleumderischeBeleidigung

teleologische Reduktion

auch non-verbal

tätliche

z.B. Haare abschneiden, anspucken

unmittelbare körperliche Einwirkung

Ausdruck Missachtung Geltungswertes

Tatopfer

individueller Ehrträger

(-) Verstorbene nur §189

auchPersonen-mehrheit

rechtlich annerkannte soziale Funktion

Möglichkeit einheitlicher Willensbildung

beiScheitern

Beleidigung einzelner unterKollektivbezeichnung

begrenzt & bestimmbar z.B.4 "die Juden"

Subj.Tb

Vorsatz Missachtungskundgabe

(-) Beleidigungswille

Tatsachen Vorsatz bzgl. Unwahrheit

tätlichen Beleidigung Vorsatz

RW & SchuldEinwilligung

Wahrnehmung Interessen §193

Quali §185 2.Alt tätliche Beleidigung

Strafantrag §194

Straffreiheit §199 wechselseitige Beleidigung

formalBeleidigung

wahre Tatsachen

Form o. Begleitumstände

z.B.Publikationsexzess

Reaktualisierung

§192

Unwahrheit = TB-MerkmalZweifel

führen zuUnvorsätzlichkeit

§16

ehrverletzend

objektiver Dritter

verdienterAchtungsanspruch

(P)

AbdrängungRandgruppen

Soldatensind Mörder

h.M.

keine Beleidigung

nurSoldatentumgemeint

AuffangTbsexual Delikte?

Würdigung Gesamtumstände

Behandlung wie Dirne?

auch Unterlassenmöglich

wenn eigener Erklärungswert

(-)gewähren lassenevt. Beihilfe

Konkurrenzen

Tateinheitmöglich

§§133,186, 223,

auch sexual Delikten

Anwendungsbereich

Tatsachenbehauptung geg. Ehrträger

ehrverletzende Werturteilegeg. Ehrträger/ Dritten

= KundgabeMissachtung

22. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Beleidigung §185.mmap - 17.02.2009 -

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Üble Nachrede §186

Allg.

gute Ruf Schutzgut

3 Personen Verhältnis

wenn nichterweislich wahr

objektive BedingungStrafbarkeit

obj. TB

behauptenverbreiten

ehrenrührigerTatsachen

Beziehunganderen

behaupten = eigenerÜberzeugung wahr hinstellen

auch äußern Verdacht

in Beziehungauf Anderen (-)

z.B. NutzungfremdenNamens

objektive BedingungStrafbarkeit

Nichterweislichkeit Tatsache

muss nicht Vorsatzumfasst sein

Täter Beweisrisiko(-) in dubio pro reo

im Kern zutreffendausreichend

Quali

§186 2.AltVerbreitung Schriften

§188 IPersonen politischen Lebens

23. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Üble Nachrede §186.mmap - 17.02.2009 -

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Hausfriedens-bruch § 123

TathandlungEindringen

gegenWillen

EinverständnisTB-Ausschluss

h.M Täuschungunerheblich

Publikumsverkehr

h.M.Einverständnis

Unterlassenh.M. möglich, § 13

sich nicht entfernen

sich nicht entfernen zuerst berechtigt

Verletzte Rechtsinhaber

Strafantrag § 123 I I

geschützteRG

Wohnung Hauptzweck Unterkunft

Geschäftsräume dient Gewerbe

befriedetes BesitztumSchutzwehr

äußerlich erkennbar

Var. 1widerrechtlichesEindringen gegenWillen

Teil Körper ausreichend

(-) Steine schmeißen

Publikumsverkehr

abstellenmutmaßlicher Wille

äußeresErscheinungsbild

a.A. auch innereWillensrichtung

Verweilen =Eindringen

h.M., § 13Dauerdelikt

bedarfjedoch

vorherigesEindringen

begrenzteErlaubnis desVerweilens

2. Alt. erfordertAufforderung

a.A. (-)aktivitätsgeprägt arg. 2. Alt.

Var. 2 sichnichtentfernen

echtes Unterlassungsdelikt

Aufforderung nötig

Hausrechts-inhaber

Verhältnis MieterVermieter

VermieterBerechtigter?

(-) solange Mieterunmittelbaren Besitz

Verhältnis MieterUntermieter

Vermieter darf Dritterausschmeißen

subj. TB

dolus eventualis

Irrtümer

weiß nicht dass gegen Willen§ 16

Irrtum stärkeres Recht§ 17

KonkurrenzenKonsumtion

wenn regelmäßigmitverwirklicht

Einschränkung zum Zweckanderer Straftatenz.B. Vergewaltigung

schwerer ~ , § 124

Quali

15 - 20 Personen

Absicht bzgl. Eindringens

dd1

Schutzgutöffentl. Friede

24. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Hausfriedensbruch, § 123.mmap - 17.02.2009 -

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§153falsche

uneidlicheAussage

Rechtsgut

Rechtspflege

Aussagedelikte

abstrakteGefährdungsdelikte

schlichte Tätigkeitsdelikte

eigenhändige Delikte

Ausschluss Mittäterschaft,mittelbare Täterschaft §160

Strafmilderung §§157, 158

Versuch §159 Besonderheit

Versuch AnstiftungVergehen strafbar

prüfen

§§257, 258, 145d, 271, 263,164, 187, 239, 25 I Var.2

obj. TB

Täter?

Zeuge &Sachverständige (-) Parteien

Tathandlung

Aussage

Bekundung Verfahrenssituation

Tatsachen

Sachverständige Werturteile

nur mündlich arg. § 186 GVG

falschh.M.

objektive Theorie

nicht Einklang Wirklichkeit

zuständigeStelle

Gerichte, Untersuchungsausschuss auch Referendare

(-) Polizei, Staatsanwaltschaft

arg. §161a,163 StPO

Strafmilderung§§157, 158

(-) §28 I Arg. nur positionsnähefalsch?

subjektiveTheorie

Meinung Täters

arg.Zeugeneid §66c StPO

menschlich

conschneller Meineid

Widerspruch Wort Wissen

objektiveTheorie h.M.

Widerspruch Wort Wirklichkeit

arg.Nachweisbarkeit

§160

(-)Erklärung Wiedergabe Erinnerung

prozessualeFehler

e.A.:beachtlicharg. Verwertungsverbot

h.M.:ändertnichts

arg. verschiedeneRechtssphären

Vollendung& Versuch

Vollendet Abschlusskonkreten Vernehmung

spätestens EndeVerhandlung

Berichtigung vor Abschluss(-) §158

strafloser Versuch

nach Aussageende

vor Nacheid

Rücktritt Versuch

bleibt nur §158

Strafmilderung§§157, 158

AussagenotstandAngehörige §11

Vorstellungsbild Täters entscheidung

nur eine Ermäßigung möglich

BerichtigungAussage §158

auch BeeidigungParteiaussage

Subsidiaritätsverhältnis zu §24

§24 vorrangig

bei Vollendung nur §158

Instanz abschließend

§§157, 158 ~ auf§§145d, 164, 257, 258

e.A.(+)

Arg. Vergleichbarkeit

h.M.

(-)

Wortlaut + Systematik

keine PrivilegierungBöseren

25. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - §153 falsche uneidliche Aussage.mmap - 17.02.2009 -

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SonstigeAussagedelikte

Meineid §154

vor zuständiger Stelle(+) bei Richter

(-) bei Referendar

Täter

Zeugen & Sachverständige Quali zu §153

andere Personeneigener TB

Verbrechen

Vollendung

Abgrenzung Voreid

Nacheid

Versuchsbeginn

NachsprechenEidesformel

bei Abbruch §§ 24, 154

dann §§ 153, 158

beendet vollständigemableisten Eides dann §158

nur Eideseinsichtiger Wesen verstehen

Verfahrensverstöße

schaden nicht TB-Mäßigkeit

nur Strafzumessung

h.M.

Beteiligung

Mittäterschaft &mittelbare Täterschaft (-) Arg. eigenhändige Delikte

Lückenschluss§160

mittelbaren Täterschaft

ähnlich §271

subsidiär zu §§26, 31

verleiten

e.A.

bestimmenunvorsätzlichen Tat

(-) bewusstfalschesschwören

ExzessVerleiteten

h.M.

jedeEinwirkungWillen

jedes veranlassenausreichend

auch bewusste Benennung einesUnwissenden (+)

§160subsidiärzu §26 zB bei Aussage unter Druck

§163 fahrlässigerFalscheid

für §§154-156(-) §153!!!

außer Achtlassen Sorgfalt

persönlicheUmständeFähigkeiten

h.M.Pflicht Prüfung Gedächtnisses

Irrtum

Hintermann hältAussagenden fürgutgläubig, tatsächlich ister bösgläubig§160?

h.M.

(+)

arg. maius

Auffangfunktion

LückenschlussEigenhändigkeit

Hintermann hältAussagenden fürbösgläubig, tatsächlichist er gutgläubig

versuchte Anstiftung §30 I

arg. §§ 153, 154, 26 (-) mangels vorsätzl. Haupttat

Hintermann hält Aussagendenfür bösgläubig, tatsächlichhandelt er fahrlässig, § 163

Strafbarkeitnach §159?

h.M.

teleologische Reduktion

arg.nicht stärker Handelnde

Hintermann straflos

durchUnterlassen

partielles Unterlassen(-)kein Unterlassen

nichts verschwiegen?

BeihilfeUnterlassenProzesspartei

(-) GarantenstellungWahrheitspflicht

GarantenstellungIngerenzBenennungAussagenden

Lit.Selbstverantwortungsprinzip

Selbstbelastungs-Verbot

Rspr.

(+)

Gefahr Falschaussage

inadäquate Gefahr

(+) Garant Kinder

WeigerungAntworten Fragen

Beugemaßnahmen§70 StPO

keine Strafbarkeit

26. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Sonstige Aussagedelikte.mmap - 17.02.2009 -

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BegriffUrkunde

1/2

Rechtsgut

Sicherheit Zuverlässigkeit Rechtsverkehrs

prozessuale Beweisverkehr arg. Abhängigikeit

Träger Allgemeinheit Einwilliung (-)

Verletzung

Fälschung §267

inhaltlich unwahr §§271, 348, 277, 279

vernichtet beschädigt unterdrückt §§274 I Nr.1, 133, 303

missbräuchliche Verwendung §§281, 263 nur Ausweispapiere

"verkörperte Gedankenerklärung zumBeweis Rechtsverkehr geeignet bestimmt& Aussteller erkennen lässt"

verkörperteGedankenerklärung

Perpetuierungsfunktion

dauerhaft Machung

gedanklicherInhalt

geeignet Vorstellung hervorzurufen

WiederspieglungWillensäußerung

auch fürEingeweihte

sonstAugenscheinsobjekt

z.B. Fingerabdrücke,EKG-Blatt

feste Verkörperungfeste Fixierung

(-) Worte, email

optisch visuellverständlich (-)

Schallplatten,Disketten aber §269

Beweiseignung

Beweisfunktion

Rechtserheblichkeit

objektiveBeweiseignung

abstraktermitteln

(-) nichtigen,historischen

subjektiveBeweisbestimmung

originäreAbsichtsurkunde

Zufallsurkunde

auch imNachhinein

MöglichkeitBeweiserbringung

Deliktsurkunde

TB-Strafgesetzerfüllen

rechtserheblichenVerhalten veranlassen

Garantiefunktion

Ausstellererkennen lassen

GarantUrkunde

(-) Umstände außerhalb Urkunde

Erkennbarkeit

Körperlichkeitstheorie(-)

Geistigkeitstheorie

h.M.

bekennen,zurechnen

nicht körperlich verfassen

(-) anonymen Urkunden

Einstandswille

abstellen Erklärer

Stellvertretung

27. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Begriff Urkunde.mmap - 17.02.2009 -

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Begriff Urkunde 2/2

Beweiszeichen /Kennzeichen

Beweiszeichen

i.d.R.zusammengesetzteUrkunde

erkennbareGedankenäußerungUrhebers

durch Zeichen oderSymbole

geeignet & bestimmtBeweiserbringung

konkrete sachliche Beziehung nötig

Kennzeichen

(-) Gedankenerklärung

keine Urkunden

dienen Ordnung & Unterscheidung

Fallgruppen

Beweiszeichen

Motor Fahrgestell-Nr.Kennzeichen (sonst §22 StVG)TÜV Plakette, Bierdeckelstriche

Kennzeichen

Wäschemonogramme,Eigentümerzeichen Büchern,Dienststemple, Spielmarken,Brandzeichen

zusammengesetzteUrkunde

BeweiseinheitBeweiszeichenBezugsobjekt

feste Verbindung

Gedankenerklärung

Augenscheinsobjekt

zur Beweiseinheit

Trennung vernichtet §274

Austausch verfälscht §267

z.B. Preisschild, Plombe

VerkehrszeichenGesamturkunde

Verbindung mehrererUrkunden

neuer Beweiskraft

neuer selbstständigerErklärungsinhalt

entfernen einfügen Fälschung §267

unterlassener Eintrag = falschnicht verfälscht

Herstellung beruhen

Gesetz VereinbarungGeschäftsgebrauch

einseitige Anordnung (-)

z.B.Gesamtheit aller Wahlzettelh.M.

keineUrkunde

Blankette Entwürfe

Vorbereitung Erstellung,Vervielfältigung

Blankoscheckauch bei Angabe KtoNr.

Durchschriften = Urkunden

Photokopie str.

h.M.

Urkunde (-)

arg.

Reproduktion des Originals

keine Beweisbestimmung

Aussteller nicht erkennbar

nurKopierer

nur §263

a.A.Urkunde (+)

arg.oft verlassen Kopien

auchbeglaubigtearg.

Erklärungswert =Übereinstimmung

evtl. zusammengesetzte Urkunde

Ausnahme Anschein OriginalsAufrücken Urkunde

Telefax

(-) Absteller nicht erkennbar

(+) Absender erkennenarg.

ÜbermittlungWillens

28. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Begriff Urkunde 2.2.mmap - 17.02.2009 -

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Urkundenfälschung§267

herstellen unechterUrkunde (Var. 1)

herstellen

Zeitpunkt alle Merkmale vorliegen

andererAussteller

WeristAussteller?

ergibtsichaus:

Beweisrichtung

Verwendungszweck

innerhalb Beteiligtenkreise

zB Klassenarbeitsfälle

Titelmissbrauch nur § 132a

Identitätstäuschungüber Aussteller Urheberschaft entscheidend

in mittelbarer Täterschaft Nötigung volltrunken List

inhaltliche Richtigkeit unerheblich

Decknahme Spitznahme ok wenn bekennen RF

RG-Stellvertretung

Urkundeunecht

unerlaubtes i.V.?

nurstrafloseLüge

Arg. §179 BGB

verfälschen"echten"(Var. 2)

nachträgliche Änderung Gedankeninhalts

echte Urkunde nötig

auch Herstellung unechter

Unterfall 1.Vardiese tritt zurück Gesetzeskonkurrenz

(-) Nichtberühren Beweiserheblichen Daten

Beeinträchtigung Lesbarkeit h.M. (-)

arg. Funktion Urkunde

Änderung Ausstellerbezeichnungh.M. (-)

arg. gleicher Inhalt

ÄnderungdurchAussteller

e.A.

(-)

arg. keine Identitätstäuschung

arg. Var. 1 ist ein Spezialfall

h.M.

(+)

arg. verfälschen nicht Unterfall herstellens

sonst überflüssig

wenn VerlustDispositionsbefugnis

bei Gelangen inden Rechtsverkehr

Recht Dritter

unverändertenFortbestand

wiederholteVerfälschung

h.M. Herstellungunechter Urkunde

gebrauchen "unechter/verfälschten" (Var. 3)

zugänglich machenMöglichkeit Kenntnisnahme

tatsächlicherErfolge nicht nötig

Kopienmittelbarer Gebrauch Originalsh.M.

wenn täuschend echt

subj. TB

Vorsatz

dd2 imRechtsverkehrtäuschen

nicht Absicht!

h.M.arg.nur Zwischenziel

Täuschung sichereFolge Handelns

Erweiterung durch § 270

III Strafzumessungsregel

IV Quali

Paralelle §263 V

Konkurrenzen

herstellenverfälschen

Spezialität

verfälschen Spezialfall

arg.keine Zurechnung

verfälschen gebrauchen

Handlungseinheit

a.A.mitbestrafte Nachtat

neuer TatentschlussRealkonkurrenz

verfälschen beschädigen unterdrücken

Rücktritt als MittelVerfälschung

§ 274 tritt hinter § 267 Var. 2 zurück

29. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Urkundenfälschung §267.mmap - 17.02.2009 -

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Urkunden -SonstigeDelikte

FälschungbeweiserheblicherDaten, § 269

obj. TB

beweiserhebliche Daten

alle Infos Datenverarbeitung

nicht unmittelbar wahrnehmbar/ stofflich fixiert

sonst aber Merkmale Urkunde

hypothetische Prüfung § 267

nur echte Datenfälschung (-) Datenlügen

Tathandlung

speichern~ Herstellen in § 267

Vorgang Dateneingabe

verändernvon Daten

Falsikat ensteht

~verfälschen

zB ManipulationTelefonkarten

Tateinheit beimBenutzen, § 263a

gebrauchen

auchweiterverarbeiten arg § 270

subj. TB

Vorsatz

Täuschung

Beeinflussung fälschlicherDatenverarbeitung imRechtsverkehr § 270

nach §§ 267, 268 zu prüfen wennkeine Urkunde, da ZweckSchließung von Strafbarkeitslücken

mittelbareFalsch-beurkundung,§ 271

Schutzgut: Wahrheitsschutz gesteigerte Beweiskraft öffentl. Urkunde

Irrtümer

Hintermann hältAmtsträger bösgläubig

h.M. § 271

a.A. §§ 348, 30 straflos

Hintermann hältAmtsträger gutgläubig

h.M. § 271

a.A. § 271 IV, 22

vglbar. versuchtemittelbare Täterschaft

öffentl.Urkunde

gesteigerteBeweiskraft

Beweisfür/gegen jdm

Gegenbegriff:schlicht amtl.Urkunde

internerDienstgebrauch

bestimmt füräußeren Verkehr

bzgl. unwahre Angabe

Bsp.

(-) Fahrzeugschein, TÜV

(+ ) Führerschein

bzgl. ErteilungFahrerlaubnis

ähnlich § 415 ZPO

Tathandlung

bewirken jede Verursachung

gebrauchen

zugänglichmachen sinnlicheWahrnehmung

Falschbeurkundungim Amt, § 348

Sonderdelikt

vorsätzliches HandelnAmtsträger§ 271 unanwendbar

unvorsätzlich§ 271

Urkunden-unterdrückung,§ 274

RG:Beweisführungsrechtanderendisponibel

Einwilligungmöglich

§ 133 Verwahrungsbruch!

(-) § 263 bei res extracommercium§ 258 V abschließend

obj. TB

Tathandlung

vernichten

beschädigen

unterdrücken

gehörenInhaber Beweisführungsrecht

(-) ör Vorlegungspflichten

räumlichEntfernung/Heimlichkeit nichtnötig

subj. TB

Vorsatz

Nachteils-zufügungsabsicht

dd2

jeder Beweisnachteil

(-) Straf/Bußgeld-anspr. Staat

§ 258 V abschließend

zB Kennzeichenunkenntlich

Konkurrenzen

§ 274 tritt zurückZueignungsdeliktenKonsumtion

lex specialis§ 303

§ 274 tritt zurück§§ 267, 268

Tateinheit § 133

30. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Urkunden - Sonstige Delikte.mmap - 17.02.2009 -

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Fälschungtechnischer

Aufzeichnungen,§ 268

technischeAufzeichnungen

Legaldef. § 286 I I

Darstellung

Funktion: Lückenschluss zuUrkundsdelikten

vgl. § 267 Dauerhaftigkeit(-) Tachostand nur § 22 StVG

sichveränderndeSachen

h.M. § 268 (+ )

arg. Perpetuierungvorangegangener Messwerte

Lit. (-)

Systematik, Dauerhaftigkeit wiebei Urkunden

von Gerätenabtrennbar (+ ) zB Fahrtenschreiber

SelbständigesBewirken

Aufzeichnungsvorgangselbständig abläuft

neuer geräteautonomerAufzeichnungsinhalt (-) Fotokopie

Tathandlung

vgl. § 267

Abschalten Gerätstörende Einwirkung (-)

Manipulation (+)

unecht

wenn sie Eindruck erweckt siestamme aus Herstellungs-vorgang

z.B. Kontoauszugselber machen

Lüge

Geräteinwandfrei

Richtigkeit egal,ordnungsgemäße BedienungentscheidendImmitation

AusnutzungDefekt

aufgrund menschlicherEinwirkung

Herstellung unechtertechnischer Aufzeichnungen

Versagen Gerät

unrichtige Aufzeichnung

unecht (-)

§ 13 (-)menschlicher Eingriff nötig

VerfälschenAufzeichnung

z.B. Zusätze, Radierungen

subj. TB

Vorsatz

Täuschung Rechtsverkehrdd2

§ 267 I I I , IV

Zumessung

Quali

31. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268.mmap - 17.02.2009 -

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Brandstiftung §§306 ff.

Schutzzweck

Lebensschutz

Vermögensschutz

§306Brandstiftung

§306 unhabhängig von §306a

§306 kein Grundtatbestand

Spezialfall Sachbeschädigung

Erfolgsdelikt

h.M. auchAllgemeingefährdung

§306aschwereBrandstiftung

I abstraktesGefährdungsdelikt

II konkretesGefährdungsdelikt

§306b besonders schwereBrandstiftung

I EQ

II Quali

§306c Brandstiftungmit TodesfolgeEQ

§306dfahrlässigeBrandstiftung

I

Vorsatz- /FahrlässigkeitsKombi

Brand vorsätzlichErfolg fahrlässig

Vorsatztat, § 11

= teilnahmefähig

II

Fahrlässigkeits- /Fahrlässigkeits-Kombi

= Fahrlässigkeitstat

/= Teilnahmefähig!

§306etätige Reue

persönlicherStrafaufhebungsgrund

nicht bei §306c

Konkurrenzen

§306 verdrängt §§303, 305

§306 wirdverdrängt von a-c

evtl.Tateinheit

wenn Tatobjektenur teilweise §06

arg.

auch ElementGemeingefährlichkeit

§306 mögliche Tateinheit mit §265

§306 mit §263 III Nr.Tatmehrheit & Tateinheitmöglich

Fahrlässigkeitstatentweder subsidiär

oder mitbestrafte Vortat

wenn ÜbergangFahrlässigkeit Vorsatz

wenn §306a II dannauch §306b II prüfen

32. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - BrandstiftungsÜbersicht §§306 ff..mmap - 17.02.2009 -

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Brandstiftung§306

Rechtsnatur

Erfolgsdelikt

Spezialfall Sachbeschädigung

grds. unabhängig §306a

Schutz Eigentums

obj. TB

Tatsubjekt

Tatobjekt fremd

Tathandlungin Brand setzen

durch Brandlegungzerstören

Kausalität + Zurechnung

subj. TB wenn - dann §306d!

RWK & Schuld Einwilligung?

Strafzumessung §§306 II, 306e

Tatobjekt

Nr.1 Gebäude

Wände & Dach

fest verbunden mit Erde

Aufenthalt Menschen

a.A. Zutrittsverhinderung Dritter dienen

Nr.2 Betriebsstätte/Maschinenrestriktive Auslegung

zweifelhaft Imbisswagen

Nr. 3 Warenlager (-) Tankbehälter

Nr. 4 Kfz(-) Schlauchboote arg. restriktive Auslegung

Nr. 5 Wälder

Nr. 6 landwirtschaftl. Erzeugnisse erhebliche Menge

Tathandlung

In Brand setzen

= wesentlicherBestandteilbrennt(-) § 94 BGB

allein weiterbrennbar

§ 13 möglich

Brandlegung

= jede Hdlg verursachen Brandes gerichtet

zerstört

z.B. Explosion

auch Löschmittelschäden

RechtfertigendeEinwilligung?

mehrere RGinhaber = alle einwilligen

auch bei sittenwidrigen Zwecken

§ 228 ~ (-)

nur für Körperverletzung

kein allg. Gedanke

Gesetzgeber bewusst nicht

II Strafzumessungsregelminder schwerer Fall

nur kleiner Schaden

33. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Brandstiftung §306.mmap - 17.02.2009 -

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SchwereBrandstiftung,

§ 306a

Rechtsnatur§ 306a I

abstraktes Gefährdungsdelikt

Eigentumsfrage egal

§ 306a I

obj. TB

Tatsubjekt

Tatobjekt

Nr. 1

Nr. 2

Nr. 3

TathandlungIn Brand setzen

Brandlegung zerstören

Eintritt Erfolg

Kausalität & obj. Zurechnung

subj. TB

RwK/Schuldrf. Einwilligung nicht möglich anders § 306

§ 306e tätige Reue

Tatobjekt

Nr. 1 Gebäude usw.Wohnung dient

gemischtgenutzt

(+ ) bei Einheit

Teilbrand

e.A. erst wenn auchWohnbereich sonst § 22

h.M. wennübergreifenkönnte

Ausn.absoluteSicherheit

Wohnungdient?

vorübergehend räumlicherMittelpunkt

WidmungEntwidmung

anzünden eigenes Haus

wenn erst alleBewohner getötet (+ )

/= nur vorübergehend

auch Wohnwagen

Nr. 2 Kirche

Nr. 3 Räumlichkeit fürAufenthalt

alles (+ )

klein (-) z.B. Telefonzelle, PKW

muss normalerweise jmd drin sein

a.A.tatsächlichanwesend arg. hohe Strafandrohung

subj. TB

Vorsatzauch aufzuhalten pflegen

teleologischeReduktion?

bei Vergewisserung niemand gefährdet

h.M. (+ )Gesetzgeber gebilligt

a.A. (-)

arg. Gefährdungsdelikt

evtl. § 306a I I Iminder schwererFall

§ 306a II

Tatobjekt des § 306!!!

Eigentumslageberücksichtigen?

ausschließlicheigene/herrenloseSachen

arg. (+ ) Strafrahmen

arg (-) Schuldprinzip

zuVergehenherabgestuft

h.M. Eigentumslage egalarg. Wortlaut

Taterfolg

konkrete GefahrGesundheitsschädigung= Nichteintritt Zufall

andererMensch

nicht Täter

Mittäter/Gehilfen?

h.M. (-)

arg. Schutz Allgemeinheit

arg. freiwilligeSelbstgefährdung

a.A. (+ )Wortlaut

Unmittelbarkeitszusammenhangtypische Folge Brandstiftung

Gefährdungsvorsatz nötigkein EQ-Delikt

Fahrlässigkeit nicht ausreichend

34. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Schwere Brandstiftung, § 306a.mmap - 17.02.2009 -

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Besonders schwereBrandstiftung, §

306 b

I

EQ §§ 306, 306a

schwereGesundheitsschädigung

siehe § 226

lange ernsthafte Krankheit

Gesundheitsschädigunggroße Zahl

10 Personenarg. § 330 I 1

str.

mindestens fahrlässigverursacht, § 18

Realisierungtypischer Gefahr

z.B. Fenstersprung

(-) Zurückkehrende/Helfer

Versuch vgl. EQ-AT

I I

Quali, § 306aüber § 306a I I auch § 306

Nr. 1 Vorsatz

Nr. 2 Absicht dd1

Nr. 1 Gefahr des Todes

Nr. 2 Straftatermöglichen/verdecken

auch anderer

Versicherungs-betrug

e.A. (-)

nur engzusammenhängendeTaten

arg. hohe Strafe

kein AusnutzenGefahr

h.M. (+ )

Wortlaut

historisch§ 307 aF

arg. Verknüpfung vonUnrecht & Unrecht

Nr. 3Verhindern/ErschwerenLöschen

35. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Besonders schwere Brandstiftung, § 306 b.mmap - 17.02.2009 -

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Brandstiftung ( ...)

§ 306c BrandstiftungTodesfolge

EQ

Eintritt schweren Folge

wenigstensLeichtfertigkeit, § 18

TBspezifischerGefahrzusammenhang

Grunddelikt = Brandstiftungshdlg

schwere Folge

Retterschäden

bei Privaten

NäheverhältniszumObjektberücksichtigen

Feuerwehr

wenn nichtaussichtslos

§ 306d fahrlässigeBrandstiftung

Var. 1

Var. 2

Var. 3§ 306a II vorsätzlich

Gefahr Gesundheitsschädigung fahrlässig

II§ 306 a II fahrlässig

Gefahr Gesundheitsschädigung fahrlässig#

zB Zigaretten/Feuerwerk

§ 306etätige Reue

Abgrz. Rücktritt, § 24

z.B. Brandlegung & Löschung

auchHinzuziehungDritter

I§§ 306, 306a, 306b§ 49 II

§§ 306c, 306f unberührt

II

Löschen vorerheblichen Schaden

keine Strafbarkeit

erheblich >2500 €

Freiwilligkeitnach Tätersicht

36. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Brandstiftung (...).mmap - 17.02.2009 -

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Verkehrsdelikte

geschütztes RG

Sicherheit öff. Straßenverkehr

Individualrechtsgüter

Leben

körperl. Unversehrtheit

fremdes Eigentum

! relevant für Einwilligung!

§ 315b GefährlicheEingriffe in denStraßenverkehr

konkretes Gefährdungsdelikt

Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombi §315b I iVm IV

Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombi §315b I iVm V

§ 315c GefährdungStraßenverkehr

konkretes Gefährdungsdelikt

Nr. 1 Fahruntüchtigabsolut, 1,1 0%

relativ, 0,3 - 1,1 0% + Anzeichen Fahruntüchtigkeit

auch einwilligender Beifahrer geschützt

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

abstraktes Gefährdungsdelikt

eigenhändiges Delikt

Dauerdeliktmit Fahrantritt

bis Aufgeben Weiterfahrt

FührenVorsatz

dolus eventualis, Abs. 1

Abs. 2, fahrlässig hinsichtl.Fahruntüchtigkeit

RW/Schuld

alicnicht im Straßenverkehr!!!

bei eigenhändigen Delikten (-)

§ 142 UnerlaubtesEntfernen Unfallort

§ 323a Vollrausch

! keine Wahlfeststellungzwischen Rauschtat &Vollrausch

37. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Verkehrsdelikte Übersicht.mmap - 17.02.2009 - The Mindjet Team

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§ 315b GefährlicheEingriffe in denStraßenverkehr

konkretes Gefährdungsdelikt

zu § 315c

Eingriff = verkehrsfremd, von außen

auch von innenbei zweckwidrigem Einsetzen

(+ ) Einsatz Auto als Waffe

(-) Mitschleifen

grobe Einwirkung mit einigem Gewicht

TB

obj.

Tatsubjekt

TathandlungUnterlassen

z.B. ungesicherte Ladung

h.M. (+ )

arg.: VermeidungStrafbarkeitslücken

arg (-) gesetzgeberischer Wille

a.A. (-) arg.: Entsprechungsklausel (-)

Taterfolg

BeeinträchtigungVerkehrssicherheit

konkrete Gefahr

für Leib & Leben anderer Menschen

fremde Sachen vonbedeutendem Wert

wenn (-), Versuch, § 315b I I

Kausalität

straßenverkehrsspezifischeVerknüpfung

"dadurch"

Beinaheunfall?

Schaden auch bei ruhendem Verkehr?

subj.Vorsatz

dolus eventualis

Absicht

verkehrsfeindliche Einwirkung

wenn Zweckentfremdung Fahrzeug

dd1

RW/SchuldEinwilligung möglich? vgl. § 315c

Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombi § 315b IiVm IV

obj. TB § 315 b I

subj. TB § 315 b I

Fahrlässige VerursachungGefahr, § 315b IV

obj. Sorgfaltspflichtverletzung

obj. Vorhersehbarkeitwesentlicher Kausalverlauf &Gefahreintritt

obj. ZurechnungGefahr/Unmittelbarkeit

RW/Schuld

Fahrlässigkeits-/Fahrlässigkeits-Kombi §315b I iVm V

Eintritt konkret Gefahr durch Hdlg Täter

Kausalität

Obj. Sorgfaltspflichtverletzung

Obj. Vorhersehbarkeit wesentl.Kausalverlauf &Erfolgs/Gefahreintritt

Obj. Zurechnung derGefahr/Unmittelbarkeit

RW/Schuld

§ 315 II I

38. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.mmap - 17.02.2009 - The Mindjet Team

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§ 315c Gefährdungdes

Straßenverkehrs

konkretes Gefährdungsdelikt

eigenhändiges Deliktnur Fahrer Täter

andere nur Teilnehmer

obj. TB

Tatsubjekt

Führenfahruntüchtig

verkehrswidrig

Eintritt des Erfolges & Gefahr

Kausalität & obj. Zurechnung

subj. TB

dolus eventualis

fahrlässige VerursachungGefahr, § 315 c III Nr. 1

Fahrlässig-/Fahrlässig, § 315 c III Nr. 2

Versuch, § 315 c II

RW/Schuld

Einwilligung

§ 20 ab BAK 3

Tatsituation

öffentl. Verkehr

auchParkplätze

auf die jeder Zugang hat

Führen= Anrollen der Räder & Motor

auch Fahrräder, Kutschen

Führer

= Bediener technischeVorgänge

Fahruntüchtig

absolut, 1,1 0%

relativ, 0,3 - 1,1 0%

(+ ) AnzeichenFahruntüchtigkeit

a.A. nur Richtwert

§ 20alic

§ 316

"7 Todsünden"

grob verkehrswidrig

rücksichtslos

wenn keine Bedenkenaufkommen

spezielles Schuldmerkmal!

konkreteGefahr

GefahrSchaden liegt nahe

konkretNichteintritt = Zufall

obj. ex ante

andere?

Insassen (+ )

nur betrunken reicht nicht

wirklich fahruntüchtig

sonst konkretesGefährdungsdelikt zuabstrakten modifizieren

Teilnehmer

e.A. (+ )arg.: § 259

h.M. (-)Gefährdung auch dessen Tat

Sachen von Wert

ca. 1000 €

der Sache innewohnt

fremd

eigenes Fahrzeug (-)

auchgeliehenes/gestohlenesFahrzeug

arg.Mittel nicht geschützt

Zufall EV

Einwilligung

Rspr.

RG SicherheitStraßenverkehr nichtdisponibel

§ 316 erfasst nur Teilbereiche

h.L.

Individualgefahr imVordergrund

Schutz durch § 316

Teilnahme

bei § 315 c III Nr. 1?(+ ) § 11 I I = Vorsatzdelikt

(-) § 315 c III Nr. 2

Konkurrenzen

§ 316 subsidiär

eine Fahrt / mehrereGefährdungenTateinheit

Unfall

Tateinheit, § 222/§ 229

Tatmehrheit, § 142Verdeckungsmord

39. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs.mmap - 17.02.2009 - The Mindjet Team

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§ 142 UnerlaubtesEntfernen vom

Unfallort

Rechtsgut

private Interesse umfassende Aufklärung

Sicherung SEA

Zwang Strafverfolgung auszusetzen

Schutzgesetz iSd § 823 II

Reduktion

wenn keine fremde Schäden

Bagatelle <20 €

bei Anspruchsverzicht

evtl.mutmaßlich

Versicherer /= Geschädigter

abstrakte Vermögensgefährdungsdelikt

Sonderdelikt, § 28 I

Unfallbeteiligter

Unfall

Verwirklichungverkehrstypisches Risiko

Straßenverkehr,siehe § 315c

auchFahrradfahrerusw

Tathandlung

räumliche sich entfernen

mitPflichtverletzung

Anwesenheitspflicht

Wartepflicht

wenn § 142 I (-) § 142 II

Absehen von Strafe, § 142 IV

Unfall

= plötzliches Ereignis

(-) nur Beschädigung eigenes Fahrzeug auch beim Leasing (-)

gefahrtypischer Zusammenhang

vorsätzlichHerbeiführung

Rspr (+)

wenn typische Gefahr

äußeres Erscheinungsbild

Ausn: Schwerpunkt andere Vorsatztat

Lit (-) Wortsinn

Unfallbeteiligter

iSd § 142 V

Einwirkung Verkehrsgeschehen

zB "Einwinker"

erfordert Anwesenheit am Unfallort

Überlassung anFahruntüchtige

Halter

Anwesenheit amUnfallort

auch Beifahrer

evtl. auchMitfahrer bei Pflichtverletzung

unerlaubtesEntfernen

verkapptes Unterlassungsdeliktobwohl aktiv formuliert

Anwesenheitspflicht =Feststellungsduldungspflicht

TäuschungEinverständnisentfernen

e.A.Irrtümer unbeachtlich

arg. tatsächlicher Charakter

h.M.Verzicht unwirksam

Vorstellungspflicht

ErmöglichungweitererFeststellungen

e.A. (+)auch Selbstbezichtigung

h.M. (-)nemo tenetur

Perso nur der Polizei

Ortsveränderungerforderlich

/= nur vorübergehend

beim erfolgreichenTarnen/Verstecken (+)

WillensgetragenesVerhalten

zB AbtransportKrankenwagen

subj. TBdolus eventualis

BewusstseinUnfall

erheblich

§ 142 II

berechtigteswenn Rfg

§ 34

§ 323c

entschuldigtes

§ 35

§ 20e.A.

teleolog. Reduktion,§ 323a (+)

h.M. (-)

§ 17

unvorsätzliches

e.A. (+)

arg. Vergleichbarkeitberechtigt/entschuldigt

h.M. (-)Analogieverbot

Wortlautüberschreitung

Zwangseinwirkung

Feststellungnachholen?

e.A. (+)

a.A. (-)

sichEntfernen /=vis absoluta

Unterlassen NachholensWahlrecht Betroffenen

Vorbehalt Unverzüglichkeit

§ 142 IVStrafzumessungsregel

außerhalbfließender Verkehr

Obergrenze 750 €

24 Stunden

Konkurrenzen

rglm. Tatmehrheit mit anderenStraßenverkehrsdelikten

§ 323c Idealkonkurrenz

§§ 212, 211, 13 Tateinheit möglich

§ 113 Idealkonkurrenz

40. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.mmap - 17.02.2009 -

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§ 323a Vollrausch

abstraktes Gefährdungsdelikt

eigenhändiges Delikt

subsidiär zur alic aber abzulehnen

zwei Elemente

Berauschen

Rauschtat

obj.Strafbarkeitbedingung

sich berauschen

Rausch

Kausalität

subj. TB

Rauschtatobj. Strafbarkeitsbedingung

muss nicht schuldhaft

sichberauschen

Alkohol/Drogen

Anwendbarkeit beiSchuldfähigkeit

e.A. (+ )

darf nicht bessergestellt werden

Strafbarkeitslücken

a.A. (-) in dubio pro reo

! Wahlfeststellung

§ 323 a

Rauschtat

bedarfVergleichbarkeitder Delikte

rechtsethisch

psychologisch

Rauschtatauch Versuch

Teilnahme

an § 323a

Täterschaft (-)

Teilnahme

e.A. (-)

eigenhändiges Delikt

Täter Pflicht Selbstkontrolle

"Wirte nicht böse"

h.M. (+ )

§ 28 I

Beschränkung überFahrlässigkeit ausreichend

an Rauschtatuneingeschränkt möglich

41. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - § 323a Vollrausch.mmap - 17.02.2009 -

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Delikte gegenRechtspflege

Strafvereitelung§258, §258a

innerstaatlicheRechtspflege

relevantStrafverteidiger

keinanimierenLüge

keine Anstiftungdurch Täter §258 V

Beihilfe

Rspr.: bedarf Gefahrder Verbesserung derBeweislage

Lit.: strengeWortlautgrenze arg. Analogieverbot

falscheVerdächtigung §164

Schutzgut

e.A. Individualgutstheorie

a.A. Rechtspflegetheorie

AlternativitätstheorieEntscheidung Einzelfall

wegen Einwilligung

geeignet Tatverdachthervorzurufen

I spezieller als II

auch kompromittierende Sachlage!

auch § 185 ff. prüfen jedoch Strafantragserfordernis

vortäuschenStraftat §145d

Selbstschutz ok

42. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Delikte gegen Rechtspflege.mmap - 17.02.2009 -

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Straftaten im Amt

§ 331 Vorteilsannahme

käufliche pflichtgemäßeDienstausübung

besonderes persönliches Merkmal § 28 I

Tathandlung: Fordern/sichversprechen lassen/annehmen

auf Vorteil ankommen

selbst

für Dritte

materiell/ immateriell

RW Rf Genehmigung, § 331 I I I

Teilnahme /= Vorteilgewährende

§ 332 Bestechlichkeit

Quali § 331

Dienstpflichten verletzt

§ 335 besonders schwerer Fall

§ 334 Bestechung

Gegenstück zu § 332

pflichtwidrige Diensthandlung

§ 16 wenn Unkenntnis vonPflichtwidrigkeit

AuffangTB

§ 333 Vorteilsgewährung

Gegenstück zu § 331

mit Tathdlg vollendet

43. - Malkus-Pierenkemper - StrafR-BT I - Straftaten im Amt.mmap - 17.02.2009 -

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� Unsere � Skripten � Karteikarten �Hörbücher (Audio-CDs)

Zivilrecht Sozialrecht � Kinder- und Jugendhilferecht (ab Oktober 2009) � Sozpäd. Diagn.: SPFH & ambul. Hilfen d. KJH � Sozialrecht (7,90 €)

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Öffentliches Recht � Die Relationstechnik (7 €) � Der Aktenvortrag im Strafrecht (7,90 €) � Der Aktenvortrag im Wahlfach Strafrecht � Der Aktenvortrag im Zivilrecht (7,90 €) � Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht (7,90 €) � Urteilsklausuren Zivilrecht (7,90 €) � Anwaltsklausuren Zivilrecht (7,00 €) � Staatsanwaltl. Sitzungsdienst & Plädoyer (7,90 €) � Die strafrechtliche Assessorklausur (7,90 €) � Die öff.-rechtl. Assessorklausur Bd.1 (7,90 €) � Die öff.-rechtl. Assessorklausur Bd.2 (7,90 €) � Zwangsvollstreckungsklausuren (7,90 €) � Vertragsgestaltung in der Anwaltsstation (7 €)

BWL & VWL

� Standardfälle Staatsrecht I – StaatsorgaR (9,90 €) � Standardfälle Staatsrecht II – Grundrechte (9,90 €) � �Standardfälle f. Anfänger (StaatsorgaR u. GRe) (7,9 €) � Standardfälle Verwaltungsrecht (AT) (9,90 €) � Standardfälle Verwaltungsrecht für Fortg. (7,90 €) � Standardfälle Baurecht (9,90 €) � Standardfälle Europarecht (9,90 €) � Standardfälle Kommunalrecht (7,90 €) � �Basiswissen StaatsR I –StaatsorgaR (Fr-Antw.) (7 €) � �Basiswissen StaatsR II –GrundR (Frage-Antw.) (7 €) � Basiswissen VerwaltungsR AT– (Frage-Antwort) (7 €) � Studienbuch Staatsorganisationsrecht (9,90 €) � Studienbuch Grundrechte (9,90 €) � Studienbuch Verwaltungsrecht AT (9,90 €) � Studienbuch Europarecht (12 €) u. �Basiswissen EuR � Staatshaftungsrecht (7,90 €) � VerwaltungsR AT 1 – VwVfG u. � AT 2–VwGO (7,90 €) � VerwaltungsR BT 1 – POR (7,90 €) � VerwaltungsR BT 2 – BauR � BT 3 – UmweltR (7,90 €) � �Definitionen Öffentliches Recht (9,90 €) Steuerrecht

� Einführung i. die Betriebswirtschaftslehre (7,90 €) � Einführung in die Volkswirtschaftslehre (7,90 €) � Ratg. „500 Spezial-Tipps für BWLer“ � Rechnungswesen (7,90 €) � Marketing (7 €) � Organisationsgestaltung & -entwickl. (7,90 €) � Internationales Management (7 €) � Unternehmensführung (7 €) � Wie gelingt meine wiss. Abschlussarbeit? (7 €) � Ratgeber Assessment Center (7,90 €)

Schemata

� Abgabenordnung (AO) (8,90 €) � Einkommensteuerrecht (EStG) (9,90 €) � Umsatzsteuerrecht (UStG) (7,90 €) � Erbschaftsteuerrecht (9,90 €) � Steuerstrafrecht/Verfahren/Steuerhaftung (7,90 €)

� Die wichtigsten Schemata-ZivR,StrafR,ÖR (12 €) � Die wichtigsten Schemata–Nebengebiete (9,90 €)

Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

� bedeutet: auch als Hörbuch (Audio-CD) lieferbar (7,90 €)

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