Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Verfahrensverzeichnis.
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Verfahrensverzeichnis
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Begriff: Verfahrensverzeichnis
LDSG § 11 Verfahrensverzeichnis
(1) Jede öffentliche Stelle führt ein Verzeichnis der automatisierten Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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Übersicht Verfahrenverzeichnisse
Hinweis: Für jedes aufgeführte Verfahren muss die Schule ein eigenes Verfahrensverzeichnis erstellen!
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Welchen Nutzen hat das Verfahrensverzeichnis?
• Man behält den Überblick über die DV-Verfahren am Seminar und ermöglicht dadurch eine effektivere Eigenkontrolle.
• Es stellt eine wichtige Informationsquelle für Fremdkontrollen dar.
• Es dient zum Schutz des Einzelnen, dass durch die Verarbeitung personenbezogenen Daten keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.
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Landesbeauftragter für den Datenschutz
(Jörg Klingbeil)
Verfahrens-verzeichnis
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
(auch für mehrere Schulen möglich)
führt das Verfahrensverzeichnis
Schule
Schule
erstellt
(sofern kein behördlicher Datenschutzbeauftragter
vorhanden)
Verfahrensverzeichnis - Zuständigkeiten
§ 32 LDSG
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Verfahrensverzeichnis
• Vorprüfung: Werden personenbezogene Daten automatisiert elektronisch verarbeitet?
• Zweckbestimmung: In welchem Rahmen wird die Software von wem genutzt?
• Rechtsgrundlage: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage (LDSG, Schulgesetz, VwW) muss das Verfahrensverzeichnis erstellt werden?
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Verfahrensverzeichnis LDSG §11 (2)
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In das Verfahrensverzeichnis sind einzutragen:(§ 11 Abs. 2 LDSG)
Schule
Schule
Schule / LDSG
Name des Verwaltungs-, Stundenplangrogramms
§§ 13, 15, 36 LDSGVwW Datenschutz
Softwarehersteller
Welche personen-bezogenen Daten werden gespeichert?a) Zugangsdatenb) Daten, die im Rahmen der Nutzung entstehen
Schule
Softwarehersteller
Schule
Softwarehersteller
Schule
Softwarehersteller
Schule
Schule
Wann werden welche personenbezogenen Daten gelöscht / gesperrt?
Softwarehersteller
Welche Maßnahmen werden konkret umgesetzt?
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Materialien auf dem Lehrerfortbildungs-Server
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Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 LDSGMerkmal Beschreibung
1) Wie werden die Gebäude/ Räume (Serverraum, Verteiler-raum) abgesichert?
2) Wer hat wann wohin Zutritt zu diesen Räumen?
1. Zutrittskontrolle: Unbefugten den Zutritt zu Datenver-arbeitungsanlagen zu verwehren Hinweis: physischer Zugang zu den Räumen 3) Wird die Zutrittskontrolle durch weitere organisatorische /
technische Maßnahmen unterstützt? - Beschreibung des Schlüsselmanagements (Reinigungs-
dienst / Mitarbeiter / Ferien) - Serverraum im EG (Fensterabsicherung / Klimaanlage)
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Merkmal Beschreibung
1) Welches Verfahren zur Identifizierung und Au-thentifizierung wird verwendet?
siehe Anlage Softwarehersteller
2) Werden zugangsgeschützte Zugriffe protokolliert? In welchem Umfang?
siehe Anlage Softwarehersteller
3. Speicherkontrolle die unbefugte Eingabe in den Speicher sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespeicherter Daten zu verhindern Hinweis: Benutzerdatenbank sowie Daten und Dateien auf dem Server bzw. auf externen Speichersystemen (SAN)
3) Können die Logdateien / Konsolprotokolle nach bestimmten Kriterien ausgewertet werden?
siehe Anlage Softwarehersteller
Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 LDSG
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!