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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Aktualisierte Umwelterklärung 2017 Geprüft vom Umweltgutachter am 9. November 2017

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Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Aktualisierte Umwelterklärung 2017

Geprüft vom Umweltgutachter am 9. November 2017

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Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................................................................... 3

DAS MINISTERIUM IN DER ÜBERSICHT ....................................................................................... 5

Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ........................... 7

AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN ....................................................................................................... 7

Wesentliche Aufgabengebiete des Ministeriums .............................................................................. 8

UMWELTLEITLINIEN ......................................................................................................................... 10

LANDESEINHEITLICHE ENERGIELEITLINIEN ............................................................................ 11

UMWELTASPEKTE ............................................................................................................................ 11

Kriterien für die Ermittlung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte ............................................. 12

ENERGIEASPEKTE ........................................................................................................................... 12

Kriterien für die Ermittlung der Bedeutsamkeit der Energieaspekte ............................................ 13

INDIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................................................................... 13

DIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................................................................... 21

STANDORT .......................................................................................................................................... 21

CHRONIK ZUM INNERBETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ .................................................... 23

DATEN UND FAKTEN ........................................................................................................................ 24

Wichtige Kennzahlen 2016 im Überblick ......................................................................................... 25

Energie und Wasser ............................................................................................................................ 26

Mobilität ................................................................................................................................................. 33

Emissionen ........................................................................................................................................... 34

Papier .................................................................................................................................................... 35

Abfall ...................................................................................................................................................... 36

Arbeitssicherheit .................................................................................................................................. 39

Kernindikatoren nach EMAS III ......................................................................................................... 39

UMWELTMANAGEMENTSYSTEM.................................................................................................. 46

UMWELT-NETZWERK ....................................................................................................................... 46

MANAGEMENTKONZEPTE .............................................................................................................. 47

RECHTLICHE REGELUNGEN ......................................................................................................... 48

KOMMUNIKATION .............................................................................................................................. 49

IMPRESSUM UND ANSPRECHPARTNER .................................................................................... 51

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Vorwort

EMAS in Baden-Württemberg ist ein bedeutender Standortfaktor. Derzeit gibt es im Land 388 EMAS-

zertifizierte Organisationen mit 567 Standorten (Stand 01.09.2017). Die Motivationen, mit EMAS zu

starten und am Ball zu bleiben, sind vielfältig: gelebtes Umweltbewusstsein, praktizierte Nachhaltigkeit,

kontinuierliche Verbesserungsprozesse, die Unternehmensleitung und Beschäftigte integrieren, Ein-

sparung von Ressourcen und der Wunsch, sich durch das positiv besetzte Thema Umweltschutz einen

Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten.

Das Umweltministerium durchlebte seit dem ersten im Jahr 2001 verliehenen EMAS-Zertifikat bewegte

Zeiten, da sich unser Ministeriumszuschnitt und unsere Zuständigkeiten häufig änderten. Seit Mai 2011

waren wir, wie seit unserer Gründung vor 29 Jahren, für Umweltbelange mit nahezu allen Facetten ver-

antwortlich. Zudem kam der Aufgabenbereich Energiewirtschaft hinzu. Mit der Regierungsneubildung

im Mai 2016 kam als letzter noch fehlender klassischer Umweltbereich der Naturschutz wieder zum

Umweltministerium. So haben wir umfassende Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz und Nutzung

erneuerbarer Energien. Die Aufgaben der Energiewirtschaft rücken die drei Säulen der nachhaltigen

Entwicklung noch stärker in den Mittelpunkt. So sieht das Umweltministerium Energieerzeugung und

Energieverbrauch sowohl unter dem ökologischen Aspekt CO2-Reduktion und Klimaschutz als auch

unter ökonomischen Belangen wie Versorgungssicherheit, Energiepreise, Netzkapazitäten und einer

verbraucher- und wirtschaftsnahen Energiepolitik.

In der letzten Legislaturperiode erfolgte unter Federführung des Umweltministeriums der stufenweise Einstieg in die „Öko-Auditierung“ der Landesverwaltung. In allen Ministerien wurden Energiemanage-mentsysteme eingeführt und einem förmlichen Zertifizierungsprozess nach DIN EN ISO 50001 unter-

zogen. Diese internationale Norm verlangt die weitgehende Erfassung aller Energieflüsse in einer Organisation (Energiequellen, Energieeinsatz, Energieverbraucher) und die Bewertung des Stan-des der Energieeffizienz. Diese Erfassung ist die Grundlage für die Umsetzung sowohl techni-scher Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz als auch von strategischen und organi-satorischen Managementansätzen. Organisatorische und technische Maßnahmen sollen dazu führen, die energiebezogene Leistung systematisch und längerfristig zu verbessern. Die Auditier-ung der Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 der Ministerien erfolgte erstmals 2013. 2014 und 2015 wurden sogenannte Überwachungsaudits durchgeführt. Ende 2016 standen erstmals die Rezertifizierungen an. Zwischenzeitlich wurden entsprechende Energiemangementsysteme auch in zehn überwiegend großen Behörden und Landeseinrichtungen des nachgeordneten Bereichs (u.a. in alle vier Regierungspräsidien) eingeführt. Die Rezertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 erfolgten Ende 2016.

Ergänzend zum Energiemanagement wurden in einem ersten Schritt bis Ende 2015 in fünf Ministerien Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001 eingeführt (Kultusministerium, Ministerium Ländlicher Raum, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Wissenschaftsministerium und Staatsmi-nisterium). Mit dem Umweltministerium und seiner Zertifizierung nach EMAS verfügten über die Hälfte aller Ministerien damit auch über ein zertifiziertes Umweltmanagement.

Diese positive Entwicklung wurde durch den hoffentlich nur vorläufigen Ausstieg des MLR aus dem Umweltmanagementprozess nach DIN EN ISO 14001 getrübt. Insgesamt bleibt zu hoffen, dass der be-gonnene Prozess der Öko-Auditierung in der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt wird und sich ver-stetigt.

Durch das Energiemanagement stehen aussagekräftige Daten über die Zusammensetzung und Ent-wicklung der Energieverbräuche zur Verfügung. Das Umweltministerium wurde mit Ministerratsbe-schluss vom 22.07.2014 gebeten, das Energiemanagement fünf Jahre nach der Erstzertifizierung – d. h. im Jahr 2018 – zu evaluieren und dem Ministerrat zu berichten.

Die Energiemanagementbeauftragten der Ministerien treffen sich regelmäßig zum Erfahrungsaus-tausch. Das Umweltministerium hat das Thema Benchmarking der Ministerien in den zurückliegenden Sitzungen bereits thematisiert und die Ministerien gebeten, konkrete Vorschläge für geeignete Ver-gleichszahlen zu entwickeln.

Das Umweltministerium konnte bei der Öko-Auditierung auf die Erfahrungen aus EMAS zurückgreifen.

Die ministeriumsinternen EMAS-Akteure haben ihre Perspektive erweitert: Inzwischen wird das Hand-

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lungsfeld Energie, das wir bereits im Rahmen von EMAS betrachteten, noch stärker fokussiert. Erfreu-

lich ist, dass wir bei der Erfassung, Aufbereitung und Interpretation von umweltrelevanten Daten und

Fakten doppelte Effekte gewinnen: für EMAS und für das ISO-Zertifikat, das wir im Jahr 2013 erstmals

verliehen bekamen. Seit 2012 verfolgen wir ein integriertes Umwelt- und Energiemanagementsystem

und haben unser langjähriges Umweltprogramm zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm fortent-

wickelt.

Wer als Botschafter nach außen glaubwürdig auftreten möchte, muss mit gutem Beispiel und eigenem

Handeln nach innen tätig werden. Das Umweltministerium hat 1999 die erste umfassende Prüfung

nach der EU-EMAS-Verordnung durchgeführt. Seitdem wird kontinuierlich und engagiert mit dem und

für das Umweltmanagementsystem gearbeitet. Wir sind stolz darauf, dass wir uns mit Durchhaltever-

mögen und immer wieder neuen Ideen für Verbesserungen unserer Umweltleistung jetzt im sechsten

jeweils drei Jahre umfassenden Prüfturnus nach der EU-EMAS-Verordnung befinden und diesen um

die Anforderungen nach der DIN EN ISO 50001 ergänzt haben.

Die EMAS III Verordnung ((EG) 1221/2009) wurde durch Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 im

September 2017 geändert. Diese führt zu folgendem Anpassungsbedarf:

Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Umweltprüfung (Anhang I), die Anforderungen an das

Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III).

Im Rahmen der Umweltprüfung sind der Kontext der Organisation, die interessierten Parteien

sowie Risiken und Chancen zu bestimmen. Die Betrachtung des Lebenswegs wurde gestärkt.

Die grundsätzliche Systematik der Umweltprüfung hat sich nicht geändert.

Die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem enthalten den Normentext der aktuellen

ISO 14001:2015 (Abschnitt 4 bis 10). Die Pflicht zur Benennung einer/eines Managementbe-

auftragten, die unter der ISO 14001:2015 entfällt, wird unter EMAS beibehalten. Damit bleibt

eine wichtige Ansprechperson erhalten. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus beste-

hen bei EMAS weiterhin die Erfordernisse Rechtskonformität, Umweltleistungsverbesserung

und Umweltberichterstattung.

In der Umweltbetriebsprüfung ist die Berichterstattung an die Leitungsebene stärker akzentu-

iert worden. Organisationen müssen außerdem angeben, wie sie ihre gesetzten Ziele und

Maßnahmen erreichen und ihre bindenden Verpflichtungen einhalten können.

Der Änderungsbedarf wurde im Rahmen der Aktualisierung der Umwelterklärung geprüft und soweit

erforderlich, berücksichtigt und eingearbeitet.

Die vorliegende Umwelterklärung beleuchtet wie ihre Vorgänger die direkten Umweltauswirkungen und

bildet diese ergänzend mit den Kernindikatoren gemäß EMAS III ab. Die indirekten Umweltauswirkun-

gen positiv zu beeinflussen ist unser Kerngeschäft. Dazu nutzen wir die vielseitigen Einflussmöglichkei-

ten des Ministeriums. Diese reichen von Rechtsetzungsvorhaben über umwelt- und energiepolitische

Impulse im Land, beim Bund und den EU-Institutionen bis hin zu Programmen und Strategien, die un-

terschiedlichste Zielgruppen möglichst maßgeschneidert ansprechen. Für den Erfolg unserer Aktivitä-

ten ist eine intensive Kommunikation notwendig. Die vorliegende Umwelterklärung soll Ihnen einen

Überblick geben, mit welchen Instrumenten und in welchen Themenfeldern wir aktiv sind.

Die vorliegende aktualisierte Umwelterklärung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2016.

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DAS MINISTERIUM IN DER ÜBERSICHT

01.07.1987 Gründung des Ministeriums für Umwelt

Das Ministerium wurde aus dem „Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt

und Forsten“ herausgelöst und als eigenes Ressort errichtet mit den Abteilungen:

Verwaltung; Grundsatz, Ökologie; Wasser; Luft, Boden, Abfall; Reaktorsicherheit,

Umweltradioaktivität.

Minister Dr. Erwin Vetter, CDU

14.07.1992 Umweltministerium

Minister Harald B. Schäfer, SPD

18.06.1996 Ministerium für Umwelt und Verkehr

Dem Umweltressort werden die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenwesen so-

wie der Bereich Betrieblicher Arbeitsschutz zugeordnet. Die Bereiche Natur- und Ar-

tenschutz sowie Lebensmittelwesen werden dem Ministerium Ländlicher Raum zuge-

wiesen.

Minister Hermann Schaufler, CDU, bis November 1998

Minister Ulrich Müller, CDU, bis Juli 2004

Minister Stefan Mappus, CDU, bis April 2005

03.05.2005 Umweltministerium

Die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenbau werden dem Innenministerium zu-

geordnet.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

01.03.2010 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Dem Umweltressort werden erneut die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ange-

gliedert. Außerdem wird dem Ministerium der Naturschutz zugewiesen, für den seit

1996 das Ministerium Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zuständig

war.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

12.05.2011 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium gibt die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ab; außerdem

die Zuständigkeit für den Naturschutz. Gleichzeitig wird das Haus um den Aufgaben-

bereich Energiewirtschaft erweitert.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

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25.05.2016 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium erhält die Zuständigkeit für den Naturschutz vom Ministerium

Ländlicher Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zurück. Ebenso fällt der Strah-

lenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlung an das Umweltministerium so-

wie das Thema Ressourceneffizienz.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

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Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Stand: Oktober 2017

AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN

Das Ministerium hat als oberste Landesbehörde gemäß den §§ 4 und 5 des Landesverwaltungsgeset-

zes im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit insbesondere Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, Rechts-

verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die Zusammenarbeit insbesondere mit dem

Landtag, dem Bundesrat, den obersten Behörden des Bundes und der Länder sowie den EU-Institutio-

nen zu pflegen, umwelt- und energiepolitische Programme und Konzeptionen zu erarbeiten sowie die

Umweltverwaltung zu steuern, um den Verwaltungsvollzug sicherzustellen und die nachgeordneten

Behörden zu beaufsichtigen.

Diese Aufgaben sind eingebettet in die Strategien einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie die Konfe-

renz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro beschlossen hat und

von der Klimakonferenz in Paris 2015 fortgeschrieben wurden. Der Grundsatz der nachhaltigen bzw.

dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verlangt, dass ökonomische, soziale und ökologische Entwick-

lungen in Einklang zu bringen sind. Die ökonomische Entwicklung steht damit auch unter dem Vorbe-

halt der ökologischen Verträglichkeit. Ökologische Maßnahmen wiederum müssen die ökonomischen

Wirkungen berücksichtigen. Die sozialen Aspekte (z. B. Beschäftigungsstand, Bildung, Ernährung, Ge-

sundheitswesen) schließlich stehen in Wechselwirkung mit Ökonomie und Ökologie. Die Maxime der

Landesregierung, eine Politik zu betreiben, die das Verwaltungshandeln möglichst transparent macht

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und bestrebt ist, die Bürgerschaft intensiv und frühzeitig einzubeziehen, kann ebenfalls unter soziale

Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit eingeordnet werden.

Die Umweltpolitik hat in den vergangenen über 30 Jahren beträchtliche Erfolge erzielt (z. B. Emissions-

reduzierungen bei Schwefeldioxid und Stickoxid aus Kraftwerken und Feuerungen, Verbesserung der

Wasserqualität, Reduzierung der Abfallmengen, Schließung von Müllkippen). Auch im Bereich des Na-

turschutzes konnten Erfolge erzielt werden. Dennoch verbleiben zahlreiche ungelöste Probleme oder

stellen sich neue Fragen, die teils globaler Natur sind, aber auch ein Handeln auf regionaler Ebene er-

fordern. Heute stehen Klimaschutz, eine sichere Energieversorgung, Ressourceneffizienz und Bio-

diversität im Mittelpunkt.

Die Aufgabenstruktur des Ministeriums trägt dem Wandel des gesellschaftlichen Umfelds des Umwelt-

schutzes Rechnung. So wird unter anderem der Umweltbildung und der Schärfung des Umweltbe-

wusstseins durch die Umweltakademie der gebührende Stellenwert eingeräumt. Die Umweltakademie

fördert den Umweltdialog, vermittelt positive Beispiele, regt zur Nachahmung an und führt vom kontro-

vers diskutierten Thema zu einem Konsens, der zu mehr Umwelt- und Lebensqualität beiträgt.

Das Ministerium setzt in Weiterentwicklung des klassischen, überwiegend hoheitlich orientierten

Verwaltungshandelns verstärkt auf Kooperation mit den Akteuren innerhalb des weit gespannten

Handlungsfeldes Umweltschutz. Dazu zählt vor allem die Wirtschaft in ihrer vielfältigen Ausprägung

(produzierendes Gewerbe, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen ein-

schließlich Tourismus). Daneben kommt den Verbrauchern eine wichtige Rolle zu, weil sie – vor allem

bei sachgerechter Aufklärung und Umweltbildung – eine bedeutende Nachfragemacht im Interesse des

Umweltschutzes bilden können. Weitere wesentliche Akteure sind die Kommunen – insbesondere

wenn es um die Aspekte Klimaschutz, Energieeffizienz und rationelle Energieversorgungsstrukturen

und den Naturschutz geht.

Zudem gilt es, die bewährten Elemente bisheriger ordnungsrechtlicher Umweltpolitik um neue Ansätze

und Instrumente zu ergänzen. Dazu gehören neben ökonomischen Instrumenten wie Benutzervorteilen

auch ökologisch ausgerichtete Abgabensysteme, insbesondere die Vermeidung ökologisch kontrapro-

duktiver Regelungen, Umweltlizenzen/Zertifikate, Selbstverpflichtungen sowie das Umwelthaftungs-

recht. Ein weiterer Aspekt ist die integrierte Produktpolitik, die ergänzend neben bewährte Instrumente

wie das Umweltzeichen Blauer Engel tritt.

Wesentliche Aufgabengebiete des Ministeriums

Betriebssicherheit, Gefahrstoffe

Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und -einrichtungen müssen so beschaffen sein und betrieben werden,

dass Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten nicht gefährdet sind. Dementspre-

chend stehen hier die Gerätesicherheit und der Umgang mit Gefahrstoffen im Mittelpunkt.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung für nachhaltige Entwicklung hat zum Ziel, die Menschen zur aktiven Gestaltung einer öko-

logisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Umwelt zu befähigen.

Erneuerbare Energien

Der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien soll erleichtert und z. B. in Wohngebäuden

Standard werden. Erneuerbare Energien, insbesondere Windkraftnutzung, sollen im Energiemix

höhere Anteile erbringen.

Energieeffizienz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die eingesetzte Energie bestmöglich genutzt wird und

Energieverluste minimiert werden.

Immissionsschutz

Das Ministerium bearbeitet neben den Bereichen Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm, soweit dies

von Anlagen ausgeht, die Themen Anlagensicherheit, Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Che-

mikalien sowie gentechnisch veränderten Organismen und Produkten (mit Ausnahme des Land-

wirtschaftsbereichs).

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Klimaschutz, Ökosystemschutz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, Klimaveränderungen wie die Erderwärmung und negative

Verschiebungen in den Ökosystemen (z. B. Wälder, Grünland und Fließgewässer) zu verringern.

Kreislaufwirtschaft

Die frühere Abfallwirtschaft, die auf Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung

von Abfällen gerichtet war, hat sich zur Kreislaufwirtschaft mit dem Fokus Ressourceneffizienz ge-

wandelt.

Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität

Unerlässliche Voraussetzung für die verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie ist es, die

Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor

den Gefahren ionisierender Strahlung hat absoluten Vorrang. Nach dem Atomausstieg werden

geordnete Stilllegungsverfahren zur Herausforderung.

Netze und Speicher

Die Orte der Stromproduktion und der Nachfrage fallen häufig auseinander. Das Ministerium wirkt

intensiv an der Verbesserung und Aufrüstung leistungsfähiger Übertragungsnetze mit. Die Erpro-

bung von Speichertechnologien ist eine wichtige Voraussetzung zur Nutzung der erneuerbaren

Energien, denn Wind- und Sonnenenergie sind nicht nachfragegerecht steuerbar.

Umweltforschung, Umwelttechnik

Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftlich fundierte Basis für umweltpolitische

Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf. Zur

Förderung fortschrittlicher Umwelttechnik arbeitet das Ministerium eng mit Unternehmen im Land,

aber z. B. auch mit Umweltministerien im In- und Ausland zusammen.

Wasserwirtschaft, Gewässerschutz und Bodenschutz

Zu den Themen dieses Aufgabengebiets gehören Ressourcenmanagement, Schutz vor Schad-

stoffbelastung, Sicherstellung der vielfältigen Nutzung und ökologischen Funktion von Wasser so-

wie Boden- und Hochwasserschutz. Altlasten werden kartiert; auch altlastenbelastete Grundstücke

können bei fachgerechter Behandlung neu genutzt werden.

Naturschutz

Der Schutz der Natur und der Einsatz für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale

gesellschaftliche Aufgabe. Es soll erhalten werden, was uns erhält. Deswegen steht der Natur-

schutz im Zentrum der Politik. Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg konnte ein um-

fangreicher, konkreter und bundesweit einzigartiger Maßnahmenkatalog auf den Weg gebracht

werden, der den Naturschutz als Querschnittsaufgabe ansieht, die ressortübergreifend angegan-

gen werden muss.

Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder

Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in viele andere Politikfelder hineinwirkt. Sie ist erst

dann erfolgreich, wenn das Thema dort inhaltlich präsent ist und berücksichtigt wird. Die Nachhaltig-

keitsstrategie Baden-Württemberg unterstützt die Implementierung des Umwelt- und Nachhaltigkeits-

gedankens in allen Lebensbereichen. Umweltmanagement und umweltorientierte Unternehmensfüh-

rung namentlich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen besonderen Schwerpunkt

dar, insbesondere durch finanzielle und ideelle Förderung.

Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung obliegen dem Ministerium durch die Nachbarschaft Baden-Würt-

tembergs zu Frankreich, der Schweiz und Österreich außerdem vielfältige grenzüberschreitende Auf-

gaben der Koordinierung und Zusammenarbeit mit dem Ausland.

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UMWELTLEITLINIEN

Im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürli-

chen Lebensgrundlagen ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württem-

berg dem Leitbild einer nachhaltigen, dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verpflichtet. Bei der Er-

füllung seiner Aufgaben und der Durchführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses lässt es

sich verbindlich von den folgenden Grundsätzen leiten:

1. Wir sind uns der Möglichkeiten zur Beeinflussung einer nachhaltigen Entwicklung durch Maßnah-

men auf allen Ebenen und in sämtlichen Sachbereichen bewusst. Ein zentrales Ziel unseres Um-

weltmanagements ist die flächendeckende Einbeziehung aller umweltrelevanten Entscheidungen

und Handlungen in ein zukunftsorientiertes Verwaltungsmanagement.

2. Als oberste Umweltbehörde des Landes haben wir Vorbildfunktion und Vorbildwirkung. Dem müs-

sen wir bei unseren Entscheidungen und im betrieblichen Alltag, nach außen und nach innen, ge-

recht werden. Nicht zureichender oder inkonsequenter Umweltschutz kann schon nach kurzer Zeit

teuer zu stehen kommen. Dem tragen wir bei unseren Entscheidungsprozessen Rechnung.

3. Wir richten unsere Tätigkeiten an den neuesten Umweltstandards aus und arbeiten kontinuierlich

an der Verbesserung des Umweltschutzes; dies gilt sowohl im innerbetrieblichen Bereich als auch

im Rahmen unserer Außentätigkeit im Blick auf die damit verbundenen mittelbaren Umweltauswir-

kungen. Wir erfassen und analysieren regelmäßig Quantität und Qualität der Auswirkungen unse-

rer Tätigkeiten auf die Umwelt.

4. Aus den Analysen, Prognosen und vorausschauenden Beurteilungen geplanter Vorhaben leiten

wir konkrete Ziele und Maßnahmen ab, die zu einer größtmöglichen Vermeidung, Verringerung o-

der Beseitigung von Umweltbelastungen führen. Wir stellen diese Ziele und Maßnahmen in den

Planungsrahmen unseres Umwelt- und Energieeffizienzprogramms.

5. Bei der Beschaffung der für den internen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Güter und bei der

Vergabe von Aufträgen für Dienst- und Bauleistungen gehen wir den Weg optimaler Ressourcen-

schonung und minimaler Umweltbelastung; dabei achten wir auch auf Sicherheit und Gesundheits-

schutz am Arbeitsplatz. Wir fördern darüber hinaus durch Nachfrage nach umweltverträglicheren

Produkten und Produktionsverfahren die technisch-ökologische Innovationsbereitschaft der Unter-

nehmen und stärken deren Stellung am Markt.

6. Wir unterstützen die Ziele des Klimaschutzes, des sorgsamen Umgangs mit Wasser, des Lärm-

schutzes und der Luftreinhaltung. Wir halten die durch den Dienstreiseverkehr verursachten

Emissionen so gering wie möglich. Wir erfassen, analysieren und visualisieren regelmäßig die

Verbräuche von Energie und Wasser; die daraus abgeleiteten Resultate setzen wir in geeignete

verbrauchssenkende Maßnahmen um.

7. Wir sind im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren für die Entwicklung und Umsetzung problemori-

entierter umweltrechtlicher Gesetzesvorgaben zuständig. Umso selbstverständlicher ist es daher,

dass wir alle umweltrelevanten Vorschriften einhalten.

8. Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung unserer Strategien und Zielsetzungen ist die Koopera-

tion mit verschiedenen Interessengruppen. Die Einbeziehung und Berücksichtigung unterschiedli-

cher Sichtweisen sind die notwendige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Die im März

2007 gestartete Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg versteht sich deshalb als Dialog mit

allen gesellschaftlichen Akteuren. Sie ist kein einseitig von staatlicher Seite festgelegter Ziel- und

Maßnahmenplan, sondern ein Prozess, der das Land einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschafts-

weise immer näherbringen soll.

9. Wir stellen den aktiven Umweltschutz im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eine breite

Basis. Regelmäßige Information sowie gemeinsame Aktionen fördern das Bewusstsein und die

Handlungsbereitschaft für den Schutz der Umwelt nicht nur am Arbeitsplatz.

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LANDESEINHEITLICHE ENERGIELEITLINIEN

Im Zuge des vom Umweltministerium im Jahr 2012 initiierten Projekts „Energie Auditierung der Lan-

desministerien“ nach ISO 50001 wurden landeseinheitliche Energieleitlinien erarbeitet. Das oberste E-

MAS-Lenkungsgremium des Umweltministeriums hat die Energieleitlinien beschlossen. In Ergänzung

zu den bestehenden Umweltleitlinien gelten diese für das in EMAS integrierte Energiemanagementsys-

tem.

Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie ist jede Landesbehörde Vorbild auch für den

nichtstaatlichen Bereich und alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg.

Vorgaben zu Energieeinsatz und -ersparnis aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvor-

schriften sind Mindeststandards, die möglichst übertroffen werden sollen.

Zuständig für das Energiemanagement sowie die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ist

die Behördenleitung. Sie wird unterstützt durch behördliche Beauftragte.

In jeder Behörde werden strategische und operative Ziele der Energieeinsparung definiert. Die dar-

aus abgeleiteten Anforderungen und Aktivitäten werden regelmäßig bewertet und angepasst.

Die Zielerreichung wird auf Grundlage des Energieverbrauchs regelmäßig kontrolliert und doku-

mentiert.

Die Behörde betreibt Anlagen und Geräte so energieeffizient wie möglich und überprüft regelmäßig

die technischen Voraussetzungen.

Bei der Beschaffung von Geräten ist die Energieeffizienz ein bedeutender Aspekt der Auswahlent-

scheidung. Bei der Neuplanung von Anlagen wird eine Verbesserung der energiebezogenen Leis-

tung angestrebt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktiv am Energiemanagement beteiligt. Sie werden regel-

mäßig unterrichtet über Ziele und Maßnahmen der Energieeinsparung und deren Erfolge sowie

Methoden effizienter Energienutzung.

UMWELTASPEKTE

Die Aktivitäten des Ministeriums beeinflussen die Umwelt in zahlreichen Sektoren. So verursacht der

interne Verwaltungsbetrieb hauptsächlich direkte Umweltauswirkungen. Dazu zählen vor allem der

Verbrauch von Energie, Wasser, Büromaterial und Papier sowie das Abfallaufkommen. Außerdem ver-

ursachen wir Emissionen und tragen durch Dienstreisen mit Bahn, Pkw und Flugzeug zum Verkehrs-

aufkommen und den daraus resultierenden Umweltbelastungen bei. Diese betriebsbedingten Umwelt-

auswirkungen erfasst das Ministerium durch sein Umweltmanagementsystem und gestaltet sie mit dem

Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Das Energiemanagement verfeinert die Datenaufnahme für

alle energierelevanten Tätigkeiten im Ministerium. Das nachfolgende Kapitel „Energieaspekte“ enthält

dazu nähere Informationen.

Als Folge der politischen, normativen und administrativen Aktivitäten des Ministeriums bestehen aber

vor allem weitreichende Beeinflussungen der natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Fall spricht

man von indirekten Umweltauswirkungen. Diese werden ausgelöst durch das Handeln von Perso-

nen und Institutionen, die zur Zielgruppe der ministeriellen Aktivitäten gehören. Hier gilt es, durch ent-

sprechende Bewertungs- und Handlungskonzepte Einfluss zu nehmen.

Der „Unternehmenszweck“, das heißt die originäre staatliche Aufgabenstellung des Ministeriums,

besteht letztlich darin, in dem Handlungsbereich Umwelt und Energiewirtschaft aufgrund von Rechts-,

Planungs- und Förderentscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit dadurch zu dienen, dass Verbes-

serungen des Umweltzustands angestrebt und Umweltbelastungen vermieden werden (vgl. dazu im

Einzelnen das Kapitel „Aufgaben“). Es handelt sich dabei um den gesamten Bereich der materiellen

Umwelt- und Energiepolitik und deren praktische Durchsetzung. Diese Querschnittsaufgabe steht mit

nahezu allen anderen Lebens- und Politikbereichen im Zusammenhang.

Ob es sich um die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers handelt, ob es um die Vermeidung

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von Abfall, dessen Entsorgung oder Wiederverwertung geht oder ob die Förderung innovativer Techni-

ken sowie Fragen des sicheren und sparsamen Umgangs mit Energie und begrenzten Ressourcen an-

stehen: Das Ministerium unternimmt alle Anstrengungen, dieser ökologischen Verantwortung gerecht

zu werden.

Das Umweltministerium erstellt jährlich ein Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mit mehreren

Handlungsfeldern, operativen und bezifferten Zielen, konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung,

Terminplanung und Verteilung der Verantwortlichkeiten. Am Programm wirken die Umweltkoordina-

toren, das EMAS-Team und der Öko-Round-Table mit. Als strategisches Ziel enthält das Umwelt- und

Energieeffizienzprogramm 2017 die „Weitgehend Klimaneutrale Landesverwaltung bis 2040“. Dieses

strategische Ziel betrifft insbesondere die Handlungsfelder Strom, Wärme, Mobilität und die damit

verbundenen CO2-Emissionen. In der praktischen Anwendung werden hierzu Probleme analysiert und

Lösungsansätze entwickelt, um den angestrebten Erfolg zu erreichen.

Kriterien für die Ermittlung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte

Für die Bestimmung, welche der zahlreichen von der Tätigkeit des Ministeriums berührten Umweltas-

pekte als wesentlich einzustufen sind, gelten folgende Kriterien:

Umweltschädigungspotenzial und gesundheitliche Relevanz,

Bedeutung des Umweltaspekts für die Öffentlichkeit und die interessierten Kreise,

Trend der Umweltbelastung, Umweltzustand und Datenlage, auch unter Verwendung der regel-

mäßig herausgegebenen „Umweltdaten Baden-Württemberg“ und aktueller Messungen,

Rechtliche Anforderungen nach EU-Gemeinschaftsrecht, nationalem Recht und Landesrecht,

Stand der wissenschaftlichen Diskussion mit Blick auf neue Umweltprobleme und -gefahren.

Die Gewichtung innerhalb dieser Kriterien kann variieren. Einflussgrößen sind hierbei neben wirtschaft-

lichen Aspekten und Risikoerwägungen auch die öffentliche Meinung und die Haltung der Medien so-

wie insbesondere parlamentarische Vorgaben.

ENERGIEASPEKTE

Im Zuge der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wird eine energetische Be-

wertung des Standorts Kernerplatz 9/10 durchgeführt. Ziel ist in einem ersten Schritt die Aufteilung des

Gesamtstromverbrauchs in die jeweiligen Stromverbraucher als Grundlage für die Entwicklung weiterer

Einsparziele. Da das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-

schutz über eine gemeinsame Zählerstruktur verfügen, erfolgt die energetische Bewertung in Zusam-

menarbeit der beiden Häuser. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seiner-

seits hat ebenfalls ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 im Zuge des vom Umweltministe-

rium initiierten Projekts „Energie Auditierung der Landesministerien“ eingeführt.

Durch eingebaute Zwischenzähler erfolgen Messungen zur Bestimmung von Hauptstromverbrauchern.

Wo Messungen nicht möglich sind oder zukünftig noch gemacht werden, wird anhand von Schätzun-

gen der ungefähre Stromverbrauch bestimmt. Gemessen werden einzelne Geräte im Bereich der Tee-

küchen (Kühlschränke, Geschirrspüler, Kleingeräte), der Büroräume (PC-Arbeitsplätze, Multifunktions-

geräte) sowie der Klima- und Lüftungstechnik und Beleuchtung.

Im Ergebnis kann bislang festgehalten werden, dass im Umweltministerium in einzelnen Bereichen wie

beispielsweise der Informations- und Kommunikationstechnologie oder in Teilen der Beleuchtung

durch die jahrelange EMAS-Beteiligung die größten Einsparmöglichkeiten bereits erreicht wurden.

Einsparpotenzial gibt es noch bei den technischen Anlagen in den Bereichen Heizung, Lüftung, Klima-

und Kältetechnik. Auch mit dem Rückgang der Serveranzahl und dem Einbau neuer Switche wurde der

Stromverbrauch gesenkt. In 2016 erfolgte zudem die Beschaffung einer neuen energieeffizienteren

Kälteanlage. Durch den Einbau von Präsenz- und Bewegungsmeldern sowie dem weitgehend abge-

schlossenen Einbau von LED-Lampen in der Tiefgarage konnten ebenfalls noch Stromeinsparungen

realisiert werden. Die genannten Maßnahmen betreffen sowohl das Umweltministerium wie auch das

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen er-

folgt in Zusammenarbeit mit der Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. Durch konkrete Maßnah-

men ist es auch 2016 gelungen, die Umweltleistung insbesondere dadurch zu verbessern, dass erneut

Stromenergie in erheblichem Umfang eingespart werden konnte. Außerdem konnte zudem der Was-

serverbrauch am Kernerplatz um ca. 15 % gesenkt werden. Zudem konnte ein deutlicher Rückgang im

Verbrauch des Büropapiers von 22% festgestellt werden. Im Bereich der Mobilität sind in allen Berei-

chen Rückgänge zu verzeichnen.

Kriterien für die Ermittlung der Bedeutsamkeit der Energieaspekte

Energieaspekte werden aufgrund ihres Beitrags zum Energieverbrauch, der vorhandenen Steuerungs-

möglichkeit und der Veränderung im Vergleich zum Vorjahr bewertet und klassifiziert.

Durch diese Einstufung wird die Relevanz des jeweiligen Verbrauchers (ggf. Prozess) dargestellt. Auf-

grund der Relevanz gibt es die Kategorisierungen

kein relevanter Energieaspekt,

mittlerer Energieaspekt,

bedeutender Energieaspekt.

Die Bewertung der Energieaspekte wird jährlich durch das EMAS-Team vorgenommen. Bei als rele-

vant bewerteten Energieaspekten (bedeutender Energieaspekt) legt das Team Ziele und Vorschläge

für Maßnahmen in Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung fest.

INDIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN

Für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft spielen die indirekten Umweltauswirkun-

gen eine besondere Rolle. Sie sind ein zentraler Teil unserer politischen Entscheidungsfindung und

Verantwortung. Ziel des Ministeriums ist es, möglichst zahlreiche positive Umweltauswirkungen auszu-

lösen und negative Umweltaspekte zu minimieren.

Indirekte Umweltauswirkungen erzeugt das Umweltministerium unter anderem durch eine Vielzahl

nach außen gerichteter Aktivitäten, die die jeweiligen Adressaten animieren sollen, sich umweltbewusst

zu verhalten. Ein erheblicher Anteil des Gesamtbudgets des Umweltministeriums fließt in entspre-

chende Aktivitäten. Der monetäre Wert vervielfacht sich häufig, da insbesondere Zuschussprogramme

Folgeinvestitionen auslösen. Umweltschutz wirkt sich so als Motor für wirtschaftliches Wachstum aus.

Als positive finanzielle Auswirkungen gelten auch alle Effekte, die bei den Adressaten von nach außen

gerichteten Aktivitäten des Ministeriums zu Einsparungen führen, indem durch umweltbewusstes Ver-

halten bisherige Aufwendungen vermindert oder vermieden werden können. Den Gewinn durch um-

weltbewusstes Verhalten können viele einfahren: Privathaushalte, Schulen, kommunale oder kirchliche

Einrichtungen oder Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Kampagnen, die unter dem Motto

„Sparen geht durch den Geldbeutel“ konzipiert werden, sind häufig sehr erfolgreich. Ebenso lohnt es

sich, das Alter von Zielgruppen zu berücksichtigen, denn die Faustregel „Was Hänschen nicht lernt,

lernt Hans nimmermehr“ ist Ausgangspunkt für Aktivitäten im Bereich der Umweltbildung.

Die vom Umweltministerium Baden-Württemberg initiierten Aktivitäten umfassen z. B. Förderpro-

gramme, Zuschussleistungen, Zinsverbilligungsprogramme, Bildungsangebote für Multiplikatoren,

Wettbewerbe, Informationen durch Internetangebote oder Broschüren, Veranstaltungen und Aktions-

tage. Die Inhalte der Aktivitäten spiegeln das ganze Aufgabenspektrum des Ministeriums wider. Mit den

Aktivitäten versuchen wir, unterschiedlichste Zielgruppen zu erreichen. Damit dies gelingt, müssen so-

wohl die Interessen der jeweiligen Adressaten geklärt als auch das Ziel des Ministeriums definiert wer-

den. Dies erfolgt im Kontext der strategischen Jahresplanung des Umweltministeriums.

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Beispiele für die auf spezielle Zielgruppen ausgerichteten Aktivitäten des Ministeriums

Zielgruppen

Aktivitäten

Kinder und Jugendliche/

Schülerinnen und

Schüler

Jährliche Naturerlebnistage

Bacherlebnistag

Themenhefte für Schulversand

Abfall-Quiz

Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie, u.a mit Jugendbeirat und

Jugendkongress

Wettbewerb „Umweltbewusste Schule“

Wettbewerb für den Elementarbereich: „Kleine HeldeN!“

Grundschulprojekt „EDe, der Energiedetektiv“

Komplette Überarbeitung der Plattform „KlimaNet“ inklusive interaktivem

Schulrundgang

Nachhaltigkeitsindikatoren für Schulen

Zum Öko-Audit mit dem Förderprogramm „Schule auf Umweltkurs“ „Fifty-fifty“ – Energie sparen an Schulen und Kindergärten

Unterricht mal anders: „Standby-Verbrauch von Elektrogeräten“ in Schu-

len

Gewässerpädagogisches Netzwerk „Von Fischen und Frachtern“, ein

Projekt der WSV des Bundes und des UM Baden-Württemberg

(www.fische-frachter.de)

Förderung von Einzelprojekten wie beispielsweise den Energie- und

Klimapionieren und Plant-for-the-Planet

Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete

Multiplikatoren der

Umweltbildung

Jahresprogramm der Akademie für Natur- und Umweltschutz

Ausbildung von Schülern/Schülerinnen zu Umweltmentoren

Gewässerpädagogik/Ausbildung Gewässerführer bei der WBW

Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung

(http://www.wbw-fortbildung.net/pb/,Lde/Home/Taetigkeiten/Gewaesser-

fuehrer.html)

Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete

Bürgerschaft allgemein Nachhaltigkeitstage

Förderprogramm für NGOs: Beispielhafte Projekte für eine Bildung für

nachhaltige Entwicklung

Internetgestütztes Umwelt- und Energieportal

Umweltinformationssystem

Initiative „Unser Neckar“ (www.unser-neckar.de)

Publikationen zu verschiedenen Umwelt- und Energiethemen, z.B. zu

Radon, Lärmschutz, Abfallthemen und zu erneuerbaren Energien und

Energie sparen

Jährliche Veranstaltung zum internationalen Tag des Bodens

Abfall-Quiz

Informationskommissionen GKN und KKP (www.infokommission-gkn.de

und www.infokommission-kkp.de)

Energiewendetage (jährlich landesweit 3. September Wochenende)

Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete

Private Hauseigentümer

Beratungsleistungen der Klima- und Energieagentur BW

Beratungsleistungen der regionalen Energieagenturen

Beratungsleistungen „Zukunft Altbau“

Sanierungsfahrplan

Publikationen zu Energie sparen im Haushalt

Wirtschaftsunternehmen

Wirtschaftsinitiative (WIN), u.a. mit Nachhaltigkeitsmanagementsystem

WIN-Charta

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Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi

Ressourceneffizienz: Zinsverbilligungsprogramm für Energieeffizienz-

maßnahmen in mittelständischen Unternehmen

Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Umweltpreis für Unternehmen

Umwelttechnikpreis

Netzwerk regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF)

Kirchen und

Wirtschaft

Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi

Kommunen Kommunale Initiative Nachhaltigkeit (KIN), u.a. KIN-Jahrestagung

Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi

Netzwerk Lokale Agenda

Wettbewerb klimaneutrale Kommune

Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KEA)

Energieeffizienzberatungsprogramm für Krankenhäuser

Förderrichtlinien Wasserwirtschaft u. a. für innovative Konzepte der Ab-

wasserbehandlung, Förderung Gewässerökologie und Hochwasser-

schutz

Teilnahme von Kommunen am European Energy Award®

Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz (Stadt- und Landkreise)

Die WBW Fortbildungsgesellschaft bietet Kommunen, Fachbehörden so-

wie Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Fortbildungskonzepte,

Erfahrungsaustausche für die Gewässerentwicklung und naturgemäße

Gewässerunterhaltung sowie zur Stärkung des Hochwasserrisikobe-

wusstseins an.

Natur nah dran, Modellvorhaben zum Biotopverbund

Landschaftspflegerichtlinie (LPR) u.a. Förderung von Arten- und Bio-

topschutzmaßnahmen, investive Maßnahmen

Land- und Forstwirt-

schaft

Managementpläne für Natura 2000 Gebiete

Förderprogramme sind ein bewährtes Mittel, um umwelt- und energierelevante Themen zu lancieren,

das Bewusstsein zu schärfen und Verhaltensänderungen auf Dauer zu etablieren. Auch das Umweltmi-

nisterium bedient sich dieser Instrumente, soweit Finanzmittel aus dem Staatshaushaltsplan zur Verfü-

gung stehen.

Beispiele für unsere derzeitigen Förderprogramme

Themenfeld

Programmbezeichnung

Wohngebäude Wohnen mit Zukunft: erneuerbare Energien

Sanierungsfahrplan

Betrieblicher Umwelt-

schutz

Förderprogramm „ECOfit“

Förderprogramm „Umweltmanagement im Konvoi“

Energie Ressourceneffizienzfinanzierung

Wärmenetze

Speicher / Smart Grids

Europa EU-Förderprogramm Life in Baden-Württemberg

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Klimaschutz Klimaschutz-Plus

Beratungsprogramme zur Energieeffizienz

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Umwelttechnik und Umweltforschung

Innovationsprogramm Wasserstoffinfrastruktur Baden-Württemberg

Förderprogramm BWPLUS

Wasser Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw)

Fördergrundsätze kleine Wasserkraft

Naturschutz Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Förderprogramme werden evaluiert, um nach einer zuvor festgelegten Laufzeit zu klären, ob die

beabsichtigten Wirkungen eintreten. Die unter Federführung des Umweltministeriums seit 01.01.2011

eingeführte Nachhaltigkeitsprüfung gewährleistet, dass Programmziele, angesprochene Programm-

teilnehmer und Erfolgsindikatoren vor dem Programmstart geklärt und eindeutig beschrieben werden.

Daraus resultieren die relevanten Faktoren der Evaluation und im Bedarfsfall die Stellschrauben, um

nachzusteuern, wenn Ziele verfehlt werden.

Der Beirat für nachhaltige Entwicklung ist das Beratungsgremium der Landesregierung zu allen Fragen

nachhaltiger Entwicklung im Land. Der Beirat wurde 2017 neu berufen, um weiterhin die Nachhaltig-

keitsstrategie des Landes begleiten zu können. Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde in der letzten Legis-

laturperiode neu ausgerichtet und wird aktuell weiterentwickelt.

Für die Umwelterklärung 2016 haben wir wiederum exemplarische, nach außen gerichtete Aktivitäten

des Ministeriums ausgewählt, die die Bedeutung der indirekten Umweltauswirkungen aufzeigen.

WIBAS = Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz

Die Abteilung 1 (u. a. verantwortlich für IT-Fachanwendungen), die Abteilung 4 (u. a. verantwortlich für

Immissionsschutz, technischen Umweltschutz und weitere Aufgaben der Gewerbeaufsicht) und die Ab-

teilung 5 (Wasser und Boden) arbeiten seit Jahren mit dem softwaregestützten System WIBAS.

WIBAS ist für verwaltungsinterne Aufgaben und verwaltungsexterne Anwendungen konzipiert. WIBAS

ist ein Land-/Kommunen-Verbundvorhaben, in dem die Partner kooperativ und arbeitsteilig die informa-

tionstechnische Unterstützung für den Aufgabenvollzug und die Berichterstattung konzipieren und reali-

sieren. Die wesentliche Aufgabe des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt, Messun-

gen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist dabei die Entwicklung und Bereitstellung von ab-

gestimmten fachtechnischen und vollzugsunterstützenden Fachanwendungen. Die kommunale Seite

übernimmt den Betrieb, die Betreuung der IT-Infrastruktur und die Bereitstellung von Berichtsdaten.

WIBAS ist das größte Vorhaben innerhalb des Umweltinformationssystems Baden-Württemberg.

Grundlage waren zwei Vereinbarungen zwischen dem Land, vertreten durch das Umweltministerium,

und den Stadt- und Landkreisen aus den Jahren 1998 bzw. 2004 für die Bereiche Wasserwirtschaft

bzw. Gewerbeaufsicht. Einzelheiten zur Erfüllung der Berichtspflichten mithilfe von IuK-Technik, zur

Verarbeitung personenbezogener Daten und, zusammenhängend hiermit, zur Auftragsdatenverarbei-

tung durch die LUBW wurden zum 1. Juni 2012 durch die Verwaltungsvorschrift Staatlich-Kommunaler

Datenverbund BW geregelt, die grundlegende Vorgaben zum Datenmanagement enthält.

Das Vorhaben WIBAS richtet sich mit seinen ca. 34 Fachanwendungen an die Landratsämter und Bür-

germeisterämter der Stadtkreise sowie an die Regierungspräsidien. Die Datenbasis wird auf der einen

Seite für die Umweltberichterstattung gegenüber dem Bund bzw. der EU-Kommission (alleine im Was-

serbereich einschließlich Meeresrichtlinien über 100 Berichtspflichten), aber auch für Anfragen aus

dem Landtag, zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsvollzug (z. B. Umsetzung von Maßnahmen

der Wasserwirtschaft zur Verbesserung der Gewässerqualität) und, soweit datenschutzrechtlich zuläs-

sig, auch für allgemeine Informationsangebote an die Öffentlichkeit genutzt.

Auf der anderen Seite dient WIBAS der Unterstützung des Gesetzesvollzugs und der fachlichen Ar-

beitsunterstützung in den Umweltdienststellen. Es ermöglicht im Arbeitsschutz sowie in allen Bereichen

des Umweltschutzes – Wasser, Luft, Boden/Altlasten, Abfall –, eine große Zahl von Objektdaten aus

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unterschiedlichen Sichten je nach Aufgabenstellung einzeln oder, um Wechselwirkungen zu erkennen,

in vielfältigen Kombinationen abzurufen, um z. B.

die Revisionstätigkeit in Betrieben (Arbeits-, Immissionsschutz) zu steuern,

gewerbliche Bauvorhaben und die Bauleitplanung zu steuern,

die Überwachung im Immissionsschutz (BImSchG, IE-Richtlinie) zu erleichtern,

die Bearbeitung bei Umweltbeschwerden (Lärm, Gerüche) zu beschleunigen,

ausgehend vom Zustand der Umweltmedien Entwicklungsziele zu bestimmen,

neue Entscheidungen (z. B. Zulassungen im Einklang mit Bewirtschaftungszielen nach Wasserrah-

menrichtlinie) vorzubereiten,

geltende Zulassungen zu überwachen und auf Überschreitungen zu reagieren,

vorhandene Belastungen (Altlasten) nach Priorität zu behandeln/zu sanieren,

Gefahrenpotenziale (wie Hochwasser) zu analysieren und Maßnahmen zu planen,

die Kommunen und andere Planungsträger bei ihren Planungen (Bauleitplanung, Regionalpla-

nung, Fachplanungen u. a.) zu beraten sowie

zielgruppenorientiert Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Im Rahmen der EU-Richtlinie INSPIRE sowie Vorhaben wie z. B. Open Data werden die WIBAS-Daten

zudem in elektronischer Form für andere Informationsplattformen abrufbar gemacht und bieten so eine

Unterstützung bei verschiedenen umweltrelevanten Entscheidungen.

Die Nutzer des Systems werden über fachliche und IuK-technische Fortbildungen (Tagungen, Work-

shops, Schulungen und E-Learning) in regelmäßigen Zyklen über Neuerungen informiert und auch zu

etwaigen Anforderungen befragt. Ein Beispiel hierfür ist die jährlich stattfindende IuK-Fortbildung des

Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Grundsätze des nachhaltigen Bauens im kommunalen Hochbau gem. § 7 Abs. 5 KSG BW

Gemäß § 7 Abs. 5 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sollen die Förderprogramme des Landes

für den kommunalen Hochbau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Das Nä-

here wird in den Förderrichtlinien des Landes geregelt. In den Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 KSG

BW fallen in einem ersten Umsetzungsschritt solche Förderprogramme für Neubauvorhaben, welche

überwiegend durch Landesmittel finanziert werden und deren Anforderungen an die baulichen Stan-

dards durch das Land eigenständig festgelegt werden können. Kommunale Hochbauten (z. B. Woh-

nungsbau), die im Wettbewerb mit Privatunternehmen errichtet werden, fallen nicht unter die Vorgabe

des § 7 Abs. 5 Satz 1 KSG BW.

Am 29. August 2014 machte das Umweltministerium die „Grundsätze des nachhaltigen Bauens zur An-

wendung in Förderprogrammen des Landes für den kommunalen Hochbau“ im Staatsanzeiger be-

kannt. Zeitgleich wurde das Internetportal www.nbbw.de eingerichtet, auf welchem die Grundsätze des

nachhaltigen Bauens in Form von Nachhaltigkeitskriterien konkretisiert werden sowie eine integrale

Programmoberfläche mit Projektverwaltung, Berechnungs- und Dokumentationshilfen sowie Nachweis-

formularen zur Verfügung gestellt wird. Das Internetportal kann nach Registrierung genutzt werden.

Die Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren sich auf die Reduzierung des Energie- und Ressourcenver-

brauchs, die Reduzierung der über den gesamten Lebenszyklus summierten Gebäudekosten, die Ver-

wendung von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen und die Schaffung behaglicher Nut-

zungsbedingungen in Neu- und Erweiterungsbauten. Darüber hinaus wird mit den Kriterien vorgezeich-

net, wie die Planung und Bauausführung diese Qualitäten sichern können. Die Nachhaltigkeitskriterien

und das Internetportal werden derzeit auf Gebäudemodernisierungen erweitert. Nach der vorgesehe-

nen Veröffentlichung können die Nachhaltigkeitskriterien auch in diesem großen Aktionsfeld bei der

Planung, Ausführung und Nutzung von Gebäuden angewendet werden.

Seit der Einrichtung des Internetportals wächst die Nachfrage bei den kommunalen Hochbauämtern

und Planern in Form von Registrierungen und Hotline-Anfragen kontinuierlich. Die eingerichtete Tele-

fonhotline zum Internetportal und eine FAQ-Liste bieten Anwendern Unterstützung bei der Bearbeitung

ihrer Projekte. Zusätzlich werden Workshops und Seminare angeboten.

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Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens finden seit dem Jahr 2015 Eingang in verschiedene Förder-

programme des Landes. Die Nachhaltigkeitskriterien sind so konzipiert, dass sie nicht nur auf staatlich

geförderte kommunale Hochbaumaßnahmen, sondern freiwillig auch auf andere Hochbaumaßnahmen

(vom Wohnungsbau bis hin zum Industriebau) vorteilhaft angewendet werden können.

Mit der beschriebenen Erweiterung der Nachhaltigkeitskriterien im Jahr 2016 und des Internetportals

www.nbbw.de auf Komplett- und Teilmodernisierungen können diese Baumaßnahmen zukünftig in wei-

teren Förderprogrammen Eingang finden. Damit wird sich das NBBW als Hilfsmittel für nachhaltiges

Bauen weiter etablieren.

Ökoauditierung der Landesverwaltung

Als erste Stufe zu einer vollständigen Öko-Auditierung der Landesverwaltung wurden bis Ende 2013

alle Landesministerien einer Energie-Auditierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO 50001

unterzogen. Ende 2016 ist die Rezertifizierung der Ministerien vorgesehen.

Seit Ende 2015 verfügen darüber hinaus mehr als die Hälfte der Ministerien zusätzlich über ein Um-

weltmanagement nach DIN EN ISO 14001. Des Weiteren wurden bis Ende 2016 in zehn überwiegend

großen Behörden und Landeseinrichtungen der den Ministerien nachgeordneten Verwaltungsebene

Energiemanagementsysteme eingeführt und nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert.

Abteilung 2 des Umweltministeriums, die u. a. für die Aufgabenbereiche Nachhaltigkeit, nachhaltiges

Wirtschaften und Klimaschutz verantwortlich ist, hatte die Projektleitung und sicherte die Finanzierung.

Die Behörden wurden zu „Konvois“ zusammengefasst und durch externe Berater unterstützt. Mithilfe

strukturierter organisatorischer und technischer Abläufe sowie einer zielorientierten Einbindung der Be-

schäftigten konnten zeit- und kosteneffizient die Voraussetzungen für die Einführung der Management-

systeme geschaffen werden. Die externen Berater haben neben Workshops auch individuelle Beratun-

gen vor Ort durchgeführt, um bei der Erarbeitung der Managementgrundlagen, den erforderlichen Da-

tenerhebungen, der Aufstellung von Maßnahmenplänen sowie bei der internen Kommunikation unter-

stützen zu können.

Zusammen mit der für die Landesgebäude zuständigen Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwal-

tung wurden die Behörden so in die Lage versetzt, differenziert nach den jeweiligen Gegebenheiten die

Managementsysteme einzuführen. Auf diese Weise wurden in den beteiligten Behörden Steuerungsin-

strumente geschaffen, die einen wichtigen Beitrag für eine weitgehend klimaneutrale und ressourcen-

schonende Landesverwaltung leisten können.

Die langjährigen Erfahrungen mit Konvoi-Förderprojekten in unterschiedlichsten Branchen bestätigen,

dass bei einem Konvoi der Netzwerkcharakter, also die gegenseitigen Unterstützungen und Informatio-

nen, wesentlich zur Motivation auf dem Weg zu einem Energie- und/oder Umweltmanagement – unab-

hängig ob EMAS, DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 – beiträgt.

Landesstrategie Green IT 2020

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche geht einher mit einem steigenden Energiebedarf

der hierfür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Diese Effekte betreffen auch

die Landesverwaltung und damit deren Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele. Zur Begrenzung des

Verbrauchs von Energie und natürlicher Ressourcen durch IuK in der Landesverwaltung wurde die

Landesstrategie Green IT im Juli 2014 durch das Kabinett beschlossen. Ziel dieser Strategie ist eine

jährliche Verminderung (innerhalb des Zeitraums 2015 bis 2020) des IT-induzierten Energieverbrauchs

von zwei Prozent und eine – mangels geeigneter Kennzahlen nur qualitativ formulierte – Steigerung

von Nachhaltigkeitsaspekten bei Beschaffung, Betrieb und Entsorgung relevanter IT-Geräteklassen.

Zur übergeordneten Koordination und Unterstützung der Ressorts bei der eigenverantwortlichen Um-

setzung der Landesstrategie Green IT 2020 wurde am UM die gleichnamige Kompetenzstelle instal-

liert. Ein zentrales Arbeitsfeld der Kompetenzstelle Green IT bildet das Monitoring des IT-spezifischen

Energieverbrauchs der einzelnen Ressorts, da sich bereits im Zuge der Erstellung der Landesstrategie

erwiesen hatte, dass bislang vorliegendes Datenmaterial weitgehend auf Hochrechnungen auf der Ba-

sis von Musterarbeitsplätzen beruhte und damit für den Nachweis der Zielerreichung keine hinrei-

chende Genauigkeit gegeben war. Somit besteht eine Kernaufgabe darin, eine für das Monitoring be-

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lastbare Datengrundlage zu schaffen. Hierbei wurde ein wissenschaftlicher Ansatz in Form zweier Ba-

sis-Forschungsvorhaben sowohl zur Erstellung des Inventars der Informations- und Kommunikations-

geräte in der Landesverwaltung als auch der Bewertung von Green IT-Maßnahmen hinsichtlich ihres

spezifischen Energie- und Ressourceneffizienzpotenzials.

Der Umstand, dass zur Überführung der so ermittelten Potenziale in die praktische Umsetzung fallspe-

zifische Randbedingungen zu beachten sind, hat für die jeweilige Behörde einen gegenüber konventio-

nellen, weniger nachhaltigen Lösungen gesteigerten Planungsaufwand zur Folge. Zur Überwindung

dieser Hürde werden Sachmittel der Kompetenzstelle Green IT für entsprechende Beratungsleistungen

eingesetzt. Diese beinhalten standardisierte Leistungen innerhalb zweier Beratungsmodule „Rechen-

zentrum“ und „Arbeitsplatz-IT“. Beworben wird das Projekt innerhalb der Landesverwaltung als „Praxis-

transfer Green IT“. Für die weiterführende Bewertung und ggf. Umsetzung komplexerer Maßnahmen

(z. B. Optimierung Serverraum-Kühlung) kann darüber hinaus ein individueller Antrag auf Förderung

aus den Sachmitteln der Kompetenzstelle Green IT gestellt werden.

Mit dem Ziel einer Bewerbung dieser Unterstützungsmöglichkeiten und möglichst zielgruppengerechter

Maßnahmen unter einem einheitlichen Erscheinungsbild wurde ein Kommunikationskonzept erarbeitet.

Auf Basis eines stimmigen Gesamtkonzepts sind konkrete Vorschläge für einen Webauftritt und Kam-

pagnenbausteine zur Mitarbeitersensibilisierung enthalten. Die Umsetzung dieses Ansatzes inklusive

des redaktionellen Betriebs wurde im Mai 2017 vergeben, so dass zum Zeitpunkt des angestrebten

Starts Ende 2017 bereits eine Vielzahl an Inhalten zur Verfügung steht.

Für junge Umweltschützer: Erfolgsprojekt „EDe, der Energiedetektiv“

Themen der nachhaltigen Entwicklung fallen bei Kindern und Jugendlichen auf besonders fruchtbaren

Boden. Spielerisch und verbunden mit dem Wettbewerbsgedanken engagieren sich Schülerinnen und

Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften im immer präsenten Thema Energie sparen. Im Umweltmi-

nisterium hat die Umweltbildung mit unterschiedlichsten Facetten einen hohen Stellenwert. Energiethe-

men sind inzwischen stark in den Fokus gerückt. Das Projekt „Energie-Detektiv EDe“ ist eine Schulak-

tion rund um das Thema „Energie“. Energie-Detektiv EDe spricht die Viertklässler an und gestaltet mit

ihnen vier Unterrichtsstunden. Im Klassenverbund und in kleinen Gruppen entdecken die Kinder aktiv,

dass Messen, Testen und Vergleichen sinnvoll ist. Mit Energie-Detektiv EDe führen die Kinder Experi-

mente durch und werden zu Junior-Energie-Detektiven ausgebildet. EDe kann seit 2009 von Grund-

schulen in Baden-Württemberg kostenlos geordert werden und bringt das komplette Unterrichts- und

Versuchsmaterial mit. Bis Ende 2016 wurden ca. 40.000 Kinder in ca. 1.800 Klassen von EDe besucht.

Das Projekt läuft aktuell bis Sommer 2018 und soll anschließend erneut verlängert werden. Näheres

dazu finden Sie unter www.ede-bw.de.

Kooperationen und Wissensaustausch: Sachplanverfahren geologische Tiefenlager

Die Abteilung 3 – Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz – pflegt die grenzüberschreitende Zusam-

menarbeit, denn eventuelle Auswirkungen radioaktiver Stoffe machen an Grenzen nicht halt: Partizipa-

tion beim Sachplanverfahren geologische Tiefenlager. Deutschland und das benachbarte Ausland, namentlich die Schweiz und Frankreich, nutzen Kernkraft

zur Stromerzeugung. Unabhängig davon, dass in Deutschland der Ausstieg aus der Kernenergie

beschlossen und gesetzlich verankert ist, müssen die schwierigen Fragen einer geordneten End-

lagerung radioaktiver Abfälle gelöst werden. Das gilt für alle Staaten, die Kernkraft nutzen oder genutzt

haben. Die Schweiz sucht seit Jahren nach einem geeigneten Standort für ein Endlager. Derzeitige

Überlegungen der Schweiz beziehen sich auf ein grenznahes Gebiet. Neben den rechtlichen, tech-

nischen und geologischen Fragen steht die Einbeziehung und aktive Information der Bürgerschaft

einschließlich der baden-württembergischen Anrainer im Mittelpunkt des Gesamtverfahrens. Das

Umweltministerium begleitet das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager (SGT) der Schweiz und

unterstützt die betroffenen deutschen Landkreise im südwestlichen Baden-Württemberg. Dazu wurden

unterschiedliche Gremien, die der gegenseitigen Information dienen, eingerichtet.

In die Verfahren sind aktiv eingebunden einerseits die betroffenen Kommunen durch ihre Mitgliedschaft

in den Gremien der „Regionalen Partizipation“. 15 Prozent der Mitglieder in den Regionalkonferenzen

der Standortregionen stellt die deutsche Seite. Das sind in der Regel zwischen 10 und 18 Personen.

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Daneben haben zwei Vertreter des Umweltministeriums den „Einsitz“, d. h. beratende Funktion im poli-

tischen Begleitgremium im Sachplanverfahren, dem Ausschuss der Kantone, in dem jedoch nur die

Regierungsräte der betroffenen Kantone Stimmrecht besitzen. Für das Umweltministerium werden die

zwei Positionen durch den Amtschef und eine Person der zuständigen Fachabteilung 3 – Kernenergie-

überwachung, Strahlenschutz – wahrgenommen. Weitere Mitglieder dieses Gremiums sind auch die

betroffenen Landräte der Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz. Ein weiteres Gre-

mium ist das „Technische Forum Sicherheit“, in dem die Fachfragen aus der Öffentlichkeit behandelt

und abschließend beraten werden. Auch in diesem mit Vertretern der Schweiz und Baden-Württem-

berg besetzten Gremium ist ein Vertreter der Fachabteilung des Umweltministeriums Mitglied, um In-

formationen aus erster Hand zu erhalten und auf die Berücksichtigung der deutschen Belange zu ach-

ten. Daneben ist das Umweltministerium auf Fachebene in der Projektgruppe „Vorbereitung Post SGT“

vertreten. Dies ist die Planungsgruppe für das weitere Verfahren, das beginnt, wenn der Endlager-

standort festgelegt ist. Das Umweltministerium bringt sich nicht nur personell, sondern auch finanziell

ein. Seit circa drei Jahren unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit dem

Bundesumweltministerium die grenznahen Landkreise bei ihren Aktivitäten im Sachplanverfahren

durch die hälftige Finanzierung einer Koordinierungsstelle, die beim Regionalverband Hochrhein-Bo-

densee angesiedelt ist.

Geld investieren – Energie sparen

Die Abteilung 6 – Energiewirtschaft – bietet mehrere Förderprogramme in Kooperation mit der Landes-

bank Baden-Württemberg an, die unterschiedliche Adressaten animieren sollen, gezielt in Maßnahmen

zur Energieeffizienz zu investieren. Von April 2012 bis Sommer 2016 wurden sanierungswillige Gebäu-

deeigentümer durch eine zusätzliche Förderung „belohnt“. In Kooperation mit der L-Bank wurden er-

gänzend zu den bekannten Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Programmen

„Energieeffizienzfinanzierung Sanieren“ und „Energieeffizienzfinanzierung Bauen“ Fördermittel für

Wohngebäude zur Verfügung gestellt. Das ähnlich konzipierte Programm Ressourceneffizienzfinanzie-

rung für Unternehmen wird weiterhin angeboten. Neu hinzugekommen ist ein Förderprogramm für

Wärmenetze.

Im Umweltministerium ist das Informationszentrum Energie eingerichtet. Hier gibt es Informationen für

die unterschiedlichsten Zielgruppen. Letztendlich werden alle Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit an-

geboten, von Publikationen über Internetangebot und dem Verleih unserer Wanderausstellungen ist

alles dabei.

Netzwerk regionale Kompetenzstellen für Energieeffizienz – KEFF

Durch das EFRE-Förderprogramm „Regionale Kompetenzstellen des Netzwerks Energieeffizienz“

werden in allen zwölf Regionen von Baden-Württemberg Kompetenzstellen für Energieeffizienz (KEFF)

eingerichtet. Sie haben die Aufgabe, Unternehmen zum Thema Energieeffizienz zu sensibilisieren, zu

informieren und zu motivieren. Durch gezielte Vermittlung von Energieberatungsangeboten sowie

Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen soll in den Unternehmen der Übergang von der

Beratung zur Maßnahmenumsetzung nachhaltig verbessert werden. Die regionale Verankerung der

Kompetenzstellen ermöglicht die Einbindung einschlägiger lokaler Akteure und Netzwerke. Durch eine

zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet im Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und

Ressourceneffizienz Baden-Württemberg (Umwelttechnik BW), werden die regionalen Kompetenz-

stellen unterstützt und in ein landesweites Netzwerk eingebunden. Die Koordinierungsstelle gewähr-

leistet dabei den fachlichen Austausch zwischen den KEFF und die Qualität im Netzwerk.

Leitstern Energieeffizienz

Das Projekt „Leitstern Energieeffizienz“ entstand auf Anregung des Beirats der Landesregierung für

nachhaltige Entwicklung. Bei dem landesweiten Wettbewerb, in dessen Rahmen der energieeffizien-

teste Kreis ausgezeichnet wird, geht es nicht nur um Daten zum Energieverbrauch oder konkrete Effizi-

enzmaßnahmen, sondern auch um deren dynamische Veränderung sowie um Aspekte wie Beratung,

Information, Netzwerke und vieles mehr.

Der Wettbewerb wurde bisher zweimal durchgeführt. Schwerpunkt im Jahr 2014 war der Bereich

Wärme, 2015 kam der Strombereich hinzu sowie die dynamische Betrachtung im Bereich Wärme. Im

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21

Jahr 2016 wurde erneut der Leitstern Energieeffizienz vergeben. Hinzugekommen war der Bereich

Verkehr, wodurch 2016 nunmehr alle drei relevanten Bereiche – Wärme, Strom und Verkehr – betrach-

tet werden. Grundlage der Bewertung ist ein umfassendes Indikatoren-System. Die Daten und Fakten

hierfür werden zum einen über einen Fragebogen von den Stadt- und Landkreisen abgefragt, zusam-

mengetragen und anhand vorher festgelegter Kriterien ausgewertet. Darüber hinaus werden zum Bei-

spiel die Nutzung einschlägiger Förderprogramme und verschiedene Statistiken ausgewertet.

Neben der Auszeichnung der insgesamt führenden Kreise werden im Sinne eines „voneinander Ler-

nens“ besonders interessante und vielversprechende Initiativen durch eine hochkarätige Jury prämiert.

Dadurch haben auch Kreise, die ihr Engagement erst in letzter Zeit intensiviert haben, die Chance,

beim Wettbewerb gut abzuschneiden.

Bei der ersten Auslobung 2014 haben von den 44 Kreisen im Land 6 Stadt- und 18 Landkreise teilge-

nommen. 2015 waren es 20 Teilnehmer, davon 5 neue. 2016 haben 27 Kreise teilgenommen, wobei

erneut 3 Kreise erstmals dabei waren. Infos und Wettbewerbsergebnisse unter www.leitstern-energie-

effizienz-bw.de.

DIREKTE UMWELTAUSWIRKUNGEN

Zu den vom Ministerium verursachten direkten Umweltauswirkungen gehören der Verbrauch von

Wärme, Strom und Wasser sowie Papier und sonstiger Bedarfsgegenstände. Außerdem entstehen Ab-

fälle. Die Dienstreisen und der Pendlerverkehr der Beschäftigten führen zur Emission von Treibhaus-

gasen und Luftschadstoffen (mit der Folge auch lokaler Luftbelastung), Bodenversauerung und Lärm-

belästigung.

Das Ministerium arbeitet daran, diese von ihm direkt verursachten Umweltauswirkungen zu minimieren

und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dieses Beispiel zeigt: Ein und dieselbe Maßnahme kann gleich-

zeitig direkte und indirekte Auswirkungen haben, da durch Beschaffungsverhalten auch (indirekt) auf

das Produktionsverhalten der Hersteller eingewirkt werden kann. Hinweise auf ökologisch vorteilhafte

Produkteigenschaften geben unter anderem die vom Ministerium herausgegebene Arbeitshilfe „Nach-

haltige Beschaffung konkret“ und die ergänzenden Produktdatenblätter dazu, das vom Umweltbundes-

amt herausgegebene „Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung“ (www.beschaffung-info.de), die In-

ternetseiten des „Blauen Engels“ (www.blauer-engel.de), die Initiative Pro Recyclingpapier (www.initia-

tive-papier.de). Die vom Ministerium gewünschte Fortentwicklung der bislang schon umweltfreundli-

chen Beschaffung zu einer umfassenden nachhaltigen Beschaffung hat ab 01.01.2015 ihren ersten

Niederschlag in der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung „VwV Vergabe“ gefunden. Diese wird

derzeit überarbeitet. Das Anliegen des Umweltministeriums ist, hierbei der Nachhaltigkeit noch stärke-

res Gewicht zukommen zu lassen. Praxisorientierte Tipps und Hilfestellungen bietet die vom Bundesin-

nenministerium eingerichtete Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unter www.nachhaltige-be-

schaffung.info/DE/.

In dem Kapitel „Daten und Fakten“ werden die Verbräuche für das Berichtsjahr 2016 dargestellt.

Ebenso wird auf die Erreichung der operativen Ziele sowie bereits umgesetzte Maßnahmen eingegan-

gen. Ein Ausblick auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung der direkten Umweltauswirkungen kann

der Anlage 1 entnommen werden.

STANDORT

Dem Ministerium gehörten im für diese Umwelterklärung relevanten Jahr 2016 insgesamt 409 Beschäf-

tigte an (Stand 31.12.2016). Nach wie vor ist die größte Anzahl aller Beschäftigten im Hauptgebäude

am Kernerplatz 9 tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wasser und Boden und die

Angehörigen der Abteilung Energiewirtschaft und der Landesregulierungsbehörde/Energiekartellbehör-

de sowie das Referat Windenergieanlagen der Abteilung 4 sind im Dienstgebäude Willy-Brandt-Straße

41 in unmittelbarer Nähe zum Hauptgebäude untergebracht. Die Abteilung 7 sowie Referat 45 ist wie in

der Vergangenheit auch im Kernerplatz 10 untergebracht. Die Unterbringung der Umweltakademie ist

unverändert in der Dillmannstraße 3.

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22

Alle drei Dienstgebäude befinden sich in der Landeshauptstadt Stuttgart. Den Komplex am Kernerplatz

9 und 10 (hier ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hauptnutzer) hat das

Amt Stuttgart der Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW, Amt S) angemietet und ebenso

wie das landeseigene Gebäude in der Dillmannstraße 3 dem Ministerium zur Nutzung zugewiesen. Der

Ministeriumsneubau in der Willy-Brandt-Straße 41 steht im Eigentum der Landesstiftung Baden-Würt-

temberg. Dem Umweltministerium sind rund 1,3 Etagen zur Nutzung zugewiesen. Hauptnutzer ist das

Innenministerium. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beansprucht ebenfalls

Büroflächen.

Alle Standorte befinden sich im Stadtzentrum und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu

erreichen. Sie sind abgesehen von der in einer denkmalgeschützten Villa untergebrachten

Umweltakademie barrierefrei zugänglich und rollstuhlfahrerfreundlich ausgestaltet.

Der Gebäudekomplex Kernerplatz beherbergte im Berichtsjahr 2016 das Umweltministerium mit der

Leitungsebene und fünf Abteilungen sowie Beschäftigte des Ministeriums für Ländlichen Raum und

Verbraucherschutz. Er besteht aus zwei Hauptgebäuden und einem gemeinsam genutzten Verbin-

dungsbau, in dem sich unter anderem die gemeinsame Hausdruckerei der beiden Ministerien befindet.

Das Ministerium verfügt unter der Adresse Kernerplatz 9 über eine Gebäudefläche von insgesamt rund

11.000 m², dass unter der Adresse Kernerplatz 10 ansässige MLR umfasst etwa 12.000 m². Der Kom-

plex wird haustechnisch gemeinsam bewirtschaftet. Für Energie- und Wasser gibt es deshalb gemein-

same Zähler und für den Abfall gemeinsame Sammelbehälter. Im Gebäudekomplex Kernerplatz sind

die Büroräume der Hausspitzen sowie die meisten Besprechungsräume mit einer Klima- und Osmose-

Anlage (Luftbefeuchtung) ausgestattet, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.

Das Gebäude Willy-Brandt-Straße 41 wird vom Innenministerium bewirtschaftet. Alle haustechnischen

Dienste, d. h. die Versorgung der Räumlichkeiten mit Beleuchtung, Strom, Heizwärme und die Entsor-

gung von Abfall, erfolgen unter Regie des Innenministeriums. Verbrauchserhebungen, die nach Stock-

werken oder Organisationseinheiten differenzieren, erfolgen teilweise. Nach dem aktuellsten Stand

wird derzeit nur der Beleuchtungsstrom stockwerkweise gemessen (jeweils 2 Segmente pro Zähler).

Das Innenministerium hat eine Kooperation mit der Hochschule für Technik, die eine Nachrüstung für

ein detailliertes Energiemonitoring plant. Wann die Zähler für die restlichen Verbräuche nachinstalliert

und in Betrieb genommen werden, ist bisher noch unklar. Das Innenministerium betreibt wie alle ande-

ren Ministerien ein Energiemanagement nach DIN ISO 50001. Die erstmalige Zertifizierung erfolgte im

vierten Quartal 2013. 2014 und 2015 wurden sogenannte Überwachungsaudits durchgeführt. 2016 er-

folgte nun die Rezertifizierung.

Aus der nach wie vor räumlich gesplitteten Unterbringung der Ministeriumsbeschäftigten und den ver-

teilten Zuständigkeiten für EMAS- und Energiemanagement relevanten Handlungsfeldern resultieren

unterschiedliche Bezugsgrößen. Die Gesamtheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bei EMAS

nur im Handlungsfeld Mobilität betrachtet, da diese Datenerhebung nicht standortbezogen ist. Die ge-

bäudebezogenen Handlungsfelder Strom, Heizung, Wasser und Abfall berücksichtigen die Personen

des Umweltministeriums, die in den Gebäuden Kernerplatz 9 und Dillmannstraße 3 untergebracht sind.

Das Innenministerium sorgt für alle Personen, die in der Willy-Brandt-Straße 41 untergebracht sind, für

die Deckung des Geschäftsbedarfs wie z. B. Kopierpapier und Büroartikel. Die Kooperationsvereinba-

rung legt die ökologischen Anforderungen, die das Beschaffungsverhalten des Umweltministeriums

seit langer Zeit kennzeichnen, zugrunde.

Das Energiemanagement des Umweltministeriums bezieht sich auf das Gebäude Kernerplatz 9. So-

weit Daten und Fakten auf die Gebäudeflächen abstellen, werden die vom Umweltministerium bzw.

vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz genutzten Flächen anteilig berücksich-

tigt. Das vom Umweltministerium teilweise genutzte Dienstgebäude in der Willy-Brandt-Straße 41 wird

vollumfänglich vom Energiemanagement des Innenministeriums erfasst.

Seit 2014 kann beim Handlungsfeld Heizwärme das Gebäude Kernerplatz 9 separat und damit ministe-

riumsspezifisch erfasst werden, nachdem seit Ende September 2014 die Heizwärmezähler für das Um-

weltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz getrennt wurden.

Damit konnte ein lang gehegter Wunsch des Umweltministeriums erfüllt werden.

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23

In der Tiefgarage Kernerplatz gibt es 147 Stellplätze für Beschäftigte des MLR und UM. Für Besucher

stehen grundsätzlich keine Parkplätze zur Verfügung; sie werden auf die günstigen ÖPNV-Anschluss-

möglichkeiten hingewiesen. Für ihre Bewirtschaftung ist die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg

mbH (PBW) verantwortlich. Beschäftigten und Besuchern stehen insgesamt 30 Fahrradabstellplätze

zur Verfügung.

Detaillierte Lagepläne und Anfahrtsmöglichkeiten zu den Dienstgebäuden Kernerplatz 9/10, Willy-

Brandt-Straße 41 und Dillmannstraße sind über den Internetauftritt des UM abrufbar (Downloads unter

Ministerium – Anfahrt & Kontakt).

CHRONIK ZUM INNERBETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ

1987 Das Umweltministerium Baden-Württemberg wird gegründet.

1993 Das Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stutt-

gart erstellt ein Abfallwirtschaftskonzept für das Ministerium.

1995 Das Ministerium organisiert die Abfalltrennung und -entsorgung sowie die Trennung organi-

scher Abfälle (Biomüll) neu.

Der Umweltbericht „Ökologisches Büro – Hinweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

des Ministeriums zu einem ökologisch ausgerichteten Bürobetrieb“ wird den Beschäftigten

vorgestellt.

1996 Aus Umweltministerium und Verkehrsministerium wird das Ministerium für Umwelt und Ver-

kehr.

Das Ministerium entwickelt und installiert das elektronische Materialbeschaffungs- und -

bewirtschaftungssystem (MABES). Mit diesem Programm können Beschaffungs- und

Bewirtschaftungsvorgänge weitgehend automatisiert und ökologisch bewertet werden.

1998 Eine Vertragsfirma installiert im Dienstgebäude Hauptstätter Straße 67 im Rahmen eines

Energiespar-Contractings Computer- und Regeltechnik. Das Unternehmen übernimmt

gleichzeitig die Fernüberwachung, Wartung und Betreuung der Energie- und Wasserver-

sorgung mit garantierten Einsparquoten bis zum Jahr 2005.

Das Ministerium entwickelt und installiert das Programm „Mobilitätsmanagement“.

Dienstreisen mit der Bahn werden geplant und ausgewertet und können unter ökologi-

schen und ökonomischen Gesichtspunkten effizienter gestaltet werden.

1999 Das Ministerium führt erstmals eine umfassende Umweltprüfung nach EMAS durch und

veröffentlicht die Umwelterklärung 1999.

2001 Die Abfalltrennung im Dienstgebäude Hauptstätter Straße 67 wird auf Biomüll ausgeweitet.

In den Eingangshallen des Kernerplatzes werden elektronische Anzeigetafeln installiert, die

die kontinuierlich aktualisierten Energie- und Wasserbezüge grafisch darstellen. Die Er-

folge von Sparmaßnahmen können so direkt mitverfolgt werden und dazu motivieren, noch

sparsamer mit diesen Ressourcen umzugehen.

Der Gebäudekomplex Kernerplatz 9 und 10 wird in das Energiespar-Contracting-Pro-

gramm des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamts Stuttgart aufgenommen.

Das Ministerium führt erneut eine Umweltbetriebsprüfung durch und gibt eine Umwelterklä-

rung heraus.

2002 Das Ministerium wird als erstes in Deutschland unter der Registriernummer D-175-00086 in

das EMAS-Register eingetragen.

Als Post- und Kurierfahrzeug wird ein Hybridfahrzeug angeschafft, das vorwiegend mit Erd-

gas betrieben wird und mehrere Jahre im Dienst stand.

Aktualisierung der Umwelterklärung 2001

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24

2003 Aktualisierung der Umwelterklärung 2001

2004 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

2005 Aktualisierung der Umwelterklärung 2004

2006 Aktualisierung der Umwelterklärung 2004

2007 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

2008 Aktualisierung der Umwelterklärung 2007

Im Juli 2008 wird für das Gebäude Kernerplatz 9 ein Energieausweis ausgestellt.

2009 Aktualisierung der Umwelterklärung 2007

2010 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wird erweitert. Das Ministerium führt ab

1. März 2010 die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.

Bei der Neugestaltung des Foyers am Standort Kernerplatz wurden ausschließlich LED-

Leuchten eingebaut. Die Visualisierung der Verbrauchsdaten erfolgt per Bildschirm.

2011 Aktualisierung der Umwelterklärung 2010

Die Zuständigkeiten verändern sich, indem die Bereiche Verkehr, Straßenbau und Natur-

schutz ausgegliedert werden und der Bereich Energie integriert wird. Das Ministerium führt

ab 12. Mai 2011 die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

2012 Aktualisierung der Umwelterklärung 2010

Das Umweltministerium feiert sein 25. Jubiläum.

2013 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Erstmalige Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN ISO 50001

Anfang März zieht die Abteilung Energiewirtschaft aus der Theodor-Heuss-Straße in den

Ministeriumsneubau Willy-Brandt-Straße 41, kurze Zeit später folgt die Abteilung Wasser

und Boden, die bislang in der Hauptstätter Straße 67 untergebracht war. Das Ministerium

wächst räumlich zusammen. 2014 Aktualisierung der Umwelterklärung 2013

Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001

2015 Aktualisierung der Umwelterklärung 2013

Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001

2016 Erneute Umweltbetriebsprüfung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Zertifizierung des Energiemanagements nach DIN ISO 50001

2017 Aktualisierung der Umwelterklärung 2016

Überwachungsaudit des Energiemanagements nach DIN ISO 50001

DATEN UND FAKTEN

Die mit dem Bürobetrieb verbundenen umweltrelevanten Stoff- und Energieströme werden im Ministe-

rium als Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozess regelmäßig

erfasst und bewertet. Dies geschieht u. a. mithilfe des elektronischen „Materialbeschaffungs- und -be-

wirtschaftungssystems (MABES)“ und des „Mobilitätsmanagements“ sowie der „EMAS-Datenbank“, in

der alle Daten zusammengeführt und ausgewertet werden.

Die Betriebs- und Hausmeister erfassen regelmäßig die Verbräuche von Strom, Fernwärme und

Wasser sowie die Abfallmengen. Die Daten werden von einer zentralen Erfassungsstelle zusammen-

geführt. Lassen sich Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erheben, werden sie

geschätzt oder hochgerechnet. Die Verfahren dazu sind in der Datensammlung dokumentiert. Im

Rahmen des 2013 eingeführten Energiemanagements wurden alle strombetriebenen Geräte, die im

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25

Gebäude Kernerplatz 9 zum Einsatz kommen, aufgelistet und in Kategorien eingeteilt. Typische Strom

verbrauchende Arbeitsabläufe, wie z. B. ein PC-ausgestatteter Arbeitsplatz oder ein Multifunktions-

gerät zum Drucken und Kopieren, wurden exakt gemessen. Die Gesamtverbräuche wurden durch

Multiplikation hochgerechnet. In 2014 hat das Umweltministerium eine eigene Messvorrichtung mit

sogenannten Plug-in-Geräten beschafft und zunächst die 2013 bereits durchgeführten Messungen an

anderen Plätzen mit gleicher Ausstattung wiederholt, um die Ergebnisse abzusichern. Es zeigte sich,

dass die tatsächlichen Verbräuche die Hochrechnungen in weiten Teilen bestätigten. Weiterhin wurden

Messungen für strombetriebene Geräte, die 2013 noch nicht im Messprogramm waren, durchgeführt.

Punktuell erfolgen auch weiterhin Messungen an bislang nicht erfassten Geräten. Die jetzt vorhan-

denen Daten ermöglichen belastbare Erkenntnisse zu den höchsten Stromverbrauchern. Planungen

für Geräteaustauschaktionen können so aufgrund einer abgesicherten Verbrauchsanalyse konzipiert

werden. Gleichzeitig kann das Budget besser gesteuert werden.

Die Entwicklung in den zurückliegenden Jahren belegt gute Fortschritte, zeigt aber auch, dass sich

eine Konsolidierung auf anspruchsvollem Niveau einpendelt.

Wichtige Kennzahlen 2016 im Überblick

Dienstgebäude des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM)

in Stuttgart an den Standorten Kernerplatz 9, Willy-Brandt-Straße 41 und Dill-

mannstraße 3

Gebäudefläche

(Nettogrundfläche NGF nach DIN 277) des UM: Kernerplatz 9 und

Dillmannstraße 3

in der Umwelterklärung zu berücksichtigende Gebäudefläche

(Nettogrundfläche NGF nach DIN 277) UM und MLR

ca. 12.200 m2

ca. 24.200 m²

Gebäudenutzfläche (NF) nach DIN 277 UM

zu berücksichtigende Gebäudenutzfläche (NF) nach DIN 277

UM und MLR insgesamt

7.811 m2NF

16.286 m2NF

Beschäftigte des UM zum 31.12.2016 insgesamt:

untergebracht in den Gebäuden Kernerplatz 9 (292 MA), Dillmannstraße 3 (12

MA), Willy-Brandt-Straße 41 (105 MA)

Für die zu validierenden Standorte Kernerplatz 9 und Dillmannstraße 3

zu berücksichtigende Beschäftigte

für Strom (einschl. Emissionen), Heizung (einschl. Emissionen), Wasser

und Abfälle: UM Kernerplatz 9 (292 MA), Dillmannstraße 3 (12 MA), MLR

Kernerplatz 10 (327 MA)

für Mobilität (einschl. Emissionen): UM Kernerplatz 9, Willy-Brandt-Straße

41, Dillmannstr. 3

für Papierverbrauch: Kernerplatz 9, Dillmannstraße 3

409

304

631

409

304

Gradtagszahl

Für die Witterungsbereinigung wurden 2016 erstmalig die Gradtagszahlen der Messstation Stutt-

gart Stadtmitte Schwabenzentrum herangezogen. Um Vergleiche auch zwischen einzelnen Mona-

ten unterschiedlicher Jahre herstellen zu können, werden die spezifischen monatlichen Gradtags-

zahlen angenommen.

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26

Jahresdaten 2016

absolut

UM-Kennzahlen

Energieverbrauch Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3

Strom

Fernwärme (witterungsbereinigt)

755.546 kWh

1.958.532 kWh

46,39 kWh/m2NF

120,26 kWh/m2NF

Emissionen

Strom u. Heizung für Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3

Strom

Heizung

Mobilität (alle MA)

0 kg CO2

229.901 kg CO2

200.459 kg CO2

0 kg CO2/MA

368 kg CO2/MA

555 kg CO2/MA

Wasserverbrauch

Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3

3.965 m3 6,35 m3/MA

Büropapierverbrauch

Kernerplatz 9, Dillmannstr. 3

10.566 kg 29 kg/MA

Abfälle Kernerplatz 9 u. 10, Dillmannstr. 3

zur Beseitigung

zur Verwertung

13.430 kg

59.543 kg

21,5 kg/MA

95,42 kg/MA

Energie und Wasser

Im Wesentlichen wird im Ministerium Energie durch die Heizung, die lüftungstechnischen Anlagen und

Aufzüge sowie die EDV und die Beleuchtung verbraucht. Die Anlagen entsprechen dem Stand der

Technik und werden regelmäßig überprüft und gewartet. Moderne Regeltechnik und Steuerungssoft-

ware bei der Umsetzung der Fernwärme, die Verwendung Energie schonender Geräte, der Einsatz

von Energiesparlampen, das Abschalten verzichtbarer Stromverbraucher sowie der bewusste Umgang

der Beschäftigten mit Energie sollen den Verbrauch kontinuierlich reduzieren bzw. niedrig halten.

Stromverbrauch

Der absolute Stromverbrauch lag mit 755.546 kWh ca. 12 Prozent niedriger als im Vorjahr (2015:

860.426 kWh). Der monatliche Stromverbrauch in den Gebäuden Kernerplatz 9 und 10 bewegt sich

zwischen ca. 55.000 kWh (Mai) und ca. 71.000 kWh (August). Typischerweise steigt der Verbrauch in

den Sommermonaten, da an heißen Sommertagen die Klimaanlage zur Kühlung der Besprechungs-

räume ständig beansprucht wird. Der höchste Stromverbrauch zeigte sich im Langzeitvergleich meist

im jeweiligen Juli; dicht gefolgt oder leicht überschritten durch die August-Werte. Die niedrigsten Werte

sind jeweils in den Frühlingsmonaten zu verzeichnen. Auch im Dezember ist der Stromverbrauch stets

vergleichsweise niedrig. Das dürfte Ausfluss der gehäuften Feiertage verbunden mit Urlaub vieler Be-

schäftigter sein. Das Gebäude Dillmannstraße 3 verfügt nicht über klimatisierte Räume. Hier ist der

Stromverbrauch im mehrjährigen Vergleich immer in den Sommermonaten am niedrigsten; während

der Sommerferien finden fast keine Seminare in den Räumlichkeiten der Umweltakademie statt, was

ebenfalls den Strombedarf beeinflusst.

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27

Monatlicher Stromverbrauch von 2011 – 2016 in kWh

Der jährliche Stromverbrauch konnte kontinuierlich gesenkt werden. Dies beweist, dass die vielen klei-

nen Maßnahmen zur Energieeffizienz bzw. zur Vermeidung von Stromverbrauch in der Summe grei-

fen. Das gilt insbesondere für alle Maßnahmen, die auf Sensibilisierung der Beschäftigten und Verhal-

tensänderung gerichtet sind. In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben des Umweltministeriums

häufig geändert. Damit variierte auch die Zusammensetzung der Belegschaft. Langjährige Angehörige

des Ministeriums wechselten in andere Dienststellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihrer ins

Umweltministerium integrierten Aufgabe folgten, kamen neu ins Haus und identifizieren sich erfolgreich

und nachvollziehbar mit den EMAS-Aktivitäten.

Entwicklung des jährlichen Stromverbrauchs in kWh

Stromverbrauch kWh

Jahr kWh/MA* kWh/m2 (GF) kWh/m2 (NF)

2011 1.832,85 48,14 71,24

2012 1.706,56 45,67 67,59

2013 1.558,25 41,38 61,24

2014 1.505,95 37,99 56,22

2015 1.396,80 35,7 52,83

2016 1.210,81 31,35 46,39

* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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28

Jährlicher Stromverbrauch je MA*/Jahr von 2011 – 2016

* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Darstellung des spezifischen Stromverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz 9 und 10, Dillmann-

straße 3 und des Gesamtverbrauchs zeigt die unterschiedliche Verteilung auf.

Spezifischer Stromverbrauch der Dienstgebäude in kWh/m2

NF/Jahr von 2011 – 2016

Im Gebäude Dillmannstraße 3 ist keine Grundlast durch Klimaanlage, Aufzüge oder EDV-Anlage vor-

handen. Hier spielen nur die rein personenbezogenen Verbräuche wie z. B. Licht, PC-Nutzung usw.

eine Rolle. Im Gegensatz dazu ist die vorhandene Grundlast im Gebäudekomplex Kernerplatz höher.

0,00

500,00

1.000,00

1.500,00

2.000,00

2.500,00

3.000,00

3.500,00

4.000,00

4.500,00

2011 2012 2013 2014 2015 2016

4.2

67

,26

4.2

92

,86

3.9

37

,20

3.6

38

,13

3.4

34

,45

3.0

11

,14

1.6

57

,00

1.3

31

,27

1.4

42

,11

1.4

84

,89

1.3

46

,44

1.3

10

,56

1.8

32

,85

1.7

06

,57

1.5

58

,25

1.5

05

,95

1.3

96

,80

1.2

10

,81

kWh/MA*

Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt

0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00

120,00

140,00

160,00

180,00

2011 2012 2013 2014 2015 2016

16

7,2

5

15

8,8

3

14

3,9

5

13

1,9

5

12

4,0

6

10

8,7

7

17

,03

15

,05

13

,34

13

,73

12

,45

12

,12

71

,24

67

,59

61

,24

56

,22

52

,83

46

,39

kWh/m2 (NF)

Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt

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29

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Das angestrebte operative Ziel, im Jahr 2016 den Gesamtstromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um

2,5 Prozent (ca. 27.000 kWh) zu senken, wurde deutlich übertroffen (12 Prozent). Bezogen auf die Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter verringerte sich der Stromverbrauch um 13,3 Prozent. Zum Erfolg haben

sicher weitere Austauschaktionen im Bereich der Bürokommunikation beigetragen, denn neue Geräte

sind deutlich energieeffizienter als frühere Modelle. Insoweit haben wir Maßnahmen, die auch im vom

Umweltministerium initiierten Projekt „Green IT in der Landesverwaltung BW“ empfohlen werden, um-

gesetzt. Inzwischen sind alle Kühlschränke in den Teeküchen durch neue Geräte mit höchster Energie-

effizienzklasse ersetzt.

Im Zuge der Zertifizierung des in 2013 eingeführten Energiemanagements nach ISO 50001 wurde das

bisherige Umweltprogramm zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm fortentwickelt. Seit 2013 wer-

den alle energierelevanten Tätigkeiten noch stärker fokussiert. Da zunehmend mehr Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter flexible Arbeitszeitmodelle in Form von Telearbeit nutzen, werden diese mit Notebooks

versorgt. Bei Präsenzarbeit im Ministerium stehen Dockingstation, Bildschirm und separate Tastatur

zur Verfügung, um ergonomische Belange am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der inzwischen abge-

schlossene Einbau von Bewegungsmeldern auf allen Fluren, in allen Waschräumen, Teeküchen und

Kopierzimmern wird weitere Reduktionen beim Stromverbrauch nach sich ziehen. Ebenso wird sich der

Einbau weiterer LED-Leuchtmittel in der Tiefgarage sowie die stetige Auswechslung im gesamten Ge-

bäude positiv auswirken. Zudem wurden zwei Schaltstufen in der Tiefgarage eingerichtet, um eine

Sparbeleuchtung und Vollbeleuchtung betreiben zu können.

Heizung

Der Heizenergieverbrauch ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 Prozent gestiegen und liegt

absolut bei 1.532.674 kWh (Vorjahr: 1.504.251 kWh). Der witterungsbereinigte Verbrauch liegt bei

1.958.532 kWh und ist damit gegenüber 2015 um 3,75 Prozent gestiegen (Vorjahr: 1.887.589 kWh).

Ein Grund für den erhöhten Verbrauch waren im Vergleich zu den Vorjahren eine größere Anzahl an

kühleren Tagen, wodurch sich die Heiztage im Gesamten erhöht haben.

Monatlicher Heizenergieverbrauch von 2011 – 2016 in kWh (witterungsbereinigt)

Die Ausschläge 2016 im Juni und September lassen sich aufgrund der neuen Messstation in Stuttgart Stadtmitte Schwabenzentrum erklären. In den Vorjahren war die Anzahl der Gradtagzahlen in diesen zwei Monaten deutlich höher, daher entsteht aufgrund der Berechnung des witterungsbereinigten Ver-brauches dieser Ausschlag. Der tatsächliche Verbrauch (nicht witterungsbereinigt) ist identisch zu den Vorjahren.

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

Verbrauch Heizenergie

2011

2012

2013

2014

2015

2016

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30

Entwicklung des jährlichen Heizenergieverbrauchs (nicht witterungsbereinigt)

Verbrauch Heizung kWh

Jahr kWh/Jahr kWh/m2 (GF) kWh/m2 (NF) kWh/MMA*

2011 1.599.037,00 66,35 98,18 2.526,12

2012 1.663.783,00 69,04 102,16 2.579,51

2013 1.798.300,00 74,62 110,42 2.809,84

2014 1.333.760,00 55,34 81,90 2.193,68

2015 1.504.251,00 62,42 92,36 2.441,97

2016 1.532.674,00 63,60 94,11 2.456,21

* MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Jährlicher Heizenergieverbrauch je m2NF/Jahr von 2011 – 2016 (nicht witterungsbereinigt)

Die Darstellung des spezifischen Wärmeverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz, Dillmannstraße und

des Gesamtverbrauchs zeigt auch hier unterschiedliche Verbräuche auf. Das Gebäude in der Dill-

mannstraße ist eine unter Denkmalschutz stehende Villa aus dem Jahr 1901. Die dort installierte

Heizungsanlage ist veraltet. Insbesondere das Rohrsystem und die Heizkörper lassen eine energie-

sparende Steuerung nur bedingt zu. Der Gebäudekomplex Kernerplatz wurde 1988 fertiggestellt,

weshalb die Wärmedämmung und die Heizungsanlage energetisch betrachtet auf einem entsprechend

höheren Entwicklungsstand sind.

0,00

50,00

100,00

150,00

200,00

250,00

2011 2012 2013 2014 2015 2016

20

7,6

3

21

6,1

1

23

2,5

8

16

7,9

5 19

9,4

4

19

7,1

9

18

4,2

4

19

1,1

8 21

3,7

0

19

0,4

3

14

4,3

8

18

9,4

3

98

,18

10

2,1

6

11

0,4

2

81

,90

92

,36

94

,11

kWh/m2 (NF)

Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt

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31

Spezifischer Wärmeverbrauch der Gebäude in kWh/m²GF (nicht witterungsbereinigt)

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Das angestrebte Ziel, den Gesamtwärmeverbrauch im Vergleich zum Vorjahr zumindest zu konsolidie-

ren, konnte erneut nicht erreicht werden, wenn man den absoluten Verbrauch von Heizwärme betrach-

tet. Der Heizwärmeverbrauch wird maßgeblich durch das Verhalten der Beschäftigten beeinflusst. Zum

Start der Heizperiode wird deshalb ein Hausrundschreiben verschickt, das Tipps zu richtigem Lüften,

Hinweise zum Einstellen der Thermostate und Empfehlungen der Betriebsärztin zu einer angenehmen

und gesundheitsförderlichen Raumtemperatur enthält. Die großzügige Bauweise des Gebäudekomple-

xes Kernerplatz mit durchgängigen Fluren und einem offenen Haupttreppenhaus führt zwangsläufig zu

ungewolltem Beheizen der Flure, da häufig Bürotüren offen stehen. Das Haupttreppenhaus kann mit

Rauchschutztüren abgeschottet werden. Diese Türen sind tagsüber mit Magnetschaltern fixiert und ge-

öffnet. Ab Mitte Oktober werden die Magnetschalter abends gegen 19 Uhr deaktiviert, um den unge-

wollten Wärmeverlust zu verringern. Die Rauchschutztüren können jederzeit von Hand geöffnet wer-

den. Im Rahmen des Energiemanagements nach ISO 50001 wurde mit der für den Gebäudeunterhalt

verantwortlichen Hochbauverwaltung vereinbart, einen hydraulischen Heizungsabgleich durchzufüh-

ren. Dies wird zwischenzeitlich jedoch von der Hochbauverwaltung abgelehnt. In der Dillmannstraße

wird der hydraulische Heizungsabgleich jedoch weiterhin verfolgt. Aktuell finden hier Gespräche mit

der Hochbauverwaltung statt.

Wasser

Wasser wird im Wesentlichen für den Betrieb der Osmose-Anlage (Luftbefeuchtung) im Gebäudekom-

plex Kernerplatz, für die Bewässerung der Grünflächen einschließlich der begrünten Dachflächen, als

Kühlwasser für die Klimaanlage sowie im sanitären Bereich verbraucht. Die wassersparenden techni-

schen Möglichkeiten wurden weitgehend ausgeschöpft. Der Wasserverbrauch ist 2016 zurückgegan-

gen (minus 14,55 Prozent) und liegt damit innerhalb der jährlichen Schwankungsbreite.

0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00

120,00

140,00

160,00

180,00

200,00

2011 2012 2013 2014 2015 2016

12

9,0

7

13

4,3

4

14

4,5

8

10

4,4

1 12

3,9

8

12

2,5

8

16

2,9

7

16

9,1

1

18

9,0

2

16

8,4

5

12

7,7

1

16

7,5

6

66

,35

69

,04

74

,62

55

,34

62

,42

63

,60

kWh/m2 (GF)

Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt

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32

Monatlicher Wasserverbrauch von 2011 – 2016 in m3

Jährlicher Wasserverbrauch je MA*/Jahr von 2011 – 2016

* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter

Entwicklung des jährlichen Wasserverbrauchs

Wasserverbrauch m3

Jahr m3/MA m3/m2 (GF) m3/m2 (NF)

2011 8,26 0,22 0,32

2012 6,61 0,18 0,26

2013 7,20 0,19 0,29

2014 7,63 0,20 0,29

2015 7,45 0,19 0,28

2016 6,25 0,16 0,24

* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2011

2012

2013

2014

2015

2016

m3/MA

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33

Spezifischer Wasserverbrauch der Gebäude in m3/m²NF

Die Darstellung des spezifischen Wasserverbrauchs für die Gebäude Kernerplatz, Dillmannstraße und des Gesamtverbrauchs zeigt die unterschiedlichen Verbräuche auf. Der Unterschied erklärt sich durch die nur im Gebäudekomplex Kernerstraße installierte Osmose- und Klimaanlage. Der Verbrauch in der Dillmannstraße, der im Wesentlichen im sanitären Bereich und der Gartenbewässerung liegt, ent-spricht den niedrigen Vorjahreswerten.

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Der absolute Verbrauch liegt bei 3.965 m3. Das angestrebte Ziel, den Wasserverbrauch auf 7,5 m3 pro

Person zu konsolidieren, wurde erreicht. 2014 wurden alle Armaturen in den Waschräumen durch sen-

sorgesteuerte Wasserhähne ersetzt. 2015 wurden die Armaturen in den Teeküchen ausgetauscht.

Eine weitere deutliche Verminderung des Wasserverbrauchs wird nicht beabsichtigt, da die inzwischen

über 25 Jahre alten Abwassersysteme der Gebäude Kernerplatz 9 und 10 eine Mindestdurchfluss-

menge an Wasser benötigen.

Mobilität

Eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung der Verkehrsmittel durch die Beschäftigten entlastet

nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget des Ministeriums. Deshalb werden die im Zusammen-

hang mit dem Dienstbetrieb entstehenden Verkehrsbewegungen mithilfe eines „Mobilitätsmanage-

ments“ geplant und sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten erfasst und

bewertet. Weiterhin gilt im Umweltministerium die Vorgabe, Dienstreisen, wann nimmer möglich, mit

der Bahn zu erledigen. Als interne Vorgabe gilt ein Bahnanteil von 45 Prozent bei Dienstreisen. Im Jahr

2016 wurde diese Vorgabe mit 48,3 Prozent erfreulicherweise erreicht. Der Vergleich der gewählten

Verkehrsmittel zeigt, dass Dienstreisen mit dem Pkw um 2,7 Prozent gestiegen und Bahnreisen um 4,9

Prozent gestiegen sind. Flugreisen sind um 7,6 Prozent gesunken.

Die Betrachtung der mit den verschiedenen Verkehrsmitteln verbundenen Emissionen zeigt, dass die

Bahn deutlich geringere Emissionen verursacht als Flugzeug oder Pkw (siehe Emissionen). Für Dienst-

gänge am Standort Stuttgart stehen Dienstfahrräder zur Verfügung. Seit Sommer 2013 kann ein minis-

teriumseigenes Pedelec genutzt werden. Das bei Dienstreisen notwendige Genehmigungsverfahren

und die 2013 eingeführten, auf die Abteilungen bezogenen Reisekostenbudgets gewährleisten, dass

diese auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln

durchgeführt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2016 1.280.519 Personenkilometer zurückge-

legt. Das sind 202.038 Personenkilometer weniger als im Vorjahr.

0,00

0,10

0,20

0,30

0,40

0,50

0,60

0,70

0,80

2011 2012 2013 2014 2015 2016

0,7

5

0,6

1 0,6

6

0,6

7

0,6

6

0,5

6

0,1

2

0,1

2

0,1

1

0,1

4

0,1

2

0,1

3

0,3

2

0,2

6

0,2

9

0,2

9

0,2

8

0,2

4

m3/m2 (NF)

Kernerplatz Dillmannstraße Gesamt

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34

Kilometer pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter 2011 – 2016

* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter

Personenkilometer (Jahr)

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Das Ziel, den Bahnanteil nicht unter 45 Prozent absinken zu lassen, wurde mit einem Anteil von 48,3

Prozent erreicht. Seit 01.01.2013 erfolgen innerhalb des neuen Rahmenvertrags der Landesverwal-

tung mit der Deutschen Bahn alle dienstlichen Bahnfahrten im Fernverkehr ausschließlich mit EE-

Strom. Fernverkehr wird über den gewählten Zug-Typ definiert und erfasst alle Fahrten mit IC, EC und

ICE (Quelle: www.bahn.de). Die EMAS-Datenbank des Umweltministeriums differenziert nicht nach

Zug-Typ. Anhand der Verbindungsdaten kann aber abgeschätzt werden, wie viele Fahrten über Fern-

verkehr abgewickelt wurden. Als Fernverkehrsquote wird im Ministerium ein Prozentsatz von 80 zu-

grunde gelegt.

Emissionen

Von wesentlicher Umweltrelevanz sind die mit dem Verbrauch an Heizenergie und Strom sowie dem

Reiseverkehr verbundenen Kohlendioxid (CO2)-Emissionen. Die Emissionsfaktoren für Heizung, Strom

und Mobilität wurden 2014 erstmals aus dem Nachhaltigkeitsbericht 2014 des Umweltministeriums

übernommen. Weil das Umweltministerium mit „grünem Strom“ versorgt wird, wurde als Emissionsfak-

tor 0 g CO2/kWh angesetzt.

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Kilometer / MA*

Bahn Pkw Flugzeug

Jahr Bahn Pkw Flug Gesamt Bahn-Anteil Pkw-Anteil Flug-Anteil

2011 839.034,00 416.787,00 296.654,00 1.552.475,00 54,0% 26,9% 19,1%

2012 740.734,00 370.062,00 319.951,00 1.430.747,00 51,8% 25,9% 22,4%

2013 666.612,00 379.397,00 252.969,00 1.298.978,00 51,3% 29,2% 19,5%

2014 578.108,00 318.461,00 409.681,00 1.306.250,00 44,3% 24,4% 31,4%

2015 643.420,00 373.818,00 465.319,00 1.482.557,00 43,4% 25,2% 31,4%

2016 619.006,00 356.603,00 304.910,00 1.280.519,00 48,3% 27,9% 23,8%

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35

CO2-Emissionen kg/Jahr

Strom (190 g/kWh) Heizung (217 g/kWh) Mobilität (g/Pkm)*

2011 220.437 346.991 165.546

2012 209.140 361.041 158.509

2013 189.483 390.231 142.787

2014 0 200.064 239.982

2015 0 225.638 274.304

2016 0 229.901 200.460

* Gramm/Personenkilometer einschl. der Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. der Energie. Für Bahn (45,0 g/km im Nahver-

kehr, 0 g im Fernverkehr, ab 2014: 15,1 g/Pkm im Mix aus Nah- und Fernverkehr), Pkw durchschnittlich mit 1,3 Personen be-setzt (159,2 g/Pkm, gültig auch für 2014), Flug-Kurzstrecke (207,1 g/km, ab 2014: 441,0 g/Pkm).

Bei der Mobilität stieg der CO2-Ausstoß im Berichtsjahr 2014 um ca. 100 Prozent im Vergleich zum

Vorjahr. Grund hierfür ist der ebenfalls für Flugkilometer neu festgelegte Emissionsfaktor von

441,0 g/Pkm (bisher 207,1 g/Pkm). Im Berichtsjahr 2016 ist der CO2-Ausstoß um 27 Prozent im Ver-

gleich zum Vorjahr gesunken.

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Das Ziel, die spezifischen CO2-Emissionen zu verringern, ist in zwei von drei betrachteten Handlungs-

feldern gelungen. Bei den CO2-Emissionen im Bereich Heizung ist eine geringe Zunahme zu verzeich-

nen.

Das Ministerium sucht bei der Vergabe externer Druckaufträge gezielt Druckereien aus, die sogenann-

tes klimaneutrales Drucken anbieten. Die Kompensationszahlungen dienen zum einen dem Umwelt-

und Klimaschutz, zum anderen fließt der kompensierte CO2-Ausstoß als Anrechnungsposten beim

Kernindikator Emissionen ein. Seit Anfang 2014 ist ein anderer Postdienstleister für das Umweltminis-

terium tätig. Die Portokosten für alle Briefe enthalten pro Versandstück eine „go Green“-Abgabe von

2 Cent, die vom Postdienstleister in weltweite Klimaschutzprojekte eingezahlt wird. Das Umweltminis-

terium wird über den CO2-Ausstoß, der mit dem Postversand einhergeht, und die Verwendung der Kli-

maschutzabgabe ein Zertifikat erhalten. Es ist beabsichtigt, kompensierten CO2-Ausstoß ebenfalls als

Anrechnungsposten beim Kernindikator Emissionen zu berücksichtigen.

Papier

Im Ministerium kommt grundsätzlich Büropapier aus 100 Prozent Recyclingpapier zum Einsatz. Für

Einladungskarten, Broschürenumschläge oder ähnliche Sonderdrucke wird holzfreies Papier einge-

setzt. Dieses ist chlorfrei gebleicht, um die Umweltbelastung zu reduzieren (TCF). Informationsschrif-

ten und Broschüren werden weitgehend auf Papier mit hohem Altpapieranteil gedruckt. Auch Versand-

und Ordnungsmittel wie Trennblätter bestehen mindestens zu 80 Prozent aus Recyclingpapier.

Bei der Papierbeschaffung orientieren wir uns an den vom Ministerium im November 2000 herausge-

gebenen „Hinweisen zur Beschaffung von Papier in der Landesverwaltung“ und wählen gezielt Liefe-

ranten aus, deren Produkt mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist. Der Papiereinkauf erfolgt über den

zentralen Logistikdienstleister des Landes. Im September 2013 wurden anlässlich der Ausschreibung

des neuen Rahmenvertrags die Anforderungen an Büro- und Kopierpapier neu gefasst. Das Umweltmi-

nisterium hat überprüft, ob die bisherigen Umweltanforderungen noch angemessen sind oder ange-

passt werden müssen. Dabei haben wir auf Umweltzeichen (Blauer Engel) und Abwasserbelastung bei

der Papierherstellung genauso geachtet wie auf Alterungsbeständigkeit von Recyclingpapier und dies

auch für die Landesverwaltung durchgesetzt.

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36

Verbrauch von Büropapier kg/MA von 2011 - 2016

* MA = Mitarbeiterin/Mitarbeiter

Der absolute Papierverbrauch ist im Ministerium im Vergleich zum Berichtsjahr 2015 von 13.545 kg auf

10.566 kg (minus 22 Prozent) gesunken. Dies wird mitunter auf die erhöhte Telearbeit zurückgeführt

sowie auch geringere Mengen an Drucken durch die Mitarbeiter.

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Seit 1. Juni 2013 wird der tägliche Pressespiegel des Umweltministeriums nicht mehr ausgedruckt und

verteilt, sondern im Intranet zur Verfügung gestellt. Die Änderung hat sich wahrscheinlich positiv auf

den Papierverbrauch im Berichtsjahr 2013 ausgewirkt. Für den früheren Papierpressespiegel wurden

ca. 135.000 Blatt Papier benötigt. Das entspricht einer Menge von 675 kg pro Jahr bzw. einer Halbjah-

resmenge von 338 kg. Pro Person konnten so im Berichtsjahr 2014 jeweils etwa 1,1 kg Papier einge-

spart werden. Der nicht mehr gedruckte Pressespiegel reduziert auch das Altpapieraufkommen. Im Be-

richtsjahr 2016 sank der Papierverbrauch.

Abfall

Abfälle entstehen im Ministerium vor allem bei der Gebäudebewirtschaftung und beim Bürobetrieb. Sie

zu vermeiden, ist oberstes Ziel unseres Abfallwirtschaftskonzepts. Wo dies nicht möglich ist, wird durch

die Abfalltrennung eine umweltverträgliche Verwertung ermöglicht. Alle Gebäude sind an das Abfall-

wirtschaftssystem der Stadt Stuttgart angeschlossen. Bau- und Renovierungsabfälle sind von den

durchführenden Firmen zu entsorgen.

Der Verwertung bzw. Beseitigung werden folgende Abfälle zugeführt:

Papierabfälle und Kartonagen

werden zur Verwertung als Recyclingpapier abgeholt

Bioabfälle werden zur Kompostierung abgeholt, am Standort Dill-

mannstraße wird der Biomüll im hauseigenen Garten

kompostiert

0

10

20

30

40

50

60

2011 2012 2013 2014 2015 2016

43

55

42

4953

29

kg/MA*

Page 37: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden ... · Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Aktualisierte Umwelterklärung 2017 Geprüft

37

Verpackungsabfälle aus Kunststoff

und Metall

werden über das Entsorgungssystem des Dualen

Systems Deutschland (DSD) entsorgt

Batterien und Akkus gehen regelmäßig an das Gemeinsame Rücknahme-

System Batterien

CDs und DVDs werden gesondert gesammelt und einer Recyclingfirma

übergeben

Leuchtstoffröhren holt ein auf ihre Verwertung spezialisierter Fachbetrieb

ab, gesonderte Lagerung in stoßsicherem Behälter

Altglas (nicht Bauabfälle) kommt in die öffentlichen Altglasbehälter

Schrott, Elektroschrott und Altholz wird der Wiederverwertung zugeführt

Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) bringt die städtische Müllabfuhr in das Müllheizkraftwerk

Stuttgart-Münster, das die Energieerzeugung aus der

thermischen Behandlung ins Fernwärmenetz Stuttgart

einspeist

Zahlen und Fakten im Überblick (mit Einbeziehung der Dillmannstraße):

Abfall zur Verwertung/

Abfallart

Gesamtmenge

in kg

Entwicklung zum

Vorjahr in Pro-

zent

kg/MA Entwicklung zum

Vorjahr in Pro-

zent

Altpapier 44.379 minus 11,31 % 71,12 minus 12,45 %

Batterien 80 plus 19,40 % 0,13 plus 17,87 %

CD/DVD 63 plus/minus 0,0 % 0,10 minus 1,28 %

sonstige Wertstoffe 8.000 Plus/minus 0,0 % 12,82 minus 1,28 %

Biomüll 5.760 plus/minus 0,0 % 9,23 minus 1,28 %

Gelber Sack 1.261 minus 21,71 % 2,02 minus 22,71 %

Abfall zur Verwertung

Summe

59.543 minus 9,15 % 95,42 minus 10,32 %

Abfall zur Beseitigung/

Abfallart

Restmüll 13.260 minus 15,43 % 21,25 minus 16,52 %

Sonderabfall 170 minus 15 % 0,27 minus 16,09 %

Abfall zur Beseitigung

Summe

13.430 plus 15,43 % 21,52 minus 16,51 %

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38

Entwicklung der Abfälle in kg/Jahr von 2011 - 2016

Entwicklung Altpapier und sonstige Wertstoffe in kg/Jahr von 2011 – 2016

Im Jahr 2016 reduzierte sich die Abfallmenge zur Verwertung gegenüber dem Vorjahr um ca.

9 Prozent.

Das Altpapieraufkommen ist gesunken. Das Aufkommen alter Batterien ist etwas angestiegen. Die Ver-

wertung von alten CDs und DVDs war im Berichtsjahr 2016 gleichbleibend bei 63 kg. Die getrennte Er-

fassung von Abfällen für den Gelben Sack hat sich verbessert. Die im Ministerium tätige externe Reini-

gungsfirma beschäftigt eine Person, die sich ausschließlich um die Abfallbehälter in den Büros, Teekü-

chen und an der zentralen Sammelstelle im 2. Stock kümmert. Das „Berufsethos“ dieses engagierten

Mitarbeiters hilft uns beim konsequenten Abfallmanagement. Das Restmüllaufkommen ist um 15,4 Pro-

zent auf 13.260 kg gesunken. Die Gesamtabfallmenge beträgt 72.973 kg und liegt um 8.448 kg unter

dem Vorjahr.

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

90.000

100.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016

97.564

67

.89

1 80

.65

0

78

.87

6

65

.54

1

59

.54

3

21

.54

0

23

.94

0

17

.88

0

12

.48

6

15

.88

0

13

.43

0

Summe: Abfall Wertstoffe Summe: Abfall zur Beseitigung

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016

15

.18

0

9.6

90

22

.17

0

13

.88

2

8.0

00

8.0

00

75.250

49

.71

0

50

.98

0

57

.67

0

50

.04

0

44

.37

9

Sonstige Wertstoffe Altpapier

Page 39: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden ... · Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Aktualisierte Umwelterklärung 2017 Geprüft

39

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen

Ein Hauptziel war, die Sortenreinheit bei Wertstoffen zu verbessern. Dies ist gelungen.

Arbeitssicherheit

Eine umfassende Betrachtung der Daten und Fakten erfordert auch eine Einbeziehung der Rahmenbe-dingungen des Arbeitens im Umweltministerium. Dazu wurden die Themenfelder Arbeitssicherheit, Ar-beitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement durch Zusammenlegung der Steuerkreise be-triebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit gebündelt, um eine einheitliche Analyse und Lösungsansätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.

Dies umfasst organisatorische Maßnahmen wie die Gewährleistung funktionsfähiger Alarmanlagen und der Notstromversorgung sowie die Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze und verhaltensbezogene Vorsorgemaßnahmen wie die Benennung und Instruktion von Funktionspersonal für die Räumung des Gebäudes wie auch die praktische Durchführung einer Räumungsübung, von Ersthelferkursen und Feuerlöschübungen. Im Bereich Gesundheitsmanagement gehen die Maßnahmen weit über das Angebot von Rückenschulen etc. – die sehr gut angenommen werden – mit Vorträgen zu speziellen Themen für alle, Workshops für die Mitglieder des Steuerkreises und speziellen Seminaren für Füh-rungskräfte wie Früherkennung psychischer Belastungen hinaus. Ziel ist es zu lernen, wie man besser mit Konflikten umgehen und Sensibilität für gegenseitige Wertschätzung entwickeln kann. Ganz wesentlich ist auch das Themenfeld Suchtprävention. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wurden aufgenommen bzw. durchgeführt.

Kernindikatoren nach EMAS III

Eine wesentliche Änderung der novellierten EMAS-Verordnung (EMAS III) ist die Aufnahme von Kern-

indikatoren gemäß Anhang IV, C der Verordnung (EG) 1221/2009 als Bestandteil der Umwelterklärung

zur Darstellung der direkten Umweltaspekte. Als Bezugsgröße wird die Größe der Organisation, aus-

gedrückt durch die Anzahl der Beschäftigten, angegeben. Die Berücksichtigung der Kernindikatoren

erfolgte für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erstmalig in der Umwelterklärung

2010. Mit der Umwelterklärung 2012 begann eine neue Zeitreihe für die Kernindikatoren.

Die Angaben zu jedem Indikator erfassen gemäß EMAS-Verordnung drei Zahlenwerte:

Zahl A = Angabe des gesamten jährlichen Inputs/der Auswirkungen

Zahl B = Angabe des jährlichen Outputs: entspricht der Mitarbeiterzahl des Ministeriums

Zahl R = Verhältnis A zu B (= A dividiert durch B)

Als Kernindikatoren kommen unabhängig von der Art der Organisation Energieeffizienz, Materialeffizi-

enz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen in Betracht.

Aufgrund der Unterbringungssituation müssen bei den verschiedenen Kernindikatoren unterschiedliche

Zahlen B/Mitarbeiterzahlen berücksichtigt werden (siehe auch Informationen zum Standort und Über-

sicht „Wichtige Kennzahlen 2016“).

Energieeffizienz

Dieser (Kern-)Indikator berücksichtigt den gesamten direkten Energieverbrauch und den Gesamt-

verbrauch an erneuerbaren Energien. Im Ministerium setzt sich dieser im Wesentlichen aus dem

Stromverbrauch für das Gebäudemanagement und die energiebetriebene Ausstattung der Bildschirm-

arbeitsplätze in den Büros, aus dem Kraftstoffverbrauch für Dienstreisen mit dem Pkw und dem Ener-

giebedarf für die Heizung zusammen. Kraftstoffverbrauch, der für Dienstreisen mit der Bahn oder dem

Flugzeug anfällt, wird nicht einbezogen, da insoweit keine belastbare Datengrundlage zur Verfügung

steht. Alle Angaben zu Strom, Heizung und Pkw-Kraftstoff werden in Megawattstunden (MWh)

angegeben.

Page 40: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden ... · Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Aktualisierte Umwelterklärung 2017 Geprüft

40

Im Rahmen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001, welches für das Dienstgebäude Ker-

nerplatz 9 eingeführt wurde, gelten sogenannte Energy Performance Indicators (EnPI´s). Diese sind in

Ergänzung zu den Kernindikatoren und den Energieleistungskennzahlen zu betrachten, die bereits

über die EMAS-Datenbank festgelegt wurden. Als Grundlage gelten die Energiebescheide der Hoch-

bauverwaltung sowie die Nutzfläche für den Kernerplatz 9 (6.838 m2). In den Energiebescheiden wird

der Gesamtstrom- und Heizwärmebedarf für den Gebäudekomplex Kernerplatz 9/10 zwischen dem

Umweltministerium und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anteilig der Flä-

cheninanspruchnahme aufgeteilt. Die Daten werden mit den Verbräuchen aus der EMAS-Datenbank

verglichen und gegengeprüft. Damit findet ein wechselseitiges Energiecontrolling statt.

Energieeffizienz

2011 2012 2013 2014 2015

Strom in MWh

davon Anteil EE-

Strom

1.160,39

1.160,39

(= 100 %)

1.100,9

1.100,9

(= 100 %)

997,3

997,3

(= 100 %)

915,6

915,6

(= 100 %)

860,4

860,4

(= 100 %)

Heizwärmebedarf

in MWh

1.887,24 1.663,9 1.798,3 1.333,8 1.504,3

Pkw-Kraftstoff in

MWh

davon Anteil Bio-

Kraftstoff

20,20

1,26

(= 6,25 %)

17,8

1,11

(= 6,25 %)

18,4

1,15

(= 6,25 %)

15,4

0,96

(= 6,25 %)

18,1

0,63

(= 3,5 %)

Summe Energie-

verbrauch in MWh

(= Zahl A)

3.067,86 2.782,6 2.814 2.704,3

2.382,8

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

633 645 640 610 624

Zahl R 4,85 4,31 4,39 4,45 3,81

Energieeffizienz

2016

Strom in MWh

davon Anteil EE-Strom

755,5

755,5

(= 100 %)

Heizwärmebedarf

in MWh

1.532,7

Pkw-Kraftstoff in MWh

davon Anteil Bio-Kraftstoff

17,2

0,60

(= 3,5 %)

Summe Energieverbrauch

in MWh (= Zahl A)

2.305,4

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

631

Zahl R 3,65

EnPI´s Einheit 2013 2014 2015 2016

Strom pro Nutzfläche kWh/m2 61,24 56,22 52,83 46,39

Fernwärme pro Nutzflä-

che (witterungsbereinigt)

kWh/m2 104,00 99,77 115,90 120,26

Die Stromversorgung des Ministeriums erfolgt durch das Energieversorgungsunternehmen EnBW. Der

Kundenvertrag besteht zwischen der EnBW und der Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (Amt

Vermögen und Bau Stuttgart). Die Hochbauverwaltung schreibt die Stromlieferung für alle staatlichen

Gebäude einer Region als mehrjährigen Rahmenvertrag aus. Seit 01.01.2009 werden alle staatlichen

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41

Liegenschaften im Raum Stuttgart mit Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energien (Wasser-

kraft) erzeugt wurde, versorgt.

Die Beheizung der Ministeriumsgebäude Kernerplatz und Dillmannstraße erfolgt mit Fernwärme. Die

angegebenen Verbrauchsmengen entsprechenden Daten, die am Hauszähler abgelesen werden. Die

Daten werden witterungsbereinigt angegeben.

Die Angaben für den Energieverbrauch durch Pkw-Kraftstoff wurden mit folgender Formel berechnet:

Die aus den Fahrtenbüchern (für ministeriumseigene Fahrzeuge) und den Dienstreisekostenabrech-

nungen für Fahrten mit dienstlich eingesetzten Privat-Pkw ersichtlichen Personenkilometer werden

durch 100 dividiert und mit dem Faktor 6,3 multipliziert. Der Faktor 6,3 steht für den durchschnittlichen

Kraftstoffverbrauch pro 100 Kilometer durch die ministeriumseigenen Fahrzeuge. Für die eingesetzten

Privatfahrzeuge wird der gleiche Kraftstoffverbrauch angenommen. Das Ergebnis in kWh wird auf

MWh umgerechnet. Beim Anteil des Bio-Kraftstoffs wird die gesetzliche Quote gemäß § 37a Absätze 3

und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz zugrunde gelegt, die bis einschließlich 2014 6,25 Prozent be-

trägt. Ab dem Jahr 2015 bis einschließlich 2016 wird mit einer Quote von 3,5 Prozent, ab dem Jahr

2017 bis einschließlich 2019 mit 4 Prozent und ab 2020 mit 6 Prozent gerechnet. Das inzwischen an-

gebotene Benzin E-10 bleibt unberücksichtigt. Die ministeriumseigenen Fahrzeuge werden mit Diesel

betankt. Seit 2015 nutzt das Ministerium ein Hybridfahrzeug, dass zudem mit Benzin betankt wird. Zu

den Tankgewohnheiten der Beschäftigten, die ihre privaten Pkw für den Dienstreiseverkehr einsetzen,

gibt es keine Erhebungen.

Materialeffizienz

Das Ministerium stellt sich als reiner Bürobetrieb da. Beim Indikator Materialeffizienz werden aus-

schließlich die verwendeten Büropapiere und der Papierbedarf der hauseigenen Druckerei betrachtet.

Materialeffizienz

2011 2012 2013 2014 2015

Papier in Tonnen

(= Zahl A)

18,28 14,45 12,87 12,59 13,54

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

425 302 305 256 256

Zahl R 0,04 0,04 0,04 0,04 0,05

Materialeffizienz

2016

Papier in Tonnen

(= Zahl A)

10,56

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

304

Zahl R 0,03

Wasser

Bezüglich des Indikators Wasser wird wegen der äußerst geringen Verbrauchsmengen nur eine einge-

schränkte Steuerungsmöglichkeit gesehen. Wasser wird im Ministerium hauptsächlich für die sanitären

Anlagen und den Betrieb der Klimaanlagen in den Besprechungsräumen benötigt. Das technische Re-

duktionspotenzial ist ausgereizt. Weitere nutzerbezogene Einsparungen sind nicht sinnvoll, weil daraus

hygienische Probleme erwachsen würden. Beim Indikator Wasser werden die Verbräuche des Gebäu-

des Kernerplatz 10 wegen der gemeinsamen Haustechnik und der gemeinsamen Zähler mit erhoben.

Wasser

2011 2012 2013 2014 2015

Wasserverbrauch in Ku-

bikmeter (= Zahl A)

5.257 4.307 4.654 4.700 4.640

Mitarbeiterzahl 633 633 640 608 624

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42

(= Zahl B)

Zahl R 8,30 6,80 7,27 7,73 7,43

Wasser

2016

Wasserverbrauch in Ku-

bikmeter (= Zahl A)

3.965

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

631

Zahl R 6,28

Abfall

Für den Indikator Abfall werden alle im Ministerium an den Standorten Kernerplatz und Dillmannstraße

anfallenden Abfallarten aufgenommen, deren Mengen separat erfasst werden. Glas fällt im Ministerium

hauptsächlich in Form von Pfandflaschen für die Besprechungsraumbewirtung an und wird ohne Leer-

gutzählung vom Lieferanten mitgenommen. Das Gleiche gilt für in Pfandflaschen am Automaten ange-

botene Getränke. Flaschen und Gläser, die nicht im Pfandsystem abgeben werden, werden im öffentli-

chen Altglascontainer am Kernerplatz entsorgt. Gefährliche Abfälle fallen im Ministerium in geringem

Umfang in Form ausgedienter Batterien und defekter Leuchtstoffröhren an. Für die Abfallart Leucht-

stoffröhren liegen im Berichtszeitraum keine Mengenangaben vor. Elektroschrott fällt im Ministerium in

minimalen Mengen an und wird mit der Abfallart „Sonstige Wertstoffe“ erfasst. Ausgediente Geräte der

Bürokommunikation werden – soweit funktionstüchtig – an Schulen abgegeben.

Abfallarten

2011 2012 2013 2014 2015

Summe Wertstoffe

davon:

Biomüll

Papier/Kartonagen

CDs und DVDs

Gelber Sack

Glas

Sonstige Wertstoffe

Summe Reststoffe

97,6 t

5,5 t

75,2 t

0,1 t

1,2 t

0 t

15,2 t

21,5 t

57,7 t

6,9 t

49,5 t

0,03 t

1,4 t

0 t

9,7 t

22,6 t

80,8 t

5,7 t

50,0 t

0,03 t

1,6 t

0 t

22,3 t

17,7 t

78,8 t

5,7 t

57,6 t

0,03 t

1,4 t

0 t

13,8 t

12,4 t

65,5 t

5,7 t

50,0 t

0,06 t

1,6 t

0 t

8,0 t

15,8 t

Summe Wert- und Rest-

stoffe (= Zahl A)

119,1 t 90,3 t 98,5 t 91,2 t 81,3 t

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 633 633 640 608 624

Zahl R (= Summe Rest-

und Wertstoffe dividiert

durch Mitarbeiterzahl)

0,18 0,14 0,15 0,15 0,13

Gefährliche Abfälle

davon

Batterien

Leuchtstoffröhren

0,24 t

keine

Angabe

0,09 t

keine

Angabe

0,06 t

0,20 t

0,06 t

keine

Angabe

0,06 t

0,20 t

Abfallarten

2016

Summe Wertstoffe

davon:

Biomüll

Papier/Kartonagen

CDs und DVDs

Gelber Sack

Glas

Sonstige Wertstoffe

59,5 t

5,7 t

44,3 t

0,06 t

1,2 t

0 t

8,0 t

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43

Summe Reststoffe 13,4 t

Summe Wert- und Rest-

stoffe (= Zahl A)

72,9 t

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 631

Zahl R (= Summe Rest-

und Wertstoffe dividiert

durch Mitarbeiterzahl)

0,11

Gefährliche Abfälle

davon

Batterien

Leuchtstoffröhren

0,08 t

0,17 t

Biologische Vielfalt

Der Indikator Biologische Vielfalt wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sehr

kritisch betrachtet. Grund ist, dass das Ministerium auf die Bebauung oder Versiegelung der vom Mi-

nisterium benutzten Flächen keinerlei Einfluss und Steuerungsmöglichkeit hat. Das vom Land ange-

mietete Gebäude am Kernerplatz nutzt das Baufenster vollständig aus. Die Flachdachflächen sind als

Gründächer gestaltet, um die Regenwasserverdunstung zu fördern. Der im Jahr zwei- bis dreimal ab-

gemähte Grasbewuchs ist ökologisch insoweit sinnvoll gestaltet, als dass er Vögeln und Insekten Nah-

rungsplätze bietet. Das Gebäude Dillmannstraße ist von einem großen, parkähnlichen Grundstück um-

geben, das mit Lebend- und Totholz, einheimischen Sträuchern und Blumen und minimal versiegelten

Flächen eine große Artenvielfalt am Rande der Innenstadt beherbergt. Solche Kriterien werden aber

beim rein flächenbezogenen Indikator nicht berücksichtigt. Der Kernindikator Biologische Vielfalt bringt

weder die Wertigkeit bebauter bzw. unbebauter Flächen zur Geltung noch wird das umweltpolitisch

wünschenswerte Ziel einer möglichst verdichteten Bauweise in Innenstädten betrachtet. Die Neube-

pflanzung der Wullestaffel sowie der Beete auf den Dachflächen wurde mit Hilfe der Wilhema durchge-

führt, worauf auf sinnvolle biologische Vielfalt für Nutzinsekten geachtet wurde.

Biologische Vielfalt

2011 2012 2013 2014 2015

Nettogrundfläche für Ker-

nerplatz 9 u. Dillmann-

straße 3 (= Zahl A)

12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2 12.200 m2

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

278 264 259 256 256

Zahl R 43,88 46,21 47,10 47,65 47,65

Biologische Vielfalt

2016

Nettogrundfläche für Ker-

nerplatz 9 u. Dillmann-

straße 3 (= Zahl A)

12.200 m2

Mitarbeiterzahl

(= Zahl B)

304

Zahl R 40,13

Emissionen

Für den Kernindikator Emissionen werden die CO2-Emissionen, die im Ministerium aus dem Stromver-

brauch, dem Heizenergiebedarf und den Mobilitätsbedürfnissen resultieren, dargestellt. Die zugrunde

gelegten Verbrauchswerte entsprechen abgesehen von den Mobilitätsdaten den Daten beim Kernindi-

kator Energieeffizienz. Beim Indikator Emissionen wird der Wert für Mobilität um den CO2-Ausstoß bei

dienstlichen Bahn- und Flugreisen ergänzt. Für Stromverbrauch fällt seit 2011 kein CO2 an, da die rele-

vanten Standorte mit Ökostrom versorgt werden. Der dem Heizenergiebedarf und der Mobilität zuge-

ordnete CO2-Ausstoß wird auf der gleichen Grundlage wie im vorangehenden Kapitel Emissionen be-

rechnet. Über der Zahl A wurde ab 2011 eine Zeile ergänzt, in der Anrechnungsposten aus CO2-Kom-

pensationsprojekten angegeben werden.

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44

CO2-Emissionen

in Tonnen

2011 2012 2013 2014 2015

Strom (bis 2010:

190 g/kWh)

0 0 0 0 0

Heizung (bis 2013:

217 g/kWh, ab 2014:

150 g/kWh)

347,02 361,07 390,23 200,06 225,63

Emittent Kälteanlage* 34,00 0 0 0

Summe Anrechnungspos-

ten

0,50 1,10 0,50 nicht ermit-

telbar

nicht ermit-

telbar

Summe Strom, Heizung,

Kälteanlage abzgl. Anrech-

nungsposten (= Zahl A)

346,52 394,07 389,73 200,06

225,63

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 633 645 640 608 624

Zahl R 0,55 0,61 0,60 0,35 0,36

CO2-Emissionen

in Tonnen

2016

Strom (bis 2010:

190 g/kWh)

0

Heizung (bis 2013:

217 g/kWh, ab 2014:

150 g/kWh)

229,90

Emittent Kälteanlage* 0

Summe Anrechnungs-pos-

ten

nicht ermit-

telbar

Summe Strom, Heizung,

Kälteanlage abzgl. Anrech-

nungsposten (= Zahl A)

229,90

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 631

Zahl R 0,36

* Im Berichtsjahr 2012 waren Angaben zur Kälteanlage erforderlich, da diese einen Defekt und Kältemittelverlust aufwies. Nach Reparatur der Anlage entfällt dieser Emissionsfaktor.

CO2-Emissionen in

Tonnen

2011 2012 2013 2014 2015

Mobilität* (= Zahl A) 165,55 158,50 142,8 239,9 274,3

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 425 335 349 349 361

Zahl R 0,38 0,47 0,40 0,68 0,75

CO2-Emissionen in

Tonnen

2016

Mobilität* (= Zahl A) 200,46

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 409

Zahl R 0,49

* Emissionsfaktoren ab 2014: Gramm/Personenkilometer einschl. der Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. der Energie. Für Bahn (15,1 g/km als Mix aus Nah- und Fernverkehr), Pkw durchschnittlich mit 1,3 Personen besetzt (159,2 g/Pkm), Flug (441,0 g/km).

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45

Die aus der Mobilität mit dem Verkehrsträger Pkw resultierenden sonstigen Emissionen SO2, NOX und

Feinstaub werden anhand folgender Annahmen aufgeschlüsselt: Dienstlich veranlasste Pkw-Fahrten

erfolgen zum Teil mit Dienstwagen des Ministeriums und zum Teil mit Privatfahrzeugen der Beschäftig-

ten. Für die Kraftstoffarten und Schadstoffklassen der benutzten Fahrzeuge liegen nur bezüglich der

Dienstwagen des Ministeriums belastbare Fakten vor. Als ministeriumseigene Pkw waren im Berichts-

jahr Diesel mit Abgasnorm EURO 6b und 6c im Einsatz. Die von der Fahrbereitschaft verwendeten

Pkw verteilen sich hälftig auf Diesel- und Benzinmotor; alle Pkw haben die Abgasnorm EURO 5 Und

EURO 6b und 6c. Die für Dienstfahrten eingesetzten Privat-Pkw werden zunächst hälftig auf

Fahrzeuge mit Benzin- und mit Dieselkraftstoff aufgeteilt. Je die Hälfte der zurückgelegten Kilometer

werden Fahrzeugen der Abgasnorm EURO 5 und EURO 6b und 6c zugeordnet.

Sonstige Luftschadstoffe

in kg

2011 2012 2013 2014 2015

SO2 0 0 0 0 0

NOX 55 44 39 38 52

PM 2,3 2 2 2 2

Summe Luftschadstoffe

(= Zahl A)

57,3 46 41 40 54

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 425 335 349 348 361

Zahl R 0,13 0,13 0,11 0,11 0,14

Sonstige Luftschadstoffe

in kg

2016

SO2 0

NOX 52

PM 2

Summe Luftschadstoffe

(= Zahl A)

54

Mitarbeiterzahl (= Zahl B) 409

Zahl R 0,13

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46

UMWELTMANAGEMENTSYSTEM

Das entsprechend den Anforderungen von EMAS im Ministerium etablierte Umwelt- und Energiemana-

gementsystem ist Bestandteil der Gesamtorganisation. Es legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten im

Umweltschutz sowie zur Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung des Systems fest. Damit werden

Umwelt- und Energieaspekte in alle Bereiche integriert. Die Beschäftigten können aktiv an den Um-

weltaktivitäten teilnehmen.

UMWELT-NETZWERK

Die Gesamtverantwortung für den Umweltschutz im Ministerium liegt in den Händen des Ministerialdi-

rektors (Amtschef) als Managementvertreter. Für die Gesamtkoordination und die Funktionsfähigkeit

des Umwelt- und Energiemanagementsystems ist der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte

verantwortlich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird er von je einem Umweltkoordinator für die

indirekten (Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit) und die direkten (Organisationsreferat)

Umweltauswirkungen unterstützt; gemeinsam organisieren und koordinieren sie die Einführung und

Aufrechterhaltung des Umwelt- und Energiemanagements und sind gleichzeitig Ansprechpartner in Sa-

chen Umweltschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

EMAS-Team

Das EMAS-Team trifft sich mindestens einmal jährlich, um die Entwicklung des Umweltschutzes und

Energieeinsparpotenziale an den Standorten zu überprüfen und dessen Weiterentwicklung zu steuern.

Es ist gleichzeitig ein wichtiges Instrument, um alle relevanten Bereiche in die Managementprozesse

einzubeziehen. Das Team setzt sich zusammen aus dem Umwelt- und Energiemanagementbeauftrag-

ten, den beiden Umweltkoordinatoren, der Leiterin Innerer Dienst, dem Betriebsmeister, Beschäftigten

des Referats Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, nachhaltiges Wirtschaften, des Orga-

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nisationsreferats und – je nach anstehendem Thema – aus Ansprechpartnern der Abteilungen, des ört-

lichen Personalrats, der Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Bereich Energie

übernehmen insbesondere die Leiterin Innerer Dienst sowie der Betriebsmeister wichtige Funktionen.

Indirekte Umweltauswirkungen

Die indirekten Umweltauswirkungen nehmen im EMAS-Prozess einen wichtigen Raum ein. Sie sind ein

zentraler Teil der politischen Entscheidungsfindung und -verantwortung. Die EMAS-Team-Mitglieder

sind zugleich Ansprechpartner für indirekte Umweltauswirkungen in jeder Abteilung. Sie treffen inner-

halb der Abteilung die Auswahl und koordinieren die Darstellung der indirekten Umweltauswirkungen in

der Umwelterklärung.

Öko-Round-Table

Grundlegende Entscheidungen für den kontinuierlichen ökologischen Verbesserungsprozess trifft der

„Öko-Round-Table“. Diesem Gremium gehören der Ministerialdirektor, die Abteilungsleiter, der Perso-

nalratsvorsitzende sowie der Umwelt- und Energiemanagementbeauftragte an. Dieser „Runde Tisch“

beschließt Umweltleitlinien/Energieleitlinien und verabschiedet das Umwelt- und Energieeffizienzpro-

gramm sowie die Umwelterklärung des Ministeriums. Das Gremium ist damit auch zuständig für die

Managementbewertung nach I-A.6 der EMAS-Verordnung und Punkt 4.7 der DIN EN ISO 50001. Die

Bewertung wird anhand eines Katalogs vorgenommen. Das Muster hierfür ist als Anlage beigefügt.

Beschäftigte

Das Engagement der Beschäftigten trägt entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung der Umwelt-

leistung des Ministeriums bei. Jeder Beschäftigte ist im Rahmen seiner Aufgaben verantwortlich für

den Umweltschutz und angehalten, mit Energie sparsam umzugehen. Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Ministeriums sind deshalb nicht nur über die Umweltleitlinien/Energieleitlinien, das

Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und umweltrelevante Abläufe informiert, sondern erhalten

auch konkrete Hinweise für umweltbewusstes Verhalten im Büroalltag. Im Intranet sind verschiedene

Informationen zum sparsamen Umgang mit Ressourcen eingestellt (z. B. sparsamer Energieverbrauch,

Pendlernetz, umweltfreundliche Beschaffung). Die Seiten werden regelmäßig überarbeitet und die

Beschäftigten über die Änderungen informiert. Zu Beginn ihrer Ausbildung beim Ministerium werden

die Auszubildenden in einem Informationshandbuch über das Umwelt- und Energiemanagement

informiert; sie erhalten daneben zu diesem Thema eine gesonderte Unterweisung. Die Beschäftigten

werden regelmäßig über aktuelle Aktivitäten informiert, z. B. durch Insidervorträge oder über

Rundmails.

MANAGEMENTKONZEPTE

Im Rahmen des Umweltmanagementsystems hat das Ministerium Managementkonzepte etabliert, die

dazu beitragen, umweltrelevante Bereiche und Abläufe an ökologischen Kriterien auszurichten:

Energie- und Wassermanagement

Für die einzelnen Gebäudekomplexe gibt es individuelle Bewirtschaftungskonzepte. Sie gewährleisten,

dass der Ressourcenverbrauch so gering wie möglich ist und sorgen für eine kontinuierliche Überwa-

chung des Verbrauchs. Dazu trägt unter anderem ein Anlagen- und Energiemanagement bei, das auf

moderner Steuerungs- und Regeltechnik basiert.

Beschaffungs- und Bewirtschaftungsmanagement

Das Materialbeschaffungs- und -bewirtschaftungssystem des Ministeriums (MABES) sieht u. a. eine

ökologische Bewertung der Produkte vor. Dadurch können bei allen Beschaffungs- und Bewirtschaf-

tungsentscheidungen regelmäßig auch Umwelt- und Energieaspekte berücksichtigt werden. Grund-

sätzlich bevorzugt das Ministerium Produkte aus Recyclingmaterialien oder nachwachsenden

Rohstoffen, die umweltverträglich produziert wurden. Sie sollen sich zudem durch Langlebigkeit,

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Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit auszeichnen. Insbesondere bei der Beschaffung

von technischen Geräten wird die Energieeffizienz berücksichtigt und es werden – soweit möglich – die

energetischen Lebenszykluskosten bewertet. Einschlägige Produktkennzeichnungen finden Berück-

sichtigung. Bei der Beschaffungspraxis orientiert sich die Beschaffungsstelle unter anderem an den

Grundsätzen und Leitlinien des vom Ministerium herausgegebenen Leitfadens „Umweltorientierte

Beschaffung“, dem „Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes sowie

bekannten Umwelt- und Energielabels wie dem Blauen Engel.

Abfallmanagement

Für die Gebäude gelten individuelle Abfallkonzepte, die auf die Lage und die Rahmenbedingungen des

jeweiligen Standorts abgestimmt sind. Oberstes Ziel des Abfallwirtschaftskonzepts ist, Abfälle zu ver-

meiden. Ist dies nicht möglich, werden diese Abfälle in den vorhandenen Systemen umweltverträglich

verwertet oder beseitigt.

Mobilitätsmanagement

Unser Mobilitätsmanagement ermöglicht es, die mit dem Dienstbetrieb verbundenen Verkehrsbewe-

gungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten, um sie so effizient und

ressourcenschonend wie möglich zu gestalten.

Controlling

Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden-Württemberg (NBBW) ist ein von der Landesregierung einberufenes

unabhängiges Beratungsgremium. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist darauf gerichtet, Nachhaltigkeit mit

konkreten Indikatoren messbar zu machen, fokussiert die Schwerpunkte „Klima und Energie",

„Ressourcen" und „Bildung für nachhaltige Entwicklung" und soll Bürgerinnen und Bürger aber auch

Experten stärker als bisher einbeziehen.

Wesentliche Instrumente sind hierbei:

Als Grundlage des Statusindikatorenberichts dienen u. a. Umweltindikatoren, die von der Landes-

anstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aufgestellt und

weiterentwickelt werden. Die alle drei Jahre erscheinenden Umweltdaten der LUBW (zuletzt 2015)

sowie die jährliche Aktualisierung der „Daten zur Umwelt – Umweltindikatoren Baden-Württemberg“

werden in das Controlling einbezogen, ebenso der aufgrund § 9 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes Ba-

den-Württemberg ab 2016 alle drei Jahre zu erstellende Monitoring-Bericht zum Umsetzungsstand

wichtiger Ziele und Maßnahmen und die aktuelle CO2-Bilanz nach dem Klimaschutzgesetz Baden-

Württemberg.

RECHTLICHE REGELUNGEN

Beachtung der rechtlichen Vorgaben bei Erfüllung der Dienstaufgaben

Das Ministerium ist im Rahmen von verschiedenen Rechtsetzungsverfahren als untergesetzlicher

Normgeber oder Mitakteur in die Entwicklung und Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben einge-

bunden. Die Einhaltung und Anwendung dieser Vorgaben stellt es wie folgt sicher: Im Rahmen der

prinzipiellen Verbindlichkeit von Rechtsnormen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft, der im

Konfliktfall von den Gerichten Geltung verschafft wird, gewährleistet das Ministerium auf den speziellen

Rechtsgebieten innerhalb seines Geschäftsbereichs die Anwendung, Einhaltung und zweckmäßige

Umsetzung des Rechts. Dazu dienen die Instrumente der Vollzugssteuerung sowie der Rechts- und

Fachaufsicht. Die Steuerung des Verwaltungsvollzugs und die Aufsicht beziehen sich sowohl auf die

Überwachungs-, Planungs- und Beratungstätigkeit in den verschiedenen Fachbereichen als auch auf

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49

Genehmigungs- und Zulassungsverfahren wie beispielsweise im Wasser-, Abfall- und Immissions-

schutzrecht. Es ist deshalb selbstverständlich, dass die jeweiligen Organisationseinheiten die für sie

einschlägigen Rechtsvorschriften kennen.

Bei der Erfüllung ihres Auftrags stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem folgende

Ressourcen ergänzend zur Verfügung:

Eine umfangreiche Bibliothek zu allen umweltrelevanten Sach-, Fach- und Rechtsfragen sowie

das Intranet des Ministeriums, das Zugang bietet

zu Landesrecht BW, einem Service, der zeitnah die laufende Gesetzgebung und

Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg, aber auch des Bundes begleitet

und in elektronischer Form aufbereitet,

zum „Vorschriftenverzeichnis der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV)“,

das die Gewerbeaufsicht anbietet,

zum LVN-Informationsdienst der Landesverwaltung,

über den Link „Fachthemen Europa“ zur deutschsprachigen Europarechtsdatenbank

und

zum Verwaltungsportal service-bw.

Soweit Fachverlage spezielle Textsammlungen zu bestimmten Fachgebieten anbieten, z. B.

Immissionsschutzrecht oder Atom- und Strahlenschutzrecht, werden diese für die entsprechenden

Referate angeschafft.

Das für fachübergreifendes Recht zuständige Referat 16 bietet in losem Turnus ministeriumsinterne

Informationsveranstaltungen zu neuen Rechtsentwicklungen an.

Beachtung der rechtlichen Vorgaben innerhalb des internen Dienstbetriebs:

Die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Genehmigungen zur Erfüllung des Rechts hinsichtlich

des Dienstbetriebs („Betriebsökologie“) sind in einem Rechts- und Anforderungsverzeichnis aufgelistet,

das jährlich aktualisiert wird. Notwendige Ergänzungen und Veränderungen werden von dem Umwelt-

koordinator/Rechtsreferent vorgenommen. Das Verzeichnis beinhaltet Rechtsvorschriften, die zur Ein-

haltung der betriebsökologischen Anforderungen in den folgenden Bereichen notwendig sind.

Fazit: Die Beschäftigten des Ministeriums haben damit jederzeit die Möglichkeit, auf alle aktuellen Um-

weltvorschriften zuzugreifen, die sie für ihre Tätigkeit benötigen.

KOMMUNIKATION

Die interessierte Öffentlichkeit findet auf den Internetseiten des Ministeriums Informationen und weiter-

führende Links zum Thema Umweltschutz (www.um.baden-wuerttemberg.de). Dort sind auch Hinweise

zu Aktionen und Veranstaltungen sowie Publikationen des Ministeriums zu finden. Mit der Übernahme

des neuen Geschäftsbereichs Energiewirtschaft sind zwei Internetplattformen hinzugekommen. Das

Informationszentrum betrieblicher Umweltschutz richtet sich insbesondere an die Wirtschaft. Das Infor-

mationszentrum Energie bietet umfangreiche Themen für jedermann und ist über die Homepage des

Ministeriums verfügbar.

In regelmäßigen Veranstaltungen wie etwa der Reihe „Anstöße“ informieren namhafte Experten und

Vertreter aller gesellschaftlichen Bereiche über aktuelle umweltpolitische Fragestellungen. Bei der Bro-

schürenstelle des Ministeriums können alle veröffentlichten Publikationen angefordert werden (siehe

Impressum).

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Ein weiterer Internet-gestützter Zugang zu Informationen zum Geschäftsbereich des Ministeriums be-

steht über www.service-bw.de. Dieses Verwaltungsportal von Land und Kommunen soll Bürgerinnen

und Bürgern, Unternehmen, Verbänden und sonstigen Institutionen den Zugang zur Verwaltung er-

leichtern. Fragen zu Umwelt- und Energiegesichtspunkten im Rahmen verschiedenster Lebenslagen

(z. B. Umwelt, Unternehmensgründung, Bauen oder Umzug) und Verfahren oder bezüglich Behörden

und Formularen werden hier vernetzt mit anderen Bereichen (wie Meldewesen, Baurecht, soziale As-

pekte) beantwortet.

Die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörende Landesanstalt für Umwelt, Messungen und

Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ermöglicht z. B. Informationen zu den Auswertungen diver-

ser Messreihen. Die Ergebnisse zur Überwachung der Luft- oder Wasserqualität werden unter

www.lubw.baden-wuerttemberg.de in Echtzeit zur Verfügung gestellt.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt seit Jahren mit einem Förder-programm den sogenannten EMAS-Konvoi. Dabei schließen sich mehrere im Hinblick auf ihre Umweltziele oder Umweltauswirkungen vergleichbare Institutionen zusammen, um den Einstieg in die erstmalige EMAS-Zertifizierung gemeinsam anzugehen. Das Ministerium übernimmt die Kosten für einen Umweltgutachter, der den gesamten Prozess moderiert und fachlich begleitet.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anfragen und Anregungen, aber auch Beschwerden an

die beim Ministerium eingerichtete Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg tele-

fonisch (0711 126-2626), per E-Mail ([email protected]) oder per Post wenden. Auch der

Bürgerreferent des Ministeriums steht für telefonische Auskünfte zur Verfügung (0711 126-2742).

Die Pressestelle des Ministeriums informiert im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit insbesondere durch

Pressemitteilungen auch über Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes.

Die dem Ministerium zugeordnete „Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg“

(www.um.baden-wuerttemberg.de/akademie) bietet ein thematisch breit gefächertes Programm sowie

zahlreiche Informationsbroschüren an. Mit ihren Angeboten wie Seminaren, Tagungen, Workshops

und anderen Veranstaltungen richtet sie sich an alle Bevölkerungsgruppen.

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IMPRESSUM UND ANSPRECHPARTNER

Herausgeber

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Hausanschrift: Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Postanschrift: Postfach 103439, 70029 Stuttgart

Telefon: 0711 126-0

Telefax: 0711 126-2881

E-Mail: [email protected]

Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de

Redaktion und Ansprechpartner

Dr. Harald Reh Tel.: 0711 126-2723, E-Mail: [email protected]

Heiner Prasse Tel.: 0711 126-2739, E-Mail: [email protected]

Sarah Gratza Tel.: 0711 126-2747, E-Mail: [email protected]

Umweltbetriebsprüfer

Monika Grübel, Ulrich Kirchenbauer

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

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Anlage 1: Umwelt- und Energieeffizienzprogramm 2017/2018 (Stand 30.10.2017)

Ziele Ziel er-reicht

Maßnahmen Termin

Zwischen-

bilanz

Strom

Kühlschrankkonzept UM Über Vermögen und Bau wurde an den Hauseigentümer der Wunsch angemeldet, die Teeküchen im UM zu erneuern. In Zuge dieser Maßnahmen werden dann vom UM auch neue Kühl-schränke und Spülmaschinen beschafft. Private Kühlschränke sol-len dann abgeschafft werden, mit dem Hinweis, dass nun neue Kühlschränke in den Teeküchen zur Verfügung stehen.

30.06.2018

Strategisches Ziel: Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040 Operatives Ziel: Reduzierung gegenüber 2016 um 1 %, d.h. ca. 9.000 kWh (Kernerplatz 9 + 10)

Zielerreichung: 70 %

PC-Monitore mit weniger Strombedarf bei Ersatzbeschaffung Auf Dauer

Fortschreibung der UM-IuK-Konzeption, u.a. mit Planung für Gerä-testandard mit mehr Energieeffizienz

Auf Dauer

Optimierung der Arbeitsplatzausstattung am Kernerplatz 9 mit energiesparsamen Geräten mit teilweiser Umstellung auf Note-books (30% Notebook-Anteil an den Arbeitsplätzen).

Auf Dauer

Installation energieeffizienter Switche im gesamten Haus 31.12.2017

Prüfung, ob über das Wochenende nur P1 (Tiefgarage) geöffnet werden soll, sodass nicht beide Tore stromversorgt sind

31.03.2018

Prüfung, ob zwei Schaltstufen in der Tiefgarage eingerichtet wer-den können, um eine Sparbeleuchtung und Vollbeleuchtung ein-richten zu können

31.12.2017

Umrüstung der Beleuchtung in den Parkdecks auf LED 31.12.2017

Umrüstung der Beleuchtung der Servicestelle auf Bewegungsmel-der

30.06.2018

Nachrüstung defekter Lampen ausschließlich mit LED auf Dauer

Umbau des Lastenaufzugs (energieeffizienter Motor) 30.06.2018

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Reduzierung der CO2-Emissionen

Kwh Strom = 0,00 kg CO2-Emissionen/Kwh Auf Dauer

(Grund: Strom aus erneuerbarer Energie)

Strategisches Ziel:

Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040

Operatives Ziel:

Konsolidierung der Ge-samtemissionen Zielerreichung: 100 %

Wärme Veranlassung des Austausches alter Heizkörperventile (insgesamt ca. 500 Ventile am Kernerplatz 9)

Auf Dauer

Strategisches Ziele: Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040

Durchführung eines Pilotprojektes zum hydraulischen Abgleich im Dienstgebäude Dillmannstr. 3

30.06.2018

Operatives Ziel:

Gesamtverbrauch Konsolidierung Zielerreichung: 40 %

Wärmebilder des Gebäudes vom Eigentümer anfordern 15.11.2017

witterungsbereinigt Konsolidierung

Einzelne Heizkreisläufe werden in der EMAS-Datenbank einzeln aufgeführt, um Rückschlüsse auf das Heizverhalten zu ziehen

30.11.2017

Ziel für 2017: Konsoli-dierung

Reduzierung der CO2-Emissionen

Kwh Wärme= 0,15 kg CO2-Emissionen/Kwh

(Grund: Berechnung für CO2-Emissionen bei Fernwärme) Wärmebedarf ist gegenüber 2015 minimal gestiegen

Strategisches Ziel:

Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040

Operatives Ziel:

Konsolidierung der Ge-samtemissionen Zielerreichung: 60 %

Wasserverbrauch Neue Spülkästen in den Toiletten 31.12.2017

Konsolidierung auf Ver-brauchswerte von 7,5 m3/MA

Zielerreichung: 40 %

Ziel 2017: Konsolidie-rung

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Mobilität Erweiterung des Fahrradabstellraumes in der Tiefgarage für MA des MLR

30.04.2018

Strategisches Ziel:

Ausrüstung von Räumen mit Videokonferenz; Mobilmachung der Anlage im Blautopfzimmer

31.12.2017

Weitgehende Klima-neutrale Landes-verwal-tung bis 2040

Verstärkte Nutzung von Telefonkonferenzen Auf Dauer

Operatives Ziel: Anschaffung eines 2. E-Bikes und Ersatzbeschaffung von 2 Fahrrä-dern

30.06.2018

Bahnanteil bei Dienst-reisen nicht unter 45% Zielerreichung: 60 %

Arbeitssicherheit Konzept BGM Auf Dauer

Erfolgskontrolle Empfehlungen Betriebsärztin und BAD Auf Dauer

Zielerreichung: 60 %

Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen Auf Dauer

Jährliche Erste Hilfe-Kurse mit Defibrillatorschulung 2. Quartal 2018

Feuerlöschkurs 3. Quartal 2018

Verabschiedung und In-Kraft-Setzen der Brandschutzordnung für Kernerplatz 9

3. Quartal 2018

Kompensation der CO2-Emissionen

Kompensationsprojekte für:

1. Fliegen (Dienstreisen) Projekt „Klimaneutrales Fliegen“ Auf Dauer

Zielerreichung: 80 %

2. Klimaneutrales Drucken möglichst vieler UM-Broschüren, Beratungsmail auf Nachfrage verschicken, Zertifikate sammeln

Auf Dauer

3. Klimaneutraler Postversand (seit 1.2.2014) Auf Dauer

4. UM-Veranstaltungen klimaneutral stellen Auf Dauer

Papier Bei KÖ-Planung: Download-Möglichkeit als Alternative zum Bro-schüren-Druck konsequent prüfen

Auf Dauer

Konsolidierung Zielerreichung: 80%

Abfall Mehr Sortenreinheit bei Wertstoffen Auf Dauer

Zielerreichung: 80%

Abfallkonzept UM aktualisieren 31.12.2018

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Beachtung ökologi-scher Aspekte bei der Beschaffung Zielerreichung: 80 %

Im Rahmen der geltenden Regelungen ökologischen Aspekten so weit als möglich Rechnung tragen

Auf Dauer

Beschäftigte Catering für Weihnachtsfeier UM über WerkHaus Feuerbach, Werkstatt für behinderte Menschen

07.12.2017

ökologisches Be-wusstsein und Verhal-ten stärken

Umwelt- und Energieleitlinien für Infotafel verkürzen und permanent einspielen

Auf Dauer

„Umwelt- und Energietipp des Monats“ auf Wegweistafel im Foyer K9 zum Nachlesen einstellen (Tipp wird alle vier Wochen ange-passt)

Auf Dauer

Zielerreichung: 60%

Info zu EMAS beim Patenjob für Neuankömmlinge Auf Dauer

Anlage einer ökologisch wertvollen Grünbepflanzung an der Wulle Staffel

30.11.2017

Medienübergreifende Maßnahmen

Einblenden von Umwelt- und Energietipps bei Anmeldung im IuK-System

31.12.2017

Zielerreichung: 40%

Indirekte Umwelt-aus-wirkungen

Nachhaltigkeitsinitiative Auf Dauer

Zielerreichung: 40 %

NHP gem. VwV Regelungen Auf Dauer

Ziel erreicht Ziel nicht erreicht

Ziel wird noch verfolgt

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ERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN

Der Unterzeichner, die CORE Umweltgutachter GmbH mit der Registrierungsnummer DE-V-0308, ver-treten durch Herrn Raphael Artischewski, EMAS-Umweltgutachter mit der Registrierungsnummer DE-V-0005, u. a. akkreditiert oder zugelassen für den Bereich (NACE-Code 2.0) 84.1 – Öffentliche Verwaltung – bestätigt, begutachtet zu haben, dass der Standort bzw. die gesamte Organisation,

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,

Kernerplatz 9, D-70182 Stuttgart

Dillmannstr. 3, D-70193 Stuttgart, mit der Registrierungsnummer Nr. D-175-00086, wie in der konsolidierten Umwelterklärung angegeben alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschafts-system für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in der Fassung der Änderungsver-ordnung (EU) 2017/1505 erfüllt.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass

- die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,

- das Ergebnis der Begutachtung und Validierung keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften ergeben haben,

- die Daten und Angaben der aktualisierten Umwelterklärung des Standorts ein verlässliches glaub-haftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation/des Standorts innerhalb des in der Umwelterklärung angegebenen Bereichs geben.

Diese Erklärung kann nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichgesetzt werden. Die EMAS-Registrie-rung kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständige Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit verwendet wer-den. Die nächste konsolidierte Umwelterklärung wird zum 14/11/2019 erstellt. Jährlich wird eine aktualisierte Umwelterklärung herausgegeben. Stuttgart, den 09/11/2017

Dipl.-Ing. Raphael Artischewski (DE-V-0005)

GF, CORE Umweltgutachter GmbH (DE-V-0308)

Schorndorfer Str. 41

70736 Fellbach