Mit dem Biber leben - NABU Thüringen · Tier- und Pflanzenarten an. Der Biber leistet auch einen...

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Mit dem Biber leben Handlungsleitfaden für die Praxis P. Wächtershäuser/naturlichter.de

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  • Mit dem Biber lebenHandlungsleitfaden für die Praxis

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    Vorwort

    Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserin und lieber Leser, die Rückkehr des Bibers nach Thüringen ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Erfolgsgeschichte für den Artenschutz. Noch bis vor einigen Jahrzehnten war der Biber fast in ganz Deutschland ausgerottet und nur an der Mittleren Elbe konnte eine kleine isolierte Population überleben. Etwa 400 Jahre nach seiner Ausrottung gibt es wieder Bi-ber in Thüringens Flüssen und Bächen. Durch die Unterschutzstellung und Zunahme in den Nachbarbundesländern sowie nicht zuletzt aufgrund der verbesserten Wasserqualität wandert er nun wieder nach und nach in seine angestammten Lebensräume ein. Er erfüllt dort wichtige Aufgaben im Ökosystem, denn wo er lebt und wirkt, siedeln sich zahlreiche Tier- und Pflanzenarten an. Der Biber leistet auch einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Seine Dämme lassen Gewässer langsamer fließen.

    Die Ausbreitung des Bibers geht aber auch mit Konflikten und Sorgen einiger Menschen einher. Diese Sorgen nehmen wir ernst. Wir haben in Thüringen bereits frühzeitig mit dem Bibermanagement begonnen, das die Menschen umfassend informiert. Mit dem NABU Thüringen haben wir hier einen kompetenten und engagierten Partner. Bereits seit dem Jahr 2012 führt der Landesverband über das Programm „Entwicklung von Natur und Land-schaft“ (ENL) erfolgreich Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bibermanagement durch. Dazu gehört die umfassende fachliche Beratung für Landnutzer. Als ein Ergebnis dieser langjährigen Partnerschaft freue ich mich Ihnen diesen praxisnahen Leitfaden vorstellen zu können. Er zeigt, dass ein Miteinander von Biber und Mensch gut möglich ist – und uns langfristig bereichert.

    Mit freundlichen Grüßen Anja Siegesmund

    Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz

    Liebe Thüringerinnen und Thüringer,

    über 400 Jahre war der Biber aus unserer Landschaft verschwunden. Zum Verhängnis wurde ihm die rücksichtslose Bejagung im gesamten Verbreitungsgebiet der Nordhalbkugel. Mitte des 19. Jahrhunderts war er in Deutschland fast ausgestorben. Seit 2007 ist der Biber wieder dauerhaft zurück in Thüringen und breitet sich langsam aber stetig aus.

    Als Baumeister der Bäche sind Biber großartige Gestalter unserer Flussauen. Vor allem durch ihre Dammbau- und Nageaktivitäten verändern sie die Landschaft und tragen dazu bei, die Gewässer naturnah zu gestalten. Wo der Biber wirkt, nehmen Amphibien- und Fischarten sprunghaft zu und auch deren Dichte erhöht sich deutlich. Vom Fisch- und Amphibien-reichtum der Biberseen profitieren Schwarz- und Weißstorch, Eisvogel, Ringelnatter sowie weitere Tierarten. Libellen, Fledermäuse und Spechte nutzen die Gehölzstrukturen, die sich durch die Biber im Gewässer und an den Ufern herausbilden. Biber leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. Untersuchungen belegen, dass sich Hochwasser-ereignisse durch Biberdämme in ihrer Intensität deutlich verringern. Das Wasser verweilt länger in der Landschaft und Grundwasservorräte werden aufgefüllt. Der Fortbestand der Bibervorkommen kann langfristig jedoch nur mit dem großräumigen Erhalt und der wei-teren Schaffung von naturnahen Gewässerlandschaften gewährleistet werden. Biberschutz bedeutet in erster Linie, die Lebensräume des Bibers zu schützen und Raum für die Gewässer sowie deren Auenbereiche bereitzustellen. Wo dies nicht möglich ist, sollen Konflikte durch Beratung, Prävention und Anpassung landwirtschaftlicher Förderprogramme verringert werden. Wir danken dem Thüringer Umweltministerium, dass es uns bei unserem Projekt "Bibermanagement in Thüringen" so tatkräftig unterstützt. Damit legt das Land Thüringen den Grundstein für das sichere Überleben des Bibers bei uns im Freistaat.

    Es grüßt Sie Martin Schmidt

    Landesvorsitzender des NABU Thüringen

    Tino Sieland

    Carolin Pfleger

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    DachzeileSteckbrief Biber

    Steckbrief Biber

    Name: Europäischer Biber (Castor fi ber)Größe: 100-135 cm (inklusive des bis zu 35 cm langen, abgefl achten Schwanzes, der soge-nannten Kelle)Gewicht: bis 36 kgErreichbares Alter: durchschnittlich 8 Jahre, bis zu 21 Jahre möglichNahrung: Biber leben rein vegetarisch. Im Sommer fressen sie vor allem Kräuter, Gräser, Wasserpfl anzen usw. In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft verzehren Biber auch Feldfrüchte wie Mais, Getreide oder Zuckerrüben. Im Herbst und Winter fressen sie vor allem Rinde und Zweige von Weichlaubhölzern wie Weiden und Pappeln.Fortpfl anzung: Weibchen werden mit zirka 3 Jahren geschlechtsreif, Männchen teilweise schon früher. Die Paarung fi ndet bäuchlings im Wasser von Januar bis März statt. Zwischen Mai und Juni werden in der Regel 2-3 Junge geboren.Lebensweise: Biber leben in direkter Gewässernähe und sind hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiv. Die Tiere sind monogam und leben in Familienverbänden. Ihre Reviergröße schwankt am Fließgewässer zwischen 1-5 km. In höheren Uferbereichen legen Biber zu-nächst Erdbaue an. Bei niedrigem Ufer oder einbrechenden Erdbauen wird eine Knüppelburg errichtet. Dammbau fi ndet bei einer Wassertiefe von unter 80 cm oder schwankendem Wasserstand statt.

    P. Wächtershäuser/naturlichter.de

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort 2

    Steckbrief Biber 3

    Handlungsempfehlungen zu NagungenBiber nagen an Bäumen 4Baumschutzmaßnahmen 5

    Handlungsempfehlungen zu BiberfraßBiberfraß an Feldfrüchten 6Schutz von Feldfrüchten 7

    Handlungsempfehlungen zu GrabungenGrabungen in Uferbereichen 8Schäden im Vorfeld vermeiden 9

    Handlungsempfehlungen zum DammbauDammbau in kleinen Gewässern 10Überstauung abmildern 11

    Handlungsempfehlungen zur UferstreifenextensivierungExtensivierung von Uferstreifen 12Förderprogramme des Naturschutzes 13und NW-Feldblock

    AdressenInstitutionen 14-15

    Siegfried Klaus

  • Wann brauche ich Hilfe?• wenn die Gefahr besteht, dass durch

    umfallende Bäume Gebäude, Wege oder Straßen, Bahnstrecken oder sonstige Bauwerke beschädigt werden

    • wenn Nutzungseinschränkungen für die Landwirtschaft oder sonstige Land-nutzung entstehen

    • wenn zum Beispiel Obstbäume, Forstkul-turen, Weihnachtsbaumkulturen oder Baumschulen in Gefahr sind

    Einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe• Einzelbaumschutz mit Anstrich oder

    Zäunungsmaßnahme • feste Zäunung entlang des betreffenden

    Ufers, am Rand der Kulturen• vorübergehender Flächenschutz durch

    Elektrozaun

    Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn angenagte Bäu-me Straßen, Stromleitungen, Gebäude oder Bahntrassen gefährden.

    Biber benagen und fällen Bäume, um die Baumkronen als Winternahrung zu nutzen. Als reiner Vegetarier hat er sich in der kalten Jahreszeit auf Zweige, Knospen und Rinde spezialisiert. Genutzt werden vor allem Weichlaubhölzer wie Weiden und Pappeln. In Gewässernähe kommt es aber auch vor, dass der Biber Obstbäume und wirtschaftlich bedeutsame Baumarten wie Fichte, Eiche oder Buche benagt.

    Biber nagen an Bäumen

    Handlungsempfehlungen zu Nagungen

    Biber benagen Bäume und können diese fällen. Der typische sanduhrförmige Kegelschnitt entsteht, wenn starke Bäume gefällt werden.

    Siegfried Klaus

    Vor-Ort-Beratung durch Biberberater und die Untere Naturschutzbehörde

    Jegliche Maßnahmen am Gewässerufer sind mit dem Grundstückseigentümer, dem Pächter, gegebenenfalls auch der Gemeinde, dem Gewässerunterhalter, der Unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise der Flussmeisterei in der Thüringer Landes-anstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) abzustimmen.

    Ist die Flächennutzung nicht eingeschränkt und liegt keine Gefährdung vor, dann sollten benagte und gefällte Bäume in der Landschaft belassen werden! Am Rand landwirtschaft licher Kulturen können die Bäume einfach an den Uferrand gelegt werden und dort als Winternahrung für den Biber liegen bleiben.

    Baumschulen in Gefahr sind

    Marcus Orlamünder

    Marcus Orlamünder

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  • Naturschutz

    Einzelbäume können mit einem Quarzsandanstrich oder einem einfachen Estrichgitter aus dem Baumarkt geschützt werden.

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    Einzelbaumschutz mit Wild-schutzzaun und drei Pfählen.

    Schutzanstrich bei EinzelbäumenEinzelbäume können durch einen Quarz-sandanstrich geschützt werden. In der Praxis hat sich das gut wirkende Verbissschutzmit-tel WÖBRA® bewährt. Der Anstrich eignet sich besonders für den schnellen Einsatz ab einer Temperatur von 8°C, zum Beispiel zum Schutz von Einzelbäumen in Park- und Gar-tenanlagen oder wenn aus optischen Grün-den keine Einzäunung vorgenommen werden kann. Wurde der Baum mit dem Anstrich behandelt, kann es ihn jahrelang vor Biber-nagungen schützen.

    Zäune zum Schutz von EinzelbäumenAls einfacher Schutz an Einzelbäumen eignet sich eine handelsübliche Estrichmatte (1x2 m). Die Matte kann mehrfach in einem Ab-stand von mindestens 10 cm um den Baum gewickelt und mit Draht fixiert werden. Der Abstand zur Rinde sollte so groß sein, damit sich der Biber nicht zum Baum durchbeißen kann. Um ein Hochschieben der Matte durch den Biber zu verhindern, ist es wichtig, das 1 m hohe Geflecht mit dem Boden abschließen zu lassen und eventuell noch mit Erdnägeln zu fixieren.

    Der Baum kann auch mit einem Wildschutz-zaun oder einem Maschendraht (5 cm Ma-schenweite), an einen Dreibock befestigt, ge-schützt werden. Die drei Pfähle sind stabil in die Erde einzuschlagen und sollten am obe-ren Ende mit Halbrundhölzern oder sonsti-gen Latten stabilisiert werden. Auch hier gilt: Der Zaun muss mit dem Boden abschließen und sollte am Besten mit Erdnägeln oder ähn-lichem in der Erde befestigt werden.

    Flächiger Schutz von GehölzenZum Schutz von größeren Gehölzflächen, wie zum Beispiel Baumschulen oder Weihnachts-baumplantagen, sollte ein fester Zaun aus Maschendraht (5 cm Maschenweite) oder ein Wildschutzzaun installiert werden. Die Hal-tepfosten des mindestens 1 m hohen Zauns müssen fest im Boden verankert sein. Damit sich der Biber nicht unter den Zaun gräbt, ist dieser im besten Fall 25-30 cm in den Boden einzulassen und in Richtung Wasser abzu-winkeln.

    Handlungsempfehlungen zu Nagungen

    Jürgen EhrhardtSiegfried Klaus Marcus Orlamünder

    Gesa Lienhop

    BaumschutzmaßnahmenWerden Biber in einem Gebiet aktiv, ist es sinnvoll, frühzeitig wertgebende Bäume zu schützen. Oft reichen einfache Maßnahmen aus, damit Gehölze unversehrt bleiben.

    Marcus Orlamünder

    Marcus Orlamünder

  • Friedhelm Petzke

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    90 Prozent der Biberkonfl ikte treten in einem 10 m breiten Streifen entlang der Gewässer auf. Wird die Nutzungsintensität verringert, minimieren sich die Konfl ikte mit dem Tier automatisch.

    Maisstängel werden vom Biber in der Regel schräg abgenagt und hinterlassen so die typi-schen Fraßspuren.

    Wann brauche ich Hilfe?• In vielen Fällen sind nicht die Fraßschä-

    den in den Flächen das Problem, sondern Begleiterscheinungen wie Gänge im Ufer oder feuchte Bereiche am Feldrand.

    • wenn der Biber in Sonderkulturen, wie zum Beispiel Gemüse frisst

    Einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe• feste, bibersichere Zäunung, wie in Gär-

    ten und Gemüsebaubetrieben• Aufbau eines temporären Elektrozaunes• Uferrandstreifen mit ausreichend Ab-

    stand zum Gewässer• Nutzungsextensivierung auf Flächen

    am Gewässer zum Beispiel gefördert über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Thüringer Förder-programm für Naturschutz und Land-schaftspfl ege (NALAP) (siehe Seite 13)

    Die Sommernahrung des Bibers besteht vorwiegend aus krautigen Pfl anzen, wie zum Beispiel Giersch und Ampfer sowie verschiedenen Wasserpfl anzen. Dort, wo Ackerfl ächen bis nah an die Gewässer heranreichen und landwirtschaftliche Kulturen die natürliche Vegetation ersetzen, nutzen Biber gern auch nährstoffreiche Feldfrüchte wie Mais oder Getreide. Der Biber transportiert diese dann zum Gewässer und frisst sie dort in Sicher-heit. Die wirtschaftlichen Schäden durch den Biberfraß sind meist gering, weil Biber in der Regel nur so viel ernten, wie sie tatsächlich auch fressen und durch das Reviersystem nur eine begrenzte Anzahl von Tieren den Acker nutzt.

    Biberfraß an Feldfrüchten

    Vor-Ort-Beratung durch Biberberater und die Untere Naturschutzbehörde

    Bevorzugte Feldfrüchte des Bibers sind zum Beispiel Mais, Getreide oder Raps, gege-benenfalls auch Gemüse wie Rote Bete, Sellerie und Karotten.

    Nicht zur Biberabwehr geeignet sind die sogenannten Weidenetze mit stromfüh-renden Litzen. Biber können sich in den Netzen verfangen und qualvoll zu Tode kommen.

    Gerhard Schwab

    Handlungsempfehlungen zu Biberfraß

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    Gerhard Schwab

    Marcus Orlamünder

  • Feste ZäunungenEine dauerhafte Lösung zur Vermeidung von Biberkonflikten, zum Beispiel in Gärten und in Gemüsebaubetrieben, ist die Installation eines festen Zaunes. Wie beim Gehölzschutz eignet sich hier ein Zaun aus Maschendraht (5 cm Maschenweite) oder ein Wildschutzzaun. Die Haltepfosten des mindestens 1 m hohen Zauns müssen fest im Boden verankert wer-den. Damit sich der Biber nicht unter den Zaun gräbt, ist der Zaun idealerweise 25-30 cm in den Boden einzulassen und in Rich-tung Wasser abzuwinkeln.

    ElektrozäuneFeldfrüchte lassen sich auch gut mit einem mobilen Elektrozaun schützen. Um den Bi-ber von den Leckereien fernzuhalten, reicht es manchmal schon, den Zaun nur einige Wochen stehenzulassen. Elektrozäune zum Schutz vor Bibern haben mehrere Litzen und 70 cm hohe Kunststoffpfähle mit Bodennagel. Weidenetze eignen sich nicht. Biber können sich in ihnen verfangen und umkommen.

    UferrandstreifenUngenutzte beziehungsweise extensiv ge-nutzte Uferrandstreifen sind eine gute Mög-lichkeit, um diverse Konflikte mit dem Biber in Gewässernähe zu vermeiden beziehungs-weise zu minimieren. Für den Randstreifen sollte aber eine Mindestbreite von 10 m vor-gesehen sein (siehe Seite 12-13).

    Batteriegeräte zum Betreiben des Elektrozaunes sind für den standortunabhängigen Einsatz vorgesehen. Um die Funkti-onsfähigkeit sicherzustellen, empfiehlt sich unter anderem eine regelmäßige Kontrolle der Batterie.

    Friedhelm Petzke

    Friedhelm Petzke

    Andreas Boldt, FaunAlpin

    Elektrozäune sind, richtig aufgebaut, ein guter Schutz, um Biber von Gärten und Feldern fernzuhalten.

    Schutz von FeldfrüchtenFür den Biber stellen Feldfrüchte eine lohnenswerte Nahrungsquelle dar. Mit Zäunen und Uferrandstreifen können Schäden und Folgekonflikte vermindert werden.

    Handlungsempfehlungen zu Biberfraß

    Weidenetze eignen sich nicht zum Schutz von Feld-früchten. Biber können sich in ihnen verfangen und umkommen.

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    Marcus Orlamünder

    Handlungsempfehlungen zu Grabungen

    Erdbaue des Bibers können einbrechen und dann off en liegen. An Feldrändern oder in der Nähe von Infrastruktureinrichtungen kann dies zu Konfl ikten führen, zum Beispiel können sich Land-

    maschinen festfahren oder Fahrradwege beschädigt werden.

    Erdbaue werden in hohe Gewässerufer gegraben. Der Wohnkessel befi ndet sich dann meist ein paar Meter vom Ufer entfernt. Es besteht die Gefahr, dass unter anderem landwirtschaft liche Maschinen einbrechen können. Ein mar-kierter Pfahl und ein Gespräch mit dem Landwirt können dies verhindern.

    Wann brauche ich Hilfe?• Problematisch werden die Grabungen

    des Bibers, wenn diese Infrastruktur-einrichtungen beeinträchtigen und zum Beispiel unter Wegen, Nutzfl ächen und Siedlungsfl ächen entlangführen.

    • Weiterhin können auch Dämme an Flüs-sen, Teichen, Kläranlagen sowie Uferbö-schungen gefährdet sein. Biberröhren können Anlagen schwächen, sodass die-se an Stabilität verlieren.

    Einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe• Um größere Schäden zu vermeiden,

    sollten Löcher auf Nutzfl ächen, insbe-sondere eingebrochene Wege umgehend verfüllt werden.

    • Bei akuter Gefahr kann der Biber durch Zäunungen beziehungsweise Abwehr-bauwerke davon abgehalten werden das Ufer zu erreichen.

    • Vor allem bei hohem Wasserstand, der bis an sensible menschliche Bauwerke wie Hochwasserschutzdämme heran-reicht, ist regelmäßig zu kontrollieren, ob Biber oder andere grabende Tierarten zu arbeiten beginnen.

    Biber können ober- und unterirdische Gänge und Röhren graben. Sie nutzen diese zum Beispiel als Zugänge zu Biberburgen und als Fluchtröhren. Erdbaue werden ebenfalls in hohe Gewässerufer gegraben. Durch die häufi ge Benutzung von sogenannten Ausstiegen aus dem Wasser entstehen bei lockerem Boden vertiefte Kanäle, die unbeabsichtigt auch wassergefüllt sein können.

    Grabungen in Uferbereichen

    Vor-Ort-Beratung durch Biberberater und die Untere Naturschutzbehörde

    Biber zählen zu den streng geschützten Arten und ihre Bauten sind grundsätzlich geschützt. Eine Begutachtung durch die Untere Naturschutzbehörde und den Biber-berater ist notwendig, bevor Veränderungen vorgenommen werden.

    Je nach Flächenzugehörigkeit ist es sinnvoll die Besitzer, wie zum Beispiel die Ge-meinde oder die Flächeneigentümer mit einzubeziehen.

    Marcus Orlamünder

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    Drahtgitter eingrabenVerzinkte Wellengitter mit einer Maschen-weite von 40 mm und einem Drahtdurch-messer von etwa 4 mm werden senkrecht in den Boden, zwischen Ufer und Deichfuß, eingelassen. Das Gitter sollte bis zu 30 cm unter Niedrigwasser, mindestens aber bis zu einer undurchdringlichen Gesteinsschicht, eingegraben und maximal 30 cm überdeckt werden. Alternativ können auch Spundwän-de verwendet werden.

    SteinschüttungEine Schüttung mit ausreichend großen Wasserbausteinen größer als 40 cm trägt ebenfalls zum Schutz von Uferbereichen bei.Die Steine werden in drei bis vier Lagen ein-gebracht und müssen so dimensionert sein, dass sie der Biber nicht mehr bewegen kann.Durch diese Maßnahme kann der Gewässer-querschnitt verringert werden. Deshalb kann es gegebenenfalls notwendig sein, vom Ufer eine gewisse Schicht Material zu entfernen und durch die Steine zu ersetzen. Anstatt der Steinschüttung können aber auch Drahtgit-ter, auf den Boden aufgelegt, befestigt und

    mit Erde überdeckt werden, um so Dämme und Deiche vor Grabungen des Bibers zu schützen. Die vorhergehend genannten Maß-nahmen sind oft kostenintensiv und werden auf kurze Abschnitte an Gewässern oder auf Bereiche mit hohem Schadenspotential be-schränkt bleiben. Ufersicherungen wirken jedoch nicht nur gegen Biber, sondern auch gegen andere grabende Tierarten, wie zum Beispiel Bisam, Nutria, Dachs, Fuchs und Ka-ninchen. Deshalb sollten die Sicherungsmaß-nahmen bei Neubau und Sanierung von Dei-chen und Dämmen Berücksichtigung finden.

    Verlegen von Dämmen, Deichen und WegenEs kann durchaus sinnvoll sein, gewässerna-he Dämme, Deiche und Wege zu verlegen. Werden derartige Bauten an Gewässern neu geplant, müssen die Belange von Bibern zukünftig mehr Berücksichtigung finden. Bauwerke beziehungsweise Infrastruktur-einrichtungen sollten möglichst einen Ab-stand von mindestens 20 m zum Gewässer haben.

    Durch Grabeaktivitäten des Bibers kann die Standsicherheit von Dämmen und Deichen oder von Infrastruktureinrichtungen gefährdet werden. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen kann dies verhindert werden, bevor der Biberbau angelegt wird.

    Schäden im Vorfeld vermeiden

    Handlungsempfehlungen zu Grabungen

    Schotter-/Steinschüttung

    Fließgewässer Mittelwasser

    HochwasserDeich Das weitere Untergraben von

    Uferbereichen kann durch eine Aufschüttung von Wasserbau-steinen verhindert werden.

    Drahtgitter

    Fließgewässer Mittelwasser

    HochwasserDeich

    Der Einbau von stabilen Draht-gittern kann dazu beitragen, die Standsicherheit von Dämmen und Deichen zu schützen. Der Biber kann nicht weiter in den Deich hineingraben.

    Verzinkte Wellengitter eignen sich besonders als Grabeschutz bei Deichen mit Gehölzbewuchs und auf unebenem Gelände.

    Zeichnungen: Karl-Andreas Nitsche

    Gerhard Schwab

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    Der Biber baut vor allem an kleineren Gewässern Dämme. Angepasst an die Lebenswei-sen des Bibers regulieren diese Bauwerke aus Ästen, Steinen und Schlamm den Wasser-stand. Der Wasserkörper, der hinter dem Biberdamm entsteht, vergrößert unter anderem den Aktionsradius des Nagers. Zudem erleichtert er den Transport von Nahrung und Baumaterial. Der Damm bildet auch einen dauerhaft en Schutz vor Feinden. Durch den höheren Wasserstand liegt der Eingang der Biberburg unter der Wasseroberfl äche.

    Wann brauche ich Hilfe?• In der Nähe von Biberdämmen kann es

    zeitweise zu Überstauungen von Nutz-fl ächen kommen. Im Sommer sonst trocken fallende Gräben füllen sich mit Wasser und kleine Senken in Gewässer-nähe bekommen einen unterirdischen Wasseranschluss. Was für die Lebens-raum- und Artenvielfalt ein großer Gewinn ist, kann aber Landnutzer und Anwohner beeinträchtigen.

    Einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe• Ein ungenutzter oder extensiv genutz-

    ter Uferrandstreifen von 10-20 m Breite entspannt Nutzungskonfl ikte.

    • Fördermöglichkeiten bestehen durch entsprechende KULAP-Programme (Um-wandlung von Ackerland in Grünland, Schonstreifen) oder eine zeitweise Still-legung der Fläche. (siehe Seite 13)

    • Der Einbau einer Dammdrainage und das Abtragen des Dammes darf nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung erfolgen.

    Dammbau in kleinen Gewässern

    In einem Biberrevier können im Gewässerverlauf auch mehrere Dämme hintereinander liegen. Wie lang und wie hoch Dämme gebaut werden, hängt vor allem vom Gelände ab.

    Handlungsempfehlungen zum Dammbau

    Für den Biber gibt es viele gute Gründe in kleinen Gewässern Dämme zu bauen. Ob und in welcher Dimension Biber Dämme bauen, hängt von dem Gewässer und dem anfallenden Wasseraufkommen ab. Ist der Wasserstand zu niedrig oder schwankt dieser, bringen Biber den Wasserpegel auf ein einheitliches und höheres Niveau.

    Vor-Ort-Beratung durch Biberberater und die Untere Naturschutzbehörde

    Biber zählen zu den streng geschützten Arten, sodass ihre Bauten grundsätzlich geschützt sind. Ein Eingriff an den Bauten ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde möglich, selbständige Eingriff e stehen unter Strafe.

    Das Bibermanagement und die Biberberater unterstützen bei der Planung und dem Bau von Dammdrainagen.

    Marcus Orlamünder

    Siegfried Klaus

  • In den Biberdamm eingebaute Dammdrainagen tragen dazu bei, dass Landnutzer nicht zu sehr durch Überstauungen belastet werden und ermöglichen es dem Biber, sein Revier weiterhin zu bewohnen.

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    Handlungsempfehlungen zum Dammbau

    Bau einer DammdrainageEine Dammdrainage besteht aus einem oder mehreren Rohren, die in den Biberdamm eingebaut werden. Durch die Rohre kann das Wasser kontinuierlich abfl ießen. Die Einlaufhöhe der Rohre bestimmt die Stau-höhe oberhalb des Dammes. Wenn der Biber den Damm erhöht, steigt der Wasserpegel nicht mehr an. Beim Bau der Drainage ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Wassertiefe von zirka 80 cm für den Biber belassen wird. Wichtig ist es, die Rohre so zu dimensionieren, dass sie den Normalabfl uss des Gewässers aufnehmen können. Zudem müssen um den Röhreneinlauf Drahtgitter angebracht werden.

    Abtragen von BiberdämmenUm die Auswirkungen von Biberdämmen kurzfristig zu mindern, besteht die Mög-lichkeit, den Damm ein Stückchen abzutra-gen. Knüppel, Stöcke und Schlamm müssen dabei sehr vorsichtig entnommen werden. Ein Elektrozaun kann den Wiederaufbau des Dammes zeitweise verhindern.

    Bei beiden Maßnahmen ist stets darauf zu achten, dass der Eingang zur Burg des Bibers unter Wasser bleibt.

    Im Rückstaubereich der Biberdämme kann es zu Überstauungen auf angrenzenden Flä-chen kommen. Werden dann eventuell landwirtschaftliche Flächen zu sehr beeinträch-tigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den Wasserstand an einem Biberdamm auf ein verträgliches Niveau zu senken und gleichzeitig dem Biber die Bewohnbarkeit seines Revieres zu ermöglichen.

    Überstauung abmildern

    Rund um die Einfl ussöff nung von Dammdrainagen sollte dringend ein Drahtgitter oder ein stabiler Zaun bis zum Gewässerboden installiert werden. Bleibt das Rohr ohne Gitter, bemerkt der Biber den sinkenden Wasserpe-gel und versucht die Öff nung zu verstopfen.

    Marcus Orlamünder Marcus Orlamünder

    Friedhelm Petzke

    Siegfried Klaus

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    Detlef Stremke

    Handlungsempfehlungen zur Uferstreifenextensivierung

    Extensivierung von Uferstreifen

    Flussauen sind ein Hort der Artenvielfalt und bieten unverzichtbare Überschwemmungsgebiete für den Hochwasserschutz.Für die Auen müssen standortangepasste Bewirtschaftungskonzepte entwickelt werden, die diese Artenvielfalt ermöglichen.

    Dann gibt es deutlich weniger Konflikte mit dem Biber, als in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft.

    Die meisten Biberkonflikte treten in einem 10 bis 20 m breiten Streifen am Gewässer auf. Die Extensivierung von Uferrandstreifen oder die Herausnahme von ufernahen Flächen aus der Nutzung bieten mittel- und langfristig einen guten Lösungsansatz, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.

    Ankauf von Flächen an GewässernAn Gewässern erster oder zweiter Ordnung haben das Land Thüringen oder die Gemein-den die Möglichkeit, Flächen anzukaufen. Aus rechtlicher Sicht steht den Ländern nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Vorkaufsrecht für Flächen mit oberirdi-schen Gewässern zu, wenn das aus Gründen des Naturschutzes erforderlich ist. Bereits in Besitz befindliche Grundstücke können ge-gen Flächen am Gewässer getauscht werden.

    Ankauf oder Pacht durch VerbändeNaturschutzverbände, wie zum Beispiel NABU, BUND und WWF oder auch Stif-tungen, wie die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und die Stiftung Naturschutz Thüringen könnten ein Interesse an Flä-chenkäufen beziehungsweise Pacht haben. Besonders die Uferbereiche in Biberrevie-ren oder die Rückstaubereiche von Biber-seen sind hier von großer Bedeutung.

    Flächenerwerb für Kompensationsmaß-nahmen oder ÖkokontoEbenso haben Landkreise, Gemeinden, Städte oder Vorhabensträger die Möglichkeit, Flä-chen zu erwerben, um dort Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Kompensation für eingriffsbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) durchzuführen. Diese Flächen können auch zeitlich vorgezogen in einen sogenannten Flächenpool eingebracht werden. Zudem können potentiell geeignete Flächen auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des besonderen Artenschutzes nach § 44 ff. BNatSchG (z. B. sogenannte CEF-Maßnahmen) genutzt werden.

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    Thüringer Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)Im Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) gibt es verschiedene geförderte Maßnahmen für Flächenextensivierung und Nutzungs-umwandlung, die Konflikte mit dem Biber minimieren können. Dem Landwirt wird, bei Umsetzung der entsprechenden Maß-nahmenvorgaben, ein fester Fördersatz pro Hektar bezahlt.

    Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz- KULAP 2014, welche die Nutzungsintensität verringern: Für Landwirte bieten sich hier mehrere Maß-nahmen an. Im Wesentlichen sind dies Blüh-, Schon- und Schutzstreifenprogramme mit ihren jeweiligen Fördersätzen. So können mit der Maßnahme A423 5 bis 36 m breite Schonstreifen oder bis 4 Hektar große Schon-flächen angelegt werden. Notwendig ist dabei die Absprache und Bestätigung durch die je-weilige Untere Naturschutzbehörde und ein Bezug zu Natura 2000, welcher durch den Biber gegeben ist. Je nach Lage der betroffe-nen Fläche und dem konkreten Konflikt ist in der Regel ein geeignetes Förderinstrument verfügbar. In Flussauen gehören dazu auch Extensivierungsmaßnahmen, wie die mit dem hohen Fördersatz versehene dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrün-land (G7). Zu den Programmen und deren Beantragung informieren die zuständigen Landwirtschaftsämter und Unteren Natur-schutzbehörden.

    NALAP und ENL Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können in Thüringen auch über die Programme NALAP (Naturschutz und Landschaftspflege) und ab einem För-dervolumen über 25.000 € auch über ENL (Entwicklung von Natur und Landschaft)

    umgesetzt werden. Durch diese Programme können zum Beispiel Feuchtbiotope neu ge-schaffen oder Flächen, die zwecks landwirt-schaftlicher Nutzung entwässert wurden, wiedervernässt werden. Weitere Fördermög-lichkeiten gibt es aber auch für Uferbepflan-zungen und für den Grunderwerb landwirt-schaftlich nutzbarer Flächen, zum Zwecke der Biotopgestaltung. Zu den Programmen und deren Beantragungen informieren die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden, das Thüringer Landesverwaltungsamt (bei NALAP) sowie die Thüringer Aufbaubank (bei ENL).

    Natur- und Gewässerschutz (NW) FeldblockDie Einrichtung eines NW Feldblocks ist in Thüringen auf der Grundlage des Artikels 32 Abs. 2, b, i. der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 möglich. Bei Beeinträchtigungen durch den Biber, wie zum Beispiel Überstauung, könn-te er zur Anwendung kommen. Dieser Feld-block stellt sicher, dass auf landwirtschaft-licher Nutzfläche - die sich auf Grund von Managementmaßnahmen zum Schutz von Natura 2000-Belangen so verändert hat, dass sie den beihilferechtlichen Bestimmungen nicht mehr entspricht - die Betriebsprämie weiter gezahlt werden kann. Eine Weiterzah-lung des KULAP ist allerdings derzeit nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass für die Fläche im Jahr 2008 auch Betriebsprä-mie gezahlt wurde. Die zuständige Natur-schutzbehörde setzt sich mit dem zuständi-gen Landwirtschaftsamt in Verbindung und beide benennen zusammen mit dem Flächen-bewirtschafter Lage und Größe der Flächen.

    Siegfried Klaus

    Handlungsempfehlungen zur Uferstreifenextensivierung

    Von Frühjahr bis Herbst bietet sich dem Biber ein breites Spektrum krautiger Pflanzen. In dieser Zeit bereichern neben Brennnesseln über 150 weitere krautige Pflanzenarten sei-nen Speiseplan.

    Förderprogramme des Naturschutzesund NW-Feldblock

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    Durch Änderungen der bun-des- und europarechtlichen Vorgaben und Weiterentwick-lungen auf Landesebene können sich die Förderangebote des Vertragsnaturschutzes ändern. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht mit Verweisen zu den aktuellen Vorschriften findet man im Internet unter:

    https://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/foerderung/index.aspx

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    Adressen

    Institutionen in Thüringen

    Untere Naturschutzbehörden

    Landratsamt Altenburger LandUntere NaturschutzbehördeAmtsplatz 804626 AltenburgTel.: 03447/586477Fax: 03447/[email protected]

    Landratsamt EichsfeldUntere NaturschutzbehördeLeinegasse 1137308 Heilbad HeiligenstadtTel.: 03606/6507001Fax: 03606/[email protected]

    Landratsamt GothaUntere Naturschutzbehörde18.-März-Straße 5099867 GothaTel.: 03621/214293Fax: 03621/[email protected]

    Landratsamt GreizUntere NaturschutzbehördeDr.-Scheube-Straße 607973 GreizTel.: 03661/876600Fax: 03661/[email protected]

    Landratsamt HildburghausenUntere NaturschutzbehördeWiesenstraße 1898646 HildburghausenTel.: 03685/445269Fax: 03685/[email protected]

    Landratsamt Ilm-KreisUntere NaturschutzbehördeSchlossplatz 2a99310 ArnstadtTel.: 03628/[email protected]

    Landratsamt KyffhäuserkreisUntere NaturschutzbehördeMarkt 899706 SondershausenTel.: 03632/[email protected]

    Landratsamt NordhausenUntere NaturschutzbehördeBehringstraße 399734 NordhausenTel.: 03631/911345Fax: 03631/[email protected]

    Landratsamt Saale-Holzland-KreisUntere NaturschutzbehördeSchlossgasse 1707602 EisenbergTel.: 036691/70396Fax: 036691/[email protected]

    Landratsamt Saale-Orla-KreisUntere NaturschutzbehördeOschitzer Straße 407907 SchleizTel.: 03663/[email protected]

    Landratsamt Saalfeld-RudolstadtUntere NaturschutzbehördeSchwarzburger Chaussee 1207407 RudolstadtTel.: 03672/823811Fax: 03672/[email protected]

    Landratsamt Schmalkalden-MeiningenUntere NaturschutzbehördeObertshäuser Platz 198617 MeiningenTel.: 03693/485368Fax: 03693/[email protected]

    Landratsamt SömmerdaUntere NaturschutzbehördeWielandstraße 499610 SömmerdaTel.: 03634/354675Fax: 03634/[email protected]

    Landratsamt SonnebergUntere NaturschutzbehördeBahnhofstraße 6696515 SonnebergTel.: 03675/[email protected]

    Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisUntere NaturschutzbehördeLindenbühl 28/2999974 Mühlhausen Tel.: 03603/[email protected]

    Landratsamt WartburgkreisUntere NaturschutzbehördeErzberger Allee 1436433 Bad SalzungenTel.: 03695/[email protected]

    Landratsamt Weimarer LandUntere NaturschutzbehördeBahnhofstraße 2899510 ApoldaTel.: 03644/[email protected]

    Stadtverwaltung JenaUntere NaturschutzbehördeAm Anger 2607743 JenaTel.: 03641/[email protected]

    Stadtverwaltung GeraUntere NaturschutzbehördeAmthorstraße 1107545 GeraTel.: 0365/8384201Fax: 0365/[email protected]

    Stadtverwaltung SuhlUntere NaturschutzbehördeFriedrich-König-Straße 4298527 SuhlTel.: 03681/742604Fax: 03681/[email protected]

    Stadtverwaltung ErfurtUntere NaturschutzbehördeStaufenbergallee 1899085 ErfurtTel.: 0361/6552601Fax: 0361/[email protected]

    Stadtverwaltung WeimarUntere NaturschutzbehördeSchwanseestraße 1799423 WeimarTel.: 03643/762919Fax: 03643/[email protected]

    Stadtverwaltung EisenachUntere NaturschutzbehördeMarkt 2299871 EisenachTel.: 03691/[email protected]

    Landwirtschaftsämter

    Landwirtschaftamt Leinefelde-Worbiszuständig für: Landkreis Eichsfeld, Unstrut-Hainich-KreisLisztstraße 237327 Leinefelde-WorbisTel.: 03605/5560Fax: 03605/[email protected]

    Landwirtschaftamt Rudolstadtzuständig für: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis, Saale-Holz-land-Kreis, JenaPreilipper Straße 107407 RudolstadtTel.: 0361/5741890Fax: 0361/[email protected]

    Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausenzuständig für: Kreis Nordhausen, KyffhäuserkreisKyffhäuserstraße 4406567 Bad FrankenhausenTel.: 0346/71690Fax: 0346/[email protected]

    Landwirtschaftsamt Bad Salzungenzuständig für: Wartburgkreis, Eise-nach, Kreis GothaAugust-Bebel-Straße 2 36433 Bad SalzungenTel.: 03695/620600Fax: 03695/[email protected]

    Landwirtschaftsamt Hildburghausenzuständig für: Kreis Hildburghausen, Kreis Schmalkalden-Meiningen, Kreis Sonneberg, SuhlForstweg 498646 HildburghausenTel.: 03685/7800Fax: 03685/[email protected]

    Landwirtschaftsamt Sömmerdazuständig für: Erfurt, Weimar, Kreis Sömmerda, Kreis Weimarer LandUhlandstraße 399610 SömmerdaTel.: 0361/574151101Fax: 0361/[email protected]

    Landwirtschaftsamt Zeulenrodazuständig für: Altenburger Land, Kreis Greiz, Gera, Saale-Orla-KreisSchopperstraße 6707937 Zeulenroda-TriebesTel.: 036628/670Fax: 036628/[email protected]

    Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

    Thüringer Landesanstalt für Umwelt und GeologieGöschwitzer Straße 4107745 JenaTel.: 0361/573942000Fax: 0361/[email protected]

    ThüringenForst

    ThüringenForst - Anstalt öffentlichen RechtsHallesche Straße 1699085 ErfurtTel.: 0361/3789800Fax: 0361/[email protected]

    Thüringer Aufbaubank

    Thüringer Aufbaubank – Anstalt öffentlichen RechtsBereich Agrarförderung, Infrastruk-tur, Umwelt Abteilung Umwelt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361/[email protected]

    Obere Naturschutzbehörde

    Thüringer LandesverwaltungsamtObere NaturschutzbehördeJorge-Semprún-Platz 499423 WeimarTel.: 0361/57100Fax: 0361/[email protected]

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

    Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und NaturschutzBeethovenstraße 399096 ErfurtTel.: 0361/57100Fax: 0361/[email protected]

    Thüringer Ministerium für Infra-struktur und Landwirtschaft

    Thüringer Ministerium für Infra-struktur und LandwirtschaftWerner-Seelenbinder-Straße 899096 ErfurtTel.: 0361/[email protected]

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    Adressen

    Ansprechpartner für das Bibermanagement

    NABU ThüringenLeutra 1507751 JenaTel.: 03641/605704Fax: 03641/[email protected]

    Projekt „Bibermanagement in Thüringen“Marcus OrlamünderLeutra 1507751 JenaTel.: 03641/605704Fax: 03641/[email protected]

    Vom NABU Thüringen ausgebildete BiberberaterKontaktdaten unter www.NABU-Thueringen.de

    Weitere regionale Ansprechpartner

    Großschutzgebiete in Thüringen

    Biosphärenreservat Rhön (Thür. Verwaltungsstelle)Goethestraße 136452 Zella/RhönTel.: 036964/868330 Fax: 036964/[email protected]

    Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald (Verwaltung) Brunnenstraße 198711 Schmiedefeld am Rennsteig Tel.: 0361/573924610 Fax: 0361/[email protected]

    Nationalpark HainichBei der Marktkirche 9 99947 Bad Langensalza Tel.: 0361/573914000Fax: 0361/[email protected]

    Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Dorfstraße 19 37318 Fürstenhagen Tel.: 0361/573915640Fax: 0361/[email protected]

    Naturpark KyffhäuserBarbarossastraße 39a 99707 Kyffhäuserland OT RottlebenTel.: 0361/57391640 Fax: 0361/573916429 [email protected]

    Naturpark Südharz (Verwaltung Naturparke Kyffhäuser, Südharz)Rüdigsdorfer Weg 2199762 Neustadt/Harz Tel.: 0361/5739322000Fax: 0361/5739322011 [email protected]

    Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale Wurzbacher Straße 16 07338 Leutenberg Tel.: 0361/573925090Fax: 0361/[email protected]

    Naturpark Thüringer Wald (Verband Naturpark Thüringer Wald e.V.) Rennsteigstraße 18 98678 Sachsenbrunn OT Friedrichshöhe Tel.: 036704/70990 Fax: 036704/709919 [email protected]

    Impressum

    © NABU Thüringen · www.NABU-Thueringen.de

    Naturschutzbund (NABU) Thüringen e. V.Leutra 15, 07751 JenaTel.: 03641/605704Fax: 03641/[email protected]

    Redaktion: Jürgen EhrhardtText: Marcus Orlamünder, Jürgen EhrhardtGestaltung: Jürgen EhrhardtDruck: Griebisch & Rochol Druck GmbHAuflage: 1000Erscheinungsdatum: 30.09.2018

    Meldung von Biberbeobachtungen (Neuansiedlungen, Burgen, Jungtiere)

    Thüringer Landesanstalt für Umwelt und GeologieAbteilung 3 Naturschutz, Referat ArtenschutzCarl-August-Allee 8-1099423 WeimarTel.: 0361/573942461Fax: 0361/[email protected]://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/zoo_artenschutz/th_arten_erfass/index.aspx

    Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

    Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. - DVWK (Hrsg.) (1997): Bisam, Biber, Nutria - Erkennungsmerkmale und Lebensweisen, Gestaltung und Sicherung gefährdeter Ufer, Deiche und Dämme. - Merkblätter zur Wasserwirtschaft 247, Bonn

    Förderangebote des Vertragsnaturschutzes (KULAP und NALAP in Thüringen) und weitere Informationen (abgerufen im August 2018): https://www.thuerin-gen.de/th8/tmuen/naturschutz/foerderung/index.aspx

    Klaus, S., Orlamünder, M. (2015): Der Biber Castor fiber Linnaeus 1758 kehrt nach Thüringen zurück. – Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 52 (4): 152-156

    Nitsche, K.-A. (2003): Biber - Schutz und Probleme – Möglichkeiten und Maßnahmen zur Konfliktminimierung. Eigenverlag, Dessau

    Schwab, G. (2014): Handbuch für den Biberberater - Bund Naturschutz in Bayern e.V. mit Förderung des Bayrischen Naturschutzfonds (Hrsg.), Mariaposching

    Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie - TLUG (Hrsg.) (2011): Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern – Schriftenreihe der TLUG Nr. 99, Jena

    Zahner, V., Schmidbauer, M., Schwab, G. (2009): Der Biber – Die Rückkehr der Burgherren. Buch- und Kunstverlag Oberpfalz, Amberg

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    Gefördert durch:

    Das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Bibermanagement in Thüringen“ wird durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz unterstützt.