Mit den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera · Finanzer, Planer, Architekten, Bau-leiter,...

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Gera. Gemeinsam. Gestalten. Großes Dankeschön dem Sport Die Gersche Sportfamilie wächst nun schon das vierte Jahr in Folge und erreichte mit 16509 Mitgliedern einen neuen Rekord. Spitzenleistun- gen bei nationalen und internatio- nalen Wettkämpfen, hochkarätige Sportveranstaltung in unserer Stadt, die Talenteförderung im Nachwuchs und nicht zu vergessen der Breiten- und Gesundheitssport – die Ver- eine leisten einen wertvollen Bei- trag, damit es sich in unserer Stadt gut leben lässt. Hinter diesen Leis- tungen steckt das Engagement der ehrenamtlichen Vereinsvorstände, der Trainer, Übungsleiter, Betreu- er, von Sponsoren und Förderern. Ihnen habe ich zum 10. Stadtsport- tag am Dienstagabend im Comma gedankt. Ganz besonders möchte ich den Vereinen danken, die selbst Sportstätten sanieren, betreiben oder bewirtschaſten. Was leistet die Stadt für den Sport? In diesem Jahr werden über 1,35 Millionen Euro aufgewendet, um Sportstätten kostenfrei für den Trainingsbetrieb bereitzustel- len. Darüber hinaus gibt es 70.000 Euro Sportförderung vor allem für Übungsleiter – an dieser sogenann- ten freiwilligen Leistung lasse ich keine Abstriche zu. Mit dem Wie- derauau nach dem Hochwasser konnte die Sportstätteninfrastruk- tur deutlich verbessert werden – 14 Millionen Euro wurden investiert- Um die Wünsche der Vereine nach Sportstätten und Trainingszeiten zu erfüllen, waren im vergangenen Jahr 5135 Belegungsbuchungen zu bewältigen. Bald geht es an die Erarbeitung des neuen Sportentwicklungsplanes. Dabei ist mir die intensive Einbezie- hung der Vereine wichtig, um Ideen einzubringen und gemeinsam Ziele zu vereinbaren. Trotz Wetterkapriolen - die Autohändler fanden ihre Autos am Samstagmorgen tief verschneit vor - kamen 12.000 Besucher am vergangenen Wochenende zum 26. Geraer Autofrühling und informierten sich im und rund um das KuK über die neuesten Automodelle. Foto: SV/Weiß Schnee und Kälte zum Trotz Gera (gw). Die ARCADIA In- vestment Group aus Leipzig hat das Einkaufszentrum „Elster Forum“ in Gera mit einer Mietfläche von mehr als 14.400 Quadratmetern am Mu- seumsplatz 2 und das zugehörige Parkhaus mit zirka 376 Stellplätzen erworben. Anfang April erfolgt die Übernahme des Hauses in der 1A- Lage mitten im Zentrum der Stadt. Im ersten Quartal 2020 soll nach dem im Jahr 2019 vollzogenem Umbau innen und außen das neue Objekt mit einem neuen Konzept eröffnet werden. Verkäufer der Immobilie ist eine in Luxembourg ansässige Gesellschaſt. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Ver- tragsparteien Stillschweigen ver- einbart. Diese Woche stellten die beiden Geschäſtsführenden Gesell- schaſter Alexander Folz und Chris- tian Dinger aus dem bundesweit agierenden Projektentwicklungs- unternehmen ARCADIA Invest- ment Group aus Leipzig die Pläne für das Haus vor „Als die Schließung des Elsterfo- rums bekannt wurde und ich wuss- te, hier brennt es, habe ich Herrn Folz auf der Messe Metropolregion Mitteldeutschland angesprochen. Das Gespräch war goldwert. Par- allel knüpſte unser Fachdienstleiter Wirtschaſt Dr. Tobias Werner auf der Expo Kontakte zu der Gruppe“, berichtet Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn. „Wir freuen uns, dass das Elster Forum ab 1. April in den Besitz der ARCADIA Investment Group übergeht. Das Bangen der noch verbliebenen Einzelhändler und Gastronomen im Haus und der Bürgerinnen und Bürger um das Schicksal dieses wichtigen Verbin- dungsgliedes zwischen Gera Arca- den und den oberen Händlern auf Sorge, Zschochern und Marktseite hat nun ein Ende. Wir sind sehr ge- spannt und freuen uns auf die Ent- wicklung des Projektes. Es bleibt ein Einzelhandelsstandort mit neu- en Perspektiven.“ Schließlich gab es auch noch andere Bewerber, wie für Loſt-Wohnungen oder Indoorspiel- platz. Das Konzept von ARCADIA siegte schließlich. „Auch wir freuen uns, nach Os- tern hier in Gera richtig ´loswur- zeln´ zu können. Wir wollen die Einzelhandelsimmobilie, die sich in einem sehr guten Zustand be- findet, zu 100 Prozent beleben. Ergänzende Strukturen sind nicht ausgeschlossen. Die 4. Etage soll vom Handel abgekoppelt und al- ternativ für Sport und Spiel genutzt werden. Der Kaufvertrag wurde am 21. Dezember 2017 abgeschlossen“, so Alexander Folz. Er lobte die Zu- sammenarbeit mit der Stadtverwal- tung, insbesondere die sehr gute Unterstützung durch Oberbürger- meisterin Dr. Viola Hahn. Die Stadt zeichne sich mit ihrem Einzugs- gebiet durch eine hohe Zentralität ebenso aus wie die für ostdeutsche Verhältnisse hohe Kauraſt. Ab 3. April beginnen die Ge- spräche mit den Bestandsmietern. Sie sollen integriert werden. Neue Mieter für die Leerstände gilt es zu werben, die Flächen zu optimieren und neu zu ordnen. Das soll die Attraktivität des Hauses erhöhen. Parallel wird eine Marketingkon- zeption entstehen. „Galeria Kauf- hof “ schließt nach dem regulären Auslaufen des Mietvertrages im September. Doch bis dahin laufen schon Vorbereitungen. 20 Mitar- beiter gehören zu dem erfahrenen Leipziger Entwicklungsteam: u.a. Finanzer, Planer, Architekten, Bau- leiter, ein eigenes Verwaltungsteam, eine Kompetenzabteilung Parken. Das Team hat vor dem Vertrags- abschluss alles gründlich geprüſt. 15.000 Quadratmeter effektive Verkaufsfläche soll belebt werden. „Galeria Kauof“ nutzt derzeit zirka die Hälſte, rund 7.500 Qua- dratmeter. „Gera ist ein guter Wirt- schaſtsstandort. Wir machen hier was draus“, ergänzt Folz. Das Un- ternehmen will u.a. das Imagebild des Hauses neu positionieren. Dazu gehöre auch ein neuer Namen, den die Bürger im Rahmen eines Wett- bewerbes finden sollen. Vielleicht entstehen auch eine kleine Home- page und eine Webcam. Die Pla- nungen werden nach Abschluss der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die ostdeutsche ARCADIA In- vestment Group hat sich schwer- punktmäßig auf die Entwicklung von einzelhandelsgenutzten Immo- bilien, Wohnobjekten sowie Park- häusern und Tiefgaragen im ge- samten Bundesgebiet spezialisiert. Zu den vielen erfolgreichen Projek- ten zählen u.a. das Geschäſtshaus Hainspitze in Leipzig, das Marien Carée in Neubrandenburg oder die Entwicklung des alten Hertie- Kauauses zu einem Einzelhan- delsstandort in Berlin-Neukölln. ARCADIA Investment Group übernimmt „Elster Forum“ Gera Neueröffnung mit neuem Image und neuem Namen für 2020 geplant – „Galeria Kauof“ schließt wie geplant September 2018 – Umbau im Jahr 2019 Führung Gera (gw). Die schwarze Wit- we führt die Besucher am Sonn- abend, 24. März, 19 Uhr, erneut über den Ostfriedhof in Gera und erzählt dabei Interessantes zur Bestattungskultur des 16. bis 19. Jahrhunderts. Treffpunkt ist der Eingang Ostfriedhof, Fried- hofsstraße 10. Dabei wird der Bogen von den Bestattungsbräu- chen bis hin zum Aberglauben gespannt, untermauert immer wieder von ihrem persönlichen Schicksalsschlag. Bei dieser Dame handelt es sich um eine historische Figur aus dem Jahre 1898, die den Besuchern den Tod und die Trauerkultur anhand der vergangenen Zeiten nahe brin- gen möchte. Eintritt: 12 Euro. Anmeldung: Friedhofsverwal- tung Gera, ( 8333811. Gera (gw). Die 13. Geraer Oster- eier-Markttage an diesem Wochen- ende im Museum für Naturkunde und im Rathaussaal waren ein Pu- blikumsmagnet: 750 Besucher be- staunten die filigran gestalteten Os- tereier, sahen den Künstlern bei der Arbeit zu und viele Kinder nutzten gern die kreativen Mitmachangebo- te. Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn dankte bei ihrem Besuch den Museumsmitarbeitern, den Aus- stellern und allen Partnern, die zum Gelingen der Ostereier-Markttage beigetragen haben. Die Kabinettausstellung zum 13. Ostereiermarkt ist noch bis zum 8. April, jeweils mittwochs bis sonn- tags und an Feiertagen von 12 bis 17 Uhr, im Museum für Natur- kunde, Nicolaiberg 3, zu sehen. Es werden 200 künstlerisch gestaltete Natureier in erstaunlicher Vielfalt präsentiert. 750 Besucher zu Gast Ostereier-Markttage stimmten auf Festtage ein Renault KANGOO Bringt ihr Geschäft in Fahrt. + Renault Kangoo Rapid Basis ENERGY TCe 115 ab 9.990,00 € netto/ ab 11.888,10 € brutto Besuchen Sie uns im Autohaus. Wir freuen uns auf Sie. AUTOHAUS HANS WALTER GMBH 07548 Gera, Leibnizstr. 61 07973 Zeulenroda, Am Waldstadion 1 www.renault-walter.de Barpreis netto ohne gesetzl. USt./brutto inkl. gesetzl. USt. zuzügl. Überführung und Zulassung. Ein Angebot für Gewerbekunden. Abb. zeigt Renault Kangoo Rapid Extra mit Sonderausstattung. Vodafone Kabel Deutschland in Gera Büro Gera - Schleizer Straße 6 - 07549 Gera Mo. + Di. + Mi.+ Fr.: Do.: 10 - 12 und 13 - 17 Uhr 10 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr Es freuen sich auf Ihren Anruf R&S Grube, M. Fuhrmann & das Team der SIMARO Wir beraten Sie auch zu Hause oder beantworten Ihre Fragen unter: Fon: 0365-4866221 | Email: [email protected] Bis zu 818,- Euro Ersparnis Internet/ Telefonvertrag 400 Mbit ab 19,99 Euro pro Monat (1 - 12 Monat) Bis zu 99,99 Euro Gutschrift Mobilfunk- verträge ab 10,- Euro im Monat Es gelten die AGB´s Vodafone Kabel Deutschland Fernsehen | Telefon | Internet | Mobilfunk | DSL geraer wochenmagazin zum Sonnabend, 24. März 2018 Ausgabe 12 6. Jahrgang Mit den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera

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Wochenmagazin 12/18/ CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 1

Gera. Gemeinsam. Gestalten.

Großes Dankeschön dem Sport

Die Gersche Sportfamilie wächst nun schon das vierte Jahr in Folge und erreichte mit 16509 Mitgliedern einen neuen Rekord. Spitzenleistun-gen bei nationalen und internatio-nalen Wettkämpfen, hochkarätige Sportveranstaltung in unserer Stadt, die Talenteförderung im Nachwuchs und nicht zu vergessen der Breiten- und Gesundheitssport – die Ver-eine leisten einen wertvollen Bei-trag, damit es sich in unserer Stadt gut leben lässt. Hinter diesen Leis-tungen steckt das Engagement der ehrenamtlichen Vereinsvorstände, der Trainer, Übungsleiter, Betreu-er, von Sponsoren und Förderern. Ihnen habe ich zum 10. Stadtsport-

tag am Dienstagabend im Comma gedankt. Ganz besonders möchte ich den Vereinen danken, die selbst Sportstätten sanieren, betreiben oder bewirtschaften.Was leistet die Stadt für den Sport? In diesem Jahr werden über 1,35 Millionen Euro aufgewendet, um Sportstätten kostenfrei für den Trainingsbetrieb bereitzustel-len. Darüber hinaus gibt es 70.000 Euro Sportförderung vor allem für Übungsleiter – an dieser sogenann-ten freiwilligen Leistung lasse ich keine Abstriche zu. Mit dem Wie-deraufbau nach dem Hochwasser konnte die Sportstätteninfrastruk-tur deutlich verbessert werden – 14 Millionen Euro wurden investiert- Um die Wünsche der Vereine nach Sportstätten und Trainingszeiten zu erfüllen, waren im vergangenen Jahr 5135 Belegungsbuchungen zu bewältigen. Bald geht es an die Erarbeitung des neuen Sportentwicklungsplanes. Dabei ist mir die intensive Einbezie-hung der Vereine wichtig, um Ideen einzubringen und gemeinsam Ziele zu vereinbaren.

Trotz Wetterkapriolen - die Autohändler fanden ihre Autos am Samstagmorgen tief verschneit vor - kamen 12.000 Besucher am vergangenen Wochenende zum 26. Geraer Autofrühling und informierten sich im und rund um das KuK über die neuesten Automodelle. Foto: SV/Weiß

Schnee und Kälte zum Trotz

Gera (gw). Die ARCADIA In-vestment Group aus Leipzig hat das Einkaufszentrum „Elster Forum“ in Gera mit einer Mietfläche von mehr als 14.400 Quadratmetern am Mu-seumsplatz 2 und das zugehörige Parkhaus mit zirka 376 Stellplätzen erworben. Anfang April erfolgt die Übernahme des Hauses in der 1A-Lage mitten im Zentrum der Stadt. Im ersten Quartal 2020 soll nach dem im Jahr 2019 vollzogenem Umbau innen und außen das neue Objekt mit einem neuen Konzept eröffnet werden. Verkäufer der Immobilie ist eine in Luxembourg ansässige Gesellschaft. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Ver-tragsparteien Stillschweigen ver-einbart. Diese Woche stellten die beiden Geschäftsführenden Gesell-schafter Alexander Folz und Chris-tian Dinger aus dem bundesweit agierenden Projektentwicklungs-unternehmen ARCADIA Invest-ment Group aus Leipzig die Pläne für das Haus vor

„Als die Schließung des Elsterfo-rums bekannt wurde und ich wuss-te, hier brennt es, habe ich Herrn Folz auf der Messe Metropolregion Mitteldeutschland angesprochen. Das Gespräch war goldwert. Par-allel knüpfte unser Fachdienstleiter Wirtschaft Dr. Tobias Werner auf der Expo Kontakte zu der Gruppe“, berichtet Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn. „Wir freuen uns, dass das Elster Forum ab 1. April in den Besitz der ARCADIA Investment

Group übergeht. Das Bangen der noch verbliebenen Einzelhändler und Gastronomen im Haus und der Bürgerinnen und Bürger um das Schicksal dieses wichtigen Verbin-dungsgliedes zwischen Gera Arca-den und den oberen Händlern auf Sorge, Zschochern und Marktseite hat nun ein Ende. Wir sind sehr ge-spannt und freuen uns auf die Ent-wicklung des Projektes. Es bleibt ein Einzelhandelsstandort mit neu-en Perspektiven.“ Schließlich gab es auch noch andere Bewerber, wie für Loft-Wohnungen oder Indoorspiel-platz. Das Konzept von ARCADIA siegte schließlich.

„Auch wir freuen uns, nach Os-tern hier in Gera richtig ´loswur-zeln´ zu können. Wir wollen die Einzelhandelsimmobilie, die sich in einem sehr guten Zustand be-findet, zu 100 Prozent beleben. Ergänzende Strukturen sind nicht ausgeschlossen. Die 4. Etage soll vom Handel abgekoppelt und al-ternativ für Sport und Spiel genutzt werden. Der Kaufvertrag wurde am 21. Dezember 2017 abgeschlossen“, so Alexander Folz. Er lobte die Zu-sammenarbeit mit der Stadtverwal-tung, insbesondere die sehr gute Unterstützung durch Oberbürger-meisterin Dr. Viola Hahn. Die Stadt zeichne sich mit ihrem Einzugs-gebiet durch eine hohe Zentralität ebenso aus wie die für ostdeutsche Verhältnisse hohe Kaufkraft.

Ab 3. April beginnen die Ge-spräche mit den Bestandsmietern.

Sie sollen integriert werden. Neue Mieter für die Leerstände gilt es zu werben, die Flächen zu optimieren und neu zu ordnen. Das soll die Attraktivität des Hauses erhöhen. Parallel wird eine Marketingkon-zeption entstehen. „Galeria Kauf-hof “ schließt nach dem regulären Auslaufen des Mietvertrages im September. Doch bis dahin laufen schon Vorbereitungen. 20 Mitar-beiter gehören zu dem erfahrenen Leipziger Entwicklungsteam: u.a. Finanzer, Planer, Architekten, Bau-leiter, ein eigenes Verwaltungsteam, eine Kompetenzabteilung Parken. Das Team hat vor dem Vertrags-abschluss alles gründlich geprüft. 15.000 Quadratmeter effektive Verkaufsfläche soll belebt werden. „Galeria Kaufhof “ nutzt derzeit zirka die Hälfte, rund 7.500 Qua-dratmeter. „Gera ist ein guter Wirt-schaftsstandort. Wir machen hier was draus“, ergänzt Folz. Das Un-ternehmen will u.a. das Imagebild des Hauses neu positionieren. Dazu gehöre auch ein neuer Namen, den die Bürger im Rahmen eines Wett-bewerbes finden sollen. Vielleicht entstehen auch eine kleine Home-page und eine Webcam. Die Pla-nungen werden nach Abschluss der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Die ostdeutsche ARCADIA In-vestment Group hat sich schwer-punktmäßig auf die Entwicklung

von einzelhandelsgenutzten Immo-bilien, Wohnobjekten sowie Park-häusern und Tiefgaragen im ge-samten Bundesgebiet spezialisiert. Zu den vielen erfolgreichen Projek-ten zählen u.a. das Geschäftshaus Hainspitze in Leipzig, das Marien Carée in Neubrandenburg oder die Entwicklung des alten Hertie- Kaufhauses zu einem Einzelhan-delsstandort in Berlin-Neukölln.

ARCADIA Investment Group übernimmt „Elster Forum“ Gera

Neueröffnung mit neuem Image und neuem Namen für 2020 geplant – „Galeria Kaufhof “ schließt wie geplant September 2018 – Umbau im Jahr 2019

FührungGera (gw). Die schwarze Wit-

we führt die Besucher am Sonn-abend, 24. März, 19 Uhr, erneut über den Ostfriedhof in Gera und erzählt dabei Interessantes zur Bestattungskultur des 16. bis 19. Jahrhunderts. Treffpunkt ist der Eingang Ostfriedhof, Fried-hofsstraße 10. Dabei wird der Bogen von den Bestattungsbräu-chen bis hin zum Aberglauben gespannt, untermauert immer wieder von ihrem persönlichen Schicksalsschlag. Bei dieser Dame handelt es sich um eine historische Figur aus dem Jahre 1898, die den Besuchern den Tod und die Trauerkultur anhand der vergangenen Zeiten nahe brin-gen möchte. Eintritt: 12 Euro. Anmeldung: Friedhofsverwal-tung Gera, ( 8333811.

Gera (gw). Die 13. Geraer Oster-eier-Markttage an diesem Wochen-ende im Museum für Naturkunde und im Rathaussaal waren ein Pu-blikumsmagnet: 750 Besucher be-staunten die filigran gestalteten Os-tereier, sahen den Künstlern bei der Arbeit zu und viele Kinder nutzten gern die kreativen Mitmachangebo-te. Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn dankte bei ihrem Besuch den Museumsmitarbeitern, den Aus-

stellern und allen Partnern, die zum Gelingen der Ostereier-Markttage beigetragen haben.

Die Kabinettausstellung zum 13. Ostereiermarkt ist noch bis zum 8. April, jeweils mittwochs bis sonn-tags und an Feiertagen von 12 bis 17 Uhr, im Museum für Natur-kunde, Nicolaiberg 3, zu sehen. Es werden 200 künstlerisch gestaltete Natureier in erstaunlicher Vielfalt präsentiert.

750 Besucher zu GastOstereier-Markttage stimmten auf Festtage ein

Renault KANGOOBringt ihr Geschäft in Fahrt.

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ab 11.888,10 € brutto

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geraer wochenmagazin

zum Sonnabend, 24. März 2018 • Ausgabe 12 • 6. Jahrgang

Mit den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera

Wochenmagazin 12/18 / CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 2

24. MÄRZzum Osterfest!

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Bieblach-Center Gera • Alexander-Wolfgang-Str. 25 • 07552 Gera

Zur Eröffnung der neuen Auststellung „Tütenlampe, Petticoat und Nierentisch” im Museum für Ange-wandte Kunst am Dienstag, 27. März, 19 Uhr, werden die Lipsi-Tänzer von Ingo Ronneberger (Tanzkreis Brillant) die 50er und 60er Jahre stilecht einläuten. Foto: Ronneberger

Tütenlampe, Petticoat, Nierentisch Ausstellung im Museum für Angewandte Kunst eröffnet Tanzkreis Brillant

Gera (gw). Kürzlich war die Thü-ringer Landesakademie in Son-dershausen Austragungsort für den renommierten Landeswettbe-werb „Jugend musiziert“. Knapp 200 Nachwuchstalente im Alter von zwölf bis 21 Jahren, darunter zwölf Instrumentalistinnen und Instrumentalisten der Musikschu-le „Heinrich Schütz“ Gera stellten sich in Solo- und Duowertungen der professionellen Jury. Überaus glücklich waren nach ihrem Wer-tungsvorspiel Klavier vierhändig, Paula und Clara Teichmüller mit ihrer Lehrerin Astrid Steinhöfel, sowie der Klarinettist Johannes Deutsch mit Lehrerin Annette Tu-paika. Sie erhielten einen ersten Preis und die Delegierung zum Bundeswettbewerb nach Lübeck 17. bis 24. Mai. Ebenso erreichte Nico Sonack in der Wertung Man-doline solo einen ersten Preis und die Delegierung. Lehrerin Renate Warnstedt war sehr erfreut über das ausgezeichnete Ergebnis ihres Schülers.

Einen ersten Preis in der jüngs-ten Altersgruppe II bei erstmaliger Teilnahme in der Wertung: Klavier vierhändig erhielten Eva Koch und Stella-Ivonne Heiland. Die sehr guten Leistungen der beiden Mädchen lassen Lehrerin Astrid Steinhöfel auf weitere Erfolge bei Wettbewerben hoffen. In dieser Altersstufe erfolgt nach Ausschrei-bung des Wettbewerbs keine Wei-terleitung zum Bundeswettbewerb.

Ebenfalls in der Altersgruppe II überzeugten in der Wertung: Klavier und ein Streichinstru-ment Theodor Hauser, Klavier und Henrick Weiß, Cello. Ein zweiter Preis bei erstmaliger Teilnahme beim Landeswettbewerb ein groß-

er Erfolg. Ein gutes musikalisches Fundament für die beiden, so die Meinung der Lehrerinnen Astrid Steinhöfel und Bettina Formella.

In der Wertung Blechblasinstru-mente solo Altersgruppe V freute sich Posaunistin Julia Rudert über einen zweiten Preis. Mit ihrer ju-gendlichen Begleiterin Mathilde Mayer am Flügel war es eine große Herausforderung, erstmalig zu-sammen den Landeswettbewerb zu meistern. Mit großem Lob der Jury in der Wertung jugendliche Klavierbegleiterin, Altersgrupp IV, wurde Mathilde ebenfalls der zwei-te Preis zuerkannt. Auf weitere ge-meinsame musikalische Erfolge der beiden Schützlinge freuen sich Po-saunenlehrer Christian Ilg und Kla-

vierlehrerin Kornelia Funda. Als Duo erstmals an den Start gingen auch in der Wertung: Klavier und ein Streichinstrument Jonas Kraft, Klavier und Niklas Franziskus Ma-kowski, Cello. Ihr zweiter Preis ist ein sehr gutes Ergebnis der musi-kalischen Arbeit der letzten Wo-chen. Cellolehrer Antonio Clavijo und Klavierlehrer Christian Frank sind voller Lob der musikalischen Entwicklung ihrer Schützlinge. Be-vor die Delegierten beim Bundes-wettbewerb „Jugend musiziert“ 17. bis 24. Mai in Lübeck an den Start gehen, werden in den nächsten Wo-chen sicherlich alle Preisträger in Konzerten der Musikschule „Hein-rich Schütz“ und der Goethe/ Gym-nasiums Rutheneum zu hören sein.

Erfolgreich zurückgekehrtZwölf Geraer Musiktalente errangen erste und zweite Preise

beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in Sondershausen

Clara und Paula Teichmüller, Klavier vierhändig Foto: Heiko Gwosdz

Gera (gw). Überwältigender Be-sucheransturm beim Tag der offe-nen Tür in der Geraer Orangerie: Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungs-arbeiten nutzten 1.500 Kunst- und Kulturinteressierte den vergange-nen Sonntag, sich über den Bauver-lauf und die technischen Neuerun-gen zu informieren. Die Mitarbeiter der Kunstsammlung hatten eigens eine dokumentarische Ausstellung vorbereitet, führten gemeinsam mit Architekten und Vertretern der Bauverwaltung durch das Gebäude.

Rund zwei Millionen Euro sind in die Orangerie investiert worden, da-runter Fördergelder von Bund und Land. „Mit dem Einbau der Klima-tisierung sind erstmals die seit lan-gem gewünschten und notwendi-gen Bedingungen zur Präsentation des Werkes von Otto Dix geschaffen worden“, betonte Oberbürgermeis-terin Dr. Viola Hahn. Sie erinner-te daran, dass der vor zehn Jahren vorgesehene Umbau der ehema-ligen Bundesbankfiliale zu einem Kunsthaus nicht finanzierbar war. Mit dem Verkauf dieser leerste-henden Immobilie erhielt die SRH Hochschule für Gesundheit einen

Campus. „Mit der Orangerie haben wir jetzt die guten Ausstellungsbe-dingungen für Otto Dix und mit dem Campus kann die Hochschule weiter wachsen“, betonte Frau Dr.

Hahn. Die Oberbürgermeisterin lobte die enge Zusammenarbeit der Geraer Museen. „Wir haben wäh-rend der Bauzeit immer Dix gezeigt – zeitweise auch im Stadtmuseum.“

1.500 Besucher beim Tag der offenen Tür der Orangerie

Mit Klimatisierung erstmals angemessene Bedingungen für die Präsentation der Werke von Otto Dix geschaffen

Zum Tag der offenen Tür in der Orangerie informierten sich die zahl-reichen Besucher über die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, im Hintergrund der Leiter der Kunstsammlung Holger Saupe im Ge-spräch mit Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn. Foto: SV/Müller

Wochenmagazin_AB 12/18/ CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 3

Stadt Gera001

ThüringenÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DER STADT GERANr. 12 Sonnabend, 24. März 2018 2018

Satzung der Stadt Gera über die Entschädigung bei Ausübung von

Ehrenämtern bei Wahlen und vergleichbaren Abstimmungen

Die Stadt Gera erlässt auf der Grundlage der §§ 13, 19 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu-nalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91) und des § 34 des Thü-ringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 89) durch Beschluss des Stadtrates am 1. März 2018 folgende Satzung der Stadt Gera über die Entschädi-gung bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen und vergleichba-ren Abstimmungen:

§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Satzung gilt für folgende Wahlen: - Europawahl, - Bundestagswahl, - Landtagswahl, - Kommunalwahlen: Stadtratswahl, Oberbürgermeisterwahl, Ortsteilbürgermeisterwahl und Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte(2) Diese Satzung gilt auch für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide

und Volksentscheide.

§ 2 Entschädigung für die Mitarbeit im Wahlausschuss(1) Jedes Mitglied eines Wahlausschusses erhält je Sitzung einen

Betrag von 10 EUR als Aufwandsentschädigung. (2) Die in Absatz 1 festgelegte Entschädigung wird an Gäste der

Wahlausschusssitzungen und an Beschäftigte der Stadtverwal-tung nicht gezahlt.

§ 3 Entschädigung für die Mitarbeit im Wahlvorstand (Urnen- und Briefwahlvorstand) und im Wahlbüro

(1) Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Wahltag folgendes Erfrischungsgeld: 45 EUR für den/die Wahlvorste-her/in, 35 EUR für den Wahlvorsteher des Briefwahlvorstan-des, 30 EUR für die Stellvertreterfunktion des/der Wahlvorste-her/in (kommt im Briefwahlvorstand nicht zur Anwendung) und 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Bei verbundenen/zusammengelegten Wahlen erhöht sich die Entschädigung um 10,00 EUR.

(2) Beschäftigte der Stadtverwaltung erhalten für ihre ehrenamt-liche Tätigkeit im allgemeinen Wahlvorstand (Urnenwahl-vorstand) wahlweise die Entschädigungszahlung nach Absatz 1 oder einen Freizeitausgleich in Höhe von 8 Arbeitsstunden sowie die nachfolgende Entschädigung: Für die Funktion des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin 25 EUR, die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes 15 EUR.

Finden verbundene/zusammengelegte Wahlen statt, erhöht sich der Freizeitausgleich nach dem Satz 1 auf 10 Arbeitsstun-den.

(3) Beschäftigte der Stadtverwaltung erhalten für ihre ehrenamtli-che Tätigkeit im Briefwahlvorstand wahlweise die Vergütung nach Absatz 1 oder eine Entschädigung in Höhe von 5,00 EUR sowie einen Freizeitausgleich entsprechend der Arbeitszeitbu-chung an diesem Wahltag.

(4) Liegt zwischen dem Wahlsonntag und einem nachfolgenden Feiertag maximal ein Arbeitstag, erhalten die Beschäftigten der Stadtverwaltung Gera für ihren Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich 8 Stunden Freizeitausgleich.

(5) Beschäftigte der Stadtverwaltung, deren Arbeitszeit gemäß Arbeitsvertrag auf null Arbeitsstunden festgelegt ist (z.B. Beschäftigte in der Ruhephase der Altersteilzeit), erhalten die Entschädigung nach Absatz 1.

§ 4 AuslagenersatzHinsichtlich der zur Wahrnehmung des Ehrenamtes notwendigen Teilnahme an Sitzungen, Besprechungen oder sonstigen Veran-staltungen wird auf Antrag Ersatz der notwendigen Auslagen auf entsprechenden Nachweis gewährt. Fahrkosten werden in entspre-chender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1 des Bundesreisekosten-gesetzes ersetzt.Für Beschäftigte der Stadtverwaltung Gera, die den Freizeitaus-gleich nach § 3 (2) oder § 3 (3) dieser Satzung gewählt haben, wer-den Fahrtkosten und andere Auslagen nicht ersetzt.

§ 5 Ersatz des Erfrischungsgeldes durch Bund und LandDas Erfrischungsgeld, das der Stadt durch Bund oder Land ersetzt wird, wird nicht zusätzlich zu den festgelegten Entschädigungen gezahlt, sondern ist in den Entschädigungszahlungen des § 3 dieser Satzung berücksichtigt.

§ 6 SchlussbestimmungenDie Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei Ausübung von Ehrenämtern bei Wah-len in der Stadt Gera vom 01.03.2013 außer Kraft.

Gera, den 19. März 2018

Dr. Viola HahnOberbürgermeisterin

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gera wird in der Zeit vom 26. März 2018 bis 29. März 2018 während der allgemeinen Servicezeiten

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107

zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl-berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü-fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsicht-lich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich.

2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 26. März bis 29. März 2018 17:00 Uhr Einwendungen gegen das Wählerver-zeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintra-gung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadt Gera, Briefwahllokal, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt wer-den; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (25. März 2018) eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Oberbürger-meister im Wege der Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur

Erhebung von Einwendungen versäumt hat,b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wäh-

lerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder

c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Stadt Gera, Briefwahllokal, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107, mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch unter [email protected] bzw. über den vom 12. März 2018 bis 10. April 2018 geschalte-ten Online-Wahlschein unter www.gera.de beantragt werden. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) angeben.

Als Ausgabestelle für Wahlscheine und die Beantragung von Brief-wahlunterlagen ist im Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107, das Briefwahllokal eingerichtet und vom 26. März 2018 bis 13. April 2018 zu den folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und

am Freitag vor der Wahl von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

außer an gesetzlichen Feiertagen geöffnet.

Eine Wahl ist in den angegebenen Zeiten am gleichen Ort mög-lich. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis - oder Reisepass mit.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Auf-suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren

Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (14. April 2018), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Grün-den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

7. Für den Fall, dass bei der Wahl zum Oberbürgermeister am 15. April 2018 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebe-nen gültigen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 29. April 2018, eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmbe-rechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimm-recht verloren hat.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein erhal-ten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein für eine eventuelle Stichwahl beantragen.

Wahlscheine für die Stichwahl können vom 16. April bis zum 27. April 2018 schriftlich oder elektronisch unter [email protected] bzw. über den vom 19. April 2018 bis 24. April 2018 geschalteten Online-Wahlschein unter www.gera.de beantragt werden. Die mündliche (jedoch nicht telefonische) Beantragung eines Wahlscheines bei der Stadt Gera, Briefwahllo-kal, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107 ist vom 20. April 2018 bis zum 27. April 2018 zu den Öffnungszeiten des Briefwahlloka-les (siehe unter 6.) möglich. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) angeben.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Auf-suchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 29. April 2018, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Stichwahl (28. April 2018), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Grün-den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:

- einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl,- einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag sowie

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah-me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde (Stadt Gera) vor Empfangnahme der Unterla-gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-mächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahl-brief dort spätestens am Wahltag, dem 15. April 2018 bis 18:00 Uhr und bei der Stichwahl am 29. April 2018 bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.

Dr. Viola Hahn Gera, den 17. März 2018Oberbürgermeister

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtin das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gera am 15. April 2018

Bauauftrag Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung VOB/AHochwasserschadenbeseitigung

Auftraggeber: Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel.-Nr.: 0365 8381631, Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected] Art der Leistung: HochwasserschadenbeseitigungLos 06.1 Kanalarbeiten innen - Vergabe-Nr. 18 VOB 028Los 06.2 Kanalarbeiten außen - Vergabe-Nr. 18 VOB 029Ort der Ausführung: GS 9 „Zwötzener Schule“, Fritz-Reuter-Straße 7, 07551 GeraAngebotsfrist: 13.04.2018Ausführungsfrist: Mai - Juli 2018

Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal unter www.vergabe.rib.de und unter www.gera.de/Ausschreibungen.

Liefer-/DienstleistungsauftragVergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung VOL/ABeschaffung Personal-Computer

Vergabe-Nr. 18 VOL 009Auftraggeber: Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel. 0365 8381626 Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected]

Art der Leistung: Lieferung Personal-Computer und Monitore

Ort der Ausführung: Gera

Angebotsfrist: 12.04.2018

Lieferzeitraum: 31./32.KW 2018

Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal www.vergabe.rib.de und unter www.gera.de/Ausschreibungen.

Nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Roben, Steinbrücken“

Am Donnerstag, 5. April 2018 findet um 19:00 Uhr im Vereinshaus in Steinbrücken 07554 Gera eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Roben, Steinbrücken“ statt. Zu dieser Versamm-lung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk „Roben, Steinbrücken“ gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Einladung.

Tagesordnung

1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstehers3. Bericht des Kassenführers4. Bericht des Rechnungsprüfers5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und Beschluss

über die Festsetzung des Verteilungsplans7. Wahl der Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher und

sein Stellvertreter) 8. Schlusswort

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Roben, Steinbrücken“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht) ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu der Jagdgenossen-schaftsversammlung nachzuweisen.

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in sei-nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenos-sen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagd-genossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Perso-nen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Der Vertreter einer Erbengemeinschaft hat eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Aus-übung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anle-gung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Urkundenabschriften etc.) zwingend vorzulegen.

Vorstand Jagdgenossenschaft „Roben, Steinbrücken“

Nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Am Grauberg“

Am Freitag, 6. April 2018 findet um 19:00 Uhr im ehem. Kulturhaus Söllmnitz, Söllmnitz Nr. 49 in 07554 Gera eine nicht öffentliche Ver-sammlung der Jagdgenossenschaft „Am Grauberg“ statt. Zu dieser Versammlung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk „Am Grauberg“ gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Einladung.

Tagesordnung

1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstehers – Information über die letzte Sitzung

und die gefassten Beschlüsse3. Bericht des Kassenführers4. Bericht des Rechnungsprüfers5. Entlastung des Vorstandes6. Entlastung der Rechnungsprüfer7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres

2017/2018 und Beschluss über die Feststellung des Verteilungs-plans

8. Beschluss über die Verwendung des Kassenbestandes der Jagdge-nossenschaft in den Grenzen bis zum 25.03.2011

9. Verschiedenes und Anfragen

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Am Grauberg“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigen-tumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht) ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu der Jagdgenossenschafts-versammlung nachzuweisen.

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in sei-nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenos-sen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagd-genossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Perso-nen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Der Vertreter einer Erbengemeinschaft hat eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Aus-übung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anle-gung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Urkundenabschriften etc.) zwingend vorzulegen.

Vorstand Jagdgenossenschaft „Am Grauberg“

Nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Hubertus“ -

Ernsee, Frankenthal, Scheubengrobsdorf Am Dienstag, 10. April 2018 findet um 18:30 Uhr im „Gasthof und Pension Frankenthal“, Frankenthaler Straße 74 in 07548 Gera eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Hubertus“ statt. Zu dieser Versammlung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk „Hubertus“ gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Ein-ladung.

Tagesordnung

1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstehers - Informationen über die letzten

Vorstandssitzungen und die gefassten Beschlüsse3. Bericht des Kassenführers4. Bericht des Rechnungsprüfers5. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und Beschluss

über die Feststellung des Verteilungsplans 7. Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht8. Sonstiges, Afrikanische Schweinepest9. Schlusswort

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Hubertus“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentums-nachweis, Vertretung durch Vollmacht) ist unter Vorlage eines gül-tigen Lichtbildausweises am Einlass zu der Jagdgenossenschaftsver-sammlung nachzuweisen.

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in sei-nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenos-sen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagd-genossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Perso-nen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Der Vertreter einer Erbengemeinschaft hat eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Aus-übung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anle-gung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Urkundenabschriften etc.) zwingend vorzulegen. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind unverzüglich beim Vorstand einzu-reichen.

Für die Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht sind für Über-weisungen die aktuellen Kontodaten mitzubringen. Entsprechend der geltenden Satzung erlischt der Anspruch auf Auszahlung, wenn dieser nicht innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung des Verteilungspla-nes (10.04.2018) geltend gemacht wird (am 10.10.2018).

Vorstand Jagdgenossenschaft „Hubertus“ – Ernsee, Frankenthal, Scheubengrobsdorf

Bauauftrag Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung VOB/AFahrbahnmarkierung

Auftraggeber: Stadtverwaltung Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel.-Nr.: 0365 8381626, Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected]

Art der Leistung: Fahrbahnmarkierungsarbeiten Vergabe-Nr. 18 VOB 024

Ort der Ausführung: Stadtgebiet Gera

Angebotsfrist: 17.04.2018

Ausführungsfrist: Juni bis Dezember 2018, Option: Verlängerung um ein Jahr (Dez. 2019)

Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal www.vergabe.rib.de und unter www.gera.de/Ausschreibungen.

DienstleistungsauftragVergabeverfahren:

Offenes Verfahren EU VgVSchülerbeförderung

Vergabe-Nr. 18 VgV 001Auftraggeber: Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel. 0365 8381626 Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected]

Art der Leistung: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr

Ort der Ausführung: Stadt Gera

Angebotsfrist: 19.04.2018

Leistungszeitraum: 13.08.2018 - 17.07.2020, optional: ein Jahr Verlängerung bis 07/2021

Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal www.vergabe.rib.de und unter www.gera.de/Ausschreibungen.

Bezugsmöglichkeiten des „geraer wochenmagazins” mit den Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera und Aushangstelle der Behörde

Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera erscheinen wöchentlich zum Sonnabend in der Wochenzeitung geraer wochenmagazin und werden kostenlos an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Gera verteilt. Bei Nichtzustellung können die Öffentlichen Bekanntmachungen bis eine Woche nach Erscheinen im StadtService H35, Heinrichstraße 35, zu den Öffnungszeiten montags und freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und mittwochs und sonnabends 9:00 bis 13:00 Uhr abgeholt werden. In zurückliegende Ausgaben des geraer wochenmagazins kann im Fachdienst Presse, Marketing, Kultur und Sport der Stadtverwal-tung, Rathaus, Kornmarkt 12, Zimmer 112, Einsicht genommen werden. Zudem sind die Öffentlichen Bekanntmachungen auch unter www.gera.de/bekanntmachungen zu finden. Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse liegen im Fachdienst Recht und Stadtrat zur Einsichtnahme aus.Im Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Handwerkerhof 13, liegt das jeweils aktuelle Exemplar des geraer wochenmagazins mit den Öffentli-chen Bekanntmachungen der Stadt Gera bis zum Erscheinen der Neuausgabe zur Abholung bereit. Die Aushangstelle der Behörde (Amtstafel) für öffentliche Zustellungen und öffentliche Aushänge befindet sich im Rathaus, Kornmarkt 12, Erdgeschoss, links und ist für jeden Bürger zu den Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich.

Nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Thränitz – Collis - Naulitz“Am Montag, 9. April 2018 findet um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Familie Kutschbach“ Collis am Gessenbach Nr. 2 in 07554 Gera eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft „Thränitz – Collis - Naulitz“ statt. Zu dieser Versammlung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk „Thränitz – Collis - Naulitz“ gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Einladung. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Tagesordnung

1. Begrüßung2. Bericht zum Jagdgeschehen 20173. Jahresabrechnung 20174. Vorhaben 2018/20195. Bericht Kassenführung6. Bericht Rechnungsprüfung7. Entlastung des Vorstandes8. Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht9. Diskussion, Anfragen, Verschiedenes

Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes „Thränitz – Collis - Naulitz“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht) ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu der Jagdgenossen-schaftsversammlung nachzuweisen.

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in sei-nem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenos-sen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagd-genossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Perso-nen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Der Vertreter einer Erbengemeinschaft hat eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Aus-übung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anle-gung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Urkundenabschriften etc.) zwingend vorzulegen.

Vorstand Jagdgenossenschaft „Thränitz – Collis - Naulitz“

Wochenmagazin_AB 12/18/ CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 4

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGENDER STADT GERA

Seite 4 Sonnabend, 24. März 2018

Hier enden die „Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera”

Sprechzeiten der Fraktionen des Stadtrates

Fraktion DIE LINKE. Dienstag, 27. März 2018, 14:00 bis 17:00 Uhr,Kornmarkt 12, Raum 101, Tel. 0365 8381530

Fraktion Liberale Allianz Dienstag, 27. März 2018, 14:00 bis 17:00 Uhr,Kornmarkt 12, Raum 109, Tel. 0365 8381510

Fraktion Bürgerschaft Gera Dienstag, 27. März 2018, 14:00 bis 17:00 Uhr,Kornmarkt 12, Raum 103, Tel. 0365 8381550

SPD-FraktionDienstag, 27. März 2018, 15:00 bis 17:00 Uhr,Kornmarkt 12, Raum 110, Tel. 0365 8381540

Gewässerschau 2018Auf Grundlage des § 88 Abs. 1 Thüringer Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648 ff.) wird im Stadtgebiet Gera an folgendem Gewässer zweiter Ordnung eine Gewässerschau durchgeführt.

Gewässerlauf: Bieblacher BachTermin: 28. März 2018 in der Zeit von 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr,

Gemäß § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz ist die Schaukommission befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben die entsprechenden Anlie-gergrundstücke zu betreten.

Konrad NickschickFachdienstleiter

Impressum

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gera

Herausgeber: Stadtverwaltung Gera, die Oberbürgermeisterin

Redaktion: Fachdienst Presse, Marketing, Kultur und Sport Sina Kühn, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Tel.: 0365 838 1101, www.gera.de

Redaktionsschluss: in der Regel 4 Tage vor dem Erscheinen der Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera im geraer wochenmagazin

Herausgeber: Verlag Dr. Frank GmbH, Ludwig-Jahn-Straße 2, 07545 Gera, ☎ (0365) 4 34 62 50, Fax: (0365) 4 34 62 98Internet: www.neuesgera.deRedaktionsleitung: Fanny Zölsmann☎ (0365) 4 34 62 54, Fax: (0365) 4 34 62 97 E-Mail: [email protected]: Sigrid Walther☎ (0365) 4 34 62 58, Fax: (0365) 4 34 62 80E-Mail: [email protected] Zeit ist die Preisliste Nr. 11 vom Januar 2015 gültig. ISSN 0944-7326Redaktionsschluss: Mittwoch, 17 Uhr; Anzeigenschluss: Mittwoch, 7 UhrSatz: Gebr. Frank GmbH & Co. KG, L.-Jahn-Straße 2, 07545 Gera, ☎ (0365) 4 34 60 Druck: Schenkelberg Druck Weimar GmbHVertrieb: Allgemeiner Anzeiger GmbHGottstedter Landstr., 99092 Erfurt”Neues Gera” erscheint wöchentlich, sonn-abends; Schieberecht an Feiertagen. Auflage 56.000. Verteilung kostenlos an Haushalte und Betriebe in Gera.Streifbandexemplar je Ausgabe 2,35 €, incl. MwSt.Kommentare und Leserbriefe geben die Meinung des Verfassers wieder und keine Stellungnahme der Zeitung. Für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen zeichnen die Auftraggeber verantwortlich.

Verantwortlich für die Öffentlichen Bekannt-machungen (amtlicher Teil): Stadt GeraVerantwortlich für den nichtöffentlichen Teil: Neues Gera

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Unser Programm1. Tag: Fluganreise nach Moskau, Transfer zum

Schi� zur Einschi� ung.2. Tag: Große Stadtführung Moskau.3. Tag: Besuch des Moskauer Kreml mit Innenbe-

sichtigung einer Kathedrale. 4. Tag: Fahrt auf der oberen Wolga. In Uglitsch

Besichtigung der Dmitri-Blut-Kirche und der Auferstehungs-Kathedrale.

5. Tag: Stadtführung in Jaroslawl mit Besuch des Spaso-Preobrazgenskiy Klosters und der Prophet-Elia-Kirche.

6. Tag: Goritzy-Fahrt durch das schöne Wol-ga-Baltsiche Kanalsystem. Besuch des Kirillow-Belozersky Klosters.

7. Tag: Kischi-Kreuzfahrt auf dem Onegasee. Besuch des Freilichtmuseums mit Holz-architektur.

8. Tag: Mandrogy-Fahrt auf dem karelischen Fluss Swir – Picknick im Grünen.

9. Tag: Stadtrundgang St. Petersburg.10. Tag: Besuch der Erimitage.11. Tag: St. Petersburg Puschkin und das be-

rühmte Bernsteinzimmer.12. Tag: Ausschi� ung. Transfer zum Flughafen

und Rück� ug.Die angegebenen Aus� üge sind im Reisepreis inklusive! Weitere Aus� üge sind an Bord buchbar!

Unsere Leistungen:✓ Transfer zum/ab Flughafen Deutschland✓ Flug Deutschland – Moskau ✓ Flug St. Petersburg – Deutschland✓ Kreuzfahrt Moskau – St. Petersburg✓ 2-Bett Außenkabine auf der MS Krasin oder MS Karamzim ✓ Vollpension mit täglich drei Mahlzeiten (Bu� et und Menü)✓ Aus� üge laut Reiseplan ✓ Besuch der Zarendresidenz mit Besichtigung des Bernsteinzimmers ✓ örtliche Reiseleitung (deutsch) vom Flughafen Moskau

bis Flughafen St. Petersburg✓ Transfer Flughafen-Schi� -Flughafen ✓ Gepäckbeförderung zwischen Anlegestelle und Kabine✓ Teilnahme am Bordprogramm✓ Flughafensicherheitsgebühren Für diese Reise ist ein Reisepass erforderlich und ein Visum!

2-Bett-Kabinentyp

Außen Glückskabine

Außen Unterdeck

Außen Hauptdeck

Außen Mitteldeck

Außen Oberdeck

Alleinbenutzungs-Zuschlag

Visum

€ 1299,99€ 1349,99€ 1399,99€ 1449,99€ 1499,99€ 899,99€ 100,00

€ 1299,99

Termin:

28.06. - 09.07.18

Kaiser - Preishit:

Kreuzfahrt Moskau und St. Petersburg

André Rieu Live erleben

3-Tages-Reise ab 249,99 € Unsere Leistungen: ✓ Fahrt im Luxus-Reisebus ✓ 2 x Hotelübernachtung ✓ 2 x Frühstücksbu� et ✓ Stadtrundgang Prag mit Reiseleitung ✓ Lichterfahrt (Zuschlag € 9,50) ✓ Eintrittskarte Sitzplatz Konzert André Rieu

Termin & Preis: 01.06. - 03.06.18 € 249,99

Ausfl ugspaket 259,99 €

Kurtaxe vor Ort zu zahlen.

Kurtaxe vor Ort zu zahlen.

FriedhofGera (gw). Am Karfreitag, 30.

März, bieten die Gästeführer des Vereins Gästeführer Region Gera e.V. wieder Rundgänge auf zwei Friedhöfen der Stadt Gera an. Während des Gangs entlang der Grabstätten bedeutender und bekannter Personen der Stadt, die zu ihren Lebzeiten viel für das Gemeinwohl, das Werden und Wachsen der Stadt getan haben, wird auch Zeitgeschichte im besten Sinne lebendig. In der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr findet der Rundgang auf dem Südfried-hof statt und von 14.30 bis 15.30 Uhr der Rundgang auf dem Un-termhäuser Friedhof. Treffpunkt ist der jeweilige Haupteingang. Informationen zu den Rundgän-gen sowie Anmeldungen (mög-lich, aber nicht notwendig) unter ( (0151) 41230118 (ab 18 Uhr). Tickets können zu Beginn der Führung erworben werden.

SelbsthilfeGera (gw). Das nächste Treffen

der Selbsthilfegruppe „Lungen-krebs“ findet am Dienstag, 3. Ap-ril, 15 Uhr, in der Ehrenamtszen-trale statt. Die Selbsthilfegruppe „Leben mit einem künstlichen Darmausgang“ trifft sich am Dienstag, 27. März, 13.30 Uhr, in der Ehrenamtszentrale. Das nächste Treffen der Selbsthilfe-gruppe Darmkrebs findet am Dienstag, 27. März, 15 Uhr, ebenfalls dort statt. Die Selbst-hilfegruppe Morbus Sudeck trifft sich am Mittwoch, 28. März, 15.30 Uhr, in der Ehrenamtszen-trale.

EnglischkursGera (NG). Die Volkshoch-

schule bietet vom Dienstag, 3. April, bis Sonnabend, 7. April, ei-nen Kompaktkurs „Englisch für Touristen“ an. Er richtet sich an Anfänger mit kleinen Vorkennt-nissen, die intensiv in kürzester Zeit ihre Elementarkenntnisse der englischen Sprache aktivie-ren und erweitern wollen. Der Unterricht findet eine Woche lang täglich von 8.30 bis 13.30 Uhr in der Talstraße 3 statt. An-meldung und weitere Informati-onen unter ( 55259317 oder per E-Mail an [email protected].

Wochenmagazin_AB 12/18/ CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 5

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGENDER STADT GERA

Seite 5Sonnabend, 24. März 2018

Wochenmagazin 12/18 / CYAN MAGENTA GELB SCHWARZ / Seite 6

Seite 6 • Ausgabe 2 Sonnabend, 13. Januar 2018geraer wochenmagazin

…wir machen glückliche Urlauber

Zauberhafte Ostseeküste6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Bäderstraße – Rostock – Warnemünde – Fischland-Darß-Zingst – Wismar – Insel PoelReisetermine: 29.05. – 03.06. / 26.06. – 01.07. / 10.07. – 15.07. 31.07. – 05.08. / 21.08. – 26.08.

ab 525,-

Salzkammergut6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Mondsee – Wolfgangsee – Salzburg – Gosausee – Traunsee – Hallstätter SeeReisetermine: 14.05. – 19.05. / 25.06. – 30.06. / 23.07. – 28.07. 20.08. – 25.08. / 10.09. – 15.09.

519,-

Elsass und Vogesen6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Colmar – Strasbourg – Hochkönigsburg – Odilienberg – Elsässische WeinstraßeReisetermine: 15.05. – 20.05. / 19.06. – 24.06. / 17.07. – 22.07. 09.10. – 14.10.

ab 555,-

Galtür7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Silvretta-Hochalpenstraße – Kaunertal – Paznauntal – Glurns im Vinschgau – MontafonReisetermine: 10.06. – 16.06. / 01.07. – 07.07. / 12.08. – 18.08. 02.09. – 08.09.

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Kärntner Seenparadies6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Wörthersee – Ossiacher See – Klagenfurt – Nockalmstraße – Millstätter See – WeissenseeReisetermine: 28.05. – 02.06. / 18.06. – 23.06. / 16.07. – 21.07. 27.08. – 01.09. / 17.09. – 22.09.

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Kroatische Inselwelten10 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Krk – Nationalpark Plitvicer Seen – Rijeka – Opatija – Cres – Losinj – RabReisetermine: 18.05. – 27.05. / 01.06. – 10.06. / 31.08. – 09.09.07.09. – 16.09. / 14.09. – 23.09. / 21.09. – 30.09.

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Nationalparks Kroatiens7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Nationalpark Plitvicer Seen – Nationalpark Risnjak – Nationalpark Insel Brijuni

Reisetermine: 14.05. – 20.05. / 24.09. – 30.09.

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Schwarzwald6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Schluchsee – Titisee – St. Blasien – Freiburg – Kaiserstuhl – Elsass – Colmar – RiquewihrReisetermine: 22.05. – 27.05. / 05.06. – 10.06. / 19.06. – 24.06. 10.07. – 15.07. / 07.08. – 12.08. / 21.08. – 26.08.

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Sylt, Hallig Hooge, Wattenmeer6 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Holsteinische Schweiz – Lübeck – Sylt – Friedrichstadt – Hallig Hooge – BüsumReisetermine: 05.06. – 10.06. / 12.06. – 17.06. / 19.06. – 24.06. 03.07. – 08.07. / 10.07. – 15.07. / 28.08. – 02.09.

Blumenriviera7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge

Genua – Riviera – San Remo – Nizza – Monaco – Rapallo – Sirmione

Reisetermine: 21.05. – 27.05. / 18.06. – 24.06. / 03.09. – 09.09. / 17.09. – 23.09. 08.10. – 14.10.

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Kuren in Bad Flinsberg15 Tage, Vollpension oder Halbpension11 verschiedene Hotels zur Auswahl mit Kurpaket inklusive AnwendungenReisetermine: 05.05. – 19.05. / 19.05. – 02.06. / 02.06. – 16.06. 16.06. – 30.06. / 30.06. – 14.07. / 14.07. – 28.07.

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Nordkap und Lofoten12 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Helsinki – Nordkap – Lofoten – Trondheim – Oslo – GöteborgReisetermin: 27.06. – 08.07.

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Kroatien Rundreise10 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Zagreb – Nationalpark Plitvicer Seen – Split – Trogir – Dubrovnik – Krk – Opatija

Reisetermine: 18.05. – 27.05. / 21.09. – 30.09. / 28.09. – 07.10. 05.10. – 14.10.

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Die schönsten Seen Oberitaliens7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge Lago Maggiore – Luganer See – Comer See – Ortasee – Gardasee – Schifffahrt Borromäische Inseln

Reisetermine: 14.05. – 20.05. / 04.06. – 10.06. / 03.09. – 09.09. / 01.10. – 07.10.

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Südtirol und Dolomiten6+7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge

Meran – Dolomitenrundfahrten – Kastelruth – Bozen Reisetermine: 14.05. – 19.05. / 21.05. – 27.05. / 04.06. – 10.06. / 18.06. – 24.06. 25.06. – 01.07. / 02.07. – 07.07. / 09.07. – 15.07. / 16.07. – 22.07. 23.07. – 29.07. / 06.08. – 12.08. / 13.08. – 18.08. / 20.08. – 26.08. 27.08. – 02.09. / 03.09. – 09.09.

Gardasee und die Perlen Norditaliens6+7 Tage, Halbpension, inkl. Ausflüge

Venedig – Verona – Bergamo – Sirmione – Tenno-See – Schönes von Garda bis Riva

Reisetermine: 29.03. – 03.04. / 29.04. – 05.05. 06.05. – 12.05. / 13.05. – 19.05. 20.05. – 26.05. / 27.05. – 02.06. 03.06. – 09.06. / 10.06. – 16.06. 17.06. – 23.06. / 24.06. – 30.06. 05.08. – 11.08. / 12.08. – 18.08. ab 499,-