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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns BUNDESTAGSWAHL 2013 Wer bringt sich bei der ambulanten Versorgung am besten ins Spiel? KVB FORUM | 13 07 08 ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT: Gefahren des Serotonin-Syndroms PATIENTENORIENTIERUNG: KVB stellt die drei neuen ärztlichen Fachexperten vor DATENSCHUTZ: Schweigepflicht gegenüber Eltern Minderjähriger

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Bundestagswahl 2013wer bringt sich bei der ambulanten Versorgung am besten ins spiel?

KVBFORuM | 13

07 08

aRZneIMItteltheRaPIesICheRheIt: gefahren des serotonin-syndromsPatIentenORIentIeRung: KVB stellt die drei neuen ärztlichen Fachexperten vor datensChutZ: schweigepflicht gegenüber eltern Minderjähriger

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edItORIal2

K VB FORuM 7- 8/2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, so steht es in unserem Grundgesetz. In Bayern haben die Bürgerinnen und Bürger in einigen Wochen gleich zweimal die Möglichkeit, ihre Staats-gewalt auszuüben. In freier und geheimer Wahl stimmen sie am 15. September für ihre Ver-treter im Bayerischen Landtag und am 22. September für ihre Repräsentanten im Deutschen Bundestag ab. Für all jene, die nicht nur ihr aktives, sondern auch ihr passives Wahlrecht ausüben wollen, also selbst für Land- oder Bundestag kandidieren, läuft jetzt gerade die heiße Phase des Wahlkampfes. Wir halten dies für einen guten Zeitpunkt, um in KVB FO-RUM die Vorstellungen der einzelnen Parteien zur künftigen Gestaltung der Gesundheits-politik genauer unter die Lupe zu nehmen. Auf den folgenden Seiten finden Sie unter ande-rem eine Bilanz der Regierungskoalition in Bezug auf ihre gesundheitspolitischen Maßnah-men der letzten Jahre, Einblicke in die Wahlprogramme, eine Analyse der gesundheitspoliti-schen Grundsatzpapiere parteinaher Stiftungen sowie eine genauere Betrachtung der in der Ärzteschaft ganz besonders heiß diskutierten Pläne für die Einführung einer Bürgerver-sicherung.

Wir möchten ganz eindeutig klarstellen, dass es sich im Folgenden um keine wie auch immer geartete Wahlempfehlung für eine bestimmte Partei handelt. Wir wollen Ihnen lediglich eini-ge Hintergrundinformationen und Denkanstöße liefern und haben deshalb auch Auszüge aus den Wahlprogrammen der im Bundestag und im Bayerischen Landtag vertretenen Par-teien abgedruckt – jenes der CDU/CSU-Koalition lag bis zum Redaktionsschluss allerdings noch nicht vor. Jeder von Ihnen soll auf den Wahlzetteln völlig frei und unbeeinflusst an der ihm passend erscheinenden Stelle seine Kreuze machen. Wir würden Ihnen allerdings emp-fehlen, von Ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen und die Möglichkeit zu nutzen, die politische Richtung dieses Landes in den nächsten Jahren ein Stück weit mitzubestimmen.

Ihr KVB-Vorstand

Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

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3aKtuelles In KüRZe

K VB FORuM 7- 8/2013

wichtiges für die PraxisZahl des MOnats ZItat des MOnats

VeRtReteRVeRsaMMlungen 2013

116 117 – dIe neue nuMMeR des ÄRZtlIChen BeReItsChaFtsdIenstes

Die letzte Vertreterversammlung der KVB in diesem Jahr findet am Samstag, den 23. November 2013, in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München statt.

Seit 1. Juni 2013 gibt es nun auch in Bayern nur noch eine Telefonnum-mer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst: Unter der bundesweit einheit- lichen, kostenfreien Rufnummer 116 117 können Patienten auch außer-halb der üblichen Sprechstundenzeiten an Wochenenden und Feiertagen ärztliche Unterstützung erhalten. Die Kosten für diesen Service tragen

die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Die bisher in Bayern zusätzlich geschaltete, kos-tenpflichtige Rufnummer 0 18 05 – 19 12 12 wurde am 31. Mai 2013 abgeschaltet. Bei Notfällen wie Un-fällen oder lebensbedrohlichen Er-krankungen sollen Patienten nach wie vor die 112 wählen.

Die bislang in Bayern genutzte Rufnummer 0 18 05 – 19 12 12 wurde im Januar 2003 eingeführt. Seither wurden rund 15 Millionen Anrufer über die Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB und deren einhundert-prozentige Tochtergesellschaft Gedikom an die Dienst habenden Haus- und Fachärzte weitervermittelt und von diesen im Rahmen des Ärztli-chen Bereitschaftsdienstes ärztlich versorgt.

Redaktion

„Plagiate sind hier ausdrücklich erwünscht.“

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Rahmen der Diskussions-runde „Psychische Gesundheit am

Arbeitsplatz“ in Ingolstadt, in der er anregte, dass kleinere Firmen die

Gesundheitsförderprogramme großer Unternehmen übernehmen

könnten.

(Quelle: Hilpoltsteiner Kurier vom 6. Juni 2013)

Bedarfsplanung: Zuständigkeiten der Zulassungsausschüsse ändern sich

Die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie sieht vier Versorgungsebenen mit unterschiedlich großen Planungsbereichen vor: Mittelbereiche für die hausärztliche Versorgung, Stadt- und Land-kreise für die allgemeine fachärztliche Versor-gung, Raumordnungsregionen für die spezielle fachärztliche Versorgung und den KV-Bezirk für die gesonderte fachärztliche Versorgung. Bis auf die Stadt- und Landkreise stimmen diese Versor-gungsebenen nicht mehr mit den bisherigen Zu-lassungsbezirken (das sind die Zuständigkeitsbe-reiche der Zulassungsausschüsse) überein.

Ist der Planungsbereich größer als der Zulassungs-bezirk, können – bei begrenzten Zulassungsmög-lichkeiten – Zuständigkeitskonflikte entstehen: Zwei Antragsteller könnten gleichzeitig bei ver-schiedenen Ausschüssen einen Zulassungsantrag stellen.

Die KVB hat daher mit den Krankenkassenverbän-den auf Landesebene Folgendes vereinbart: Die bestehenden Zulassungsausschüsse bleiben er-halten. Die Zulassungsbezirke werden analog zu den neuen Versorgungsebenen gebildet und den Zulassungsausschüssen zugeordnet.

Die Vereinbarung wurde im Bayerischen Staatsan-zeiger Nr. 21 vom 24. Mai 2013 veröffentlicht und gilt zunächst bis 31. Dezember 2013.

wo soll ich nun meinen antrag stellen?

Wenn Sie eine Entscheidung in Zulassungssachen benötigen, ändert sich für Sie wenig. Sie stellen Ihren Antrag wie gewohnt an „Ihren“ Zulassungs-ausschuss, dieser wird gegebenenfalls den Antrag an den nunmehr zuständigen Ausschuss weiterge-ben. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Bedarfsplanung ab 2013.

Klaus Joos (KVB)

Wichtige Rufnummern:

f 116 117 BundesweiteRufnummerfürden ÄrztlichenBereitschaftsdienst

f 112 BeilebensbedrohlichenNotfällen (NotarztundRettungsdienst)

Alle Bereitschafts-

praxen und weitere

Informationen unter

www.kvb.de

Rückseite Vorderseite

1,5 Millionen Euro wird die KVB den vom Juni-Hochwasser be-

troffenen Praxen in Bayern schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Dies hat die Vertreterver-sammlung der KVB in ihrer Sitzung am 5. Juni einstimmig beschlossen.

(Quelle: KVB)

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InhaltsVeRZeIChnIs4

datensChutZ

25 Schweigepflicht gegenüber Eltern Minderjähriger

Gibt es für Eltern unter 16-Jähri-ger ein grundsätzliches Recht auf Auskunft?

KVB InteRn

26 VV setzt Zeichen ärztlicher Solidarität

KVB unterstützt die von der Hochwasserkatastrophe betrof-fenen Praxen in Bayern

aRZneIMItteltheRaPIe- sICheRheIt

28 Serotonin-Syndrom

Neue Artikelserie befasst sich mit pharmakologischen Hinter-gründen unerwünschter Interak-tionen

gesundheItsPOlItIK

19 Bayerns Pioniere in Sachen Darmkrebs

KVB und Techniker Krankenkas-se starten ein Modellprojekt zur Darmkrebsfrüherkennung

20 Nach wie vor kein klares Bild bei der ASV

Bei der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung sind noch viele Fragen offen

22 Einweisung oder Überwei- sung ins Krankenhaus

Die Bayerische Krankenhausge-sellschaft und die KVB setzen auf Kooperation

tIteltheMa

6 Die gesundheitspolitische Bilanz der Bundesregierung

Was ist in der zu Ende gehenden Legislaturperiode aus Sicht der Ärzteschaft gelungen und was nicht?

8 Gesundheitspolitische Pro- gramme zur Bundestagswahl

Auf was sich Praxen und Patien-ten nach der Wahl einstellen müssen

12 Rot-grüne Gesundheits- agenda für 2013 bis 2017?

Die Veröffentlichungen partei-naher Stiftungen verraten oft mehr als Parteiprogramme

16 Zankapfel Bürgerversicherung

Eine Zusammenfassung der Ar-gumente von Befürwortern und Gegnern vermittelt einen Über-blick

Eine ungewollte Verstärkung von Arzneistoffen kann unter Um-ständen lebens-bedrohlich sein

28Bei der Bundes-tagswahl am 22. September 2013 wird auch über die künftige Gesundheitspoli-tik abgestimmt

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K VB FORuM 7- 8/2013

In einer gemein-samen Artikel-serie informieren Krankenhäuser und KVB ihre Mitglieder über wichtige Grundla-gen für eine gute Zusammenarbeit

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5InhaltsVeRZeIChnIs

K VB FORuM 7- 8/2013

PsYChOtheRaPIe

40 Zehn Jahre PTK Bayern

Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychothe-rapeuten und der Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeuten fei-erte mit 600 Gästen ihr Jubiläum

KuRZMeldungen

41 Fallzahlen nach Abschaffung der Praxisgebühr

41 IMPRessuM

42 KVB seRVICenuMMeRn

PRaXIsFühRung

34 Aus einem Guss: KVB verein- heitlicht Antragsformulare

Layout, Struktur und Inhalt wur-den verbessert, um Mitgliedern die Kommunikation mit der KVB zu erleichtern

PatIentenORIentIeRung

36 Die neuen KVB-Fach- experten

Drei Ärzte unterstützen zukünf-tig das KVB-Team Patientenori-entierung im Kontakt mit der Selbsthilfe

ÄRZte-engageMent

38 „Eine Erweiterung des eigenen Horizonts“

Der Eichstätter Hausarzt Dr. Sigurd Eisenkeil ist seit zwölf Jahren ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht

ReCht InteRessant

30 Bestechung von Vertragsärz- ten – eine Momentaufnahme

Es ist fraglich, ob ein strafrecht-liches Korruptionsverbot noch in dieser Legislaturperiode kommt

QualItÄt

32 Patientenzuwendung statt absurder Bürokratie

Interview mit Thomas Böhm, nie-dergelassener Urologe aus Hof, zum Thema Pflegeheimdokumen-tationen

Weit über ein-hundert Ärzte sind an bayeri-schen Sozialge-richten ehren-amtlich tätig

38

32In der Vielzahl der gesetzlichen Re-gelungen findet sich keine Bestim-mung für eine Dokumentations-pflicht des Arztes unmittelbar in den Pflegeheimdoku-mentationen

PTK-Kammerprä-sident Dr. Niko-laus Melcop (rechts) konnte zahlreiche Gäste bei der Jubiläums-feier begrüßen, darunter auch KVB-Vizechef Dr. Pedro Schmelz (links)

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tIteltheMa6

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Die Gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) steht auf ge-sunden Beinen. Zum Jahres-

ende 2012 betrug die Liquiditäts-reserve im Gesundheitsfonds rund 13 Milliarden Euro. Die Finanzre-serven der Kassen beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf insgesamt

knapp 15 Milliarden Euro. In Sum-me macht das fast 28 Milliarden Euro. In der Zwischenzeit dürfte die-ses Finanzpolster noch weiter an-gewachsen sein. Diese Situation ist einmalig und in der Geschichte der GKV so bisher noch nicht da ge-wesen. Die Koalition hat einen scheinbar unvermeidbaren Dauer-trend von Defiziten und Minuszah-len nicht nur gestoppt, sondern umgedreht. Die Legislaturperiode

war deswegen (nach dem GKV-Fi-nanzierungsgesetz) gerade bei den Leistungsträgern von Strukturde-batten und Ideen für Mehrausga-ben geprägt. Allerdings galt dies nicht für den Anfang der Legislatur.

streithema Konvergenz

Zu diesem Zeitpunkt hatten einige KVen versucht, eine sogenannte Konvergenz der Vergütungen zu er- reichen. Dies hätte dazu geführt, dass Bayern Finanzmittel im drei-stelligen Millionenbereich verloren hätte. In der Koalition gab es große Spannungen, wie mit dieser Forde-rung seitens der Ärzteschaft um-zugehen sei. Vor allem, weil maß-gebliche politische Protagonisten wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach und der einflussreiche gesundheitspo-litische Sprecher der CDU/CSU–Bundestagsfraktion, Jens Spahn, alle aus Nordrhein-Westfalen kom-men, jenem Bundesland, das von einer solchen Konvergenz profitiert hätte. Am Ende war es dem Enga-gement der CSU zu verdanken, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wurde. Aus bayerischer Sicht ein großer Erfolg, der den bayerischen Vertragsärzten und -psychothera-peuten Honorar gesichert hat.

Versorgungsstrukturgesetz

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ist die Regierung die Themen ange-gangen, für die die KVB seit Jahren kämpft. Von der Politik wurde erst-mals anerkannt, dass in Deutsch-land ein Ärztemangel besteht. Da-neben wurde ein Trend gestoppt, der vor allem in Bayern Probleme bereitete – die seit 2009 beste-hende Zentralisierung. Die Regio-nen haben heute wieder deutlich mehr Verantwortung, sei es beim Honorar oder bei der Bedarfspla-nung. Auch mit der Abschaffung der Residenzpflicht hat die Bundes- regierung einen Beitrag zu mehr Flexibilität geleistet. Diese soll es Körperschaften ermöglichen, die Versorgung besser zu steuern.

ambivalente asV

Mit der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung (ASV) ver-sucht die Regierung, bei der inter-disziplinären Versorgung spezifi-scher Krankheiten gleiche Wettbe-werbsbedingungen zwischen den Sektoren zu implementieren. Ob dies mit den vorliegenden Be-schlüssen geregelt werden kann, wird gerade von der Ärzteschaft bezweifelt. Hier bleibt abzuwarten, wie der Gemeinsame Bundesaus-schuss weiter entscheiden wird.

Für die Bundestagswahl 2013 haben die Oppositionsfraktionen ihre Wahlpro-gramme bereits vorgelegt (siehe Seite 8). Die Union feilte zum Redaktions-schluss dieser KVB FORUM-Ausgabe noch an den letzten Feinheiten. Eins aller- dings ist jetzt schon klar: Schwarz-Gelb wird mit der gesundheitspolitischen Bilanz ihrer Arbeit in den Wahlkampf ziehen. Die zentralen Ergebnisse für die Ärzteschaft haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

dIe gesundheItsPOlItIsChe BIlanZ deR BundesRegIeRung

was ist der Bundesregie-

rung in der ver-gangenen legis-

latur gelungen und was nicht?

die noten für ihre gesund-

heitspolitik fallen unter-

schiedlich aus.

6.01.0 10.0

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K VB FORuM 7- 8/2013

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Daneben hat die Regierung noch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beschlossen, die die KVen dabei unterstützen sollen, die Versor-gung zu verbessern und die Ver-einbarkeit von Familie und Beruf auch in der Niederlassung zu reali-sieren.

Folgende Verbesserungen wurden hierfür implementiert:

� Die KVen können den vertrags-ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig auch durch Kooperatio-nen und eine organisatorische Verknüpfung mit Krankenhäu-sern sicherstellen. Dies führt zu Entlastungen des einzelnen Vertragsarztes.

� Es können Sicherstellungsmaß-nahmen über einen Struktur-fonds finanziert werden, der zur Hälfte aus Geldern der Kranken-kassen zu bestreiten ist.

� Für Vertragsärztinnen wurde die Möglichkeit geschaffen, sich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung vertreten zu lassen. Diese Zeit wurde von sechs auf zwölf Monate verlän-gert. Die Möglichkeit für die Be-schäftigung eines Entlastungs-assistenten wurde für die Erzie-hung von Kindern für bis zu 36 Monate sowie für die Pflege von Angehörigen für bis zu sechs Monate eröffnet. Darüber hin-aus können die KVen die Zeit-räume verlängern.

� Bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einem ge-sperrten Bereich werden Kin-dererziehungs- beziehungswei-se Pflegezeiten berücksichtigt. Außerdem werden Bewerber, die eine mindestens fünfjährige vertragsärztliche Tätigkeit in un-

terversorgten Gebieten nach-weisen können, vom Zulassungs-ausschuss bevorzugt.

� In unterversorgten Gebieten entfällt die Mengenbegrenzung.

� Vernetzungen und Kooperatio-nen auf Ärzteseite können künf-tig gezielt finanziell gefördert werden.

Pflege neu definieren

Einmal pro Legislatur beschäftigen sich die Gesundheitspolitiker mit dem Thema Pflege. Die Koalition nannte ihr Konvolut „Pflegeneu-ausrichtungsgesetz“. Dieses blieb weit hinter den Erwartungen zu-rück. Es kann nun zwar etwas mehr Geld für ärztliche Leistungen in Heimen geben, dennoch weit we-niger als für eine intensive Betreu-ung der Patienten notwendig wä-re. Es ist allerdings zu begrüßen, dass es nun verstärkt ärztliche Kooperationen in Heimen geben soll und die KVen diese vermitteln. Solange jedoch die Finanzierung durch die Krankenkassen freiwillig erfolgt, wird hier in der Realität wenig passieren.

Große Erwartungen gab es auch an die Weiterentwicklung des Pflege-begriffs. Darin werden die Pflege-bedürftigkeit und die Pflegestufen definiert. Anstatt die bereits vor-liegenden Vorschläge einer Kom-mission umzusetzen, hat die Koali- tion eine neue Kommission einge-setzt.

weitreichende entscheidungen

Ein Meilenstein in der Gesundheits-gesetzgebung der Gesundheitspo-litik war sicherlich das Arzneimarkt-neuordnungsgesetz – kurz AMNOG. Erstmals werden neue Medikamen-te einer strukturierten Nutzenbe-wertung unterzogen. Das Ergebnis dieser Bewertung dient dann als

Grundlage für die Preisverhandlun-gen zwischen den Krankenkassen und der pharmazeutischen Indus-trie. Dieses Gesetz kann deswegen als Erfolg gewertet werden, weil es Einsparungen in Milliardenhöhe gebracht hat.

Auch mit der Ausbudgetierung der Psychotherapie hat die Koalition eine zentrale Forderung der Ärzte-schaft umgesetzt. Nun wird der Topf der Fachärzteschaft nicht mehr durch die Mengenentwick-lung in der Psychotherapie belas-tet. Das Morbiditätsrisiko liegt hier wieder bei den Kassen.

Neben der Ärzteschaft konnten sich auch andere Leistungsträger des Gesundheitswesens über fi-nanzielle Zuwendungen freuen. Die Krankenhäuser wurden ebenso wie die Apotheken mit zusätzlichen Fi-nanzspritzen bedacht. Auch das Problem der steigenden Haftpflicht- versicherungsprämien bei Hebam-men ist die Regierung angegangen.

auf den letzten drücker

Derzeit sind noch einige Gesetzes-vorhaben im Fluss. Kenner der Szene sprechen davon, dass in ei-ner Legislatur selten so viele Initia-tiven auf „den letzten Drücker“ in den Bundestag eingebracht wur-den. Das Präventionsgesetz, das von allen Fachexperten als wenig hilfreich bezeichnet wurde, wird höchstwahrscheinlich am Bundes-rat scheitern. Darin versteckt ist als Omnibus auch ein Straftatbe-stand „Korruption“, der allerdings im SGB V untergebracht werden soll. Daneben soll in den letzten Wochen der Legislatur noch eine Novellierung des Arzneimittelge-setzes, sowie ein Notlagentarif für PKV-Versicherte durch den Bun-destag gebracht werden.

Martin Degenhardt (KVB)

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Die CDU hat die Veröffentlichung ihres Wahlprogramms für den 24. Juni 2013 angekündigt; dieses konn- te zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe daher leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Auszüge aus dem vorläufigen Bun-destagswahlprogramm, beschlos-sen am 4. – 5. Mai 2013

Chancen nutzen – gemeinsam gesund leben

Wir stehen für ein freiheitliches Gesundheitssystem, das Solidari-tät und Eigenverantwortung ver-

bindet. Wir sind gegen eine zent-ralistisch gelenkte Staatsmedizin, die nur zu Bevormundung, Man-gelverwaltung und Wartelisten führt und den Patienten zum Bitt-steller macht. (…)

Wahlfreiheit für den Bürger bleibt die Maxime liberaler Gesundheits-politik. Deshalb setzen wir uns weiter für die freie Wahl des Arz-tes, für Therapiefreiheit, für die freie Wahl bei der Krankenversi-cherung, bei Versicherungsschutz und Krankenhaus ein. Dazu gehört eine starke private Krankenversi-cherung. Dazu gehört auch im Be-reich der gesetzlichen Kranken-versicherung die Abschaffung der Budgetmedizin und die Einführung des Kostenerstattungsprinzips. Dafür soll jeder Patient eine Rech-nung erhalten, in der die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen aufgezeigt werden. (…)

Für ein starkes duales Kranken-versicherungssystem ist es auch wichtig, die private Krankenversi-cherung zukunftsfest zu machen. Dazu gehören unter anderem Trans- parenz bei den Basistarifen und Konzepte sowohl zur Beitragsent-wicklung als auch zur Portabilität von Altersrückstellungen.

Wir wollen die Beitragsautonomie der Krankenkassen weiter aus-bauen und die Umverteilung durch den Gesundheitsfonds zurückfüh-ren. (…) Wir (…) wollen ärztliche und nicht-ärztliche Berufe aufwer-ten und attraktiver machen. (…)

Wir werden an der Freiberuflich-keit der Heilberufe festhalten. Da-rüber erkennen wir im ambulanten Bereich die Rolle von Versor-gungsmodellen mit angestellten Ärzten an.

Die Bürokratie muss im Gesund-heitswesen auf allen Ebenen abge-baut werden (zum Beispiel über-bordende Dokumentationspflich-ten bei den Leistungserbringern, bei öffentlichen Körperschaften und bei den Krankenkassen).

Der demographische Wandel stellt die Frage der Finanzierung zwischen den Generationen neu. Deshalb brauchen wir eine Stärkung der Kapitaldeckung. Wir befürworten den stärkeren Einsatz von Tele-medizin. (…) Die Altersmedizin wollen wir stärker in den Fokus medizinischer Forschung stellen. Gleichzeitig wollen wir durch eine umfassende Präventionsstrate-gie die Menschen dabei unterstüt-zen, möglichst alt zu werden.

Die Oppositionsparteien kündigen mit der Bürgerversicherung fundamentale Änderungen für das deutsche Gesundheitswesen an, die das Ende der privaten Krankenversicherung bedeuten und zu einer einheitlichen ärztlichen Gebühren-ordnung führen könnten. Klar ist: Würde Schwarz-Gelb abgewählt, wäre mit weit- reichenden strukturellen Veränderungen zu rechnen. Wir haben die bereits vor- liegenden Programme der Parteien gesichtet und die entscheidenden Stellen in Auszügen zusammengestellt.

gesundheItsPOlItIsChe PRO-gRaMMe ZuR Bundestagswahl

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Auszüge aus dem Bundestagswahl-programm, beschlossen am 14. Ap-ril 2013

Bürgerversicherung bei gesundheit und Pflege

Wir wollen eine gute medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger verlässlich sichern und finanzieren. Unser Ziel ist es, mehr und gleiche Gesundheitschancen (…) zu schaffen. Die Bürgerversi-cherung wird als Krankenvoll- und Pflegeversicherung eingeführt. (…) Für alle Neu- und bislang gesetz-lich Versicherten wird die Bürger-versicherung verbindlich einge-führt. Menschen, die bisher privat versichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie wech-seln wollen. (…)

Und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag leisten wie Be-schäftigte, die tatsächliche Pari-tät muss wieder hergestellt wer-den. Wir werden mehr Nachhaltig-keit durch die Einführung einer stetig steigenden Steuerfinanzie-rung erreichen. Wir werden den Zusatzbeitrag abschaffen und den Krankenkassen die Beitragssatz-autonomie zurückgeben.

Mit der Bürgerversicherung werden wir ein einheitliches Versicherungs- system mit einer einheitlichen Honorarordnung für die gesetzli-chen wie privaten Krankenversiche- rungen einführen. Das Gesamtho-norarvolumen wird dabei nicht ge-schmälert, sondern gerechter ver-

teilt. Die Honorierung ambulanter Leistungen im niedergelassenen und stationären Bereich wird an-geglichen.

Wir werden für alle [teilnehmenden] Kassen einen einheitlichen solida-rischen Wettbewerbsrahmen schaffen. Das erreichen wir, indem (…) nicht die Auswahl der „guten Risiken“ belohnt wird, sondern das Angebot der besten Qualität.

Prävention und gesundheits- förderung

Wir wollen mit einem umfassenden Präventions- und Gesundheitsför-derungsgesetz in der nächsten Wahlperiode eine wirksame Prä-ventionsstrategie umsetzen. (…) Dazu gehört eine Erhöhung der Ausgaben für Prävention.

Zur Vermeidung von Pflegebedürf-tigkeit brauchen wir eine Offensive in der geriatrischen Rehabilitation. Deshalb müssen die Kosten für diese Leistungen von den Pflege-kassen erstattet werden.

Flächendeckende sicherstel-lung einer guten Versorgung

Wir wollen die Versorgungsstruk-turen so weiterentwickeln, dass Versorgungsmängel und damit einhergehende soziale Ungerech-tigkeit und Zugangsbarrieren über-wunden werden.

Wir wollen die bedarfsgerechte Versorgung in strukturschwachen Regionen besonders fördern, die von Unterversorgung bedroht sind. Dazu werden wir die (…) hausarztzentrierte Versorgung sowie die Vernetzung zwischen Leistungserbringern der verschie-denen Gesundheitsberufe stärken. (…) Gleichzeitig werden wir die in-tegrierte Versorgung mit einer eigenständigen zweckgebundenen Finanzierung neu anstoßen und verstetigen (…) [und] mit innovati-ven Mobilitäts- und Telemedizin-konzepten verknüpfen.

Um die Versorgung regional sicher- zustellen, wollen wir in Zukunft eine sektorübergreifende Bedarfs-planung schaffen.

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tIteltheMa10

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Wir wollen gemäß dem Gedanken „ambulant vor stationär“ den An-teil teilstationärer und ambulanter Hilfen (…) ausbauen. Die psychiat-rischen Institutsambulanzen, Mo-delle integrierter Versorgung und gemeindepsychiatrische Verbünde wollen wir stärken.

Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Wir wollen deshalb den Nutzenge-danken in der Versorgung mit Arz-neimitteltherapien, diagnostischen und therapeutischen Verfahren stärken.

Ebenso werden wir die Patientin-nen und Patienten wirksam vor Missbrauch mit unnötigen „IGeL“-Leistungen schützen.

Wir werden mit einem Patienten-rechtegesetz die Menschen (…) unterstützen. Auch die Korruption im Gesundheitswesen werden wir wirksam bekämpfen.

Wir werden die integrierte Versor-gung für multimorbide und chro-nisch kranke Menschen zur Re-gel machen. (…) In der flächende-ckenden Haus- und Facharztver-sorgung wollen wir die Qualität durch bessere Fortbildung und Standards steigern.

gute und menschenwürdige Pflege

Und wir müssen die medizinische und pflegerische Versorgung en-ger verzahnen, um die geriatrische Versorgung zu verbessern. (…) In-vestitionen in eine bessere geriat-rische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten sind eine Vorausset-zung dafür.

Auszüge aus dem vorläufigen Bun-destagswahlprogramm, beschlos-sen am 26. – 28. April 2013

grüne Bürgerversicherung: gerechte Finanzierung des gesundheitssystems

(…) Diese Zwei-Klassen-Medizin in unserem Gesundheitswesen wollen wir beenden. Unsere Alternative ist die grüne Bürgerversicherung: Eine für Alle, statt jeder für sich. Die grüne Bürgerversicherung be-zieht alle (…) in die Solidargemein-schaft ein. Gleichzeitig wird die paritätische Finanzierung zwi-schen Arbeitgeberinnen und Arbeit-gebern wieder hergestellt. (…) Zu-künftig wollen wir alle Einkommens- arten gleich behandeln und zur Fi-nanzierung heranziehen. (…) Zu-dem heben wir die Beitragsbemes- sungsgrenze auf das in der Ren-tenversicherung geltende Niveau.

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherer können die Bürgerversicherung anbieten. Allerdings gilt eine ge-meinsame Honorarordnung. (…) Dabei werden wir sicherstellen, dass die höheren Honorare, die heute über die Privatversicherten an die Ärzteschaft (…) fließen, ins-gesamt erhalten bleiben und ge-rechter verteilt werden. (…) Die Beiträge sind strikt einkommens-bezogen zu erheben. Zuzahlungen werden abgeschafft. grüne gesundheitspolitik: orts-nah und bedarfsgerecht, inklu-siv und präventiv

Kern muss eine Primärversorgung

sein, in der Haus- und Kinderärz-tInnen sowie die Angehörigen wei-terer Gesundheitsberufe auf Augen- höhe zusammenarbeiten. Dafür sind unter anderem die Aufwer-tung der HausärztInnen und des Berufsbilds der Pflege, eine verän-derte Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen und ein Vergütungssystem erforderlich, das die besonderen Leistungen der Pri- märversorgung (…) berücksichtigt. Hausarztverträge können dabei ein Beitrag sein, um eine wohnort-nahe Primärversorgung zu gewähr- leisten und die Qualität der Ver-sorgung zu verbessern.

Damit sich regionale Versorgungs-netze bilden können (…), wollen wir die Voraussetzungen für die Zu-sammenarbeit der Krankenhäuser untereinander sowie mit den am-bulanten Strukturen vor Ort ver-bessern. Dafür streben wir unter anderem ein einheitliches Vergü-tungssystem für alle fachärztli-chen Leistungen an gleichgültig, ob sie im Krankenhaus oder in der Facharztpraxis erbracht werden.

PatientInnen sollen in einem Patien- tenbrief nach erfolgter Behandlung über Diagnose, Art und Umfang der Leistung informiert werden. Die Be-kämpfung von Korruption braucht eine klare Gesetzgebung (…). Hier-zu gehört die Einführung eines Straftatbestands für Korruption durch die LeistungserbringerInnen (…), der Ausbau unabhängig finan-zierter Forschung und ein Weiter-bildungswesen frei von wirtschaft-licher Beeinflussung.

Wir wollen den Patientennutzen (…) in den Mittelpunkt stellen und deshalb stärker die Behandlungs-ergebnisse vergüten und nicht ausschließlich den Umfang an Be-handlungen.

Wissenschaftlich anerkannte Psy-chotherapieverfahren sollen auch

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11tIteltheMa

K VB FORuM 7- 8/2013

in der ambulanten Versorgung zur Verfügung gestellt werden. (…) Um die bestehenden Defizite zu besei-tigen, wollen wir darauf hinwirken, dass Bund und Länder unter Ein-beziehung aller AkteurInnen einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung bei psychischen Krankheiten ent-wickeln.

Auszüge aus dem vorläufigen Bun-destagswahlprogramm, beschlos-sen am 14. April 2013

solidarität und Qualität in der gesundheitsversorgung stär-ken – schluss mit der Zwei-Klassen Medizin

Jegliche Zuzahlungen und Zusatz-beiträge müssen abgeschafft werden. Die Überschüsse der Kran- kenkassen sind zum Wohle der Versicherten zu verwenden. Alle medizinisch notwendigen Leistun-gen müssen wieder von der Kran-kenkasse bezahlt werden. Wir wen- den uns gegen alle Bestrebungen, medizinische Angebote zu rationie- ren. Wir treten für eine effektive Begrenzung der Arzneimittel-preise ein. Die verantwortlichen Behörden sollen diese Preise fest-setzen. Die Einführung einer Posi-tivliste ist überfällig: Alle sinnvol-len Medikamente müssen vollstän- dig erstattet werden – teure Medi-kamente, die nur scheinbar neu sind, gehören dagegen nicht in den Leistungskatalog.

Damit die gesundheitliche Versor-gung in Stadt und Land flächende-ckend gesichert ist, muss sekto-renübergreifend geplant und ver-sorgt werden. Alle Gesundheitsbe-rufe müssen in die Bedarfsplanung

einbezogen werden, nicht nur Ärz-tinnen und Ärzte. Die Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung muss aufgehoben und den Krankenhäusern muss erlaubt werden, eine Ambulanz oder Poli-klinik zu führen.

Über den Einsatz der elektroni-schen Gesundheitskarte entschei- den allein die Versicherten. Arbeit-gebern und öffentlichen Dienst-stellen ist ein Zugriff auf die dort gespeicherten Daten gesetzlich zu untersagen.

Um eine gute Versorgung für alle zu gewährleisten, braucht es eine soli-darische Gesundheitsversicherung: eine Kasse für alle. In die solida-rische Gesundheitsversicherung („Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung“…) zahlen alle Menschen, die in Deutschland le-ben, mit allen Einkommensarten solidarisch ein. (…) Die private Kran-kenversicherung wird auf Zusatz-leistungen beschränkt und den Be-schäftigten der Versicherungsunter-nehmen ein sozial verträglicher Übergang in die gesetzlichen Kran-kenkassen ermöglicht. Bei Einkom-men aus Löhnen und Gehältern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Bei-träge, bei Renten trägt die Renten-versicherung die Hälfte des Beitrags.

Auszüge aus dem Grundsatzpro-gramm, beschlossen am 20. De-zember 2012

gesundheitspolitik

Wir brauchen eine Sicherung der medizinischen Versorgung, an der

sich alle Bürger beteiligen. Leisten kann das dauerhaft nur ein solida-risches, transparentes und unbü-rokratisches Gesundheitssystem, das auf die Eigenverantwortung der Menschen baut und bei dem die Prävention an vorderster Stel-le steht. Wir (…) fordern ein neues Gesundheitssystem, das den sozi-alen Ausgleich sicherstellt und die bewährten Regelungen der priva-ten Krankenversicherungen und der gesetzlichen Krankenversiche-rung in ein Gesamtsystem zusam-menführt: die Soziale Gesund-heitsversicherung.

Wir (…) wollen, dass die Kranken-versicherungsbeiträge aus allen Einkommensarten finanziert wer-den. Insgesamt muss das Gesund-heitssystem für alle Beteiligten transparenter werden. Patienten müssen verständliche Nachweise für die abgerechneten Leistungen bekommen. Wir wollen zurück zu den alten Hausarztverträgen. Pauschalen können die Abrech-nung in der Hausarztversorgung erleichtern.

In der Notfallmedizin fordern wir eine flächendeckende Neuplanung effizienter, wohnortnaher Struktu-ren.

Wir wollen eine Weiterentwicklung von Bonusmodellen zur Stärkung der Eigenverantwortung.

Zusammenfassung Susanne Rose (KVB)

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W enn parteinahe Stiftun-gen in einem Bundes-tagswahljahr Papiere zu

politischen Themen veröffentlichen, darf man neugierig werden. Sie sindzwar keine Wahlprogramme, aller-dings sind derlei Veröffentlichungen durchaus als Arbeitsprogramm für den Fall einer künftigen Regierungs- beteiligung lesbar, orientieren sich die Stiftungen in ihrer Arbeit doch an den Grundwerten „ihrer“ Partei. Als die rot-grünen „Think-Tanks“ in den vergangenen Monaten ihre ge- sundheitspolitischen Reformideen vorstellten, stieß dies daher auf großes öffentliches Interesse.

Die „Fachkommission zur Gesund-heitspolitik“ der grünen Heinrich-Böll-Stiftung präsentierte am 11. Februar 2013 ihre Ergebnisse unter dem Titel „Wie geht es uns morgen? Wege zu mehr Effizienz, Qualität und Humanität in einem solidari-schen Gesundheitswesen“. Der „Gesprächskreis Sozialpolitik“ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung wiederum hat sein 24-seitiges Werk „Wettbewerb, Sicherstellung, Ho-norierung – Neuordnung der Ver-sorgung im deutschen Gesundheits-wesen“ am 2. Mai der Öffentlich-keit vorgestellt. Erarbeitet wurden die Papiere von Praktikern und Ex-perten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, darunter vie-

len Vertretern aus den Reihen der gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Bereich der Gesundheits-ökonomie, wie beispielsweise Pro-fessor Jürgen Wasem von der Ruhr- Universität Duisburg-Essen.

Inhaltlich unterscheiden sich bei-de Papiere – ähnlich wie die Wahl-programme (siehe Seite 8) wenig. Ginge es nach Rot und Grün, gibt es in einem zukünftigen deutschen Gesundheitssystem einen integ-rierten Krankenversicherungs-markt mit einer einheitlichen Ho-norarordnung, eine sektorenüber-greifende Bedarfsplanung, mehr Transparenz und einen Wettbe-werb, in dem die beste Qualität be-lohnt wird. Versorgt wird im Rah-men eines integriert arbeitenden Primärarztsystems, das durch Ko-operation und Nebeneinander un-terschiedlichster Versorgungsmo-delle geprägt ist. Der Arzt wird ei-ne vergleichsweise weniger zent-rale Rolle im Gesundheitswesen spielen. Sichtbare Vorbilder für die Autoren sind sicher die Managed-Care-Modelle der Niederlande und der Schweiz gewesen.

Die Experten der HBS gehen von der These aus, dass im deutschen Gesundheitswesen vor allem wirt-schaftliche Faktoren bestimmend sind und das Kernproblem in der Fehlsteuerung von Ressourcen und Angeboten liegt. Die Anreiz-strukturen stehen daher im Zent-rum der insgesamt acht Reform-vorschläge, mittels derer zukünftig vor allem der Gesundheitsnutzen für den Patienten sowie die Trans-parenz und die Qualität des Ge-sundheitssystems im Vordergrund stehen sollen.

� Reform des Gesundheits-fonds Damit das Präventions-, Ver- trags- und Versorgungsma-nagement für Kassen attrakti-ver und eine gezielte Selektion der Versicherten vermieden wird, sollen die Ausgleichkrite-rien des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) um einen regionalen Sozial- indikator ergänzt werden.

Wahlprogramme geben normalerweise nur Ziele und Eckpfeiler der Parteipolitik vor. Um sich nicht festlegen zu müssen, bleiben Umsetzungsdetails in der Regel außen vor. Die Veröffentlichungen von parteinahen Stiftungen verraten da schon mehr. KVB FORUM hat sich deshalb die Papiere der Gesundheitsex-perten von der grünen Heinrich-Böll-Stiftung (HBS) und der SPD-nahen Fried-rich-Ebert-Stiftung (FES) genauer angesehen. Hier ihre Reformforderungen.

ROt-gRüne gesundheIts- agenda FüR 2013 BIs 2017?

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� Qualität besser messen und transparent machen Qualitätswettbewerb ist eine Kernforderung der grünen Fach- experten. Dieser soll gewähr-leisten, dass Patienten Anbieter auch auf der Basis von Qualität auswählen und so jeder Anbie- ter – egal ob Krankenhaus, Arzt oder Krankenkasse – die beste Versorgungsqualität anstrebt. Dazu sollen die bestehenden Systeme zur Qualitätsmessung verbessert und den Versicher-ten ein gesetzlicher Informations- anspruch eingeräumt werden. Einsehbar werden soll, welcher Anbieter die qualitativ beste Ver- sorgung mit den besten Gesund- heitsergebnissen bietet. Die Böll-Experten schlagen vor, da- für vor allem die Abrechnungs-daten der Krankenkassen heran- zuziehen. Anbieter werden zu regelmäßigen Berichten verpflich- tet, die Mindestinhalte der In- formationen bestimmt der Ge- meinsame Bundesausschuss (G-BA). Er soll bei seiner Arbeit durch ein unabhängiges Institut nach dem organisatorischen Vor- bild des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen (IQWiG) unterstützt werden. Neben der einrichtungs- bezogenen Qualitätsmessung soll die Ergebnisqualität mithil- fe von Patientenbefragungen sektorenübergreifend gemes-sen werden.

� Integrierter Krankenversiche-rungsmarkt Die Kritik setzt hier an den un- gleichen Wettbewerbsbedingun- gen zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkas-sen und den Fehlanreizen des zweiteiligen Krankenversiche-rungssystems an. Die Experten fordern daher einen integrier-ten Krankenversicherungsmarkt mit gleichen Wettbewerbsbe-dingungen, sodass sich die Kran-

kenkassen nicht im Leistungs-katalog, sondern in der Art der Leistungserbringung unterschei- den können.

� Integrierte Versorgung stärken Die Lösung für eine Vielzahl der aktuellen Versorgungsprobleme vor allem in der ländlichen Pri- märversorgung sieht die Fach- kommission in sektorenüber-greifenden regionalen Gesund-heitsnetzen, Kooperationen un- terschiedlicher Fachgruppen, einer stärkeren Einbindung der Krankenhäuser in die ambulan-te Versorgung, flexiblen Versor- gungsangeboten und modernen Informations- und Kommunika- tionstechnologien. Eine effizien- te Behandlung soll über eine entsprechende Anreizvergütung wie beispielsweise über „Pay for Performance“ (P4P) gewähr- leistet werden. Wichtig seien auch eine veränderte Versor-gungsplanung und neue Anbie- terstrukturen, die als Alternati-ve zur klassischen Einzelpraxis Betriebsformen für multiprofes-sionelle Teams ermöglichen. Vie- le Reformschritte sollen dafür den Weg bereiten: Kommunale Körperschaften, Patientenver-bände und regionale genossen-schaftliche Zusammenschlüsse sollen Vertragspartner werden können. Managementgesell-schaften dürften Leistungser-bringende sein und gleichzeitig Leistungserbringende anstellen. Zur Förderung von Selektivver-trägen sollen die Kassen von ihrer Verpflichtung entbunden werden, die Wirtschaftlichkeit von Selektivverträgen vorab zu belegen und Verträge zur Haus- arztzentrierten Versorgung (HzV- Verträge) abzuschließen. Er- leichtert werden sollen dagegen freiwillige Vereinbarungen und die Erprobung neuer Betriebs-formen: Bei Medizinischen Ver-

sorgungszentren sollen künftig Gründer und Träger als Leis- tungserbringer zugelassen sein. Gesetzliche Vorgaben zur in- ternen Struktur entfallen. Mo- dellprojekte sollen mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds ge- fördert werden. Vorgesehen ist auch eine Reform des Gemein-samen Landesgremiums (Para- graf 90 a): Neben einer neuen Drittelparität in der Stimmen-verteilung soll das Gremium bei einem bestimmten Maß an Un- terversorgung die Versorgung der betroffenen Region ausschrei-

ben können. Dafür sollen sich dann unter anderem regionale Gesundheitsnetze, Ärztegrup-pen und Krankenhäuser bewer- ben können, ausgeschrieben werden soll entsprechend der „morbiditätsadjustierten Durch- schnittskosten der regionalen Bevölkerung“ zulasten von Kas- sen und KVen. Diese sollen so angehalten werden, sich „im Vorfeld positiv für eine Gewähr- leistung eines ausreichenden Standards an regionaler Versor- gung einzusetzen, um eine Er- satzvorwegnahme durch die Landesregierung zu verhindern“

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� Harmonisierung der Vergü-tungssysteme, Qualität be- lohnen Das Vergütungssystem als zen- tralen Baustein der Anreizstruk- turen will die Fachkommission von Fehlanreizen befreien und auf die Belohung von sektoren-übergreifender Kooperation und Koordination sowie guter Qualität ausrichten. In einem zu diesem Zwecke zu schaffen-den einheitlichem Preissystem sollen Honorare regional und zwischen den einzelnen ärzt- lichen Fachgruppen „bedarfs-gerecht“ verteilt werden. Zusätz- lich werden die KVen verpflich-tet, die Qualität der Versorgung verbessernde Leistungen aus Mitteln der Gesamtvergütung zu fördern. Ähnliche ergebnis-abhängige Vergütungselemente sind auch für Krankenhäuser geplant.

� Versichertenvertretung stärken und Selbstverwal-tung der Kassen reformieren Die Selbstverwaltung der Kran- kenkassen bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück, so die Kritik der Fachkommission. Des- halb möchte sie verpflichtende Urwahlen einführen und das Wahlalter auf 16 Jahre herab-setzen. Darüber hinaus soll die Arbeit der Patientenvertreter im G-BA finanziell besser unter-stützt werden.

� Teamprinzip statt Arzt- zentrierung Die Experten der Böll-Stiftung sehen einen zunehmenden Be- darf an Koordination und Inte- gration im Gesundheitswesen und betrachten die starke Arzt- zentrierung daher als Auslauf-modell. Sie fordern, dass die Ge- sundheitsversorgung stärker im Team erfolgen müsse und die unterschiedlichen Gesundheits- berufe auf Augenhöhe mitein-

ander kooperieren. Reformen sollen die Attraktivität und die Arbeitszufriedenheit der Gesund- heitsberufe steigern. Konkret wird empfohlen, dass qualifi-zierte Pflegekräfte zum Teil bis- her Ärzten vorbehaltene Aufga- ben übernehmen sollen. Außer- dem soll eine berufsrechtliche Ordnung der Gesundheitsberu-fe geschaffen, das Haftungs-recht angepasst und ein Gipfel aller Gesundheitsberufe einbe- rufen werden, auf dem Berufs- zuschnitte, Fragen interdiszipli-närer Zusammenarbeit, Anfor- derung und Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Entwicklung von Leit- linien diskutiert werden. Zuletzt empfiehlt die Böll-Kommission, perspektivisch auch über eine gleichberechtigte Beteiligung aller Gesundheitsberufe an der Steuerung der GKV zu spre-chen, zum Beispiel über eine Öffnung der Zulassung, eigen- ständige Verhandlungsmandate oder eine Beteiligung an der ge- meinsamen Selbstverwaltung.

� Verbesserte Integration der Sozialversicherungssysteme Auch die Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung bei gleichzeitiger Unterstellung der Pflegekassen durch die Kran- kenkassen verursache Fehlan- reize, so die Böll-Experten. Ziel sei daher eine bessere Integra- tion der beiden Sozialversiche-rungssysteme – entweder über finanzielle Anreize für Kranken-kassen zur Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit oder über eine partielle Integration der Pflegeversicherung in die Kran- kenversicherung. Die einzige Handlungsempfehlung ist aller- dings, dass die Bundesregierung einen Diskussionsprozess über die genannten Reformideen organisieren solle.

Das Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung soll laut eigenem Bekenntnis aufzeigen, „wie die Versorgungsstrukturen des deut-schen Gesundheitswesens zu re-formieren sind, um eine flächen-deckende Versorgung sicherzu-stellen“. Das Papier befasst sich explizit nur mit dem ambulanten Versorgungssektor und bearbeitet fünf „zentrale Reformfelder“.

� Versorgungsstrukturen Die Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen, die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt machen nach Ansicht der Auto- ren die Förderung von integ-rierter und hausärztlicher Ver- sorgung erforderlich. Dazu sol- len indikationsbezogene und populationsbezogene Versor-gungsformen ausgebaut und die sprechende sowie insbe-sondere die Hausarztmedizin finanziell aufgewertet werden. In der hausärztlichen Versor-gung soll auf eine verstärkte Arbeitsteilung gesetzt werden, schließlich soll auch das Poten- zial der Telemedizin in allen Versorgungsbereichen besser genutzt werden.

� Vertragswettbewerb Neue Versorgungsformen wür- den nach Ansicht der Experten durch das „korporatistische Selbstverwaltungssystem“ oft- mals behindert oder blockiert. Lösen wollen sie dieses Problem mit einer Neuordnung des Ver- tragssystems, insbesondere mit der Förderung von Selek- tivverträgen und dem Wettbe-

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werb von Kollektiv- und Selek- tivverträgen. Konkrete Schritte wären Qualitätsstandards und Mittel für förderungswürdige Bereiche (zum Beispiel die Pal- liativmedizin) oder eine beson- dere Vergütung für Kooperatio-nen im Kollektivvertrag. Zudem will man eine problemlose Be- reinigungsfähigkeit des Kollek- tivvertrags gewährleisten. Ge- setzlich verankert werden soll die Gleichrangigkeit von Kollek- tiv- und Selektivverträgen. In allen Verträgen soll verpflich-tend werden, Umfang und Qua- lität der Versorgung sowie die Morbiditätsstruktur der Versi- cherten zu beschreiben. Um bei bestehender oder drohender Un- terversorgung flexibler reagie- ren zu können, sollen auch Leis- tungserbringer ohne vertrags-ärztliche Zulassung an der se- lektivvertraglichen Versorgung teilnehmen können. Die KVen hingegen sollen aus dem Selek- tivvertragsgeschäft ausgeschlos- sen werden, „um den Anschein von Interessenkollision zu ver- meiden“. Im Bereich der spezial- fachärztlichen Versorgung soll der Kontrahierungszwang ab- geschafft und ein individueller Vertragsspielraum normiert werden.

� Sicherstellung Um die flächendeckende Versor- gung dauerhaft sicherzustellen, reicht der Ausbau der Selektiv-verträge nicht aus, so das Posi- tionspapier. Ohne eine Reform des ordnungspolitischen Rah- mens bestünde ansonsten die Gefahr, dass sich die Kranken-kassen auf die Versorgung von bessergestellten Regionen kon- zentrieren könnten. Gefordert wird daher eine Reform der Be- darfsplanung. Diese müsse sek- torenübergreifend (ambulant, stationär, Reha) gestaltet wer- den und in der Endverantwor-

tung der Länder liegen. Diese sollen Verträge überwachen und Durchgriffsrechte bei erkenn-baren beziehungsweise drohen-den Versorgungslücken erhal- ten. Auch die aufsichtsrechtli-chen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sollen reformiert werden: Zukünftig soll der Bund die Aufsicht über Krankenkas-sen, die Länder dagegen die Aufsicht über Versorgungsver-träge erhalten.

� Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen Anlass für Kritik liefert hier die im Verhältnis zur Facharztme-dizin negative Entwicklung der Allgemeinmedizin hinsichtlich Nachwuchsgewinnung und Ho- norar sowie die Zentrierung auf den Arzt im deutschen Gesund-heitssystem. Angesichts der de- mografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungs-ansprüchen müsse die Versor- gung vielmehr im Rahmen eines integrierenden Primärversor-gungssystems von kollegialen Teams geleistet werden. Deshalb soll die Allgemeinmedizin geför- dert und aufgewertet werden. Dies könne über mehr Geld für Forschung und Lehre, den Aus- bau von Weiterbildungsstellen und Stipendien geschehen. Er- gänzend sollen andere Gesund- heitsberufe gestärkt werden. Hier setzen die Autoren auf eine verbesserte Aus- und Wei- terbildung, personelle Mindest-ausstattung im Krankenhaus, familienfreundliche Arbeitszei-ten und eine bessere Vergütung in der Pflege.

� Einheitliche Gebührenordnung Fehlanreize und eine Benach-teiligung von GKV-Versicherten sind die Fehlentwicklungen, die nach Ansicht der FES-Experten die Entwicklung und Einführung einer neuen, einheitlichen Ge-

bührenordnung (EGO) gebieten. Dabei sollten folgende Eckpunk- te erfüllt werden: Bei der Kal- kulation soll am derzeitigen Ver- gütungsvolumen von GKV und PKV festgehalten werden. Ver- gütungsumfang und -höhe sol- len durch ein neues Institut im Auftrag des G-BA kalkuliert wer- den. Basis der EGO sollen mor- biditätsbasierte Pauschalen, kombiniert mit Qualitätssiche-rungsmaßnahmen und P4P- Vergütungsbestandteilen, sein. Um den unterschiedlichen Ver- sorgungsaufträgen gerecht zu werden, sollen die Vergütungs-bereiche von Haus- und Fach- ärzten unterschiedlich differen- ziert gestaltet werden. In der spezialfachärztlichen Versor-gung sollen die Pauschalen mög- lichst mit dem DRG-System harmonisiert werden. Perspek-tivisch möchten die Autoren außerdem überprüfen, inwie- weit „weiterhin eine Budgetie-rung der ambulanten ärztlichen Vergütung notwendig ist“.

Susanne Rose (KVB)

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D ie Einführung einer Bürger-versicherung ist das domi-nierende Thema in der ge-

sundheitspolitischen Diskussion des anlaufenden Bundestagswahl-kampfs. Ziele und Konzepte wurden von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN und der LINKEN in ihren Wahl- programmen formuliert (siehe Sei-te 8). Die davon betroffenen Insti-tutionen und Verbände formieren sich entweder zur Unterstützung oder Bekämpfung der Konzepte. CDU und FDP haben klar zum Aus-druck gebracht, dass sie am be-stehenden dualen System mit Ge-setzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Vollversiche-rung (PKV) festhalten wollen und die Bürgerversicherung ablehnen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Bürgerversicherung?

Ziele

Rot und Grün sind sich hierin einig: Das System des deutschen Ge-sundheitswesens muss als Ganzes reformiert werden. Die Finanzie-rung sei nicht zukunftsfest, dafür unsolidarisch, die Verteilung unge-recht. Vor dem Hintergrund stei-gender Gesundheitsausgaben, des demografischen Wandels, den Kla-gen über eine Zwei-Klassen-Medi-zin und regelmäßiger Beitragser-

höhungen der privaten Versicherer möchten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE eine Ver-sicherung für alle einführen. Nach-haltigkeit, Solidarität und Gerech-tigkeit sind denn auch die großen Schlagworte in ihren Parteipro-grammen.

duales Versicherungssystem abschaffen

Gemeinsam ist allen Konzepten, dass sie das deutsche Gesundheits- system grundlegend verändern wür- den. Das duale Versicherungssys-tem würde faktisch abgeschafft – auch wenn SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die privaten Versiche- rer erhalten wollen: Diese sollen eine Bürgerversicherung anbieten können. Ein kleiner Unterschied besteht allerdings bei der Wechsel- möglichkeit bisher privat Kranken-versicherter: Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine sofortige Teilnahme der Versicherten an der Bürgerversicherung plant, will die SPD den Noch-Privatversicherten ein Jahr lang die Wahl lassen, ob sie wirklich wechseln wollen. Alle Neuversicherten wären allerdings automatisch Mitglied in der Bürger-versicherung. Neben der Erweite-rung des Versichertenkreises ist die Ausweitung der Beitragsgrund-

lage wesentliches Merkmal der Bür-gerversicherungskonzepte von Rot und Grün. Beide Modelle sehen ei-ne Anhebung der Beitragsbemes-sungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung und die Wie-derherstellung der paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitge-ber und Arbeitnehmer vor. Unter-schiedliche Vorstellungen herr-schen allerdings darüber, wie Bes-serverdienende einbezogen werden sollen. Für eine „fairere“ Beteili-gung sollen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alle Einnahmen beitrags-relevant werden, also auch Miet-einnahmen, Aktiengewinne oder Zinsen. Die SPD spricht sich hin-gegen für eine dynamisierte und damit stärkere Steuerfinanzierung aus. Konkret soll dafür die Abgel-tungssteuer für Zinsen von heute 25 auf 30 Prozent angehoben wer-den. Einigkeit herrscht bei Rot und Grün wiederum darüber, dass es keine Zusatzbeiträge mehr geben soll, die Krankenkassen die Bei-tragsautonomie zurückbekommen und Kinder weiterhin kostenlos mit-versichert bleiben sollen.

einheitliche gebührenordnung

Der Ruf nach einer gemeinsamen einheitlichen Gebührenordnung ist für die Niedergelassenen in beiden

Die Bürgerversicherung steht bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch bei den LINKEN im gesundheitspolitischen Teil ihres jeweiligen Wahlprogramms an erster Stelle. Die Idee ist nicht neu, trotzdem schlägt sie hohe Wellen – und das weit über die gesundheitspolitische Diskussion hinaus. Lesen Sie hier, was eine Bürgerversicherung bedeutet, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede die Konzepte der beiden wichtigsten Oppositionspapiere ausmachen und wie die Gegner der Bürgerversicherung argumentieren.

ZanKaPFel BüRgeRVeRsICheRung

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Wahlprogrammen sicherlich einer der interessantesten Punkte: Bei- de Modelle gehen an dieser Stelle jedoch nicht weiter ins Detail. Es kann also nur spekuliert werden, welches Abrechnungsprinzip gel-ten oder ob es – wie aus der GKV bereits bekannt – Formen der leis-tungsbegrenzenden Budgetierung geben soll. Lediglich das Verspre-chen, dass eine einheitliche Hono-rarordnung insgesamt nicht zu we-niger Mitteln für die ambulante Versorgung führen soll, ist in bei-den Wahlprogrammen enthalten.

Dass nicht nur Ärzte und Psycho-therapeuten diesem Versprechen skeptisch gegenüberstehen, zeigt eine von der Techniker Krankenkas- se in Auftrag gegebene Studie des Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem, Lehrstuhlinhaber für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen. Die Studie erörtert verschiedene Über-gangsszenarien in ein einheitliches Honorarsystem und diskutiert, wie Umsatz- und Honorarausfälle kom-pensiert werden könnten, wenn die Honorierung auf das heutige GKV-Niveau abgesenkt würde. Je nach-dem, wie viele bisher PKV-Versi-cherte in das neue Versichertensys-tem wechseln, hat Wasem Honorar-verluste von bis zu sechs Milliarden Euro jährlich errechnet. Mit soge-nannten Zuschlagsfaktoren, die sich je nach Modellrechnung auf bis zu 17 Prozent belaufen könnten, soll dies – so der Vorschlag des Gesundheitsökonomen – kompen-siert werden.

Kritik am Modell der Bürgerversicherung

Bereits kurz nach Veröffentlichung der ersten Wahlprogrammentwürfe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden vor allem vonsei-ten der privaten Versicherungswirt-schaft und der Ärzteschaft erste kritische Stimmen laut. Inzwischen

haben zahlreiche Verbände und In-stitutionen Positionspapiere, wissen-schaftliche Untersuchungen und Studien veröffentlicht, die sich ge-gen die Umsetzung einer Bürgerver-sicherung aussprechen. Argumen-tiert wird ähnlich, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

� Die Idee einer einheitlichen Ge-bührenordnung wird vor allem von ärztlicher Seite scharf kriti-siert. Da von einer Absenkung der Honorare auf GKV-Niveau ausgegangen wird, befürchten die Ärzte massive Umsatzver-luste. Der NAV Virchow-Bund spricht von zehntausenden ge-fährdeten Praxen und einem durchschnittlichen Umsatzver-lust von jährlich etwa 43.300 Euro pro niedergelassenem Arzt. Zudem würden die Umsatzver-luste die Versorgung für die Pa-tienten verteuern und Innova- tionen blockieren. Dass die weg-brechenden PKV-Honorare, wie von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt, kompen-siert würden, sieht der Bundes-vorsitzende Dr. Dirk Heinrich skeptisch und spricht von „lee-ren Versprechungen“. Für ihn heißt Bürgerversicherung nichts anderes als „Enteignung der Pri-

vatversicherten, schlechtere Versorgung für Kassenpatien-ten, Unterschlagung der guten ambulanten, insbesondere fachärztlichen Versorgung.“

� Eine Verschlechterung der Ver-sorgung befürchten unter ande-rem auch der Hartmannbund, der Verband der Privaten Kran-kenversicherung sowie der Ver-band der privatärztlichen Ver-rechnungsstellen. Sie rechnen mit einem massiven Leistungs-einbruch im deutschen Gesund-heitswesen, da der Preis-, Leis-tungs- und Ideenwettbewerb zwischen PKV und GKV ohne die Konkurrenz eines dualen Versicherungssystems entfal-len würde.

� Kritisiert wird auch das Finan-zierungskonzept der Bürgerver-sicherung: Eine nachhaltige Fi-nanzierung für das deutsche Ge-sundheitssystem könne über das System der GKV-Umlagefi-nanzierung nicht gelingen. Im Gegenteil: Die Erweiterung der Beitragsbasis auf Einkünfte aus Kapitalvermögen würde zu mehr und damit zu einem teureren Verwaltungsaufwand führen. Die dynamisierten steigenden Steuerzuschüsse wiederum be-dingten höhere Staatsausgaben

Beim thema Bürgerversiche-rung scheiden sich die geister: die alte Idee, die von Rot und grün pünktlich zum Bundes-tagswahlkampf 2013 wieder neu aufgelegt wird, wird zum Zank-apfel und ruft sowohl gegner als auch Befür-worter auf den Plan.

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und damit letztlich Steuererhö-hungen und/oder Leistungskür-zungen. Darüber hinaus habe die Umlagefinanzierung demo-grafiebedingt steigende Gesund-heitsausgaben und damit höhe-re Beiträge zur Folge. Zusätzli-che Kosten entstünden auch, um die mit Einführung einer ein-heitlichen Honorarordnung zu erwartenden Finanzierungsun-terschiede zwischen GKV und PKV auszugleichen. Kritisiert wird außerdem die von der SPD geplante Abschaffung der Bei-tragsbemessungsgrenze für den Arbeitgeberanteil. Dies würde dazu führen, dass die Kosten für die Schaffung beziehungs-weise den Erhalt von Arbeits-plätzen steigen.

� Den Verlust von bis zu 75.000 Arbeitsplätzen in der Versiche-rungswirtschaft und weiteren tausenden von Arbeitsplätzen zum Beispiel in Arztpraxen und Krankenhäusern befürchtet auch die Initiative „Bürgerversi-cherung? NEIN DANKE!“, die von einer Vereinigung von Be-triebsräten Privater Kranken-versicherer ins Leben gerufen wurde.

� Nicht zuletzt werden auch recht- liche Bedenken bei der Einfüh-rung einer Bürgerversicherung geäußert. Diese betreffen bei-spielsweise den Wegfall der Bei- hilfe oder den Eingriff sowohl in die Handlungsfreiheit als auch in den Bereich der Berufsfrei-heit.

Reformierte dualität statt Bürgerversicherung

Neben der Kritik am Modell der Bürgerversicherung gibt es auch zahlreiche Ideen, wie das deut-sche Gesundheitssystem stattdes-sen reformiert werden sollte. Wie die FDP schlagen unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK) und die Betriebsratsinitiative „Bür-gerversicherung? NEIN DANKE!“ statt Einführung einer Bürgerversi-cherung die Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungs-systems vor. Ihr Argument: Deutschland hat nicht zuletzt auf-grund des dualen Systems ein im internationalen Vergleich leis-tungsstarkes Gesundheitswesen.

Die BÄK hat sogar ein eigenes Fi-nanzmodell erarbeitet, das sie

dem Konzept der Bürgerversiche-rung gegenüberstellt. So soll es anstelle des derzeitigen Versicher-tenbeitrags einen festen, einkom-mensunabhängigen Gesundheits-beitrag geben, der je nach Kran-kenkasse variieren kann und in der Höhe auf einen Anteil von neun Prozent des gesamten Haushalts-einkommens beschränkt ist. Au-ßerdem sollen die Familienmitver-sicherung neu geregelt, der Ge-sundheitsfonds reduziert und die Versicherten über mehr Eigenbe-teiligung für finanzielle Einsparun-gen eingespannt werden. Ganz neu ist die Idee eines aus Steuer-mitteln finanzierten Gesundheits-sparkontos für alle in Deutschland geborenen Kinder. Nicht zuletzt soll auch die PKV reformiert wer-den. Kritikpunkte sind hier die bis-her fehlende Portabilität der Alters-rückstellungen und die mangelnde Vergleichbarkeit von PKV- und GKV-Tarifen. Deshalb schlägt die BÄK vor, dass Privatversicherte ih-re Rückstellungen künftig in vollem Umfang zwischen privaten Versi-cherungsunternehmen mitnehmen können und dass für Versorgungs-leistungen Mindestkriterien fest-gelegt werden.

Die CDU war zu Redaktionsschluss noch ohne Wahlprogramm (siehe Seite 6). Allerdings hat der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der Bürgerversicherung bereits öf-fentlich eine Absage erteilt.

Die Fronten zum Thema Bürger-versicherung sind also zwischen Regierung und Oppositionspartei-en klar abgesteckt. Die spannen-de Frage wird daher eher sein, wie eine mögliche neue Regierungs- koalition jenseits der vermuteten schwarz-gelben oder rot-grünen Mehrheit eine Reform des Ge-sundheitswesens angehen würde.

Susanne Rose (KVB)

Quellen

� NAV-Virchow-Bund: Pressemitteilung „Zehntausende Praxen gefährdet – Massive Umsatzverluste durch Bürgerversicherung“, 22. Mai 2013

� Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.: Pressemitteilung „Ärzte-Umfrage: Überwältigende Mehrheit gegen Bürgerversicherung“, 22. Mai 2013

� Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen: „Die Bedrohung der medizini-schen Infrastruktur durch die Bürgerversicherung“, Mai 2013

� Bundesärztekammer: „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Kranken-versicherungssystems in Deutschland“, April 2014

� Techniker Krankenkasse: „Die Zukunft gestalten. Ein Plädoyer für ein zukunftsge-richtetes und wettbewerbliches Gesundheitssystem“, April 2013

� Professor Dr. Jürgen Wasem et al.: „Ein einheitliches Vergütungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung: Zur Diskussion um eine mögliche Kompensation des zu erwartenden Honorarausfalls“, März 2013

� Hartmannbund: Pressemitteilung „Hartmannbund warnt vor Augenwischerei – Reinhardt: Bürgerversicherung ist und bleibt untaugliches Modell zur Finanzierung des Gesundheitssystems“, 25. Januar 2013

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B is zuletzt war fraglich, ob die Pressekonferenz zum Start des Projekts Anfang Juni

wirklich wie geplant stattfinden würde. Denn eine Hochwasserka-tastrophe hatte viele Teile Bayernsmassiv getroffen – und der für Um-welt und Gesundheit zuständige Mi-nister Dr. Marcel Huber war zu die-sem Thema quasi im Dauereinsatz. Trotz dieser Belastung nahm er sich die Zeit, um gemeinsam mit dem Leiter der TK in Bayern, Christian Bredl, und dem ersten stellvertre-tenden KVB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Pedro Schmelz über das neue Vorhaben zur Darmkrebsfrüherken-nung zu berichten. „Heute ist ein besonderer Tag, nicht nur, weil die Pegelstände in Deggendorf langsam fallen, sondern auch, weil heute ein Stück weit Medizingeschichte ge-schrieben wird“, so der Minister. Bayern sei das erste Bundesland, in dem ein abgestimmtes Informa-tionsprogramm zur Darmkrebsfrüh-erkennung etabliert werde. Huber erinnerte auch an das im Jahr 2003 von der KVB mit eingeführte Mam-mographie-Screening: „Wir haben damals Pionierarbeit geleistet und wir machen das heute gerne wie-der.“ Gerade beim Thema Darm-krebs gelte es, durch gezielte In-formationen für Aufklärung zu sor-gen. „Die Angebote der Kranken-kassen existieren zwar, aber sie werden leider nicht gut wahrge-nommen“, erklärte Huber.

Infopakete für tK-Versicherte

Wie sich dies ändern soll, erläuter-te anschließend Christian Bredl von der TK Bayern. So versendet die Kasse an ihre Versicherten in der entsprechenden Altersklasse unter-schiedliche Infopakete, die jeweils aus einem Anschreiben, einer In-formationsbroschüre und der Ein-ladung zu einem ausführlichen Be-ratungsgespräch beim behandeln-den Arzt bestehen. „Die Broschü-ren und das ärztliche Beratungsge- spräch sollen unsere Versicherten in die Lage versetzen, eine selbst-bestimmte Entscheidung über die Teilnahme an der Früherkennung zu treffen“, erklärte Bredl. Das Wis-senschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesund-heitswesen wird ermitteln, welche Art der Information am besten ge-eignet ist, um die Zielgruppe der 50- und 55-jährigen Versicherten anzusprechen und für welche Art der Darmkrebsfrüherkennung sie sich entscheiden.

Der erste stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Pedro Schmelz erinnerte in seinem State-ment daran, dass jedes Jahr zehn-tausende Menschen in Deutsch-land an Darmkrebs erkrankten. Durch eine stärkere Inanspruch-nahme der Früherkennung könn-ten die Heilungschancen deutlich verbessert werden. Gerade den Ärzten komme hier in der Phase,

in denen die Menschen sich über die Möglichkeiten der Vorsorge in-formieren, eine besondere Rolle zu. Deshalb gehe es in dem Pro-jekt mit der TK Bayern auch um ei-ne „Weiterentwicklung der ärztli-chen Beratung“. Dies müsse finan-ziell honoriert werden, betonte

Schmelz: „Ein Arzt, der sich zehn bis fünfzehn Minuten für einen Versicherten Zeit nimmt und ihn qualitativ hochwertig zur Darm-krebsfrüherkennung berät, soll diese ärztliche Leistung auch ad-äquat vergütet bekommen.“ Mit der TK hat die KVB dafür eine Ver-einbarung treffen können, die al-len für die Teilnahme an dem Pro-jekt in Frage kommenden Ver-tragsärzten bereits per Rund-schreiben vorgestellt wurde.

Martin Eulitz (KVB)

Nach langjährigen Planungen und Vorbereitungen ist im Juni ein Modellprojekt der Techniker Krankenkasse (TK) und der KVB zur Früherkennung von Darm-krebs gestartet. Auch das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt dieses bundesweit bislang einzigartige Vorhaben.

BaYeRns PIOnIeRe In saChen daRMKReBs

Vertragsunter-zeichnung von Christian Bredl (links) und dr. Pedro schmelz (rechts) unter aufsicht des Bayerischen ge-sundheitsminis-ters dr. Marcel huber.

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gesundheItsPOlItIK20

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D er G-BA hat Ende März die- ses Jahres die Erstfassung der Richtlinie über die am-

bulante spezialfachärztliche Ver-sorgung nach Paragraf 116b SGB V beschlossen und nun veröffentlicht. Sie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung von Patienten in der ASV, die grund-sätzlich für alle ASV-relevanten Leistungen gelten. Dazu zählen unter anderem schwere Verlaufs-formen von Erkrankungen mit be-sonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkran-kungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hoch-spezialisierte Leistungen. Näheres soll über die Anlagen der ASV-RL geregelt und konkretisiert werden, sodass sich nach wie vor kein kla-res Bild der ASV zeichnen lässt. Die Richtlinie wird nach Nichtbe-anstandung durch das Bundesmi-nisterium für Gesundheit und Ver-öffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Ein Termin hierfür ist noch nicht bekannt.

Berechtigung

Eine ASV-Berechtigung können zu-gelassene Vertragsärzte und -psy-chotherapeuten, MVZ und sonsti-ge ermächtigte Einrichtungen so-wie persönlich Ermächtigte und nach Paragraf 108 SGB V zugelas-

sene Krankenhäuser erhalten, so-fern sie die in der Richtlinie und ihren Anhängen definierten Anfor-derungen erfüllen. Jeder einzelne Arzt im ASV-Team erhält dabei eine individuelle Berechtigung zur Teil- nahme an der ASV. Hinzuziehende Fachärzte erbringen ihre Leistun-gen als ASV-Berechtigte entspre-chend dem jeweiligen Behandlungs-umfang auf Überweisung (Defini-tions- oder Indikationsauftrag).

anforderungen

Die Anforderungen, die an die ASV-Berechtigung gestellt werden, kön-nen auch mit Hilfe von Kooperatio-nen erfüllt werden, die vertraglich geregelt sein müssen. Die Anforde-rungen können somit grundsätzlich entweder unter einem Dach, zum Beispiel durch Krankenhäuser und MVZ, oder auf der Basis vernetzter Strukturen, beispielsweise zwi-schen Vertragsärzten und Kranken-häusern untereinander oder jeweils miteinander, erfüllt werden.

Ein wesentlicher Baustein der ASV soll die Zusammenarbeit im inter-disziplinären Team sein. Für die Behandlung der meisten ASV-Er-krankungen wird sie verpflichtend sein, sodass ASV-Patienten in der Regel durch ein interdisziplinäres Team behandelt werden. Dabei ist das Team in drei Ebenen organi-siert. Es wird pro ASV-Team eine

Teamleitung geben, die die fachli-che und organisatorische Koordi-nation übernimmt. Um die Team-leitung herum bildet sich ein Kern-team aus Fachärzten, die in der Regel benötigt werden, um eine bestimmte Erkrankung zu behan-deln. Für die Erreichbarkeit dieser Teammitglieder gilt: Sie sollen ihre Leistungen an mindestens einem Tag pro Woche am Tätigkeitsort der Teamleitung erbringen. Handelt es sich um Leistungen, die mittels im-mobilen Apparaten erbracht wer-den, soll die Entfernung zum Leis-tungsort der Teamleitung in der Re-gel innerhalb 30 Minuten zurück-gelegt werden können. Die Mitglie- der des Kernteams und auch die Teamleitung sind bei der Anzeige beim erweiterten Landesaus-schuss namentlich zu benennen.

Als dritte Ebene sind Fachärzte zu nennen, die nur bei medizinischer Notwendigkeit zeitnah hinzugezo-gen werden. Hier genügt eine auf die Institution bezogene Nennung bei der Anzeige. Es muss also nur angegeben werden, welche Praxis oder welche Klinik hinzugezogen werden soll, um diese Leistungen zu erbringen.

Die sächlichen und organisatori-schen Anforderungen werden in den Anlagen zur ASV-Richtlinie in-dividuell für jede Erkrankung gere-gelt. Sofern das Bereithalten be-

Mit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes sollte ein neuer Versorgungs- bereich Einzug in das Gesundheitswesen in Deutschland halten – die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun – ein gutes Jahr später – die Erstfassung der neuen ASV-Richtlinie (ASV-RL) vorgestellt. KVB FORUM fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen.

naCh wIe VOR KeIn KlaRes BIld BeI deR asV

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21gesundheItsPOlItIK

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stimmter Bereiche wie zum Bei-spiel Notfalllabor, Intensivstation oder bildgebende Diagnostik vor-ausgesetzt wird, kann dies mit ei-ner vertraglich vereinbarten Ko-operation erfolgen. Auch hier gilt: Diese Bereiche sollen in der Regel innerhalb von 30 Minuten vom Tä-tigkeitsort der Teamleitung aus er-reichbar sein.

Behandlungsumfang

Für die Behandlung der ASV-Erkran- kungen sieht der G-BA eine ab-schließende Definition des Behand- lungsumfangs vor, der in den jewei- ligen Anlagen geregelt wird. Kran-kenhäuser dürfen darüber hinaus fachärztliche Leistungen erbrin-gen, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Erkran-kung nach Paragraf 116 b stehen, in demselben Krankenhaus er-bracht werden und dem Patienten eine Überweisung in die vertrags-ärztliche Versorgung nicht zuzumu-ten ist. Darüber hinaus gilt für neue Untersuchungs- und Behandlungs-methoden der Verbotsvorbehalt. Der G-BA wird allerdings eine Lis-te derjenigen Leistungen erstellen, die für die ASV geeignet sind und nicht Gegenstand der vertrags-ärztlichen Versorgung sind.

überweisungen

Bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf gilt eine gesi-cherte Diagnose als Voraussetzung für eine Überweisung in die ASV. Die Überweisung ist auf ein oder mehrere Quartale befristet. Bei sel-tenen Erkrankungen wird in den Anlagen definiert, wann eine Über-weisung erforderlich ist. In jedem Fall würde bei den seltenen Erkran-kungen eine Verdachtsdiagnose genügen, um den Patienten in der ASV weiterzubehandeln. Der G-BA schreibt außerdem vor, dass regel-mäßig überprüft werden muss, ob

die Indikation für eine Weiterbe-handlung im Rahmen der ASV fort-besteht. Eine Überweisung ist nicht erforderlich bei der Zuweisung von Versicherten aus dem stationären Bereich beziehungsweise für Pa- tienten der im jeweiligen Indika- tionsgebiet ebenfalls tätigen ver-tragsärztlichen ASV-Berechtigten.

Kooperationen

Im Bereich der Onkologie hat der Gesetzgeber intersektorale Koope- rationen verpflichtend vorgeschrie- ben. Diese werden als ASV-Koope- rationen bezeichnet. Ein ASV-Arzt kann mehrere ASV-Kooperationen eingehen. Die Kooperation ist ver-traglich zu regeln und gegenüber dem erweiterten Landesausschuss bei der Anzeige zur Teilnahme an der ASV nachzuweisen. Gegen-stand dieser Kooperationen soll die Abstimmung über die Eckpunkte der Versorgung, die Abstimmung über die Arbeitsteilung zwischen den ASV-Kooperationspartnern so-wie die Verpflichtung zu mindes-tens zwei gemeinsamen qualitäts-orientierten Konferenzen pro Jahr sein.

wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt werden die je-weiligen Erkrankungen und hoch-spezialisierten Leistungen anhand der entsprechenden ICD-Codes konkret benannt. Zudem werden der krankheitsspezifische Behand-lungsumfang sowie die Anforde-rungen an Personal, Ausstattung und Qualitätssicherung bestimmt. Die Anlagen werden sukzessive erarbeitet und dem G-BA-Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die Erarbeitung der Anlagen wurde folgende Reihenfolge fest-gelegt, wobei die schweren Ver-laufsformen und die seltenen Er-krankungen parallel zu bearbeiten sind.

Zu schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen:

1. Gastrointestinale Tumore/Tumore der Bauchhöhle

2. Gynäkologische Tumore3. Rheumatologische Erkrankun-

gen4. Herzinsuffizienz

Zu Seltenen Erkrankungen:

1. Tuberkulose2. Marfan-Syndrom3. Pulmonale Hypertonie4. Mukoviszidose5. Primär sklerosierende Cholan-

gitis

Erst nach Inkrafttreten der Erst-fassung der Richtlinie und der ers-ten Anlagen können Anzeigen für die Teilnahme an der ASV an den erweiterten Landesausschuss er-stattet werden. Aktuell ist nicht damit zu rechnen, dass vor Früh-jahr nächsten Jahres die ASV ihren Betrieb aufnehmen kann.

ergänzende Informationen

Die Beschlüsse zur ASV-RL des G-BA finden Sie im Internet unter www.g-ba.de in der Rubrik The-menschwerpunkte/Ambulante spezialfachärztliche Versorgung.

Janina Bär (KVB)

es ist nicht anzunehmen, dass vor Früh-jahr nächsten Jahres die ambu-lante spezial-ärztliche Versor-gung ihren Betrieb auf-nimmt. Viele Fragen sind noch offen.

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gesundheItsPOlItIK22

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D ie stationäre Krankenhaus-behandlung wird vollstatio-när, teilstationär sowie vor-

und nachstationär erbracht. Die Entscheidung, ob die Verordnung stationärer Krankenhausbehand-lung, die mittels Vordruckmuster 2/ Einweisungsschein erfolgt, tatsäch-lich notwendig ist, trifft grundsätz-

lich der behandelnde Vertragsarzt. Allerdings dürfen niedergelassene Vertragsärzte nach den gesetzli-chen Bestimmungen stationäre Krankenhausbehandlungen nur dann verordnen, wenn eine ambu-lante Versorgung der Patienten

nicht ausreicht, um einen Heil- oder Linderungserfolg zu erzielen.

Die Verordnung von Krankenhaus-behandlung darf nur erfolgen, wenn sich der behandelnde Vertragsarzt persönlich vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugt hat und dabei zur Auffassung gelangt ist, dass das Behandlungsziel nicht durch eine ambulante Behandlung (einschließlich häuslicher Kranken-pflege) erreicht werden kann und eine stationäre Weiterbehandlung medizinisch zwingend notwendig ist. Kann der Patient auch im Rah-men der ambulanten Möglichkeiten adäquat versorgt werden, beispiels-weise durch einen weiteren Ver-tragsarzt mit Zusatzqualifikation, eine Schwerpunktpraxis oder einen ermächtigten Krankenhausarzt, darf keine Einweisung ausgestellt werden. Welche Untersuchungen im Einzelfall notwendig sind, um die Entscheidung für oder gegen eine Verordnung von Krankenhaus-behandlung treffen zu können, liegt im Ermessen des Vertragsarztes.

Bei der Verordnung von Kranken-hausbehandlung gelten die Kran-kenhausbehandlungs-Richtlinien.

Der niedergelassene Vertragsarzt hat der Verordnung von Kranken-hausbehandlung die für die Indika-tion der stationären Behandlung bedeutsamen Unterlagen hinsicht-lich Anamnese, Diagnostik und am-bulanter Therapie beizufügen, so-weit sie ihm vorliegen.

Hat eine Krankenhausbehandlung bereits begonnen, zum Beispiel weil ein Patient das Krankenhaus direkt aufgesucht hat, ohne vorher bei ei-nem Vertragsarzt vorstellig zu wer-den, darf keine Verordnung von Krankenhausbehandlung erfolgen. Es ist nicht zulässig, eine Kranken-hausbehandlung nachträglich zu verordnen oder dies vom niederge-lassenen Vertragsarzt zu verlangen, da sich die Notwendigkeit einer stationären Behandlung im Nach-hinein nicht mehr abschließend feststellen beziehungsweise be-gründen lässt.

Wichtig: Eine Krankenhausbehand-lung wird einmal pro Krankenhaus-behandlungsfall verordnet. Ein Krankenhausbehandlungsfall er-streckt sich jeweils vom Zeitpunkt der Aufnahme in die stationäre (vor- /vollstationäre) Behandlung bis

Eine enge Zusammenarbeit von niedergelassenen Vertragsärzten und Kranken-häusern ist im Sinne einer guten Patientenversorgung wünschenswert und in vielen Fällen gelebte Praxis. Dennoch entstehen hier vereinzelt Unklarheiten, die die KVB und die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders vermeiden wollen. Eine gemeinsame Artikel-serie soll über die wichtigsten Regeln der Kooperation zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern informieren. Den Start machen wir mit dem Thema „Einweisung oder Überweisung ins Krankenhaus“. Der Beitrag erscheint gleich-lautend auch in den BKG-Mitteilungen.

eInweIsung OdeR üBeR- weIsung Ins KRanKenhaus

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23gesundheItsPOlItIK

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zum Zeitpunkt der Entlassung aus der stationären (voll-/nachstatio-nären) Behandlung und ist insofern nicht identisch mit dem Behand- lungsfall im niedergelassenen ver-tragsärztlichen Bereich. Innerhalb eines Quartals können daher meh-rere Krankenhausbehandlungsfälle vorliegen, wobei für jeden dieser verschiedenen Krankenhausbe-handlungsfälle jeweils eine Ver-ordnung von Krankenhausbehand-lung notwendig ist.

überweisungen zwischen Ver-tragsärzten und Krankenhäusern

1. Überweisungen vom Vertrags- arzt an das Krankenhaus Krankenhäuser sind in der Re- gel nicht zur ambulanten Be- handlung zugelassen und kön- nen grundsätzlich nicht mittels eines Überweisungsscheins in Anspruch genommen werden. Nur in den nachfolgenden Fäl- len dürfen Krankenhäuser am- bulante Leistungen erbringen, deren Inanspruchnahme auf Überweisungsschein erfolgen kann. Diese sind:

� ambulante Operationen nach Paragraf 115 b SGB V

� Leistungen ermächtigter Kran- kenhausärzte nach Paragraf 116 SGB V

� Leistungen ermächtigter Kran- kenhäuser nach Paragraf 116 a SGB V

� Leistungen im Rahmen der am- bulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach Paragraf 116 b SGB V

� Leistungen von Hochschulam-bulanzen nach Paragraf 117 SGB V

� Leistungen Psychiatrischer Institutsambulanzen nach Paragraf 118 SGB V

� Leistungen Geriatrischer Institutsambulanzen nach Paragraf 118 a SGB V

� Leistungen Sozialpädiatrischer

Zentren nach Paragraf 119 SGB V

� Leistungen Pädiatrischer Insti- tutsambulanzen nach Paragraf 120 Absatz 1a SGB V

� ambulante Versorgung im Rahmen von Disease-Manage-ment-Programmen (DMP) nach den Paragrafen 137 ff. SGB V

� ambulante Behandlung im Rahmen der integrierten Ver- sorgung nach den Paragrafen 140 ff. SGB V

Soll ein Krankenhaus/ein Kranken-hausarzt in den genannten Fällen ambulant tätig werden, ist in der Regel ein Überweisungsschein not-wendig. Ein Einweisungsschein darf für diese Leistungen nicht ausge-stellt werden. Veranlasst der nieder-gelassene Vertragsarzt ambulante Leistungen außerhalb der genann-ten Bereiche, kann das Kranken-haus diese nicht gegenüber den Krankenkassen oder der KVB ab-rechnen. Vielmehr kann das Kran-kenhaus die Leistungen dem ver-anlassenden Arzt in Rechnung stellen.

Wichtig: Einweisungen zur stationä-ren und Überweisungen zur ambu-lanten Behandlung im Krankenhaus können innerhalb eines Quartals für denselben Patienten mehrfach und auch in Kombination nebenein-ander erforderlich sein.

Zulässig: � Der behandelnde Vertragsarzt überweist einen Patienten zur Diagnoseabklärung an einen er- mächtigten Krankenhausarzt. Nachdem die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehand- lung festgestellt wurde, wird der Patient entweder vom behan-delnden Vertragsarzt oder vom ermächtigten Krankenhausarzt stationär eingewiesen.

� Ein Patient wird vom behandeln- den Vertragsarzt zur stationären

Behandlung eingewiesen. Nach der Entlassung aus der stationä-ren Behandlung überweist der behandelnde Vertragsarzt den Patienten zur postoperativen (ambulanten) Behandlung (zum Beispiel Röntgenkontrolle) an einen ermächtigten Kranken-hausarzt.

� Ein Patient wird vom behan-delnden Vertragsarzt zur statio-nären Behandlung eingewiesen. Im selben Quartal überweist der behandelnde Vertragsarzt den Patienten zur Durchführung bestimmter Untersuchungen zum Beispiel an die Hochschul-ambulanz des Krankenhauses.

� Ein Patient wird vom behandeln- den Vertragsarzt zur Durchfüh-rung einer ambulanten Operation nach Paragraf 115 b SGB V überwiesen. Im selben Quartal überweist der behandelnde Ver- tragsarzt den Patienten zur am- bulanten spezialfachärztlichen Behandlung nach Paragraf 116 b SGB V an das Krankenhaus.

Unzulässig: � Der behandelnde Vertragsarzt überweist einen Patienten zur Diagnoseabklärung an ein nicht- ermächtigtes Krankenhaus/ein- en nicht-ermächtigten Kranken- hausarzt. Dies ist unzulässig: Die ambulante Indikationsstel-lung zur Verordnung von Krank- enhausbehandlung ist eine am- bulante Leistung, die nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, zum Beispiel von niedergelassenen Vertragsärz-ten oder von ermächtigten Krankenhausärzten/Kranken-häusern erbracht und abgerech-net werden kann.

� Der behandelnde Vertragsarzt überweist einen Patienten zur vorstationären Behandlung an ein Krankenhaus. Dies ist unzu-

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gesundheItsPOlItIK

lässig: Die vorstationäre Behand- lung nach Paragraf 115 a SGB V ist keine ambulante Leistung und erfordert immer eine Ver- ordnung von Krankenhausbe-handlung.

� Der behandelnde Vertragsarzt überweist einen Patienten zur teilstationären Behandlung an ein Krankenhaus. Dies ist un- zulässig: Die teilstationäre Be- handlung in einer sogenannten „Tagesklinik“ ist keine ambulan-te Leistung und erfordert immer eine Verordnung von Kranken-hausbehandlung.

� Das Krankenhaus fordert einen Einweisungsschein für eine Leistung an, die durch das Kran- kenhaus im Rahmen seiner am- bulanten Zulassung erbracht wird (zum Beispiel ambulante Operation nach Paragraf 115 b SGB V, Leistungen einer Insti- tutsambulanz). Dies ist unzu- lässig: Für ambulante Kranken-hausleistungen ist ein Überwei-sungsschein stets ausreichend.

2. Überweisungen durch das Krankenhaus an den Vertrags- arzt In der Regel ist eine Überwei-sung durch Krankenhäuser an Vertragsärzte nur möglich, wenn dies ausdrücklich geregelt ist. So ist im Rahmen des ambulan-ten Operierens nach Paragraf 115 b SGB V eine Überweisung durch das Krankenhaus zulässig, und zwar

� zur Durchführung fachfremder präoperativer Leistungen oder

� fachgebietsbezogener präope-rativer Leistungen, die durch das Krankenhaus nicht erbracht werden können sowie

� zur postoperativen Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt nach einem Eingriff nach Abschnitt 31.2 EBM.

Davon unabhängig dürfen ermäch-tigte Krankenhausärzte und er-mächtigte Krankenhausambulanzen Überweisungen ausstellen.

niedergelassene Vertragsärzte

dürfen laut ge-setzlicher Be-

stimmungen eine stationäre Behandlung im

Krankenhaus nur dann verordnen,

wenn der Pati-ent ambulant nicht ausrei-

chend versorgt werden kann.

Abschließend sei noch darauf hin-gewiesen, dass auch im Rahmen von Kooperationen zwischen Kran-kenhäusern und Vertragsärzten das gesetzliche Verbot der Zuwei-sung gegen Entgelt gilt. Vereinba-rungen, die die Zahlung von Ent-gelten oder die Gewährung sonsti-ger wirtschaftlicher Vorteile für die Zuweisung von Versicherten vorsehen, sind nicht zulässig.

Wie Sie im Bereich der „vor- und nachstationären Behandlung“ richtig kooperieren, lesen Sie im Rahmen dieser Artikelserie in der nächsten KVB FORUM-Ausgabe.

Susanne Fuchs (KVB)Heike Oesterwinter (BKG)

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25datensChutZ

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D urch eine ärztliche bezie-hungsweise psychothera-peutische Behandlung

kommt zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag zustande. Grundsätzlich stellt jede Behand-lung formal einen Eingriff in die kör- perliche Unversehrtheit dar, die der Einwilligung des Patienten bedarf. Wegen der ärztlichen Schweige-pflicht ist ebenfalls eine Einwilligung erforderlich, wenn es um die Frage geht, ob Auskünfte gegenüber den Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) oder Dritten ge-geben werden können.

Dazu muss das Kind/der Jugendli-che einwilligungsfähig sein. Dabei kommt es nicht auf die Volljährig-keit an, sondern ob das Kind/der Jugendliche nach entsprechender Aufklärung die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt, um die Tragweite der Entscheidung zu übersehen. Es gibt zwar keine fes-ten Altersgrenzen für das Beste-hen der notwendigen Einsichtsfä-higkeit, bei 14- bis 15-jährigen Ju-gendlichen ist aber zu vermuten, dass die Einsichtsfähigkeit im Re-gelfall vorliegt, während bei Kin-dern meist von der gegenteiligen Vermutung auszugehen ist [1]. Eine Einzelfallprüfung, insbesondere bei erkennbaren Auffälligkeiten, bleibt Ärzten allerdings nicht erspart.

Die Überlegungen, die zur Entschei- dung „einsichtsfähig“ geführt ha-

ben, sollten unbedingt dokumen-tiert werden. Lassen Sie den ein-sichtsfähigen Patienten deshalb grundsätzlich eine Schweigepflicht-entbindung unterzeichnen. Liegt die Einsichtsfähigkeit nicht vor, muss eine Zustimmung zur Behandlung beziehungsweise zur Weitergabe von Unterlagen von den Personen-sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) eingeholt werden. Es ist die Zustimmung beider Elternteile (so-weit sorgeberechtigt) erforderlich.

Sie können als Arzt bei Routine-eingriffen leichterer Art ohne weit-reichende Risiken auf die Mittei-lung des erschienenen Elternteils vertrauen, zur Zustimmung für den anderen bevollmächtigt zu sein. Andernfalls ist die Einwilligung nur wirksam, wenn beide zustimmen.

Bei unklarer Personensorgebe-rechtigung, zum Beispiel bei Schei- dungen, lassen Sie sich zur Sicher- heit die Gerichtsentscheidungen vorlegen, die die Personensorge regeln. Bei widersprüchlichen Er-klärungen der Eltern oder bevor ein von beiden Eltern abgelehnter, jedoch lebensnotwendiger Eingriff eingeleitet wird, muss im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten die Ersetzung der elterlichen Einwilli-gung durch das Vormundschafts-gericht beantragt werden.

Weitere Informationen zum Daten-schutz finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Rechtsquellen/Sonstige Bestimmungen/Daten-schutz.

Peter Einhell, KVB-Datenschutzbeauftragter,

Herbert Baus, KVB-Fachreferent

Was müssen Ärzte beim Thema Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht beachten, wenn es sich bei ihren Patienten um Minderjährige handelt? Haben Eltern Minderjähriger grundsätzlich ein Recht auf Auskunft? Gilt dies auch gegen den Willen der Kinder? KVB FORUM klärt auf.

sChweIgePFlICht gegen-üBeR elteRn MIndeRJÄhRIgeR

[1] so der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen in seinem 40. Tätigkeitsbericht

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KVB InteRn26

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G eschlossenheit bewiesen die VV-Mitglieder auch bei einer einstimmig ver-

abschiedeten Resolution zum The-ma „Wirtschaftlichkeitsprüfung“, in der die Krankenkassen aufgefordert werden, schnellstmöglich mit der KVB eine neue, sachgerechte und nachvollziehbare Prüfvereinbarung zur Arznei- und Heilmittelverord-nung zu schließen. Hintergrund war die aufsichtsrechtliche Klarstellung, dass die bisherige, von der KVB bereits gekündigte Prüfvereinba-rung bis zum Abschluss einer neu-en Vereinbarung fortwirke. Die Vor-sitzende des Ärzteparlaments, Dr. Petra Reis-Berkowicz, unterstrich dabei den dringend notwendigen Handlungsbedarf: „Für Prüfärzte ist es eine Zumutung, weiterhin nach falschen und ungerechten Kriterien ihre Kollegen prüfen zu müssen.“ Zudem sprach sich die VV in einem weiteren angenommenen Antrag für den Erhalt des dualen Versiche-rungssystems aus Privater und Ge-setzlicher Krankenversicherung aus. Eine einheitliche Gebührenordnung wurde vehement abgelehnt.

Im Anschluss ging die VV-Vorsitzen-de auf eine personelle Verände-rung in der VV ein. So musste die Münchner Neurologin Dr. Christina Andersen-Haag aus gesundheitli-chen Gründen ihren VV-Sitz zum 1. Juni 2013 aufgeben. Ihre Nach-folge tritt die fachärztlich tätige In-

ternistin Dr. Ingrid Huber aus Bad Tölz an.

„schweres erbe“ notarzt- vergütung

Der KVB-Vorstandsvorsitzende, Dr. Wolfgang Krombholz, kam in sei-nem Vortrag zunächst auf die ak-tuelle Situation der Notärzte in Bayern zu sprechen. Bei der Prob-lematik rund um die Notarztvergü-tung habe er gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen „ein schweres Erbe“ angetreten. Doch im Rahmen eines Spitzengesprächs zwischen den zuständigen Ministerien, der AOK Bayern für die Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern und der KVB konnten Lösungsperspektiven besprochen werden. „Die Sorge der Notärzte, anerkannte Leistungen nicht be-zahlt zu bekommen dürfte damit vom Tisch sein“, so Krombholz. Das Berechtigungsverfahren zur Teilnahme am Notarztdienst wird bis zum 31. März 2014 verlängert. Zudem werde sich die Bayerische Staatsregierung für die notwendi-gen Rechtsänderungen einsetzen, um auch in Zukunft ein unbürokra-tisches Teilnahmeverfahren zu er-möglichen.

Ein weiteres wichtiges Thema des KVB-Vorstandsvorsitzenden war die Weiterentwicklung des Einheit-lichen Bewertungsmaßstabs für

Hausärzte, um den hausärztlichen Versorgungsauftrag künftig besser abbilden und fördern zu können. Damit der „Weg aus dem Hamster-rad“ tatsächlich möglich werde, seien allerdings weitere Berech-nungen für Bayern notwendig, so Krombholz. Auch bei der neuen Bedarfsplanung seien die Bundes-vorgaben in Bayern teilweise nicht umsetzbar. Notwendige regionale Anpassungen müssten hierfür noch mit den Krankenkassen dis-kutiert und konsentiert werden.

sicherstellungsrichtlinie der KVB

Dr. Pedro Schmelz, erster stellver-tretender Vorstandsvorsitzender der KVB, stellte in seinem Vortrag die Sicherstellungsrichtlinie der KVB vor. Vorgesehen ist, dass Ärz-te künftig eine finanzielle Förde-rung aus einem eigens dafür ein-gerichteten Strukturfonds erhalten können, wenn sie in unterversorg-ten Regionen eine neue Praxis er-öffnen und diese für mindestens fünf Jahre betreiben. Auch die Grün-dung einer Filiale, die Anstellung eines Arztes oder Psychotherapeu-ten, die Beschäftigung eines Ver-sorgungsassistenten in der Haus-arztpraxis oder die Fortführung der Praxis über das 63. Lebens-jahr hinaus können künftig in un-terversorgten Gebieten gefördert werden.

Ein starkes Gemeinschaftsgefühl demonstrierten die Delegierten der KVB-Vertreterversammlung (VV) auf ihrer letzten Sitzung am 5. Juni in München, indem sie einstimmig beschlossen, den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Praxen in Bayern schnell und unbürokratisch zu helfen. Dafür stellt die KVB einen Betrag von insgesamt bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

VV setZt ZeIChen ÄRZtlICheR sOlIdaRItÄt

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einstimmigkeit herrschte bei der Vertreter-versammlung der KVB im Juni vor allem darü-ber, dass man den von der hochwasserka-tastrophe in Bayern betroffe-nen Praxen so-fort und unbüro-kratisch helfen müsse. Bis zu 1,5 Millionen euro stellt die KVB für deren wiederaufbau bereit.

haus- und fachärztliche Vergütungsanteile

Schmelz ging in seinem Vortrag außerdem auf die von der VV der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung beschlossene Trennung der haus- und fachärztlichen Vergü-tungsanteile innerhalb der morbi-ditätsbedingten Gesamtvergütung ein. Dabei werden die Vergütungs-volumina künftig durch Grundbe-träge dargestellt, die sich gegebe-nenfalls getrennt voneinander wei-terentwickeln können. Dies berge jedoch das Risiko, dass Haus- und Fachärzte gegeneinander ausge-spielt werden könnten. Umso wich-tiger sei daher eine geschlossene Interessensvertretung der Ärzte und Psychotherapeuten, so Schmelz. In Bezug auf den neuen Honorarver-teilungsmaßstab der KVB, der erst-mals quartalsübergreifend Jahres-fallwerte vorsieht, sagte Schmelz: „Eine Fallzahlsteigerung ist ausge-blieben – und das, obwohl durch die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 manche mit einer deutlichen Steigerung der Praxisbesuche gerechnet hatten.“

anstieg der Fallzahlen aus- geblieben

Dr. Ilka Enger, die zweite stellver-tretende Vorstandsvorsitzende der KVB, ging in ihrem Vortrag eben-falls auf die Abschaffung der Pra-xisgebühr ein. Die Tatsache, dass der befürchtete sprunghafte An-stieg der Fallzahlen ausgeblieben sei, beweise, „dass das ‚Bürokra-tiemonster’ Praxisgebühr die von Kassen und Politik erhoffte Steue-rungswirkung nie entfaltet hat.“ Enger stellte außerdem weitere Pläne zum KVB-internen Bürokra-tieabbau vor. Zukünftig sollen die rund 200 Antragsformulare der KVB vereinheitlicht und aufeinan-der abgestimmt werden, sodass nur noch etwa 70 Formulare in Gebrauch sind.

Deutliche Kritik übte Enger an der für die elektronische Gesundheits-karte verantwortlichen gematik GmbH: Das inzwischen über 600 Millionen Euro teure Projekt habe bisher keinen erkennbaren Nutzen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren

Patienten gebracht. Sie plädierte stattdessen für den Aufbau eines „Sicheren Netzes der KVen“. „Ein Netz aus und in den Händen der Ärzteschaft hat den Vorteil, dass es einen tatsächlichen Mehrwert für Praxen und deren Prozesse schafft, statt auf den Mehrwert für Kassen oder Telekommunikations-konzerne ausgelegt zu sein.“

einschränkung der Freiberuf- lichkeit

Mit Sorge betrachtete Enger, dass in letzter Zeit verschiedene Insti-tutionen auf unterschiedliche Wei-se versuchten, die Freiberuflich-keit der Ärzte und Psychothera-peuten einzuschränken. „Wir Ärzte und Psychotherapeuten müssen wieder mehr Rückgrat entwickeln und unser Schicksal selbst in die Hand nehmen – auch um den Nachwuchs für eine Niederlas-sung zu begeistern.“

Birgit Grain (KVB)

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aRZneIMItteltheRaPIesICheRheIt28

K VB FORuM 7- 8/2013

E ines der häufigsten Anwen-dungsgebiete serotonerger Arzneistoffe ist die depres-

sive Erkrankung. Hier sollen durch die Erhöhung der Serotoninkonzen-tration im synaptischen Spalt die zentralen Serotoninwirkungen auf Stimmung und Antrieb verstärkt wer-den. So hemmen SSRI [1], SSNRI [2] und trizyklische Antidepressiva – wie unter anderem Citalopram,

Venlafaxin oder Doxepin – die Wie-deraufnahme von Serotonin in die Nervenzelle. Moclobemid und Tra-nylcypromin führen durch Hemmung körpereigener Enzyme zu einem reduzierten Abbau von Serotonin.

Aber auch andere Substanzgrup-pen, wie manche Antiepileptika, Neuroleptika oder Parkinsonmedi-kamente können den Serotonin-

spiegel beeinflussen. Unter den Analgetika bergen zum Beispiel das serotonerg wirkende Fentanyl, aber auch Tramadol über eine verstärkte Freisetzung von Se-rotonin das Risiko eines Seroto-nin-Syndroms, vor allem wenn eine dieser beiden Substanzen mit weiteren Wirkstoffen der Tabelle 1 kombiniert wird.

Im März dieses Jahres wurden die Mitglieder der KVB in einem Rote-Hand-Brief zum Thema Fentanyl auf die möglichen Gefahren eines Serotonin-Syndroms bei Kombination mit anderen serotonerg wirkenden Arz- neimitteln hingewiesen. Zu Beginn unserer neuen Artikelserie „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) möchten wir dies zum Anlass nehmen, auf die Hintergründe des Serotonin-Syndroms genauer einzugehen.

seROtOnIn-sYndROM

Meist ist das serotonin-syn-drom die Folge einer wechsel-

wirkung zwi-schen arzneimit-

teln, die das serotoninsys-

tem beeinflus-sen. der kombi-

nierte einsatz verschiedener

arzneistoffe, die sich in ihrer wir-

kung auf das serotonin-

system syner-gistisch verstär-ken, kann lebens- bedrohlich sein.

serotonerge substanzen Die wichtigsten Wirkstoffe, die ein Serotonin-Syndrom induzieren können

substanzgruppe wirkstoffe (auswahl)

Antidepressiva SSRICitalopram, Fluoxetin, Escitalopram, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin

SSNRI Duloxetin, Venlafaxin

Nicht-selektive Monoamin-Wiederaufnahme-hemmer (inklusive Trizyklische Antidepressiva)

Doxepin, Clomipramin, Imipramin, Opipramol, Amitriptylin [3], Trimipramin [3]

MAO-A-Hemmer [4], unselektive MAO-Hemmer

Moclobemid, Tranylcypromin

Andere Mirtazapin, Trazodon, Tryptophan, Johanniskraut

Psycholeptika Olanzapin, Lithium, Ziprasidon, Buspiron

zentral wirkende Sympathomi-metika

Amphetamin, Dexamphetamin, Methylphenidat

Analgetika/Anästhetika Fentanyl, Tramadol, Pethidin, Pentazocin, Tapentadol

Antiepileptika Carbamazepin, Valproinsäure

Parkinsonmedikamente MAO-B-Hemmer Selegilin

Migränetherapeutika Selektive Serotonin-Agonisten Sumatriptan, Naratriptan, Almotriptan, Zolmitriptan

Sonstige Linezolid, Reserpin, Dextromethorphan

Tabelle 1 Quelle: KVB

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29aRZneIMItteltheRaPIesICheRheIt

K VB FORuM 7- 8/2013

Tabelle 2 Quelle: KVB

symptome

zentralnervöse Symptome Verwirrtheit, Unruhe, Angst, Delirium

autonome Symptome Hyperthermie, Tachykardie, Hypertonie, Übelkeit, Diarrhö, Pupillenerweiterung

neuromuskuläre Symptome Myoklonus, Rigor, Hyperreflexie und Tremor

In schweren Fällen können hypertensive Krisen, Gerinnungsstörungen, Rhabdomyolyse, Azidose, Nierenversagen und Koma auftreten.

symptome

Werden zwei oder mehr serotonerg wirkende Arzneistoffe kombiniert oder erfolgt eine Dosiserhöhung, kann sich ein Serotonin-Syndrom entwickeln, das je nach individuel-lem Metabolismus des Patienten von subakuter bis hin zu lebensbe-drohlicher Symptomatik variieren kann. In den allermeisten Fällen treten die Symptome innerhalb der ersten sechs bis 24 Stunden auf [5]. Zum Nachweis eines Serotonin-Syndroms existieren keine Labor-parameter. Die Diagnose wird da-her allein anhand der Medikation und der auftretenden Symptome ge-stellt. Da es sich bei dem Serotonin-Syndrom um eine vorhersehbare und dosisabhängige unerwünschte Arzneimittelwirkung handelt, sollte ein gleichzeitiger Einsatz serotoner-ger Arzneistoffe grundsätzlich ver-mieden werden. Die gleichzeitige Gabe von SSRI, SSNRI oder MAO-Hemmern ist wegen der hohen Gefahr eines Serotonin-Syndroms kontraindiziert. Andere Kombinati-onen serotonerger Arzneistoffe er-fordern eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung. Falls eine Kom-bination aus wichtigen Gründen nötig ist, sollten Sie als Arzt auf die in Tabelle 2 aufgeführten Sympto-me achten beziehungsweise Ihre Patienten entsprechend sensibili-sieren.

Besondere Vorsicht ist bei seroto-nergen Arzneistoffen beziehungs-weise aktiven Metaboliten mit lan-ger Wirkdauer geboten. So hält die

Wirkung irreversibler MAO-Hem-mer (Tranylcypromin) bis zur vol-len Regeneration der Monoamino-oxidase-Aktivität zirka fünf Tage an. Eine lange Halbwertszeit be-sitzt zum Beispiel Fluoxetin (vier bis sechs Tage) und sein aktiver Metabolit Norfluoxetin (vier bis 16 Tage). Dies muss bei der Umstel-lung auf andere serotonerge Wirk-stoffe unbedingt beachtet werden.

Behandlung

Die Behandlung leichter bis mittel-schwerer Fälle eines Serotonin-Syndroms beinhaltet das Abset-zen der serotonergen Medikation, eventuell kombiniert mit einer Supportivtherapie, zum Beispiel

[1] SSRI: Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-hemmer [2] SSNRI: Selektive Serotonin-Noradrenalin- Wiederaufnahmehemmer [3] zu einer möglichen serotonergen Wirkung existieren hier widersprüchliche Literaturaussagen[4] MAO: Monoaminooxidase[5] Boyer EW, Shannon M. The serotonin syndrome. NEJM 2005;352:1112–20

In KVB FORUM 6/2012, Seite 6, haben wir Ihnen bereits unsere im Frühjahr 2012 gegründete Ar-beitsgruppe zur Verbesserung der Arzneimittel-therapiesicherheit (AMTS) vorgestellt und Vor-tragsreihen zu diesem Themenkomplex angekün-digt. Die Präsentationen, die wir in allen bayeri-

schen Bezirken gemeinsam mit dem klinischen Pharmakologen PD Dr. Karl-Peter Ittner und Herrn Wolfgang Fischer, einem in AMTS be-sonders erfahrenen ärztlichen Kollegen, anbieten konnten, sind bei der niedergelassenen Ärzteschaft auf reges Interesse gestoßen und haben im Anschluss der Veranstaltungen zu anregenden Diskussionen geführt. In diesem Rahmen entstand die Idee, in KVB FORUM eine Artikelserie zu etablieren, die Sie beim Thema AMTS weiter informativ unterstützen soll. Ein neues Logo soll die Aufmerksamkeit auf die-ses wichtige Thema lenken und Sie für die pharmakologischen Hin-tergründe im Zusammenhang mit AMTS weiter sensibilisieren. In diesem Sinne werden wir Ihnen nun regelmäßig die wichtigste „In-teraktion des Monats“ erläutern und die dafür relevanten Wirkstoff-gruppen vorstellen.

mit Benzodiazepinen. In lebensbe-drohlichen Situationen (beispiels-weise hypertensiven Krisen, Hy-perthermie > 41°C) wird eine in-tensivmedizinische Betreuung not-wendig. Die Gabe von Antipyretika wie Paracetamol wird nicht emp-fohlen, da die Hyperthermie nicht durch eine veränderte Tempera-turregelung im Hypothalamus ver-ursacht wird, sondern durch ex-zessive Muskelaktivität entsteht.

Katharina Kreitmeyr (KVB)

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ReCht InteRessant30

K VB FORuM 7- 8/2013

N ulla poena sine lege – kei-ne Strafe ohne Gesetz! An diesem verfassungsrecht-

lich geschützten Grundsatz hatte sich der Große Senat für Strafsa-chen des BGH in seinem Beschluss vom 29. März 2012 (Az.: GSSt 2/11)orientiert, in dem er die Frage zu klären hatte, ob korruptives Verhal- ten von Vertragsärzten und Mitar-beitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Recht strafbar ist. Eine Pharmareferentin hatte Vertragsärzten im Rahmen eines als „Verordnungsmanagement“ bezeichneten Prämiensystems des Pharmaunternehmens Schecks über einen Gesamtbetrag von zir-ka 18.000,- Euro übergeben. Die-ses System sah vor, dass Ärzte als Prämie für die Verordnung von Arz-neimitteln des Unternehmens fünf Prozent des Herstellerabgabeprei-ses erhalten sollten.

Nach § 332 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer als Amtsträger eine Gegenleis- tung dafür fordert, sich versprechen

lässt oder annimmt, dass er unter Verletzung seiner Dienstpflichten eine Diensthandlung vorgenom-men hat oder künftig vornehmen wird. Aber auch wegen der Annah-me eines Vorteils im sogenannten „geschäftlichen Verkehr“ – also im Rahmen von Kontakten, die sich auf den geschäftlichen Betrieb ei-ner Einrichtung oder eines Unter-nehmens beziehen – wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe be-droht, wer als Angestellter oder Beauftragter des Betriebs von ei-nem Dritten einen Vorteil dafür ver- langt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt, § 299 Abs. 1 StGB.

Bgh: Vertragsarzt ist kein amtsträger oder Beauftragter der Kassen

In seiner Grundsatzentscheidung hat der BGH klargestellt, dass Ver-tragsärzte, die von einem Pharma- unternehmen Vorteile als Gegen-leistung für die Verordnung von Arz-

neimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich nicht we-gen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar machen. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlich-keit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Denn zugelassene Vertrags-ärzte werden bei der Erfüllung ih-res gesetzlichen Versorgungsauf-trags – auch wenn sie Arzneimittel verordnen – weder als „Amtsträ-ger“ noch als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen tätig. Der freiberuflich tätige Vertrags-arzt ist weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Sein Behandlungsver-hältnis zum Versicherten, der ihn regelmäßig individuell auswählt, ist wesentlich von persönlichem Vertrauen gekennzeichnet und von den gesetzlichen Krankenkassen weitgehend nicht beeinflussbar. Die Verordnung eines Arzneimit-tels ist untrennbarer Bestandteil der durch das Vertrauensverhält-nis geprägten ärztlichen Behand-lung, sodass die vertragsärztliche Tätigkeit auch insoweit nicht den

Wenn man im Internet nach dem Begriff „Bestechlich-keit“ recherchiert, stößt man sehr bald auf die fabel-hafte Erkenntnis der Biene, dass alle Menschen bestechlich seien. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) sieht das – bezogen auf Vertragsärzte – allerdings nicht ganz so und hat in einer Grundsatzentscheidung die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts verneint. Die Politik will das nun ändern.

BesteChung VOn VeRtRagsÄRZten – eIne MOMent- auFnahMe

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31ReCht InteRessant

K VB FORuM 7- 8/2013

Charakter einer hoheitlich gesteu-erten Verwaltungsausübung hat.

Bei der Ausübung vertragsärztli-cher Tätigkeit begegnen sich Ver-tragsärzte und gesetzliche Kran-kenkassen nach der in § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB V zum Ausdruck kom-menden gesetzgeberischen Wer-tung auf der Ebene der Gleichord-nung. Zudem bestehen zwischen Vertragsärzten und den Kranken-kassen grundsätzlich keine unmit-telbaren Rechtsbeziehungen, die auf ein Auftragsverhältnis hindeu-ten würden. Vielmehr werde der Vertragsarzt vom Versicherten als sein Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und den die Kran-kenkasse als von ihm frei gewählt akzeptieren muss.

Ruf nach dem gesetzgeber

Der BGH ließ es allerdings bei die-sen Feststellungen nicht bewenden und stellte dar, dass er das Anlie-gen für grundsätzlich berechtigt hält, Missständen, die allem An-schein nach gravierende finanziel-le Belastungen des Gesundheits-systems zur Folge hätten, mit Mit-teln des Strafrechts effektiv ent-gegenzutreten. Über die Schaffung entsprechender Straftatbestände gegen die Korruption im Gesund-heitswesen habe aber nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber zu befinden.

Die mit großer Spannung erwartete aufsehenerregende Entscheidung des BGH traf auf ein enormes Me-dieninteresse und wurde von den Oppositionsparteien im Bundestag nach Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung im Juni vergangenen Jahres rasch zum Gegenstand von Forderungen nach einer Ergänzung des geltenden Strafrechts gemacht, obwohl korruptives Verhalten schon nach den bereits bestehenden be-rufs- und vertragsarztrechtlichen Bestimmungen mit empfindlichen

Maßnahmen bis hin zum Approba-tionswiderruf sanktioniert werden kann.

gesetzesinitiativen

Der Bundesgesundheitsminister hat nach Anhörung unter anderem der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung (KBV), der Bundesärzte-kammer (BÄK) und des Spitzen-verbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen einen Straftatbe-stand konzipiert, mit dem Korrup-tionsverhalten im Gesundheitswe-sen unter Strafe gestellt werden soll. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP haben die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aufgegriffen und in einem Änderungsantrag zum ge-planten Präventionsgesetz eine Er-gänzung des § 70 SGB V vorgese-hen, wonach sämtliche Leistungs-erbringer im System der Gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) und ihre Angestellten oder Beauf-tragten keine Vorteile dafür fordern oder annehmen dürfen, dass sie andere Leistungserbringer oder Dritte bei der Verordnung oder Ver-anlassung von Leistungen für GKV-Versicherte begünstigen. Für Ver-stöße hiergegen soll mit § 307 c SGB V eine neue Strafvorschrift aufgenommen werden, wonach für eine nicht lediglich geringfügige Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung Geld- und Haft-strafen bis zu drei Jahren vorgese-hen sind. Bei gewerbsmäßiger Be-stechung oder Bestechlichkeit sol-len bis zu fünf Jahre Haft drohen. KBV und BÄK hatten die Pläne des BMG zunächst als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, denn ärztliches Tun muss medizi-nisch begründet sein und darf nicht an der Maximierung wirtschaftli-cher Vorteile ausgerichtet werden. Diffamierungskampagnen gegen die Ärzteschaft könnte der Boden entzogen sein.

Der Teufel steckt aber auch hier im Detail. So haben die BÄK und die KBV sowohl auf die schwierige Abgrenzung von erwünschten Ko-operationen und korruptiven Prak-tiken als auch auf „handwerkliche Mängel“ hingewiesen, weil der Wortlaut des Gesetzentwurfs teil-weise unklar sei und dem Be-stimmtheitsgebot nicht genüge.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einem eigenen Gesetzentwurf eine Regelung im Strafgesetzbuch für alle Heilberufe auch außerhalb der GKV gefordert, stieß damit aber auf den Widerstand des FDP-ge-führten Bundesjustizministeriums.

Indes scheint ungewiss, ob das strafrechtliche Korruptionsverbot in dieser Legislaturperiode über-haupt noch kommen wird. Denn der Fraktionsentwurf der Regie-rungsparteien wird das Schicksal des Präventionsgesetzes teilen, das im Bundesrat sehr umstritten ist. SPD und Grüne könnten es dort mit ihrer Mehrheit aufhalten. Das Land Hamburg hat denn auch schon eine dem SPD-Entwurf ent-sprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat angekündigt. Bei Re-daktionsschluss lag noch kein Er-gebnis aus dem Bundesrat vor. Man muss aber kein Prophet sein, um über kurz oder lang eine ge-setzliche Regelung vorhersagen zu können.

Peter Nickel (Rechtsabteilung der KVB)

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QualItÄt32

K VB FORuM 7- 8/2013

Herr Böhm, viele Pflegeheime überrollen die Praxen mit Wün-schen nach einer Dokumentation einfachster Anordnungen oder Arzneimittelverordnungen in der Akte des Heims. Davon wird Ih-re Praxis sicher auch nicht ver-schont?

Natürlich nicht, der Dokumenta- tionswahn feiert geradezu fröhliche Urstände, wobei die überborden-de Bürokratie in den Pflegeheimen weitgehend hausgemacht ist. Ich wundere mich, dass den Pflege-kräften überhaupt noch Zeit für ih-re eigentliche Kernaufgabe, die Be- treuung und Pflege alter und kran-ker Menschen, bleibt. Wenn dem Pflegepersonal aber jegliche Eigen- initiative aufgrund einer „Kultur der Absicherung“ ausgetrieben wird, braucht man sich über derartige Anfragen nicht zu wundern. Wir kennen das alle aus der Vertrags-arztpraxis, dass für häufig sinn-freie Bürokratie ärztliche Arbeits-zeit verschwendet wird, die dann für die Patienten fehlt.

Mit welchen Forderungen treten die Einrichtungen am häufigsten an Sie heran?

Das sind ganz banale Dinge: Ein-träge von Anweisungen oder Ver-ordnungen in die Heimdokumenta-

tion – natürlich mit persönlicher Unterschrift. Gerne werden auch mehrseitige heimspezifische Pfle-gedokumentationsbögen zuge-schickt, die – mit Stempel und Un-terschrift versehen – wieder zurück- gesendet werden sollen. Manche scheinen unter Qualitätsmanage-ment zu verstehen, dass man mit dem Formularbaukasten jeden Tag einen neuen Vordruck entwickeln muss, um die eigene Daseinsbe-rechtigung zu beweisen, obwohl ein Telefonat mit einer examinier-ten Pflegekraft ausreichen würde.

Wie gehen Sie und Ihr Team mit diesen Anforderungen im Praxis-ablauf um?

Wir blocken konsequent jede tele-fonische Anfrage zu Dokumentati-onen ab. Bei Fragen zu Verordnun-gen verweisen wir auf das Rezept, auf dem das Medikament und die Einnahmevorschrift dokumentiert sind, und auf die bei mir erfolgen-de elektronische Dokumentation, mit der ich meiner gesetzlichen Dokumentationspflicht nachkom-me. Bei Gesprächspartnern, die dann androhen, die Verordnung ohne meine schriftliche Dokumen-tation nicht umzusetzen, reicht meist ein Verweis, dass wir dann die Aufsichtsbehörde informieren. Bei Änderungen einer Therapie setze ich zeitnah den behandeln-den hausärztlichen Kollegen tele-fonisch oder schriftlich in Kenntnis.

Manche Heime verweisen ja auf eine gesetzliche „Verpflichtung“.

Dieser Hinweis führt bei mir mittler- weile regelmäßig zu Heiterkeitsaus- brüchen. Ich habe intensiv recher-chiert und bin zum begründeten Schluss gekommen, dass es eine Dokumentationspflicht des Arztes außerhalb seiner eigenen Patien-tenakte nicht gibt (siehe Hinweis-kasten der KVB-Rechtsabteilung).

Immer wieder wird von Pflegeheimen gefordert, dass der Arzt während des Hausbesuchs eine Dokumentation in der Akte der Bewohner vornimmt. Die Pflegedienstleitungen der Heime berufen sich teilweise sogar auf eine Verpflich-tung des Arztes. KVB FORUM hat sich mit Thomas Böhm, niedergelassener Urologe in Hof, unterhalten, wie er auf solche Forderungen reagiert und was sich seitdem für ihn und sein Praxisteam geändert hat.

thomas Böhm ist seit 15 Jahren in Oberfranken als urologe niederge-lassen und hat neben vielen anderen berufspolitischen tätigkeiten auch den Vorsitz des aktionsbündnisses urologie inne. an der universität Bay-reuth hat er 2012 außerdem das MBa-studium „health Care Management“ abgeschlossen.

PatIentenZuwendung statt aBsuRdeR BüROKRatIe

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33QualItÄt

K VB FORuM 7- 8/2013

Glauben Sie, dass dies in den Praxen bekannt ist?

Keinesfalls! Deshalb wünsche ich mir eine offensivere Kommunika-tion dieses Sachverhalts durch die Bayerische Landesärztekammer und die KVB. Hier hätte schon längst gehandelt werden können. Die ärztliche Schweigepflicht wird durch derartige Forderungen im-mer weiter ausgehöhlt. Gerade die Pflegekräfte in den Heimen verdie-nen unsere Unterstützung. Aber nicht indem wir jeden noch so ab-strusen Dokumentationsbogen ausfüllen, sondern indem wir uns diesem Irrsinn unbeirrt verweigern.

Haben Sie für sich in der Zwi-schenzeit eine tragbare Lösung gefunden?

Wie man es nimmt: Ich habe ganz im Sinne des Prinzips von Angebot

und Nachfrage mit der Umsetzung begonnen. Bei jeder schriftlichen Dokumentation in den Unterlagen eines Heims handelt es sich mei-ner Meinung nach um eine privat zu liquidierende Leistung, deren Höhe in meinem Ermessen liegt und sofort zur Zahlung fällig ist. Da es sich hier um keine Leistung im Sinne einer ärztlichen Heilbehand-lung handelt, findet die GOÄ keine Anwendung. Die Nachfrage nach kostenpflichtigen Dokumentatio-nen liegt konstant bei Null. Somit bin ich konsequenterweise aus fast allen Heimen der Region mehr oder weniger herausgeflogen und durch „kooperativere Kollegen“ ersetzt worden. Ich betreue noch eine große sozialpsychiatrische Einrich-tung mit mehreren Standorten. Dank einer Leitung, die wirklich an einer Zusammenarbeit interessiert ist, funktioniert hier das Prinzip „Vorlesen und genehmigen las-

Vertragsärzte/Psychotherapeu-ten sind gemäß vielfältiger Rege-lungen verpflichtet, zum Zwecke der Dokumentation in unmittel-barem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung ihrer Patien-ten eine Patientenakte in Papier-form oder elektronisch zu führen (vgl. § 10 Abs. 1 BayBO, § 57 Abs. 1 BMV-Ä, § 13 Abs. 10 EKV, § 630 f Abs. 1 BGB). Diese ärzt-lichen Aufzeichnungen sind vom Vertragsarzt/Psychotherapeuten grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Diese Verpflichtung trifft unmit-telbar den behandelnden Arzt.

Die Träger stationärer Pflegehei-me sind ihrerseits unter anderem dazu verpflichtet, Aufzeichnungen

sen“ hervorragend. Bei meinen Vi-siten dokumentiert die mich be-gleitende Pflegekraft.

Welche Forderungen haben Sie in diesem Zusammenhang an die politisch Verantwortlichen be-ziehungsweise die Kostenträger?

Die Umsetzung des Prinzips der „Einheit von Handeln und Haftung“! Alle Vorschriften zur Dokumenta-tion in Pflegeheimen sollten auf ih-re Sinnhaftigkeit und ihren prakti-schen Nutzen überprüft werden. Wer Dokumentationen haben will, die über das gesetzliche Mindest-maß hinausgehen, soll auch die Kosten dafür tragen.

Herr Böhm, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

über den Betrieb anzufertigen und die Qualitätssicherungsmaßnahmen und deren Ergebnisse so zu doku-mentieren, dass der ordnungsge-mäße Betrieb festgestellt werden kann. Hierzu zählt beispielsweise auch die Aufzeichnung über den Er-halt und die Verabreichung von Arz-neimitteln (Art. 7 Pflege- und Wohn- qualitätsgesetz in Verbindung mit § 48 AusführungsVO). In der Viel-zahl der gesetzlichen Regelungen findet sich jedoch keine gesetzli-che Bestimmung für eine Doku-mentationspflicht des Arztes un-mittelbar in den Pflegeheimdoku-mentationen. Auch wenn das Be-mühen des Heimträgers um eine bestmögliche Behandlung seiner Bewohner anerkennenswert und nachvollziehbar ist und die Pflege der Bewohner bestmöglich doku-

mentiert werden soll, verpflichtet dies den Arzt nicht, die Behand-lung im Einzellfall auch in der Heimdokumentation persönlich zu dokumentieren. Nicht zuletzt sieht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einen solchen Gebüh- rentatbestand derzeit nicht vor.

Eine Dokumentation des Arztes über die von ihm in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit ge-machten Feststellungen und ge-troffenen Maßnahmen in der Heimdokumentation würde zu-dem grundsätzlich eine Schwei-gepflichtentbindungserklärung des Patienten voraussetzen (§ 9 Abs. 2 BayBO).

Zur dokumentation in Pflegeheimen – hinweise der KVB-Rechtsabteilung

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PRaXIsFühRung34

K VB FORuM 7- 8/2013

I n der KVB existieren zirka 200 verschiedene Formulare, die die Mitglieder zu unterschiedlichen

Zwecken wie Genehmigungen, Ab-rechnungen oder zur Meldung ver-schiedener Praxisinformationen nutzen. Aus Gründen der Rechts-sicherheit und Qualitätssicherung ist die KVB verpflichtet, von Ihnen – beispielsweise im Rahmen einer Genehmigungserteilung – bestimm-

te Daten abzufragen und kann da-her nicht auf Formulare verzichten. Allein für die Beantragung von Ge-nehmigungen, wie zur Ausführung

und Abrechnung diverser Leistun-gen, zur Beschäftigung von Assis-tenten oder für den Einsatz zusätz- licher Praxisräume gibt es rund 170 Formulare. Bisher wichen die Anträge der einzelnen KVB-Abtei-lungen und -Teams inhaltlich und gestalterisch stark voneinander ab. Ob Qualitätssicherung, Sicher-stellung, DMP oder Zusatzverein-barungen: Jedes Team hatte seine

eigenen Formulare – für Außen-stehende nicht nachvollziehbar und verwirrend. Daher hat die KVB nun alle Anträge vereinheitlicht.

einheitlich und einfacher

Die Formulare wurden dabei nicht nur optisch angepasst, sondern auch inhaltlich und strukturell überarbeitet. Ziel war es, die An-träge zu vereinfachen, um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern. Bei-spielsweise gleichen sich nun bei allen Genehmigungsanträgen die Reihenfolge und die Bezeichnun-

gen der einzelnen Ausfüllfelder, so- dass sich ein Wiedererkennungs-effekt einstellt. Zudem wurden die Ankreuzfelder reduziert. Lange,

Für den Kabarettisten Werner Finck ist „das Formular, neben dem Schalter, das wirksamste Mittel, dem Bürger Respekt abzunötigen“. Die KVB will ihre Mitglieder mit ihren Antragsformularen keinesfalls in Angst und Schrecken versetzen. Im Gegenteil: Um Ihnen den Umgang mit Anträgen und Formularen aller Art zu erleichtern, hat die KVB diese bezüglich Layout, Struktur und Inhalt vereinheitlicht und vereinfacht.

aus eIneM guss: KVB VeReIn-heItlICht antRagsFORMulaRe

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35PRaXIsFühRung

K VB FORuM 7- 8/2013

umständliche Sätze in „Juristen-deutsch“ wurden gekürzt und so umformuliert, dass dem Antrag-steller auf Anhieb deutlich wird, was von ihm verlangt wird.

Bürokratieabbau durch gezielteres anfordern von unterlagen

Eingehende Anträge sollen so schnell wie möglich bearbeitet und Genehmigungen binnen kurzer Zeit erteilt werden. Daher ist die Reduktion fehlerhafter Anträge ein weiteres wichtiges Ziel der Verein-heitlichung. Trifft ein vollständig ausgefüllter Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der KVB ein, können die Mitarbeiter ihn ohne Rückfragen und Nachfor-derungen schnell abschließend bearbeiten und so unnötige Büro-kratie vermeiden. Um dies zu er-reichen, sind alle Nachweise, Be-scheinigungen oder Zeugnisse, die einem Antrag beizufügen sind, mit einem Büroklammer-Symbol ge-kennzeichnet. Darüber hinaus wer- den die erforderlichen Unterlagen am Ende des jeweiligen Formulars in einer Checkliste aufgelistet. Teil- weise bieten Ihnen die Checklisten auch die Möglichkeit, anzukreu-zen, ob der KVB bestimmte Be-scheinigungen bereits vorliegen. Denn um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, set-zen wir einen Ihrer Entbürokrati-

sierungsvorschläge um und ver-zichten künftig auf das Anfordern bereits bekannter Unterlagen.

KVB schafft Klarheit

Wer ist befugt, einen Antrag zu stellen? Wer muss in einem Antrag genannt werden? Wer muss einen Antrag unterzeichnen? Die KVB hat diese Fragestellungen geklärt und setzt sie in den Anträgen fol-gendermaßen um:

� Antragsteller ist grundsätzlich die Person, die mit ihrer Unter-schrift rechtsverbindlich für die Praxis/Einrichtung die Einhal-tung der Qualitätskriterien be-stätigen darf. Das sind entwe-der in Einzelpraxen beziehungs-weise Berufsausübungsgemein-

Ihr Feedback ist uns wichtig!

Um unsere Antragsformulare weiter verbessern zu können, sind wir auf Ihr Feedback angewiesen. Ihre Fragen, Anmerkungen und Ver-besserungsvorschläge zu sämtlichen KVB-Formularen senden Sie am besten per E-Mail an [email protected].

AusfüllhilfeUm Ihnen die Umgewöhnung und das Ausfüllen der „neuen“ Geneh-migungsanträge zu erleichtern, haben wir eine Ausfüllhilfe erstellt. Diese finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Service und Beratung/Formulare.

schaften (BAG) zugelassene Ver- tragsärzte/-psychotherapeuten, MVZ-Vertretungsberechtigte oder am Krankenhaus ermäch-tigte Ärzte/Psychotherapeuten.

� Das Mitglied, das die beantrag-te Leistung ausführen soll be-ziehungsweise für dessen Be-lange ein Assistent beantragt wird, muss der KVB im Antrag genannt werden (Ausfüllfeld „Die Antragstellung erfolgt für“). Das können entweder ein in der Praxis/BAG des Antragstellers angestellter Arzt/Therapeut, ein im MVZ tätiger Vertragsarzt/ -therapeut oder ein im MVZ an-gestellter Arzt/Therapeut sein.

� Sowohl der Antragsteller als auch der beim Antragsteller tä-tige Arzt/Therapeut müssen den Antrag unterzeichnen.

Ziel: Zufriedene Mitglieder durch verbesserte anträge

Die Zufriedenheit ihrer Mitglieder ist der KVB ein sehr wichtiges An-liegen, das sie unter anderem durch eine kontinuierliche Verbesserung der Antragsformulare erreichen möchte. Mit der durchgeführten Vereinheitlichung der Formulare hat sie dafür eine wichtige Basis geschaffen.

Julia Weißbrodt (KVB)

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PatIentenORIentIeRung36

K VB FORuM 7- 8/2013

D r. Jürgen Binder, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Erlangen, Dr. Ernst-Walter

Pascher, Facharzt für Innere Medi-zin aus Herrieden und Dr. Sebasti-an Biltz, Facharzt für Dermatologie aus München fungieren künftig als

Bindeglieder zwischen Ärzteschaft und Selbsthilfe. Wie sie sich ihr neu-es Amt vorstellen, welche Erfahrun-gen sie selbst bereits mit Selbst-hilfegruppen gemacht haben und wie sie den Gedanken der Selbst-hilfe und Patientenorientierung an

die Vertragsärzte herantragen wol-len, haben sie uns in KVB FORUM verraten.

dr. Jürgen Binder

„Die Selbsthilfe im Rahmen der Patientenorientierung stellt eine wichtige Ergänzung zur medizini-schen Behandlung und Betreuung einer Vertragsarztpraxis dar. Ich möchte zusammen mit meinen bei-den Kollegen Möglichkeiten weiter-entwickeln, wie seitens der KVB Ko-operationen bayerischer Vertrags-ärzte mit Selbsthilfegruppen geför-dert werden können. Die positiven Rückmeldungen von Patienten, die in der Selbsthilfe tätig sind, zeigen uns immer wieder die Bedeutung und den Stellenwert der Krank-heitsbewältigung in der Gruppe. Selbsthilfegruppen stellen daher auch aus ärztlicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung unserer medi-zinischen Behandlung und Betreu-ung dar, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit gerade chro-

nisch Kranker zu verbessern und zu erhalten. Wir Ärzte sollten unsere Patienten daher aktiv auf gut er-reichbare Selbsthilfegruppen hin-weisen. Dies trägt zur Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei.

Um den Kontakt der Ärzteschaft zur Selbsthilfe zu fördern und den gegenseitigen Informationsfluss si-cherzustellen, könnte man Selbst-hilfegruppen unter anderem in ärzt-lichen Qualitätszirkeln oder Fortbil-dungsveranstaltungen berücksich-tigen. Dies würde sicher zu einer verbesserten Kooperation mit den Praxen beitragen. Als Fachexperten Patientenorientierung ist es darüber hinaus auch unsere Aufgabe, die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthil-fegruppen zu unterstützen und ih-nen wichtige Kontakte zu Vertrags-ärzten und anderen medizinischen Berufsgruppen zu vermitteln. Sinn-voll für eine wirksame Kooperation von Vertragsärzten mit Selbsthilfe-gruppen wäre sicher auch eine stär-kere Förderung durch die Kranken-

Auch wenn die KVB in erster Linie für ihre Mitglieder zuständig ist, fühlt sie sich dennoch dem Thema Patientenorientierung verpflichtet. Bereits seit Jahren steht die Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Selbsthilfe für das Team der Patientenorientierung an erster Stelle. Das Ziel: Kooperationen fördern und so zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgung beitragen. Seit April 2013 stehen dem KVB-Team nun drei ärztliche Fachexperten zur Seite.

Von links: dr. sebastian

Biltz, dr. ernst-walter Pascher,

dr. Jürgen Binder.

dIe neuen KVB-FaCheXPeRten

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37PatIentenORIentIeRung

K VB FORuM 7- 8/2013

kassen als Interessenvertreter ihrer Versicherten. Langfristiges Ziel für die KVB sollte sein, für die Vertrags-arztpraxen strukturelle und organi-satorische Hilfen zu entwickeln, um ihnen den Zugang zu Selbsthilfean-geboten zu erleichtern.“

dr. ernst-walter Pascher

„Die Patientenorientierung ist ei-gentlich immer der unmittelbare Sinn unseres ärztlichen Handelns. Dass die KVB mich dafür als Bera-tungsexperten ausgewählt hat, se-he ich als Ehre und Verpflichtung. Ich möchte den jeweiligen Selbst-hilfegruppen gerne vermitteln, dass sie für ihre Anliegen bei uns Ärzten offene Türen finden und wir gemein-sam nach Wegen suchen, wie wir sie bei ihren Problemen – im Übri-gen nicht nur in München, sondern auch in den ländlichen Regionen Bayerns – unterstützen können.

Durch meine Praxisschwerpunkte Gastroenterologie und Hepatologie habe ich bereits seit mehreren Jah-ren Kontakt zu Selbsthilfegruppen für Organtransplantationen (Leber). Die Zusammenarbeit ist für mein ärztliches Denken und Handeln außerordentlich bereichernd. Man hat es mit sehr engagierten Patien-ten und deren Angehörigen zu tun und wird dabei auch selbst stark gefordert. Ich halte Selbsthilfegrup-pen deshalb nicht nur für Betroffe-ne, sondern auch für uns Ärzte für eine segensreiche, förderungswür-

dige Einrichtung. Vonseiten der KVB ist schon einiges an struktureller Unterstützung für die Selbsthilfe erfolgt. Doch aus meiner Sicht ist vieles davon in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Daran sollten wir arbeiten. Natürlich nicht in der Form, dass wir als Interessenver-tretung der Ärzte den Selbsthilfe-gruppen vorschreiben, wie sie ihre Arbeit machen sollen oder indem wir dort Funktionen übernehmen. Aber auf Anfrage sollten wir mit im Boot sein und kräftig mitrudern. Dann könnte in den nächsten Jah-ren ein strukturiertes Miteinander entstehen, auf dem wir gemeinsam weiter aufbauen können.“

dr. sebastian Biltz

„Ich bin seit 1993 niedergelassener Dermatologe, überblicke also mitt-lerweile zwei Jahrzehnte, innerhalb derer sich das Rollenverständnis des Arztes nahezu fundamental ge-wandelt hat. Die akademische Do-minanz der früheren Jahre ist einer vordergründigen Dienstleistungs-mentalität gewichen, sowohl ambu-lant als auch stationär. Vordergrün-dig deshalb, weil das Primat der Ethik in immer mehr Teilbereichen dem Primat der Ökonomie weicht, was – zumindest aus meiner Sicht und der vieler Kollegen – mehr Pro-bleme schafft, als dass sie dadurch gelöst würden. Die Kommunikation im Rahmen der Patientenorientie-rung ist hierbei ein zentraler Be-standteil ärztlicher Außendarstel-

lung und für die Ärzteschaft ele-mentar, gerade in der vielfach sub-jektiven und teils leider auch der Ärzteschaft gegenüber hostil ge-führten gesundheitspolitischen Diskussion in unserer Gesellschaft.

Patientenorientierung heißt für mich: Die Ärzte müssen sich als primäre, kompetente und älteste Anwaltschaft der Interessenvertre-tung ihrer Patienten verstehen und dies gegenüber Patienten, Öffent-lichkeit und Politik glaubhaft und nachhaltig vertreten.

Ich selbst konnte mir durch meine Tätigkeit als vom Stadtrat der Lan-deshauptstadt München berufenes Mitglied des Selbsthilfebeirats 2011 und 2012 einen tiefen Einblick in die Selbsthilfe und die von Patien-ten zu bewältigenden Probleme ver-schaffen. Das hat mich inspiriert und ich habe erkannt, dass im Be-reich der Selbsthilfe ärztliche Kom-petenz dringender denn je benötigt wird. Die KVB hat bereits heute bei den Selbsthilfeaktiven ein hervor-ragendes Standing. Gemeinsam mit meinen beiden Kollegen werden wir den bereits beschrittenen Weg fortsetzen.“

Die KVB-Fachexperten erreichen Sie über das Team Patientenorien-tierung unter der E-Mail [email protected]

Redaktion

die drei ärzt- lichen Fachex-perten sollen in Zukunft das team Patienten-orientierung der KVB unterstüt-zen und beraten sowie darüber hinaus den Vor-stand bei den zahlreichen selbsthilfever-anstaltungen der KVB würdig vertreten.

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ÄRZte-engageMent38

K VB FORuM 7- 8/2013

E twa drei- bis viermal im Jahr ist das der Fall. Wobei die Robe nur symbolisch ist. Eh-

renamtliche Richter treten in Zivil auf, sie sind „Richter ohne Roben“. Was nicht bedeutet, dass sie nichts zu sagen hätten. „Wir sind keine Statisten“, erklärt Eisenkeil. „Grund- sätzlich haben wir die gleichen Be-fugnisse wie hauptamtliche Rich-ter, also das Fragerecht und volles Stimmrecht.“ Am Sozialgericht kön- nen die Laienrichter den hauptamt- lichen Richter theoretisch sogar überstimmen: Dort werden dem Be- rufsrichter zwei Ehrenamtliche zur Seite gestellt. Erst ab der Instanz des Landessozialgerichts sind die Hauptamtlichen in der Überzahl, dort gibt es drei Berufsrichter und zwei Laienrichter.

Seit zwölf Jahren verhandelt Eisen-keil nun schon Fälle des Kassen-arztrechts – von Honorarproblemen über Bedarfsplanung bis hin zu Re-gressforderungen. Seine ehrenamt-liche Tätigkeit übte er zunächst am Sozialgericht München aus, seit acht Jahren ist er hier nun am Lan-dessozialgericht. Eine besondere juristische Vorbildung brauche man dafür nicht, erklärt der Mediziner. „Man kennt das ja alles aus der ei-genen Praxis.“ Dass er vorher be-reits eine Zeit lang Prüfarzt und Be-schwerdearzt war, sei allerdings

durchaus hilfreich gewesen. Bei seiner Berufung habe er ungefähr gewusst, was auf ihn zukommt, da sein Vorgänger in der Praxis bereits ehrenamtlicher Sozialrichter war.

Bewerbung ausgeschlossen

Wer als Arzt ehrenamtlicher Rich-ter am Sozialgericht werden möch-te, kann sich nicht selbst bei Ge-richt bewerben. Er muss von der Kassenärztlichen Vereinigung vor-geschlagen werden. Zurzeit sind auf Vorschlag der KVB 105 bayeri-sche Ärzte am Sozialgericht Mün-chen ehrenamtlich tätig, drei am Sozialgericht Nürnberg. Darüber hinaus wurden elf Ärzte als Laien-richter ans Bayerische Landesso-zialgericht berufen, zwei weitere ans Bundessozialgericht. Eine Amts-

periode dauert fünf Jahre. Danach können die Laienrichter erneut be-rufen werden oder aus dem Ehren-amt ausscheiden.

Den Einsatz fachkundiger ehren-amtlicher Richter hält Eisenkeil für äußerst sinnvoll. „Ich habe immer wieder festgestellt, dass die ärztli-chen Einsichten für die Juristen wichtig sind“, so der Hausarzt. Das gelte natürlich auch umgekehrt. „So eine Tätigkeit ist immer auch eine Erweiterung des eigenen Horizonts.“ In den meisten Fällen habe er kei-ne großen Differenzen zwischen Berufs- und Laienrichtern erlebt. Dass ein Berufsrichter von den Eh-renamtlichen überstimmt wurde, sei in seinen Verhandlungen am Sozialgericht nie passiert. „Das kommt sicherlich nur sehr selten vor, aber das gleiche Stimmrecht zwingt die Richter dazu, ihre Über-legungen klar darzulegen.“

häufigstes Ziel: der Vergleich

Das Gericht bemühe sich in den meisten Fällen, einen Vergleich zu finden. „Das ist das Beste für alle Beteiligten. Wenn das nicht ge-lingt, ist das Ergebnis oft unbefrie-digend.“ Ein Fall ist Eisenkeil be-sonders in Erinnerung geblieben, bei dem ein Vergleich nicht zu-stande kam: Eine neue Behand-

Man kennt sie aus Filmen oder aus den Medien: Schöffen und ehrenamtliche Richter, die als „normale Bürger“ ohne juristische Ausbildung die Berufsrichter in Gerichtsverhandlungen unterstützen. Auch viele Ärzte bekleiden ein solches Ehrenamt. Dr. Sigurd Eisenkeil aus Eichstätt ist einer von ihnen. Wenn am Landessozialgericht München Fälle des Vertragsarztrechts verhandelt werden, tauscht der Hausarzt seinen Arztkittel gegen eine „Richterrobe“.

„eIne eRweIteRung des eIgenen hORIZOnts“

dr. sigurd eisen-keil ist mit lei-

denschaft haus-arzt. Mit genau derselben lei-

denschaft übt er seit zwölf Jahren

sein amt als ehrenamtlicher Richter am so- zialgericht aus.

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39ÄRZte-engageMent

K VB FORuM 7- 8/2013

lung für Hautärzte war im Rahmen eines Vertrages von mehreren ge-setzlichen Kassen übernommen worden. Als der Vertrag von einer einzelnen Kasse gekündigt wurde, hatte ein Arzt das nicht sofort mit-bekommen und bei einem Patien-ten dieser Kasse die bereits be-gonnene Behandlung fortgesetzt. Die Kasse wollte nicht zahlen, des-wegen rief der Arzt das Sozialge-richt an. „Die rechtliche Situation war natürlich eindeutig, aber es wurde trotzdem versucht, einen Vergleich zu erreichen“, erinnert sich der Mediziner. Doch der Kas-senvertreter blieb stur und der Arzt musste die Behandlung aus eige-ner Tasche bezahlen. „In solchen Situationen sieht man dann schon, dass Recht haben und Recht be-kommen nicht immer dasselbe ist.“

es geht meist um große summen

An den verhandelten Fällen könne man auch ablesen, wie sich die Aus- übung des Arztberufes in den ver-

gangenen Jahrzehnten verändert habe. Am Landessozialgericht wer- den vor allem gravierende Regress- fälle, zum Beispiel bei Laboren oder Großgeräten verhandelt. „Wenn man sieht, um welche Summe es da geht, kommt man als Landarzt manchmal ins Grübeln“, so der Eichstätter. Auf die sogenannten individualvertraglich vereinbarten Einzelleistungen angesprochen sagt Eisenkeil: „Früher habe ich alle IGeL-Leistungen strikt abgelehnt, aber jetzt sehe ich das ein biss-chen milder. In einigen Fällen kön-nen solche Leistungen vielleicht wirklich sinnvoll sein.“ In seiner ei-genen Praxis bietet Eisenkeil keine IGeL-Leistungen an, außer den klas-sischen Selbstzahlerleistungen, die es immer schon gab, wie zum Beispiel Reiseimpfungen.

Neben seiner Praxisarbeit und sei-ner Tätigkeit als Laienrichter enga-giert sich der Hausarzt noch in mehreren anderen Bereichen. So ist er seit 15 Jahren Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes

Eichstätt/Ingolstadt und seit eini-ger Zeit auch im Stadtrat von Eich-stätt vertreten. Trotz der vielen Ak- tivitäten werde ihm seine Richter-tätigkeit nicht zuviel, betont Eisen-keil. Es sei eine interessante Auf-gabe mit einem überschaubaren Zeitaufwand. „Außerdem“, so der Eichstätter lächelnd, „ist eine Ver-handlung am Sozialgericht immer verbunden mit einem Ausflug in die Landeshauptstadt.“ Das sei ein An-reiz, wenn man vom Land komme. Damit ist allerdings seit ein paar Wochen Schluss. Künftig wird Eisen- keil von Eichstädt aus nicht mehr nach München, sondern nach Kassel fahren. Zum 1. Juni wurde er als ehrenamtlicher Richter an das Bundessozialgericht berufen.

Dr. Caroline Mayer (freie Journalistin)

Bei jeder öffentlichen Verhand-lung eines Sozialgerichts oder Landessozialgerichts ist die Rich- terbank neben den Berufsrichtern mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Der ehrenamtliche Rich-ter übt als Vertreter des Volkes neben dem Berufsrichter das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus.

wer kann ehrenamtlicher Richter werden? Ehrenamtlicher Richter beim So-zialgericht kann werden, wer Deut- scher ist, das 25. Lebensjahr voll- endet hat und nicht aus bestimm- ten Gründen vom Amt ausge-schlossen ist.

wo kann man sich bewerben? Eine direkte Bewerbung beim So-zialgericht oder Landessozialge-richt ist nicht möglich, ehrenamtli-che Richter werden nur aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Die Vorschlagslisten werden von Ver-einigungen und Verbänden aufge-stellt, die in Paragraf 14 Sozialge-richtsgesetz aufgezählt sind, zum Beispiel von der KVB.

welche Rechte haben sie? Ehrenamtliche Richter haben die gleichen Rechte wie Berufsrichter, sind unabhängig und nur dem Ge-setz unterworfen. Sie wirken bei allen Handlungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung mit,

insbesondere bei der Urteilsfin-dung. Bei der Abstimmung darü-ber, welches Urteil gefällt wer-den soll, haben sie das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrich-ter.

welche Vergütung erhalten ehrenamtliche Richter? Sie erhalten keine Vergütung, werden jedoch für ihre Tätigkeit entschädigt. Fahrtkosten, Auf-wendungen und Verdienstaus-fälle werden bis zu einer be-stimmten Höhe erstattet.

Quelle: Landessozialgericht München

was ist ein ehrenamtlicher Richter?

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PsYChOtheRaPIe40

K VB FORuM 7- 8/2013

D en Auftakt der Feierlich-keiten bildeten die Gruß-worte des Kammerpräsi-

denten Dr. Nikolaus Melcop und des bayerischen Wissenschaftsminis-ter Dr. Wolfgang Heubisch, der die Glückwünsche des Ministerpräsi-denten und der Bayerischen Staats-regierung überbrachte. „Die Psy-chotherapeutenkammer Bayern ge-staltet die Rahmenbedingungen für ihre Berufsgruppe mit hoher Kom-petenz und großem Engagement mit. Sie ist wichtiger Ansprech-partner und wertvoller Ratgeber für alle Akteure des Gesundheitswe-sens“, so der Minister. Ministerial-direktor Michael Höhenberger, der in Vertretung des bayerischen Ge-sundheitsministers Dr. Marcel Hu-ber gekommen war, erinnerte an die Bedeutung des Psychothera-

peutengesetzes: „Es hat einen an-erkannten und profilierten Heilbe-ruf geschaffen. Das war nur mög-lich, weil Sie alle sich mit sehr viel Engagement, Ernsthaftigkeit und Idealismus den neuen Anforderun-

gen gestellt haben.“ Höhenberger bedankte sich für die Mitarbeit der PTK Bayern in den unterschied-lichsten Gremien: „Ihre Expertise war und ist von großem Wert.“ Mit

Blick auf die Ausbildung sagte er: „In Bayern ist stets der Masterab-schluss des betreffenden Studien-gangs Voraussetzung für den Be-ginn der Psychotherapeutenausbil-dung.“ In weitläufiger Anlehnung

an ein Zitat von Sigmund Freud endete Höhenberger mit den Wor-ten: „Hinter jedem erfolgreichen Berufsstand steht auch eine star-ke Kammer!“ Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsy-chotherapeutenkammer, hob das besondere Engagement der PTK Bayern sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene hervor. Dr. Fritz Kempter, Präsi-dent des Verbands Freier Berufe (VFB) in Bayern, bezeichnete die PTK Bayern als Musterbeispiel ei-ner freiberuflichen Berufsvertre-tung: „Sie sind das jüngste Kam-mermitglied in den Reihen des VFB, aber seit Beginn Ihrer Mit-gliedschaft immer wieder durch hohes persönliches und sachkun-diges Engagement in unserer Ver-bandstätigkeit präsent.“

Redaktion

600 Kammermitglieder, Politiker und Ehrengäste versammelten sich Ende April anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Bayerischen Landeskammer der Psy-chologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peuten (PTK Bayern) in München, um zusammen den Jahrestag mit Festvorträgen, Grußworten und natürlich vielen persönlichen Begegnungen gebührend zu feiern.

Zehn JahRe PtK BaYeRn

der Vorstand der PtK Bayern mit ehrengästen (von links): dr. wolfgang Krombholz, dr. anke Pielsticker, dr. Max Kaplan, dr. nikolaus Melcop, dr. wolfgang heubisch, Benedikt waldherr, dr. Bruno waldvogel, Peter lehndor-fer, dr. heiner Vogel, Prof. Rainer Richter, dr. Fritz Kempter, Birgit gorgas und Ministerialdirektor Michael höhenberger.

(von links): dr. Bruno waldvogel (PtK Bayern), dr. Ilka enger (KVB), Peter lehndorfer (PtK Bayern), dr. Pedro schmelz (KVB).

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41KuRZMeldungen/IMPRessuM

K VB FORuM 7- 8/2013

Impressum für KVB FORuM und KVB InFOs

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

herausgeber (V. i. s. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz, Dr. Ilka Enger

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Katrin Zentrich

anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

satz und layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

druck:Gebrüder Geiselberger GmbH, Altötting Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier.

Bildnachweis:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (Seite 19), iStockphoto.com (Titelseite, Seite 2, 4, 5, 6, 9, 13, 15, 17, 21, 22, 24, 25, 34, 35, 36, 37, 43, Rückseite), Kassenärztliche Bundesvereinigung (Rück-seite), privat (Seite 32), PTK Bayern (Seite 5, 40), KVB (alle weiteren)

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leser- briefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychothera-peuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

FallZahlen naCh aBsChaFFung deR PRaXIsgeBühR

Am 4. November 2012 hat der Bun-desrat mit einem klaren Votum die Abschaffung der Praxisgebühr be-schlossen. Seit dem 1. Januar ist diese Gebühr nun Geschichte. So-wohl für Ärzte als auch für Patien-ten ein willkommener Schritt.

Mit großem Interesse werden nun die ersten Auswirkungen der Ab-schaffung erwartet. Konkrete Effek-te können allerdings derzeit noch nicht abgeleitet werden. Ein Blick auf die gesamte Fallzahlentwick-lung zeigt zunächst keine beunru-higenden Tendenzen. Betrachtet man das Verhältnis zwischen Ori-ginal- und Überweisungsfällen, so verhält es sich im Quartal 1/2013 ähnlich wie vor Einführung der Pra-xisgebühr: Bei etwa 60 Prozent der Patienten, die sich durch einen Facharzt behandeln lassen, ge-schieht dies ohne Überweisung.

Trotz dieser ersten Tendenzen, die möglicherweise zu Rückschlüssen verleiten, ist hier besondere Vor-sicht geboten. Viele Seiteneffekte, die besonders im Vergleich der Jah-re 2012 und 2013 ebenfalls zum Tragen kommen, müssen hier noch berücksichtigt werden. Der Neu-abschluss vieler HzV-Verträge in Bayern kann hier ebenso eine Rol-le spielen wie das Grippe-Impf-chaos dieses Winters. Detaillierte Analysen sind erst auf Basis fina-ler Abrechnungsergebnisse mög-lich. Weiterhin können konkrete Effekte der Praxisgebühr-Abschaf-fung erst nach mehreren Quarta-len abgeleitet werden.

Martina Unterburger (KVB)

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KVB seRVICenuMMeRn42

K VB FORuM 7- 8/2013

Persönliche Beratung zur abrechnung

Persönliche Beratung zu Verordnungen

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

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IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-SafeNet* und KV-Ident � Doctor-to-Doctor (D2D)

Online-DiensteTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor

� Online-Einreichungen und eDoku

ZugangsdatenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 61E-Mail [email protected]

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� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

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Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Doris Saalwirth 09 11 / 9 46 67 – 4 42 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

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Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Severin Baum 0 89 / 5 70 93 – 44 20 [email protected]

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Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Monika Vachenauer 08 21 / 32 56 – 2 42 [email protected]

Silke Würflingsdobler 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Bernhard Schmied 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Detlev Bartmus 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Elisabeth Eisenreich 09 41 / 39 63 – 2 54 [email protected]

Karolin Ihle 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Daniela Bluhm 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

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43KVB seRVICenuMMeRn

K VB FORuM 7- 8/2013

Wiebke Robl 09 11 / 9 46 67 – 3 36 [email protected]

Marion Roth 09 11 / 9 46 67 – 3 23 [email protected]

Michael Sachse 09 11 / 9 46 67 – 2 21 [email protected]

Anke Weber 09 11 / 9 46 67 – 3 22 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln und hygiene in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis und bei allen Fragen rund um das Thema Hygiene.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Miriam Radtke 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Anneliese Zacher 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Lisa Huschke 0 89 / 5 70 93 – 43 52 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Beate Wolf 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Siegfried Forster 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Sylvia Goldschmitt 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Manuel Holder 08 21 / 32 56 – 2 40 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 3 03 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 3 01 [email protected]

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VORsChau

InteRstItIelle ZYstItIsSelbsthilfegruppe unter-stützt Patienten mit chro-nischer Blasenentzündung

PallIatIVe CaRe Fortbildungsangebot für Psychotherapeuten, die Schwerstkranke und Sterbende betreuen

POsItIVes ÄRZte-IMageInterview mit Niedergelas-senen, die der KBV-Kam-pagne ihr Gesicht geben

QualItÄtsManage-Ment In PRaXenAlles über Ihre regelmäßi-ge Unterweisungspflicht als Arbeitgeber