Mitgänger-Flurförderzeuge · Kurzunterweisungen mit ARAMIS Mitgänger-Flurförderzeuge...

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Mitgänger-Flurförderzeuge Ein starker Helfer Mitgänger-Flurförderzeuge

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Mitgänger-Flurförderzeuge

Ein starker Helfer

Mitgänger-Flurförderzeuge

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Kurzunterweisungen mit ARAMIS Mitgänger-Flurförderzeuge

Thema: Mitgänger-Flurförderzeuge

INHALT:

• Warum ist das Thema so wichtig!

• Begriffsbestimmung

• Voraussetzungen zum Steuern

• Ausstattung und Hinweise

• Pflichten des Fahrzeugführers

• Videoclip zur Sicht- und Funktionsprüfung

• Fahrbetrieb

• Aufnehmen, Absetzen und Stapeln

• Be- und Entladen von Fahrzeugen

• Laden von Elektrobatterien

• Einsatz im Ex-Bereich

• Wiederkehrende Prüfungen

• Schlusswort

Quellen: DGUV Vorschrift 68, DGUV Information 208-006, Bilder: BGHW Handbuch, Jungheinrich, Personen/Einrichtungen/Film Pfeifer & Langen

Sie werden auf 19 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert!

Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben!

Die Unterweisung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts)

Mitgänger-Flurförderzeuge

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Begriffsbestimmung

Mitgänger- Flurförderzeuge (MFFZ)…

• sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden

• laufen mit Rädern auf Flur und sind frei lenkbar

• sind zum Befördern und mit vorhandener Hubeinrichtung auch zum Stapeln von Lasten eingerichtet

• sind mit oder ohne Antrieb ausgerüstet

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Ausstattung und Hinweise

Mitgänger- FFZ werden übergeordnet unterschieden in:

• Handgeräte oder motorangetriebene Geräte und

• Nieder- oder Hochhubwagen

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Ausstattung und Hinweise

ab 85 dB (A)

ab 90 dB (A)

richtig

Damit man genügend Platz für die Füße hat, sind die Steuereinrichtung überwiegend seitlich angeordnet. Jetzt müssen Sie als Bediener nur darauf achten, dass Sie auch an der sicheren Seite laufen. Bei zentrierter Anordnung müssen Sie besonders umsichtig fahren.

Richtig Richtig Falsch

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Ausstattung und Hinweise

Arbeitsbühne am Mitgänger- FFZ:

• Der Einsatz von Arbeitsbühnen an Mitgänger-Flurförderzeugen ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies als Verwendung vorgesehen hat (siehe Bedienungs-anweisung) und mit den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar ist.

• Für Mitgänger- FFZ ist in der Regel eine spezielle Arbeitsbühne erforderlich.

Standard- Bühnen für Gabelstapler passen nicht.

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Videoclip zur Sicht- und Funktionsprüfung

Bitte den Ton anstellen und durch Mausklick starten!

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Fahrbetrieb

• Die Geschwindigkeit ist immer den Fahrbahnverhältnissen anzupassen.

• Beim Befahren von Steigungen/Gefällen muss die Last bergseitig geführt werden, damit die Last nicht herunterrutschen kann.

Richtig Falsch

Die Last zeigt zum höchsten Punkt der Steigung! Die Last kann herunterrutschen! Mitgänger-Flurförderzeuge

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Aufnehmen, Absetzen und Stapeln

Lasten dürfen nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen, nicht vor Sicherheitseinrichtungen und nicht vor Betriebseinrichtungen, die jederzeit zugänglich sein müssen, abgestellt werden.

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Laden von Elektrobatterien

• Beim Laden von Elektrobatterien ist zu beachten, dass explosive Wasserstoff-Luft-Gemische entstehen können (Knallgasbildung). Es muss deshalb eine gute Entlüftung im Bereich der Ladestation vorhanden sein.

• Beim Nachfüllen von destilliertem Wasser an offenen Batterien ist geeignete Schutzausrüstung insbesondere Hand-, Gesichts- und Augenschutz zu tragen.

• Achtung: Das Rauchen und der Gebrauch von Feuer und offenem Licht sind im Ladebereich verboten. Mitgänger-Flurförderzeuge

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Wiederkehrende Prüfungen

• Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anbaugeräte müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch Sachkundige geprüft werden.

• Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen einen Nachweis zu führen.

• Die Beseitigung der festgestellten Mängel muss im Prüfnachweis vermerkt werden.

• Die Prüfplakette darf erst angebracht werden, wenn alle sichtbaren Mängel beseitigt sind.

gem. DGUV Vorschrift 68

Mängel siehe Prüfbuch

M U S T E R

Muster GmbH Köln

Jährliche Prüfung

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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Pflichten gemäß §§ 5, 6, 12 ArbSchG

• Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt

- Bestimmen Sie die Gefährdungen

- Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA.

- Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung

• Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Mitgänger-Flurförderzeuge