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PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 10414/08 (Presse 166) 1 DE RAT DER EUROPÄISCHE UIO DE 10414/08 (Presse 166) (OR. en) MITTEILUG A DIE PRESSE 2876. Tagung des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz Luxemburg, den 9.-10. Juni 2008 Präsident Marjeta COTMA Ministerin für Arbeit, Familie und Soziales Zofija Mazej KUKOVIC Ministerin für Gesundheit

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P R E S S E

R u e d e l a L o i 1 7 5 B – 1 0 4 8 B R Ü S SE L T e l . : + 3 2 ( 0 ) 2 2 8 1 6 0 8 3 / 6 3 1 9 F a x : + 3 2 ( 0 ) 2 2 8 1 8 0 2 6 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom

10414/08 (Presse 166) 1

DE

RAT DEREUROPÄISCHE� U�IO�

DE 10414/08 (Presse 166)

(OR. en)

MITTEILU�G A� DIE PRESSE

2876. Tagung des Rates

Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

Luxemburg, den 9.-10. Juni 2008

Präsident Marjeta COTMA� Ministerin für Arbeit, Familie und Soziales Zofija Mazej KUKOVIC Ministerin für Gesundheit

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DE

Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung

Der Rat erzielte eine politische Einigung über ein Paket von zwei Verordnungen über Arbeitszeit-

gestaltung bzw. Leiharbeit.

Der Rat erzielte eine politische Einigung über eine Entscheidung über Leitlinien für beschäfti-

gungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2008.

Der Rat legte eine allgemeine Ausrichtung für zwei Verordnungsentwürfe über die Koordinierung

der Systeme der sozialen Sicherheit fest.

Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen an:

– Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienst-leistungen

– Antizipation und Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitsmarkts mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen

– Umsetzung der Aktionsplattform von Peking hinsichtlich der Indikatoren in Bezug auf "Mädchen" bzw. "Frauen im politischen Entscheidungsprozess"

– Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft

– Verringerung der Krebsbelastungen

– Antibiotikaresistenz

– Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU

– Arzneimittelinformationen für Patienten.

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1 � Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist

dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. � Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates

http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. � Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind

durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich.

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DE

I�HALT1

TEIL�EHMER............................................................................................................................. 5

ERÖRTERTE PU�KTE

ARBEITSZEITGESTALTUNG...................................................................................................... 8

LEIHARBEIT............................................................................................................................... 11

VERBESSERUNG DER VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN* – Schlussfolgerungen des Rates ............................. 13

LEITLINIEN FÜR BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE MASSNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN ................................................................................................................. 14

QUALIFIKATIONEN, BESCHÄFTIGUNG UND JUGEND....................................................... 15

ANTIZIPATION UND ERFÜLLUNG DER ERFORDERNISSE DES ARBEITSMARKTS – Schlussfolgerungen des Rates........................................................................................................ 15

STELLUNGNAHME DES BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSSES ZUR BESCHÄFTIGUNG JUNGER MENSCHEN................................................................................ 16

SOZIALE SICHERHEIT.............................................................................................................. 17

Durchführungsverordnung ............................................................................................................ 17

Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 883/2004................................................................................ 17

AKTIONSPLATTFORM VON PEKING – FOLGEMASSNAHMEN.......................................... 19

Mädchen – Schlussfolgerungen des Rates...................................................................................... 19

Frauen im politischen Entscheidungsprozess – Schlussfolgerungen des Rates ............................... 19

GESCHLECHTERSTEREOTYPEN – Schlussfolgerungen des Rates ........................................... 20

VERRINGERUNG DER KREBSBELASTUNGEN – Schlussfolgerungen des Rates.................... 21

ANTIBIOTIKARESISTENZ – Schlussfolgerungen des Rates....................................................... 23

UMSETZUNG DER GESUNDHEITSSTRATEGIE DER EU – Schlussfolgerungen des Rates .... 24

Kooperationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU (öffentliche Aussprache)................................................................... 24

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DE

ARZNEIMITTELINFORMATIONEN FÜR PATIENTEN – Schlussfolgerungen des Rates ......... 25

SONSTIGES................................................................................................................................. 26

SO�STIGE A�GE�OMME�E PU�KTE

GEMEI(SAME AUSSE(- U(D SICHERHEITSPOLITIK

– Militärische Operation EUFOR Tchad/RCA der EU – Beteiligung Albaniens...................................................33

WIRTSCHAFT U(D FI(A(ZE(

– Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen überseeischen Departements ...............................................33

HA(DELSPOLITIK

– Abkommen mit der Ukraine über den Dienstleistungsverkehr...........................................................................34

STATISTIK

– Öffentliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ....................................................................................34

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TEIL�EHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien: Joëlle MILQUET Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung

und der Chancengleichheit

Bulgarien: Emilia Radkova MASLAROVA Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik Valery TZEKOV Stellvertreter des Ministers für Gesundheit

Tschechische Republik: Petr NEČAS Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit

und Soziales Tomáš JULÍNEK Minister für Gesundheit

Dänemark: Claus Hjort FREDERIKSEN Minister für Beschäftigung Jakob Axel NIELSEN Minister für Gesundheit und Prävention

Deutschland: Olaf SCHOLZ Bundesminister für Arbeit und Soziales Marion CASPERS-MERK Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundes-

ministerin für Gesundheit

Estland: Tiit NABER Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Irland: Billy KELLEHER Staatsminister im Ministerium für Unternehmen, Handel

und Beschäftigung (mit besonderer Zuständigkeit für Arbeitsmarktfragen)

Mary HARNEY Ministerin für Gesundheit und Kinder

Griechenland: Fani PALLI-PETRALIA Ministerin für Beschäftigung und soziale Sicherung Georgios KONSTANTOPOULOS Staatssekretär für Gesundheit und soziale Solidarität

Spanien: Celestino CORBACHO CHAVES Minister für Arbeit und Einwanderung Gerardo CAMPS Minister für Wirtschaft, Staatsvermögen und Beschäfti-

gung und Zweiter Stellvertretender Präsident des Rates der Generalität der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Luisa Maria NOENO Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Autonomen Gemeinschaft Aragonien

Frankreich: Xavier BERTRAND Minister für Arbeit, Sozialpartnerschaft, Familie und

Solidarität Roselyne BACHELOT-NARQUIN Ministerin für Gesundheit, Jugend, Sport und Vereins-

wesen

Italien: Francesca MARTINI Staatssekretärin für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik

Zypern: George PAPAGEORGIOU Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales Yiannos PAPADOPOULOS Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit

Lettland: Iveta PURNE Ministerin für Wohlfahrt Armands PLORIŅŠ Staatssekretär, Ministerium für Gesundheit

Litauen: Vilija BLINKEVIČIŪTĖ Minister für soziale Sicherheit und Arbeit Rimvydas TURČINSKAS Minister für Gesundheit

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Luxemburg: François BILTGEN Minister für Arbeit und Beschäftigung, Minister für

Kultur, Hochschulen und Forschung, Minister für die Glaubensgemeinschaften

Marie-Josée JACOBS Ministerin für Familie und Integration, Ministerin für Chancengleichheit

Mars DI BARTOLOMEO Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit

Ungarn: Tamás SZÉKELY Minister für Gesundheit László HERCZOG Unterstaatssekretär, Ministerium für Soziales und Arbeit

Malta: John DALLI Minister für Sozialpolitik

�iederlande: Piet Hein DONNER Minister für Soziales und Beschäftigung

Österreich: Martin BARTENSTEIN Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Polen: Czesława OSTROWSKA Unterstaatssekretärin, Ministerium für Arbeit und Soziales Marek TWARDOWSKI Unterstaatssekretär, Ministerium für Gesundheit

Portugal: José VIEIRA DA SILVA Minister für Arbeit und soziale Solidarität Francisco RAMOS Beigeordneter Staatssekretär für Gesundheit

Rumänien: Eugen NICOLĂESCU Minister für Volksgesundheit Denisa-Oana PĂTRAŞCU Staatssekretärin, zuständig für die Abteilung für Sozial-

dialog, Arbeitsrecht und Beziehungen zum Parlament, Ministerium für Arbeit, Familie und Chancengleichheit

Slowenien: Marjeta COTMAN Ministerin für Arbeit, Familie und Soziales Zofija MAZEJ KUKOVIČ Ministerin für Gesundheit Romana TOMC Staatssekretärin, Ministerium für Arbeit, Familie und

Soziales

Slowakei: Viera TOMANOVÁ Ministerin für Arbeit, Soziales und Familie Daniel KLACKO Staatssekretär, Ministerium für Gesundheit

Finnland: Tarja CRONBERG Ministerin für Arbeit

Schweden: Sven Otto LITTORIN Minister für Beschäftigung Göran HÄGGLUND Minister für soziale Angelegenheiten Cristina HUSMARK PEHRSSON Ministerin für soziale Sicherheit

Vereinigtes Königreich: John HUTTON Minister für Wirtschaft, Unternehmen und Regelungs-

reform Pat McFADDEN Staatsminister für Arbeitsbeziehungen und das Postwesen

Kommission: Vladimir ŠPIDLA Mitglied Androulla VASSILIOU Mitglied

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Andere Teilnehmer: Elise WILLAME Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für

Sozialschutz Emilio GABAGLIO Vorsitzender des Beschäftigungsausschusses

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DE

ERÖRTERTE PU�KTE

ARBEITSZEITGESTALTU�G

Der Rat hat mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung über eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung erzielt.

Im Rahmen der Einigung wurden mehrere Erklärungen für das Ratsprotokoll abgegeben.

Der Rat forderte den Ausschuss der Ständigen Vertreter auf, den Text im Hinblick auf die förmliche Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts als A-Punkt auf einer der nächsten Tagungen des Rates und seine Übermittlung an das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens abschließend zu überarbeiten.

Die Richtlinie 2003/88/EG enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung, insbesondere im Hinblick auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Höchstarbeits-zeit, Jahresurlaub sowie bestimmte Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit und des Arbeits-rhythmus.

Der letzte noch offene Punkt, den der Rat geregelt hat, bezieht sich auf die so genannte "Opt-out-Klausel", d.h. die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden) nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer sich bereit erklärt, länger zu arbeiten.

Der erfolgreiche Abschluss des Dossiers durch den slowenischen Vorsitz baut auf der Arbeit sechs vorangegangener Vorsitze auf und ist Teil eines Gesamtpakets, zu dem auch das Dossier "Leih-arbeitnehmer" gehört, über das der Rat ebenfalls mit qualifizierter Mehrheit Einvernehmen erzielt hat.

Die Richtlinie wird im Wege des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament angenommen.

Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am 11. Mai 2005 ab (Dok. 8725/05); die Kommission unterbreitete ihren überarbeiteten Vorschlag am 31. Mai 2005 (Dok. 9554/05).

Der vom Rat vereinbarte Text (Dok. 10583/08) umfasst folgende Hauptaspekte:

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Beim Bereitschaftsdienst wird im neuen Text zwischen "aktiver" und "inaktiver" Zeit unter-schieden. Die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes wird definiert als die Zeit, in der der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, aber von seinem Arbeitgeber nicht zur effektiven Ausübung seiner Tätigkeit oder effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben aufgefordert wird. Die aktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes zählt nach wie vor als Arbeits-zeit und kann gemäß dem Urteil des Gerichtshofs in den Rechtssachen SIMAP bzw. Jaeger nicht als Ruhezeit behandelt werden. Die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes muss nicht als Arbeitszeit angesehen werden, es sei denn dies ist in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern vorgesehen.

Bei den Ausgleichsruhezeiten ist Folgendes vorgesehen: Bei Abweichungen von den Bestimmun-gen, die auf tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Ruhezeiten, Dauer von Nachtarbeit und Bezugszeiträume anzuwenden sind, müssen innerhalb einer durch einzelstaatliche Rechts-vorschriften oder durch Tarifverträge oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festzu-legenden angemessenen Frist Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Dies bietet gegenüber der derzeit geltenden Richtlinie mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Ausgleichsruhezeiten.

Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten die Mitgliedstaaten

• die Sozialpartner darin bestärken, auf der entsprechenden Ebene Vereinbarungen zugunsten einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schließen;

• unbeschadet der Richtlinie 2002/14/EG in Abstimmung mit den Sozialpartnern sicherstellen, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer rechtzeitig von grundlegenden Änderungen ihres Arbeits-rhythmus oder ihrer Arbeitszeitgestaltung in Kenntnis setzen;

• die Arbeitgeber außerdem darin bestärken, gemäß den einzelstaatlichen Gepflogenheiten, Anträge auf Änderungen der Arbeitszeit und des Arbeitsrhythmus unter Beachtung der Erforder-nisse der Unternehmen und des Flexibilitätsbedarfs sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeit-nehmer zu prüfen.

Die wöchentliche Standardhöchstarbeitszeit beträgt über einen Bezugszeitraum berechnet weiterhin 48 Stunden, einschließlich aller Überstunden und aktiver Zeit während des Bereitschafts-dienstes. Nach der derzeit geltenden Richtlinie beträgt der Bezugszeitraum höchstens zwölf Monate, wobei dies jedoch nur in einem Tarifvertrag festgelegt werden kann. In dem vom Rat vereinbarten Text ist daneben ein gesetzlicher Bezugszeitraum von zwölf Monaten nach Anhörung der Sozialpartner vorgesehen. Der Bezugszeitraum beträgt allerdings höchstens sechs Monate, wenn die Mitgliedstaaten beschließen, die Opt-out-Bestimmungen anzuwenden.

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Zur Opt-out-Regelung wurden substanzielle Bestimmungen vereinbart. In der Präambel wird klar darauf hingewiesen, dass die Opt-out-Regelung eine Abweichung darstellt, die dem wirksamen Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer und der ausdrücklichen, freien und auf Kenntnis der Sachlage gegründeten Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers unterliegt. Für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit müssen angemessene Garantien zum Schutz dieser Bedingun-gen und genaue Kontrollen vorgesehen werden. Ein Erwägungsgrund bezieht sich auf die Charta der Grundrechte, einschließlich des Rechts jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit.

In dem Text ist eine Reihe von erweiterten Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, die die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen, vorgesehen. Vor allem Arbeitnehmer in der Probezeit können innerhalb der ersten sechs Monate oder zu einem beliebigen Zeitpunkt der Probezeit und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit, je nachdem welcher Zeitraum länger ist, ihre Zustimmung zum Opt-out zurückziehen. Außerdem können nur Arbeitnehmer, deren Arbeits-vertrag bzw. -verträge sich insgesamt über weniger als zehn Wochen pro Jahr für den gleichen Arbeitgeber erstrecken, ab Beginn ihres Arbeitsvertrags die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen oder von der "Obergrenze" ausgenommen werden, wenn sie die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen.

Die spezielle Obergrenze für Arbeitnehmer, die die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen, beträgt entweder generell 60 Stunden im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums (kann im Rahmen eines Tarifvertrags überschritten werden) oder höchstens 65 Stunden im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums (sofern die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes als Arbeits-zeit angesehen wird und kein Tarifvertrag existiert).

In der Überprüfungsklausel ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten, die die Opt-out-Regelung gestatten, der Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie über die Anwendung der Regelung Bericht erstatten; dazu gehören im Einzelnen die Gründe, die Sektoren, die Tätigkeits-bereiche und die Anzahl der Arbeitnehmer, die hiervon betroffen sind, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und die Standpunkte der Sozialpartner auf nationaler Ebene. Die Mitgliedstaaten, die den Bezugszeitraum von zwölf Monaten per Gesetz anwenden, müssen der Kommission ebenfalls Bericht erstatten. Innerhalb eines weiteren Jahres wird die Kommission dem Rat und dem Parlament über beide Fragen Bericht erstatten; sie kann geeignete Vorschläge zur Reduzierung von überlangen Arbeitszeiten unterbreiten.

Der Rat wertet die Inanspruchnahme der Opt-out-Regelung und den längeren Bezugszeitraum auf der Grundlage des Berichts der Kommission aus. Die Kommission kann ein Jahr später dem Rat und dem Parlament einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie unterbreiten, in der der Bewertung des Rates Rechnung getragen wird.

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LEIHARBEIT

Der Rat hat eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Richtlinien-entwurf über Leiharbeit erzielt. Der Gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament für eine zweite Lesung übermittelt, sobald der Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überarbeitet ist.

Kernpunkt des Kompromisses ist ein Ausgleich zwischen dem garantierten Schutz der Leiharbeiter und ausreichender Flexibilität der Arbeitsmärkte, in denen bisher traditionell ganz andere Verein-barungen zwischen den Sozialpartnern getroffen wurden.

Die Einigung des Rates umfasst die folgenden Hauptelemente:

Grundsatz der Gleichbehandlung

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt ab dem ersten Tag als allgemeine Regel. Nach Artikel 5 Absatz 3 ist es den Mitgliedstaaten jedoch gestattet, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzu-räumen, Tarifverträge aufrechtzuerhalten oder zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen enthalten, die vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen können.

Überdies enthält Artikel 5 Absatz 4 einen Mechanismus, wonach die Mitgliedstaaten, die keine Tarifverträge einsetzen, auf der Grundlage einer von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene aus-gehandelten Vereinbarung innerhalb bestimmter Grenzen vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen können.

Der Text umfasst ferner einen neuen Artikel 5 Absatz 5 über die Verhinderung der missbräuch-lichen Anwendung dieser Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit aufeinander folgen-den kurzfristigen Überlassungen.

Überprüfung der Einschränkungen und Verbote

Nach Artikel 4 sind die bestehenden Einschränkungen und Verbote in Bezug auf die Leiharbeit zu überprüfen, um die Gewissheit zu erlangen, dass solche Einschränkungen gerechtfertigt sind.

Einige Beispiele von Einschränkungen, die überprüft werden sollten:

– verschiedene Grenzen für die Sektoren oder Beschäftigungen, die eventuell auf Leiharbeit-nehmer zurückgreifen (z.B. eine Einschränkung betreffend den Einsatz von Leiharbeitnehmern für gefährliche Arbeiten);

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– maximale Laufzeit der Verträge; Begrenzung der Leiharbeit lediglich auf bestimmte Situationen (Stoßzeiten oder unerwartetes Arbeitsaufkommen).

Einschränkungen sollten aus verschiedenen Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, darunter der Schutz von Leiharbeitnehmern, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und Sicher-heit am Arbeitsplatz sowie die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten.

Die Aussprache des Rates stützte sich auf einen Text, der sich aus den Beratungen in den Vorbe-reitungsgremien ergeben hat und Teil eines Gesamtpakets ist, zu dem auch das Dossier "Arbeits-zeitgestaltung" gehört, das ebenfalls auf der Tagesordnung dieser Ratstagung steht.

Die Richtlinie wird im Wege des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament angenommen.

Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am 21. November 2002 ab (Dok. 14331/02).

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VERBESSERU�G DER VERWALTU�GSZUSAMME�ARBEIT I� BEZUG AUF DIE E�TSE�DU�G VO� ARBEIT�EHMER�* – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einer Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Ver-waltungszusammenarbeit in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbrin-gung von Dienstleistungen angenommen.

Im Rahmen dieser Schlussfolgerungen gaben mehrere Delegationen Erklärungen ab (Dok. 9935/08 ADD 1).

Im Rahmen dieser Initiative empfiehlt die Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungs-zusammenarbeit verstärken, um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der gemeinschaftli-chen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet zu erleichtern; im Einzelnen schlägt sie ein Tätigwerden in drei Bereichen vor:

a) Einrichtung eines elektronischen Informationsaustauschsystems;

b) Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedin-gungen sowohl für die ausländischen Dienstleister als auch für die entsandten Arbeitneh-mer;

c) Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren.

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9935/08.

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LEITLI�IE� FÜR BESCHÄFTIGU�GSPOLITISCHE MASS�AHME� DER MITGLIED-STAATE�

Der Rat hat eine politische Einigung über eine Entscheidung über Leitlinien für beschäftigungspoli-tische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für das Jahr 2008 erzielt (Dok. 10090/08).

Die Kommission schlug im Dezember 2007 vor, die integrierten Leitlinien, zu denen die beschäfti-gungspolitischen Leitlinien gehören, im nächsten Lissabon-Zyklus unverändert zu lassen.

Der Rat hat stets betont, dass der Stabilität der Leitlinien große Bedeutung beizumessen und deren Umsetzung in den Mittelpunkt zu rücken ist. Dies ist vor allem zur Vorbereitung auf das Jahr 2010 wichtig, da dann die Ergebnisse der Strategie von Lissabon insgesamt beurteilt werden müssen.

Der Rat erhielt die Stellungnahme des Europäischen Parlaments am 20. Mai 2008.

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QUALIFIKATIO�E�, BESCHÄFTIGU�G U�D JUGE�D

A�TIZIPATIO� U�D ERFÜLLU�G DER ERFORDER�ISSE DES ARBEITSMARKTS – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Antizipation und Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitsmarkts mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen – eine Initiative für Beschäfti-gung und Qualifikation" angenommen.

Der Europäische Rat forderte die Kommission im März 2008 in seinen Schlussfolgerungen auf, unter Berücksichtigung der Auswirkungen des technologischen Wandels und der Bevölkerungs-alterung eine umfassende Einschätzung der künftigen Qualifikationserfordernisse in Europa bis zum Jahr 2020 vorzunehmen und Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung des künftigen Bedarfs vorzuschlagen. 1

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 10091/08.

1 Dok. 7652/08, Nummer 14.

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STELLU�G�AHME DES BESCHÄFTIGU�GSAUSSCHUSSES ZUR BESCHÄFTIGU�G JU�GER ME�SCHE�

Der Rat hat die Stellungnahme des Vorsitzenden des Beschäftigungsausschusses, Emilio GABAGLIO, zur Beschäftigung junger Menschen gebilligt (Dok. 9898/08).

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DE

SOZIALE SICHERHEIT

Durchführungsverordnung

Der Rat hat in Erwartung der für Anfang Juli vorgesehenen Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung einstimmig eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einem Teil der Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 1 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit festgelegt; die partielle allgemeine Ausrichtung betrifft Titel IV Kapitel III (Finanzvorschriften – Rückforderung gezahlter, aber nicht geschuldeter Leistun-gen, Einziehung vorläufiger Zahlungen und Beiträge, Ausgleich und Unterstützung bei der Beitreibung) (Dok. 9988/08 + ADD 1).

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 war der erste Schritt in einem Prozess zur Modernisierung und Vereinfachung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der nationalen Systeme der sozia-len Sicherheit. Diese Vorschriften sollen es den EU-Bürgern gestatten, sich innerhalb Europas frei zu bewegen, ohne ihre Ansprüche auf Sozialleistungen und Anwartschaften (Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosengeld usw.) zu verlieren.

Der Prozess muss durch die Annahme einer Durchführungsverordnung 2 vollendet werden; ein entsprechender Vorschlag wird zurzeit geprüft. Mit dieser Verordnung, die die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 3 ersetzen wird, werden Bestimmungen eingeführt, durch die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Trägern gestärkt und die Verfahren für den Datenaustausch verbessert werden sollen.

Anhänge der Verordnung (EG) �r. 883/2004

Der Rat hat in Erwartung der für Anfang Juli vorgesehenen Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts der Anhänge festgelegt (Dok. 9939/08).

Diese Anhänge sind erforderlich, um zu gewährleisten, dass den Besonderheiten der verschiedenen Systeme in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.

1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 166 vom 30.4.2004, Berichtigung ABl. L 200 vom 7.6.2004.

2 Siehe Artikel 89 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. 3 ABl. L 74 vom 27.3.1972. Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 647/2005,

ABl. L 28 vom 30.1.1997.

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9-10.VI.2008

10414/08 (Presse 166) 18

DE

Anhang XI enthält Bestimmungen zu spezifischen Aspekten der Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten. 1

Der Rat beschloss, die in Anlage III zu Dokument 9939/08 enthaltene Erklärung in das Ratsproto-koll aufzunehmen.

Vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 42 und 308 des Vertrags; Einstimmigkeit im Rat; Ver-fahren der Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament.

1 Siehe Artikel 83 der Verordnung.

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9-10.VI.2008

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DE

AKTIO�SPLATTFORM VO� PEKI�G – FOLGEMASS�AHME�

Die Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform von Peking – eine Reihe von Maßnahmen zur Förde-rung der Frau – wurden 1995 anlässlich der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen verein-bart.

Seit 1999 haben die jeweiligen EU-Vorsitze bereits Indikatoren für 10 der 12 Aktionsschwerpunkte der Pekinger Aktionsplattform entwickelt; der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen diese Indikatoren unterstützt werden; sie stellen ein wesentliches politisches Instrument dar.

Mädchen – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking durch die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäische Union sowie Indikatoren in Bezug auf Mädchen angenommen; ferner hat er den begleitenden Bericht des Vorsitzes zur Kennt-nis genommen (Dok. 9669/08 ADD 1).

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9669/08.

Frauen im politischen Entscheidungsprozess – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Frauen im politischen Entscheidungsprozess angenommen und den begleitenden Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis genommen (Dok. 9670/08 ADD 1).

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9670/08.

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9-10.VI.2008

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DE

GESCHLECHTERSTEREOTYPE� – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen über den Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft angenommen.

Geschlechterstereotypen sind eine der hartnäckigsten Ursachen von Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und allen Phasen des Lebens.

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9671/08.

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9-10.VI.2008

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DE

VERRI�GERU�G DER KREBSBELASTU�GE� – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat eine öffentliche Aussprache geführt und Schlussfolgerungen über die Verringerung der Krebsbelastungen angenommen.

Die Bedeutung dieses Themas wird durch die Tatsache belegt, dass statistisch gesehen jeder dritte Europäer im Laufe seines Lebens Krebs entwickelt.

In seinen Schlussfolgerungen ersucht der Rat

• die Mitgliedstaaten, umfassende Krebsstrategien oder -pläne zu entwickeln und umzusetzen;

• die Kommission, einen Aktionsplan der EU zu Krebs vorzulegen, in dem alle Aspekte einer umfassenden Krebsbekämpfung behandelt werden, und den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern.

Da ein Drittel aller Krebserkrankungen durch Vorbeugung vermieden werden könnte, wird in den Schlussfolgerungen betont, dass das Bewusstsein dafür in der Bevölkerung geschärft werden muss und Vorbeugung die effizienteste langfristige Strategie zur Krebsbekämpfung ist; die wesentlichen Ansatzpunkte sind:

– Förderung einer gesunden Lebensweise,

– Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen,

– Verringerung der berufs- oder umweltbedingten Belastung durch physikalische, chemische und biologische Karzinogene,

– Lebensmittelsicherheit.

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9-10.VI.2008

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DE

Mit weiteren Maßnahmen soll Folgendes gewährleistet werden:

– Lebensqualität der Krebspatienten durch Unterstützung, Rehabilitation und palliative Pflege;

– bevölkerungsweite Erfassung der Krebsfälle für epidemiologische Studien;

– Investitionen in die Ausbildung von qualifiziertem Personal, in angemessene Geräte und Einrich-tungen und effiziente Diagnostik und Medizin,

– Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Krebsforschung auf EU- und internationaler Ebene.

Schließlich wurde die Bedeutung der Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Kontext hervorgehoben.

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9636/08.

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DE

A�TIBIOTIKARESISTE�Z – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Antibiotikaresistenz an und nahm die folgenden Informatio-nen zur Kenntnis:

– Frankreich wird am 6. und 7. November 2008 in Paris einen Fach-Workshop über Antibiotika-resistenz veranstalten;

– die Tschechische Republik wird während ihres Vorsitzes 1 eine Konferenz im Hinblick auf die Formulierung der grundlegenden Standards für die antimikrobiellen Programme von Kranken-häusern veranstalten.

Kommissionsmitglied Vassiliou nutzte diese Gelegenheit und kündigte den "Tag der Sensibilisie-rung für Antibiotikaresistenz (Antibiotic Awareness Day)" am 18. November 2008 in Straßburg an und präsentierte das Logo der Veranstaltung (siehe unten).

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9637/08.

1 Erstes Halbjahr 2009.

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DE

UMSETZU�G DER GESU�DHEITSSTRATEGIE DER EU – Schlussfolgerungen des Rates

Kooperationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU (öffentliche Aussprache)

Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen und eine öffentliche Aussprache über einen Koope-rationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrate-gie der EU geführt.

Der Rat nahm auf der Grundlage der Gesundheitsstrategie der EU (Weißbuch der Kommission: "Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013" 1) Schlussfolge-rungen zur strategischen Zusammenarbeit an, die es der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Rat gestatten, bei EU-Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben (z.B. Alterung der Bevölkerung, Gesundheitsrisiken usw.), zusammenzuarbeiten; dies bringt einen echten zusätzli-chen Nutzen für die Mitgliedstaaten und so wird gewährleistet, dass die Gesundheitsstrategie der EU, einschließlich des Konzepts "Gesundheitsfragen in allen Politikbereichen", umgesetzt wird.

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9639/08.

1 KOM(2007) 630 endg.

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DE

ARZ�EIMITTELI�FORMATIO�E� FÜR PATIE�TE� – Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einer Mitteilung der Kommission (Dok. 5242/08), in der die gegenwärtige Praxis der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patienten analysiert wird, angenommen.

Der Rat hielt ferner eine Orientierungsaussprache, wobei die Minister ersucht wurden, ihre Beiträge auf eine Reihe von vom Vorsitz vorbereiteten Fragen zu stützen (Dok. 9608/08):

• Welches sind die wichtigsten Punkte, wenn es darum geht, zwischen Informationen für Patienten und Werbung für Arzneimittel zu unterscheiden?

• Sollte über die Rechtsvorschriften in Bezug auf Arzneimittelinformationen für Patienten auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene entschieden werden? Sollte eine solche Regelung eine a-priori- oder eine a-posteriori-Kontrolle der Information enthalten, oder sollte der Grundsatz der Selbst-regulierung Anwendung finden?

• Können durch eine Gesetzgebung auf EU-Ebene die Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zu Arzneimittelinformationen beseitigt werden?

Die meisten Delegationen waren sich in Folgendem einig:

– Es müssen weitere Möglichkeiten gefunden werden, zwischen Werbung und Information zu unterscheiden.

– Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente muss aufrechterhalten werden.

– Die für Gesundheit und Gesundheitsberufe zuständigen Behörden müssen ihre Aufgabe, die Bereitstellung von Informationen für Patienten, erfüllen.

Der Rat nahm überdies Kenntnis von der Absicht der Kommission 1, einen Legislativvorschlag für die Schaffung eines Rahmens für die Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patienten zu unterbreiten.

Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9437/08.

1 Kommissionsmitglied Vassiliou ergriff das Wort anstelle des Kommissionsmitglieds Verheugen, dem sie die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu diesem Thema übermitteln wird.

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DE

SO�STIGES

Sonstiges

a) Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über den Stand der Ver-handlungen über eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrenten-ansprüchen.

b) Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Euro-päische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über einen Entwurf eines Beschlusses über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgren-zung (2010) sowie von den Ansichten mehrerer Delegationen 1 zur Kofinanzierung von Maßnahmen, die im Rahmen des Europäischen Jahres getroffen werden (Dok. 10360/08).

c) Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

– Sachstandsbericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialschutz

Der Rat nahm Kenntnis vom mündlichen Sachstandsbericht der Vorsitzenden des Aus-schusses für Sozialschutz, Elise WILLAME, als Teil der offenen Konsultation, die in der Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon: Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union" 2 erwähnt wird.

1 Tschechische Republik, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und Slowakei. 2 Dok. 9038/06.

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DE

d) Informationen zu Veranstaltungen unter slowenischem Vorsitz:

i) Konferenz über Beschäftigung für junge Menschen – Wohlstand für alle 1

Im Rahmen des Diskussionspunkts "Qualifikationen, Beschäftigung und Jugend" nahm der Rat Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die Konferenz "Beschäftigung für junge Menschen – Wohlstand für alle" vom 24. und 25. April 2008 in Brdo (Dok. 10317/08).

ii) Konferenz über die Solidarität zwischen den Generationen für einen nachhaltigen gesellschaftlichen Zusammenhalt

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die Konferenz über die Solidarität zwischen den Generationen für einen nachhaltigen gesellschaftlichen Zusam-menhalt vom 27. bis 29. April 2008 in Brdo (Dok. 10318/08).

iii) Siebtes europäisches Treffen der von Armut betroffenen Menschen

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über das siebte europäische Treffen der von Armut betroffenen Menschen vom 16. und 17. Mai 2008 in Brüssel (Dok. 10319/08).

Im Mittelpunkt des diesjährigen Treffens standen die vier Säulen der Armutsbekämpfung: Leistungen der Daseinsvorsorge, Sozialdienstleistungen, Wohnungen und Mindestein-kommen.

iv) Konferenz über das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen – von den Worten zu den Taten? 2

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über eine Konferenz über das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – von den Worten zu den Taten?" vom 22. und 23. Mai 2008 in Kranjska Gora (Dok. 10320/08).

_______________________ 1 http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0516MDDSZ_Poverty.html 2 http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0509MDDSZ_invalidi.html

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DE

e) Tätigkeiten der Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über die Tätigkeiten der Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (Dok. 10321/08).

f) Europäische Woche der Sozialpolitik

– Antrag der bulgarischen Delegation

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der bulgarischen Delegation über die Europäische Woche der Sozialpolitik vom 26. bis 30. Mai 2008 in Sofia (Dok. 10308/08).

g) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäfti-gung

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über den Entwurf einer Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsange-hörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung sowie von den diesbezügli-chen Bemerkungen der Tschechischen Republik, Ungarns und Belgiens.

h) Vorschlag über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Anwendung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über einen Vorschlag über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Anwendung der Patientenrechte in der grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, der in den nächsten Monaten angenom-men werden soll (Dok. 10197/08).

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DE

i) Konferenz über elektronische Gesundheitsdienste ohne Grenzen 1 (Portorož, Slowenien, 6./7. Mai 2008)

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über eine Konferenz über elektronische Gesundheitsdienste ohne Grenzen vom 6./7. Mai 2008 in Portorož (Dok. 9749/08).

j) EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden

– Informationen der Kommission und des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden (Dok. 9806/08).

k) Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Ernährung, Übergewicht und Fettleibigkeit

– Informationen des Vorsitzes und der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes und der Kommission über Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Ernährung, Übergewicht und Fettleibigkeit (Dok. 9810/08).

l) Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums

– Informationen der Kommission

Der Rat wurde von der Kommission über das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums unterrichtet (Dok. 9757/08).

1 http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0507MZ-eHealth.html

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DE

m) Organspende und -transplantation

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über Organspende und -transplantation (Dok. 10198/08).

n) Paket über Patientensicherheit

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über das Paket über Patientensicherheit (Dok. 9764/08).

o) Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über Fragen im Zusam-menhang mit dem Gesundheitsschutz (Dok. 9767/08).

p) Psychische Gesundheit in Europa

– Informationen der Kommission

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über die psychische Gesundheit in Europa (Dok. 9770/08).

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DE

q) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln (Dok. 9920/08).

r) Treffen zur Kontakt- und Beziehungspflege zwischen den zuständigen Behörden für Preis- und Erstattungssysteme für Arzneimittel

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat nahm Kenntnis von der Rückmeldung des Vorsitzes über ein Treffen zur Kontakt- und Beziehungspflege zwischen den zuständigen Behörden für Preis- und Erstattungs-systeme für Arzneimittel vom 28. und 29. April 2008 in Brdo.

s) Paket über die Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln

– Informationen des Vorsitzes

Der Rat wurde vom Vorsitz über den aktuellen Sachstand des Pakets über die Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln unterrichtet.

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t) Europäische Dimension der durch Zöliakie bedingten Probleme: Plan der spanischen Regierung zur Unterstützung von Personen, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden. Erforderliche Änderungen der europäischen Rechtsvorschriften

– Informationen der spanischen Delegation

Der Rat nahm die Besorgnis der spanischen Delegation wegen Menschen mit einer Gluten-unverträglichkeit zur Kenntnis (Dok. 9772/08).

Kommissionsmitglied Vassiliou unterrichtete den Rat über die bei den Standards für die Kennzeichnung von Gluten auf internationaler Ebene erzielten Fortschritte.

Sie machte die Minister darauf aufmerksam, dass auf Gemeinschaftsebene wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen getroffen werden müssen.

u) Soziale Eingliederung von Roma

– Antrag der rumänischen Delegation

Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen Rumäniens (Dok. 10481/08) sowie den diesbezüglichen Bemerkungen Italiens und Spaniens.

Kommissionsmitglied Špidla erklärte, dass nichtdiskriminierende Maßnahmen in die für Juli 2008 erwartet Sozialagenda aufgenommen werden.

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SO�STIGE A�GE�OMME�E PU�KTE

GEMEI'SAME AUSSE'- U'D SICHERHEITSPOLITIK

Militärische Operation EUFOR Tchad/RCA der EU – Beteiligung Albaniens

Der Rat hat einen Beschluss zur Billigung des Abschlusses eines Abkommens mit Albanien über die Beteiligung dieses Landes an der EU-geführten Operation in Tschad und in der Zentralafrikani-schen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA) angenommen (Dok. 9405/08).

Der Rat hat am 15. Oktober 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR Tchad/RCA)1 angenommen. Gemäß dieser Gemeinsamen Aktion sind die Einzelheiten der Beteiligung von Drittstaaten in einer Übereinkunft nach Artikel 24 des EU-Vertrags zu regeln.

WIRTSCHAFT U'D FI'A'ZE'

Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen überseeischen Departements

Der Rat hat eine Entscheidung zur Aktualisierung der Listen von in den französischen übersee-ischen Departements hergestellten Erzeugnissen angenommen, die ganz oder teilweise von der Sondersteuer "octroi de mer" befreit werden können (Dok. 8988/08).

Die Listen werden aktualisiert, um neu auf dem Markt befindlichen Erzeugnissen und Herstellungs-verfahren in den französischen überseeischen Departements Rechnung zu tragen, die nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften der EU fallen, beispielsweise Joghurt, Kaffeerösten, Schokolade-erzeugung, Herstellung von Maniokchips, Bananenchips und gegrillten Erdnüssen sowie Brauen von Bier.

Die neuen wie auch die bereits in diesen Listen enthaltenen Erzeugnisse sind gegenüber den aus dem Ausland eingeführten Erzeugnissen aufgrund der für die Herstellung anfallenden Mehrkosten in den überseeischen Departements im Wettbewerb benachteiligt. Die Mehrkosten sind vor allem auf die abgelegene Lage der Departements, die schwierigen klimatischen Bedingungen und die geringe Größe des lokalen Marktes zurückzuführen.

Die zulässige Höchstabweichung des Steuersatzes beträgt je nach Erzeugnis und überseeischem Departement 10, 20 oder 30 Prozentpunkte.

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HA'DELSPOLITIK

Abkommen mit der Ukraine über den Dienstleistungsverkehr

Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkom-mens mit der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit der Ukraine enthaltenen Bestimmungen über den internationalen Seeverkehr nach dem WTO-Beitritt der Ukraine am 16. Mai 2008 angenommen.

Die im Rahmen des PKA vorgesehenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs werden automatisch durch die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des Allgemeinen Abkom-mens über den Dienstleistungsverkehr ersetzt. Diese Verpflichtungen decken die entsprechenden Bestimmungen des PKA ab, ausgenommen die Verpflichtungen betreffend den internationalen Seeverkehr, die nach dem neuen Abkommen auf bilateraler Basis aufrechterhalten werden.

STATISTIK

Öffentliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Rat hat eine politische Einigung über eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen statistischen Rahmens für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über öffent-liche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt (Dok. 9823/08). Somit kann der Rat auf einer seiner nächsten Tagungen seinen gemeinsamen Standpunkt festlegen und diesen gemäß dem Mitentscheidungsverfahren dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermitteln.

Die Statistiken liefern Daten für Indikatoren, die für die Überwachung der Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen öffentliche Gesundheit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz notwendig sind.

Eurostat und die betreffenden nationalen Stellen werden im Hinblick auf eine harmonisierte Erhebung und Verarbeitung der Daten eng zusammenarbeiten.