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NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein 1 Modulare Nachqualifizierung in der Lagerlogistik Praxisbeispiel aus dem NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein Autor: Christoph Eckhardt unter Mitarbeit von Frank Rehbein und Sabine Bruns Kontakt: qualiNETZ Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18 47057 Duisburg Telefon 0203 287588, Fax 0203 21715 E-Mail: [email protected]; [email protected] Internet: www.qualinetz.de www.nq-niederrhein.de Das Vorhaben „Nachqualifizierungsnetz- werk Niederrhein“ ist Teil der Förderinitiati- ve 2 Abschlussorientierte modulare Nach- qualifizierung des Programms Perspektive Berufsabschluss. Es wird vom Bundesminis- terium für Bildung und Forschung mit Mit- teln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF der Europäischen Union gefördert.

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NachQualifizierungsNetzwerk

Niederrhein

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Modulare Nachqualifizierung in der Lagerlogistik

Praxisbeispiel aus dem NachQualifizierungsNetzwerk

Niederrhein

Autor: Christoph Eckhardt unter Mitarbeit von Frank Rehbein und Sabine Bruns

Kontakt:

qualiNETZ Beratung und Forschung GmbH Ludgeristraße 16-18 47057 Duisburg Telefon 0203 287588, Fax 0203 21715 E-Mail: [email protected]; [email protected] Internet: www.qualinetz.de www.nq-niederrhein.de

Das Vorhaben „Nachqualifizierungsnetz-werk Niederrhein“ ist Teil der Förderinitiati-ve 2 Abschlussorientierte modulare Nach-qualifizierung des Programms Perspektive Berufsabschluss. Es wird vom Bundesminis-terium für Bildung und Forschung mit Mit-teln aus dem Europäischen Sozialfonds ESF der Europäischen Union gefördert.

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Inhalt

Modulare Nachqualifizierung in der Lagerlogistik ........................................ 1

Inhalt ................................................................................................... 2

1 Einleitung ........................................................................................ 3

2 Modulares Konzept auf der Grundlage von Ausbildungsbausteinen .......... 5

Dauer der Module ................................................................................ 5

Ausbildungsbausteine und berufliche Handlungskompetenz ...................... 6

Durchlässigkeit zwischen drei- und zweijährigem Beruf ............................ 7

2.1 Vermittlungsdauer ...................................................................... 8

Beschreibung der Lerninhalte ............................................................. 12

3 AZWV-Zertifizierung und Anerkennung durch die zuständige Stelle ....... 13

Zertifizierung der Maßnahme nach AZWV ............................................. 13

4 Methodeneinsatz: Verknüpfung von Arbeiten und Lernen .................... 15

5 Modulprüfungen ............................................................................. 19

6 Feststellung bereits vorhandener Kompetenzen .................................. 21

Trägerneutrale Weiterbildungsberatung ............................................... 21

Kompetenzfeststellung innerhalb des ersten Moduls .............................. 21

Diese Veröffentlichung beschreibt die Entwicklung des Konzeptes für die mo-dulare Nachqualifizierung Lagerlogistik, das als Rahmenlehrplan für die Maß-nahme sowohl im Zertifizierungsverfahren als auch bei der Anerkennung als Umschulungsmaßnahme durch die zuständige Stelle verwendet worden ist.

Der Rahmenlehrplan wurde in folgende Teile gegliedert:

Der erste Teil des Rahmenlehrplans enthält allgemeine Vorbemerkungen, in die Texte aus den BiBB-Ausbildungsbausteinen zum Konzept und zur Kon-struktion der kompetenzbasierten Ausbildungsbausteine aufgenommen wor-den sind. Auch die berufspezifischen Vormerkungen im zweiten Teil wurden entsprechend übernommen oder in Anlehnung an die BiBB-Ausbildungsbausteine formuliert. Der dritte Teil beschreibt die Bausteinstruk-tur für die beiden Ausbildungsberufe. Der vierte Teil stellt die zeitliche Struk-tur dar und beschreibt die Inhalte der Ausbildungsbausteine mit den entspre-chenden Positionen des Ausbildungsrahmenplanes. Schließlich gibt es ein Kapitel zum Methodeneinsatz und zu den Lernmitteln.

Der nachfolgende Text folgt dieser Gliederung und beschreibt beispielhaft, wie das Konzept entwickelt werden kann. Das Konzept soll also nicht einfach nur „abgekupfert“ werden, weil dadurch regionale oder trägerspezifische Abwei-chungen verloren gehen würden.

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1 Einleitung

Jüngste Studien belegen erneut, dass der Fachkräftemangel sich in den nächsten Jahrzehnten dramatisch zuspitzen wird. Der Bedarf an gut qualifi-zierten Fachkräften oberhalb der Facharbeiterebene wird steigen. „Insbeson-dere bei den Fachkräften auf der mittleren Qualifikationsebene droht ein wesentlicher Engpass, da dem nahezu gleichbleibenden Bedarf an Beschäftig-ten bis 2025 ein zunächst bis 2015 leicht, danach aber rasanter Rückgang der Erwerbspersonen mit entsprechenden Qualifikationen gegenübersteht. Zudem scheidet ab dem Jahr 2020 eine steigende Zahl von Fachkräften aus dem Erwerbsleben aus. So könnte sich bis zum Jahr 2025 ein Mangel in einer Grö-ßenordnung von rund 1,8 Millionen Erwerbspersonen ergeben.

Bei den Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss wird der Bedarf nach den Projektionen von BIBB und IAB bis zum Jahr 2025 zwar ebenso zurückgehen wie auch das Angebot. Dennoch wird es für diese, insgesamt kleiner werden-de Gruppe zunehmend schwieriger werden, eine Beschäftigung zu finden.

‚Hier sind massive Nachqualifizierungen notwendig, um einem drohenden Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern’, so Prof. Dr. Reinhold Weiß, stellvertretender Präsident und Forschungsdirektor des BIBB.“ (Quelle: BiBB Presseerklärung 34/2010: Arbeitsmarkt der Zukunft: Arbeitskräftebedarf und -angebot bis 2015, 5.08.2010)1

Nachqualifizierung von (jungen) Erwachsenen im Rahmen der Weiterbildung erfordert mehr als nur ‚einfach’ eine Umschulung zu organisieren, wie sie für Personen gedacht ist, die bereits eine Berufausbildung abgeschlossen haben und einen weiteren, für sie neuen Beruf erlernen wollen. Die Zielgruppe der an- und ungelernten Erwachsenen ist äußerst heterogen zusammengesetzt. Sie umfasst Personen, die noch nie einen Berufsabschluss erreicht haben oder die seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet ha-ben. Neben den in dem angestrebten Beruf bereits erfahrenen Personen und Personen mit guten Bildungsvoraussetzungen umfasst sie auch Menschen, die aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, aufgrund schwieriger Bildungsvorausset-zungen oder nur sporadischer Arbeitserfahrungen erst wieder mühsam an Arbeits- und Lernprozesse herangeführt werden müssen.

Neben einer engen Orientierung am betrieblichen Bedarf und einer engen Verknüpfung von Arbeiten und Lernen gehört die Aufteilung der Ausbildungs-inhalte in Module, also Qualifikationseinheiten mit jeweils abgegrenzten be-rufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die einzeln geprüft und zertifiziert werden, zu den besonderen Qualitätsstandards der abschluss-orientieren modularen Nachqualifizierung.

1 http://www.bibb.de/de/55403.htm

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Module sind zeitlich und inhaltlich abgeschlossene Teile eines Berufsbildes. Module sind nach inhaltlich zusammengehörenden Arbeits- oder Geschäfts-prozessen strukturiert. Alle Module zusammen bilden das gesamte Berufsbild ab und enthalten alle zu dem jeweiligen Arbeitsbereich gehörenden Inhalte aus dem (betrieblichen) Ausbildungsrahmenplan und dem (schulischen) Rah-menlehrplan. Ein erfolgreich abgeschlossenes Modul befähigt zur fachgerech-ten Ausführung von Arbeiten aus dem betrieblichen Arbeits- bzw. Auftragsbe-reich.

Damit die Lernenden nach möglichst kurzer Zeit auf neue Arbeitsplätze ver-setzt oder wieder in Beschäftigung integriert werden können, sollen die ein-zelnen Module im Rahmen der Weiterbildung auch für sich genommen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein. Sie beziehen sich auf abgegrenzte Tätig-keitsbereiche oder Geschäftsprozesse aus der betrieblichen Praxis. Ein erfolg-reich abgeschlossenes Modul befähigt zur fachgerechten Ausführung von Ar-beitstätigkeiten, die zu dem jeweiligen Arbeitsbereich gehören – auf dem Niveau von Personen mit abgeschlossener Ausbildung, allerdings beschränkt auf die Tätigkeiten des jeweiligen Moduls.

Für Beschäftigte wie auch für Arbeitslose haben modulare Weiterbildungskon-zepte den Vorteil, dass die Reihenfolge und die Anzahl der belegten Weiterbil-dungsmodule am konkreten betrieblichen Bedarf des zukünftigen Arbeitsbe-reiches bzw. an dem Ziel einer möglichst schnellen Wiedereingliederung in Arbeit orientieren. Vorkenntnisse und Berufserfahrungen können angerechnet werden. Die bis zum Berufsabschluss noch fehlenden Module können nach und nach berufsbegleitend absolviert werden.

Die Vorteile für Weiterbildungsanbieter bestehen darin, dass mit einer auf den Berufsabschluss zielenden, in Module gegliederten Weiterbildung unterschied-liche Weiterbildungsbedürfnisse in einer Gesamtmaßnahme abgedeckt werden können. Weiterbildungsverläufe können individuell flexibel gestaltet werden.

Im Nachqualifizierungsnetzwerk Niederrhein wurden nach den beschriebenen Qualitätsstandards für mehrere Berufe modulare Weiterbildungskonzepte entwickelt. Neben Erfahrungen aus der BiBB-Modellversuchsreihe zur berufs-begleitenden Nachqualifizierung (1995 bis 2000) konnte dabei u. a. auch auf die Umsetzung von Ausbildungsbausteinen im 3. Weg in der Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen, auf die für das Programm JOBSTARTER-Connect vom BiBB entwickelten Ausbildungsbausteine, auf die von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk entwickelten Qualifizierungsbausteine für die Nachqualifizierung sowie auf die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit entwickelten modularen Konzepte zur Qualifizierung Geringqualifizierter zu-rückgegriffen werden.

Die exemplarische Darstellung der Entwicklung und didaktischen Umsetzung erfolgt am Beispiel der Lagerlogistik-Berufe Fachlagerist/-in und Fachkraft für Lagerlogistik, in denen die Erprobung bereits begonnen hat. Grundlage sind die Ausbildungsbausteine aus dem Programm JOBSTARTER Connect. Weiter-bildungsanbieter, die ähnliche Konzepte entwickeln wollen, erhalten Anregun-gen zur Formulierung des Lehr- und Lernkonzeptes sowie zur Finanzierung.

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2 Modulares Konzept auf der Grundlage von Ausbil-

dungsbausteinen

Die modulare Weiterbildung ist in acht Module gegliedert, davon eines als Prüfungsvorbereitungsmodul. Die Module 1 bis 5 enthalten sowohl die Inhalte sowohl des zweijährigen Berufes Fachlagerist/-in als auch die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre des Berufes Fachkraft für Lagerlogistik, die die in einigen Punkten voneinander abweichen. Die Module 6 und 7 bereiten auf den dreijährigen Beruf Fachkraft für Lagerlogistik vor.

Dauer der Module

Die in Module gegliederte Umschulung ist auf eine Dauer von 22 bis 24 Mona-ten ausgelegt und zielt auf den Abschluss Fachkraft für Lagerlogistik. Es be-steht aber auch die Möglichkeit, sich bereits nach dem fünften Modul auf die Abschlussprüfung Fachlagerist/-in vorzubereiten. Ebenso ist es möglich, nur einzelne Module zu wählen, etwa wenn sich aus der Analyse der bereits vor-handenen Kompetenzen ergibt, dass große Teile des Berufsbildes bereits im

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Rahmen der bisherigen Berufserfahrung erlernt worden sind oder wenn für die angestrebten betrieblichen Tätigkeit zunächst nur ausgewählte Module erforderlich sind. Auf diese Weise können auch Personen einbezogen werden, bei denen zunächst Zweifel bestehen, ob sie die gesamte Umschulung erfolg-reich absolvieren würden. Auch Teilnehmende, die zwischendurch abbrechen, bekommen mit den Zertifikaten der erfolgreich absolvierten Module Nachwei-se darüber, welche Tätigkeiten sie fachgerecht ausführen können – auf dem Niveau einer Facharbeiterausbildung. Das erweitert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Dauer der einzelnen Module für die Weiterbildung beträgt einheitlich 280 Unterrichtsstunden (sieben Wochen), ergänzt um insgesamt 19 Wochen be-triebliche Qualifizierungsphase. Der erste Praktikumsblock liegt nach den Modulen 1 bis 3, der zweite nach den Modulen 4 und 5, der dritte nach den Modulen 6 und 7. Die bis dahin erworbenen Kompetenzen werden im betrieb-lichen Einsatz erweitert und vertieft.

Ausbildungsbausteine und berufliche Handlungskompetenz

Die zugrunde gelegten Ausbildungsbausteine des Bundesinstituts für Berufs-bildung beziehen sich auf die Berufsbilder, den Ausbildungsrahmenplan und den Rahmenlehrplan für die beiden Logistik-Berufe. Ziel ist die Herausbildung einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz (§ 1 Absatz 3 BBiG). Das bedeutet, dass „die Berufsausbildung … die für die Ausübung einer quali-fizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendi-gen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Hand-lungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln“ hat. Auch die Ausbildungsbausteine beinhalten berufstypische und einsatzge-bietsspezifische Arbeits- oder Geschäftsprozesse, die konzeptionell eine In-tegration von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten vorsehen, die im Ausbildungsrahmenplan (ARP) des jeweiligen Ausbildungsberufes vorgegeben sind. Zusätzlich enthalten die Ausbildungsbausteine des Bundesinstituts für Berufsbildung ein am Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz orientier-tes Kompetenzverständnis. Handlungskompetenz wird danach verstanden als „… die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in beruflichen, gesell-schaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individu-ell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkom-petenz.“2

In die Beschreibung des Konzeptes als Grundlage für die Zertifizierung nach AZWV sowie als Grundlage für die Anerkennung als Umschulung durch die zuständige Kammer wurden die Ausführungen aus den Ausbildungsbaustei-nen des BiBB aufgenommen: inhaltliche Gestaltung und Struktur der Baustei-ne, organisatorische Rahmenbedingungen, zeitliche Abfolge, Beschreibung

2 Handreichungen der KMK 2000, S. 9; zitiert nach BMBF (Hg.), Ausbildungsbausteine für die Berufsausbildung zum/zur Fachlagerist/-in, Stand: 1.04.2008, S. 2-3.

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der Kompetenzen, zeitliche Schneidung und Dauer der Ausbildungsbausteine. 3

Die Darstellung der einzelnen Module ist inhaltlich identisch mit der Darstel-lung der BiBB-Ausbildungsbausteine, enthält also die dortigen Ausführungen zu den Begründungen und Hintergründen, zur Dauer, zur Stellung in der Ge-samtausbildung. Sie wird als Synopse der beiden Berufe dargestellt, wie das nachfolgend wiedergegebene Beispiel für den ersten Ausbildungsbaustein zeigt. Die Beschreibung der Kompetenzen und die Beispiele sind aus den BiBB-Ausbildungsbausteinen übernommen. Die Beispiele werden direkt den jeweiligen Kompetenzbeschreibungen zugeordnet. Kompetenzen und Beispie-le für die beiden Berufe Fachlagerist/-in und Fachkraft für Lagerlogistik wer-den nebeneinander gestellt.

Durchlässigkeit zwischen drei- und zweijährigem Beruf

Trotz großer Überschneidungen der Inhalte der beiden Ausbildungsberufe werden in den Kompetenzbeschreibungen bereits in den ersten Ausbildungs-bausteinen Unterschiede zwischen den Berufen deutlich. Während beim Fach-lageristen die rein praktische Ausführung der entsprechenden Tätigkeiten im Vordergrund steht, enthalten die Kompetenzanforderungen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik von vornherein planende und disponierende Auf-gaben, die auch vertiefendes Wissen erfordern (z. B. Zoll- oder spezielle Si-cherheitsbestimmungen). Weiterhin wird deutlich, dass auch in den Baustei-nen für das erste und zweite Ausbildungsjahr des Ausbildungsberufes Fach-kraft für Lagerlogistik bereits Kompetenzen enthalten sind, auf die im zwei-jährigen Beruf verzichtet wird. Das unterstreicht, dass in der Praxis beide Berufe parallel ausgebildet werden müssen, damit möglichst große Chancen zum Erreichen des dreijährigen Berufes bestehen. Wer sich zunächst nur auf die Ausbildungsbausteine 1 bis 5 dies zweijährigen Beruf beschränkt, wird beim Übergang in den dreijährigen Beruf mehr als nur die zwei noch fehlen-den Ausbildungsbausteine lernen müssen. Dies verlangt nach einer individuel-len Differenzierung in den ersten beiden Ausbildungsjahren.

In der Weiterbildung werden die Inhalte bezogen auf den dreijährigen Ausbil-dungsberuf vermittelt. Anhand der im Verlauf der Weiterbildung tatsächlich erreichten Kompetenzen lässt sich somit differenziert erkennen, ob die Vo-raussetzungen für das Bestehen der Abschlussprüfung im dreijährigen Beruf erworben werden können und welche individuelle Förderung hierfür nötig ist, oder ob sich auch unter Berücksichtigung der im Betrieb erzielten Leistungen eher die Abschlussprüfung des zweijährigen Berufes anbietet.

3 Ebd., S. 3-8

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Ausbildungsberuf Fachlagerist/-in Fachkraft für Lagerlogistik

Ausbildungsbaustein 1. Wareneingang

Begründung und Hintergründe

Der Wareneingang und dessen innerbetriebliche Umsetzung in zu erledigende Einzel-aufgaben mit Bezug zu Beschaffungs-, Lagerungs- und Prozessen des innerbetriebli-chen Transportes ist eine wesentliche Funktion in der Lagerlogistik und in der arbeits-teiligen Lagerlogistik ein Erwerbsberufsfeld. Die Qualifikation dafür umfasst Kompeten-zen für alle operativen Arbeiten zur Gewährleistung des Güter- und Informationsflus-ses.

2.1 Vermittlungsdauer 24/24 Wochen regulär, im Rahmen der Fortbildung 7 Wochen

Stellung in der Ge-samtausbildung

kein Baustein notwendige Vorraussetzung; aufbauende Bausteine: keine

kein Baustein notwendige Vorrausset-zung; aufbauende Bausteine: 4,6 und 7

Beschreibung der

Kompetenzen 1

Die Lernenden realisieren die operativen Aufgaben im Wareneingang eigenständig und unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorschriften

Beispiel 1 Welche Fahrzeuge mit welchen Gütern werden zu welcher Zeit erwartet? An welchen Toren sollen sie entladen werden?

Erwerb von Prozesswissen über Annahme von Paletten, Fässern, Kartons etc. unter Berücksichtigung von Menge, Gewicht, Maß. Vorschriftsmäßiges Tragen von Sicher-heitskleidung. Annahme von Gefahrgut. Einsetzen von geeigneten Transportmitteln und -hilfsmitteln.

Beschreibung der Kompetenzen 2

Die Lernenden prüfen eigenständig Waren-eingangspapiere aufgrund rechtlicher und betrieblicher Vorgaben

Die Lernenden planen die Annahme von Gütern und beachten dabei die unter-schiedlichen Möglichkeiten der Organisa-tion des Wareneingangs. Sie prüfen selbstständig die operativen Möglichkei-ten zur Verbesserung der Effizienz der Güterannahme und beachten dabei rechtliche und betriebliche Vorgaben sowie nutzen alle Technologien zur Optimierung von Arbeitsvorgängen.

Beispiel 2 Sind die mitgeführten Unterlagen voll-ständig? Erhalten sie alle notwendigen Angaben? An wen werden sie weiterge-geben?

Abgleich Bestellung mit Inhalten auf den Anlieferpapieren (Frachtbrief, Lieferschein usw.). Prüfen der Anlieferpapiere auf Voll-ständigkeit und Richtigkeit (Empfangsadres-se, Lieferant, Anzahl, erforderliche Lieferan-gaben, wie Bestell-Nr. etc.) Zollbestimmun-gen beachten, Gefahrgutpapiere kontrollie-ren.

Welche Mitarbeiter führen die Entladung durch? Welche techni-schen Hilfsmittel benötigen sie dafür? Wie ist deren Verfügbarkeit sicher zu stellen?

Anhand von Arbeitsvorgaben für den nächsten Tag den Einsatz von Mitarbei-tern und Geräten planen. Dabei die Qualifikation der Mitarbeiter berücksich-tigen. Auf Abweichungen der verfügba-ren Ressourcen (IT, Telefon etc). Gleichmäßiges Ausnutzen von Rampen und Toren, Flächen- und Wegoptimie-rung planen. Einhalten der Arbeitszeit-Ordnung.

Beschreibung der Kompetenzen 3

Die Lernenden nehmen Güter an den unter-schiedlichen Schnittstellen der logistischen Kette eigenverantwortlich an.

Die Lernenden prüfen eigenständig Wareneingangspapiere aufgrund rechtli-cher und betrieblicher Vorgaben.

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Beispiel 3 Die Lernenden nehmen Güter an den unter-schiedlichen Schnittstellen der logistischen Kette eigenverantwortlich an.

Physischer Vergleich der Anlieferpapiere mit den Gütern. Beachtung der Handhabungs-kennzeichen. Bei korrekter Anlieferung, Lieferpapiere gegenzeichnen und Eingabe der Daten ins EDV-System.

Sind die mitgelieferten Unterlagen vollständig? Enthalten Sie alle notwen-digen Angaben? An wen werden sie weitergegeben?

Abgleich Bestellung mit Inhalten auf den Anlieferpapieren auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Empfangsadresse, Lieferant, Anzahl, erforderliche Lieferangaben, wie Bestell-Nr. etc.) Zollbestimmungen beachten, Gefahrengutpapiere kontrol-lieren.

Beschreibung der Kompetenzen 4

Bei auftretenden Leistungsstörungen setzen sie sich mit dem Frachtführer der jeweiligen Situation entsprechend sozialkompetent und zielgerichtet auseinander und leiten eigen-verantwortlich und sachgerecht Maßnahmen ein. Dabei unterscheiden sie zwischen Trans-port- und Sachschäden.

Die Lernenden nehmen Güter an den unterschiedlichen Schnittstellen der logistischen Kette eigenverantwortlich an. Sie prüfen eigenständig angelieferte Güter auf Identität, Quantität und äußere Beschaffenheit, beurteilen das Ergebnis und dokumentieren den Emp-fang.

Beispiel 4 Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Entlade- und Prüfvorgang nicht entsprechend den üblichen Routi-nen gehandhabt werden kann? Wer ist zu informieren? Wie ist im operativen Bereich zu entscheiden?

Bei Abweichungen bei der Anlieferung mit dem Fahrer die Abwicklung klären. Rückspra-che mit dem Einkauf. Abschreibung bei fehlerhafter Anlieferung auf den Lieferpapie-ren (Stückzahl falsch, Verpackung beschä-digt, Gefahrgut-Label fehlerhaft usw.. Zwei Unterschriften auf Papiere (Fahrer und Annehmer). Bei Abweichungen bei der Anlieferung Rücksprache mit dem Vorgesetz-ten.

Welche Prüfvorgänge sind für die zu entladenden Güter notwendig? Welche rechtlichen und technischen Besonderheiten sind dabei zu be-achten?

Physischer Vergleich der Anlieferpapiere mit den Gütern. Beachtung der Handha-bungskennzeichen. Bei korrekter Anlie-ferung, Lieferpapiere gegenzeichnen und Eingabe der Daten in EDV- System.

Beschreibung der Kompetenzen 5

Die Lernenden bereiten angenommene Güter eigenverantwortlich zur Lagerung und für den Transport vor. Dabei sortieren sie die Güter, planen erforderlichen Lagerplatz und bilden Lagereinheiten. Sie beachten dabei sicherheitsrelevante und betriebliche Vorga-ben. Die Lernenden kennen den innerbetrieb-lichen Materialfluss und den dazugehörigen Informationsfluss. Sie wählen geeignete Fördermittel und -hilfsmittel in Abhängigkeit von Güterart und Gütermenge aus.

Bei auftretenden Leistungsstörungen setzen sie sich mit dem Frachtführer der jeweiligen Situation entsprechend sozialkompetent und zielgerichtet auseinander und leiten eigenverantwort-lich sachgerechte Maßnahmen ein. Dabei unterscheiden sie zwischen Transport- und Sachschäden.

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Beispiel 5 Wie ist der Einlagerungsvorgang zu organisieren? Welche Standards, welche Besonderheiten sind zu beachten? Welche technischen und organisatori-schen Vorgaben sind für den innerbe-trieblichen Transport zu beachten? Welche gutspezifischen Besonderheiten liegen vor?

Sortieren der angenommenen Waren nach Lagerarten, Gutarten oder Kundenanforde-rungen (Partien, Chargen). Trennen von Gefahrstoffen gemäß Vorschriften, Tragfä-higkeiten (Rampen, Überladebrücken) berücksichtigen. Flächenausnutzung im Wareneingangs-Puffer. Beim Einsatz der Förderzeuge beachten von Tragfähigkeit, Umpacken auf betriebliche Lagereinheiten (Kisten, Wannen etc.). Information an die relevanten Schnittstellen (Lagerhaltung, innerbetrieblicher Transport) mittels Einsatz der Kommunikationsmöglichkeiten.

Welche Schritte sind zu unterneh-men, wenn der Entlade- und Prüf-vorgang nicht entsprechend den üblichen Routinen gehandhabt werden kann? Wer ist zu informie-ren? Wie ist im operativen Bereich zu entscheiden?

Bei Abweichung bei der Anlieferung mit dem Fahrer die Abwicklung klären. Rücksprache mit dem Einkauf. Abschrei-bungen bei fehlerhafter Anlieferung auf den Lieferpapieren (Stückzahl falsch, Verpackung beschädigt, Gefahrgutlabel fehlerhaft usw.). Zwei Unterschriften auf Papiere (Fahrer und Annehmer)

Beschreibung der Kompetenzen 6

Die Lernenden achten auf den fach- und umweltgerechten Umgang mit Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, deren Anforde-rungen den aktuellen Standards des Umwelt-schutzes entsprechen.

Die Lernenden bereiten angenom-mene Güter eigenverantwortlich zur Lagerung und für den Transport vor. Dabei sortie-ren sie die Güter, planen erforderlichen Lagerplatz und bilden Lagereinheiten. Sie beachten dabei sicherheitsrelevante und betriebliche Vorgaben. Die Lernen-den kennen den innerbetrieblichen Materialfluss und den dazugehörigen Informationsfluss. Sie wählen geeignete Fördermittel und -hilfsmittel in Abhän-gigkeit von Güterart und Gütermenge aus.

Beispiel 6 Welche Verpackungsmaterialen sind nach dem Wareneingang weiter zu verwenden, welche sind zu entsorgen? Nach welchen allgemeinen und betrieb-lichen Vorschriften?

Fachgerechte Entsorgung von Verpackungs- und Sicherungsmaterialen, Recycling, Palet-ten- Tauschverfahren, Rückführung von Ladungssicherungsmaterial.

Wie ist der Einlagerungsvorgang zu organisieren?

Welche Besonderheiten, welche Standards sind zu beachten? Wel-che technischen und organisatori-

schen Vorgaben sind für den inner-betrieblichen Transport zu beach-ten? Welche gutspezifischen Beson-derheiten liegen vor?

Sortieren der angenommenen Waren nach Lagerarten, Gutarten oder Kun-denanforderungen (Partien, Chargen). Trennen von Gefahrstoffen gemäß Vorschriften, Tragfähigkeiten (Rampen, Überladebrücken) berücksichtigen. Flächenausnutzung im Wareneingangs-Puffer. Beim Einsatz der Förderzeuge beachten von Tragfähigkeit, Umpacken auf betriebliche Lagereinheiten (Kisten, Wannen etc.). Information an die relevanten Schnittstellen (Lagerhaltung, innerbetrieblicher Transport) mittels Einsatz der Kommunikationsmöglichkei-ten.

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Beschreibung der Kompetenzen 7

Die Lernenden nutzen ihre Kenntnisse über den Aufbau und die Organisation des Ausbil-dungsbetriebes, des betrieblichen Arbeits- und Tarifrechts, um die Funktion und den betrieblichen Anspruch an die Lagerlogistik zu beschreiben. Daraus begründen sie auch die Notwendigkeit einer Berufsausbildung für die Lagerlogistik.

Die Lernenden achten auf den fach- und umweltgerechten Umgang mit Verpa-ckungs- und Sicherungsmaterialien, deren Anforderungen den aktuellen Standards des Umweltschutzes entspre-chen.

Beispiel 7 Wie stellt sich die betriebliche Struktur insgesamt dar? Welche Aufgaben, Rech-te und Pflichte darin hat der Lernende? Wie wirkt das zurück auf die Erfüllung von Einzelaufgaben an den jeweiligen Stationen des Geschäftsprozesses, an denen der Lernende eingesetzt wird? Wie ist die Rechtsform unseres Unter-nehmens/ Stellung am Markt? Wie ist unser Unternehmen aufgebaut (Nieder-lassung, Tochterunternehmen, Fami-lienunternehmen, Inhabergeführt)? Wie ist im Unternehmen die Ausbildung aufgebaut? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Auszubildender?

Arbeitsordnung - Tarifvertrag - Betriebsrat usw. Organigramm des Betriebes, Betriebs-rat, Auszug aus Arbeits- und Tarifrecht, BGVen, Ablauforganisation, Stellenbeschrei-bungen ...

Welche Verpackungsmaterialen sind nach dem Wareneingang weiter zu verwenden, welche sind zu entsor-gen? Nach welchen allgemeinen und betrieblichen Vorschriften?

Fachgerechte Entsorgung von Verpa-ckungs- und Sicherungs-materialen, Recycling, Paletten- Tauschverfahren, Rückführung von Ladungssicherungsma-terial.

Beschreibung der Kompetenzen 8

Die Lernenden führen Qualität sichernde Maßnahmen im Wareneingang durch und tragen mit eigenen Ideen zur Qualitätsverbesserung des Warenein-gangs bei. Sie gestalten mit anderen Beteiligten. Sie kennen die wirtschaftli-che und rechtliche Bedeutung einer sach- und fachgerechten Kontrolle

Beispiel 8 Welche Abläufe im Wareneingang sind unter Qualitätsgesichts-punkten zu verbessern? Wie können entsprechende Vorschläge im Team erarbeitet und umgesetzt werden?

Wer ist dafür der richtige Ansprech-partner?

Anwendung betrieblicher QM-Standards. Bei Abweichungen Verbesserungen vorschlagen und Kontakt zu Verantwort-lichen suchen. Kundenvorgaben der speziellen Qualitätsstandards kennen.

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Beschreibung der Kompetenzen 9

Die Lernenden nutzen ihre Kenntnisse über den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes, des betriebli-chen Arbeits- und Tarifrechtes, um den Bezug der Unternehmensfunktion zur Erbringung der logistischen Dienstleis-tung und die daraus abgeleiteten Anfor-derungen an die Wertschöpfung des Lagerprozesses zu beschreiben. Daraus begründen sie auch die Notwendigkeit einer Berufsausbildung für die Lagerlo-gistik.

Beispiel 9 Wie stellt sich die betriebliche Struktur insgesamt dar? Welche Aufgaben, Rechte und Pflichte hat der Lernende darin? Wie wirkt das zurück auf die Erfüllung von Einzel-aufgaben an den jeweiligen Statio-nen des Geschäftsprozesses, an denen der Lernende eingesetzt wird?

Wie ist die Rechtsform unseres Unternehmens/ Stellung am Markt?

Wie ist unser Unternehmen aufge-baut (Niederlassung, Tochterunter-nehmen, Familienunternehmen, Inhabergeführt)? Wie ist im Unter-nehmen die Ausbildung aufgebaut? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Auszubildender?

Arbeitsordnung - Tarifvertrag - Betriebs-rat usw. Organigramm des Betriebes, Betriebsrat, Auszug aus Arbeits- und Tarifrecht, BGVen, Einordnung des Betriebes in supply- chain, Ablauforga-nisation, Stellenbeschreibungen, Con-trolling - Aufgaben

Tabelle 1: Beschreibung des Moduls 1 Wareneingang auf der Basis der Ausbil-

dungsbausteine für die Berufe Fachlagerist/-in und Fachkraft für Lagerlogistik

Beschreibung der Lerninhalte

Für das weitere Zertifizierungsverfahren und für die Anerkennung bei der Kammer wurde dann zu den einzelnen Modulen eine ausführliche Darstellung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes des dreijährigen Berufes mit Zu-ordnung zu den Stunden vorgenommen. Sie ist an den Positionen des Ausbil-dungsrahmenplanes orientiert und dient dem Nachweis, dass alle Lerninhalte in den einzelnen Modulen entsprechend gewichtet enthalten sind. Als zusätzli-che Lerninhalte werden zum Beispiel der Staplerschein oder der ADR-Schein aufgenommen, aber auch Inhalte aufgeführt, die im Beruf Fachlagerist/-in abweichend formuliert sind und einen weniger komplexen Anspruch haben.

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Baustein 1: Wareneingang (Auszug)

Zuordnung- nach ARP Inhalt Ausbildungsrahmenplan (ARP) Zusätzliche Lerninhalte

Unterrichts- stunden

1a Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklären 5

1b gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-dungsvertrag nennen 7

1c wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen 7

1d wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 5

1e Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen 6

2a Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern 7

2b

Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären 9

Tabelle 2: Beschreibung der Lerninhalte (Auszug aus dem Modul 1 Wareneingang)

3 AZWV-Zertifizierung und Anerkennung durch die

zuständige Stelle

Das in einzelne Module gegliederte Konzept auf dieser Grundlage von der zuständigen Stelle geprüft und als Umschulung anerkannt worden4. Aus-schlaggebend dabei ist, dass alle erforderlichen Lerninhalte enthalten sind, die zeitliche Gewichtung – trotz Verkürzung der Gesamtausbildungszeit – der Bedeutung der Inhalte im Berufsbild gerecht wird und dass die erforderliche Anwendung, Erweiterung und Vertiefung in der betrieblichen Praxis durch eine ausreichende Praktikumszeit gewährleistet ist. Seitens der Kammer be-steht grundsätzlich die Bereitschaft, nicht nur das Gesamtkonzept, sondern auch die darin beschriebenen einzelnen Module als Teile eines abschlussorien-tierten Lernprozesses zu bestätigen. Darüber besteht derzeit aber noch keine formelle Vereinbarung.

Zertifizierung der Maßnahme nach AZWV

Das beschriebene Konzept ist auch Grundlage für die Beschreibung der Maß-nahme im Rahmen der Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulas-sungsverordnung Weiterbildung (AZWV). Die verschiedenen Bildungsziele wurden in einem Verfahren zertifiziert. Es werden also in einem Verfahren

4 ergänzt durch die Beschreibung der Methoden und Medien (vgl. Kapitel 4)

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zehn Einzelmaßnahmen zertifiziert: Die Weiterbildung / Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik, die Weiterbildung / Umschulung zum/zur Fachla-gerist/-in und die acht Einzelmodule einschließlich Prüfungsvorbereitung. Da jeweils auch die Unterrichtszeiten angegeben werden, müssen für Teilzeitan-gebote oder Angebote außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (etwa der Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung für Berufstätige) gesonderte Maß-nahmen eingereicht werden.

Dadurch können in einer Gesamtmaßnahme unterschiedliche Adressaten und unterschiedliche Weiterbildungsinteressenten bedient werden. Es werden sowohl Lernende mit Bildungsgutscheinen für eine Umschulung als auch – zu geeigneten Zeitpunkten – Lernende für einzelne Module oder nur für die Vor-bereitung auf die Externenprüfung aufgenommen. Da die Module nicht zwin-gend in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden müssen, sind zeit-nahe Einstiege möglich, immer zu Beginn eines neuen Moduls. Genauso wie im betrieblichen Alltag häufig auch Tätigkeiten und Aufgaben parallel ausge-führt werden müssen, ist es je nach Gruppengröße auch möglich, zwei oder drei Module parallel auszubilden, indem die Gesamtgruppe auf mehrere Kleingruppen aufgeteilt wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich insbesondere dann, wenn die Weiterbildung auch mit Realbetrieb verbunden wird. Zum Teil kooperieren Netzwerkpartner mit Sozialunternehmen und unterhalten für diese sowie für den eigenen Bedarf ein „echtes“ Lager, in dem Wareneingang, innerbetrieblicher Transport, Lagerhaltung, Kommissionieren, Versand, Dis-ponieren und Logistik zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung im Realbetrieb (gegen Erstattung der Material- und Raumkosten) durchgeführt werden. An-dere verlagern die Ausbildung in Lager von Privatunternehmen und müssen dort ebenfalls in mehreren Bereichen des Lagers gleichzeitig präsent sein.

Kleingruppenbildung kann als Begründung für einen höheren Preis herange-zogen werden, wenn technisch-arbeitsorganisatorische oder die Arbeitssi-cherheit betreffende Notwendigkeiten bestehen. Das Ausbildungskonzept muss nach § 9 AZWV mit seinen Lehrgangszielen, der Dauer und der Inhalte jeweils auf die Voraussetzungen der erwarteten Zielgruppe und das Bildungs-ziel hin konzipiert werden. Auch die Lernorganisation muss auf einen mög-lichst erfolgreichen Abschluss aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinwir-ken. Daher müssten auch individuelle Lernförderung und Sprachförderung mit in die Kalkulation einfließen. Hierzu liegen aber im Nachqualifizierungsnetz-werk Niederrhein noch keine Erfahrungen vor.

Es hat sich gezeigt, dass insbesondere für SGB II-Kunden eine intensive indi-viduelle Begleitung erforderlich ist, die neben der Bewältigung von Lern- und Leistungsproblemen und der Hinführung auf betriebsübliche Normen auch die Klärung von Faktoren im persönlichen und sozialen Umfeld einschließt. Auch die berufsbezogene Sprachförderung muss ihren Platz in der Weiterbildung haben. Um die von SGB II-Leistungsträgern beklagten hohen Abbruchquoten von Langzeitarbeitslosen in regulären Umschulungen zu verringern und diffe-renzierten Bildungsbedürfnissen gerecht zu werden, müssten die Qualitätsan-forderungen für Weiterbildungen und damit auch ihr Preis angemessen ange-passt werden.

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4 Methodeneinsatz: Verknüpfung von Arbeiten und

Lernen

Der Methodeneinsatz muss die unterschiedlichen Voraussetzungen der Ler-nenden berücksichtigten. Dabei ist zu beachten, dass die Lerngruppen äu-ßerst heterogen zusammengesetzt sein können, hinsichtlich der Berufserfah-rung, der erreichten Kompetenzentwicklung und der Lern- und Bildungsvo-raussetzungen. Die Spanne reicht auf der einen Seite von berufserfahrenen Beschäftigten oder erst kurzzeitig Arbeitslosen aus Logistikbetrieben, die auf-grund ihrer Berufserfahrung einen großen Teil der Tätigkeiten und der dazu gehörenden Kenntnisse und Fertigkeiten bereits beherrschen und sich hoch-motiviert auf neue anspruchsvolle Tätigkeiten in ihrer Branche vorbereiten wollen – bis auf der anderen Seite zu Langzeitarbeitslosen jungen Menschen mit geringen betrieblichen Arbeitserfahrungen, wenigen Vorkenntnissen in diesem Beruf und mitunter schwierigen schulischen, sozialen oder persönli-chen Voraussetzungen. Sie müssen erst langsam an Lernen, an konzentrier-tes Arbeiten und an die im Arbeitsleben gültigen Normen herangeführt wer-den.

Diese Heterogenität ist eine Chance und eine Herausforderung zugleich. Die stärkeren und erfahrenen Lernenden kennen aus ihrer Berufserfahrung her-aus die Zusammenarbeit in leistungs- und hierarchiegemischten Teams. Die weniger Erfahrenen erleben das gemeinsame Lernen als Ansporn und Aufwer-tung. Allerdings ist ein intensiver Beratungsaufwand nötig, um all die finanzi-ellen, sozialen und sonstigen Probleme zu bearbeiten, die die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer mitbringen.

Das Lernkonzept sieht eine sinnvolle Kombination von Unterweisungen und Frontalunterricht, Gruppenarbeit und moderierten Lernprozessen, praktischen Übungen und Einzelförderung vor. Bezugspunkte für das Lernen sind betrieb-liche Arbeitstätigkeiten und Aufgaben, für die beim Bildungsträger die not-wendigen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen in Form von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden. Der Lernprozess beim Bildungsträger lässt sich in drei Etappen darstellen:

• die Vorbereitung der Arbeitsausführung mit den Schritten Information, Planung und Entscheidung,

• die eigentliche Ausführung der Arbeitstätigkeit, zunächst im Rahmen von Projekten oder Aufträgen beim Bildungsträger, später in der betriebli-chen Anwendung,

• die Nachbereitung und Ergebnissicherung des Gelernten.

Gemeinsamer Anknüpfungspunkt ist das Lernen im Betrieb. Die Lerneinheiten beim Bildungsträger orientieren sich am betrieblichen Bedarf und am betrieb-lichen Arbeitsprozess. Die Verknüpfung von Lernen und Arbeiten geschieht am besten durch ein auftragsorientiertes Lernkonzept. Das Lernen bezieht

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sich auf die fachliche Ausführung von Tätigkeiten im betrieblichen Arbeitspro-zess. Beim Bildungsträger wird die Ausführung betrieblicher Tätigkeiten vor- und nachbereitet, indem Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten herausge-bildet und exemplarisch erprobt und die betriebliche Anwendung reflektiert werden. Theorie steht daher immer im Zusammenhang mit der Ausführung betrieblicher Tätigkeiten. Das erhöht die Anwendbarkeit des Gelernten und erleichtert das Lernen selbst, weil ein großer Teil der Zielgruppe eigene Stär-ken eher in der praktischen Umsetzung als in der theoretisch-abstrakten An-eignung von Wissen hat.

Für die weitere Erprobung ist daher vorgesehen, die einzelnen Module in Lern- und Arbeitsaufgaben zu untergliedern, mit denen typische Tätigkeiten in Praxis und Theorie erarbeitet werden. So bekommt jede Lernwoche einen neuen inhaltlichen Schwerpunkt und wird am Ende durch eine Beurteilung der Praxis und eine Leistungsüberprüfung in der Theorie abgeschlossen. Damit wird der individuelle Lernfortschritt transparent, aber auch, was bei Fehlzei-ten versäumt würde und nachgeholt werden müsste. Diese Detailgliederung erleichtert auch die individuelle Qualifizierungsplanung. Wenn Tätigkeiten bereits beherrscht werden, können in dieser Zeit andere Lern- und Arbeits-aufgaben neu erlernt werden.

Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Untergliederung des Moduls 1 Waren-eingang in typische Teiltätigkeiten, die jeweils zum Erwerb der im Ausbil-dungsrahmenplan für dieses Modul vorgesehen Inhalte (Fertigkeiten, Kennt-nisse und Fähigkeiten) und Kompetenzen genutzt werden.

Zu Beginn des Moduls sind mehrere Lerneinheiten vorgesehen, die nicht auf-tragsorientiert durchgeführt werden. Zu diesen Themen soll zu Beginn der Ausbildung Grundlagen erarbeitet werden, auf die im weiteren Verlauf aufge-baut wird. So wird am Anfang eine grundlegende Einführung in Arbeitssicher-heit und Unfallverhütung vorgenommen, damit von vornherein ein sicherer Umgang mit Waren gewährleistet ist. In den einzelnen Lern- und Arbeitsauf-gaben werden dann diese Inhalte praxisorientiert aufgegriffen und vertieft.

Mit der Gesamtheit der Aufgabenstellungen werden alle für das erste Modul relevanten Tätigkeiten und Inhalte vermittelt, orientiert an üblichen betriebli-chen Abläufen. Die Aufgabenstellungen selbst sind exemplarischer Natur, abhängig vom jeweiligen Leistungsspektrum des Dienstleisters (z. B. Möbel-lager, Lebensmittelverteilung, Büromaterialien). Die dazu zu entwickelnden Lernmaterialien müssen daher jeweils angepasst werden.

Bei der Betrachtung wird auch deutlich, welche Aufträge nur eingeschränkt unter den Bedingungen des Bildungsdienstleisters praktisch ausgebildet wer-den können. Solche Inhalte können zwar beim Bildungsträger vor- und nach-bereitet werden. Die praktische Ausbildung muss aber dann am betrieblichen Lernort erfolgen.

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Tabelle 3: Untergliederung des Moduls 1 in Lerneinheiten oder Lern- und Arbeits-

aufträge

Die einzelnen Lern- und Arbeitsaufgaben werden nach dem Modell der voll-ständigen Handlung gegliedert.

Ausgangspunkt ist jeweils eine konkrete Aufgabenstellung, zu der die Lernend eine Orientierung bekommen:

In der Stufe 1 wird zunächst eine Orientierung über die Aufgabenstellung gegeben. Beispiel:

In dieser Lern- und Arbeitsaufgabe geht es darum, sich im Lager zu ori-entieren. Sie sollen die Lagerorte für die verschiedenen Waren kennen und produktspezifische Gesichtspunkte bei der Einlagerung berücksich-tigen. Sofern Gefahrstoffe angeliefert worden sind, sollen Sie sie ange-messen behandeln.

Aufgabenstellung:

Ein LKW hat verschiedene Lebensmittel angeliefert. Der LKW wurde entladen. Die Waren stehen im Wareneingang und sollen

eingelagert werden.

Beantworten Sie bitte die Leitfragen und entwickeln Sie einen Arbeits-plan. Berücksichtigen Sie bitte dabei die Angaben des Lieferscheins.

Anschließend bekommen die Lernenden Leitfragen, mit deren Hilfe sie sich die auszuführenden Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Informationen und Kenntnisse erschließen können.

LA Nr.

Module, Lernaufträge ARP RLP Lernfelder Zeitl. Dauer

1.0 Einführungswoche: Der Ausbildungsbetrieb Lernfeld 1: Güter anneh-men und kontrollieren

Warenbegleitpapiere

Zuständigkeit beim Entladen des Transportfahrzeuges

Persönliche Schutzausrüstung

Beachtung von Sicherheits-kennzeichen

Schadensbeurteilung

Reklamationsfristen

Mängelarten

Separierung

Aufbewahrungspflicht

Tausch von Mehrwegverpa-ckungen

Barcodierungen

1.1 Einführungswoche: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

1.2 Einführungswoche: Umweltschutz und Nachhaltigkeit

1.3 Orientierung im Lager: operative Aufgaben im Wareneingang

1.4 Warenannahme: Kontrolle der Lieferscheine, in Anwesenheit und in Abwesenheit des Fahrers

1.5 Abladen mit Gabelhubwagen, Ablage im Warenein-gang, Interne Kontrolle

1.6 Reklamationen

1.7 EDV-Erfassung im Wareneingang

1.8 Vorbereitung zur Einlagerung oder zum Weitertrans-port: Sortieren, Lagerplatz planen, Lagereinheiten bilden

1.9 Fach- und umweltgerechter Umgang mit Verpackungs- und Sicherheitsmaterial (Einführung)

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1.10 Rückgabe von Leergut (Einführung)

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Beispiele für die Leitfragen :

1. Welche Lagermöglichkeiten wählen Sie?

Produkte Lagerort Lagerart Was ist zu beach-ten?

Im Fachbuch finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Lagerar-ten.

2. Finden Sie heraus, nach welchen Gesichtspunkten das Lager aufge-teilt ist. Warum sind bestimmte Produkte weiter vorne im Lager, an-dere weiter hinten?

3. Es gibt drei verschiedene Hauptlagerprinzipien: LiFo, FiFo oder Ein-teilung nach Lagerplatzzuordnung. Nach welchem Prinzip wird in die-sem Lager eingelagert? Welche Vor- und Nachteile hat das Prinzip?

4. Die Produkte sind in unterschiedlichen Verpackungsformen angelie-fert worden, z. B. auf Palette, in Kartons. Sie werden nicht immer auch in der gleichen Verpackungsart wieder ausgeliefert. Wie lagern Sie die verschiedenen Produkte zweckmäßigerweise ein? Warum?

5. Welche Transportmittel verwenden Sie für die verschiedenen Produk-te?

Die Lernenden erarbeiten sich hierzu Lösungen. Sie beziehen vorhandene Berufserfahrung sowie die Erläuterungen im Fachbuch ein. Dadurch erschlie-ßen sie sich Grundkenntnisse, die für die Ausführung der Tätigkeiten erforder-lich sind. Weiterhin entwickeln sie eine Vorstellung darüber, wie diese Arbei-ten auszuführen sind.

In Stufe 2 Planung erarbeiten sich die Lernenden einen Arbeitsplan. Welche Arbeitsschritte werden in welcher Reihenfolge erledigt? Welche Hilfsmittel sind dazu nötig?

Stufe 3 umfasst die Entscheidung über die Art der Arbeitsausführung. Im Fachgespräch mit dem Ausbilder der Ausbilderin werden die Ergebnisse über-prüft und ggf. ergänzt. So werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung geschaffen.

Stufe 4 ist die eigentliche Ausführung der Arbeit draußen im Lager. Stufe 5 umfasst die Qualitätskontrolle, Stufe 6 die Bewertung in Form einer Reflexion des Arbeits- und Lernprozesses und einer Überleitung zur nächsten Aufga-benstellung.

Es wird immer nur so viel Theorie erarbeitet, wie zur Ausführung der jeweili-gen Aufgabenstellung erforderlich ist. Darüber hinausgehende Aspekte des Themas werden in den nachfolgenden Lern- und Arbeitsaufgaben weiter aus-gefüllt und durch den begleitenden Theorieunterricht ergänzt.

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5 Modulprüfungen

Jedes Modul wird durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Sie enthält, analog zur Struktur der Abschlussprüfung, einen praktischen und einen theoretischen Teil. Zu den Inhalten des jeweiligen Moduls werden typische Aufgaben aus Abschlussprüfungen gestellt, sofern sie die Inhalte des jeweiligen Moduls be-treffen. Die Lernenden erhalten ein Modulzertifikat, wenn sie die Prüfung „mit Erfolg“ oder „mit gutem Erfolg“ bestanden haben.

Diese haben zunächst die Funktion, den Lernenden nach relativ kurzer Zeit einen Erfolg bestätigen zu können. In der internen Auswertung der Prüfung wird frühzeitig deutlich, in welchen Bereichen Kompetenzen weiter gestärkt werden sollten, um in der Abschlussprüfung zumindest ausreichende, aber am Ende möglichst gute Prüfungsergebnisse erzielen zu können. Den Betrie-ben gegenüber wird mit dem Modulzertifikat dokumentiert, zu welchen Teilen des Berufsbildes die erforderliche Fachkompetenz bereits erworben worden ist. Dort können die Betriebe die Lernenden bedarfsgerecht einsetzen, zur verantwortungsvollen Ausführung der erlernten Tätigkeiten. Je nach Ergebnis weitgehend selbstständig oder mit Anleitung.

Sollten die Lernenden die Weiterbildung nicht bis zum Abschluss durchlaufen, können sie mit den Modulzertifikaten den Nachweis bringen, in welchen Tä-tigkeitsbereichen sie bereits fachgerecht eingesetzt werden können. Damit unterscheiden sie sich gegenüber dem bisherigen Helfer- oder Angelernten-status und können gegebenenfalls auch auf Arbeitsplätzen eingesetzt werden, für die die Betriebe eigentlich ausgebildete Fachkräfte suchen.

Die Modulzertifikate dienen bei der Überprüfung der Zulassungsvoraussetzun-gen für die Externenprüfung als Nachweise über erworbene Kompetenzen. Die Weiterbildung kann zu einem späteren Zeitpunkt bis zur Externenprüfung fortgesetzt werden.

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Tabelle 4: Prüfungsstruktur der Abschlussprüfung im Beruf Fachlagerist/-in als

Beispiel für die Modulabschlussprüfungen

2. Lagerprozesse: 1. Annahme und Lagerung 2. Kommissionierung und Verpackung 3. Versand

1. Praktische Arbeitsaufgabe:

Durchführung von 2 Aufgaben in den Bereichen: 1. Annahme und Lagerung einschließlich Güterkontrolle

2. Erfassen von Güterbewegungen unter Anwendung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel oder

3. Kommissionierung und Versand

Mündliche Prüfung

Ergänzung des schriftlichen Prüfungsteils, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann

(bis zu zwei Prüfungsbereiche mindestens ausreichend, weiterer Prüfungsbereich keine ungenügenden Leistungen)

Praxis

Theorie

Theorie

Prüfungs-bereiche 2-4 sind schriftlich durchzu-führen

Höchstens 3 Stunden

90 Minuten 40%

Mindestens ausreichend zum Beste-hen

Keine Zeit-vorgabe

In einem der mit „mangel-haft bewerte-ten Prüfungs-bereiche

Wertung im Verhältnis von 2 :1 (bisherige Ergebnisse: Ergebnisse mündliche Prüfung)

3. Güterbewegung: 1. Einsatz von Arbeitsmitteln, 2. Erfassung von Güterbewegungen, 3. Lagerorganisation und Arbeitsabläufe

60 Minuten 40%

4. Wirtschafts- und Sozial-

kunde 60 Minuten 20 I

nsgesamt mindestens

ausreichend zum Bestehen

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6 Feststellung bereits vorhandener Kompetenzen

Trägerneutrale Weiterbildungsberatung

Die Agentur für Arbeit fordert ihre arbeitslosen Kunden auf, etwas zu tun und empfiehlt ihnen, das Angebot der Weiterbildungsberatung des Nachqualifizie-rungsnetzwerks Niederrhein in Anspruch zu nehmen. Dort wird die jeweilige individuelle Situation analysiert. Es werden verschiedene Lösungsstrategien durchgesprochen und Entscheidungsalternativen entwickelt. Die Beratung ist ergebnisoffen. Es werden die Weiterbildungsangebote vorgeschlagen, die am besten auf die jeweilige individuelle Situation passt, unabhängig davon, wer der Träger ist. Hier bewährt sich die Zusammenarbeit im Netzwerk, in dem Konzepte und Termine aufeinander abgestimmt sind. Kundenwünsche können auf jeden Fall erfüllt werden. Für den Bildungsträger ist es wirtschaftlich sinn-voller, nur wenige Bildungsgutscheine an einen Netzwerkpartner weiterzuge-ben, als den Kurs mit Verlust selbst durchzuführen. Die Kunden werden auf jeden Fall nicht enttäuscht und kommen später gerne wieder, wenn sie er-neut Weiterbildungsbedarf haben.

Weil die Weiterbildung modular gegliedert ist, kommen jetzt auch viele Inte-ressenten, die überprüfen lassen wollen, ob sie die Voraussetzungen für die Externenprüfung erfüllen. Die Weiterbildungsberatung prüft, ob die einein-halbfache Zeit an Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, formuliert mit den Ratsuchenden Briefe an ihre früheren Arbeitgeber mit der Bitte, ihnen die zurückliegende Berufstätigkeit und die damals ausgeführten Tätigkeiten zu bescheinigen. Für den Fall, dass einzelne Tätigkeitsbereiche des Berufes bis-her noch nicht erlernt worden sind, können die Module auch einzeln gebucht werden.

Kompetenzfeststellung innerhalb des ersten Moduls

Im Beratungsgespräch vor Beginn der Weiterbildung werden bereits die Eig-nungsvoraussetzungen und bisherigen Berufserfahrungen ermittelt, um her-auszufinden, ob die Weiterbildung für die jeweiligen Interessenten eine ge-eignete Perspektive darstellt. Das Erstgespräch dient dazu, gegenseitige Er-wartungen zu klären und Transparenz über das weitere Verfahren herzustel-len.

Eine Differenzierte Analyse über die tatsächlich vorhandenen Kompetenzen geschieht in einer ein- bis zweiwöchigen Kompetenzfeststellung, die idealer-weise vor Beginn der eigentlichen Bildungsgutschein-Förderung stattfindet, sonst im Rahmen des ersten Moduls stattfinden kann.

Um differenzierter einschätzen zu können, welche Kompetenzen tatsächlich vorhanden sind und welche Tätigkeiten in der Vergangenheit bereits fachge-recht ausgeführt werden können, werden zu den einzelnen Modulen und den darin enthalten Lern- und Arbeitsaufträgen Selbsteinschätzungen vorgenom-men, ob überhaupt und wenn ja mit welchem Grad an Selbstständigkeit die

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Interessenten die jeweiligen Aufgabenstellungen bereits ausgeführt haben. Die daraus resultierenden Hypothesen über die bereits vorhandenen Kompe-tenzen werden in der Kompetenzfeststellung im Rahmen von Arbeitsproben überprüft. Zu Modulen, zu denen sie bereits umfangreiche Vorerfahrungen angegeben haben, sollen sie Arbeitsproben mit den wesentlichen Inhalten des jeweiligen Moduls ausführen und ausgewählte Kenntnisfragen beantworten. Bei der Ausführung der Arbeitsproben werden Beobachtungsverfahren in An-lehnung an Assessment-Center eingesetzt.

Die Auswertung ergibt vier mögliche Ergebnisse:

• Haben die Lernenden die Aufgabenstellungen mit Hilfestellung ausgeführt und dennoch die Anforderungen nicht erreicht, müssen Zweifel an der Eig-nung des Berufes überprüft werden. Möglicherweise muss die Berufswahl-entscheidung korrigiert werden oder aber eine besonders intensive Förde-rung im Rahmen der Weiterbildung vereinbart werden.

• Haben die Lernenden die Aufgabenstellungen mit Hilfestellung ausgeführt und die Anforderungen erreicht, wird eine grundsätzliche Eignung für den Beruf angenommen und die weitere Qualifizierung mit dem Ziel der selbst-ständigen Aufgabenbewältigung vereinbart.

• Haben die Lernenden die Aufgabenstellungen ohne Hilfestellung ausgeführt und die Anforderungen nicht erreicht, muss das Modul im Rahmen der Wei-terbildung durchlaufen werden. Es werden Schwerpunkte für die weitere Qualifizierung innerhalb des Moduls vereinbart.

• Haben die Lernenden die Aufgabenstellungen ohne Hilfestellung ausgeführt und die Anforderungen erreicht, kann davon ausgegangen werden, dass die Kompetenzen dieses Moduls vorhanden sind. Die Lernenden werden auf die entsprechende Modulprüfung vorbereitet und können sich im weiteren Qua-lifizierungsverlauf auf die Module konzentrieren, zu denen noch keine aus-reichenden Vorkenntnisse vorhanden sind. Daraus ergibt sich gegebenen-falls die Möglichkeit, die Abschlussprüfung schon zu einem früheren Termin als ursprünglich geplant abzulegen.

Im weiteren Verlauf der zweiwöchigen Kompetenzfeststellung werden dann je nach individuellem Bedarf ergänzende Verfahren eingesetzt, zum Beispiel die Erfassung der Sprachkompetenz oder fachübergreifende Kompetenzen. Die Ergebnisse fließen in die weitere individuelle Qualifizierungsplanung ein.