Modulhandbuch - SRH Hochschule Heidelberg · Sprachkurs English/ Business English als Vorkurs zu...

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1 Modulhandbuch Studiengang: Wirtschaftsrecht, LL.B. Studienbeginn: Oktober 2016

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Modulhandbuch

Studiengang: Wirtschaftsrecht, LL.B. Studienbeginn: Oktober 2016

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Studienverlaufsplan, Darstellung des gesamten Studiengangs

Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

1. Studienjahr: Grundlagen und Methoden Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 04.10.-16.10.2016 17.10.-20.11.2016 21.11.-23.12.2016 Weihnachtspau-

se

09.01.-12.02.2017 13.02.-19.03.2017 20.03.-

02.04.2017

14.04.-

14.05.2017

03.04.-14.05.2017 15.05.-18.06.2017 19.06.-23.07.2017 24.07.-

27.08.2017

28.08.-30.09.2017 ECTS

Ge-

samt

Nr. Vormodul 1 2 3 5 6 7 9 8

Modulbezeichnung Allg. Einführung Studiengangeinleitendes

Schlüsselmodul Methodik des Wirtschaftsrechts

(Rechtliche Grundlagen

und juristische Metho-

denlehre)

Grundlagen des

Zivilrechts

Grundlagen des

Öffentlichen Rechts

Vertragsrecht Ferien Ökonomische Grund-

lagen/ Grundlagen des Managements

Sachenrecht/ Kredit-

sicherungsrecht/ Forderungsdurchset-

zung

Handels- und Gesell-

schaftsrecht

Ferien Rechnungswesen/

Controlling (Forts.)

Modulverantwortlicher Zentral Prof. Dr. Sutter Prof. Dr. Sutter Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Schärtl Prof. Dr. Simon-Baumann

Dr. Michl Prof. Dr. Schärtl Prof. Dr. Simon-Baumann (Freuden-

stein)

Dauer 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 1 Woche 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 6 6 6 8 6 6 4 (8)

Nr. 4 4 4 8 8

Modulbezeichnung Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristische

Arbeitstechniken

Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristische

Arbeitstechniken

Wissenschaftliches

Arbeiten/ Juristi-

sche Arbeitstech-niken

Buchführung/ Rech-

nungswesen/ Con-

trolling

Buchführung/ Rech-

nungswesen/ Con-

trolling

Ferien Praktikumsvorbereitung

(Vormodul zu 17)

Modulverantwortlicher Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Simon-

Baumann

Prof. Dr. Simon-

Baumann (Freuden-

stein)

Kanzler

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen

Credit Points 2 (6) 2 (6) 2 (6) 2 (8) 2(8)

Credit Points Gesamt 8 8 8 8 8 8 8 4 60

Sprachkurs English/ Business English als Vorkurs zu Modul 12

2. Studienjahr: Vertiefung/ Praxis Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 01.10.-15.10.2017 16.10. -19.11.2017 20.11.-22.12.2017 Weihnachtspau-

se

08.01.-11.02.2018 12.02.-18.03.2018 19.03. –

29.03.18

30.03. –

08.04.18

09.04.-13.05.2018 14.05.-17.06.2018 18.06.-22.07.2018 23.07.-26.08.

2018

27.08.-30.09. 2017

Nr. 10 11 13 14 15 16 17

Modulbezeichnung Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Arbeits- und Sozialversi-

cherungsrecht/ Personal

Verwaltungs- und

Europarecht

Internationales

Wirtschaftsrecht

Anglo-

Amerikanisches

Recht

Verfügungs-

zeit/ Nachprü-

fungen 21.03.-24.04.2016

Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Kapitalgesellschafts-

recht/ Unterneh-

mensfinanzierung

Insolvenz/ Sanie-

rung/ Krisenma-

nagement

Praktikum

Modulverantwortlicher N. N. Prof. Dr. Baumeister Prof. Dr. Schärtl Prof. Dr. Nodoushani/

Gastdozenten

Ferien

25.03.-03.04.16

Prof. Dr. Nodoushani Prof. Dr.Schärtl Betreuende Dozenten

Dauer 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 5 Woche 2 Woche 1 Woche 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 8 6 8 8 8 6 12(30)

Nr. 12 12

Modulbezeichnung Business English/

Legal Clauses

Verfügungszeit/

Nachprüfungen

Business English/

Legal Clauses

Modulverantwortlicher Krupka, LL.B. Krupka, LL.B.

Dauer 2 Wochen 5 Wochen 3 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 1 Woche 5 Wochen

Credit Points 2 (4) 2 (4)

Credit Points Gesamt 8 8 8 8 8 8 12(30) 60

Sprachkurs English/ Business English als Vorkurs zu Modul 12

3. Studienjahr: Praxis/ Vertiefung/ Bachelor Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 01.10 – 18.11.2018 19.11.-23.12.2018 Weihnachtspau-se

07.01.-10.02.2019 11.02.-17.03.2019 18.03.-31.03.19 19.04.-28.04.2019

01.04.-12.05.2019 13.05.-16.06.2019 17.06.-29.09.2019

Nr. Fortsetzung 17 19 20 21 22 23

Modulbezeichnung Praktikum Wirtschaftsstraf-

recht/ Business

Ethics/ Führung

Audit/ Tax/ Consul-

ting

Ferien Wahlpflichtfach Methodik des Rechts

in Wissenschaft und

Praxis

Bachelor-Thesis mit Begleitseminar

Modulverantwortlicher Betreuende Dozenten Prof. Dr. Eming N. N. Verfügungszeit/ Nachprüfungen

Dozenten je nach Wahlpflichtfach

Prof. Dr. Baumeister Betreuende Dozenten

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 12 Wochen

Credit Points 6 6 6 6

Nr. 18 18 18

Modulbezeichnung

Projektmanagement/ Praxisprojekt Forts. Praxisprojekt

Modulverantwortlicher

Prof. Dr. Sutter/ Betreuende Dozenten Betreuende Dozenten

Dauer

10 Wochen 5 Wochen 60

Credit Points 2(6) 2(6) 2(6)

Credit Points Gesamt 18 (30) 8 8 8 12 180

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Modulhandbuch

Wirtschaftsrecht, LL.B.

Inhalte: Modultabelle mit Prüfungsleistungen Modulübersicht Modulbeschreibungen Kompetenzmodell Rechtswissenschaftliche Studiengänge (KRS)

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Gruppennummer: 6160-16.01-WiRe Studiendauer: 01.10.2016 bis 30.09.2019 Stand: 28.07.2016

Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.)

Nr. (CN) Nr. Modul / Kurs Art Jahr/ Block

Dauer in Wochen im Semester

CP Prüfungsleistung

im Semester Studienleistung

Im Semester Fach. Gew.

----- Pflichtbereich----- 1 2 3 4 5 6 Sem Art Sem Art Gew.

1119-2 M1 Rechtliche Grundlagen und juristi-sche Methodenlehre

V/Ü/GrA I/1 5 6 1 KomP

[ReD (25%), Präs (75%)]

1 LT (V1) 6

1120 M2 Grundlagen des Zivilrechts V/Ü/GrA

/FA I/2 5 6 1 Kls 6

1121-2 M3 Grundlagen des öffentlichen Rechts

V/Ü/GrA/FA

I/3 5 6 1 MP 6

1122 M4 Wissenschaftliches Arbeiten / Juristische Arbeitstechniken

V/Ü/GrA/Exk

I/1-3 15 6 1 StA 1 Ro 6

1123-2 M5 Vertragsrecht V/Ü/GrA

/PoL I/4 5 8 1 StA 8

1125-2 M6 Ökonomische Grundlagen / Grundlagen des Managements

V/Ü/GrA/Plan

I/5 5 8 2 Präs 8

2514 M7 Sachenrecht/ Kreditsicherungsrecht/ Forderungsdurchsetzung

V/Ü/FA I/6 5 6 2 Kls 6

2645 M8 Buchführung/Rechnungswesen/ Controlling

V/Ü/FA I/6-8 15

8 2 Kls 8

1124 M9 Handels- und Gesellschaftsrecht V/Ü/FA I/7 5 6 2 Kls 6

2496 M10 Arbeits- und Sozialversicherungs-recht/ Personal

V/Ü/FA II/1 5 8 3 StA 8

2495-2 M11 Verwaltungs- und Europarecht V/Ü/FA II/2 5 6 3 Präs 6

1130-2 M12 Business English / Legal Clauses V/Ü/FA II/2+6 5 5 4 3 KomP

[MP (50%), FA (50%)]

4

2646 M13 Internationales Wirtschaftsrecht V/Ü/GrA/Ro/FA

II/3 5 8 3 Kls 4 Ro 8

2647 M14 Anglo-Amerikanisches Recht V/Ü/GrA/Ro/FA

II/4 5 8 3 MP 4 QUIZ 8

2497 M15 Kapitalgesellschaftsrecht / Unter-nehmensfinanzierung

V/Ü/FA II/5 5 8 4 StA 3 Präs (V2) 8

1134-4 M16 Insolvenz / Sanierung / Krisenma-nagement

V/Ü/GrA II/6 5 6 4 FA 6

1007-2 M17 Praktikum P II/7-III/2

15 14 30 4/5 KomP

[PB, Präs] (unbe-notet)]

4/5

1135-3 M18 Projektmanagement / Praxispro-jekt

PoL/GrA/PE

III/3-5 15 6 5/6 PrA 5/6 PE 6

1136-2 M19 Wirtschaftsstrafrecht / Business Ethics / Führung

V/Sem/Exk

III/3 5 6 5 KomP

[Kls (50%), MP (50%)]

6

1138 M20 Audit / Tax / Consulting V/Ü/GrA III/4 5 6 5 StA 6

M21 Wahlpflichtfach V/Ü/FA/

Ro III/5 5 6 6 PrA 6

M 22 Methodik des Rechts in Wissen-schaft und Praxis

V/Ü/GrA/Sem

III/6 5 6 6 MP 6 Ex 6

A-1001 M23 Bachelor-Thesis Th III/7-8 10 12 6 Th (75%), Ko

(25%) 6 12

1140 Begleitseminar zur Bachelor-Thesis

III/7-8 10 Präs

M-1001 VL

Abkürzungen: Ber = Bericht; Ent = Entwurf; Es = Essay; Ex = Exposé; Exk = Exkursion; FA = Fallarbeit; GrA = Gruppenarbeit; Kls = Klausur; Ko = Kolloquium; KomP = Kombinationsprüfung; L = Labor; LT = Lerntagebuch; Mod = Moderation; MP = Mündliche Prüfung; N = Nachweis; P = Prakti-kum/Praxis; PA = Projektarbeit; PB = Praxisbericht; PE = Projektentwicklung; PF = Portfolio; PoL = Problemorientiertes Lernen; PrA = Praktische Arbeit; Präs = Präsentation; Pro = Protokoll; PS = Planspiel; ReD = Recherche und Dokumentation; Ref = Referat; Ro = Rollenspiel; Sem = Seminar; SP = Stationsprüfung; StA = Studienarbeit; Te = Test; Th = Thesis; TQ = Test (Quiz); TT = Testat; Tu = Tutorium; Ü = Übung; V = Vorlesung; WP = Wissen-schaftliches Poster

(1) Besondere Zugangsvoraussetzungen Keine; ein Vorpraktikum wird nicht verlangt.

(2) Rahmenbedingungen des Studiengangs

a. Der erfolgreiche Studienabschluss erfordert die Erreichung von min. 180 Credit Points. Jedem Credit Point wird ein Workload von 25 Zeitstunden (bei Kontaktzeiten Unterrichtsstunden á 45 Min.) zugrunde gelegt. Abweichend zu Satz 2 wird für das Praktikum jedem Credit Point ein Workload von 30 Zeitstunden zugrunde gelegt.

b. Das Studium ist ein Präsenzstudium. Für einzelne Module bzw. Modulteile kann der Modulbeauftragte im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter eine Präsenz-

pflicht durch Kennzeichnung im Kursbuch festlegen. Soweit in diesem Fall durch Studierende keine Teilnahme im Umfang von mindestens 80% der Pflichttermine

nachgewiesen sind, kann im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter die Erbringung zusätzlicher Arbeitsleistungen verlangt oder die Zulassung zur Teilnahme an der zugehörigen Prüfungsleistung durch den Modulverantwortlichen versagt werden.

(3) Inhaltliche Besonderheiten im Studium

a. Das Praktikum dauert 6 Monate mit mindestens 100 Präsenztagen in Vollzeit und erfordert die Erreichung von 30 CP. Das Praxisprojekt umfasst 10 Wochen und

erfordert 6 CP. b. Im Studium ist ein Wahlpflichtfach mit 6 CP erforderlich.

c. Klausuren werden mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten ausgegeben. Die Möglichkeit einer persönlichen Schreibverlängerung (§ 7 Abs. 3, 4 SPO) bleibt unbe-

rührt.

(4) Abschlussarbeit und besondere Regelungen zum Studienende

a. Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt zehn (10) Wochen, die der Studienarbeiten vier (4) Wochen.

b. Die Prüfungszeit für das Kolloquium zur Bachelor-Thesis beträgt pro Kandidat 30 Minuten

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Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modulübersicht

1. Studienjahr: Grundlagen Modul 1: Studiengangeinleitendes Schlüsselmodul Methodik des Wirtschaftsrechts (Rechtliche Grund-

lagen und juristische Methodenlehre) Modul 2: Grundlagen des Zivilrechts Modul 3: Grundlagen des öffentlichen Rechts Modul 4: Wissenschaftliches Arbeiten/ Juristische Arbeitstechniken (Begleitmodul zu Modulen 1-3) Modul 5: Vertragsrecht Modul 6: Ökonomische Grundlagen/ Grundlagen des Managements Modul 7: Sachenrecht/ Kreditsicherungsrecht/ Forderungsdurchsetzung Modul 8: Buchführung/ Rechnungswesen/ Controlling Modul 9: Handels- und Gesellschaftsrecht

2. Studienjahr: Vertiefung

Modul 10: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht/ Personal Modul 11: Verwaltungs- und Europarecht Modul 12: Business English/ Legal Clauses Modul 13: Internationales Wirtschaftsrecht Modul 14: Anglo-Amerikanisches Recht Modul 15: Kapitalgesellschaftsrecht/ Unternehmensfinanzierung Modul 16: Insolvenz/ Sanierung/ Krisenmanagement

2./3. Studienjahr: Praxis

Modul 17: Praktikum Modul 18: Projektmanagement/ Praxisprojekt

3. Studienjahr: Vertiefung/ Bachelor

Modul 19: Wirtschaftsstrafrecht/ Business Ethics/ Führung Modul 20: Audit/ Tax/ Consulting Modul 21: Wahlpflichtfach Modul 22: Methodik des Rechts in Wissenschaft und Praxis Modul 23: Bachelor-Thesis mit Begleitseminar

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Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 1: Studiengangeinleitendes Schlüsselmodul Methodik des Wirtschaftsrechts (Rechtliche Grundlagen und juristische Methodenlehre)

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/1 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

keine Als Modul in

rechts- und wirt-

schaftswissen-schaftlichen Studi-

engängen geeig-

net

KomP

[Recherche und Dokumen-

tation (25 %), Präsentation (75%)]

(Studienleistung: Lerntage-buch)

Vorlesung/

Übungen/

Gruppenar-beit

Prof. Dr. Carolin

Sutter

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 2-BA-1, 4-BA-1-Grundlagen)

Die Studierenden können verschiedene Rechtsgebiete innerhalb unserer Rechtsordnung systematisieren.

Sie sind in der Lage, einfache juristische Fragestellungen zu erkennen und den grundlegenden Rechts-

gebieten zuzuordnen. Sie haben erste Erfahrungen im Umgang mit Gesetzen gewonnen und können

Tatbestandsmerkmale von Normen und unbestimmte Rechtsbegriffe identifizieren. Sie wissen, wie Ur-

teile und Fachliteratur für die Interpretation von Rechtstexten genutzt werden. Die Studierenden ken-

nen die gängigen Recherchemöglichkeiten und können ermittelte Quellen kritisch reflektieren. Sie sind

in der Lage, anhand dieser Quellen einfache juristische Fragestellungen zu beantworten.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden kennen die Elemente der juristischen Methodik und können diese auf einfache juristische Sachverhalte fehlerfrei anwenden.

Die Studierenden haben einen Einblick in die vielfältigen Tätigkeitsbereiche eines Wirtschaftsjuristen ge-

wonnen und verstehen dessen Aufgabenbereiche.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

5

Constructive Alignment

Das Einstiegsmodul soll das Interesse der Studierenden an ihrem Fach und den Fragen des Rechts wecken. Es

ist das „Schlüsselmodul“ zu Studium. Es soll weiter die Notwendigkeit des Studierens und der Beherrschung

juristischer Methodik nahe bringen. Ob diese Ziele erreicht sind, zeigen die Studierenden im Rahmen der Beschäftigung in Gruppen mit verschiedenen Problemstellungen, zu denen sie eine „Untersuchung“ durch-

führen sollen, die zunächst in einem Zwischenschritt (in der 3. Woche) zu einer (benoteten) Recherche und

Dokumentation (zum gewählten Thema mit vorgegebener Fragestellung) führt und schließlich in der Präsen-tation der Ergebnisse endet. Als Lehrformen sind vor allem kurze Vorlesungseinheiten als auch angeleitete

Projektarbeiten und Übungen zur Präsentation und zur Rhetorik vorgesehen. Hinzu kommen erste Recher-

che- und Dokumentationsübungen. Als Studienleistungen ist ein Lerntagebuch zu erstellen, in dem die Studierenden die aus ihrer Perspektive

zentralen Lernfortschritte festhalten und reflektieren sollen. Zudem bedarf es für die Zulassung zur Modulab-

schlussprüfung der Teilnahme an mindestens einer praktischen Rhetorikübung. Durch die unselbständigen Teilprüfungen „Recherche und Dokumentation“ und „Präsentation“ im Verlauf

des Moduls werden Prüfungsbelastungen auf ein Minimum beschränkt. Gerade durch die Aufteilung wird

der natürliche Prozess einer Untersuchung abgebildet und die Prüfung nicht auf einen Termin fokussiert. Das erleichtert den Studierenden den Einstieg.

Lerninhalte

1. Grundlagen des Rechts

Funktionen und Begriff des Rechts

Bedeutung des Rechts für eine Gesellschaft

Rechtsquellen und Normenhierarchie

Die Rechtsordnung und ihre Systematisierung

2. Juristische Methodik

Rechtsanwendung

Auslegung

Rechtsfortbildung

3. Methodik der Fallbearbeitung

Ziele und Inhalt der Methodik

Vorgang der Rechtsfindung o Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts

o Auffinden der richtigen Rechtsnorm

o Struktur von Rechtsnormen o Auslegung von Rechtsnormen

o Rechtsanwendung im Bereich der Lücke

o Subsumtion

4. Quellenrecherche

Umgang mit den gängigen Recherchemöglichkeiten (Bibliothekskataloge, Datenbanken, Internet)

Literaturhinweise

Beaucamp/Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 3. Auflage 2015

Kramer, Juristische Methodenlehre, 5. Auflage 2016 Reimer, Juristische Methodenlehre, 2016

Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 9. Auflage 2016

Zippelius, Juristische Methodenlehre, 11. Auflage 2012

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

6

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 2: Grundlagen des Zivilrechts

Studienjahr/ Abschnitt

Häufigkeit des Angebots

Dauer Art ECTS-Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/2 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h

Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Besuch der Ver-

anstaltung „Rechtliche

Grundlagen und

Juristische Me-thodenlehre“

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur Vorlesung/

Übung/ Gruppen-

arbeit/ Fall-

arbeit

Prof. Dr. Carolin

Sutter

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-1,2-BA-1, 3-BA-1, 4-BA-1, 5-BA-1)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Zivilrechts vertraut und haben einen Überblick über den

Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie können erste Querverbindungen innerhalb des BGB sowie zu benachbarten Gesetzen des Zivilrechts erkennen und herleiten.

Sie sind in der Lage, einfache vertragliche Erfüllungsansprüche und gesetzliche Ansprüche systematisch zu

prüfen. Die Studierenden können mit Fachliteratur arbeiten und einfache Recherchen mithilfe juristischer Datenban-

ken durchführen.

Sie kennen die Grundprinzipien der Fallarbeit und Präsentation.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-3)

Lern- und Leistungsbereitschaft Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit

Präsentationsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, einfache rechtliche Fragestellungen des Zivilrechts herauszuarbeiten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit juristi-

scher Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Die Kompetenzziele des Moduls werden mittels fallbasierter Klausur geprüft. Die Klausur bietet hier den

Studierenden die Möglichkeit, die ersten Kenntnisse über die Zusammenhänge des Fachs und der juristischen Methodik fallbasiert anzuwenden und auf unbekannte Konstellationen zu übertagen sowie die schriftliche

Ausdrucksfähigkeit zu schulen.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Lerninhalte

Behandlung der wichtigsten Grundregeln des Zivilrechts. Einführung in den Allgemeinen Teil des Bürgerli-

chen Gesetzbuchs sowie in die Grundlagen des Vertragsrechts:

Überblick über das Rechtssystem

Einführung in das Zivilrecht/ Bürgerliche Recht/ Aufbau des BGB und dessen Bedeutung für das Zivil-

recht/ Recht

Privatautonomie und Vertragsfreiheit

Abgrenzung vertragliche/ gesetzliche Ansprüche

Einführung in die Rechtsgeschäftslehre/ Voraussetzungen des Vertragsabschlusses/ Begriff der Wil-

lenserklärung

einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte

einseitig und zweiseitig verpflichtende Verträge

Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen

Anfechtung

Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Stellvertretung

Erfüllung/ Aufrechnung/ Hinterlegung/ Erlass Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung

Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts/ der Fallfrage(n)

Auffinden von Anspruchsgrundlagen/ Arbeiten mit Anspruchsschemata

Unterscheidung von Dezisions- und Kautelarjurisprudenz

Literaturhinweise

Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 40. Aufl., 2016 Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 40. Aufl., 2016

Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 2. Aufl., 2012 Jaensch, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, 3. Aufl., 2012 Klunzinger, Einführung in das bürgerliche Recht, 16. Aufl., 2013 Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 12. Aufl., 2014 Mehrings, Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts, 3. Aufl., 2015 Schnauder, Grundzüge des Privatrechts für den Bachelor, 3. Aufl., 2014

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

8

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 3: Grundlagen des öffentlichen Rechts

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/3 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Besuch der Ver-

anstaltung „Rechtliche

Grundlagen und

Juristische Me-thodenlehre“

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Mündliche Prüfung Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Fall-

arbeit

Prof. Dr. Peter

Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des nationalen, des internationalen und des

supranationalen Rechts. Sie können in lebenspraktischen Fällen Bezüge zu den Grundrechten herstellen und sind mit den Grundzügen der Grundrechtsdogmatik vertraut. Die Studierenden kennen den Aufbau der

Staats- und Verwaltungsorganisation und können seine Bedeutung für die Wahrnehmung öffentlicher Auf-

gaben einschätzen.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul schließt mit einer mündlichen Prüfung ab. Die mündliche Prüfung entspricht den angestrebten

Kompetenzen, indem die Bezüge des Fachs zusammengeführt und in der Prüfungssituation gebündelt wer-den. Durch die mündliche Prüfung werden außerdem die mündliche Ausdrucksfähigkeit, die Argumentati-

ons- und Reaktionsfähigkeit der Studierenden gefördert.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Lerninhalte

1. Grundlagen des Staatsrechts

Grundrechte

Staatsstrukturprinzipien

Grundzüge Staatsorganisation

2. Grundlagen des Völkerrechts und seiner rechtlichen Bedeutung (einschl. EMRK und UN-Konventionen)

3. Europarecht im Überblick

Entwicklung

Grundstruktur

EUV, AEUV

Grundrechte-Charta

Handlungsformen und ihre Rechtswirkungen im nationalen Recht

4. Grundsätze des Verwaltungsrechts (in seiner Verknüpfung mit dem Staatsrecht)

5. Methodik der Fallarbeit/ Umgang mit höchstrichterlichen Entscheidungen

Literaturhinweise

Detterbeck, Öffentliches Recht, 10. Aufl., 2015 Haug, Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht, 8. Aufl., 2013 Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 7. Aufl., 2016

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

10

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 4: Wissenschaftliches Arbeiten/ Juristische Arbeitstechniken

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/1-3 1x jährlich 15 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Parallelbesuch

der Module 1,2,3

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit

(Studienleistung: Rollen-

spiel)

Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Ex-

kursion

Prof. Dr. Peter

Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Lernziele

- Vermittlung der Grundstrukturen des wissenschaftlichen Arbeitens

- Vermittlung der grundlegenden juristischen Arbeitstechniken - Vermittlung grundlegender Präsentationsfertigkeiten

- Vermittlung von Recherchetechniken

2. Fach- und Methodenkompetenz (3-BA-1, 4-BA-1, 2-BA-1)

Die Studierenden sind mit dem Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit vertraut, kennen die unterschiedli-

chen Formen des wissenschaftlichen Schreibens und ihrer Darstellung. Die Studierenden sind mit der juristi-schen Falllösungstechnik vertraut.

3. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2) Die Studierenden sind teamfähig. Die Studierenden besitzen Kommunikationsfertigkeiten.

4. Handlungskompetenz (3-BA-1, 2-BA-1, 6-BA-5) Die Studierenden sind in der Lage, selbständig einfache wissenschaftliche Arbeiten zu erstellen und in diesem

Rahmen entsprechende Quellen kritisch zu würdigen. Die Studierenden sind in der Lage, eigenständige ein-

fache (wirtschafts-) juristische Gutachten zu erstellen. Die Studierenden sind in der Lage vor einer (größeren) Gruppe zu präsentieren.

Constructive Alignment

Durch die Prüfungsform einer kleinen Studienarbeit wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, die

Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens anzuwenden und erstmals in einer schriftlichen Ausarbeitung

umzusetzen. Die Studierenden erhalten schriftliches und mündliches Feedback und können die mit dem Mo-dul und der Prüfung erworbenen Kompetenzen im weiteren Studium anwenden. Die kleine Studienarbeit

bildet somit die Lernbasis für die kommenden schriftlichen Ausarbeitungen im Studienverlauf.

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11

Lerninhalte

1. Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens

- Definition Wissenschaft

- Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens - Literaturrecherche/Onlinerecherche/Recherche in Datenbanken

2. Formerfordernisse für die Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten - unterschiedliche Arten von wissenschaftlichen Arbeiten

- formale Vorgaben

- Zitierregeln - Arbeit mit Quellen (Auswahl, Bewertung)

3. Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit - Themenfindung

- Aufbau

- Präsentation der Ergebnisse (z.B. mündlich/schriftlich)

4. Juristische Arbeitstechniken

- Falllösungstechnik - Gutachtenstil

- Gebrauch der juristischen Fachsprache

5. Präsentationstechnik

6. Rhetorikübungen

Literaturhinweise

Bringewat, Methodik der juristischen Fallbearbeitung, 3. Aufl., 2016 Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl., 2016 Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl., 2016

Stickel-Wolf, Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken, 8. Aufl., 2016

Beck, Recherchieren, Strukturieren, Präsentieren, 2014 Klein, Präsentieren mit Powerpoint, 2012 Nöllke/Schmettkamp, Präsentieren, 3. Aufl., 2016 Reiter, Studieren mit Erfolg: Perfekt präsentieren, 2012

Seifert, Visualisieren Präsentieren Moderieren, 35. Aufl., 2016

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12

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 5: Vertragsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/4 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 1, 2 und 4

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit (100%)

Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Fallar-

beit/ Prob-lemorien-

tiertes Ler-

nen

Prof. Dr. Christoph

Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-1, 3-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-1) Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Vertragsrechts vertraut. Sie sind in der Lage, einen ver-

traglichen Erfüllungsanspruch von der Anspruchsentstehung über mögliche Einwendungen und Einreden bis

hin zur Rechtsfolge systematisch zu prüfen. Sie kennen die Unterscheidung zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen sowie zwischen Primär-

und Sekundäransprüchen und können diese in ein Fallschema einordnen.

Die Studierenden sind mit der Subsumtion- und Gutachtentechnik vertraut. Sie kennen die Grundregeln der Rhetorik und Kommunikation sowie erste Schritte der (juristischen) Verhand-

lungsführung

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-5-Grundlagen, 6-BA-7-Grundlagen)

Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit Kommunikationsfähigkeit

Kritik- und Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen der vertraglichen Schuldverhältnisse herauszu-

arbeiten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit juristischer Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fragestellungen mit Hilfe von juristischen Kommentaren

zu vertiefen. Sie sind mit den Grundzügen der vertraglichen Gestaltung vertraut.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt die in Modul 1, 2 und 4 erworbenen Fach-, Sozial- und Handlungskompetenzen auf und

führt diese auf der nächsten Kompetenzstufe zusammen. Mit der Prüfungsform einer fallbasierten Studien-arbeit werden sowohl der dezisions-, als auch der kautelarjuristische Denkansatz, die Anwendung der juristi-

schen Methodik sowie die schriftliche Ausdrucksfähigkeit als juristische Kernkompetenzen gefördert.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

13

Lerninhalte

Aufbauend auf das Modul 2 erfolgt die Besprechung und Bearbeitung wichtiger vertraglicher (und gesetzli-

cher) Schuldverhältnisse des Besonderen Teils des Schuldrechts mit den folgenden Schwerpunkten:

Primärleistungspflichten/ Leistungsstörungen/Sekundärleistungspflichten

Leistungsstörungen

- Unmöglichkeit/ Verzug

- Gewährleistungsrechte am Beispiel Kauf/ Werkvertrag - Sonstige Leistungsstörungen

Erfüllungsansprüche aus Vertrag und Gesetz

Besondere Schuldverhältnisse/ Dauerschuldverhältnisse

Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung II

- Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts/der Fallfrage(n)

- Auffinden von Anspruchsgrundlagen/ Arbeiten mit Anspruchsschemata/ System der Einwendun-gen und Einreden

Unterscheidung von Dezisions- und Kautelarjurisprudenz

Einführung in die Vertragsgestaltung/ Besonderheiten des Vertragsschlusses durch AGB

- vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Fallstudien und Vertragsmustern

Literaturhinweise

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 40. Aufl., 2016

Brox/Walker, Besonders Schuldrecht, 40. Aufl., 2016

Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 2012 Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19. Aufl., 2016 Schmittat, Einführung in die Vertragsgestaltung, 4. Aufl., 2015 Wieling/Finkenauer, Fälle zum Besonderen Schuldrecht, 7. Aufl., 2012

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 6: Ökonomische Grundlagen/ Grundlagen des Managements

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/5 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Präsentation

Vorlesung/

Übung/ Gruppenar-

beit/ Plan-

spiel

Prof. Dr. Susanne

Simon-Baumann

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-1, 2-BA-2, 3-BA-2, 5-BA-2)

Die Teilnehmer lernen auf Basis des Grundlagenwissens und im Rahmen des Planspiels wesentliche Zusam-

menhänge zwischen Ursache und Wirkung unternehmerischer Entscheidungen kennen und verstehen. Funk-tionen wie Produktion, Beschaffung und Marketing sowie Instrumente wie Bilanz und GuV werden einge-

führt, um anhand dieser die wirtschaftlichen Konsequenzen ihres Handelns und Unterlassens deutlich und

erlebbar zu machen. Es ist ihnen möglich, eigene und fremde Vorgehensweisen einzuordnen, kritisch zu diskutieren sowie ziel- und kontextkonforme Entscheidungen zu treffen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-3, 6-BA-4)

Die Studierenden verbessern sowohl ihre Kommunikations-, Toleranz- und Kritikfähigkeit als auch die Fähig-

keit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen. Sie ler-nen, sich Anforderungen und Erwartungen zu stellen, an ihnen zu wachsen und flexibel und positiv auf

neue Situationen und Herausforderungen zu reagieren.

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, vorausschauend Produktivität und Profitabili-tät eines Unternehmens durch ihr Handeln zielgerichtet zu beeinflussen. Darüber hinaus können sie nach

Abschluss des Moduls die wesentlichen Funktionen von Unternehmen sowohl mit Hilfe geeigneter Modelle

als auch anhand von Praxisbeispielen übersichtsartig und inhaltlich darstellen und Zusammenhänge, Zielkon-flikte, Abhängigkeiten und Unterstützungspotentiale identifizieren.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt das Interesse der Studierenden an wirtschaftswissenschaftlichen Schnittstellen zu den

Rechtswissenschaften auf und verzahnt diese erstmals im Studienverlauf mit Managementthemen. Als Lehr-

formen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen, Fallarbeit und problembasiertes Lernen anhand eines Planspiels vorgesehen. Dies unterstützt die Studierenden in der zu erwerbenden Kompetenz, unter-

nehmerische Gestaltungsprozesse rechtlich zu begleiten und zu präsentieren. Als adäquate Prüfungsformen

fördern die schriftliche Ausarbeitung und die Präsentation einer rechtlichen Fragestellung mit betriebswirt-schaftlichen Bezügen den Kompetenzerwerb der Studierenden.

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15

Lerninhalte

Ökonomische und betriebswirtschaftliche Grundbegriffe

Basisfragen der BWL und grundlegende Funktionsweisen von Unternehmen

Rechtsformen von Unternehmen

Grundlagen der Beschaffung und der Produktion

Grundlagen der Bilanz (Stellenwert innerhalb der BWL, Aufbau und Struktur, Bilanzabschluss)

Grundlagen der GuV (Aufbau und Positionen der GuV, Verfahren der GuV- Ermittlung)

Grundlagen der Finanzierung (Finanzierung vs. Investition), Finanzierungsarten, Finanzplanung

Grundlagen des Marketing: (Überblick operatives und strategisches Marketing)

Planspiel: Simulation eines Unternehmens und seiner Stellhebel, um Profitabilität zu verbessern.

System, Systemverhalten und systemisches Denken im Rahmen betriebswirtschaftlicher Fragestellun-

gen

Wesentliche Modelle: Systemmodell (Viable System Model/Stafford Beer) und Organisations- und

Managementmodell (St. Galler Management Modell/Bleicher, Rügg-Sturm)

Organisationen und ihre Umwelten

Organisationales Verhalten, Strategie, Struktur und Kultur

Managementprozesse, Entwicklungsmodi

Literaturhinweise

Schreyögg/Geiger, Organisation. Mit Fallstudien, 6. Aufl., 2016

Thommen/Achleitner, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 7. Aufl., 2013 Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 26. Aufl., 2016

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16

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 7: Sachenrecht/ Kreditsicherungsrecht/ Forderungsdurchsetzung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/6 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Dr. Michl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-3, 2-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Sachenrechts sowie des Kreditsicherungs-

rechts für die Unternehmenspraxis. Sie können in unternehmenspraktischen Fällen Bezüge zu den Kreditsi-cherungsgeschäften herstellen und können insbesondere die Vor- und Nachteile verschiedener Kreditsiche-

rungsinstrumente in spezifischen Fallkonstellationen bewerten.

Die Studierenden haben Grundlagenkenntnisse der Sachenrechts- und Kreditsicherungsdogmatik erworben und sind in der Lage, neue, unklare und ungewöhnliche Problemstellungen als solche zu erkennen. Die Stu-

dierenden besitzen die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit auf dem Gebiet des

Sachen- und Kreditsicherungsrechts anzuwenden, um praxisorientiert Planungen und Konzepte für komple-xere Aufgabenstellungen im Kreditsicherungsrecht zu entwickeln und dabei über wissenschaftliche Recher-

che Fachliteratur und Datenbestände zu identifizieren, zu interpretieren und in eine Problemlösung zu integ-

rieren.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Mit dem Modul werden die juristischen Kompetenzen der Studierenden anhand von Lehrvorträgen, Übun-

gen und Fallsimulationen erweitert. Als adäquate Prüfungsformen unterstützt die Klausur den Kompetenz-erwerb der Studierenden im Modul.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

17

Lerninhalte

Einführung in das Sachenrecht

Recht der Kreditsicherung: Grundkenntnisse über Sicherungsgeschäfte, welche den Schutz des Gläubi-

gers einer Forderung vor Verlusten bezwecken, falls der Schuldner nicht leistet:

Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantievertrag, Eigentumsvorbehalt)

Sicherungsübereignung

Pfandrechte

Sicherungsabtretung

Grundpfandrechte (Hypothek/ Grundschuld)

Einführung in das Recht der Forderungsdurchsetzung und -beitreibung

Geltendmachung von Forderungen

Mahnverfahren

Klageweg

Vollstreckungsrecht gem. ZPO

Europäische Regelungen zur Forderungsbeitreibung (Grundzüge)

Vollstreckung und Forderungsbeitreibung im Ausland (Grundzüge)

Fallarbeit

Literaturhinweise

Vieweg/Werner, Sachenrecht, 7. Aufl., 2015 Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 31. Aufl., 2016

Reinicke/Tiedtke, Kreditsicherung, 6. Aufl., 2016 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., 2014

Lackmann, Zwangsvollsteckungsrecht,10. Aufl., 2013

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18

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 8: Buchführung/ Rechnungswesen/ Controlling

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/6-8 1x jährlich 15 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Prof. Dr. Susanne

Simon-Baumann

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-1, 3-BA-1, 5-BA-2)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik der Buchführung vertraut und können Bilanzen lesen. Sie

kennen die Instrumentarien des internen Rechnungswesens

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5-Grundlagen, 6-BA-7-Grundlagen)

Lern- und Leistungsbereitschaft

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, betriebswirtschaftliche Fragestellungen im unternehmerischen Kontext herauszuarbeiten und in Bezug zu juristischen Sachverhalten zu setzen.

Constructive Alignment

Mit dem Modul werden die betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Studierenden erweitert. Als Lehrfor-

men sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Fallarbeit vorgesehen. Dies unterstützt die

Studierenden in den zu erwerbenden Schnittstellenkompetenzen und fördert einen Blick über den Tellerrand. Als adäquate Prüfungsformen fördert die Klausur den Kompetenzerwerb der Studierenden im Modul.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

19

Lerninhalte

Grundlegende Einführung in das System der Buchhaltung/Buchführung sowie ein Überblick über die

buchungstechnische Behandlung der Bestands- und Erfolgskonten, Eröffnungskonten

Kontenrahmen und Kontenpläne

Bilanz und Erfolgsrechnung

Bilanzierungsregeln

Handelsrechtliche Offenlegung nach Bilanzrichtliniengesetz

Jahresabschlussanalyse

Strukturbilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Grundlagen des Controllings

Instrumente des strategischen Controllings

Instrumente des operativen Controllings

Kennzahlen der Liquiditäts- und Cash-Flow-Analyse, Vermögens- und Kapitalstrukturanalyse

Erfolgsanalyse

Literaturhinweise

Eisele/Knobloch, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., 2011 Hufnagel/Burgfeld-Schächer, Einführung in die Buchführung und Bilanzierung, 8. Aufl., 2016

Reichmann/Kißler/Baumöl, Controlling mit Kennzahlen, 9. Aufl., 2016

Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, 9. Aufl., 2015

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

20

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 9: Handels- und Gesellschaftsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

I/7 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur (100%)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Prof. Dr. Christoph

Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-1, 3-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-1)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Gesellschafts- und Handelsrechts vertraut. Sie kennen die

Begrifflichkeiten des Handels- und Gesellschaftsrechts, inklusive der Vertretungs- und Haftungsregelungen sowie die grundlegenden Strukturen der unterschiedlichen Gesellschaftsformen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-5-Grundlagen, 6-BA-7-Grundlagen) Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit Kritik- und Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz Die Studierenden sind in der Lage, handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen herauszuarbeiten,

einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit juristi-

scher Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fragestellungen mit Hilfe von juristischen Kommentaren zu vertiefen.

Constructive Alignment

Das Modul fördert die wirtschaftsjuristische Kompetenz der Studierenden. Als Lehrformen sind neben Vorle-

sungssequenzen vor allem Übungen, Fallarbeit und Projektorientiertes Lernen vorgesehen. Dies unterstützt

die Studierenden in der zu erwerbenden Kompetenz, unternehmerische Gestaltungsprozesse rechtlich zu begleiten und zu präsentieren. Als adäquate Prüfungsformen fördert die Klausur den Kompetenzerwerb der

Studierenden.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

21

Lerninhalte

Im Bereich des Handelsrechtes werden die Studierenden mit den ersten vier Büchern des Handelsge-

setzbuches vertraut gemacht. Die Veranstaltung gliedert sich wie folgt:

Kaufmannsbegriff

Handelsregister

Firmenbegriff und Firmengrundsätze

Kaufmännische Hilfspersonen

Prokura und Generalvollmacht

Handelsvertreter

Handelsgeschäfte

ggf. Handelsunternehmen

ggf. Transportgeschäfte

Vermittlung der Grundlagen und Grundbegriffe des Gesellschaftsrechtes durch Kenntnissen über die

zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften, Gründung/Gründungsvoraussetzungen, deren inne-

rer Struktur, Außenbeziehungen, insbesondere Haftung und Vertretungsmacht

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

OHG

Partnerschaftsgesellschaft

KG

GmbH & Co.KG

stille Gesellschaft

Literaturhinweise

Eisenhardt/Wackerbarth, Gesellschaftsrecht I, 16. Aufl., 2015

Jung, Handelsrecht, 11. Aufl., 2016

Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl., 2012 Weller/Prütting, Handels- und Gesellschaftsrecht, 9. Aufl., 2016

Wörlen/Kokemoor, Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht, 12. Aufl., 2015

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

22

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 10: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht/ Personal

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/1 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 5 und 10

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit (100%)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen/ Fallar-

beit

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 1-BA-3, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Arbeitsrechts in der Personalarbeit sowie

die Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrechts. Die Studierenden sind befähigt, personalwirtschaftliche Prozes-se vor dem arbeitsrechtlichen Hintergrund zu analysieren und Probleme herauszuarbeiten Sie können Hand-

lungsempfehlungen ableiten, die für das zielführende Design personalwirtschaftlicher Prozesse unter Berück-

sichtigung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen genutzt werden können.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2).

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul fördert als eines der Kernmodule im Studiengang den juristischen Kompetenzerwerb der Studie-

renden und verzahnt an den Anforderungen der Praxis ausgerichtet das Arbeitsrecht mit Fragen des Perso-nalmanagements. Den intendierten Kompetenzen und den Lehr-Lernmethoden entsprechend ist die Studi-

enarbeit adäquate Prüfungsform. Diese fördert neben den Fach- und Methodenkompetenzen vor allem die

differenzierte schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Sprachgenauigkeit der Studierenden.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

23

Lerninhalte

Arbeitsvertragsrecht

Normalarbeitsverhältnis und atypische Arbeitsverhältnisse (Zeitvertrag, Teilzeit, Leiharbeit),freie Mit-

arbeit, arbeitnehmerähnliche Personen und „Scheinselbständigkeit“

Personalauswahl

Zulässigkeit und Grenzen von Auswahlinstrumenten, insbesondere nach AGG und BDSG

Flexibilisierung und Änderung von Arbeitsbedingungen: Entgelt, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit Instrumente: Direktionsrecht, Änderungsvorbehalte, Änderungsvertrag, Änderungskündigung, ablö-

sende/umstrukturierende Betriebsvereinbarung

Rechtsfragen der Personalentwicklung

Aufstellung und Änderung von Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofil, Beurteilung, AC und ähnliche

Auswahlinstrumente, Laufbahnplanung, Beförderung, Mitarbeiterschulung, Zielvereinbarung, Fortbildungs-vereinbarungen mit Rückzahlungspflichten, Umgang mit „High“ und „Low Performern“

Literaturhinweise

Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, 20. Aufl., 2015 Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht, Bd. 1 (6. Aufl., 2015) u. Bd. 2 (6. Aufl., 2014)

Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 15. Aufl., 2016

Wörlen/Kokemoor, Arbeitsrecht, 11. Aufl., 2014

Becker, Personalentwicklung, 6. Aufl., 2013

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 11: Verwaltungs- und Europarecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/2 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modul 3

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Präsentation

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Prof. Dr. Peter

Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-2, 5 BA-2, 5-BA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Wirtschaftsverwaltungs- und des Europarechts vertraut.

Sie sind in der Lage, entsprechende Sachverhalte systematisch zu analysieren und zu prüfen. Sie können mit einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung umgehen und diese auf unbekannte Sachverhalte übertra-

gen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5-Vertiefung, 6-BA-7, 6-BA-10)

Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit Kommunikationsfähigkeit

Konfliktmanagement

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind fähig, mit den Instrumentarien des Verwaltungsrechts zu arbeiten, EU-VO, Richtlinien

und Rechtsprechung für die Unternehmenspraxis und für unternehmerische Entscheidungsprozesse auszu-werten und anzuwenden.

Constructive Alignment

Das Modul bündelt die Themenfelder des Wirtschaftsverwaltungs- und des Europäischen Wirtschaftsrechts.

Vor allem die Bereiche des Europäischen Wirtschaftsrechts finden sich auch in weiteren Modulen des Studi-

ums. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen, Fallarbeit, Gruppenarbeit und problemorientiertes Lernen vorgesehen. Referat, das als Gruppenarbeit durchgeführt wird, entspricht sowohl

methodisch als auch inhaltlich den intendierten Kompetenzen des Moduls.

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Lerninhalte

Wirtschaftsverwaltungsrecht

In der Veranstaltung sollen zunächst die Grundlagen des

des Allgemeinen Verwaltungsrechtes vermittelt werden, insbesondere

Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakt und Vertrag)

Verwaltungsverfahren

Rechtsfolgen fehlerhafter Verwaltungsakte

Grundlagen des Rechtschutzes

Hierauf aufbauend werden ausgewählte wirtschaftsrechtlich relevante Rechtsgebiete des besonderen Ver-

waltungsrechts (Bsp. Gewerberecht, ausgewählte Rechtsgebiete des Regulierungsrechts, Subventionsrecht etc.) bearbeitet.

Europarecht

Grundstrukturen des Unionsrechts ( Zuständigkeiten, Organe , Handlungsformen, Grundfreiheiten)

Europäisches Wirtschaftsrecht

Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen (Bsp. für konkrete Bedeutung des Unionsrechts)

Literaturhinweise

Ennuschat, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2017 Kluth, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2016

Knauff, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2015 Ruthig/Storr, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., 2015

Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 4. Aufl., 2014

Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 3. Aufl., 2013

Detterbeck, Öffentliches Recht, 10. Aufl., 2015

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011 Herdegen, Europarecht, 17. Aufl., 2015

Lecheler/Gundel/Germelmann, Europarecht, 3. Aufl., 2017 Streinz, Europarecht, 10. Aufl., 2016

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 12: Business English/ Legal Clauses

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/2+6 1x jährlich 10 Wo.

Pflichtmodul 4 Workload: 100 h Kontaktzeiten: 40 h

Gelenktes Selbststudium: 20 h

Selbststudium: 40 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Besuch eines

allgemeinsprach-lichen Kurses

Business English

im 1. Studienjahr oder vergleich-

barer Nachweis

des Sprach-Niveaus B1/B2

des gemeinsa-

men europäi-schen Referenz-

rahmens

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

KomP

[Mündliche Prüfung (50%), Fallarbeit (50%)]

Vorlesun-

gen/ Übun-gen/ Fallar-

beit

Daniel Krupka

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz (6-BA-6, 6-BA-5, 2-BA-2, 6-BA-9, 6-BA-1)

Die Studierenden sind in der Lage sich schriftlich und mündlich in der Fremdsprache im (wirtschafts-) rechtli-chen Umfeld verständlich zu machen

Die Studierenden erkennen die Besonderheiten der fremden Sprache in ihrem Aufgabengebiet. Die Studie-

renden können allein und gemeinsam Probleme auch in einer fremden Sprache lösen und mit englischspra-chigen Standardvertragsklauseln umgehen.

Constructive Alignment

Das Modul unterstützt die Sprachkompetenz der Studierenden, bevor im weiteren Studienverlauf Fachinhalte

auf Englisch einfließen. Die im Modul angewendeten Lehr-/Lernmethoden finden sich in den Prüfungsformen

wieder. Mit einer Kombinationsprüfung bestehend aus einer mündlichen Prüfung und einer Fallarbeit wer-den vor allem die mündliche Ausdrucksfähigkeit der Studierenden und der Praxisbezug durch die Fallarbeit

gefördert.

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Lerninhalte

Die Studierenden werden mit der Verwendung der englischen Sprache im zukünftigen Arbeitsfeld vertraut

gemacht und Wissenslücken (insbesondere im Vergleich zur „Alltagssprache“) werden geschlossen.

Erwerb des fachlich notwendigen Vokabulars und ggf. notwendiger Grammatik

Verwendung von fachspezifischen Ausdrücken zur Darstellung / Lösung eines

(wirtschafts-)rechtlichen Sachverhalts

geschäftliche Kommunikation / Korrespondenz

Vorstellung verschiedener typischer (wirtschafts-)rechtlicher Lebens- und Arbeitssituationen (z.B.:

Bewerbungsgespräch, Telefonat)

erstes Kennenlernen des fremden Rechtssystems

Erarbeitung von typischen Vertragsklauseln

Überleitung zu den Modulen 13 und 14

Literaturhinweise

Dean, Business Talk English, 3. Aufl., 2015 Lehnert, Business English, 2010 PONS Englisch for Business auf einen Blick, 2008

PONS Briefe und E-Mails Englisch auf einen Blick, 2011

Byrd, Einführung in die anglo-amerikanische Rechtssprache, Bd. 1 (3. Aufl., 2011) u. Bd. 2 (2. Aufl., 2010)

Köbler, Rechtsenglisch – Rechtswörterbuch für jedermann, 8. Aufl., 2011

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 13: Internationales Wirtschaftsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/3 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modul 12

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Klausur (100%)

(Studienleistung: Rollen-

spiel)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Grup-

penarbeit/

Rollenspiel/ Fallarbeit

Prof. Dr. Christoph

Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-3, 4-BA-2, 5-BA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Internationalen Wirtschaftsrechts vertraut. Sie kennen

den Aufbau des Kollisionsrechts und sind in der Lage einen Internationalen Vertrag zu analysieren. Ihnen sind die Besonderheiten der Vertragsgestaltung im internationalen Kontext geläufig.

Die Studierenden haben einen Überblick über die Psychologie der Verhandlungsführung, grundlegende Ver-

handlungstechniken und die juristische Vertragsverhandlung, Sie kennen die Grundlagen und Techniken der Mediation/ Wirtschaftsmediation. Sie kennen die Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung bei

internationalen Verträgen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-5-Vertiefung, 6-BA-6-Vertiefung, 6-BA-7-Vertiefung, 6-BA-9, 6-BA-10)

Lern- und Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement,

Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen des Internationalen Wirtschaftsrechts einzu-ordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind mit den Grundzügen der ver-

traglichen Gestaltung vertraut. Sie können erste spezifische Vertragsklauseln im Internationalen Wirtschafts-

recht gestalten. Sie kennen die Methoden der Verhandlungsführung/ Mediation und der außergerichtlichen Streitbeilegung im Internationalen Wirtschaftsverkehr.

Constructive Alignment

Das Modul bündelt Sachverhaltskonstellationen wie diese auch in der unternehmerischen Praxis des interna-

tionalen Wirtschaftsverkehrs anzutreffen sind. Mit einer Klausur werden juristische Fach- und Methodenin-

halte, mit dem Rollenspeil als Studienleistung werden die im Modul zu erwerbenden Soft-Skills adäquat ge-prüft.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Lerninhalte

Erweiterung der vorangegangenen Veranstaltungen der Module 4, 10 und 11 und Einführung

in Grundstrukturen grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen, Grundzüge des IPR, insbes. des in-

ternationalen Vertragsrechts

UN-Kaufrecht

Rechtswahl sowie Internationales Zivilverfahrensrecht

Gestaltung internationaler Verträge

Intercultural Communcation

Kulturelle Differenzen, Kultur in der Sprache

Kulturstandards und Stereotypen

Internationale Teamarbeit – Interkulturelle Zusammenarbeit

Interkulturelle Interaktions- und Kommunikationskompetenz

Vorbereitung, Organisation, Durchführung von Vertragsverhandlungen (im internationalen Kontext)-

Grundlagen

Das Harvard-Verhandlungskonzept

Konfliktelemente, schwierige Verhandlungssituationen und ihre Entschärfung

Verhandeln in verschiedenen Kulturkreisen/Ländern (z.B. Südeuropa, Asien, Russland, USA)

Teile der Veranstaltung werden in englischer Sprache gehalten

Literaturhinweise

Junker, Internationales Privatrecht, 2. Aufl., 2016 Krebs, Internationales Privatrecht, 2. Aufl., 2015 Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 10. Aufl., 2014

Ostendorf/Schulz-Pabst, Internationales Wirtschaftsrecht - Internationales Privatrecht, 2. Aufl., 2015

Junker/Kamanabrou, Vertragsgestaltung, 4. Aufl., 2014

Heringer, Interkulturelle Kommunikation, 4. Aufl., 2014 Losche/Püttker, Interkulturelle Kommunikation, 5. Aufl., 2009

Tries/Reinhardt, Konflikt- und Verhandlungsmanagement, 2008

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30

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 14: Anglo-Amerikanisches Recht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/4 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modul 12

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Mündliche Prüfung (100%)

(Studienleistung: Quiz)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen/ Grup-

penarbeit/

Rollenspiel / Fallarbeit

Prof. Dr. Manuel

Nodoushani

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-3, 4-BA-2, 5-BA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des anglo-amerikanischen Rechts vertraut. Sie kennen die

Struktur des Common Laws und des zugehörigen Vertragsrechts und können den Vergleich zum deutschen Recht herstellen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-5, 6-BA-6-Vertiefung, 6-BA-9) Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit Reflexionsfähigkeit

Das Modul bündelt Sachverhaltskonstellationen wie diese auch in der unternehmerischen Praxis des deutsch-amerikanischen Wirtschaftsverkehrs anzutreffen sind. Mit einer mündlichen Prüfung werden juristische Fach-

und Methodeninhalte mit den Sprachkompetenzen zusammengeführt. Das Quiz als Studienleistung erleich-

tert den Studierenden die Lernschritte im Modulverlauf.

Constructive Alignment

Im Modul werden fachübergreifende Bezüge, auf welche die Studierenden auch in der Praxis treffen, herge-stellt und zusammengeführt. Mit der Studienarbeit in Form einer Urteilsanalyse betreten die Studierenden

auch akademisch die nächste Kompetenzstufe. Den Anforderungen der juristischen Praxis entsprechend sind

die Studierenden in der Lage, die Kernaussagen des zu bearbeitenden Urteils angemessen zusammenzufas-sen und ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen zu präsentieren (Studienleistung).

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

31

Lerninhalte

o Einführung in das anglo-amerikanische Recht

o Besprechung zentraler Rechtsinstitute

o Instrumentarien des Vertragsrechts o Theoretische Grundlagen der Rechtsvergleichung und Rechtsvergleich zu den Rechtsinstitu-

ten des nationalen Rechts

o Umgang mit einschlägigen Gesetzestexten/ Rechtsprechung und Literatur o Organisation, Durchführung von Vertragsverhandlungen (im internationalen Kontext)- Ver-

tiefung

o Methoden der Außergerichtlichen Streitbeilegung im (internationalen) Wirtschaftsverkehr Mediation

Arbitration / Schiedsgerichtsbarkeit

o Die Veranstaltung wird in englischer Sprache gehalten.

Literaturhinweise

Miller, Business Law Today, Comprehensive, 2016 Garner, Black’s Law Dictionary – Pocket Edition, 2011

Dörrbecker/Rothe, Introduction to the US-American Legal System 1 u. 2, 2013

Risse, Wirtschaftsmediation, 2. Aufl., 2017

Schinkel, Wirtschaftsmediation und Verhandlung,2. Aufl., 2016 Rützel/Wegen/Wilske, Commercial Dispute Resolution in Germany, 2nd Ed., 2016

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

32

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 15: Kapitalgesellschaftsrecht/ Unternehmensfinanzierung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/5 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modul 13

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit (100 %)

(Studienleistung: Präsenta-

tion)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Fallar-

beit

Prof. Dr. Manuel

Nodoushani

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-2, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-2, 5 BA-2, 5-BA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Kapitalgesellschaftsrechts vertraut. Sie sind in der Lage,

gesellschaftsrechtliche Sachverhalte systematisch zu analysieren und zu prüfen. Sie kennen sich mit dem Satzungsrecht aus und sind in der Lage einfache Gesellschaftsverträge zu gestalten. Die Studierenden ken-

nen die Grundzüge des Kapitalmarktrechts und der Unternehmensfinanzierung. Sie können mit einschlägiger

Rechtsprechung umgehen und diese auf unbekannte Sachverhalte übertragen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5-Vertiefung, 6-BA-7, 6-BA-10)

Lern- und Leistungsbereitschaft Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit

Konfliktmanagement

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen des Kapitalgesellschaftsrechts herauszuarbei-ten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Sie sind in der Lage, mit BGH-

und EuGH-Rechtsprechung zu arbeiten. Sie sind mit den Grundzügen der vertraglichen Gestaltung des Ge-

sellschaftsrechts vertraut und können die Grundbegriffe des Kapitalmarktrechts und die Grundzüge der Un-ternehmensfinanzierung auf die Praxis übertragen.

Constructive Alignment

Im Modul werden fachübergreifende Bezüge, auf welche die Studierenden auch in der Praxis treffen, herge-

stellt und zusammengeführt. Mit der Studienarbeit in Form einer Urteilsanalyse betreten die Studierenden

auch akademisch die nächste Kompetenzstufe. Den Anforderungen der juristischen Praxis entsprechend sind die Studierenden in der Lage, die Kernaussagen des zu bearbeitenden Urteils angemessen zusammenzufas-

sen und ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen zu präsentieren (Studienleistung).

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

33

Lerninhalte

Vermittlung der Grundlagen und Grundbegriffe des Kapitalgesellschaftsrechtes durch Kenntnisse

über

o die zulässigen Rechts-, Organisations- und Gestaltungsformen von Gesellschaften, o die Gründung/Gründungsvoraussetzungen, deren innerer Struktur, Außenbeziehungen, ins-

besondere Haftung und Vertretungsmacht am Beispiel der GmbH und AG

o die Rechte der Gesellschafter/ Aktionäre/ Hauptversammlung

Einführung in das Internationale und Europäische Gesellschaftsrecht (Aufnahme der Inhalte des

Moduls 10 und Überleitung zu Modul 15)

Grundbegriffe des Kapitalmarkrechts und der Prospekthaftung (Grundzüge)

Grundlagen der Corporate Governance und Compliance (Fallstudie)

Methodik der Fallarbeit und der Urteilsanalyse

Grundlagen der Unternehmensfinanzierung o Grundlagen

o Finanzplanung o Beteiligungsfinanzierung

o Fremdfinanzierung

o Finanzwirtschaftliche Analyse

Literaturhinweise

Eisenhardt/Wackerbarth, Gesellschaftsrecht II, 2013

Klein-Blenkers, Rechtsformen der Unternehmen, 2. Aufl., 2016 Klunzinger, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl., 2012

Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 8. Aufl., 2016

Langenbucher, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., 2015 Wöhe/ Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 11. Aufl., 2013

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 16: Insolvenz/ Sanierung/ Krisenmanagement

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/6 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme an

Modulen 5-7

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Fallarbeit (100%)

Vorlesun-

gen/ Übun-gen / Grup-

penarbeit

Prof. Dr. Christoph

Schärtl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 1-BA-3, 2-BA-2, 3-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die Grundlagen und die Bedeutung des Insolvenzrechts. Sie können in unterneh-

menspraktischen Fällen Bezüge zu den Feldern Sanierung und Krisenmanagement herstellen und sind mit den Grundzügen der Dogmatik des Insolvenzrechts und Krisenmanagements vertraut. Die Studierenden sind

befähigt, die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz zu beurteilen, Gläubi-

gerstrategien im Insolvenzverfahren zu entwickeln sowie die Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrech-ten in der Praxis zu organisieren.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2). Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Aufgaben im Team zu organisieren und zu bearbeiten. Sie können

Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Aufgaben nutzen.

3. Handlungskompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf

der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten.

Constructive Alignment

Das Modul verzahnt der Praxis entsprechende Inhalte des Insolvenzrechts mit den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des Krisenmanagements. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übun-

gen und Fallarbeit vorgesehen. Dies unterstützt die Studierenden in der zu erwerbenden Kompetenz, Unter-

nehmen in der Krise rechtlich zu begleiten. Die Prüfung erfolgt in Form einer Fallarbeit.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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Lerninhalte

Merkmale einer Krise: Krisenursprung

Merkmale einer Krise: Krisenart

Merkmale einer Krise: Krisenstadium

Rechtzeitiges Erkennen von Krisen

Erfahrungen und Lösungsstrategien in Veränderungsprozessen, die durch Krisen ausgelöst werden

Der Begriff und Tatbestand der Insolvenz

Antragsverfahren und eröffnetes Insolvenzverfahren

Optionen im Insolvenzverfahren

Grundzüge: Übertragende Sanierung im System der Insolvenzordnung/ Wirtschaftliche Rahmenbe-

dingungen für eine übertragende Sanierung

Literaturhinweise

Foerste, Insolvenrecht, 6. Aufl., 2014 Keller, Insolvenrecht, 2. Aufl., 2017 Reischl, Insolvenrecht, 4. Aufl., 2016 Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 2014

Crone/Werner, Handbuch modernes Sanierungsmanagement, 2014 Thießen, Handbuch Krisenmanagement, 2014

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

36

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 17: Praktikum

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

II/7-III/2 1x jährlich 20 Wo. (mind.

100

Tage)

Pflichtmodul 30 Workload: 900 Std. Kontaktzeiten: 16 h

Gelenktes Selbststudium: 850 h

(Praxisanleiter) Selbststudium: 34 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Erfolgreicher Abschluss der

vorangegange-

nen Module gem. Praktikum-

sordnung

Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

KomP [PB, Präs (jew. unbenotet)]

Praktikum Praktikantenamt / betreuende Dozen-

ten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (2-BA-3, 3-BA-3, 5-BA-4 ,5-BA-5)

Die Studierenden sind fähig, ihr Wissen und Verständnis für die Lösung praktischer (auch komplexerer) Auf-gabenstellungen nutzbar zu machen. Dabei sind sie auch in der Lage, Planungen und Konzepte für mannig-

faltige und unbekannte Problemstellungen zu entwickeln. Die Studierenden besitzen methodisch fundierte

und reflektierte Erfahrung praktischer juristischer Tätigkeit und können eigenes Handeln auch evaluieren.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen(6-BA-10). (6-BA-16-BA-2), 6-BA-4).

Die Studierenden besitzen Verantwortungsbewusstsein für die Anforderungen und Risiken ihres eigenen praktischen Handelns. Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit, initiativ, allein und im Team zu ar-

beiten, Rückmeldungen und Kritik zur eigenen Leistung anzunehmen und für weitere Aufgaben nutzbar zu

machen sowie die ausgeprägte Fähigkeit, mit allen fachlichen und nichtfachlichen Akteuren an der Prakti-kumsstelle zu kommunizieren und zu interagieren.

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden werden den komplexen Anforderungen der Praxis in fachlich-methodischer und persönli-

cher Hinsicht gerecht.

Constructive Alignment

Das Praktikum wird begleitet durch individuelle Betreuungsgespräche mit dem Praktikumsanleiter und dem

Studierenden sowie Besuche der Praktikumsstelle. Weiter erfolgt eine Aufarbeitung anhand von Leitfragen im Rahmen des Praktikumsberichts mit Präsentation.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

37

Lerninhalte

Praktische Mitarbeit in der Regel in einem Unternehmen, einer Unternehmensberatung oder (internationalen

Groß-) Kanzlei in einem Arbeitsfeld des Wirtschaftsrechtes.

In Blockveranstaltungen (vor dem Praxisabschnitt):

Vorstellung des Zeitplans für Praktikumsvereinbarung, Vorbereitungswoche, Vorlage des Ausbildungsplans,

Auswertung etc.

Information über die Rahmenbedingungen des Praktikums (Zeitraum, Praxisstellensuche, Praktikumsvertrag, Begleitung, Anleitung, Form des Praktikumsberichts etc.)

Organisatorische und fachliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbetrachtung der Praxiserfahrungen.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

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SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 18: Projektmanagement/ Praxisprojekt

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/3-5 1x jährlich 15 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit (100%)

(Studienleistung: Projekt-

entwicklung)

Projektent-

wicklung / Gruppenar-

beit / Prob-

lemorien-tiertes Ler-

nen

Prof. Dr. Carolin

Sutter

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (5-BA-2, 5-BA-4, 1-BA-3, 2-BA-3, 3-BA-3, 5-BA-3, 3-BA-2, 3-BA-3)

Die Studierenden sind in der Lage, ein aktuelles Thema, eine aktuelle Aufgabe oder ein aktuelles Problem aus der Praxis aufzugreifen und in einem Projekt zu behandeln bzw. zu lösen. Die Studierenden sind mit den

Grundregeln des Projektmanagement vertraut und können diese Kenntnisse in einem Projekt unmittelbar

berücksichtigen und umsetzen. Sie können Fragestellungen mit Bezug zu anderen Fachdisziplinen angemes-sen behandeln.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-4, 6-BA-5, 6-BA-7,6-BA-8, 6-BA-12) Lern- und Leistungsbereitschaft

Teamfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit Konfliktmanagement

Reflexionsfähigkeit

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden zeigen mit der Planung, der Durchführung, dem Projektergebnis und der Reflexion zur der

selbstgewählten Projektaufgabe eine Kompetenz zur Lösung von mittelschweren praxisorientierten Fragestel-lungen.

Constructive Alignment

Die Kompetenz der Fähigkeit zur Projektentwicklung und -umsetzung zeigt sich im konkreten Projekt, also in

der Projektarbeit und ihrer Präsentation (s. Prüfungsform). Kenntnisse und Verstehen des Projektmanage-

ments sind in dieser Prüfungsleistung gleichfalls sichtbar.

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39

Lerninhalte

Projektmanagement

Einführung in das Projektmanagement

Projektdefinition

Projektschritte

Projektkosten und -finanzierung

Projektteam

Projektphasenplan

Zeitlicher Ablauf

Projektcontrolling

Ergebnisgewinnung und -präsentation

Ergebnissicherung und Evaluation

Praxisprojekt

Theoretische Auseinandersetzung mit der hinter einem Projekt stehenden Fachdiskussion (Literatur-arbeit), Transfer auf konkrete Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Pra-

xis

In welchem Bereich ist das Projekt fachlich angesiedelt?

Welche möglichen Ergebnislücken sind Gegenstand der Auseinandersetzung und können innerhalb

des Projekts inhaltlich untersucht werden?

Welche Ergebnisse können/sollen mit dem Projekt erzielt werden / welche Entwicklungen können

angestoßen werden?

Wie können erzielte Ergebnisse umgesetzt werden?

Literaturhinweise

Burghardt, Projektmanagement. Leitfaden für die Planung, Überwachung und Steuerung von Projekten,

9. Aufl., 2012 Corsten/ Corsten/ Gössinger, Projektmanagement. Einführung, 2. Aufl., 2008

Drees/Lang/ Schöps, Praxisleitfaden Projektmanagement, 2. Aufl., 2014

Eschenbruch, Projektmanagement und Projektsteuerung, 2015 Harrant/ Hemmrich, Projektmanagement. In 7 Schritten zum Erfolg, 3. Aufl., 2011

Litke/ Kunow/ Schulz-Wimmer, Projektmanagement, 3. Aufl., 2015

Olfert, Projektmanagement, 9. Aufl., 2014 Schels/ Seidel, Projektmanagement mit Excel, 2015

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

40

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 19: Wirtschaftsstrafrecht/ Business Ethics/ Führung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/3 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

KomP

[Kls (50%), MP (50%)]

Vorlesun-

gen/ Semi-nar / Ex-

kursion

Prof. Dr.

Knut Eming

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenz (1-BA-3, 1-BA-4. 3-BA-2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2, 2-BA-2, B-BA-3, 3-BA-

2, 4-BA-1, 4-BA-2, 5-BA-2, 1-BA-2, 2-BA-3, 3-BA-3, 5-BA-2)

Die Studierenden kennen die rechtlichen, ethischen und wirtschaftlichen Grundlagen und Zusammenhänge strafrechtsrelevanten Verhaltens in der Wirtschaft. Sie sind befähigt, Grundlagen zu beurteilen, woran sie

doloses Verhalten erkennen können und wie Sie damit umgehen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, Auf-

gaben eines Compliance-Systems zur Prävention strafbaren Verhaltens unternehmensbezogen zu analysieren und eigenständig zu entwickeln sowie dieses Compliance-System unter Beachtung der arbeitsrechtlichen

Anforderungen an die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens anzupassen. Die Studierenden

können ethische Dilemmata in Unternehmen ordnen und zielgerichtet ein Ethik-Management-System (EMS) in einem Unternehmen einführen. Die Studierenden sind in der Lage, Aufgaben des EMS unternehmensbe-

zogen zu analysieren und eigenständig zu entwickeln sowie dieses EMS an die spezifischen Bedürfnisse des

jeweiligen Unternehmens anzupassen. Die Studierenden können nach Abschluss des Moduls klassisches und modernes Führungsverständnis sowohl mit Hilfe geeigneter Theorien und Modelle als auch anhand von Pra-

xisbeispielen übersichtsartig und inhaltlich darstellen. Sie kennen und verstehen die Zusammenhänge, Ab-

hängigkeiten und Einsatzmöglichkeiten von transaktionalem und transformationalem Führungsverständnis und Führungsansätzen und können diese identifizieren. Sie sind in der Lage, fremdes Führungsverhalten zu

verstehen und kritisch zu beurteilen.

2. Sozial- und Selbstkompetenz (6-BA-1, 6-BA-2, 6-BA-4, 6-BA-5)

Die Studierenden verbessern sowohl ihre Kommunikations-, Toleranz- und Kritikfähigkeit als auch die Fähig-

keit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen. Sie ler-nen sich Anforderungen und Erwartungen zu stellen, an ihnen zu wachsen und flexibel und positiv auf neue

Situationen und Herausforderungen zu reagieren. Sie können Führungsaufgaben zielgerichtet, situationsbe-

dingt und verantwortungsbewusst erfüllen.

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrin-halten praxisorientiert und auf der Basis der wissenschaftlichen Anforderungen zu bearbeiten. Sie können

Anwendungsmöglichkeiten für den jeweiligen Führungsstil in ihrem eigenen Umfeld und Modellumfeldern

ermitteln, geeignetes Führungsverhalten als Antwort auf kontextspezifische Herausforderungen erarbeiten und dieses auf sein Erfolgs- und Konfliktpotential hin überprüfen, interpretieren und einsetzen. Sie sind mit

den Grundbegriffen der Wirtschaftsethik vertraut und können diese auf ihr Handeln übertragen.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

41

Constructive Alignment

Das Modul setzt bei Modul 10 (dort Corporate Governance und Compliance) an und bündelt auf der Kom-

petenzstufe des letzten Studienjahrs die Inhalte Wirtschaftsstrafrecht/ Ethik und Unternehmensführung.

Adäquate Prüfungsform ist eine Kombinationsprüfung, in welcher fallbezogen die Inhalte in Bezug zueinan-der gesetzt und einer Lösung zugeführt werden. Geschult werden nochmals sowohl die schriftliche Darstel-

lung und Ausdrucksfähigkeit als auch die präzise mündliche Darstellung einer Fragestellung.

Lerninhalte

Aufnahme, Vertiefung und Verzahnung der Inhalte des Moduls 10 Corporate Governance und

Compliance

Einführung in die Grundlagen des (Wirtschafts-)Strafrechts und des Strafprozessrechts

Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts

Besondere Delikte des Wirtschaftsstrafrechts (insb. Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Untreue, Wett-bewerbsdelikte)

Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer

Einführung in die Grundbegriffe der Ethik/ Wirtschafts- und Unternehmensethik und Übertragung auf das eigene Handeln

Klassische Führungsansätze (Eigenschaftstheoretische Ansatz: Great Man Theory, Eindimensionale Ansätze: Lewin und Tannenbaum & Schmidt, Zweidimensionaler Ansatz: Das Verhaltensgitter von

Blake/Mouton, Dreidimensionale „situative“ Ansätze: Reddin, Hersey & Blanchard und Fiedler

Integrative, interaktionsorientierte Führungsansätze / moderne Leadership-Konzepte (Transaktionale Führung und transformationale Führung, Selbstkonzepttheorie: Shamir et al, Theorie charismatischer

Führung: Conger & Kanungo, „Full Range of Leadership“: Bass & Aviolo

Führungstechnik und –modelle ( Management by Objectives, Management by Exception, Manage-ment by Delegation, Management by Control)

Literaturhinweise

Kraatz, Wirtschaftsstrafrecht, 2014 Kudlich/Oglakcioglu, Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl., 2014 Rönnau, Wirtschaftsstrafrecht, 2016 Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, 2 Bde. (I, 4. Aufl., 2014; II 3. Aufl., 2011) Wittig, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., 2014

Aßländer, Grundlagen der Wirtschafts- und Unternehmensethik, 2011 Conrad, Wirtschaftsethik, 2016 Lütje/Uhl, Wirtschaftsethik, 2017 Blessin/Wick, Führen und führen lassen in der Praxis, 2016 Rosenstiel/Regnet/Domsch, Führung von Mitarbeitern, 7. Aufl., 2014 Scholz, Personalmanagement, 6. Aufl., 2014 Wunderer, Führung und Zusammenarbeit. Eine unternehmerische Führungslehre, 9. Aufl., 2011

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42

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 20: Audit/ Tax/ Consulting

Studienjahr/ Abschnitt

Häufigkeit des Angebots

Dauer Art ECTS-Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/4 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h

Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme an den Veranstal-

tungen zum

Handels- und Gesellschafts-

recht sowie zum

Verwaltungs-recht

Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Studienarbeit (100%) Vorlesun-gen/ Übun-

gen / Grup-

penarbeit

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Teilnehmer kennen die Grundsätze der Besteuerung in Deutschland und können die wesentlichen steuer-

rechtlichen Prinzipien nennen. Sie sind mit den Grundzügen ordnungsgemäßer Buchführung und den Unter-schieden zwischen Handels- und Steuerbilanz vertraut.

Sie können Lebenssachverhalte in die Steuerrechtsystematik einordnen und die korrekte Besteuerung eines

Sachverhaltes in seinen unterschiedlichen Ausprägungen (vor allem Ertragssteuer und Umsatzsteuer) selb-ständig herleiten.

Sie kennen die Schritte des Besteuerungsverfahrens in Deutschland und haben gelernt, ein solches selbstän-

dig zu begleiten (einschließlich der Erstellung einer Steuererklärung) sowie notwendige Schriftsätze zu erstel-len.

Die Teilnehmer sind in der Lage einfache steuerrechtliche Problemfälle selbständig zu erkennen und zu analy-

sieren, um darauf aufbauend einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Teilnehmer am Modul erweitern ihre Kommunikationskompetenz im Hinblick auf taktische Kommunika-tion mit Steuerprüfern und Wirtschaftsprüfern. Sie lernen hierbei, sich unvorhergesehenen Situationen zu

stellen und eine konfliktvermeidende Strategie umzusetzen. Darüber hinaus lernen die Studenten komplexe

Sachverhalte durch gemeinsame Diskussion im Team einer Lösung zuzuführen und Lösungen in einer im späteren Berufsleben relevanten Art zu präsentieren. Sie sollen dabei lernen, den erkannten Standpunkt in

einer Diskussion offensiv zu vertreten ohne dabei jedoch die Kritikfähigkeit und die Fähigkeit, den eigenen

Standpunkt stets einer erneuten Prüfung zu unterziehen, zu verlieren.

3. Handlungskompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, eine ausgewählte Thematik aus den Lehrinhalten praxisorientiert und auf der Basis der wissenschaftlichen Grundanforderungen zu bearbeiten. Sie gehen hierbei selbständig mit der

Steuerrechtsmaterie um und können die eigene Falllösung argumentativ aufbereiten und vertreten.

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43

Constructive Alignment

Das Modul bündelt auf der Kompetenzstufe des letzten Studienjahrs die Inhalte Tax/ Audit und Consulting.

Adäquate Prüfungsform ist die Studienarbeit, in welcher fallbezogen die Inhalte in Bezug zueinander gesetzt

und einer Lösung zugeführt werden. Geschult werden nochmals die schriftliche Darstellung und Ausdrucks-fähigkeit sowie die Recherchefähigkeit.

Lerninhalte

Ausgehend von zwei praktischen Fallbeispielen (Besteuerung einer natürlichen Person und einer Kapitalge-

sellschaft) sollen die Teilnehmer des Moduls zunächst einen Überblick über das Steuersystem der Bundesre-

publik Deutschland und die einzelnen Steuerarten und -tatbestände erhalten. Anhand der Erstellung einer Steuererklärung sollen zunächst die Grundzüge im Ertragssteuerwesen (Einkommensteuer und Körper-

schaftsteuer) erläutert werden und dann anhand des weiteren Verfahrensganges die zentralen Vorschriften

der Abgabenordnung als steuerrechtlichem Spezialgesetz im Verwaltungsverfahren erkannt werden. Paralle-len zur Finanzgerichtsordnung und dem dortigen Verfahren können aufgezeigt werden.

In einem zweiten Abschnitt soll zunächst das grundlegende System der Umsatzsteuer einschließlich der eu-

ropäischen Rechtsquellen erläutert werden. Ausgehend von diesem Überblick sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, umsatzsteuerrechtlich relevante Tatbestände zu erkennen und einer korrekten Besteu-

erung zuzuführen. Abschließend soll auf die Spezialfälle des Dreiecksgeschäfts, des innergemeinschaftlichen

Handels und die Besteuerung von Kfz und Bauleistungen eingegangen werden.

Ein dritter Abschnitt beschäftigt sich mit den Grundzügen der Bilanzierung und den Unterschieden zwischen

Handels- und Steuerbilanz. Hier sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, einfache Bilanzprobleme

einer zutreffenden Lösung zuzuführen und diese steuerlich zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist auf die Bedeutung der Jahresabschlussprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer einzugehen.

Im vierten Abschnitt werden dann die Personengesellschaften als steuerlicher Spezialfall dargestellt. Die Teil-

nehmer sollen hier die systematischen Unterschiede zur Kapitalgesellschaft und ihrer Besteuerung erkennen und die Kapitalkontensystematik bei Personenhandelsgesellschaften verstehen lernen.

Literaturhinweise

Arnd/Jenzen/Fetzer, Allgemeines Steuerrecht, 3. Aufl., 2016 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 19. Aufl., 2016

Fehrenbacher, Steuerrecht, 6. Aufl., 2016

Gehling/Kirchner/u.a., Steuerrecht I, 2009 Gehling/Kirchner/u.a., Steuerrecht II, 2010

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44

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 21: Wahlpflichtfach

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/5 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Module 1-14,

Teilnahme an den Modulen 17

und 18

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit Vorlesun-

gen/ Übun-gen/ Fallar-

beit/Rollens

piel

Prof. Dr. Carolin

Sutter/ alle Dozenten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

Die speziellen Qualifikationsziele hängen von den konkret angebotenen Modulen ab. Die nachfolgend ange-

geben Ziele sind nur abstrakt formuliert.

1. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden besitzen vertiefte Einblicke in die Rechtsgebiete des Wahlfachs, können Zusammenhänge

mit den vorausgehenden Modulen herstellen und die Kenntnisse adäquat in den Beratungsaufgaben umset-zen.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen - hängen von den einzelnen Themengebieten ab

3. Handlungskompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, auf einem speziellen Feld ihrer späteren Tätigkeit komplexe, praxisorien-

tierte Aufgabenstellungen auf Bachelorniveau zu lösen.

Constructive Alignment

Das Wahlpflichtfach dient dem spezialisierenden Kompetenzerwerb der Studierenden. Die Konstruktion der

verschiedenen Wahlfächer – vom Kompetenzziel über die Prüfungsform zu den Lehrmethoden – hängt zent-ral von den konkreten Themen und Inhalten des Wahlfachangebots ab. Die Praktische Arbeit als offene Prü-

fungsform wird dem gerecht.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

45

Lerninhalte

Verschiedene Wahlpflichtfächer zur Auswahl, z.B.

Gewerblicher Rechtsschutz

IT-Recht

Vertiefung Steuerrecht

Vertiefung Insolvenzrecht

Vertiefung Corporate Governance/ Compliance

Vertiefung Arbeitsrecht

Anm: Wahlpflichtfächer werden angeboten ab einer Gruppengröße von zehn Teilnehmern. Die Teilnahme an

Wahlpflichtfachangeboten anderer Studiengänge (insb. Sozialrecht und Betriebswirtschaftslehre) kann zuge-

lassen werden.

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46

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 22: Methodik des Rechts in Wissenschaft und Praxis

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/6 1x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 6 Workload: 150 h Kontaktzeiten: 60 h

Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Mündliche Prüfung

(Studienleistung: Exposé)

Vorlesung/

Übung/ Seminar

Prof. Dr. Peter

Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-3, 4-BA-1, 2-BA-3).

Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit zum Einsatz der juristischen Methodik auf Bachelorniveau.

Die Studierenden können unter Anwendung aller modernen Rechercheverfahren den Stand der Diskussion in einer konkreten Fragestellung präzise ermitteln. Sie können Literatur und Rechtsprechung auswerten sowie

deren Argumentation analysieren und bewerten.

Die Studierenden können wichtige Fragen und Probleme des Wirtschaftsrechts korrekt in Zusammenhänge einordnen.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-5) Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Bachelorniveau

3. Handlungskompetenzen (4-BA-3) Die Studierenden können zentrale Probleme des Wirtschaftsrechts einer praxistauglichen Lösung zuführen.

Sie beherrschen weiter die selbständige Erarbeitung einer Forschungsfrage zu einer rechtswissenschaftlichen

(wirtschaftsrechtlichen) Thematik und die Ermittlung passender Forschungsmethoden sowie die Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Forschungsvorhabens.

Constructive Alignment

Zur Erreichung des Kompetenzziels der Fähigkeit zur selbständigen Einordnung und Lösung zentraler Frage-

stellungen des Wirtschaftsrechts benötigen die Studierenden einen zunehmenden Überblick über eine Viel-

zahl vorausgehender Module. Mithilfe der Zusammenführung von Kompetenzen vorausgehender Module soll das Modul den Studienabschluss sowohl im Hinblick auf die Problemlösungskompetenz als auch auf die

Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Wirtschaftsrechts einleiten. Entspre-

chend sollen im vorliegenden Modul die bisher auf einem mittleren Niveau vorhandenen Kompetenzen wei-ter ausgebaut und verfeinert werden. Dazu gehören vor allem eine gekonnte Verwendung der juristischen

Methodik, die inhaltliche Beherrschung zentraler grundlegender Themen, die Recherchefähigkeit auf geho-

benem Niveau sowie die Fähigkeit zum Umgang mit empirischen Forschungsfragen. Sowohl die fachsprachlichen Fähigkeiten als auch die Beherrschung zentraler Rechtsfragen sind mittels einer

mündlichen Prüfung gut darstellbar. Die Erstellung eines Forschungsdesigns erfolgt – als Studienleistung – in

Form eines Exposés. Hiermit wird zugleich der Übergang zum abschließenden Modul, der Bachelorthesis, erreicht. Als Lehrformen sind neben kurzen Vorlesungssequenzen und Übungen vor allem seminaristische

Veranstaltungen mit der Möglichkeit der individuellen Vertiefung spezifischer Fragestellungen der Studieren-

den vorgesehen.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

47

Lerninhalte

1. Zentrale Rechtsgebiete des Wirtschaftsrechts aus dem

Vertragsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht

Internationalen Wirtschaftsrecht

2. Vertiefung wissenschaftlichen Arbeitens

Suchen, Verwerten, Zitieren von Quellen

Wissenschaftliches Schreiben

Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen

Erarbeitung eines Exposés für die Bachelor-Thesis

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48

SRH Hochschule Heidelberg, Studiengang Wirtschaftsrecht, LL.B.

Modul 23: Bachelor-Thesis mit Begleitseminar

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

III/7-8 1x jährlich 12 Wo-

chen

Pflichtmodul 12 Workload: 300 h Kontaktzeiten: 20 h

Gelenktes Selbststudium: - h

Selbststudium: 280 h

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Erfolgreiche

Teilnahme an den vorange-

gangen Modu-

len

Als Modul in

rechts- und wirt-schaftswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Thesis (75%), Kolloquium

(25%)

(Studienleistung: Präsenta-

tion)

Thesis/ Se-

minar

Prof. Dr. Carolin

Sutter/ betreuende Dozenten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-3, 2-BA-3, 3-BA-3, 4-BA-3)

Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Fragstellungen aus Verbindungen mehrerer Rechtsgebiete und

Themenfelder zu verstehen. Sie können ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse und Be-wertung komplexer Problemstellungen einsetzen. Sie können Konzepte für komplexe und neue Problemstel-

lungen entwickeln und einfach wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter An-

wendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-5)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Bachelorniveau

3. Handlungskompetenzen (4-BA-3)

Die Studierenden beherrschen die selbständige Erarbeitung einer Forschungsfrage zu einer rechtswissen-schaftlichen (wirtschaftsrechtlichen) Thematik und die Ermittlung passender Forschungsmethoden sowie die

Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Forschungsvorhabens.

Constructive Alignment

Neben die Bachelorthesis als zentrale Prüfungsleistung tritt ein Kolloquium, in dem die Studierenden ihre

Arbeit näher erläutern und verteidigen sollen. Auf die Aufgabenstellung bei der Bachelorthesis werden die Studierenden durch das Begleitseminar vorbereitet. Weiter dient gerade auch das Modul 22 zur Forschung

im Recht der Hinführung auf die Bachelorthesis.

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Modulhandbuch Wirtschaftsrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2016)

49

Lerninhalte

Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem studierten Ge-

biet nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Begleitseminar: Die Veranstaltung unterstützt die Studierenden bei der Umsetzung ihrer Arbeit indem

eine vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Forschungsmethoden am konkreten Thema

der Thesis erfolgt

die Teilnehmer die Schritte und Ziele ihrer Arbeiten im Plenum darstellen und ihr Vorgehen begrün-den

der betreuende Dozent bei Problemen zur Verfügung steht.

Die Veranstaltung schließt ab mit einem Kolloquium zur Bachelor-Thesis

Literaturhinweise

Je nach Thema

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50

Kompetenzmodell Rechtswissenschaftli-che Studiengänge (KRS)

Kompetenzmodell Rechtswissenschaftliche Studiengänge

(KRS)

Bachelorstudiengänge: Wirtschaftsrecht (LL.B.) Sozialrecht (LL.B.)

Masterstudiengänge: Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) Sozialrecht (LL.M.)

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51

A. Vorbemerkungen I. Ausgangsüberlegungen zum Kompetenzmodell Mit dem Kompetenzmodell Rechtwissenschaftliche Studiengänge (KRS) verfolgt die Fakultät

für Sozial- und Rechtswissenschaften der SRH Hochschule Heidelberg die Zielsetzung einer systematischen Verbesserung des Studienangebots auf der Grundlage einer durchgehenden

Kompetenzorientierung aller Lehr- und Lerninhalte ihrer rechtswissenschaftlichen Studien-gänge. Das KRS enthält damit Vorgaben für die Studiengänge „Wirtschaftsrecht, LL.B.“, „So-zialrecht, LL.B.“, „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ und „Sozial-

recht, LL.M.“.

Umzusetzen ist das Modell auf der Basis des Studienmodells „CORE“ der SRH Hochschule

Heidelberg, das näher in der Selbstdokumentation „CORE“ dargestellt wird. Kernpunkte darin sind:

o Zeitliche und inhaltliche Aufteilung der Studiengänge in Studienjahre (statt Semester

oder Trimester)

o Konsekutive Studienabschnitte (von grundsätzlich fünf Wochen) mit „einem Thema“ (statt zeitlich parallele Module über ein ganzes Semester oder einen anderen längeren Zeitraum)

o Verstärkter Einsatz neuer Lehr- und Lernformen (interaktive Lehreinheiten, Case-Studies, Projekte, problem-based-learning etc.)

o Konsequente Kompetenzorientierung von Lehren, Lernen und Prüfen nach dem Modell des Constructive Alignments

Dem Konzept liegt die über Deutschland hinaus verbreitete Definition von Weinert zugrunde, wonach Kompetenzen verstanden werden als „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie

erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkei-

ten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“1.

Ziel sämtlicher Studiengänge der Fakultät ist für die Absolventen die Erlangung von Hand-

lungskompetenzen, auf deren Grundlage die Absolventen den (heutigen und zukünftigen) Praxisanforderungen in ihrem jeweiligen beruflichen Umfeld gerecht werden können. Zu die-sem Zweck geht das KRS von einem abstrakt umschriebenen Anforderungsprofil für die Be-rufstätigkeit aus, dessen Kehrseite die Handlungskompetenzen darstellen, die als (studien-

gangsspezifische) Gesamtziele die Basis für die Kompetenzorientierung der einzelnen Module in den diversen Studiengängen bilden.

Um die jeweils zu erreichende und erreichte Handlungskompetenz benennen, prüfen und bewerten zu können, bedarf es sowohl einer Differenzierung zwischen einzelnen Kompe-tenzbereichen als auch einer Stufung des Niveaus der zu erreichenden Kompetenzen. Die

nachfolgend dargestellte Differenzierung und Stufung orientiert sich an vergleichbaren Rah-menwerken2, ohne einem der Rahmenwerke explizit vollständig zu folgen. Das KRS findet

1 Franz E. Weinert, Vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstverständlichkeit, in: ders. (Hrsg.), Leistung-

smessungen in Schulen, 2001, S. 17 (27 f.). 2 Vergleichbare Frameworks: Internationale Initiativen: Joint Quality Initiative "Dublin Descriptors", European Consortium for Accreditation,

Tuning Project 2001 - 2004, Bachelor-Master Generic Qualification Initiatives, EUA Master degrees Survey, MARIC-ENIC Meeting, Jan. 2003,

Transnational European Evaluation Project (TEEP). Weitere Qualifikationsrahmen: Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulen (Beschluss der KMK 21.04.2005), Dänischer Qualifikationsrahmen, Irish Qualifications Framework, UK Qualifications Framework, Scottish Credit and Qualifica-

tions Framework Australian Qualifications Framework advisory board (www.aqf.edu.au). Fachliche Qualifikationsrahmen: EUR-ACE Framework

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Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

52

seinen Ausgangspunkt im Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (2005) und greift speziell Aspekte aus dem Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit (QR SArb) von Barto-sch et al. (2008, Version 5.1) auf3. Allerdings erfordern spezifische Kompetenzziele juristischer

Studiengänge eine Reihe von Abweichungen. Zusätzlich wird hier der Versuch unternommen, für die Bachelor-Studiengänge einzelne Level-Differenzierungen innerhalb des Studienverlaufs

allgemein zu definieren, die sich weitgehend an der Stufung innerhalb der drei Studienjahre orientieren (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelor-Niveau). Soweit in den einzelnen Kompe-tenzbereichen keine Level-Differenzierungen enthalten sind, erfolgt die Differenzierung inner-

halb der jeweils skizzierten Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Im Unterschied zu den genannten Qualifikationsrahmen wird beim KRS nicht der Begriff der

Qualifikation in den Vordergrund gestellt, sondern der der Kompetenz. Dies geschieht einer-seits im Bestreben, die Zielsetzung der Studiengänge, die Kompetenzerlangung der Absolven-

ten, besonders hervorzuheben. Zum anderen wird der alternative Begriff der Qualifikation

üblicherweise sehr eng an der Berufstauglichkeit orientiert, während der Kompetenzbegriff demgegenüber nicht nur die direkt berufstauglichen Fähig- und Fertigkeiten erfasst. Mit der Verwendung des Begriffs „Kompetenzmodell“ wird folglich verdeutlicht, dass die Kompe-tenzziele nicht ausschließlich direkt berufsbezogen sind. Auch Hochschulabsolventen müssen für einen Arbeitsmarkt gewappnet werden, in dem berufsspezifische Anforderungen einem permanenten Wandel unterworfen sind. Entsprechend sind auch in der stark anwendungsbe-zogenen Hochschulausbildung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften Kompe-tenzen zu erwerben, die zu einer Berufstätigkeit auch unter veränderten Rahmenbedingun-gen befähigen.

II. Aufbau des KRS nach Kompetenzbereichen

Aus der Vielzahl der in der Literatur verwendeten Unterteilungen oder Differenzierungen von Kompetenzen folgt das vorliegende KRS einer zweifachen Differenzierung, die zugleich in eine gemeinsame Systematik überführt wurde. Die Differenzierungen und diesen zugrunde

liegenden Begrifflichkeiten werden im folgenden Text (unter 1 und 2) näher erläutert.

In seiner Grundstruktur unterscheidet das KRS zwischen Fach-, Methoden-, Sozial- und

Selbstkompetenzen sowie den daraus resultierenden Handlungskompetenzen (1)4. Gleichzei-tig wird in das KRS eine zweite Form der Differenzierung eingebracht. Idealtypisch lassen sich

bei der Lösung einer Problem- bzw. Aufgabenstellung nämlich mehrere Phasen oder Schritte

unterscheiden. Das Gesamtziel einer berufsbezogenen Handlungskompetenz wird so in ein-zelne Bereiche unterteilt, die für die einzelnen Phasen bis zur Lösung einer Aufgabenerstel-lung notwendig sind (2).

1. Differenzierung nach Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sowie

Handlungskompetenzen

Zur Konkretisierung der Kompetenzziele eines Studiums geht der KRS von der Notwendigkeit einer weiteren Differenzierung in Gruppen von Kompetenzen aus. Gewählt werden folgende:

Standards for the Accreditation of Engineering Programmes, Requirements for Social Work Training. Departments of Health (UK) insbesondere die

Keyroles der „National Occupational Standards for Social Work” (www.gscc.org.uk).

3 Bartosch, U., Maile, A. & Speth, C., Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit 5.1, 2008 (abrufbar unter:

http://www-edit.ku-eichstaett.de/Fakultaeten/SWF/downloads/HF_sections/content/QR%20SArb.pdf). 4 Vgl. dazu B. K. Pfäffli, Lehren an Hochschulen – Eine Hochschuldidaktik für den Aufbau von Wissen und Kompetenzen, Bern, 2005, S.

65 ff.

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Fachkompetenz

Unter Fachkompetenz wird hier die für den Umgang mit Themen notwendige Befähigung verstanden, die neben theoretischen Kenntnissen auch praktisch anwendbares Handlungswis-

sen umfasst und intellektuelle sowie handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert. Diese werden durch Lernprozesse erworben, sind trainierbar und veränderbar. Die Vorausset-zung, um sich zusätzliche Fertigkeiten anzueignen, liegt im Grundwissen und in den Grund-

fertigkeiten.

Zu den Fachkompetenzen werden gerechnet

• Fachliche Fertigkeiten

• Fachliche Kenntnisse

• Fachliches Engagement

Methodenkompetenz

Unter Methodenkompetenz wird die Fähigkeit zu einem fachgerechten, systematischen und planvollen Vorgehen bei der Lösung von Problemen verstanden. Die Methodenkompetenz beinhaltet Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die es ermöglichen, Aufgaben und Prob-leme zu bewältigen, indem sie die Auswahl, Planung und Umsetzung sinnvoller Lösungsstra-tegien ermöglichen. Methodenkompetenz ist aber auch die Fähigkeit, Sachwissen zielgerich-tet aufzuarbeiten und anzuwenden. Unter juristischem Blickwinkel ist hier speziell auch die Fähigkeit zur fehlerfreien Anwendung juristischer Methodik bei der Auslegung und Anwen-dung von Rechtsnormen zu nennen.

Allgemein als Voraussetzungen für Methodenkompetenz werden zum Beispiel angesehen:

• Informationsbeschaffungsfähigkeit

• Planungsfähigkeit

• Analysefähigkeit

• Entscheidungsfähigkeit

• Transferfähigkeit

• Problemlösendes Denken

• Abstraktes und vernetztes Denken

Sozialkompetenz Die Sozialkompetenz umfasst alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die dazu befähi-

gen, in Beziehungen zu Menschen situationsadäquat zu handeln. Um mit anderen Personen

erfolgreich in Beziehung treten zu können, ist es notwendig, auf deren Bedürfnisse einzuge-hen. Dieser Aspekt gewinnt durch Gruppen- und Teamarbeit am Arbeitsplatz zunehmend an

Bedeutung. Die soziale Kompetenz hilft innere und äußere Konflikte zu lösen und steht für ein gutes menschliches Miteinander. Sozialkompetenz umfasst beispielsweise:

• Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft

• Soziale Verantwortung

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• Kommunikationsfähigkeit

• Delegationsfähigkeit

• Toleranz

• Kritikfähigkeit

Selbstkompetenz

Eine selbstkompetente Person kann sich in der Umwelt angemessen verhalten, sich dieser aus Einsicht aber auch anpassen. Sie ist in der Lage, Aufgaben aus eigener Einsicht, Stellungnah-me und Entscheidung selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen und Leistungen zu

erbringen. Sie beinhaltet auch, Anforderungen und Erwartungen selbst zu realisieren, sich weiterzubilden und beispielsweise an einem positiven Arbeitsklima mitzugestalten. Dazu ge-

hören:

• Verantwortungsbereitschaft

• Motivation

• Initiative und Engagement

• Lern- und Leistungsbereitschaft

• Flexibilität

• Kritikfähigkeit

• realistisches Selbstbild

Handlungskompetenz Unter Handlungskompetenz wird die Fähigkeit verstanden, aufgabengemäß, zielgerichtet, situationsbedingt und verantwortungsbewusst Aufgaben zu erfüllen und Probleme zu lösen. Das kann allein oder in einem Team geschehen, je nach organisatorischen Gegebenheiten. Teilweise wird die Handlungskompetenz als Primärkompetenz bezeichnet; sekundäre Kompe-tenzen sind in diesem Fall die zuvor beschriebenen Fach-, Methoden- und Sozial- und Selbst-kompetenzen.

2. Differenzierung nach den Phasen der Problemlösung

Die für die Bewältigung einer Aufgabe bzw. für die Lösung einer Problemstellung notwendi-

gen Kompetenzen werden für das KRS in fünf Kompetenzbereiche5 unterteilt:

1. Wissen und Verstehen/Verständnis

2. Beschreibung, Analyse und Bewertung

3. Planung und Konzeption

4. Recherche und Forschung

5. Organisation, Durchführung und Evaluation

Der Phasenverlauf bei der Lösung einer praktischen Aufgabenstellung stellt sich idealtypisch wie folgt dar:

5 Diese Phasen weisen zugleich einen Zusammenhang mit bekannten Lernzieltaxonomien auf, vgl. Benjamin S. Bloom, Taxonomie von

Lernzielen im kognitiven Bereich, 5. Aufl., 1976.

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Überblick zum Problemlösungsverlauf und den dafür notwendigen Kompetenzen

Aufgaben-/ Problem-stellung

Wissen, Ver-stehen, Ver-ständnis

Beschreibung, Analyse, Be-wertung

Planung, Kon-zeption

Recherche, Forschung

Organisation

Forschung Konzept

Analysier-te(s) Aufga-be/Problem

Aufgaben-/ Problem-verständnis

Durch-führung

Evaluation

Ausgangslage/ Zwischenergebnis/ Ergebnis

Kompetenzbereiche bei der Lösung der Aufgaben-/Problemstellung

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3. Verknüpfung beider Differenzierungsformen

Obwohl beide Formen von Differenzierungen, diejenige nach der Art der Kompetenz und die nach den Phasen der Problemlösung, einen unterschiedlichen Ausgangspunkt

aufweisen, lassen sie sich doch auch in Beziehung zueinander setzen. Den verschiede-nen Phasen des Problemlösungsverlaufs und ihren Kompetenzen lassen sich jeweils auch

Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen zuordnen. Eine solche Verknüpfung der beiden Systematisierungen wird im KRS gleichwohl allein für die Fach- und Metho-denkompetenzen vorgenommen, nicht dagegen für die Sozial- und Selbstkompetenzen.

Einerseits sind letztere in den verschiedenen Phasen der Problemlösung meist identisch, andererseits sind die Sozial- und Selbstkompetenzen nicht allein auf Problemlösungs-

kompetenzen ausgerichtet und greifen darüber deutlich hinaus. Selbst wenn das Ziel der Studiengänge vorrangig in der Erlangung von Handlungskompetenzen besteht, sollen

nicht alle Kompetenzen diesem Ziel unterworfen werden.

So erfolgt die Konkretisierung der Kompetenzziele (C) nach Fach- und Methodenkompe-tenzen (I) sowie Sozial- und Selbstkompetenzen (II) getrennt. Zusätzlich werden die Pha-sen der Problemlösung nur im Bereich der Fach- und Methodenkompetenzen als eine weitere Differenzierungsebene nutzbar gemacht, während die Sozial- und Selbstkompe-tenzen keine weitere Differenzierung erfahren. Hintergrund dieser unterschiedlichen Verfahrensweise ist auch der höhere Abstraktionsgrad der Sozial- und Selbstkompeten-zen. So zählt zu ihnen etwa auch das Ziel, dass sich die Absolventen zu einer stabilen, belastungsfähigen und ausgeglichenen Persönlichkeit mit ausgeprägter Empathie für die vielfältigen beruflichen juristischen Aufgabenstellungen und für die darin beteiligten Personen entwickeln. Schließlich soll den Absolventen durch das Aneignen einer selbst-

kritischen und reflektierten Haltung die Ausübung einer professionellen Berufsrolle unter Einbeziehung der eigenen Persönlichkeitsmerkmale und auf der Basis eines reflektierten Welt- und Menschenbildes ermöglicht werden. Im Rahmen der Möglichkeiten eines Hochschulstudiums wird auf diese Persönlichkeitsentwicklung hingewirkt. Sämtliche die-ser Ziele, die unter C II näher ausformuliert sind, entziehen sich einer eindeutigen Zu-

ordnung zu den Phasen der Problemlösung.

Jedem der sich daraus ergebenden Kompetenzbereiche sind sowohl für die Bachelor- als auch für die Masterstudiengänge Kompetenzziele zugeordnet, die aufsteigend numme-riert sind (z. B. 1-BA-2, 3-MA-1). Die aufsteigende Nummerierung ist nicht notwendi-

gerweise zugleich mit Niveaudifferenzen zwischen den einzelnen Teilzielen innerhalb eines Kompetenzbereichs verbunden. Nur soweit diese Differenzierung speziell kenntlich gemacht wird (s. etwa Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau im Rahmen der Kompetenzziele des Bachelorstudiums), stehen die Kompetenzen in einem gestuften Niveau zueinander. Fehlen entsprechende Angaben zum Niveau, werden die Differenzie-

rungen im jeweiligen Modul in Abhängigkeit vom Studienjahr vorgenommen. In den

einzelnen Modulbeschreibungen der Modulhandbücher werden die Nummern bzw. Kürzel der Kompetenzziele zusätzlich zu den konkret ausformulierten Kompetenzzielen

aufgeführt.

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B. Handlungs- und Reflexionskompetenzen der Absolventen der rechtswis-

senschaftlichen Studiengänge

I. Wirtschaftsrecht (LL.B.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder

Der Studiengang „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ dient dem Erwerb eines ersten berufsqualifi-

zierenden wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ existieren in Rechts-, Personal- und Vertragsabteilungen von Wirtschaftsunter-nehmen, in der Geschäftsleitungsassistenz von KMU (kleine und mittlere Unternehmen),

bei größeren Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien, bei Un-ternehmensberatungen. Die Tätigkeitsbereiche bei den genannten Arbeitsfeldern rei-chen von der Sachbearbeitung bis zu ersten Leitungsaufgaben.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ verfü-gen über ein sicheres juristisches Grundwissen inhaltlicher und methodischer Art, ein vertieftes Wissen in den für eine entsprechende berufliche Betätigung erforderlichen juristischen Spezialgebieten und über das notwendige Wissen auf wirtschaftswissen-schaftlichem und sonstigen relevanten Gebieten.

Sie sind in der Lage, die ihnen bekannten Praxisanforderungen in den Tätigkeitsschwer-punkten auf dem Niveau eines Berufseinsteigers ohne zusätzliche Hilfestellungen zu er-füllen. Sie können fachlich relevante Informationen sammeln, bewerten und interpretie-ren, um daraus theoretisch fundierte Beurteilungen und Ergebnisse ableiten.

Die Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen auf ihre beruflichen Tätigkeiten anzuwenden und

Problemlösungen und Argumentationen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Sie sind fähig, auch unbekannte komplexere Aufgabenstellungen mit den Mitteln des Rechts unter Berücksichtigung ökonomischer und ethischer Rahmenbedingungen so-wohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene einer praktischen Lösung zu zu-

führen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Wirtschaftsrecht, LL.B.“ kön-nen einfache wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter An-wendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

Sie können selbständig weiterführende Lernprozesse zu ihrem Qualifikationsprofil ge-stalten.

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II. Sozialrecht (LL.B.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Studiengang „Sozialrecht, LL.B.“ dient dem Erwerb eines ersten berufsqualifizieren-

den wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für sozialrechtli-che Tätigkeitsschwerpunkte, sowohl in der öffentlichen Sozialverwaltung als auch in den

diversen sozialen Diensten und Einrichtungen und in der Wirtschaft.

Ein spezifisches Berufsbild des Sozialjuristen existiert bislang nicht; entsprechend sind die Berufsfelder nicht eindeutig abgrenzbar. Als Arbeitgeber kommen vor allem solche aus

dem gesamten Sozial- und Gesundheitssektor in Betracht: Sozialverbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger, Gewerkschaften, Kliniken, Reha-

Einrichtungen, Pflegeheimträger, Sozialversicherungsträger, Öffentlicher Dienst (Kom-munal- und Landesverwaltung). Zudem soll das Studium aber auch zu einer Tätigkeit in

Personalabteilungen mittlerer und größerer Wirtschaftsunternehmen befähigen. Wei-

tere Beschäftigungsmöglichkeiten könnten zukünftig auch in diversen Projekt- und Un-ternehmensberatungen entstehen.

Die Tätigkeitsbereiche bei den genannten Arbeitgebern reichen von der Sachbearbei-tung bis zu ersten Leitungsaufgaben. Der Fokus der Beschäftigung wird auf den Um-gang mit sozialrechtlichen Fragestellungen gerichtet sein. Bei den Sozialleistungsträgern besteht ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in der Bearbeitung von Sozialleistungsansprü-chen. Ein anderer Teil, der etwa bei den Sozialverbänden noch stärker im Vordergrund steht, liegt in der Beratung und Interessenvertretung von Klien-ten/Mitgliedern/Mandanten.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ sind in der Lage, die ihnen bekannten Praxisanforderungen in den Tätigkeitsschwerpunkten auf

dem Niveau eines Berufseinsteigers ohne zusätzliche Hilfestellungen zu erfüllen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können auch unbekannte komplexere Aufgabenstellungen unter Einbeziehung ethischer, sozial-

politischer und ökonomischer Aspekte einer angemessenen Lösung in vertretbarer Zeit zuführen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können an-spruchsvolle juristische Fragestellungen auf dem Gebiet des Sozialrechts gegebenenfalls

unter Zuhilfenahme gängiger Recherchemöglichkeiten angemessen lösen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ sind im Grundsatz in der Lage, allein unter Zuhilfenahme der einschlägigen Rechtsnormen einfa-che von schwierigen Problemstellungen zu unterscheiden und diese Bewertung in eine Beratungstätigkeit angemessen einfließen zu lassen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.B.“ können ein-fache wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter Anwendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit Klienten/Mandanten bewusst und nehmen diese unter Beachtung ethischer Standards wahr. Zugleich verfügen sie über Teamfähigkeit, Konfliktmanagementstrate-

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gien, Kommunikations- und Kritikfähigkeit. Sie besitzen die Fähigkeit und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung in fachlich-methodischer Hinsicht wie auch im Hinblick auf ihre professionellen Haltungen und Fähigkeiten.

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III. Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht (LL.M.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Masterstudiengang „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“

dient dem Erwerb eines qualifizierenden wissenschaftlichen Studienabschlusses von Ju-risten und Juristinnen für die Wirtschaft und wirtschaftsnahe Berufe.

Zur Qualifizierung für eine Tätigkeit in und für Unternehmen in einen internationalen Kontext nimmt der Studiengang den Bedarf an fundierten Kenntnissen und Fähigkeiten im Internationalen Recht und bei der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen , in

mehreren Modulen und durch integrierte Auslandsaufenthalte auf und verknüpft die erforderlichen Rechtskenntnisse mit ökonomischen Inhalten, interkulturellen Kompeten-

zen und Sprachen. Der Wahlpflichtbereich dient der fachlichen und persönlichen Schwerpunktsetzung und vertieft die Befähigung für eine qualifizierte Tätigkeit in einem

der nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsfelder.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ existieren in Rechts-, Compliance-, Personal- und Vertragsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, in der Geschäftsleitung von KMU (kleine und mittlere Unternehmen), bei größeren Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien, bei Unternehmensberatungen.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ sind zur eigenständigen Analyse, Beurteilung und Bearbeitung komplexer Sachverhalte auf der Grundlage der erworbenen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse fähig.

Sie können auf der Grundlage der vermittelten Kompetenzen fachlich einschlägige Pro-jekte definieren und umsetzen, eigenständig fachlich fundierte Initiativen entwickeln.

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Internationales Wirt-schafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ können komplexe Problemstellungen und -

lösungen mündlich und schriftlich effektiv vermitteln. Sie beherrschen die hierfür erfor-

derlichen wissenschaftlichen Methoden und Arbeitstechniken.

Die Absolventen und Absolventen des Masterstudiengangs „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ beherrschen die Fähigkeit zur rationalen Argumentati-on und Kommunikation über rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen hin-

weg.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ können auch komplexe wissenschaftliche Forschungs-fragen selbständig erarbeiten und unter Anwendung wissenschaftlicher Methodik unter-suchen, bewerten und darstellen. Sie besitzen die grundsätzliche Voraussetzung zur wis-

senschaftlichen Weiterqualifikation in Form einer Promotion.

Sie sind fähig, ihre methodischen und fachlichen Kompetenzen selbständig weiter zu entwickeln und mit neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf nationa-

ler, supranationaler und internationaler Ebene effektiv Schritt zu halten.

Sie sind in der Lage zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung von Teams in Praxis und Forschung, die aus unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbil-

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dungsniveaus besetzt sind.

IV. Sozialrecht (LL.M.) 1 Zielsetzung und Tätigkeitsfelder Der Masterstudiengang „Sozialrecht, LL.M.“ dient dem Erwerb eines qualifizierenden

wissenschaftlichen Studienabschlusses von Juristen und Juristinnen für verschiedene Tä-tigkeitsbereiche im Sozial- und Gesundheitssektor.

Zur Qualifizierung für zwei große Bereiche mit Bedarf an fundierten Kenntnissen und

Fähigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts (insbesondere auf dem Feld umfassender Beratung) wird der Studiengang mit zwei Schwerpunkten angeboten, zum einen der

Ausrichtung auf Sozialdienstleistungen, zum anderen auf Gesundheitsdienstleistungen. Trotz der Schwerpunktsetzung ist das Studium aber so breit angelegt, dass eine spätere

Berufstätigkeit auch mit anderem Schwerpunkt ohne weiteres möglich ist.

Die zentralen Tätigkeitsfelder von Absolventen des Studiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ existieren in der öffentlichen Sozialverwaltung, bei Dienstleistern des Sozial- und des Gesundheitsbereichs und den Sozialverbänden. Aufgrund der fundierten Beschäftigung mit dem Arbeitsrecht kommt auch der Personalbereich jedweder Unternehmen über den Sozial- und Gesundheitssektor hinaus in Betracht.

2 Handlungskompetenzen

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ sind zur eigenständigen Analyse, Beurteilung und Bearbeitung komplexer Sachverhalte auf der Grundlage der erworbenen rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Kennt-nisse fähig.

Sie können auf der Grundlage der vermittelten Kompetenzen fachlich einschlägige Pro-jekte definieren und umsetzen oder auch eigenständig fachlich fundierte Initiativen ent-wickeln.

Die Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ kön-

nen komplexe Problemstellungen und -lösungen (insbesondere in Beratungssituationen)

mündlich und schriftlich effektiv vermitteln. Sie beherrschen die hierfür erforderlichen wissenschaftlichen Methoden und Arbeitstechniken.

Die Absolventen und Absolventen des Masterstudiengangs „Sozialrecht, LL.M.“ beherr-schen die Fähigkeit zur rationalen Argumentation und Kommunikation über rechts- und

wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen hinweg.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Sozialrecht, LL.M.“ können auch komplexe wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und unter Anwen-dung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen. Sie besitzen die grundsätzliche Voraussetzung zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation in Form

einer Promotion.

Sie sind fähig, ihre methodischen und fachlichen Kompetenzen selbständig weiter zu entwickeln und mit neuen rechtlichen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Entwick-

lungen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene effektiv Schritt zu hal-ten.

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Sie sind in der Lage zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung von Teams in Praxis und Forschung, die aus unterschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbil-dungsniveaus besetzt sind.

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C. Konkretisierung der Kompetenzziele I. Fach- und Methodenkompetenzen 1 Wissen und Verstehen/Verständnis

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

1-BA-1 Basis-Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Methoden (des Rechts, der Ökonomie, der empirischen Sozialforschung usw.), konkreter Fragestellungen und Inhalte einzelner Rechtsgebiete oder aus anderen Themen-feldern (Grundlagenniveau).

1-BA-2 vertieftes Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Metho-den, konkreter Fragestellungen und Inhalte einzelner Rechtsgebiete oder aus anderen Themenfeldern (Vertiefungsniveau).

1-BA-3 Bachelor-Wissen und -Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und Metho-den, komplexer Fragestellungen aus Verbindungen mehrerer Rechtsgebiete und Themenfelder (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

1-MA-1 umfassendes Wissen und Verständnis der wissenschaftlichen Grundlagen und eines exemplarischen Themenfeldes.

1-MA-2 vertieftes Wissen und Verständnis von Theorien, Modellen und Methoden im natio-nalen sowie internationalen Rahmen entsprechend der aktuellen fachwissenschaftli-chen Diskussion.

1-MA-3 einen Überblick zur aktuellen nationalen und internationalen Forschung und Entwick-lung.

2 Beschreibung, Analyse und Bewertung

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

2-BA-1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt anzuwenden, um typische juristische Aufgabenstellungen unter Berücksichtigung der juristischen Methodik zu identifizie-ren und zu formulieren (Grundlagenniveau).

2-BA-2 die Fähigkeit, neue, unklare und ungewöhnliche Aufgabenstellungen als solche zu erkennen (Vertiefungsniveau).

2-BA-3 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse und Bewer-tung komplexer Problemstellungen einzusetzen (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

2-MA-1 die Fähigkeit, sich eigenständig die aktuelle wissenschaftliche Diskussion anzueignen und zu prüfen, wie weit sie zur Beschreibung und Analyse hilfreich ist.

2-MA-2 die Fähigkeit, mit wissenschaftlichen Methoden auch neue, unklare und untypische Aufgabenstellungen vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Diskussi-on eigenständig zu beschreiben und zu analysieren.

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2-MA-3 die Fähigkeit, Kollegen bei der Analyse neuer, unklarer und untypischer Aufgaben-stellungen fachlich anzuleiten.

2-MA-4 die Fähigkeit zur umfassenden Analyse von internen und externen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren und zur verantwortlichen Einbindung anderer Fachdiszipli-nen in die eigene fachliche analytische Arbeit.

3 Planung und Konzeption

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

3-BA-1 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für einfache Aufgabenstellungen aus einer Fachdisziplin zu entwickeln (Grundlagenniveau).

3-BA-2 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für komplexere Aufgabenstellungen mit Bezug zu an-deren Fachdisziplinen zu entwickeln (Vertiefungsniveau).

3-BA-3 die Fähigkeit, ihr Wissen und Verständnis sowie ihre Analysefähigkeit anzuwenden, um Planungen und Konzepte für komplexe und neue (regelmäßig interdisziplinäre) Problemstellungen zu entwickeln (Bachelorniveau).

MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

3-MA-1 das Wissen und die Fertigkeit, komplexe Lösungsstrategien für neue, unbekannte Aufgabenstellungen auf der Basis wissenschaftlicher Methodik und aktueller sowie teilweise neuester Forschungsergebnisse zu entwickeln, zu reflektieren und gegen-über relevanten Zielgruppen zu vertreten.

3-MA-2 die Fähigkeit, interprofessionelle/-disziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprozesse in Planungen und Konzeptionen zu integrieren.

3-MA-3 die Fähigkeit, innerhalb von Planungen und Konzeptionen im Arbeitsfeld die Anfor-derungen an gesamtverantwortliche Steuerung und Leitung komplexer Prozesse ei-genständig zu bestimmen.

4 Recherche und Forschung

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

4-BA-1 die Kenntnis von fachlichen Kompendien, Periodika, Datenbanken und Fachforen sowie die Fähigkeit, sich klassischer und moderner Rechercheverfahren zu bedienen.

4-BA-2 die Fähigkeit, über wissenschaftliche Recherche fachliche Literatur und Datenbestän-de zu identifizieren, zu interpretieren und in eine Problemlösung zu integrieren.

4-BA-3 die Fähigkeit, wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig zu erarbeiten, die dazu passenden Forschungsmethoden zu ermitteln und ein Konzept zu erstellen.

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MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

4-MA-1 die Fähigkeit, die benötigten Informationen und Daten zu identifizieren, ihre Quellen zu bestimmen und sie zu erheben.

4-MA-2 die Fähigkeit, Forschungsdesigns zu entwickeln und (Praxis-)Forschung zu betreiben.

4-MA-3 die Fähigkeit zur kritischen Analyse und Bewertung eigener und fremder Forschungs-ergebnisse bzw. Informationen.

4-MA-4 die Fähigkeit, innovative Methoden und Strategien auf der Basis von wissenschaftli-cher Analyse zu entwickeln.

4-MA-5 die Fähigkeit, an der praktischen, methodischen, wissenschaftlichen, theoretischen Entwicklung teilzunehmen und diese zu verfolgen.

5 Organisation, Durchführung und Evaluation

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

5-BA-1 das Können, Ressourcen zu erschließen und einzubringen.

5-BA-2 die Fähigkeit, Konzeptionen und Planungen konstruktiv und innovativ, theoretisch fundiert und reflektiert zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.

5-BA-3 das Können, Forschungsmethoden und -konzepte anzuwenden bzw. umzusetzen und die Ergebnisse zu bewerten und darzustellen.

5-BA-4 theoriegeleitete, reflektierte Erfahrung einschlägiger praktischer juristischer Tätigkeit.

5-BA-5 die Fähigkeit, praktische juristische Tätigkeit zu evaluieren.

MA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

5-MA-1 die Fähigkeiten und Fertigkeiten, Lösungskonzepte in komplexen juristischen Prob-lemstellungen zu erproben und weiterzuentwickeln und bezüglich ihrer Wirksamkeit und Reichweite zu überprüfen.

5-MA-2 Fähigkeit und Fertigkeiten zur Einrichtung, Betreuung und Weiterentwicklung umfas-sender Qualitätsmanagementsysteme auf der Grundlage wissenschaftlicher Metho-dik.

5-MA-3 Kenntnisse relevanter wissenschaftlicher Diskurse in anderen wissenschaftlichen Dis-ziplinen und kritische Reflexion der verflochtenen Abhängigkeiten und Auswirkun-gen.

5-MA-4 Fähigkeiten und Fertigkeiten, selbstverantwortlich zu organisieren, durchzuführen und zu evaluieren.

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II. Sozial- und Selbstkompetenzen 6 Professionelle allgemeine Fähigkeiten und Haltungen

BA-Level-Absolventinnen und Absolventen besitzen…

6-BA-1 die erprobte Fähigkeit, initiativ, allein und im Team zu arbeiten.

6-BA-2 die Fähigkeit, Rückmeldungen und Kritik zur eigenen Leistung anzunehmen und für weitere Aufgaben nutzbar zu machen, wozu zugleich auch die Fähigkeit zur sachli-chen Verteidigung der eigenen Leistung zählt.

6-BA-3 die erprobte Fähigkeit zum Einsatz von Präsentationstechniken und Medien.

6-BA-4 die ausgeprägte Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion mit allen fachlichen und nichtfachlichen Akteuren des Arbeitsfeldes und ihres gesellschaftlichen Umfeldes unter Nutzung verschiedener Medien (sozialkommunikative Kompetenz).

6-BA-5 die erprobte Fähigkeit, zu einer alltags- und fachsprachlichen Ausdrucksweise und Kommunikation in unterschiedlichen Kontexten (Grundlagen-, Vertiefungs- und Ba-chelorniveau).

6-BA-6 die erprobte Fähigkeit, sich in einer Fremdsprache in Wort- und Schrift im juristischen Kontext ausdrücken zu können (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau).

6-BA-7 die Fähigkeit, die individuellen Interessen der Beteiligten (Arbeitgeber, Mandanten, Betroffene) und die öffentlichen Interessen zu erkennen, abzuwägen und in die Auf-gabenstellung einfließen zu lassen (Grundlagen-, Vertiefungs- und Bachelorniveau).

6-BA-8 die Fähigkeit, in den professionellen Aufgabenstellungen Genderaspekte zu erkennen und gleichstellungsorientiert zu arbeiten (Gender-Kompetenz).

6-BA-9 die Fähigkeit, interkulturelle Situationen und Zusammenhänge wahrzunehmen und die damit verbundenen möglichen Problemstellungen und Chancen zu begreifen (in-terkulturelle Kompetenz).

6-BA-10 Verantwortungsbewusstsein für die Anforderungen und Risiken ihres Handelns.

6-BA-11 die Fähigkeit, berufliche Anforderungen unter Kenntnis und Beachtung ethischer Standards sowie der beruflichen Rolle zu erfüllen (berufsethische Kompetenz).

6-BA-12 die Fähigkeit zur kreativen, verantwortlichen Mitwirkung in Projektmanagement, Personalführung und Gesamtleitung.

6-BA-13 Einsicht in die Notwendigkeit von und Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und die Fähigkeit zur Aktualisierung der eigenen Fach- und Methodenkompetenzen.

MA-Level-Absolventinnen und -Absolventen besitzen…

6-MA-1 vertiefte Fähigkeiten und Haltungen des Bachelor-Levels.

6-MA-2 Fähigkeiten zur effektiven Führung von Teams in Forschung und Praxis, die aus un-terschiedlichen Disziplinen und mit unterschiedlichen Ausbildungsniveaus besetzt sind.

6-MA-3 die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Leitung und Führung.

Page 69: Modulhandbuch - SRH Hochschule Heidelberg · Sprachkurs English/ Business English als Vorkurs zu Modul 12 3. ... 1119-2 M1 Rechtliche ... Für einzelne Module bzw.

Modulhandbuch Sozialrecht, LL.B. (Studienbeginn 10/2015)

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6-MA-4 die Fähigkeit, in nationalen und internationalen Kontexten zu forschen und zu arbei-ten.