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ISSN 1866-0207 6693 Juni 2017 4 Schneidtechnik Baustellenkreissägen richtig einsetzen Straßenbau Betondecken außerhalb von Bundesautobahnen Verkehrssicherung – neue ATV DIN 18329 Absturzsicherheit Der neue Leitertyp „leichte Plattformleiter“ Dacharbeiten Durchsturzsicherheit auf Flachdächern Baustrom – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Montage der Fassadenelemente am neuen Wahrzeichen Hamburgs

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ISSN 1866-0207 6693 Juni 2017 4

Schneidtechnik – Baustellenkreissägen richtig einsetzen Straßenbau – Betondecken außerhalb von Bundesautobahnen

– Verkehrssicherung – neue ATV DIN 18329Absturzsicherheit – Der neue Leitertyp „leichte Plattformleiter“Dacharbeiten – Durchsturzsicherheit auf FlachdächernBaustrom – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Montage der Fassadenelemente am neuen Wahrzeichen Hamburgs

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Heft 4 • 129. Jahrgang • Juni 2017Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Titelbild:Hamburgs neues Wahrzeichen –die ElbphilharmonieMontage der Fassadenelemente(Beitrag ab Seite 2)(Foto: Oliver Heissner)

Inhalt:

Hamburgs neues Wahrzeichen ................................................................................................... 2

aktuell – rund um die BG BAU ...................................................................................................... 6

Fassadentechnik• Emissionsarme Fassadenabdichtung – DGNB Platin Plakette für Büroneubau .... 8

Bohr-, Schneid- und Befestigungstechnik• Baustellenkreissägen richtig einsetzen ............................................................................... 16• Aus dem Unfallgeschehen – Vier Finger von der Baustellenkreissäge erfasst ....... 20

Bauorganisation• Branchenregel – das Handbuch für Unternehmen .......................................................... 24• NordBau – BIM und Digitalisierung am Bau ...................................................................... 25

Straßenbau• Betondecken außerhalb von Bundesautobahnen ............................................................ 26• Offenporiger Beton als lärmreduzierender Fahrbahnbelag ......................................... 31• Zuviel Sonnenstrahlung schädigt – Broschüre Sonnenschutz auf dem Bau ........... 33• Verkehrssicherungsarbeiten – Die neue ATV DIN 18329 ............................................... 34• Sanierung der Autobahnen A 5 und A 1 .............................................................................. 36• Autonome Walzen – eine (R)Evolution im Straßenbau .................................................. 41• Abdichtung für Schachtabdeckungen .................................................................................. 44

Absturzsicherheit, Dach- und Zimmererarbeiten• Der neue Leitertyp „leichte Plattformleiter“ ....................................................................... 49• Durchsturzsicherheit auf Flachdächern .............................................................................. 53• Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk .................................................................... 57• Maschinelle Sortierung von Dachlatten .............................................................................. 59• Hausbau ist Holzbau – DHV-Frühjahrstagung 2017 ....................................................... 60• Neue Regeln und Standards für den Holzbau – Holzbautage 2016 .......................... 61

Baustrom, Elektrowerkzeuge• Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B .................................................................... 64• Lithium-Ionen-Akkus in der Bauwirtschaft ........................................................................ 68• Stromversorgung auf Baustellen – Neue Normen ........................................................... 72

Fachbereich Bauwesen – Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test ...................... 75

Mitteilungen aus der Industrie ........................................................................ 11, 22, 45, 62, 74

Veranstaltungen ............................................................................................................................... 76Steinexpo 2017 .................................................................................................................................. 71

Buchbesprechungen ....................................................................................................................... U3

Impressum .......................................................................................................................................... 76

www.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deRedaktion: [email protected]

Erscheinungsweise:8 Ausgaben im Jahr 2017:1 (Januar) 5 (Juli)2 (März) 6 (September)3 (April) 7 (Oktober)4 (Juni) 8 (Dezember)

Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Fa. Peter Berghaus GmbH, 51515 Kürten-Herweg, ein Programm desIBR-Seminarzentrums, 68165 Mannheim, sowie eine Werbe-Karte der Zeppelin Rental GmbH & Co. KG,85748 Garching bei München, bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.

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Für Architekturkritiker ist auf der Suchenach eindrucksvollen Metaphern für dieElbphilharmonie kein Vergleich zu hochoder zu gewagt. Der Rezensent einer gro-ßen deutschen Tageszeitung nannte Ham-burgs neues Wahrzeichen eine „Kathedraleder Klänge“. Dabei war bei Erscheinen desTextes noch kein Ton im Konzert erklun-gen – und hat die Elbphilharmonie nichtsSakrales oder Erhabenes an sich. Sie istalles andere als ein weihevoller Musen-tempel, denn sie macht keinen Hehl ausder in ihrem Pragmatismus typisch ham-burgischen Mischung von Hochkultur mitdrei Konzertsälen, einem „KlingendenMuseum“ für Kinder und den eher amusi-schen Angeboten 5-Sterne-Hotel, Luxus-Eigentumswohnungen, Restaurants, Cafésund Parkhaus. U und E, Souvenirs undSymphonien liegen hier sehr dicht beiein-ander. Und dennoch ist jeder empfind-same Mensch ergriffen von diesem Bau. Erist ein Kunstwerk aus Gegensätzen undAmbivalenzen: Enge und Weite, Offenheitund Geschlossenheit, Licht und Schattentreffen in einer Dramatik aufeinander, dieBesucher in ihren Bann zieht. Das hintersinnige Spiel mit Raum, Licht

und Materialien beginnt schon außen: VonWesten, aus Richtung Landungsbrücken,wirkt die Elbphilharmonie schlank undrank. Ihre Glasfassade reckt sich dort dra-

matisch auf bis zu 110 m Höhe. Man mussan expressionistische Bauten und Archi-tekturvisionen der 1920er-Jahre denken.Auch Fritz Högers Chilehaus ist eineberechtigte Assoziation, obwohl der Elb-

Ein Besuch in der Elbphilharmonie, in der auch ohne Musikein Konzert der Räume und Perspektiven spielt.

Abb. 2: Wogende Landschaft: 8.359 eloxierte und pulverbeschichtete weiße Aluminium-Pailletten bilden das Dach (Foto: Oliver Heissner)

Abb. 1: Spiel mit der Wahrnehmung: Die gewölbten Fenster der Fassade lenken, fokussieren oder verzerren den Blick – die Überraschung endet nie (Foto: Michael Zapf)

(Foto: Maxim

Schulz)

Hamburgs neues WahrzeichenClaas Gefroi, Hamburg

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philharmonie dessen Spitze fehlt. Rich-tung Osten, zur Hafencity hin, verliert die-ser gläserne Aufbau auf den alten back-steinernen Speicherwänden ganze 30 mHöhe, so dass er vom Kaiserkai aus eherwuchtig und lastend wirkt, die Horizontalebetonend.

Dass die Glasfassade dennoch nicht strengoder langweilig erscheint, ist zum einender auch hier wogenden Dachlandschaftgeschuldet, die aus insgesamt acht in-einander geschnittenen Kugelteilflächenbesteht und von 1.000 unterschiedlich ge -krümmten stählernen Dachträgern gehal-ten wird. Zum anderen jedoch tragen dieGlasfassadenelemente selbst zum lebhaf-ten Erscheinungsbild bei: Keines gleichtexakt dem anderen. Einige werfen gleich-sam Blasen, sind nach außen gebogen, um Platz zu schaffen für schmale seitlicheLüftungsöffnungen. Die Wohnungen er -hielten zudem Balkone, deren gläserneBrüs tungen wie schmelzendes Wachs her-unterrinnen und tropfenförmige Öffnun-gen freigeben. Und jedes der insgesamt1.089 einschaligen, jeweils 5 cm starkenFassadenelemente besitzt eine individu-elle Bedruckung aus grauen Punkten fürden Sonnenschutz und Chrompunkten füreinen Spiegeleffekt an der Außenseite.

Diese Glasfassade ist einzigartig. Dankihrer besonderen Beschaffenheit wirkt dasGebäude je nach Standpunkt, Tageszeitund Wetterlage immer wieder unter-schiedlich: Mal verschmilzt es mit demBlau und Grau des Himmels, mal glitzernund spiegeln sich Stadt und Elbstrom

darin, manchmal schimmert es, von derAbendsonne angestrahlt, golden. Undnachts schließlich verliert die Hülle ihrenum- und abschließenden Charakter, wirdtransparent und lässt Blicke tief ins er -leuchtete Innere zu. Es gibt sie nicht, die eine Elbphilharmonie, sondern dererviele; sie erscheint auch Hamburgernbereits vertraut und zugleich immer wie-der neu.

Die Plaza als sonderbarer ZwischenortDas Spiel mit Erwartungen und Kon-trasten setzt sich auch im Inneren fort.Statt durch ein Portal betritt der Besucherdas Gebäude durch einen langgezogenen,jedoch unscheinbaren, mit Metallschotten

gesicherten Schlitz, der an die einstigenLkw-Laderampen erinnern soll. Ist er pas-siert, gleitet man auf einer endlos schei-nenden, bogenförmig gekrümmten Roll-treppe durch eine Röhre. Der Zweck derKrümmung ist kein funktionaler. Viel-mehr soll der Besucher am Beginn desAufstiegs noch nicht den Endpunkt aus-machen können. So endet die Fahrt unver-sehens an einer Gebäudeöffnung, in dereinst das Logo des Speicher-BetreibersHHLA prangte und die nun als Loggia ersteAusblicke Richtung Landungsbrücken undAltona erlaubt. Eine Drehung weiter undnach einem erneuten kurzen Anstieg er -reicht man die „Plaza“ – das Dach des einstigen Kaispeichers A, das nun alsöffentliche Besucherplattform und Ver-teilerebene dient.

Abb. 3: Nächtliche Einblicke (Foto: Thies Rätzke)

Abb. 5: Die Plaza als Fuge zwischen alt und neu (Foto: Iwan Baan)

Abb. 4: Der Rolltreppen-Buckel hat keinen funktionalen Grund, sondern soll die Überraschungam Ziel steigern (Foto: Michael Zapf)

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Es ist ein sonderbarer Zwischenort, ein ein-geschossiger Spalt zwischen dem Back-steinkoloss unten und dem gewaltigenneuen Aufbau oben, und an den Seiten dieWeite des Hamburger Fluss- und Stadt-panoramas. Dass der Außenraum auch tiefim Inneren der Plaza sichtbar ist, ist auf die Glasvorhänge zurückzuführen, die das

Innere der Ebene von dem umlaufendenoffenen Galeriegang trennen und Besu-cher vor dem Wind schützen. Diese Glas-schotten sind nicht einfach vertikale Schei-ben, es sind wunderbar durch den Raummäandrierende, schwingende Vorhänge,die trotz ihrer Massivität leicht und luftigwirken. Je nach Standpunkt des Betrach-

ters und Krümmungsgrad der Glasele-mente scheinen sie mal reflektierend, maltransparent, manchmal beides zugleich.Durch die Krümmungen wird das vor oderhinter dem Glas Liegende zudem immerwieder bizarr verzerrt – ein Spiel mit derWahrnehmung wie in einem Glasirrgartenoder Spiegelkabinett.

Angesichts all des Glases stellt man sichunwillkürlich die Frage, wo nur in allerWelt der über einem ruhende, gewaltigeNeubaukörper aufgelagert wird. Nun, dieihn tragenden Stützen und Wände liegentief im Inneren. Ziel der Architekten war es,dass am Gebäuderand keine Stützen sicht-bar sind, um den Eindruck einer durchlau-fenden Fuge zwischen Alt und Neu nichtzu stören. Dafür wurde großer Aufwandbetrieben: Die Vertikalkräfte der Fassadewurden über geneigte Stützen, die durchdie drei unteren Neubau-Geschosse lau-fen, auf eine hintere Stützenreihe abge-leitet. Die vor diesen Stützen liegendenBereiche dieser drei Ebenen wiederumwurden an den darüber liegenden Ebenenaufgehängt. Es ist dies nur eines von vie-len Details dieses im Verborgenen wirken-den, außerordentlich komplexen und auf-wändigen Tragwerks. Wer eine Ahnungerhalten möchte, wie kompliziert die Konstruktion tatsächlich ist, dem sei derBesuch der Website des Architekturfoto-grafen Oliver Heissner empfohlen, derwährend des gesamten Bauprozesses kontinuierlich Fotos anfertigen durfte (oliverheissner.net).

Mit jedem Schritt verändertsich der EindruckÜber spiralförmige, verwinkelte, schluch-tenartige Treppenräume, die das in derFassade aufscheinende Bild einer Kristall-struktur im Inneren fortführen, gelangtman in die Foyers und Wandelgänge des Konzerthauses. Es sind die wohl be-rückendsten Räume des Gebäudes. Mitjedem Schritt verändert sich der Ein-druck. Stützen, Lufträume und Brüstungenarrangieren sich immer wieder neu, Engestrifft auf Weites, Geknicktes auf Gerades,Offenes auf Geschlossenes. Der eiförmigeGroße Saal ist mit seiner Unterseite, diehier die Decke bildet, bereits als raum-greifende Skulptur omnipräsent. Und alswäre dies alles noch nicht genug, trittdank der raumhohen Verglasungen auchdas Wetter als Akteur hinzu. Fantastischsind die Momente, wenn die Wolkendeckeaufreißt und urplötzlich die Sonne die vorher diffus beleuchteten Fluchten mitihrem Licht ausfüllt und Schatten wirft –die mannigfaltig gefalteten Wände undDecken erhalten schlagartig Plastizität

Abb. 7: Treppen-Erlebnis: Bei jedem Schritt auf dem Weg in die Foyers wechselt der Eindruck – Enges trifft auf Weites, Geknicktes auf Gerades (Foto: Michael Zapf)

Abb. 6: Die Plaza (Foto: Michael Zapf)

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und Präsenz. Dramatischer kann sichRaum nicht verändern; hier werden dieMacht und der Zauber spürbar, die Archi-tektur entfalten kann.Die Glasfronten selbst spielen auf ganzeigene Weise mit den Erwartungen derBesucher. Die gleichförmigen Glasfassa-den der meisten Hochhäuser erscheinentagsüber von außen zumeist wie mono-tone, leblose dunkle Flächen. Das Verspre-chen der Transparenz von Glasfassadenwird ja tagsüber immer nur in eine Rich-tung eingelöst – von innen nach außen.Erst abends, wenn im Inneren die Lichterangehen, können Passanten tatsächlichfür kurze Zeit Einblick erhalten. Und imInneren besticht die vollkommene Trans-parenz nur im ersten Moment; schon recht bald verliert der ständig verfügbare Panoramablick seinen Reiz. Nicht so beider Elbphilharmonie.Dank der Sonnenschutzbedruckung derGläser bleibt die Aussicht immer nur ausschnitthaft, eben dort, wo kein Punkte-raster die Sicht behindert. Durch dieseRahmen wird der Blick fokussiert – manschaut genauer, konzentrierter, nimmtDetails wahr, über die der Blick sonst hin-weggeglitten wäre. Und man wird neu-gierig, wandert von einem Klarglasfleckenzum nächsten, entdeckt immer wiederNeues. Von außen wirkt das Glas unge-mein lebhaft. Die Scheiben wölben sich,sie besitzen helle und dunkle Bereiche, siereflektieren die Umgebung. Der gläserneAufsatz auf den alten Backsteinmauern ist– anders als so viele gläserne Hochhaus-bauten – kein sich von der Stadt abwen-dender, verschlossener Solitär, sondern Teilseines Umfelds, ein Stadtbaustein.

Von den Foyers schließlich geht es insInnerste des Gebäudes – den Großen Saal.Man ist überrascht, wie überschaubar ertrotz seiner Ausmaße wirkt. Die rundlicheForm erzeugt eine Fokussierung auf dieMitte mit dem Orchesterpodest. Die stei-len Ränge bieten, wie schon oft beschrie-ben, tatsächlich auf jedem Platz nicht nurdas Gefühl, sondern die Möglichkeit, ganznah am Geschehen zu sein: Kein Sitz istweiter als 30 m vom Dirigenten entfernt.Weil die Ränge unterschiedlich gestaffeltwurden, bilden sie kleine, räumlich vonein-ander abgetrennte Bereiche – so entsteht,in einem Saal für 2.150 Zuhörer, so etwaswie Intimität. Hier ist, anders als in her-kömmlichen Sälen mit lediglich einerUnterteilung zwischen Parkett und Rangund schier endlosen Sitzreihen, niemandTeil einer Masse.

Die sogenannte „weiße Haut“, eine Ver-kleidung der Wände und Brüstungen aus10.000 weißen, massiven, immer unter-schiedlich gefrästen Gipsfaserplatten,nimmt das Thema von Individualität undEinzigartigkeit auf. Zwar dienen die com-putergesteuert ins Material gebrachtenunterschiedlichen muschelförmigen Ver-tiefungen der Verkleidungen (zusammenmit dem großen trichterförmigen Decken-reflektor) einer gezielten Streuung desSchalls und somit einer optimalen Saal-akustik. Doch prägen die feinporigenOberflächen auch den Raum, geben ihmUnverwechselbarkeit und Lebendigkeit. Im Kleinen Saal, einer klassischen Schuh-schachtel, regulieren Wandverkleidungenaus gewellten Eichenholzpaneelen denSchall, auch sie individuell geschnitten,auch hier jede ein Unikat.

Geschichte und Gegenwartkommen zusammenNoch weiß niemand, ob die Elbphilhar-monie tatsächlich jenes Konzerthaus vonWeltrang wird, zu dem sie bereits stilisiertwurde. Dies ist eine für Musikliebhabernicht ganz unbedeutende Frage. Doch fürweit mehr Menschen, schlicht für jeden,der dieses Gebäude anschaut, passiertoder vielleicht nur für eine Tasse Kaffeebesucht, ist weit wichtiger, was die Elb-philharmonie schon jetzt ist: ein Fixpunkt,ein Ort der Identifikation und der Selbst-vergewisserung in einer Stadt, die es inihrer bürgerlichen Tradition nie für nötighielt, sich ein Wahrzeichen zu bauen. Inder Elbphilharmonie kommen Geschichteund Gegenwart zusammen. Undurchsich-tiges und Transparentes, ein steinerneralter Speicher und ein neuer, gläsernerAufbau vereinen sich zu einem Ganzen.Die Elbphilharmonie ist immer beides:irden und luftig, schwer und leicht, sta-tisch und dynamisch, aber die Gegen-sätze entzweien das Gebäude nicht, son-dern geben ihm einen unverwechselbarenCharakter. Es ist mit ihr gelungen, RodinsSatz auf die Architektur zu übertragen:„Skulptur ist die Kunst der Buckel undHöhlungen, die Kunst, die Formen im Spielvon Licht und Schatten darzustellen.“

Der Beitrag ist ein Nachdruck aus demDeutschen Architektenblatt 2/2017.

Autor:Claas Gefroi Freier Autor und Presse- und Öffentlichkeitsreferentder Hamburgischen Architektenkammer

Abb. 9: Weiße Haut (Foto: Oliver Heissner)

Abb. 8: Großer Saal (Foto: Iwan Baan)

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aktuell – rund um die BG BAU

40 % aller tödlichen Unfälle im Baugewerbe sind Abstürzengeschuldet. Selbst wenn Abstürze nicht mit dem Tod enden, verletzen sich die Leidtragenden fast immer schwer, werdenerwerbsunfähig oder sind an den Rollstuhl gebunden. Betroffensind Beschäftigte aller Gewerbezweige. Dabei gibt es viele Mög-lichkeiten, um Abstürze zu verhindern. Darauf hat die BG BAUanlässlich des Tages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-platz hingewiesen. Zugleich wurde auf das neue Präventions-programm „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ hingewiesen:Im Rahmen betrieblicher Erklärungen sollen Berufstätige dieMöglichkeit haben, bei Gefahr „Stopp“ zu sagen. Erst wenn mög-liche Gefahren beseitigt sind, soll die Arbeit fortgesetzt werden.92.500 Absturzunfälle registrierte die BG BAU in den zehn Jahrenzwischen 2007 und 2016. Davon endeten 341 Unfälle tödlich.Allein 2016 gab es über 8.000 Absturzunfälle mit 29 Todesopfern. Die meisten Abstürze geschehen von Leitern und Gerüsten, vieleauch von Dächern und Treppen. Selbst wenn Abstürze nicht töd-lich verlaufen, im Vergleich zu anderen Unfällen haben sie oft vielschwerere Folgen. In Einzelfällen können Kosten für Heilbehand-lungen, Verletztengeld, Reha und Rente in Höhe von mehreren100.000 € anfallen. Hinter den Zahlen stehen Schicksale vonBetroffenen und ihren Familien. Deshalb ist Prävention so wichtig.Welcher Art die Sicherung gegen Abstürze ist, hängt vom Einzel-fall ab, jeweils nach einer Gefährdungsbeurteilung, die möglicheRisiken umfasst und schon vor Beginn der Arbeiten durchgeführtwerden muss. Dabei halten das Arbeitsschutzgesetz und die Tech-nische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121/2007) fest, dasskollektive Maßnahmen, wie Absperrungen und Abdeckungen, Seitenschutz, Laufbrücken, Fanggerüste, Schutznetze und Hub-arbeitsbühnen vorrangig sind gegenüber individuellen Maß-nahmen, also persönliche Schutzausrüstung wie ein Auffanggurtmit tragfähigen Anschlagpunkten.Eine wichtige Rolle beim Arbeitsschutz spielt zudem eine ganz-heitliche Prävention, die auch die persönliche Einstellung und das Verhalten der Beschäftigten in den Blick nimmt. Die Kernbot-

schaft des neuen Präventionsprogramms „BAU AUF SICHERHEIT.BAU AUF DICH.“ lautet daher: „Sicheres Verhalten lohnt sich fürjeden Berufstätigen, seine Familie und die Kollegen.“ Deshalb regtdie BG BAU an, dass Unternehmen der Bauwirtschaft „Betrieb-liche Erklärungen“ vereinbaren, mit denen sich die Beschäftigtenund die Betriebsleitungen gemeinsam dazu bereit erklären, dielebenswichtigen Regeln zu typischen Gefahrenquellen einzuhal-ten. Dazu gehören auch mögliche Ursachen von Absturzunfällen.Weitere Informationen unter www.bgbau.de und www.bau-auf-sicherheit.de.

Abstürze häufigster Unfalltod Tag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Neu: Die BG BAU Karte

(Foto: Mirko Bartels – BG BAU)

Als verantwortungsvoller Unternehmer schützen Sie Ihre Beschäf-tigten vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Doch wissenIhre Mitarbeiter eigentlich, dass Sie sie mit Ihren Beiträgen zurgesetzlichen Unfallversicherung komplett absichern? Nein?

Frei nach dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber“ können SieIhr Engagement und Ihre Wertschätzung für Ihre Beschäftig-ten jetzt sichtbar machen: mit der neuen BG BAU-Karte im prak-tischen Scheckkartenformat.

Die BG BAU-Karte hat viele Vorteile:• Ihre Mitarbeiter wissen im Falle eines Falles, wer ihr zuständiger Unfallversicherungsträger ist.

• Ihre Beschäftigten können nach einem Arbeitsunfall beim Durchgangsarzt die nötigen Angaben machen.

• Sie haben die Kontaktdaten der BG BAU immer zur Hand.

• Mit dem Einsatz der Karte zeigen Unternehmer, dass sie ein wichtiger Teil der Solidar-gemeinschaft sind und zum Sicherheits- und Gesundheits-netzwerk der Berufsgenossenschaften gehören.

Die Karte gibt es in zwei Ausführungen: Standard-Version undStandard Plus-Version mit Eindruck des Firmenlogos und der Mit-gliedsnummer des Unternehmens. Sie können beide Versionenkostenfrei über das Extranet bestellen: www.bgbau.de.

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Baustellenkreissägen richtig einsetzenDipl.-Ing. Detlev Opara, Frankfurt am Main

Obwohl seit Jahren nur noch Baustellen-kreissägen mit selbsttätig schließenderSchutzhaube auf den Markt kommen,scheinen sie sich in Deutschland nurschwer zu etablieren. Die Gründe hierfürsind vielfältig, sie reichen von der Lang-lebigkeit der „Altbestände“ bis zu denAnschaffungskosten. Aus der Sicht desArbeitsschutzes sind diese Gründe nichtakzeptabel, weil die Baustellenkreissägenmit selbsttätig schließender SchutzhaubeStand der Technik sind und nachweisbardie Sicherheit verbessern. Durch eineBetriebsanweisung, regelmäßige Unter-weisungen und entsprechende Aufsichtund bei Bedarf korrigierendem Eingreifenkann bei den Beschäftigten das Wissenüber und die Motivation für ein sicher-heitsgerechtes Verhalten beim Umgangmit Baustellenkreissägen gefördert wer-den.

Unfallgeschehen Ein Beispiel aus dem Unfallgeschehen: Auf einer Baustelle sollten mit einer Bau-stellenkreissäge (BSK) schmale Laschenaus Holzbohlen für die anstehenden Stahl-betonbauarbeiten zugeschnitten werden.Die BSK war ein älteres Modell ohneselbsttätig schließende Schutzhaube, diesich in einem guten Zustand befand. Prü-fungen erfolgten regelmäßig.Zum Schneiden der Laschen wurde derSchiebestock benutzt. Aus nicht erklär-baren Gründen ist die Hand des Beschäf-tigten vom Schiebstock abgerutscht undder linke Zeigefinger wurde durch dasSägeblatt abgetrennt. Neben den Schmer-zen, die der Verletzte ertragen musste, und dem Arbeitsausfall sind zudem inner-halb des ersten Jahres Kosten von über

20.000 € für die medizinische Versorgung,Rehabilitationsmaßnahmen und die Wie-dereingliederung in den Arbeitsprozessentstanden.Leider ist dieser Unfall kein Einzelfall. Beider Auswertung des Unfallgeschehens dervergangenen Jahre bei Holzbearbeitungs-maschinen mit schweren Verletzungsfol-gen wurde deutlich, dass Unfälle mit Bau-stellenkreissägen einen Unfallschwer-

punkt bilden. Sie haben einen Anteil von40 %. Mit 22 % folgen Schnittverletzungenmit Format-, Hand-, Tauch- und Ausleger-kreissägen. An dritter Stelle liegen miteinem Anteil von 19 % die Unfälle mit Ket-tensägen (Abb. 2).Werden nur die Unfälle an der Baustellen-kreissäge betrachtet, handelt es sich über-wiegend um schwere Verletzungen an derHand, meist um den Verlust von Fingernbzw. Teilen von Fingern. Diese Unfälleereignen sich zu ca. 95 % beim Schneidenmit Holz oder holzähnlichen Werkstoffen,also bei der bestimmungsgemäßen Ver-wendung. Etwa 5 % der Unfälle ereignensich beim Schneiden von Polystyrol, wofürdie Baustellenkreissäge grundsätzlichnicht vorgesehen ist. Durch die beimSchneiden entstehende Wärme verklebtdas Werkstück mit dem Sägeblatt. AlsFolge davon rutscht die Hand des Beschäf-tigten leicht ab und gerät an das Säge-blatt. Oder das Werkstück schlägt zurück,so dass beim instinktiven Versuch es her-unterzudrücken die Hand an das Sägeblattgerät.

Die BG BAU hat Anfang 2017 das neue Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ gestartet. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Das Programm setzt die Schwerpunkte zunächst dort, wo das Unfall- und Gesundheitsrisiko aufgrund langjähriger Analysen besonders hoch ist. Dazu gehören Unfälle mit handgeführten Maschinen. Jedes Jahr verletzen sich rd. 27.000 Menschen bei der Arbeit mit kraftbetriebenen Handwerkszeugen bzw. Handmaschinen so schwer, dass dies als Unfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss. Mit 40 % führen Verletzungen an der Hand die Statistiken deutlich an. An ca. 37 % der Maschinen/Schutzeinrichtungen werden illegale„Veränderungen“ vorgenommen, aus Bequemlichkeit oder um Zeit zu sparen. Am Beispiel von Baustellenkreissägen werden im folgenden Beitrag Unfallursachen analysiert und der richtige Umgang mit diesen Maschinen dargestellt.

Abb. 2: Unfallgeschehen mitHolzbearbeitungs-maschinen in den

vergangenen Jahren (Quelle: BG BAU)

Abb. 1: Finger weg (Foto: Opara)

05 Baustellenkreissäge_BauPortal 31.05.17 12:05 Seite 2

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Als Unfallursachen beim Umgang mit der Baustellenkreissäge werden am häu-figs ten Probleme bei der Handhabunggenannt, gefolgt von der Nichtbenutzungdes Schiebstocks und der hochgeklapp-ten und damit manipulierten Schutz-haube (Abb. 3). Bei Auswertung des Unfall-geschehens fällt auf, dass nur bis zu 11 %neue Baustellenkreissägen mit selbsttätigschließender Schutzhaube beteiligt sind.Bei ca. 68 % der Unfälle wurden ältereModelle ohne selbsttätig schließendeSchutzhaube benutzt, obwohl eine Nach-rüstung möglich ist. In 21 % der Fälle wurden keine Angaben zur BSK und derArt der Schutzhaube gemacht.

Selbsttätig absenkendeSchutzhaube Seit 2009 dürfen Baustellenkreissägen nurnoch mit selbsttätig absenkender Schutz-haube in Verkehr gebracht werden. Nochaber sind viele ältere Modelle im Einsatz,die nicht mit einer solchen Haube ausge-rüstet sind. Jedoch sind diese Haubennachrüstbar. Die Ablehnung dieser „Neuerung“ isterstaunlich, weil die Schweiz schon vorüber einem Jahrzehnt den Wirksamkeits-nachweis dieser Schutzmaßnahme er -brachte. Die Schweizerische Unfallver-sicherungsanstalt setzte bereits 1990/1991 mit der Einführung der Suva-Schutz-haube B90 für Baukreissägen einenwesentlichen Impuls zur Verbesserung derSicherheit beim Umgang mit der BSK. MitHilfe dieser und den nachfolgenden Ent-wicklungen senkte die Schweiz die Unfall-zahlen im Umgang mit der Baustellen-kreissäge im Zeitraum von 1991 bis 2003um mehr als 50 %. Darüber hinaus konnteauch die Schwere der Verletzungen um ca.20 % gesenkt werden. Die Berufsgenos-senschaften der Bauwirtschaft in Deutsch-

land haben dieser Entwicklung Rechnunggetragen und 2005 die Aktion „Sicherunter der Haube“ gestartet. Bei dieserAktion wurde über das Unfallgeschehenbeim Umgang mit der Baustellenkreis-säge informiert und die selbsttätig schlie-ßende Schutzhaube beworben. Zusätz-lich wurde über Jahre hinweg eine Nach-rüs tung der älteren Modelle mit einerselbsttätig schließenden Schutzhaubefinanziell gefördert, leider nur mit mäßi-gem Erfolg. Die an der Normung beteiligten Exper-ten in Europa haben die schweizerischeEntwicklung ebenfalls positiv bewertet.Folgerichtig wurde die Möglichkeit, eineBaustellenkreissäge mit einer selbsttätigschließenden Schutzhaube auszurüsten,erstmals 2007 in die DIN EN 1870-1„Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschi-nen – Kreissägemaschinen – Teil 1: Tisch-kreissägemaschinen (mit und ohne Schie-betisch), Formatkreissägen und Baustel-lenkreissägen“ aufgenommen. Da europa-weit die Erfahrungen mit dieser Neuerungpositiv waren, wurde mit der Überarbei-tung der Norm 2009 die Ausstattung derBaustellenkreissäge mit einer selbsttätigschließenden Schutzhaube verpflichtend –sie wurde Stand der Technik.

Die selbsttätig schließende Schutzhaubekann am Spaltkeil oder getrennt davon am Tisch befestigt sein. Sie verhindert den Zugriff zum Sägeblatt oberhalb desMaschinentisches, indem es das Sägeblattverdeckt. Sie stellt sich automatisch aufdie Dicke des Werkstücks ein und hat eineAnfahrschräge auf der Einschubseite, dieden Werkstückvorschub ermöglicht. Wäh-rend des Schnittes liegt die Schutzhaubeauf dem Werkstück und senkt sich nachdem Schnitt auf den Maschinentisch in dieAusgangsposition ab. An der Unterseiteder Schutzhaube befinden sich Rippen, dieein Einschneiden der Säge verhindern(Abb. 4). Bei den üblichen Schutzhauben an denälteren Modellen wird in vielen Fällen dieSchutzhaube hochgeklappt, um eine bes-sere Sicht auf das Werkstück, den Anrissund das Sägeblatt zu haben. Dieses Hoch-klappen ist kein „Kavaliersdelikt“ sonderneine regelwidrige Manipulation, denn esverhindert die bestimmungsgemäße Ver-wendung der Baustellenkreissäge. Im Ver-gleich dazu führt bei den Benutzern dieKapselung mittels selbsttätig schließenderSchutzhaube, trotz Aufweitung des Säge-schlitzes an der Haube, zu einer „gefühltenSichtbehinderung“ (Abb. 5).

Abb. 3: Unfallursachen beimUmgang mit der Bau-stellenkreissäge in denvergangenen Jahren

(Quelle: BG BAU)

Abb. 4: Selbsttätig schließende Schutzhaube (Foto: Opara)

Abb. 5: Aufweitung des Sägeschlitzes an der Schutzhaube und Schnittverlängerung im Maschinentisch (Foto: Opara)

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Zwar sind die meisten Hauben durch-sichtig, aber sie können während desSägens schnell verschmutzen. Die Herstel-ler haben dem Rechnung getragen und z.B. im Maschinentisch eine Markierungals „Schnittlinienverlängerung“ eingefügt.Damit wird die Sicht auf den Anriss auchbei abgesenkter oder verdreckter Schutz-haube ermöglicht. Mit Hilfe der Anschlägeerfolgt eine exakte Zuführung des Werk-stückes. Der Umgang mit der Baustellen-kreissäge und selbsttätig schließenderSchutzhaube bedarf insbesondere auf-grund der „gefühlten Sichtbehinderung“der Unterweisung und Übung.Die mangelhafte Handhabung der Bau-stellenkreissäge ist möglicherweise auchdarauf zurückzuführen, dass sie auf einerBaustelle i.d.R. für jeden zugänglich ist.Folgerichtig bestätigt die Praxis, dass anBaustellenkreissägen mehr Mängel fest-gestellt werden und der Arbeitsplatz anBaustellenkreissägen unaufgeräumter ist,wenn die Verantwortlichkeit für den ord-nungsgemäßen sicherheitstechnischen Zu -stand und der Umgang mit der Maschinenicht oder nur unzureichend festgelegtwurden. Dies gilt insbesondere für denFall, dass Beschäftigte mehrerer Unterneh-men die Baustellenkreissäge bedienen.Ohne eine angemessene betrieblicheOrganisation und die Koordination auf derBaustelle sind Beschäftigte offensichtlichschnell mit dem Umgang der Baustellen-kreissäge überfordert. Bei den Baustel-lenbesichtigungen und den Unfallunter-suchungen werden häufig Manipulatio-nen an der Schutzhaube festgestellt. Diesgilt sowohl für die „alten“ Baustellenkreis-sägen, bei denen die Schutzhauben hoch-geklappt werden, als auch für die „neuen“,bei denen die Schutzhauben festgestelltwerden (Abb. 6).

Als Motiv für die Manipulationen derSchutzhauben ist vielfach zu hören, dassmit einem nicht abgedeckten Sägeblatt„besser“ gearbeitet werden kann – so wiees schon immer getan wurde. Die Folgender bestimmungswidrigen Benutzung derBaustellenkreissäge mit Außerkraftsetzender Schutzfunktion werden verharmlostoder gedankenlos in Kauf genommen.Aber wenn diese Manipulationen unfall-ursächlich sind, kann das durchaus zivil-rechtliche und ggf. auch strafrechtlicheKonsequenzen haben. Im Vergleich dazuist das Leid des Betroffenen unendlich. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird einSägeunfall einen Körperschaden mit einerlebenslangen Beeinträchtigung sowohl imberuflichen als auch im privaten Leben zurFolge haben. Zuvor könnte eine aufwän-dige medizinische Versorgung notwendigsein, wie z.B. das Annähen oder Verschrau-ben des Fingers bzw. der Finger und dasAnnähen von Sehnen, Nerven und Blut-gefäßen.

Sägeblätter zum Schneiden von Polystyrol Aufgrund des Unfallgeschehens beimSchneiden von Polystyrol hat ein Herstellerein spezielles Sägeblatt entwickelt und aufden Markt gebracht, welches sowohl fürdas Schneiden von Polystyrol als auch vonHolzwerkstoffen geeignet ist. Erste orien-tierende Messungen zeigten darüber hin-aus, dass dieses Sägeblatt gegenüber denherkömmlichen Sägeblättern die Schall-energie reduziert (Abb. 7).Durch die rotierenden und vibrierenden„normalen“ Sägeblätter entstehen beimSchneiden von Holz sowohl am Arbeits-platz als auch an benachbarten Arbeits-plätzen in der unmittelbaren Umgebung

Lärmpegel von 100 bis 105 dB(A). Zur Ver-meidung von Lärm sind als technischeMaßnahme lärmarme Sägeblätter amMarkt verfügbar. Diese haben z.B. einge-schnittene Laserornamente (Abb. 8). Mitgeräuschgeminderten Sägeblättern lassensich hohe Schallpegelminderungen errei-chen:• bis ca. 11 dB(A) beim Sägen von Holzplatten

• bis ca. 13 dB(A) beim Sägen von Hartholz-Kanthölzern

Eine Minderung um 3 dB stellt eine Hal-bierung der Schallenergie und damit einedeutliche Reduzierung der Belastung undBeeinträchtigung für Menschen dar. Einenum 10 dB verringerten Lärmpegel empfin-det man nur noch als halb so laut.

UnternehmerpflichtenZum Schutz der Beschäftigten ist eswesentlich, Gefährdungen beim Umgangmit der Baustellenkreissäge zu erkennen,zu beurteilen und entsprechende Maß-nahmen zu ergreifen. Erkenntnisse ausdem Unfallgeschehen und Änderungendes Standes der Technik bei Baustellen-kreissägen verpflichten den Unternehmer,die Gefährdungsbeurteilung zu aktuali-sieren. Technische Maßnahmen sind dabeivorrangig umzusetzen. Eine gleichwer-tige Sicherheit gegenüber der selbsttätigschließenden Schutzhaube durch anderetechnische, organisatorische und/oderpersonenbezogene Maßnahmen ist unter

Abb. 7: Sägeblatt zum Schneiden von Polystyrol und Holzwerkstoffen (Foto: Opara)

Abb. 8: Lärmarmes Sägeblatt mit Lasereinschnitten(Quelle: BG BAU, Baustein B 265)

Abb. 6: Manipulation der Sicherheitseinrichtung –Feststellen einer amSpaltkeil befestigtenselbsttätig schließendenSchutzhaube (Foto: Opara)

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Berücksichtigung der Baustellensituation nicht bzw. nurschwer nachweisbar. Daher sind die Nachrüstung der altenBaustellenkreissäge bzw. der Neukauf einer Baustellen-kreissäge:• geeignet, da sie die Gefährdung wirksam verhindern und dem Stand der Technik entsprechen,

• notwendig, da die Gefährdung durch keine andere Maßnahme wirksam verhindert werden kann und

• angemessen, da sie branchenüblich und durchgängig verbreitet sind.

Insbesondere bei der Baustellenkreissäge zeigt das Unfall-geschehen die Bedeutung der Organisationsverantwortung.Neben der Auswahl der Baustellenkreissäge nach demStand der Technik ist eine Betriebsanweisung unter Berück-sichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers zu erstel-len. Die Beschäftigten sind auf dieser Grundlage zu unter-weisen und die Einhaltung ist zu überprüfen.Die BG BAU bietet Unterstützung, z.B. mit Schulungen fürfachlich geeignete Be schäftigte. Zielgruppe sind Beschäf-tigte, die im Betrieb Unterweisungen an Holzbearbeitungs-maschinen durchführen und den Unternehmer bei derErstellung von Betriebsanweisungen für Holzsäge maschi-nen unterstützen. Weitere Informationen über Schulungenzu Holzbearbeitungsmaschinen unter www.bgbau.de/seminare.

FazitIn Anlehnung an eine Weisheit von Konfuzius (chinesischerGelehrter und Philosoph) ergeben sich für die Vermeidungvon Unfall- und Gesundheitsgefahren drei Möglichkeiten:• Erstens durch Nachdenken, beginnend bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bis hin zum Festlegen geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dies stellt den edelsten Weg dar.

• Zweitens durch Nachahmen. Dies geht im besten Fall von der Einweisung bzw. praktischen Unter-weisungen über die Nutzung der erforderlichen Hilfseinrichtungen wie Parallel- oder Winkelanschlag,Keilschneideeinrichtung, Schiebestock sowie die Verwendung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen. Im schlechtesten Fall werden aber auch das nicht bestimmungsgemäße Verwendenund das Manipulieren der Sicherheitstechnik nachgeahmt. Dies ist zu vermeiden. Der zweite Weg ist der leichteste.

• Drittens durch Erfahrung. Im Falle eines Arbeitsunfallsstellt dieser Weg für das Unfallopfer i.d.R. neben Schmerzen eine erhebliche Beeinträchtigung und für das Unternehmen die größten Kosten dar. Dieser Weg ist der bitterste.

Die Entscheidung, welcher Weg begangen wird, obliegt demUnternehmer – ebenso wie die Verantwortung. Beratungund Unterstützung, auch in Form von Medien, bietet die BG BAU.

Autor:Dipl.-Ing. Detlev OparaBG BAU Prävention und Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV

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Aus dem Unfallgeschehen

Der Auftrag des Bauunternehmens lau-tete, den Rohbau eines Mehrgeneratio-nenhauses zu erstellen. Im Bauunter-nehmen mit weniger als zehn Beschäf-tigten gab es die „bekannten“ Orga-nisationsdefizite, d.h. es wurde keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführtund dokumentiert, es wurden keineBetriebsanweisungen erstellt und esgab keine entsprechenden Unterwei-sungen der Mitarbeiter.

Der UnfallhergangAm Unfalltag sollten Schalbretter ge -schnitten werden. Der erfahrene Mit-arbeiter, ein Rechtshänder, benutztedafür die Baustellenkreissäge. Es wareine ältere, technisch einwandfreieMaschine, ohne selbsttätig schließendeSchutzhaube. Ein Schiebestock warnicht vorhanden. Die Schalbretter wur-den ohne die Anschläge zu verwenden„freihändig“ geschnitten. Die Schutz-haube wurde nicht von Hand so weitwie möglich auf das Schalbrett abge-senkt. Kurz vor dem Unfall trennte der Mit-arbeiter ein ca. 0,5 m langes und ca.0,15 m breites Holzstück auf. Die Bau-stellenkreissäge lief noch, als er dieRest stücke auf dem Tisch neben demSägeblatt sah. Er griff reflexhaft mit derrechten Hand danach, um sie zu ent-fernen. Unglücklicherweise geriet einHolzstück an die Hinterseite des Säge-blattes, sprang zurück und drückte die

Hand gegen das rotierende Sägeblatt.Das alles ging so schnell, dass der Mit-arbeiter überhaupt nicht reagierenkonnte. Das nicht durch die Schutz-haube abgedeckte Sägeblatt erfassteden Daumen, den Zeige-, den Mittel-und den Ringfinger der rechten Handund verletzte sie schwer.Die Kollegen leisteten Erste Hilfe undder Verletzte wurde zur ärztlichen Ver-sorgung in das Krankenhaus gebracht.Danach erfolgten Rehabilitationsmaß-nahmen und die Wiedereingliederungin den Arbeitsprozess. Bis zur vollstän-digen Aufnahme seiner Tätigkeit ver-ging mehr als ein halbes Jahr. Die Leis -tungen der BG BAU betrugen insge-samt fast 40.000 €. Die Kosten für dasBauunternehmen dürften sich durchLohnfortzahlung im Krankheitsfall undSozialkosten, z.B. Sozialkassen, Win-terbauumlage, Kranken-, Renten- undArbeitslosenversicherung, auf ca. 200 €pro Arbeitstag belaufen haben, insge-samt ca. 15.000 bis 20.000 €.

Die UnfallursachenDer Unfall konnte sich aus vielen Grün-den ereignen. Vielfach wird als die wesentliche Unfall-ursache das reflexhafte Greifen des Mit-arbeiters nach den Abfallstücken ge -nannt, womit die Situation außer Kon-trolle geriet. Diese Aussage stimmtinsofern, weil der Unfall sich nicht hätteereignen können, wenn der Mitarbeiter

nicht reflexhaft die Abfallstücke hätteentfernen wollen. Und dennoch greift diese Argumen-tation zu kurz. Es scheint doch so, alshätte der Mitarbeiter schon immer sogearbeitet. Er war sich der Gefährdungnicht bewusst und offensichtlich ist esbis zum Unfall auch immer gut gegan-gen. Und wenn es in diesem Fall auchgut gegangen wäre, dann wäre derUnfall mit großer Wahrscheinlichkeit in der Zukunft – vielleicht auch einemanderen Mitarbeiter – passiert. Die Unfallursachen müssen also noch wo -anders liegen. Diesem Gedankengangfolgend ergibt sich aus der Betriebs-organisation im Allgemeinen und derOrganisation im Umgang mit der Bau-stellenkreissäge im Besonderen eineUrsachenkette.Für eine wirksame Unfallverhütung giltes, die Gefährdungen zu erkennen, zubewerten und entsprechende Maßnah-men zu ergreifen. Das sind laut Arbeits-schutzgesetz Unternehmerpflichten,doch diesen wurde nicht nachgekom-men. Konkret stellt sich die Frage,warum wurde mit einer älteren Bau-stellenkreissäge ohne selbsttätig schlie-ßende Schutzhaube gearbeitet, obwohldas zum Unfallzeitpunkt schon langeStand der Technik war. Es fällt schwer zu verstehen, wie anders eine gleich-wertige Sicherheit hätte erzielt werdenkönnen. Warum hat der erfahrene Mit-arbeiter den Längsanschlag und den

Vier Finger von der Baustellenkreissäge erfasst

Abb. 1: Ältere Baustellenkreissäge mit hochgestellter Schutzhaube (Foto: BG BAU)

Abb. 2: Nachgreifen mit der rechten Hand, um Holzreste zu entfernen (Foto: BG BAU)

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Schiebestock nicht benutzt? Wem hättewann auffallen müssen, dass dieSchutzhaube nicht manuell abgesenktwird und der Schiebestock an der Bau-stellenkreissäge fehlte?Mit Hilfe einer Betriebsanweisung istder Umgang mit der Baustellenkreis-säge zu regeln. Konkret können dieMaß nahmen, wie z.B. die Nutzung derAnschläge, des Schiebestocks, dasmanuelle Absenken der Schutzhaubeauf Werkstückhöhe und das Verhaltenim Notfall, vorgegeben und entspre-

chend unterwiesen werden. Aber eineBetriebsanweisung lag im Unterneh-men nicht vor. Offensichtlich war esnicht ungewöhnlich mit hochgestell-ter Schutzhaube, ohne Anschläge undSchiebestock zu arbeiteten. Dies führt zu der Erkenntnis, dass dieauf jeder Baustelle vorhandene wei-sungsbefugte Person ihre Aufsichts-pflicht verletzt hat, indem sie sich nichtim ausreichenden Maß um das sichereSchneiden von Holz mit der Baustellen-kreissäge ge kümmert hat.

PräventionsmaßnahmenDer Arbeitsunfall hat bei allen Beteilig-ten Spuren hinterlassen und erheblicheKosten verursacht. Den größten Scha-den hat der Betroffene erlitten, dessenWunden zwar verheilt sind, der aberinsbesondere als Rechtshänder seinLeben lang die Folgen des Arbeitsunfallsspüren wird.Das Bauunternehmen will zukünftigsolche Unfälle vermeiden und hat ausdem Unfall die entsprechenden Lehrengezogen. Anlassbezogen wurde eineGefährdungsbeurteilung erstellt undeine Baustellenkreissäge nach demStand der Technik angeschafft. Es gibteine Betriebsanweisung, anhand dererdie Mitarbeiter insbesondere im Ge -brauch der neuen Baustellenkreissägeunterwiesen wurden. Die Ausstattungwird regelmäßig und der vorschrifts-gemäße Umgang stichprobenartig kon-trolliert.

Dipl.-Ing. Detlev OparaBG BAU Prävention und Sachgebiet Hochbau im

Fachbereich Bauwesen der DGUV

Abb. 3: Ansicht der verletzten Hand mittransplantierter Hautam Zeigefinger undangenähtem Daumen(Foto: BG BAU)

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Branchenregel – das Handbuch für UnternehmenDie Unternehmer der Bauwirtschaft müs-sen sich täglich den Herausforderungenihrer Branche stellen. Komplexe Prozesseund Produkte erfordern dabei ein hohesMaß an Wissen und technischem Ver-ständnis. Oftmals ist es für ein Unter-nehmen unerlässlich auf gut qualifizierteund motivierte Mitarbeiter zurückgreifenzu können. Ein Arbeitsunfall kann nebenmenschlichem Leid daher auch gravie-rende wirtschaftliche Folgen für ein Unter-nehmen haben.Eine Vielzahl von Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten sind jedoch vermeidbar.Der Gesetzgeber und die Unfallversiche-rungsträger haben deshalb eine Vielzahlvon Schriften erarbeitet, welche der Unter-nehmer bei der Gestaltung seiner Arbeits-plätze berücksichtigen soll. Allerdings istderen Anzahl mittlerweile so stark ange-stiegen, dass ein Überblick nur schwermöglich scheint. Im Rahmen der Gemeinsamen DeutschenArbeitsschutzstrategie verständigte mansich daher auf die Schaffung eines abge-stimmten Vorschriften- und Regelwerks.Staatliche Verordnungen und Regeln sol-len dabei grundsätzlich vorrangig beach-tet werden und auf einzelne Gefährdun-gen ausgerichtet sein. Das Regelwerk derUnfallversicherungsträger soll hingegenverstärkt auf Branchen oder Gewerke

abzielen und somit eine konkrete Hand-lungshilfe für den Unternehmer bieten.Und genau dort liegt der Nutzen derneuen Branchenregeln.

Die neuen Branchenregeln Um dem Anspruch an leicht verständlicheHandlungshilfen besser gerecht zu wer-den, wurde ein übergreifendes Konzept fürBranchenregeln entwickelt. In diesen wer-den die staatlichen Regeln mit branchen-spezifischen Inhalten und dem Erfah-rungswissen der Unfallversicherungsträ-ger kombiniert. Die Vorgehensweise wirddaher auch als Kombinationsmodell be -zeichnet. Dem Unternehmer werdendadurch seine Pflichten sowie praktikableMöglichkeiten für Maßnahmen gegenGefahren aufgezeigt. Wie der Name bereits verrät, richten sichdie Branchenregeln stets an eine be -stimmte Branche/Gewerk bzw. an eineabgrenzbare Gruppe von Unternehmen. Inden Regeln werden Anforderungen an dieArbeitssicherheit und den Gesundheits-schutz an Hand von konkreten Tätigkeiten,Arbeitsplätzen oder Arbeitsverfahren, diefür die jeweiligen Branchen typisch sind,thematisiert. Es wurde neben einer ver-ständlichen Sprache und einer übersicht-lichen Gliederung auf die Berücksichti-gung praxisnaher Anforderungen mit denrelevantesten Gefährdungen und Maß-nahmen Wert gelegt.

Neu: DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ Als erste Branchenregel für das Bau-wesen ist jetzt die Regel für die BrancheRohbau veröffentlicht worden. Mit mehrals 100 Seiten ist diese Regel ein bishereinzigartiges Arbeitsschutzkompendiumfür Unternehmen, die Arbeiten im Be-reich Rohbau ausführen. Die DGUV Regel101-601 „Branche Rohbau“ ist über diePublikationsdatenbank der DGUV als digi-tale Version downloadbar oder als ge -druckte Fassung bestellbar.

Die DGUV Regel 101-601 „Branche Roh-bau“ ist eine speziell auf den Rohbauabgestimmte Handlungshilfe, die dierechtlichen Vorgaben für Unternehmenerklärt, typische arbeitsplatz- und tätig-keitsbezogene mögliche Gefahren dar-stellt und praktikable Maßnahmen zumUmgang mit diesen Gefahren anbietet.Das Themenspektrum reicht dabei vongrundsätzlichen Themen wie Absturz,Gefahrstoffe oder Lärm, über die sicher-heitsgerechte Verwendung von Arbeits-mitteln wie Leitern, Gerüste oder Maschi-nen, bis zu einzelnen Gewerken wie Mauerarbeiten, Arbeiten auf Dächern, Fertigteilmontage oder Zimmerarbeiten.

Abgerundet durch anschauliche Bilder,schnell verständliche Texte und Praxis-tipps ist die Branchenregel ein ideales Präventionswerkzeug für Unternehmer,die im Bereich Rohbau tätig sind.

Branchenregeln für das BauwesenDer für das Bauwesen zuständige, gleich-namige DGUV Fachbereich Bauwesen (FB BAU) hat bislang die Erarbeitung vonfünf Branchenregeln beschlossen:• Branchenregel Abbruch- und

Rückbauarbeiten• Branchenregel Ausbau• Branchenregel Gebäudereinigung• Branchenregel Rohbau• Branchenregel Tiefbau

Abb. 1: Bausteine (Quelle: BG BAU)

Abb. 3: Hier geht es zur Publikations-datenbank der DGUV

Abb. 2: DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ (Quelle: DGUV)

Die Branchenregeln für das Bauwesenbilden eine sinnvolle Ergänzung zuden bereits bewährten Bausteinen derBG BAU. Die Bausteine der BG BAUsind kostenfrei sowohl als App fürSmartphones und Tablets schnell ver-fügbar als auch über www.bgbau-medien.de herunterladbar.

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Die Erarbeitung der Schriften erfolgt ge -meinsam mit den Sozialpartnern der Bau-wirtschaft. Insbesondere die Verbände dermaßgeblich betroffenen Branchen leistendabei einen wichtigen Beitrag, um denaktuellen Erfordernissen der Praxis nochbesser gerecht werden zu können.

Christian KochDipl.-Ing. Detlev Opara

Dipl.-Ing. Hendrikje Rahming BG BAU – Prävention und

DGUV Fachbereich Bauwesen

1. Kapitel:„Wozu diese Regel“• Was ist eine DGUV-Regel dieser Art und an wen wendet sie sich?

2. Kapitel: „Grundlagen für den Arbeitsschutz, was für alle gilt“• Aufzeigen grundlegender branchenübergreifender Maßnahmen zur Arbeits-

sicherheit und zum Gesundheitsschutz, z.B. „Verantwortung und Aufgaben-übertragung“, „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ oder „Gefährdungsbeurteilung“

• Behandlung spezieller Anforderungen im Baubereich zu zentralen Themen,Begrifflichkeiten wie „Koordination“, „Standsicherheit und Tragfähigkeit“ oder„Bauen im Bestand“ werden behandelt

3. Kapitel: „Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen“• Aufzeigen von grundsätzlichen Gefährdungen und Maßnahmen

(z.B. Absturz, Gefahrstoffe oder Lärm), welche übergreifend bei allen Tätigkeitenin der betroffenen Branche vorkommen können

• Hinweise zur Verwendung von typischen Arbeitsmitteln (z.B. Leitern, Gerüste, Maschinen), welche erneut auf die Branche bezogen sindund dort eine besondere Bedeutung haben

• Spezielle Tätigkeiten, Arbeitsplätze oder Arbeitsverfahren der Gewerke, welche maßgeblich in der betreffenden Branche anzutreffen sind

4. Kapitel: „Anhang“Formulare und Arbeitshilfen etc.

Gliederung der Branchenregeln im FB BAU

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Zuviel Sonnenstrahlung schädigtBroschüre mit Infos und Tipps rund um das Thema Sonnenschutz

In vielen Bereichen der Bauwirtschaft wer-den Arbeiten zeitweise oder überwiegendunter freiem Himmel ausgeführt. Die Einwirkung von Sonnenstrahlen auf denmenschlichen Körper ist nicht grundsätz-lich schädlich. In begrenztem Maß ist siefü�r uns lebensnotwendig, beispielsweiseum das für den Knochenaufbau wichtigeVitamin D herzustellen.Bei zuviel Sonne droht jedoch Gefahr für Haut und Augen. Jeder, der sich in den Frühjahrs- und Sommermonaten imAußenbereich aufhält, muss daher aufeinen ausreichenden Sonnenschutz ach-ten. Tipps und Hinweise dazu gibt dieneue Broschüre der BG BAU „Sonnen-schutz auf dem Bau“. Neben grundsätz-lichen Informationen über Gefährdun-gen, Gesundheitsschäden und Schutz-maßnahmen sind Tabellen für die Ermitt-lung der Gefährdungsbeurteilung enthal-ten (Tabellen 1 und 2).

Sonne meiden!Von Anfang März bis Ende September undbesonders zwischen 11 Uhr und 15 Uhrgilt: Tätigkeiten wenn möglich im Schattenausführen und direkte Sonneneinstrah-lung meiden! Das heißt in der Regel auch:Pausen im Schatten verbringen. Ausnah-men sind ok, wenn der aktuelle Wetter-bericht einen UV-Index von < 3 meldet.

Körperbedeckende Kleidung tragen!Lange Hosen und geschlossene Sicher-heitsschuhe sind auf dem Bau selbstver-ständlich, aber lange Ärmel sind zusätz-lich nötig.

Kopf besonders schützen!Auch wenn Sie einen Helm tragen, müssenOhren und Nacken (eventuell auch dasGesicht) zusätzlich geschützt werden – z.B. durch ein Nackentuch. Sofern an IhremArbeitsplatz kein Helm getragen werdenmuss, brauchen Sie einen Hut mit breiterKrempe. Für Basecaps gilt übrigens das-selbe wie für Helme: Sie benötigen eine„Zusatzausrüstung“ – z.B. auch hier einNackentuch – damit auch Ohren undNacken geschützt sind.

Sonnenbrille aufsetzen!Das muss eine für den gewerblichenBereich geeignete UV-Schutzbrille seinund der DIN EN 166 und 172 entspre-chen. Empfehlenswert ist die Schutz-stufe 5-2,5 sowie eine graue Tönung.Damit ist so wohl ein ausreichender Schutzals auch eine sichere Farberkennung imStraßenverkehr gewährleistet. Zusätzlichsollte auf das Vorhandensein einer seit-lichen transparenten Abschirmung geach-tet werden.

Sonnenschutzcreme verwenden!Hautpartien, die sich nicht durch Kleidungschützen lassen, müssen vor Arbeitsbe-ginn reichlich mit Sonnenschutzcreme(Lichtschutzfaktor 30 und mehr) einge-cremt werden. Ein Beispiel dafür sindGesicht und Nase, wenn ein Helm mit sehrkleinem Schirm getragen werden muss.Danach muss alle zwei Stunden neu ein-gecremt werden.Download der Broschüre unter: www.bgbau.de/praev/schwerpunktthemen/uv-strahlung/downloads/

BG BAU Prävention

Sonnenschutz auf dem Bau Infos und Tipps rund um das Thema Sonnenschutz

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elle: ©

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alt, Fotolia)

Tabelle 1 und 2: Gefährdungsermittlung

11 Sonnenschutz_BauPortal 31.05.17 13:25 Seite 1

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Der neue Leitertyp „leichte Plattformleiter“ Mehr Sicherheit für hochgelegene Arbeitsplätze auf Baustellen

Dr.-Ing. Marco Einhaus, MünchenJoachim Maringer, Koblenz

Nach wie vor ist die Zahl der Absturz-unfälle von Leitern in der Bauwirtschafthoch. Gerade bei der Benutzung von An-lege- und Stehleiten ereignen sich bei den unterschiedlichen Einsatzbereichendie folgenschwersten Unfälle. Im Bereichder Auf- und Abstiege über Anlegelei-tern – hier ereignen sich die Unfälle oftbeim Übersteigen – ersetzen zunehmendBautreppen und Treppenkonstruktionendes Gerüstbaus (Gerüsttreppen) dieseunsicheren Arbeitsmittel. Bautreppen fin-den dabei ihren Einsatz sowohl im Woh-nungs- wie auch im Industriebau. Die An -gebote der Hersteller sind vielfältig undbieten für fast jede Situation eine ge-eignete Lösung, um einen sicheren Zu -gang zu Baugruben oder höhenversetztenEbenen zu gewährleisten. Die Anschaf-fung solcher Treppen wird zudem von der BG BAU über die Arbeitsschutzprämiengefördert.

Warum passieren Unfälle mit Leitern?Die Benutzung von Stehleitern als Arbeits-platz bildet einen weiteren Schwerpunktbeim Unfallgeschehen mit Leitern. Dortsind es oftmals nicht die großen Höhen,aus denen die Leiterbenutzer ab- oder mitder Leiter umstürzen. Die am meisten ver-wendete Leiterhöhe reicht bis zu einerStandhöhe von ca. 1,50 m. Dies entsprichtin etwa der Standhöhe auf der 6. Stufebzw. 6. Sprosse. Dafür benötigt der Benut-zer der Leiter schon eine 8-stufige bzw. 8-sprossige Stehleiter, da die beiden letz-ten Sprossen oder Stufen der Leiter nichtbenutzt werden dürfen. Die Stehleiterwird leider dennoch sehr häufig über diedrittletzte Stufe/Sprosse hinaus benutzt.Dadurch ist der Körperschwerpunkt inbeachtlicher Höhe. Ein Beinschluss mitdem obersten Teil der Leiter ist nicht mehr

möglich, bei schon geringen äußeren Ein-wirkungen verliert der Leiterbenutzer sehrschnell das Gleichgewicht und der Absturzist unvermeidbar.

Die Anforderungen für den Einsatz von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatzsind in Abschnitt 4.2.3 der TRBS 2121-2beschrieben:

„Die Leitern sind so zu verwenden, dass dieBeschäftigten jederzeit sicher stehen undsich festhalten können. Das sichere Stehenund Festhalten auf der Leiter ist z.B. ge-geben, wenn der Beschäftigte mit beidenFüßen auf Sprossen oder Stufen steht undsich mit einer Hand an der Leiter festhaltenkann oder ausreichenden Kontakt mit bei-den Beinen zur Leiter hat.“

Sprossen bieten zudem keinen sicherenStand. Dieser ist nur gewährleistet, wennbeide Füße vollflächig aufstehen. Eine Viel-zahl der Leiterunfälle ereignet sich beim

Die BG BAU hat Anfang 2017 das neue Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ gestartet. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Das Programm setzt die Schwerpunkte zunächst dort, wo das Unfall- und Gesundheitsrisiko aufgrund langjähriger Analysen besonders hoch ist. Dazu gehören Absturzunfälle, die am häufigsten bei der Nutzung ungeeigneter Arbeits-mittel passieren, z.B. Anlegeleitern ohne Sicherung gegen Wegrutschen bzw. Umkippen. Für mehr Sicherheit beim Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen wurde die Entwicklung eines neuen Leitertyps initiiert.

Abb. 1–3: Unzulässige Nutzung der beiden obersten Stufen/Sprossen bei Stufen- und Sprossenstehleitern (Fotos: BG BAU)

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Auf- und Absteigen durch Abrutschen von der Leitersprosse und führt nicht sel-ten zu schwersten Fußverletzungen. Stu-fen machen den Auf- und Abstieg sicherer.Aber auch hier steht man meist nur miteinem Teil des Fußes auf der Stufe.

Im Zuge der Weiterentwicklung von Lei-tern wurden Podestleitern entwickelt, dieheute in Teil 7 der Leiternorm DIN EN 131beschrieben sind. Diese Art von Leiternbietet dem Benutzer ein mindestens 400 x400 mm großes Podest mit dreiseitigerFußleiste als oberste Trittfläche und einermindestens 950 mm hohen Umwehrung.Es handelt sich hier um stabile Leiterkon-struktionen, die auch höhenverstellbarerhältlich sind. Nachteile für den Einsatzauf vielen Baustellen sind ihr vergleichs-weise hohes Gewicht und die im Verhält-nis zu einer Stehleiter relativ große Auf-stellfläche. Trotzdem findet die Podest-leiter in einigen Bereichen der Bauwirt-schaft ihre Berechtigung, wie z.B. aufGroß baustellen, wo Platzbedarf und Ge -wicht der Leiter nicht so bedeutsam sind.In stationären Betriebsteilen wie Werk-statt und Lager kann diese Steighilfe eben-falls effektiv eingesetzt werden. Die Ein-satzbereiche der Podestleiter sind jedochüberschaubar und der hohe Anschaf-fungspreis lässt viele Unternehmer aufpreiswertere Steighilfen zugreifen.

Entwicklung der leichten PlattformleiterZwischen Stehleiter und Podestleiterhaben die Leiterhersteller ein weiteres Produkt etabliert. Die Stehleiter mit gro-ßer Plattform und Haltevorrichtung. Im

Gegensatz zur Podestleiter muss die Platt-form nach DIN EN 131-2 eine Mindest-größe von 250 x 250 mm und eine Halte-vorrichtung von mindestens 600 mmHöhe vorweisen. Dies entspricht der sog.Haushaltsleiter. Da die Norm die Mindest-anforderungen beschreibt, können dieHersteller durchaus auch darüber hinausLeitern konstruieren und herstellen. Sosind auch Stehleitern mit einer deut-lich größeren Plattform und einer bis zu800 mm hohen Haltevorrichtung im Han-

del erhältlich. Dieser Typ von Leitern wardie Vorlage zur Entwicklung eines neuenLeitertyps, der „leichten Plattformleiter“.Auf Initiative des Sachgebiets Hochbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV wur-den Prototypen anhand von festgelegtenKriterien von mehreren Herstellern ent-wickelt. Diese Prototypen der leichtenPlatt formleiter wurden auf verschiedenenBaustellen zum Einsatz gebracht und vonden Leiterbenutzern kritisch beurteilt. IhreErfahrungen flossen in die Weiterentwick-lung der leichten Plattformleiter ein, dieim Wesentlichen von drei Leiterherstellernmitgetragen wurde.

Testbetrieb in vielen Einsatzbereichen positivDie modifizierten leichten Plattformleiternwurden nun auf weiteren Baustellen imWohnungsbau und im Industriebau ge-

Abb. 4: Einsatz einer Podestleiter zur Herstellung von Ortbetonstützen (Foto: BG BAU)

Abb. 5: Ausführung von Bewehrungsarbeiten unter Einsatz einer leichten Plattformleiter

Abb. 6: Aufstellen der Deckenjoche zur Aufnahme von Filigrandeckenelementen

Abb. 7: Lösen von Anschlagmitteln(Fotos 5–7: BG BAU)

Technische Daten der leichten Plattformleiter:• maximal 6 Stufen• Stufentiefe mindestens 80 mm• Plattformgröße von

mindestens 360 x 360 mm• baustellentaugliche Geländerhöhe:

1.000 mm• ergonomisch:

geringes Gewicht (max. 15kg)• beidseitig Handläufe

in praktischer Greifhöhe, einklappbar für den Transport

• geprüft nach DIN EN 131

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testet. Ein mittelständisches Bauunter-nehmen testete z.B. die 6-stufige Platt-formleiter mehrere Monate lang. Nach-dem erste Akzeptanzprobleme überwun-den waren, kam die leichte Plattformleitermehr und mehr zum Einsatz. So konntenSchalungsarbeiten an Ortbetonwänden,Reinigungsarbeiten an stehenden Schal-elemente, das Abschlagen von Anschlag-mitteln, das Aufstellen der Deckenjoche,Bewehrungsarbeiten an den Ortbeton-wänden und andere Arbeiten auf Decken-höhe sicher ausgeführt werden (Abb. 5–7).Selbst als Aufstieg zu den bis zu 1,50 mhohen Bockgerüsten wurde die Leiter ge -testet und für gut befunden. Eine zusätz-liche Sicherung der Leiter gegen Umkip-pen beim Übersteigen bleibt aber uner-lässlich. Anhand eines Fragebogens wurdedie Leiter in allen Punkten mehrheitlichpositiv bewertet. Den Leiterbenutzern fieldabei besonders der sichere Halt beimAuf- und Absteigen sowie der sichereStand auf der Plattform auf. Die Leiterlässt sich ähnlich einer Stehleiter hand-haben, erlaubt aber einen sicheren Standtrotz des relativ geringen Gewichts von ca. 12 kg. Weitere Einsatzbereiche der leichten Platt-formleiter fanden sich auf Baustellen z.B.in der Fertigung und Montage von Fertig-teilen eines Fertighausherstellers, im Zim-mererhandwerk und auf einer Abbruch-baustelle (Abb. 8–10). Eine Ausstattungder Leitern mit Fahrrollen erleichtert denEinsatz an längenorientierten Arbeitsplät-zen, beispielsweise in der Glas- und Fassa-denreinigung. Auch in den Ausbaugewer-ken wie Installationsarbeiten, Trockenbauoder für leichte Wandverkleidungsarbeitenkann diese Steighilfe eingesetzt werden.

Erhöht sich der aufzuwendende Kraftauf-wand, z.B. beim Einsatz von handgeführ-ten Maschinen, stößt auch diese Leiter anihre Grenzen und es besteht die Gefahrdes Kippens. Hier müssen dann andere,noch stabilere Arbeitsmittel, wie Fahr-gerüste oder Hubarbeitsbühnen, zum Ein-satz kommen. Die leichte Plattformleiterkann also in einem großen Teilbereich derhochgelegenen Arbeitsplätze eingesetztwerden und ist eine echte Alternative zuSteh- und Anlegeleitern. Die Handhabung,die Stabilität und die erhöhte Sicherheitbeim Arbeiten auf der Plattform überzeug-ten die Leiterbenutzer in allen Anwen-dungsbereichen.

Anforderungen im DetailIn Abstimmung mit den Leiterherstellernwurde nach Abschluss der Testphase undAuswertung der praktischen Hinweisedurch die Leiterbenutzer der leichten Platt-formleiter ein Anforderungsprofil für dieLeiter erstellt: Die leichte Plattformleiterhat insgesamt maximal 6 Stufen, wobeidie letzte Stufe als Plattform von min-destens 360 x 360 mm ausgebildet ist. An beiden Holmen des Steigteiles der Lei-ter sind beginnend ab der 5. Stufe Hand-läufe angebracht, die ca. 1.000 mm überdie Plattform reichen. Diese können festan den Holmen angebracht oder klappbarkonstruiert sein, um den Transport der Lei-ter zu vereinfachen. Die über die Plattformhinausragenden Leiterholme bilden miteinem horizontalen Verbindungsteil einedreiseitige Umwehrung. Hier kann sich derLeiterbenutzer festhalten und findet aufder Plattform einen sicheren Stand sowieden bei Stehleitern oft vermissten Bein-

kontakt zur Leiter. Selbst der Aufstieg oderAbstieg wird durch die Handläufe und diemindestens 80 mm breiten Stufen deut-lich sicherer als bei einer Sprossensteh-leiter.

Ablageschalen oder zusätzlich anzubrin-gende Werkzeug- und Materialtaschenstellen je nach Gewerbezweig eine sinn-volle Ergänzung dar. Mit einem maxima-len Eigengewicht von 15 kg (i.d.R. liegt dasGewicht der 6-stufigen Plattformleiter beica. 12 kg) und einer akzeptablen Aufstell-fläche bietet die leichte Plattformleitereinen sicheren Arbeitsplatz um Arbeitenin Höhen bis ca. 3,00–3,50 m ausführen zukönnen. Durch die konische Form der Lei-ter wurde eine anfänglich angebrachtezug- und druckfeste Spreizsicherung eherals hinderlich gewertet. Eine zugfesteSpreizsicherung mit Arretierung der Platt-form ermöglicht nun ein nahes Heranstel-len der Leiter an andere Bauteile. Eine Ge -samthöhe der zusammengeklappten Lei-ter von max. 2.750 mm rundet die Anfor-derungen an die leichte Plattformleiter ab.

Obwohl die leichte Plattformleiter in derBauwirtschaft entwickelt wurde, ist derenVerwendung flächendeckend und gewer-beübergreifend zu sehen. Hier sind Ein-satzbereiche sowohl in stationären alsauch instationären Betriebsteilen denkbar.

Bei der Wahl des geeigneten Arbeitsmit-tels hat der Unternehmer nun eine wei-terentwickelte Variante der Stufensteh-leiter mit Plattform als Steighilfe zur Aus-wahl. Zahlreiche Einsatzbereiche könnenzu künftig mit der leichten Plattformleiterabgedeckt werden und ersparen somitden Einsatz der unfallträchtigen Sprossen-,Stufensteh- und Anlegeleitern. Bei kon-

Abb. 8: Abschlagen von Anschlagmitteln bei der Zwischenlagerung von Holzrahmenfertigteilen

Abb. 9: Montagearbeiten auf einer Fertighausbaustelle

Abb. 10: Abbrucharbeiten – händische Entkernung –Einsatz leichte Plattformleiter (Fotos 8–10: BG BAU)

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sequenter Umsetzung der staatlichenArbeitsschutzvorschriften, hier der Be -triebs sicherheitsverordnung (§§ 4, 5) undder TRBS 2121-2, wäre eine Vielzahl derfolgenschweren Unfälle vermeidbar. DieLeiterhersteller und das Sachgebiet Hoch-bau im Fachbereich Bauwesen der DGUVhaben in Zusammenarbeit die Grundlagenhierfür geschaffen. Die leichte Plattformleiter wird ab Som-mer 2017 über die PräventionsmaßnahmeArbeitsschutzprämien der BG BAU ge-fördert. Mitgliedsunternehmen erhalten

einen Zuschuss bei der Anschaffung derleichten Plattformleiter. Damit unterstütztdie BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen,alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Ein-satz von Stehleitern auf das ihr zuste-hende berechtigte Minimum zu begren-zen und so aktiv an der Reduzierung derLeiterunfälle mitzuwirken.

Autoren: Dr.-Ing. Marco EinhausJoachim MaringerBG BAU Prävention und Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV

ArbeitsschutzprämienDie BG BAU fördert ausgewählte Maßnahmen zur Verbesserung vonSicherheit und Gesundheitsschutz mit Prämien von bis zu 3.000 €!Was wird gefördert?Wer kann Anträge stellen?Welche Nachweise müssen erbracht werden?Informationen unter:www.bgbau.de/arbeitsschutzpraemien

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Durchsturzsicherheit auf FlachdächernDipl.-Ing. Andreas Heiland, Hamburg

Gebäude mit Flachdächern müssen ausvielfältigen Gründen betreten werden. Obnun die Dachentwässerung oder Ober-lichter gereinigt, ob die Dachbegrünungengepflegt, ob Undichtigkeiten des Dachesbeseitigt, oder ob technische Anlagen auf dem Dach inspiziert, gewartet oderrepariert werden sollen, immer müssengewerkespezifische Fachkräfte das Dachbetreten. Werden Flachdächer von Beschäftigtenbetreten, müssen die Arbeitsplätze undVerkehrswege auf dem Dach den Anfor-derungen des staatlichen Arbeitsschutz-rechts und der Unfallverhütungsvorschrif-ten des zuständigen Unfallversicherungs-trägers entsprechen. Diese Anforderun-gen sind insbesondere in der Arbeitsstät-tenverordnung (Anhang 2.1 „Schutz vor

Absturz und herabfallenden Gegenstän-den, Betreten von Gefahrenbereichen“)und der dazugehörigen Arbeitsstätten-regel A2.1 sowie der UVV „Bauarbeiten“aufgeführt.

Bei Arbeiten auf Flachdächern sind dieHauptgefahren Absturz über den Dach-rand und Durchsturz durch nicht ausrei-chend tragfähige Bauteile. Schutzmaß-nahmen gegen Absturz am Dachrand sindinsbesondere:

• Brüstung am Dachrand oder dauerhaft installierter Seiten-schutz (Umwehrung) oder eine Kombination aus beiden,

• dauerhaft installierte Einrichtungen für die Montage eines zum Gebäudegehörenden Seitenschutzes,

• mobiler Seitenschutz (Flachdach-Seitenschutz),

• persönliche Schutzausrüstung (PSA)gegen Absturz an beweglichenAnschlagpunkten (Schienen- oder Seilsystem),

• PSA gegen Absturz an Einzelanschlagpunkten.

Da diese Schutzmaßnahmen meistens gutbekannt sind, soll hier die Durchsturz-sicherheit von Bauteilen in Flachdächernbetrachtet werden. Eine Durchsturzsicher-heit ist oftmals bei lichtdurchlässigenDachelementen nicht gewährleistet, z.B.bei Lichtkuppeln, Lichtplatten, Lichtbän-dern und Flachdachfenstern. Bei lichtun-durchlässigen Dachflächen sind Faser-zementplatten kritisch, weil sie ohne zu -sätzliche Verstärkung i.d.R. nicht durch-sturzsicher sind.

Vorsicht bei Flachdach-BauteilenFaserzementplattenHeute werden in Faserzementplatten über- wiegend Polypropylenbänder als Armie-rung eingebaut, die für eine Durchsturz-sicherheit sorgen. Beim Begehen ohne

Die BG BAU hat Anfang 2017 das neue Präventionsprogramm„Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ gestartet. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Das Programm setzt die Schwerpunkte zunächst dort, wo das Unfall- und Gesundheitsrisiko aufgrund langjähriger Analysen besonders hoch ist. Dazu gehören Absturzunfälle, die insbesondere aus großen Höhen, z.B. von Dächern, oftmals besonders tragisch enden.Maßnahmen gegen Absturz vom Dachrand sind meist bekannt. Auf Flachdächern jedoch wird oft die Sicherheit von Bauteilen gegen Durchsturz unterschätzt. Der folgende Beitrag stellt Maßnahmen und Regeln gegen Durchsturz bei Bauteilen auf Dachflächen vor.

Abb. 1: Flachdächer soweit das Auge reicht (Foto: BG BAU/Heiland)

Abb. 2: Gebrochene

Faserzementplatte mit Armierung

(Foto: BG BAU/Otto)

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lastverteilende Beläge oder bei einemSturz können die Platten zwar brechen,aber die Kunststoffbänder verhindern einDurchstürzen von Personen. Trotzdem gel-ten Faserzementplatten als „nicht begeh-bar“, weil sie erstens brechen können undweil zweitens die Oberfläche aufgrund derWellenform eine Stolper- und Sturzgefahrdarstellt.

FlachdachfensterTechnisch gibt es heute keinerlei Pro-bleme, die Durchsturzsicherheit von Ver-glasungen zu gewährleisten. Das häufigeingesetzte Verbund-Sicherheitsglas (VSG)kann zwar beim Aufprall einer Person bre-chen, aber die Kunststofffolien zwischenden einzelnen Glasplatten halten. Aller-dings gibt es zurzeit zum Prüfen von Glasauf seine Durchsturzsicherheit keine Basis,weil sich die neue Norm für Verglasungenimmer noch im Entwurf (DIN 18008-6Stand Februar 2015) befindet.

Lichtkuppeln, Lichtplatten und Lichtbänder aus KunststoffOberlichter wie Lichtkuppeln, Lichtplattenoder Lichtbänder dienen der natürlichenBelichtung von Gebäuden und sind aufFlachdächern allgegenwärtig. Sie könnenauch zur Belüftung und Entrauchung ein-gesetzt werden. Die Größe von Lichtkup-peln beginnt bei ca. 0,60 x 0,60 m undendet bei ca. 3,00 x 3,00 m. Unter Licht-platten werden flache Dachbauteile mitgewellten oder trapezförmigen Profilenverstanden. Lichtplatten können zu Licht-bändern aneinander gereiht werden.Unter Lichtbändern werden aber vor allemauch tonnen- oder satteldachförmig ge -wölbte lichtdurchlässige Konstruktionenverstanden, die es in Breiten bis zu ca. 6 m gibt. Diese Lichtbänder müssen derDIN EN 14963 entsprechen.Das Hauptproblem von Lichtkuppeln,Lichtplatten und Lichtbändern bestehtdarin, dass die lichtdurchlässigen Flächenaus Kunststoff bestehen, z.B. Acryl, Poly-carbonat oder PVC. Der Kunststoff ver-sprödet mit zunehmender Dauer der UV-Einstrahlung und durch andere, beispiels-weise umweltbedingte oder nutzungsbe-dingte, schädliche Einflussfaktoren. DieseOberlichter sind heute i.d.R. nach der Her-stellung zunächst durchsturzsicher. Wäh-rend der Nutzungsdauer verändert sichjedoch der Kunststoff, so dass die Durch-sturzsicherheit irgendwann mit großerWahrscheinlichkeit nicht mehr gegebenist. Deshalb erhalten positiv getesteteOberlichter aus Kunststoff ohne zusätz-liche bautechnische Maßnahmen nur dasPrüfergebnis „durchsturzsicher 1 Jahr nachEinbau“.

Man ist sich also sicher, dass die Versprö-dung bis zu einer Zeitspanne von einemJahr noch nicht so weit vorangeschrittenist, dass Personen durchstürzen könnten.Dieses Wissen hilft aber dem Betreibereiner Immobilie mit Oberlichtern nicht,weil er sein Gebäude schließlich länger alsein Jahr nutzen möchte. Um hier Abhilfezu schaffen, gibt es eine Reihe von Mög-lichkeiten, durch entsprechende bautech-nische Maßnahmen Oberlichter dauerhaftdurchsturzsicher herzustellen.

Bautechnische MaßnahmenDurchsturzgitter und Verbund-SicherheitsglasDurchsturzgitter für Oberlichter als Sicher-heit gegen Durchsturz gibt es in vielenverschiedenen Ausführungen. Sie sind der Klassiker bei den konstruktiven Maß-

nahmen, die von den Herstellern gegenDurchsturz angeboten werden. Durch-sturzgitter sind auch nachträglich ein-baubar und können in einer verstärktenAusführung auch als Einbruchschutz die-nen.

Es gibt auch Lichtkuppeln, bei denenunterhalb der Kunststoffkuppel zusätzlicheine Verbund-Sicherheitsglasscheibe ein-gebaut ist. Diese kann ebenfalls in derLage sein, einen tieferen Absturz zu ver-hindern.

Aus Arbeitsschutzsicht sind Durchsturz-gitter jedoch nachrangig zu anderen Aus-führungen einzustufen, weil sie einenDurchsturz nicht verhindern, sondern nurauffangen. Beim „kontrollierten Durch-sturz“ entsteht jedoch eine erheblicheGefährdung durch Schnittverletzungen,weil die durch UV-Einstrahlung versprö-deten Kunststoffschalen beim Brechen inscharfkantige Stücke zersplittern.

Abb. 3: Flachdachfenster (Foto: Lamilux)

Abb. 4: Lichtkuppel mit Durchsturzgitter (Foto: JET-Gruppe)

Abb. 5: Lichtkuppelkranz mit Durchsturzgitter (Foto: BG BAU/Otto)

Abb. 6: Lichtplatten mit Durchsturzgitter (Foto: BG BAU/Otto)

Abb. 7: Nachträglich eingebautes Durchsturzgitter (Foto: BG BAU/Otto)

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Überdeckungen und SeitenschutzZum Bauteil gehörende Überdeckungenbieten neben der Durchsturzsicherheithäufig auch einen Hagelschutz. Oberlich-ter mit Überdeckungen bieten tatsächlicheine Durchsturzsicherheit im Gegensatzzum Durchsturzgitter. Sie sind deshalbdem Einsatz von Durchsturzgittern vorzu-ziehen. Es gibt jedoch einen gewissenNachteil bei solchen Elementen, die zuWartungszwecken geöffnet werden müs-sen. In diesem Fall wird eine weitereSchutzmaßnahme erforderlich, wie zumBeispiel ein Anschlagpunkt für PSA gegenAbsturz oder ein Durchsturzgitter. Es sindauch nachträgliche Überdeckungen vonOberlichtern möglich. Außerdem könnenLichtkuppeln auch mit einem Seitenschutzgesichert werden.

Verstärkung der KonstruktionInsbesondere bei Lichtbändern werdenintegrierte Durchsturzsysteme angeboten.Die Verstärkung der Konstruktion durchinnen oder außen liegende Metallbän-der ist einem auf das Lichtband abge-klappten Seitenschutz nachempfunden.Die Stegabstände dürfen jedoch nur max. 0,30 m betragen und die „abge-klappte Seitenschutzhöhe“ muss min-destens 1,20 m hoch sein. Aus Arbeits-

schutzsicht ist eine solche Verstärkung derKonstruktion eine sehr gute Maßnahmegegen Durchsturz.

BeschichtungEs gibt einen Hersteller, der Beschich-tungen als Schutz gegen Durchsturz fürLichtkuppeln anbietet. Die in vier Arbeits-gängen aufzutragende Beschichtung wirktim ausgehärteten Zustand wie eine hoch-feste Kunststofffolie. Auch wenn die Licht-kuppel bricht, verhindert die Beschichtungein Durchstürzen von Personen. Der Her-steller gibt eine Gewährleistung von fünfJahren, die auf zehn Jahre verlängert wer-den kann. Die „Fallstopp-Beschichtung“ istinsbesondere für Lichtkuppeln im Bestandinteressant. Bei der Verarbeitung müssendie Vorgaben des Herstellers jedoch strikteingehalten werden.

Abb. 10: Lichtkuppel mit

Seitenschutz (Foto: Kee Safety GmbH)

Abb 11: Verstärkung der Konstruktion durch Metallbänder (Foto: BG BAU/Otto) Abb. 12 und 13: Prüfung einer

Lichtkuppel mit Fallstopp-Beschichtung

(Foto: Kemper System GmbH)

Abb. 9: Oberlicht

mit Überdeckung (Foto: Essmann)

Abb. 8: Durchsturzsicheres Glas unterhalb einer Lichtkuppel (Foto: BG BAU/Otto)

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Anschlagpunkte für PSA gegen AbsturzNeben technischen Schutzmaßnahmenkönnen Abstürze auch durch Anseilschutzverhindert werden. In der Hierarchie derSchutzmaßnahmen rangiert Anseilschutzallerdings noch hinter den Durchsturz-gittern. Beim Anseilschutz liegt das Pro-blem meistens in der praktischen Um-setzung: Sind alle betroffenen Personenwährend der gesamten Einsatzdauer an -geseilt? Sind alle Auffanggurte und Ver-bindungsmittel geeignet und geprüft? Istgewährleistet, dass abgestürzte und imSeil hängende Personen kurzfristig ge-rettet werden können, um ein Hänge-trauma zu verhindern? Ist sichergestellt,dass Verbindungsmittel nicht an scharfenKanten zerschnitten werden können?Werden Festpunkte auf einem Flachdachinstalliert, handelt es sich überwiegendum vorkonfektionierte Anschlageinrich-tungen. In diesen Fällen sind für den Nach-weis der bauwerksseitigen Lastableitungdie Angaben der Montageanleitung desHerstellers bzw. der allgemeinen bauauf-sichtlichen Zulassung zu berücksichtigen.Sollen bauliche Einrichtungen wie zumBeispiel Geländer als Anschlagpunktegenutzt werden, ist für deren Nachweiseine charakteristische Last von mindes -tens 6 kN für eine Person anzusetzen.Dabei ist ein Teilsicherheitsbeiwert von 1,5für die Weiterleitung der Last ins Bauwerkzu berücksichtigen.

PrüfgrundsätzeSeit Februar 2015 gibt es einen neuenPrüfgrundsatz für das Prüfen von Bau-teilen auf ihre Durchsturzsicherheit (GS-BAU-18). Dieser bezieht sich auf Bau-teile, die bestimmungsgemäß nicht betre-

ten werden, die sich jedoch in der Nähevon Arbeitsplätzen oder Verkehrswegenbefinden, und auf die deshalb eine ein-zelne Person stürzen kann. Bauteile ausGlas sind vom Anwendungsbereich derGS-BAU-18 ausgenommen.Wie bereits erwähnt, erhalten positiv ge-testete Lichtkuppeln, Lichtplatten oderLichtbänder nur ein eingeschränktes Prüf-ergebnis „Durchsturzsicher 1 Jahr nachEinbau“. Ausgenommen von dieser zeit-lichen Einschränkung sind jedoch solcheProdukte, die durch zusätzliche Maßnah-men die Durchsturzsicherheit dauerhaftgewährleisten können. Prüfungen nach GS-BAU-18 werden auchvon der DGUV Test, Prüf- und Zertifizie-rungsstelle, Fachbereich Bauwesen durch-geführt. Der Prüfgrundsatz GS-BAU-18

kann bezogen werden über [email protected]. Neben der Prüfung von Bautei-len auf Durchsturzsicherheit werden auchwieder temporäre Seitenschutzsystemegeprüft und zertifiziert.

Autor:Dipl.-Ing. Andreas HeilandBG BAU Prävention

Abb. 15: Prüfzeichen nach

GS-BAU-18 (Quelle: DGUV)

Abb. 14: Ein horizontales Seilsicherungssystem lässt sich auf stark bebauten Dachlandschaften flexibel installieren und ist auf verschiedenen Dachtypen einsetzbar (Foto: Kee Safety)

Rangfolge von Maßnahmengegen Durchsturz bei licht-durchlässigen Bauteilen inDachflächen (Oberlichter)Durchsturz verhindern• Überdeckungen• Verstärkung der Konstruktion• Seitenschutz• durchsturzsicheres Glas• BeschichtungDurchsturz auffangen• Durchsturzgitter• durchsturzsicheres Glas

unterhalb des OberlichtesAnseilschutz• Anschlagpunkte für

PSA gegen Absturz

• Unfallverhütungsvorschrift„Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38)

• Arbeitsstättenverordnung

• Arbeitsstättenregel „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ (ASR A2.1)

• Arbeitsstättenregel „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (ASR A1.6)

• DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltungbaulicher Anlagen – Sicherheits-technische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“

• GS-BAU-18 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturz-sicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten“

• Entwurf der DIN 18008-6 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln –

Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmenbetretbare Verglasungen und andurchsturzsichere Verglasungen“

• DIN EN 14963 „Dachdeckungen – Dachlichtbänderaus Kunststoff mit oder ohne Aufsetzkränzen – Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren“

• DIN EN 1873 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dachdeckungen – Lichtkuppeln ausKunststoff – Produktspezifikation und Prüfverfahren“

Relevante Regelwerke für die Durchsturzsicherheit von lichtdurchlässigen Bauteilen in Dachflächen (Oberlichter)

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Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk

Um die Unternehmen dabei zu unterstüt-zen wurde der Runde Tisch zum Thema„Sichere Bauprozesse im Zimmererhand-werk“ eingerichtet, der sich regelmäßigtrifft. Mitglieder sind verschiedene Holz-bauunternehmer, Vertreter der BG BAUsowie Vertreter der Verbände des Zimme-rerhandwerks. Das erklärte Ziel ist insbe-sondere schwere, schwerste und tödlicheUnfälle bei Zimmerern nachhaltig zu redu-zieren. Es werden Arbeitsmethoden und -verfahren diskutiert und Lösungen ent-wickelt, deren Praxistauglichkeit, Akzep-tanz und Wirtschaftlichkeit dann aufMusterbaustellen überprüft werden. AlleBeteiligten bringen dabei ihre Erfahrun-gen mit ein. Schwerpunktmäßig konzen-triert man sich auf fünf festgelegte Kern-bereiche, für die unterschiedliche Maß-nahmen entwickelt und erprobt werden.

Neue leichte Plattformleiter Die leichten Plattformleitern wurden alssichere Alternative zu Steh- und Anlege-leitern entwickelt, um dem sehr hohenUnfallgeschehen mit Leitern zu begeg-nen. Diese Leiterart ist sehr vielfältig fürunterschiedliche Gewerke einsetzbar. Dieleichten Plattformleitern werden ab Juli2017 in den Katalog der förderwürdigen

Maßnahmen (Arbeitsschutzprämien) derBG BAU aufgenommen. Betriebe, die indiesem Katalog gelistete Maschinen undArbeitsmittel einsetzen möchten, könnenbei der BG BAU einen Zuschuss zu denAnschaffungskosten beantragen.Weitere Informationen unter www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien und inBauPortal 4/2017, Seite 49: „Der neue Leitertyp „leichte Plattformleiter“.

Vormontage am BodenDie Vorelementierung von Wandbauteilenist für viele Zimmerer bereits Arbeitsall-tag. Um Montagetätigkeiten an hoch gele-genen Arbeitsplätzen zu minimieren, kannauch in den Bereichen Decke und Dachverstärkt vormontiert werden. FlächigeBauteile bieten weniger Absturzgefahrennach innen als offene Konstruktionen. Beioffenen Balkenlagen stellt jede Balken-kante eine Absturzkante dar. Werden dieam Boden vormontierten und bereitsbeplankten Konstruktionselemente ver-legt, reduzieren sich die Absturzkanten aufdie Randbereiche. Und mit geschicktenMontageabläufen und bereits am Bodenmontierten Absturzsicherungssystemenwird ein sicheres Arbeiten ermöglicht.Die Vorteile sind eindeutig:• Minimierung des Aufenthaltes

in Bereichen mit Absturzgefahr – Verringerung der Gefährdung,

• die Absturzgefahr nach innen ist durch die flächigen Elemente deutlich reduziert gegenüber dem konventionellen Richten,

• einhergehend mit einer guten innerbetrieblichen Arbeitsorganisationwird ein effizienteres und damitoftmals wirtschaftlicheres Arbeiten bei hohem Qualitätsstandard möglich.

Kleinformatige Schutznetze für BauzwischenzuständeSehr oft gibt es im Holzbau kurzzeitig an -dauernde Bauzwischenzustände, in deneneine akute Absturzgefährdung auftritt.Um auch in derartigen Situationen sicher

arbeiten zu können, werden Anwendungs-möglichkeiten für kleinformatige Schutz-netze untersucht, die schnell und einfachmontiert werden können, sowie für Ver-ankerungssysteme.

Dauerhafte und mobile Anschlag-einrichtungen für HolzbauarbeitenTrotz der baurechtlichen Forderung nachsicher benutzbaren Vorrichtungen für vomDach aus vorzunehmende Arbeiten (§ 32Abs. 8 MBO) sind nicht alle Dächer da-mit ausgestattet. Dauerhafte Anschlag-einrichtungen nach DIN EN 517 Typ B für beispielsweise Instandhaltungs- oderInstandsetzungsarbeiten auf einem Dachsind so eine Vorrichtung.Alternativ können mobile Anschlageinrich-tungen (Montageanschlageinrichtungen)Anwendung finden. Diese können schnellund einfach an der tragfähigen Holzkon-struktion verschraubt werden, um tempo-räre Anschlagpunkte zum Sichern mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Ab -sturz zu schaffen. Im Rahmen der Initiative werden verschie-dene Systeme in der Praxis erprobt, uminsbesondere für Bauzustände im Holz-bau, bei denen vorher keine oder nur eineunzureichende Sicherung möglich war, ein gesichertes Arbeiten zu ermöglichen.Sowohl temporäre als auch dauerhafteAnschlageinrichtungen sind vielfältig ein-setzbar und können oft bereits bei der Vor-montage am Boden angebracht werden.

Spezielle Produkte und Verfahren für HolzbauarbeitenAuf dem Markt sind viele neue Systemeund innovative Verfahren verfügbar, dieauch bei anspruchsvollen Randbedingun-gen auf Baustellen Lösungen zur Absiche-rung gegen Absturzgefährdungen bieten.Diese sind im Arbeitsalltag von Zimmerernnoch nicht präsent, obwohl damit vielegefährliche Situationen und Unfälle ver-mieden werden können.Für Montagearbeiten an hochgelegenenArbeitsplätzen sind z.B. „Lifeline-Systeme

Abb. 1: Die leichte

Plattformleiter in 6-stufiger Ausführung

Die Zahl der Arbeitsunfälle im Zimmererhandwerk ist imVergleich zu anderen Gewerken überdurchschnittlich hoch.Es besteht also Handlungsbedarf und alle Zimmerer und im Holzbau Tätigen sind aufgerufen, sich mit dem ThemaArbeitssicherheit noch stärker auseinander zu setzen.

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mit integrierten Schockabsorbern“ inErprobung. Sie sind schnell und flexibeleinsetzbar und ermöglichen ein sicheresArbeiten bei verschiedensten Montage-situationen.

Wir Zimmern SicherUnter dem Motto „Wir Zimmern Sicher“wird bundesweit kommuniziert, um dievalidierten Maßnahmen der Öffentlichkeitzu präsentieren. Erste Ergebnisse wurdenbereits öffentlich auf der InternationalenHandwerksmesse (IHM) in München imFrühjahr 2017 vorgestellt. Auf einemStand der Zimmerer-Innung München inKooperation mit der BG BAU und der BG HM wurde dazu ein eigens konzi-pierter, begehbarer Dachstuhl aufgestellt.

Jeder Interessierte konnte den Dachstuhlgesichert begehen und z.B. das Prinzip desLifeline-Systems kennenlernen. Zudemwar die leichte Plattformleiter zum Begut-achten und Ausprobieren ausgestellt.

www.bgbau.de/wirzimmernsicher – die InfoplattformDie Maßnahmen und alle Informationenzur Initiative werden im Internet auf einereigens eingerichteten Infoplattform für

alle Unternehmen zugänglich vorge-stellt: www.bgbau.de/wirzimmernsicher.Die Seite wird sukzessive nach Erkenntnis-stand mit Arbeitshilfen und Informationenergänzt. Kontakt: [email protected] undwww.bgbau.de/wirzimmernsicher

Dipl.-Ing. Hendrikje RahmingBG BAU Prävention und

Sachgebiet Hochbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV

Abb. 2: Auftakt der Initiative für den Holzbau „Wir zimmern sicher!“ auf der Internationalen Handwerksmesse in München am 8. März 2017 – Im Bild Geschäftsführer und Ehrenamtliche des Bundesverbands HolzbauDeutschland, des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks und der Zimmerer-Innung München sowie Mitarbeiter der BG BAU

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Maschinelle Sortierung von Dachlatten

Gegenwärtig werden Dachlatten grund-sätzlich visuell sortiert. Das heißt, Sortier-mitarbeiter in den Sägewerken kontrol-lieren die Latten auf Äste und andereUnregelmäßigkeiten nach den Kriteriender Sortierklasse S10 der DIN 4074-1. Vorallem Äste haben einen wesentlichen Ein-fluss auf die Tragfähigkeit von Latten.Dabei sind nicht nur die Größe der Äste,sondern auch die Lage und der Verlaufentscheidend. Der Einfluss von Schmal-seitenästen kann auch sehr unterschied-lich ausfallen. Die Rohdichte kann bei einervisuellen Kontrolle nicht erfasst werden.Diese hat jedoch einen hohen Einfluss aufdie Festigkeit und damit auf die Tragfähig-keit von Dachlatten. Die Tragfähigkeit der Dachlatte ist ent-scheidend für die Sicherheit der aufDächern arbeitenden Handwerker, insbe-sondere da es sich um einen Standarbeits-platz mit großen Absturzhöhen handelt.Eine zuverlässige Bestimmung der Festig-keitswerte kann nur über eine kombinierteErfassung der Rohdichte, dem Holzfehler-verlauf, der Holzfeuchte und einer Dimen-sionsvermessung exakt durchgeführt wer-den. Bei der maschinellen Sortierung vonDachlatten erreicht man aufgrund derErfassung und Auswertung aller dieserFaktoren eine gleichbleibende Qualitätund erhöht somit die Sicherheit für denVerarbeiter. Auf Grundlage des Prüfberichts (Ermitt-lung charakteristischer Werte von visuellnach DIN 4074-1:2012 sortierten Dachlat-ten aus Fichte und Tanne, Holzforschung

München, 2014, Bericht 14056) und desSachverständigengutachtens (Holzfor-schung Austria Auftrag-Nr. 1818/2016-RBvom 26.10.2016) haben die BG BAU unddie Verbände der Hauptanwender (Zen-tralverband des Deutschen Dachdecker-handwerks und Holzbau Deutschland –Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB)entschieden, dass die Festigkeitsklassender DIN EN 338 auch für Dachlattenanwendbar sind. Die BG BAU und die Ver-bände der Hauptanwender nehmen daherneben der visuellen Sortierung auch diemaschinelle Sortierung nach Festigkeits-klassen in ihre Regelwerke auf. Die stirn-seitig rote Farbkennzeichnung in Verbin-dung mit der CE-Kennzeichnung (Muster-stempel Abb. 1) sind sowohl bei den visuellals auch bei den maschinell sortiertenDachlatten ein eindeutiges Erkennungs-merkmal für eine korrekt sortierte Dach-latte. Die Anforderungen an Dachlattenohne weiteren rechnerischen Nachweissind in der Tabelle dargestellt. Die um diemaschinelle Sortierung nach Festigkeits-klassen erweiterte Tabelle wird u.a. in derNeuauflage der BAUSTEINE der BG BAU(Anfang 2018) im Baustein C 344 „Dach-arbeiten – Dachlatten als Arbeitsplatz“enthalten sein.

Sortierung nach Festigkeitsklassebringt Sicherheit Das EGGER Sägewerk in Brilon setzt diemaschinelle Dachlattensortierung seit Mai2017 als erstes Sägewerk ein. Die Produk-tion und das Anlagenpersonal des Säge-

werks werden halbjährlich von einer exter-nen zertifizierten Stelle streng kontrolliert.Die Sortiergenauigkeit der Anlage wirdmit Hilfe von Testbrettern im 24-Stunden-Rhythmus überwacht. Bei der maschinel-len Dachlattensortierung wird nach denFestigkeitswerten der EN 338 sortiert, dadiese im Holzbau gebräuchliche Kriteriensind, z.B. bei Konstruktionsvollholz.

Produktionsablauf bei der maschinellen Dachlattensortierung Bereits auf dem Rundholzplatz des EGGERSägewerks werden die Stämme vor demEinschnitt auf die inneren Werte geprüft.Dazu wird der Röntgenscanner Wood-Xeingesetzt. Mit dieser Technologie wird im Vorfeld anhand bestimmter Sortier-kriterien über die Qualität und die spätereNutzung des Holzes entschieden. Nachdem Einschnitt werden die Dachlatten inden Trockenkammern getrocknet. Für denfachgerechten Einsatz der Dachlatten imBaubereich ist eine technische Trocknungauf maximal 20 % Restholzfeuchte erfor-derlich. Diese schützt ausreichend vorInsekten- und Pilzbefall (DIN 68880) sowieeiner übermäßigen Verformung des Hol-zes. Danach werden die Dachlatten maschi-nell sortiert: Der Vi-Scan ermittelt durchAnschlagen/Anklopfen des Holzes über dieentstehende Schwingungsfrequenz dieRohdichte des Schnittholzes. Mit der Roh-dichte und der tatsächlichen Holzfeuchtejeder Dachlatte wird der Elastizitätsmodulbestimmt. Der Elastizitätsmodul (E-Modul)

Abb. 1: Kennzeichnung – Jede Dachlatte muss mit einem CE-Stempel versehen sein (Quelle: BG BAU)

Tabelle: aus Baustein C 344 der BG BAU (wird Anfang 2018 veröffentlicht)

Derzeit werden alle Dachlatten visuell sortiert nach DIN 4074-1. Mit der Einführung der maschinellen Sortierung von Dachlatten können diese jetzt auch nach Festigkeitsklasse sortiert werden. Eine gleichbleibende Qualität und feste Standards geben den Verarbeitern Sicherheit. Der erste Betrieb, der die maschinelle Sortierung für Dachlattenumsetzt, ist das Sägewerk EGGER in Südwestfalen.

Querschnitt* Achsmaß Visuelle Festigkeits- FarblicheSortierklasse klasse Kenn-

nach nach zeichnungDIN 4074-1 EN 338

30 x 50 mm 80 cm S 10 TS C 27 M rotS10

40 x 60 mm 100 cm S 10 TS C 24 M rotS10

** Abweichung von den Nennquerschnitten dürfen nach DIN EN 336:2013-12 höchstens –1/+3 mm betragen(bezogen auf u = 20 % Holzfeuchte)

** Die Sortierklassen dürfen nicht den Festigkeitsklassen zugeordnet werden – jede ist auf Grund der unterschiedlichen Bewertungskriterien gesondert zu betrachten!

oder**

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ist ein Materialkennwert, der den Zusam-menhang zwischen Spannung und Deh-nung bei der Verformung eines festen Körpers beschreibt. Der E-Modul der Dach-latte ermöglicht somit die Zuordnung ineine Festigkeitsklasse. Das Goldeneyescannt mithilfe einer Laser- und Röntgen-technologie das „Innere“ und erlaubt soeine zuverlässige Ermittlung der Festig-keitseigenschaften des Holzes (Abb. 2). Anschließend wird jede Dachlatte zusätz-lich visuell beurteilt, Endrisse oder starkeKrümmungen werden aussortiert. Einezehnjährige Datenspeicherung erlaubtjederzeit nachvollziehbare Maßprotokolleund Maschinendaten. Durch diese externeund interne Qualitätssicherung erreichtman eine gleichbleibend gute Qualität derDachlatten.

Dachlatten mit CE-Zeichen – maschinell sortiert Mit der verbindlichen Einführung der Sor-tier- und Qualitätskriterien (SortierklasseS10 nach DIN 4074-1) für tragende Dach-latten war ein deutlicher Rückgang vonAbsturzunfällen auf Grund von gebroche-nen Dachlatten bei Neubaumaßnahmenzu verzeichnen. Mit der maschinellen Sor-tierung nach Festigkeitsklassen und derdabei integrierten strengen internen undexternen Qualitätskontrolle wird sich dieSicherheit für die auf dem Dach arbeiten-den Handwerker weiter erhöhen.

Dipl.-Ing. Gerald Schulze BG BAU Prävention und Sachgebiet Hochbau

im Fachbereich Bauwesen der DGUVB. Eng. Moritz Steinruck

EGGER Sägewerk Brilon GmbH

Bilder: EGGER Sägewerk Brilon GmbH

Abb. 2: Produktionsablauf der maschinellen Dachlattensortierung im EGGER Sägewerk

Abb. 3: Die maschinell sortierte Dachlatte garantiert Trittsicherheit

Abb. 4: Die maschinelle Dachlattensortierung bringtSicherheit für Verarbeiter und Produktionsbetrieb

Abb. 5: Latte für Latte

höchste Qualität am Dach

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Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B Schon wieder etwas Neues? Brauche ich das?

Dipl.-Ing. Hans-Joachim Kuhnsch, Erfurt

Fehlerstrom-Schutzschalter (RCCB, vonengl. Residual Current operated Circuit-Breaker), früher auch umgangssprachlichals „FI-Schutzschalter“ bezeichnet, ge-hören normativ zur Gruppe der Fehler-strom-Schutzeinrichtungen (RCD, von engl.Residual Current Device). Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen haben die Aufgabe,in elektrischen Anlagen neben dem Basis-schutz (Vorkehrung zum Schutz gegendirektes Berühren von aktiven Teilen durcheine Basisisolierung) und dem Fehler-schutz (z.B. Schutzleiter bei indirektemBerühren von berührbaren Teilen einesmetallischen Gehäuses elektrischer Be-triebsmittel oder Schutzisolierung) einenzusätzlichen Schutz zu gewährleisten. Inverschiedenen elektrotechnischen Nor-men werden diese Forderungen zumSchutz von Personen (und Tieren) gegenelektrischen Schlag gefordert. Fehlerstrom-Schutzschalter erkennen undverhindern gefährliche Fehlerströme ge-gen Erde. Sie tragen so zur Reduzierunglebensgefährlicher Stromunfälle bei. Ne-ben dem zusätzlichen Personenschutzkönnen Fehlerstrom-Schutzschalter auchdem vorbeugenden Brandschutz dienen.Ein Fehlerstrom-Schutzschalter verhindertnicht einen elektrischen Schlag. Er verrin-gert auch nicht die Höhe des Fehlerstromsdurch den menschlichen Körper. Er kannaber die Dauer einer Körperdurchströ-mung begrenzen, so dass die Gefahr desEintretens von Herzkammerflimmern aufein Minimum reduziert wird. Der maximalzulässige Fehlerstrom IDn für den Perso-nenschutz beträgt 30 mA, da bereits bei50 mA tödliches Herzkammerflimmernauftreten kann.In der Vergangenheit wurden Fehlerstrom-Schutzschalter vorwiegend in Feuchträu-men wie Bädern und Küchen eingesetzt.Nach heutigen Erkenntnissen ist dieseMaßnahme nicht mehr sinnvoll und aus-reichend. Bei Steckdosenstromkreisen mitBemessungsströmen bis 32 A, die für dieBenutzung durch elektrotechnische Laienbestimmt sind, sollten generell Fehler-strom-Schutzschalter mit IDn 30 mA vor-

gesehen werden. Im Gegensatz zu einemMenschenleben sind diese bereits fürdeutlich unter 100 € erhältlich.

Fehlerstrom-Schutzschalter erkennen elek-trische Fehler, indem sie die Ströme vergleichen, die zum Verbraucher hin- und wieder zurückfließen. Weichen diese Ströme um einen bestimmten Betrag(Bemessungsfehlerstrom) voneinander ab,muss ein Fehler vorliegen und der Fehler-strom-Schutzschalter löst spätestens beiErreichen des Bemessungsfehlerstromsaus. Dabei schaltet er den betroffenenStromkreis allpolig von der Stromversor-gung ab.

Die Fehlererkennung erfolgt in einemStromwandler. Er verfügt über verschie-dene Wicklungen. Im fehlerfreien Zustandheben sich die Induktionswirkungen derStröme in den Wicklungen gegenseitigauf. Weichen dagegen die hin- und zurück-fließenden Ströme voneinander ab, ent-steht eine Induktionsspannung, welcheden Abschaltvorgang auslöst.

Der Stromwandler arbeitet also ähnlichwie ein Transformator. Und genau hierliegt das Problem: der herkömmliche Fehlerstrom-Schutzschalter (Typ A) kannnur Wechselfehlerströme oder pulsie-rende Gleichfehlerströme erfassen undsomit auch nur auf diese reagieren. ZumZeitpunkt seiner Entwicklung konnten nur der artige Fehlerströme auftreten. DieUrsache hierfür liegt darin, dass zumdamaligen Zeitpunkt elektrische Verbrau-cher überwiegend aus Motoren, Trafos und Glühlampen bestanden, welche mitWechselstrom mit 50 Hertz betriebenwurden, die im Fehlerfall nur Wechsel-fehlerströme produzierten. Und genaudafür wurden die Fehlerstrom-Schutz-schalter gebaut.

Heute, im Zeitalter der Elektronik, ist das völlig anders. Mittlerweile werdensehr viele elektrische Betriebsmittel ausKosten-, Funktions- oder Komfortgrün-den elektronisch angesteuert und betrie-ben. Dabei wird aus dem ankommendenWechselstrom durch Gleichrichterbrücken

ein Gleichstrom hergestellt. Dieser Gleich-strom wird weiter „verarbeitet“ und häufigdurch elektronische Schaltungen „neuer“Wechselstrom hergestellt, welcher eineandere Frequenz hat. Durch diese Maß-nahmen sind relativ einfach und kosten-günstig Drehzahl- oder Leistungsregelun-gen von Maschinen und Anlagen mög-lich. Diese „frequenzgesteuerten Antriebe“sind z.B. in Kranen, Pumpen, Lüftern, Ver-dichtern, Seilsägen oder Rüttlern zu fin-den. Durch die eingebaute Elektronik kön-nen mehrphasig betriebene elektronischeBetriebsmittel im Fehlerfall wie in Abbil-dung 2 dargestellt einen Gleichfehler-strom erzeugen.

Diese Gleichfehlerströme stellen ein gro-ßes Problem dar. Sie bewirken, dass imoben erwähnten Stromwandler keineÜbertragung, also keine Induktion mehrstattfindet. Der Fehlerstrom wird somitnicht erkannt. Glatte Gleichfehlerströmeführen durch Vormagnetisierung desWandlers dazu, dass die Schutzfunktionder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ( jetztnennen wir sie Typ A) auch bei Wechsel-fehlerströmen nicht mehr gewährleistetist. Bei einer Mischform (glatter Gleich-fehlerstrom überlagert durch Wechselfeh-lerstrom) kann der Wechselfehlerstrom

Vor ca. 60 Jahren kamen die ersten funktionsfähigen Fehlerstrom-Schutzschalter auf den Markt. Vor ca. 30 Jahren wurden sie in verschiedenen „elektrischen Bereichen“, z.B. auf Baustellen, durch entsprechende Vorschriften „zwangs-eingeführt“ und heute sind die meisten Menschen davon überzeugt, dass dieser Sachverhalt gut und richtig ist, da siedurch den Fehlerstrom-Schutzschalter geschützt sind. Aber hier beginnt ein gefährlicher Irrtum!

Abb. 1: Baugruppen eines 2-poligen Fehlerstrom-Schutzschalters (Quelle: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fehlerstrom-Schutzschalter&oldid=165658182 (Abgerufen: 23. Mai 2017, 14:41 UTC))

1 Schaltschloss 3 Summenstromwandler2 Sekundärwicklung 4 Prüftaste

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nur geschwächt oder gar nicht übertragenwerden, da der Wandlerkern teilweise biskomplett durch den glatten Gleichfehler-strom vormagnetisiert ist.

Das alles klingt kompliziert – und ist esauch. Durch die gemischte Anwendungvon herkömmlichen und modernen elek-tronisch gesteuerten Betriebsmitteln kön-nen somit Situationen entstehen, in denenherkömmliche Fehlerstrom-Schutzschaltervom Typ A elektrische Fehler nicht mehrerkennen können. Sie werden durch denvon der sinusförmigen Form abweichen-den Strom „blind“ oder „bewusstlos“. DerSachverhalt ist besonders gefährlich, dader Anwender diese Situation überhauptnicht erkennen kann und sich dabei auchnoch in Sicherheit wähnt.

Mittlerweile sind wir mit diesem Problemvielfach, z.B. auf Baustellen, konfrontiert.Hier tritt i.d.R. der Fall auf, dass her-kömmliche Baustromanlagen ausschließ-lich mit Fehlerstrom-Schutzschaltern vomTyp A errichtet werden. Kommen kurz-fristig moderne frequenzgesteuerte Be -triebsmittel, wie z.B. Seilsägen, zum Ein-satz, so werden diese Geräte einfach andie nächste freie Steckdose angeschlossenund betrieben. Dass dabei eventuell derFehlerschutz der gesamten elektrischenAnlage außer Betrieb gesetzt wird, kommtdem Betreiber dabei natürlich nicht in denSinn. Diese gefährliche Situation kann vonelektrotechnische Laien selbstverständlichauch nicht erkannt werden.

Hier muss also auf dem schnellsten Wegeine funktionsfähige Lösung gefundenwerden! An den heutigen Betriebsmittelnkann nichts geändert werden. Also müs-sen die Schutzeinrichtungen ertüchtigtwerden, dass sie einerseits alle heute auf-tretenden Fehler erkennen können undandererseits auch richtig bei auftreten-den Fehlern reagieren. Diese schwierigeAufgabe können allstromsensitive Fehler-strom-Schutzschalter, z.B. vom Typ B oderB+ erledigen.

Allstromsensitive Fehlerstrom-Schutz-schalter (Typ B oder B+) sind Schutzein-richtungen, die neben Wechselfehler-strömen auch Gleichfehlerströme erfas-sen. Diese Fehlerstrom-Schutzschalter be -sitzen einen zweiten Summenstromwand-ler mit Elektronikeinheit.

Zur Erfassung von Gleichfehlerströmenbenötigt die Elektronikeinheit eine Strom-versorgung und ist somit netzspannungs-abhängig. Der wechsel- bzw. pulsstrom-sensitive Teil für den ersten Summen-stromwandler funktioniert wie beim Typ Anetzspannungsunabhängig. Ein RCD vomTyp B erfasst Fehlerströme mit Frequen-zen bis zu 2 kHz und Typ B+ bis 20 kHz.Durch einen RCD vom Typ B+ wird außer-dem auch ein vorbeugender Brandschutzbewirkt.

Eine häufig gestellte Frage lautet, woranman denn erkennen kann, welcher RCD-Typ bereits in einer (Baustrom-)Verteilungverbaut ist. Hier muss man sich mit denAufschriften auf Fehlerstrom-Schutzein-richtungen befassen. Prinzipiell sollten folgende Angaben auf dem Typschild vor-handen sein:• Bemessungsspannung Unmit dem Zeichen der Spannungsart,

• Bemessungsstrom In,• Bemessungsfehlerstrom IDn,• Bemessungsschaltvermögen Im,• Kennzeichen S (bei selektiven Typen),• Schutzgrad,• Kennzeichen der Verwendungsart(bei spannungsabhängigen Typen),

• Auslösecharakteristik Typ AC, A, F, B oder B+ (auch als Bildzeichen),

• Umgebungstemperatur.

Abb. 2: Mögliche Entstehung eines Gleichfehlerstroms beim Betrieb eines frequenzgesteuerten Betriebsmittels (Quelle: Doepke)

Abb. 3: Allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzschalter (Fotos: Siemens, Doepke)

Abb. 4: Prinzipieller Aufbaueiner Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

vom Typ B(Quelle: BG BAU)

A AuslösekreisM Mechanik (Schaltschloss)E Elektronik für die Auslösung bei GleichfehlerströmenW1 Summenstromwandler für W2 Summenstromwandler für n jeweilige SekundärwicklungT Prüftaste mit Prüfwiderstand

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Hier muss man allerdings wissen, dassRCDs vom Typ AC i.d.R. in Deutschlandunzulässig sind. Auf RCDs vom Typ A isthäufig nur am Bildzeichen (Abb. 5) zuerkennen, dass es sich um einen Typ Ahandelt. Auf RCDs vom Typ B ist neben den Bildzeichen (Abb. 6) meistens direktdie Bezeichnung „Typ B“ aufgedruckt.

Werden Fehlerstrom-Schutzschalter inReihe hintereinander geschaltet (z.B. meh-rere Baustromverteiler im Baustromnetz),muss unbedingt darauf geachtet werden,dass RCDs vom Typ B nicht hinter RCDsvom Typ A installiert werden. Diese Anord-nung ist erforderlich, damit auf gar keinenFall die Funktionsfähigkeit der RCDs vomTyp A beeinträchtigt werden.

Eine Ausnahme bildet hier allerdings der RCD vom Typ B+ MI. Auch bei einer Reihenschaltung dieses RCDs bestehtkeine Gefahr des „Erblindens“ eines vorge-schalteten Fehlerstrom-Schutzschalter des Typs A, so dass die Kette der Schutzmaß-nahmen bezüglich des Personen- oderSachschutzes weiterhin bestehen bleibt.Mit seiner Auslöseschwelle von 6 mA DCverhindert er ein gefährliches Vormagne-tisieren des vorgeschalteten Summen-stromwandlers eines Typ-A-Fehlerstrom-Schutzschalters infolge eines Gleichfehler-stromes. Somit können diese ihre Schutz-funktionen weiterhin erfüllen und müssendaher auch nicht ersetzt werden.

Diese RCD wurde entwickelt, um z.B. frequenzgesteuerte Betriebsmittel kurz-fristig an beliebiger Stelle im Stromver-sorgungsnetz, also auch hinter RCDs vomTyp A einsetzen zu können. In der Praxiskommt es öfter vor, dass z.B. auf Bau-stellen Seilsägen zum Einsatz kommen,mit deren Hilfe Bohrpfähle abgeschnitten

oder Ausschnitte in Betonwände gesägtwerden. Diese Sägen kommen kurzfristigund manchmal auch ungeplant zum Ein-satz. Deshalb sind i.d.R. die vorhandenenBaustromnetze auch nicht für den zusätz-lichen Einsatz von frequenzgesteuertenBetriebsmitteln vorbereitet. Hier kann einmobiler RCD vom Typ B+ MI für die Lösungdes Anschlussproblems sorgen.

Ein elektrotechnischer Laie kann auf kei-nen Fall entscheiden, welche RCD er in seinem Anwendungsfall benötigt. Um den richtigen RCD-Typ auswählen zu kön-nen, muss im Vorfeld geklärt werden, wel-che Verbraucher im Stromkreis vorhanden sind bzw. angeschlossen werden sollen.Hier muss unbedingt eine Elektrofachkraftzu Rate gezogen werden.

Die Nichterkennbarkeit der Problemedurch elektrotechnische Laien, welchebeim Betrieb von frequenzgesteuertenBetriebsmittel entstehen, sowie die posi-tiven Eigenschaften der allstromsensi-tiven Fehlerstrom-Schutzschalter habendazu geführt, dass bestehende elektro-technische Normen überarbeitet wer-den mussten. So wird z.B. in der neuen DIN VDE 0100-704, welche Anfang 2018zu erwarten ist, zu lesen sein, dass in Baustromanlagen die Steckdosenschalt-kreise bis 63 A mit allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzschaltern auszurüstensind.

Obwohl im Augenblick noch keine gene-relle Pflicht besteht, bestehende Bau-stromverteiler umzurüsten, ist es dennoch

Abb. 9: Anschlussmöglichkeit eines RCDs vom Typ B+ MI –Wenn in einer vorhandenen elektrischen Anlage eine Schutzmaßnahme mit einer RCD des Typs A betrieben wird, ist es erforderlich, im Fehlerfall die glatten Gleichfehlerströme auf max. 6 mA zu begrenzen, um ein „Erblinden“ des vorgeschalteten RCD zu verhindern (Quelle: Doepke)

Abb. 7: Mögliche Aufteilung der Stromkreise mit verschiedenen RCDs in Anlagen mit elektronischen Betriebsmitteln (Quelle: DIN VDE 0160/EN 50178)

Abb. 8: RCD vom Typ B+ MI (Foto: Doepke)

Abb. 6: Kennzeichnung von allstrom-sensitiven Fehlerstrom-Schutzschaltern, hier wird dieWechselstromkennzeichnungdurch eine Gleichstrom-kennzeichnung erweitert –Die Bildzeichen können auchnebeneinander sein

Abb. 5: Kennzeichnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern vom Typ A

oder

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empfehlenswert, bereits jetzt an die zu-künftig erforderliche Umrüstung zu den-ken, um später Engpässe zu vermeiden.Damit die finanzielle Belastung der Um-rüstung etwas gemildert wird (eine RCDvom Typ B kostet erheblich mehr als eineRCD vom Typ A), können die Mitglieds-

betriebe der BG BAU einen Zuschuss be-antragen. Näheres kann man im Internetunter www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/rcd_typ_b finden. Es ist zu ver-muten, dass die Förderung wieder ent-fällt, wenn von rechtlicher Seite der Ein-satz von allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutz schaltern vorgeschrieben wird.

Autor:Dipl.-Ing. Hans-Joachim KuhnschBG BAU Prävention,Bereich elektrische Gefährdung und Strahlung

Abb. 10: „Protection Box“zum sicheren Anschluss frequenzgesteuerter Betriebsmittel mit eingebauten RCD vom Typ B+ MI (Foto: Doepke)

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Lithium-Ionen-Akkus in der BauwirtschaftDr. Kerstin Rathmann und Dr. Klaus Kersting, Frankfurt am MainDipl.-Ing. Hans-Joachim Kuhnsch, Erfurt

Lithium-Ionen-Akkus bestehen meistensaus einer Li-Metalloxid-Kathode, einerLithium-Graphit-Anode oder anderen Koh-lenstoffverbindungen und einem wasser-freien Elektrolyt. Zur Erhöhung von Span-nung und Leistungsabgabe werden inReihe geschaltete Lithium-Ionen-Akkus,kurz Akku-Packs, eingesetzt. Lithium-Ionen-Akkus haben den Vorteil,dass sie einen hohen Wirkungsgrad be-sitzen und eine geringe Selbstentladunghaben. Verglichen mit NiMH- und NiCd-Akkus besitzen sie eine höhere Kapazitätund ein geringeres Gewicht pro Ah und estritt kein Kapazitätsverlust durch häufigeTeilentladung (Memory-Effekt) und keinBatterieträgheitseffekt (Lazy-Akku-Effekt)auf. Die Lebensdauer beträgt 500 bis 800Ladezyklen und sie sind schnell wieder-aufladbar. Allerdings ist ihr Einsatz beiniedriger Temperatur stark eingeschränkt,da der Innenwiderstand mit sinkenderTemperatur zunimmt.

Akku-EinsatzbereicheLithium-Ionen-Akkus werden in der Bau-wirtschaft z.B. in Elektrowerkzeugen undBaumaschinen eingesetzt. Die Elektro-werkzeuge wie Bohrschrauber, Kombi-

hammer, Schlagbohrmaschinen, Trenn-schleifer werden meistens mit einer Span-nung von 18 bis 36 V mit einer Kapazitätvon 4 bis 6 Ah betrieben. Die Lithium-Ionen-Akkus in Akku-betriebenen Stamp-fern haben eine Nennspannung von 51 V,eine Kapazität von 12 Ah und einen Energieinhalt von 614,4 Wh.

BrandgefahrEine große Gefahr ist die bestehendeBrandgefahr durch unsachgemäße Hand-habung und aufgrund technischer De-

Lithium-Ionen-Akkus sind seit 1991 auf dem Markt und werden vielfältig eingesetzt. Nicht nur in Laptops, Smartphones, Elektrofahrrädern und -autos kommen sie zum Einsatz, sondern verstärkt auch in Elektrowerkzeugen und Baumaschinen. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein lästiges Kabel an der Maschine, mehr Bewegungsfreiheit,weniger Gewicht. Problematisch ist die Brandgefahr, die von Lithium-Ionen-Akkus bei unsachgemäßer Handhabung ausgehen kann.

Abb. 2: Trennschleifmaschine (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

Abb. 3: Akkuhandkreissäge (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

Abb. 4: Akku vom Stampfer (Foto: Wacker Neuson)

Abb. 1: Akkustampfer (Foto: Wacker Neuson)

fekte. Hohe Temperaturen in den Lithium-Ionen-Akkus, die zu Akkuschäden undauch zum Brand führen können, werdendurch starke äußere Erwärmung, äußerenund inneren Kurzschluss, Überladung undTiefentladung ausgelöst.Wird der Lithium-Ionen-Akku auf 60 bis80° C erwärmt, kommt es zur Gasbildungbei Zersetzung und Verdampfung der Elek-trolytflüssigkeit. Ab 160° C kommt es zurWärmeentwicklung und Freisetzung vonSauerstoff bei Zersetzung des Kathoden-aktivmaterials. Das bedeutet, dass dieAkkus keiner direkten Sonneneinstrahlungim Sommer, keinen hohen Temperaturen,keinem Feuer ausgesetzt werden dürfen.Beim äußeren Kurzschluss werden die Batteriepole durch leitfähiges Material, z.B. durch Fingerringe, kleine Metall-gegenstände oder Ablegen auf metal-lische Untergründe, verbunden. Akkusmüssen gegen diesen äußeren Kurzschlussgesichert werden, indem entweder diePole voneinander isoliert (Klebestreifen)oder die Akkus selbst geschützt werden(z.B. einzeln einlegen in die Originalver-packung).Ein innerer Kurzschluss entsteht durch Ver-bindung der einzelnen Zellen. Er kanndurch Fehler beim Herstellungsprozessoder durch mechanische Einwirkung, wiez.B. durch Herunterfallen, starke Erschütte-rung oder Vibrationen, ausgelöst werden.Bei einer äußeren Beschädigung kannätzende Elektrolytflüssigkeit auslaufen.

Ladung und Entladung von Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur mitdem vorgesehenen Ladegerät geladenwerden, da die Ladekennlinie auf denAkku abgestimmt sein muss. Schoneine geringfügig zu hohe Ladespan-nung führt aufgrund zu großer Lade-ströme zu einer Erhitzung des Akkusund kann somit einen Brand auslösen.

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Beim Erreichen der Vollladung muss derLadungsprozess automatisch durch dasLadegerät sofort beendet werden. Daherdürfen keine Ladegeräte von anderenAkkus oder von anderen Herstellern ver-wendet werden!Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur bis zueiner gewissen Kapazität entladen wer-den. Wird diese Mindestkapazität unter-schritten, spricht man von Tiefentladung.Diese Tiefentladung kann z.B. durch Kurz-schlüsse oder unsachgemäße Verwen-dung des Akkus erfolgen. Dabei zersetztsich die Elektrolytflüssigkeit und es ent-stehen Gase wie Kohlenmonoxid, Kohlen-dioxid, Methan, Ethan und Ethen sowieWasserstoff. Es kommt zum Aufblähen desAkkus. Dabei besteht akute Brandgefahr.Neue Geräte und Maschinen, die mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden,haben üblicherweise eine Einrichtung zurAkku-Überwachung, so dass eine Tiefent-ladung vermieden wird. Der Ladezustandwird häufig durch Kontrolllampen ange-zeigt.

HandhabungGeräte und Maschinen dürfen nur miteinem dafür vorgesehenen Akku betriebenwerden.Bei der Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus sind folgende Hinweise zu beachten:• Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur mit

dem dafür vorgesehenen Ladegerätgeladen werden, damit es nicht zueiner Überladung kommt.

• Lithium-Ionen-Akkus nicht tiefentladen.• Die Lithium-Ionen-Akkus dürfen keinen

Stößen ausgesetzt werden. • Die Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht

Hitze und Feuer ausgesetzt werden.Nicht bei hohen Temperaturen, wie z.B.im Sommer im Kofferraum des Autos,das dem direkten Sonnenlicht ausge-setzt ist, lagern!

• Akkus dürfen nicht kurzgeschlossenwerden, d.h. bei Lagerung oder Trans-port müssen die Batteriepole abge-deckt sein. Beim Wechseln der Akkusdarauf achten, dass die Batteriepolenicht mit Metall, wie z.B. auch durchRinge an den Händen, Schrauben oderNägel, in Berührung kommen.

• Keine beschädigten oder ausgelaufe-nen Lithium-Ionen-Akkus verwenden!Sie sind entsprechend den Anleitungender Hersteller zu entsorgen. Läuft ausdem Lithium-Ionen-Akku Flüssigkeitaus, dürfen diese nur mit säurebestän-digen Schutzhandschuhen angefasstwerden. Da die auslaufende Flüssigkeitätzend ist, darf sie nicht mit der Hautoder Augen in Berührung kommen.

Die Ladegeräte sind von Nässe und Staubfernzuhalten. Werden die Ladegeräte imAußenbereich verwendet, dann müssendie Kabel für den Einsatz im Freien geeig-net sein (H07RN-F bzw. als maximal 4 mlange Anschlussleitung H05RN-F). Zusatz-schutzeinrichtungen (RCD-Fehlerstrom-schutzeinrichtung) verwenden.

Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur unterAufsicht geladen werden.

LagerungDie Lebensdauer von Lithium-Ionen-Akkusist begrenzt. Sie altern am wenigsten,wenn der Ladestand im Bereich von 40–60 % liegt, sie kühl (0–45° C), aber frostfrei,und unbedingt trocken gelagert werden.Bei längerer Lagerung von Zeit zu Zeit den Aufladezustand kontrollieren und ggf. wiederaufladen! Vorsicht bei Lagerung von entladenen Akkus, es kann zur Tief-entladung kommen.

Gebrauchte Lithium-Ionen-Akkus nichtlänger als 3 Monate lagern, bevor sie ent-sorgt werden!

Akkus in sicherem Abstand zu brennbarenMaterialien lagern! In dem GDV-Merkblatt„Lithium-Batterien“ [VdS 3102:2012-06]

wird die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus beschrieben. Es wird zwischen Lithium-Ionen-Akkus geringer, mittlererund hoher Leistung unterschieden. Wer-den Lithium-Ionen-Akkus innerhalb vonGebäuden gelagert, sollte ein Freistreifenvon 2,5 m zu anderen Gütern eingehalten werden oder die Lithium-Ionen-Akkus ineinem brandschutztechnisch abgetrenn-ten Bereich (z.B. Sicherheitsschrank, Con-tainer) gelagert werden! Bei der Lagerungvon Lithium-Ionen-Akkus mittlerer Leis-tung mit einem Gewicht über 1 kg undeiner Batteriespannung unter 60 V, zudenen z.B. die Lithium-Ionen-Akkus inStampfern zählen, ist im Lagerbereichzusätzlich eine Brandmeldeanlage zu in-stallieren.

Batterien müssen gegen Kurzschluss ge-sichert werden, indem entweder die Polevoneinander isoliert (Klebestreifen, Ab-deckkappen) oder die Batterien selbst ge-schützt werden (z.B. einzeln einlegen indie Originalverpackung).

Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus müssenin säurefesten Auffangeinrichtungen ge-trennt von anderen brennbaren Materia-lien gelagert werden. Sie sind umgehendfachgerecht entsprechend den Hersteller-anweisungen zu entsorgen!

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TransportLithium-Ionen-Akkus sind Gefahrgut derKlasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffeund Gegenstände). Somit unterliegen dieTransporte von Lithium-Ionen-Akkus undvon Geräten, die Lithium-Ionen-Akkus ent-halten, den Gefahrgutvorschriften. WelcheVorschriften anzuwenden sind, hängtauch von dem Energieinhalt des Akkus in Wh ab. Der Energieinhalt muss beiAkkus, die nach dem 31.12.2011 her-gestellt worden sind, auf dem Außen-gehäuse angegeben werden.Darüber hinaus gelten Vorschriften ab-hängig von der Transportweise (im Gerätoder als Ersatzakku) und abhängig von der Art des Transportes (Handwerkerregelung,Versorgungstransporte).Folgende UN-Nummern kommen in Be -tracht: • UN-Nummer 3480

(Lithium-Ionen-Batterien),• UN-Nummer 3481

(Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt).

Der Faktor zur Berechnung beträgt 3, mitdem das Bruttogewicht des Akkus multi-pliziert werden muss.Lithium Ionen-Akkus können als Klein-menge von Bauunternehmen im Rahmender Haupttätigkeit oder als Versorgungs-transport transportiert werden.

Nennleistung kleiner 100 Wh Lithium-Ionen-Akkus sind i.W. von denGefahrgutvorschriften befreit, wenn dieeinzelnen Akkus eine Nennenergie vonhöchstens 100 Wh besitzen. Sind maximal zwei dieser Akkus in Gerä-ten eingebaut und sind diese durch dieGeräte vor Beschädigungen, Kurzschlüssenund unabsichtliche Auslösung geschützt,so sind keine weiteren Maßnahmen desADR erforderlich.Werden die Akkus als Ersatzakkus außer-halb von Geräten transportiert, so müs-sen diese durch geeignete Maßnahmenvor Kurzschlüssen und Beschädigungengeschützt werden. Dies kann durch Pol-kappen oder spezielle Halterungen inWerkzeugkisten erfolgen. Die verpacktenAkkus müssen in einer stabilen Außen-

verpackung (Karton oder Werkzeugkiste)sicher verpackt werden, so dass keine Be -wegung in der Verpackung möglich ist. Die Beschriftung der Außenverpackungenist in Abbildung 8 dargestellt.

Nennleistung über 100 WhWerden Lithium-Ionen-Akkus mit einerLeistung von mehr als 100 Wh pro Akkutransportiert, gelten die Gefahrgutvor-schriften. Sind die Lithium-Ionen-Akkus in Geräten eingebaut, muss durch dieAußen verpackung gewährleistet sein, dasses nicht zu einer unbeabsichtigten Akti-vierung oder zu einem Kurzschlusskommt. Werden die Akkus als Ersatz-akkus transportiert, müssen sie durch eineInnenverpackung komplett umschlossenwerden und gegen einen Kurzschluss ge-sichert sein. Die Akkus sind in einer ge-eigneten Außenverpackung so zu ver-stauen, dass sie ihre Lage während desTransportes nicht verändern können. Die

Abb. 8: Kennzeichnung von Verpackungen von Lithiumbatterien unter 100 Wh, als UN-Nummer muss für Lithiumbatterien UN 3480bzw. für Lithiumbatterien in Geräten UN 3481 verwendet werden (Quelle: www.bmvi.de)

Abb. 9: Bauartzugelassene Gefahrgutverpackung für Akkus mit Gefahrzettel 9A und UN-Nummer 3480(Lithium-Ionen-Batterien) (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

Abb. 7: Zwei äußerlich gleiche Akkus mit unterschiedlichem Energieinhalt: 99 Wh und 112 Wh (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

Abb. 5: Angabe des Herstellungsdatums (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

Abb. 6: Angabe der technischen Daten wie Spannung(14,4 V), Kapazität (4,0 Ah), Energieinhalt (58 Wh) (Foto: H.-J. Kuhnsch, BG BAU)

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Außenverpackung ist mit einem Gefahr-zettel der Nr. 9A (der Gefahrzettel Nr. 9darf noch bis Ende 2018 verwendet wer-den) und der entsprechenden UN-Num-mer zu versehen.Beschädigte Akkus dürfen nicht transpor-tiert werden. Müssen diese Transportedurchgeführt werden, sind die notwen-digen Maßnahmen mit der zuständigenBehörde abzustimmen.

BrandbekämpfungBei Bränden von Lithium-Ionen-Akkus istdie Feuerwehr zu alarmieren. Die Brändevon Lithium-Ionen-Akkus können nichtmit Feuerlöschern wie ABC Feuerlöscher,Metallbrandfeuerlöscher gelöscht wer-den. Der Brand muss mit viel Wasser be -kämpft werden, um den Brandherd abzu-kühlen!

Bei Bränden entstehen giftige Gase undDämpfe, daher beim Löschen persön-liche Schutzausrüstung wie Schutzanzug,Schutzhandschuhe, Schutzbrille und um -gebungsluftunabhängiges Atemschutzge-rät tragen.

AusblickDie Entwicklung von Lithium-Ionen-Akkuswird ständig weiter fortschreiten. Ziel istes, eine noch höhere Energiedichte zu er-reichen, um das Gewicht, das Volumenund die Betriebsdauer der Geräte zu opti-mieren. Weiterhin soll durch verbesserteMaterialkombinationen erreicht werden,dass diese Energiespeicher nicht selbst zubrennen beginnen. Auch wenn zukünftig die eigentlicheBrandgefahr der Akkus minimiert werdenkann, darf nicht außer Acht gelassen wer-

den, dass der enorme Energiegehalt derAkkus im Falle eines Kurzschlusses derAnschlusskontakte oder der Versorgungs-leitungen derartig große Ströme fließenlässt, so dass auch außerhalb der Energie-quellen Brände entfacht werden können.Ein umsichtiger und sorgsamer Umgangmit diesen hochenergetischen Akkus unterBeachtung der Vorschriften z.B. für Trans-port und Lagerung ist somit immer erfor-derlich.

Autoren: Dr. Kerstin Rathmann, BG BAU Prävention, Bereich GefahrstoffeDr. Klaus Kersting, BG BAU Prävention, Bereich GefahrstoffeDipl.-Ing. Hans-Joachim Kuhnsch,BG BAU Prävention, Bereich elektrische Gefährdung und Strahlung

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ErdbaumaschinenWilhelm Schäfer GmbHD-68307 Mannheim-SandhofenKompaktbagger TB 2150

Kopras Sp. Z o. o.PL-64-510 WronkiGrabenverbaugerät aus Stahl, randgestützt, Standardbox, Platten: 3,0; 3,5; 4,0 x 2,4 x 0,1 m, 3,5; 4,0 x 2,6 x 0,1 m, Grundmodul: Höhe 2,4 bis 2,6 m, Aufsatzmodul: Höhe 1,3 bis 1,5 m

Liebherr Telfs GmbHA-6410 TelfsPlanierraupe PR 766

Bauarbeiten und GerüsteEHP KrügerD-58256 EnnepetalDurchsturzgitter

LamiluxD-95111 RehauDurchsturzsichere Verglasung für FEAI-Sandwich / GFUP SandwichDurchsturzgitter LA 100 TwinDurchsturzgitter LA 100Durchsturzgitter DSG 2000

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgendeMaschinen hinsichtlich der Ar beits sicher heitgeprüft und auf Grundlage der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. des ProdSG zertifiziert.Datenbank für geprüfte Produkte:www.dguv.de/dguv-test/produkte

Fachbereich BauwesenPrüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV TestEuropäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Zertifizierung

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile gemäß Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geprüft und zertifiziert.

ErdbaumaschinenNeuson Forest GmbHA-4030 Linz

Sicherheitsbauteil FOPS / 11.600 JKabine, Bauteil-Nr. 201-00-1101 (LK201),für Neuson Forest Harvester 103HVT, 140HVT

Sicherheitsbauteil ROPSKabine, Bauteil-Nr. 201-00-1101 (LK201),für Neuson Forest Harvester 103HVT, 140HVT

Sicherheitsbauteil OPSKabine, Bauteil-Nr. 201-00-1101 (LK201),für Neuson Forest Harvester 103HVT, 140HVT

Liebherr-France SASF-68005 Colmar Cedex

Hebbare FahrerkabineKHG 2901 V auf R 956

Sicherheitsbauteil TOPSKabine FK2 alpha 2006 – 44 t mit ROPS Bügel und Kippvorrichtung 30°, Bauteil-Nrn.:Kabine Liebherr Nr. 11733473, ROPS Bügel Liebherr Nr. 10856928, Sicherheitsbauteil für Liebherr Hydraulikbagger R946, R950, R956, R960, R918, R920, R922, R924, R926, R936

Cukurova Makina Imalat ve ticaret A.S.33470 Tarsus/MERSIN-Türkei

Sicherheitsbauteil FOPS, Kat. IIKabine, Bauteil-Nr. 10016241, Sicherheitsbauteil für LeeBoy 679 Backhoeloader und LeeBoy 699 Backhoeloader

Sicherheitsbauteil ROPSKabine, Bauteil-Nr. 10016241, Sicherheitsbauteil für LeeBoy 679 Backhoeloader und LeeBoy 699 Backhoeloader

Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle wurden folgende Maschinen bzw. Gerätehinsichtlich der Ar beits-sicher heit geprüft und auf Grundlage berufs-genossenschaftlicherGrundsätze zertifiziert.

StraßenbaumaschinenDynapac GmbHD-26203 WardenburgStraßenfertiger SD 1800 WStraßenfertiger F 1800 W

Wirtgen GmbHD-53578 WindhagenGleitschalungsfertiger 22SP – SP60 / SP61 / SP62 / SP64 / 23SP – SP60i / SP62i / SP64i

Hamm AGD-95643 TirschenreuthTandemwalzeHD+120i – 140i Baureihe H243,HD+120iVV, HD+120iVO, HD+140iVV, HD+140iVO

WalzenzugH13i – H16i Baureihe H234, H13i, H13iP, H13iVIO, H14i, H14iP, H16i, H16iP

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Heft 4 • 129. Jahrgang • Juni 2017Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftwww.bgbau.dewww.BauPortal-digital.deISSN: 1866-0207Verlag:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG,Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-0, Fax (030) 25 00 85-305,[email protected], www.ESV.infoVerantwortlicher Schriftleiter:Klaus-Richard Bergmann,Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftRedaktion:Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter Prä ven tion der BG BAUDipl.-Ing. Ramona Bischof,Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, Jessica Mena de Lipinski,Hildegardstraße 29/30, 10715 Berlin, Telefon (030) 857 81-396, Fax 0800 6686 6883 8200,[email protected] mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträgeentsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU. Für sie trägt die BG BAU lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung.Vertrieb:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-228, Fax (030) 25 00 85-275, [email protected]: Berliner Bank AG Kto.-Nr. 512 203 101 (BLZ 100 708 48)IBAN: DE 31 1007 0848 0512 2031 01BIC(SWIFT): DEUTDEDB110Bezugsbedingungen:Bezugsgebühren im Jahresabonnement€ 42,–/sfr 60,– für in Aus bildung be findliche Bezieher jährlich(gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungs- bescheinigung)€ 21,20/sfr 24,–Einzelbezug je Heft€ 6,–/sfr 5,– ( jeweils einschl. 7 % MwSt, zzgl. Versand kosten). Die Bezugs gebühr wird jährlich im Voraus er hoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monatenzum 1.1. jeden Jahres möglich. Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugs preis im Mit glieds beitrag enthalten.Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgängeauf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.deAnzeigen:Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin,Telefon (030) 25 00 85-628/-626/-629, Fax (030) 25 00 85-630, [email protected]: Sibylle BöhlerEs gilt Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. Januar 2017, die unter http://mediadaten.BauPortal-digital.de bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird.Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung derSchriftleitung.Gesamtherstellung:PC-Print GmbH, Balanstraße 73 / Haus 09, 81541 München

IVW-geprüfte Auflage

Impressum

Veranstaltungen

1. Deutscher� Baubetriebs- und BaurechtstagDer MA Baurecht und Baumanagement der Leu-phana Universität Lüneburg, Professional School,Koordination Deutscher Baubetriebs- und Bau-rechtstag, Wilschenbrucher Weg 69, P.009, 21335Lüneburg, Tel. 04131/677-7947, www.leuphana.de/ps-dbb, veranstaltet am 1. und 2. September 2017den „1. Deutschen Baubetriebs- und Baurechtstag“.

VDI-ExpertenforumAsbestgehalte/� Asbestbelastungen

Der Verein Deutscher Ingenieure e.V., VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Nor-menausschuss, Postfach 10 11 39, 40002 Düssel-dorf, www.vdi.de/krdl, Ansprechpartnerin HandanHelvacioglu, Tel. 0211/6214-252, [email protected], organisiert am 21. September 2017 das VDI-Expertenforum „Messen von niedrigen Asbest-gehalten in Materialien und Bauschutt und vonAsbestbelastungen beim Bauen im Bestand“ imBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauund Reaktorsicherheit in Bonn.

� brbvDas Berufsförderungswerk des Rohrleitungsbau-verbandes GmbH, Marienburger Straße 15, 50968Köln, Tel. 0221/37668-20, Fax -60, [email protected],www.brbv.de, führt von August bis September2017 folgende Veranstaltungen durch:

GW 128 Grundkurs Vermessung29./30.8. Magdeburg, 11./12.9. Hamburg, 25./26.9. Gera

Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen GW 129 – 3 Jahre Gültigkeit:6.7. Hamburg, 1.9. Magdeburg, 14.9. Hamburg, 28.9. Gera

Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen GW 129 – 5 Jahre Gültigkeit:20.9. Freiberg, 27.9. Berlin

Ausbildertagung Leitungsbau26./27.9. Hamburg

� DMT Seminare 2017Die DMT GmbH & Co. KG, Zentrum für Brand- undExplosionsschutz, Tremoniastraße 13, 44137 Dort-mund, Tel. 0231/5333-382, Fax -200, [email protected], www.weiterbildung.dmt-group.com, führt von Juni bis November2017 folgende Seminare zu verschiedenen Termi-nen durch:

Betreiberverantwortung im Facility Management26.–27.9. Essen26.–27.6. Berlin

Instandhaltungsverträge für den Immobilien-betrieb: Rechtssicher und wirtschaftlich die Pflichten aus der Betreiberverantwortung regeln13.11. Essen

52. FrankfurterBausachverständigentag –� Bauwerksabdichtung

Das RG-Bau im RKW Kompetenzzentrum, Düssel-dorfer Straße 40 A, 65760 Eschborn, Tel. 06196/4953501, Fax 4954501, [email protected], www.rkw-kompetenzzentrum.de, veranstaltet in Zusam-menarbeit mit der VHV Allgemeine Versiche-rung AG, dem IFB Institut für Bauforschung e.V.,dem IRB Fraunhofer-Informationszentrum Raumund Bau, dem ZDB Zentralverband des Deut-schen Baugewerbes e. V., dem Hauptverband derDeutschen Bauindustrie e.V., dem VBD Verband derBausachverständigen Deutschlands e.V. und demBDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. am 29. September 2017 imKongresszentrum Deutsche Nationalbibliothek,Frankfurt am Main, den „52. Frankfurter Bausach-verständigentag“ unter dem Motto „Bauwerks-abdichtung – Planung, Qualitätssicherung undSanierung“.

18. Kölner Kanal und� Kläranlagen Kolloquium Das Institut für Siedlungswasserwirtschaft derRWTH Aachen, Dr. Verena Kölling, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 52074 Aachen, Tel. 0241/80-25214, Fax 80-22970, [email protected], www.kanalkolloquium.de, organisiert am 14. und 15. Septem-ber 2017 das „18. Kölner Kanal und KläranlagenKolloquium“ im Maternushaus in Köln.

� VDI-WissensforumDie VDI Wissensforum GmbH, Kundenzentrum,Postfach 10 11 39, 40002 Dü�sseldorf, Tel. 0211/6214-201, Fax -154, [email protected], www.vdi-wissensforum.de, bietet von Juni 2017 bisFebruar 2018 folgende Veranstaltungen an:

Seminare:

BIM –Tragwerksplanung im Hoch- und Infrastrukturbau27./28.6. Düsseldorf, 7./8.11. München, 27./28.2.2018 Berlin

Praxisseminar BIM 25./26.7. Frankfurt/M., 14./15.11. Berlin,20./21.2.2018 München

Bau-Projektmanagement25./26.7. München, 22./23.11. Stuttgart

Technikforum:

Einwirkungen, Mängel und Schäden bei Brückenbauwerken erkennen und bewerten27./28.6. Berlin

� Fachtag BrückenbauDie Stahlbau Verlags- und Service GmbH, Sohn-straße 65, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/67078-30,Fax -21, [email protected], www.deutscherstahlbau.de, veranstaltet am 20. September2017 in Gemünden den „Fachtag Brückenbau –FIT für das 21. Jahrhundert mit Stahl- und Stahl-verbundbrücken“.

28 VeraBuch_04_17_BauPortal 31.05.17 14:00 Seite 2

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BauP_U_04_17_BauPortal 31.05.17 11:31 Seite 4