M.Sc. Dienstleistungsmanagement

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31. 07. 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Informationen zu den neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 M.Sc. Dienstleistungsmanagement

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Informationen zu den neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014. M.Sc. Dienstleistungsmanagement. Änderung der Zugangsvoraussetzungen. Änderung der Zugangsvoraussetzungen. Änderung der Zugangsvoraussetzungen. - PowerPoint PPT Presentation

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31. 07. 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Informationen zu den neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO)

Inkrafttreten ab 2013/2014

M.Sc. Dienstleistungsmanagement

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Änderung der Zugangsvoraussetzungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Deutschkenntnisse auf dem Niveau von DSH-II oder Test DaF (Niveaustufe 4) oder vergleichbare Kenntnisse

Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen..

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der in einem Bachelorstudiengang mit einem dem Masterstudiengang entsprechenden Fach oder in einem Studiengang mit einer mindestens vergleichbaren Qualifikation

Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem entsprechenden Fach mit mindestens 180 Leistungspunkten oder ein anderer gleichwertiger Abschluss ist nachzuweisen

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Änderung der Zugangsvoraussetzungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013 mindestens 60 LP oder äquivalenter Leistungen

in BWL und Methoden davon mindestens 45 LP in BWL

mindestens 120 LP oder äquivalenter Leistungen in BWL, VWL und Methoden

davon mindestens 60 LP in BWL

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Änderung der Zugangsvoraussetzungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Hochschulabschluss mit mindestens ECTS-grade „B“ oder, bei einem anderen Notensystem, mit einer vergleichbaren Note

Der Zugang kann, falls keine Zulassungsbe-schränkung besteht, nur dann versagt werden, wenn ein erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums nicht zu erwarten ist. Dabei gilt die Vermutung, dass ein erfolgreicher Abschluss des Masterstudiums nicht zu erwarten ist, wenn eines der Kriterien unter § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 nicht erfüllt ist und keine weiteren Nachweise für die fach- und studiengangsspezifische Qualifikation erbracht hat, aus denen sich eine positive Erfolgsprognose ableiten lässt. Gleiches gilt, wenn das erste berufsqualifizierende Studium nicht mindestens mit der Note ECTS-Grade B oder bei einem anderen Notensystem mit einer vergleichbaren Note abgeschlossen wurde.

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22.04.23 UNIVERSITÄT ROSTOCK | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 5

Studienplan M.Sc. Dienstleistungsmanagement – Beginn WSSem. workload in LP 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30

1

Modulname BWL DLUN: Besteuerung und

Finanzierung 3550540 V/3; Ü /1

ke ine K (90 m in )

6

Methoden der Dienstleistungsforschung

3550530 V/6; Ü /2

ke ine K (120 m in )

12

Wahlpflichtbereich1

12

Modulnummer Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP

2

Modulname BWL DLUN: Unternehmensrechnung

und Controlling Methodenkolloquium zur Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich2

Wahlbereich3

Modulnummer 3550550 V/2; Ü /1

ke ine K (90 min) oder mP (20-30 m in )

3550560 S /3

ke ine Referat (20 m in )

Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP 6 6 12 6

3

Modulname Wahlpflichtbereich1 Wahlbereich4

Modulnummer Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP 24 6

4

Modulname Masterarbeit Dienstleistungsmanagement 3550630

schriftliche Masterarbeit (Bearbeitungszeit 20 Wochen) und Kolloquium (50 m in ) 30

Modulnummer Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP

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Studienplan M.Sc. Dienstleistungsmanagement – Beginn SSSem. workload in LP 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30

1

Modulname BWL DLUN: Unternehmensrechnung

und Controlling

V/2; Ü /1 k e ine

K (90 min) oder mP (20 - 30 m in ) 6

Wahlpflichtbereich1

24

Modulnummer Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP

2

Modulname BWL DLUN: Besteuerung und

Finanzierung Methoden der Dienstleistungsforschung 2

Wahlpflichtbereich Wahlbereich3

Modulnummer V/3; Ü /1

k e ine K (90 m in )

V/6; Ü /2

k e in e K (120 m in )

Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP 6 12 6 6

3

Modulname Methodenkolloquium zur Dienstleistungsforschung Wahlpflichtbereich1

Wahlbereich4

Modulnummer Lehrform/SWS S /3

k e ine Referat (20 m in )

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP 6 18 6

4

Modulname Masterarbeit Dienstleistungsmanagement

30

Modulnummer Lehrform/SWS

M.A

b.

Vorleistung Art/Dauer/Umfang

LP

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22.04.23 UNIVERSITÄT ROSTOCK | FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU UND SCHIFFSTECHNIK 7

Inkrafttreten

Diese Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2013/2014 an der Universität Rostock für den Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement immatrikuliert werden.

Diese Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung gilt auch für Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung im Masterstudiengang Dienstleistungsmanagemnt immatrikuliert wurden, sofern sie nicht binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung schriftlich widersprechen; im Falle des Widerspruchs finden die Vorschriften aus der Prüfungsordnung vom 7. April 2009 und der Studienordnung vom 7. April 2009 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 31. März 2016. Ein Widerspruch gegen einzelne geänderte Regelungen ist ausgeschlossen. Der Prüfungsausschuss informiert rechtzeitig vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung durch ortsüblichen Aushang über das Widerspruchsrecht.

Die Ordnungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock in Kraft.

Sie gilt erstmalig zum Wintersemester 2013/14.

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Die Kandidatin/der Kandidat kann von den Regelprüfungsterminen der Modulprüfungen um höchstens ein Semester abweichen.

Die Kandidatin/der Kandidat kann von den Regelprüfungsterminen der Modulprüfungen um höchstens zwei Semester abweichen. Auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung um ein weiteres Semester möglich. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.

Während der Beurlaubung können mit Genehmigung des Rektorats auf Antrag Wiederholungsprüfungen abgelegt werden

Nur in Ausnahmefällen können mit Genehmigung des Rektorats auch während einer Beurlaubung Modulprüfungen abgelegt werden

Fristen

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Informationen zu Anmeldungen, Notenbekanntgaben und Informationen zum Prüfungsgeschehen erfolgen über ortsüblichen Aushang

§ 8 RPO – Prüfungsverwaltungssystem

Die Kandidatinnen/Kandidaten nutzen in eigener Verantwortung bestehende Onlinezugänge zu dem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem, mit dem die Prüfungsdaten, die An- und Abmeldung zu Modulprüfungen sowie die Bekanntgabe der Bewertung von Prüfungsentscheidungen elektronisch verwaltet werden; Die Kandidatinnen/Kandidaten sind verpflichtet, die Richtigkeit der Einträge im Prüfungsverwaltungs-system im Rahmen ihrer Möglichkeiten regelmäßig, mindestens einmal im Semester, zu prüfen; Übertragungsfehler sollen sofort angezeigt werden.

Prüfungsverwaltungssystem

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Vergleich der Ordnungen

PO 2008 SPSO 2013

Die Bewertung von Prüfungsergebnissen gilt spätestens zwei Wochen nach Einstellung der Bewertung in das elektronische Prüfungsverwaltungssystem oder nach Aushang als bekannt gegeben.

Prüfungsverwaltungssystem

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Anmeldung ist zu allen Modulprüfungen nötig, auch wenn es Wiederholungversuche sind

Anmeldungen ist zu allen Modulprüfungen nötig.Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt automatisch

Die Anmeldung erfolgt in festgelegten Anmeldezeiträumen: Für Modulprüfungen endet die Online-Anmeldung 4 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums Für studienbegleitenden Arbeiten ist die Anmeldung spätestens bis 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit

Gleiche Regelung in der neuen Ordnung

Prüfungsanmeldung

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Ein Rücktritt von angemeldeten Modulprüfungen ist bis zum Ende der Anmeldungszeit ohne –Angabe von Gründen Online möglich.

Nach Abschluss der Anmeldefrist ist ein Rücktritt nur in begründeten Fällen möglich!

Ein Rücktritt von angemeldeten Modulprüfungen ist bis zum Ende der Anmeldungszeit Online möglich.

Nach Abschluss der Anmeldefrist ist ein Rücktritt auf schriftlichen Antrag im Prüfungsamt noch bis 14 Tage vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich!

Diese Regelung gilt nicht für studienbegleitende Prüfungen

Prüfungsanmeldung

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, ist unwirksam.

Die Zulassung zu Modulprüfungen kann verwehrt werden, wenn die Kandidatin/der Kandidat in demselben oder in einem verwandten Studiengang beziehungsweise Teilstudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem Prüfungsverfahren befindet.

Das bedeutet in diesem Fall, dass bei endgültigem Verlust des Prüfungsanspruches in demselben oder einem verwandten Studiengang oder Teilstudiengang, die Aufnahme in den Studiengang nicht möglich ist!

Prüfungsanmeldung

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Für jede im Regelprüfungstermin erstmals abgelegte Modulprüfung erhält man einen Freiversuch,

Freiversuche werden nur für 1/3 der Modulprüfungen gewährt, deren Noten in die Gesamtbewertung eingehen :

Gesamt - LP: 120 LP- 30 LP Masterarbeit (lt SPSO kein Freiversuch für Masterarbeit)

Ergibt – 90 LP Anwendung des Freiversuchs auf 1/3 = 30 LP

In Modulen im Umfang von 30 LP kann der Freiversuch in Anspruch genommen werden Übergangsregelung gesondert veröffentlicht

Freiversuch

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Vergleich der Ordnungen

PO 2008 RPO/SPSO 2013

4 Wochen nach Bekanntmachung der Note kann der Freiversuch für die entsprechende Modulprüfung schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden

Freiversuch

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Vergleich der Ordnungen

PO 2008 RPO/SPSO 2013

Besteht ein Kandidat die Modulprüfung im Freiversuch (Abs. 1), darf er die Prüfung im nächsten Prüfungszeitraum zum Zwecke der Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch).

Es gilt jeweils die bessere Note.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch, darf sie/er die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung erneut ablegen (Verbesserungsversuch).

Der Verbesserungsversuch muss im darauf-folgenden Prüfungszeitraum abgelegt werden.

Es gilt jeweils die bessere Note.

Freiversuch

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Besteht ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch (Abs. 1) nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder Ordnungsverstoßes (§ 10 Abs. 4) für nicht bestanden erklärt.

Sie muss spätestens in dem Prüfungszeitraum, der dem Regelprüfungstermin folgt, erneut abgelegt werden; anderenfalls gilt die Modulprüfung als abgelegt und mit „nicht bestanden“ bewertet.

Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat eine Modulprüfung im Freiversuch nicht, so gilt sie als nicht unternommen, außer sie wurde wegen Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes (§ 14 Absatz 3) für nicht bestanden erklärt.

Die erneute, reguläre erste Modulprüfung ist unter Beachtung der in § 10 (Abweichung um max. 2 Semester) genannten Frist abzulegen, anderenfalls gilt die Modulprüfung als abgelegt und wird mit „nicht bestanden“ bewertet.

Wiederholungsmöglichkeiten

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Nicht bestandene Modulprüfungen können einmal wiederholt werden.

Wurde eine Modulprüfung im Freiversuch unternommen, kann sie nach dem regulären ersten Versuch nur einmal wiederholt werden.

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von einer im Rahmen des Freiversuchs bestandenen Modulprüfung, nicht zulässig.

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung außerhalb des Freiversuchs ist nicht zulässig.

Wiederholungsmöglichkeiten

Page 19: M.Sc. Dienstleistungsmanagement

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Vergleich der Ordnungen

PO 2008 RPO/SPSO 2013

Die zweite Wiederholung einer Modulprüfung kann nur in Ausnahmefällen und nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin sowie auf Antrag an den Prüfungsausschuss erfolgen. Die zweite Wiederholung einer Modulprüfung wird für Prüfungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 10 % der zu erzielenden Leistungspunkte, mindestens jedoch für zwei Modulprüfungen zugelassen.

Wurde für Modulprüfungen hingegen die Freiversuchsregelung nicht in Anspruch genommen, so können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden.

Wiederholungsmöglichkeiten

Page 20: M.Sc. Dienstleistungsmanagement

22.04.23 UNIVERSITÄT ROSTOCK | Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 20

Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist gilt die Wiederholungsprüfung als abgelegt und wird mit „nicht bestanden“ bewertet, es sei denn, die Kandidatin/der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

Gleiche Regelung

Die Masterarbeit kann nicht im Freiversuch abgelegt werden. Sie kann bei nicht Bestehen einmal wiederholt werden

Gleiche Regelung

Wiederholungsmöglichkeiten

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Auf Antrag wird geprüft, ob eine gleichwertige Leistung vorliegt.Bei Gleichwertigkeit werden an anderen Einrichtungen erworbene Prüfungs- und Studienleistungen anerkannt.

Vor Aufnahme des Studiums hat die Kandidatin/der Kandidat beim Prüfungsausschuss zu erklären, welche Studienleistungen anerkannt werden können.

Die Kandidatin/der Kandidat hat bis spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Studiums eine vollständige Übersicht beim Prüfungsausschuss abzugeben, aus der hervorgeht, welche Studien- oder Prüfungsleistungen einschließlich aller nicht bestandenen Prüfungen sie/er an Hochschulen oder an anderen in Absatz 4 genannten Einrichtungen erbracht hat. Soweit nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Anrechnung von Studien- oder Prüfungsleistungen möglich ist, hat die Kandidatin/der Kandidat die für die Anrechnung erforderlichen Nachweise und Unterlagen beizubringen.

Anrechnung von Prüfungsleistungen

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Vergleich der Ordnungen

PO 2009 RPO/SPSO 2013

Der Antrag auf Anrechnung ist ausgeschlossen,

sofern die Modulprüfung des Moduls, das durch die

anzurechnende Leistung ersetzt werden soll,

bereits begonnen wurde.

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Page 23: M.Sc. Dienstleistungsmanagement

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Vergleich der Ordnungen

PO 2008 RPO/SPSO 2013

Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 30 LP vergeben – für die Masterarbeit und das Kolloquium (20 min Vortrag und 40 min Diskussion)

Für den erfolgreichen Abschluss der Masterarbeit werden 30 LP vergeben – für die Masterarbeit und das Kolloquium (20 min Vortrag und 30 min Diskussion)

Verlängerung auf Antrag um 2 Wochen möglich Verlängerung auf Antrag um 4 Wochen möglich

Abschlussarbeit