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Flur. Nr Hypovereinsbank Sieerreichenuns: BIC HWEDEMMXXX Ostbahnhof: 51 - 8, U5 IBAN DE56 7OO2O27O Haidenauplatz: Tram 19, Bus 54, 100, 0665 8780 40 Ampf¡ngsfaße: Tram 19, N19, Bus 144 Münchner Stadtentwässerung Anwesensentwässerung MSE-423 Team Ost Frau Baumgartner Zimmer 0.324 Friedenstr.40 81671 München Telefon: (089) 233-96996 Telefax: (089) 233-62685 [email protected] München, 31.10.2016 Unser Zeichen (lD-Nr.) 6881 99 Wir sind für Sie da: Servicetelefon: +49 (0)89 233-96 211 [email protected] . www.muenchen.de/mse ¡ F ¡rGlr ¡-ê.O I 3, [ì:u':'. cvlJ ot:'b Münchner Stadtentvvässerung, Friedenstraße 40, 81671 München Gegen Zustellungsurkunde Herr / Frau lFirma Türkenstr.42A 80799 München SWM Services cnbffi$ a d,¡;.J â/^- f/"& /l;/u, 7,:r(t, //er> 4ua/-,-r, tu lilk ø." e ?ø, ¿ tfo- Genehmigungsbescheid Straße/Platz, Haus-Nr. Frankfurter Ring l8l Gru ndstücksentwässerungsanlage Anlagen Entwässerungspläne siehe oben Merkblatt für Grundstückentwässeru ngsanlagen Die Landeshauptstadt München, Münchner Stadtentwässerung, erlässt folgenden Genehmigungsbescheid Die Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlage mit Kanalanschluss nach den beiliegenden Entwässerungsplänen wird genehmigt. Die Genehmigung wird im Rahmen des $ 24 der städt. Entwässerungssatzung (-EntwS- v. 14.02.1980, Münchner Amtsblatt S. 91 ff in der derzeit gültigen Fassung) mit den nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweisen erteilt. W Ein zertif¡zierter Umweltschutzbetrieb der Stadt Anzahl, Tektur-Plan Vorhabenart Bau Veruvaltungskoste n 3, Nr. 181812016 Umstellung auf Trennsystem Heizkraftwerk Rigole 7+ I Beschränkte wasserrechtl. Erlaubnis Versickeruno von NW 124,19 €. Summe: 124,19€. Bitte beachten Sie die Zahlungshinweise in diesem Bescheid.

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Flur. Nr

Hypovereinsbank Sieerreichenuns:BIC HWEDEMMXXX Ostbahnhof: 51 - 8, U5IBAN DE56 7OO2O27O Haidenauplatz: Tram 19, Bus 54, 100,

0665 8780 40 Ampf¡ngsfaße: Tram 19, N19, Bus 144

MünchnerStadtentwässerung

AnwesensentwässerungMSE-423 Team Ost

Frau BaumgartnerZimmer 0.324Friedenstr.4081671 MünchenTelefon: (089) 233-96996Telefax: (089) [email protected]

München, 31.10.2016

Unser Zeichen (lD-Nr.)

6881 99

Wir sind für Sie da:Servicetelefon: +49 (0)89 233-96 [email protected]

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Münchner Stadtentvvässerung, Friedenstraße 40, 81671 München

Gegen Zustellungsurkunde

Herr / Frau lFirma

Türkenstr.42A80799 München

SWM Services cnbffi$ a d,¡;.J â/^- f/"&/l;/u, 7,:r(t, //er>4ua/-,-r,tu lilk ø." e ?ø, ¿

tfo-Genehmigungsbescheid

Straße/Platz, Haus-Nr.

Frankfurter Ring l8lGru ndstücksentwässerungsanlage

Anlagen

Entwässerungspläne siehe obenMerkblatt für Grundstückentwässeru ngsanlagen

Die Landeshauptstadt München, Münchner Stadtentwässerung, erlässt folgenden

Genehmigungsbescheid

Die Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlage mit Kanalanschluss nach denbeiliegenden Entwässerungsplänen wird genehmigt. Die Genehmigung wird im Rahmen des$ 24 der städt. Entwässerungssatzung (-EntwS- v. 14.02.1980, Münchner Amtsblatt S. 91 ff inder derzeit gültigen Fassung) mit den nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweisenerteilt.

WEin zertif¡zierterUmweltschutzbetriebder Stadt

Anzahl, Tektur-Plan Vorhabenart Bau Veruvaltungskosten

3, Nr. 181812016 Umstellung aufTrennsystem

Heizkraftwerk Rigole 7+ IBeschränkte wasserrechtl.Erlaubnis Versickeruno von NW

124,19 €.

Summe: 124,19€.Bitte beachten Sie dieZahlungshinweise indiesem Bescheid.

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Für die Einleitung gesammelter Niederschlagswässer in das Grundwasser wird gemäß SS 8, IAbs. 1 Nr. 4 und $ 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Art. 15 BayerischesWassergesetz (BayWG) in den jeweils gültigen Fassungen die beschränkte wasserrechtlicheErlaubnis stets widerruflich erteilt. Über die Ausführung der Baumaßnahme entsprechend demBescheid oder darüber, welche Abweichungen von der zugelassenen Bauausführungvorgenommen wurden, ist eine Bestätigung eines Sachverständigen nach Art. 65 BayWG(Privater Sachverståndiger der Wasseruvirtschaft) der MS E vorzu legen.

Die Entwässerungspläne wurden, soweit das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, geprüft. DiePlanprüfung erstreckt sich jedoch nicht auf sämtliche Einzelheiten der Darstellung. Die Planprü-fung und die Genehmigung befreien den Antragsteller, den ausführenden Unternehmer und denPlanfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmàßige und fehlerfreie Planung undAusführung des Vorhabens ($ 24 Abs.6 Entwässerungssatzung).

1. Anordnungen und sonstige Regelungen

1.1 Die Einzeichnungen und Eintragungen in den Plänen sind bei der Bauausführung zubeachten ($ 24 Abs. 4 und 5, S 4 und 5 EntwS).

1.2 Für neue Abwasserleitungen im Erdreich einschließlich Anschlusskanälen undneue Schächte ist in Anwesenheit des städt. Kontrolldienstes die Wasserdichtheitnachzuweisen ($ 29 Abs, 1 und 7 EntwS).Bei bestehenden Abwasserleitungen im Erdreich und bestehenden Schächten istin Anwesenheit des städt. Kontrolldienstes die Wasserdichtheit für die imEntwässerungsplan durch Stempeleintrag bestimmten Abschnitte nachzuweisen ($ 29Abs. 2, 6 und 7 EntwS).Undichte Leitungen, Schächte und Anschlusskanäle sind wasserdicht instandzusetzen.Alle Leitungen im Erdreich, Schächte und Anschlusskanäle sind in wasserdichtemZustand zu erhalten (S 30 EntwS).Bei Schlauchlining ist die ordnungsgemäße Ausführung (kraftschlüssig, dicht anliegend)des Übergangs zum städtischen Kanal nach der Sanierung per Bilddokument nachzu-weisen. Beachten Sie insbesondere die Nennweitenänderungen im Ausschlussbereichder Hausanschlussleitung.

1.3 lm Grundwasserschwankungsbereich (unterhalb des Grundwasserhöchststandes) sinddie Abwasserleitungen gegen Auftrieb zu sichern sowie Rohrdurchführungenwasserdicht auszuführen. (S 4 Abs. 1 EntwS i.V.m. DIN EN 1610 Abschnitt 8.6 und 8.7)

1.4 Leitungen im Erdreich außerhalb von Gebäuden und Anschlusskanäle sind bis auf eineTiefe vbn 1,20 m durch geeignete Maßnahmen vor Frost zu schützen.

1.5 Stillgelegte Leitungen und Kanäle sind entweder zu beseitigen oder, falls dies nichtmöglich ist, mit geeignetem Material zu verfüllen, um z.B. baulichen Beeinträchtigungen,unzulässiger Nutzung, Eindringen von Grundwasser und der Ansiedelung vonNagetieren vorzubeugen. (DlN EN 752: 2008-4 Abschnitt C.12)

Verwaltungskosten

Die Kosten des Genehm ig ungsverfahrens trägt derid ie Antragstel ler/i n.

Für diesen Genehmigungsbescheid werden Venrualtungskosten in Höhe von124,19 € festgesetzt.

2

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3.13.23.33.4

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3. Hinweise auf e¡nzuhaltende Vorschriften

3.5

Auf $ 16 Entwässerungssatzung (Verbotene Einleitungen) wird hingewiesen.Es dürfen nur medienbeständige Materialien veruvendet werden.Die Baumschutzverordnung für bestehende geschützte Gehölze ist zu beachten.Der Genehmigungsinhaber hat den ausführenden Unternehmer zu veranlassen, dass erden Arbeitsbeginn 24 Stunden - bei Straßenaufgrabungen 5 Arbeitstage - vorher bei derMünchner Stadtentwässerung, Abt. Anwesensentwässerung (siehe Briefkopf) zur Nie-derschrift anmeldet ($ 27 Abs. 1 und 2 EntwS, Punkt 3.5).Bei Straßenaufgrabungen für Anschlusskanäle ist mindestens 5 Arbeitstage vorArbeitsbeginn beim städt. Kreisveruvaltungsreferat (Ruppertstr. 19) die verkehrsaufsicht-liche Erlaubnis zu beantragen und der Antrag auf wegerechtliche Sondernutzungser-laubnis für die Straßenaufgrabung mitzunehmen. Anschließend ist bei der MünchnerStadtentwässerung, Abt. Anwesensentwässerung m it diesem Antrag die wegerechtlicheSondernutzungserlaubnis einzuholen. Erst nach Erteilung der wegerechtlichenSondernutzungserlaubnis stellt das Kreisveruvaltungsreferat die verkehrsaufsichtlicheErlaubnis aus. Diese Erlaubnis muss unbedingt Vor Arbeitsbeqinn bei der ausführendenFirma vorliegen. Bei kurzfristiger Beantragung wird empfohlen, die verkehrsaufsichtlicheErlaubnis beim Kreisvenrualtungsreferat persönlich abzuholen oder sich die Erlaubnisvom Sachbearbeiter des Kreisvenrualtungsreferats per Fax übermitteln zu lassen.Vor Fertigung der Niederschrift (s. Ziff. 3.4) und einer evtl. erforderlichen amtlichenAbsteckung des Einlassstückes am Straßenkanal (s. Ziff. 3.7) darf mit den Arbeiten nichtbegonnen werden ($ 27 Abs. 3 EntwS).Anschltrsse von Anschlusskanälen an städt. Straßenkanäle (Anstiche) dürfen nur vonBeauftragten der Stadt ausgeführt werden und sind vom Unternehmer 5 Tage vorher beider unter Ztff .3.4 bezeichneten Dienststelle anzuzeigen ($ 27 Abs. 5 EntwS). Die hierfüranfallenden Kosten werden nach Beendigung der Anschlussarbeiten nach Maßgabe des$ 14 Entwässerungsabgabensatzung dem lnhaber der Genehmigung gesondert inRechnung gestellt.Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst dann an neue städt. Kanäle angeschlos-sen werden, wenn die Kanäle betriebsfertig sind ($ 1a EntwS).Beim Bau von Entwässerungsanlagen sind neben den in der Abwassertechnik allgemeinanerkannten Regeln der Baukunst (insbes. DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986 Teil100) die besonderen bautechnischen Bestimmungen im Geltungsbereich derEntwässerungssatzung zu beachten (SS 4, 5 EntwS).Den Anordnungen der städt. Bauaufsicht auf der Baustelle ist unverzüglich Folge zuleisten ($ 27 Abs. 7, S 28 Abs. 5 EntwS).Der Genehmigungsinhaber hgt dafür zu sorgen, dass keine Teile der Entwässerungs-anlage überdeckt werden, bevor sie nicht vom Beauftragten der Stadt besichtigt wordensind und die Erlaubnis zum Überdecken erteilt worden ist (g 28 Abs. 3 EntwS).Wird die Anlage wesentlich gegenüber den bisher vorgelegten Plänen geändert, so istumgehend unter Vorlage von Tekturplänen eine neue Genehmigung zu beantragen($ 25 Abs. I EntwS).Aus dieser Genehmigung kann kein Rêchtsanspruch auf Erteilung einer baurechtlichenGenehmigung oder Zustimmung abgeleitet werden ($ 25 Abs. 7 EntwS).Genehmigungen für Grundstücksentwässerungsanlagen sind auch für denRechtsnachfolger verbindlich ($25 Abs. 5 Entwässerungssatzung). Bei Verkauf desGrundstücks sollte dieser Genehmigungsbescheid mit Entwässerungsplänen an denKäufer übergeben werden.Oberflächenwasser darf n icht auf öffentl ichen Straßengru nd oder Nachbarg ru ndstückeabgeleitet werden. Falls erforderlich sind zugelassene Hofabläufe oder Abwasserrinnenan der Grenze zum Straßengrund einzubauen.Die Höhenangabe der Ruckstauebene (= Höhe der Straßenmitte vor dem Grundstück)wurde vom Antragsteller übernommen. Für die Richtigkeit der Angaben und die darausresultierenden Folgen kann seitens der Münchner Stadtentwässerung keine Gewährübernommen werden.

3.6

3.7

3.8

3.9 .

3.10

3.11

3.12

3.13

3.14

3.15

3.16

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3.17

Seite 4 / 6

Die Sickeranlagen sind gemäß ATV-DVWK Arbeitsblatt A 138 und Merkblatt M 153auszuführen. gè¡ Sedimèntationsanlagen sind Ein- und Auslauf gegenüberliegendanzuordnen. Auf Flächen, von denen Niederschlagswasser versickert wird, ist derU m gang m it wassergefäh rdenden Stoffen untersagt.

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1

Gründe

2.

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Die Genehmigungspflicht für das Vorhaben ergibt sich aus $ 24 Abs. 1 EntwS. Danachist die Herstellung und Anderung von Grundstücksentwässerungsanlagen unterhalb derRückstauebene (= Straßenoberfläche) bzw. des Erdgeschossfußbodens sowie von Ab-wasserleitungen für nichthäusliche Abwässer genehmigungspflichtig. Die Anordnungen,sonstigen Regelungen und Ausnahmen sind zur Durchführung des Vorhabens und fürden Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlage nach den Bestimmungen der Ent-wässerungssatzung erforderlich. Sie haben ihre Rechtsgrundlage in den angeführtenBestimmungen. Da bei Beachtung dieser Festsetzungen keine Bedenken gegen dasVorhaben bestehen, war die Genehmigung zu erteilen.

Die Kostenentscheidung beruht auf $$ 1,2, S 3 Abs. 1 Nr. 2 und $ 4 der städt. Kosten-satzung vom 24.06.1971 (MünchnerAmtsblatt S. 91 ff) in Verbindung mit dern Kom-munalen Kostenverzeichnis, Tarif-Gruppe702 bzw. für die wasserrechtliche Erlaubniszur Niederschlagswasserversickerung auf Art. 1, 2 und 6 Bayer. Kosten-gesetz in Ver-bindung mit dem Staatlichen Kostenverzeichnis, Tarif-Nr. 8.|V.0.1.1.6.5 in der derzeitgültigen Fassung.

Zahlungshinweise:

Der Betrag in Höhe von 124,19 € ist innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt dieses Bescheidesauf das Bankkonto IBAN DE 56 700 20270 0665 878 040, BIC HWEDEMMXXX bei derHypoVereinsbank unter Angabe lhres Namens und folgendem Verwendungszweck zuüberuveisen:

42000688199

Sie erhalten keine gesonderte Rechnung.

Bei Fragen steht lhnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.Telefon: (089) 233 - 96071Telefax: (089) 233 - 989 = 62700kundenservice. [email protected]

Folgen verspäteter Zahlung:Werden die Kosten nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt, ist ftrr jedenangefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von '1 v.H. des abgerundejtenKostenbetrags zu entrichten (S 4 KS i.V.m. Art. 15 und Art. 18 KG). Außerdem werden fürMahnungen Gebühren erhoben.und es fallen ggf. für ergriffene Vollstreckungsmaßnahmenzusätzliche Kosten an.

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Rechtsbehelfsbeleh ru ng

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Bayerischen Venrualtungsgericht inMünchen, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift desUrkundsbeamten der Geschäftstelle dieses Gerichts erheben. ln der Klage müssen Sie denKläger, die Beklagte (Landeshauptstadt München, Münchner Stadtentwässerung) und denGegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stel-len und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschriftsollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schrift-sätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Durch das Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Ausführung der Venrualtungsge-richtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren imBereich der städtischen Entwässerungssatzung und des Wasserrechts abgeschafft. Esbesteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.Die Klageerhebung in elektronischer Form (2.8. durch E-Mail) ist unzulässig.Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit01.07 .2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

lm

Werner Seitz

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MünchnerStadtentwässerung

Merkblatt zu lhrer lnformation überwichtige Regelungen für den Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen

lm vorliegenden Merkblatt geht es vor allem um lhre Sicherheit, aber auch um Umweltschutz, der uns alleangeht!

Abstu rz- und Vergift ungsgefah rDenken Sie immer an lhre eigene Sicherheit. lnsbesondere sind umschlossene Räume (BehËålter vonAbwasserbehandlungsanlagen, Hebeanlagen, Schächte) wegen Absturz- und Vergiftungsgefahr durch Gasenie selbst zu besteigen, sondern sachkundige Fachleute zu beauftragen.

RückstauschutzDie sicherste und beste Lösung gegen Rückstau bieten automatische Abwasserhebeanlagen.Eventuell vorhandene Rückstauverschlüsse sind, solange kein Abwasser abgeleitet wird, ge5chlossen zuhalten. Weitere lnformationen finden Sie im lnternet unter www.muenchen.de unter dem Titel Schutz vorKellerüberflutungen.

Einsteigen in SchächteAbwasserschächte sind für Revisionszwecke stets frei zu halten, damit sie bei Problemen sofort zugänglichsind.

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer GewässerSchadstoffe und giftige Stoffe gehören nicht in den Kanal, sie sind entsprechend den einschlägigenAbfallgesetzen zu entsorgen. Zum Beispiel gilt dies fur Reste von Farben, Lacken, Lösungsmitteln sowieAltöl. Diese Stoffe gehören nicht in Toilette, Ausguss, Keller- oder Hofabläufe. Sie gefährden die Gesundheitder Kanalarbeiter im Kanalnetz, verursachen dort Schäden und bewirken Störungen bei den biologischenAbbauprozessen im Klärwerk.Auch Kuchenabfälle, Zigarettenkippen, Kronkorken, Kehricht, Medikamente, Katzenstreu oder gar Textilienund Wegwerfwindeln gehören nicht in die Kanalisation. Sie können Abwasserleitungen verstopfen,Ablagerungen bilden und zu Schwierigkeiten im Kanalnetz führen.Wasser aus Schwimmbecken dagegen ist Schmutzwasser und gehört in die Kanalisation.

Leitungen mi,issen dicht seinEntwässerungsleitungen und -anlagen müssen auf Dauer dicht sein. Die Dichtheit ist bei Neueinbau und beibestehenden Anlagen (auch wiederkehrend) nachzuweisen. Die genauen Festlegungen sind in $ 29 derstädtischen Entwässerungssatzung enthalten.

Grenzwerte zum Schutz des Grundwassers und der städtischen KanalisationNach der Entwässerungssatzung sind Grenzwerte für bestimmte lnhaltsstoffe des Abwassers festgelegt.Davon sind in der Regel lndustriebetriebe betroffen. Falls Sie aber ein Dach mit einer schwermetallhaltigenDeckung planen, können Grenzwerte für Sie relevant werden. ln diesem Fall wenden Sie sich bitterechtzeitig an uns.

Kanalwache: Die Stadt leistet HilfeDie Münchner Kanalwache, Tel.-Nr.: (089) 66 1B 18, beseitigt soweit möglich auftretende Störungen imöffentlichen Kanalnetz rund um die Uhr. ln Zusammenarbeit mit den Sanitärfachfirmen leistet sie darüberhinaus Hilfestellung beiAbflussproblemen an privaten und gewerblichen Anschlüssen. Sollten auch einmalWertgegenstände im Kanalnetz verloren gegangen sein, leistet die Kanalwache im Rahmen ihrer MöglichkeitUnterstützung.

Bei der Herstellung, Anderung, Eigenkontrolle, Wartung und beim Betrieb von Entwässerungsanlagen sinddie allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und €-Normenin ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten

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PlaninhaltAuszug aus EntwässerungsplanEinleitflächen FlurstückStand Planung 2016

HKW FreimannFrankfurter Ring 181, 80807 MünchenFLURT. NR. 880 / 28 KAT.BL 495 / 508 GEMARKUNG: SCHWABING

Planfert¡gerHILLE Anwendungstehnik GmbHSchbßgæ 1706526 Sangerh¿usenrel. O34& [email protected]

BauherrSWM Serv¡ces GmbHTürkenstr,42a80799 München

GrundstückseignerSbdtwerke München GmbHEmmy-Noether Str.280?.87

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