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Multiplikatorenschulung

Dopingprävention

Teil IITeil II

Grundlagen zu Doping im Grundlagen zu Doping im SchnelldurchlaufSchnelldurchlauf

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Multiplikatorenschulung

Dopingprävention

Wortursprung „Doping“

"Dope"

1889 erstmals in

einem englischen

Lexikon erwähnt:

Zur Leistungs-

steigerung im

Pferderennsport

"Doop"

(Afrikaans, 18. Jh)

Ursprung des

Begriffs:

Südafrikanisches

stark stimulierendes,

alkoholisches Getränk

Quelle: LMH München

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Geschichte des Dopings

• Bereits in der Antike wurden bei Sportwettkämpfen stimulierende Substanzen eingesetzt, um Vorteile im Wettkampf zu erzielen.

• Vermutlicher Einsatz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit

Wiederbeginn der Olympischen Spiele bis Ende der 60er Jahre. Es gab keine einschränkenden Regeln/Verbote.

• In den 60er Jahren kam es zu einigen Todesfällen im Radrennsport, durch die Einnahme von Stimulanzien (Amphetamine).

• Die ersten Antidopingregeln wurden von den Sportverbänden gegen die Anwendung von Stimulanzien und Narkotika im Wettkampf ausgesprochen. Dieses Verbot wurde im Laufe der Jahre auf weitere Substanzklassen erweitert.

Quelle: DSH, Köln

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DopingopferTom Sipmson verstarb während einer Tour de France Etappe hinauf zum Mont Ventoux. Er hatte Amphetamine zu sich genommen.

Die Siebenkämpferin Birgit Dressel verstirbt an Multiorganversagen nach der verbands-ärztlichen Verordnung von Doping.

Der Österreicher Andreas Münzer verstirbt an Organversagen. Er hatte jahrelang Dopingmittel zu sich genommen.

Florence Griffith-Joyner erlitt einen Schlaganfall. Sie wurde nie des Dopings überführt. Die Spekulationen über die Wunder Sprinterin hörten aber nie auf.

Marco Pantani verstarb an einer Überdosis Kokain. Der Tour de France Sieger von 1999 wurde schon vorher häufig des Dopings bezichtigt.

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Medizinische Folgen von Doping

Akne

Bei Anabolikamissbrauch bilden sich schwerste Entzündungen, schmerzhafte entzündete Knoten und Fistelgänge. Häufig bleiben, im Unterschied zu den meisten anderen Akneformen, Narben zurück.

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Medizinische Folgen von Doping

Gynäkomastie ist die Vergrößerung der Brustdrüse beim Mann. Eine Ursache ist die Umwandlung von zugeführtem Testosteron (als Anabolika), im Fett- und Muskelgewebe mittels des Enzyms Aromatase in Östrogen.

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Medizinische Folgen von Doping

Hirsutismus

Sehr häufig beobachtete Krankhafte vermehrte Körperbehaarung vom männlichen Typ bei Frauen. Vermännlichung der weiblichen Genitalorgane (Klitorishypertrophie), männliche Glatzenbildung, Amenorrhö, Stimmveränderung.

Junge Frau

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Medizinische Folgen von Doping

Gefäßerkrankungen

Verengung der Blutgefäße mit den typischen Folgen wie Bluthochdruck, Arteriosklerose, Herzinfarkt und Hirnschlag.

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Medizinische Folgen von Doping

• psychische Abhängigkeit, Depressionen, Schlafstörungen• Beklemmungszustände, Halluzinationen• Suchtgefahr• überhöhter Blutdruck, Kreislaufschock, Atemlähmung• Koordinations-/ Konzentrationsstörungen• Bewusstseinsstörungen• Leberschäden, schlechte Blutfettwerte• Potenzstörungen, Hodenverkleinerung, weniger Spermien• Chronische Aggressivität• Wachstumsstopp bei Jugendlichen• Thrombosen, Lungenembolie• Krebs (Brust-, Prostata-, Leberkrebs)• …

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Legitimation

• Am 10.11.1999 wurde die World Anti-Doping Agency (WADA) in der Rechtsform einer Stiftung schweizerischen Rechts gegründet. Stifter ist das Internationale Olympische Komitee (IOC).

• Der WADA Code geht auf die Kopenhagener Konferenz zurück. Abgesichert und zur Einhaltung verpflichtet werden die Staaten seit 2003 durch die UNESCO Konvention. Ein internationales Übereinkommen wurde 2005 verabschiedet und 2007 durch die BRD ratifiziert.

• 2007 wurde der WADA Code überarbeitet und trat zum 1.1.2009 in Kraft.

• Die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) ging aus der „Ständigen Kommission zu Überwachung der Doping-Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe“ des DSB hervor. Sie ist eine selbständige privatrechtliche Stiftung und wurde am 15. Juli 2002 in Bonn gegründet und ist seit 1.1.2003 rechtskräftig.

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Definition des Begriffes Doping

NADA Code 2009

ARTIKEL 1

Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis

Artikel 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen.

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Artikel 2 Verstöße gegen die ADB

2.1 Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Athleten (jährliche neue Liste)

2.2 Der Gebrauch (incl. Versuch) der verbotenen Substanz/Methode

2.3 Weigerung der Probenentnahme

2.4 Verstoß gegen Meldepflichten

2.5 Manipulation des Dopingkontrollverfahrens

2.6 Besitz verbotener Substanzen/Methoden

2.7 Inverkehrbringen (incl. Versuch) verbotener Substanzen/Methoden

2.8 Verabreichung (incl. Versuch) verbotener Substanzen/Methoden

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Artikel 4 Die Verbotsliste

• Die Verbotsliste wird jedes Jahr neu herausgegeben• Unterscheidung in Substanzen und spezifische Substanzen sowie

Methoden• Alle verbotenen Substanzen mit der Ausnahme von Anabolika, Hormonen

sowie einigen Stimulanzien sind als “Spezifische Substanzen“ definiert.

Es sind in der Regel Substanzen, die in alltäglichen Medikamenten vorkommen können. Wenn eine Athletin bzw. ein Athlet oder eine andere Person nachweisen kann, wie eine Spezifische Substanz in den Organismus gelangt ist und dass mit dieser Substanz nicht beabsichtigt war, die sportliche Leistung zu steigern oder eine leistungssteigernde Substanz zu maskieren, kann die Regelsperre von zwei Jahren herabgesetzt werden (NADA-Code, Art. 10.4). Die Strafe kann in diesem Fall von einer Verwarnung bis zu zwei Jahren Sperre reichen.  

• Ableitung der jährlichen „Beispielliste zulässiger Medikamente“• NADA Med als Infoquelle

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NADA Code und DKV Anti-Doping Bestimmung §§18 Artikel plus8 Anhänge 1 Begriffsbestimmungen

2 Kommentare 3 Verbotsliste4 Standard für Meldepflichten5 Standard für Dopingkontrollen6 Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen 7 Standard für Datenschutz8 International standard for laboratories

[+Verfahrensordnung für die Administrative Überprüfung von Meldepflicht u. Kontrollversäumnissen (VAÜ)]

in Analogie zum NADA Code Übertrag auf den DKV:18 Artikel plus2 Anhänge 1 Begriffsbestimmungen

2 Kommentare 327 Seiten

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...deshalb

Finger weg von jeglichen Alleingängen!!!

• Denn die Regeln sind undurchschaubar und nicht selbsterklärend.

• Es ist Expertenwissen notwendig.

• Man muss sich der Fallstricke bewusst sein.

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Dopingfallen - Medikamente

•Vor Einnahme fremder Medikamente unbedingt mit gut informiertem Arzt oder NADA Rücksprache halten.

•Hausapotheke: eine große Gefahr sind ähnlich klingende Namen von Mitteln: Bsp: Mucosolvan ≠ Spasmo Mucosolvan [Clenbuterol]

Rhinopront Spray ≠ Rhinopront Kapseln o. Saft [Phenylephrin]Wick Formel 44 ≠ Wick Medi Nait [Ephedrin]

•Medikamente aus dem Ausland können trotz gleichem Namen andere Wirkstoffe enthalten.

•Hilfe über NADAmed oder „Beispielliste zulässiger Medikamente“

•Jeder Sportler sollte eine NADA Doping Card bei seiner Krankenversicherungskarte mitführen.

Quelle: NADA, Bonn / DSH, Köln

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Dopingfallen MohnkuchenDer Verzehr von nur einem Stück Mohnkuchen kann zu einem positiven Dopingbefund über mehrere Tage führen. Das liegt an der variablen Morphindosis im handelsüblichen Mohnsamen.

CannabisSeit 1999 ist der Stoff nur im Wettkampf verboten. Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Auch durch Passivrauchen ist möglicherweise ein positiver Kontrollbefund möglich. Eine Probe wird allerdings nur positiv bewertet, wenn sie den Grenzwert von 15 ng/ml im Urin übersteigt.

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Dopingfallen

Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

• NADA warnt grundsätzlich vor der Einnahme.• Verschiedene NEM können mit Dopingsubstanzen

verunreinigt sein.• Ausländische Präparate z. B. unter den Namen Chrysin,

Guarana, Tribulus Terrestis können dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten.

• Bei asiatischen Tees muss auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden.

Quelle: NADA, Bonn / DSH, Köln

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Dopingfallen – verunreinigte Sportnahrung

Land verunreinigt

Niederlande 25,8%

Österreich 22,7%

England 18,9%

USA 18,8%

Italien 14,3%

Spanien 13,8%

Deutschland 11,6%

Belgien 6,7%

Frankreich 6,7%

Quelle: DSH, Köln

Wo wurden die meisten mit Anabolika verunreinigten Nahrungsmittel gefunden?

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Dopingfallen – NEM / Kölner Liste

Es ist eine Liste von Nahrungsergänzungsmitteln mit minimiertem Dopingrisiko. Dies bedeutet nicht, dass Produkte, die auf der Kölner Liste veröffentlicht werden, grundsätzlich frei von Prohormonen bzw. Anabolika oder Stimulanzien sind.

Es ist keine Empfehlung an Sportler, ein Nahrungsergänzungs-mittel zu nutzen. Unser Interesse liegt ausschließlich im Bereich der Aufklärung! Die Sinnhaftigkeit des Einsatzes der verschiedenen Produkte muss jeweils auf das einzelne Produkt und Individuum bezogen geprüft werden.

www.koelnerliste.com

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Sportlerfrühstück

Quelle: Institut für Biochemie der DSHS Köln

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NADA Testpools

Registrierter Testpool (RTP) von der ICF gemeldeten Kaderathleten, DKV Topteam & A Kader (KR/KS), „Red Flags“

Nationaler Testpool (NTP) B Kader (KR/KS) Allgemeiner Testpool (ATP) CP, S Kader (KR/KS), sowie alle sonstigen Bundeskader der geförderten nichtolympischen Sportarten (WW)

[KR=Kanu Rennsport, KS=Kanu Slalom, WW=Wildwasser Abfahrt]

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Meldepflichten

Whereabout-Information (RTP+NTP)Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.B. Schule, Uni, Arbeitsplatz, Training, Wettkampftermine sowie die

jeweils dazugehörige Adresse)

Ein-Stunden-Regelung (RTP)Täglich eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr, in der der Athlet, an

vorher benannten Ort, anzutreffen ist

ADAMS

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Meldepflichten

Adresse und Rahmentrainingsplan (nur ATP)

• Meldung der aktuellen Adresse mit der Telefonnummer und den Rahmentrainingsplan [Formular der NADA]

• Info über Karriereende an NADA

• Athleten des ATP unterliegen somit keinen Abmeldepflichten, können

aber jederzeit unangemeldet kontrolliert werden.

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Strikes

Ermahnung für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel sowie für Meldepflichtversäumnisse, also der verspäteten, unvollständigen oder falschen Angaben der Whereabouts.

• 3. Strike innerhalb von 18 Monaten, wird ein Verfahren

wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren führen kann. Mindestens jedoch 1 Jahr.

• Strikes von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA

sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.

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Wer wird kontrolliert?

ATPAllgemeiner Testpool

ATP

NTP

RTP„IRTP“

NTPNationaler Testpool

Allg. (Adress-) Angaben

Rahmentrainingspläne

Aufenthaltsinforma-tionen in ADAMS

Aufenthaltsinforma-tionen und 1h-

Regelung in ADAMS

Allg. Wettkampfsport

„High Risk“-Sportarten

Ca.600

Keine Pflichten

Ca.1200

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Sanktionen gegen Einzelpersonen

1. Verstoß: Strafmaß ist sehr variabel - von Verwarnung bis hin zu lebenslanger Sperre, je nach Grad des Verschuldens

2. Verstoß: genauer Rahmen per Tabelle geregelt3. Verstoß: immer lebenslange Sperre

Zusätzlich:- Annullierung der Ergebnisse im Wettkampf- Aberkennung von Preisgeldern- Teilnahmeverbot an Wettkampf- u. Trainingsmaßnahmen - Rückforderung sämtlicher Zuschüsse, der letzten beiden Jahre, durch das BMI- Einbehalten von künftiger finanzieller Unterstützung

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Einzelfallgerechtigkeit Beweislast und Beweismaß

Verschuldensvermutung vs. Strict Liability

[Strict Liability: verschuldensunabhängige Haftung - für die Sanktionierung ist kein Beweis für ein schuldhaftes Handeln notwendig. Es wird nicht geprüft, ob die verbotene Substanz vorsätzlich oder fahrlässig eingenommen wurde.]

früher heute

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Kontroll- und MeldepflichtverstößeHauptproblem im DKV

• Das Sanktionsverfahren obliegt komplett der NADA

• DKV hat keinen Einfluss und bekommt nur die endgültige Entscheidung mitgeteilt.

• Athlet muss sich schriftlich bei der NADA äußern. Fristen beachten!

• Hilfe dabei kann dem Athleten nur vom DKV angeboten werden. Der Athlet muss dabei von sich aus auf den Verband zukommen.

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DKV Statistik: Kontrollen und Kosten

Jahr 2006 2007 2008 2009

Trainingskontrollen (Urin) 223 231 263  282

Trainingskontrollen (Blut) 0 20 80  91

Wettkampfkontrollen (Urin) 137 200 164  197

Positive Analyseergebnisse im Training 0 0 0 0

Positive Analyseergebnisse im Wettkampf 0 0 0 0

Anzahl Testpool-Athleten  217 198  304 143

Gesamtkosten des Anti-Doping Programms im DKV in € 20000 23000 65000  73000

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Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)

• TUE‘s müssen in jedem Fall für alle verbotenen Substanzen beantragt werden: z. B. Insulin, Kortison (als Tablette, i.v., i.m.), sonstige Hormone und Asthmamedikamente außer Salbutamol und Salmeterol unter 1600µg pro 24 h

• TUE Anträge müssen von allen nationalen und internationalen Aktiven gestellt werden. (Adressat beachten!)

• Antragsfristen vor Wettkämpfen beachten• Substanzen, die auch im Training verboten sind, müssen vor der

Anwendung genehmigt werden.• Ausnahme: Notfallsituation!

Bei bestimmten schwerwiegenden chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes oder Morbus Crohn kann auch für normalerweise verbotene Substanzen/Methoden eine medizinische Ausnahme-genehmigung beantragt werden. Das Medikament darf dabei dem Sportler nicht zum Vorteil werden, sondern nur seinen medizinischen Nachteil ausgleichen.

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Wer erteilt die TUE?

Antragsteller Adressat Antragsverfahren

Alle einem Testpool angehörende Athleten (RTP, NTP, ATP) und alle anderen international startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit

ICF Mit dem Formular der ICF.

Eine Kopie der Genehm-

igung wird zur NADA ge-

schickt (ggf. erfolgt der

Eintrag in ADAMS)

Ausschließlich national startende Athleten ohne NADA Testpoolzugehörigkeit

NADA Mit dem Formular der NADA.

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Declaration of Use (DOU) Glukokortikoide

Nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden (Kortison):

Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden ist deren örtliche Anwendung oder Injektion in Gelenke, an Muskel- und Sehnenansätze usw. (intraartikulär, periartikulär, peritendinös, epidural, intradermal) sowie deren Inhalation. Sie ist nicht verboten. Diese müssen auf dem Dopingkontrollformular angegeben und per DOU angezeigt werden.

Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden auf der Haut sowie die äußerliche Anwendung von Glukokortikoiden in Form von Augen-, Ohren- und Nasentropfen und –salben sowie in der Mundhöhle müssen weder genehmigt noch angezeigt werden.

Auf dem Dopingkontrollformular sollte immer alles angegeben werden.

Entfällt ab 2011

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Declaration of Use (DOU) Asthmasprays

Die inhalative Anwendung der Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol bis zu einer Dosis von 1600 μg pro 24 Stunden, auch in Kombination mit inhalativen Glukokortikoiden, ist nicht mehr verboten.

Diese müssen auf dem Dopingkontrollformular angegeben und per DOU angezeigt werden.

Da alle anderen Asthmasprays eine vollständige TUE benötigen, ist es sinnvoll, abzuklären, ob die Therapie nicht auch auf Salbutamol oder Salmeterol umgestellt werden kann.

Entfällt ab 2011

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Dopingprävention

An wen geht die DOU ?

Antragsteller Adressat Antragsverfahren

Alle einem Testpool angehörende Athleten (RTP, NTP, ATP) und alle anderen international startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit

ICF Mit dem Formular der ICF.

Eine Kopie wird zur NADA

geschickt (ggf. erfolgt der

Eintrag in ADAMS)

Ausschließlich national startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit (Teilnehmer an deutschen Meisterschaften)

---- Ein ärztliches Attest* genügt. Die Vorlage und Abgabe einer Kopie erfolgt bei der Dopingkontrolle im Wettkampf.

*Mindestanforderungen: Diagnose, Medikament, Dosierung

Entfällt ab 2011

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Fazit

Schwierige und mit vielen Ausnahmen versehene Reglung! deshalb:• Im Zweifelsfall lieber einmal zuviel bei der NADA anrufen• Jährliche Änderungen sind zu erwarten• Formulare frühzeitig einreichen (besonders vor Wettkämpfen ist mit

längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen)• Auch die einfachen Atteste müssen Mindestanforderungen

(Diagnose, Medikament, Dosierung) genügen• Unbedingt richtigen Adressaten und richtiges Formular wählen• Achtung bei Veranstaltungen im Ausland: JEM, Olympic Hope etc. • Formulare der ICF in Englisch ausfüllen

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Aktuell 2011

• Die DOU ist ersatzlos für nicht systemisch verabreichte Glucokortikoide sowie Asthmasprays (Salbutamol und Salmeterol) bei der Dopingkontrolle müssen diese weiterhin angegeben werden.

• Neue Substanzklasse S0 (Nicht zugelassene Substanzen)

• Infusionen bedürfen im Vorfeld einer TUE oder sind im Rahmen von Krankenhausaufenthalten erlaubt

• Aktuelles Infoblatt www.nada-bonn.de unter Rubrik “Medizin“

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Multiplikatorenschulung

Dopingprävention

Teil IIITeil III

Quellen und MaterialienQuellen und Materialien

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Dopingprävention

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Link: Anti-Doping

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Dopingprävention

Wie läuft eine Dopingkontrolle ab?

Dieser Film soll zeigen, wie eine Dopingkontrolle abläuft, welche Rechte und Pflichten Athleten haben und was zu beachten ist, damit die Kontrolle ohne Probleme vonstatten geht:

www.leichtathletik.tv/v/ablauf-einer-dopingkontrolle

Oder als Download unter www.kanu.de/antidoping

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Multiplikatorenschulung

Dopingpräventionwww.nada-bonn.de

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Dopingpräventionwww.dsj.de

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Dopingprävention

Weitere Quellen

• Newsletter der NADA: www.nada-bonn.de • Newsletter Deutscher Leichtathletikverband: • www.deutscher-leichtathletik-verband.de

• www.nada.trainer-plattform.de/ • www.contradoping.de/  • www.dopinginfo.de/  • www.sportunterricht.de/lksport/ • www.antidoping.ch/

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Dopingprävention

Weitere Materialien

• High Five: Gemeinsam gegen Doping• Gemeinsam gegen Doping, Ratgeber für Eltern• Ich werde Kontrolliert• Beispielliste zulässiger Medikamente• Pocket Cards• Interaktiver Film: „Entscheide selbst“• „Sport ohne Doping“ Broschüre der DSJ• Arbeitsmappe DSJ mit CD

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Multiplikatorenschulung

Dopingprävention

Die DKV Doping Präventionsschulung…

• ist in dem Umfang einzigartig im deutschen Spitzensport.• ist eine Chance so früh wie möglich, Sportler für das

Thema zu sensibilisieren.• dient dem Schutz unserer Sportler.• ist absolut notwendig, damit aktuelle Infos kommuniziert

bzw. weitergegeben werden.• wurde mit und von den Athleten entwickelt.• ist noch nicht perfekt aber ein sehr guter Anfang.

• macht Spaß und gelingt mit EURER Hilfe

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Dopingprävention

Dopingprävention

Wir packen es an!

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Dopingprävention

Quiz

Wer muss die DKV Dopingpräventionsschulung durchlaufen?

A Ab der Jugendklasse bis zur Leistungsklasse

B Auch Freizeitpaddler, wenn sie z.B. am Wesermarathon

teilnehmen

C Alle Sportler an Deutschen Meisterschaften

D Senioren nur bei der Teilnahme an German Masters

E Auch Trainer der Lizenzstufe B und A

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Quiz

Was ist die Aufgabe der LKV‘s bei der Schulung?1. Ausbildung der Referenten2. Anerkennung externer Schulungen3. Weiterleitung der elektronischen Teilnehmerlisten an den DKV4. Ausstellung der Urkunden5. Datenbankpflege aller im LKV ausgebildeten Sportler

A alle richtigB 1,2,3,4 richtigC nur 5 richtigD 2,3,4 richtigE alle falsch

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Quiz

Ein Sportler nimmt an einem Sportgymnasium an einer Schulung der NADA teil. Was ist richtig?

A Das ist zu begrüßen, entbindet aber nicht von der LKV

Schulung

B Der Sportler bekommt seine Urkunde von der Schule

C Eine Anerkennung ist nicht zulässig, da es sich um keine

kanusportliche Veranstaltung handelt

D Sportler wird per Excel-Liste an den DKV gemeldet, bezahlt den

Betrag und bekommt seine Urkunde.

E Sportler sollten niemals an anderen Schulungen Teilnehmen.

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Quiz

Was ist falsch?

Doping hat viele Konsequenzen für den Athleten.

A Kann zu Steroidakne führen

B Kann indirekt über Gefäßverengungen zu Herzinfarkt

führen

C Induziert manchmal Depressionen

D Medizinische Nebenwirkungen sind in aller Regel

reversibel nach absetzen der Medikamente

E Stehen in Verdacht Krebsleiden zu begünstigen

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Quiz

Was ist falsch?

A Doping wird in Artikel 1 NADA Code 2009 definiert

B Das Mitführen von verbotenen Substanzen ist erlaubt

jedoch der Gebrauch ist verboten.

C Die Verbotsliste ändert sich jährlich

D Es gibt keine verbindliche Liste mit erlaubten

Medikamenten

E Auch die Standards u. Begriffsbestimmungen sind

Bestandteil der Regelwerke.

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Quiz

Dopingfallen, was ist richtig?1. Wenn der Arzt darüber informiert wurde, dass man Leistungssport betreibt ist er auch voll verantwortlich2. Produkte die in Apotheken frei verkäuflich sind, sind immer unbedenklich3. Über die Datenbank NADAmed können Medikamente abgerufen werden.4. NEM die in Deutschland verkauft werden sind unbedenklich.5. Die Kölner Liste führt Produkte mit minimiertem Risiko auf.

A 1,3 ist richtigB alle falschC 1,2,4 sind falschD nur 5 ist richtigE alle richtig

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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit