Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR · offenlegungsbericht nach art. 435 bis 455...

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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK DREIEICH EG PER 31.12.2015

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OFFENLEGUNGSBERICHT

NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER

VOLKSBANK DREIEICH EG

PER 31.12.2015

Inhaltsverzeichnis

Präambel .................................................................................................................... 3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4

Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 7

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 14

Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 14

Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 14

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ...... 15

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 16

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 18

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 18

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 19

Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 20

Anhang ..................................................................................................................... 23

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 23

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 25

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Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem La-gebericht gelesen werden.

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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festge-legten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken ge-hen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.

2 Die Beschreibung zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird in diesem Bericht sepa-rat dargestellt; die Beschreibung zu den anderen Risikoarten ist unserem Lagebericht zu entnehmen.

3 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grund-sätze:

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Ri-sikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.

Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

4 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die we-sentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind und der von der Geschäftsleitung festgelegte Risikopuffer vorgehalten werden kann. Aus der Risiko-deckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken (Risikopuffer). Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenaus-fall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie das Operationelle Ri-siko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken re-gelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank er-fasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfä-higkeitsbetrachtung der Bank in den Normalszenarien einbezogen wird. Andere Risikoar-ten werden als unwesentlich eingestuft.

5 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge-schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Ge-schäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

6 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res-sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.

7 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vor-stand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von

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Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Deri-vaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi-ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

8 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informati-onsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risi-kocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informati-onsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichter-stattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

9 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Stan-dards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage-mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.

10 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mo-natlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

11 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 15,2 Mio. €, die Auslastung lag bei 63,91 %.

12 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 4; bei den Aufsichtsratsmit-gliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 5 und der Aufsichtsmandate 1. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.

13 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmit-glieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäfts-führung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 10 Sitzungen statt.

14 Der Aufsichtsrat erhält sechs Berichtserstattungen über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Infor-mationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.

15 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Auf-sichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalver-sammlung/Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga-ben.

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Eigenmittel (Art. 437)

16 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.

17 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Ei-genmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmit-tel

TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 84.363

Korrekturen / Anpassungen

- Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 5.600

- Gekündigte Geschäftsguthaben 555

- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0

+ Kreditrisikoanpassung 10.076

+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 19.075

+ Sonstige Anpassungen 376

Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 106.981

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

18 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

Risikopositionen Eigenmittel-

anforderungen

TEUR

Kreditrisiken (Standardansatz)

Staaten oder Zentralbanken 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0

Öffentliche Stellen 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0

Internationale Organisationen 0

Institute 1.044

Unternehmen 17.583

Mengengeschäft 26.823

Durch Immobilien besichert 9.072

Ausgefallene Positionen 2.572

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurtei-lung

0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 4.028

Beteiligungen 1.809

Sonstige Positionen 1.556

Verbriefungspositionen nach SA 0

darunter: Wiederverbriefung 0

Marktrisiken

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz

453

Operationelle Risiken

Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 5.755

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)

… aus CVA 1

Eigenmittelanforderungen insgesamt 70.695

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

Als „notleidend“ werden Risikopositionen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Ver-tragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nach-kommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)

Risikopositionen Gesamtwert

TEUR Durchschnittsbetrag

TEUR

Staaten oder Zentralbanken 126.351 42.290

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 29.778 29.896

Öffentliche Stellen 0 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0

Internationale Organisationen 0 0

Institute 124.431 156.457

Unternehmen 266.995 237.766

davon: KMU 188.033 146.082

Mengengeschäft 623.742 584.864

davon: KMU 128.280 108.144

Durch Immobilien besichert 334.325 329.531

davon: KMU 36.621 28.263

Ausgefallene Positionen 24.429 19.343

Mit besonders hohem Risiko verbundene Posi-tionen

0 0

Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0

Positionen gegenüber Instituten und Unter-nehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0 0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 88.911 99.690

Beteiligungen 22.675 21.198

Sonstige Positionen 33.335 30.592

Verbriefungspositionen nach SA 0 0

darunter: Wiederverbriefung 0 0

Gesamt 1.674.972 1.834.116

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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:

Deutschland EU Nicht-EU

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

Staaten oder Zentral-banken

126.351 0 0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

29.778 0 0

Institute 121.581 2.850 0

Unternehmen 264.995 0 2.000

Mengengeschäft 622.608 356 778

Durch Immobilien besichert

332.442 831 1.052

Ausgefallene Positio-nen

24.428 0 1

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

88.911 0 0

Beteiligungen 22.438 237 0

Sonstige Positionen 33.335 0 0

Gesamt 1.666.867 4.274 3.831

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20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegen-parteien:

Privatkun-den (Nicht-Selbständi-

ge)

Nicht-Privatkunden

Gesamt TEUR

Gesamt TEUR

davon KMU TEUR

davon Grundstücks- und Wohn-ungswesen

TEUR

davon Erbringung von Finanzdienst-

leistungen TEUR

davon öffentliche Verwaltung

TEUR

davon Sonstiges

TEUR

Staaten oder Zent-ralbanken

0 126.351 0 0 0 126.351 0

Regionale oder lo-kale Gebietskörper-schaften

0 29.778 0 0 0 29.778 0

Institute 0 124.431 0 0 124.431 0 0

Unternehmen 0 266.995 188.033 76.305 2.501 0 188.189

Mengengeschäft 495.462 128.280 128.280 12.368 0 0 115.912

Durch Immobilien besichert

297.704 36.621 36.621 8.909 0 0 27.712

Ausgefallene Positi-onen

9.913 14.516 14.516 723 0 0 13.793

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA)

0 88.911 0 0 33.331 14.304 41.276

Beteiligungen 0 22.675 0 0 19.132 0 3.543

Sonstige Positionen 3 33.332 0 0 33.331 0 1

Gesamt 803.082 871.890 367.450 98.305 212.726 170.433 390.426

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% an der Gesamtrisiko-position Firmenkunden/Nicht-Privatkunden, diese sind in der Position Sonstige ausgewiesen.

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21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:

< 1 Jahr TEUR

1 bis 5 Jahre TEUR

> 5 Jahre TEUR

Staaten oder Zentralbanken 126.351 0 0

Regionale oder lokale Gebietskör-perschaften

19.030 0 10.748

Institute 109.027 4.740 10.664

Unternehmen 84.603 20.416 161.976

Mengengeschäft 180.276 24.915 418.551

Durch Immobilien besichert 7.510 16.676 310.139

Ausgefallene Positionen 9.994 583 13.852

Organismen für gemeinsame Anla-gen (OGA)

0 0 88.911

Beteiligungen 0 0 22.675

Sonstige Positionen 0 0 33.335

Gesamt 536.791 67.330 1.070.851

In der Spalte “größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Nie-derstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft ein-bringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allge-meine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Ei-genmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sicherge-stellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflö-sung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Ver-hältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

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Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirt-schaftszweigen:

Wesentliche Wirtschafts-

zweige

Gesamt-inanspruch-nahme aus überfälligen

Krediten

TEUR

Gesamt-inanspruch-nahme aus

notleidenden Krediten

TEUR

Bestand EWB

TEUR

Bestand PWB

TEUR

Bestand Rück-

stellun-gen

TEUR

Netto-zuführg./

Auflösung von

EWB/Rückstellungen

TEUR

Direkt-abschrei-bungen

TEUR

Eingänge auf

abge-schriebene

Forder-ungen

TEUR

Privat-kunden

134 6.991 3.435 21 -193 294

Firmen-kunden

2.510 19.518 8.226 1.148 1.474 69

davon KFZ-Gewerbe, Gastge-werbe. Grundst.-Woh-nungswesen, Dienst-leistungen

2.057 7.864 4.183 470 598

davon Er-bringung sonst. Öffentl. u. persönliche Dienstleis-tungen

292 520 146 2 39

davon Ver-arbeitendes Gewerbe

8 6.032 1.065 664 1.293

davon Bau-gewerbe

0 1.901 1.234 0 209

Summe 718 363 215

Es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10% am Nicht-Privatkundenvolumen erreichen.

Eine Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach geografischen Gebieten erfolgt aus Unwesentlichkeitsgründen (begrenztes Geschäftsgebiet) nicht.

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Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs-bestand

der Periode

TEUR

Zuführungen in der

Periode

TEUR

Auflösung

TEUR

Verbrauch

TEUR

sonstige Ver-

änderungen

TEUR

Endbestand der Periode

TEUR

EWB 11.194 2.904 2.052 385 0 11.661

Rückstellungen 355 1.165 56 85 210 1.169

PWB 972 0 254 0 0 718

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments be-nannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Rating-agentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Surpranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positi-onswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

Risiko- gewicht

in %

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 281.166 304.462

2 0 0

4 0 0

10 0 0

20 3.161 3.161

35 334.325 334.325

50 0 0

70 0 0

75 623.742 618.937

100 322.545 304.078

150 17.571 17.547

250 0 0

370 ...0 0...

1250 ...0 0...

Sonstiges 92.462 92.462

Abzug von den Eigenmitteln 0 0

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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rah-men des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherhei-ten.

Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 4.041 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonsti-gen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.

Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikoposition ermittelt:

Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahenten-ausfallrisiko

(TEUR)

Marktbewertungsmethode 8.342

Mit Kreditderivaten, bei denen wir Sicherungsnehmer sind, erreichen wir eine Absiche-rung von nominal 10.716 TEUR (Stichtag 31.12.2015). Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern:

Art der Kreditderivate Eigenes Kreditportefeuille (Nominalwert)

gekauft verkauft

OTC-Produkte 10.716 10.405

davon CDS 10.716 10.405

Marktrisiko (Art. 445)

22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die auf-sichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.

23 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanfor-derungen wie folgt dar:

Risikoarten Eigenmittelan-

forderung

(TEUR)

Fremdwährungsrisikoposition 453

Operationelles Risiko (Art. 446)

Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikator-ansatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.

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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteili-gungspositionen (Art. 447)

24 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unterneh-men, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Ei-nen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbund- beteiligungen

Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert

TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN

Börsengehandelte Positionen

Nicht börsengehandelte Positionen

547 975

Andere Beteiligungspositionen

17.973 17.973

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Verbundbeteiligungen veräußert. Auf Grundla-ge der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ergaben sich keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste.

25 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der ausschließlichen Absicht der Ge-winnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolg-te eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewer-tung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.

Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle:

Gruppe von Beteiligungspositionen

Buchwert TEUR

beizulegender Zeitwert

TEUR

STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN

Börsengehandelte Positionen

Nicht börsengehandelte Positionen

547 975

Andere Beteiligungspositionen

22.064 22.115

Es bestanden keine Beteiligungen mit ausschließlicher Gewinnerzielungsabsicht. Außerdem wurden aus dem Direktbestand der strategischen Beteiligungen keine Verkäufe getätigt. Auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ergeben sich keine la-tenten Neubewertungsgewinne/-verluste.

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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positio-nen (Art. 448)

26 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos re-sultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesonde-re bei einem Anstieg sowie einer links Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Si-cherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risi-ken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegen-übergestellt.

27 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Da-bei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zins-sensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwert-veränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ab-lauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der vo-raussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorge-gebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Auf-grund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste bei stei-genden sowie fallenden Zinssätzen zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko

Rückgang des Zinsbuchbarwerts

bei +200 BP

EUR

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts

bei -200 BP

TEUR

Summe -14.468 -2.200

28 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge-messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der instituts-internen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berück-sichtigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen ange-setzt.

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Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zins-szenarien:

Folgende DGRV-Szenarien werden für den Standard-Fall (Konfidenzniveau 99,0%) verwendet:

o DGRV-Szenario „Steigend“

Zinsstrukturkurve von +4 BP bis zu +15 BP nach einem Handelstag und von +97 BP bis zu +148 BP nach einem Jahr

o DGRV-Szenario „Fallend“

Zinsstrukturkurve von -7 BP bis zu -14 BP nach einem Handelstag und von -152 BP bis zu -200 BP nach einem Jahr

o DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende steigend (1 Handelstag +3 BP, 250 Handelstage +88 BP), langes Zinsende fallend (1 Handelstag -12 BP, 250 Handelstage -118 BP)“

o DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend (1 Handelstag -6 BP, 250 Handelstage -177 BP), langes Zinsende steigend (1 Handels-tag +13 BP, 250 Handelstage +81 BP)“

Folgende DGRV-Szenarien werden für den Stress-Fall (Konfidenzniveau 99,9%) verwendet:

o DGRV-Szenario „Steigend“

Zinsstrukturkurve von +10 BP bis zu +40 BP nach einem Handelstag und von +191 BP bis zu +230 BP nach einem Jahr

o DGRV-Szenario „Fallend“

Zinsstrukturkurve von -15 BP bis zu -42 BP nach einem Handelstag und von -169 BP bis zu -475 BP nach einem Jahr

o DRGV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende steigend (1 Handelstag +3 BP, 250 Handelstage +88 BP), langes Zinsende fallend (1 Handelstag -12 BP, 250 Handelstage -118 BP)“

o DRGV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend (1 Handelstag -6 BP, 250 Handelstage -177 BP), langes Zinsende steigend (1 Handels-tag +13 BP, 250 Handelstage +81 BP)“

Das für die Bank relevante Risikoszenario per 31.12.2015 im Bereich Zinsänderungsrisiko ist das DGRV Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ 99,9%.

Die beiden extremsten Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken im Rahmen der Szenariobetrachtungen werden im Folgenden dargestellt:

Zinsänderungsrisiko

Rückgang der Erträge

(Drehung kurzes Zinsende 99,9%

fallend)

TEUR

Erhöhung der Erträge

(Drehung kurzes Zinsende 99,9%

steigend)

TEUR

Summe -542 +1.893

29 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

30 Hierunter sind alle Verbriefungstransaktionen zu verstehen, die unter den Anwendungs-bereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)

Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.

31 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfä-higen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfah-ren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteue-rungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der be-sicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbun-des zur Bewertung von Kreditsicherheiten.

32 Derzeit werden von uns lediglich Bareinlagen in unserem Haus als Sicherungsinstrumen-te risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten ent-sprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält.

Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.

Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

33 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicher-ten Positionswerten:

Forderungsklassen

Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...

Gewährleistungen

TEUR

finanzielle Sicherheiten /

Lebensversicherung

TEUR

Unternehmen 0 18.363

Mengengeschäft 0 4.805

Ausgefallene Positionen 0 128

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 19/37

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

34 Vermögenswerte

Buchwerte der belasteten

Vermögens-werte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der belasteten

Vermögens-werte

TEUR

Buchwert der unbelasteten Vermögens-

werte

TEUR

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögens-

werte

TEUR

Vermögenswerte des berichtenden Insti-tuts

22.910 1.153.277

Aktieninstrumente 0 0 119.304 121.247

Schuldtitel 0 0 34.437 34.470

Sonstige Vermögenswerte 0 34.359

Bei den in der Tabelle dargestellten Werten handelt es sich um Durchschnittswerte der 4 Quartalsmeldungen für das abgelaufene Geschäftsjahr.

35 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlich-keiten

Deckung der Verbindlichkei-ten, Eventual-verbindlichkei-ten oder aus-geliehenen

Wertpapiere

TEUR

Vermögens-werte, erhalte-

ne Sicherheiten und andere

ausgegebene Schuldtitel als

belastete Pfandbriefe

und ABS

TEUR

Buchwert ausgewählter Verbindlich-keiten

23.160 22.927

Bei den in der Tabelle dargestellten Werten handelt es sich um Durchschnittswerte der 4 Quartalsmeldungen für das abgelaufene Geschäftsjahr.

36 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.15 betrug 1,93%.

37 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentli-chen Fördermitteln.

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit Besicherungsvereinbarungen.

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um -0,07% verändert.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 20/37

Verschuldung (Art. 451)

38 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschul-dungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:

Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikoposi-tionsmessgröße

Anzusetzende Werte

(TEUR)

Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 1.218.485

Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die je-doch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören

0

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor-schriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)

0

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5.007

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0

Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Ge-schäfte in Kreditäquivalenzbeträge)

129.902

(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)

0

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)

0

Sonstige Anpassungen (21.276)

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.374.670

Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote

Risikopositionswerte der CRR-

Verschuldungsquote (TEUR)

Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)

1.240.694

(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) (932)

Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzie-rungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) 1.239.762

Derivative Risikopositionen

Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)

5.007

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

0

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0

Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden

0

(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) 0

(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)

0

Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten 0

(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für aus-gestellte Kreditderivate)

0

Derivative Risikopositionen insgesamt

5.007

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Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

0

(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))

0

Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

0

Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenpar-teiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0

Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0

(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Ge-genpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

0

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 0

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 425.112

(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (295.210)

Andere außerbilanzielle Risikopositionen 129.902

Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen

(bilanziell und außerbilanziell)

(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene grup-peninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))

0

(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risi-kopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen

Kernkapital 77.830

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

1.374.670

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote 5,66 %

Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen

Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße 0

Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0

Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpa-pierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)

Risikopositionswerte der CRR-

Verschuldungsquote (TEUR)

Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäf-te (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:

1.240.694

Risikopositionen des Handelsbuchs 0

Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.240.694

Gedeckte Schuldverschreibungen 0

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt

werden 74.838

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Ent-

wicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden

10.748

Institute 44.506

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 328.274

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 424.636

Unternehmen 191.187

Ausgefallene Positionen 21.648

Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-

Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 144.857

39 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.

40 Beschreibung der Einflussfaktoren

Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 5,66%. Folgende wesentliche Einfluss-faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

bilanzwirksames Geschäft

außerbilanzielles Geschäft

Derivategeschäft

Änderungen in der Kernkapitalausstattung

Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

Geschäftsguthaben (CET 1)

1 Emittent Volksbank Dreieich eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloom-berg-Kennung für Privatplatzierung)

k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht

Aufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzern-ebene

Solo

7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizie-ren)

Für Instrumente des harten Kernkapitals - har-tes Kernkapital gemäß dem von der EBA ver-öffentlichen Verzeichnis (Art. 26 Abs. 3)

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in TEUR, Stand letzter Meldestich-tag)

21.788 TEUR

9 Nennwert des Instruments 21.788 TEUR

9a Ausgabepreis 100%

9b Tilgungspreis 100%

10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert

11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet

13 Urprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustim-mung der Aufsicht

nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungs-termine und Tilgungsbetrag

k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.

Coupons / Dividenden

17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel

18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.

19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

gänzlich diskretionär

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)

gänzlich diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes

nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ

23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar

24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.

25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.

26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.

27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakul-tativ

k.A.

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das ge-wandelt wird

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird

k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung

Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise

33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend dauerhaft

34 Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanis-mus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinn-anteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzah-lung wieder gutgeschrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das je-weils ranghöhere Instrument nennen)

nicht nachrangige Verbindlichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten In-strumente

nein

37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) BETRAG AM TAG

DER OFFENLEGUNG*

(TEUR)

(B) VERWEIS AUF

ARTIKEL IN DER EU

VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013

(C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG

(EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER

VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr.

575/2013 (T EUR)

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

21.788 26 (1), 27, 28,

29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

k.A.

davon: Geschäftsguthaben 21.788

Verzeichnis der EBA gem. Art.

26 Abs. 3

k.A.

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A.

Verzeichnis der EBA gem. Art.

26 Abs. 3

k.A.

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A.

Verzeichnis der EBA gem. Art.

26 Abs. 3

k.A.

2 Einbehaltene Gewinne 4

26 (1) (c) k.A.

3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichti-gung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

42.415 26 (1)

k.A.

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.000

26 (1) (f) k.A.

4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das CET1 ausläuft

0 486 (2)

k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (2)

k.A.

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

k.A. 84, 479, 480

k.A.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 26/37

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwi-schengewinne, abzüglich aller vorher-sehbaren Abgaben oder Dividenden

0 26 (2) k.A.

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regula-torischen Anpassungen

78.207 k.A. k.A.

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)

0 34, 105 k.A.

8 Immaterielle Vermögenswerte (verrin-gert um entsprechende Steuerschul-den) (negativer Betrag)

-15 36 (1) (b), 37, 472 (4)

0

9 In der EU: leeres Feld

10 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, ausge-nommen derjenigen, die aus temporä-ren Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38, 472 (5)

0

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlus-ten aus zeitwertbilanzierten Geschäf-ten zur Absicherung von Zahlungs-strömen

0 33 (a) k.A.

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)

0

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Be-trag)

0 32 (1) k.A.

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verlus-te aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

0 33 (b) k.A.

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

0 36 (1) (e), 41, 472 (7)

0

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

0 36 (1) (f), 42, 472 (8)

0

17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, die eine Überkreuzbetei-ligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Ei-genmittel künstlich zu erhöhen (negati-ver Betrag)

0 36 (1) (g), 44, 472 (9)

0

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 27/37

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag)

0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2)

(3), 79, 472 (10)

0

19 Direkte, indirekte und synthetische Po-sitionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili-gung hält (mehr als 10 % und abzüg-lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis

(3), 79, 470, 472 (11)

0

20 In der EU: leeres Feld

20a Forderungsbetrag aus folgenden Pos-ten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

0 36 (1) (k) k.A.

20b davon: qualifizierte Beteiligungen au-ßerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91

k.A.

20c davon: Verbriefungspositionen (negati-ver Betrag)

0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b)

258

k.A.

20d davon: Vorleistungen (negativer Be-trag)

0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

k.A.

20e Direktabschreibungen auf Forderungen -361 k.A. k.A.

21 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,

472 (5)

k.A.

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

0 48 (1) k.A.

23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des har-ten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472

(11)

k.A.

24 In der EU: leeres Feld

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 28/37

25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul-tieren

0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,

472 (5)

0

25a Verluste des laufenden Geschäftsjah-res (negativer Betrag)

0 36 (1) (a), 472 (3)

0

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (l) k.A.

26 Regulatorische Anpassungen des har-ten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterlie-gen

0 k.A. 0

26a Regulatorische Anpassungen im Zu-sammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468

k.A. k.A. 0

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Verluste 1

k.A. 467 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Verluste 2

k.A. 467 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Gewinne 1

k.A. 468 k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturpos-ten für nicht realisierte Gewinne 2

k.A. 468 k.A.

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Ab-zugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 481 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

27 Betrag der von den Posten des zusätz-lichen Kernkapitals in Abzug zu brin-genden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 36 (1) (j) k.A.

28 Regulatorische Anpassungen des har-ten Kernkapitals (CET1) insgesamt

377 k.A. k.A.

29 Hartes Kernkapital (CET1) 77.830 k.A. k.A.

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

0 51, 52 k.A.

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

Seite 29/37

31 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Eigenkapi-tal eingestuft

0 k.A. k.A.

32 davon: gemäß anwendbaren Rech-nungslegungsstandards als Passiva eingestuft

0 k.A. k.A.

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das AT1 ausläuft

0 486 (3) k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (3) k.A.

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kern-kapital zählende Instrumente des quali-fizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteili-gungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittpar-teien gehalten werden

0 85, 86, 480 k.A.

35 davon: von Tochterunternehmen be-gebene Instrumente, deren Anrech-nung ausläuft

0 486 (3) k.A.

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor re-gulatorischen Anpassungen

0 k.A. k.A.

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

0

38 Positionen in Instrumenten des zusätz-lichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut ein-gegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)

0 56 (b), 58, 475 (3)

0

39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzli-chen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Insti-tut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag)

0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

0

Offenlegungsbericht der Volksbank Dreieich eG

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40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzli-chen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Insti-tut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag)

0 56 (d), 59, 79, 475 (4)

0

41 Regulatorische Anpassungen des zu-sätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslauf-regelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)

0 k.A. k.A.

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-gangszeit gem. Art. 472 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9),

472 (10) (a), 472 (11) (a)

0

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenver-luste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

k.A. k.A. k.A.

41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-gangszeit gem. Art. 475 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013

0 477, 477 (3), 477 (4) (a)

0

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapi-tals, direkte Positionen nicht wesentli-cher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

k.A. k.A. k.A.

41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnen-der Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erfor-derliche Abzüge

0 467, 468, 481 0

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davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ver-luste

0 467 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ge-winne

0 468 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

42 Betrag der von den Posten des Ergän-zungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Be-trag)

0 56 (e) k.A.

43 Regulatorische Anpassungen des zu-sätzlichen Kernkapitals (AT1) insge-samt

0 k.A. k.A.

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 k.A. k.A.

45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 77.830 k.A. k.A.

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

0 62, 63 k.A.

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das T2 ausläuft

19.075 486 (4) k.A.

Staatliche Kapitalzuführungen mit Be-standsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (4) k.A.

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelin-strumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteili-gungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 87, 88, 480 k.A.

49 davon: von Tochterunternehmen be-gebene Instrumente, deren Anrech-nung ausläuft

0 486 (4) k.A.

50 Kreditrisikoanpassungen 10.076 62 (c) und (d) k.A.

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori-schen Anpassungen

29.151 k.A. k.A.

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)

0

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53 Positionen in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Be-trag)

0 66 (b), 68, 477 (3)

0

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)

0

54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen

k.A. k.A. k.A.

54b davon: Positionen, die vor dem 1. Ja-nuar 2013 bestanden und Übergangs-bestimmungen unterliegen

k.A. k.A. k.A.

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergän-zungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanz-branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (d), 69, 79, 477 (4)

0

56 Regulatorische Anpassungen des Er-gänzungskapitals in Bezug auf Beträ-ge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslauf-regelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

k.A. k.A. k.A.

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-gangszeit gem. Art. 472 der Verord-nung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472

(9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

k.A.

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davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenver-luste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

0 k.A. k.A.

56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013

0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4)

(a)

k.A.

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che usw.

0 k.A. k.A.

56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Ab-zugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderli-chen Abzüge

0 467, 468, 481 0

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ver-luste

0 467 k.A.

davon: …mögliche Abzugs- und Kor-rekturposten für nicht realisierte Ge-winne

0 468 k.A.

davon: … k.A. 481 k.A.

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt

0 k.A. k.A.

58 Ergänzungskapital (T2) 29.151 k.A. k.A.

59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)

106.981 k.A. k.A.

59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslauf-regelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0 k.A. k.A.

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davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Ver-ordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbe-träge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität ab-hängige latente Steueransprüche, ver-ringert um entsprechende Steuer-schulden, indirekte Positionen in eige-nen Instrumenten des harten Kernkapi-tals usw.)

0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472

(10) (b), 472 (11) (b)

k.A.

davon: …nicht von Posten des zusätz-lichen Kernkapitals in Abzug zu brin-gende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an In-strumenten des zusätzlichen Kernkapi-tals, direkte Positionen nicht wesentli-cher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475

(4) (b)

k.A.

davon: …nicht von Posten des Ergän-zungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumen-ten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Un-ternehmen der Finanzbranche, indirek-te Positionen wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477

(4) (b)

k.A.

60 Gesamtrisikoposition 883.657 k.A. k.A.

Eigenkapitalquoten und -puffer

61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforde-rungsbetrags)

8,81 92 (2) (a), 465 k.A.

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbe-trags)

8,81 92 (2) (b), 465 k.A.

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbe-trags)

12,11 92 (2) (c) k.A.

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64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der An-forderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Sys-temrisikopuffer und Puffer für system-relevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Ge-samtforderungsbetrags)

4,5 CRD 128, 129, 130

k.A.

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0 k.A. k.A.

66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 k.A. k.A.

67 davon: Systemrisikopuffer 0 k.A. k.A.

67a davon: Puffer für global systemrelevan-te Institute (G-SRI) oder andere sys-temrelevante Institute (A-SRI)

0 CRD 131 k.A.

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

4,31 CRD 128 k.A.

69 (in EU-Verordnung nicht relevant)

70 (in EU-Verordnung nicht relevant)

71 (in EU-Verordnung nicht relevant)

Eigenkapitalquoten und -puffer

72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Un-ternehmen der Finanzbranche, an de-nen das Institut keine wesentliche Be-teiligung hält (weniger als 10% und ab-züglich anrechenbarer Verkaufspositi-onen)

237 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,

70, 477 (4)

k.A.

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi-nanzbranche, an denen das Institut ei-ne wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472

(11)

k.A.

74 In der EU: leeres Feld

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75 Von der künftigen Rentabilität abhän-gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)

0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)

k.A.

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungs-kapital

76 Auf das Ergänzungskapital anrechen-bare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standard-ansatz gilt (vor Anwendung der Ober-grenze)

10.076 62 k.A.

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Er-gänzungskapital im Rahmen des Stan-dardansatzes

10.076 62 k.A.

78 Auf das Ergänzungskapital anrechen-bare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Inter-nen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

0 62 k.A.

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Er-gänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

k.A. 62 k.A.

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)

80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

0 484 (3), 486 (2) und (5)

k.A.

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

0 484 (3), 486 (2) und (5)

k.A.

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

0 484 (4), 486 (3) und (5)

k.A.

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

0 484 (4), 486 (3) und (5)

k.A.

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84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufrege-lungen gelten

20.542 484 (5), 486 (4) und (5)

k.A.

85 Wegen Obergrenze aus T2 ausge-schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fäl-ligkeiten)

0 484 (5), 486 (4) und (5)

k.A.

* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (31.12.2015)